DE2327363B2 - Schlüsselbetätigbare elektronisch gesteuerte Sperreinrichtung - Google Patents
Schlüsselbetätigbare elektronisch gesteuerte SperreinrichtungInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf schlüsselbetätigbare elektronisch gesteuerte Sperreinrichtung mit einer
ersten Einrichtung zum Erzeugen eines ersten codierten elektrischen Signals in Abhängigkeit von der Betätigung
eines Schlüssels und mit einer Decodiereinrichtung zur Decodierung und Auswertung des ersten codierten
Signals und zur Betätigung der Sperreinrichtung.
Es sind bereits verschiedene, unter Benutzung eines Codes arbeitende elektronische Schlösser bekannt
(US-Patentschrift 33 92 558, 34 11 046, 34 08 838, 34 15 087 und 33 92 559). Bei diesen bekannten Schlössern
wird mit einem codierten elektronischen Signal gearbeitet, das beim Einführen eines Schlüssels in einen
Schlüsselmechanismus erzeugt wird. Das auf diese Weise erzeugte codierte Signal dient zum Betätigen
einer Einrichtung, die ihrerseits den zugehörigen Sperriegel betätigt. Bei dem codierten Signal kann es
sich um ein analoges Signal oder sogar um ein binäres Signal handeln.
so Weiterhin ist eine schlüsselbetätigbare elektronisch gesteuerte Sperrichtung der eingangs genannten Art
bekannt (DE-OS 20 00 443), bei der im Inneren eines Schlüssels eine Vielzahl von elektrischen Bauelementen
wie Widerstände, Dioden und dergleichen angeordnet ist, die mit an der Außenfläche des Schlüssels
vorgesehenen Kontakten verbunden sind. Diese Kontakte wirken mit zugehörigen Kontakten in einem
Schloß zusammen, die über Detektorschaltungen und bistabile Schaltungen eine Decodiereinrichtung ansteuern.
Bei Einführen des richtigen Schlüssels in das Schloß werden die bistabilen Schaltungen von den
Detektorschaltungen derart angesteuert, daß diese geeignete Pegel an die Decodiereinrichtung liefern, die
dann ein Freigabesignal zur Entriegelung der Sperreinrichtung abgibt. Der Aufbau dieses Schlüssels ist sehr
kompliziert und es ist eine verglichen mit der Anzahl der an die Decodiereinrichtung gelieferten Signale große
Anzahl von Kontakten, die die »Zuhaltungen« des
Schlosses bilden, sowohl in dem Schlüssel als auch in dem Schloß erforderlich.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine schlüsselbetätigbare elektronisch gesteuerte Sperreinrichtung
der eingangs genannten Art zu schaffen, die eine verglichen mit der Anzahl der Zuhaltungen große
Anzahl von Ausgangssignalen an die die Sperreinrichtung betätigende Decodiereinrichtung liefert.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Ausgang der Decodiereinrichtung zur Decodierung
des ersten elektronischen Signals über unzugängliche Verbindungsleitungen mit dem Eingang einer
zweiten Codiereinrichtung zum Erzeugen eines zweiten unabhängig bestimmbaren codierten elektronischen
Signals lediglich bei Empfang eines Ausgangssignals von den Decodiereinrichtungen verbunden ist, daß die
Ausgänge der zweiten Codiereinrichtung mit den Eingängen einer weiteren Decodiereinrichtung verbunden
sind und daß das Ausgangssignal der weiteren Decodiereinrichtung mit Betätigungseinrichtungen für
die Sperreinrichtung verbunden ist.
Die erfindungsgemäße schlüsselbetätigbare elektronisch gesteuerte Sperreinrichtung erzeugt selbst bei
Verwendung üblicher Schlösser beispielsweise eines Zylinderschlosses mit einer geringen Anzahl von
Zuhaltungen eine Vielzahl von Ausgangssignalen, die der die Sperreinrichtung betätigenden weiteren Decodiereinrichtung
zugeführt werden. Die Anzahl der Ausgangssignale der zweiten Codiereinrichtung kann
sehr groß gemacht werden, da hierzu lediglich die Anzahl von elektronischen Schaltungen vergrößert
werden muß, so daß die Ermittlung der richtigen Codekombination am Ausgang der zweiten Codiereinrichtungen
sehr zeitraubend und schwierig wird. Die Unzugänglichkeit der Verbindungsleitungen zwischen
der Decodiereinrichtung zur Decodierung des ersten elektronischen Signals mit dem Eingang der zweiten
Codiereinrichtung wird vorzugsweise dadurch sichergestellt, daß die erste Decodiereinrichtung und die zweite
Codiereinrichtung in Form einer integrierten Schaltung vereinigt sind, die vorteilhafterweise direkt in dem
Schloßgehäuse angeordnet und beispielsweise in diesem vergossen wird.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Decodiereinrichtungen zur
Decodierung des ersten codierten Signals einen zusätzlichen Eingang aufweisen, daß dieser Eingang mit
dem Ausgang einer Zeitgeberschaltung verbunden ist und daß die Zeitgeberschaltung ein Signal über eine
vorgegebene Zeitperiode nach einer ersten Betätigung des Schlüssels abgibt, so daß die Decodiereinrichtung
nur während dieser Zeitperiode ein Ausgangssignal an die zweiten Codiereinrichtungen abgeben kann. Auf
diese Weise wird die zur Ermittlung des richtigen Codes zur Verfügung stehende Zeitperiode so verkürzt, daß
die Ermittlung des richtigen Schlüssels, beispielsweise seiner Form, unmöglich ist.
Eine weitere Erschwerung der Ermittlung des richtigen Schloßgeheimnisses ergibt sich dadurch, daß
die erste Codiereinrichtung zum Erzeugen des ersten codierten elektrischen Signals in Abhängigkeit von der
Betätigung eines Schlüssels ein Schloß mit einer mehrere Zuhaltungen umfassenden Zuhaltungsanordnung
umfaßt, bei der mindestens eine der Zuhaltungen in drei oder mehr Abschnitte unterteilt ist, um eine
Betätigung der Zuhaltungsanordnung jeweils bei mehr als einer Stellung der Zuhaltungen zu ermöglichen und
daß die Zuhaltungen außer Teilen zur Erzeugung des ersten codierten Signals Einrichtungen zu Erzeugung
eines Steuersignals für den Zeitgeber umfassen. Hierbei ist vorzugsweise vorgesehen, daß die Abschnitte der
Zuhaltungen in leitende und nichtleitende Elemente mit vorgegebener Auswahl unterteilt sind, um das erste
codierte Signal durch Schließen oder Unterbrechen eines elektronischen Kreises durch Zuhaltungen und die
Zuhaltungsanordnung zu erzeugen.
Gemäß einer anderen Ausgestaltung der Erfindung
ίο ist vorgesehen, daß die ersten Codiereinrichtungen zur
Erzeugung des ersten codierten elektronischen Signals in Abhängigkeit von der Betätigung eines Schlüssels ein
Schloß mit einer Zuhaltungsanordnung einschließen, die mindestens eine Zuhaltung aufweist, daß die Zuhaltung
Einrichtungen zur Unterbrechung eines elektrooptischen Weges zwischen elektrooptischen Einrichtungen
aufweist und daß die elektrooptischen Einrichtungen die ersten Codiereinrichtungen zur Erzeugung des ersten
codierten elektronischen Signals in Abhängigkeit von einem Schlüssel bilden.
