DE2042752A1 - Speichervorrichtung für Vorratsrollen in Kopiergeräten - Google Patents

Speichervorrichtung für Vorratsrollen in Kopiergeräten

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DE2042752A1 DE19702042752 DE2042752A DE2042752A1 DE 2042752 A1 DE2042752 A1 DE 2042752A1 DE 19702042752 DE19702042752 DE 19702042752 DE 2042752 A DE2042752 A DE 2042752A DE 2042752 A1 DE2042752 A1 DE 2042752A1
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    • G03B27/00Photographic printing apparatus
    • G03B27/32Projection printing apparatus, e.g. enlarger, copying camera
    • G03B27/52Details
    • G03B27/58Baseboards, masking frames, or other holders for the sensitive material
    • G03B27/587Handling photosensitive webs
    • G03B27/588Supply rolls; Cutting arrangements

Description

K 1987/ßbm 4471
PP-Dr.Hn-Ka 19. August 1970
Beschreibung zur Anmeldung der
KALLE AKTIENGESELLSCHAFT Wiesbaden-Biebrich
für ein Patent auf
Speichervorrichtung für Vorratsrollen in Kopiergeräten
Die Erfindung betrifft eine Speichervorrichtung für verschieden breite Rollen aus Kopiermaterial. Die Vorrichtung ist Teil eines automatisch arbeitenden Kopiergeräts. Sie eignet sich insbesondere als Bestandteil einer Lichtpausmaschine, bei der je nach Vorlagengröße verschieden breites Diazotypiematerial von einer Rolle abgezogen und einer Schneidvorrichtung zugeführt wird.
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Kopiermaterial kann entweder in Form vorgeschnittener Blätter oder als Vorratsrolle im Kopiergerät gespeichert werden. Bei höchsten Ansprüchen an die Formatgenauigkeit der Kopien wird gewöhnlich die erste Lösung bevorzugt. Meist ist diese Genauigkeit nicht erforderlich. In diesen Fällen und zum Kopieren von Originalen mit von der Norm abweichenden Abmessungen ist die letztere Lösung wesentlich besser. Die modernen, in der Praxis verwendeten Lichtpausgeräte benutzen daher vielfach Kopiermaterial, das in Form einer langen Bahn auf einer Vorratsrolle aufgewickelt ist und von einer Schneidvorrichtung entsprechend der Länge der Vorlage geschnitten wird.
Viele Kopiergeräte arbeiten mit einer einzigen Vorratsrolle. Bei derartigen Geräten bestimmt die maximale Breite der Vorlage im allgemeinen die Breite des auf der Rolle gespeicherten Kopiermaterials. Beim Kopieren von Vorlagen mit geringerer Breite muß das Kopiermaterial nach dem Entwickeln auf die richtige Größe zugeschnitten werden. Das hat einen erhöhten Arbeitsaufwand und übermäßigen Papierabfall zur Folge.
In neuerer Zeit wurden Kopiervorrichtungen bekannt, in denen an geeigneter Stelle mehrere Kopiermaterialrollen auf Vorrat gehalten werden (deutsches Gebrauchsmuster Nr. 1 984 436). Je nach Vorlagenbreite wird wahlweis·
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BAD ORIGINAL
▼on einer der Rollen Kopiermaterial abgezogen und der Schneidstation zugeführt. Meistens enthalten diese Kopiergeräte zwei untereinander angeordnete Vorratsrollen. Es ist auch ein Gerät bekannt, das mit drei Vorratsrollen arbeitet, bei dem also drei verschiedene Kopiermaterialbreiten zur Verfügung stehen. Die Rollen sind auch in diesem Fall untereinander gelagert. Nachteilig an der Anordnung ist, daß Rollen mit relativ kleinen Durchmessern verwendet werden müssen; andernfalls würden entweder die Geräte zu groß, oder bei gleichbleibender Größe der Geräte wären die Rollen praktisch nicht unterzubringen. Die Verwendung von Rollen mit kleinem Durchmesser hat den Nachteil, daß sie häufig ausgewechselt werden müssen.
Aufgabe der Erfindung war es, eine raumsparende Speichervorrichtung für drei verschieden breite Vorratsrollen mit großen Durchmessern zu schaffen.
