DE2256331A1 - Verfahren zur harnsaeurebestimmung - Google Patents
Verfahren zur harnsaeurebestimmungInfo
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Description
München, den 16. November 1972
24 440
American'Monitor Corp., Indianapolis, Indiana / USA
Verfahren zur Harnsäurebestimmung
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur quantitativen kolorimetrischen Harnsäurebestimmung in parallelen Test-
und Blindproben ohne Eiweissfällung unter Verwendung von Uricase.
Die quantitative Bestimmung der Harnsäure im Blutserum ist sowohl für diagnostische Zwecke als auch zur Beobachtung
und Verfolgung des Verlaufs einer Reih© von Krankheiten und Krankneitszuständen unerlässlich«, Diese zen~
trale Bedeutung kommt der Harnsäure insbesondere als Abbauprodukt
sowohl der aus der Kost stammenden Purine als auch der vom Körper synthetisierten Purine zu, Der gestände
menschliche Körper, enthält etwa 1,1 g Harnsäure g wobei -won
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dieser Menge nur rund 1/6 Im Blut vorliegt, während der
Rest im Gewebe verteilt ist. Die quantitative Bestimmung dieser geringen im Blut vorkommenden Harnsäuremengen
ist das spezielle Thema der vorliegenden Erfindung.
Aus dem Blut wird die Harnsäure durch die Nieren herausgefiltert, wobei normalerweise die Ausscheidung von Harnsäure
im Urin 250 bis 750 mg pro 24 Stunden beträgt. Der Harnsäurespiegel des Urins ist insbesondere für die Diagnose
und die Überwachung von Nierenkrankheiten von Bedeutung, da fast alle Nierenerkrankungen den Harnsäurespiegel .
des Urins beeinflussen. So ist der Harnsäurespiegel im Urin
als Index für die metabolisierte Purinmenge zu werten, wobei ein Vergleich des Harnsäurespiegeis im Blutserum
und des Harnsäurespiegels im Urin wertvolle Information für die diagnostische Unterscheidung einer Reihe von Erkrankungen
liefert, die entweder den Purinmetabolismus oder die Nierenfunktion in Mitleidenschaft ziehen.
Der normale Harnsäurespiegel im Blutserum beträgt weniger als 6,5 mg pro 100 ml Serum. Wie gering diese Konzentration
der Harnsäure im Vergleich zur Konzentration anderer Körperstoffe ist, zeigt beispielsweise ein Vergleich mit den
Glucosekonzentrationen, deren Bestimmung ebenfalls für diagnostische Zwecke herangezogen wird. Die Harnsäurekonzentration
im Serum beträgt grössenordnungsmässig etwa nur 1/10 der Konzentration solcher anderen Körpersubstanzeno
Bei Gichterkrankungen sind zwar die Mengen an Harnsäure
im Vergleich zu nichterkrankten Personen im Blutsystem
wesentlich höher, jedoch liegen auch diese erhöhten Konzentrationen noch kaum über dem Normalwert, wenn man diesen
Absolutwerten das Gesamtvolumen des Blutes des Körpers
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gegenüberstellt. Bei Gichterkrankungen liegt die Harasäurekonzentration
des Serums in der Regel etwa zwischen 6,5 und 10 mg pro 100"ml. Nicht selten wird der Erfolg
einer Gichtbehandlung durch Messungen des Harnsäurespiegeis
verfolgt, 'wobei bereits relativ kleine Änderungen des Spiegels über den Verlauf der Behandlung Aufschluss geben können.
Von einer klinischen Verbesserung kann dabei schon bei nur geringen Abnahmen des Harnsäurespiegels gesprochen
werden. Eine Erhöhung des Harnsäurespiegels im Serum tritt auch bei erhöhtem Metabolismus, der Nucleoproteine ein,'
wie er beispielsweise bei Leukämie und Polycythämie zu
beobachten ist. Auch aus dieser Sicht kommt der genauen Bestimmung des Harnsäurespiegeis im Serum eine zentrale
diagnostische Bedeutung zu.
