DE2546283C2 - Einsatz zur Anwendung in der Gefäßchirurgie und Verfahren zu seiner Herstellung - Google Patents
Einsatz zur Anwendung in der Gefäßchirurgie und Verfahren zu seiner HerstellungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Einsatz zur Anwendung in der Gefäßchirurgie, der aus einem undurchlässigen
Hohlkörper besteht welcher einen im wesentlichen kreisförmigen Querschnitt hat und ein Verfahren zu seiner
Herstellung.
Ein derartiger Einsatz ist durch die DE-AS 21 56 994 bekanntgeworden.
Der bekannte Einsatz besteht aus einem starren Abschnitt mit einem Metallröhrchen, das einen Nippel für
einen außerhalb des Körpers führbaren Schlauch aufweist, sowie aus einem biegsamen Abschnitt, der auf
einen Stutzen am Metallröhrchen dichtend aufschiebbar ist. Dieser biegsame Abschnitt wird durch enges Wikkeln
eines elastischen Metalldrahtes zu einer Wendelfeder gebildet, derart, daß die einzelnen Windungen unter
Vorspannung dicht aneinander liegen. Auf das freie Ende des biegsamen Abschnittes ist ein wulstförmiger, metallischer
Abschlußring aufgeschoben. Zur Verbesserung der Abdichtung im gekrümmten Zustand kann ein
dünnwandiger Schlauch aus Silikongummi eng anliegend auf die Wendelfeder aufgeschoben werden.
Der bekannte Einsatz wird als endgültiger Gallengang-Endoprothese verwendet, d. h. wird bei der Operation
in den Gallengang eingeführt und dort belassen. Eine spätere Entfernung des Einsatzes ist ohne operativen
Eingriff weder möglich noch beabsichtigt. Lediglich der Schlauch kann nach dem chirurgischen Eingriff nach
etwa zwei bis drei Monaten gezogen werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ausgehend von einem Einsatz der eingangs bezeichneten Art diesen
so auszubilden, daß er ein Abteilen oder Zerlegen des Gefäßes und damit die Unterstützung einer einschlägigen
Operation erlaubt, jedoch eine gewisse Zeit nach der Operation ohne erneuten operativen Eingriff
entfernt werden kann.
Die Lösung dieser Aufgabe gelingt gemäß der Erfindung dadurch, daß eine schraubenförmig um den Umfang
des Hohlkörpers verlaufende Teilungs- oder Bruchstelle vorgesehen ist, welche zum Zerlegen in einen
langgestreckten Faden den Zusammenhalt des
Hohlkörpers an den Schraubenwicklungen schwächt
Der Einsatz läßt sich daher nach der Operation sozusagen aufziehen und kann als relativ dünner Faden aus
dem Einsatzort entfernt werden, ohne daß das Gefäß verletzt würde bzw. ein erneuter operativer Eingriff
notwendig wäre.
Ausgestaltende Merkmale des Einsatzes sowie Verfahren zur Herstellung des Einsatzes ergeben sich lus
den Unteransprüchen.
In der Medizin und insbesondere der Gefäßchirurgie müssen häufig Eingriffe an Gefäßen vorgenommen werden,
z. B. um Verkalkungen in Blutgefäßen zu entfernen. Hierbei ist es meistens notwendig, den Blutstrom durch
den zu behandelnden Blutgefäßteil während kürzerer oder längerer Zeit zu drosseln. Der Eingriff erfolgt gewohnlich
dadurch, daß das Blut mittels Gefäßklemmen auf beiden Seiten der zu behandelnden Stelle abgeklemmt
wird, wonach das Blutgefäß an der Behandlungsstelle aufgeschlitzt oder abgeschnitten wird. Danach
wird die eigentliche Behandlung ausgeführt Nach Abschluß der Behandlung werden die Schnittflächen
des Blutgefäßes, z. B. mit einem Katgutfaden genäht Da der Blutstrom durch das Gefäß gedrosselt ist, liegt während
des Eingriffes die Gefahr der Hämostase vor und zur Minimierung dieser Gefahr ist es wichtig, daß der
Eingriff möglichst schnell, gewöhnlich innerhalb von 10—15 Minuten durchgeführt wird. Durch die Drosselung
wird ferner oft die Blutzufuhr zu wichtigen Organen, wie dem Gehirn, z. B. beim Behandeln oder Wiederherstellen
der Durchlässigkeit der Halsschlagader, unterbrochen. Es ist bei dieser Behandlung zu beachten,
daß die Blutzufuhr zum Gehirn während höchstens ! bis 2 Minuten unterbrochen werden darf, falls bleibende
Gehirnschäden vermieden werden sollen. Es leuchtet ein, daß es ungeheuer schwierig ist, einen Eingriff der
obigen Art in einer derart kurzen Zeit durchzuführen. Um in solchen Fällen dem Chirurgen längere Zeit für
seine Arbeit zu gewähren, ist eine Methode entwickelt worden, gemäß welcher die Halsschlagader zunächst
auf beiden Seiten der Behandlungsstelle abgeschnürt wird. Anstatt die Halsschlagader abzuschneiden, wie
dies normalerweise bei anderen Blutgefäßen geschieht, wird an der Behandlungsstelle ein Längsschnitt gemacht.
