DE2127589A1 - Trachealtubus - Google Patents

Trachealtubus

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DE2127589A1
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Die Anmelder Sind
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Kamen, Jack M , Gary, In , Wilkin son, Carolyn J , Chicago, 111, (V St A )
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61MDEVICES FOR INTRODUCING MEDIA INTO, OR ONTO, THE BODY; DEVICES FOR TRANSDUCING BODY MEDIA OR FOR TAKING MEDIA FROM THE BODY; DEVICES FOR PRODUCING OR ENDING SLEEP OR STUPOR
    • A61M16/00Devices for influencing the respiratory system of patients by gas treatment, e.g. mouth-to-mouth respiration; Tracheal tubes
    • A61M16/04Tracheal tubes
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    • A61M16/0434Cuffs

Description

2127583
70-601
Jack M. Kamen, Gary, Indiana, V.St.A.
und
Carolyn J. Wilkinson, Chicago, 111. V.St.A.
Trachealtubus
Die Erfindung bezieht sich auf Trachealtuben mit einer Manschette zum Abdichten zwischen dem Tubus und einer Trachea oder Luftröhre.
Die Erfindung zielt auf die Schaffung eines neuartigen Trachealtubus ab, bei welchem eine wirksame Dichtung zwischen dem Tubus und einer Luftröhre in besonders wirksamer Weise erzielt wird.
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Ferner soll durch die Erfindung eine neuartige Manschette an einem Trachealtubus geschaffen werden.
Der Ausdruck Trachealtuben soll im folgenden verschiedene Arten umfassen, beispielsweise Orotrachealtuben, Nasotrachealtuben und Tracheotomietüben. Diese Tuben oder Röhren können flexibel sein, wobei der Hauptteil derselben aus flexiblem Material, wie Gummi oder geeignetem Kunststoff, beispielsweise Polyäthylen oder dergleichen, hergestellt ist, oder sie können steif oder starr sein und aus einem Material, wie rostfreiem Stahl oder dergleichen, bestehen, wobei die letztere Tubenart hauptsächlich als Tracheotomietuben brauchbar ist. Die vorliegende Erfindung kann bei der Herstellung aller dieser Trachealtuben angewendet werden.
Bekanntlich werden Trachealtuben gewöhnlich in die Luftröhre einer Person zu verschiedenen Zwecken eingesetzt, beispielsweise um die Atmung der Person zu ermöglichen oder um eine intermittierende Druckventilation des Respirationstraktes durchzuführen. Oftmals ist es höchst wichtig, insbesondere in solchen Fällen, in denen eine Druckventilation des Respirationstraktes durchgeführt werden soll, daß eine luftdichte oder im wesentlichen luftdichte Abdichtung zwischen dem Trachealtubus und der Luftröhre vorgesehen wird. Es wurden bisher verschiedene Versuche unternommen, solche Abdichtungen zwischen Trachealtuben und Luftröhre zu bewirken, beispielsweise durch Verwendung dicker Schläuche, welche die Luftröhre vollständig füllen, oder durch Verwendung von Manschetten, welche durch Einleitung von Druckluft oder eines anderen Arbeits-
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mittels aufblasbar sind. Alle bekannten Abdichtungsverfahren weisen jedoch bestimmte Schwierigkeiten auf und sind kompliziert. Durch die vorliegende Erfindung sollen diese Schwierigkeiten und Kompliziertheiten überwunden werden.
Bei den mit Manschetten versehenen bekannten Tuben sind Manschetten in Form von elastischen Membranen oder .Schläuche aus elastischem Material, wie Latexkautschuk, am Haupttubus denselben in abgedichteter Form umgebend angebracht und werden beim Einführen in die Luftröhre in den nicht aufgeblasenen oder abgeflachten Zustand gebracht, Bei diesen Einrichtungen wird nach dem Einführen des Intubationsgerätes in die Luftröhre die Manschette wie ein Ballon aufgeblasen, indem Luft oder ein anderes Arbeitsmittel unter Überdruck in dieselbe eingeleitet und diese dadurch in Anlage an der Innenwand der Luftröhre gebracht wird. Es hat sich jedoch herausgestellt, daß diese Geräte einige unvermeidliche Nachteile aufweisen, wobei der Hauptnachteil darin besteht, daß sie gewöhnlich die Luftröhre beeinträchtigen, wobei Lasionen, wie Tracheostenose, Tracheomalazie und lokale Erosionen und dergleichen, hervorgerufen werden, insbesondere wenn der Tubus für längere Zeitspannen in der Luftröhre verbleiben soll. Es wurden mit den bekannten Manschetten verschiedene Versuche gemacht, das Auftreten solcher Beeinträchtigungen zu verhindern, beispielsweise durch abwechselnd aufgeblasene Doppelmanschetten-Tuben, durch Verwendung von intermittierend aufgeblasenen Manschetten und durch aufeinanderfolgende Einstellungen der Höhe der Manschettentuben. Diese Versuche hatten jedoch nur begrenzten Erfolg.
