DE2657684C2 - - Google Patents
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- A61L15/16—Bandages, dressings or absorbent pads for physiological fluids such as urine or blood, e.g. sanitary towels, tampons
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- Y10S521/00—Synthetic resins or natural rubbers -- part of the class 520 series
- Y10S521/905—Hydrophilic or hydrophobic cellular product
Description
Die Erfindung betrifft einen Schwamm für medizinische Zwecke
gemäß dem Oberbegriff von Patentanspruch 1, ein Verfahren zu
seiner Herstellung und seine Verwendung als Verband, für Monatsbinden,
Tampons, Abstriche und in der Chirurgie.
Schwämme für medizinische Zwecke dienen beispielsweise zum
Aufsaugen von Körperflüssigkeiten, z. B. als Verbände für
Schnittwunden und Quetschverletzungen, als saugfähiges Material
für Monatsbinden, für Abstriche und als Substrat, auf
dem Bakterien kultiviert werden können, für allgemeine
chirurgische Zwecke und insbesondere für die Orthopädie, für
Anwendungen im Blutgefäßbereich oder für Plastiken, Augen,
Ohren, Nase und Rachen, um nur einige der bekannten Anwendungen
zu nennen.
Wie aus der US-PS 35 66 871 bekannt ist, werden Schwämme im
Bereich der Chirurgie zur Aufnahme bzw. Entfernung von Körperflüssigkeiten
wie Blut, Serum, Plasma, Lymphe, Rückenmarksflüssigkeit,
Gewebsflüssikeit, Urin, Schweiß, Galle
und Verdauungssaft benutzt. In der praktischen Chirurgie
ist es nach dem ersten Einschnitt üblich, den Einschnittsbereich
und die Umgebung mit Schwämmen zur Aufnahme von
Blut oder anderen aus dem Einschnitt austretenden Flüssigkeiten
abzudecken oder abzutupfen. In der inneren
Chirurgie werden Schwämme beispielsweise bei einer Operation
im Thorax- oder Abdominalbereich sowohl zur Aufnahme von
Blut als auch zur Isolierung von Organen vom Operationsbereich
verwendet. Letzteres erfolgt durch Verpacken
solcher Organe mit Schwämmen, um sie vom Operationsfeld
fernzuhalten. Die Verpackungsschwämme werden gewöhnlich
mit Salzlösung vorbefeuchtet, um ein Austrocknen der Organe
oder Gewebe, mit denen sie in Berührung kommen, zu
verhindern.
Bekannte Schwämme für medizinische Zwecke bestehen meist aus einem Zellstoffkissen,
das durch Baumwollgewebe, Zellstoffvlies,
Zellstoff oder einen Kunstseidenfilz gebildet werden kann. Zellstoffkissen
können jedoch Bruchstücke abgeben
bzw. "fusseln", wodurch biologisch unverträgliches
Fremdmaterial an kritischen Stellen abgelagert
wird, das zur Bildung von Gehirn- oder Lungenembolien
führen kann. Solche Bruchstücke können auch als
Träger für in nicht-sterilen Bereichen des Operationssaals
anwesende Bakterien wirken. Der Cellulosestaub, der beim
Öffnen von Gazekissenpackungen entsteht, kann sich auch
auf der Oberfläche von injizierbaren Lösungen ablagern,
die im Operationssaal in offenen Gefäßen aufbewahrt werden,
wodurch dann Cellulosebruchstücke direkt in den Blutstrom
eintreten können. Auf inneren Organen zurückgelassene Gazekissenbruchstücke
können auch Entzündungsreaktionen
im Körper wie Granulombildungen und Verwachsungen
verursachen.
Gazekissen besitzen ferner - insbesondere im trockenen
Zustand - eine gewisse Reibwirkung. Beim Gebrauch neigen
sie nach Aufnahme von Blut und anderen Körperflüssigkeiten
zum Zusammenklumpen und werden zunehmend härter und
weniger faltbar oder geschmeidig und entwickeln damit eine entsprechend
erhöhte Reibwirkung. Dies trifft ungeachtet
der Tatsache zu, daß die Gazekissen mit Salzlösung
vorgefeuchtet werden. Da Kissen für chirurgische Zwecke während einer
Operation bisweilen bewegt oder umgelagert werden müssen,
kann ihre Reibwirkung zu Verletzungen und Entzündungen
führen.
In der Chirurgie angewandte Gazekissen haben ferner
den Nachteil, daß sie nicht gut in eine spezielle Form
außer der quadratischen oder der rechteckigen gebracht
werden können, was auf ihre Eigenschaft, sich abzuscheuern
oder zu fusseln bzw. Bruchstücke abzugeben, zurückgeht. D. h.
der Chirurg ist nicht in der Lage, Gazekissen für einen
speziellen Zweck angemessen zurechtzuschneiden.
Ein weiterer Mangel solcher Gazekissen, Verbandsstoffpackungen
oder Tupfer besteht darin, daß sie kein sehr
hohes Flüssigkeitshaltevermögen besitzen, so daß
sie bei einer speziellen medizinischen Anwendung in erheblicher
Zahl benutzt werden müssen. Im allgemeinen ist
ihr Flüssigkeitshaltevermögen auf das etwa 6- bis 7fache
ihres Gewichts im trockenen Zustand begrenzt. Außerordentlich
erwünscht wäre ein Kissen mit einem Flüssigkeitshaltevermögen,
das etwa über dem Zwanzigfachen seines Eigengewichts
liegt, so daß die Notwendigkeit des Austauschs solcher Tupfer
oder Kissen während der Operation vermindert wird.
Aus der vorstehend erwähnten US-PS 35 66 871
ist ein Polyurethanschwamm
bekannt, von dem angegeben wird, daß er zum
größten Teil von den Mängeln der bekannten Gazekissen frei
sei. Offensichtlich werden mit Polyurethanschwammpackungen
oder -tupfern einige Nachteile von Gazekissen vermieden,
jedoch scheinen gleichzeitig spezifische neue Probleme
aufzutreten. So wird der bekannte Polyurethanschwamm
beispielsweise mit einem hydrophilen oberflächenaktiven
Mittel imprägniert, das in den Schwammporen abgelagert
wird. Durch ein solches oberflächenaktives Mittel werden
dem Schwamm hydrophile Eigenschaften verliehen,
da Polyurethan sonst allgemein hydrophob ist. Solche oberflächenaktiven
Mittel neigen nun dazu, in den
Blutstrom auszutreten. Obgleich das Schwammaterial zur
Aufnahme von Blut und anderen Körperflüssigkeiten bei Kontakt ohne
Kompression eingerichtet ist, bleibt die Tatsache, daß
während einer Operation durch das relativ enge Arbeitsfeld
bei begrenzter Körperöffnung eine hohe Wahrscheinlichkeit
besteht, daß der Chirurg bei seiner Arbeit mit den Schwämmen
irgendwie in Kontakt kommt. D. h., in der Praxis und insbesondere
im Bereich der Chirurgie treten sehr wahrscheinlich
gewisse Kompressionen des Schwammaterials auf. Die
Wirkung einer solchen Kompression besteht nun, selbst wenn
sie nur gelegentlich vorkommt, darin, daß der Polyurethanschaum
dann nicht nur das Blut oder die andere aufgenommene Körperflüssigkeit,
sondern auch oberflächenaktives Mittel abgibt.
Obgleich die verwendeten oberflächenaktiven Mittel als praktisch
nicht-toxisch beschrieben werden, kann in der Tat eine gewisse Giftwirkung
unterschiedlichen Ausmaßes nicht ausgeschlossen werden
Zu weiteren Mängeln des Polyurethanschwamms gehört
die Tatsache, daß er eine gewisse Reibwirkung behält. Wenn
jedoch infolge dieser Reibwirkung kleine Bruchstücke vom Schwamm abgerieben werden, sind
diese nicht bioverträglich. Der Polyurethanschwamm ist ferner für
Verpackung und Handhabung nicht zusammendrückbar. Das
Problem des Fusselns wird nicht vollständig gelöst, und
der Polyurethanschwamm wird mit dem Alter inkompressibel und bröckelig,
und er kann vergilben. Zudem ist es schwierig, die
Porengröße des Polyurethanschwammes zu steuern. Eine Porengrößensteuerung
ist bei Präzisionsarbeiten, z. B. für neurochirurgische
oder augenchirurgische Tupfer oder Schwamminstrumente,
besonders wichtig. So ist es beispielsweise in der Augenchirurgie
von besonderer Bedeutung, daß der zum Aufnehmen
von Blut und Glaskörperflüssigkeit benutzte Schwamm, der
üblicherweise die Gestalt einer Lanze mit Schwammspitze hat
und allgemein als "Augenspeer" bezeichnet wird, eine definierte
glatte und vorhersehbare Begrenzung hat. Wenn
ein Augenspeer große Poren hat, könnte seine Schnittkante
eine halbmondförmige Zahnung wie Schweizer Käse aufweisen.
