DE2546283A1 - Einsatz zur anwendung vorzugsweise in der gefaesschirurgie - Google Patents

Einsatz zur anwendung vorzugsweise in der gefaesschirurgie

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Description

Die Erfindung betrifft einen Einsatz, welcher vorzugsweise zur Anwendung in der Gefässchirurgie^bestimiht ist.
In der Medizin und insbesondere der Gefässchirurgie müssen häufig Eingriffe an.Gefässen vorgenommen werden, z.B. um Verkalkungen in Blutgefässen zu entfernen. Hierbei ist es meistens notwendig, den Blutstrom durch den zu behandelnden Blutgefässteil während kürzerer oder längerer Zeit zu drosseln. Der Eingriff erfolgt gewöhnlich dadurch, dass das Blutgefäss mittels Gefässklemmen auf beiden Seiten der zu behandelnden Stelle abgeklemmt wird, wonach das Blutgefäss an der Behandlungsstelle aufgeschlitzt oder abgeschnitten wird. Danach wird die eigentliche Behandlung ausgeführt. Nach Abschluss der Behandlung werden die Schnittflächen des Blutgefässes, z.B. mit einem Katgutfaden genäht. Da der Blutstrom durch das Gefäss gedrosselt ist, liegt während des Eingriffes die
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Gefahr der Hämostase vor, und zur Minimierung dieser Gefahr ist es wichtig, dass der Eingriff möglichst schnell, gewöhnlich innerhalb von 10-15 Minuten durchgeführt wird. Durch die Drosselung wird ferner oft die Blutzufuhr zu wichtigen Organen, wie dem Gehirn, z.B. beim Behandeln oder Wiederherstellen der Durchlässigkeit der Halsschlagader, unterbrochen. Es ist bei dieser Behandlung zu beachten, dass die Blutzufuhr zum Gehirn während höchstens 1-2 Minuten unterbrochen werden darf, falls bleibende Gehirnschäden vermieden werden sollen. Es leuchtet ein, dass es ungeheuer schwierig ist, einen Eingriff der obigen Art in einer derart kurzen Zeit durchzuführen. Um in solchen Fällen dem Chirurgen längere Zeit für seine Arbeit zu gewähren, ist eine Methode entwickelt worden, gemäss v/elcher die Halsschlagader zunächst auf beiden Seiten der Behandlungsstelle abgeschnürt wird. Anstatt die Hälsschlagader abzuschneiden, wie dies normalerweise bei anderen Blutgefässen geschieht, wird an der Behandlungsstelle ein Längsschnitt gemacht. In den Längsschnitt wird ein Kunststoffrohr eingeführt, welches so angeordnet wird, dass es die beiden Enden des Schnittes überragt. Danach wird die Schlagader nahe den Rohrenden gegen das Kunststoffrohr festgeklemmt, wonach die Abschnürung auf beiden Seiten der Behandlungsstelle entfernt wird. Hierdurch wird dem Blutstrom freier Lauf gewährt, gleichzeitig wie der zu behandelnde oder durchlässig zu machende Teil der Halsschlagader entblösst wird, so dass der Arzt in aller Ruhe die Behandlung durchführen kann. Nach Abschluss der Behandlung muss das Kunststoffrohr entfernt und das Blutgefäss verschlossen werden. Zu diesem Zweck wird die Schlagader wiederum auf beiden Seiten der Behandlungsstelle abgeschnürt, die Klemmen um die Schlagader an den Enden des Kunststoff rohres gelöst, das Kunststoffrohr herausgenommen, der Schnitt
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in der Schlagader genäht und ferner die Abschnürungen auf beiden Seiten der Behandlungsstelle entfernt.
Obgleich das oben beschriebene Verfahren im Vergleich zu der früheren Technik einen bedeutenden Fortschritt bedeutet, ist indessen zu beachten, dass sowohl der erste Schritt, wo das Kunststoffrohr eingeführt wird, als auch der abschliessende Schritt, wo das Kunststoffrohr entfernt und die Schlagader genäht wird, innerhalb der angegebenen Zeitspanne von 1-2 Minuten, vorzusgweise innerhalb von 1 Minute erfolgen muss. Hierbei ist der einleitende Schritt verhätnismässig schnell und erbringt zeitlich keine grösseren Probleme, wogegen der abschliessende Schritt, der die Naht der Schlagader umfasst, mehr Zeit in Anspruch nimmt und sich innerhalb der angegebenen Zeitspanne schwer durchführen lässt. Vorliegende Erfindung beseitigt dieses Problem, indem die Abklemmung des Blutstromes nur in dem einleitenden Schritt zu erfolgen braucht, wogegen der abschliessende Schritt unter aufrechterhaltenem Blutstrom durchgeführt werden kann, d.h. der Arzt kann in aller Ruhe und ohne zeitliche Begrenzung arbeiten.
