DE2145023A1 - Flüssigkeitsprobenbehälter - Google Patents

Flüssigkeitsprobenbehälter

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Description

Patentanwälte
Dr.-Ing. Wilhelm Reiehel DipL-Ing. Woligang Reichel
6 Frankfurt a. M. 1 Parksixaße 13
TECHNICON INSTRUMENTS CORPORATION. Tarrytown, VStA
Flüssigkeitsprobenbehälter
Die Erfindung betrifft einen Flüssigkeitsprobenbehälter»
Das Anwendungsgebiet der Erfindung sind selbsttätig arbeitende Geräte zur quantitativen Analyse von Flüssigkeitsproben, die mit Hilfe eines FlUssigkeitsprobenbehälters in das Analysiergerät eingegeben werden.
Es sind bereits zahlreiche Geräte zur quantitativen Analyse* von Flüssigkeitsproben, z.B. aus den USA-Patentschriften 2 797 149 und 3 241 432, bekannt. Bei diesen Geräten sind verschiedene Flüssigkeitsproben, die auf das Vorhandensein eines oder mehrerer Bestandteile untersucht werden sollen, . jeweils in einem Probenbehälter enthalten, die auf einer Drehscheibe angeordnet sind. Die Drehscheibe wird schrittweise so weitergeschaltet, daß die Flüssigkeitsproben nacheinander als kontinuierlicher Strom in das Analysiergerät geleitet werden, wobei sie im allgemeinen durch ein unvermischbares, inertes Fluid, entweder eine Flüssigkeit oder ein Gas, getrennt sind. Die Proben werden einzeln mit bestimmten Reagenzien behandelt und nacheinander in ein Analysiergerät geleitet, in dem die Konzentration eines bestimmten Bestandteils, der von Interesse
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» It»
ist, bestimmt wird, z.B. kalorimetrisch, spektrocheraisch usw.
Bei diesen Geräten sind die einzelnen Flüssigkeitsproben, die analysiert werden sollen, im wesentlichen nicht visuell zu unterscheiden,.so daß keine Beziehung zur Quelle, oder Herkunft einer Probe besteht. Es 1st Jedoch wichtig, daß ein erkennbarer Zusammenhang zwischen den einzelnen Flüssigkeitsproben und der jeweiligen Probenquelle, bei, der es sich um einen Patienten handeln kann, besteht, bzw. die Herkunft der einzelnen Flüssigkeitsproben anhand der Proben erkennbar ist. Ohne.diesen Zusammenhang oder diese Identifizierbarkeit lassen sich Flüssigkeitsproben praktisch nicht selbsttätig und kontinuierlich analysieren, so daß die Analysen von Hand und : damit langsamer und weniger zuverlässig durchgeführt werden I müssen, um den Zusammenhang zwischen Probe und Quelle beizubehalten. Um 4iesen Zusammenhang während der gesamten Analyse ; beizubehalten, wird im allgemeinen jeder Probenbehälter mit einer Proben*kennkarte (oder Kontrollkarte) versehen, die entweder am. Probenbehälter oder am Probenbehälterhalter auf der Drehscheibe befestigt wird. Jede Kennkarte ist mit einem maschinell lesbaren, kodierten Probenquellen-Kennzeichen versehen, das beim Weiterchalten der Drehscheibe maschinell gelesen und dem Ergebnis der Analyse zugeordnet wird.
Das Anbringen oder Anordnen der Proben-Kennkarten wird bislang jedoch von Hand durchgeführt. Dies erfordert große Sorg- , falt, um zu gewährleisten, daß jede Kennkarte genau angeordnet und richtig in bezug auf die Lesevorrichtung ausgerichtet ist. Eine falsche Anordnung oder Zuordnung einer Kennkarte hat zur Folge, daß die Flüssigkeitsprobe nicht richtig idenr f tifiziert wird. Man hat daher schon zahlreiche Versuche zur Lösung des Problems der Probenidentifizierung unternommen,
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und zwar sowohl hinsichtlich eines völlig neuen Systems als auch hinsichtlich der Verringerung der erforderlichen Handarbeit. . .
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine selbsttätige, d.h. maschinelle Identifizierung der Flüssigkeitsproben in .einem selbsttätigen Flüssigkeitsproben-Analysiergerät sicher durchzuführen. Dabei soll die maschinell lesbare kodierte Information, die eine Proben-Quelle kennzeichnet! gleichzeitig mit der Positionierung eines Probenbehälters auf einer Drehscheibe in die richtige Lage ausgerichtet werden. Dazu soll ein Flüssigkeitsprobenbehälter geschaffen werden, der einen , mit dem Behälter einstückig ausgebildeten Beschriftungsteil aufweist, der die maschinell lesbaren Kennzeichen trägt, die * zur Identifizierung der Proben-Quelle dienen. Dieser Flüs- . sigkeitsprobenbehälter mit dem einstückigen (integralen) Beschriftungsteil, der die maschinell lesbaren Kennzeichen aufweist, soll selbsttätig in bezug auf die Lesevorrichtung ausrichtbar sein. Vorzugsweise soll der Flüssigkeitsprobenbehälter so ausgebildet sein, daß er sich selbst ausrichtet und seihe Lage selbsttätig beibehält, wenn er auf einer schrittweise weiterschaltbaren Drehscheibe angeordnet ist.
Außerdem soll ein Flüssigkeitsprobenbehälter geschaffen werden, der einen Balter mit einem integralen Beschriftungsteil aufweist, auf dem Kennzeichen angebracht sind, wobei der Halter eine Küvette, die die Flüssigkeitsprobe enthält, abnehmbar aufnimmt.
Die Lösung dieser Aufgabe ist in den Ansprüchen gekennzeichnet.