Erfindungsgemäß wird eine Speichervorrichtung für verschieden breite Rollen aus Kopiermaterial vorgeschlagen, die Teil eines automatisch arbeitenden Kopiergeräts ist und die dadurch gekennzeichnet ist, daß die Vorrichtung drei Vorratsrollen mit großen Durchmessern enthält, von denen die zwei
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schmaleren Rollen im wesentlichen achsfluchtend zueinander angeordnet sind, während die dritte breiteste Rolle parallel zu den beiden schmaleren Rollen gelagert ist.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist Teil eines automatisch arbeitenden Kopiergeräts, insbesondere einer Lichtpausmaschine. Die Vorrichtung kann ebenso gut für elektrofotografische oder thermografische Kopiergeräte verwendet werden. Von einer der Rollen wird wahlweise Kopiermaterial, z.B. Lichtpauspapier, durch eine Fördervorrichtung zu einer Schneidstation transportiert, wo das Papier zu der gewünschten Länge geschnitten und am Eingang der eigentlichen Lichtpausmaschine mit der Vorlage zusammengeführt wird.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung enthält drei verschieden breite Vorratsrollen Kopiermaterial, insbesondere Lichtpauspapier. Das Kopiermaterial kann sich auch noch in weiteren Eigenschaften wie z.B. der Farbe unterscheiden. Die Breiten der Rollen verhalten sich vorzugsweise wie 1:2:^, können also z.B. 297, 591* und II89 mm betragen. Die äußeren Stirn seiten der beiden schmaleren Rollen liegen dann bevorzugt in den gleichen Ebenen wie die Stirnseiten der breitesten Rolle. Mit Rollen der oben genannten Breiten können Vorlagen
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kopiert werden, deren Größe zwischen den deutschen Normformaten DIN A 4 und 2 DIN A 0 liegt. Bei DIN-Vorlagen mit oder ohne Rand entsprechen die erhaltenen Pausen in Länge und Breite dem DIN-Pormat ohne Rand, während von nicht DIN-gerechten Vorlagen Pausen entsprechend der Vorlagenlänge geschnitten werden.
Für besondere Anforderungen z.B. für Pausen aus Spezialpapier können zwei Rollen mit im allgemeinen kleinerem Durchmesser vorgesehen sein. Diese können entweder in herkömmlicher Weise in einem Papiervorratskasten des Anlegetisches untergebracht sein und mit Hilfe einer Reißleine abgeschnitten werden, oder sie können auf zu den übrigen drei Rollen parallel angeordneten Acheen an geeigneter Stelle der Vorrichtung auf Vorrat gehalten werden.
Um ein häufiges Auswechseln der Vorratsrollen zu vermeiden, sind je Rolle im allgemeinen mehrere hundert Meter Lichtpauspapier aufgewickelt. Die Länge des aufgewickelten Papiers hängt von seiner Dicke bzw. von seinem Gewicht pro Flächeneinheit ab. Man kann z.B. von einem Lichtpauspapier mit 80 g/nr ungefähr 600 m je Rolle unterbringen, ohne daß die Vorrichtung für die Praxis zu schwerfällig wird. Die obere Grenze ist nur dadurch
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festgelegt, daß die untere Rolle bzw. die unteren Rollen nach dem Einlegen noch leicht zugänglich sind, um die Materialbahn bzw. die Materialbahnen einfädeln zu können. Die Durchmesser der Rollen liegen vorteilhaft zwischen 150 und 350 mm.
Die beiden schmaleren Rollen sind im wesentlichen achsfluchtend zueinander angeordnet. Ihre Achsen können entweder genau auf einer gedachten gemeinsamen Mittellinie liegen, oder sie können um einen kleinen Betrag gegeneinander verschoben sein. Parallel dazu ist die Achse der breitesten Rolle angeordnet. Sie kann unterhalb, wie im Ausführungsbeispiel gezeigt wird, oder oberhalb der beiden schmaleren Rollen liegen.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung besteht die Vorrichtung aus einem ortsfesten und einem fahrbaren Teil. Der fahrbare Teil kann in den ortsfesten Teil eingefahren werden und bildet dann den vorderen Abschluß der Vorrichtung. Die Rollen haben infolge ihres großen Durchmessers ein hohes Gewicht und sind nur schwer von Hand zu transportieren und auszuwechseln. Daher ist der eine Teil der Vorrichtung fahrbar, d.h. als Wagen zum Transportieren der Rollen ausgebildet. Er ist mit Schwenkhebeln versehen, mit Hilfe
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derer die Rollen an ihren Achsenden vom Boden aufgehoben sowie in ihre Halterungen im ortsfesten Teil eingesetzt werden können. Am fahrbaren Teil ist eine Skala angebracht, auf der die jeweilige Höhe der Schwenkhebel abzulesen ist. Dadurch wird das Einsetzen in die Halterungen noch zusätzlich erleichtert.