In den Längsschnitt wird ein Kunststoffrohr eingeführt, welches so angeordnet wird, daß es die beiden
Enden des Schnittes überragt. Danach wird die Schlagader nahe den Rohrenden gegen das Kunststoffrohr
festgeklemmt, wonach die Abschnürung auf beiden Seiten der Behandlungsstelle entfernt wird. Hierdurch wird
dem Blutstrom freier Lauf gewährt, gleichzeitig wie der
zu behandelnde oder durchlässig zu machende Teil der Halsschlagader entblößt wird, so daß der Arzt in aller
Ruhe die Behandlung durchführen kann. Nach Abschluß der Behandlung muß das Kunststoffrohr entfernt und
das Blutgefäß verschlossen werden. Zu diesem Zwe<*k
wird die Schlagader wiederum auf beiden Seiten der Behandlungsstelle abgeschnürt, die Klemmen um die
Schlagader an den Enden des Kunststoffrohres gelöst, das Kunststoffrohr herausgenommen, der Schnitt in der
Schlagader genäht und ferner die Abschnürungen auf ω beiden Seiten der Behandlungsstelle entfernt.
Obgleich das oben beschriebene Verfahren im Vergleich
zu der früheren Technik einen bedeutenden Fortschritt bedeutet, ist indessen zu beachten, daß sowohl
der erste Schritt, wo das Kunststoffrohr eingeführt wird, als auch der abschließende Schritt, wo das Kunststoff- .
rohr entfernt und die Schlagader genäht wird, innerhalb der angegebenen Zeitspanne von 1 bis 2 Minuten, vorzugsweise
innerhalb von einer Minute erfolgen muß. Hierbei ist der einleitende Schritt verhältnismäßig
schnell und erbringt zeitlich keine größeren Probleme, wogegen der abschließende Schri't, der die Naht der
Schlagader umfaßt, mehr Zeit in Anspruch nimmt und sich innerhalb der angegebenen Zeitspanne schwer
durchführen läßt Der Einsatz nach der Erfindung beseitigt dieses Problem, indem die Abklemniung des Blutstromes
nur in dem einleitenden Schritt zu erfolgen braucht, wogegen der abschließende Schritt unter aufrechterhaltendem
Blutstrom durchgeführt werden kann, d.h. der Arzt kann in aller Ruhe und ohne zeitliche
Begrenzung arbeiten.
Bei einer anderen bekannten Art von Eingriff wird ein beschädigter Teil eines Blutgefäßes entfernt und durch
eine Prothese in Form eines Rohres aus Gestrick, hergestellt aus »DACRON« (Polyäthylenterephthalat), ersetzt
Die Prothese weist einen Stützteil auf, der dann entfernt wird, wenn die Prothese durch Anheilung dauernd
mit dem Blutgefäß vereinigt worden ist Die Prothese wird durch einen erneuten operativen Eingriff entfernt,
und zwar einen oder zwei Monate nach dem ersten Eingriff, als die Prothese eingepflanzt wurde. Die
vorliegende Erfindung läßt ein Entfernen des Stützteils ohne irgendeinen besonderen operativen Eingriff zu. Es
leuchtet ein, daß dies wesentliche Vorteile mit sich bringt
Eine weitere Art von Eingriff bei Infektionen in den Harnwegen umfaßt das Entfernen eines Teils des Harnleiters,
wobei die zurückbleibenden Teile des Harnleiters miteinander vernäht werden. Dabei wird ein flexibles
Einsatzstück aus Gummi in den Harnleiter eingeführt, das die Nahtstelle überbrückt und den Harn daran
hinder», mit der Nahtstelle in Berührung zu kommen, wodurch die Heilung erleichtert wird. Nach erfolgter
Heilung muß das Einsatzstück jedoch entfernt werden, was einen neuen Eingriff erforderlich macht. Auch in
diesem Falle beseitigt die Erfindung den Bedarf eines nachfolgenden Eingriffes und ermöglicht stattdessen ein
Entfernen des Einsatzstückes ohne irgendeinen besonderen Eingriff.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden im folgenden näher
beschrieben. Es zeigt
F i g. 1 ein schematisches Perspektivbild des Einsatzes,
F i g. 2 ein schematisches Perspektivbild einer anderen Ausführungsform der Erfindung,
F i g. 3 einen Längsschnitt durch den Einsatz gemäß F i g. 1 unter Veranschaulichung der Konstruktion des
Einsatzes,
Fig.4—7 alternative Ausbildungen des Einsatzes,
und
F i g. 8 die Anwendung des Einsatzes bei einem gefäßchirurgischen Eingriff.
