DE202009018218U1 - Datenkarte - Google Patents

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DE202009018218U1 DE202009018218U DE202009018218U DE202009018218U1 DE 202009018218 U1 DE202009018218 U1 DE 202009018218U1 DE 202009018218 U DE202009018218 U DE 202009018218U DE 202009018218 U DE202009018218 U DE 202009018218U DE 202009018218 U1 DE202009018218 U1 DE 202009018218U1
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    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R13/00Details of coupling devices of the kinds covered by groups H01R12/70 or H01R24/00 - H01R33/00
    • H01R13/44Means for preventing access to live contacts
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    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
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    • H01R2201/00Connectors or connections adapted for particular applications
    • H01R2201/02Connectors or connections adapted for particular applications for antennas

Abstract

Eine Datenkarte, aufweisend:
ein Gehäuse (1);
eine Leiterplatte im Gehäuse (1);
einen Stecker (2), der elektrisch mit der Leiterplatte verbunden ist; und
ein Kappenteil (3) zur Abdeckung des Steckers (2);
bei der ein Ende des Gehäuses (1) mit dem Stecker (2) versehen ist;
charakterisiert dadurch, dass ein Karteneinschub (7) im Gehäuse (1) an einer Verbindungsstelle des Gehäuses (1) und des Steckers (2) definiert ist, und das Kappenteil (3) eine Aussparung des Karteneinschubes (7) bedeckt, wenn der Stecker (2) in das Kappenteil (3) eingesetzt ist.

Description

  • GEGENSTAND DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Datenübertragungsgerät; genauer gesagt, eine Datenkarte.
  • BESCHREIBUNG EINSCHLÄGIGER TECHNIK
  • Zu den typischen Datenkarten zählen heutzutage in erster Linie Funknetzwerkkarten, Internet-Drahtloszugriffskarten oder andere derartige Vorrichtungen für Drahtlosnetzwerke. Die Funknetzwerkkarte ist eine Empfangs-/Sendevorrichtung für Signale und ähnelt in Aufgabe und Funktion einer typischen Computernetzwerkkarte. Ein Computer kann mit dem Internet verbunden werden, wenn die in den Computer eingesteckte Funknetzwerkkarte einen Zugang zum Internet ausfindig macht. Die Internet-Drahtloszugriffskarte entspricht in Aufgabe und Funktion einem Kabelmodem. In von Mobilfunksignalen abgedeckten Regionen können Geräte über die Internet-Drahtloszugriffskarte mit dem Internet verbunden werden, wenn sich in der Internet-Drahtloszugriffskarte eine SIM-Karte (Subscriber Identity Model Card) befindet.
  • Mit der technologischen Weiterentwicklung von Endgeräten und Datenkarten für die drahtlose Kommunikation wird die Datenkarte verbessert, funktionstechnisch integriert und laufend größenreduziert. Die Größe der bestehenden USB-Datenkarte (Universal Serial Bus) in wurde beispielsweise bei unveränderter Hardwarelösung und unverändertem Gerätepaket fast auf das Minimum reduziert. Die als Funknetzwerkkarte ausgelegte Datenkarte weist ein Gehäuse 1 und eine in das Gehäuse eingebauten Leiterplatte auf. Ein Ende des Gehäuses 1 verfügt über einen Stecker 2, während das andere Ende mit einer hohlen, schalenförmigen Antenne 6 ausgestattet ist. Die Leiterplatte ist elektrisch mit dem Stecker 2 bzw. der Antenne 6 verbunden. Der Stecker 2 wird in eine Kappe 3 mit einer Schlaufe 8 eingesetzt. Die hohle, schalenförmige Antenne 6 besitzt eine größere Oberfläche und kann aus diesem Grund Signale aus einem breiteren Frequenzbereich empfangen. Die Schlaufe 8 auf der Kappe 3 dient zum einfacheren Transport der Datenkarte durch den Anwender. Der Anwender transportiert die Datenkarte, indem er die Schlaufe um seinen Hals oder Arm herumführt.
