DE2214955B2 - Fotografische Kamera mit einer als Schieber ausgebildeten Handhabe - Google Patents
Fotografische Kamera mit einer als Schieber ausgebildeten HandhabeInfo
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Description
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Die Erfindung betrifft eine fotografische Kamera mit
einer als Schieber ausgebildeten Handhabe für den Filmtransport und/oder das Spannen des Verschlusses,
die als Verschlußkappe für Teile des Kameragehäuses vorzugsweise das Objektiv und den Sucher ausgebildet
5 ist
Derartige Kameras sind vor allem für Filme mit kleinem Bildformat bereits bekannt Dabei muß jedoch
der Schieber bei jedem Filmtransport über die Kamera geschoben und wieder von Hand von ihr heruntergezogen
werden. Dadurch muß die Kamera zum Spannen gewöhnlich vom Auge weggenommen werden, was bei
der Herstellung von rasch aufeinanderfolgenden Aufnahmen nachteilig ist. Außerdem muß mit der Hand
immer eine Hin- und Herbewegung des Schiebers durchgeführt werden.
Dabei muß diese Kamera auch mit der anderen Hand fest angefaßt werden, so daß sie beispielsweise nicht mit
Schifäustlingen zu betätigen ist Durch die Umstellung der Kraftrichtung der die Kamera haltenden Hand läßt
sich eine Verwacklung der Kamera aus der Aufnahmestellung kaum vermeiden. Durch ein nachfolgendes
Ausrichten der Kamera tritt dann aber insgesamt auch eine Zeitverzögerung in der Bedienung und Betätigung
bei schnell aufeinanderfolgenden Aufnahmen auf.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Kamera der eingangs genannten Art dadurch in ihrer
Bedienung weiter zu vereinfachen und zu verbessern, daß der ein Gehäuseteil bildende Transportschieber
nicht von Hand in die Gebrauchsstellung gezogen und wieder von Hand in die Nichtgebrauchsstellung
geschoben werden muß, daß also der Transportschieber nicht gezielt mit den Fingern angefaßt werden muß,
sondern drucktastenartig betätigt werden kann.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung gelöst durch eine zwischen dem Schieber und dem Kameragehäuse
wirksame Feder, durch weiche der Schieber von einer das Kameragehäuse teilweise überdeckenden
Nichtgebrauchsstellung der Kamera in eine das Kameragehäuse freigebende Gebrauchsstellung automatisch
zurückführbar ist, und durch eine in zwei Stellungen überführbare Verriegelungsvorrichtung für
den Schieber, durch die der Schieber in der einen Stellung der Verriegelungsvorrichtung in seiner das
Gehäuse überdeckenden Lage entgegen der Wirkung der Feder verriegelbar ist und in der anderen Stellung
der Verriegelungsvorrichtung in seine beiden Grenzlagen wechselweise bewegbar ist.
Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung sind den LJnteransprüchen entnehmbar.
Durch die erfindungsgemäße Anordnung wird der Vorteil erreicht, daß durch das selbsttätige Springen des
Transportschiebers in seine Gebrauchslage eine raschere Folge von mehreren Aufnahmen hintereinander
erzielbar ist. Dies ist, auch wenn er durch das Spannen der Feder und eine Verriegelungsvorrichtung für diese
erkauft wird, um so mehr ein Vorteil, als man den Schieber so leichtgängig ausbilden kann, daß trotz des
Spannens der Feder der Transportschieber nach der Erfindung leichter und mit weniger Anstrengung zu
betätigen ist als bei bekannten Kameras. Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Anordnung besteht
darin, daß der Transportschieber überhaupt nicht fest angefaßt werden muß, sondern nur gegen das
Kameragehäuse hin gestoßen zu werden braucht. Dabei ist es ausreichend, wenn das Gehäuse mit den Fingern
und dem Daumenballen der anderen Hand insgesamt, also erforderlichenfalls ebenfalls durch einen Schifäustling
hindurch gehalten wird.