Diese würde die Präzision beeinträchtigen, mit der
augenchirurgische Eingriffe erfolgen können; beispielsweise
könnten sich die in der Augenchirurgie angewandten feinen
Vernähungen in den rauhen Schwammkanten verfangen. Eine
geringe und gleichmäßige Porengröße und -verteilung ist
daher für augenchirurgische Schwämme erwünscht.
Andererseits wäre für chirurgische Routinearbeit, wie z. B.
das Aufsaugen von Blut, eine größere Porengröße akzeptabel.
Ein nahezu allen bekannten Schwämmen
oder Tupfern, die in der inneren Chirurgie benutzt werden,
gemeinsames Merkmal besteht darin, daß sie mit einem dünnen
Streifen strahlungsundurchlässiger Markierungen versehen
sind. Solche Markierungen werden durch Röntgenfluoreszenz
sichtbar. In der Chirurgie könnte so ein Patient zur Ermittlung
und Lokalisierung eines aus dem Gesichtsfeld der
Operation entglittenen Schwamms mit Röntgenstrahlen bestrahlt
werden. Solche Markierungen haben jedoch die Schwierigkeit,
daß die Sichtbarkeit durch die Größe begrenzt bzw. festgelegt
wird. Röntgenstrahlenundurchlässige Streifen auf
bekannten Gazekissen oder Tupfern werden durch Vermischen
von 6 bis 12% Bariumsulfat mit einem Harz wie Polyethylen
und Extrudieren der resultierenden Mischung zu Stäbchen von
etwa 1,6 mm Durchmesser erzeugt. Das Stäbchen wird mit
der Kissenoberfläche warm verschweißt.
Das Kissen wird dann 12- bis 15mal mit dem darin enthaltenen
Streifen gefaltet. In der Praxis wäre es für die Lokalisierung
eines Schwammes von großer Erleichterung, wenn dieser im
ganzen strahlungsundurchlässig oder -schwächend und damit
im Röntgenlicht sichtbar wäre. Eine solche verbesserte
Strahlungsundurchsichtigkeit müßte jedoch ohne Veränderung
des Flüssigkeitshaltevermögens und ohne Auslaugbarkeit des undurchlässigen
Materials aus dem Schwamm zu erreichen sein,
so daß toxische Fremdmaterialreaktionen vermieden werden.
Aus der US-PS 26 09 347 ist ein Verfahren zur Herstellung
von Schwämmen durch Umsetzung von Polyvinylalkohol und Formaldehyd
in Gegenwart eines sauren Katalysators bekannt. Bei
diesem Verfahren erfolgt die anfängliche Schaumbildung bei
Raumtemperatur, wobei die Reaktionsmischung zur Acetalbildung
entweder bei Raumtemperatur oder bei erhöhten Temperaturen
stehengelassen wird. Als Verwendungzweck für die nach
diesem Verfahren erzeugten Schwämme werden Waschkleidung und
synthetisches Sämischleder angegeben. Versuche, den aus der
US-PS 26 09 347 bekannten Schwamm klinisch für Hauttransplantationen
und -implantationen im lebenden Gewebe zu verwenden,
waren größtenteils erfolglos, was hauptsächlich auf mögliche
toxische Reste zurückzuführen ist, die aus dem Schwamm ausgelaugt
werden und die Bioverträglichkeit unsicher machen.
Ferner sind die nach dem Verfahren der US-PS 26 09 347 hergestellten
Schwämme als Tupfer oder als Schwämme für chirurgische
Zwecke nicht geeignet, da sie sich nicht durch eine Porengeometrie
und -größe auszeichnen, die für eine rasche
Saugwirkung, ein hohes Flüssigkeitshaltevermögen und die Verwendung
als Präzisions-Schwamminstrumente notwendig sind.
Eine rasche Saugwirkung ist erwünscht, da ein Schwamm im trockenen Zustand relativ
reibfähig ist, und es wird gewünscht, daß diese Reibwirkung
rasch möglichst gering wird. Das aus der
US-PS 26 09 347 bekannte Verfahren hat auch im Hinblick
auf chirurgische Anwendungen den Mangel, daß keine
Maßnahmen getroffen werden, die eine gleichmäßige Aufweitung
oder Expansion des erzeugten Schwamms gewährleisten
würden. Diese gleichmäßige Aufweitung ist wesentlich, da
die Brauchbarkeit eines medizinischen Schwamminstruments
auch von seiner vorhersehbaren Gestalt bei Gebrauch abhängt.
Das bedingt, daß ein trockener Schwamm, der vor der Verwendung
auf gewünschte Gestalt geschnitten und komprimiert
wird, diese Gestalt beibehalten und sich während der
Flüssigkeitsaufnahme auf ein vorhersehbares Volumen ausdehnen
muß. Der aus der US-PS 26 09 347 bekannte Schwamm ist
ferner unerwünscht, da sein Flüssigkeitshaltevermögen nur
etwa das 10- bis 13fache des Schwammgewichts
beträgt.
Aus der US-PS 36 63 470 ist ein Verfahren zur Herstellung
eines Schwammes durch Umsetzung einer wäßrigen Lösung von Polyvinylalkohol
mit einem Aldehyd in Gegenwart eines sauren
Katalysators bekannt. Es erfolgt zunächst eine Vermischung
der Reaktionsteilnehmer bei Raumtemperatur. Während der anschließenden
Acetalbildungsreaktion, die bei erhöhten Temperaturen
erfolgt, wird ein wasserlösliches anorganisches Salz wie
z. B. Natriumsulfat, Natriumchlorid, Ammoniumsulfat, Ammoniumchlorid,
Kaliumsulfat, Kaliumchlorid, Aluminiumsulfat, Natriumjodid,
Zinksulfat oder Natriumphosphat in einer Menge
bis zu 120 Gew.-%, bezogen auf den Polyvinylalkohol, als Katalysator
verwendet. Von diesen Salzen sind einige toxisch.
Das Salz wird nach der Porenbildung aus dem Schwamm
herausgelaugt, wodurch die offenen Poren zurückbleiben. Der
nach diesem bekannten Verfahren erhaltene Schwamm ist insofern
für medizinische Zwecke ungeeignet, als notwendigerweise
ein Rückstand von Salzen verbleibt, die mit Körperflüssigkeit
in Kontakt kommen können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Schwamm für
medizinische Zwecke gemäß dem Oberbegriff von Patentanspruch
1 bereitzustellen, der keine toxischen Rückstände enthält,
ein hohes Flüssigkeitshaltevermögen hat, eine rasche Saugwirkung
zeigt und bei Gebrauch durch Aufnahme von Körperflüssigkeit
auf ein Volumen mit vorhersehbarer Gestalt aufgeweitet
werden kann.
Diese Aufgabe wird durch einen Schwamm mit den im kennzeichnenden
Teil von Patentanspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst.
Eine besondere Ausgestaltung der Erfindung besteht in dem
Verfahren gemäß Patentanspruch 6 zur Herstellung eines
Schwammes für medizinische Zwecke.
Der erfindungsgemäße Schwamm für medizinische Zwecke ist hydrophil
und ist insbesondere für chirurgische Zwecke geeignet.
Der mit Körperflüssigkeiten befeuchtete Schwamm hat eine
glatte, weiche Textur ohne Reibwirkung, fusselt selbst
bei reibender Anwendung nicht, hat ein sehr hohes Flüssigkeitshaltevermögen
und ist kompressibel, flexibel und elastisch.
Die Erfindung basiert auf der Feststellung, daß durch Umsetzung
von Polyvinylalkohol und wäßriger Formaldehydlösung in
Gegenwart einer anorganischen Säure als
Katalysator unter sorgfältig gesteuerten Bedingungen ein
Schwamm für medizinische Zwecke mit gleichmäßig
über das gesamte Volumen verteilter gesteuerter Porengröße
erhalten werden kann, der aufweitbar, bioverträglich,
fusselfrei, weich, schnell aufsaugend und von hohem Flüssigkeitshaltevermögen
ist. Eine sofortige Saugwirkung und
hohes Flüssigkeitshaltevermögen werden durch Steuerung der
Temperatur- und Zeitbedingungen und Verfahrensweise erreicht,
durch die Formaldehyd und Polyvinylalkohol vermischt
und umgesetzt werden. Der Formaldehyd und der Polyvinylalkohol
werden warm in Gegenwart eines nicht-toxischen
Netzmittels zur Mitnahme von Luft vermischt, um Poren zu
bilden, die eine stärker fibröse, dünnwandige Zellgeometrie
und eine gleichmäßige Porengrößenverteilung haben, sowie um
die so erzielte Porengrößenverteilung aufrechtzuerhalten,
eine übermäßige innere Ansammlung von Poren
zu verhindern. Nach dem Umsetzen und Vergießen wird der Schwamm für eine
rasche Härtung seiner äußeren Oberfläche und somit für die
Bildung einer relativ stabilen Globalgestalt aufgeheizt.
