DE2655849A1 - Vorrichtung zum halten einer infusionskombination - Google Patents

Vorrichtung zum halten einer infusionskombination

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Description

χ D, Γ* Patentanwälte:
IEDTKE - büHLING - IVlNNE - ORUPE Dip!. Ing.Tiedtke
Dipl.-Chem. Biihling Dipl.-lng. Kinne Dipl.-ing.Grupe
Bavariaring 4, Postfach 20 24
8000 München 2
Tel.:(0 89)53 96 53-56
Telex:5 24 845tipat
cable. Germaniapatent München
9.Dezember 1976 B 7802· case M-8196
Dr. Allan R. Dunn
Bay Harbor Islands, Florida,USA
Vorrichtung zum Halten einer Infusionskombination
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Halten einer Infusionskombination und insbesondere auf Infusionselemente und einen U-förmigen Halter mit mehreren Haltewinkeln für ein Infusionselement.
Die medizinische Behandlung erfordert oft intravenöse Infusionen, um Blut, Nahrungsmittel oder andere gewünschte Flüssigkeiten direkt in das Gefäßsystem des behandelten Patienten einzuleiten. Dazu wird an einer Stelle des Körpers des Patienten eine Venenpunktion durchgeführt und durch diesen Einstich ein hohles Infusionselement eingesetzt. In der Regel befindet sich ein Schlauchstück zwischen dem Infusionselement und einer in der Nähe des Patienten angeordneten Versorgungsflasche. Dabei ist es äußerst wichtig, seitliche Bewegungen des Infusionselementes relativ zur Stelle der Venenpunktion zu verhindern, um die Gefahr von Hautabschürfungen und Verletzungen des Gewebes in der Umgebung der Stelle der Venenpunktion zu verringern und auf diese Weise Reizungen und der Gefahr einer Venenentzündung vorzu-
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Dresdner Bank (München) Kto. 3939 844 Postscheck (München) Kto. 670-43-804
beugen und um unbeabsichtigtes Herausziehen des Infusions-* elementes zu verhindern, damit möglichst wenig Blutverlust auftritt und möglichst wenig Blutergüsse entstehen.
Es ist bekannt, im Bereich der Verbindung des Infusionselementes mit dem Infusionsschlauch eine Konstruktion vorzusehen, die während der Venenpunktion erfaßt werden kann. Es ist ferner bekannt, an dieser Konstruktion eine Fläche vorzusehen, die es erlaubt, den Verbindungsbereich am Körper des Patienten nach dem Einführen des Infusionselementes festzubinden, damit das Infusionselement möglichst wenig unerwünschte seitliche Bewegungen ausführt.
Wünschenswert ist eine Infusionseinrichtung, die es erlaubt, daß das Infusionselement und der Infusionsschlauch axial miteinander ausgerichtet hergestellt werden und daß dennoch der Arzt oder Medizinaltechniker vollständig frei die endgültige Winkellage des Infusionsschlauches bezüglich des Infüsionselementes wählen kann. Der praktizierende Arzt muß insbesondere bei der Vorbereitung eines Patienten für eine Operation die Möglichkeit haben, den Winkel des Infusionsschlauches bezüglich des Infusionselementes wählen zu können. Verschiedene Operationsvorgänge machen es notwendig, daß der Infusionsschlauch entweder axial ausgerichtet mit dem Infusionselement bleibt, beispielsweise wenn die Quelle zur intravenösen Versorgung in Richtung oder im Bereich der unteren Extremitäten des Patienten angeordnet ist:, oder daß er bezüglich der Achse des Infusionselementes um 90° umgebogen ist, beispielsweise wenn daran Filter angeschlossen sind,, oder daß er bezüglich der Achse des Infusionselementes um 135° umgebogen ist, damit der flexible. Infusipnsschlauch zum Kopf des Operationstisches weist, wenn sich die Stelle der Venenpunktion beispielsweise am gestreckten Arm des Patienten befindet, oder daß er um T8Q° umgebogen ist, wenn der Arm parallel zur Seite des-Patienten verlaufend an dieser anliegt und die Quelle zur intravenösen Versorgung sich
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nahe dem Kopf des Patienten befindet.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zun Halten einer Infusionskombination,· insbesondere eines Infusionselementes, zu schaffen, die den flexiblen Infusionsschlauch in einer von mehreren Winkelstellungen bezüglich der Achse des Infusionselementes halten kann, wobei jedoch der radiale Druck auf den Infusionsschlauch möglichst gering sein soll, damit der Infusionsschlauch nicht abgequetscht wird und dadurch der freie Strömungsquerschnitt und der Durchfluß durch den Schlauch verringert wird.
Diese Aufgabe wird durch die erfindungsgemäße Vorrichtung gelöst, die in den Patentansprüchen gekennzeichnet ist.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Halten einer Infusionskombination wird im folgenden meist kurz als Halter bezeichnet.
Der erfindungsgemäße U-förmige Halter mit mehreren Haltewinkeln für eanlnfusionselement umfaßt mehrere Klammern, die in der Regel mit gleichen Abständen voneinander am Umfang des Halters angeordnet sind, sowie einen Vorsprung, der von einer Ecke des Halters vorsteht und zur Aufnahme der Verbindung des Infusionselementes mit einem flexiblen InfusxonsachLauchstück dient. Bei dem Infusionselement kann es sich beispielsweise um eine Nadel für intravenöse Injektionen, eine ummantelte bzw. geführt Nadel, eine Kanüle, einen Katheter, einen Stilett- bzw. Senknadel-Katheter oder dergleichen handeln. Der Infusionsschlauch und das Infusionselement sind zunächst axial miteinander ausgerichtet. Jede der Klammern des Halters hat einen radial verlaufenden Schlitz, dessen Breite kleiner als der Außendurchmesser des Schlauches ist und der in Verbindung mit einer im wesentlichen kreisförmigen öffnung steht, deren Durchmesser zumindest gleich dem Außendurch-
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messer des flexiblen Schlauches ist, wobei die öffnung in jeder Klammer des Halters parallel zum Umfang des Halters verläuft. Der Infusionschlauch wird nacheindander durch die Schlitze in die Öffnungen aufeinanderfolgender Halterklammern eingesetzt, so daß der Schlauch allmählich um einen immer größeren Winkel bezüglich der Achse des Infusionselementes umgebogen und in dieser Stellung gehalten wird. Der Durchmesser der öffnungen ist so gewählt, daß die Wand des Infusionsschlauches nicht eingedrückt wird.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Halter halbkreisförmig und mit vier Halterklammern versehen. Jede Klammer ist so angeordnet, daß sie entlang dem gekrümmten Umfang des Ealters einen Winkelabstand von 45° bezüglich der benachbarten Halterklammern bzw. des Vorsprungs des Halters hat.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform umschließt der Vorsprung des Halters die Verbindungsstelle zwischen dem flexiblen Infusionsschlauch und einem üblichen Kanülenanschluß, so daß einerseits die Vorteile des Halters mit mehreren Haltewinkeln gegeben sind und anderer seits der Arzt die Möglichkeit hat, aus der Vielzahl der üblichen steifen oder flexiblen Kanülen eine auszuwählen und auf den Kanülenanschluß zu stecken.