Die Papierbahnen werden mit Hilfe von Abzugs- und Zuführwalzenpaaren zur Schneidstation transportiert. Jedes Abzugswalzenpaar besteht aus einer Abzugswalze und einer Andruckwalze, jedes Zufuhrwalzenpaar entsprechend aus einer Zuführwalze und einer Andruckwalze. Jeweils zwischen einem Abzugs- und Zuführwalzenpaar ist eine Sammelrolle angebracht. Solche Sammelrollen sind z.B. aus der britischen Patentschrift 1 014 748 bekannt. Sie bewirken, daß immer genügend vom Rollengewicht entlastetes Papier an den Zuführwalzen zur Verfügung steht.
Die beiden Abzugswaisen für die schmaleren Rollen sind als Hohlwellen ausgebildet, in deren Zentrum eine für beide Hohlwellen gemeinsame Antriebswelle ständig umläuft. Jede Hohlwelle kann durch Kupplung mit der angetriebenen Welle verbunden werden, so daß wahlweise von einer der beiden Rollen Papier abgezogen werden kann.
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Anhand eines Ausführungsbeispiels in Verbindung mit den Zeichnungen soll die Erfindung näher erläutert werden. Es zeigen
Figur 1 eine vereinfachte Draufsicht der Vorrichtung mit dem nur teilweise eingefahrenen fahrbaren Teil, wobei Anlegetisch und die Transportvorrichtungen nicht dargestellt sind;
Figur 2 einen Schnitt durch die Vorrichtung entlang der Linie A-D in Figur 1, wobei der fahrbare Teil im ausgefahrenen Zustand dargestellt ist; Figur 3 eine Seitenansicht einer Rolle mit Halterung in der Einlegestellung;
Figur J» eine Draufsicht dieser Rolle mit Halterung und den Verbindungsteilen.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung besteht aus einem ortsfesten Teil 1 und einem fahrbaren Teil 2. Im arbeitsbereiten Zustand ist der fahrbare Teil 2 in den ortsfesten Teil 1 eingefahren, so daß die Frontwand 3 des fahrbaren Teils mit den Gehäusewänden 1 des ortsfesten Teils 1 in einer Linie abschließt.
Der fahrbare Teil 2 ist mit zwei Schwenkhebeln 5 und 6 versehen, die in Figur 1 und 2 dargestellt sind, wie sie eine Rolle an ihren Achsenden 7 halten. Die Schwenkhebel 5
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und 6 können mit Hilfe einer Handkurbel 8 gehoben und gesenkt werden. Dies ist in Figur 2 durch die strichpunktierten Stellungen 51, 6· und 5", 6" angedeutet. Der fahrbare Teil 2 ist mit einer Skala 9 versehen, auf der durch ein Fenster 10 in der Frontwand 3 die jeweilige Höhe der Schwenkhebel 5 und 6 abgelesen werden kann. Die Schwenkhebel 5 und 6 sind entlang der Frontwand 3 in ihrem Abstand verstellbar, so daß verschieden breite Rollen von ihnen erfaßt werden können.
Der ortsfeste Teil 1 enthält die beiden nahezu achsfluchtend zueinander angeordneten Rollen 11 und 12 und die unterhalb dazu angeordnete breiteste Rolle 13· Die Rolle 12 ist in Figur 1 und 2 auch noch in der Stellung 12" gezeigt, in der sie sich vor dem Einlegen in den ortsfesten Teil 1 befindet. Die Achsenden 7 der Rollen 11, 12 und 13 sind in den Halterungen 14 gelagert. Die Rollen 11 und 12 sind im Geräteteil 15 untergebracht, der in die Stellung 15' ausschwenkbar ist. Die Rollen 11 und 12 sind dann in der Stellung 11* und 12'. Dadurch wird die untere Rolle 13 leicht zugänglich. Die Stirnseiten 16 und 17 der breitesten Rolle 13 liegen jeweils in gleichen Ebenen wie die Stirnseiten 18 bzw. 19 der beiden schmaleren Rollen 11 und 12.