Danach enthält der Probenbehälter einen tassenförraigen Teil, ' der entweder einen zylindrischen, langgestreckten oder rechteckförraigen Querschnitt und einen gekrümmten Beschriftungs-
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teil aufweist, deren Längsachsen weitgehend parallel sind. Der Beschriftungsteil ist mit dem tassenförmigen Teil einstückig ausgebildet, und zwar längs eines ebenen Verbindungsteils, der ringförmig ausgebildet is.t. Der Verbindungsteil umgibt den tassenförmigen Teil und ist mit seinem längeren, gekrümmten Rand mit dem Beschriftungsteil verbunden. Der Ver-. bindungsteil und auch der Beschriftungsteil sind so bemessen,', daß ihre jeweiligen Ränder an entsprechenden Rändern von Probenbehältern anliegen, wenn sie auf einer schrittweise weiterschaltbaren Drehscheibe* richtig angeordnet sind. Die Oberflächen der jeweiligen Beschriftungsteile, auf denen die maschinell lesbaren, kodierten Kennzeichen angeordnet sind, sind daher zylindrisch geformt, wobei jeder einzelne Oberflächenbereich bei der Weiterschaltung eine vorbestimmte Strecke von einer stillstehenden Lesevorrichtung entfernt ist, die neben der Drehscheibe angeordnet ist. Die Anlage bzw. das sich Aneinanderlegen entsprechender Ränder gewährleistet eine richtige axiale Ausrichtung der kodierten Kennzeichen in bezug auf die Lesevorrichtung.
Die Drehscheibe ist ferner so ausgebildet, daß sie zwischen dem tassenförmigen Teil und dem Beschriftungsteil jedes Probenbehälters eingreift bzw. angreift. Die Drehscheibenanordnung enthält einen ringförmigen Bord oder Randteil sowie eine Öffnung zur Aufnahme des tassenförmigen Teils eines eingesetzten Probenbehälters. Der tassenförmige Teil und Beschriftungsteil jedes Probenbehälters liegen ferner so auseinander, daß sie den Randteil der Drehscheibenanordnung umklammern und so für eine Ausrichtung und stabile Lage sorgen. Wenn ein Probenbehälter richtig angeordnet ist, ruht sein Verbindungsteil auf dem oberen Rand des Randteils, so daß eine richtige vertikale Ausrichtung des kodierten Kennzeichens in bezug auf die Lesevorrichtung gewährleistet ist.
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Die Fig. IA, IB und IC zeigen jeweils eine Draufsicht, eine Schnittansicht und eine Vorderansicht eines Flüssigkeitsprobenbehälters nach der Erfindung.
Fig. 2A ist eine teilweise im Schnitt dargestellte Seitenansicht einer Drehsctieibenanordnung, die mehrere Flüssigkeitsprobenbehälter trägt, wie sie in einem selbsttätigen Analysiergerät verwendet werden, das in Blockform dargestellt ist.
Fig. 2B stellt eine Draufsicht auf einen Teil der Drehscheibenanordnung nach Fig. 2A dar.
Fig. 3A ist eine ähnliche Ansicht wie die nach Fig. IA' und stellt eine Abwandlung des Probenbehälters dar.
Die Fig. 3B ist eine ähnliche Ansicht wie die nach Fig. IB und stellt den abgewandelten Probenbehälter in teilweise zerlegtem Zustand dar.
Fig. 3C stellt den abgewandelten Probenbehälter in einer ähnlichen Ansicht wie Fig. IC dar.
Fig. 4 ist eine ähnliche Ansicht wie die nach Fig. 3B und stellt eine weitere Abwandlung des Probenbehälters dar.
Nach den Fig. IA - IC enthält der Probenbehälter 1 einen langgestreckten, zylindrischen, tassenförmigen Teil 3 aus Kunststoff oder einem anderen geeigneten inerten Material, mit einem umgekehrt konischen Boden 5, der etwas höher liegt als eine untere Extremität 7. Der konische Boden 5 gewährleistet, daß praktisch die gesarate im tassenförmigen Teil 3 enthaltene Flüssigkeitsprobe ausgesaugt werden kann, wie es noch beschrieben wird.
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Ein Verbindungsteil 9 umringt den tassenförmigen Teil 3 etwas unterhalb seiner oberen Extremität 11. Der Verbindungsteil 9 kann aus einem flachen, ebenen plattenförmigen und steifen Material, z.B. Kunststoff, bestehen und enthält eine Öffnung 13 zur Aufnahme des tassenförmigen Teils 3. Wie aus den Fig. IA und IB zu ersehen ist, ist der Verbindungsteil 9 vorzugsweise ringförmig ausgebildet, wobei der tassenförmige Teil in dem schmaleren Endteil aufgenommen ist. Ferner ist der Verbindungsteil 9 an seinem gesamten, breiteren, gekrümmten Rand 15 mit einem Beschriftungsteil 17 verbunden, der im wesentlichen (praktisch) parallel in bezug auf die Längsachse des tassenförmigen Teils 3 verläuft. Der Beschriftungsteil 17 kann aus dem gleichen Material wie der Verbindungstei 9 hergestellt sein, so daß sich der Probenbehälter 1 einteilig ausbilden läßt, z.B. durch Gießen. Der Beschriftungsteil 17 erstreckt sich, wie man sieht, nach unten, und endet in der Ebene der unteren Extremität 7 des tassenförmigen Teils 3. Wenn der Probenbehälter 1 daher auf eine flache Oberfläche gestellt wird, steht er verhältnismäßig stabil.
Der Beschriftungsteil 17 ist leicht gekrümmt, wie es aus Fig. IA zu ersehen ist (der Grund wird noch erläutert), wobei die äußere Oberfläche mit kodierten Kennzeichen versehen ist, die die Quelle kennzeichnen, aus der die im Behälter enthaltene Probe entnommen wurde. Ein 2-aus-5-Binärcode mit Paritätsprüfung ist dargestellt, wobei die Bits eines Teilzeichens (z.B. einer Dezimalziffer) eines grösseren Zeichens (z.B. einer mehrstelligen Dezimalzahl) jeweils in einer Spalte untereinander angeordnet und durch die Anwesenheit oder Abwesenheit einer Markierung, z.B. einer Farbmarkierung, die optisch lesbar ist, dargestellt sind. Die kodierten Kennzeichen können beispielsweise auf
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einem Papierstreifen 18 aufgedruckt sein, der an der äusseren Oberfläche des Beschriftungsteils 17 befestigt ist. Die einzelnen Bits können auch durch die An- oder Abwesenheit einer Oberflächendiskontinuität, z.B. eine. Vertiefung* eine erhabene Stelle oder ein Loch, die mechanisch lesbar ist, dargestellt sein. Hilfsweise kann auch die durch die Binärzeichen dargestellte Dezimalzahl auf dem Beschriftungsteil aufgezeichnet sein.