In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, daß eine Hülse mit geeignetem Profil um die Verbindungsstelle zwischen Infusionselement und Infusionsschlauch oder um einen mittleren Abschnitt einer Infusions kombination geformt ist. Der Vorsprung des Halters weist eine mit Flanschen bzw. übergreifenden Rändern versehene Ausnehmung auf, in die die profilierte Hülse so gedrückt werden kann, daß sie mit dem Mehrwinkelhalter fest aber lösbar verbunden ist. Dies ermöglicht, daß eine von mehreren Infusionskombinationen eingesetzt und wieder
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herausgenommen werden kann und daß der Halter und/oder das Infusionselement wiederverwendet werden.
In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung kann ferner vorgesehen sein, daß das Infusionselement ein Katheter mit einem einzigen offenen Hohlraum bzw. Kanal ist, wobei in einem vollständig innerhalb der Katheterwand ausgebildeten zusätzlichen Kanal eine Senknadel bzw. ein Stilett sitzt, das vor- und zurückgeschoben werden kann, jedoch nicht ohne weiteres herausgezogen werden kann. Der Vorsprung am Halter weist eine entsprechend geformte Ausnehmung auf, die mit dem zusätzlichen Kanal für das Stilett in der Weise verbunden ist, daß das hintere Ende des Stiletts im Vorsprung verschoben werden kann, so daß die scharfe Stilettspitze nach Durchführung der Venenpunktion um ein kurzes Stück in den zusätzlichen Kanal zurückgezogen werden kann. Dieses Stilett-Katheter kann auch getrennt und unabhängig vom erfindungsgemäßen Halter benutzt werden.
Mit der Erfindung wird somit eine Vorrichtung zum Halten eines Infusionselementes und eines Infusionsschlauches angestrebt.
Ein weiteres Ziel der Erfindung ist die Schaffung eines Infusionshalters, der es ermöglicht, daß der Infusionsschlauch in einer von mehreren Winkelstellungen bezüglich der Achse des Infusionselementes gehalten wird.
Ein wiederum weiteres Ziel der Erfindung ist die Schaffung eines Halters, der lösbar eine von zahlreichen Kombinationen aus Infusionsschlauch und Infusionselement aufnehmen kann, so daß der Halter wiederverwendbar ist.
Ein wiederum weiteres Ziel der Erfindung ist die Schaffung eines Stilett-Katheters dessen Stilett verschiebbar in einem zusätzlichen Kanal sitzt, der in der Wand eines Katheters mit einem offenen Katheterkanal sitzt.
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Ein wiederum weiteres Ziel der Erfindung ist die Schaffung eines Stilett-Katheters in Verbindung mit einem Halter, der es ermöglicht, daß der Infusionsschlauch in einer von mehreren WinkelStellungen bezüglich der Achse des Katheterkanals gehalten wird.
Weitere Ziele, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnungen. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen U-förmigen Halters mit mäireren Haltewinkeln für ein Infusionselement und einen Infusionsschlauch;
Fig. 1a eine Seitenansicht des Halters gemäß Fig. 1, die erläutert, -wie der Infusionsschlauch in mehreren verschiedenen Winkelstellungen bezüglich der Achse des Infusionselementes gehalten wird;
Fig. 2 eine vergrößerte Schnittdarstellung gemäß 2-2 in Fig. 1;
Fig. 3 eine vergrößerte Schnittdarstellung des Halters, des Infusionselementes und des Infusionsschlauches gemäß 3-3 in Fig. 1;
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht eines zerlegten Halters in Verbindung mit einem Stilett-Kathete^ wobei diese Ansicht auch die Herstellung des Halters erläutert;
Fig. 5 eine Seitenansicht einer weiteren Ausführungsform eines Halters mit Mitteln zum lösbaren Anbringen einer Infusionskombination am Vorsprung des Halters, wobei die Infusionskombination teilweise im Schnitt dargestellt ist;
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Fig. 6 eine vergrößerte Schnittdarstellung des Halters' gemäß 6-6 in Fig. 5;
Fig. 7 eine perspektivische Ansicht einer anderen Ausfuhrungsform der Mittel zum lösbaren Anbringen einer Infusionskombination an einem Vorsprung am Umfang des erfindungsgemäßen Halters mit mehreren Haltewinkeln;
Fig. 8 einen Längsschnitt durch ein Stilett-Katheter mit ausgefahrenem Stilett;
Fig. 8a eine Fig. 8 entsprechende Darstellung mit zurückgezogenem Stilett;
Fig. 9 eine Schnittdarstellung des Stilett-Katheters gemäß 9-9 in Fig. 8a;
Fig. 9a und 9b weitere Schnittdarstellungen abgewandelter Ausführungsformen des Stilett-Katheters;
Fig. 10 einen Längsschnitt durch eine weitere Aus— führungsform eines erfindungsgemäßen Stilett-Katheters ,das unabhängig vom U-förmigen Halter benutzt werden kann;
Fig. 11 eine Schnittdarstellung des Stilett-Katheters gemäß 11-11 in Fig. 10; und
Fig. 11a und 11b weitere Schnittdarstellungen abgewandelter Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Stilett-Katheters.
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Zunächst wird auf die Fig. 1 bis 3 eingegangen, in denen eine bevorzugte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen U-förmigen Halters 10 mit mehreren Haltewinkeln dargestellt ist. Dieser Halter 10, der auch als Träger oder Halterung bezeichnet werden kann, umfaßt einen im wesentlichen halbkreisförmigen Abschnitt 11 aus verhältnismäßig unbiegsamem und leichtem Material, beispielsweise Kunststoff oder dergleichen, der eine glatte Oberseite 11a und eine glatte Unterseite 11b hat, die im wesentlichen parallel zueinander sind. Von einer Stelle des Halterumfangs 11 an einer ersten Ecke 11c zwischen dem kreisförmigen Umfang und einem diametral verlaufenden Rand 16 steht ein vorzugsweise angeformter Vorsprung vor. Vom Halterumfang 14 ragen mehrere Klammern 18a bis 18d radial nach außen.
