DE2647683A1 - Vorrichtung zur aseptischen aufnahme einer probe aus dem mittleren anteil einer urinentleerung - Google Patents
Vorrichtung zur aseptischen aufnahme einer probe aus dem mittleren anteil einer urinentleerungInfo
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- A61B10/00—Other methods or instruments for diagnosis, e.g. instruments for taking a cell sample, for biopsy, for vaccination diagnosis; Sex determination; Ovulation-period determination; Throat striking implements
- A61B10/0045—Devices for taking samples of body liquids
- A61B10/007—Devices for taking samples of body liquids for taking urine samples
Description
7300 Esslingen (Neckar), Webergasse 3, Postfach 348
21. Oktober 1976 ^-J- ^539
PA 92 naeh 359619
Telex 07 256610 smru
Telegramme Patentschutz Esslingenneckar
Vorrichtung zur aseptischen Aufnahme einer Probe aus dem mittleren Anteil einer Urinentleerung
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur aseptischen Aufnahme einer Probe aus dem mittleren Anteil einer Urinentleerung.
Urinproben müssen von den Ärzten bei den Patienten für die Zwecke einer Analyse und der Festlegung der Behandlung
der Patienten häufig entnommen werden. Es ist naturgemäß erwünscht, daß die Urinprobe frei von Verunreinigungen
ist, um eine genaue Analyse der Probe zu ermöglichen. Bisher ist es sehr schwierig, mit Gewißheit eine aseptische
Urinprobe von dem Patienten, insbesondere eines weiblichen Patienten, zu erhalten, ohne einen Katheter zu benutzen,
was lediglich zur Erlangung der Probe einen unerwünschten Vorgang darstellt.
Es ist bekannt, daß der erste Teil der Urinentleerung bei dem Durchgang durch die Harnröhre verunreinigt werden
kann, während ein späterer mittlerer Anteil der Entleerung nach allgemeiner Annahme verhältnismäßig frei
von Verunreinigungen ist, weil der erste Teil der Ent-
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leerung die Harnröhre ausgewaschen hat. Es ist daher erwünscht, die Urinprobe aus dem mittleren Anteil der
Entleerung zu erhalten.
Demgemäß werden die Patienten aufgefordert, einen Behälter erst in den Urinstrom zu halten, nachdem der erste
Teil der Entleerung vollzogen ist, um auf diese Weise den mittleren Anteil der Entleerung aufzufangen. Dieses
Verfahren hat sich jedoch als unbefriedigend erwiesen. Erfahrungsgemäß sind die Patienten abgeneigt, den Behälter
in der vorgenannten Weise zu verwenden, da der Urin auf den Behälter und die Hände spritzt, wenn der Behälter
zur Aufnahme des mittleren Anteils der Entleerung in seine Stellung gebracht wird, und auch die Gehilfen der Ärzte
sind ebenfalls abgeneigt, den bespritzten Behälter zu hantieren. Schließlich kann auch die Probe verunreinigt
werden, während der Behälter hantiert und in den Urinstrom eingebracht wird.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zur Aufnahme einer Probe aus dem mittleren Anteil eines Urinstroms zu
schaffen, bei der einerseits gewährleistet ist, daß die Probe aseptisch bleibt, und bei der andererseits eine Belästigung
der Patienten und des Hilfspersonals durch verspritzten Urin vermieden wird. Zur Lösung dieser Aufgabe
besteht die Vorrichtung gemäß der Erfindung aus einem Probenentnehmer mit einem an einem Handgriff befestigten,
zußammendrückbaren Kissen aus Flüssigkeit absorbierendem Material und einem Behälter, in den der Probenentnehmer nach
Durchfeuchtung des Kissens durch die Urinprobe einbringbar und in dem das Kissen hiernach auspreßbar ist, um den absorbierten
Urin in eine Kammer des Behälters zu entlassen.