Ferner ist der Beschriftungsteil 17 auf seiner inneren Oberfläche mit zwei Längsrippen 21 versehen. Der tassenförraige Teil 3 ist ferner in einem mittleren Bereich mit einem ringförmigen Absatz 23 versehen. Die Rippen 21 und der Absatz 23 gewährleisten, wie noch näher beschrieben wird, eine Ausrichtung der kodierten Kennzeichen beim Ablesen bzw. Abtasten. Die Rippen 21 und der Absatz 23 können auch allein verwendet werden, um diese Ausrichtung zu gewährleisten.
Wie aus den Fig. 2A und 2B zu ersehen ist, sind mehrere Probenbehälter auf einer Drehscheibenanordnung 25 angeordnet, Die Drehscheibenanordnung 25 sitzt auf einer Antriebswelle 27, die über ein Schrittschaltgetriebe 31, z.B. ein Malteserkreuzgetriebe, mit einem Antriebsmotor 29 verbunden ist. Das Getriebe 31 schaltet die Drehscheibenanordnung schrittweise weiter, so daß alle Probenbehälter 1 nacheinander gegenüber einem Probenheber 33 angeordnet werden. Der Motor 29 ist auch an eine Antriebsanordnung 35 angeschlos- ' sen, die den Heber 33 nacheinander in alle Behälter 1 taucht und wieder aus diesen herauszieht, wie es durch die gestrichelten Linien 37* und den Doppelpfeil angedeutet ist. Die Bewegung des Hebers 33 ist mit der Drehung der Drehscheibenanordnung 25 synchronisiert, so daß der Heber herausgezogen wird, während die Drehscheibenanordnung weitergeschaltet wird, undin den nächsten Probenbehälter ge-
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taucht wird, während die Drehscheibenanordnung stillsteht. Vorrichtungen dieser Art sind z.B. aus den USA-Patentschriften 3 "038 340 und 3 134 263 bekannt.
Der Heber 33 ist an eine Leitung 37-angeschlossen, die in das Analysiergerät 39 zur Durchführung mehrerer Analysen mit jeder Flüssigkeitsprobe führt. Derartige Geräte sind beispielsweise aus der USA-Patentschrift 3 241 432 bekannt. Das Gerät 39 enthält eine nicht dargestellte peristältische Pumpe, die an die Leitung 37 und den Heber 33 angeschlossen ist und die Flüssigkeitsprobe über diese aus einem Probenbehälter 1 saugt, während der Heber 33 in die im tassenförmigen Teil 3 enthaltene Probe eintaucht. Während der Heber 33 aus dem Behälter 1 herausgezogen ist und die Drehscheibenanordnung 25 weitergeschaltet wird, wird Luft angesaugt. Daher wird ständig ein Strom von Flüssigkeits- v proben, die alle durch eine Luftblase getrennt sind, über die Leitung 37 in das Gerät 39 geleitet. Die Ergebnisse dieser Analysen werden einem Aufzeichnungsgerät 41 zugeführt, das die Ergebnisse der Analysen bleibend aufzeichnet. Dabei muß jedoch die Zugehörigkeit der Analysenergebnisse zu der jeweiligen Probenquelle erkenntlich sein, da sie andernfalls sinnlos oder irreführend sind.
Die richtige Zuordnung der Analysenergebnisse, die vom Aufzeichnungsgerät 41. aufgezeichnet werden, wird nach der Erfindung durch richtige Ausrichtung der kodierten Kennzeichen auf jedem Probenbehälter 1 auf die Lesevorrichtung 43 gewährleistet. Die richtige Ausrichtung wird durch aneinander angepaßte bauliche Merkmale von Probenbehälter 1 und Drehscheibe 25 gewährleistet, wie es insbesondere in den Fig. 2A und 2B dargestellt ist. Die Drehscheibenanordnung 25 enthält einen ringförmigen Randteil 45, der mit einem an der Antriebswelle 27 befestigten
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Scheibenteil 47 einstückig ausgebildet ist. Eine auf einem Kreis angeordnete Reihe von Löchern 49, von denen jedes so bemessen ist, daß es einen tassenförmigen Teil 3 aufnehmen kann, ist in dem Scheibenteil 47 ausgebildet. Der Abstand benachbarter Löcher 49 ist so gewählt, daß, wenn die Probenbehälter 1 in benachbarten Löchern angeordnet sind, die Ränder der jeweiligen Verbindungsteile 9 und Beschriftungsteile 17 aneinanderliegen. Der Randteil 45 ist so bemessen, daß er zwischen dem tassenförmigen Teil 3 und dem Beschriftungsteil 17 eines Probenbehälters 1 aufgenommen und von . diesen umklammert wird. Zu diesem Zweck ist der Beschriftungsteil 17 leicht nach innen geneigt, z.B. um ein Grad oder etwas mehr, um die Ausübung eines leichten Drucks zwischen der äußeren Oberfläche des Randteils 45 und der benachbarten Wandoberfläche des Lochs 49 zu gewährleisten, so daß ein Probenbehälter 1 fest auf der Drehscheibenanord-· nung 25 gehalten wird. Stattdessen kann auch der Querschnitt des Randteils 45 trapezförmig ausgebildet sein, daß daß er unten etwas breiter als der Abstand zwischen den Rippen 21 und der äußeren Oberfläche der unteren Extremität 7 des tassenf örmigen Teils 3 ist, wodurch man die gleiche Wirkung erhält.
