DE2637754A1 - Verfahren zur herstellung einer kathodenstrahlroehre mit einem inneren leitenden ueberzug, vorrichtung zum durchfuehren dieses verfahrens und durch dieses verfahren hergestellte roehre - Google Patents
Verfahren zur herstellung einer kathodenstrahlroehre mit einem inneren leitenden ueberzug, vorrichtung zum durchfuehren dieses verfahrens und durch dieses verfahren hergestellte roehreInfo
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Description
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Verfahren zur Herstellung einer Kathodenstrahlröhre mit einem
inneren leitenden Überzug, Vorrichtung zum Durchführen dieses Verfahrens und durch dieses Verfahren hergestellte Röhre
Die Erfindung "bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung
einer Kathodenstrahlröhre, bei dem auf einem Teil der inneren Oberfläche der Röhre ein elektrisch leitender Überzug angebracht wird, der eine scharfe Begrenzung gegen den nichtüberzogenen Teil der Oberfläche aufweist.
einer Kathodenstrahlröhre, bei dem auf einem Teil der inneren Oberfläche der Röhre ein elektrisch leitender Überzug angebracht wird, der eine scharfe Begrenzung gegen den nichtüberzogenen Teil der Oberfläche aufweist.
Die Erfindung bezieht sich weiterhin auf eine Vorrichtung zum
Durchführen dieses Verfahrens sowie auf eine durch dieses Verfahren
hergestellte Röhre.
Zum Anbringen einer elektrisch leitenden Schicht auf der inneren Oberfläche einer Kathodenstrahlröhre, z.B. einer Fernsehbildröhre,
sind verschiedene Verfahren bekannt. So kann, aus-
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gehend von einer Suspension elektrisch leitender Teilchen
in einer geeigneten Trägerflüssigkeit, die leitende Schicht durch Spritzen, Gießen, Eintauchen oder Bürsten angebracht
und dann einer thermischen Härtung unterworfen v/erden, um eine harte Schicht zu erhalten. Im allgemeinen wird eine
derartige Schicht auf der Innenwand des Konus und einem Teil des Halses der Röhre angebracht. Ein Problem dabei ist das
Erhalten einer gut definierten Begrenzung der leitenden Schicht gegen den nichtüberzogenen Teil der Oberfläche. Das
Zurückbleiben leitender Teilchen auf dem nichtüberzogenen Teil der Oberfläche ist nachteilig, wenn beim Betrieb der
Röhre der leitende Überzug ein Potential von einigen zehn kV führt. Zwischen dieser leitenden Schicht und den an unerwünschten
Stellen zurückgebliebenen leitenden Teilchen können dann elektrische Überschläge auftreten, wodurch Teile in der
Röhre beschädigt werden können.
In der US-PS 26 95 593 ist ein Verfahren zum inneren Überziehen einer Kathodenstrahlröhre mit einer leitenden Suspension
'beschrieben·, bei dem die Begrenzung der" Schicht dadurch erhalten
wird, daß ein Gummistöpsel in dem Röhrenhals angebracht wird. Über ein Rohr, das durch eine Öffnung in dem Stöpsel
geführt ist, wird der über dem Stöpsel liegende Teil der Röhre bis zu einem gewissen Niveau mit der leitenden Suspension ausgefüllt
und dann abgelassen. Nach Trocknung der auf der Röhrenwand zurückgebliebenen leitenden Schicht wird der Stöpsel aus
dem Röhrenhals entfernt. Dieses Verfahren hat jedoch den Nachteil, daß nach Entfernung des Stöpsels ein dicker etwas gebördelter
Rand zurückbleibt. Dieser Rand bröckelt leicht ab, wenn beim Montieren des Elektronenstrahlerzeugungssystems in dem
Röhrenhals die üblichen an diesem System befestigten Zentrier- und Kontaktfedern über diesen Rand geschoben werden.
Derartige abgebröckelte Teilchen können in der Röhre zurückbleiben
und einen Kurzschluß zwischen den Elektroden herbei-
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führen. Weiter können, wenn der leitende Überzug ein hohes
Potential führt, unerwünschte Sprüherscheinungen an der gebördelten
Begrenzung des leitenden Überzugs auftreten. Ein
anderer Nachteil des bekannten Verfahrens ist, daß die leitende Suspension auch auf dem Gummistöpsel zurückbleibt,
wodurch beim Entfernen dieses Stöpsels der unüberzogene Teil des Röhrenhalses leicht verunreinigt wird und diese
Oberfläche nachträglich gereinigt werden muß.