Bei einer anderen bekannten Art von Eingriff wird ein beschädigter Zeil eines Blutgefässes entfernt und durch eine Prothese in der Form eines Rohres aus Gestrick, hergestellt aus "DACRON" (Polyethylenterephthalat), ersetzt. Die Prothese weist einen Stützteil auf, der dann entfernt wird, wenn die Prothese durch Anheilung dauernd mit dem Blutgefäss vereinigt worden ist. Die Prothese wird durch einen erneuten operativen Eingriff entfernt, und zwar einen oder zwei Monate nach dem ersten Eingriff, wo die Prothese eingepflanzt wurde. Wie im folgenden erläutert wird, lässt die vorliegende Ernfindung ein Entfernen des Stutζteils ohne irgendeinen besonderen operativen Eingriff zu. Es leuchtet ein, dass dies
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wesentliche Vorteile mit sich Dringt. 2546283
Eine weitere Art von Eingriff bei Infektionen in den Harnv;egen umfasst das Entfernen eines Teils des Harnleiters", wobei die zurückbleibenden Teile des Harnleiters miteinander vernäht werden. Dabei wird ein flexibles Einsatzstück aus Gummi in den Harnleiter eingeführt, das die Nahtstelle überbrückt und den Harn daran hindert, mit der Nahtstelle in Berührung zu kommen, wodurch die Heilung erleichtert wird. Nach erfolgter Heilung muss das Einsatzstück jedoch entfernt werden, was einen neuen Eingriff erforderlich macht. Auch in diesem Falle beseitigt die Erfindung den Bedarf eines nachfolgenden Eingriffes und ermöglicht stattdessen ein Entfernen des Einsatzstuckes ohne irgendeinen besonderen Eingriff.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den rohrförmigen Einsatz so auszubilden, dass er sich erforderlichenfalls längs einer im voraus zustandegebrachten Teilungs- oder Bruchstelle teilen oder zerlegen lässt, um einen Faden von beträchtlich geringerem Querschnitt als dem des Einsatzes zu bilden.
Diese Aufgabe wird erfindungsmässig dadurch gelöst, dass der Einsatz aus einem nichtdurchlochten Hohlkörper besteht, der einen im wesentlichen kreisförmigen Querschnitt hat und eine schraubenförmig um den Umfang des Hohlkörpers verlaufende Teilungsoder Bruchstelle aufweist, welche den Zusammenhalt des Hohlkörpers an. den Schraubenwicklungen schwächt, so dass sich der Körper in einen langgestreckten Faden zerlegen lässt.
.Weitere Erfindungsmerkmale ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden im folgenden näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 ein schematisches Perspektivbild des erfindungsmässigen Einsatzes,
Fig. 2 ein schematisches Perspektivbild einer anderen Ausführungsform der Erfindung,
Fig. 3 einen Längsschnitt durch den Einsatz gemäss Fig. unter Veranschaulichung der Konstruktion des Einsatzes, Fig. 4-7 alternative Ausbildungen des Einsatzes, und
Fig. 8 die Anwendung des Einsatzes bei einem gefässchirurgischen Eingriff.
Der in Fig. 1 dargestellte Einsatz 1 besteht aus einem
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zylindrischen Hohlkörper, der aus einem schraubenförmig gewickelten Faden 2 gebildet ist. Die Schraubenwicklungen des Fadens werden von einem Bindemittel 3 zusammengehalten, wie dies deutlicher aus den Figuren 3-5 zu ersehen ist. Das Bindemittel 3 ist hauptsächlich auf der Innenseite des zylindrischen Hohlkörpers angebracht und bildet dort eine glatte Innenfläche 4 (siehe Fig. 3-5), während die Aussenseite unregelmässig ist und von den Schraubenwicklungen und der zwischen ihnen verlaufenden Nut 5 gebildet ist.
In Fig. 2 ist eine Ausfuhrungsform des Einsatzes in Fig. gezeigt, welche grundsätzlich aus drei zu einer Y-Abzweigung zusammengeführten Einsatzstücken gemäss Fig. 1 besteht. Hierbei sind zwei der drei Rohrzweige in der gleichen Weise wie der Einsatz gemäss Fig. 1 konstruiert, während der dritte Zweig, z.B. der grobe Hauptzveig, dadurch gebildet worden ist, dass jeder Faden der beiden anderen Zweige parallel zueinander in Schraubenform gewickelt worden ist. Der dritte Zweig, d.h. der grobe Hauptzweig, wird somit an dem freien Ende zwei Fadenenden aufweisen.
