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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Behandlung von Wirbelkörpern.
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Wirbelkörpererkrankungen
wie osteoporotische Wirbelkörperfrakturen,
metastatisch veränderte Wirbelkörper oder
Hämangiomwirbel
werden durch bekannte minimal-invasive Zementierungstechniken behandelt,
welche den pathologisch veränderten Wirbelkörper stabilisieren
und die mit den Erkrankungen eingehenden Schmerzen lindern.
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Das
herkömmliche
Verfahren der Vertebroplastie beinhaltet die perkutane dorsale Einbringung von
flüssigem
Knochenzement unter Druck in den pathologisch veränderten
Wirbelkörper,
welcher durch entsprechende Lagerung des Patienten gegebenenfalls
repositioniert wird. Aufgrund des flüssigen Zements und der Verwendung
von Druck kommt es bei diesem Verfahren jedoch regelmäßig zu Austritt von
Knochenzement. Tritt dieser in den Wirbelkanal ein, sind neurologische
Ausfälle
bis hin zur Querschnittslähmung
die Folge. Weiterhin können
Zementlungenembolien auftreten, falls der Knochenzement in das venöse System
eintritt.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung bereitzustellen,
mit welchen eine verbesserte Durchführung des vertebroplastischen
Verfahrens möglich
ist.
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Die
Aufgabe wird gelöst
durch die erfindungsgemäße Vorrichtung
zur Durchführung
des Verfahrens gemäß Anspruch
1.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
zur Behandlung eines Wirbelkörpers
weist folgenden Schritte auf: Zunächst wird eine Trokarhülse unter Zuhilfenahme
eines Trokars durch die Haut in den Wirbelkörper eingebracht. Der Trokar
wird anschließend
entfernt. Anschließend
wird eine Biopsie- und Zementkanüle
in die Trokarhülse
eingeführt,
die Spongiosa in die Biopsie- und Zementkanüle eingezogen und die Biopsie-
und Zementkanüle
wieder aus der Trokarhülse
entfernt. Eine Biopsie- und Zementkanüle, welche mit Knochenzement
gefüllt
ist, wird anschließend
in die Trokarhülse
eingeführt. Schließlich wird
der Knochenzement in den Wirbelkörper
eingeführt,
indem ein Stopfer in die Biopsie- und Zementkanüle eingebracht wird, welcher
den in der Biopsie- und Zementkanüle befindlichen Knochenzement
am distalen Ende der Biopsie- und Zementkanüle herausdrückt.
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Der
Vorteil dieses Verfahrens liegt darin, dass im Gegensatz zum Einbringen
des flüssigen Knochenzements
mit einer Spritze, in welcher der Knochenzement mit Druck durch
eine enge Nadel gepresst wird, vorliegend durch gezieltes dosiertes Einstößeln unter
Verwendung des Stopfers Knochenzement in den Wirbelkörper eingebracht
werden kann, ohne den Knochenzement mit hohem Druck in den Wirbelkörper forcieren
zu müssen,
so dass die Gefahr des Austritts von Knochenzement in den Wirbelkanal
oder das venöse
System verringert wird. Durch das Entfernen von zumindest Teilen
der Spongiosa mittels einer Biopsie- und Zementkanüle wird ein
Hohlraum in dem Wirbelkörper
erzeugt, in welchen anschließend
der Knochenzement eingefüllt werden
kann. Das Erzeugen eines Hohlraums, bei welchem zumindest Teile
der Spongiosa aus dem Wirbelkörper
herausgezogen wird, hat den Vorteil, dass beim Einfüllen des
Knochenzements kein Druck auf den Wirbelkörper ausgeübt werden muss. Weiterhin können erkrankte
Teile der Spongiosa vollständig entfernt
werden und verbleiben nicht im Wirbelkörper. Insbesondere wird dadurch,
dass zunächst
ein Hohlraum erzeugt wird, eine gute Verteilung des Knochenzementes
im Bereich des Wirbelkörpers
mit guter biomechanischer Verankerung erreicht.
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Bei
einer besonders vorteilhaften Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird der Knochenzement in zähflüssigem Zustand
in den Wirbelkörper
eingebracht. Gerade die Verarbeitung von flüssigem Knochenzement unter
hohem Druck stellt bei den bekannten Verfahren der Vertebroplastie
das Hauptrisiko dar, da der flüssige
Knochenzement besonders leicht in den Wirbelkanal oder das venöse System
austreten kann. Die Verwendung einer Biopsie- und Zementkanüle, aus
welcher der Knochenzement unter Zuhilfenahme eines Stopfers eingestößelt wird,
ermöglicht
jedoch die Verwendung von zähflüssigem Knochenzement.