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Durch die Erfindung sollen solche Beeinträchtigungen der Luftröhre ausgeschaltet oder wenigstens die Wahrscheinlichkeit und Häufigkeit ihres Auftretens wesentlich verringert werden.
Ferner soll durch die Erfindung eine Abdichtung in einer besonders vorteilhaften Weise zwischen einem Trachealtubus und einer Luftröhre durch Volumenabschluß im Unterschied zu dem bisher durchgeführten Druckabschluß mittels der oben genannten, bekannten aufblasbaren Manschetten bewirkt werden.
Ein erfindungsgemäßer Trachealtubus besteht aus einem langgestreckten Schlauch, welcher entweder flexibel oder steif sein kann und zur Zuführung von Luft oder dergleichen in den oder aus dem Respirationstrakt eines Patienten in die Luftröhre eingeführt wird. Eine Manschette ist an dem langgestreckten Tubus angebracht, so daß eine Abdichtung zwischen dem Tubus und der Luftröhre bewirkt werden kann, nachdem der Tubus in eine Arbeitsstellung in der Luftröhre eingeführt worden ist. Die Manschette besteht aus einem flexiblen, luftundurchlässigen Mantel, welcher einen Teil des Tubus umgibt und mit diesem hermetisch abgedichtet ist, und aus einem vorzugsweise porösen, elastischen Körper aus geeignetem Material, beispielsweise Schaumgummi, welcher um den langgestreckten Tubus innerhalb des Mantels angeordnet ist, so daß er den Mantel federn!vom Tubus nach außen drückt. Der Trachealtubus weist außerdem einen Hilfsschlauch auf, welcher sich in den Mantel erstreckt" und hermetisch mit diesem abgedichtet ist. Durch diese Ausbildung kann Luft aus dem Mantel
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durch den Hilfsschlauch abgesaugt werden, wodurch die Manschette eingezogen und das Einführen derselben in eine Luftröhre erleichtert wird, und nachdem sich die Manschette in der gewünschten Stellung in der Luftröhre befindet, kann der Hilfsschlauch gegen die Atmosphäre geöffnet werden und infolgedessen kann sich die Manschette ausdehnen und federnd unter Abdichtung an der Luftröhre anlegen.
Anhand der Figuren wird die Erfindung beispielsweise näher erläutert. "Es zeigt
Figur 1 eine Teilseitenansicht eines Trachealtubus gemäß der Erfindung,
Figur 2 einen Längsschnitt im wesentlichen längs der Linie 2-2 in Figur 1, welcher den Trachealtubus in Arbeitsstellung in einer Luftröhre zeigt, die schematisch dargestellt ist,
Figur 3 einen Querschnitt im wesentlichen längs der Linie 3-3 in Figur 2,
Figur 4 einen Querschnitt im wesentlichen längs der Linie 4-4 in Figur 5 und
Figur 5 einen der Figur 2 ähnlichen Schnitt, in welchem bestimmte Teile in anderen Arbeitsstellungen dargestellt sind.
Ein Trachealtubus oder Intubationsgerät 1 gemäß der· Erfindung ist in den Figuren in einar bevorzugten Auyruhrungs form dargestellt.