  • Die als Internet-Drahtloszugriffskarte ausgelegte Datenkarte entspricht konstruktionstechnisch im Wesentlichen der als Funknetzwerkkarte ausgelegten Datenkarte. Der Unterschied besteht darin, dass die Internet-Drahtloszugriffskarte auf der größeren Seite des Gehäuses zusätzlich über einen elektrisch mit der Leiterplatte verbundenen Kartenschlitz verfügt. Die Leiterplatte hat die Funktion, die Dateninformationen von der SIM-Karte zu lesen und zu identifizieren. Um eine Verbindung mit dem Internet herzustellen, wird die vom Netzwerkanbieter bereitgestellte SIM-Karte in den Kartenschlitz eingesetzt und der Stecker in eine Buchse am Computer eingesteckt. Daraufhin liest die Leiterplatte über den Kartenschlitz die Dateninformationen von der SIM-Karte und stellt eine Verbindung zum Drahtlosnetzwerk her, woraufhin der Computer online ist.
  • Das Patent US 2005/0247796 A1 bezieht sich auf a ein USB-Massenspeichergerät in Speicherkartenform mit Leiterplatte, elektrischem Anschluss und Gehäuse. Der elektrische Anschluss ist so an einem Ende der Leiterplatte befestigt, dass er nach vorn herausragt. Das Gehäuse befindet sich an einer Außenseite der Leiterplatte und des elektrischen Anschlusses. Zum Gehäuse gehören ein Hauptteil und zwei Endkappen, die entfernbar zu zwei offenen Enden des Hauptteiles geschlossen sind. Das Hauptteil des Gehäuses umschließt die Leiterplatte und einen Großteil des elektrischen Anschlusses. Eines der beiden offenen Enden des Hauptteiles, das sich gegenüber dem elektrischen Anschluss befindet, dient als Speicherkarteneinschub für eine passende Speicherkarte, wie beispielsweise eine SD, MS, MMC oder SMC, die über den Speicherkarteneinschub in das Gehäuse eingesetzt wird, um elektrischen Kontakt herzustellen bzw. auf eine Vielzahl von elastischen blattförmigen Klemmen auf der Leiterplatte zuzugreifen. Das andere Ende des Hauptteiles umschließt den elektrischen Anschluss teilweise, sodass ein Teil der Vorderseite des elektrischen Anschlusses zum Anstecken an ein externes elektronisches Gerät herausragt. Die beiden Endkappen sind separat entfernbar zu den zwei offenen Enden des Hauptteils geschlossen. Eine Endkappe bedeckt den Speicherkarteneinschub, während die andere den vorderen Teil des elektrischen Anschlusses so überdeckt, dass die Leiterplatte, der elektrische Anschluss und die in das Hauptteil eingesetzte Speicherkarte geschützt werden.
  • Bei der Umsetzung der vorliegenden Erfindung stellte der Konstrukteur fest, dass die bestehende Datenkarte zumindest folgende Probleme aufweist: Die hohle, schalenförmige Antenne vergrößert zwar die Oberfläche der Antenne, erhöht aber gleichzeitig auch die Größe der Datenkarte beträchtlich, was Probleme mit unbequemem Transport, erhöhtem Materialverbrauch und Ähnliches nach sich zieht.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Bei der Datenkarte, die diese Erfindung verkörpert, kommt folgende Lösung zur Anwendung:
    Die Datenkarte weist ein Gehäuse auf, eine Leiterplatte im Gehäuse, einen Stecker sowie ein Kappenteil. Der Stecker ist elektrisch mit der Leiterplatte verbunden. Das Kappenteil dient zur Abdeckung des Steckers. An einem Ende des Gehäuses befindet sich der Stecker. Ein Kartenschlitz ist an einer Fügestelle zwischen Gehäuse und Stecker im Gehäuse definiert. Das Kappenteil deckt eine Kerbe des Kartenschlitzes ab, wenn sich der Stecker im Kappenteil befindet.
  • In der Ausgestaltung der Erfindung deckt die Kappe die Kerbe des Kartenschlitzes und gleichzeitig den Stecker ab, wodurch die SIM-Karte ebenfalls geschützt wird.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ABBILDUNGEN
  • ist eine schematische Darstellung der Konstruktion einer früheren USB-Datenkarte;
  • ist eine schematische Darstellung der Konstruktion einer Datenkarte gemäß Ausgestaltung 1 der Erfindung;
  • ist eine perspektivische schematische Darstellung einer Datenkarte gemäß einem Beispiel der Ausgestaltung 1 der Erfindung, wobei ein Kappenteil an einem Verbindungsstück ausgezogen wurde;
  • ist eine perspektivische schematische Darstellung einer Datenkarte gemäß einem anderen Beispiel der Ausgestaltung 1 der Erfindung, wobei ein Kappenteil an einem Verbindungsstück ausgezogen wurde.