Ein hohles Infusionselement 20 hat ein abgeschrägtes oder flaches freies Ende 21 und ein im Bereich des Halters angeordnetes Ende 22 mit einer Verbindungseinrichtung 22a, die beispielsweise als nach außen erweiterter Rand, Nabe oder dergleichen ausgebildet sein kann. Das Infusionselement 20 ist beispielsweise eine Nadel, eine Kanüle, ein Katheter mit oder ohne einen Trokar, eine Senknadel (Stilett) oder eine Nadel, die entfernbar und mittig im Katheter angeordnet sind, eine ummantelte bzw. geführte Nadel oder ein Senknadel-Katheter oder dergleichen. Ein Stück biegsamer Infusionsschlauch 25 hat einen Außendurchmesser D.. Ein Ende 27 des Infusionsschlauches weist eine Muffe 28 auf, bei der es sich beispielsweise um eine übliche intravenöse Universalschlauchkupplungsmuffe mit einer konvergierenden Innenwand 29 handelt, in die der Anschlußnippel, beispielsweise eine Luer-Kupplung oder dergleichen, eines Schlauches fest eingesetzt werden kann, der von einer Versorgungsflasche zur intravenösen Versorgung oder dergleichen ausgeht, die aus Gründen der Klarheit nicht dargestellt ist.
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Das Ende 22 des Infusionselementes 20 kann das vordere Ende 30 des Schlauches 25 dicht schließend aufnehmen, so daß sich eine praktisch flüssigkeitsdichte Verbindung zwischen den Enden 22 und 30 ergibt. Allerdings sind das Infusionseleinent 20 und der Infusionsschlauch 25 lediglich zur Erläuterung des Beispiels als getrennte Elemente dargestellt. Die Wand und der Kanal des Infusionsschlauches 25 können auch ununterbrochen vollständig durch den Vorsprung 12 des Halters hindurchgehen, so daß sich als hohles Infusionselement 20 eine biegsame Kanüle ergibt. In der Regel trägt jedoch der Vorsprung 12 des Halters eine Infusionskombination, worunter hier eine Kombination aus einem beliebigen Infusionsschlauch und entweder einem Infusionselement oder einer Kupplungseinrichtung zum Anschließen eines Infusionselementes an den Schlauch verstanden wird. Dabei stehen der Infusionsschlauch und das Infusionselement bzw. die Kupplungseinrichtung in Strömungsverbindung miteinander. In der Regel befindet sich während des Einführens in die Vene im Infusionselement eine steifere Senk- oder Hohlnadel, die nach dem Einführen zurückgezogen oder entfernt wird.
Der Haltervorsprung 12 unigibt und umschließt die Verbindung zwischen dem Ende 22 des Infusionselementes und dem vorderen Ende 30 des Infusionsschlauches. Der Vorsprung 12 wird vorzugsweise um die zuvor hergestellte Verbindung zwischen Infusionselement und Schlauch herumgeformt, damit sich eine einwandfreie flüssigkeitsdichte Verbindung ergibt.
Jede Klammer 18 des Halters befindet sich am gekrümmten Umfang 14 in bestimmter Winkellage sowohl bezüglich der benachbarten Klammern des Halters als auch bezüglich einer Besugsgeraden 12a, die durch den Vorsprung 12 verläuft. Der ersten Klammer 18a ist somit ein Winkel α bezüglich der Bezugsgeraden 12a zugeordnet. Der zweiten Klammer 18b ist ein Winkel β bezüglich der ersten Klammer 18a zugeordnet. Der dritten Klammer 18c ist ein Winkel γ bezüglich der
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zweiten Klammer 18b zugeordnet, und der vierten Klammer 18d ist ein Winkel δ bezüglich der dritten Klammer 18c zugeordnet. Diese Zuordnungen gelten für den in Fig. 1 dargestellten Halter mit vier Klammer 18. Es versteht sich jedoch, daß der erfindungsgemäße Infusionselementhalter auch nur eine Klammer oder zahlreiche Klammern 18 haben kann und daß die Winkel zwischen benachbarten Klammern und zwischen jeder Klammer und dem Haltervorsprung je nach dem gewünschten Zweck gewählt werden- können. Bei einer bevorzugten Ausführungsform weist der Halter vier Klammern auf, die gleiche Winkelabstände voneinander bzw. von der Bezugsgeraden 12a haben, so daß gilt α = β = γ = δ. Dabei beträgt jeder Winkel ungefähr 45 .
Jede Halterklammer 18 weist eine Öffnung 35 mit einem Durchmesser D„ auf. Die öffnungen 35 verlaufen parallel zum Umfang 14 des Halters. Der öffnungsdurchmesser O0 ist so gewählt, daß er praktisch gleich dem Außendurchmesser D. des Infusionsschlauches 25, allerdings nie kleiner als dieser, ist, so daß verhindert wird, daß ein Druck entsteht, der den Infusionsschlauch 25 teilweise oder vollständig zudrückt, wenn der Infusionsschlauch sich in der öffnung 35 befindet. Im radial äußersten Bereich der Klammer 18 befindet sich ein Schlitz 36, damit der Schlauch 25 in die öffnung 35 gedrückt werden kann. Der Schlitz 36 hat eine Schlitzweite G, die so gewählt ist, daß der Schlauch 25 nur durch den Schlitz paßt, wenn er zusammengedrückt wird. Der Schlauch wird daher in der öffnung gehalten, sofern keine äußeren Druckkräfte einwirken. Vorzugsweise ist das Material zur Herstellung des Halters und insbesondere zur Herstellung der Klammern stark elastisch, damit Stöße absorbiert werden, die den Schlauch 25 aus den Klammern 18, durch die der Schlauch geführt ist, herauszureißen versuchen.
Bei der Benutzung des Halters werden die gegenüberliegenden Seiten 11a und 11b des Halters erfaßt, damit das Infusions-
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element 20 eingeführt werden kann. Insbesondere wenn das Infusionselement 2 0 ein biegsamer Katheter oder dergleichen ist, kann ein massiver oder hohler Trokar 34 zur Ausführung des Einstichs erforderlich sein. Die abgeschrägte Schneidkante 34a des Trokars wird durch die in Axialrichtung miteinander ausgerichteten Öffnungen bzw. Kanäle des Schlauches 25 und des Infusionselementes 20 so eingeführt, daß sie aus dem vorderen Ende 21 des Infusionselementes herausragt. Nachdem der Einstich ausgeführt und der Trokar zurückgezogen bzw. entfernt worden ist, wird die Infusionsschlauchkupplung bzw. Infusionsschlauchmuffe 28 an einer nicht dargestellten Versorgungsflasche oder dergleichen angebracht. Es versteht sich, daß in Verbindung mit dem Schlauch 25 und dessen Kupplung bzw. Muffe 28 bekannte Mittel zur Anwendung kommen können, um den Schlauchkanal zeitweilig zu schließen und zu verhindern, daß Flüssigkeit ausfließt, nachdem der Einstich erfolgt ist und bevor die Kupplung angeschlossen ist. Eine der glatten Flächen bzv/. Seiten 11a und 11b wird dann auf die Haut des Patienten gelegt, und der Halter wird dann mittels nicht dargestellter, nicht zum Halter gehörender Mittel in seiner Lage gesichert. Alternativ können die Oberflächen 11a und/oder 11b etwas konkav ausgebildet sein, damit die Quetschwirkung nicht so unangenehm ist. Eine weitere Alternative besteht darin, daß eine oder beide Seiten 11a und/oder 11b mit einer Schicht aus Klebematerial 38 beschichtet sind, auf dem sich eine Schutzschicht 39 befindet. Die Schutzschicht 39 wird entfernt und der Halter 10 wird gegen die Haut des Patienten gedrückt, so daß das Klebematerial 38 an der Haut haftet und den Halter so in Stellung hält, daß er seitliche Bewegungskräfte aufnimmt.