.— δ —
Der Trachealtubus 1 besteht allgemein aus einem langgestreckten Rohr 2 mit einer Manschette 3, welche an einem Teil desselben angebracht ist, und mit einem Rohr 4, welches sich in die Manschette 3 zu einem nachfolgend zu- erläuternden Zweck erstreckt. Das Rohr 2 kann in irgendeiner geeigneten Weise ausgebildet sein und dient zur Zuführung von Luft oder dergleichen in den oder aus dem Respirationstrakt eines Patienten, in dessen Luftröhre der Trachealtubus oder das Intubationsgerät 1. eingeführt worden ist. Im allgemeinen, wenn der Trachealtubus 1 als Endotrachealtubus, wie ein orotrachealer oder nasotrachealer Tubus, verwendet werden soll, ist das Rohr 2 desselben vorzugsweise flexibel und kann aus irgendeinem geeigneten Material, beispielsweise Gummi oder einem geeigneten Kunststoff, wie Polyäthylen oder dergleichen, hergestellt sein. In anderen Fällen, wenn beispielsweise der Trachealtubus 1 als Tracheotomietubus verwendet werden soll, ist es jedoch erwünscht, daß das Rohr 2 starr ausgebildet ist und aus geeignetem Material, beispielsweise rostfreiem Stahl oder dergleichen, besteht.
Das Rohr 2 weist ein Ende 5 auf, welches mit einer Abschrägung 6 (Figur 1) geschnitten ist, die sich über die Stirnöffnung des Rohrs 2 so erstreckt, daß sie das Einführen des Rohrs 2 in die Luftröhre erleichtert, Der Endteil 5 enthält außerdem eine Queröffnung 7 (Figur 2), wobei diese Ausbildung bei Trachealtuben an sich bekannt ist. Das andere Ende 8 des Rohrs 2 kann irgendeine geeignete Form besitaen, wie sie beispielsweise in Figur gezeigt ist» Es ist dssi Fachmann klar3 daß das Ronr 2 irgendeine geeignet© Längs besitzen. kanna wobei -jolohs
Rohre gewöhnlich in der Größenordnung von 22,9 cm bis
35.6 cm (9 - 14 inches) lang sind, wenn sie in einem endotrachealen Tubus verwendet werden, und gewöhnlich wesentlich kürzer sind, wenn sie als Tracheotomietubus verwendet werden.
'Die Manschette 3 (Figuren 3 und 5) weist einen luftundurchlässigen Mantel 9 und einen Körper 10 innerhalb des Mantels 9 auf. Sowohl der Körper 10 als auch der Mantel 9 sind um einen Teil des Rohrs 2 im Abstand von den Enden 5 und 8 desselben angeordnet. In der Praxis ist die Manschette 3 normalerweise wesentlich näher am Ende 5 des Rohrs 2 angeordnet als am Ende 8, wobei sie beispielsweise vom Endteil 6 einen Abstand in der Größenordnung von
12.7 mm bis 19,1 mm (1/2 bis 3/4 inch) an einem Rohr mit einer Gesamtlänge von 35,6 cm (IH inches) aufweist. Es ist für einen Fachmann jedoch klar, daß die Manschette 3 an jeder geeigneten Stelle längs des Rohrs 2 angeordnet sein kann, wobei die jeweilige Stellung derselben von der beabsichtigten Anwendung des Intubationsgerätes 1 abhängt. Z. B. weist normalerweise, wenn das Ende 5 des Rohrs nur in die Luftröhre eingeführt werden soll, die Manschette 3 vorzugsweise einen verhältnismäßig kurzen Abstand vom Endteil 6 auf, beispielsweise die oben genannten 12,7 mm bis 19,1 mm (1/2 bis 3/4 inch). Wenn jedoch das Intubationsgerät 1 weiter als in die Luftröhre, beispielsweise in die Bronchien, eingeführt werden soll, weist die Manschette 3 vorzugsweise einen größeren Abstand vom Endteil 6 auf, so daß sie in der Luftröhre verbleibt, wenn der Endteil 5 in die Bronchien eingeführt worden ist.
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Der Mantel 9 ist flexibel und kann aus irgendeinem geeigneten Material, beispielsweise Latexkautschuk oder einer geeigneten Kunststoff-Folie, wie Polyäthylen oder dergleichen, bestehen. Vorzugsweise ist er vaus weiter unten zu erläuternden Gründen, auch elastisch und unter diesen Umständen besteht er natürlich aus einem geeigneten elastischen Material, wie dem erwähnten Latexkaütschuk.
