DE2600648A1 - Pelletpresse - Google Patents
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Description
Gebrauchsmusterhilfsanmeldung
California Pellet Mill Go.
San Francisco, U.S.A.
California Pellet Mill Go.
San Francisco, U.S.A.
Pelletpresse.
Die Erfindung betrifft eine Pelletpresse zur Herstellung stranggepreßter
Pellets insbesondere von Futtermehlpellets aus einem entsprechenden Mehlprodukt. Diese Pelletpresse kann Teil einer
Anlage sein, welche eine Speisestation besitzt, welcher das mehlige Produkt zugeführt wird, ferner eine Zubereitungsstation
zur Vermischung dieses mehligen Produktes mit Zusätzen wie beispielsweise Molasse und/oder zur Erwärmung und Befeuchtung der
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Mischung, und außerdem eine Pressenstation oder die eigentliche Pelletpresse zum Strangpressen dieses vorbereiteten mehligen
Produktes in Form von harten Pellets mit beispielsweise zylindrischem Querschnitt. Eine derartige Anlage ist beispielsweise
in der US-PS 3 828 661 beschrieben.
Herkömmliche Pelletpressen dieser Art besitzen gewöhnlich eine umlaufende kreisringförmige Preßmatrize mit einer großen Anzahl
von radialen Düsenkanälen, welche einen innenliegenden Matrizenraum umschließt, der an einer Seite geschlossen und an der gegenüberliegenden
Einspeiseseite offen ist. Mit dem geschlossenen Ende sitzt die Matrize auf dem einen Ende einer wagerecht gelagerten
hohlen Antriebswelle. Eine Anzahl von Strangpreßwalzen, beispielsweise zwei derartige Walzen, sind in einem gemeinsamen
Walzengestell verdrehbar gelagert, welches innerhalb der Matrize angeordnet ist, wobei diese Strangpreßwalzen mit der inneren
zylindrischen Wandung der kreisringförmigen Matrize in der Weise zusammenwirken, daß das in die Matrize eingespeiste mehlige
Produkt durch die Düsenkanäle radial nach außen gepreßt wird. Das Walzengestell ist dabei auf dem einen Ende einer zweiten
Welle befestigt, welche durch die hohle Antriebswelle hindurchgeht
und drehbar in derselben gelagert ist, wobei Scherstifte oder dgl. das gegenüberliegende Ende dieser zweiten Welle mit
dem Pressenrahmen verbinden, um diese zweite Welle abzustützen und gleichzeitig während des Betriebes der Presse das Walzengestell
normalerweise festzuhalten. An der offenen Seite der umlaufenden kreisringförmigen Matrize sind Einspeisorgane vorgesehen,
um das mehlige Produkt zuzuführen, welches in dem Innenraum der Matrize gepreßt werden soll.
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Während des Betriebes einer derartigen Pelletpresse wird vorzugsweise
Vorsorge getroffen, daß die Einspeisanordnung das mehlige Produkt in Drehrichtung der Matrize vor den Strangpreßwalzen
in die Matrize einbringt, sodaß diese Walzen das Material durch die Düsenkanäle hinauspressen können, wodurch stabartige
Pellets gepreßt werden, welche durch an der zylindrischen Außen-• wandung der Matrize angreifende Schneidorgane auf Länge geschnitten
werden. Für einen einwandfreien Betrieb der Pelletpresse ist es zur Erzielung eines hohen Wirkungsgrades unbedingt
wichtig, daß das zu pressende Material nicht nur in gleichen Anteilen den verschiedenen Preßwalzen zugeführt wird,
sondern es muß auch gleichmäßig über die axiale Länge einer jeden Walze verteilt sein und damit auch über die wirksame
Breite der kreisringförmigen Matrize, um die Leistungsfähigkeit der Pelletpresse in vollem Umfange ausnutzen zu können und um
einen ungleichmäßigen Verschleiß der Walzen und der Matrize zu vermeiden. Um eine derart gleichmäßige Verteilung zu erreichen,
dürfen im allgemeinen jedoch keine Einspeisorgane verwendet werden, welche von außen her in die Matrize hineinragen. Der
Grund dafür besteht darin, daß die Preßwalzen und die Matrize vor einer möglichen Beschädigung geschützt werden müssen,
welche durch Überlastung oder durch zufällig mitgeführte harte Fremdkörper wie Eisen- oder Steinstückchen verursacht werden,
die in dem zugeführten mehligen Produkt unter Umständen noch vorhanden sind. Wenn ein derartiger harter Fremdkörper zwischen
einer Walze und der Matrize eingeklemmt wird und infolgedessen die angetriebene Matrize.eine Drehkraft auf das Walzengestell
