DE2450825B2 - Verfahren zur herstellung eines steifen, kunststoffteilchen enthaltenden papiers - Google Patents
Verfahren zur herstellung eines steifen, kunststoffteilchen enthaltenden papiersInfo
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Description
45
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von steifem Papier, das Kunststoffteilchen
enthält, wobei das Papier ein niedriges Basisgewicht in Kombination mit den Gebrauchseigenschaften von
schwererem Papier, wie Steifigkeit, Mattheit bzw. Undurchsichtigkeit usw. besitzt. Der Ausdruck Papier
umfaßt auch die dickeren Papiertypen, die im allgemeinen als Pappe oder Kartonpapier bezeichnet werden.
Es war bekannt, Papier herzustellen, das Kunststoffteilchen enthält, um ein Papierprodukt mit einem
niedrigen Basisgewicht zu erhalten, jedoch unter Retention der Gebrauchseigenschaften von schwererem
Papier. So beschreibt die schwedische Patentschrift 00 927 ein Verfahren, bei dem ausgedehnte Kunststoffkügelchen
zu einer Faserpulpe zugefügt werden, bevor diese zu dem Siebteil zur Entwässerung gebracht
wird, wonach das Papier in bekannter Weise gerormt wird. Dieses Verfahren ist nicht völlig zufriedenstellend,
da Schwierigkeiten besteh eine ausreichende Retention zwischen den Cellulosefasern zu erhalten und eine
gute Dispersion der Kunststoffkügelchen in der Pulpe zur Erzielung eines gleichmäßigen Papiers zu erreichea
Das Papier zeigt dann eine deutliche Zweiseitigkeit, da sich die Polymerteilchen zu einem großen Teil auf der
Seite des Papieres befinden, die von dem Sieb abgewandt ist Weiterhin enthält die Oberfläche des
fertiggestellten Papieres Blasen oder Schaumteilchen von dem Kunststoff, die zu Störungen führen, wenn sie
zu groß sind oder, wenn sie die Oberfläche verlassen bzw. aus ihr herausragen. Um nach diesem Verfahren
ein annehmbares Papier zu erhalten, muß eine bestimmte Art der Oberflächenschlichtung durchgeführt
werden, die den Preis des endbehandelten Papiers erhöht. Auch aus der US-PS 35 56 934 ist es bekannt,
expandierbare thermoplastische Teilchen in einen Faserbrei einzubringen, aus dem anschließend das
Papier hergestellt wird. Überraschenderweise hat sich jedoch gezeigt, daß mit der nachfolgend beschriebenen
erfindungsgemäßen Arbeitsweise Papiere mit größerer Steifheit erhalten werden.
Es wurden verschiedene Verfahren für die Herstellung von laminiertem Papier empfohlen, bei denen eine
Mittelschicht aus einem expandierten Kunststoff gebildet wird. Diese Verfahren gehen von zwei oder mehr
geglätteten Papierbogen aus, zwischen die eine Schicht von expandierbarem oder expandiertem Kunststoff
eingebracht wird. Gemäß einem Verfahren wird ein Film eines expandierbaren Kunststoffs zwischen die
Papierbogen eingebracht und die Schicht dann durch Erhitzen und Kalandern gebunden. Es wurde auch
empfohlen, eine Schicht durch Einbringen von expandierten Kunststoffkügelchen zwischen zwei Papierbogen,
die einen klebenden Überzug besitzen, herzustellen derart, daß das fertiggestellte Laminat eine Schicht von
expandiertem, an das Papier geklebten Kun:tstoff aufweist. Weiterhin ist es bekannt, eine Wasser- oder
Lösungsmitteldispersion eines expandierbaren Kunststoffs zwischen zwei Papierbogen einzubringen und ein
Papierlaminat durch Trocknen und Erhitzen zu erhalten. Diese Lamierungsmethoden gehen von vorgefertigten
Papierbogen aus, die einer bestimmten Art der Nachbehandlung, wie einem Erhitzen oder Trocknen,
zur Erzielung eines Kunststoffteilchen enthaltenden Papiers unterworfen werden. Diese Nachbehandlung
erhöht natürlich den Herstellungspreis und das erhaltene Schichtmaterial weist zwei voneinander getrennte
Papierschichten auf, die durch die Kunststoffschicht verbunden sind. Um eine zufriedenstellende z-Zugfestigkeit
(z = strength), d. h. Bindung zwischen den drei Schichten, zu erhalten, sind die Anforderungen an die
Verfahrensausrüstung und Verfahrenskontrolle sehr hoch.