Der in F i g. 1 dargestellte Einsatz 1 besteht aus einem zylindrischen Hohlkörper, der aus einem schraubenförmig
gewickelten Faden 2 gebildet ist Die Schraubenwicklungen des Fadens werden von einem Bindemittel 3
zusammengehalten, wie dies deutlicher aus den Fig.3—5 zu ersehen ist Das Bindemittel 3 ist hauptsächlich
auf der Innenseite des zylindrischen Hohlkörpers angebracht und bildet dort eine glatte Innenfläche
4 (siehe F i g. 3—5), während die Außenseite unregelmäßig ist und von den Schraubenwicklungen und der zwischen
ihnen verlaufenden Nut 5 gebildet ist.
In F i g. 2 ist eine Ausführungsform des einsatzes in
F i g. 1 gezeigt, weiche grundsätzlich aus drei zu einer
y-Abzweigung zusammengeführten Einsatzstücken gemäß F i g. 1 besteht. Hierbei sind zwei der drei Rohrzweige
in der gleichen Weise wie der Einsatz gemäß F i g. 1 konstruiert, während der dritte Zweig, z. B. der
grobe Hauptzweig, dadurch gebildet worden ist, daß jeder Faden der beiden anderen Zweige parallel zueinander
in Schraubenform gewickelt worden ist. Der dritte Zweig, d. h. der grobe Hauptzweig, wird somit an dem
freien Ende zwei Fadenenden aufweisen.
Die in Fig.4 dargestellte Ausführungsform unterscheidet
sich dadurch von der in F i g. 3 dargestellten, daß der Faden 2 nicht dicht, sondern mit einem gewissen
Spiel zwischen den Fadenwicklungen gewickelt worden ist.
Die in Fig.5 dargestellte Ausführungsform unterscheidet
sich dadurch von der in Fig.3 gezeigten, daß die Innenseite des schraubenförmig gewickelten Fadens
2 abgeflacht worden ist, um somit zu einer glatteren Innenfläche des Einsatzes beizutragen.
In F i g. 6 ist eine Sonderkonstruktion des Einsatzes gezeigt Diese Konstruktion besteht nicht, wie die früher
erwähnten Einsätze, aus einem schraubenförmig gewickelten, durch ein Bindemittel verbundenen Faden,
sondern aus einem einzigen zylindrischen Element, das durch Drehen oder auf andere Weise mit einer Nut 5
ausgebildet worden ist, die schraubenförmig um den Umfang des Elements läuft. Die Innenfläche des Elements
ist glatt, wie bei dem Einsatz gemäß F i g. 1.
Das Element gemäß F i g. 6 wird vorzugsweise aus einem Schlauch aus elastischem Polymermaterial wie
Silikongummi hergestellt, welcher durch Drehen mit einem Schneidstahl in der unten beschriebenen Weise mit
einer Schraubennut 5 versehen wird. Die Nut 5 ist in der Form einer sich nach außen erweiternden Nut gezeigt,
d. h. die Außenseite des Elements ist höckerig. Es leuchtet jedoch ein, daß die Nut 5 selbstverständlich die Form
einer geraden Kerbe haben kann, so daß die Außenseite des Elementes hauptsächlich eben und glatt bleibt. In
F i g. 6 ist das Element ferner in der Form eines homogenen Körpers aus einem einzigen Material gezeigt; erforderlichenfalls
oder erwünschtenfalls kann indessen dem Schlauchkörper ein Verstärkungsdraht z. B. aus Metall
einverleibt werden, wobei der Verstärkungsdraht so angeordnet wird, daß er bei der Bildung der Nut 5 zwischen
den schraubenförmig verlaufenden Nutwindungen liegen wird und somit bei der Auseinandernähme
des Elementes eine in dem gebildeten Faden zentral gelegene Bewehrung darstellt.
F i g. 7 zeigt eine andere Sonderkonstruktion des Einsatzes. Bei dieser Konstruktion wird kein Bindemittel
verwendet, sondern die Schraubenwindungen des Fadens werden durch die besondere Gestaltung des Fadens
2 zusammengehalten. Diese Gestaltung bedeutet allgemein gesehen, daß der Fadenkörper auf der einen
Seite mit vorragenden elastischen Lippen 7,8 ausgebildet worden ist, die einen entsprechenden benachbarten
Fadenkörper, wie den in F i g. 7 gezeigten, umschließen und durch Einschnappen in diesen festhalten sollen.
Hierbei ist die Unterseite der einen Lippe glatt, um dem fertigen Einsatz eine glatte Innenfläche 4 zu geben. Um
einen weiteren Zusammenhalt des fertigen Einsatzes zustandezubringen, kann die glatte Lippe 8 an ihrer Befestigung
in dem Fadenkörper eine zusätzliche kleine Lippe 9 aufweisen, wie dies gleichfalls aus F i g. 7 ersichtlich
ist Es leuchtet ein, daß die beschriebene Ausführungsform nicht auf das im F i g. 7 dargestellte Aussehen
beschränkt ist sondern zahlreiche Abänderungen im Rahmen der Erfindung zuläßt wobei der Faden gemäß
dem Prinzip der Nut und Feder ausgebildet ist Bei der Konstruktion ist jedoch dafür zu sorgen, daß in dem
fertigen Einsatz keine Lufteinschlüsse entstehen, die bei der chirurgischen Anwendung des Einsatzes zu Gefahren
Anlaß geben können.