ausübt, so scheren die normalerweise die Welle des Walzen-
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gestelle festhaltenden Scherstifte ab und das Walzengestell kann sich mit der Matrize zusammen drehen, bevor der harte
Fremdkörper die Matrize zerreißen oder sonstwie beschädigen kann. Bei einer Verdrehung der das Walzengestell tragenden
Mittelwelle wird der Antriebsmotor der Pelletpresse automatisch abgeschaltet. Da infolgedessen in Notfällen das Walzengestell
die Möglichkeit haben muß, sich ungehindert zu verdrehen, dürfen
keine feststehenden Teile, wie beispielsweise Speiseorgane, in den Innenraum der Matrize hineinragen. Aus diesem Grunde wird
bei den herkömmlichen Pelletpressen der vorgenannten Art das mehlige Produkt an die offene Vorderseite der Matrize herangebracht,
von wo aus es durch Zentrifugalwirkung über die Matrize verteilt werden muß, wobei manchmal geeignete Blätter an der
umlaufenden Matrize oder auch auf der feststehenden Mittelwelle angeordnete Schaber zu Hilfe genommen werden. Im allgemeinen
wird das Ausgangsprodukt an einer einzigen Stelle an der Unterseite der Matrize eingespeist, und zwar unabhängig von der
Anzahl der Preßwalzen, sodaß es einleuchtend sein dürfte, daß die gewünschte gleichmäßige Verteilung des eingespeisten Ausgangsproduktes
über die verschiedenen Walzen und über die Breite der Matrize reichlich illusorisch ist. Als weitere Folge dieser
Situation ergibt sich, daß die Matrize und die Preßwalzen nur eine begrenzte axiale Abmessung haben können. Außerdem hängt
bei diesen herkömmlichen Speiseeinrichtungen die Verteilung des mehligen Produktes in der Matrize weitgehend von den Eigenschaften
des mehligen Produktes ab, d.h. beispielsweise von seiner Schüttdichte, seiner Körnung und seiner Fließhäfigkeit,
wobei auch die Drehzahl der Matrize von Einfluß ist.
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Die Erfindung hat sich daher die Aufgabe gestellt, eine Pelletpresse
der eingangs genannten Art in der Weise auszubilden, daß die vorgenannten Nachteile der üblichen Pelletpressen überwunden
und eine unbedingt gleichmäßige Verteilung des mehligen Produktes über die Axiallänge aller Preßwalzen sichergestellt
wird.
Eine dieser Forderung gerecht werdende, erfindungsgemäße Pelletpresse
ist im wesentlichen dadurch gekennzeichnet, daß die Speisevorrichtung aus mehreren getrennten Einrichtungen, deren
jede einer Preßwalze zugeordnet ist, besteht, und jede dieser Einrichtungen einen Materialförderer mit einem Abgabeende gegenüber
der offenen Seite der kreisringförmigen Preßmatrize sowie ein am Preßwalzengestell befestigtes, in axialer Richtung durch
den Innenraum der Matrize im Abstand von deren zylindrischer Innenwand verlaufendes Speiserohr besitzt, welches mit einem
offenen Einlaßende dicht am Abgabeende des zugeordneten Materialförderers liegt, am anderen Ende verschlossen ist und in seiner
Wandung eine seitliche Abgabeöffnung aufweist, deren Axiallänge der Axiallänge der zugeordneten Preßwalze entspricht und mit
dieser zusammenfällt und deren Breite in Umfangsrichtung allmählich
zum geschlossenen Ende hin zunimmt.
Infolge dieser Ausbildung wird das mehlige Produkt, welches zu
Bellets bezw. zu einzelnen Strängen gepreßt werden soll, nicht
einfach der offenen Seite der Matrize zugeführt, sondern es wird durch die Speiserohre in den Innenraum der Matrize eingebracht«
Da jede Preßwalze ihr eigenes, ihr zugeordnetes Speiserohr besitzt, ergeben sich keinerlei Schwierigkeiten bei der
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Versorgung der einzelnen Preßwalzen mit unbedingt gleichen Mengen an mehligem Ausgangsprodukt pro Zeiteinheit. Die seitlichen
öffnungen in diesen Speiserohren können dann für eine
gleichmäßige Versorgung des abgegebenen Materials in Längsrichtung der Preßwalzen sorgen. Da die Speiserohre am Walzengestell
befestigt sind, können sie zusammen mit diesem Gestell umlaufen, wenn die Scherstifte infolge Überlastung oder infolge
eines zwischen einer Walze und der Matrize festgeklemmten harten Fremdkörpers brechen sollten.