Danach wird der Schwamm derart gehärtet, daß der
ganze Schwamm während des Härtungszyklus eine minimale
Schrumpfung erfährt. Der gehärtete Schwamm wird zur Entfernung
des Netzmittels, der anorganischen Säure und des
nicht-umgesetzten Formaldehyds gewaschen, der feuchte
Schwamm eingefroren, auf Form geschnitten, aufgetaut, erneut
gewaschen und durch Erwärmung zwischen dampfdurchlässigen
Schwammschichten derart getrocknet, daß der
gesamte Schwamm während des Trocknens gleichmäßig
schrumpft. Dieses Trockenverfahren gewährleistet
nachfolgend eine gleichmäßige Ausdehnung des
Schwamms, wenn er zusammengedrückt und dann während der
Aufnahme von Flüssigkeit erneut aufgeweitet wird, wodurch
er seine Gestalt während der Flüssigkeitsaufnahme und Expansion
aufrechterhält.
Der erfindungsgemäße Schwamm wird durch mehrere
Schritte gebildet, wobei die Verfahrensbedingungen, wie z. B. die
Reaktionsdauer, die Temperatur, die Verhältnisse der Reaktionsteilnehmer
und die Mischweise, sorgfältig gesteuert werden.
Polyvinylalkohol und Formaldehyd werden in einem
wäßrigen System mit gleichmäßig darin dispergierten Luftblasen
in Gegenwart einer anorganischen Säure als Katalysator
umgesetzt. Die Umsetzung erfolgt in Gegenwart eines nicht-toxischen
Netzmittels, das zugesetzt wird,
um die Bildung und Stabilisierung der gleichmäßig über das
Reaktionssystem gebildeten Gasblasen zu unterstützen. Die
Umsetzung erfolgt in 2 Stufen: In der ersten Stufe werden
der Polyvinylalkohol, der Katalysator und das Netzmittel miteinander
vermischt und gerührt, damit in dem ganzen
Reaktionssystem gleichmäßig Luftblasen eingefangen werden
und ein Schaum mit einem Volumen
zwischen 150 und 400% des Volumens der Reaktionsteilnehmer
in nicht-aufgeschäumter Form gebildet wird. Während der zweiten Stufe
erfolgt die Umsetzung zwischen dem Polyvinylalkohol und
dem Formaldehyd, wobei der Rührvorgang während der Polymerisation
fortgesetzt wird, um eine stärkere faserige,
dünnwandige Zellgeometrie und gleichmäßige Porenverteilung
zu erzielen. In dieser Stufe wird die Umsetzung herbeigeführt,
bis ein steifer, gießbarer oder leicht extrudierbarer
Schaum als Ergebnis des Rührvorgangs gebildet ist, der so
stabil ist, daß die Größe und Verteilung der Gasblasen im
wesentlichen erhalten bleibt. Nach der Schaumbildung werden
die Reaktionsteilnehmer bei erhöhter Temperatur
in der zweiten Stufe in einer Form gehärtet.
In der ersten Stufe werden die Reaktionsteilnehmer
bei erhöhter Temperatur vereinigt und während
der Schaumbildung gerührt. Allgemein
wird die Zugabe des Netzmittels und
der anorganischen Säure zu einer wäßrigen Dispersion des Polyvinylalkohols
vor der Zugabe des Formaldehyds bevorzugt. Dies
erfolgt zweckmäßigerweise durch Zugabe des
Netzmittels und der anorganischen Säure zur wäßrigen Polyvinylalkoholdispersion
bei erhöhter Temperatur, wobei
gerührt wird, wie mit einem Schlagwerk, um einen Anfangsschaum
zu bilden, bevor der Formaldehyd zugesetzt wird.
Nach einer einleitenden Schaumbildung wird der Formaldehyd
bei erhöhter Temperatur zum Reaktionssystem hinzugegeben,
wobei der Rührvorgang fortgesetzt wird, um eine stabile
Porengeometrie zu erzielen, die für eine hohe Flüssigkeitsaufnahme
und rasche Saugwirkung notwendig ist. Vorzugsweise
wird der Formaldehyd anschließend an die Zugabe des
Netzmittels und/oder der anorganischen Säure zum Polyvinylalkohol zugesetzt,
da gefunden wurde, daß Schwämme mit einer gleichmäßigeren
Porengröße dadurch erzielt werden können. Der
Formaldehyd wird als eine wäßrige, allgemein etwa 37%ige,
Lösung zum Reaktionssystem hinzugegeben, während beide, d. h.
sowohl das Reaktionssystem als auch der Formaldehyd, bei
erhöhter Temperatur zwischen 29,4 und 60°C, vorzugsweise
zwischen 48,9 und 54,4°C gehalten werden. Überraschenderweise
wurde gefunden, daß, wenn die
Reaktionsteilnehmer während
der unter Rühren erfolgenden Anfangshärtung
bei diesen erhöhten Temperaturen gehalten werden,
Schwämme mit weit verbessertem Flüssigkeitshaltevermögen
und verbesserten Saugeigenschaften im Vergleich zu Schwämmen,
die man erzielt, wenn der Formaldehyd
bei niedrigeren Temperaturen, allgemein bei Raumtemperatur,
zugesetzt wird, erhalten werden.
Während des Rührvorganges, der allgemein mit einem
Schlagwerk erfolgt, wird die umgebende Luft zur Bildung
der Gasblasen in die Reaktionsmischung mitgerissen. Im
allgemeinen werden außer Gasblasen mit der gewünschten
Größe auch einige übergroße Blasen gebildet.
Zur Gewährleistung einer gleichmäßigen Porengröße und -verteilung
müssen diese übergroßen Blasen vor der Härtung
aus dem Schaum entfernt werden. Eine Verfahrensweise zur Entfernung
dieser übergroßen Blasen besteht darin, daß die Rührrichtung
umgekehrt wird und langsam in umgekehrter
Richtung gemischt wird, so daß die übergroßen Blasen
zur Oberfläche aufsteigen und aus dem Reaktionssystem
entfernt werden können. Alternativ kann der Schaum
durch ein Sieb oder eine gleichwertige Vorrichtung wie ein Maschenwerk
hindurchgepreßt werden, damit übergroße Blasen aus dem Schaum
entfernt werden.
Der Schaum wird nach der Bildung in eine warme Form
gegossen, in der er für eine ausreichende Zeitdauer zur Härtung des gesamten
Schwammaterials belassen wird. Wenn der Schaum in die Form gebracht
wird, liegt ihre Temperatur zwischen 65,6° C
und 76,7° C, so daß die im Schaum durch die vorangehende
Rührbehandlung hervorgerufene Porengeometrie und -größe
sowie -verteilung im wesentlichen bei/durch Auslösen einer
Polymerisation aufrechterhalten wird. Die Form und ihr
Inhalt werden dabei zu Beginn auf eine relativ hohe Temperatur
zwischen 65,6 und 76,7° C und insbesondere
zwischen 71,1 und 73,9° C erhitzt, so daß die
Härtung des äußeren Teils des Schaums rasch fortgesetzt
wird unter Bildung eines Gerüsts, das das Volumen des
restlichen Schaums während seiner nachfolgenden Härtung
aufrechterhält. Durch Befolgung dieser Verfahrensweise
wird die Gleichmäßigkeit der Porengrößenverteilung,
wie gefunden wurde, aufrechterhalten. Danach wird der
restliche Teil des Schaums bei einer Temperatur zwischen
26,7° C und 60° C, vorzugsweise zwischen 26,7° C
und 43,3° C, gehärtet, so daß der verbleibende Teil
des ungehärteten Schaums gleichmäßig härtet. Wenn der Schaum
lediglich zur
Verkürzung der Härtungszeit bei den höheren Anfangshärtungstemperaturen gehärtet
würde, wäre eine ungleichmäßige Härtung zu beobachten, da
der Schaum ein relativ schlechter Leiter
für die Wärme vom Äußeren der Form zum Innern des Schaums
ist und die Außenseite übermäßig schrumpfen würde. In ähnlicher
Weise wäre die Härtungszeit übermäßig lang, wenn
die Härtung bei Temperaturen durchgeführt würde, die niedriger
sind als diese gewünschten Härtungstemperaturen, so daß
die Gasblasen Zeit haben würden, zunehmend zu größeren
Blasen zu verschmelzen, wodurch die gewünschte Gleichmäßigkeit
und Größe der Poren zerstört würde.