Der zähflüssige Knochenzement
kann sich ideal im Wirbelkörper
verteilen und es besteht ein sehr geringes Komplikationsrisiko hinsichtlich
des Zementaustritts aus dem Wirbelkörper.
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Vorzugsweise
werden zwei Biopsie- und Zementkanülen durch zwei Trokarhülsen in
den Wirbelkörper
eingebracht. Dadurch wird ein größerer Bereich
des Innenraums des Wirbelkörpers
erreicht, aus welchem die Spongiosa entfernt und Knochenzement eingefüllt wird,
wodurch der Wirbelkörper besser
stabilisiert wird. Um den Innenraum des Wirbelkörpers besonders effektiv mit
zwei Trokarhülsen erreichen
zu können,
werden bevorzugt zwei Trokarhülsen
symmetrisch in den Wirbelkörper
eingebracht.
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Bevorzugt
werden die wenigstens eine Trokarhülse transpedikulär in den
Wirbelkörper
eingebracht, da dies den günstigsten Zugang
zum Wirbelkörper
und zum Innenraum des Wirbelkörpers
ermöglicht.
Insbesondere werden dadurch Beschädigungen der Nervenwurzel,
die eventuell bei einem extrapedikulären Zugang auftreten können, vermieden.
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Vorzugsweise
weist der Stopfer Markierung auf, die dem in den Wirbelkörper einzubringenden Volumen
an Knochenzement entsprechen. Wird der Stopfer Schritt für Schritt
in die Biopsie- und Zementkanüle
eingebracht, kann somit anhand der am Außenumfang des Stopfers angeordneten
Markierung bestimmt werden, wie viel Knochenzement bereits am distalen
Ende der Biopsie- und Zementkanüle ausgetreten
und in den Wirbelkörper
eingefüllt
wurde.
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Bevorzugt
wird das Verfahren zumindest abschnittsweise unter Computernavigation
und/oder Röntgenbildwandlerkontrolle
durchgeführt,
um die Positionierung des Trokars und der Trokarhülse und/oder
die Befüllung
mit Knochenzement verfolgen und gegebenenfalls korrigieren zu können. Bevorzugt
erfolgt daher das gesamte Verfahren unter Computernavigation und/oder
Röntgenbildwandlerkontrolle.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
zur Behandlung eines Wirbelkörpers,
insbesondere zur Verwendung in dem erfindungsgemäßen Verfahren, weist wenigstens
eine Biopsie- und Zementkanüle, welche
mit Knochenzement befüllbar
ist, und einen Stopfer, welcher in die Biopsie- und Zementkanüle einführbar ist,
auf. Wird der Stopfer Schritt für
Schritt in die Biopsie- und Zementkanüle eingeführt, wird der Knochenzement
aus der Biopsie- und
Zementkanüle vorsichtig
herausgestößelt. Dies
ermöglicht
ein dosiertes Einstößeln des
Knochenzements, bei welchem insbesondere auch zähflüssiger Knochenzement in das
Innere des Wirbelkörpers
eingebracht werden kann, was das Risiko eines Zementaustritts und
damit verbundenen Schäden
gegenüber
dem Einbringen von flüssigem
Knochenzement mittels einer forcierten Injektionstechnik deutlich
verringert.
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Vorzugsweise
weist der Stopfer einen zylindrischen Stab mit einem am proximalen
Ende angeordneten Knauf auf, wobei die Länge des zylindrischen Stabs
der Gesamtlänge
der Biopsie- und Zementkanüle
entspricht. Ist der Stopfer somit vollständig in die Biopsie- und Zementkanüle eingeführt, schließt das distale
Ende des zylindrischen Stabs mit dem distalen Ende der Biopsie-
und Zementkanüle ab.
Ein Einführen
des Stopfers über
die Länge
der Biopsie- und Zementkanüle
hinaus, was zu einer Schädigung
des Wirbelkörpers
führen
könnte,
wird somit zuverlässig
vermieden.