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- ίο -
Die Papierbahnen 20 und 21 werden von den Vorratsrollen 11 bzw. 12 über die Abzugswalzenpaare 22, 22a bzw. 23, 23a, die Sammelrollen 2t bzw. 25 und die Zuführwalzenpaare 26, 26a bzw. 27, 27a zur Schneidvorrichtung 28 transportiert. Entsprechend dazu wird die Papierbahn 29 von der Vorratsrolle über ein Abzugswalzenpaar 30, 30a, eine Sammelrolle 31 und ein ZufUhrwalzenpaar 32, 32a zur Schneidvorrichtung 28 transportiert. Hinter der Schneidvorrichtung 28 wird das Papier mit Hilfe der Walzen 33 und 3Ί zur nicht dargestellten Belichtungestation transportiert.
Die Sammelrollen 2Ί und 25 sind in Abhängigkeit von der Zugspannung in ihren Führungen 35 bzw. 36 bis in die Stellungen 24' bzw. 25' verschiebbar. Die Sammelrolle 31 ist entsprechend in ihrer Führung 37 in die Stellung 31* verschiebbar. Die Sammelrolle 31 ist mit dem Geräteteil 15» der die beiden schmaleren Rollen 11 und 12 enthält, so verbunden (in den Zeichnungen nicht dargestellt), daÄ sie beim Ausschwenken des Geräteteils 15 in die Stellung 15* in ihrer Führung in die Stellung 31* verschoben wird. Dadurch wird das Einfädeln der Papierbahn 29 nach dem Auswechseln der Rolle 13 wesentlich erleichtert.
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- ii -
Eine Vorlage 38 wird an einer entsprechend ihrer Breite vorgesehenen Stelle des Anlegetisches 39 in die Vorrichtung eingegeben und von den Förderwalzen 40 und 34 zur Belichtungsstation transportiert.. Der Anlegetisch 39 ist in die Stellung 39' aufklappbar, wodurch die beiden schmaleren Rollen 11 und 12 leicht zugänglich sind. Der Anlegetisch trägt einen Papiervorratskasten 4l für Spezialpapiere.
Die Abzugswalzen 22, 23 und 30, zu denen jeweils eine Andruckwalze 22a, 23a bzw. 30a gehurt, sind als Hohlwellen ausgebildet. Durch Kupplung können die Abzugswalzen 22 und 23 wahlweise mit der für sie gemeinsamen, in ihrem Zentrum ständig umlaufenden Antriebswelle 42 verbunden werden. Entsprechend kann die Abzugswalze 30 mit der ebenfalls ständig angetriebenen Welle 43 verbunden werden.
Die Zuführwalzen 26, 27 und 32 sind ebenfalls als Hohlwellen ausgebildet und werden bei Bedarf mit den in ihrem Zentrum umlaufenden Antriebswellen 44 bzw. 45 gekuppelt. Zu jeder Zuführwalze 26, 27 und 32 gehört jeweils eine Andruckwalze 26a, 27a bzw. 32a. Die Zuführwalzen 26, 27 und 32 haben je eine in den Zeichnungen nicht dargestellte Bremse.
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Um zu vermeiden, daß sich die Achsen der Rollen 11, 12 und 13 beim Abziehen der Papierbahnen 20, 21 bzw. 29 in ihren Halterungen 14 mitdrehen, tragen die Achsenden 7 jeweils einen Stift 46, der spätestens nach einer Umdrehung gegen einen Arretierstift 47 in der Halterung 14 anschlägt und dann die Stellung 46' einnimmt (Figur 3). Je ein Achsende 7 ist mit dem Rollenkern 48 über eine Friktionsbremse 49 verbunden (Figur 4).