Die in Fig. 4 dargestellte Ausführungsform unterscheidet sich dadurch von der in Fig. 3 dargestellten, dass der Faden 2 nicht dicht, sondern mit einem gewissen Spiel zwischen den Fadenwicklungen gewickelt worden ist.
Die in Fig. 5 dargestellte Ausführungsform unterscheidet sich dadurch von der in Fig. 3 gezeigten, dass die Innenseite des schraubenforroig gewiekelten Fadens 2 abgeflacht'. worden ist, um somit zu einer glatteren Innenfläche des Einsatzes beizutragen.
In Fig. 6 ist eine Sonderkonstruktion des erfindungsgemäss \ Einsatzes gezeigt. Diese Konstruktion besteht nicht, wie die früher erwähnten Einsätze, aus einem schraubenförmig gewickelten, durch ein Bindemittel verbundenen Faden, sondern aus einem einzigen zylindrischen Element, das durch Drehen oder auf andere Weise mrt einer Nut 5 ausgebildet worden ist, die schraubenförmig um den Umfang des Elements läuft. Die Innenfläche des Elements ist glatt, wie bei dem Einsatz gemäss Fig. 1.
Das Element gemäss Fig. 6 wird vorzugsweise aus einem Schlauch aus elastischem Polymermaterial wie Silikongummi hergestellt, welcher durch Drehen mit einem Schneidstahl in der unten beschriebenen Weise mit einer Schraubennut 5 versehen wird. Die Nut 5 ist in der Form einer sich nach aussen erweiternden Nut gezeigt, d.h. die Aussenseite des Elements ist höckerig. Es leuchtet
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jedoch ein, dass die Nut 5 selbstverständlich die Form einer geraden Kerbe haben kann, so dass die Aussenseite des Elementes hauptsächlich eben· und glatt bleibt. In Fig. 6 ist das Element ferner in der Form eines homogenen Körpers aus einem einzigen Material gezeigt; erforderlichenfalls oder erwünschtenfalls kann indessen dem Schlauchkörper ein Verstärkungsdraht z.B. aus Metall einverleibt werden, wobei der Verstärkungsdraht so angeordnet wird, dass er bei der Bildung der Nut 5 zwischen den schraubenförmig verlaufenden Nutwindungen liegen wird und somit bei der Auseinandernähme des Elementes eine in dem gebildeten Faden zentral gelegene Bewehrung darstellt.
Fig. 7 zeigt eine andere Sonderkonstruktion des erfindungs- ^gemässen Einsatzes. Bei dieser Konstruktion wird kein Bindemittel verwendet, sondern die Schraubenwindungen des Fadens werden durch die besondere Gestaltung des Fadens 2 zusammengehalten. Diese Gestaltung bedeutet allgemein gesehen, dass der Fadenkörper auf der einen Seite mit vorragenden elastischen Lippen 7, 8 ausgebildet worden ist, die einen entsprechenden benachbarten Fadenkörper, wie den in Fig. 7 gezeigten, umschliessen und durch Einschnappen in diesen festhalten sollen. Hierbei ist die Unterseite der einen Lippe glatt, um dem fertigen Einsatz eine glatte Innenfläche 4 zu geben. Um einen weiteren Zusammenhalt des fertigen Einsatzes zustandezubringen, kann die glatte Lippe 8 an ihrer Befestigung in dem Fadenkörper eine zusätzliche kleine Lippe 9 aufweisen, wie dies gleichfalls aus Fig. 7 ersichtlich ist. Es leuchtet ein, dass die beschriebene Ausführungsform nicht auf das im Fig. 7 dargestellte Aussehen beschränkt ist, sondern zahlreiche Abänderungen im Rahmen der Erfindung zulässt, wobei der Faden gemäss dem Prinzip der Nut und Feder ausgebildet ist. Bei der Konstruktion ist jedoch dafür Z.U sorgen, dass in dem fertigen Einsatz keine Lufteinschlüsse entstehen, die bei der chirurgischen Anwendung des Einsatzes zu Gefahren Anlass geben können.
