DE2214955B2 - Fotografische Kamera mit einer als Schieber ausgebildeten Handhabe - Google Patents

Fotografische Kamera mit einer als Schieber ausgebildeten Handhabe

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Description

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Die Erfindung betrifft eine fotografische Kamera mit
einer als Schieber ausgebildeten Handhabe für den Filmtransport und/oder das Spannen des Verschlusses, die als Verschlußkappe für Teile des Kameragehäuses vorzugsweise das Objektiv und den Sucher ausgebildet 5 ist
Derartige Kameras sind vor allem für Filme mit kleinem Bildformat bereits bekannt Dabei muß jedoch der Schieber bei jedem Filmtransport über die Kamera geschoben und wieder von Hand von ihr heruntergezogen werden. Dadurch muß die Kamera zum Spannen gewöhnlich vom Auge weggenommen werden, was bei der Herstellung von rasch aufeinanderfolgenden Aufnahmen nachteilig ist. Außerdem muß mit der Hand immer eine Hin- und Herbewegung des Schiebers durchgeführt werden.
Dabei muß diese Kamera auch mit der anderen Hand fest angefaßt werden, so daß sie beispielsweise nicht mit Schifäustlingen zu betätigen ist Durch die Umstellung der Kraftrichtung der die Kamera haltenden Hand läßt sich eine Verwacklung der Kamera aus der Aufnahmestellung kaum vermeiden. Durch ein nachfolgendes Ausrichten der Kamera tritt dann aber insgesamt auch eine Zeitverzögerung in der Bedienung und Betätigung bei schnell aufeinanderfolgenden Aufnahmen auf.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Kamera der eingangs genannten Art dadurch in ihrer Bedienung weiter zu vereinfachen und zu verbessern, daß der ein Gehäuseteil bildende Transportschieber nicht von Hand in die Gebrauchsstellung gezogen und wieder von Hand in die Nichtgebrauchsstellung geschoben werden muß, daß also der Transportschieber nicht gezielt mit den Fingern angefaßt werden muß, sondern drucktastenartig betätigt werden kann.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung gelöst durch eine zwischen dem Schieber und dem Kameragehäuse wirksame Feder, durch weiche der Schieber von einer das Kameragehäuse teilweise überdeckenden Nichtgebrauchsstellung der Kamera in eine das Kameragehäuse freigebende Gebrauchsstellung automatisch zurückführbar ist, und durch eine in zwei Stellungen überführbare Verriegelungsvorrichtung für den Schieber, durch die der Schieber in der einen Stellung der Verriegelungsvorrichtung in seiner das Gehäuse überdeckenden Lage entgegen der Wirkung der Feder verriegelbar ist und in der anderen Stellung der Verriegelungsvorrichtung in seine beiden Grenzlagen wechselweise bewegbar ist.
Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung sind den LJnteransprüchen entnehmbar.
Durch die erfindungsgemäße Anordnung wird der Vorteil erreicht, daß durch das selbsttätige Springen des Transportschiebers in seine Gebrauchslage eine raschere Folge von mehreren Aufnahmen hintereinander erzielbar ist. Dies ist, auch wenn er durch das Spannen der Feder und eine Verriegelungsvorrichtung für diese erkauft wird, um so mehr ein Vorteil, als man den Schieber so leichtgängig ausbilden kann, daß trotz des Spannens der Feder der Transportschieber nach der Erfindung leichter und mit weniger Anstrengung zu betätigen ist als bei bekannten Kameras. Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Anordnung besteht darin, daß der Transportschieber überhaupt nicht fest angefaßt werden muß, sondern nur gegen das Kameragehäuse hin gestoßen zu werden braucht. Dabei ist es ausreichend, wenn das Gehäuse mit den Fingern und dem Daumenballen der anderen Hand insgesamt, also erforderlichenfalls ebenfalls durch einen Schifäustling hindurch gehalten wird.