Der Mantel 9 ist rohrförmig und die Endteile 11 und 12 desselben sind mit den Außenflächen des Rohrs 2 durch geeignete Mittel, beispielsweise Anvulkanisieren oder durch einen geeigneten Klebstoff, wie Gummikleber oder dergleichen, hermetisch abgedichtet. Bei der bevorzugten Ausführungsform des Intubationsgerätes 1, welche in den Figuren dargestellt ist, sind Verstärkungsringe 13 an den Endteilen 11 und 12 des Mantels 9 angebracht, um die Aufrechterhaltung einer wirksamen Abdichtung zwischen den Endteilen 11 und 12 und dem Rohr 2 zu gewährleisten. Die Verstärkungsringe 13 können aus irgendeinem geeigneten Material, wie Gummi oder einem geeigneten Kunststoff, beispielsweise Polyäthylen, bestehen und können an den Außenflächen der Endteile 11 und 12 durch geeignete Mittel, wie Anvulkanisieren oder einen geeigneten Klebstoff, befestigt sein.
Der Körper 10 bildet eine elastische Masse, welche vorzugsweise vollständig den Mantel 9 zwischen den Endteilen 11 und 12 desselben füllt, und wenn das Intubationsgerät 1 in der normalen Außerbetriebsstellung außerhalb der Luftröhre angeordnet ist,'hält der Körper 10 vorzugsweise den Mantel 9 federnd in voll gedehnter Stellung, wie in Figur
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gezeigt. Der Körper 10 kann aus irgendeinem geeigneten elastischen Material bestehen, ist jedoch vorzugsweise für einen weiter unten im einzelnen erläuterten Zweck aus einem schwammartigen elastischen Material mit einer Vielzahl von über denselben verteilten Poren, beispielsweise Schaumgummi oder einem geeigneten elastischen Kunststoff, wie geschäumtem Polyurethan oder dergleichen, hergestellt.
Das Rohr 4 weist einen Endteil 14 auf, welcher sich in die Manschette 3 erstreckt. Das Rohr 4 erstreckt sich längs des Rohres 2 und vorzugsweise ist das Rohr U einstückig mit dem Rohr 2 hergestellt und endet in einem freien Endteil 15, welcher sich nach außen über das Ende 8 des Rohrs 2 erstreckt. Es ist für den Fachmann jedoch klar, daß das Rohr 4 auch getrennt vom Rohr 2 hergestellt und in die Manschette 3 in geeigneter Weise eingesetzt sein kann, was ebenfalls in den Rahmen der vorliegenden Erfindung fällt.
Bei dem in den Figuren dargestellten Intubationsgerät, bei dem sich das Rohr 4 längs des Rohrs 2 erstreckt (Figur 2), verläuft das Rohr 4 durch den Endteil 11 des Mantels 9 und der letztere ist damit in der gleichen Weise, wie er am Rohr 2 abgedichtet ist, hermetisch abgedichtet. Bei dieser Ausbildung ist ersichtlich, daß bei Öffnung des Rohrs IU zur Atmosphäre am Endteil 15 desselben und bei Anordnung des Intubationsgerätes 1 außerhalb einer Luftröhre der Körper 10 den Mantel 9 in einer vollständig nach außen gedehnten Stellung federnd hält, wie in Figur 1 gezeigt. Durch Anwendung eines Unterdrucks auf den Endteil
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des Rohrs 4 kann jedoch Luft aus dem Raum innerhalb des Mantels 9 durch das Rohr 14 gesaugt werden, so daß ein Unterdruck innerhalb der Manschette 3 entsteht und dieselbe aus der in Figur 1 gezeigten Stellung in eine Stellung zusammengezogen wird, wie sie in Figur 5 gezeigt ist, da der Druck innerhalb des Mantels 9 und der im Äiferen desselben herrschende Atmosphärendruck nicht ausgeglichen ist. Es ist ersichtlich, daß infolge Herstellung des Körpers 10 aus einem elastischen Material, welches Poren oder Hohlräume enthält, beispielsweise dem genannten Schaumgummi oder geschäumten 'Polyurethan, das Absaugen von Luft aus dem Innenraum des Mantels 9 im wesentlichen gleichförmig über den ganzen Bereich zwischen den Endteilen 11 und 12 desselben erfolgen kann, so daß ein verhältnismäßig gleichförmiges, im wesentlichen vollständiges Zusammenziehen aller Teile des Mantels 9 über die ganze Länge desselben bewirkt wird.