Nachdem das Infusionselement 20 eingeführt und der Halter 10 am Körper des Patienten befestigt worden ist, biegt dann der Arzt oder Medizinaltechniker den Schlauch 2 5 in eine Stellung am Schlitz 36 in der ersten Klammer 18a und drückt den Schlauch durch diesen Schlitz, so daß er von der
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öffnung 35 aufgenommen und gehalten wird (siehe Fig. 1a). Die Achse B des Infusionsschlauches 25 schließt nun einen Biegewinkel θ mit der Achse A des Infusionselementes ein. Im Bereich 25a ist der Schlauch dann sanft gekrümmt, und zwar so, daß die Schlauchwand weder einknickt noch die Infusionsströmung behindert ist. Ein größerer Biegewinkel θ wird erreicht, wenn der Schlauch 25 in die öffnungen von Klammern 18 eingesetzt wird, die größere Winkelabstände vom Vorsprung 12 haben. Beim in Fig. 1a dargestellten Beispiel beträgt der Winkel θ 45°, wenn der Schlauch 25 nur von der Klammer 18a behalten wird. Der Schlauch 25' bildet einen Winkel θ von 90°, wenn sich der Schlauch in den öffnungen der Klammern 18a und 18b befindet. Ein Winkel θ von 135° wird erreicht, wenn der Schlauch 25" in den öffnungen der Klammern 18a, 18b und 18c sitzt. Ein Winkel θ von 180° wird erreicht, wenn der Schlauch 25"' durch die öffnungen aller vier Klammern 18a bis 18d geführt ist.
Bei einer in Fig. 4 dargestellten bevorzugten Ausführungsform umfaßt der Halter mit mehreren Haltewinkeln ein halbkreisförmiges Teil 50 mit der Dicke T.. Am gekrümmten Umfang des Teils 50 ist ein Vorsprung 51 mit größerer Dicke T angeformt. Dieser Vorsprung umschließt die Verbindung zwischen einem Infusionselement 25, beispielsweise einem Senknadel-Katheter, und einem Infusionsschlauch 53. Zwei zueinander passende Klammerteile 55a und 55b weisen jeweils einen zentralen halbkreisförmigen Abschnitt 56 bzw. 56' mit der Dicke T_ auf und haben eine gleiche Anzahl von mehreren Fingern 57, die jeweils vom gekrümmten Umfang 56a bzw. 56a1 der Abschnitte 56 bzw. 56' ausgehen, wobei die Lage der Klammerfinger 57a bis ■ 57d an jedem der Umfange 56a und 56a' bezüglich einer Achse C komplementär ist, die durch die Mitte jedes diametralen Randes 56b bzw. 56b1 verläuft und senkrecht zu diesem Rand steht. Jeder Klammerfinger 57 umfaßt einen radial verlaufenden Abschnitt 58, der am halbkreisförmigen
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Abschnitt 56 bzw. 56' angeformt ist, sowie einen zweiten Abschnitt 59, der senkrecht zur Ebene des Abschnitts 56 bzw. 56' vom radial äußersten Ende des ersten Abschnitt ausgeht. Ein gekrümmter Abschnitt 60 bildet innen den Übergang zwischen den Abschnitten 58 und 59 und hat einen Krümmungsradius, der praktisch gleich dem halben Außendurchmesser D des Schlauches 25 ist.
Zwei zusammenpassende Klammerteile 55a und 55b werden jeweils so angeordnet, daß ihre zweiten Klammerfingerabschnitt 59 einander zugev/andt sind. Die Klammerteile werden mit Hilfe eines geeigneten Klebemittels oder Lösungsmittels oder durch Schweißung oder dergleichen auf den gegenüberliegenden Seiten 50a und 50b des Halterteils 50 befestigt. Es ist erkennbar, daß eine große Vielzahl von Haltern 10 gebildet werden kann, indem mehrere verschiedene Halterteile 50 und wiederum mehrere verschiedene Paare von Klammerteilen 55a und 55b, die zueinander passen, hergestellt werden. Jedes 'Halterteil 50 trägt eine bestimmte Kombination aus einem Infusionselement 52 und einer bestimmten Art von Infusionsschlauch 53 bestimmter Länge und kann in Verbindung mit einem Paar zueinander passender Klammerteile 55a und 55b benutzt werden, die aus der Vielzahl der verschiedenen Klammerteile ausgewählt sind, die gleichen Radius haben, jedoch unterschiedliche Anzahlen und Stellungen der Fingerabschnitte 57 aufweisen. Die Dicke T der Klammerteile und die Dicke T1 des Halterteils sind so gewählt, daß T1 + T_ = T gilt, wobei T die Dicke des VorSprungs ist, so daß sich ein Halter mit einer glatten Oberseite 11a und einer glatten Unterseite 11b ergibt (siehe Fig. 2). Die Länge L jedes zweiten Abschnitts 59 der Klammern wird durch die Gleichung L»1/2 (T-G) bestimmt, damit ein geeigneter Schlitz 36 freibleibt, durch den der Schlauch 25 in die Klammer eingeführt werden kann.