Bei einer Kamera nach der Erfindung kann weiterhin die Kamera in der rechten Hand fest in ihrer Ausgangslage gehalten werden, weil von der den Schieber betätigenden linken Hand nur beim Filmtransport eine Kraftwirkung auf die rechte Hand zu erfolgt Hierdurch liegt die Kamera gemäß der vorliegenden Erfindung fest in der die Kamera haltenden Hand, die hierbei keine Änderung der Richtung der haltenden Muskelkräfte vornehmen muß, weil beim Aufspringen des Schiebers kein Zug auf die Kamera ausgeübt wird, ι ο Somit besteht keine Gefahr, daß durch Zug auf die Kamera die die Kamera haltende Hand aus ihrer Haltestellung gezogen oder durch dem Zug entgegenwirkende Kräfte der haltenden Hand die Kamera entgegen der Zugrichtung gerissen wird. Die Verriegelung für den Schieber nach der Erfindung hat nicht nur den Nachteil eines entsprechenden Aufwandes, sondern auch den Vorteil, daß der Schieber leichtgängig angeordnet werden kann, da unbeabsichtigte Betätigungen des Schiebers durch die Verriegelung vermieden werden. Schließlich kann eine Kamera nach der Erfindung mit einer einzigen Hand, also beispielsweise auch von einem Körperbehinderten, zwar langsamer aber mühelos bedient werden. Die Verriegelungsvorrichtung für die Feder kann von einem Finger der die Kamera haltenden Hand gelöst werden. Der Schieber kann dann zum Filmtransport gegen einen beliebigen Körperteil oder einen fest aufgestellten Gegenstand (Wand, Pfosten, Möbelstück) gedrückt werden.
Die Erfindung wird anhand von Zeichnungen näher jo erläutert. Es zeigt
F i g. 1 eine Ansicht einer erfindungsgemäßen Kamera,
Fig.2 einen Schnitt durch die Anordnung nach F i g. 1 gemäß der Schnittlinie H-II,
Fig.3 ein weiteres Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Kamera.
In den Figuren sind das Gehäuse einer Stehbildkamera mit 1, ihre Sucherlinsen mit 2 und 3 und ihr Objektiv mit 4 bezeichnet. Die Kamera umfaßt ein verschiebba- ίο res Gehäuseteil 5, das mit dem Gehäuse 1 verbunden ist und im über das Gehäuse 1 geschobenen Zustand Sucher 3 und Objektiv 4 und/oder weitere Teile schutzgehäuseartig abdeckt. Im in den Figuren gezeigten, ausgezogenen Zustand des verschiebbaren Gehäuseteils 5 ist die Kamera 1 funktionsbereit, wobei Sucher und Objektiv und/oder die weiteren Bedienungsteile der Kamera 1 freigegeben werden. Das verschiebbare Gehäuseteil 5 dient in an sich bekannter Weise zugleich als Spannschieber, welcher beim Schieben in Richtung so des Pfeiles 6 über bekannte Mittel, z. B. eine Zahnstange, den Film transportiert und/oder den Verschluß spannt. Nun ist nach der Erfindung zwischen dem Kameragehäuse 1 und dem Schieber 5 eine Feder 7 verspannt, die den Schieber 5 in die ausgezogene Stellung zu drücken sucht, so daß er für einen Filmtransport bereit ist. Soll nun der Film transportiert werden, so wird der Schieber 5 in Richtung des Pfeils 6 bis in die Endstellung des Schiebers 5 bewegt und dann wieder losgelassen. Er bewegt sich dann unter der Wirkung der Feder 7 wieder in die ausgezogene Stellung, in der nach Kameraauslösung ein neuer Filmtransport möglich ist.
Diese Ausgestaltung hat den sehr großen Vorteil, daß die sonst sehr kleine Kamera, die leicht in die Tasche gesteckt werden kann, während der Aufnahmen eine ί>5 handliche Größe bekommt und gut zu fassen ist und daß sie diese Größe automatisch nach einem Filmtransport wieder erhält, ohne daß ein Benutzer erst zusätzliche Handgriffe ausführen muß.
Natürlich muß am Kameragehäuse 1 eine geeignete Verriegelungsvorrichtung vorgesehen sein, die bei Nichtgebrauch der Kamera die Verriegelung des Schiebers 5 in der die Kamera abdeckenden Stellung ermöglicht, bei gewöhnlichen, mehrmals aufeinanderfolgenden Spannvorgängen jedoch eine Verriegelung vermeidet, damit die Feder 7 wirksam werden kann.