Alle die oben beschriebenen, erfindungs.gemassen Einsätze zeichnen sich dadurch aus, dass sie bei normaler Handhabung ihre ungeteilte Form und Integrität aufrechterhalten, dass sie sich aber, wenn an irgendeinem der beiden Enden des Einsatzes eine Zugkraft an einem freien Fadenende ausgeübt wird, in einfacher VJeise in einen Faden teilen oder zerlegen lassen, und genauer genommen in denjenigen Faden, aus welchem der Einsatz ursprünglich gewickelt
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ν,-urds. Der ir. Fig. 2 dargestellte Einsatz wird durch gleichzeitiges Ziehen an den freien Fadenenden derjenigen Rohrzweige, die nur iriit einem Faden gev/ickelt worden sind/ geteilt oder zerlegt. Damit der Einsatz bei normaler Handhabung unversehrt bleibt, muss das den Einsatz zusammenhaltende Bindemittel 3 stark und gleichzeitia elastisch sein, da die Handhabung in vielen Fällen verheil tnismassig fahrlässig sein kann und einen sowohl einwärts wie auswärts gerichteten radialen Druck gegen den Einsatz, eine axiale und radiale Zusamrrxenkleimring sowie auch eine gewisse axiale Ausweitung desselben umfassen kann- Der Einsatz muss sich indessen nicht allzu leicht radial zusansnenklemmen lassen, sondern muss im wesentlichen seine ursprüngliche, zylindrische Form unter den jeweils vorherrschenden Bedingungen aufrechterhalten. Als Beispiel Zweckmassiger Materialien für den Faden 2 seien erwähnt: Polyäthylen, Polyvinyl, Polytetraflucräthylen und DACRON. Ein gegenwärtig besonders bevorzugtes Material für den Faden 2 ist ein Kern aus metallischem Material, wie z.B. Kupfer-, überzogen mit einem PoIymeriaaterial. Als Beispiel zweckmässiger Materialien für das Bindemittel seien filmbildende Latices verschiedener Arten erwähnt, V7obei Neopren 400 ein gegenwärtig bevorzugter Latex ist, d.h. ein Guromilatex, welcher von Chematex, Malmö, Schweden bezogen worden kann. Um die bestmögliche Haftung zwischen dem Faden und dem Bindemittel zu schaffen, sollten diese aus gleichartigen Matex'ialien bestehen. Falls das Bindemittel beispielsweise, aus dem oben genannten Latex gebildet wird, kann der Faden aus einem Kupferkern bestehen, der mit einer Schicht von dem gleichen Latex überzogen worden ist. Mit Rücksicht auf die vorzugsweise medizinische Anwendung der Erfindung sollten ferner sowohl der Faden als auch das f Umbildende Bindemittel aus einem Material bestehen, welches keine Gewebereaktionen veranlasst. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Erfindung nicht an irgendein besonderes Material cebunden- ist, denn jedes Material, das die oben erwähnten Erfordernisse erfülltest für sowohl den Faden 2 als auch das filmbildende Bindemittel 3 anwendbar.
Beim Ziehen an dem freien Fadenende wirkt die Nut 5 zwischen den Fadenwicklungen als Bruchstelle, längs welcher der Einsatz geteilt wird. Aus medizinischem Gesichtspunkt ist es hiex"bei wichtig, dass das filmbildende Bindemittel an der Bruchstelle in einer sauberen, einwandfreien Heise ohne Bildung von losen Flocken des
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Bindemittels' geteilt v.-ircl.
Auch in den in Fig. 6 und 7 dargestellten Ausführungsformen wirkt die Schraubennut 5 als Bruchstelle beim Teilen des Einsatzes durch Ziehen an einem freien "Faden"-ende, d.h. der Einsatz wird längs der Nut 5 geteilt, dabei wird aber kein filmbildendes Bindemittel geteilt oder gebrochen, sondern die Teilung erfolgt laut Fig. 6 in dem Material des Einsatzes selbst wegen der Schwächung, die die Nut 5 ergibt, bzw. laut Fig. 7 durch öffnen des Schnappverschlusses, d.h. durch Wegziehen des Fadenkörpers 6 von den ihn festhaltenden Lippen 7, 8.