Nach der Erfindung können diese Nachteile vermieden werden^
wenn nach dem Anbringen des leitenden Überzugs die gewünschte Begrenzung desselben dadurch erhalten wird, daß der nicht zu
überziehende Teil der Oberfläche von der Stelle an, an der diese Begrenzung gebildet werden soll, mit einer das leitende
Material entfernenden Flüssigkeit benetzt und dann durch Spülen gereinigt wird. Die nach diesem Verfahren erhaltene Begrenzung
der leitenden Schicht weist einen glatten Rand auf, der nicht abbröckelt, wenn in den Röhrenhals ein Elektronenstrahlerzeugungssystem
eingeschoben wird, und an dem keine unzulässigen Sprüherscheinungen auftreten, wenn die leitende
Schicht ein hohes Potential führt. Weiter eignet sich das Verfahren nach der Erfindung besonders gut für eine JMechanisierung.
Die Zusammensetzung der Flüssigkeit, mit der das leitende Material
von der Röhrenwand entfernt wird, hängt von der Zusammensetzung der leitenden Schicht ab. Weiter wird, falls von
einer Suspension ausgegangen wird, zur Entfernung einer bereits getrockneten Schicht die dazu anwendbare Flüssigkeit im allgemeinen
eine andere Zusammensetzung als die zur Entfernung einer noch nicht getrockneten Schicht verwendete Flüssigkeit aufweisen.
Eine noch nicht getrocknete Schicht läßt sich gewöhnlich einfacher als eine bereits getrocknete Schicht entfernen.
Vorzugsweise wird bei dem Verfahren nach der Erfindung zum
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Anbringen eines leitenden Überzugs denn auch von einer Suspension elektrisch leitender Teilchen in einer geeigneten
Trägerflüssigkeit ausgegangen, wobei wenigstens ein Teil der Oberfläche der Röhre mit einer Schicht der genannten
Suspension überzogen, dann der nicht zu überziehende Teil der Oberfläche von der Stelle an, an der die Begrenzung
des Überzugs gebildet werden soll, feucht gehalten und der übrige Teil des Überzugs getrocknet wird, während schließlich
der nicht zu überziehende Teil des Überzugs durch Spülen gereinigt wird. Dieses Verfahren weist den Vorteil auf,
daß die Entfernung des Überzugs und die Reinigung durch Spülen des nicht zu überziehenden Teiles der Röhrenoberfläche
gleichzeitig durchgeführt werden können.
In einer Ausführungsform des Verfahrens wird wenigstens an
der Stelle, an der die Begrenzung des leitenden Überzugs gebildet werden soll, der nicht zu überziehende Teil der Oberfläche
mit Hilfe eines Wischgliedes gereinigt« Vorzugsweise vollführt das Wischglied unter kontinuierlicher Zufuhr von
Spülflüssigkeit eine Drehbewegung um eine zu der Längsachse der Röhre parallele Achse.
Es sei bemerkt, daß in der vorgenannten US-PS ebenfalls von einer Suspension zur Anbringung des leitenden Überzugs ausgegangen
wird. Außerdem ist erwähnt, daß beim Trocknen der Suspension Kondensation von Wasserdampf auf der Wand des Röhrenhalses
auftritt, wodurch beim Entfernen des Stöpsels eine reine Oberfläche zurückgelassen wird. Die bereits genannten
Nachteile bleiben jedoch erhalten, weil die Begrenzung des leitenden Überzugs durch den Stöpsel selbst bestimmt wird,
während die gebildete Menge kondensierten Wasserdampfs ungenügend ist, um bei Entfernung des Stöpsels eine reine Oberfläche
zu erhalten.