Die diagnostische Verwertbarkeit der HarhsäurebeStimmungen
ist weiterhin durch die Tatsache bestimmt, dass erhöhte Harnsäurespiegel auch ein diagnostischer Befund bei idiopathischen
Familienhyperuricaemien sind. Auch deuten erhöhte Harnsäurespiegel im Blutserum auf eine diagnostisch
zu beachtende verminderte Nierenfunktion hin. Bei schwereren Nierenschädigungen wurden Harnsäurekonzentrationen
im Blutserum bis zu 20 bis 35 mg pro 100 ml beobachtet.
Wenn bereits bei den vorstehend beschriebenen Erkrankungen eine genaue Bestimmung der Harnsäure im Blutserum überaus
wünschenswert ist, so ist eine überaus genaue Bestimmung der Harnsäurespiegel im Blut gerade für die Grenzfälle
beginnender Beeinträchtigung der Nierenfunktion von ausschlaggebender Bedeutung, da hier die Spiegelveränderungen
im Vergleich zu den normalen Blutspiegeln ausserordentlich gering ist.
So steht auf der einen Seite die nachdrückliche Forderung
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nach genauen und verlässlichen Bestimmungen des Harnsäurespiegels,
und stehen auf der anderen Seite in der Praxis Bestimmungsverfahren zur Verfügung, die nicht ausschliessen
können, dass auch andere Stoffe im Blutserum und im Urin fälschlicherweise als Harnsäure bestimmt werden
können. Auf diese Weise kommen fehlerhaft überhöhte Harnsäurespiegelbestimmungen zustande, die zu falschen
und nicht selten gefährlichen Therapien führen.
Wenn ein Patient beispielsweise einen hohen Ascorbinsäurespiegel im Serum aufweist, so wird man unter Verwendung
der herkömmlichen Verfahren zur Bestimmung des Harnsäurespiegels ausserordentlich hohe Harnsäurespiegel feststellen.
Um so gravierender wird dieses Problem, als auch wiederholt durchgeführte Kontrollbestimmungen stets zu den gleichen
scheinbar hohen Harnsäurespiegeln führen. Neben solchen
auch normalerweise im Serum vorkommenden Stoffen, die zu hohe Harnsäurespiegel vortäuschen können, gibt es
jedoch in der Nahrung und in den vom Patienten eingenommenen Arzneimitteln eine Reihe von Stoffen, die ebenfalls
eine Harnsäurebestimmung beeinflussen können. Zu solchen Stoffen gehören beispielsweise Coffein, das dem Körper
aus den coffeinhaltigen Getränken zugeführt wird, und
Gentisinsäure, die im Körper nach der Verabreichung von Aspirin gebildet wird. Auch in grösseren Mengen vom Patienten
zu sich genommenes Vitamin C führt zu einer beträchtlichen Erhöhung des Ascorbinspiegels im Serum und
kann ebenfalls zu hohe Harnsäurespiegel vortäuschen, wenn diese nach herkömmlichen Verfahren bestimmt werden.