Zu dem anwendbaren Formaldehyd gehören wäßrige Formaldehydlösungen.
Es wurde gefunden, daß andere Formaldehydquellen
wie z. B. Paraformaldehyd oder Hexamethylentetramin,
deren Rückstände toxisch sind, für die Erzeugung der erfindungsgemäßen
Schwämme unerwünscht sind, wenn sie nicht
zuvor in Formaldehyd umgewandelt werden, da sie vor dem Gebrauch
des Schwammes schwieriger zu entfernen sind.
Der nach der Umsetzung verbleibende Formaldehyd ist dagegen
- wenn er als eine reine wäßrige Lösung angewandt wurde - relativ leicht
aus dem Schwamm durch Waschen mit Waser bis auf nicht-toxische
Formaldehydkonzentrationen zu entfernen.
Die bevorzugt angewandten Polyvinylalkohole sind
die Polyvinylalkohole mit mittlerem Molekulargewicht,
da mit diesen - wie gefunden wurde - eine verbesserte
Gleichmäßigkeit der Porengröße erzielt werden kann.
Allgemein haben solche Polyvinylalkohole ein Durchschnittsmolekulargewicht
zwischen 35 000 und 45 000, üblicher
zwischen 39 000 und 42 000. Das Molekulargewicht der Polyvinylalkohole
kann durch Messung der Viskosität nach bekannten
Verfahren festgestellt werden.
Beim erfindungsgemäßen Verfahren kann zur Herbeiführung
der Umsetzung von Formaldehyd und Polyvinylalkohol
irgendeine anorganische Säure als Katalysator angewandt werden.
Organische Säuren wie Toluolsulfonsäure sind dagegen beim
erfindungsgemäßen Verfahren nicht brauchbar, da sie
schwieriger aus dem Schwamm zu entfernen sind und bei Anwesenheit
im Schwamm toxische Wirkung
haben würden. Beispiele für geeignete anorganische
Säuren sind Schwefelsäure, Salzsäure, Phosphorsäure,
Salpetersäure und Mischungen derselben. Allgemein
werden diese Säuren zur Reaktionsmischung als wäßrige
Lösungen zugesetzt, wobei die Menge der angewandten Säure
allgemein zwischen 75 und 200 Gew.-% (bezogen
auf das Gewicht des Polyvinylalkohols) liegt.
Die relativen Mengenverhältnisse von Formaldehyd und
Polyvinylalkohol werden so eingestellt, daß eine Umsetzung
der Hydroxylgruppen des Polyvinylalkohols von 25 bis
55%, vorzugsweise 30 bis 40% herbeigeführt wird.
Wenn weniger als 25% der Hydroxylgruppen umgesetzt
werden, zeigt der resultierende Schwamm unerwünscht schwache
mechanische Eigenschaften und ist daher nicht brauchbar.
Wenn dagegen mehr als 55% Hydroxylgruppen umgesetzt
werden, ist der resultierende Schwamm fester, jedoch besitzt
er in einem solchen Maße eine stärkere Reibwirkung,
daß seine Anwendung als Schwamm für medizinische Zwecke nicht mehr sehr
zweckmäßig ist.
Die angewandten Netzmittel sind
solche, die die Bildung eines stabilen Schaums in
kleinen Mengen fördern und keine ernsthafte
Gefahr einer toxischen Wirkung mit sich bringen. Beispiele für
geeignete Netzmittel sind nichtionogene Netzmittel
wie z. B. Triton X-100 und Triton X-200 und Natriumlaurylsulfat. Diese
Netzmittel sind relativ nicht-toxisch und können nach dem Härten
des Schwammes durch Waschen daraus entfernt werden. Das
Netzmittel wird in Mengen zwischen 2 und
6 Gew.-% des Polyvinylalkohols angewandt. Erhöhte Mengen an
Netzmittel führen zu steiferen Schäumen
vor der Härtung und fördern die Bildung von Schwämmen mit
einer relativ kleinen Porengröße. Wenn dagegen relativ
niedrige Mengen des Netzmittels
von 0,5 bis 2 Gew.-% (bezogen auf den Polyvinylalkohol)
angewandt werden, zeigt der resultierende Schwamm
eine relativ große, nicht einheitliche Porengröße. In jedem
Falle wird das Netzmittel nach
der Härtung durch Waschen mit entionisiertem Wasser aus dem Schwamm entfernt.
Nach der Härtung der Reaktionsmischung in der Form
unter Bildung eines Schwamms wird dieser aus der Form entfernt
und mit entionisiertem Wasser gewaschen und ausgedrückt,
um den nicht umgesetzten Formaldehyd,
die anorganische Säure und das Netzmittel, die eluierbar sind, zu entfernen.
Waschen und Auspressen werden abwechselnd wiederholt,
bis praktisch die Gesamtheit des Netzmittels, des Formaldehyds
und der anorganischen Säure, die eluierbar sind, aus dem Schwamm entfernt
sind. Das abwechselnde Waschen und Auspressen wird fortgesetzt,
bis ein pH von 2 bis 3 im Waschwasser (gemessen
mi pH-Papier) gefunden wird. Üblicherweise erfordert dies
10 bis 15 aufeinanderfolgende Wasch- und Auspreßvorgänge.
Das abschließende Auswaschen wird nach Einfrieren
und Zerschneiden des Schwamms auf gewünschte Formen vervolllständigt.
Der einleitend gewaschene Schwamm wird dafür eingefroren
und in kleinere Schwämme von gewünschter Gestalt
in einer solchen Weise, daß irgendeine Fusselbildung, die
während des Schneidvorgangs auftreten könnte, eliminiert
oder so gering wie möglich gehalten wird, zerschnitten. Dem
Zerschneiden geht ein Einfrieren des feuchten Schwamms voraus,
der dann mit einem Schneidwerkzeug zerschnitten wird. Es
wurde gefunden, daß die Reibung am Schneidwerkzeug
während des Schneidvorganges durch Einfrieren der Flüssigkeit
im Schwamm möglichst gering gehalten wird, wodurch
eine vom Wegzerren von Fasern vom Schwamm resultierende
Fusselbildung beim geringstmöglichen Maß gehalten wird.
Der gesamte Schwamm oder Stücke vom geschnittenen Schwamm
werden in einer Weise getrocknet, daß sie beim Wiederbefeuchten
und Ausdehnen ihre allgemeine Gestalt behalten.
Es ist wesentlich, daß Schwämme für medizinische Zwecke ihre allgemeine
Gestalt sowohl im feuchten als auch im trockenen Zustand
beibehalten, da diese Eigenschaft bei einigen chirurgischen
Verfahrensweisen von Bedeutung ist. So ist es beispielsweise
für Augenspeer-Schwämme notwendig, daß ihre
Gestalt vorhersehbar ist, damit eine gleichmäßige Absorption
und Berührung mit der Flüssigkeit des Auges während eines
augenchirurgischen Eingriffes, ohne daß sich rauhe Kanten
an feinen Vernähungen verfangen, gewährleistet werden kann.
Alternativ sollen sich Schwämme für chirurgische Zwecke, die
während einer Operation gegen innere Organe gepackt werden,
gleichmäßig ausdehnen, so daß ein unerwünschter lokaler
Druck auf das Organ vermieden wird. Die Beibehaltung der Gestalt
während des Trocknens wird dadurch erreicht, daß
die Schwammlagen zwischen Kissen aus dampfdurchlässigem Material wie
offenzellige Polyurethanschaummatten angeordnet und
zunächst einer Temperatur zwischen 65,5° C und 71,1° C
ausgesetzt werden, so daß die Außenflächen des Schwamms rasch
trocknen und im Vergleich zum Inneren des Schwamms relativ
steif werden. Dies verleiht dem Schwamm beim Trocknen
eine relativ stabile Gestalt, so daß das Innere des Schwamms
in einer zweiten Stufe mittleren Temperaturen ausgesetzt
werden kann, wobei die Wärme in das Innere des Schwamms
gleichmäßig eindringt und ein Ausdampfen der Flüssigkeit
durch das dampfdurchlässige Material herbeiführt. Ohne diese
Verfahrensweise würde der getrocknete oder trocknende
Schwamm keiner gleichmäßigen Wärmeeinwirkung ausgesetzt
und während des Trockenvorgangs durch ungleichmäßige
Schrumpfung verformt, so daß sich die Schwammteile beim
späteren Befeuchten nicht gleichmäßig ausdehnen würden.