Das Verfahren nach der Erfindung kann auf zweckmäßige Weise
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mit einer Vorrichtung durchgeführt v/erden, die mit Mitteln
zur Abstützung einer Kathodenstrahlröhre versehen ist und weiter einen auf einer Flüssigkeitsleitung montierten Spritzkopf
enthält, der in axialer Richtung in den Röhrenhals ein»
geschoben werden kann und mit Mitteln versehen ist, mit deren Hilfe ein aus dem Spritzkopf heraustretender Flüssigkeitsstrahl
in einer Richtung geführt wird, die mit der genannten axialen Richtung einen spitzen Winkel einschließt, derart, daß, in
einer Ebene durch die Achse der Röhre gemessen, der Flüssigkeitsstrahl
mit der zu reinigenden Oberfläche des Röhrenhalses einen stumpfen Winkel einschließt. Die Ausströmungsöffnung in
dem Spritzkopf ist vorzugsweise drehsymmetrisch, so daß eine
nahezu drehsymmetrische Verteilung der aus der Öffnung herausströmenden Flüssigkeitsmenge erhalten wird. Eine derartige Verteilung
kann auch erhalten werden, wenn der Spritzkopf drehbar um eine zu der vorgenannten axialen Richtung parallele Achse
angeordnet wird. In einer Ausführungsform der Vorrichtung ist der Schaft des Spritzkopfes mit mindestens einer Wischerschaufel
versehen.
Die Erfindung v/ird nunmehr beispielsweise anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1a, 1b und 1c drei aufeinanderfolgende Stufen einer Ausführungsform
des Verfahrens nach der Erfindung,
Fig. 2 eine andere Ausführungsform des Verfahrens nach der
Erfindung,
Fig. 3 im Detail einen Spritzkopf zum Anbringen einer leitenden
Suspension auf der Innenoberfläche einer Kathodenstrahlröhre,
Fig. 4 im Detail einen Spritzkopf zum Reinigen durch Spülen des nicht zu überziehenden Teiles der Oberfläche des Röhrenhalses,
und
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Fig. 5 ein anderes Verfahren zum Anbringen einer leitenden
Suspension auf der Innenoberfläche einer Kathodenstrahlröhre.
In Fig. 1a wird ein"Glaskonus 1 auf der Innenseite mit einem
leitenden Material überzogen, das aus einer wässerigen Alkalimetallsilikatlösung
besteht, in der kleine Mengen eines organischen Bindemittels und ein leitendes Pulver vorhanden sind.
Eine derartige Suspension enthält z.B, 10 bis 20 Gew.% Graphitpulver
als das leitende Material, etwa 20 Gew.% Wasserglas, das aus einer 20%igen Lösung von K2O und SiQ2 im Verhältnis 1 : 3,5
besteht, etwa 1 % eines organischen Bindemittels, wie Polyvinyl pyrrolydon,
und etwa 60 Gew.% Wasser. Die Suspension fließt aus einem Behälter 2 über ein Gußrohr 33 auf die innere Konusoberfläche
10 und trifft diese Oberfläche in einer Entfernung von etwa 1 cm unter dem Konusrand 4. Das Gußrohr 3 wird am Konusrand
entlang verschoben, bis die Konusoberfläche vollständig mit einer Schicht gleichmäßiger Dicke der Suspension überzogen
ist.
Statt das Gußrohr 3 zu verschieben, kann auch der Konus 1 um seine Längsachse gedreht werden, wobei die Ausströmungsöffnung
des Gußrohres stets in einem festen Abstand von dem Konusrand gehalten wird. Die überflüssige Menge an Suspension fließt über
den Röhrenhals 5 in einen Auffangbehälter 6 und wird über eine Rückflußleitung 7 mit Hilfe einer Pumpe 8 in den Behälter 2
zurückgepumpt. Die Suspensionsmenge im Behälter 2 wird weiter durch Zufuhr über eine Leitung 9 aufrechterhalten.
In der in Fig. 1b veranschaulichten Stufe des Verfahrens wird der Konus 1 mit dem nach unten gerichteten Hals/in einen mit
Wasser 11 gefüllten Behälter 12 gesetzt. Der Hals 5 wird derart weit in das Wasser 11 eingetaucht, daß der Flüssigkeitspegel
in dem Röhrenhals bis zu der Stelle reicht, an der die Begrenzung des leitenden Überzugs gebildet werden soll. Die
noch feuGhte Suspension 13 wird mit Hilfe einer Anzahl von In-
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frarotlampen 14 oder durch einen Warmluftstrom mit Ausnahme
des sich unter dem Flüssigkeitspegel 15 befindenden Teiles getrocknet. Das Wasser 11 verhindert, daß die Suspension 13
an dem eingetauchten Teil des Röhrenhälses 5 haftet. Der Flüssigkeitspegel 15 bestimmt also die Grenze zwischen einer
getrockneten an der Röhrenwand haftenden leitenden Schicht
und einer noch feuchten nicht an der Röhrenwand haftenden Schicht. In der nächstfolgenden in Fig. 1c dargestellten
Stufe des Verfahrens wird ein auf einer Flüssigkeitsleitung 16
montierter Spritzkopf 17 axial in den Röhrenhals 5 eingeschoben. Über die Leitung 16 wird entionisiertes Wasser zugeführt,
das von dem Spritzkopf 17 unter einem spitzen Winkel auf die Röhrenwand gerichtet wird, wodurch der nicht getrocknete Teil
des leitenden Überzugs von dem nicht zu überziehenden Teil der Röhrenwand durch Spülen entfernt wird. Auf diese Weise wird
eine gut definierte glatte Begrenzung des leitenden Überzugs
auf der Wand des Röhrenhalses 5 erhalten.