Es wurde nun ein Verfahren gefunden, durch das die vorstehenden Nachteile vermieden werden und mit dem
ein gleichmäßiges, steifes Papier mit einer guten z-Zugfestigk?it erhalten wird. Dabei kann man eine
Verfahrensausrüstung verwenden, die in Papierfabriken zur Verfügung steht. Weiterhin scheint eine gewisse
Freiheit in der Wahl des ausdehnungsfähigen Kunststoffes zu bestehen, da es keine Anforderungen an die
Retention gegenüber den Cellulosefaser!; oder an die Dispergierbarkeit in der Pulpe gibt. Es wird keine
anschließende Behandlung des Produktes, außer einer, die bei der Papierherstellung üblich ist, erforderlich und
die Produktionskosten des Papieres können so relativ niedrig gehalten werden.
Die Erfindung betrifft daher ein Verfahren zur Herstellung eines steifen, Kunststoffteilchen enthaltenden
Papiers, wobei expandierbare thermoplastische
Kügelchen eingebracht werden und das noch feuchte Faservlies bei einer Temperatur getrocknet wird, die
ausreicht, um die Kunststoffkügelchen zur Expansion zu bringen, das dadurch gekennzeichnet ist, daß die
expandierbaren Kunststoffkügelchen zwischen zwei auf Siebe aufgebrachte, teilweise entwässerte Bahnen aus
Cellulosefasern eingebracht werden, die Bahnen hierauf aneinandergepreßt werden und beim nachfolgenden
Trocknen zumindest ein Teil der Kunststoffkügelchen expandiert wird.
Die teilweise entwässerten Bahnen aus Cellulosefasern, zwischen denen die expandierbaren oder teilweise
expandierten thermoplastischen Kügelchen eingebracht werden, besitzen einen Trockengehalt innerhalb des
Bereiches von 8 bis 20 Gew.-%, vorzugsweise 10 bis 15 Gew.-%, i. e. der Wassergehalt der feuchten Bahn auf
dem Sieb einer üblichen Papiermaschine.
Die an dem Siebteil entwässerten Papierbahnen mit der dazwischenligenden Polymerschicht werden dann
einer Gautschwalzung unterzogen gepreßt und getrock- zo net. Während des Trocknens dehnen sich die Polymerkügelchen
aus, wenn die Temperatur des Materials über 75°C steigt, i. e. die Temperatur in dem Trocknungsabschnitt
einer üblichen Papiermaschine. Diese Temperatur wird natürlich in Abhängigkeit von dem gewählten
Polymertyp und der Dicke des Laminates etwas variieren. Bei der Expansion der Kunststoffkügelchen
erweicht die Oberfläche dei selben und es wird auf diese Weise eine Bindung zwischen dem Kunststoff und den
Cellulosefasern erhalten, die dem Laminat eine verbesserte z-Zugfestigkeit verleiht. Erwünschtenfalls kann
das erhaltene Papier geglättet werden. Hierbei sollte darauf geachtet werden, daß das Papier keinen Drücken
unterworfen wird, die hoch genug sind, um zu einer zu starken Deformierung der expandierten Kunststoffkügelchen
zu führen.
Als Beispiele für expandierbare Polymerkügelchen, die für die Herstellung des Papiers gemäß dem
vorliegenden Verfahren geeignet sind, können genannt werden Polymethylmethacrylat oder Copolymerisate
von Methylmethacrylat und mit diesem copolymerisierbaren Monomeren, wobei die Menge an Methylmethacrylat
70 Gew.-%, bezogen auf das Copolymere, übersteigen sollte, Copolymerisate von Acrylnitril und
Vinylidenchlorid, die 10 bis 90 Gew-% Acrylnitril, bezogen auf das Copolymere, enthalten und Polystyrol
oder Copolymerisate von Styrol und mit diesem copolymerisierbaren Monomeren, wobei die Menge an
Styrol 70 Gew.-°/o, bezogen auf das Copolymere, übersteigen sollte. Ein bevorzugtes Copolymerisat von so
Styrol ist Styrol-Acrylnitrilcopolymerisat, bei dem die
Menge an Styrol 70 Gew.-%, bezogen auf das Copolymere übersteigt.