Alle die oben beschriebenen Einsätze zeichnen sich dadurch aus, daß sie bei normaler Handhabung ihre
ungeteilte Form und Integrität aufrechterhalten, daß sie sich aber, wenn an irgendeinem der beiden Enden des
ίο Einsatzes eine Zugkraft an einem freien Fadenende ausgeübt
wird, in einfacher Weise in einen Faden teilen oder zerlegen lassen, und genauer genommen in denjenigen
Faden, aus welchem der Einsatz ursprünglich gewickelt wurde. Der in F i g. 2 dargestellte Einsatz wird
durch gleichzeitiges Ziehen an den freien Fadenenden derjenigen Rohrzweige, die nur mit einem Faden gewikkelt
worden sind, geteilt oder zerlegt. Damit der Einsatz bei normaler Handhabung unversehrt bleibt, muß das
den Einsatz zusammenhaltende Bindemittel 3 stark und gleichzeitig elastisch sein, da die Handhabung in vielen
Fällen verhältnismäßig fahrlässig sein kann und einen sowohl einwärts wie auswärts gerichteten radialen
Druck gegen den Einsatz, eine axiale und radiale Zusammenklemmung sowie auch eine gewisse axiale Ausweitung
desselben umfassen kann. Der Einsatz muß sich indessen nicht allzu leicht radial zusammendrücken lassen,
sondern muß im wesentlichen seine ursprüngliche, zylindrische Form unter den jeweils vorherrschenden
Bedingungen aufrechterhalten. Als Beispiel zweckmäßiger Materialien für den Faden 2 seien erwähnt: Polyäthylen,
Polyvinyl, Polytetrafluoräthylen und Polyäthylenterephthalat. Ein gegenwärtig besonders bevorzugtes
Material für den Faden 2 ist ein Kern aus metallischem Material, wie z. B. Kupfer, überzogen mit einem
Polymermaterial. Als Beispiel zweckmäßiger Materialien für das Bindemittel seien filmbildende Latices verschiedener
Arten erwähnt, wobei Neopren 400 ein gegenwärtig bevorzugter Latex ist d. h. ein Gummilatex,
welcher von Chematex, Malmö, Schweden bezogen
<o werden kann. Um die bestmögliche Haftung zwischen
dem Faden und dem Bindemittel zu schaffen, sollten diese aus gleichartigen Materialien bestehen. Falls das
Bindemittel beispielsweise aus dem oben genannten Latex gebildet wird, kann der Faden aus einem Kupferkern
bestehen, der mit einer Schicht von dem gleichen Latex überzogen worden ist Mit Rücksicht auf die vorzugsweise
medizinische Anwendung der Erfindung sollten ferner sowohl der Faden als auch das filmbildende Bindemittel
aus einem Material bestehen, welches keine Gewebereaktionen veranlaßt Es sei jedoch darauf hingewiesen,
daß die Erfindung nicht an irgendein besonderes Material gebunden ist, denn jedes Material, das die
oben erwähnten Erfordernisse erfüllt ist für sowohl den Faden 2 als auch das filmbildende Bindemittel 3 anwendbar.
Beim Ziehen an dem freien Fadenende wirkt die Nut 5 zwischen den Fadenwicklungen als Bruchstelle, längs
welcher der Einsatz geteilt wird. Aus medizinischem Gesichtspunkt ist es hierbei wichtig, daß das filmbildende
Bindemittel an der Bruchstelle in einer sauberen, einwandfreien Weise ohne Bildung von losen Flocken
des Bindemittels geteilt wird.
Auch in den in F i g. 6 und 7 dargestellten Ausführungsformen wirkt die Schraubennut 5 als Bruchstelle
beim Teilen des Einsatzes durch Ziehen an einem freien »Faden«-ende, d.h. der Einsatz wird längs der Nut 5
geteilt dabei wird aber kein filmbildendes Bindemittel geteilt oder gebrochen, sondern die Teilung erfolgt laut
F i g. 6 in dem Material des Einsatzes selbst wegen der Schwächung, die die Nut 5 ergibt, bzw. laut F i g. 7 durch
öffnen des Schnappverschlusses, d. h. durch Wegziehen des Fadenkörpers 6 von den ihn festhaltenden Lippen 7,
8.