Durch beide letztgenannten Ausgestaltungen der Erfindung wird erreicht, daß eine Vielzahl von
verschiedenen Schlüsselformen zwar eine mechanische Betätigung des Schlosses ermöglicht, jedoch nur eine
dieser Schlüsselformen auch gleichzeitig Signale an die Decodiereinrichtung abgibt, die die zweite Codiereinrichtung
freigeben/Hierdurch wird die Ermittlung des Schloßgeheimnisses praktisch unmöglich gemacht.
Die erfindungsgemäße Sperrvorrichtung ist insbesondere als Diebstahlschutzeinrichtung bei Kraftfahrzeugen verwendbar.
Die erfindungsgemäße Sperrvorrichtung ist insbesondere als Diebstahlschutzeinrichtung bei Kraftfahrzeugen verwendbar.
Hierbei ist gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung
der Erfindung vorgesehen, daß die Betätigungseinrichtungen für die Sperreinrichtung sowie die Sperreinrichtung
selbst im Inneren eines automatischen Getriebes eines Kraftfahrzeuges angeordnet sind und daß die
Sperreinrichtung ein Elektromagnet zur Steuerung eines Ventils zur Steuerung der ölströmung des
automatischen Getriebes ist.
Auf diese Weise kann die Sperreinrichtung nur durch öffnen des Getriebes des Kraftfahrzeuges zugänglich
gemacht werden, was einen großen Arbeitsaufwand bedingt, der einen Diebstahl des Kraftfahrzeuges
unmöglich macht. Insbesondere bei gleichzeitiger Anordnung der zweiten Decodiereinrichtung in dem
Getriebe ist es einem Dieb zwar gegebenenfalls möglich, das Kraftfahrzeug nach gewaltsamem Zerstören
beispielsweise des Lenkradschlosses und Überbrükken der Zündung in Betrieb zu setzen, doch ist es nicht
so möglich, mit dem Fahrzeug fortzufahren.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen noch
näher erläutert.
In der Zeichnung zeigt
In der Zeichnung zeigt
F i g. 1 einen vergrößerten Teilschnitt durch ein Zylinderschloß, das einen Teil einer Ausführungsform
der schlüsselbetätigbaren elektronisch gesteuerten Sperreinrichtung bildet,
Fig.2 einen Teilschnitt längs der Linie 2-2 nach
F i g. 1;
F i g. 3 einen Teilschnitt längs der Linie 3-3 nach Fig. 1;
F i g. 4A einen Teil der elektronischen Schaltung, die dem mechanischen Teil des Schlosses zugeordnet ist;
Fig.4B den in Fig.4A nicht dargestellten Teil der
elektronischen Schaltung;
Fig.5 einen Teilschnitt durch eine abgeänderte Ausführungsform eines mechanischen Schlosses.
In Fig. 1 und 2 ist ein Teil eines insgesamt mit 10 bezeichneten Zylinderschlosses dargestellt.
Gemäß F i g. 1 und 2 gehört zu dem Zylinderschloß 10 ein Zylinder 12 mit einer Aufnahmenut 14 für einen
Schlüssel 16, der in F i g. 1 in seiner Schließstellung mit gestrichelten Linien angedeutet ist.
Bei der Sperrstellung des Schlosses arbeiten mehrere, Stiften ähnelnde Zuhaltungssätze 18, 20, 22, 24 und 26,
die sich bezüglich ihrer Gesamtlänge unterscheiden, und die durch Federn 28, 30, 32, 34 und 36 nach unten
vorgespannt sind, mit dazu passenden Bohrungen des Zylinders 12 zusammen, um ein Drehen des Zylinders
unmöglich zu machen. Wird der Schlüssel 16 in der aus F i g. 1 ersichtlichen Weise in das Schloß eingeführt,
werden die untersten Abschnitte der stiftförmigen Zuhaltungssätze jeweils genau um einen vorbestimmten
Betrag nach oben bewegt, um ihre oberen Stirnflächen in Fluchtung mit der äußeren Umfangsfläche des
Zylinders 12 zu bringen. Da die Abschnitte jeder Zuhaltung nicht miteinander verbunden sind, läßt sich
der Zylinder bei der in F i g. 1 gezeigten Stellung der Zuhaltungen mit Hilfe des Schlüssels 16 ungehindert
drehen, so daß der Zylinder einen Sperriegel oder dergleichen betätigt, um das Schloß zu öffnen.
Das hier beschriebene Zylinderschloß 10 kann der Lenksäule eines Kraftfahrzeugs zugeordnet werden. In
diesem Fall dient es dazu, die Lenksäule zu entriegeln, so daß die lenkbaren Räder vom Inneren des Kraftfahrzeugs
aus betätigt werden können. Außerdem bewirkt die weitere Drehbewegung des Zylinders 12, daß ein
Schalter geschlossen wird, um die Zündanlage einzuschalten, damit der Motor angelassen werden kann.
Zwar wird im folgenden ein Schloß für ein Kraftfahrzeug beschrieben, doch kann ein derartiges
Schloß auch z. B. in eine Tür beliebiger Art eingebaut werden. Bei der im folgenden erwähnten Tür könnte es
sich um eine Tür für ein beliebiges Gebäude, eine Wohnung, einen Stahlschrank, ein Kabinett, einen
Kasten oder ein beliebiges anderes Behältnis handeln, bei dem es üblich ist, Schlösser zu verwenden, um ein
unerwünschtes öffnen des Behältnisses zu verhindern. Ferner könnte man ein derartiges Schloß in Verbindung
mit einer beliebigen mechanischen Einrichtung entsprechend den Grundgedanken verwenden, die weiter oben
bezüglich eines Kraftfahrzeugs genannt wurden.
Aus F i g. 1 ist ersichtlich, daß jeder der Zuhaltungssätze 18, 20, 22, 24, 26 jeweils aus vier Abschnitten
besteht, zwischen denen somit jeweils drei Trennflächen vorhanden sind. In F i g. 1 sind die ersten drei Segmente
von unten nach oben fortschreitend mit a bzw. b bzw. c bezeichnet. Beispielsweise gehören somit zu dem
Zuhaltungssatz 20 die drei Abschnitte 20a, 20b und 20c. Der vierte Abschnitt jedes der Zuhaltungssätze hat eine
langgestreckte Form, und diese Abschnitte sind in F i g. 1 mit 48, 50, 52, 54 und 56 bezeichnet. Die
Unterteilung jedes der Zuhaltungssätze in die beschriebenen Abschnitte dient dazu, zu verhindern, daß der
anfängliche bzw. der erste Kode dadurch ermittelt wird, daß die Stellungen der verschiedenen Zuhaltungen
gemessen werden, bei denen sich der Zylinder 12 drehen lassen würde, und daß dann nach den so gewonnenen
Abmessungen mit Hilfe einer entsprechenden Maschine ein passender Schlüssel hergestellt wird. Dies würde
möglich sein, wenn zweiteilige Zuhaltungen bekannter Art vorhanden wären, bei denen jede Zuhaltung nur
eine Trennfläche aufweist.
Bei dem hier beschriebenen Ausführungsbeispiel sind fünf Sätze von stiftförmigen Zuhaltungen vorhanden.
Natürlich könnte man auch eine größere oder kleinere Zahl von Zuhaltungen vorsehen. Die meisten gebräuchlichen
Zylinderschlösser haben sechs oder vier Zuhaltungen, doch könnte man nach Bedarf Zuhaltungen in
einer größeren oder kleineren Anzahl vorsehen.