Es wird daher durch die erfindungsgemäße Ausbildung einer
Pelletpresse eine gleichmäßige Einspeisung des zu verarbeitenden Materials erreicht, und zwar unabhängig von den Eigenschaften
des mehligen Produktes und unabhängig von der Drehzahl der Matrize, sodaß die Presse mit voller Leistung gefahren
werden kann, ohne daß eine ungleichmäßige Abnutzung auftreten kann. Gleichzeitig ist man beim Entwurf einer derartigen Pelletpresse
in der Wahl der Matrizenbreite nicht durch die Einspeisprobleme eingeengt, sodaß Matrizen relativ großer Breite verwendet
werden können, wenn die Leistungsfähigkeit der Presse erhöht werden soll.
Vorzugsweise besitzt Jedes Speiserohr kreisrunden Querschnitt und seine Seitenöffnung wird durch zwei sich über den Umfang
erstreckende Seitenkanten und zwei Längskanten begrenzt, deren eine höher als die andere liegt, wobei die höhere Seitenkante
in axialer Richtung des Rohres verläuft und die untere Längskante einer im wesentlichen schraubenlinienförmig verlaufenden
Bahn folgt, welche in ümfangsrichtung sich über einen Winkel
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von beispielsweise 70-90 erstrecken kann. Dabei kann das Speiserohr derart angeordnet sein, daß die senkrechte Ebene
durch die Achse des Rohres die untere schrauben].inienförmige
Kante der Seitenöffnung schneidet. Infolge dieser Form der Unterkante der Seitenöffnung eines jeden Speiserohres und infolge
der allmählich ansteigenden Umfangsbreite dieser Öffnung wird das dem Speiserohr zugeführte Material allmählich und
progressiv durch die Seitenöffnung abgegeben, während nur ein Teil dieses Materials durch diese Öffnung bei Erreichen des
geschlossenen inneren Endes des Rohres hindurchfällt. Auf diese Weise läßt sich die gewünschte gleichmäßige Verteilung des
Materials über die Axiallänge der zugeordneten Preßwalze erzielen. Vorzugsweise ist außerdem jedes Speiserohr auf dem
Walzengestell winkelmäßig verstellbar angeordnet, sodaß die Lage oder der Verlauf der unteren schraubenlinienförmigen Kante
der Seitenöffnung entsprechend den Eigenschaften des herauszupressenden
Materials verändert werden kann.
Eine genauere Erläuterung der Erfindung ergibt sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels anhand der beiliegenden Zeichnungen; es zeigen:
Figur 1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Pelletpresse im teilweisen Axialschnitt;
Figur 2 einen Schnitt durch die kreisringförmige Matrize, die darin angeordneten Preßwalzen und die Speiseanordnungen
der in Figur 1 dargestellten Pelletpresse als Schnitt durch Figur 3 längs der Linie
II-II in vergrößertem Maßstabe;
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Figur 3 eine Endansicht, der in Figur 2 dargestellten Teile
in Blickrichtung der Pfeile IH-III; und
Figur 4 eine schematische Endansicht der Speisevorrichtung.
Die in Figur 1 im Ganzen dargestellte Pelletpresse ist dazu bestimmt, mehlige Produkte und dergleichen Material, insbesondere
Tierfutter, zu Pelletes zu pressen. Die Pelletpresse besitzt einen kastenartigen Rahmen 1, welcher gleichzeitig ein
Getriebegehäuse bildet und in Rollenlagern 2 und 3 eine Hohlwelle 4 verdrehbar trägt. Auf dieser Hohlwelle 4 ist ein Antriebszahnrad
5 befestigt, welches über geeignete Übertragungsorgane von einem Elektromotor in üblicher Weise angetrieben
werden kann, wobei dieser Elektromotor in der Figur nicht dargestellt wurde. Am vorderen Ende trägt die Hohlwelle 4 einen
angeformten Flansch 6, welcher eine kreisringförmige Preßmatfcize 7 trägt, die lösbar mittels eines Spreizringes 8 in
üblicher Weise (siehe auch Figur 2) am Flansch 6 befestigt ist. Diese kreisringförmige Preßmatrize 7 besitzt an ihrem Umfang
mehrere Düsenkanäle 9 mit kreisrundem Querschnitt, welche in radialer Richtung durch die Matrizenwandung hindurchgehen.