In der Praxis werden dann in all diesen Fällen die routinemässig
im Labor bestimmten Harnsäurespiegel des Blutserums oder des Urins aufgrund des Einflusses der vorgenannten
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Stoffe zu hoch ausfallen und dem behandelnden Arzt zu
hoch berichtet werden, wobei es andererseits aber durchaus auch vorkommen kann, dass Patienten mit ausserordentlich
geringen Spiegeln solcher sekundär beeinflussender Substanzen, aber einem zu hohen Harnsäurespiegel, als scheinbar
vollständig gesund angesehen werden, da die Bestimmung des Harnsäurespiegels, die die Bestimmung ^der anderen, im
angenommenen Fall ausserordentlich niedrigen Werte miterfasst, in einen scheinbar durchaus normalen Rahmen fällt,
wie er aufgrund der Erfahrungen mit der Bestimmungsmethode in der Regel angetroffen wird. Auf diese Weise können bereits
bestehende Krankheiten lange Zeit diagnostisch unentdeckt bleiben« ·
In dem Bericht von OFFER, Centr. Physiol. 8:801 (1894),
zitiert in R.J. HENRY, MeD., Clinical Chemistry Principles
and Techniques, Harper & Row (1967) S. 276, wird mitgeteilt, dass Harnsäure in alkalischen Lösungen mii|iolframatophosphorsäure
eine blaue Färbung bzw* blaue Chromophore bildet. Die direkte Anwendung der Wolframatophosphorsäurereaktion
auf Urin und proteinfreie Filtrate wurde von S.R. BENEDICT, J. Biol. Chern, 51:187 (1922), zitiert
in HENRY, I.e., S. 276, eingeführt und von 0. FOLIN, J0
Biol. Chem. 86:179 (1930), zitiert in HENRY, I.e. S. 276,
modifizierte Spätere Modifizierungen dieser Verfahren hatten eine Verbesserung der Linearität und eine Unterdrückung
der Trübung zum Ziel. Allen, auch den modifizierten Verfahren haftet als wesentlicher Nachteil jedoch ihre zu
geringe Spezifizität bei der Harnsäurebestimmung an, da andere Stoffe oder Chromogene als Harnsäure, die ebenfalls
im Serum auftreten, die blaue Färbung verursachen und damit irrtümlich als Harnsäure angesehen und bestimmt
werden. Zu diesen Stoffen gehören u.a.-beispielsweise·
Ergothionein, Glutathion, Ascorbinsäure, Glucose, Tyrosin,
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Tryptophan, Cystin, Cystein, Coffein, Gentisinsäure sowie eine Reihe phenolischer Verbindungen, Ausserdem ist zur
Durchführung der bekannten Verfahren stets eine Eiweissfällung und ein Abtrennen des gefällten Eiweisses erforderlich,
um eine Chromophorenbildung aus dem Protein selbst und damit grobe Fehlbestimmungen zu verhindern.
Ausserdem ist die Entfernung von Eiweiss aus den zu untersuchenden Proben erforderlich, um eine Eintrübung der
Proben durch Wechselwirkungen des Proteins mit den benutzten Reagenzien zu verhindern. Die dafür erforderlichen
Handhabungen verlängern die Dauer der durchgeführten Bestimmung.
Um die Spezifizität der Bestimmungen auf Harnsäure im Blut zu erhöhen, führten H.A. BULGER und H.E. JOHNS,
J. Biol. Chem. 140:427 (1941), zitiert in HENRY, I.e.,
S. 277, die Verwendung des ausserordentlich spezifischen Enzyms Uricase ein, durch das die Harnsäure im Serum oder
im Urin spezifisch zerstört wird. Die frühen Verfahren bestanden darin, dass man das Eiweiss fällte, und zwar
sowohl in einer Testprobe als auch in einer Blindprobe, anschliessend in beiden Proben die übliche Farbreaktion
durchführte, wobei man in der Testprobe die Harnsäure durch Uricase zerstörte. Aus der Differenz beider Farbmessungen
wurde die Harnsäurekonzentration berechnet.
Die bald einsetzende Kritik an diesen Verfahren, die die Uricase-Methode mit der Farbreaktion in Kombination verwendeten,
führte dann aber praktisch zur vollständigen Aufgabe dieser kombinierten kolorimetrisehen Bestimmungen.
In dem Standardlehrbuch der klinischen Chemie von HENRY, I.e., S. 277 ff., wird diese Kritik aufgenommen, bestätigt
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und bekräftigtj was endgültig' zur Folge hatte, dass die
Uricase-Verfahren im Rahmen der kolorimetrisehen Bestimmungsverfahren
als unzuverlässig verworfen wurden.