  • ist eine perspektivische schematische Darstellung der Datenkarte gemäß einem anderen Beispiel der Ausgestaltung 1 der Erfindung, wie in gezeigt, wobei das Kappenteil gerade umgeklappt wird;
  • ist eine perspektivische schematische Darstellung der Datenkarte gemäß einem anderen Beispiel der Ausgestaltung 1 der Erfindung, wie in gezeigt, wobei das Kappenteil umgeklappt wurde;
  • ist eine perspektivische schematische Darstellung der Datenkarte gemäß einem anderen Beispiel der Ausgestaltung 1 der Erfindung, wie in gezeigt, wobei der Stecker in das Kappenteil eingesetzt wurde;
  • ist eine perspektivische schematische Darstellung einer Datenkarte gemäß einem weiteren Beispiel der Ausgestaltung 1 der Erfindung, wobei ein Kappenteil gerade umgeklappt wird;
  • ist eine perspektivische schematische Darstellung einer Datenkarte gemäß Ausgestaltung 2 der Erfindung, wobei ein Kappenteil gerade umgeklappt wird;
  • ist eine perspektivische schematische Darstellung einer Datenkarte gemäß Ausgestaltung 3 der Erfindung, wobei ein Kappenteil nach außen geklappt ist;
  • ist eine perspektivische schematische Darstellung einer Datenkarte gemäß einem Beispiel der Ausgestaltung 4 der Erfindung, wobei ein Kappenteil ausgezogen ist;
  • ist eine perspektivische schematische Darstellung einer Datenkarte gemäß einem anderen Beispiel der Ausgestaltung 4 der Erfindung, wobei das Kappenteil ausgezogen ist; und
  • ist eine schematische Darstellung der Position eines Kartenschlitzes in einer Datenkarte gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung.
  • DETAILBESCHREIBUNG
  • Eine Datenkarte gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung löst das technische Problem, dass eine herkömmliche Datenkarte ein größeres Volumen aufweist.
  • Nachfolgend werden die Ausgestaltungen der Erfindung unter Bezugnahme auf die Abbildungen im Detail beschrieben.
  • Ausgestaltung 1
  • Wie in und gezeigt, weist die Datenkarte, die die Erfindung verkörpert, ein Gehäuse 1 auf, in dem sich eine Leiterplatte befindet. Ein Ende des Gehäuses 1 verfügt über einen elektrisch mit der Leiterplatte verbundenen Stecker 2. Die Datenkarte, die die Erfindung verkörpert, weist des Weiteren ein Verbindungsstück 4 und ein Kappenteil 3 auf; Ein Ende des Verbindungsstückes 4 ist mit dem Gehäuse 1 verbunden, während das andere Ende mit dem Kappenteil 3 verbunden ist. Das Kappenteil 3 kann den Stecker 2 abdecken. Eine elektrisch mit der Leiterplatte verbundene Antenne befindet sich auf dem Verbindungsstück 4 und/oder dem Kappenteil 3.
  • In der Ausgestaltung der Erfindung kann die Antenne auf verschiedene Arten elektrisch mit der Leiterplatte verbunden sein; unter anderem über das Verbindungsstück 4 und/oder das Kappenteil 3, oder über eine Kombination aus dem Kappenteil 3 und einem Draht. Es wird davon ausgegangen, dass im Verbindungsstück 4 ein Draht verwendet werden kann. Das Kappenteil 3 kann den Stecker 2 abdecken, indem dieser in das Kappenteil eingesetzt, eingesteckt, eingeschoben oder auf ähnliche Art und Weise damit verbunden wird.