In dieser Hohlwelle 4 ist koaxial zu ihr eine feststehende mittlere Vollwelle 12 drehbar gelagert, zu welchem Zweck Rollenlager
10 und eine Lagerbuchse 11 vorgesehen sind. An der Rückseite des Maschinenrahmens 1 ist ein konischer Flansch 15 befestigt,
welcher den konischen Flansch 14 umgibt. Diese konischen Flansche 14 und 15 haben miteinander übereinstimmende
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Löcher zur Aufnahme zweier Scherstifte 16, welche eine Verdrehung der Mittelwelle 12 während des normalen Betriebes der
Pelletpresse verhindern.
Auf dem vorderen Ende der Welle 12 ist eine' Buchse 18 mit einem Radialflansch 17 befestigt, während ein Dichtring 19 zwischen
dem Plansch 6 der Hohlwelle 4 und dieser Buchse 18 angeordnet
ist. Der Plansch 17 trägt zwei diametral zueinander angeordnete Preßwalzen 20, die an der Innenseite der kreisringförmigen
Matrize 7 liegen und mit der zylindrischen Innenwandung derselben zusammenwirken. Diese Preßwalzen 20 sind an der anderen
Seite durch eine im wesentlichen rhombische Vorderplatte 21 abgestützt, welche mit der Welle 12 über einen durch diese
Prontplatte 21 hindurchgehenden Mittelbolzen 22 verbunden ist, der in ein axiales Gewindeloch in der Stirnseite der Welle 12
eingeschraubt ist. Dadurch bilden der Plansch 17, die Prontplatte 21 und der Schraubbolzen 22 ein Walzengestell für die
auf der Mittelwelle 12 befestigten Preßwalzen 20. Diese Preßwalzen 20 sind jeweils in üblicher Weise frei verdrehbar auf
einer Walzenwelle gelagert, welche an jedem Ende einen exzentrischen. Wellenstumpf besitzt, die jeweils einstellbar in
entsprechenden Bohrungen im Plansch 17 bezw. der Prontplatte aufgenommen sind. Dabei ist in Figur 3 nur der vordere Wellenstumpf 23 dieser Walzenwelle sichtbar. Zur Einstellung des
Wellenstumpfes 23 einer jeden Walzenwelle ist an diesem Wellenstumpf 23 ein Teil 24 befestigt, welches zwei Anschläge 25
aufweist, an denen die Schraubenköpfe von zwei Einstellschrauben 27 angreifen, welche in Gewindehülsen 26 sitzen, die an der
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Frontplatte 21 befestitzt sind. Dadurch halten die Einstellschrauben
27 das Teil 24 in einer festgelegten Winkellage fest.
Durch Verstellung der Einstellschrauben 27 läßt sich die Winkelstellung des Wellenstumpfes 2J der Walzenwelle verändern, um
beispielsweise die Preßwalzen 20 gegenüber der Innenwandung der kreisringförmigen Matrize 7 im Notfall erneut einstellen zu
können, beispielsweise wenn diese Walzen und/oder die Matrize abgenutzt sein sollten.
Im Betrieb versetzt die Hauptantriebswelle 4 die kreisringförmige
Preßmatrize 7 in Richtung des Pfeiles aus Figur 3 in
Drehung, wobei das Walzengestell auf seiner Tragwelle 12 stehen bleibt und die beiden Preßwalzen 20, welche in diesem Walzengestell
gelagert sind, durch die Verdrehung der Matrize 7 an deren zylindrischer Innenwandung in eine Abrollbewegung versetzt
werden. Das zu verarbeitende mehlige Produkt wird der Matrize 7 in einer noch zu beschreibenden Weise zugeführt und
wird durch die Preßwalzen 20 in die Düsenkanäle 9 hinein und aus diesen am Umfang der Matrize als festgepreßte Stränge herausgepreßt,
welche in an sich bekannter Weise durch nicht dargestellte Schneidorgane auf Länge geschnitten werden. Die Matrize
7 ist von einem Gehäuse 28 (Fig.l) umschlossen, welches lösbar am Maschinenrahmen 1 befestigt ist und an der Unterseite
eine Abgabeöffnung 29 aufweist, durch welche die abgetrennten Pellets auf nicht dargestellte geeignete Förderbänder oder dgl.
herabfallen.