Unter den vorerwähnten Kritikern befanden sich beispielsweise EoJ. BIEN und W. TROLL, Proc. Soc. Exp. Biol. Med«
73:370 (1950), zitiert in HENRY, l.oo, S. 278, die die nicht ausreichende Berücksichtigung des Glucoseeinflusses
geltend machten,und TeF. YU und A0B. GUTMAN, Federation
Proc, 8:267 (1949), zitiert in HENRY, I.e., S. 278, die
insbesondere die Nichtbeachtung des Einflusses der Gentisinsäure betonten. Diese gesamte Kritik wurde im Jahre
1964 von der anerkannten Autorität HENRY aufgenommen, geprüft und bestätigt und bekräftigt.
So heisst· es beispielsweise bei HENRY im Zusammenhang der
Zitierung von BIEN und des Kommentars zum Glucoseeffekt,
dass "die hohe Speziflzität eines Enzyms leicht zu falschen Vorstellungen über die Verlässlichkeit solcher Verfahren
führen kann, wofür Berichte als Beweis stehen können, dass Glucose in Gegenwart von Harnsäure Wolframatoarsenato-phosphorsäure
weit stärker verringert als wenn sie allein vorliegt."
Mit anderen Worten heisst das also, dass man auch in den Fällen, in denen man annehmen könnte, dass der Glucoseeinfluss
vernachlässigt werden könnte, da er sowohl in der mit Uricase behandelten Probe als auch in der nicht
mit Uricase behandelten Blindprobe gleich sein sollte, sich auf die Spezifität der Uricase nicht vollständig
verlassen kanno Der als anerkannte Autorität geltende HENRY lehrt ausdrücklich, dass die Glucose in den nicht
mit Uricase behandelten Proben anders reagiert als in den
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mit Uricase behandelten Proben. Die Schlussfolgerung, die HENRY aus diesem Befund zieht, lautet, dass diese Bestimmungsverfahren
und Tests nicht die erwartete Genauigkeit aufweisen und man daher auch keine verlässlichen Ergebnisse
von ihnen erwarten könne.
Weiterhin zitiert HENRY die Ergebnisse von YU et al. und versichert, dass "die Gentisinsäure, ein metabolisches
Abbauprodukt der Acetylsalicylsäure, in der Wolframatoarsenato-phosphorsäure-Cyanid-Reaktion
ebenfalls mit reagiert und in dem alkalischen Medium, das bei der Uricasebehandlung
eingestellt wird, zerstört wird." HENRY lehrt auf diese Weise also ausdrücklich und in einer Weise,
wie sie seiner Kritik an der Unzuverlässigkeit des Uricaseverfahrens
aufgrund des Glucoseeinflusses entspricht, dass der Einfluss der Gentisinsäure nicht vernachlässigt werden
kann und dass man aus diesem Grund, bzw. aus diesem weiteren Grund, von dem Verfahren keine Genauigkeit und Verlässlichkeit
erwarten kann.
Durch diese Art der Berichte ist die Kombination der Uricaseverfahren
mit den kolorimetrischen Verfahren praktisch vollständig ausser Gebrauch gekommen.