Auch die Verbindungsteile 9 und Beschriftungsteile 17 benachbarter Probenbehälter 1 (siehe Fig. 2A und 2B) sind so bemessen, daß'sie mit ihren benachbarten Rändern aneinanderliegen. Vorzugsweise erstreckt sich jedes Verbindungsteil 9 als Ringausschnitt über einen Winkel Θ, dessen Scheitel im Mittelpunkt der Drehscheibenanordnung 25 liegt, wobei θ - 360°/n und η die maximale Anzahl von Probenbehältern 1 ist, die die Drehscheibenanordnung aufnehmen soll. Auch die Mittelpunkte benachbarter Löcher 49 liegen um den gleichen Winkel θ auseinander, und auch die Beschriftungsteile
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17 erstrecken sich jeweils über den gleichen Winkel Θ. Bei der Anordnung eines Probenbehälters 1 auf der Drehscheiben-, anordnung 25 wird der Behälter nach unten derart über den Randteil 45 geschoben, daß sich der Abstand zwischen dem Beschriftungsteil 17 und dem Teil 3 vergrößert. Dabei streifen die Rippen 21 an der äußeren Oberfläch« des Randteils 45 entlang, so daß irgendwelche Teilchen von dieser Oberfläche entfernt werden und eine innige Berührung zwischen den Rippen 21 'und der äußeren Oberfläche des Randteils 45 gewährleistet ist. Wenn der Probenbehälter 1 eingesetzt ist, ist der Randteil 45 infolge der Elastizität des Beschriftungsteils 17 und des tassenförraigen Teils 3 fest umklammert bzw. eingespannt, um den Probenbehälter 1 in der richtigen Lage festzuhalten. Durch Ausübung eines geringen Drucks nach unten auf den Verbindungsteil 9 ruht dieser Teil 9 fest auf der oberen Oberfläche des Randteils 45 und auch der Absatz 23 des entsprechenden tassenförraigen Teils 3 fest auf dem Scheibenteil 47, so daß der am Beschriftungsteil 17 befestigte Streifen 18 die richtige vertikale Lage einnimmt. Dadurch daß die Ränder benachbarter Verbindungsteile 9 und Beschriftungsteile 17 der nebeneinander in der Drehscheibenanordnung 25 eingesetzten Probenbehälter 1 eng aneinanderliegen, ist ferner auch eine axiale Ausrichtung gewährleistet. Schließlich wird eine Abdeckplatte 51 mit einer kreisförmigen Reihe von Löchern 53 auf der Drehscheibenanordnung 25 angeordnet, um zu gewährleisten, daß die Ausrichtung der Probenbehälter 1 beibehalten wird. Die obere Extremität 11 jedes tassenförmigen Teils 3 ist über ein entsprechendes Loch 53 der Abdeckplatte 51 zugänglich, um das Absaugen der Flüssigkeits- probe zu ermöglichen.
Obwohl die Verbindungsteile 9 als Ringabschnitte und die Beschriftungsteile 17 gekrümmt dargestellt sind, sind auch
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andere Formen möglich. So kann ein Verbindungsteil bei- .„ spielsweise rechteckförmig ausgebildet sein, wobei nach oben stehende Führungsteile, die beispielsweise etwa dreieckförmig ausgebildet sind, oben auf dem Randteil 45 angeordnet sind, um das Einsetzen eines Probenbehälters in der richtigen Lage in der Drehscheibenanordnung zu ermöglichen. Auch die Beschriftungsteile 17 können eben ausgebildet sein, wobei die Rippen 2Γ zur Kompensation der Krümmung des Randteils 45 dienen. Auch der Randteil könnte polygonal ausgebildet sein, und zwar mit einer ebenen Oberfläche, die jedem Probenbehälter entspricht, der auf der Drehscheibenanordnung 25 angeordnet werden soll.
Während die Drehscheibenanordnung 25 über das Schrittschaltgetriebe 31 schrittweise weitergedreht wird, wird gleichzeitig jeder Probenbehälter 1 auf den Heber 33 ausgerichtet und ein Teil der Flüssigkeitsprobe abgesaugt und in das Gerät 39 geleitet, und anschließend wird der Beschriftungsteil 17 an der optischen Lesevorrichtung 43 vorbeigeleitet. Die vom Beschriftungsteil 17 abgetasteten kodierten Kennzeichen werden durch einen Zwischenspeicher-Drucker 59 eine endliche Zeit nach der Probenentnahme ausgedruckt, wobei diese Zeit gleich derjenigen Zeit ist, die erforderlich ist, um die entsprechende Probe durch das Gerät 39 zu leiten und zu analysieren, so daß die graphischen Analysenergebnisse und die Kennzeichen gleichzeitig dem Aufzeichnungsgerät 41 zugeführt werden. Diese Zeit kann durch entsprechende Wahl des Abstandes der Lesevorrichtung 43 vom Heber 33 oder durch entsprechende Wahl der Dauer der Zwischenspeicherung der abgetasteten Information im Zwischenspeicher-Drucker 59 eingestellt werden.
Da eine optische Abtastung bzw. ein optisches Ablesen beschrieben ist, kann die Abtastung bzw. das Ablesen während
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des Weiterschaltens der Drehscheibenanordnung 25 erfolgen," d.h. während der Heber 33 angehoben wird. Wie aus Fig. 2A zu einsehen ist, werden die einzelnen Bi tr Spalten, die jeweils ein bestimmtes binäres Wort oder Teilzeichen darstellen,· jeweils durch eine Nadelstrahl-Lichtquelle 55 beleuchtet. Die einzelnen Bits sind durch langgestreckte, dunkle Markierungen 19 dargestellt, wie es aus Fig. IC zu ersehen ist, und werden spaltenweise beleuchtet, während die Drehscheibenanordnung 25 weitergeschaltet wird, Die Intensität jedes reflektierten Lichtstrahls wird dabei in Abhängigkeit von dem Vorbeilaufen einer dunklen Markierung',' die eine bestimmte binäre Größe darstellt, moduliert. Das modulierte Licht der Quellen 55 wird auf eine Reihe von Photozellen 57 reflektiert, wobei jede Photozelle einer Binärstelle zugeordnet ist. Die Photozellen können durch einen Lichtschirm 61 gegenüber Streulicht abgeschirmt sein. Das Ablesen erfolgt zeichen- bzw. wortweise, wobei die Bits eines Wortes, das in einer Spalte dargestellt ist, parallel abgetastet werden. Die Ausgangssignale der Photozellen 57 werden in eine Zwischenspeicher-Drucker-Einheit 59 geleitet, die die Fähigkeit besitzt, die binäre Information zu speichern und die entsprechende Dezimalzahl, die auch auf dem Beschriftungsteil 17 dargestellt ist, auf der bleibenden Aufzeichnung, die durch das Aufzeichnungsgerät 41 erstellt wird, auszudrucken. Das Ausdrucken der Dezimalzahl erfolgt gleichzeitig mit dem .Aufzeichnen der Analysenergebnisse, und zwar so, daß die richtige Zuordnung zwischen Analysenergebnis und Kennzahl erzielt wird. Diese Technik ist an sich bekannt, z.B. aus der USA-Patentschrift 3 419 879. Bei dieser Patentschrift erfolgt das Ablesen mechanisch durch Abtasten kodierter Einschnitte oder Kerben an den Rändern einer Proben-Kennkarte, die am Flüssigkeitsprobenbehälter befestigt ist. Stattdessen können die Probenbehälter 1 und die Ausgaben der Lesevorrichtung 43 auch in
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aufsteigender numerischer Reihenfolge gekennzeichnet werden und später entsprechend ihrer Zusammengehörigkeit einander zugeordnet werden. Der spezielle Aufbau der Probenbehälter 1 und der Drehscheibenanordnung 25 gewährleisten eine richtige Ausrichtung der Beschriftungsteile 19 innerhalb der vertikalen und axialen Toleranzen des Lese- bzw. Abtaststrahls, wodurch eine genaue Probenidentifizierung erreicht werden kann.