Der Schwamm wird dann trocken oder vorgefeuchtet unter
sterilen Bedingungen verpackt. Bei vorbefeuchteter Verpackung
verliert der Schwamm weniger als etwa 3,0% seines
ursprünglichen Aufnahmevermögens für Flüssigkeiten. Im
feuchten Zustand fühlt sich der Schwamm zu Beginn weicher
an als der trockene Schwamm. Bei einigen chirurgischen Anwendungen,
z. B. in der Neurochirurgie, werden Schwämme im allgemeinen
vom Chirurgen vorbefeuchtet, bevor sie mit Nervengewebe
in Kontakt gebracht werden.
Die erfindungsgemäßen Schwämme haben ein stark verbessertes
Flüssigkeitshaltevermögen im Vergleich zu
bekannten Schwämmen, einschließlich der aus Formaldehyd und
Polyvinylalkohol erzeugten. Die erfindungsgemäßen Schwämme
absorbieren Wasser in einer Menge, die über dem 23fachen
des Schwammgewichts liegt und üblicherweise über dem 23fachen
bis zum etwa 27fachen des Schwammgewichts liegt.
Ferner zeigt der erfindungsgemäße Schwamm bei Kontakt mit Körperflüssigkeit
ein augenblickliches Flüssigkeitsaufnahmevermögen
(gemessen als "Absorptionszeit" von maximal 10 s nach ASTM-D 1117-74-5.2).
Die nach bekannten Verfahren aus Polyvinylalkohol
und Formaldehyd erzeugten Schwämme haben dagegen (nach
ASTM-D 1117-74-5.2 gemessene) Absorptionszeiten von mehr als
20 min. Ferner dehnen sich die erfindungsgemäßen Schwämme
bei Befeuchtung gleichmäßig aus unter Beibehaltung der
allgemeinen Gestalt. Außerdem sind die Schwämme in der
Weise bioverträglich, daß sie wenig oder kein eluierbares
Material enthalten und fusselfrei, elastisch und nicht
reibend sind. Ferner können der Porengrößenbereich und die
Porengeometrie der erfindungsgemäßen Schwämme
gesteuert werden. Die Schwämme können vollständig mit bioverträglichem Farbstoff gefärbt
werden, so daß sie bei Berührung mit Blut eine deutlich
kontrastierende Farbe zeigen. Die Eigenschaft der
gesteuerten Porengröße ist für die Bildung von Präzisionsschwämmen,
die für augenchirurgische oder andere Schwamminstrumente
benutzt werden sollen, außerordentlich wichtig.
Vorzugsweise enthalten diese Schwämme Poren mit einer
Größe von nicht mehr als 0,5 mm. Bei dem bekannten
Schwämmen wurde diese gesteuerte kleine Porengröße
nicht erzielt.
Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung besteht in einem
strahlungsundurchlässigen oder -hemmenden Schwamm,
der eine homogen über die Gesamtstruktur verteilte
Strahlungshemmwirkung zeigt. Dies ist eine wichtige
Eigenschaft bei Schwämmen für chirurgische Zwecke, da der Chirurg
so leicht feststellen kann, ob Schwämme versehentlich nach
einem chirurgischen Eingriff im Patienten zurückgelassen
wurden. Bekannte strahlungshemmende Schwämme sind dagegen lediglich an Teilen
strahlungsundurchlässig, was ihre Lokalisierung schwierig
macht, da sie sich so leichter verbergen können.
Im Rahmen der Erfindung wird ein teilchenförmiges strahlungshemmendes
Material mit einem nachfolgend für die Herstellung des
Schwamms zu verwendenden Polyvinylalkohol gemischt. Das
Mischen erfolgt in der Weise, daß das strahlungshemmende Material durch
Beschichten mit Polyvinylalkohol eingekapselt wird. Polyvinylalkohol
und strahlungshemmendes Material werden bei einer erhöhten Temperatur zur
Erzielung einer relativ gleichmäßigen Aufschlämmung gerührt.
Danach wird die Aufschlämmung getrocknet und zur Bildung eines
Pulvers zerkleinert. Dieses Pulver
kann dann vor der Härtung zu der Reaktionsmischung,
die in der vorstehend beschriebenen Weise zur Herstellung
des Schwamms verwendet wird, hinzugegeben werden, so daß das
strahlungshemmende Material physikalisch-chemisch eingekapselt
und somit innerhalb der endgültigen Schwammstruktur
blockiert wird. Bei Befolgung dieser Verfahrensweise kann
ein erfindungsgemäßer Schwamm auf gewünschte
Gestalt geschnitten werden, wobei wenig oder kein strahlungshemmendes
Material abgegeben wird. Dies ist wichtig, da
so wenig oder kein strahlungshemmendes Material bei der
nachfolgenden Anwendung des Schwamms im Patienten abgelagert
wird. Beispiele für geeignete strahlungshemmende
Materialien sind Bariumsulfat und Wismutsuboxid.
Zur Einkapselung wird das strahlungshemmende
Material in einer Menge von
200 bis 300 Gew.-%, bezogen auf das Gewicht des Polyvinylalkohols,
mit dem es zu Beginn zur Bildung
des dispergierbaren Pulvers gemischt wird, verwendet. Das nach diesem
Verfahren durch Beschichten mit Polyvinylalkohol eingekapselte strahlungshemmende Material
wird nachfolgend im Schaum in einer Menge zwischen
5 und 35 Gew.-%, bezogen auf das Gewicht des Polyvinylalkohols
im Schaum, verwendet. Wenn eine Verbesserung
des visuellen Kontrasts gewünscht wird, kann das teilchenförmige
strahlungshemmende Material, das die Beschichtung von Polyvinylalkohol
aufweist, oder auch die zur Herstellung des Schwammes
verwendete Reaktionsmischung
mit einem nicht eluierbaren, bioverträglichen, nicht toxischen
Pigment oder Farbstoff in einer Kontrastfarbe zu dem
umgebenden Gewebe oder zu Blut
vermischt werden.
Wenn reines Bariumsulfatpulver mit der zur Herstellung des Schwammes verwendeten
Reaktionsmischung vermischt wird, erhält man einen unbefriedigenden
Schwamm.
In diesem Fall wird das Bariumsulfat leicht und unerwünscht
während der Fertigung oder Anwendung des Schwamms ausgewaschen,
da das Bariumsulfat in diesem Falle nicht als
eingekapseltes Bariumsulfat fest gebunden ist, das reaktive
Stellen aufweist, die mit dem Polyvinylalkohol/Formaldehyd-
Reaktionssystem chemisch verbunden sind. Im Gegensatz dazu kann der
erfindungsgemäße strahlungshemmende Schwamm (ab)gerieben,
geklammert oder zur Bildung kleinerer Schwämme zerschnitten
werden, ohne daß ein bedeutender Verlust an Bariumsulfat
und Strahlungsundurchlässigkeit eintritt.
Eine weitere Ausführungsform der Erfindung besteht in einem
Schwamm, der unter Bildung eines Vaginaltampons modifiziert
wird, indem er mit nicht-toxischen
Gelteilchen imprägniert wird, die die Retention absorbierter
Flüssigkeiten verbessern, selbst wenn der Schwamm
mäßigen Drucken in der Größenordnung von etwa 6,9 N/cm²
ausgesetzt wird. Ein Gelierungsmittel wird in einem nicht-
toxischen Lösungsmittel zur Lösung gebracht und der Schwamm
damit getränkt. Der imprägnierte Schwamm wird dann zur Entfernung
des Lösungsmittels und Zurücklassung der trockenen
Gelteilchen im Schwamm aufgeheizt. Beispiele für
geeignete Gelierungsmittel sind Carboxymethylcellulose,
Polysaccharide, Polyhydroxethylmethacrylate und Acrylnitriladdukte
von Cellulose.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand von Beispielen
erläutert.
Dieses Beispiel zeigt das erfindungsgemäße Verfahren
zur Herstellung eines Schwamms für chirurgische Zwecke mit
gleichmäßiger Porengröße und -verteilung und einer
Porengröße zwischen 0,1 mm und 0,5 mm. In einem rotierenden Schlagwerk
wurden 554 g vollständig hydrolysierter Polyvinylalkohol
von mittlerem Molekulargewicht mit 4725 g entionisiertem
kaltem Wasser vermischt, bis eine glatte Paste erhalten wurde.