Demzufolge führte H.M. KALCKAR, J. Biol. Chem. 167:429 (1947),
zitiert in HENRY, I.e., S. 278, ein Verfahren auf der Grundlage
der Uricase-Enzymreaktion ein, das sich zur Bestimmung der Harnsäure der Anwendung der differenziellen Spektrophotometrie
bediente. Bei dieser Bestimmung wird von der Tatsache Gebrauch gemacht, dass die Harnsäure ein Absorptionsmaximum
im Bereich von 290 bis 293 nm hat, während die Probe nach. Zerstörung der Harnsäure durch die Uricase
in diesem Bereich kein Absorptionsmaximum zeigt. Dieses
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; " 225633T
Verfahren ist zwar für die Harnsäure relativ spezifisch, hat jedoch insofern praktische und wirtschaftliche Nachteile,
da es zu seiner Durchführung spezielle UV-Instrumente und im UV nicht absorbierende Gefässe, beispielsweise
aus Quarz, zur Durchführung der Messungen erfordert. Dieses Verfahren hat sich daher für die Routinebestimmungen
in den Laboratorien der Krankenhäuser nicht durchsetzen können. "
Zusammenfassend muss also festgestellt -werden, dass sich
die Verwendung des Enzyms Uricase zur Harnsäurebestimmung
nicht hat durchsetzen können, und zwar sowohl nicht in Verwendung mit, den UV-Messungen als auch nicht in Verbindung
mit den üblichen kolorimetrischen Messungen, da diese Verfahren entweder nach herrschender Lehrmeinung
unzuverlässig oder für die Praxis zu unhandlich sind*
Ferner musste bei den Verfahren nach dem Stand ässr Technik,
bei dem die Uricase in Kombination mit der üblichen WoI-framato-phosphorsäure-Farbreaktion
durchgeführt wurde, stets die Ausfällung und Entfernung des Eiweisses vorgeschaltet
werden, so dass diese Verfahren, wo sie beibehalten wurden, im Endeffekt nur komplizierter als die
üblichen Methoden waren.
Diese Umstände haben schliesslich dazu geführt, dass Verfahren auf der Grundlage der WOs-1Iframato-phosphorsäure- ;
Reaktion, wie beispielsweise das FOLIN-Verfahren und seine
Modifizierungen, unter Ausschluss der Enzymbehandlung noch heute weit verbreitet sind, und zwar trotz der bekannten
Tatsache, dass sie aufgrund der oben erörterten Einflüsse in hohem Mass« fehleranfällig sind«,
Darüber hinaus sind eine Reihe weiterer Verfahren, bekannt
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geworden, die zwar die erforderliche Spezifität erreichten, dabei aber auf eine Behandlung mit Uricase verzichten mussten
und sich schliesslich auch in der Praxis nicht durchsetzen konnten» Bei diesen Verfahren sind u.a. eine Reihe
anderer Farbreagenzien, eine Vorbehandlung der Probe mit stark alkalischen Reagenzien und eine vorläufige Isolierung
der Harnsäure auf Ionenaustauschersäulen versucht worden.
Aufgabe der Erfindung ist es dementsprechend, ein praktisches, verlässliches, genaues, schnelles und einfaches
Verfahren zur Bestimmung von Harnsäurespiegeln, d.h. zur Bestimmung von Harnsäurekonzentrationen anzugeben, bei dem
die vorstehend geschilderten Nachteile der bekannten Verfahren vermieden werden können und gleichzeitig nicht auf
die Verwendung von Uricase verzichtet zu werden braucht.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäss ein Verfahren
zur quantitativen kolorimetrischen Harnsäurebestimmung in parallelen Test- und Blindproben ohne eine
zuvor erforderliche Eiweissfällung und unter Verwendung von Uricase vorgeschlagen, das dadurch gekennzeichnet ist,
dass der Testprobe Puffer in der gleichen Menge und Konzentration wie der Blindprobe zur Suspendierung der Uricase
zugesetzt wird.
Das Serum wird also in einer Blindprobe bzw. Leerprobe des Serums mit einem Puffer versetzt, der das Enzym Uricase
enthält, und wird in einer Testprobe des Serums mit dem gleichen Puffer versetzt, wobei der Puffer jedoch
keine Uricase enthält. Anschliessend wird dann die Farbreaktion zur Ausbildung der Farbe von der Harnsäure durchgeführt,
die in der Testprobe verblieben ist. Eingreifende Substanzen, wie beispielsweise Glutathion, Glucose, Ascorbin-
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säure, Coffein oder Phenole, die in die meisten farbbildenden Reaktionen eingreifen, bilden unter diesen Bedingungen
sowohl in der Testprobe als auch in der Blindprobe Farbanteile und ihr Einfluss wird so durch Subtraktion
bzw. Subtraktion ihrer effektiven Anteile ausgeschaltet, so dass eine spezifische Bestimmungsmethode für die Harnsäure
selbst auf diese Weise erhalten wird.