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Im folgenden wird auf die Fig. 5 und 6 Bezug genommen, in denen gleiche Bezugszeichen wie in den Fig. 1 bis 3 für gleiche Elemente benutzt werden. Der in den Fig. 5 und 6 dargestellte Halter 10' mit mehreren Haltewinkeln umfaßt einen Haltervorsprung 12', der von einer Stelle, des Umfang 14 des Halters bei einer ersten Ecke 11c am Übergang zwischen dem Umfang und dem diametralen Rand ausgeht und einstückig angeformt ist. Der Vorsprung 12' hat einen Querschnitt, der dem der einzelnen Klammern 18 ähnelt, und umfaßt eine Öffnung 35' mit dem Durchmesser D2, die durch den Vorsprung parallel zum Umfang 14 des Halters verläuft, sowie einen Schlitz 36', der im radial äußersten Abschnitt des HaltervorSprungs 12" ausgebildet ist. Ein Bereich 25a des Schlauches 25^ der zwischen dessen vorderem Ende 30' und dessen entferntem anderen Ende 27' liegt, ist in die Öffnung 35' des Vorsprungs eingesetzt und wird in dieser durch die Elastizität des Materials des Vorsprungs 12' auch ohne äußere Druckkräfte festgehalten. Das Einsetzen des Abschnitts 25a in die Öffnung 35' erfolgt durch Eindrücken und Zusammendrücken des Abschnitts 25a.
Ein üblicher Kanülenanschluß 62 weist einen konvergierenden vorderen Abschnitt 62a sowie einen Schlauchkupplungsabschnitt 62b mit vermindertem Durchmesser auf, der am vorderen Ende 30' des Infusionsschlauches 25" in dessen Öffnung bzw. Kanal eingesetzt ist und dort über eine Preßpassung festsitzt. Der Abschnitt 62b kann auch mit dem vorderen Ende 30' verklebt oder mittels eines Lösungsmittels oder thermisch verschweißt sein. Der Außendurchmesser D des Kupplungsabschnitts 62b ist zumindest gleich dem Innendurchmesser des biegsamen Schlauches 25', damit für flüssigkeitsdichte Verbindung gesorgt ist. Auf den üblichen Kanülenanschluß 62 können zahlreiche verschiedene steife oder biegsame, nicht dargestellte Standardkanülen aufgesetzt werden. Wenn die gewählte Kanüle lediglich aufgepreßt ist, kann sie vom üblichen Kanülenanschluß 62 abgezogen werden, damit die Kombination aus Halter,
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Schlauch und Kanülenanschluß wiederverwendet werden kann. Alternativ kann auch die Kombination aus Schlauch und Kanülenanschluß aus der öffnung 35' herausgedrückt und weggeworfen werden, wobei dann der Halter 10' wiederverwendet werden kann.
In folgenden wird auf Fig. 7 eingegangen. Darin ist eine Hülse 64 dargestellt, die eine ebene Oberseite 64a mit der Breite W1 sowie einen sich verjüngenden unteren Abschnitt 64b hat, an dem sich ein kielförmiger Vorsprung 64c befindet, der die Hülse 64 gegen Verdrehen sichern kann. Die Hülse kann um die Verbindung zwischen einem Infusionselement und einem Infusionsschlauch geformt sein, und zwar beispielsweise durch Angießen. Dadurch wird die erforderliche Flüssigsdichtheit der Verbindung erreicht. Alternativ kann die Hülse auch um einen mittleren Abschnitt eines längeren Stücks eines biegsamen Infusionsschlauches 25" geformt sein, der Teil einer Infusionskombination ist. Der Halter 10" weist einen diametral verlaufenden Rand 16" mit ebener Oberfläche sowie einen Vorsprung 12" auf, der eine Ausnehmung 65 hat, deren Querschnitt dem der Hülse 64 mit dem Vorsprung 64c ähnlich ist. Die Ausnehmung 65 ist im Vorsprung 12" senkrecht zum ebenen Rand 16" bzw. dessen ebener Oberfläche ausgebildet. In beiden Richtungen geht von der Ausnehmung 65 in Axialrichtung ein Kanal bzw. eine kreisförmige öffnung 35" aus, und in den radial äußersten Abschnitten des Vorsprungs 12" ist ein Schlitz 36" ausgebildet, damit der Schlauch 25" in den Kanal 35" eingesetzt v/erden kann. Über die gesamte Länge der rechteckigen öffnung der Ausnehmung 65 in der radial äußersten Fläche 12b erstrecken sich übergreifende Ränder 66. Durch die übergreifenden Ränder wird die Breite der Ausnehmung 65 auf eine Breite W- verringert, die kleiner als die Breite W1 der übrigen Ausnehmung und der Hülse 64 ist.
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Zur Benutzung wird die Hülse 64 in die Ausnehmung 65 gedrückt, wobei zunächst der kielförmige Vorsprung 64c und dann der konvergierende Abschnitt 64b in die Ausnehmung eintreten. Das Einsetzen wird erleichtert durch die Elastizität des Materials,. aus dem der Halter gefertigt ist. Durch stärkere Druckausübung tritt dann die Hülse 64 vollständig in die Ausnehmung 65 ein, wonach die übergreifenden Ränder 66 elastisch in ihre Ausgangslage über die Ränder der Oberseite 64a der angeformten Hülse 64 zurückschnappen, so daß eine radiale Bewegung der Hülse 64 in der Ausnehmung 65 verhindert wird, während die übrigen Abschnitte des Vorsprungs 12" des Halters eine axiale Verschiebung und Drehung der Hülse und des von dieser umschlossenen Schlauches 25" verhindern. Das elastische Material des Vorsprungs 12" des Halters kann im Bereich der Oberseite 12b auseinandergedrückt werden, so daß die Hülse 64 und der damit verbundene Schlauch 25" aus der Ausnehmung 65 entnommen und weggeworfen werden können und der Halter 10" wiederverwendet werden kann.
Als besonders vorteilhaftes und geeignetes Infusionselement in Verbindung mit dem erfindungsgemäßen ü-förmigen Halter 10 mit mehreren Haltewinkeln hat sich das in Fig. 3 dargestellte Senknadel-Katheter bzw. Stilett-Katheter 52 erwiesen. Dieses hat einen in der Regel biegsamen Infusionsabschnitt 70, der einstückig ausgebildet ist mit dem Infusionschlauch 53, der unterschiedliche Längen haben kann und an seinem entfernten Ende 53a eine Verbindungsmuffe (I.V.-Anschluß) aufweist. Der Infusionsabschnitt 70 hat eine glatte Außenseite 70a und kann einen beliebigen geometrischen Querschnitt haben, beispielsweise einen kreisförmigen Querschnitt (Fig. 9), einen quadratischen Querschnitt (Fig. 9a), einen ovalen Querschnitt (Fig. 9b) oder einen dreieckigen Querschnitt (Fig. 11a). In einem verdickten Abschnitt 72 der Schlauchwand ist ein zusätzlicher Kanal 71 ausgebildet, der parallel zur öffnung bzw. zum Kanal des Infusionselementes 52 von dessen freiem
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bzw. entferntem Ende 73 aus bis zu einer mit ihm in Verbindung stehenden Ausnehmung 75 im Vorsprung 51 des Halters führt. Die Querschnittsfläche des zusätzlichen Kanals 71 ist in der Regel - allerdings nicht immer kleiner als die Querschnittsfläche der Katheteröffnung
so daß der Durchsatz durch diese öffnung allenfalls geringfügig verringert ist.