Bei einer Kamera nach der Erfindung kann weiterhin die Kamera in der rechten Hand fest in ihrer
Ausgangslage gehalten werden, weil von der den Schieber betätigenden linken Hand nur beim Filmtransport
eine Kraftwirkung auf die rechte Hand zu erfolgt Hierdurch liegt die Kamera gemäß der vorliegenden
Erfindung fest in der die Kamera haltenden Hand, die hierbei keine Änderung der Richtung der haltenden
Muskelkräfte vornehmen muß, weil beim Aufspringen des Schiebers kein Zug auf die Kamera ausgeübt wird, ι ο
Somit besteht keine Gefahr, daß durch Zug auf die Kamera die die Kamera haltende Hand aus ihrer
Haltestellung gezogen oder durch dem Zug entgegenwirkende Kräfte der haltenden Hand die Kamera
entgegen der Zugrichtung gerissen wird. Die Verriegelung für den Schieber nach der Erfindung hat nicht nur
den Nachteil eines entsprechenden Aufwandes, sondern auch den Vorteil, daß der Schieber leichtgängig
angeordnet werden kann, da unbeabsichtigte Betätigungen des Schiebers durch die Verriegelung vermieden
werden. Schließlich kann eine Kamera nach der Erfindung mit einer einzigen Hand, also beispielsweise
auch von einem Körperbehinderten, zwar langsamer aber mühelos bedient werden. Die Verriegelungsvorrichtung
für die Feder kann von einem Finger der die Kamera haltenden Hand gelöst werden. Der Schieber
kann dann zum Filmtransport gegen einen beliebigen Körperteil oder einen fest aufgestellten Gegenstand
(Wand, Pfosten, Möbelstück) gedrückt werden.
Die Erfindung wird anhand von Zeichnungen näher jo erläutert. Es zeigt
F i g. 1 eine Ansicht einer erfindungsgemäßen Kamera,
Fig.2 einen Schnitt durch die Anordnung nach
F i g. 1 gemäß der Schnittlinie H-II,
Fig.3 ein weiteres Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Kamera.
In den Figuren sind das Gehäuse einer Stehbildkamera mit 1, ihre Sucherlinsen mit 2 und 3 und ihr Objektiv
mit 4 bezeichnet. Die Kamera umfaßt ein verschiebba- ίο
res Gehäuseteil 5, das mit dem Gehäuse 1 verbunden ist und im über das Gehäuse 1 geschobenen Zustand
Sucher 3 und Objektiv 4 und/oder weitere Teile schutzgehäuseartig abdeckt. Im in den Figuren gezeigten,
ausgezogenen Zustand des verschiebbaren Gehäuseteils 5 ist die Kamera 1 funktionsbereit, wobei Sucher
und Objektiv und/oder die weiteren Bedienungsteile der Kamera 1 freigegeben werden. Das verschiebbare
Gehäuseteil 5 dient in an sich bekannter Weise zugleich als Spannschieber, welcher beim Schieben in Richtung so
des Pfeiles 6 über bekannte Mittel, z. B. eine Zahnstange, den Film transportiert und/oder den Verschluß spannt.
Nun ist nach der Erfindung zwischen dem Kameragehäuse 1 und dem Schieber 5 eine Feder 7 verspannt, die
den Schieber 5 in die ausgezogene Stellung zu drücken sucht, so daß er für einen Filmtransport bereit ist. Soll
nun der Film transportiert werden, so wird der Schieber 5 in Richtung des Pfeils 6 bis in die Endstellung des
Schiebers 5 bewegt und dann wieder losgelassen. Er bewegt sich dann unter der Wirkung der Feder 7 wieder
in die ausgezogene Stellung, in der nach Kameraauslösung ein neuer Filmtransport möglich ist.
Diese Ausgestaltung hat den sehr großen Vorteil, daß die sonst sehr kleine Kamera, die leicht in die Tasche
gesteckt werden kann, während der Aufnahmen eine ί>5
handliche Größe bekommt und gut zu fassen ist und daß sie diese Größe automatisch nach einem Filmtransport
wieder erhält, ohne daß ein Benutzer erst zusätzliche Handgriffe ausführen muß.
Natürlich muß am Kameragehäuse 1 eine geeignete Verriegelungsvorrichtung vorgesehen sein, die bei
Nichtgebrauch der Kamera die Verriegelung des Schiebers 5 in der die Kamera abdeckenden Stellung
ermöglicht, bei gewöhnlichen, mehrmals aufeinanderfolgenden Spannvorgängen jedoch eine Verriegelung
vermeidet, damit die Feder 7 wirksam werden kann.