Ausserdem wird bei dem Verfahren gemäss der Erfindung die mühsame Stufe der Eiweissentfernung ausgelassen, die für
die Durchführung der Verfahren nach dem Stand der Technik erforderlich war, da die Eiweissanteile ebenfalls
Farbanteile lieferten, die fälschlicherweise ebenfalls
auf die Harnsäure rückbezogen wurden,und da die Eiweissanteile
ferner zu Trübungen führten, die eine genaue spektrophotometrische Messung unmöglich machten. Die Trübung,
die in den Verfahren nach dem Stand der Technik durch Eiweissentfernung ausgeschaltet wurde, wird bei dem Verfahren
gemäss der Erfindung durch die Verwendung von Harnstoff eliminiert. Ausserdem wird der Proteinanteil an
der gemessenen Farbe noch dadurch korrigiert, dass er in der Testprobe und in der Blindprobe gleichermassen berücksichtigt
wird. In Abwesenheit von Harnstoff im Reagenz führt der Zusatz der Reagenzien zu der zu untersuchenden
Probe zu starken Trübungen.
Zufolge der Lehre nach dem Stand der Technik führt Glucose,
die stets im Serum vorliegt, in Gegenwart von Harnsäure in wesentlich stärkerem Ausmass zu einer Reduktion des die
Farbe erzeugenden Wolframatophosphats,als wenn die Glucose
allein, d.h. in Abwesenheit von Harnsäure, vorliegt. Man sollte also erwarten, dass nach der Zerstörung der Harnsäure,
die gemäss der Erfindung durch die Uricase in der Blindprobe vorgenommen wird, die mit dem Serum eingeführte
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Glucose in der Blindprobe die Wolframatophosphorsäure weniger stark reduziert und damit vermindert als in der
Testprobe, in der die Glucose in Gegenwart der Harnsäure vorliegt. Es wäre also anzunehmen, dass die Glucose bei
der Kombination der Uricasebehandlung mit der Wolframatophosphatreaktion in das Bestimmungsergebnis eingreift und
auf diese Art und Weise jeden Versuch zunichte machen müsste, die Uricase zur Erzielung einer Spezifität der Harnsäurebestimmung
heranzuziehen, wenn es nicht gelänge, die Glucose sowohl aus der Testprobe als auch aus der Blindprobe
zu entfernen. Dem Stand der Technik zufolge ist zu erwarten, dass bei Entfernung der Harnsäure eine entsprechende
und entgegengesetzte Zunahme des Glucoseeinflusses in der Vergleichsprobe bzw» in der Probe, die die Harnsäure enthält,
im Vergleich zu der Probe, in der die Harnsäure zerstört wurde, auftreten sollte.
Entsprechend den oben genannten Ausführungen von HENRY unter Bezugnahme auf die Untersuchungen von BIEN wäre zu
erwarten, dass die Harnsäure die farbbildende Eigenschaft der Glucose unterstützt und dass die Entfernung der Harnsäure
durch Uricase oder andere Mittel, ja durch Verfahren, an die derzeit noch nicht gedacht ist, zu einer Herabsetzung
des auf die Glucose zurückzuführenden Färbungsanteils führt.