Eine halbsteife, metallische Senknadel (Stilett) 80 hat im Querschnitt eine solche Form, da.3 sie genau passend vom zusätzlichen Kanal aufgenommen werden kann. Bei dem Katheter 52 mit kreisförmigem Querschnitt (Fig. 9), in dessen Wand 72 ein zusätzlicher Kanal 71 mit ovalem Querschnitt ausgebildet ist, hat daher das Stilett 80 ebenfalls ovalen Querschnitt. Bei dem in Fig. 9a dargestellten Katheter 52' mit quadratischem Querschnitt hat der zusätzliche Kanal 71' einen rechtwinkligen Querschnitt, in den genau passend ein Stilett 80' mit einem entsprechenden quadratischen Querschnitt eingesetzt ist. Bei dem in Fig. 9b dargestellten dritten Katheter 52" mit einem zusätzlichen Kanal 71", der einen stark exzentrischen ovalen Querschnitt hat, hat das Stilett 80" einen entsprechenden ovalen Querschnitt.
Das freie bzw. äußere Ende 81 des Stiletts 80 ist abgeschrägt und geschärft, so daß ein Veneneinstich selbst dann durchgeführt werden kann, wenn der Infusionsabschnitt 70 aus elastischem Material hergestellt ist. Das Stilett 80 ist so umgebogen, daß sein inneres Ende 82 in der Ausnehmung 75 in einer im wesentlichen zur Axialrichtung des Infusionselementes 52 senkrechten Richtung verläuft. Dieses Ende 82 ragt über die Oberseite 51a des Vorsprungs 51 hinaus.
Die Länge des Stiletts 80 ist so gewählt, daß das äußere Ende 81 aus dem vorderen Ende 73 des Katheters herausragt, wenn das Ende 82 des Stiletts gegen die vordere Wand 75a
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der Ausnehmung 75 gedrückt wird. Die Länge S der Ausnehmung 75 ist so bemessen, daß das äußere Ende 81 vollständig in den zusätzlichen Kanal 71 zurückgezogen ist, wenn das Ende 82 gegen die hintere Wand 75b der Ausnehmung 75 gedrückt v/ird. Das Stilett 80 kann im normalen Betrieb nicht entfernt werden und bleibt als steifes Element im zusätzlichen Kanal 71 angeordnet, so daß es verhindert, daß der Infusionsabschnitt 70 abknickt oder verdreht wird. Das freie Ende 81 ist dabei vom vorderen Abschnitt 70b des Katheters umschlossen und geschützt, so daß die Gefahr einer Verletzung des umgebenden Gewebes gering ist. Die Breite des Stiletts 80 kann größtmöglich gemacht werden, damit ein Einstich erzeugt wird, dessen Größe annähernd die Querschnittsfläche des Katheters erreicht und damit dessen Einführung einfacher ist.
In Fig. 10 ist eine weitere bevorzugte Ausführungsform eines Stilett-Katheters 90 dargestellt, das unabhängig vom Halter 10 benutzt wird. Das Stilett-Katheter 90 umfaßt einen biegsamen Schlauch 91 mit einem darin ausgebildeten Katheterkanal 92, der im wesentlichen in Axialrichtung verläuft. Der Schlauch 91 hat ein abgeschrägtes vorderes Ende 91a sowie ein aufgeweitetes hinteres Ende 91b, in das ein intravenöser Standardanschluß 93 eingesteckt und eingeklemmt werden kann, so daß sich eine axial fluchtende Verbindung ergibt. Ein Abschnitt 94 der Katheterwand ist so verdickt, daß er in den Katheterkanal 92 hineinragt. Zumindest ein zusätzlicher Kanal 95 verläuft in Axialrichtung durch den verdickten Wandabschnitt 94. In jedem zusätzlichen Kanal 95 ist ein flexibles Stilett 96 angeordnet. Das Vorderende 96a des Stiletts 96 ist zugeschärft und ermöglicht eine Venenpunktion bzw. einen Veneneinstich oder dergleichen, und das hintere Ende 96b des Stiletts ist so umgebogen, daß es radial von der Achse des Kanals wegweist. In der Wand des Katheters 91 ist im Bereich des hinteren Endes 96b des Stiletts eine Ausnehmung 91c ausgebildet, die es ermöglicht, das Stilett in Richtung zum
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vorderen Ende bzw. zur Spitze des Katheters 91a zu drücken, bis das vordere Ende bzw. die Spitze 96a des Stiletts dort herausragt, so daß der Einstich ausgeführt werden kann. Das Stilett wird im zusätzlichen Kanal 95 nur so weit zurückgezogen, bis das Ende 96b des Stiletts an einem Vorsprung 97 anstößt. Die Elastizität des für den Katheter verwendeten Materials ist so hoch, daß dieses Material mit der Außenseite des Stiletts 96 in der Weise zusammenwirkt, daß sich eine flüssigkeitsdichte Dichtung ergibt, so daß kein Fluid durch den zusätzlichen Kanal strömen kann.
Das Stilett-Katheter 90 kann ein einziges Stilett 96 in einem einzigen zusätzlichen Kanal 95 aufweisen (Fig. 11 und 11a). Vorzugsweise weist das Stilett-Katheter 90 ein Paar unabhängig verschiebbarer Stiletts 96 und 96' auf (Fig. 11b), von denen jedes unabhängig verschiebbar in einem eigenen zusätzlichen Kanal 95 bzw. 95' angeordnet ist. Diese zusätzlichen Kanäle sind in einer entsprechenden Anzahl verdickter Abschnitte 94 und 94' in der Wand des Katheters ausgebildet.
Die Form, die Anzahl und die Lage der Stiletts werden entsprechend dem gewünschten Zweck gewählt. Die Querschnitts fläche des verdickten Wandabschnitts 94 (bzw. des Kanals in den Fig. 8 und 8a) und somit der Stiletts 80 bzw. 96 kann so gewählt werden, daß dadurch die Querschnittsfläche des Katheterkanals 92 nur unwesentlich verringert wird. Alternativ kann die Querschnittsflache auch so gewählt werden, daß ein Stilett 96 verwendet werden kann, das eine größere Breite als der Kanal 92 hat, so daß ein großflächiger Einstich erzeugt werden kann, damit der Katheter leichter eingeführt werden kann. Jedes Stilett ist vorzugsweise V-förmig (Fig. 11a). Ein solches Stilett schneidet einen Hautlappen, wodurch die Einstichfläche vergrößert wird und das Einsetzen des Katheters erleichtert wird.