  • In dieser Ausgestaltung befindet sich die Antenne auf dem Verbindungsstück 4 und dem Kappenteil 3. Es wird davon ausgegangen, dass die Antenne auch nur auf einem der Teile, entweder dem Verbindungsstück 4 oder dem Kappenteil 3, angebracht sein kann. Da der Teil des Kappenteils 3, das den Stecker 2 abdeckt, hohl und schalenförmig ist, kann das Verbindungsstück 4 so ausgelegt werden, dass es eine größere Oberfläche besitzt. Folglich können nicht nur das Kappenteil 3 wie in der früheren Kappe als Schutz für den Stecker 2 sowie das Verbindungsstück 4 als Verbindungsglied zwischen dem Gehäuse 1 und dem Kappenteil 3 fungieren, sondern die Antenne kann auch eine ausreichend große Oberfläche haben und das von der Antenne empfangbare Signal kann einen breiteren Frequenzbereich aufweisen, was den Platz einspart, der früher von der hohlen, schalenförmigen Antenne in Anspruch genommen wurde.
  • In der Ausgestaltung der Erfindung ist das Gehäuse 1 quaderförmig, der Stecker 2 ist ein USB-Stecker 2, und der USB-Stecker 2 ist auf einer kleineren Seite des Gehäuses 1 angebracht. Das Verbindungsstück 4 weist eine Führungsstange 40 und eine Führungsschiene 41 auf. Ein Ende der Führungsschiene 41 ist beweglich mit dem Gehäuse 1 verbunden; in das andere Ende der Führungsschiene 41 ist ein Ende der Führungsstange 40 eingesetzt, eingesteckt oder eingeschoben, während das andere Ende der Führungsstange 40 mit dem Kappenteil 3 verbunden ist. Das andere Ende der Führungsstange 40 kann auf verschiedene Arten mit dem Kappenteil 3 verbunden sein. Das andere Ende der Führungsstange 40 kann fest mit dem Kappenteil 3 verbunden sein oder in das Kappenteil 3 eingesetzt, eingesteckt oder eingeschoben werden. In dieser Ausgestaltung ist die Führungsstange 40 in die Führungsschiene 41 eingesetzt und die Führungsschiene 41 kann an der Führungsstange 40 entlanggleiten. Wie in
  • gezeigt kann das Kappenteil 3 den Stecker 2 abdecken, indem die Führungsschiene 41 an der Führungsstange 40 entlanggeschoben wird. In dieser Ausgestaltung sind das Gehäuse 1, das Verbindungsstück 4 und das Kappenteil 3 jeweils mit Isoliermaterial beschichtet, was einen Verschleiß der oben genannten Bauteile sowie einen Kurzschluss mit externen Stromkreisen verhindert.
  • Wie in , und gezeigt ist als Modifikation der Ausgestaltung der Erfindung ein Ende der Führungsschiene 41 am vom Stecker 2 entfernten Ende des Gehäuses 1 schwenkbar mit dem Gehäuse 1 verbunden. Außerdem kann, wie in gezeigt, die Führungsschiene 41 am dem Stecker 2 nahen Ende des Gehäuses 1 schwenkbar mit dem Gehäuse 1 verbunden werden. Je weiter die Schwenkverbindung vom Stecker 2 entfernt ist, desto länger die Führungsstange 40 und die Führungsschiene 41, und desto größer die Arbeitsfläche der Führungsschiene 41, der Führungsstange 40 und des darauf angebrachten Kappenteils 3 sowie die Möglichkeit zur Anpassung von Antennenausrichtung und -position, um den Antennengewinn und die Signalempfangswirkung zu vergrößern.
  • Als weitere Modifikation der Ausgestaltung der Erfindung weisen sowohl die Führungsstange 40 und die Führungsschiene 41 zwei auf beiden Seiten des Gehäuses 1 parallel und symmetrisch zueinander angeordnete Führungsstangenelemente auf. Die symmetrisch angeordneten Führungsstangen 40 und Führungsschienen 41 werden jeweils gleichmäßiger belastet, sind funktionssicherer und sehen außerdem besser aus.