Bei der Benutzung der erfindungsgemäßen Vorrichtung bringt der Patient mit Hilfe des Handgriffs das Flüssigkeit ab-
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sorbierende Kissen in den Urinstrom der mittleren Entleerung, ohne daß dieser gegen seine Hände spritzen kann,
und ist hiernach in der Lage, das die Probe enthaltende Kissen in den Behälter einzubringen, ohne das Kissen und
die Probe mit den Händen zu berühren. Hiernach kann er die in dem Behälter untergebrachte Auspreßeinrichtung
für das Kissen betätigen, um die Probe aus dem Kissen herauszudrücken und sie ohne Verunreinigung in die Kammer
des Behälters zu entlassen. Sodann kann der Behälter für eine spätere Analyse der aseptischen Probe in beliebiger
Weise gelagert werden.
In der Zeichnung sind mehrere Ausführungsbeispiele des Gegenstandes der Erfindung dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 eine Vorrichtung gemäß der Erfindung, teilweise in einer Seitenansicht und teilweise in einem
axialen Schnitt,
Fig. 2 den Stab und den Verschlußdeckel einer Vorrichtung gemäß Fig. 1 in einer Teildarstellung, teilweise
in einer Seitenansicht und teilweise in einem senkrechten axialen Schnitt,
Fig. 3 den Stab der Vorrichtung gemäß Fig. 1 mit dem an ihm angebrachten Kissen und der Druckplatte in perspektivischer
Darstellung,
Fig. 4 die Vorrichtung nach Fig. 1 in ihrer wirksamen Stellung beim Ausdrücken des Schwammes, teilweise in
einer Seitenansicht und teilweise in einem axialen Schnitt,
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Fig. 5 den oberen Teil des Stabes der Vorrichtung nach Fig. 1 nach dem Abbrechen in einer Seitenansicht
und teilweise.in einem axialen Schnitt,
Fig. 6 ein anderes Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung gemäß der Erfindung in perspektivischer Darstellung
,
Fig. 7 die Vorrichtung gemäß Fig. 6 beim Ausdrücken des
Schwammes in einem senkrechten axialen Schnitt,
Fig. 8 ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung gemäß der Erfindung, teilweise in einer Seitenansicht
und teilweise in einem axialen Schnitt,
Fig. 9 das obere Ende des Stabes bei einer Vorrichtung gemäß der Erfindung in einem axialen Schnitt und
Fig.10 einen Teil des Verschlußdeckels einer Vorrichtung
gemäß der Erfindung in einem axialen Schnitt.
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Fig. 1 bis 3 zeigt eine Vorrichtung 20 zur Aufnahme einer aseptischen Urinprobe. Die Vorrichtung 20 besteht
aus einem Behälter 22 mit einem Boden 24 und einer Seitenwand 26, die eine sterile Kammer 28 bilden. Der Behälter
22 weist an seinem oberen Ende 32 eine Öffnung auf, die mit der Kammer 28 in Verbindung steht. Der Vorrichtung
ist auch ein Verschlußdeckel 34 zugeordnet, der auf das obere Ende 32 des Behälters 22 mittels eines Gewindes
36 aufgeschraubt werden kann, damit er die Öffnung 30 abdeckt und die Kammer 28 verschließt.
Der Verschlußdeckel 34 weist eine durchgehende zentrale öffnung 38 auf, in der ein Stab 40 verschiebbar gelagert
ist. Wenn der Verschlußdeckel 34 an dem Behälter 22 befestigt ist, befindet sich das innere Ende 42 des Stabes
in der Kammer 28, während das äußere Ende 44 außerhalb des Behälters liegt. In der Kammer 28 befindet sich
ein innerer Teil 46 des Stabes 40, während sich außerhalb des Verschlußdeckels 34 ein äußerer Teil 48 des Stabes
befindet, der als Handgriff für die Vorrichtung dient.