Zwei an der Frontplatte 21 befestigte Schaber 350 greifen an der
Innenwandung der Matrize 7 vor den Düsenkanälen 9 an und liegen
in Drehrichtung der Matrize vor den betreffenden Preßwalzen
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Die soweit beschriebene Pelletpresse entspricht im wesentlichen der bisher üblichen Ausbildung und soll daher im einzelnen nicht
weiter beschrieben werden. Neuartig ist jedoch die nachstehend zu beschreibende Speisevorrichtung, mittels welcher das mehlige
Produkt oder ein anderes zu verarbeitendes Material der Matrize 7 zugeführt wird.
Wie Figur 3 zeigt, sind die beiden Preßwalzen 20 zur durch die
Matrizenachse hindurchgehenden senkrechten Ebene diagonal angeordnet, wobei, wie Figur 3 zeigt, die linke Walze höher liegt
als die rechte Walze. Jede Preßwalze 20 besitzt ihre eigene ihr zugeordnete Speiseeinrichtung, welche in Drehrichtung der kreisringförmigen
Matrize 7 gesehen, vor der zugeordneten Walze liegt. Diese beiden Speiseeinrichtungen besitzen ein Speiserohr
31 bezw. 31's welche im Paßsitz durch Öffnungen in der
Frontplatte 21 in den Innenraum der Matrize 7 hineinragen und am Flansch I7 mit ihrem inneren Ende befestigt sind. Da die
beiden Speiserohre spiegelbildlich ausgebildet sind, dürfte eine Beschreibung des in Figur 2 im Schnitt dargestellten
Speiserohres Jl ausreichen.
Dieses Speiserohr 3I ragt mit seinem vorderen Ende aus der
Frontplatte 21 nach außen heraus und ist am rückwärtigen Ende durch eine Stirnplatte J52 dicht verschlossen. Diese Stirnplatte
besitzt am rückwärtigen Ende eine kreisrunde mittlere Erhöhung 33) welche in eine entsprechende Ausnehmung 3>4 im Flansch I7
eingepaßt ist. Die Stirnplatte 32 ist am Flansch 17 mittels
einer Axialschraube 35 befestigt, welche durch ein Mittelloch
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in der Stirnplatte 32 und der Erhöhung 33 hindurchgeht, und in
den Flansch 17 eingeschraubt ist, sodaß bei Lösen dieser Schraube 35 das Speiserohr um seine Achse winkelmäßig verstellt werden
kann und erneut in der gewünschten Winkelstellung befestigt werden kann. Das Speiserohr 31 trägt außerdem einen Federclip
36, welcher in eine Umfangsrille des Rohres eingesetzt ist und gegen welchen die Frontplatte 21 anstößt, wenn das Speiserohr
genau eingebaut ist.
In der zylindrischen Seitenwandung des Speiserohres Jl ist eine
seitliche Abgabeöffnung 37 ausgebildet, welche durch zwei Längskanten 38 und 39 und zwei in Umfangsrichtung verlaufende Seitenkanten
40 und 4-1 begrenzt wird. Die Axiallänge dieser Seitenöffnung
37 zwischen der vorderen Seitenkante 40 und der hinteren Seitenkante 41, welche mit der Vorderseite der Stirnplatte
32 zusammenfällt, ist gleich der Axiallänge der Preßwalzen 20 und überdeckt die Breite des wirksamen gelochten Teiles der
Matrize 7· Die Oberkante 38 dieser Seitenöffnung 37 verläuft in axialer Richtung nahe der höchsten Stelle des Speiserohres 3I.
Die Unterkante 39 der Seitenöffnung 37 folgt einer Schraubenlinie
von der vordersten Schnittstelle 42 mit der Seitenkante 4o zum rückwärtigen Schnittpunkt 43 mit der Seitenkante 41 in
der Weise, daß die Umfangsbreite der Seitenöffnung 37 allmählich innen von der Seitenkante 40 zur Seitenkante 41 zunimmt. In
normaler Lage des Speiserohres 3I schneidet die untere schraubenlinienförmige
Kante 39 die senkrechte Ebene, welche durch die Achse des Speiserohres hindurchgeht, in der Weise, daß die
Seitenöffnungen 37 der beiden Speiserohre 3I und 3I1 zur senk-
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rechten Ebene durch die Matrizenachse spiegelbildlich ausgebildet sind und zur Innenwandung der Matrize 7 (siehe auch
Figur >) hin nach außen gedreht sind. Die Gesamtfläche einer jeden Seitenöffnung ist wenigstens annähernd gleich der Querschnittsfläche
eines jeden Speiserohres 31 ,bezw. 3I'.