Es liegt auf der Hand, daß sich ein Zylinderschloß erheblich leichter auf mechanische Weise, z. B. mit Hilfe
eines Dietrichs, öffnen läßt, wenn jede der Zuhaltungen in drei oder mehr Abschnitte unterteilt ist. Mit anderen
ίο Worten, das Vorhandensein einer größeren Anzahl von Trennflächen zwischen den Zuhaltungsabschnitten führt
zu einer Erhöhung der Anzahl derjenigen Kombinationen von Zuhaltungsstellungen, bei denen sich der
Zylinder 12 mit Hilfe eines Schlüssels drehen läßt. Genauer gesagt führt das Vorhandensein von drei
Trennflächen bei jeder von fünf Zuhaltungen zu einer Erhöhung der Anzahl von Kombinationen, bei der sich
der Zylinder mit Hilfe eines Schlüssels drehen lassen würde, von fünf auf 243. Bei einem Zylinderschloß
bekannter Art mit fünf Zuhaltungen stehen bekanntlich 12 000 Zuhaltungsstellungskombinationen bzw. Schlüsselformen
zur Verfügung.
Aus dieser Vergrößerung der Möglichkeiten zum
unbefugten Öffnen des Schlosses mit Hilfe eines Dietrichs ergibt sich eine vorteilhafte Möglichkeit, die
Ermittlung des ersten codierten elektrischen Signals im wesentlichen vollständig zu verhindern.
Dieses erste codierte Signal wird durch die Stellungen der Zuhaltungen bestimmt, die diese beim Gebrauch des
richtigen Schlüssels einnehmen.
Wie erwähnt, stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, die Benutzung eines Kraftfahrzeugs unmöglich
zu machen. Beispielsweise könnte man die Zufuhr von Drucköl zu den hydraulischen Ventilstößeln
unterbrechen, so daß die Ventile nicht geöffnet werden können. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die
Schwungscheibe mit Hilfe eines Kraftbolzens zu verriegeln. Zwar ist es hierdurch möglich, ein Drehen
der Kurbelwelle zu verhindern, doch kann sich diese Maßnahme als nachteilig erweisen, da diese zu
erheblichen Beschädigungen sowohl des Motors als auch des Getriebes führen könnte, wenn das Fahrzeug
geschoben, geschleppt oder angefahren wird. Eine weitere Möglichkeit, ein Fahrzeug gebrauchsfähig zu
machen, besteht darin, das Lenkgetriebe am unteren Ende der Lenksäule zu blockieren oder auszukuppeln.
Hierbei besteht jedoch ein Nachteil darin, daß ein Versagen einer solchen Einrichtung zu einer erheblichen
Gefährdung führt. Auch ein zwangsläufig oder formschlüssig arbeitendes Radschloß könnte zu einer
erheblichen Gefährdung führen, z. B. beim ungewollten Einrasten während einer Fahrt mit der vollen
Geschwindigkeit. Außerdem würde es der Polizei oder der Besatzung von Noteinsatzfahrzeugen unmöglich
sein, das Fahrzeug in diesem Fall aus dem Wege zu räumen.
Eine weitere Möglichkeit, ein Fahrzeug gebrauchsfähig zu machen, besteht darin, daß man die Zufuhr von
Kraftstoff zum Vergaser verhindert. In diesem Fall könnte das Fahrzeug nur so lange betrieben werden, wie
es der im Vergaser vorhandene Kraftstoffvorrat zuläßt. Diese Maßnahme kann jedoch durch einen unbefugten
Benutzer leicht wirkungslos gemacht werden, denn dieser hätte die Möglichkeit, an die zum Vergaser
führende Kraftstoffleitung eine Hilfsleitung anzuschließen. Weiterhin wäre es möglich, das Austreten von
Kraftstoff aus den Düsen des Vergasers zu verhindern, doch würde es zur Anwendung dieser Maßnahme
erforderlich sein, die gegenwärtig bei Kraftfahrzeugen in Gebrauch befindlichen Vergaser vollständig umzukonstruieren.
Ferner würde es möglich sein, eine Einrichtung zum Steuern einer Entlüftungsöffnung der Ansauganlage
oder eine Einrichtung zum Steuern eines zwischen dem Vergaser und dem Motor angeordneten Drosselklappenventils
vorzusehen. Alle diese Maßnahmen machen jedoch konstruktive Änderungen sowie fertigungstechnische
Änderungen erforderlich, was allerdings bei der Verwendung eines Drosselklappenventils in einem
geringeren Ausmaß zutrifft.
Eine sehr zweckmäßige Möglichkeit besteht im Umleiten des einem automatischen Getriebe zuzuführenden
Öl mit Hilfe eines durch einen Elektromagneten steuerbaren Ventils wird ein solches Magnetventil nicht
durch das Eingeben und Entschlüsseln des richtigen codierten Signals in der vorgeschriebenen Weise
betätigt, kann das Öl nicht durch das Getriebe geleitet werden, um es dem Fahrzeug zu ermöglichen, mit
eigener Kraft zu fahren. Der Vorteil dieses Verfahrens besteht darin, daß allenfalls mit Ausnahme der äußeren
Gehäuse der Getriebe keine oder nur geringe fertigungstechnische Änderungen erforderlich werden.
Außerdem herrscht in einem Getriebe eine relativ niedrige Temperatur von nicht mehr als etwa 95° C, so
daß keine besonders große Gefahr einer Beschädigung eines Magnetventils und der verwendeten elektrischen
Decodierungsschaltungen besteht. Schließlich ist das Innere eines Getriebes nur in einer dafür ausgerüsteten
Werkstatt und unter einem erheblichen Arbeitsaufwand zugänglich zu machen.
Bei der im folgenden noch ausführlicher beschriebenen Sperreinrichtung wird nicht versucht, ein unbefugtes
Öffnen des Schlosses mit mechanischen Mitteln zu verhindern, sondern es wird sogar ein Schloß verwendet,
bei dem sich die richtigen Stellungen der Zuhaltungen leichter ermitteln lassen als bei den bis
jetzt bekannten Schlössern. Die Zuhaltungen bilden Bestandteile elektronischer Schalter, durch die ein
erstes codiertes Signal festgelegt wird, das sich nur schwer ermitteln läßt, da es mehrere hundert Stellungen
gibt, bei denen sich das Schloß mechanisch öffnen lassen würde, während nur eine dieser Stellungen dem
richtigen Code entspricht. Dieses erste codierte Signal wird benutzt, um ein zweites codiertes Signal· zu
erzeugen, das zu einem Decodierer übermittelt wird, welcher in einem unzugänglichen Teil der zu schützenden
Vorrichtung, z. B. dem Getriebe eines Fahrzeugs, untergebracht ist. Das zweite codierte Signal wird
decodiert, und der von dem eigentlichen Schloß entfernte Teil der Sperreinrichtung wird nur dann
betätigt, wenn ihm das richtige zweite codierte Signal zugeführt wird. Um zu verhindern, daß jemand
schließlich das Schloß dadurch öffnet, daß er sämtliche möglichen Kombinationen, deren Benutzung erleichtert
ist, durchprobiert, ist die elektronische Sperreinrichtung mit einer Einrichtung versehen, durch die die Sperreinrichtung
vollständig gesperrt wird, wenn sie nicht innerhalb einer sehr kurzen Zeitspanne betriebsfähig
gemacht wird.