An dem inneren Ende 42 des Stabes 40 ist eine runde Druckplatte 50 befestigt. An einer Stelle, die von der Platte
in Richtung auf das äußere Ende 44 des Stabes 40 zu liegt, weist der Stab 40 einen sich um seinen Umfang herum erstreckenden
Schlitz 52 auf..Die Breite des Schlitzes 52 ist nahezu gleich oder etwas größer als die Dicke des
Verschlußdeckels 34, und zwar zu einem Zweck, der unten beschrieben werden wird. Der Stab 40 weist einen weiteren
Umfangsschlitz 54 auf, der in einem kleinen Abstand von dem Schlitz 52 in Richtung auf das äußere Ende 44 des
Stabes 40 zu vorgesehen ist. Die Breite des zweiten Schlitzes 54 ist kleiner als die Dicke des Verschlußdeckels 34 im
Bereich der öffnung 38.
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Auf dem Stab 4O ist zwischen der Druckplatte 5O und dem
Verschlußdeckel 34 ein steriler Schwamm 56 angeordnet. Dieser kann aus einem gepreßten Zellulosematerial bestehen.
Er weist eine zylindrische Gestalt auf und besitzt eine durchgehende zentrale öffnung 58. Vor dem
Feuchtwerden ist der Durchmesser der Öffnung 58 vorzugsweise kleiner als der Außendurchmesser des Stabes 40,
und die Dicke des Schwammes 56 ist vorzugsweise etwa gleich der Breite des Schlitzes 52, so daß der unbefeuchtete
Schwamm 56 auf dem Stab 40 in dem Schlitz 52 in seiner Lage gehalten wird. Beim Anfeuchten dehnt sich
der Schwamm 56 sowohl seitlich als auch in der Längsrichtung mit Bezug auf den Stab 40 aus, wobei die seitliche
Ausdehnung die öffnung 58 auf einen Durchmesser erweitert, der größer ist als der Außendurchmesser des Stabes
40, so daß nunmehr auch eine Ausdehnung des Schwammes 56 in der Längsrichtung an dem Stab 40 entlang möglich
ist, wie dies in Fig. 3 gezeigt ist. Bei einem Ausführungsbeispiel hat der Schwamm 56 vor dem Befeuchten
eine Dicke von etwa 0,32 cm und, wenn er befeuchtet ist, eine solche von etwa 2,54 cm. Der Schwamm ist hierbei
fähig, eine Flüssigkeitsmenge von 20 ecm aufzunehmen, wenn er vollgesogen ist.
Vor der Benutzung der Vorrichtung wird der Stab 40 in den Verschlußdeckel 34 eingesteckt, wie dies in Fig. 1
gezeigt ist, derart, daß sich die Druckplatte 50 in der Nähe des Bodens 24 des Behälters 22 befindet und
der Schwamm 56 um ein kleines Maß oberhalb der Druckplatte 50 liegt. Der äußere Teil 48 des Stabes 40 erstreckt
sich sodann an dem Verschlußdeckel 34 nach oben und stellt einen Handgriff dar, den der Patient mit
seiner Hand ergreifen kann. Der Verschlußdeckel 34 wird
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von dem Behälter 22 abgenommen, während der die Probe aufnehmende Teil der Vorrichtung von dem Handgriffteil
48 des Stabes 40 gehalten wird.
Nachdem der Patient einen ersten Teil der Urinmenge entleert hat, im Falle eines weiblichen Patienten unter
Offenhaltung der gereinigten Schamlippen, bringt der Patient,den Schwamm 56 in den mittleren Teil der insgesamt
entleerten Urinmenge ein, während er den Stab mit dem Handgriff 48 hält. Der Schwamm 56 absorbiert
eine Probe aus dem mittleren Teil der entleerten Urinmenge, während er sich seitlich und in der Längsrichtung
ausdehnt, wie dies oben beschrieben worden ist. Die Platte 50, die in der Nähe des Schwammes 56 angeordnet
ist, verhütet ein Zurückspritzen des entleerten Urins gegen den Patienten während des Entnehmens der
Probe. Nach einer verhältnismäßig kurzen Zeit, etwa 5 bis 10 Sekunden, hat der befeuchtete Schwamm 56
seine vergrößerte Gestalt gemäß Fig. 3 angenommen, und die Platte 50 und der befeuchtete Schwamm 56 werden sodann
mit dem Handgriff in die Behälterkammer 28 eingebracht, wonach der Verschlußdeckel auf den Behälter aufgeschraubt
wird, um die Kammer 28 abzuschließen. Der mittlere Teil der Urinentleerung ist demgemäß von dem
Schwamm 56 aufgenommen worden, ohne daß die Hände den inneren Teil 46 des Stabes 40, den Schwamm 56 oder die
Platte 50 berührt haben, so daß eine Verunreinigung der Probe verhindert ist. Die Probe kann auch von dem
Patienten entnommen werden, ohne daß seine Hände bespritzt oder befeuchtet werden, wie auch die Außenseite
des Behälters 22 während des Vorgangs von dem entleerten Urin nicht benetzt wird.