Die Teilchengröße der verwendeten Polymerkörnchen in nicht expandierter Form wird sowohl von dem
verwendeten Polymerisattyp als auch von der Dicke der feuchten Bahnen und der Rauhigkeit bzw. Körnung der
Cellulosefasern bestimmt. \m allgemeinen sollten die nicht expandierten Polymerteüchen einen Durchmesser
von 0,5 bis 200 μΐη besitzen. Bei der Herstellung von
Papier sollten die Teilchen einen Durchmesser von 0,5 bis 100 μπι, vorzugsweise von 3 bis 60 μπη, besitzen. Bei
der Herstellung von Pappe b?.w. Kartonpapier ist ein Teilchendurchmesser von 60 bis 200 pm bevorzugt. Eine
Vorexpansion der Kügelchen vor der Einbringung zwischen die feuchten Bahnen kann geeignet sein.
Die ausdehnungsfähigen Kunststoffkügelchen wer-Λ»η
.«»maß bekannten Methoden hergestellt derart, daß
das fertiggestellte Polymerisat Kügelchen umfaßt, die ein Treibmittel enthalten, das beim Erhitzen unter
gleichzeitiger Expansion der Kunststoffkügelchen verdampft wird.
Die expandierbaren Kunststoffkügelchen können zwischen die beiden nassen Bahnen entweder in
trockner oder in nasser Form eingebracht werden. Wählt man eine trockene Aufbringung des Polymerisates,
so muß die Verteilung der Kunststoffkügelchen zv/ischen die feuchten Bahnen sorgfältig reguliert
werden, um eine Oberdosierung mit anschließender Klumpenbildung zu vermeiden. Als Beispiele für
geeignete Aufbringungsformen können die pneumatische Ablagerung oder die Siebung genannt werden. Mit
diesen Typen der trocknen Aufbringung wird gleichzeitig eine gewisse Aussortiemng von groben und feinen
Fraktionen der Polymerkügelchen erhalten und so die Anforderung an eine gleichmäßige Partikelgröße des
Polymerisats reduziert Bei der feuchten Aufbringung der Polymerkügelchen wird geeigneterweise eine
Dispersion der Kügelchen in Wasser oder einem anderen inerten Dispersionsmedium verwendet Der
Bereich der Partikelgröße des so dispergierten Polymerisats sollte ziemlich eng gehalten werden, um zu große
Variationen in dem fertiggestellten Papier zu vermeiden. Der Trockengehalt der Dispersion hängt ab von
der Menge der Kunststoffkügelchen, die in dem fertiggestellten Papier erwünscht ist und sollte normalerweise
im Bereich von 0,05 bis 40 Gew.-%, bezogen auf die Dispersion, liegen.
Gemäß einer erfindungsgemäßen Ausführungsform kann die Kunststoffdispersion auch Cellulosefasern
enthalten und bei der Papierherstellung übliche Zusatzstoff e, wie Retentionsmittel, Naßfestigkeitsmittel,
Antischaumbildungsmittel, Füllstoffe usw. Das Gewichtsverhältnis von Kunststoffkügelchen zu Cellulosefasern
in einer derartigen Dispersion sollte im Bereich vonl : 20 bis 20 :1 liegen.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung werden aus wirtschaftlichen Gründen Kunststoffkügelchen
aus Polystyrol oder Copolymerisaten, die zumindest 70 Gew.-% Styrol enthalten, insbesondere
Styrol-Acrylnitrilcopolymerisat, ausgewählt. Es wurde gefunden, daß bei sehr geringer Teilchengröße eines
derartigen Polystyrols das Treibmittal eine gewisse Neigung besitzt, durch die Kügelchenhülle zu diffundieren,
v.'obei dieses Problem vermieden wird, wenn die Kunststoffkügelchen in Wasser dis pergiert gehalten
werden und so naß aufgebracht werden.