Obwohl der Behälter 1 nach den Fig. IA - 2B einteilig ausgebildet sein kann, handelt es sich bei der Abwandlung nach den Fig. 3A, 3B und 3C nicht um eine einteilige Ausführung. Diese abgewandelte Ausführungsform weist einen tassenförmigen Teil 70, der dem tassenförmigen Teil 3 nach den Fig. IA bis IC im wesentlichen ähnlich ist, jedoch mit einem anderen Bodenaufbau auf, wie es am besten aus Fig. 3B zu ersehen ist, in der der Boden im wesentlichen flach und mit einer Öffnung 71 dargestellt ist, die durch den Boden hindurchgeht. Der tassenförmige Teil 70 dient zur Aufnahme einer herausnehmbaren Röhre oder Küvette, wie es noch näher beschrieben wird. Gewünschtenfalls kann der Boden des tassenförmigen Teils geschlossen sein.
Ein Verbindungsteil 72, der dem zuvor erwähnten Verbindungsteil 9 ähnlich ist, ist am tassenförmigen Teil 70 befestigt, und umringt diesen wie ein Kragen unterhalb seines oberen Endes. Der Verbiridungsteil 72 ist längs seines gesamten breiteren gekrümmten Randes an einem Beschriftungsteil 73 befestigt, der dem Beschriftungsteil 17 ähnlich ist. Der tassenförmige Teil 70 erstreckt sich bis unter den Beschriftungsteil 73. Ein Streifen 74, z.B. aus Papier, ähnlich dem Papierstreifen 18, ist an dem Beschriftungsteil 73 in ähnlicher Weise befestigt und neben anderen Kennzeichen, die den Kennzeichen 19 ähnlich sind, mit einer Kennummer ver-
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sehen, die die Quelle bzw. Herkunft der Probe kennzeichnet. Der tassenförmige Teil 70 ist auf seinem Umfang mit einem Absatz 76 zwischen seinen Enden versehen, der dem Absatz 23 entspricht. Er dient dem gleichen Zweck.
Über dem Verbindungsteil 72 ist der tassenförmige Teil 70 auf seinem Umfang mit sich nach oben erstreckenden Fingern 78 versehen, die einteilig mit diesem ausgebildet sein können und voneinander beabstandet sind. An ihren oberen Enden sind die Finger 78 jeweils mit einer Querrippe 80 auf ihrer inneren Oberfläche versehen, d.h. derjenigen Oberfläche, die der Mittellinie des tassenförmigen Teils 70 zugekehrt ist.
Der Probenbehälter nimmt in seinem tassenförmigen Teil 70 durch das obere Ende hindurch eine Röhre 82 auf, die am Boden geschlossen ist, um die Flüssigkeitsprobe aufzunehmen. In den Zuständen, die in den Fig. 3A und 3C dargestellt sind, ist die Röhre oben offen. Die Röhre 82 hat einen Außendurchmesser, der annähernd gleich dem Innendurchmesser des unteren Teils des tassenförmigen Teils 70 und wesentlich größer als der der Öffnung 71 ist, so daß die Röhre, deren Boden abgerundet sein kann, so daß er in die Öffnung 71 ragt, nicht durch diese öffnung hindurchgeht. Der Durchmesser der Röhre 82 ist ferner etwas größer als der des unterbrochenen Rings, der durch die Rippen 80 an den Fingern 78 gebildet wird, so daß die distalen Enden der Finger geringfügig nach außen gebogen werden, wenn die Röhre 82 in dem tassenförmigen Teil t, 70 eingesetzt wird. Die Finger 78 halten daher die Röhre 82 in dem tassenförmigen Teil 70 fest. Die Finger 78 können aus Kunststoff gebildet sein und sind hinreichend elastisch, um gegen die Röhre 82 zu drücken und sie in dem tassenförmigen Teil festzuhalten, selbst wenn diese Anordnung mit einer darin eingeschlossenen Probe umgekehrt wird.
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Nach Fig. 3B kann die Röhre 82, die auch Küvette genannt werden kann und einem Prüfröhrchen oder Reagenzglas ähnelt, wie es in Laboratorien verwendet wird, mit einem entfernbaren Stopfen 83 versehen sein, der aus einem elastischen Material gebildet ist und die Öffnung der Röhre 82 dicht verschließen kann. Der Stopfen 83 kann aus einem gummiartigen Material hergestellt sein.
In der Praxis können Röhre 82 und Stopfen 83 Teile einer Blutsanunelvorrichtung bilden, die unter dem Warenzeichen "Vacutainer" vertrieben wird und bei der die Röhre 82 nach dem Einsetzen des Stopfens 83 evakuiert wird und zur unmittelbaren Aufnahme einer Blutprobe dient, die einem Patienten mittels einer Nadel und einem Nadelhalter in an sich bekannter Weise entnommen wird. Nachdem oder bevor die Probe in die Röhre 82 eingelassen worden ist, wird an der Röhre 82 in an sich bekannter Weise ein Identifizierungsklebezettel 84 als Beschriftungs-r- oder Etiketteil befestigt, der digitale Informationen trägt, die den digitalen Informationen auf dem Beschriftungsteil 74 entsprechen. Aus Vorstehendem ergibt sich, daß die Röhre 82 nicht eher mit dem Halterteil des Probenbehälters nach Fig. 3A zusammengesetzt wird, als bis sich die Probe in der Röhre 82 befindet.
Der Probenbehälter nach Fig. 3A kann auch für andere als die angegebenen Zwecke verwendet werden, d.h. sein Halterteil kann ein gewöhnliches Reagenzglas aufnehmen, das oben offen und in das eine Probe unter Atraosphärendruck eingegossen worden ist. In dem zuletzt erwähnten Fall braucht kein Stopfen, wie der Stopfen 83, verwendet zu werden. Der Stopfen kann ganz weggelassen werden. Wenn der Stopfen vorgesehen ist, muß er entfernt werden, bevor die Probe in der in Fig. 2A dargestellten Weise aus dem Probenhalter abge- , saugt werden kann.