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Wie aus Fig. 4 ersichtlich ist, wird, nachdem der Verschlußdeckel an dem Behälter 22 angebracht worden ist,
der Stab 40 nach außen durch die öffnung 38 bewegt>
um den befeuchteten Schwamm 56 zwischen der Platte 50 und dem Verschlußdeckel 34 zusammenzupressen, wodurch
die Urinprobe aseptisch auf den Boden der Kammer 28 gelangt. Wie in Fig. 5 veranschaulicht ist, geht bei
der Bewegung des Stabes 40 durch den Verschlußdeckel auch der Schlitz 54 durch die öffnung 38 hindurch,
wonach sich der Verschlußdeckel 34 in den Schlitz 52 einlegt, so daß die Bewegung des Stabes 40
gestoppt wird, wenn die Probe zu ihrem wesentlichen Teil aus dem Schwamm 56 herausgedrückt worden ist. Der
Verschlußdeckel 34 und der Schlitz 52 halten infolge ihres gegenseitigen Eingriffs den Schwamm hierauf in
seiner zusammengepreßten Form zwischen der Platte 50 und dem Verschlußdeckel 34. Wie aus Fig. 5 ersichtlich
ist, kann der Handgriff 48 von dem Rest des Stabes 40 an dem Schlitz 54 abgebrochen werden, der eine schwache
Stelle an dem Stab 40 bildet. Die aseptische Probe befindet sich nunmehr in dem unteren Teil der Kammer 28,
und der Handgriff 48 der Vorrichtung ist entfernt worden, um eine raumsparende Lagerung des Behälters und
der in ihm enthaltenen Probe zu ermöglichen, bis die Analyse vorgenommen wird. Hierzu wird der Verschlußdeckel
34 von dem Behälter 22 abgenommen, um die aseptische Probe aus dem Behälter ausgießen zu können.
In Fig. 9 ist ein anderes Ausführungsbeispiel eines . Stabes für die in Fig. 1 gezeigte Vorrichtung dargestellt.
Bei diesem weist der.Stab 40 einen durchgehenden Kanal 60 von kapillaren Abmessungen auf. Das äußere
Ende des Kanals 60 wird durch eine öffnung 62 am äußeren Ende des Stabes 40 gebildet, die durch eine an diesem
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Ende des Stabes lösbar aufgesetzte Kappe 44 verschlossen ist. Das innere Ende des Kanals 60 steht mit der
Kammer in dem Behälter über eine öffnung 66 am inneren
Ende 42 des Stabes 40 in Verbindung. Es kann jedoch auch, wie dies in gestrichelten Linien angedeutet ist,
etwas oberhalb der Druckplatte 50 durch eine seitliche Bohrung gebildet werden.