Die erfindungsgemäße Speisevorrichtung besitzt außerdem zwei Trichter 44 und 44' (Pig. 1 und 4), und zwar jeweils einen
Trichter für ein Speiserohr, wobei beide Trichter ein zusammenhängendes Gebilde mit einer gemeinsamen Stirnwand 45 bilden.
Die beiden Trichter 44 und 44' besitzen unmittelbar aneinander angrenzende Einlaß- oder Einfüllöffnungen an ihren Oberkanten,
welche von einem gemeinsamen Plansch 46 umgeben sind, sodaß an
beide Trichter gleichzeitig eine gemeinsame Zuführleitung für das mehlige Produkt angeschlossen werden kann. Die Trichter
und 44' sind abnehmbar in nicht dargestellter üblicher Weise an der Maschine befestigt und besitzen eine gemeinsame kreisrunde
Anschlußplatte 47, welche sich gegen einen Ring 48 legt, der
in einer kreisrunden öffnung an der Vorderseite des Gehäuses angeordnet ist. Ein Ring 49 im Winkelprofil ist mittels Schrauben
50 an der Stirnseite der Matrize 7 befestigt und besitzt
eine angefaste Vorderkante, die mit minimalem Spiel an einer
entsprechend angefasten Fläche des Ringes 48 anliegt, um so weit wie möglich ein Herausblasen des zugeführten mehligen
Produktes zu verhindern.
Jeder Trichter 44 bezw. 44' läuft an seiner Unterkante in ein
Schneckengehäuse oder eine^Mulde 51 mit gleichem Innendurchmesser
wie die Speiserohre J>1 und 31' aus, welches koaxial mit
diesen Speiserohren durch die Platte"28 hindurchgeht. Diese
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_ 14. _
nach innen weisenden offenen Abgabeenden der Sohneckengehäuse
51 treffen auf die nach außen offenen Vorderkanten der Speiserohre
31 bezw. 31' raifc sehr geringem Spiel, sodaß die Speiserohre
sich hinter"die Enden der Schneckengehäuse 5I schieben
können, wenn der Flansch 17 und die Mittelwelle 12 verdreht werden. Jedes Schneckengehäuse 51 enthält eine Förderschnecke
52 mit einer Hohlwelle 53* welche sich in Speiserichtung verjüngt.
Diese Hohlwelle 53 ist am freien Ende durch einen Stopfen
54 verschlossen, der eine Düse mit einer Bohrung 55 bildet,
die winklig zu den zusammenfallenden Achsen des Speiserohres ~$1
und der Förderschnecke 52 verläuft. Die Hohlwelle 53 der Förderschnecke
52 ist am freien Ende einer verdrehbar gelagerten hohlen Antriebswelle 56 bezw. 56' abgestützt, und ragt abdichtend
durch die Außenwandung des Schneckengehäuses 51 hindurch.
Seilscheiben 57 bezw. 57' auf den Antriebswellen 56
bezw. 56' sind mittels eines Seiles 58 mit einer Seilscheibe
gekuppelt, welche in nicht dargestellter Weise durch einen geeigneten Antriebsmotor mit veränderlicher Drehzahl oder einem
Motorvariator vorzugsweise über eine Schleifkupplung zur Begrenzung
des maximalen Drehmoments angetrieben wird. Drehbefestigungen 60 auf den Außenenden der Hohlwellen 56 und 56f
dienen für den Anschluß von Schläuchen 51 an eine nicht dar-" gestellte Preßluftquelle.