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Der Probenbehälter nach den Fig. 3A, 3B und 3C wird in der gleichen Weise wie der Probenbehälter 1 in einer Drehscheiben- oder Drehtischanordnung eingesetzt und arbeitet in der gleichen Weise, mit dieser zusammen.
Der Probenbehälter nach Fig. 4 ist dem Probenbehälter nach Fig. 3Δ sehr ähnlich und unterscheidet sich von diesem hauptsächlich darin, daß er zur Verwendung auf einer Drehscheibe geeignet ist, um die. darin enthaltene Probe zu zentrifugieren, wobei die Drehscheibe später in der gleichen Weise, wie es in Fig. 2A dargestellt ist, zum Absaugen einer Probe aus dem Behälter verwendet werden kann.
Der tassenförmige Teil 85 des Behälters ist dem tassenförmigen Teil 70 ähnlich, und der Beschriftungsteil 86 ähnelt dem Beschriftungsteil 73. Ein Verbindungsteil 87- ist ebenfalls vorgesehen und gleicht im wesentlichen dem Verbindungsteil 72, mit der Ausnahme, daß er mit einer Verlängerung 88 versehen ist, die sich in Richtung auf die Mitte der Drehscheibe über den tassenförmigen Teil 85 hinaus erstreckt, wenn der Behälter auf der Drehscheibe angeordnet ist. Die Verlängerung 88 hat einen nach unten gerichteten Flansch 89, der zusammen mit der Verlängerung 88 einen hakenförmigen Teil bildet, wie es in Fig. 4 dargestellt ist, der zur Aufnahme und zum Schwenken um ein Drehglied 90 dient, so daß der Probenbehälter auf einer horizintalen Achse (bei der Darstellung nach Fig. 4 im Gegenuhrzeigersinne) wie bei einer herkömmlichen Zentrifuge geschwenkt werden oder schwingen kann. Obwohl die Einzelheiten der Drehscheibe, die das Drehglied 90 trägt, in dieser Ansicht nicht dargestellt sind, versteht es sich, daß der Behälter mit dieser in ähnlicher Weise zusammenarbeitet, wie es für den Probenbehälter nach Fig. IA beschrieben wurde, um den Probenbehälter (zur Ver-
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hinderung einer Schwenkbewegung im Gegenuhrzeigersinne bei der Darstellung nach Fig. 4) in im wesentlichen vertikaler Lage zu halten, wenn eine Probe nicht zentrifugiert, sondern aus dem Probenbehälter gesaugt wird und wenn Kennzeichen vom Beschriftungsteil 86 abgetastet werden.
Abweichungen von den dargestellten Ausführungsbeispielen liegen im Rahmen der Erfindung.
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Claims (1)

  1. Patentansprüche
    1. Flüssigkeitsprobenbehälter, da ~d-u rc h. -gekennzeichnet, daß der Behälter einen tassenförmigen Teil zur Aufnahme der Flüssigkeitsprobe und einen Beschriftungsteil aufweist,/deren Längsachsen im wesentlichen parallel sind, und daß der Beschriftungsteil mit Kennzeichen zur Identifizierung der Quelle einer in dem tassenförmigen Teil enthaltenen Flüssigkeitsprobe versehen ist.
    2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Beschriftungsteil mehrere auseinanderliegende Rippen auf seiner dem tassenförmigen Teil zugekehrten Oberfläche aufweist, daß die Kennzeichen auf der dem tassenförmigen Teil abgewandten Oberfläche des Beschriftungsteils aufgebracht sind.
    3. Behälter nach Anspruch 1, dadurch ge kennzeichnet, daß der. tassenförmige Teil und der Beschriftungsteil relativ zueinander elastisch gehalten sind.
    4. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekenn-, zeichnet, daß der untere Rand des Beschriftungsteils in der gleichen Ebene wie das untere Ende des tassenförmigen' Teils endet und dadurch dem Flüssigkeitsbehälter erhöhte Standfestigkeit verleiht.
    5. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein in axialer Richtung mittlerer Bereich des tassenförmigen Teils mit einem ringförmigen Ab- *satz versehen ist.
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    6. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß er einen Verbindungsteil aufweist, der den tassenförraigen Teil mit dem Beschriftungsteil verbindet und dessen Längsachse quer zu den jeweiligen Längsachsen .des tassenförmigen Teils und des Beschriftungsteils verläuft.
    7. Behälter nach Anspruch 6, dadurch ge kennzeichnet, daß der Beschriftungsteil halbzylindrisch gekrümmt ist und mit dem Verbindungsteil an einem seiner" gekrümmten Ränder verbunden ist.
    8. Behälter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Beschriftungsteil und der tassenförmige Teil durch den Verbindungsteil an entsprechenden Enden einteilig gehaltert sind, und daß die Achsen des tassenförmigen Teils und des Beschriftungsteils geringfügig aufeinanderzugeneigt sind, so daß einander gegenüberliegende Enden einen geringeren Abstand als jene entsprechenden Enden aufweisen.
    9. Behälter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Verbindungsteil insbesondere in bezug auf die kodierten Kennzeichen, die sich auf dem Beschriftungsteilbefinden, ausgerichtet ist.
    10. Behälter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Verbindungsteil als Ringabschnitt oder ringförmig ausgebildet ist.
    \11·/Flüssigkeitsprobenbehälter für ein selbsttätiges Flüssigkeitsprobenanalysiergerät, das eine Probenbehälter-Aufnahme vor richtung und eine Informationslesevorrichtung aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß
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    der Behälter einen tassenförmigen Teil, einen Beschriftungsteil und einen Verbindungsteil aufweist, daß der Vei'bindungsteil den tassenförmigen Teil und den Beschriftungsteil einteilig, in einem vorbestimmten Abstand und im wesentlichen parallel zueinander verbindet, daß die eine Oberfläche des Beschriftungsteils mit Kennzeichen versehen ist, die die Quelle der in dem tassenförmigen Teil enthaltenen Flüssigkeitsprobe identifizieren bzw. kennzeichnen, daß die Form des Behälters und der Aufnahmevorrichtung derart einander angepaßt sind, daß die ,Kennzeichen in bezug.auf die Lesevorrichtung ausgerichtet sind, wenn der Behälter von der Aufnahmevorrichtung aufgenommen ist, und daß der Verbindungsteil zwischen dem tassenförmigen Teil und dem Beschriftungsteil eine Lokalisiervorrichtung bildet, die mit einem Teil der Aufnahmevorrichtung in Eingriff bringbar ist.