Wenn es bei Ausbildung des Intubationsgerätes 1 in der erläuterten Weise erwünscht ist, dasselbe in eine Luftröhre einzuführen, beispielsweise die in den Figuren 2 bis 5 schematisch gezeigte Luftröhre 16, kann ein Unterdruck auf den Endteil 14 des Rohrs 4 ausgeübt werden, so daß sich die Manschette 3 aus ihrer normalen ausgedehnten Stellung gemäß Figur 1 in eine eingezogene Stellung gemäß Figur 5 zusammenzieht. Bei Aufrechterhaltung des Unterdrucks im Rohr 4 kann der Trachealtubus 1 sodann in eine Luftröhre, wie die Luftröhre 16, eingeführt werden, wobei sich die Manschette 3 in dem genannten zusammengezogenen Zustand befindet, wodurch das Einführen erleichtert wird. Wenn sodann der Trachealtubus 1 in die ge-
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wünschte Stellung in der Luftröhre 16 eingeführt ist, kann der Unterdruck im Rohr 14 entspannt werden, so daß sich der Mantel 9 durch die federnde Ausdehnung des elastischen Körpers 10 ausdehnen kann, wobei die Ausdehnung des Mantels aus dem eingezogenen Zustand bis zu einer Stellung erfolgt, in der er durch den Körper 10 federnd in Berührung mit der Innenwand 17 der Luftröhre 16 gehal* ten wird (Figuren 2 und 3). Es ist ersichtlich, daß diese Ausdehnung durch die Elastizität des Körpers 10 hervorgerufen wird und direkt auf der Volumenausdehnung desselben beruht. Dies steht im Unterschied zur Ausdehnung der oben genannten bekannten Manschetten, welche durch Anwendung eines Überdrucks durch Einleitung von Druckluft oder einem anderen Druckmittel in dieselben ausgedehnt werden.
Es wird daran erinnert, daß die Manschette 3 aus irgendeinem geeigneten flexiblen Material bestehen kann, jedoch vorzugsweise aus einem elastischen Material, beispielsweise Latexkautschuk, hergestellt ist. Wenn der Mantel nämlich aus geeignetem elastischem Material besteht, kann er so ausgebildet werden, daß keine Falten in demselben in irgendeiner Stellung zwischen der voll ausgedehnten Stellung gemäß Figur 1 und der eingezogenen Stellung gemäß Figur 5 auftreten, während bei einigen Stoffen, die flexibel sind, jedoch nicht diesen Grad von Elastizität, wie beispielsweise bestimmte Kunststoff-Folien und dergleichen, besitzen, Falten und Runzeln gebildet werden können, wenn sich der Mantel 9 in einer Stellung befindet, für die er weniger weit nach außen gedehnt worden ist, als es der Fall wäre, wenn er sich in der voll ausgedehnten Stellung befände. Obwohl es wenig oder gar nicht wichtig
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ist, ob der Mantel 9 faltig ist, wenn die Manschette 3 sich in dem voll eingezogenen Zustand befindet, wie in Figur 5,gezeigt, und es nicht wesentlich oder ein absolutes Erfordernis ist, daß keine Falten im Mantel 9 gebildet werden, wenn sich die Manschette 3 in betriebsmäßiger Anlage an einer Luftröhre befindet, wie in Figur 2 gezeigt, wird es bevorzugt, daß keine solchen Falten oder Runzeln vorhanden sind, wenn die Manschette 3 betriebsmäßig an einer Luftröhre anliegt. Um daher das Auftreten solcher Falten sicher zu verhindern, wird bevorzugt, daß der Mantel 9 aus einem geeigneten elastischen Material, beispielsweise dem obengenannten Latexkautschuk, besteht.