Das zu verarbeitende mehlige Produkt kann von irgendeiner geeigneten Quelle, beispielsweise von einer Zubereitungseinrichtung,
die auf der Pelletpresse in herkömmlicher Weise montiert ist, in gleichen Mengen den beiden Trichtern 44 und 44'
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zugeführt werden. Wenn die Pelletpresse in Betrieb ist, drücken die Förderschnecken in den Schneckengehäusen 51 und 5I1 das
mehlige Produkt den Speiserohren Jl und Jl% zu. Infolge der
sich verengenden Form der hohlen Schneckenwelle 53 wird das
mehlige Produkt in gleichmäßigem Strom von den Trichtern in die Speiserohre vorgeschoben und verläßt die Speiserohre durch die
Seitenöffnungen 37· Infolge des schraubenlinienförmigen Verlaufes der Unterkante 39 dieser Seitenöffnung 37 schiebt sich
der Teil des mehligen Produktes, welcher nicht über den oberen höheren Anfangsteil dieser Kante 39 hinweggeschoben wurde,
weiter nach innen und verläßt schließlich das Speiserohr an dessen Innenkante neben der Stirnplatte 32. Durch genaue Wahl
des sohraubenlinienförmigen Verlaufes der Kante 39 läßt sich
erreichen, daß das Material gleichmäßig über die gesamte Länge der Seitenöffnung 37 abgegeben und infolgedessen gleichmäßig
über die Axiallänge der Preßwalze 20 und der effektiven Breite der Matrize 7 verteilt wird. Durch geeignete Winkelstellung
der Speiserohre 31 und 3I1 läßt sich für jede Mehlart eine
optimale Verteilung erreichen. Für diesen Zweck werden die Bolzen 35 und J>2 gelöst und nach entsprechender Neueinstellung
der Speiserohre wieder festgezogen. Das durch die Seitenöffnungen 37 des Speiserohres Jl abgegebene Mehl fällt auf die innere
zylindrische Wandung der umlaufenden kreisringförmigen Matrize 7 und wird durch diese sich bewegende Fläche der zugeordneten
Preßwalze 20 zugeführt, welche über diesem Speiserohr 3I liegt,
wie Figur 3 linke Seite zu sehen ist. Das vom Speiserohr 3I1
abgegebene Material fällt auf die zugeordnete Preßwalze 20 (auf der rechten Seite der Figur 3)» die darunter liegt, und wird
609831/0267
- 16 -
durch diese umlaufende Walze der Klemmstelle zwischen ihr und der Innenwandung der Matrize zugeführt. Die beiden Preßwalzen
werden infolgedessen einzeln und in gleichem Maße mit dem mehligen Produkt gespeist und das einer jeden Walze zugeführte Material
wird gleichmäßig über deren Axiallänge verteilt.
Die Speis',rohre 31 und Jl ! können an ihrer Innenseite mit einem
geeigneten Überzug versehen werden, um ein Pestkleben des Mehles
an der Innenwandung zu verhindern. Wenn trotzdem etwas mehliges Material an den Speiserohren festhängen sollte, so läßt sich
dieses durch periodisches Einblasen von Preßluft in die Hohlwellen 56 und 56's die hohlen Schneckenfördererwellen 52 und
die Düsen 5^ an deren Enden entfernen, da diese umlaufenden
Düsen einen Luftstrom gegen die Innenwandung der Speiserohre richten. Durch Einstellung der Drehzahl der Förderschnecken 52
läßt sich die Speisemenge unabhängig von der Drehzahl der Matrize 7 regulieren, und man kann infolgedessen diese Speisemenge der
Art des jeweils zu verarbeitenden mehligen Materials anpassen.
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Claims (12)
- Andrejewski, Honke, Gesthuysen & Masch, Patentanwälte in Essen- 17 Patentansprüche :I.J Pelletpresse zur Herstellung von Pellets aus mehligen Produkten oder ähnlichem Material, bestehend aus einem Pressenrahmen, einer wagerecht in demselben drehbar gelagerten hohlen Hauptantriebswelle, einer koaxial zu dieser Welle auf deren einem Ende befestigten kreisringförmigen Preßmatrize mit einer zylindrischen Innenwandung und einer Anzahl von radial durch den Matrizenkörper verlaufenden Düsenkanälen, wobei die kreisringförmige Preßmatrize einen am von der Antriebswelle abgewandten Ende offenen Innenraum umschließt, in welchem mehrere mit der zylindrischen Innenwandung zusammenwirkende Preßwalzen in einem gemeinsamen Walzengestell frei drehbar angeordnet sind, wobei in der hohlen Hauptantriebswelle eine Tragwelle für das Walzengestelle drehbar gelagert ist und letzteres auf ihrem einen Ende trägt sowie mit ihrem anderen Ende über Scherstifte am Pressenrahmen derart befestigt ist, daß sie unter normalen Betriebsbedingungen gegenüber der Hauptantriebswelle festgehalten wird, und schließlich aus einer Speisevorrichtung zum Einspeisen des zu pelletesierenden Materials in den Innenraum der Preßmatrize, dadurch gekennzeichnet, daß die Speisevorrichtung aus mehreren getrennten Einrichtungen, deren jede einer Preßwalze (20) zugeordnet ist, besteht, und jede dieser Einrichtungen einen Materialförderer (44, 51* 52, 53> 54) mit einem Abgabeende gegenüber der offenen Seite der kreisringförmigen Preßmatrize (7) sowie ein am Preßwalzengestell (17, 21, 22) befestigtes, in axialer Richtung durch den Innenraum der Matrize im Abstand von deren zylindrischer Innenwand verlaufendes Speiserohr (J>1 bezw. ~$1')609831/0267Andrejewski, Honke, Gesthuysen & Masch, Patentanwälte in Essen- 18 -besitzt, welches mit einem offenen Einlaßende dicht am Abgabeende des zugeordneten Materialförderers liegt, am anderen Ende (32) verschlossen ist und in seiner Wandung eine seitliche Abgabeöffnung (37) aufweist, deren Axiallänge der Axiallänge der zugeordneten Preßwalze (20) entspricht und mit dieser zusammenfällt und deren Breite in Umfangsrichtung allmählich zum geschlossenen Ende hin zunimmt.