Der in Fig. 3—5 dargestellte Einsatz wird dadurch
hergestellt, daß zuerst eine Schicht des filmbildenden Bindemittels auf einer Stütze, z. B. einem Dorn, angebracht
wird. Dies erfolgt zweckmäßigerweise, indem der Dorn ein oder mehrere Male in eine Latexlösung
getaucht wird, bis eine Bindemittelschicht gewünschter Dicke erhalten worden ist. Danach wird ein Faden
schraubenförmig um den Dorn auf das filmbildende Bindemittel gewickelt, so daß der dem Dorn zugekehrte
Teii des Fadens wenigstens teilweise in das Bindemittel eingebettet wird. Sodann wird der Dorn mit dem daran
angeordneten Gebilde einer Wärmebehandlung unterworfen, z. B. durch Aufblasen von Heißluft, damit der
Faden und das Bindemittel zu einer Einheit zusammengebacken wird. Wenn der Einsatz fertig ist, wird er
durch Einblasen von Luft zwischen der Fläche des Dorns und der Innenfläche des Einsatzes vom Dorn
entfernt. Das Einblasen von Luft kann durch im Dorn vorgesehene Kanäle oder Schlitze erfolgen. Durch das
Lufteinblasen wird der Einsatz vom Dorn abgelöst und läßt sich demnach leicht von ihm abziehen. Es ist selbstverständlich
auch möglich, vor der Herstellung des Einsatzes die Fläche des Dorns mit einem Trennmittel zu
überziehen, um dadurch ein Entfernen des fertigen Einsatzes zu ermöglichen. Beim Wickeln des Einsatzes
kann der Faden so gewickelt werden, daß die Fadenwicklungen dicht bei einander liegen, es wird jedoch
bevorzugt, die Drahtwicklungen mit Spiel zu wickeln (vgl. F i g. 4), um zu vermeiden, daß das darunterliegende
Bindemittel durch Kapillarwirkung zwischen den Drahtwicklungen hochgesogen wird und auf grund der
erhöhten Bindungsfläche einen Einsatz ergibt, der eine unzweckmäßig hohe Auseinanderziehungskraft erforderlich
macht Falls das Wickeln des Einsatzes von Hand erfolgt, läßt sich das Spiel zwischen den Drahtwicklungen
dadurch zustandebringen, daß gleichzeitig mit dem für den Einsatz bestimmten Faden ein zweiter Faden
gewickelt wird, dessen Durchmesser dem erwünschten Spiel entspricht. Dieser zweite Faden hat niedrige Affinität
gegenüber dem Bindemittel und wird nach beendigtem Wickeln entfernt Beim Wickeln des Fadens in
der Maschine wird das gewünschte Spiel ganz einfach durch Einstellung der gewünschten Steigung in der Maschine
zustandegebracht Es leuchtet ein, daß der Einsatz auch aus zwei oder mehreren parallel zueinander
gewickelten Fäden zusammengesetzt Sein kann, diese
Konstruktion ist jedoch wegen der Nachteile weniger bevorzugt, die sie bei der Teilung des Einsatzes ergibt
da an mehr als einem Fadenende eine Zugkraft ausgeübt werden muß. Falls man einen Einsatz von der in
F i g. 5 dargestellten Gestalt herzustellen wünscht, wird eine Seite des Fadens unmittelbar vor dem Wickeln des
Fadens auf den Dorn durch Schleifen oder anderswie abgeschrägt In Zusammenhang mit dieser Abschrägung
kann es zweckmäßig sein, die abgeschrägte Seite mit einer radial nach innen gerichteten Nut zu versehen,
die beim Wickeln des Fadens als Sammelraum für überschüssiges Bindemittel wirkt, das sich sonst zwischen
den Drahtwicklungen hoch bewegen würde und das eine vergrößerte Bindungsfläche und somit eine höhere Auseinanderziehungskraft
ergeben würde.
Die in F i g. 6 dargestellte Ausführungsform wird, wie bereits angedeutet, von einem Schlauchformling aus
z. B. Silikongummi hergestellt. Abhängig von der gewünschten Abmessung des fertigen Einsatzes wird ein
Schlauch von verschiedenen Abmessungen als Ausgangsmaterial verwendet, wobei der Außendurchmesser
allgemein zwischen 2 und 10 mm und der Innendurchmesser zwischen 1 und 8 mm schwanken kann.
Der Schlauchformling wird in Stücke zweckmäßiger Länge, z. B. 4—6 cm, geschnitten, gegen einen Dorn von
etwas größerem Durchmesser (z. B. 4 mm) als dem Innendurchmesser des Schlauches geführt und durch Ausweitung
des Schlauches mittels durch eine Düse zugeführter Druckluft auf den Dorn aufgesteckt. Der Dorn
ist in einer Drehbank drehbar angebracht und nach Aufstecken des Schlauchstückes wird der Dorn und das
Schlauchstück mit etwa 300—400 U/min in Umlauf versetzt. Danach wird die Bruchstelle oder Nut 5 geschaffen,
indem ein als Schneidstahl ausgebildeter Rasierklingenstahl mit bemessener Geschwindigkeit längs des
Schlauchstückes bewegt wird, so daß eine Nut 5 der gewünschten Steigung erhalten wird. Die Steigung wird
derart bemessen, daß der beim Zerlegen des Einsatzes erhaltene Faden einen Querschnitt von etwa 1 mm2 erhält.
Eine zweckmäßige Schneidtiefe für den Schneidstahl beläßt eine Gutdicke von etwa 0,15 mm zwischen
dem Boden der Nut 5 und dem Dorn. Wenn das Schlauchstück auf dem Dorn mit der Schraubennut ausgebildet
worden ist, wird der so hergestellte Einsatz von dem Dorn abgezogen und das eine Ende des Einsatzes
zerlegt, so daß ein Fadenende erhalten wird, auf das eine Nähnadel aufgefädelt wird, wonach der Einsatz mit der
Nadel in bekannter Weise steril verpackt wird. Es sei darauf hingewiesen, daß die oben angegebenen Maß-
und Bemessungsangaben lediglich in erläuterndem, nicht aber beschränkendem Sinne zu deuten sind.