Die Temperatur der Paste wurde dann auf 82,2° C erhöht
und der Mischvorgang etwa 5 min lang bei dieser Temperatur
durchgeführt. Die Mischung wurde dann auf 46,1 bis
48,9° C abgekühlt und mit 17 g eines nichtionogenen Netzmittels (Triton X-100)
versetzt und die resultierende Mischung 10 min lang
gerührt. 815 ml 50%ige Schwefelsäure mit einer Temperatur
von 43,3 bis 48,9° C wurden zu der Mischung hinzugegeben
und vermischt, so daß ihr Volumen bei 9800 ml lag. Danach
wurden 585 ml 37%ige wäßrige Formaldehydlösung von 37,8
bis 43,3° C langsam zur Mischung hinzugegeben und 60 s
lang verrührt. Die Temperatur der Mischung lag bei
etwa 43,3 bis 46,1° C und das Volumen bei etwa 12 600 ml.
Das Schlagwerk wurde dann in umgekehrter Richtung mit ¹/₆
der ursprünglichen Drehzahl 1 min lang betrieben, bis
das beobachtete Aufsteigen großer Blasen in dem erhaltenen Schaum aufhörte.
Der umgekehrte Mischvorgang wurde fortgesetzt, während der
Schaum merklich dicker bzw. zäher wurde. Dieser Schaum
wurde dann in einen auf 71,1° C vorgeheizte Kunststofform
extrudiert. Der Schaum wurde in der Form 1 h lang bei
60° C gehärtet, wonach die Form aus dem Ofen entfernt und
eine 20stündige Härtung bei 26,7 bis 43,3° C angeschlossen
wurde. Dann wurde die Form geöffnet und der erhaltene Schwamm
durch abwechselndes Hindurchleiten und entionisiertes
Wasser und zwischen Gummiwalzen gewaschen, bis das Waschwasser
einen pH von nicht weniger als 3,0 hatte. Der
feuchte Schwamm wurde bis zum Einfrieren gekühlt und dann
scheibenförmig Schwammstücke mit gewünschter Form geschnitten.
Die Schwammstücke wurden dann aufgetaut und abschließend
gewaschen, bis 50 ml Waschwasser bei heftigem Schütteln
keinen Schaum ergaben, der selbst länger als 10 s
erhalten blieb. Die Schwammstücke wurden dann zwischen
Lagen von offenzelligen Schaumkissen gebracht und getrocknet,
wobei sie zur Aufrechterhaltung der Gestalt
und ebenen Beschaffenheit des Schwamms zwischen den Kissen
gehalten wurden. Das Trocknen erfolgte durch einleitende
Hüllenhärtung bei 71,1° C 1 bis 2 h lang und dann
durch Aufbewahren in einer entfeuchteten Kammer bei 43,3° C
bis 48,9° C für einen Tag oder bis der Schwamm vollständig
trocken war.
Der nach diesem Verfahren erhaltene Schwamm hatte eine
gleichmäßige Porengrößenverteilung innerhalb des Bereichs
zwischen 0,1 mm und 0,5 mm (ermittelt durch eine
in einen stereoskopischen Mikroskop-Augenaufsatz eingebaute
Skala).
Der Schwamm hatte ein Flüssigkeitshaltevermögen vom
21- bis 24fachen seines Gewichts (bestimmt nach ASTM D-
1117-74 5.1.2) und eine Absorptionszeit von
weniger als 10 s (bestimmt nach ASTM D-1117-74 5.2).
Dieses Beispiel zeigt das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung
eines Schwamms für chirurgische Zwecke mit einer gleichmäßigen
mittleren Porengröße zwischen 0,3 mm und etwa
1,0 mm. In einem rotierenden Schlagwerk wurden 475 g vollständig
hydrolysierter Polyvinylalkohol von mittlerem Molekulargewicht
mit 4050 g entionisiertem kaltem Wasser gemischt,
bis eine glatte Paste erhalten wurde. Die Temperatur
der Paste wurde dann auf 82,2° C erhöht und der Mischvorgang
etwa 5 min lang bei dieser Temperatur durchgeführt. Die
Mischung wurde dann auf 43,3 bis 48,9° C abgekühlt und mit
15 g des in Beispiel 1 verwendeten Netzmittels versetzt und die resultierende
Mischung 5 min lang gerührt. 700 ml 50%ige Schwefelsäure
von 43,3° C wurden zu der Mischung hinzugegeben und
vermischt, so daß ihr Volumen bei 9800 ml lag. Danach
wurden 500 ml 37%ige wäßrige Formaldehydlösung von 37,8
bis 43,3° C langsam zur Mischung zugesetzt und 60 s
lang verrührt. Die Temperatur der Mischung lag bei
40,6 bis 42,2° C und das Volumen bei etwa 12 600 ml. Das
Schlagwerk wurde dann in umgekehrter Richtung 1 min lang
mit ¹/₆ der ursprünglichen Drehzahl betrieben, bis das beobachtete
Aufsteigen großer Blasen in dem erhaltenen Schaum aufhörte. Der
umgekehrte Mischvorgang wurde fortgesetzt, wobei der Schaum
merklich eindickte. Dieser Schaum wurde dann in eine auf
71,1° C vorgeheizte Kunstofform extrudiert. Der Schaum
wurde in der Form 1 h lang bei 60° C gehärtet und die
Form dann aus dem Ofen entnommen und die Härtung 20 h
lang bei Raumtemperatur fortgesetzt. Danach wurde die
Form geöffnet und der erhaltene Schaum durch abwechselndes
Hindurchleiten durch entionisiertes Wasser und zwischen
Gummiwalzen gewaschen, bis das Waschwasser einen pH von
wenigstens 3 hatte. Der feuchte Schwamm wurde bis
zum Einfrieren gekühlt und dann
zu scheibenförmigen Schwammstücken mit gewünschter Gestalt geschnitten. Die Schwammstücke wurden
dann aufgetaut und abschließend gewaschen, bis 50 ml Waschwasser
bei heftigem Schütteln keinen Schaum bildeten, der
selbst länger als 10 s erhalten blieb. Die Schwammstücke
wurden dann zwischen Lagen aus offenzelligen Schaumstoffkissen
gebracht und getrocknet, wobei sie zur Aufrechterhaltung
der Gestalt und ebenen Beschaffenheit des Schwamms
zwischen den Kissen gehalten wurde. Das Trocknen wurde
durch anfängliche 1 bis 2 h dauernde Hüllenhärtung bei 71,1° C
und nachfolgende Aufbewahrung bei 43,3 bis 48,9° C in
einer entfeuchteten Kammer für einen Tag, oder bis der Schwamm
vollständig trocken war, erreicht.
Der nach diesem Verfahren erhaltene Schwamm hatte
gleichmäßig große, mittlere Poren im Bereich zwischen
0,3 mm und 1,0 mm (ermittelt durch eine in den Augenaufsatz
eines stereoskopischen Mikroskops eingebaute Skala).
Der Schwamm hatte ein Flüssigkeitshaltevermögen vom
22 bis 25fachen seines Eigengewichts (bestimmt nach
ASTM D-1117-74 5.1.2) und eine Absorptionszeit
von weniger als 10 s (bestimmt nach ASTM D-1117-74 5.2).
Dieses Beispiel zeigt das erfindungsgemäße Verfahren
zur Herstellung eines Schwamms für chirurgische Zwecke mit einheitlich
großer Porengröße von 0,5 mm und 4,0 mm. In
einem rotierenden Schlagwerk wurden 360 g vollständig
hydrolysierter Polyvinylalkohol von mittlerem Molekulargewicht
mit 3010 g entionisiertem kaltem Wasser gemischt,
bis eine glatte Paste erhalten wurde. Die Temperatur der
Paste wurde dann auf 82,2° C erhöht und der Mischvorgang
etwa 5 min lang bei dieser Temperatur durchgeführt.