  • Als weitere Modifikation der Ausgestaltung der Erfindung weist die Antenne der Datenkarte eine Hauptantenne und eine Diversity-Antenne auf. Das Funkdatensignal wird in erster Linie über die Hauptantenne empfangen bzw. gesendet, während die Diversity-Antenne als zusätzlicher Empfänger fungiert. In der Ausgestaltung können die Hauptantenne und die Diversity-Antenne in folgenden alternativen Anordnungen ausgelegt sein: (1) Die Hauptantenne befindet sich auf dem Kappenteil 3 und die Diversity-Antenne auf dem Verbindungsstück 4, wobei sich die Diversity-Antenne auf einem beliebigen Element der Führungsstange 40 oder einem anderen Element der Führungsschiene 41 befinden kann; (2) die Hauptantenne befindet sich auf einem Element der Führungsstange 40 oder einem Element der Führungsschiene 41 und die Diversity-Antenne befindet sich auf dem anderen Element der Führungsstange 40 oder dem anderen Element der Führungsschiene 41; (3) die Hauptantenne und die Diversity-Antenne können sich auch auf einem beliebigen Element der Führungsstange 40 bzw. einem beliebigen Element der Führungsschiene 41 befinden, und die Diversity-Antenne kann sich auch direkt auf der Leiterplatte befinden. Die Hauptantenne und die Diversity-Antenne können über den Führungsstift 40 bzw. die Führungsschiene 41 elektrisch mit der Leiterplatte im Gehäuse 1 verbunden werden. Mit dem von der Diversity-Antenne empfangenen Signal kann die Leiterplatte das mit der Hauptantenne empfangene Signal so gleichrichten, dass die Schärfe des empfangenen Signals erhöht wird.
  • In einer weiteren Modifizierung der Ausführungsform der Erfindung ist das Gehäuse 1 mit einer Schnur versehen. In der Ausführungsform ist die Schnur an einem Ende des Gehäuses 1 distal zum Stecker 2 angebracht, nämlich in einer Bohrung 5 oder an einem am Gehäuse 1 befindlichen Haken bzw. in einer am Ende von Gehäuse 1 distal zum Stecker 2 definierten Nut. Die Schnur kann in die Bohrung 5, den Haken oder die Nut so eingelassen bzw. eingesteckt werden, dass sich die Datenkarte sicherer tragen lässt. Die Datenkarte kann selbst dann nicht verlorengehen, wenn das Kappenteil 3 abgetrennt oder beschädigt würde.
  • Als eine weitere Modifizierung der Ausführungsform der Erfindung in Bezug auf die Datenkarte, mit der sich Netzwerkverbindungen nur bei Verwendung der SIM-Karte in der Ausführungsform der Erfindung herstellen lassen, ist – wie aus ersichtlich – ein Karteneinschub 7 für die Aufnahme der SIM im Gehäuse 1 an einer Verbindungsstelle von Gehäuse 1 und Stecker 2 definiert. Mit der Kappe kann eine Aussparung des Karteneinschubes 7 bedeckt werden, wenn der Stecker 2 in die Kappe eingesetzt ist. Befindet sich die SIM-Karte im Karteneinschub 7, wird der Stecker 2 in die Kappe eingesetzt. Dann deckt die Kappe die Kerbe des Kartenschlitzes 7 und gleichzeitig den Stecker 2 ab, wodurch die SIM-Karte ebenfalls geschützt wird.
  • Ausgestaltung 2
  • Die zeigt eine weitere Ausführungsform der Erfindung, die sich von der Ausführungsform 1 darin unterscheidet, dass in dieser Ausführungsform das Verbindungsteil 4 die Führungsschiene 41 und den Führungsstift 40 beinhaltet. Ein Ende des Führungsstiftes 40 ist beweglich mit dem Gehäuse 1, das andere Ende des Führungsstiftes 40 mit einem Ende der Führungsschiene 41 in Form eines Buchsen- bzw. Steckeinsatzes verbunden. Das andere Ende der Führungsschiene 41 ist mit einem Kappenteil 3 verbunden. Dadurch kann das Kappenteil 3 auf der Führungsschiene 40 bewegt und der Stecker 2 abgedeckt werden.
  • In dieser Ausführungsform können die Positionen der Führungsschiene 41 und des Führungsstiftes 40 durch Verschieben des Kappenteils 3 auf der Führungsschiene 40 oder mit Hilfe des Führungsstiftes 40 und der beweglichen Verbindung verändert werden. Dadurch lässt sich die Antenne in die Richtung und Position bringen, in der eine größere Verstärkung und ein besserer Signalempfang gegeben sind.