Bei dem anhand der Fig. 1a, 1b und 1c beschriebenen Verfahren
sind verschiedene Abwandlungen möglich. So kann nach dem Anbringen
der leitenden Suspension auch die ganze Schicht getrocknet und dann entsprechend der in Fig. 1b veranschaulichten
Stufe die Röhre in einen mit Flüssigkeit gefüllten Behälter gesetzt werden» In diesem Falle ist es nicht genügend, gewöhnliches
Wasser für die Entfernung der Schicht von dem nicht zu überziehenden Teil der Röhrenoberfläche zu verwenden, sondern '
es wird eine aggressivere Flüssigkeit, wie z.B. verdünnte HF-Säure,
verwendet werden müssen.
Eine besonders günstige Ausführungsform des Verfahrens nach
der Erfindung wird anhand der in Fig. 2 dargestellten Anordnung beschrieben. Eine leitende Suspension der genannten Zusammensetzung
wird über eine Leitung 20 auf die bereits anhand der Fig. 1a beschriebene Weise zugeführt. Auf dem offenen Ende
der Leitung 20 ist ein Spritzkopf 21 montiert, der in Fig. 3
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in axialem Schnitt dargestellt ist. Der Spritzkopf besteht
aus einem Schaft 22, der in eine axiale Ausströmungsöffnung
23 mündet. Der Schaft ist weiter mit einer Anzahl regelmäßig über den Umfang verteilter seitlicher Ausströmungsöffnungen
24 versehen. Die Ausströmungsrichtung der seitlichen Ausströmungsöffnungen
24 wird durch einen Flansch 25 und einen Flansch 26 bestimmt, die mit je einer kegeligen Oberfläche 27
bzw. 28 versehen sind, die in einer Entfernung gleich dem Durchmesser einer seitlichen Ausströmungsöffnung 24 voneinan-
.entfernt^
aei·^ angeordnet sind. Die kegeligen Flächen schließen einen
Winkel von 30° mit der Mittellinie des Schafts 22 ein. Der Schaft 22 weist einen Innendurchmesser von 10 mm und die Ausströmungsöffnung
23 v/eist einen Durchmesser von 5 mm auf. Die seitlichen Ausströmungsöffnungen 24 v/eisen einen Durchmesser
von 1,5 mm auf und befinden sich in einem Abstand von 10 mm
über der Ausströmungsöffnung 23. Der Spritzkopf 21 wird gegen die Innenwand des Konus 30 gesetzt, wobei der Flansch 25 gegen
die Konuswand gedrückt wird und der auf dem Spritzkopf befestigte Anschlag 29 auf dem Konusrand 31 ruht.
Der Konus 30 wird von vier Stützgliedern 32 abgestützt, von denen zwei dargestellt sind. Die Stützglieder 32 sind auf
einer in der Zeichnung nicht dargestellten Bodenplatte befestigt, die um eine mit der Röhrenachse zusammenfallende
Achse rotieren kann. Während dieser Rotation wird über die Leitung 20 die Suspension zugeführt und dabei der Konusrand
31 an dem Spritzkopf 21 entlang gezogen. Der größte Teil der zugeführten Suspensionsmenge verläßt den Spritzkopf über die
Öffnung 23, während ein kleinerer Teil über die seitlichen Öffnungen 24 den Spritzkopf verläßt. Der Berührungspunkt des
Flansches 25 mit der Konuswand bestimmt die Begrenzung 33 des leitenden Überzugs, so daß der Konusrand 31 nicht mit der Suspension
überzogen wird. Auf die gleiche Weise, wie in Fig. 1a dargestellt, kann die überflüssige Suspension über eine Rückflußleitung
zu einem Pufferbehälter zurückgepumpt werden.