Die in Fig.7 dargestellte Ausführungsform wird zweckmäßigerweise dadurch hergestellt, daß in direkter
Verbindung mit dem Strangpressen eines Fadens von der gewünschten Querschnittsform der Faden schraubenförmig
gewickelt und die benachbarten Fadenwicklungen durch den oben beschriebenen Schnappverschluß
zusammengeführt werden.
Der Durchmesser des angewendeten Fadens und die Dicke der Bindemittelschicht sind von der beabsichtigten
Anwendung, d. h. dem Querschnitt des Blutgefäßes, an dem der Eingriff ausgeführt werden soll, der gewünschten
Auseinanderziehungskraft des Einsatzes, dem Material der Bindemittelschicht usw. abhängig,
ganz allgemein beträgt jedoch der Durchmesser des Fadens vorzugsweise etwa 0,2—0,8 mm und die Dicke der
filmbildenden Bindemittelschicht etwa 0,02—0, 05 mm. Für den fertigen Einsatz gilt, daß er vorzugsweise einen
Durchmesser von etwa 0,4—1 cm hat
Zur weiteren Erläuterung der Erfindung sei nachstehend die Anwendung des Einsatzes bei den oben beschriebenep.
gefäßchirurgischen Eingriffen besprochen.
Behandlung eines verkalkten Blutgefäßes (siehe F i g. 8)
Bei einem derartigen Eingriff wird das Blutgefäß zunächst auf beiden Seiten der Behandlungsstelle abgeschnürt
und danach an der Behandlungsstelle abgeschnitten. Sodann wird ein Einsatz gemäß F i g. 1 von
zweckmäßigem Durchmesser im Verhältnis zum Blutgefäß gewählt Von dem einen Ende des Einsatzes wird
ein freies Fadenende herausgezogen, auf das eine Nadel 10 aufgefädelt wird, welche von unterschiedlicher Ausbildung
sein kann, vorzugsweise jedoch eine sogenannte atraumatische Nadel ist, wie sie in F i g. 8 gezeigt ist. Die
Nadel mit dem Faden wird danach in einen Blutgefäßteil U eingeführt und die Nadel mit dem darin eingefädelten
Faden durch die Gefäßwandung 12 geführt. Hierauf wird der Einsatz etwa bis zu der Stelle in den Blutgefäßteil
11 eingeführt, wo die Nadel durch die Gefäßwandung gesteckt worden ist, wobei etwa die Hälfte des
Einsatzes in dem Blutgefäßteil 11 eingeführt ist. Danach
wird der zweite Blutgefäßteil 13 über den verbleibenden, hinausragenden Teil des Einsatzes gesteckt, bis die
Enden der Blutgefäßteile 11 und 13 aufeinanderstoßen, wie in Fig.8 gezeigt ist Sodann werden die beiden
Blutgefäßteile 11 und 13 gegen den Einsatz mittels die Teile 11 und 13 umschließender Klemmen 14 und 15 an
den entgegengesetzten Enden des Einsatzes festgeklemmt. Nach Befestigung der Klemmen 14 und 15 wird
die frühere Abschnürung des Blutgefäßes auf beiden Seiten der Behandlungsstelle gelöst, so daß das Blut
wieder frei durch das Gefäß strömen kann, wobei der Blutstrom im Gebiet der Behandlungsstelle durch den
Einsatz passiert. Es ist hierbei wichtig, daß bei der Strömung des Blutes durch den Einsatz keine Turbulenz
entsteht, und aus diesem Anlaß ist die Innenfläche des Einsatzes glatt. Durch den oben beschriebenen, vorbereitenden
Eingriff ist die Behandlungsstelle für eine Behandlung zugänglich gemacht worden, die in aller Ruhe
ausgeführt werden kann, gleichzeitig wie das Blut unbehindert in seiner früheren Bahn strömen kann. Nachdem
die erforderliche Behandlung ausgeführt worden ist, werden die Enden der Blutgefäßteile 11 und 13 mit
zweckmäßigem Nahtmaterial vernäht, während der Einsatz immer noch im Blutgefäß eingeführt und befestigt
ist Hierdurch wird ein weiterer Vorteil mit der Erfindung erzielt, indem der Einsatz beim Nähen als
Stütze oder Unterlage dient, ähnlich wie ein Stoppelpilz beim Stopfen von Strümpfen. Nachdem die Blutgefäßenden
miteinander vernäht worden sind, werden die Klemmen 14 und 15, die die Blutgefäßteile 11 und 13
gegen den Einsatz festklemmten, gelöst Nach Lösung der Klemmen kann das Blut sowohl durch das Innere
des Einsatzes als auch längs der Außenseite des Einsatzes strömen, d. h. zwischen der Außenseite des Einsatzes
und der Innenseite der Gefäßwandung 12. Trotz der ungleichmäßigen Ausbildung der Außenseite des Einsatzes
entsteht keine Turbulenz in dem »äußeren« Bluttstrom, da dieser in der schraubenförmigen Nut 5
auf der Außenseite des Einsatzes läuft und von ihr gelenkt wird. Der Blutstrom längs der Außenseite des Einsatzes
wird zur Prüfung der Dichte der Naht herangezogen, d. h. zum Sicherstellen, daß an der Fuge zwischen
den Blutgefäßteilen 11 und 13 keine Leckage vorkommt Nachdem festgestellt worden ist daß die Naht dicht ist
soll der Einsatz aus seiner Lage im Blutgefäß entfernt werden, was dadurch erfolgt daß an der Nadel 10 gezogen
wird, so daß der Einsatz durch die ausgeübte Zugkraft in der früher beschriebenen Weise längs der
Bruchstelle oder der Nut 5 zur Bildung eines Fadens geteilt wird, welcher durch die ausgeübte Zugkraft
durch dasjenige Loch in der Gefäßwandung 12, wo die Nadel 10 ursprünglich eingeführt wurde, herausbewegt
wird. Durch die Anwendung einer atraumatischen Nadel, bei welcher der Faden axial in das grobe Ende der
Nadel eingeführt ist wird dieses Loch unbedeutend und eine etwaige Blutung durch das Loch, nachdem der ganze
Einsatz herausgezogen worden ist ist vernachlässigbar.