Der in Fig. 3-5 dargestellte erfindungsmässige Einsatz wird dadurch hergestellt, dass zuerst eine Schicht des filmbildenden Bindemittels auf einer Stütze, z.B. einem Dorn, angebracht wird. Dies erfolgt zweckmässigerweise, indem der Dorn ein oder mehrere Male in eine Latexlösung getaucht wird, bis eine Bindemittelsschicht gewünschter Dicke erhalten worden ist. Danach wird ein Faden schraubenförmig um den Dorn auf das filmbildende Bindemittel gewickelt, so dass der dem Dorn zugekehrte Teil des Fadens wenigstens teilweise in das Bindemittel eingebettet wird. Sodann wird der Dorn mit dem daran angeordneten Gebilde einer Wärmebehandlung unterworfen, z.B. durch Aufblasen von Heissluft, damit der Faden und das Bindemittel zu einer Einheit zusammengebackt wird. Wenn der Einsatz fertig ist, wird er durch Einblasen von Luft zwischen der Fläche des Doms und der Innenfläche des Einsatzes vom Dorn entfernt. Das Einblasen von Luft kann durch im Dorn vorgesehene Kanäle oder Schlitze erfolgen. Durch das Lufteinblasen wird dor Einsatz vom Dorn abgelöst und lässt sich demnach leicht von ihm abziehen. Es ist selbstverständlich auch möglich, vor der Herstellung des Einsatzes die Fläche des Dorns mit einem Trennmittel zu überziehen, um dadurch ein Entfernen des fertigen Einsatzes zu ermöglichen. Beim Wickeln des Einsatzes kann der Faden so gewickelt werden, dass die Fadenwicklungen dicht bei einander liegen, es wird jedoch bevorzugt, die Drahtwicklungen mit Spiel zu wickeln (vgl. Fig. 4), um zu vermeiden, dass das darunterliegende Bindemittel durch Kapillarwirkung zwischen den Drahtwicklungen hochgesogen wird und auf grund der erhöhten Bindungsflache einen Einsatz ergibt, der eine unzweckmässig hohe Auseinander?, iehungskraft erforderlich macht. Falls das Wickeln des Einsatzes von Hand erfolgt, lässt sich das Spiel zwischen den Drahtwicklungen daäu\-i:h
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zustancsbringen, dass c.lcichs-e ·.!: lc· rait dem für den Einsatz bestin^ten Faden ein zweiter Faden gewickelt wird, dessen Durchmesser dein erwünschten Spiel entspricht. Dieser zweite Faden hat niedrige Affinität gegenüber dem Bindemittel und wird nach beendigtem Wickeln entfernt. Beim Wickeln des Fadens in der Maschine wird das gewünschte Spiel ganz einfach durch Einstellung der gewünschten Steigung in der Maschine zustandegebracht. Es leuchtet ein, dass der Einsatz auch aus zwei oder mehreren parallel zueinander gewickelten Fäden zusammengesetzt sein kann, diese Konstruktion ist jedoch wegen der Nachteile weniger bevorzugt, die sie bei der Teilung des Einsatzes ergibt, da an mehr als einem Fadenende eine Zugkraft ausgeübt werden muss. Falls man einen Einsatz von der in Fig. 5 dargestellten Gestalt herzustellen wünscht, wird eine Seite des Fadens unmittelbar vor dem Wickeln des Fadens auf den Dorn durch Schleifen oder anderswie abgeschrägt. In Zusammenhang mit: dieser Abschrägung kann es zweckmässig sein, die abgeschrägte Seite mit einer radial nach innen gerichteten Nut zu versehen, die beim Wickeln des Fadens als Sammelraum für überschüssiges Bindemittel wirkt, das sich sonst zwischen den Drahtwicklungen hochbewegen würde und das eine vergrösserte Bindungsfläche und somit eine höhere Äuseinanderziehungskraft ergeben würde.
Die in Fig. 6 dargestellte Ausführungsform wird, wie bereits früher angedeutet, von einem Schlauchformling aus z.B. SilikonguTPini hergestellt. Abhängig von der gewünschten Abmessung des fertigen Einsatzes wird ein Schlauch von verschiedenen Abmessungen als Ausgangsmaterial verwendet, wobei der Aussendurchmesser allgemein zwischen 2 und 10 mm und der Innendurchmesser zwischen 1 und 8 mm schwanken kann. Der Schlauchformling wird in Stücke zweckmassiger Länge, z.B. 4-6 cm, geschnitten, gegen einen Dorn von etwas grösserem Durchmesser (z.B. 4 mm) als dem Innendurchmesser des Schlauches geführt und durch Ausweitung des Schlauches mittels durch eine Düse zugeführter Druckluft auf den Dorn aufgesteckt. Der Dorn ist in einer Drehbank drehbar angebracht und nach Aufstecken des SchlauchstUckes wird der Dorn und das Schlauchstück mit etwa 300-400 ü/min in Umlauf versetzt. Danach wird die Bruchstelle oder Nut 5 geschaffen, indem ein als Schneidstahl ausgebildeter Rasierklingenstahl mit bemessener Geschwindigkeit längs der Schlauchstückes bewegt wird, so dass eine Nut 5 der gewünschten Steigung erhalten wird. Die Steigung wird derart bemessen, dass der beim Zerlegen des Einsatzes erhaltene Faden einen Querschnitt
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von etwa 1 ram- erhält. Eine zwcickmäss.lge Schneidtriefe für den Schneidstahl'belässt eine Gutdicke von etwa 0,15 mm zwischen" dem Boden der Nut 5 und dem Dorn. Wenn das Schlauchstück auf dem Dorn mit der Schraubennut ausgebildet worden ist, wird der so hergestellte Einsatz von dem Dorn abgezogen und das eine Ende des Einsatzes zerlegt, so dass ein Fadenende erhalten wird, auf das eine Nähnadel aufgefädelt wird, wonach der Einsatz mit der Nadel in bekannter Weise steril verpackt v/ird. Es sei darauf hingewiesen, dass die oben angegebenen Mass- und Bemessungsangaben lediglich in erläuterndem, nicht aber beschränkendem Sinne zu deuten sind.