    12. Flüssigkeitsprobenbehälter und Gerät zum selbsttätigen Analysieren einer Flüssigkeitsprobe auf das Vorhandensein eines vorbestimmten Bestandteils, wobei das Gerät eine Behälteraufnahmevorrichtung, eine Probeneingabevorrichtung, eine Analysiervorrichtung und eine Informationslesevorrichtung aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter einen tassenförmigen Teil und einen Beschriftungsteil aufweist, die durch einen Verbindungsteil nahezu parallel und in einem vorbestimmten Abstand einteilig gehaltert sind, wobei der Beschriftungsteil mit Kennzeichen versehen ist, die die Quelle der in dem tassenförmigen Teil enthaltenen Probenflüssigkeit kennzeichnen, daß die Aufnahmevorrichtung ein Bauteil aufweist, das zwischen dem tassenförmigen Teil und dem Beschriftungsteil aufnehmbar ist, daß ein Teil des Behälters derart ausgebildet ist, daß er auf der Oberfläche der Aufnahmevorrichtung aufliegt und in bezug auf den Beschriftungsteil derart ausgerichtet ist» daß die
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    Kennzeichen in der richtigen Lage in bezug auf die Lesevorrichtung ausgerichtet sind, daß die Lesevorrichtung in -' bezug auf das aufgenommene Bauteil angeordnet ist und auf die Kennzeichen anspricht, daß die Eingabevorrichtung derart betreibbar ist, daß sie die Flüssigkeitsprobe aus dem tassenförmigen Teil in die Analysiervorrichtung leitet und daß das Analysiergerät eine auf die Analysiervorrichtung und die Lesevorrichtung derart ansprechende Vorrichtung enthält, daß sie die Kennzeichen den zugehörigen Analysenergebnissen zuordnet,
    13, Behälter und Gerät nach Anspruch 12, gekennzeichnet durch eine Vorrichtung, die eine Relativbewegung zwischen Aufnahme- und Eingabevorrichtung be\virkt.
    14, Behälter und Gerät nach Anspruch 12, gekennzeichnet durch eine Vorrichtung, die eine Relativbewegung zwischen Aufnahme- und Lesevorrichtung bewirkt.
    15, Behälter und Gerät nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichne t, daß die Aufnahmevorrichtung ein Loch aufweist, in dem der tassenförmige Teil aufnehmbar ist, daß der tassenförmige Teil einen Absatz aufweist, der so ausgebildet ist, daß er auf der Oberfläche der Aufnahmevorrichtung aufliegt, wenn der tassenförmige Teil im Loch angeordnet ist, um die Kennzeichen auszurichten.
    IiS. Behälter und Gerät nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Verbindungsteil so ausgebildet; ist, daß er zur Ausrichtung der Kennzeichen auf dem Bauteil aufliegt.
    17. Anordnung mit mehreren Flüssigkeitsprobenbehältern, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Behälter
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    einen zylindrischen, tassenförmigen Teil zur Aufnahme einer Flüssigkeitsprobe, einen Beschriftungsteil mit Kennzeichen, die die Quelle der in dem tassenförmigen Teil enthaltenen Flüssigkeitsprobe kennzeichnen, und einen Verbindungsteil aufweist, der den tassenförmigen Teil und den Beschriftungsteil weitgehend parallel und in einem vorbestimmten Abstand einteilig haltert, daß die Anordnung eine Vorrichtung zur Aufnahme mehrerer Behälter in fester relativer
    Lage enthält, wobei diese Aufnahmevorrichtung einen ringförmigen Teil enthält, der so bemessen ist, daß er zwischen dem tassenförmigen Teil und dem Beschriftungsteil jedes Aufnahmebehälters aufnehmbar ist, daß die Anordnung ferner eine selbsttätige Lesevorrichtung enthält, die in bezug auf die Aufnahmevorrichtung angeordnet ist und auf die Kennzeichen anspricht, daß ein Teil jedes der Behälter auf der oberen Oberfläche der Aufnahmevorrichtung aufliegt, um die Kennzeichen in bezug auf die Lesevorrichtung auszurichten, daß die Anordnung eine Vorrichtung zu aufeinanderfolgenden Entnahme einer Flüssigkeitsprobe aus ausgewählten tassenförmigen Teilen enthält, daß an die Entnahmevorrichtung eine Vorrichtung zum Analysieren jeder Flüssigkeitsprobe auf das Vorhandensein eines interessierenden Bestandteils angeschlossen ist und daß die Anordnung eine auf die Analysiervorrichtung und die Lesevorrichtung derart ansprechende Vorrichtung enthält, daß sie die Kennzeichen den entsprechenden Analysenergebnissen zuordnet. , '
    18. Anordnung nach Anspruch 17, dadurch ge kennzeichnet, daß sie eine Abdeckvorrichtung enthält,die über den Behältern angeordnet ist, wenn diese in der Aufnahmevorrichtung angeordnet sind, um die kodierten Kennzeichen auf jeden der Beschriftungsteile in bezug auf die Lesevorrichtung ausgerichtet zu halten.
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    19. Anordnung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Vorrichtung"enthält, die eine Relativbewegung zwischen Aufnahmevorrichtung und Lesevorrichtung und zwischen Aufnahmevorrichtung und Enthahmevor- .,. richtung bewirkt.
    20. Anordnung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmevorrichtung auf einem Kreis angeordnete Löcher zur Aufnahme des ,tassenförmigen Teils eines entsprechenden Behälters enthält und daß die Löcher soweit von dem ringförmigen Teil beabstandet sind, daß der Beschriftungsteil über der äußeren Oberfläche des ringförmigen Teils der Aufnahmevorrichtung angeordnet ist, wenn sich ein tassenförmiger Teil in einem Loch befindet.
    21. Anordnung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß alle Behälter derart in bezug auf die Aufnahmevorrichtung bemessen sind, daß sie sich selbst darin halten, wenn sie darin angeordnet sind.