Aus dem obigen ist ersichtlich, daß die Erfindung dadurch
einen Vorteil bringt, daß der Blutstrom nur während einer sehr kurzen Zeit in dem einleitenden Abschnitt
des Eingriffes gedrosselt zu werden braucht, wogegen der Blutstrom nicht während des eigentlichen
Eingriffes und des abschließenden Entfernens des Einsatzes gedrosselt zu werden braucht
Der entsprechende Vorteil wird bei Anwendung des Einsatzes für die oben beschriebene Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Halsschlagader erzielt. Der einleitende Abschnitt des Eingriffes und die eigentliche Behandlung werden dabei in bekannter Weise ausgeführt. Nach Durchführung der Behandlung oder der Wiederherstellung der Durchgängigkeit geht man indessen in der gerade oben beschriebenen Weise vor. Dies bedeutet, daß die Drosselung des Blutstromes durch die Halsschlagader nur einmal zu erfolgen braucht und zwar in dem einleitenden Abschnitt des Eingriffes, und daß sich die zweite Drosselung des Blutstromes im Zusammenhang mit dem Entfernen des Einsatzes und dem Nähen des gelegten Schnittes erübrigt. Da diese zweite Drosselung infolge des Nähens norma- !erweise die längste Absperrung ist, leuchtet es ein, daß die Erfindung bedeutende Vorteile mit sich bringt Auch die Möglichkeit der oben beschriebenen Prüfung der Naht unter Druck stellt einen entscheidendenen Vorteil dar.
Der entsprechende Vorteil wird bei Anwendung des Einsatzes für die oben beschriebene Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Halsschlagader erzielt. Der einleitende Abschnitt des Eingriffes und die eigentliche Behandlung werden dabei in bekannter Weise ausgeführt. Nach Durchführung der Behandlung oder der Wiederherstellung der Durchgängigkeit geht man indessen in der gerade oben beschriebenen Weise vor. Dies bedeutet, daß die Drosselung des Blutstromes durch die Halsschlagader nur einmal zu erfolgen braucht und zwar in dem einleitenden Abschnitt des Eingriffes, und daß sich die zweite Drosselung des Blutstromes im Zusammenhang mit dem Entfernen des Einsatzes und dem Nähen des gelegten Schnittes erübrigt. Da diese zweite Drosselung infolge des Nähens norma- !erweise die längste Absperrung ist, leuchtet es ein, daß die Erfindung bedeutende Vorteile mit sich bringt Auch die Möglichkeit der oben beschriebenen Prüfung der Naht unter Druck stellt einen entscheidendenen Vorteil dar.