  • Ausgestaltung 3
  • Die zeigt die Ausführungsform 3 der Erfindung, die sich von der Ausführungsform 1 darin unterscheidet, dass dort das Verbindungsteil einen Gelenkbolzen 42 aufweist, das Kappenteil 3 über den Gelenkbolzen 42 drehbar mit einem Gehäuse 1 verbunden ist, und das Kappenteil 3 sich zum Abdecken des Steckers 2 um den Gelenkbolzen 42 dreht. In dieser Ausführungsform ist die Hauptantenne im Kappenteil 3 angeordnet, während sich die Diversity-Antenne am Gelenkbolzen 42 befindet. Es ist davon auszugehen, dass die Diversity-Antenne an der Leiterplatte oder am Gehäuse 1 angebracht werden kann. Die Antenne lässt sich durch Drehen des Kappenteils 3 auf die Richtung und Position mit größerer Verstärkung und besserem Signalempfang einstellen.
  • Ausgestaltung 4
  • In der ist die Ausführungsform 4 der Erfindung dargestellt, die sich von der Ausführungsform 1 darin unterscheidet, dass in der ersteren das Verbindungsteil einen Führungsstift 40 aufweist. Ein Ende dieses Stiftes ist beweglich mit einem Gehäuse 1, das andere über einen auf einer Seite des Kappenteiles 3 definierten Führungsschlitz mit dem Kappenteil 3 verbunden. In dieser Ausführungsform handelt es sich bei der beweglichen Verbindung des einen Endes des Führungsstiftes 40 mit dem Gehäuse 1 um eine drehbare Verbindung. Das andere Ende des Führungsstiftes 40 wird in einen im Kappenteil 3 definierten Führungsschlitz eingesetzt. Es ist davon auszugehen, dass der Führungsschlitz am Kappenteil 3 auch außen angeordnet sein kann. Das Kappenteil 3 lässt sich zum Abdecken eines Steckers 2 entlang des Führungsstiftes 40 verschieben.
  • Wie aus ersichtlich ist, kann der Führungsstift 40 – in Verbesserung dieser Ausführungsform – auch zwei Führungsstiftelemente beinhalten, die symmetrisch an beiden Seiten des Gehäuses 1 angebracht sind. In dieser Ausführungsform sind die Hauptantenne und die Diversity-Antenne am Kappenteil 3 bzw. Führungsstift 40 angeordnet. Im Fall des Führungsstiftes 40 mit zwei Führungsstiftelementen können die Hauptantenne und die Diversity-Antenne jeweils an den zwei Führungsstiftelementen angebracht sein. Die Antenne kann auf die Richtung und Position eingestellt werden, in der die Verstärkung größer und der Signalempfang besser sind. Dazu wird der Führungsstift 40 gedreht oder das Kappenteil 3 entlang des Führungsstiftes 40 zum Einstellen der Antennenposition bewegt.
  • Mit der vorstehenden Beschreibung sind die Ausführungsformen der Erfindung aufgezeigt worden, ohne ihre Reichweite begrenzen zu wollen. Sämtliche Änderungen und Ersetzungen, die bei Offenlegung der Erfindung von all jenen problemlos realisiert werden können, die sich in der Materie auskennen, sollen durch die Reichweite der Erfindung abgedeckt sein. Somit ist die Reichweite der Erfindung durch die Ansprüche und ihr Äquivalent” definiert.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • US 2005/0247796 A1 [0005]

Claims (12)

  1. Eine Datenkarte, aufweisend: ein Gehäuse (1); eine Leiterplatte im Gehäuse (1); einen Stecker (2), der elektrisch mit der Leiterplatte verbunden ist; und ein Kappenteil (3) zur Abdeckung des Steckers (2); bei der ein Ende des Gehäuses (1) mit dem Stecker (2) versehen ist; charakterisiert dadurch, dass ein Karteneinschub (7) im Gehäuse (1) an einer Verbindungsstelle des Gehäuses (1) und des Steckers (2) definiert ist, und das Kappenteil (3) eine Aussparung des Karteneinschubes (7) bedeckt, wenn der Stecker (2) in das Kappenteil (3) eingesetzt ist.