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Vorzugsweise
entspricht der Außendurchmesser
des zylindrischen Stabs des Stopfers dem Innendurchmesser der Biopsie-
und Zementkanüle. Wird
somit der Stopfer in die Biopsie- und Zementkanüle eingeführt, wird der in diesem Volumen
befindliche Knochenzement vollständig
verschoben, so dass eine exakte Dosierung der Menge an Knochenzement,
welche in den Innenraum des Wirbelkörpers eingefüllt wird,
möglich
ist. Insbesondere kann beim Einführen
des Stopfers in die Biopsie- und Zementkanüle kein Knochenzement am proximalen
Ende der Biopsie- und Zementkanüle
austreten. Die exakte Dosierung wird weiterhin dadurch ermöglicht,
dass der Stopfer am Außenumfang
Markierungen aufweist, die dem in den Wirbelkörper einzubringenden Volumen
an Knochenzement entsprechen.
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Bei
einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung weist auch die Biopsie-
und Zementkanüle am
Außenumfang äquidistante
Markierungen auf. Diese dienen dazu festzustellen, wie weit die
Biopsie- und Zementkanüle
in die Trokarhülse
eingeschoben wur de, um zu verhindern, dass die Biopsie- und Zementkanüle zu weit
in den Innenraum des Wirbelkörpers
eingeschoben wird, was zu Beschädigungen des
Wirbelkörpers
führen
könnte.
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Vorzugsweise
werden zwei Biopsie- und Zementkanülen verwendet, um den Zugang
zum Innenraum des Wirbelkörpers
zu verbessern und einen größeren Bereich
des Innenraums des Wirbelkörpers mit
Knochenzement gleichmäßiger ausfüllen zu
können.
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Vorzugsweise
weist die Vorrichtung einen Trokar und eine Trokarhülse auf.
Diese sind vorzugsweise in ihren Abmessungen auf die Biopsie- und
Zementkanüle
abgestimmt, um einen optimalen Eingriff zu ermöglichen.
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Bevorzugt
weist der Trokar einen zylindrischen Stab mit einem am proximalen
Ende angeordneten Knauf und einer am distalen Ende angeordneten
Trokarspitze auf, wobei die Länge
des zylindrischen Stabs ohne die Trokarspitze der Gesamtlänge der
Trokarhülse
entspricht. Der Trokar kann somit so in die Trokarhülse eingeschoben
werden, dass nur die Trokarspitze über die Trokarhülse hinausragt.
In diesem Zustand können
Trokar und Trokarhülse
besonders einfach in den Wirbelkörper
eingeführt
werden.
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Bei
einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung entspricht der Außendurchmesser
des zylindrischen Stabs des Trokars dem Innendurchmesser der Trokarhülse. Dadurch
wird ein bündiger
Abschluss zwischen dem zylindrischen Stab des Trokars und der Trokarhülse erreicht,
wodurch sich der Trokar einschließlich der Trokarhülse einfacher
in den Wirbelkörper
einbringen lässt.
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Vorzugsweise
weist die Trokarhülse
am Außenumfang
Markierungen auf. An diesen Markierungen kann abgelesen werden,
wie weit die Trokarhülse
in den Wirbelkörper
eingeführt
wurde.
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Bevorzugt
entspricht der Innendurchmesser der Trokarhülse dem Außendurchmesser der Biopsie-
und Zementkanüle.
Somit kann auch die Biopsie- und Zementkanüle nahezu spielfrei in die
Trokarhülse
eingebracht werden. Weiterhin werden die Außendimensionen der Trokarhülse so gering
wie möglich gehalten,
um einen möglichst
schonenden Eingriff in den Wirbelkörper zu ermöglichen.
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Bei
einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist der Trokar computernavigationsfähig. Dazu
weist er insbesondere Anschlüsse
für einen Navigationsadapter
auf. Dies ermöglicht
ein besonders sicheres Einbringen des Trokars in den Wirbelkörper, wobei
Beschädigungen
des Wirbelkörpers weitestgehend
vermieden werden.