    22. Anordnung nach Anspruch 17, dadurch ge kennzeichnet, daß jeder ringförmige Teil einen Ringabschnitt oder ringförmigen Teil bildet, der sich über einen
    Winkel von 360 /n erstreckt, wobei η die Anzahl der von der Aufnahmevorrichtung aufzunehmenden Behälter ist, so daß die Ränder der Verbindungsteiler benachbarter Behälter, die in der Aufnahmevorrichtung angeordnet sind, aneinanderliegen.
    23. Anordnung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschriftungsteile in der Aufnahmevorrichtung nebeneinander angeordneter Behälter derart bemessen sind, daß ihre Ränder aneinanderliegen.
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    24. Anordnung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß ausgewählte Beschriftungsteile derart gekrümmt sind, daß jeder einzelne Oberflächenbereich dieser Beschriftungsteile einen vorbestimmten, festen Abstand von der Lesevorrichtung aufweist.
    25. Anordnung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß sich die gekrümmten. Beschriftungsteile Über einen Winkel von 360°/n erstrecken, wobei η die Anzahl der von der Aufnahmevorrichtung aufgenommenen Behälter ist.
    26. Flüssigkeitsprobenbehälter für ein selbsttätig arbeitendes Gerät, das eine Probenbehälteraufnahmevorrichtung und eine Informationslesevorrichtung aufweist, wobei der Behälter einen tassenförmigen Teil, einen Beschriftungsteil und einen Verbindungsteil, aufweist, von denen der Verbindungsteil den tassenförmigen Teil mit dem Beschriftungsteil in einem vorbestimmten Abstand, einteilig und im wesentlichen parallel verbindet und der Beschriftungsteil auf der einen Oberfläche mit Kennzeichen zur Identifizierung der Quelle der in dem tassenförmigen Teil enthaltenen Flüssigkeitsprobe dient, und wobei der Behälter in bezug auf die Aufnahmevorrichtung des selbsttätig arbeitenden Gerätes so ausgebildet ist, daß die Kennzeichen in bezug auf die Lesevorrichtung ausgerichtet werden, wenn der Behälter auf der Aufnahmevorrichtung angeordnet ist, und der Verbindungsteil zwischen dem tassenförmigen Teil und dem Beschriftungsteil eine Lokalisiervorrichtung bildet, die mit einem Teil der Aufnahmevorrichtung in Eingriff bringbar ist, dadurchge-' kennzeichnet, daß der zuletzt erwähnte Teil der Aufnahmevorrichtung ein Drehteil (90) umfaßt, daß die Lokalisiervorrichtung des Verbindungsteils eine sich nach innen erstreckende Verlängerung (88) des Verbindungsteils umfaßt, die schwenkbar auf dem Drehteil angeordnet ist.
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    27. Flüssigkeitsprobenbehälter mit einem tassenförraigen Teil und einem Beschriftungsteil, deren Längsachsen im wesentlichen parallel und in vorbestimmtem Abstand zueinander verlaufen, und mit einem Verbindungsteil zwischen dem tassenförraigen Teil und dem Beschriftungsteil, wobei der Beschriftungsteil
    Kennzeichen zur Identifizierung der Quelle der in dem tassenförmigen Teil enthaltenen Flüssigkeitsprobe aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß in dem tassenförmigen Teil (70, 85) ein Gefäß (82) angeordnet ist, das von dem tassenförmigen Teil getragen wird und die Probe un-,. mittelbar enthält.
    28. Behälter nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß das Gefäß verschlossen und evakuiert ist.
    29. Behälter nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß das Gefäß aus dem tassenförmigen Teil herausnehmbar ist.
    30. Behälter nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß er Mittel (78) in fester Relation zum Beschriftungsteil (73; 86) zum Festhalten des Behälters in dem tassenförmigen Teil aufweist.
    31. Behälter nach' Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß das Gefäß entfernbar ist und der tassenförmige Teil an seinem oberen Ende Mittel (78) zum Festhalten des Gefäßes in zusammengesetztem Zustand aufweist.
    32. Behälter nach Anspruch 27, da durch gekennzeichnet, daß das Gefäß entfernbar ist und einen Beschriftungsteil (84) aufweist, der zumindest teilweise mit den Kennzeichen auf dem Beschriftungsteil des tassenförmigen Teile übereinstimmt.
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    33. Behälter nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß das Gefäß entfernbar ist und der tassenförmige Teil mit elastischen Mitteln versehen ist, die das Gefäß durch reibende Berührung erfassen und im eingesetzten Zustand halten.
    34. Behälter nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß das Gefäß entfernbar ist, der tassenförmige Teil an seinem oberen Ende mit mehreren an seinem Umfang auseinanderliegend angeordneten, nach oben ragenden Fingern versehen ist, die einteilig mit diesem verbunden und elastisch sind, und daß die Finger eine Trennbewegung ausführen, wenn das Gefäß in dem tassenförmigen Teil eingesetzt wird, und das Gefäß durch reibende Berührung in dem tassenförmigen Teil festhalten.
    35. Behälter nach Anspruch 27, dadurch ge kennzeichnet, daß das Gefäß mit seinem Boden in dem Boden des tassenförmigen Teils angeordnet ist.
    36. Behälter nach Anspruch 27, dadurchgekennzeichnet, daß das Gefäß mit seinem Boden in dem Boden des tassenförmigen Teils angeordnet ist und der zuletzt erwähnte Boden ein Loch aufweist, das so klein ist, daß es einen Durchtritt des Gefäßes verhindert.
    37. Behälter nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß er Mittel in fester Relation zum tassenförmigen Teil zur schwenkbaren Halterung des Behälters auf einer Drehscheibe einer Zentrifuge aufweist.
    38. Behälter nach Anspruch 27, gekennzeichnet durch eine Verlängerung des Verbindungsteils, an der Mittel zur schwenkbaren Halterung des Behälters an einer
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    Drehscheibe einer Zentrifuge vorgesehen sind, wobei die * Kennzeichen auf dem Beschriftungsteil nach dem Zentrifugieren der Probe lesbar sind. '
    39. Behälter nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, daß der Verbindungsteil eine Verlängerung mit einem Haken zur schwenkbaren Halterung des Behälters auf einem Drehteil eines Zentrifugendrehtisches aufweist und die Kennzeichen auf dem Beschriftungsteil nach dem Zentrifugieren der Probe lesbar sind.
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