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Die nächstfolgende Stufe in dem Verfahren betrifft das Erhalten einer Begrenzung des leitenden Überzugs in dem Hals
34 der Röhre. Dazu wird ein auf einer Flüssigkeitsleitung 35 montierter Spritzkopf 36 axial in den Röhrenhals 34 eingeschoben.
Der Spritzkopf 36, der in Fig. 4 in vergrößertem Maßstab dargestellt ist, besteht aus einem Schaft 37, der an
einem Ende mit einem Teller 38 mit einem Durchmesser von 25 mm versehen ist. Ein zweiter Teller 39'ist mittels dreier unter
120° angeordneter Bolzen 40 auf dem Teller 38 befestigt, wobei
zwischen den Tellern ein Raum von etwa 2 mm freigelassen ist. Der Teller 39 weist einen Durchmesser von 27 mm auf und kann
mit einem Spiel von 1 mm in den Röhrenhals 34 eingeschoben werden. Beide Teller weisen eine kegelige Oberfläche 41 bzw.
42 auf, die einen Winkel von 57° mit der Mittellinie des Schafts 37 einschließen und damit die Ausströmungsrichtung
der aus dem Spritzkopf herausströmenden Flüssigkeit bestimmen. Sobald der Spritzkopf an der gewünschten Stelle in den Röhrenhals
geführt worden ist, wird die angebrachte Suspension dadurch
getrocknet, daß aus einem ringförmigen Sprüher 43 V/asser
von 6O0C gegen die Außenwand des Konus 30 gespritzt wird.
Gegebenenfalls kann die Trocknung dadurch beschleunigt werden,
daß mit Hilfe von Infrarotlampen die Innenwand des Konus bestrahlt wird.
Zugleich mit der Trocknung wird der nicht zu überziehende Teil
der Halswand mit einer über die Leitung 35 zugeführten Menge
entionisierten Wassers von 1 l/min reingespült. Dabei dreht
sich der Spritzkopf 36 mit einer Geschwindigkeit von 1 Umdrehung/sec um seine Achse und der Röhrenhals wird mit zwei auf
dem Schaft 37 befestigten Wischerschaufeln 44 aus Gummi reingefegt.
Die Begrenzung des leitenden Überzugs wird an der Stelle gebildet, an der der aus dem Spritzkopf herausströmende
Wasserstrahl die Wand des Röhrenhalses trifft (in der Zeichnung mit 45 bezeichnet). Um zu verhindern, daß durch Kapillarwirkung
zwischen der Röhrenwand und dem Teller 39 eine Wassersäule
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gebildet wird, ist der Teller 39 am äußeren Umfang höchstens 1 mm und vorzugsweise weniger als 0,5 mm dick. Der Nachteil
einer derartigen Wassersäule ist nämlich der, daß dort infolge des geringen Wasserumlaufs ein schlecht haftender Überzug
zurückbleibt, weil die haftenden Bestandteile wohl aus der Suspension herausgewaschen werden.
Das Verfahren nach der Erfindung ist anhand einiger Beispiele erläutert, wobei ein noch nicht mit einem Frontglas abgeschlossener
Konus mit einer leitenden Schicht versehen wird. Diese Verfahren eignen sich zur Herstellung einer Farbfernsehbildröhre,
weil dabei Frontglas und Konus erst nach dem Anbringen des inneren leitenden Überzugs miteinander verbunden werden können.
Das Verfahren kann aber auch verwendet werden, wenn der leitende Überzug angebracht wird, nachdem Frontglas und Konus miteinander
verbunden worden sind. Dies ergibt sich z.B. bei der Herstellung einer Schwarz-Weiß-Bildröhre. Ein Verfahren, nach dem in einem
derartigen Falle die leitende Suspension angebracht werden kann, wird beispielsweise anhand der Fig. 5 erläutert.