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Vorzugsweise
weist der Trokar an seinem Knauf einen Stahlring, vorzugsweise mit
Anschlüssen
für eine
Röntgenzieleinrichtung,
auf. Ansonsten besteht der Knauf aus einem Material, welches für Röntgenstrahlen
durchlässig
ist. Damit kann das Einbringen des Trokars einschließlich der
Trokarhülse unter
Röntgenbildwandlerkontrolle
geschehen, wobei insbesondere durch das Verwenden einer Röntgenzieleinrichtung
eine genaue Positionierung des Trokars einschließlich der Trokarhülse ermöglicht wird
und Beschädigungen
am Wirbelkörper
vermieden werden.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung wird anhand der nachfolgenden Figuren ausführlich erläutert. Es
zeigt
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1a eine
Seitenansicht durch einen Lendenwirbel, bei welchem eine Trokarhülse transpedikulär eingebracht
wurde,
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1b einen
Schnitt gemäß Linie
A-A in 1a,
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2a eine
Seitenansicht durch einen Lendenwirbel, bei welchem eine Trokarhülse extrapedikulär eingebracht
wurde,
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2b einen
Schnitt gemäß Linie
B-B in 2a,
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3a eine
Seitenansicht durch einen Brustwirbel, bei welchem eine Trokarhülse transpedikulär eingebracht
wurde,
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3b einen
Schnitt gemäß Linie
C-C in 3a,
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4a eine
Seitenansicht durch einen Brustwirbel, bei welchem eine Trokarhülse extrapedikulär eingebracht
wurde,
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4b einen
Schnitt gemäß Linie
D-D in 4a,
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5 eine
Ansicht eines Trokars,
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6 eine
Ansicht einer Trokarhülse,
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7 eine
schematische Darstellung des Verfahrensschritts des Einbringens
einer Trokarhülse in
den Wirbelkörper,
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8 eine
schematische Darstellung des Verfahrensschritts des Einbringens
einer weiteren Trokarhülse
in den Wirbelkörper,
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9 eine
schematische Darstellung des Verfahrensschritts des Einbringens
zweier Biopsie- und Zementkanülen
in die Trokarhülsen,
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10 eine
schematische Darstellung des Verfahrensschritts des Einziehens von
Spongiosa in die Biopsie- und Zementkanülen,
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11 eine
schematische Darstellung des Wirbelkörpers, bei welchem dir Spongiosa
teilweise entfernt wurde,
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12 eine
Ansicht der Biopsie- und Zementkanüle,
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13 eine
Ansicht eines Stopfers,
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14 eine
schematische Darstellung des Verfahrensschritts des Entfernens des
Biopsiepräparats
aus der Biopsie- und
Zementkanüle,
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15 eine
schematische Darstellung des Verfahrensschritts des Füllens von
Knochenzement in eine Spritze,
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16 eine
schematische Darstellung des Verfahrensschritts des Füllens von
Knochenzement in die Biopsie- und Zementkanüle,
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17 eine
schematische Darstellung der Biopsie- und Zementkanüle mit aufgesetztem
Stopfer,
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18 eine
schematische Darstellung der in die Trokarhülsen eingeführten Biopsie- und Zementkanülen mit
aufgesetzten Stopfern,
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19 eine
schematische Darstellung des Verfahrensschritts des Einfüllens des
Knochenzements in den Wirbelkörper,
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20 eine
schematische Darstellung des Wirbelkörpers nach dem Einfüllprozess
gemäß 19,
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21 eine
schematische Darstellung des Wirbelkörpers mit entfernten Biopsie-
und Zementkanülen,
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22 eine
schematische Darstellung des Wirbelkörpers mit eingefülltem Knochenzement,
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23 eine
Seitenansicht eines Trokars gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
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24 eine
Seitenansicht einer Trokarhülse gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
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25 eine
Seitenansicht einer Biopsie- und Zementkanüle gemäß einem Ausführungsbeispiel der
erfindungsgemäßen Vorrichtung
und
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26 eine
Seitenansicht eines Stopfers gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
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Zunächst soll
ein Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
anhand der 23 bis 26 ausführlich erläutert werden,
um anschließend
die Anwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
in dem erfindungsgemäßen Verfahren
anhand der 1 bis 22 zu
beschreiben.
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23 zeigt
eine Seitenansicht eines Trokars 10 mit einem zylindrischen
Stab 12 und einem an dem proximalen Ende des Stabes 12 angeordneten
Knauf 16 aus einem Material, das für Röntgenstrahlen durchlässig ist.
Das distale Ende des Stabes 12 weist eine Trokarspitze 14 auf.
Der Stab 12 weist einschließlich der Trokarspitze 14 eine
Länge L1
von etwa 170 mm, wobei die Trokarspitze 14 eine Länge von
etwa 5 mm hat, und einen Außendurchmesser
d1 von etwa 3,5 mm auf. Am Übergang
zwischen dem zylindrischen Stab 12 und dem Knauf 16 befinden sich
zwei Anschlüsse 17a, 17b für nicht
dargestellte Navigationsadapter. Am Knaufende befindet sich ein Stahlring 18,
der als Röntgenzieleinrichtung
dient.