Es wird dem Fachmann verständlich sein, daß die Größe der Manschette 3 in ihrem normalen, voll ausgedehnten Zustand gemäß Figur 1 und die Eigenscha£en des Mantels 9 und des Körpers 10 Faktoren bei der Festlegung des Druckes darstellen, mit dem die Manschette 3 nach außen auf die Luftröhre, wie die Luftröhre 16, drückt', wenn sie sich in betriebsmäßiger Anlage an der Innenwand 17 einer solchen Luftröhre befindet. Vorzugsweise sind die Größe der Manschette 3 und die Eigenschaften des Mantels 9 und des Körpers 10 so gewählt, daß der nach außen gerichtete Druck der Manschette 3 auf eine Luftröhre nicht größer ist als eine Wassersäule von 14 cm, wenn sich das Intubationsgerät 1 in normaler Arbeitsstellung in der Luftröhre befindet und die Manschette 3 in wirksamer Abdichtung an der letzteren anliegt. Es wird dem Fachmann jedoch klar sein, daß dies nur zur Erläuterung der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung und nicht zur Begrenzung herausgestellt wird und daß Veränderungen von Größe und
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Eigenschaften der Manschette 3 in den Rahmen der Erfindung fallen.
Aus dem obigen ist zu entnehmen, daß die Erfindung" ein neuartiges Intubationsgerät mit einer Manschette schafft, welche wirksamer arbeitet als bekannte Manschetten.
Das erfindungsgemäße Intubationsgerät wird erfindungsgemäß besonders wirksam gegen eine Luftröhre abgedichtet.
Außerdem ist das erfindungsgemäße Intubationsgerät bei Betrieb praktisch und' wirkungsvoll und läßt sich leicht und wirtschaftlich herstellen.
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Claims (10)

  1. Patentansprüche
    ( 1J Trachealtubus, gekennzeichnet durch ein langgestrecktes Rohr, eine an dem langgestreckten Rohr im Abstand von dessen Enden angebrachte Manschette, welche einen flexiblen schlauchförmigen Mantel, welcher an dem langgestreckten Rohr dasselbe umgebend angebracht und mit seinen Enden an der Außenfläche desselben befestigt ist, und einen elastischen Körper aufweist, welcher in dem Mantel angeordnet ist und eine ausgedehnte Stellung, in der er einen Teil des Mantels nach außen von dem langgestreckten Rohr weghält, sowie eine eingezogene Stellung aufweist, in der seine Außenfläche näher an dem langgestreckten Rohr angeordnet ist als in der ausgedehnten Stellung, so daß dieser Teil des Mantels eine näher am langgestreckten Rohr angeordnete Stellung einnehmen kann, und durch mit der Manschette verbundene Einrichtungen zur Erzeugung und Entspannung eines Unterdrucks in dem Mantel, so daß sich der Körper in die eingezogene bzw. ausgedehnte Stellung bewegt.
  2. 2. Intubatxonsgerät zur Verwendung in einer Luftröhre, gekennzeichnet durch ein langgestrecktes Rohr, eine an dem langgestreckten Rohr angebrachte Manschette zur Erzeugung einer Abdichtung zwischen dem langgestreckten Rohr und einer Luftröhre, in welcher dasselbe angeordnet ist, wobei die Manschette eine Normalstellung aufweist, in"
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    der sie sich von dem langgestreckten Rohr nach außen erstreckt, und durch mit der Manschette in Verbindung stehende Einrichtungen zur Erzeugung eines Unterdrucks in derselben, so daß sich die Manschette aus der Normalstellung einwärts bewegt und durch eine Luftröhre geschoben werden kann, und zum Entspannen dieses Unterdrucks in der Manschette, so daß die Manschette sich auswärts . in die genannte Normalstellung bewegt und eine Abdichtung mit der Luftröhre bewirkt, in welcher sich das Intubationsgerät in Arbeitsstellung befindet.
  3. 3. Intubationsgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Manschette einen Mantel und einen in dem Mantel angeordneten elastischen Körper aufweist, welcher den Mantel von dem langgestreckten Rohr weg nach außen federnd belastet.