Die in Fig. 7 dargestellte Ausführungsform wird zweckmässigerweise dadurch hergesteilt, dass in direkter Verbindung mit dem Strangpressen eines Fadens von der gewünschten Querschnittsform der Faden schraubenförmig gewickelt und die benachbarten Fadenwicklungen durch den oben beschriebenen Schnappverschluss zusammengeführt v/erden. ■
Der Durchmesser des angewendeten Fadens und die Dicke der Bindemittelsschicht sind von der beabsichtigten Anwendung, d.h. dem Querschnitt des Blutgefässes, an dem der Eingriff ausgeführt v/erden soll, der gewünschten AuseinanderZiehungskraft des Einsatzes, dem Material der Bindend.ttelsschicht usw abhängig, ganz allgemein beträgt jedoch der Durchmesser des Fadens vorzugsweise etwa 0,2-0,8 mm und die Dicke der fumbildenden Bindemittelsschicht etwa 0,02-0,05 mm. Für den fertigen Einsatz gilt, dass er vorzugsweise einen Durchmesser von etwa 0,4-1 cm hat.
Zur weiteren Erläuterung der Erfindung sei nachstehend die Anwendung des Einsatzes bei den oben beschriebenen gefässchirurgischen Eingriffen besprochen.
Behandlung eines verkalkten Blutgefässes (siehe Fig. 8)
Bei einem derartigen Eingriff wird das Blutgefäss zunächst auf beiden Seiten der Behandlungsstelle abgeschnürt und danach an der Behandlungsstelle abgeschnitten. Sodann wird ein Einsatz gemäss Fig. 1 von zweckmässigem Durchmesser im Verhältnis zum Blutgefäss gewählt. Von dem einen Ende des Einsatzes wird ein freies Fadenende herausgezogen, auf das eine Nadel 10 aufgefädelt wird, welche von schwankender Ausbildung sein kann, vorzugsweise jedoch eine sog. atraumatische Nadel ist, wie sie in Fig. 8 gezeigt ist. Die Nadel mit dem Faden v/ird danach in den einen Blutgefässteil 11 eingeführt und die Nadel mit dem darin eingefädelten Faden durch die
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Gefässv/andung 12 geführt. Hierauf wird der Einsatz etwa bis zu der Stelle in den 3lutgefässtei3 11 eingeführt, wo die Nadel durch die Gefässvancung gesteckt worden ist, wobei etwa die Hälfte des ■ Einsatzes in dein Blutgefässteil 11 eingeführt ist. Danach wird der zweite Blutgefässteil 13 über den verbleibenden, hinausragender. Teil des Einsatzes gesteckt, bis die Enden der Blutgefässteile und 13 aufeinenderstossen, wie in Fig. 8 gezeigt ist. Sodann v/erden die beiden 'Blutgefässteile 11 und 13 gegen den Einsatz mittels die Teile 11 und 13 umschliessender Klemmen 14 und 15 an den entgegengesetzten Enden des Einsatzes festgeklemmt. Nach Befestigung der Klemmen 14 und 15 wird die frühere Abschnürung des Elutgefässes auf beiden Seiten der Behandlungsstelle gelöst, so dass das Blut wieder frei durch das Gefäss strömen kcinn, wobei der Blutstrom im Gebiet der Behandlungsstelle durch den Einsatz passiert. Es ist hierbei wichtig, dass bei der Strömung des Blutes durch" den Einsatz keine Turbulenz entsteht, und aus diesem Anlass ist die Innenfläche des Einsatzes glatt. Durch den oben beschriebenen, vorbereitenden Singriff ist die Behandlungsstelle für eine Behandlung zugänglich gemacht worden, die in aller Ruhe ausgeführt werden kann, gleichzeitig wie das Blut unbehindert in seiner früheren Bahn strömen kann. Nachdem die erforderliche Behandlung ausgeführt worden ist, v/erden die Enden der Blutgefässteile 11 und 13 mit zveckmässigeni liahcmaterial vernäht, während der Einsatz immer noch im Blutgefäss eingeführt und befestigt ist. Hierdurch wird ein weiterer Verteil mit der Erfindung erzielt, indem der Einsatz beim Nähen als Stütze oder Unterlage dient, ähnlich wie ein Stoppelpilz beim Stopfen von Strümpfen. Nachdem die Blutgefässenden miteinander vernäht worden sind, werden die Klemmen 14 und 15, die die Blutgefässteile 11 und 13 gegen den Einsatz festklemmten, gelöst. Nach Lösung der Klemmen kann das Blut sowohl durch das Innere des Einsatzes als auch längs der Aussenseite des Einsatzes strömen, d.h. zwischen der Aussenseite des Einsatzes und der Innenseite der Gefässwandung 12. Trotz der ungleichmässigen Ausbildung der J.ussenseite des Einsatzes entsteht keine Turbulenz in de.T. "äusseren" 31utstrom, da dieser in der schraubenförmigen Nut 5 auf dar Aussenseite des Einsatzes läuft und von ihr gelenkt wird. Dor Blutstrom längs der Aussenscite des Einsatzes wird zur Prüfung der Dichte der Naht herangezogen, d.h. zum Sicherstellen, dass an der Fuge zwischen den Blutgefässteilen 11 und