  2. Die Datenkarte gemäß Anspruch 1, des Weiteren aufweisend: ein Verbindungsteil (4), von dem ein Ende mit dem Gehäuse (1) über ein Ende des Verbindungsteiles (4) verbunden ist, und das andere Ende mit dem Kappenteil (3); bei der sich am Verbindungsteil (4) und/oder Kappenteil (3) eine Antenne befindet, die elektrisch mit der Leiterplatte verbunden ist.
  3. Die Datenkarte gemäß Anspruch 2, bei der das Verbindungsteil (4) aufweist: einen Führungsstift (40), von dem ein Ende beweglich mit dem Gehäuse (1) verbunden ist; und eine Führungsschiene (41), von der ein Ende mit dem anderen Ende des Führungsstiftes (40) in Form einer Buchsen bzw. Einsteckverbindung und das andere Ende mit dem Kappenteil (3) verbunden ist; bei der das Kappenteil (3) zum Abdecken des Steckers (2) entlang des Führungsstiftes (40) bewegt werden kann.
  4. Die Datenkarte gemäß Anspruch 2, bei der das Verbindungsteil (4) aufweist: eine Führungsschiene (41), von der ein Ende beweglich mit dem Gehäuse (1) verbunden ist; und einen Führungsstift (40), von dem ein Ende mit dem anderen Ende der Führungsschiene (41) in Form einer Buchsen- bzw. Einsteckverbindung und das andere Ende mit dem Kappenteil (3) verbunden ist, bei der das Kappenteil (3) zum Abdecken des Steckers (2) entlang der Führungsschiene (41) bewegt werden kann.
  5. Die Datenkarte gemäß Anspruch 2, bei der das Verbindungsteil (4) einen Führungsstift (40) aufweist, von dem ein Ende beweglich mit dem Gehäuse (1) und das andere Ende mit dem Kappenteil (3) über einen an einer Seite des Kappenteiles (3) definierten Führungsschlitz verbunden ist, wobei das Kappenteil (3) zum Abdecken des Steckers (2) entlang des Führungsstiftes (40) bewegt werden kann.
  6. Die Datenkarte gemäß einem der Ansprüche 3 bis 5, bei der der Führungsstift (40) aus zwei Führungsstiftelemente aufweist, die parallel und symmetrisch an beiden Seiten des Gehäuses (1) angeordnet sind, und die Führungsschiene (41) zwei Führungsstiftelemente hat, die parallel und symmetrisch an beiden Seiten des Gehäuses (1) angeordnet sind.
  7. Die Datenkarte gemäß einem der Ansprüche 3 bis 5, bei der ein Ende des Führungsstiftes (40) oder der Führungsschiene (41) drehbar mit dem Gehäuse (1) verbunden ist.
  8. Die Datenkarte gemäß einem der Ansprüche 3 bis 4, bei der die Antenne eine Hauptantenne und eine Diversity-Antenne aufweist, wobei die Hauptantenne und die Diversity-Antenne jeweils entweder am Führungsstift (40) oder an der Führungsschiene (41) angeordnet ist.
  9. Die Datenkarte gemäß Anspruch 6, bei der die Antenne aus eine Hauptantenne und eine Diversity-Antenne aufweist, wobei sich die Hauptantenne und die Diversity-Antenne jeweils an dem einen oder anderen Element des Führungsstiftes (40) befinden.
  10. Die Datenkarte gemäß Anspruch 6, bei der die Antenne eine Hauptantenne und einer Diversity-Antenne aufweist, wobei sich die Hauptantenne und die Diversity-Antenne jeweils an dem einen oder anderen Element der Führungsschiene (41) befinden.
  11. Die Datenkarte gemäß Anspruch 2, bei der das Verbindungsteil (4) einen Gelenkbolzen (42) aufweist, das Kappenteil (3) über den Gelenkbolzen (42) drehbar mit dem Gehäuse (1) verbunden ist, das Kappenteil (3) zum Abdecken des Steckers (2) um den Gelenkbolzen (42) gedreht werden kann, und die Antenne am Kappenteil (3) angeordnet ist.
  12. Die Datenkarte gemäß Anspruch 2, bei der die Antenne eine Hauptantenne und eine Diversity-Antenne aufweist, wobei sich die Hauptantenne und die Diversity-Antenne am Kappenteil (3) bzw. am Verbindungsteil (4) befinden.
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