  4. 4. Trachealtubus für die Intubation der Luftröhre, gekennzeichnet durch ein in Betriebsstellung in eine Luftröhre einführbares langgestrecktes Rohr zur Förderung von Luft in die oder aus derselben, eine an dem langgestreckten Rohr so angebrachte Manschette, daß sie sich innerhalb der Luftröhre befindet, wenn das langgestreckte Rohr sich in der Arbeitsstellung in derselben befindet, wobei die Manschette eine Normalstellung, in der sie sich in einer radial nach außen ausgedehnten Stellung bezüglich des langgestreckten Rohrs befindet, und eine weitere Stellung aufweist, in der sie sich in einem geringeren radialen Abstand von dem langgestreckten Rohr als in der Normalstellung erstreckt, und wobei die Manschette in die genannte andere Stellung zur Ausführung einer Bewegung durch
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    die Luftröhre und in die Normalstellung ausgehend von der anderen Stellung bewegbar ist, so daß sie eine Abdichtung zwischen dem langgestreckten Rohr und der Luftröhre bewirkt, innerhalb der sich die Manschette befindet, sowie durch mit der Manschette in Verbindung stehende Einrichtungen zur Erzeugung und Entspannung eines Unterdrucks in derselben, so daß die Manschette sich in die andere Stellung bzw. die Normalstellung bewegt.
  5. 5. Trachealtubus nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Manschette einen an dem langgestreckten Rohr befestigten flexiblen Mantel und einen elastischen Füllstoff aufweist, welcher in dem Mantel angebracht ist und denselben in der Normalstellung hält, wenn das Vakuum vollständig entspannt ist und die Manschette sich vollständig frei ausdehnen kann.
  6. 6. Trachealtubus nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Füllstoff von Poren durchsetzt ist.
  7. 7. Trachealtubus nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Manschette ein flexibles Rohr, welches das langgestreckte Rohr umgibt und dessen Endteile an dem langgestreckten Rohr hermetisch abgedichtet sind, und eine schwammartige elastische Masse aufweist, welche in dem flexiblen Schlauch angeordnet ist, so daß derselbe federnd nach außen gedrückt wird.
  8. 8. Trachealtubus nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der flexible Schlauch elastisch ist und daß die elastische Masse aus Schaumgummi besteht.
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  9. 9. Trachealtubus nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtungen zur Erzeugung und Entspannung eines Unterdrucks ein weiteres Rohr aufweisen und daß die Manschette einen flexiblen Mantel, der das langgestreckte Rohr und das andere Rohr umgibt und an diesen letztgenannten Rohren hermetisch abgedichtet ist, und einen schwammartigen elastischen Körper aufweist, welcher um das langgestreckte Rohr innerhalb des Mantels angeordnet ist, so daß der letztere von dem langgestreckten Rohr weg federnd nach außen gedrückt wird.
  10. 10. Trachealtubus nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das langgestreckte Rohr flexibel ist, die Einrichtung zur Erzeugung und Entspannung eines Unterdrucks ein weiteres, an dem langgestreckten Rohr befestigtes und sich in die Manschette erstreckendes Rohr aufweist und daß die Manschette ein elastisches, aus Latexkautschuk bestehendes Rohr, welches an dem langgestreckten Rohr und dem anderen Rohr dieselben umgebend angebracht ist, wobei die Enden des elastischen Rohrs an dem langgestreckten Rohr in hermetischer Abdichtung befestigt sind und eines der Enden des elastischen Rohrs an dem anderen Rohr hermetisch abgedichtet ist, sowie einen elastischen Schaumgummikörper aufweist, welcher um das langgestreckte und das andere Rohr innerhalb des elastischen Rohrs so angeordnet ist, daß das elastische Rohr von dem langgestreckten Rohr und dem anderen Rohr weg zwischen den Enden des elastischen Rohrs federnd nach außen gedrückt wird.
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DE19712127589 1970-08-06 1971-06-03 Trachealtubus Expired DE2127589C3 (de)

Applications Claiming Priority (2)

Application Number Priority Date Filing Date Title
US6158670A 1970-08-06 1970-08-06
US6158670 1970-08-06

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Publication Number Publication Date
DE2127589A1 true DE2127589A1 (de) 1972-02-10
DE2127589B2 DE2127589B2 (de) 1976-08-05
DE2127589C3 DE2127589C3 (de) 1977-03-24

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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE2314608A1 (de) * 1972-03-24 1973-10-04 Jack M Kamen Trachealtubus
DE3318730A1 (de) * 1983-05-21 1984-11-22 Akzo Gmbh, 5600 Wuppertal Biokompatible polyurethane

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US3640282A (en) 1972-02-08
JPS4939799B1 (de) 1974-10-29
DE2127589B2 (de) 1976-08-05
CA1004940A (en) 1977-02-08
GB1308882A (en) 1973-03-07

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