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keine Leckage verkorkt. Nachdem festgestellt worden ist, dass: die Naht dicht ist, soll der Einsat'/, aus seiner Lage im Blutgefäss entfernt werden, was dadurch erfolgt, dass an der Nadel 10 gezogen wird, so dass der Einsatz durch die ausgeübte Zugkraft in der früher beschriebenen Weise längs der Bruchstelle oder der· Nut 5 zur Bildung eines Fadens geteilt wird, welcher durch die ausgeübte Zugkraft durch dasjenige Loch in der Gefässwandung 12, wo die Nadel 10 ursprünglich eingeführt wurde, herausbewegt wird. Durch die Anwendung einer atraumatischen Nadel, bei welcher der Faden axial in das grobe Ende der .Nadel eingeführt ist, wird dieses Loch unbedeutend und eine etv/aige Blutung durch das Loch, nachdem der ganze Einsatz herausgezogen worden ist, ist vernachlässigbar.
Aus dem obigen ist ersichtlich, dass die Erfindung dadurch einen Vorteil bringt, dass der Blutstrom nur während einer sehr kurzen Zeit in dem einleitenden Abschnitt des Eingriffes gedrosselt zu werden braucht, wogegen der Blutstrom nicht während des eigentlichen Eingriffes und des abschliessenden Entfernens des Einsatzes gedrosselt zu werden braucht.
Der entsprechende Vorteil wird bei Anwendung des erfindungsmässigen Einsatzes für die oben beschriebene Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Halsschlagader erzielt. Der einleitende Abschnitt des Eingriffes und die eigentliche Behandlung werden dabei in bekannter Weise ausgeführt. Nach Durchführung der Behandlung oder der Wiederherstellung der Durchgängigkeit geht man indessen in der gerade oben beschriebenen Weise vor. Dies bedeutet, dass die Drosselung des Blutstromes durch die Halsschlagader nur einmal zu erfolgen braucht, und zwar in dem einleitenden Abschnitt des Eingriffes, und dass sich die zweite Drosselung des Blutstromes im Zusammenhang mit dem Entfernen des Einsatzes und dem Nähen des gelegten Schnittes erübrigt. Da diese zweite Drosselung infolge des Nähens normalerweise die längste Absperrung ist, leuchtet es ein, dass die Erfindung bedeutende Vorteile mit sich bringt. Auch die Möglichkeit der oben beschriebenen Prüfung der Naht unter Druck stellt einen entschiedenen Vorteil dar.
Bei dem früher beschriebenen Eingriff für das Einpflanzen einer Prothese als Ersatz für einen entfernten Blutgefässteil kann der erfinchmgsmässicje Einsatz den erwähn ton Stützten ersetzen, welcher dann entfernt werden soll, wenn cl.ie Prothese durch Anhellung dauernd mit dem Blutgefäss vereinigt worden ist. Bei Anwendung
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des erfindungsmässiger. Einsatzes geht γμπ jedoch so vor, dass ein freies Fadenende in der früher beschriebenen Weise durch die Blutgefäss'.sandung geführt und so angeordnet wird, dass es nach den ersten operativen Eingriff an dem vernähten Operationsschnitt um ein kurzes Stück oberhalb der Haut des Patienten vorragt. Wenn sich der Patient dann nach einer längeren oder kürzeren Zeit wieder einfindet, damit der Einsatz entfernt werden kann, braucht kein neuer operativer Eingriff gemacht zu werden, da der Arzt dann nur das Fadenende erfassen und an ihm ziehen kann, wobei der Einsatz in der oben beschriebenen V7eise geteilt oder zerlogt wird und sich als ein Faden herausziehen lässt. Das gleiche gilt für den früher beschriebenen Eingriff bei Infektionen der Ilarnwcge, d.h. auch in diesem Falle ist es nicht nötig, einen neuen operativen Eingriff zu machen, sondern der Einsatz lässt sich durch Ziehen an demjenigen Fadenende entfernen, das nach dem ursprünglichen Eingriff zurückgelassen worden ist und oberhalb der Haut" des Patienten vorragt.