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Der
Trokar 10 ist in eine Trokarhülse 20 einführbar, welche
in einer Seitenansicht in 24 dargestellt
ist. Die Trokarhülse 20 weist
eine Hülse 22 und
einen am proximalen Ende der Hülse 22 angeordneten
Griff 24 aus ebenfalls strahlendurchlässigem Material auf. Die Hülse 22 wird
durch ein zylindrisches Rohr mit einem Außendurchmesser d2a und einem
Innendurchmesser d2i gebildet. Dabei setzt sich der Innenhohlraum
der Hülse 22 durch
den Griff 24 fort, so dass der Trokar 10 durch
den Griff 24 in die Hülse 22 der
Trokarhülse 20 eingeführt werden
kann. Der Außendurchmesser
d2a der Hülse 22 beträgt etwa
4,2 mm. Der Innendurchmesser d2i der Hülse 22 entspricht
etwa dem Außendurchmesser
d1 des Stabes 12 des Trokars 10, ist jedoch geringfügig größer, damit
sich der Trokar 10 einführen
lässt,
und beträgt
etwa 3,6 mm. Die Gesamtlänge
L2 der Trokarhülse 20 beträgt 165 mm
und entspricht somit etwa der Länge
L1 des zylindrischen Stabs 12 des Trokars 10 ohne
der Länge
der Trokarspitze 14. Wird der Trokar 10 durch
den Griff 24 in die Trokarhülse 20 eingeführt, bis
der Knauf 16 an dem Griff 24 anschlägt, ragt somit
nur die Trokarspitze 14 am distalen Ende der Trokarhülse 20 aus
der Hülse 22 hervor.
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Am
Außenumfang
der Trokarhülse 20 sind umlaufende
Markierungen 26 angeordnet. Bevorzugt sind diese Markierungen äquidistant
angeordnet. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel
beträgt
der Abstand der Markierungen 26 etwa 10 mm. An diesen Markierungen 26 kann
beim Einführen
des Trokars 10 einschließlich der Trokarhülse 20 in
den Körper des
Patienten und insbesondere in den Wirbelkörper abgelesen werden, wie
weit die Trokarhülse 20 bereits
eingeführt
wurde.
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25 zeigt
eine Seitenansicht einer Biopsie- und Zementkanüle 30 mit einer als
zylindrisches Rohr ausgebildeten Hülse 32 und einem an
deren proximalen Ende angeordneten Griff 34. Die Biopsie- und
Zementkanüle 30 weist
eine Gesamtlänge
L3 von etwa 210 mm auf. Die Hülse 32 der
Biopsie- und Zementkanüle 30 weist
einen Außendurchmesser d3a
und einen Innendurchmesser d3i auf. Dabei setzt sich der Innenhohlraum
der Hülse 32 durch
den Griff 34 fort. Der Außendurchmesser d3a der Biopsie-
und Zementkanüle 30 beträgt etwa
3,5 mm und entspricht etwa dem Innendurchmesser d2i der Trokarhülse 20, ist
jedoch geringfügig
kleiner ausgebildet, damit die Biopsie- und Zementkanüle 30 in
die Trokarhülse 20 eingeführt werden
kann. Der Innendurchmesser d3i der Biopsie- und Zementkanüle 30 beträgt etwa
3,1 mm.
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Die
Biopsie- und Zementkanüle 30 weist ausgehend
von dem am proximalen Ende der Hülse 32 angeordneten
Griff 34 umlaufende Markierungen 36 auf, welche
vorzugsweise äquidistant
angeordnet sind. Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel sind die Markierungen 36 in
einem Abstand von etwa 10 mm angeordnet.
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Anhand
der Markierungen 36 kann abgelesen werden, wie weit die
Biopsie- und Zementkanüle 30 in
die Trokarhülse 20 eingeschoben
wurde. Die Länge
L3 der Biopsie- und Zementkanüle 30 ist
deutlich größer, beispielsweise
etwa um ein Viertel der Länge
L3 größer, als
die Länge
L2 der Trokarhülse 20.
Dies ermöglicht,
dass das distale Ende der Hülse 32 der
Biopsie- und Zementkanüle 30 auch über das distale
Ende der Hülse 22 der
Trokarhülse 20 hinausragen
kann, so dass die Biopsie- und Zementkanüle 30 weiter in den
Wirbelkörper
hineingeschoben werden kann als die Trokarhülse 20. An den Markierungen 36 kann
dabei exakt abgelesen werden, wie weit das distale Ende der Hülse 32 der
Biopsie- und Zementkanüle 30 über das
distale Ende der Hülse 22 der
Trokarhülse 20 hinausragt.