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Der vorstehend beschriebene neue U-förmige Halter für ein Infusionselement und einen Infusionsschlauch ermöglicht, den Infusionsschlauch in einer von mehreren Winkelstellungen bezüglich der Achse des Infusionselementes zu halten. Ferner wird vorstehend ein neues Stilett-Katheter offenbart, dessen Stilett verschiebbar in einem zusätzlichen Kanal sitzt, der in einer Wand eines Katheters mit einem Katheterkanal ausgebildet ist, wobei dieses Stilett-Katheter entweder in Verbindung mit dem U-förmigen Halter oder unabhängig davon benutzt werden kann.
Die Erfindung wird vorstehend anhand mehrerer bevorzugter Ausführungsformen erläutert. Dem Fachmann ermöglicht diese Beschreibung zahlreiche Änderungen und Abwandlungen. Die Erfindung soll daher nicht auf die vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt sein.
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Claims (1)

  1. Patentansprüche
    Vorrichtung zum Halten einer Infusionskombination mit einem flexiblen Infusionsschlauch, der ein erstes Ende, das in Strömungsverbindung mit einer hohlen Infusionseinrichtung steht, sowie ein zweites Ende aufweist, das Mittel zur Herstellung einer weiteren Strömungsverbindung mit einer Infusionsquelle umfaßt, gekennzeichnet durch ein Element (10, 10', 10", 50) das im wesentlichen halbkreisförmig ist und einen Vorsprung (12, 12', 12", 51) aufweist, der vom gekrümmten Umfang (14, 56a, 56a1) des Elementes radial nach außen ragt, wobei ein erster Abschnitt (25a) des flexiblen Schlauches (25, 25', 25", 53) durch den Vorsprung verläuft und von diesem festgehalten wird, und einstückig mit dem Element ausgebildete oder fest mit diesem verbundene Klammereinrichtungen (18, 18a, 18b, 18c, 18d), die entlang dem gekrümmten Umfang des Elementes an vom Vorsprung Abstand aufweisenden Stellen angeordnet sind und wahlweise einen zweiten Abschnitt des flexiblen Schlauches zwischen dem ersten Abschnitt und dem zweiten Ende (27, 27') des Schlauches aufnehmen können, so daß dadurch die Achse des flexiblen Schlauches in zumindest einer ausgewählten Winkelstellung bezüglich der Achse der hohlen Infusionseinrichtung wahlweise gehalten werden kann.
    Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Klammerexnrichtungen von einem Klammerelement (18) gebildet werden, durch das eine öffnung (35) im wesentlichen parallel zum gekrümmten Umfang (14) des Elementes (10, 10', 10") verläuft und das einen Schlitz (36) aufweist, der eine Verbindung zwischen der öffnung und der Außenseite des Klammerelementes herstellt, wobei die Schlitzweite kleiner als cer Durchmesser der zugehörigen öffnung ist.
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    3. . Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
    der Infusionsschlauch (25, 25', 25'% 53) einen bestimmten Außendurchmesser hat und daß der Durchmesser der Öffnung (35) im Klammerelement (18) im wesentlichen gleich dem Außendurchmesser des Infusionsschlauches ist-
    4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnetr daß das Element (10, 10', 10") mehrere Klammereinrichtungen (18a,18b,18c, 18d) aufweist, daß jede Klammereinrichtung einstückig mit dem Element ausgebildet oder fest mit diesem verbunden ist und auf dessen gekrümmtem Umfang an einer Stelle angeordnet ist, die Abstand vom Vorsprung (12, 12', 12") und den übrigen Klammereinrichtungen hat, so daß jede Klammereinrichtung wahlweise einen anderen Abschnitt des flexiblen Schlauches aufnehmen kann, wobei sich diese verschiedenen Abschnitte zwischen dem ersten Abschnitt (25a) und dem zweiten Ende (27, 27') befinden, damit dadurch die Achse des flexiblen Schlauches in einer ausgewählten Winkelstellung bezüglich der Achse der Infusionseinrichtung (20, 52) wahlweise gehalten werden kann.
    5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß jede Klammereinrichtung ein Klammerelement (18a, 18b, 18c, 18d) am gekrümmten umfang (14) des Elementes (10, 10r, 10") umfaßt, wobei diese Klammerelemente entlang dem gekrümmten Umfang des Elementes mit zunehmend größerem Winkelabstand bezüglich einer Bezugsgeraden angeordnet sind, die zwischen einem Punkt am Vorsprung (12, 12', 12") des Elementes und der Mitte des Umfangs des Elementes verläuft.
    6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Winkelabstände zwischen benachbarten Klammerelementen (18a, 18b, 18c, 18d) und zwischen dem dem Vorsprung (12, 12', 12") nächsten Klammerelement (18a) und der Bezugsgeraden am Vorsprung im wesentlichen gleich sind.
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    7. Vorrichtung nach Anspruch 6,.dadurch gekennzeichnet, daß am Uinfang des Elementes (10, 10', 10") vier Klammerelemente (18a, 18b, 18c, 18d) angeordnet sind und daß der Winkelabstand ungefähr gleich 45° ist.
    8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Klammereinrichtung ein Paar aus einem ersten Klammerteil (55a) und einem zweiten Klamiaerteil (55b), von denen jedes einen im wesentlichen halbkreisförmigen Mittelabschnitt (56, 56') hat, sowie mehrere Klammerfinger (57a, 57b, 57c, 57d) umfaßt, die vom gekrümmten Umfang (56a, 56a1) jedes der Mittelabschnitte ausgehen, daß jeder Klammerfinger einen radial verlaufenden Abschnitt (58) , der einstückig rait dem halbkreisförmigen Mittelabschnitt verbunden ist, sowie einen zweiten Abschnitt (59) umfaßt, der am radial äußersten Ende des radial verlaufenden Abschnitts senkrecht zur Ebene dieses Abschnitts verläuft, daß die Klammerfinger des ersten und zweiten Klammerteils am jeweiligen gekrümmten Umfang komplementär zueinander angeordnet sind und daß das erste Klammerteil und das zweite Klammerteil auf gegenüberliegenden Seiten (50a, 50b) des Elementes (50) befestigt sind, wobei die zweiten Abschnitte der Klammerfinger zueinander weisen, sich jedoch nicht treffen, so daß sie mehrere Klammern zum Festhalten des InfusxonsSchlauches (53) bilden.