Die Erfindung.ist oben unter Hinweis auf besondere Fälle von operativen Eingriffen beschrieben worden, es dürfte jedoch einleuchten, dass sie auch an einer Menge anderer Typen von Eingriffen in Gefässen, wie Blutgefäßsen, Därmen usw anwendbar ist.
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Claims (1)

  1. 2 b A 6 2 8 3
    PATENTANSPRUECHE
    ( 1.) Einsatz zur Anv.'endung in der Gefässchirurgie, dadurch gekennzeichnet, dass er aus einem nichtdurchlochten Hohlkörper (1) besteht, welcher einen im wesentlichen kreisförmigen Querschnitt hat und eine schraubenförmig um den Umfang das Körpers verlaufende Teilungs- oder Bruchstelle (5) aufweist, welche den Zusammenhalt des Hohlkörpers an den Schraubenwicklungen schwächt, so dass sich der Körper (1) in einen langgestreckten Faden zerlegen lässt.
    2. Einsatz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlkörper (1) eine glatte Innenfläche (4) hat.
    3. Einsatz nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilungs- oder Bruchstelle die Form einer in der Aussenflache des Hohlkörpers ausgebildeten Nut (5) hat.
    4. Einsatz nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenfläche (4) des Hohlkörpers aus einem fumbildenden Bindemittel (3) gebildet ist, während die Aussenfläche des Hohlkörpers mit der schraubenförmig verlaufenden Nut (5) von einem schraubenförmig gewickelten Faden (2) gebildet ist, der in das filmbildende Bindemittel (3) eingebettet und mit ihm verbunden ist.
    5. Einsatz nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der schraubenförmig gewickelte Faden (2) einen kreisförmigen Querschnitt hat.
    6. Einsatz nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Querschnitt des schraubenförmig gewickelten Fadens (2) die Form eines Kreisabschnittes hat, dessen Sehne der Schicht des filmbildenden Bindemittels (3) zugekehrt ist.
    7. Einsatz nach einem der Ansprüche 4-6, dadurch gekennzeichnet, dass der Faden (2) aus einem Kern aus metallischem Material, überzogen mit Polymermaterial, besteht.
    8. Einsatz nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper (1) ein aus einem Stück gebildeter homogener Körper ist.
    9. Einsatz nach einem der Ansprüchen 1-3, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper ein schraubenförmig gev/ickelter Faden (2) ist, v/elcher mit Nut (7, δ) und Feder (6) ausgebildet ist, weiche an benachbarten Fadenwicklungen schnappverschlussartig miteinander
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    eingreifen, und class der der Innenseite des Körpers zugekehrte Teil des Fadens abgeschrägt ist, um die glatte Innenfläche zu schaffen.
    IC.· Einsatz nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Feder (6) von dem Fadenkörper gebildet ist, während die Nut (7, 8) aus zwei aus einem Stück mit dem Fadenkörper bestehenden Lippen gebildet sind, von denen die eine (8) eine glatte Aussenseite hat.
    11. Verfahren zur Herstellung eines Einsatzes nach einem der Ansprüche 1-7, dadurch gekennzeichnet, dass eine Schicht eines fumbildenden Bindemittels (3) auf einer zylindrischen Stütze angebracht wird, dass zumindest ein Faden (2) schraubenförmig auf die Schicht und rund um die Stütze gewickelt wird und dass das fumbildende Bindemittel (3) und der Faden (2) danach in Wärme zu einer Einheit zusammengebacken werden.
    12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Faden (2) ursprünglich einen runden Querschnitt hat, und dass er unmittelbar vor dem Wickeln auf derjenigen Seite abgeschrägt wird, die der Schicht des filmbildenden Bindemittels (3) zugekehrt •ist.
    13. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Fäden gewickelt werden, von denen der eine nach beendigtem Wickeln entfernt wird.
    14. Verfahren zur Herstellung eines Einsatzes nach einem der Ansprüche 1-3 und 8, dadurch gekennzeichnet, dass ein rohrförmiger Formling aus elastischem Polymermaterial auf einen drehbaren Dorn aufgebracht wird, wonach der Dorn und der Formling in Umlauf versetzt werden, und dass ein Schneidstahl gegen den Formling angesetzt wird und während der Drehung des Formlings parallel zur Achse des Dorns vorgeschoben wird und in dem Formling eine schwächende Kerbe schneidet, wobei die Tiefe der Kerbe so geregelt wird, dass sie geringer ist als die Gutdicke des Formlings.
    15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Tiefe der Kerbe so geregelt wird, dass sie um etwa 0,15 mm kleiner ist als die Gutdicke des Formlings.
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