- 2. Pelletpresse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Fläche der seitlichen Abgabeöffnung (37) eines jeden Speiserohres (3I bezw. Jl') wenigstens annähernd gleich dem Querschnitt des Speiserohres ist.
- 3. Pelletpresse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Speiserohr (31; 3I1 ) kreisrunden Querschnitt besitzt und seine seitliche Abgabeöffnung (37) zwei im allgemeinen in Längsrichtung verlaufende Kanten (38; 39) aufweist, von denen eine (38) höher liegt als die andere (39) und im wesentlichen in axialer Richtung verläuft, während die andere, tiefer liegende Kante im wesentlichen in einer Schraubenlinie verläuft.
- 4. Pelletpresse nach Anspruch 3* dadurch gekennzeichnet, daß die tiefer liegende Kante (39) der Abgabeöffnung (37) sich über einen Winkel von annähernd 70-900 über den Rohrumfang erstreckt.
- 5· Pelletpresse nach Anspruch 3* dadurch gekennzeichnet, daß die tiefer liegende Kante (39) der Abgabeöffnung (37) die durch die Rohrachse hindurchgehende senkrechte Ebene schneidet.609831/0267Andrejewski, Honke, Gesthuysen & Masch, Patentanwälte in Essen- 19 -
- 6. Pelletpresse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Anordnungen (32-35) zur winkelmäßigen Einstellung der Speiserohre (31i 31') um ihre Längsachse vorgesehen sind.
- 7· Pelletpresse nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Walzengestell (17, 21, 22) einen Radialflansch (I7) am einen Ende der Tragwelle (12) und eine mittels einer Schraube (22) mittig auf dem genannten Ende der Tragwelle befestigte Frontplatte (21) aufweist, daß die Preßwalzen (20) zwischen dem Radialflansch und der Prontplatte sitzen und daß die Frontplatte eine Reihe von öffnungen aufweist, in welche jeweils ein Speiserohr (3I bezw. 31') derart eingepaßt ist, daß es nach vorne aus der Frontplatte herausragt, während der Rohrverschluß (32) am Radialflansch (17) befestigt ist.
- 8. Pelletpresse nacli Anspruch T, dadurch gekennzeichnet, daß eine Schraube (35) vorgesehen ist, um den Rohrverschluß (32) eines jeden Speiserohres (3I bezw. 31') am Radialflansch (I7) lösen und bedarfsweise verstellen zu können.
- 9· Pelletpresse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Speisevorrichtung Einfülltrichter (44; 44') aufweist und jeder von ihnen zum einem Speiserohr (3I bezw. 31') zugeordneten Speiseförderer (52, 53) führt und daß die oberen Einfüllöffnungen aller Einfülltrichter derart angeordnet und ausgebildet sind, daß sie insgesamt an eine gemeinsame Speiseleitung für das zu pelletisierende Material anschließbar sind.609831/0267Andrejewski, Honke, Gesthuysen & Masch, Patentanwälte in Essen- 20 -
- 10. Pelletpresse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jeder der Speiseförderer aus einer Förderschnecke (52) mit sich in Förderrichtung verjüngender Schneckenwelle (53) besteht.
- 11. Pelletpresse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jede Speiseeinrichtung eine Förderschnecke (52) mit hohler Schneckenwelle (53) aufweist und an die hohle Schneckenwelle eine Preßluftquelle anschließbar ist und daß im dem zugeordneten Speiserohr (Jl bezw. 31') zugewandten Ende (5^) der Schneckenwelle eine Luftdüse (55) ausgebildet ist, durch welche ein Luftstrom gegen die Innenwandung des zugeordneten Speiserohres blasbar ist.
- 12. Pelletpresse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß für die Speiseförderer (52, 53) ein vom Antrieb der Preßmatrize (7) unabhängiger und drehzahlmäßig einstellbarer Antrieb vorgesehen ist.609831/0267Leerseite
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