Wenn der Verschlußdeckel, wie dies in Fig. 5 gezeigt ist, von dem ersten Schlitz 52 des Stabes 40 aufgenommen worden
ist, kann die Probe aus dem Behälter auf die folgende Weise entnommen werden: Die Kappe 64 wird von dem
äußeren Ende 44 des Stabes 40 abgenommen, und der Behälter wird umgedreht,derart, daß der äußere Endteil
des Stabes 40 unterhalb des Verschlußdeckels liegt und die Probe sich oberhalb des Verschlußdeckels in der Kammer
ansammelt und durch die öffnung 66, den Kanal 60 und die öffnung 62 ausfließt, wobei sie zur Durchführung der
Analyse aufgefangen wird.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 6 und 7 weist die Vorrichtung 20 einen Schwamm 56 auf, der auf dem
Stab 40 in geeigneter Weise, z.B. durch einen Schlitz in dem Stab, gehalten ist. Der Stab 40 ist an dem Verschlußdeckel
34 befestigt und sein äußeres Ende 48 bildet wie vorher einen Handgriff. Die Seitenwand 26 des Behälters
weist einen vorspringenden Rand 70 auf, der sich um ihren gesamten Umfang nach innen in die Kammer 28 erstreckt.
Die Druckplatte 50 befindet sich im Inneren des Behälters und liegt auf dem vorspringenden Rand 70 auf,
so daß sie sich in dem oberen Teil der Kammer und im Abstand von dem Verschlußdeckel 34 befindet, wenn der
Verschlußdeckel an dem Behälter 22 befestigt ist. Der Abstand zwischen der festgehaltenen Platte 50 und dem
aufgeschraubten Verschlußdeckel 34 ist hierbei wesent-
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lieh kleiner als die Dicke des unter Feuchtigkeit stehenden
Schwammes 56 auf dem Stab 40. Die Platte 50 weist eine öffnung 72 auft. die mit dem Stab 40 fluchtet und
das innere Ende 42 des Stabes 40 aufnimmt, wenn der Verschlußdeckel 34 auf dem oberen Ende 32 des Behälters 22
befestigt wird. Die Platte 50 enthält weiterhin mehrere radiale Rippen 74, durch die mehrere öffnungen 76 gebildet
werden, die durch die Platte 50 hindurchgehen.
Nachdem der Mittelteil der Urinentleerung durch den Schwamm 56 aufgenommen worden ist, wird das innere Ende 42 des
Stabes 40 in die öffnung 72 eingesteckt, und der Verschlußdeckel wird auf den oberen Teil 32 des Behälters
aufgesetzt und auf diesem befestigt. Infolgedessen wird der mit Feuchtigkeit getränkte Schwamm 56 zwischen der
Platte -50 und dem Verschlußdeckel 34 zusammengepreßt, so daß die aseptische Probe herausgequetscht wird. Sie gelangt
von dem Schwamm durch die Öffnungen 76 auf den Boden der Kammer 28, wo sie sich ansammelt. Im Bedarfsfall
kann der Verschlußdeckel 34 von dem Behälter 22 abgenommen werden, und die Probe wird für Analysezwecke aus dem
Behälter ausgegossen.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 8 weist der Stab einen Kanal 78 auf, der sich von seinem inneren Ende 42
bis zu einer Stelle nahe seinem äußeren Ende 44 erstreckt, an der das obere Ende des Kanals verschlossen ist. Der
Stab 40 weist außerhalb des Verschlußdeckels einen peripheren Schlitz 80 auf, der mit dem Kanal 78 einen schwachen
Bereich bildet. Wenn die Probe aus der Kammer 28 entnommen werden soll, wird der äußere Teil des Stabes 40 an
dem Schlitz 80 abgebrochen, um den Kanal 78 freizulegen. Hierauf kann durch den verbliebenen Teil des Kanals 78
eine Pipette eingeführt werden, die bis in den unteren
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Teil der Kammer reicht, um eine Probe des entnommenen
Urins herauszuziehen. Naturgemäß kann auch ein Stab von der Art, wie er in Fig. 9 dargestellt ist, für den
gleichen Zweck verwendet werden, indem der Durchmesser des Kanals 6O ausreichend groß gemacht wird, um die
Pipette aufnehmen zu können, die nach Abnehmen der Kappe in den Kanal eingeführt werden kann. Wie Fig. 8 erkennen
läßt, weist die Platte 50 einen nach unten weisenden Sokkel 82 auf, der die Platte 50 in einem Abstand von dem
Boden 24 des Behälters 22 hält. Wie bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 6 und 7 wirkt die Platte 50 mit dem
Verschlußdeckel 34 zusammen, indem der Schwamm 56 zusammengepreßt wird, wenn der Verschlußdeckel auf den Behälter
aufgeschraubt wird.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1O weist der Verschlußdeckel 34 einen nach außen gerichteten rohrförmigen
Ansatz 84 auf, der eine öffnung 86 begrenzt und auf den eine Kappe 88 lösbar aufgesetzt ist. Wenn
die Probe aus der Kammer entnommen werden soll, wird die Kappe 88 von dem Ansatz 84 abgenommen und durch die
öffnung 86 eine Pipette eingeführt, um die Probe aus
dem unteren Teil der Kammer abzusaugen.