Die Mischung wurde dann auf 43,3 bis 48,9° C abgekühlt und
mit 10 g des in Beispiel 1 verwendeten Netzmittels versetzt und die resultierende
Mischung 12 min lang mit hoher Drehzahl
gerührt. Danach wurden 525 ml entionisiertes Wasser von
48,9° C zur Mischung hinzugegeben, die dann 10 min lang
gerührt wurde. 525 ml 50%ige Schwefelsäure von 43,3° C
wurden zur Mischung zugesetzt und diese so gemischt, daß
ein Volumen von 12 000 ml erhalten wurde. Danach wurden
375 ml 37%ige wäßrige Formaldehydlösung von 37,8 bis
43,3° C langsam zur Mischung hinzugegeben und 60 s
lang verrührt. Die Temperatur der Mischung lag bei etwa
42,2 bis 43,3° C und das Volumen bei etwa 15 000 ml. Das Schlagwerk
wurde dann in umgekehrter Richtung 1 min lang mit
¹/₆ der ursprünglichen Drehzahl betrieben, bis das beobachtete
Aufsteigen größerer Blasen in dem erhaltenen Schaum aufhörte. Der
umgekehrte Mischvorgang wurde fortgesetzt, während der Schaum
merklich eindickte. Dieser Schaum wurde dann in eine auf
71,1° C vorgeheizte Kunstofform extrudiert. Der Schaum
wurde in der Form 1 h lang bei 60° C gehärtet und die
Form dann aus dem Ofen entfernt und der Härtungsvorgang
20 h lang bei Raumtemperatur fortgesetzt. Danach
wurde die Form geöffnet und der erhaltene Schwamm durch
abwechselndes Hindurchleiten durch entionisiertes Wasser
und zwischen Gummiwalzen gewaschen, bis das Waschwasser
einen pH von wenigstens 3 hatte. Der feuchte Schwamm wurde
bis zum Einfrieren gekühlt und
dann zu scheibenförmigen Schwammstücken mit gewünschter Gestalt geschnitten. Die Schwammstücke
wurden dann aufgetaut und abschließend gewaschen, bis 50 ml
Waschwasser bei heftigem Schütteln keinen Schaum ergaben,
der selbst länger als 10 s erhalten blieb. Die
Schwammstücke wurden dann zwischen Lagen aus offenzelligen
Schaumkissen gebracht und getrocknet, während sie zwischen
den Kissen zur Aufrechterhaltung der Gestalt und ebenen Beschaffenheit
des Schwamms gehalten wurden. Das Trocknen
wurde durch anfängliche, 1 bis 2 h dauernde Hüllenhärtung bei 71,1° C
und nachfolgendes Aufbewahren bei 43,3 bis
48,9° C in einer entfeuchteten Kammer für einen Tag, oder
bis der Schwamm vollständig trocken war, erreicht.
Der nach dieser Verfahrensweise erhaltene Schwamm
hatte gleichmäßig dimensionierte große Poren
im Bereich zwischen 0,5 mm und 4,0 mm (ermittelt
mit einer in den Augenaufsatz eines stereoskopischen
Mikroskops eingebauten Skala).
Der Schwamm hatte ein Flüssigkeitshaltevermögen vom
23 bis 26fachen seines Eigengewichts (ermittelt nach
ASTM D-1117-74 5.1.2) und eine Absorptionszeit
von weniger als 10 s (ermittelt nach ASTM D-1117-
74 5.2).
Der Schwamm von Beispiel 3 wurde mit einer 5%igen
Polyhydroxyethylmethacrylat-Lösung in Methylalkohol imprägniert.
Der Methylalkohol wurde bei 48,9° C abgedampft unter
Zurücklassung von gleichmäßig über die Schwammatrix verteilten
Gelteilchen. Der Schwamm wurde dann in
Wasser von Körpertemperatur getaucht und einer vollständigen
Sättigung überlassen. Ein Kontrollschwamm von genau gleichen
Abmessungen (1,91 cm Breite × 7,62 cm Länge) ohne die
Gelteilchen wurde gleichzeitig mit dem gleichen Wasser
gesättigt. Beide Schwämme wurden einem hydrostatischen
Druck von 4,8 N/cm² 15 min lang ausgesetzt und dann
auf Aussehen und Wasserverlust überprüft. Der gelhaltige
Schwamm sah nach Quellen in Wasser wie ein "Geleestück" aus. Der Kontrollschwamm
fühlte sich schlaffer an und gab bei geringem
Druck leichter Wasser ab. Der gelhaltige Schwamm nahm bis
zum 19fachen seines Eigengewichts Flüssigkeit auf, während
der Kontrollschwamm das 24fache seines Eigengewichts aufnahm.
Nach Anwendung von 4,8 N/cm² Druck enthielt der
gelhaltige Schwamm noch 93% seines Wassers, während der
Kontrollschwamm lediglich 61% seines Wassers zurückgehalten
hatte. Durch das Gel wurde die Zeit für die
Gesamtwassersättigung von 30 s für die Kontrollprobe
auf etwa 168 s für den gelhaltigen Schwamm verlängert.
Dieses Beispiel zeigt das Verfahren zur Herstellung
eines strahlungshemmenden Schwamms für chirurgische Zwecke nach dem
erfindungsgemäßen Verfahren.
Eine mit 800 ml Wasser gemischte Aufschlämmung von
336 g Bariumsulfat wurde bis zur gründlichen Dispergierung
des gesamten Bariumsulfats etwa 10 min lang vermischt.
143 g vollständig hydrolysierter Polyvinylalkohol von mittlerem
Molekulargewicht wurde dann zur Bariumsulfatdispersion zugesetzt,
wobei die Mischwirkung aufrechterhalten wurde, und
die resultierende Mischung wurde bis zum Erreichen von
82,2° C aufgeheizt. 2 Gew.-% eines für Arzneimittel und Kosmetika
zugelassenen Farbstoffs, wie z. B. D & C Blue 6, wurden in einer
6%igen wäßrigen Lösung des Polyvinylalkohols mit hochtouriger
Mischwirkung in einem Waring-Mischer dispergiert.
25 g der Farbstoffmischung wurden zu der Aufschlämmung hinzugegeben
und zur Bildung eines einheitlichen blauen Farbtons
gründlich darin vermischt. Die Aufschlämmung wurde dann
heiß in einen mit Polytetrafluorethylen beschichteten Trog in etwa
3,18 mm Dicke gegossen. Die Tröge wurden dann in einen Ofen
von 93,3° C gebracht, und Wasser wurde durch Trocknen entfernt,
bis die Masse sich bröcklig anfühlte. Die Masse wurde dann
durch ein 1-mm-Sieb (Maschenweite) zerkleinert bzw. gemahlen.
Das resultierende Produkt war nun für die Vermischung
mit dem säurekatalysierten Formaldehyd/Polyvinylalkohol-
Reaktionsansatz zur Bildung des Schwamms, wie in Beispiel 1
beschrieben, brauchbar. Das eingekapselte Bariumsulfat kann in
einer Menge von 5 bis 25 Gew.-% (bezogen auf das Gewicht des Polyvinylalkohols,
der zur Bildung des Schwamms verwendet wird) angewandt
werden.
Dieses Vergleichsbeispiel zeigt die Notwendigkeit der Vermischung
von Formaldehyd und Polyvinylalkohol bei erhöhter Temperatur
zur Herstellung eines Schwamms mit hohem Flüssigkeitshaltevermögen
und kurzer Absorptionszeit.
Es wurde ein Schwamm hergestellt, wobei die Temperatur
des Formaldehyds bei Zugabe zum Polyvinylalkohol bei Raumtemperatur
(21,1° C) lag. 117 g einer 14,5%igen wäßrigen
Lösung von Polyvinylalkohol mit mittlerem Molekulargewicht
wurden mit 70 ml Wasser, 1,1 g des in Beispiel 1
verwendeten Netzmittels und 70 ml 55%iger Schwefelsäurelösung
vermischt, worauf 25 ml 37%ige wäßrige Formaldehydlösung zugesetzt
wurden. Die Polyvinylalkoholmischung hatte
vor der Formaldehydzugabe eine Temperatur von 21,1 bis
23,9° C, und die zugesetzte Formaldehydlösung hatte eine
Temperatur von 21,1° C. Die resultierende Lösung wurde zu
einem Schaum von 1000 ml geschlagen und 20 h lang
bei Raumtemperatur stehengelassen, bis sie gehärtet war.
Die Absorptionszeit und das Flüssigkeitshaltevermögen
dieses Schwamms und des nach Beispiel 1 hergestellten
Schwamms wurden dann verglichen. Die Absorptionszeit
wurde in beiden Fällen ermittelt, indem Schwammstreifen
(10,16 cm × 2,54 cm × 0,635 cm) in Wasser gegeben und die Zeit gemessen
wurde, die das Wasser brauchte, um im Schwamm 2,54 cm
hochzusteigen. Zusätzlich wurde die kapillare Steighöhe
durch Messung der maximalen Steighöhe des Wassers im Schwamm
ohne zeitliche Begrenzung ermittelt.
Bei dem gemäß Beispiel 1 hergestellten Schwamm war eine
Absorptionszeit von 9 s für 2,54 cm Saughöhe erforderlich,
während der maximale kapillare Anstieg von 3,81 cm
ohne Änderung nach 3 min erreicht wurde. Bei dem in
Vergleichsbeispiel 1 hergestellten Schwamm betrug die maximale
kapillare Steighöhe ohne Änderung nach 3 min 1,27 cm,
und die Absorptionszeit zur Erreichung einer Saughöhe von
zumindest 2,54 cm war länger als 3 min.