In den Fig. 1 und 2 ist ein Ausführungsbeispiel einer derartigen Verriegelungsvorrichtung gezeigt Hierbei ist im Gehäuse 1 eine Ausnehmung vorgesehen, in der eine verschiebbare Drucktaste 9 geführt ist Diese Drucktaste 9 ist mit einer Blattfeder 11 verbunden. Die Blattfeder 11 ist in einer Tasche 12 des Kameragehäuses 1 mit einem Ende geführt Das andere Ende 11a der Blattfeder 11 kann mit einem Vorsprung la des Kameragehäuses zusammenwirken. Ein dritter, abgewinkelter Arm Hb der Blattfeder 11 weist eine Schrägfläche lic auf. Diese ragt in den Bereich einer Sperrfeder 12 am Schieber 5, die einen eine Schrägfläche 12a aufweisenden Sperrhaken 126 umfaßt
In dem in den Fig. 1 und 2 gezeigten Zustand liegt das Federende 11a unter dem Vorsprung la. Dadurch ist die Feder 11 so weit nach abwärts gebogen, daß die Schrägfläche lic nicht im Bewegungsbereich des Sperrhakens 12£>des Schiebers 5 liegt. Dieser kann also zum Filmtransport in Richtung des Pfeiles 6 betätigt werden, ohne sich zu verriegeln. Er springt dann nach Freigabe durch den Benutzer unter der Wirkung der Feder 7 wieder in seine ausgezogene Stellung zurück, wie bereits beschrieben.
Soll jedoch der Schieber 5 in seiner die Kamera schützenden Ruhestellung verriegelt werden, so wird die Drucktaste 9 in Richtung des Pfeils 13 verschoben, so daß das Federende 11a hinter dem Vorsprung la verrastet. Dabei bewegt sich der Federarm Hb nach oben, so daß die Schrägfläche lic in den Bereich des Sperrhakens Hb gelangt Wird nun der Schieber 5 in Richtung des Pfeiles 6 in die die Kamera 1 verschließende Stellung verschoben, so federt die Schrägfläche 12a über die Schrägfläche lic, so daß der Sperrhaken 12a hinter der Schrägfläche lic einklinkt und den Schieber 5 in der geschlossenen Stellung der Kamera verriegelt. Zum öffnen der Kamera 1 wird die Drucktaste 9 nach unten gedrückt und dabei entgegen der Richtung des Pfeiles 13 in die in den Figuren gezeigte Lage verschoben, so daß das Federende 11a wieder unter den Vorsprung la zu liegen kommt und die bereits beschriebene Lage einnimmt.
Eine andere Verriegelungsvorrichtung ist in Fig.3 gezeigt Hier ist im Gehäuse 1 eine Drucktaste 15 unter der Wirkung einer Feder 16 gelagert Sie umfaßt einen Steuerstift 17. Außerdem ist eine Blattfeder 18 in verschiedenen Richtungen federnd gelagert. Sie umfaßt einen Sperrlappen 18a, der mit einem am Schieber 5 vorgesehenen Sperrhaken 19 zusammenwirken kann, eine Schrägfläche \8b, eine dahinter liegende Kerbe 18c und einen neben der Kerbe 186 liegenden Lappen 18c mit einer Schrägfläche. In der gezeichneten Stellung liegt der Steuerstift 17 der Drucktaste 15 in der Kerbe 18c/ Dadurch ist der Sperrlappen 18c aus dem Bewegungsweg des Sperrhakens 19 geschwenkt. Der Schieber 5 kann in bereits beschriebener Weise frei betätigt werden. Zur Verriegelung des Schiebers 5 in der geschlossenen Stellung der Kamera wird nun die Drucktaste 15 in Richtung des Pfeiles 20 betätigt. Dadurch gleitet der Stift 17 unter der Wirkung der Feder 2i auf die Schräefläche 18c. drückt diese samt der
Feder 18 nach oben und läuft zusammen mit der Taste 15 unter der Wirkung der Feder 16 entgegen der Richtung des Pfeiles 20 in die Ausgangslage. Dabei federt die Feder 18 unter der Wirkung der Feder 21 entgegen dem Uhrzeigersinn, so daß der Sperrlappen 18a in den Bereich des Sperrhakens 19 des Schiebers 5 gelangt. Wird nun der Schieber 5 in Richtung des Pfeiles 6 bewegt, so wird er in der geschlossenen Stellung der Kamera 1 über den Sperrhaken 19 und den Sperrlappen 18a verriegelt. Zum öffnen der Kamera 1 wird die Taste 15 in Richtung des Pfeiles 20 erneut betätigt. Dabei drückt der Stift 17 über die Schrägfläche 186 die Feder 18 im Uhrzeigersinn aus dem Weg des Sperrhakens 19 und schnappt schließlich wieder in die Kerbe 18c ein. Damit ist die in F i g. 3 gezeigte Stellung wieder erreicht. Selbstverständlich sind noch andere, der Einfachheit halber in den Figuren nicht gezeigte Ausführungsbeispiele möglich. So sind im besonderen alle geeigneten bekannten Verriegelungsvorrichtungen für den Schieber 5 verwendbar. Der Schieber 5 kann Ausschnitte aufweisen, die in der geöffneten Stellung der Kamera beispielsweise das Sucherobjektiv 2 und/oder an anderer Stelle vorgesehene Anzeigevorrichtungen freigibt. Er könnte auch mit einer Sperrvorrichtung für einen Kameraauslöser zusammenwirken und eine andere geeignete Form aufweisen.