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Claims (11)
1. Vorrichtung zur aseptischen Aufnahme einer Probe
aus dem mittleren Anteil einer Urinentleerung, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung aus einem
Probenentnehmer mit einem an einem Handgriff (48) befestigten, zusammendrückbaren Kissen (56) aus
Flüssigkeit absorbierendem Material und einem Behälter (22) besteht, in den der Probenentnehmer nach
Durchfeuchtung des Kissens (56) durch die Urinprobe einbringbar und in dem das Kissen (56) hiernach
auspreßbar ist, um den absorbierten Urin in eine Kammer (28) des Behälters (22) zu entlassen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Kissen (56) aus einem Schwamm besteht.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwamm (56) aus gepreßtem Zellulosematerial
besteht.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Probenentnehmer einen Verschlußdeckel
(34) enthält, der die öffnung (30) des Behälters (22) abdeckt, in den der Probenentnehmer
einbringbar ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschlußdeckel (34) an dem Behälter (22)
lösbar zu befestigen ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Handgriff (48) von dem äußeren Ende eines
Stabes (40) gebildet wird, der in dem Verschlußdeckel (34) gleitend geführt ist und der unterhalb des Verschlußde
dcels (34) das Kissen (56) trägt, während
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ORIGiMAL INSPECTED
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an dem inneren Ende des Stabes (40) eine Druckplatte (50) sitzt, die mit dem Verschlußdeckel (34) zusammenwirkt,
indem sie bei einer Auswärtsbewegung des Stabes (40) nach Anbringung des Verschlußdeckels (34)
an dem Behälter (22) das Kissen (56) zusammendrückt.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Handgriff (48) durch das äußere Ende eines
Stabes (40) gebildet wird, der an dem Verschlußdeckel (34) befestigt ist und das Kissen (56) unterhalb des
Verschlußdeckels trägt, während in dem Behälter (22) eine Druckplatte (50) befestigt ist, die mit dem Verschlußdeckel
(34) zusammenwirkt, indem das Kissen (56) bei Anbringung des Verschlußdeckels (34) an dem Behälter
(22) ausdrückbar ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Stab (40) in seiner oberen Stellung nach
Ausdrücken des Kissens (56) oberhalb des Verschlußdeckels (34) eine geschwächte Stelle (54) aufweist,
an der der obere Teil des Stabes (4O) wegbrechbar ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Stab (40) einen durchgehenden inneren Kanal
(60) aufweist, dessen äußeres Ende durch eine abnehmbare Kappe (64) abgeschlossen ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Stab (40) einen nach außen hin geschlossenen
und nach innen hin offenen Kanal (78) enthält und an seinem äußeren Ende (44) einen geschwächten
Teil (80) aufweist, so daß das äußere Ende (44) des Stabes (40) zur Freilegung des Kanals (78)
wegbrechbar ist.
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11. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß der Verschlußdeckel (34) zur Entleerung der Probe aus der Kammer (28) eine Öffnung (86) aufweist, die
durch eine abnehmbare Kappe (88) verschlossen ist.
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