Die Menge an Kunststoffkügelchen, die erfindungsgemäß
in das Papier eingebracht wird, kann innerhalb weiter Bereiche variieren, wobei vorzugsweise 0,05 bis
60 Gew.-% der Kunststoffkügelchen, bezogen auf die Fasern, in das fertiggestellte Papier eingebracht werden.
Bei der Herstellung von beispielsweise Schreibpapier mit einem niedrigen Basisgewichtsverlust sollte die
Menge Kunststoffteilchen innerhalb des Bereiches von 5 bis 20 Gew.-% Polymerisat, bezogen auf die trockenen
Fasern, betragen. Bei der Herstellung von Pappe bzw. Kartonpapier sollte die Menge an Kunststoffteilchen
innerhalb des Bereiches von 2 bis 15 Gew.-Teile Polymerisat, bezogen auf die trockenen Fasern, liegen,
wobei bei der Herstellung von Pappe bzw. Kartonpapier, bei denen wärmeisolierende Eigenschaften erwünscht
sind, eine Menge an Polymerisat im Bereich von 25 bis 50 Gew.-% bezogen auf die trockenen
Fasern, verwendet werden kann.
Das erfindungsgemäße Verfahren wird geeigneter-
weise auf einer Papiermaschine mit einem zweifachen Siebteil oder jeder anderen Papiermaschine mit
zumindest zwei Siebteilen durchgeführt. Hierbei werden die nicht expandierten oder teilweise expandierten
Kunststoffteilchen auf die feuchte Bahn der Cellulosefasern in dem ersten Siebteil aufgebracht, und die zweite
feuchte Bahn aus Cellulosefasern wird dann während der Entwässerung auf dieses Produkt aufgebracht.
Wenn das Laminat den Siebteil verläßt, werden die Bahnen mit der Kunststoffzwischenschicht aneinandergelagert
und das Produkt wird einer Presse und dem Trocknungsabschnitt der Papiermaschine zugeführt.
Der Temperaturgradient in dem Trocknungsabschnitt wird wie für die übliche Papierherstellung gewählt und,
wenn die Temperatur des Laminats ca. 75° C übersteigt, (3
expandieren die Kunststoffteilchen. Die endgültige Trocknung sollte bei einer Temperatur von ungefähr
100° C durchgeführt werden, wobei diese Temperatur etwas in Abhängigkeit von dem ausgewählten Polymerisat,
der Teilchenmenge, der Teilchengröße und der Dickt des Materials variiert. Bei der Herstellung von
beispielsweise Schreibpapier sollte das Papier kalandert werden, um die gewünschte Oberfläche zu erhalten.
Die feuchten Bahnen der Cellulosefasern, zwischen denen die Kunststoffteilchen eingebracht werden, und
die wie vorstehend angegeben einen Trockengehalt innerhalb des Bereiches von 8 bis 20 Gew.-%, bezogen
auf die trockenen Fasern, besitzen, werden in bekannter Weise durch Aufschlämmen der Cellulosefasern in
Wasser und Aufbringen derselben auf ein Siebteil hergestellt. Die Aufschlämmung der Fasern in Wasser
oder die Pulpe können bei der Papierherstellung übliche Zusatzstoffe, wie Alaun, Füllstoffe, Retentionsmittel,
NaßfeEtigkeitsmittel, Antischaumbildungsmittel, Fungicide
usw., enthalten. Der Fasertyp beeinflußt das fertiggestellte Laminat nicht, wobei alle Fasertypen bei
der Durchführung des Verfahrens verwendet werden können.
Das wesentliche Merkmal bei der Herstellung von Papier mit einem niedrigen Basisgewicht gemäß der
Erfindung besteht darin, daß expandierbare Kunststoffkügelchen zwischen zwei teilweise entwässerte Bahnen
aus Cellulosefasern, die gepreßt und für die Expansion der Kunststoffkügelchen getrocknet werden, eingebracht
werden. So liegt es auch innerhalb des Bereiches der Erfindung, Laminate herzustellen, die z. B. weitere
Schichten von Cellulosebahnen und/oder weitere Schichten von Cellulose- und Polymerisatbahnen
enthalten.