Im Verfahren gemäss der Erfindung wird das Serum jedoch
in der Testprobe mit dem Puffer behandelt, der zur Suspendierung der Uricase, die in der Blindprobe verwendet
wird, erforderlich ist; die Glucose reduziert und vermindert damit das Wo1framatophosphat sowohl in der Testprobe
als auch in der Blindprobe in gleichem Mass und verursacht daher bei allen in den zu bestimmenden Seren angetrof-
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fenen Glucosespiegeln keinerlei Verfahrensstörende Beeinflussungen,
und zwar selbst dann nicht, wenn es sich um hohe Glucosespiegel handelt, wie sie in pathologischen
Seren anzutreffen sind«,
Darüber hinaus wird durch den Zusatz des Puffers sowohl zur Testprobe als auch zur Blindprobe der zu Fehlern führende
Einfluss der Gentisinsäure ausgeschaltet, der bei den Versuchen der Durchführung von Uricasebestimmungsverfahren
nach dem Stand der Technik immer wieder kritisiert wurde, wie beispielsweise vorstehend mit dem Zitat
nach HENRY belegt wurde. Durch die gleiche Pufferzugabe wird sowohl in der Testprobe als auch in der Blindprobe
der Gentisinsäureeinfluss gleich gehalten.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind zur Verdeutlichung des Verfahrens nachstehend näher beschrieben»
Puffer; 800 ml destilliertes Wasser werden mit 9*8 -g
Propandiol, 5,3 g Natriumchlorid, 5,0 g Tetranatriumäthylendiamintetraacetat und 6,2 g Borsäure versetzt»
Das Gemisch wird bis zum Erhalt einer klaren Lösung gerührt. Anschliessend wird auf 1 1 mit Wasser aufgefüllt
und der pH-Wert mit konzentrierter HCl oder 10 η Natriumhydroxid
auf 9,0 + 0,05 eingestellt«,
Carbonatreagenz; 100 g wasserfreies Natriumcarbonat, 200 g
Harnstoff und 5 g Tetranatriumäthylendiamintetraacetat werden unter Rühren in Wasser gegeben, wobei ein Endvolumen
von 1 1 eingestellt wirdi
Uricaseenzym: Spezifische Aktivität: 25 internationale
Einheiten pro mg.
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Wolframatophosphorsäurereagenz; 40 g molybdänfreies Natriumwolframat
werden in etwa 300 ml destilliertem Wasser aufgelöst. Anschliessend werden 32 ml einer 85 %igen
o-Phosphorsäure dazu gegeben und wird unter mildem Rückfluss 2 h lang erhitzt. Anschliessend wird auf Zimmertem-.
peratur abgekühlt und mit destilliertem Wasser auf 1 1 aufgefüllt. Daraufhin werden in dem Reagenz unter Rühren
32 g Li2SO^H2O gelöst.
Gepufferte Uricaselösung: Die vorstehend spezifizierte Uricase wird zu dem ebenfalls spezifizierten Puffer in
einer Menge gegeben, dass die erhaltene Lösung 0,1 internationale Einheiten Uricase pro ml enthält.
Verfahrenι Es werden zwei 12 χ 75 mm-Teströhrchen verwendet.
Das eine wird als Testprobe, das andere als Blindprobe gekennzeichnet. In das als Blindprobe gekennzeichnete
Röhrchen werden 0,2 ml gepufferter Uricaselösung gegeben. In das als Testprobe gezeichnete Röhrchen
werden 0,2 ml Pufferlösung gegeben. Zu beiden Proberöhrchen werden je 0,1 ml Serum gegeben. Die Lösungen
in den Proberöhrchen werden gut vermischt und 10 min lang bei 37 bis 45 0C gereift. Jede der beiden Proben wird mit
1,0 ml Carbonatreagenz versetzt und wiederum gut durchmischt. Anschliessend werden 1,0 ml Wolframatophosphorsäurereagenz
zu jeder der Proben gefügt. Nach dem Mischen lässt man anschliessend 5 min stehen und misst dann die
Absorption der Testprobe gegen die Absorption der Blindprobe bei 650 nm auf einem Spektrophotometer mit einer
1 cm-Küvette. Mit der gemessenen Absorption geht man dann in eine Eichkurve, die in der Weise aufgenommen wurde,
dass man das vorstehend beschriebene Verfahren mit Lösungen durchführte, die einen bekannten Harnsäuregehalt
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hatten.