Wie erwähnt, dienen die Zuhaltungssätze 18, 20, 22, 24 und 26 dazu, ein erstes codiertes Signal zu erzeugen,
das dadurch repräsentiert wird, daß die Schalter eines Satzes von Schaltern einen elektrischen Stromkreis
schließen bzw. nicht schließen, wenn der richtige Schlüssel in den Zylinder 12 eingeführt wird. Diese
Schalter 118, 120, 122, 124 und 126 sind in Fig.4A schematisch dargestellt und entsprechen direkt den
verschiedenen Zuhaltungssätzen. Beispielsweise ist der Zuhaltungssatz 18 nach Fig. 1 in Fig.4A als Schalter
118 dargestellt usw.
Ferner ist in F i g. 4A jeder der dargestellten Schalter mit einer der Bezeichnungen N.O. (normalerweise
offen) bzw. N.C. (normalerweise geschlossen) versehen. Die Bezeichnung N.O. bedeutet, daß der betreffende
Schalter keinen Stromkreis schließt, wenn der richtige
ίο Schlüssel in den Zylinder 12 eingeführt wird, und die
Bezeichnung N.C. bedeutet, daß der betreffende Schalter beim Einführen des Schlüssels einen Stromkreis
schließt. Bei der Schaltung nach Fig.4A dient
dieser der Schalter dazu, beim Schließen eine Leitung mit einem Masseanschluß zu verbinden.
Zwar wird die Wahl, ob ein bestimmter Schalter, d. h. ein bestimmter Zuhaltungssatz, bei einem bestimmten
Schlüssel einen Stromkreis schließt oder nicht, durch den Hersteller des Schlosses getroffen, doch erfolgt
diese Wahl völlig willkürlich. Außerdem wird sie von Schlüssel zu Schlüssel variiert. Die Zuhaltungssätze bzw.
die ihnen entsprechenden Schalter bilden die Einrichtung zum Erzeugen des ersten codierten elektronischen
Signals.
Fig. 1 und 2 zeigt eine Schloßkonstruktion, bei der
die Abschnitte der Zuhaltungen benutzt werden können, um jeweils einen elektrischen Stromkreis zu schließen
bzw. nicht zu schließen.
Gemäß F i g. 1 steht bei der Sperrstellung des Zylinderschlosses 10 jeder Satz von Zuhaltungsabschnitten
in Eingriff mit miteinander fluchtenden Öffnungen, die in dem Zylinder 12 bzw. einem
Schloßgehäuse 38 ausgebildet sind. Gemäß Fig. 2 wird
jede Öffnung, in der ein Satz von Zuhaltungsabschnitten gleitend geführt ist, in dem Schloßgehäuse 38 durch
einen Isolator 40 abgegrenzt. Die Öffnung 39 zum Aufnehmen der betreffenden Zuhaltung ist mit einer
elektrisch leitenden Buchse 42 ausgekleidet, daß sich zu einem Punkt erstreckt, der der Trennfläche zwischen
dem Schloßgehäuse 38 und dem Zylinder 12 benachbart, jedoch gegenüber dieser Trennfläche um einen kleinen
Betrag nach oben versetzt ist. Um diesen Abstand einzuhalten, ist gemäß F i g. 2 in das untere Ende des
Isolators 40 ein Ring 44 aus isolierendem Werkstoff eingebaut.
Ferner ist eine Leitung 46 vorhanden, die die Buchse 42 mit der noch zu beschreibenden elektronischen
Schaltung verbindet, während der Zylinder 12 elektrisch geerdet ist. Daher kann ein zur Erde oder Matte
führender Stromkreis über die Zuhaltungen geschlossen werden oder nicht; was sich jeweils danach richtet, ob
ein bestimmter Abschnitt oder mehrere bestimmte Abschnitte der Zuhaltungen, die den Spalt zwischen der
Buchse 42 und dem Zylinder 12, der durch den Ring 44 bestimmt ist, überbrücken, leitfähig oder nicht leitfähig
sind. Da der Schalter 118 beim Einführen des Schlüssels
16 in das Schloß nicht an Masse gelegt wird, müssen die Segmente 18c und 186 aus einem nicht leitfähigen
Werkstoff bestehen. Gemäß Fig.4A soll jedoch der Schalter 122 an Masse gelegt werden, wenn der richtige
Schlüssel in das Schloß eingeführt wird. Um dies zu ermöglichen, werden die Zuhaltungsabschnitte 22c und
226 mindestens mit einem leitfähigen äußeren Überzug versehen, so daß sie einen Stromkreis schließen, der sich
an dem Ring 44 vorbei erstreckt, welcher dem Zuhaltungssatz 22 zugeordnet ist.
Gemäß der vorstehenden Beschreibung können die verschiedenen Abschnitte der Zuhaltungen aus einem
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isolierenden Material, ζ. Β. einem Kunststoff, hergestellt
werden. Diejenigen Abschnitte von Zuhaltungssätzen, die dazu bestimmt sind, einen Stromkreis zu schließen,
und die daher jeweils einen Bestandteil eines normalerweise geschlossenen Schalters bilden, können aus
Kupfer oder Messing bestehen oder aus einem Kunststoff hergestellt sein, der mit einem dünnen
Überzug aus einem leitfähigen Werkstoff versehen ist. Natürlich können zur Erzielung der gleichen Wirkung
auch andere Kombinationen von leitfähigen und nicht leitfähigen Werkstoffen verwendet werden.
Für die Erzeugung des ersten codierten Signals können auch andere Arten von Schlössern verwendet
werden.
Beispielsweise zeigt F i g. 5 ein Gehäuse 38', in dem ein Zuhaltungssatz 18' gleitend geführt ist, der je nach
Bedarf aus einem Kunststoff oder Messing besteht. Das obere Ende des Zuhaltungssatzes 18' wird durch einen
langgestreckten Abschnitt 48' gebildet, dessen Aufgabe im folgenden in Verbindung mit dem Ausführungsbeispiel
nach F i g. 1 und 2 erläutert wird. Der langgestreckte Abschnitt 48' ist nahe seinem oberen Ende mit einer
Queröffnung 58' versehen, die dazu dient, elektromagnetische Strahlung durchzulassen, die von einem
Sender 60' abgegeben wird und zu einem Photodetektor 62' gelangen kann. Bei dem Sender 60' handelt es sich
z. B. um eine Lichtemissionsdiode, die eine infrarote Strahlung abgibt. Bei dem Photodetektor 62' handelt es
sich um eine für Infrarotstrahlung empfindliche Transistorvorrichtung.
Im übrigen dürfte die Wirkungsweise der Ausführungsform
nach F i g. 5 als elektronischer Schalter aus der Beschreibung des Ausführungsbeispiels nach F i g. 1
und 2 ersichtlich sein. Gemäß F i g. 5 empfängt der Photodetektor 62' eine Strahlung, oder er empfängt
keine Strahlung, und dies richtet sich jeweils danach, ob das langgestreckte Zuhaltungssegment 48' mit einer
öffnung 58' versehen ist oder nicht. Bei einem vollständigen Schloß sind jedem Zuhaltungssatz Elemente
zugeordnet, die den in Fig.5 gezeigten
Elementen entsprechen, so daß eine entsprechende Anzahl von elektronischen Schaltern vorhanden ist,
deren Wirkungsweise auf dem Nachweis elektromagnetischer Strahlung beruht.