In den Fig. 1 und 2 ist ein Ausführungsbeispiel einer
derartigen Verriegelungsvorrichtung gezeigt Hierbei ist im Gehäuse 1 eine Ausnehmung vorgesehen, in der
eine verschiebbare Drucktaste 9 geführt ist Diese Drucktaste 9 ist mit einer Blattfeder 11 verbunden. Die
Blattfeder 11 ist in einer Tasche 12 des Kameragehäuses
1 mit einem Ende geführt Das andere Ende 11a der Blattfeder 11 kann mit einem Vorsprung la des
Kameragehäuses zusammenwirken. Ein dritter, abgewinkelter Arm Hb der Blattfeder 11 weist eine
Schrägfläche lic auf. Diese ragt in den Bereich einer
Sperrfeder 12 am Schieber 5, die einen eine Schrägfläche 12a aufweisenden Sperrhaken 126 umfaßt
In dem in den Fig. 1 und 2 gezeigten Zustand liegt das Federende 11a unter dem Vorsprung la. Dadurch ist
die Feder 11 so weit nach abwärts gebogen, daß die Schrägfläche lic nicht im Bewegungsbereich des
Sperrhakens 12£>des Schiebers 5 liegt. Dieser kann also
zum Filmtransport in Richtung des Pfeiles 6 betätigt werden, ohne sich zu verriegeln. Er springt dann nach
Freigabe durch den Benutzer unter der Wirkung der Feder 7 wieder in seine ausgezogene Stellung zurück,
wie bereits beschrieben.
Soll jedoch der Schieber 5 in seiner die Kamera schützenden Ruhestellung verriegelt werden, so wird
die Drucktaste 9 in Richtung des Pfeils 13 verschoben, so daß das Federende 11a hinter dem Vorsprung la
verrastet. Dabei bewegt sich der Federarm Hb nach oben, so daß die Schrägfläche lic in den Bereich des
Sperrhakens Hb gelangt Wird nun der Schieber 5 in Richtung des Pfeiles 6 in die die Kamera 1
verschließende Stellung verschoben, so federt die Schrägfläche 12a über die Schrägfläche lic, so daß der
Sperrhaken 12a hinter der Schrägfläche lic einklinkt und den Schieber 5 in der geschlossenen Stellung der
Kamera verriegelt. Zum öffnen der Kamera 1 wird die Drucktaste 9 nach unten gedrückt und dabei entgegen
der Richtung des Pfeiles 13 in die in den Figuren gezeigte Lage verschoben, so daß das Federende 11a
wieder unter den Vorsprung la zu liegen kommt und die
bereits beschriebene Lage einnimmt.
Eine andere Verriegelungsvorrichtung ist in Fig.3 gezeigt Hier ist im Gehäuse 1 eine Drucktaste 15 unter
der Wirkung einer Feder 16 gelagert Sie umfaßt einen Steuerstift 17. Außerdem ist eine Blattfeder 18 in
verschiedenen Richtungen federnd gelagert. Sie umfaßt einen Sperrlappen 18a, der mit einem am Schieber 5
vorgesehenen Sperrhaken 19 zusammenwirken kann, eine Schrägfläche \8b, eine dahinter liegende Kerbe 18c
und einen neben der Kerbe 186 liegenden Lappen 18c
mit einer Schrägfläche. In der gezeichneten Stellung liegt der Steuerstift 17 der Drucktaste 15 in der Kerbe
18c/ Dadurch ist der Sperrlappen 18c aus dem Bewegungsweg des Sperrhakens 19 geschwenkt. Der
Schieber 5 kann in bereits beschriebener Weise frei betätigt werden. Zur Verriegelung des Schiebers 5 in der
geschlossenen Stellung der Kamera wird nun die Drucktaste 15 in Richtung des Pfeiles 20 betätigt.
Dadurch gleitet der Stift 17 unter der Wirkung der Feder 2i auf die Schräefläche 18c. drückt diese samt der
Feder 18 nach oben und läuft zusammen mit der Taste 15 unter der Wirkung der Feder 16 entgegen der
Richtung des Pfeiles 20 in die Ausgangslage. Dabei federt die Feder 18 unter der Wirkung der Feder 21
entgegen dem Uhrzeigersinn, so daß der Sperrlappen 18a in den Bereich des Sperrhakens 19 des Schiebers 5
gelangt. Wird nun der Schieber 5 in Richtung des Pfeiles 6 bewegt, so wird er in der geschlossenen Stellung der
Kamera 1 über den Sperrhaken 19 und den Sperrlappen 18a verriegelt. Zum öffnen der Kamera 1 wird die Taste
15 in Richtung des Pfeiles 20 erneut betätigt. Dabei drückt der Stift 17 über die Schrägfläche 186 die Feder
18 im Uhrzeigersinn aus dem Weg des Sperrhakens 19 und schnappt schließlich wieder in die Kerbe 18c ein.