ίο Von besonderer Bedeutung ist dabei, daß der Schieber 5 in seiner das Kameragehäuse 1 freigebender Lage dieses ergänzt, so daß die sonst sehr kleine und leicht in eine Tasche zu steckende Kamera dann während der Aufnahmen gut in der Hand liegt, wodurch die Verwacklungsgefahr bei kleinen Kameras verringert wird.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen

Claims (7)

1 Patentansprüche:
1. Fotografische Kamera mit einer als Schieber ausgebildeten Handhabe für den Filmtransport und/oder das Spannen des Verschlusses, die als Verschlußkappe für Teile des Kameragehäuses, vorzugsweise das Objektiv und den Sucher, ausgebildet ist, gekennzeichnet durch eine zwischen dem dem Schieber (5) und dem Kameragehäuse (1) wirksame Feder (7), durch welche der Schieber (5) von einer das Kameragehäuse (1) teilweise überdeckenden Nichtgebrauchsstellung der Kamera in eine das Kameragehäuse (1) freigebende Gebrauchsstellung automatisch zurückführbar ist, und durch eine in zwei Stellungen überführbare Verrie- '5 gelungsvorrichtung (11; 18) für den Schieber (5), durch die der Schieber (5) in der einen Stellung der Verriegelungsvorrichtung in seiner das Gehäuse (1) überdeckenden Lage entgegen der Wirkung der Feder (7) verriegelbar ist und in der anderen Stellung der Verriegelungsvorrichtung (11, 18) in seine beiden Grenzlagen wechselweise bewegbar ist
2. Kamera nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schieber der Form des Kameragehäuses (1) angepaßt ist und dieses in der das Kameragehäuse freigebenden Stellung ergänzt
3. Kamera nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungsvorrichtung eine mit einer Handhabe (9) verbundene, mit zwei Federlappen versehene Feder (11) umfaßt, deren einer Federlappen (Wa) mit einem gehäusefesten Vorsprung (la) in Eingriff bringbar ist und deren anderer Federlappen (ttb) mit einer Schrägfläche (UaJ in den und aus dem Bereich eines Sperrhakens (12b) des Schiebers (5) bringbar ist.
4. Kamera nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der eine Federlappen (1 ta) mittels der Handhabe (9) in eine sich am Vorsprung (Xa) abstützende Stellung und dabei die Schrägfläche (lic) aus dem Bereich des Sperrhakens (\2b) brit.gbar ist.
5. Kamera nach den Ansprüchen 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Handhabe (9) als verschiebbare Drucktaste ausgebildet ist.
6. Kamera nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungsvorrichtung einen um einen Drehpunkt schwenkbaren Verriegelungsteil aufweist, der einen Sperrlappen (Wa), eine Schrägfläche (18ί>λ eine dahinterliegende Kerbe (Wc) und einen neben der Kerbe (Wc) liegenden Lappen (Wd) mit einer Schrägfläche trägt und über einen mit einer Drucktaste (15) verbundenen Steuerstift (17) bewegbar ist, so daß der Verriegelungsteil (18) durch den Steuerstift (17) über die Schrägfläche (Wb) in die aus dem Bewegungsbereich des Sperrhakens (19) geschwenkte Stellung bringbar und mittels der Kerbe (Wc) mit dem Steuerstift (17) in dieser Stellung verrastbar ist.
7. Kamera nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß bei nochmaliger Betätigung des Steuerstiftes (17) dieser unter Mitwirkung von Federn (21, 16) über die weitere Schrägfläche (Wd) in seine Ausgangslage zurückführbar ist.
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