Auf diese Weise stellt das Verfahren gemäss der Erfindung
eine fortschrittliche und effektive Bestimmungsmethode für Harnsäure dar, bei der Uricase im Rahmen einer kolorimetrischen
Bestimmung verwendet wird, wobei die Umstände und die Kosten der Eiweissfällung und anderer
Vorbereitungsstufen sowie die anderen Nachteile der bekannten
Verfahren zur Bestimmung von Harnsäure vermieden werden«.
Wie dem ausgeführten Beispiel für das Verfahren gemäss
der Erfindung deutlich zu entnehmen ist, stellt dieses Verfahren eine äusserst einfache Bestimmungsmethode dar,
die keineüber das üblicherweise in Kliniklaboratorien vorhandene Gerät hinausgehende Ausrüstung erfordert und
störend eingreifende Stoffe, wie beispielsweise Glutathion, Glucose, Ascorbinsäure, Coffein oder Phenole, nicht in
die eigentliche Bestimmung mit einbezieht.
Die mit diesem Verfahren erreichte Kombination angestrebter Vorzüge, zu der die allgemeine Brauchbarkeit, die Genauigkeitj
die Verlässlichkeit, die Kostenersparnis an Ausrüstung und Arbeitszeit sowie die Spezifität zählen, ist
nach keinem der bekannt gewordenen Verfahren erreicht worden. Auf diese Weise wird erstmals ein praktikables
Harnsäurebestimmungsverfahren vorgeschlagen, das Uricaseenzym
verwendet und dennoch auf einer einfachen kolorimetrischen Harnsäurebestimmung beruht» Es versteht sich dabei
von selbst, dass die hier im Detail beschriebenen Ausführungsbeispiele vom Fachmann nach Kenntnisnahme der Beschreibung
abgeändert werden können, ohne dass der Erfindungsgedanke durch solche Modifizierungen im Detail berührt
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wird» So sollte beispielsweise die spezifische Aktivität
der verwendeten Uricase vorzugsweise so gewählt werden, dass der Anteil des in ihr enthaltenen Eiweisses
nicht so hoch ist, dass er nur zu einer Absorption führt, die nicht grosser als diejenige Absorption ist, die
ein Milligramm Harnsäure in 100 mg Testprobenlösung verursacht. Andererseits sollte aber die Aktivität so gewählt
werden, dass sie hoch genug ist, um die Harnsäure in der Blindprobe während der für die Reifung bzw. Inkubation
der Proben gewählten Zeit vollkommen zu zerstören. Als allgemeine Regel kann dabei gelten, dass die höchste
spezifische Aktivität des Enzyms,die im Rahmen der Wirtschaftlichkeit
erhalten werden kann, auch die wünschenswerteste ist. Ferner kann die spektrophotometrische Beobachtung
auch bei jeder beliebigen Wellenlänge im Bereich von 600 bis 800 nm durchgeführt werden. Ebenso kann das
Verfahren und können die dazu erforderlichen und vorstehend beschriebenen Reagenzien auch in automatischen Bestimmungssystemen verwendet werden, wobei Standardverfahren und
an sich bekannte Methoden zur Anpassung und Übertragung manueller Verfahren auf automatische Vorrichtungen verwendet
werden können.
Patentansprüche
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Claims (4)
- PatentansprücheVerfahren zur quantitativen kolorimetrisehen Harnsäurebestimmung in parallelen Test- "und Blindproben ohne . Eiweissfällung unter Verwendung von Uricase, dadurch gekennzeichnet, dass der Testprobe Puffer in gleicher Menge und Konzentration wie der Blindprobe zur Suspendierung der Uricase zugesetzt wird.
- 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch'gekennzeichnet, dass den Test- und Blindproben Harnstoff zugesetzt wird»
- 3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass dem Puffer Borat zugesetzt wird.
- 4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3» dadurch gekennzeichnet, dass die Färbung durch ein Wolframatphosphat-Carbonat-Reagenz erzeugt wird.JR/er3Q9823/0715
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