Der Vorteil der optisch arbeitenden Anordnung nach F i g. 5 besteht darin, daß es möglich ist, alle Abschnitte
der Zuhaltungssätze aus dem gleichen Werkstoff herzustellen, so daß sie die gleiche Reibung erzeugen,
wenn sie bewegt werden. In diesem Fall gibt das Schloß keinen gefühlsmäßigen Anhalt für eine unbefugte
Person, die versuchen will, festzustellen, welche Abschnitte als Isolator wirken und weiche Abschnitte
leitfähig sind.
Die Zuhaltungen oder Stifte können auch auf andere Weise ausgebildet werden, um als Schalter zur Wirkung
zu kommen.
Beispielsweise können mechanisch arbeitende Schaltkontakte verwendet werden. Ferner wäre es möglich,
magnetische Detektoren zu verwenden, z. B. magnetische Dioden, Vorrichtungen, bei denen der Halleffekt
ausgenutzt wird, oder kleine Zungenschalter.
Im folgenden wird anhand von F i g. 4A beschrieben, auf welche Weise das erste codierte Signal verarbeitet
wird, das mit Hilfe der Schalter 118, 120, 122, 124 und 126 erzeugt wird. Gemäß Fig.4A sind diese fünf
Schalter jeweils an einen von sechs Eingängen eines NAND-Gatters 64 angeschlossen. Ein solches Gatter
läßt bekanntlich an seinem Ausgang eine logische 0 erscheinen, wenn sämtlichen Eingängen eine logische 1
zugeführt wird. Durch Schließen eines Stromkreises zur Masse wird bewirkt, daß jeder der Schalter 120,122 und
126 eine logische 1 am zugehörigen Eingang des Gatters 64 erscheinen läßt. Der Schalter 118 ist an einen Inverter
66 angeschlossen, der die durch diesen Schalter erzeugte logische 0 invertiert und sie in eine logische 1
verwandelt. Gemäß F i g. 4A ist ein zweiter Inverter 68 vorhanden, der bezüglich des normalerweise offenen
ίο Schalters 124 die gleiche Aufgabe erfüllt wie der Inverter 66.
Die Inverter 66 und 68 sind von den Schaltern entfernt angeordnet und vorzugsweise zusammen mit
dem NAND-Gatter 64 eingekapselt, so daß die Betrachtung der Schalter nicht erkennen läßt, bei
welchen Schaltern es sich um einen Ruheschalter oder um einen normalerweise offenen Schalter oder Arbeitsschalter handelt. Die Inverter 66 und 68 sind zusammen
mit dem Gatter 64 in Form eines einzigen intetrierten Schaltungsplättchens ausgebildet, so daß es selbst dann,
wenn sich das Plättchen zugänglich machen lassen würde, unmöglich wäre, die Ruheschaltung von den
Arbeitsschaltern zu unterscheiden.
Wie erwähnt, liefern die Schalter 118 bis 126 fünf der
sechs Eingangssignale für das Eingangsgatter 64. Das sechste Eingangssignal wird durch einen nachstehend
beschriebenen Zeitgeber erzeugt. Dieser Zeitgeber hat die Aufgabe, dem NAND-Gatter 64 eine logische 1
jeweils nur während einer begrenzten Zeitspanne zuzuführen. Wenn dem Gatter 64 nicht alle logischen
Einsen innerhalb dieser vorbestimmten Zeitspanne zugeführt werden, bewirkt der Zeitgeber, daß die
logische 0 am zugehörigen Eingang des Gatters erhalten bleibt, so daß am Ausgang des Gatters nach wie
vor eine logische 1 vorhanden ist. Hierdurch wird die Sperreinrichtung auf eine noch zu erläuternde Weise
gesperrt.
Der Ausgang des NAND-Gatters 64 ist an den
Eingang eines weiteren NAND-Gatters 70 angeschlossen, das als Inverter arbeitet, um das Ausgangssignal des
Gatters 64 aus einer logischen 0 in eine logische 1 oder umgekehrt zu verwandeln.
Es sei bemerkt, daß die soeben beschriebene
Verwendung von NAND-Gattern nicht die einzige Möglichkeit ist. NAND-Gatter lassen sich jedoch leicht
beschaffen, und daher wurde ihre Verwendung als Ausführungsbeispiel gewählt. Man könnte jedoch auch
ebenso gut Und-Gatter verwenden. Diese Feststellung gilt für alle Teile der Beschreibung der elektronischen
Bauteile der Sperreinrichtung.
Das Ausgangssignal des NAND-Gatters 70 wird
einer Verteilerleitung 72 zugeführt, die ihrerseits gemäß
„ F i g. 4A mit je einem Eingang von mehreren insgesamt
mit 74 bezeichneten Codierungsgattern verbunden ist.
Sobald an einem der Eingänge der Codierungsgatter 74 eine logische 1 erscheint, werden sämtliche Gatter
betätigt, um ein zweites codiertes elektronisches Signal zu erzeugen.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach F i g. 4A sind auch die Codierungsgatter 74 als NAND-Gatter ausgebildet,
doch könnte man auch Diodengatter oder beliebige andere Gatter vorsehen, die das benötigte logische
Ausgangssignal liefern.
Jedem der zweiten Eingänge der Codierungsgatter werden auf regellose, sich nicht wiederholende Weise
Signale zugeführt, von denen jedes entweder einer Verbindung mit der Masse oder dem Vorhandensein
eines unterbrochenen Stromkreises entspricht. Ob ein
bestimmtes Gatter an Masse liegt oder einen nicht angeschlossenen Eingang aufweist, wird durch den
Hersteller der Sperreinrichtung bestimmt, der somit die Entscheidung über das zweite codierte elektronische
Signal trifft. Die Anzahl der Permutationen des Codes für einen beliebigen Satz von Codierungsgattern wird
mathematisch durch die Anzahl der Gatter bestimmt. Bezeichnet η die Anzahl der Gatter, ist die Anzahl der
Permutationen für bestimmte Code durch den Ausdruck 2" gegeben. Bei acht Gattern stehen somit 256
Permutationen zur Verfügung, während bei 16 Gattern 65 536 Permutationen verfügbar wären.
Zwar zeigt F i g. 4A auch Gatter 74, doch könnte man
auch eine größere oder kleinere Zahl von Gattern vorsehen. Eine Erhöhung der Zahl der Gatter führt zu
einer Verbesserung der Sicherheit.
Die Codierungsgatter 74 sind zusammen mit den den NAND-Gattern 64 und 70 sowie den Invertern 66 und
68 eingekapselt. In der Praxis können sie Bestandteile eines einzigen Plättchens mit einer integrierten
Schaltung bilden. Das Plättchen wird vorzugsweise in einen Kunststoff, z. B. ein Epoxyharz, eingekapselt. Es
kann dem Zylinderschloß 10 räumlich benachbart sein.
Die Aufgabe der Codierungsgatter besteht darin, zu verhindern, daß jemand Drahtleitungen anzapft, um sich
einen Einblick in das elektronische System zu verschaffen und das erste codierte Signal zu ermitteln.
Keine Person, die irgendwelche Drähtleitungen anzapft, welche sich an die Ausgänge der Codierungsgatter 74
anschließen, erhält elektronische Informationen, die es ermöglichen würden, die Sperreinrichtung zu öffnen,
denn elektronisch betrachtet, haben alle Gatter das gleiche »Aussehen«.