Die Erfindung wird anhand des folgenden Beispiels weiter erläutert.
Auf eine Papiermaschine, die mit zwei Siebteilen ausgestattet ist, die derart angeordnet sind, daß die
gebildeten Faserbahnen vor der Gautschpresse zueinander geführt werden können, nachdem jedes Sieb mit
einer Auflage versehen worden ist, wurden Bahnen aus Sulfatstoff mit einem Basisgewicht von 66 g/m2
aufgebracht. Auf die Bahn auf dem unteren Sieb wurde dann vor dem Naßpressen eine Wasserdispersion, die
18 g/l an expandierbaren Polystyrolkügelchen in einer Menge entsprechend 65 g Polystyrol je m2 Bahn
enthielt, aufgebracht. Das Dispersionswasser wurde durch einen Flachsaugkasten, der unterhalb des Siebes
angebracht war, abgesaugt, wonach die obere Bahn aufgebracht wurde. Nach dem Pressen in der Preßstufe
wurde die Bahn bei einer Temperatur von 90°C in dem Trocknungsabschnitt getrocknet. Die erhaltene Bahn
besaß ein Basisgewicht von 197 g/m2. Im Vergleich mit einer üblichen Bahn aus dem gleichen Stoff für die
Papierherstellung, jedoch ohne eine Polystyrolschicht, wurden die folgenden Ergebnisse erhalten:
% Polystyrol | 30 | 0 |
Basisgewicht g/m2 | 197 | 200 |
Dicke μίτι | 402 | 321 |
Spezifisches Volumen cmVg | 2,0 | 1,6 |
z-Zugfesiigkeit kg/cm2 | 4,1 | 2,4 |
Steifigkeit 10 mm g | ||
longitudinal | 250 | 204 |
transversal | 165 | 103 |
Claims (7)
1. Verfahren zur Herstellung eines steifen, Kunststoffteilchen enthaltenden Papiers, wobei
expandierbare thermoplastische Kügelchen eingebracht werden und das noch feuchte Faservlies bei
einer Temperatur getrocknet wird, die ausreicht, um die Kunststoffkügelchen zur Expansion zu bringen,
dadurch gekennzeichnet, daß die expan- '° dierbaren Kunststoffkügelchen zwischen zwei auf
Siebe aufgebrachte, teilweise entwässerte Bahnen aus Cellulosefasern eingebracht werden, die Bahnen
hierauf aneinandergepreßt werden und beim nachfolgenden Trocknen zumindest ein Teil der Kunst- >5
stoffkügelchen expandiert wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kügelchen in teilweise entwässerten
Bahnen aus Cellulosefasern eingebracht werden, die einen Trockengehalt innerhalb des Bereiches *>
von 8 bis 20 Gew.-% aufweisen.
3. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß expandierbare Kunststoffkügelchen
aus Polystyrol oder einem Styrol-Acrylnitrilcopolymerisat, das zumindest 70 Gew.-% Styrol, bezogen
auf das Copolymerisat, enthält, eingebracht werden.
4. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kunststoffkügelchen zwischen
zwei teilweise entwässerte Bahnen aus Cellulosefasern in Form einer Dispersion eingebracht werden.
5. Verfahren gemäß Anspruch 1,3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß Kunststoffkügelchen eingebracht
werden, die eine Partikelgröße innerhalb des Bereiches von 0,5 bis 100 μπι aufweisen.
6. Verfahren gemäß Anspruch 1,3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß Kunststoffkügelchen eingebracht
werden, die eine Partikelgröße innerhalb des Bereiches von 60 bis 200 μιτι aufweisen.
7. Verfahren gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Kunststoffkügelchen zwischen
zwei teilweise entwässerte Bahnen aus Cellulosefasern in Form einer Cellulosefasern enthaltenden
Dispersion eingebracht werden.
Applications Claiming Priority (2)
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C3 | Grant after two publication steps (3rd publication) | ||
E77 | Valid patent as to the heymanns-index 1977 | ||
8339 | Ceased/non-payment of the annual fee |