Die Bremse 49 wirkt auch, während Papier von der Rolle abgezogen wird. Die Bremskraft ist verstellbar. Zusammen mit der Zugspannung der Sammelrollen 24, 25 bzw. 31 verhindert die Wirkung der Friktionsbremse 49 eine Schlaufenbildung der Papierbahnen 20, 21 bzw. 29 nach dem Abschalten der jeweiligen Abzugswalze 22, 23 bzw. 30. Die Papierbahnen 20, 21 und 29 werden also immer gespannt gehalten.
Die Vorrichtung enthält AbtastfUhler 50. Je nachdem welcher der Fühler 50 von der Vorlage 38 berührt wird, wird eine der Vorratsrollen 11, 12 oder 13 angewählt. Der Punktione- ablauf soll für den Fall beschrieben werden, daß die Vorratsrolle 13 gewählt wird.
Wenn die Vorderkante der Vorlage 38 die AbtastfUhler 50 betätigt, läuft das Zuführwalzenpaar 32, 32a an und fördert die Papierbahn 29 mit der gleichen Geschwindigkeit, mit der
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die Vorlage 38 transportiert wird, durch die Schneidvorrichtung 28 zu den Walzen 33 und 31» und weiter zur Belichtungsstation. Bei diesem Vorgang hebt sich, die Sammelrolle in ihrer Führung 37· Dabei drückt sie den Schalter 51 in die Stellung 51', was ein Anlaufen des Abzugswalzenpaars 30, 30a zur Folge hat. Dieses Abzugswalzenpaar zieht die Papierbahn 29 von der Rolle 13, wobei seine Fördergeschwindigkeit größer ist als die des Zuführwalzenpaars 32, 32a. Daher senkt sich die Sammelrolle 31 und schaltet dabei das Abzugswalzenpaar 30, 30a wieder ab. Je nach Vorlagenlänge kann sich dieser Vorgang mehrmals wiederholen. Die Friktionsbremse 49 sowie die Zugspannung der Sammelrolle 31 verhindern, daß die Papierbahn 29 nach Abschalten des Abzugswalzenpaars 30, 30 a eine Schlaufe bildet.
Wenn die Hinterkante der Vorlage 38 die Abtastfühler 50 passiert, wird das Zuführwalzenpaar 32, 32a abgestellt und die Papierbahn 29 geschnitten. Vorlage und Lichtpauspapier treffen deckungsgleich in der Belichtungsstation ein.
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Claims (6)

  1. " * " 2042/52
    Patentansprüche
    Speichervorrichtung für verschieden breite Rollen aus Kopiermaterial, die Teil eines automatisch arbeitenden Kopiergeräts ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung drei Vorratsrollen (11, 12, 13) mit großen Durchmessern enthält, von denen die zwei schmaleren Rollen (11, 12) im wesentlichen achsfluchtend zueinander angeordnet sind, während die dritte breiteste Rolle (13) parallel zu den beiden schmaleren Rollen (11, 12) gelagert ist.
  2. 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie aus einem ortsfesten Teil (1) und einem fahrbaren Teil (2) besteht, der zum Aufheben, Transportieren, Einlegen der Rollen in den ortsfesten Teil (1) sowie zum Herausheben aus dem ortsfesten Teil (1) dient.
  3. 3> Vorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch
    gekennzeichnet, daß der fahrbare Teil (2) im eingefahrenen Zustand den vorderen Abschluß der Vorrichtung bildet.
  4. 4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Breiten der Vorraterollen (11, 12, 13) sich wie 1:2:4 verhalten.
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    2Ü42752
  5. 5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Geräteteil (15), der die beiden schmaleren Vorratsrollen (11, 12) enthält, ausschwenkbar ist.
  6. 6. Vorrichtung nach Anspruch 5» dadurch gekennzeichnet, daß der Geräteteil (15), der die beiden schmaleren Vorratsrollen (11, 12) enthält, mit der Sammelrolle (31) für die von der breitesten Vorratsrolle (13) abgezogene Materialbahn (29) verbunden ist.
    7* Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abzugswalzen (22, 23) für die beiden schmaleren Vorratsrollen (11, 12) als Hohlwellen ausgebildet sind, in deren Zentrum eine für beide Hohlwellen gemeinsame Antriebswelle (12) ständig umläuft, die wahlweise durch Kupplung mit einer der beiden Hohlwellen verbunden werden kann.
    1G98A7/1039
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