Die an die Ausgänge der Codierungsgatter 74 angeschlossenen Leitungen sind mit einem Decodierer
verbunden, der an einer anderen unzugänglichen Stelle in einem Fahrzeug oder einer anderen Vorrichtung
angeordnet ist, die durch die Sperreinrichtung geschützt werden soll. Gegebenenfalls könnte man Leitungsattrappen
in beliebiger Anzahl vorsehen, damit niemand durch Zählen der Drahtleitungen auch nur die Anzahl
der verfügbaren Codepermutationen erkennen kann.
Auch der schon erwähnte Zeitgeber ist in Fig.4A
dargestellt. Zu diesem Zeitgeber gehören fünf in Reihe geschaltete Schalter 180, 182, 184, 186 und 188. Jeder
dieser Schalter ist betriebsmäßig den beschriebenen Zuhaltungssätzen 18 bis 26 auf eine noch zu erläuternde
Weise zugeordnet. Die Schalter ermöglichen es, den Eingang eines NAND-Gatters 90 an Masse zu legen.
Sobald einer der Schalter geöffnet wird, verwandelt sich das Eingangssignal des Gatters 90 aus einer logischen 0
in eine logische 1. Dies hat zur Folge, daß am Ausgang des Gatters 90 anstelle einer logischen 1 eine logische 0
erscheint. Mit anderen Worten, das Ausgangssignal des Gatters 90 ist normalerweise eine logische 1, doch geht
dieses Signal in eine logische 0 über, sobald irgendeiner der Schalter 180 bis 188 geöffnet wird.
Wie erwähnt, sind die Schalter 180 bis 188 den
Zuhaltungen 18 bis 26 zugeordnet. Wenn die Lage irgendeiner der Zuhaltungen verändert wird, wie es ω
erforderlich ist, wenn das Schloß auf mechanischem Wege geöffnet werden soll, wird somit stets einer der
Schalter 180 bis 188 geöffnet.
Der Ausgang des NAND-Gatters 90 ist mit einem Inverter 92 in Form eines weiteren NAND-Gatters
verbunden, das immer dann, wenn irgendeiner der Schalter 180 bis 188 geöffnet wird, eine logische 0 in eine
logische 1 verwandelt. Das Gatter 92 wirkt praktisch als Schalter, da es einem Kondensator 94 ermöglicht, zu
beginnen, sich bis zu einer angelegten Spannung aufzuladen, die im vorliegenden Fall 5 V beträgt und
über einen Widerstand 96 zugeführt wird. Der Ausgang des NAND-Gatters 92 ist über einen Widerstand 98 mit
dem Kondensator 94 verbunden. Ein weiterer Widerstand 100 verbindet den Kondensator 94 mit dem
Eingang eines Oder-Gatters 102. Wenn am Ausgang des Gatters 92 eine logische 0 erscheint, was geschieht,
wenn sämtliche Schalter 180 bis 188 geschlossen sind, wird somit der Kondensator 94 auf dem Erdpotential
gehalten.
Ein weiterer Widerstand 104 leitet das Ausgangssignal des Oder-Gatters 102 als Rückkopplungssignal
zum Eingang dieses Gatters zurück, so daß dieses Gatter als Pegelfühler arbeitet. Gemäß F i g. 4A ist
somit eine Schmittsche Triggerschaltung vorhanden. Der Pegel, auf den diese Triggerschaltung eingestellt ist,
liegt erheblich tiefer als die als Beispiel erwähnte, an
dem Kondensator 94 liegende Spannung von 5 V. Die Triggerschaltung könnte z. B. so eingestellt sein, daß sie
Ausgangssignalimpulse von 2 V erzeugt. Wenn die Spannung an dem Kondensator 94 die vorher
eingestellte Spannung überschreitet, geht daher sowohl
das Eingangssignal als auch das Ausgangssignal des Oder-Gatters 102 aus einer logischen 0 in eine logische 1
über. Die Zeitspanne, während welcher dies geschieht, richtet sich nach der ÄC-Zeitkonstante, die durch die
elektrischen Werte des Widerstandes 96 und des Kondensators 94 bestimmt wird. Diese Zeitspanne wird
vorzugsweise auf einen Betrag zwischen 1 und 5 see eingestellt.
Gemäß der vorstehenden Beschreibung des Zeitgebers müssen die Schalter 118 bis 126 dem Eingang des
NAND-Gatters 64 das richtige erste codierte Signal innerhalb einer vorgewählten Zeitspanne zuführen. Der
Ausgang des Gatters 106 ist mit dem sechsten Eingang des NAND-Gatters 64 verbunden. Eine Vorbedingung
für die Betätigung des Schlosses besteht darin, daß allen Eingängen des Gatters 64 jeweils eine logische 1
zugeführt wird. Daher wird die gesamte elektronische Schaltung gesperrt, sobald am Ende der vorbestimmten
Zeitspanne eine logische 0 erscheint. Geschieht dies
nicht, erscheint eine logische 1 am Ausgang des NAND-Gatters 90 und daher auch am Eingang des
NAND-Gatters 106, was bedeutet, daß am Ausgang dieses Gatters eine logische 0 erscheint.
Der Vorteil der beschriebenen Anordnung besteht darin, daß selbst dann, wenn eine unbefugte Person
zufällig auf das richtige erste codierte Signal stößt, ein mechanisches öffnen des Schlosses eine Zeit beanspruchen
würde, die länger ist als die erwähnte vorbestimmte Zeitspanne. Sobald diese Zeitspanne überschritten
wird, erhält der Zeitgeber eine logische 0 an einem der Eingänge des NAND-Gatters 64 aufrecht, so daß das
Schloß gesperrt bleibt.
Der Zeitgeber wird jedesmal zurückgestellt, wenn der Schlüssel oder irgendein anderes Werkzeug, mit dem
die Zuhaltungsstifte betätigt worden sind, aus dem Schloß herausgezogen wird. Hierbei können die
Zuhaltungsstifte den Eingang des NAND-Gatters 90 erneut erden und daher den Zeitgeber dadurch
zurückstellen, daß sie den Kondensator 94 auf das Erdpotential bringen. Hierdurch wird es dem rechtmäßigen
Benutzer der Sperreinrichtung dann, wenn er den Schlüssel ungeschickt gehandhabt hat, ermöglicht, den
Schlüssel wieder herauszuziehen und ihn dann erneut innerhalb der vorbestimmten Zeitspanne in das Schloß
einzuführen. Wird der richtige Schlüssel innerhalb der
vorbestimmten Zeitspanne eingeführt, erscheinen alle logischen 1-Signale am Eingang des NAND-Gatters 64,
so daß der Verteilerleitung 72 ein logisches 1-Signal zugeführt wird. Die erwähnte Zeitspanne wird so
gewählt, daß ihre Länge ausreicht, um das Einführen des richtigen Schlüssels in den Zylinder 12 zu ermöglichen,
daß sie jedoch erfolgreiche mechanische Hantierungen an dem Schloß vereitelt. Wie erwähnt, hat die
vorbestimmte Zeitspanne vorzugsweise eine Länge von 1 bis 5 see.
Wird der richtige Schlüssel innerhalb der festgelegten Zeitspanne in den Zylinder 12 eingeführt, wird ein
logisches O-Signal von dem Ausgang des NAND-Gatters 64 aus durch die Leitung 108 dem zweiten Eingang
des NAND-Gatters 106 zugeführt, so daß am Ausgang des Gatters 106 eine logische 1 erscheint, und der
Zeitgeber ohne Rücksicht auf das logische Signal am Ausgang des Oder-Gatters 102 wirkungslos bleibt.