Damit ist die in F i g. 3 gezeigte Stellung wieder erreicht. Selbstverständlich sind noch andere, der Einfachheit
halber in den Figuren nicht gezeigte Ausführungsbeispiele möglich. So sind im besonderen alle geeigneten
bekannten Verriegelungsvorrichtungen für den Schieber 5 verwendbar. Der Schieber 5 kann Ausschnitte
aufweisen, die in der geöffneten Stellung der Kamera beispielsweise das Sucherobjektiv 2 und/oder an
anderer Stelle vorgesehene Anzeigevorrichtungen freigibt. Er könnte auch mit einer Sperrvorrichtung für
einen Kameraauslöser zusammenwirken und eine andere geeignete Form aufweisen.
ίο Von besonderer Bedeutung ist dabei, daß der
Schieber 5 in seiner das Kameragehäuse 1 freigebender Lage dieses ergänzt, so daß die sonst sehr kleine und
leicht in eine Tasche zu steckende Kamera dann während der Aufnahmen gut in der Hand liegt, wodurch
die Verwacklungsgefahr bei kleinen Kameras verringert wird.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (7)
1. Fotografische Kamera mit einer als Schieber ausgebildeten Handhabe für den Filmtransport
und/oder das Spannen des Verschlusses, die als Verschlußkappe für Teile des Kameragehäuses,
vorzugsweise das Objektiv und den Sucher, ausgebildet ist, gekennzeichnet durch eine zwischen
dem dem Schieber (5) und dem Kameragehäuse (1) wirksame Feder (7), durch welche der Schieber
(5) von einer das Kameragehäuse (1) teilweise überdeckenden Nichtgebrauchsstellung der Kamera
in eine das Kameragehäuse (1) freigebende Gebrauchsstellung automatisch zurückführbar ist, und
durch eine in zwei Stellungen überführbare Verrie- '5
gelungsvorrichtung (11; 18) für den Schieber (5), durch die der Schieber (5) in der einen Stellung der
Verriegelungsvorrichtung in seiner das Gehäuse (1) überdeckenden Lage entgegen der Wirkung der
Feder (7) verriegelbar ist und in der anderen Stellung der Verriegelungsvorrichtung (11, 18) in seine
beiden Grenzlagen wechselweise bewegbar ist
2. Kamera nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schieber der Form des Kameragehäuses
(1) angepaßt ist und dieses in der das Kameragehäuse freigebenden Stellung ergänzt
3. Kamera nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungsvorrichtung eine mit
einer Handhabe (9) verbundene, mit zwei Federlappen versehene Feder (11) umfaßt, deren einer
Federlappen (Wa) mit einem gehäusefesten Vorsprung (la) in Eingriff bringbar ist und deren anderer
Federlappen (ttb) mit einer Schrägfläche (UaJ in den und aus dem Bereich eines Sperrhakens (12b)
des Schiebers (5) bringbar ist.
4. Kamera nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der eine Federlappen (1 ta) mittels der
Handhabe (9) in eine sich am Vorsprung (Xa) abstützende Stellung und dabei die Schrägfläche
(lic) aus dem Bereich des Sperrhakens (\2b) brit.gbar ist.
5. Kamera nach den Ansprüchen 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Handhabe (9) als verschiebbare
Drucktaste ausgebildet ist.
6. Kamera nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungsvorrichtung einen
um einen Drehpunkt schwenkbaren Verriegelungsteil aufweist, der einen Sperrlappen (Wa), eine
Schrägfläche (18ί>λ eine dahinterliegende Kerbe
(Wc) und einen neben der Kerbe (Wc) liegenden Lappen (Wd) mit einer Schrägfläche trägt und über
einen mit einer Drucktaste (15) verbundenen Steuerstift (17) bewegbar ist, so daß der Verriegelungsteil
(18) durch den Steuerstift (17) über die Schrägfläche (Wb) in die aus dem Bewegungsbereich
des Sperrhakens (19) geschwenkte Stellung bringbar und mittels der Kerbe (Wc) mit dem Steuerstift (17)
in dieser Stellung verrastbar ist.
7. Kamera nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß bei nochmaliger Betätigung des
Steuerstiftes (17) dieser unter Mitwirkung von Federn (21, 16) über die weitere Schrägfläche (Wd)
in seine Ausgangslage zurückführbar ist.
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Legal Events
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C3 | Grant after two publication steps (3rd publication) | ||
8320 | Willingness to grant licences declared (paragraph 23) | ||
8339 | Ceased/non-payment of the annual fee |