    9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die hohle Infusionsexnrxchtung ein Infusionselement (20) mit einem äußeren Ende (21) und einem inneren Ende (22) ist, daß das äußere Ende des Infusionselementes so ausgebildet ist, daß damit eine Venenpunktion an einer Extremität eines Patienten ausgeführt werden kann, daß in das innere Ende des Infusionselementes passend das erste Ende (30) des flexiblen Infusionsschlauches (25) eingesetz ist, wodurch eine zumindest teilweise flüssigkeitsdichte Verbindung
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    zwischen diesen Teilen besteht, und daß der Vorsprung (12) am Element (10) die Verbindung zwischen dem Infusionselement und dem Infusionsschlauch flüssigkeitsdicht umschließt.
    10. Vorrichtung nach einem cer Ansprüche 1 bis 8f dadurch gekennzeichnet, daß der flexible Infusionsschlauch (25') einen bestimmten Außendurchmesser (D1) hat, daß der Vorsprung (121) am Element (10') eine öffnung (35') aufweist, deren Durchmesser praktisch gleich dem Außendurchmesser des flexiblen Infusionsschlauches ist und die durch den Vorsprung im wesentlichen parallel zum gekrümmten Umfang (14) des Elementes verläuft, daß im Vorsprung ein Schlitz (36') ausgebildet ist, der in Verbindung mit der öffnung und einer Außenseite des Vorsprungs steht, wobei die Schlitzweite geringer als der Außendurchmesser des flexiblen Infusxonsschlauches ist, und daß der erste Abschnitt (25a) des flexiblen Infusxonsschlauches unter Zusammendrückung durch den Schlitz in die öffnung einsetzbar und aus dieser entfernbar ist.
    11. Vorricht uig nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Infusionsexnrichtung ein Kanülenanschlußelement (62) mit einem rohrförmigen Abschnitt (62b) ist, der in die Bohrung des flexiblen Infusxonsschlauches (25') eingesetzt ist, so daß dadurch zwischen diesen Teilen eine koaxiale, flüssigkeitsdichte Verbindung besteht, und daß der Bereich (25a) des flexiblen Infusionsschlauches/ der diese Verbindung begrenzt, der erste Abschnitt des Infusxonsschlauches ist, der in die Öffnung (35') im Vorsprung (12') eingesetzt ist.
    12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Infusionskombination ferner eine geformte Hülse (64) umfaßt, die um den ersten Abschnitt des flexiblen Infusxonsschlauches (25") geformt
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    ist, daß der Vorsprung (12") des Elementes (10") ferner eine Ausnehmung (65") aufweist, die in einer ersten Oberfläche (12b) des Vorsprungs ausgebildet ist und im wesentlichen gleiche Form wie die Hülse hat, daß sich zwei gegenüberlxegende, elastische Ränder im Bereich der ersten Oberseite teilweise über die Ausnehmung erstrecken und daß diese Ränder elastisch so verformt werden können, daß die Hülse in die Ausnehmung eintreten kann und daß die Ränder über die -Hülse zurückschnappen, nachdem diese vollständig in die Ausnehmung eingetreten ist, so daß dadurch verhindert wird, daß die Hülse aus der Ausnehmung heraustritt.
    13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Infusionseinrxchtung ein Stilett-Katheter (52) ist, das einen flexiblen Katheter mit einem einzigen Kanal bzw. Hohlraum umfaßt, wobei dieser flexible Katheter ein erstes vom Vorsprung (51) des Elementes umschlossenes Ende sowie ein zweites Ende (73) aufweist, daß der Katheter einen in einem verdickten Axialabschnitt seiner Wand ausgebildeten zusätzlichen Kanal (71) aufweist, daß in diesem zusätzlichen Kanal passend ein praktisch steifes Stilett (80) sitzt, daß dieses Stilett ein zugeschärftes äußeres Ende (81) sowie ein inneres Ende hat, das mit der Achse des Stiletts einen Winkel einschließt, und daß der Vorsprung eine Ausnehmung (75) aufweist, die mit dem zusätzlichen Kanal in der Weise in Verbindung steht, daß das innere Ende des Stiletts zwischen einer ersten und einer zweiten Stellung verschoben werden kann, so daß dadurch das äußere Ende des Stiletts entweder über das zweite Ende (73) des Katheters hinausgeschoben oder in die Bohrung des zusätzlichen Kanals am zweiten Ende eingezogen werden kann.
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    14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Element (IQ, 10', 10", 50) eine ebene Oberfläche bzw. Seite (11a, 11b) aufweist, die im wesentlichen parallel zu einer durch den Vorsprung (12r 12', 12'% 51) und die Klaininereinrichtung bzw. Klaiamereinrichtungen ClS, ISa, 18b, 1Sc1- 18d) gehende Ebenen verläuft, und daß auf dieserebenen Fläche bzw. Seite Klebemittel {38} zum Befestigen des Elementes an einer Extremität des Patienten nahe der Stelle der Venenpunktion artgebracht sind.
    15. Stilett-Katheter für eine medizinische Infusionseinrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß der Stilett-Katheter (90} einen flexiblen Katheter (91) mit einem einzigen offenen Katheterkanal (92) sowie einem vorderen Ende (91a) und einem hinteren Ende (91b) umfaßt, das Mittel zur Herstellung einer Strömungsverbindung mit der medizinischen !Diffusionseinrichtung umfaßt, daß in einem ersten verdickten Wandabschnitt (94) des Katheters ein erster zusätzlicher Kanal (95) ausgebildet ist, daß im ersten zusätzlichen Kanal axial verschiebbar passend ein erstes Stilett (95) sitzt, das im wesentlichen steif ist und ein zugespitzes vorderes Ende (96a) sowie ein hinteres Ende (96b) aufweist, das bezüglich der Achse des Stiletts unter einem Winkel verläuft, und daß im Katheter am hinteren Ende des ersten Stiletts eine Ausnehmung (91c) ausgebildet ist, die mit dem ersten zusätzlichen Kanal in Verbindung steht, so daß das hintere Ende des ersten Stiletts zwischen einer ersten und einer zweiten Stellung verschoben werden kann, damit das vordere Ende des ersten Stiletts aus der Bohrung des ersten zusätzlichen Kanals ausgefahren und in diese Bohrung zurückgezogen werden kann, wobei Mittel (97) vorgesehen sind, die verhindern, daß das Stilett aus dem ersten zusätzlichen Kanal herausgezogen wird.
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    16. Stilett-Katheter nach Anspruch 15, gekennzeichnet durch einen zweiten zusätzlichen Kanal (95') in einem anderen verdickten axialen Wandabschnitt (941) des Katheters (91), wobei der zweite zusätzliche Kanal Abstand vom ersten zusätzlichen Kanal (95) hat, und ein zweites Stilett (96*), das im wesentlichen dem ersten Stilett (96) gleicht, wobei das zweite Stilett passend im zweiten zusätzlichen Kanal sitzt und unabhängig von der Bewegung des ersten Stiletts axial verschoben werden kann.
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