Wie erwähnt, richtet sich die Arbeitsweise des Zeitgebers nach den Bewegungen der Zuhaltungsstiftsätze
18 bis 26, und F i g. 1 bis 3 zeigt, auf welche Weise dies bewirkt wird.
Gemäß F i g. 1 wird der obere Teil jedes der Zuhaltungsstiftsätze 18 bis 26 durch einen der
langgestreckten Abschnitte 48, 50, 52, 54 und 56 gebildet. Zu jedem dieser langgestreckten Abschnitte
gehört eine von mehreren Stangen 128, 130, 132, 134 und 136, die jeweils nach oben durch eine zugehörige
öffnung einer in F i g. 3 dargestellten gedruckten Schaltung 138 ragen.
Jede der Stangen 128 bis 136 ist nahe ihrem oberen Ende mit einem eine Verdickung bildenden Flansch
versehen; diese Flansche 140,142,144,146 und 148 sind
in F i g. 1 zu erkennen. Bei jedem Flansch besteht mindestens die Unterseite aus einem elektrisch leitenden
Werkstoff, z. B. Kupfer. Wird der Schlüssel 16 aus der Zylindernut 14 herausgezogen, kommen sämtliche
Flansche 140 bis 148 zur Anlage an der Oberseite der gedruckten Schaltung 138, die in leitfähige Abschnitte
150, 152, 154; 156, 158 und 160 unterteilt ist. Daher bilden die leitfähigen Flansche zusammen mit den
leitfähigen Abschnitten 150 bis 160 beim Herausziehen des Schlüssels 16 einen zur Erde führenden Stromkreis.
Wird jedoch irgendeiner der Zuhaltungsstiftsätze 18 bis 26 entweder mit Hilfe eines Schlüssels oder mit Hilfe
eines Dietrichs oder dergleichen nach oben bewegt, wird auch der zugehörige Flansch angehoben, so daß
der über die gedruckte Schaltung 138 verlaufende Stromkreis unterbrochen wird, und daß der Zeitgeber
beginnt, in der weiter oben beschriebenen Weise zu arbeiten.
Vorstehend wurde eine Ausführungsform der zum Betätigen des Zeitgebers benötigten Schalters beschrieben.
Es sei jedoch bemerkt, daß man auch andere Anordnungen vorsehen könnte, die die gleiche Aufgabe
erfüllen. Bei der beschriebenen Ausführungsform handelt es sich nur um ein Beispiel dafür, auf welche
Weise die Verlagerung irgendeines der Zuhaltungsstiftsätze bewirkt, daß der Zeitgeber in Tätigkeit gesetzt
wird. Für jeden Fachmann ist es ohne weiteres möglich, andere Anordnungen zu schaffen, die die gleiche
Aufgabe erfüllen.
Wie erwähnt, führt das Einführen des richtigen Schlüssels in das Schloß dazu, daß das NAND-Gatter
der Verteilerleitung 72 ein logisches 1-Signal zuführt. Sobald dies geschieht, wird ein zweites codiertes
elektronisches Signal erzeugt, das an den Ausgängen der Codierungsgatter 74 erscheint. Dieses zweite
codierte elektronische Signal wird einem in Fig.4B schematisch dargestellten Dekodierer zugeführt. Dieser
Decodierer ist in einem unzugänglichen Teil der zu schützenden Vorrichtung, z.B. dem Getriebe eines
Kraftfahrzeugs, angeordnet. Auch bei dem Decodierer handelt es sich vorzugsweise um ein eingekapseltes
Plättchen mit einem integrierten Schaltkreis, zu dem die in Fig.4B dargestellten elektronischen Schaltungselemente
gehören.
Gemäß Fig.4B sind alle Leitungen, die an Codierungsgatter
74 angeschlossen sind, die ein logisches 1-Signal liefern, mit einer Sammelleitung 200 verbunden,
die an die Eingänge eines NAND-Gatters 202 angeschlossen ist. Sämtliche Leitungen, in denen ein
logisches 0-Signal erscheint, sind jeweils mit einem Inverter 204 bzw. 206 bzw. 208 verbunden, und diese
Inverter verwandeln die logischen 0-Signale in logische 1-Signale, so daß der Sammelleitung 200 nur logische
1-Signale zugeführt werden. Sobald dies geschieht, erscheint am Ausgang des NAND-Gatters 202 ein
logisches 0-Signal, das durch ein weiteres NAND-Gatter 210 invertiert bzw. in ein logisches 1-Signal
verwandelt wird. Ein weiteres NAND-Gatter 212 invertiert dieses Signal erneut, um es in ein logisches
0-Signal zu verwandeln, so daß am Ausgang eines weiteren NAND-Gatters 214 ein logisches 1-Signal
erscheint. Dieses logische Signal wird der Basis eines als Schalter arbeitenden Transistors 216 zugeführt, der
einen Elektromagneten 218 steuert. Sobald an der Basis des Transistors 216 ein logisches 1-Signal erscheint,
kann somit der Transistor den Elektromagneten 218 einschalten. Der Elektromagnet dient dazu, eine
mechanische Einrichtung zu betätigen, mittels welcher die zu schützende Vorrichtung entsperrt wird. Beispielsweise
könnte der Elektromagnet ein Ventil betätigen, das es ermöglicht, daß Öl in der gewünschten Weise
durch das Getriebe strömt, damit das Fahrzeug in Gebrauch genommen werden kann. Bei anderen
Sperreinrichtungen könnte der Elektromagnet auch den Sperriegel eines Schlosses betätigen. Mit der Betätigung
des Elektromagneten hat die Sperreinrichtung ihre eigentliche Aufgabe erfüllt. Natürlich bildet der
Elektromagnet 218 nur ein Beispiel für Vorrichtungen der verschiedensten Art, die benutzt werden könnten,
um eine zu schützende Vorrichtung zu sperren bzw. zu entsperren.
Das NAND-Gatter 212 arbeitet als Entsperrungsdetektor. Wenn eine derartige Funktion nicht benötigt
so wird, kann man dieses Gatter fortlassen. Die Leitung 220 verbindet einen der Eingänge des NAND-Gatters
212 mit dem mechanischen Schloßteil. Diese Leitung wird als gesonderte Leitung zusammen mit den
Leitungen für das zweite codierte Signal verlegt. Das Schloß ist mit einer elektronischen Einrichtung versehen,
die es ermöglicht, ein logisches 1-Signal der Leitung 220 und damit auch dem zugehörigen Eingang des
Gatters 212 nur dann zuzuführen, wenn die Zündanlage des Fahrzeugs eingeschaltet ist. Diese Anordnung führt
zu einer Erhöhung der Sicherheit, da noch ein weiterer Vorgang durchgeführt werden muß, bevor der Elektromagnet
218 eingeschaltet werden kann. Mit anderen Worten, der Elektromagnet kann erst dann betätigt
werden, wenn in der Leitung 220 ein logisches 1-Signal erscheint. Bei einem Kraftfahrzeug körinte dies durch
das Einschalten der Zündanlage bewirkt werden. Hierbei handelt es sich somit um einen weiteren
Vorgang, der bewirkt werden muß, um die Sperreinrich-
tung zu entsperren.