Die Geschwindigkeit der Wasseraufnahme durch beide
Schwämme wurde auch dadurch ermittelt, daß ein Wassertropfen
auf die Oberfläche des trockenen Schwamms gebracht und die
erforderliche Zeit zur Aufnahme des Wasssers durch den
Schwamm ermittelt wurde. Bei dem Schwamm gemäß Beispiel 1
lag die mittlere erforderliche Zeit bei 6 Proben bei nur
5 s. Bei dem nach Vergleichsbeispiel 1 hergestellten
Schwamm wurde dagegen selbst nach 3 min keine Absorption
des Wassertropfens beobachtet.
Der nach Vergleichsbeispiel 1 hergestellte Schwamm zeigte
visuell eine ungleichmäßige Porengrößenverteilung, wobei
etwa 10% der Poren einen Durchmesser von etwa 0,25 mm
und annähernd 90% der Poren eine Größe von 1,25 bis
1,75 mm hatten. Sehr wenig Poren hatten einen mittleren
Durchmesser zwischen diesen beobachteten Porengrößen. Der
gemäß Beispiel 1 erzeugte Schlamm hat dagegen eine
gleichmäßige Porengrößenverteilung, wobei eine annähernd
gleiche Anzahl von Poren innerhalb eines Größenbereichs
bis etwa 0,5 mm (Durchmesser) beobachtet wurde. Diese
letztere innere Porenstruktur ist für ein möglichst großes
Flüssigkeitshaltevermögen und eine kurze Absorptionszeit
besser.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann der
Schwamm zur Herstellung eines Vaginal- bzw. Menstruationstampons modifiziert
werden, indem der Schwamm einem rascheren biologischen
Abbau angepaßt wird. Eine beschleunigte biologische Abbaubarkeit
ist in diesem Falle erwünscht, da die meisten
Vaginaltampons in die städtischen Abwassersysteme gelangen,
wo eine rasche Zersetzung fester Abfälle wichtig
ist. In den Schwamm wird eine biologisch abbaubare Komponente
eingebaut, die einen Teil des Polyvinylalkohols
ersetzt. Der Schwamm wird in normaler Weise, wie in den
Beispielen 1 bis 3 erläutert wurde, hergestellt. Beispiele
für biologisch abbaubare Komponenten sind mit Wasser quellbare
Polysaccharide, die teilweise mit Aldehyden reagieren
unter Bildung weniger löslicher Acetale. Beispiele sind
Maisstärken, Dextrine, partiell epoxidierte Stärken und
Inuline. Die Polysaccharide ersetzten bis zu 30% des
Polyvinylalkohols mit dem Ergebnis einer erhöhten biologischen
Abbaubarkeit in direkter Proportion zur Menge
der eingeführten Polysaccharide.
Dieses Beispiel zeigt das erfindungsgemäße Verfahren
zur Herstellung eines biologisch abbaubaren Vaginaltampons.
In einem rotierenden Schlagwerk wurden 50 g durch ein Sieb
mit 44 µm lichter Maschenweite ausgesiebte Maisstärke mit
425 g vollständig hydrolysiertem Polyvinylalkohol von
mittlerem Molekulargewicht gemischt und weiter mit 4050 g
entionisiertem kaltem Wasser vermengt und die Gesamtmischung
gerührt, bis eine glatte Paste erhalten wurde. Die Temperatur
der Paste wurde auf 82,2° C erhöht und der Mischvorgang etwa
5 min lang bei dieser Temperatur durchgeführt. Die
Mischung wurde dann rasch auf 43,3 bis 48,9° C abgekühlt
und mit 15 g des in Beispiel 1 verwendeten Netzmittels versetzt und die resultierende
Mischung 5 min lang gerührt. Danach wurden
700 ml 50%ige Schwefelsäure mit einer Temperatur von 23,9° C
zur Mischung zugesetzt und derart vermischt, daß ein
Volumen von 9800 ml erhalten wurde. Danach wurden 500 ml
37%ige Formaldehydlösung langsam zur Mischung hinzugegeben
und 60 s lang verrührt. Die Temperatur der
Mischung lag bei etwa 37,8 bis 40,6° C und das Volumen bei
etwa 12 600 ml. Der erhaltene Schaum wurde gemischt, bis er merklich
eindickte. Dieser Schaum wurde dann in Rohre von 2,54 cm
Innendurchmesser extrudiert. Der Schaum wurde in den Rohren
1 h lang bei 60° C gehärtet, und die Rohre würden dann aus dem Ofen
genommen und die Härtung 20 h lang bei Raumtemperatur
fortgesetzt. Danach wurde die Form geöffnet und der erhaltene
Schwamm aus dem Rohr ausgestoßen und durch abwechselndes
Hindurchleiten durch entionisiertes Wasser und
Gummiwalzen gewaschen, bis das Waschwasser einen neutralen
pH zeigte. Die biologische Abbaubarkeit und/oder Zerstückelung
dieses Schwamms in einem gegebenen Mikroorganismen-
Schaum war etwa zweimal so rasch wie bei einem Schwamm ohne
Polysaccaride.
Claims (9)
1. Schwamm für medizinische Zwecke in Form eines mit anorganischer
Säure katalysierten Reaktionsproduktes von Polyvinylalkohol
mit Formaldehyd, gekennzeichnet durch ein Flüssigkeitsaufnahmevermögen
von maximal 10 s bei Kontakt mit Körperflüssigkeit
(gemessen nach ASTM D-11117-74-5.2), eine
gleichmäßige Porengröße und -verteilung, wobei der Porendurchmesser
in einem Bereich von weniger als etwa 8 : 1 variiert
(bestimmt mittels eines stereoskopischen Mikroskop-Augenaufsatzes),
und eine mittlere Porengröße zwischen 0,1 und
4 mm.
2. Schwamm nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch einen zusätzlichen
Gehalt an teilchenförmigem strahlungshemmendem Material
mit einer Beschichtung von Polyvinylalkohol oder einem
Reaktionsprodukt von Polyvinylalkohol und Formaldehyd, die
durch Copolymerisation bei der Formaldehyd/Polyvinylalkohol-
Reaktion zur Schwammbildung im Schwammaterial gebildet wird.
3. Schwamm nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet
durch eine Materialfärbung mit bioverträglichem Farbstoff
in einer Kontrastfarbe zu Blut und Gewebe.
4. Schwamm nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch eine
Imprägnierung mit Gelteilchen.
5. Schwamm nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Teil der Polyvinylalkoholkomponente
des Schwammes durch eine biologisch abbaubare Komponente,
insbesondere auf Polysaccharidbasis, ersetzt ist.
6. Verfahren zur Herstellung eines Schwammes nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Mischung von Polyvinylalkohol
von mittlerem Molekulargewicht, einer anorganischen Säure
und eines nicht-toxischen Netzmittels bei einer Temperatur
zwischen 43,3 und 48,9° C gebildet und mit einer wäßrigen
Formaldehydlösung von 37,8 bis 43,3° C in ausreichender Menge
zur Umsetzung von 25 bis 55% der Hydroxylgruppen des Polyvinylalkohols
versetzt und die resultierende Mischung zur Bildung
eines Schaums mit einem Volumen zwischen 150 und 400%
gerührt wird, der gieß- und extrudierbar sowie von ausreichend
fester mechanischer Stabilität für eine praktische Beibehaltung
des Schaumvolumens ist, und daß der Schaum bei einer
Temperatur zwischen 26,7 und 71,1° C gehärtet, der gehärtete
Schwamm zur Auslaugung von nichtumgesetztem Formaldehyd,
Säure und Netzmittel gewaschen und unter Aufrechterhaltung
seiner Form bis zur Trockne erwärmt wird.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
der zumindest teilweise gewaschene Schwamm in feuchter Form
eingefroren und zu kleineren Schwämmen zerschnitten wird,
die abschließend unter Aufrechterhaltung ihrer Gestalt durch
Erwärmen getrocknet werden.
8. Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet,
daß übergroße Blasen vor der Härtung aus dem Schaum entfernt
werden.
9. Verwendung eines medizinischen Schwammes nach einem der
Ansprüche 1 bis 5 bzw. eines nach den Ansprüchen 6 bis 8 hergestellten
Schwammes als Verband, für Monatsbinden, Tampons,
Abstriche und in der Chirurgie.
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
US05/646,400 US4098728A (en) | 1976-01-02 | 1976-01-02 | Medical surgical sponge and method of making same |
Publications (2)
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