Ein Glaskolben, der aus einem mit einem Frontglas 50 abgeschlossenen
Konus 51 besteht, wird mit dem Röhrenhals 52 nach unten in einem mit einer leitenden Suspension 53 ausgefüllten Behälter
54 gesetzt. Über eine Leitung 55 wird die Luft aus dem Kolben
gepumpt, was zur Folge hat, daß das Niveau der Suspension in dem Kolben ansteigt. Sobald das Niveau bis zu dem offenen Ende
der Leitung 55 gestiegen ist, wird ein in der Leitung angeordneter Verschluß 56 geschlossen. Dann wird die Leitung 55 von
der Pumpe abgenommen, danach durch das Öffnen des Verschlusses Luft in den Kolben eingelassen. Demzufolge sinkt das Niveau der
Suspension 53 in dem Kolben auf die ursprüngliche Höhe herab und der Kolben kann aus dem Behälter 54 entfernt werden. Die
Begrenzung der auf der Röhrenwand zurückgebliebenen leitenden Schicht kann in dem Röhrenhals auf analoge Weise erhalten werden,
wie anhand der Fig. 2 beschrieben ist.
Patentansprüche : a
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Claims (13)
- Patentansprüche:1J Verfahren zur Herstellung einer Kathodenstrahlröhre, bei dem auf einem Teil der Innenoberfläche der Röhre ein elektrisch leitender Überzug angebracht wird, der eine scharfe Begrenzung gegen den nicht überzogenen Teil der Oberfläche aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß nach dem Anbringen des leitenden Überzugs die gewünschte Begrenzung desselben dadurch erhalten wird, daß der nicht zu überziehende Teil der Oberfläche von der Stelle an, an der diese Begrenzung gebildet werden soll, mit einer das leitende Material entfernenden Flüssigkeit benetzt und dann durch Spülen gereinigt wird.
- 2. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem ein leitender Überzug, ausgehend von einer Suspension elektrisch leitender Teilchen in einer geeigneten Trägerflüssigkeit, angebracht wird, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Teil der Oberfläche der Röhre mit einer Schicht der genannten Suspension überzogen, dann der nicht zu überziehende Teil der Oberfläche von der Stelle an, an der die Begrenzung des Überzugs gebildet werden soll, feucht gehalten und der übrige Teil des Überzugs getrocknet wird, während schließlich der nicht zu überziehende Teil der Oberfläche durch Spülen gereinigt wird.
- 3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der nicht zu überziehende Teil der Oberfläche der Röhre in einer einzigen Bearbeitung feucht gehalten und reingespült wird.
- 4. Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der auf der Innenseite angebrachte Überzug dadurch getrocknet wird, daß die Außenoberfläche der Röhre mit warmem Wasser bespritzt wird.PHN' 8124 - 12 -709809/0860
- 5. Verfahren nach Anspruch 1, 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens an der Stelle, an der die Begrenzung des leitenden Überzugs gebildet werden soll, der nicht zu überziehende Teil der Oberfläche mit Hilfe eines ¥ischgliedes reingefegt wird.
- 6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß unter kontinuierlicher Zufuhr von Spülflüssigkeit das Wischglied eine Drehbewegung um eine zu der Längsachse der Röhre parallele Achse vollführt.
- 7. Vorrichtung zur Bildung einer scharfen Begrenzung eines auf einer Innenoberfläche einer Kathodenstrahlröhre angebrachten leitenden Überzugs, dadurch gekennzeichnet, daß sie einen auf einer Flüssigkeitsleitung montierten Spritzkopf enthält, der in axialer Richtung in den Röhrenhals" eingeschoben werden kann, welcher Spritzkopf aus einem Schaft besteht, der mit Mitteln versehen ist, mit deren Hilfe ein aus dem Spritzkopf heraustretender Flüssigkeitsstrahl in einer Richtung geführt wird, die mit dem genannten Schaft einen spitzen Winkel einschließt.
- 8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausströmungsöffnung des Spritzkopfes zu der Achse des genannten Schaftes drehsymmetrisch ist.
- 9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zur Führung eines aus dem Spritzkopf heraustretenden Flüssigkeitsstrahls aus wenigstens einem tellerförmigen Element bestehen, das mit einer kegeligen Oberfläche versehen ist, die mit der Achse des genannten Schaftes einen spitzen Viinkel einschließt.
- 10. Vorrichtung nach Anspruch 9» dadurch gekennzeichnet, daß die Dicke des tellerförmigen Elements am Umfang höchstens 1 mm beträgt.PHN 8124 - 13 -709809/0860
- 11« Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Spritzkopf drehbar um die Achse des Schaftes angeordnet ist.
- 12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaft des Spritzkopfes mit mindestens einer Wischerschaufel versehen ist»
- 13. Kathodenstrahlröhre, die durch das Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis'6 hergestellt ist.PHN 81247 09809/0800Leerseite
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