Die vorstehend beschriebene Sperreinrichtung bietet mehrere Vorteil, auf die im folgenden näher eingegangen
wird, und die sich insbesondere auf die Verhinderung von Kraftfahrzeugdiebstählen beziehen. Diese
Sperreinrichtung verhindert auf wirksame Weise den unbefugten Gebrauch oder Diebstahl eines Kraftfahrzeugs
auf einer Straße, einem Parkplatz, einer Einfahrt oder an einer beliebigen anderen zugänglichen Stelle, an
der das Fahrzeug abgestellt worden ist. Bei der Benutzung der Sperreinrichtung braucht der Fahrzeugbenutzer
keine besonderen Handgriffe auszuführen, d. h., das Anlassen des Motors und der Gebrauch des
Fahrzeugs bleiben unverändert.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß die Sperreinrichtung nur relativ geringe Kosten verursacht.
Die Benutzung eines codierten elektronischen Signals
in der beschriebenen Weise macht es unmöglich, ein Fahrzeug durch Kurzschließen des Zündschalters
fahrbereit zu machen. Ein mechanisches Öffnen des Schlosses wird durch die Zeitgeberschaltung verhindert,
deren Vorhandensein bedingt, daß sämtliche codierten Signale innerhalb einer vorbestimmten kurzen Zeitspanne
auftreten müssen. Ein gewaltsames Entfernen des Schlosses von der Lenksäule führt zum Entstehen
eines falschen Codes, so daß die bis jetzt bei Fahrzeugdiebstählen angewendeten Verfahren wirkungslos
bleiben. Wenn kein Schlüssel zur Verfugung steht, hat es für einen unbefugten Benutzer keinen Sinn,
sich Zutritt zum Fahrersitz des Fahrzeugs zu verschaffen. Somit steht in Gestalt der beschriebenen Sperreinrichtung
eine wirksame Diebstahlschutzvorrichtung zur Verfugung.
Schließlich ist darauf hinzuweisen, daß es bei der elektronisch gesteuerten Sperreinrichtung nicht erforderlich
ist, einen drehbaren Schlüsselzylinder vorzusehen, jedoch kann ein drehbarer Schlüsselzylinder
bekannter Art vorhanden sein, damit der Benutzer des Schlosses seine Gewohnheiten nicht zu ändern braucht.
Es ist jedoch festzustellen, daß es zum Betätigen des Schlosses ausreicht, den Schlüssel einzuführen und
hierdurch die Zuhaltungen zu betätigen. Andererseits könnte man die Sperreinrichtung bei einer Schutzeinrichtung
verwenden, bei der kein drehbarer Schlüsselzylinder vorhanden ist. Beispielsweise könnte das
Einführen des Schlüssels dazu dienen, einen verborgenen Motor einzuschalten, mittels dessen ein Sperriegel
in bzw. außer Eingriff mit einem Pfosten gebracht werden kann. Eine solche Anordnung könnte sich z. B. in
Wohnungen anwenden lassen, um Türen und Fenster auf bessere Weise zu sichern.
Hierzu 5 Blatt Zeichnungen
030109/181
Claims (8)
1. Schlüsselbetätigbare elektronisch gesteuerte Sperreinrichtung mit einer ersten Einrichtung zum
Erzeugen eines ersten codierten elektrischen Signals in Abhängigkeit von der Betätigung eines Schlüssels
und mit einer Decodiereinrichtung zur Decodierung und Auswertung eines ersten codierten Signals und
zur Betätigung der Sperreinrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß der Ausgang der Decodiereinrichtung
(64,66,68, 70) zur Decodierung des ersten elektronischen Signals über unzugängliche
Verbindungsleitungen mit dem Eingang einer zweiten Codiereinrichtung (74) zum Erzeugen eines
zweiten unabhängig bestimmbaren codierten elektronischen Signals lediglich bei Empfang eines
Ausgangssignals von den Decodiereinrichtungen (64, 66, 68, 70) verbunden ist, daß die Ausgänge der
zweiten Codiereinrichtung (74) mit den Eingängen einer weiteren Decodiereinrichtung (202, 204, 206,
208, 210) verbunden sind und daß das Ausgangssignal der weiteren Decodiereinrichtung (202, 204,
206, 208, 210) mit Betätigungseinrichtungen (214, 216) für die Sperreinrichtung (218) verbunden ist.
2. Sperreinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Decodiereinrichtungen (64,
66,68) zur Decodierung des ersten codierten Signals einen zusätzlichen Eingang aufweisen, daß dieser
Eingang mit dem Ausgang einer Zeitgeberschaltung (94 bis 106) verbunden ist und daß die Zeitgeberschaltung
ein Signal über eine vorgegebene Zeitperiode nach einer ersten Betätigung des Schlüssels
abgibt, so daß die Decodiereinrichtung (64, 66, 68) nur während dieser Zeitperiode ein Ausgangssignal
an die zweiten Codiereinrichtungen (74) abgeben kann.
3. Sperreinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Codiereinrichtung
(12,14) zum Erzeugen des ersten codierten elektrischen Signals in Abhängigkeit von der
Betätigung eines Schlüssels ein Schloß mit einer mehrere Zuhaltungen (18, 20, 22, 24, 26) umfassenden
Zuhaltungsanordnung umfaßt, bei der mindestens eine der Zuhaltungen in drei oder mehr
Abschnitte unterteilt ist, um eine Betätigung der Zuhaltungsanordnung jeweils bei mehr als einer
Stellung der Zuhaltungen zu ermöglichen und daß die Zuhaltungen außer Teilen (42,46) zur Erzeugung
des ersten codierten Signals Einrichtungen (138 bis 160) zur Erzeugung eines Steuersignals für den
Zeitgeber (94 bis 106) umfassen.
4. Sperreinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschnitte der Zuhaltungen
in leitende und nichtleitende Elemente (18a, 186,18c)
mit vorgegebener Auswahl unterteilt sind, um das erste codierte Signal durch Schließen oder Unterbrechen
eines elektronischen Kreises durch Zuhaltungen und die Zuhaltungsanordnungen zu erzeugen.
5. Sperreinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten Codiereinrichtungen
(12, 14) zur Erzeugung des ersten codierten elektronischen Signals in Abhängigkeit
von der Betätigung eines Schlüssels ein Schloß mit einer Zuhaltungsanordnung einschließen, die mindestens
eine Zuhaltung (48') aufweist, daß die Zuhaltung Einrichtungen zur Unterbrechung eines
elektrooptischen Weges zwischen elektrooptischen Einrichtungen (60', 62') aufweist und daß die
elektrooptischen Einrichtungen die ersten Codiereinrichtungen zur Erzeugung des ersten codierten
elektronischen Signals in Abhängigkeit von einem Schlüssel bilden.
6. Sperreinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das
Ausgangssignal der weiteren Decodiereinrichtung (202, 204,206,208,210) mit den Betätigungseinrich-ο
tungen (214,216) für die Sperreinrichtung (218) über
ein Verknüpfungsglied (212) zur Verknüpfung des Ausgangssignals mit einem weiteren Signal verbunden
ist.
7. Sperreinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Betätigungseinrichtungen (214, 216) für die Sperreinrichtung (218) sowie die Sperreinrichtung (218)
selbst im Inneren eines automatischen Getriebes eines Kraftfahrzeuges angeordnet sind und daß die
Sperreinrichtung (218) ein Elektromagnet zur Steuerung eines Ventils zur Steuerung der ölströmung
des automatischen Getriebes ist.
8. Sperreinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzlich die Decodiereinrichtung
(202, 204, 206, 208, 210) im Inneren des automatischen Getriebes angeordnet ist.
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1973
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DE4220911A1 (de) * | 1992-06-25 | 1994-01-05 | Akram Memar Tehrani | Mechanisches Code-geschütztes Schloß mit Alarmanlage |
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