Bei dem früher beschriebenen Eingriff für das Einpflanzen einer Prothese als Ersatz für einen entfernten
Blutgefäßteil kann der Einsatz den erwähnten Stützteil ersetzen, welcher dann entfernt werden soll, wenn die
Prothese durch Anheilung dauernd mit dem Blutgefäß vereinigt worden ist. Bei Anwendung des Einsatzes geht
man jedoch so vor, daß ein freies Fadenende in der früher beschriebenen Weise durch die Blutgefäßwandung
geführt und so angeordnet wird, daß es nach dem ersten operativen Eingriff an dem vernähten Operationsschnitt
um ein kurzes Stück oberhalb der Haut des Patienten vorragt Wenn sich der Patient dann nach
einer längeren oder kürzeren Zeit wieder einfindet damit der Einsatz entfernt werden kann, braucht kein neuer
operativer Eingriff gemacht zu werden, da der Arzt dann nur das Fadenende erfassen und an ihm ziehen
kann, wobei der Einsatz in der oben beschriebenen Weise geteilt oder zerlegt wird und sich als ein Faden herausziehen
läßt. Das gleiche gilt für den früher beschriebenen Eingriff bei Infektionen der Harnwege, d. h. auch
in diesem Falle ist es nicht nötig, einen neuen operativen Eingriff zu machen, sondern der Einsatz läßt sich durch
Ziehen an demjenigen Fadenende entfernen, das nach dem ursprünglichen Eingriff zurückgelassen worden ist
und oberhalb der Haut des Patienten vorragt
Die Erfindung ist oben unter Hinweis auf besondere Fälle von operativen Eingriffen beschrieben worden, es
dürfte jedoch einleuchten, daß sie auch an einer Menge anderer Typen von Eingriffen in Gefäßen, wie Blutgefäßen,
Därmen usw. anwendbar ist
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (15)
- Patentansprüche:!. Einsatz zur Anwendung in der Gefäßchirurgie, der aus einem undurchlässigen Hohlkörper (1) besteht, welcher einen im wesentlichen kreisförmigen Querschnitt hat, dadurch gekennzeichnet, daß eine schraubenförmig um den Umfang des Hohlkörpers (1) verlaufende Teilungs- oder Bruchstelle (5) vorgesehen ist, welche zum Zerlegen in einen langgestreckten Faden den Zusammenhalt des Hohlkörpers an den Schraubenwicklungen schwächt
- 2. Einsatz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlkörper (1) eine glatte Innenfläche(4) hat
- 3. Einsau nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Teilungs- oder Bruchstelle die Form einer in der Außenfläche des Hohlkörpers ausgebildeten Nut (5) hat
- 4. Einsatz nach einem der Ansprüche 1—3, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenfläche (4) des Hohlkörpers aus einem filmbildenden Bindemittel (3) gebildet ist während die Außenfläche des Hohlkörpers mit der schraubenförmig verlaufenden Nut(5) von einem schraubenförmig gewickelten Faden(2) gebildet ist, der in das filmbildende Bindemittel(3) eingebettet und mit ihm verbunden ist.
- 5. Einsatz nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet daß der schraubenförmig gewickelte Faden (2) einen kreisförmigen Querschnitt hat
- 6. Einsatz nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Querschnitt des schraubenförmig gewickelten Fadens (2) die Form eines Kreisabschnittes hat, dessen Sehne der Schicht des filmbildenden Bindemittels (3) zugekehrt ist.
- 7. Einsatz nach einem der Ansprüche 4—6, dadurch gekennzeichnet daß der Faden (1) aus einem Kern aus metallischem Material, überzogen mit Polymermaterial, besteht.
- 8. Einsatz nach einem der Ansprüche 1—3, dadurch gekennzeichnet, daß der Körper (1) ein aus einem Stück gebildeter homogener Körper ist.
- 9. Einsatz nach einem der Ansprüche 1—3, dadurch gekennzeichnet, daß der Körper ein schraubenförmig gewickelter Faden (2) ist, welcher mit Nut (7, 8) und Feder (6) ausgebildet ist, welche an benachbarten Fadenwicklungen schnappverschlußartig miteinander eingreifen, und daß der der Innenseite des Körpers zugekehrte Teil des Fadens abgeschrägt ist, um die glatte Innenfläche zu schaffen.
- 10. Einsatz nach Anspruch!), dadurch gekennzeichnet, daß die Feder (6) von dem Fadenkörper gebildet ist, während die Nut (7, 8) aus zwei aus einem Stück mit dem Fadenkörper bestehenden Lippen gebildet sind, von denen die eine (8) eine glatte Außenseite hat.
- 11. Verfahren zur Herstellung eines Einsatzes nach einem der Ansprüche 1—7, dadurch gekennzeichnet, daß eine Schicht eines filmbildenden Bindemittels (3) auf einer zylindrischen Stütze angebracht wird, daß zumindest ein Faden (2) schraubenförmig auf die Schicht und rund um die Stütze gewikkelt wird und daß das filmbildende Bindemittel (3) und der Faden (2) danach in Wärme zu einer Einheit zusammengebacken werden.
- 12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Faden (2) ursprünglich einen run-den Querschnitt hai, und daß er unmittelbar vor dem Wickeln auf derjenigen Seite abgeschrägt wird, die der Schicht des filmbildenden Bindemittels (3) zugekehrt ist
- 13. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Fäden gewickelt werden, von denen der eine nach beendigtem Wickeln entfernt wird.
- 14. Verfahren zur Herstellung eines Einsatzes nach einem der Ansprüche 1—3 und 8, dadurch gekennzeichnet daß ein rohrförmiger Formling aus elastischem Polymermaterial auf einen drehbaren Dorn aufgebracht wird, wonach der Dorn und der Formling in Umlauf versetzt werden, und daß ein Schneidstahl gegen den Formling angesetzt wird und während der Drehung des Formlinge parallel zur Achse des Dorns vorgeschoben wird und in dem Formling eine schwächende Kerbe schneidet, wobei die Tiefe der Kerbe se geregelt wird, daß sie geringer ist als die Gutdicke des Formlings.
- 15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Tiefe der Kerbe so geregelt wird, daß sie um etwa 0,15 mm kleiner ist als die Gutdicke des Formlings.
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