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In 26 ist
ein Ausführungsbeispiel
eines Stopfers 40 dargestellt, welcher einen zylindrischen Stab 42 der
Länge L4
und einen sich am proximalen Ende des Stabes 42 anschließenden Knauf 44 aufweist.
Der Stab 42 weist einen Außendurchmesser d4 auf, welcher
etwa 3 mm beträgt
und somit etwa dem Innendurchmesser d3i der Biopsie- und Zementkanüle 30 entspricht,
jedoch geringfügig
kleiner ausgebildet ist, damit sich der Stopfer 40 in die
Biopsie- und Zementkanüle 30 einführen lässt.
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Der
Stopfer 40 weist an dem zylindrischen Stab 42 umlaufende
Markierungen 46 auf, welche vorzugsweise äquidistant
angeordnet sind. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel sind diese ausgehend von
dem distalen Ende des Stabs 42 im Abstand von etwa 70 mm
angeordnet. Aufgrund des Außendurchmessers
von etwa 3 mm kennzeichnen somit die Markierungen 46 im
Abstand von 70 mm ein Volumen von etwa 0,5 cm3.
Wird der Stopfer 40 in eine mit Knochenzement gefüllte Biopsie-
und Zementkanüle 30 eingeschoben,
kann somit anhand der Markierungen 46 das Volumen des am
distalen Ende der Biopsie- und Zementkanüle 30 austretenden Knochenzements
abgelesen werden. Wird beispielsweise der Stopfer 40 um
zwei Markierungen 46 in die Biopsie- und Zementkanüle 30 eingeführt, tritt
bei vollständig mit
Knochenzement 60 gefüllter
Biopsie- und Zementkanüle 30 ein
Volumen von etwa 1 cm3 Knochenzement 60 am
distalen Ende der Biopsie- und Zementkanüle aus und in den Wirbelkörper ein.
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Die
Länge L4
des Stabs 42 beträgt
etwa 210 mm und entspricht somit etwa der Gesamtlänge L3 der
Biopsie- und Zementkanüle 30.
Somit kann der Stopfer 40 vollständig durch den Griff 34 in
die Biopsie- und Zementkanüle 30 eingeschoben
werden, bis der Knauf 44 des Stopfers 40 an dem
Griff 34 der Biopsie- und Zementkanüle 30 anschlägt, und
das distale Ende des Stopfers 40 schließt in dieser Position bündig mit
dem distalen Ende der Biopsie- und Zementkanüle 30 ab. Dadurch
ist sichergestellt, dass das vollständige Volumen an Knochenzement
aus der Biopsie- und Zementkanüle 30 in
das Innere des Wirbelkörpers
entleert werden kann.
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Anhand
der 1 bis 22 wird
im Folgenden die Verwendung des Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Vorrichtung
mit dem Trokar 10, der Trokarhülse 20, der Biopsie-
und Zementkanüle 30 und
dem Stopfer 40 in dem erfindungsgemäßen Verfahren beschrieben.
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In
den 1a bis 4b ist
jeweils ein Wirbelkörper 70 mit
den Pedikeln 72 in der Seitenansicht (1a, 2a, 3a und 4a)
sowie einem Vertikalschnitt (1b, 2b, 3b und 4b) dargestellt.
Bei dem in den 1a bis 2b dargestellten
Wirbelkörper 70 handelt
es sich um einen Lendenwirbel, während
in den 3a bis 4b ein Brustwirbel
dargestellt ist. Die 1a bis 4b zeigen,
wie die Trokarhülse 20 in
den Wirbelkörper 70 eingebracht
werden kann. In den 1a, 1b, 3a und 3b ist
dabei der transpedikuläre
Zugang, in den 2a, 2b, 4a und 4b der extrapedikuläre Zugang
gezeigt. Bevorzugt wird im folgenden Verfahren die Trokarhülse 20 transpedikulär in den
Wirbelkörper 70 eingebracht,
da dies den Zugang zum Wirbelinnenraum vereinfacht. Insbesondere
werden so Beschädigungen
an der Nervenwurzel, die eventuell bei einem extrapedikulären Zugang auftreten
können,
vermieden.
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5 und 6 zeigen
die in einem ersten Verfahrensschritt verwendeten Instrumente, nämlich den
Trokar 10 gemäß 23 sowie
die Trokarhülse 20 gemäß 24.
Der Trokar 10 wird in die Trokarhülse 20 eingeschoben,
bis der Knauf 16 des Trokars 10 an dem Griff 24 der
Trokarhülse 20 anschlägt, so dass
die Trokarspitze 14 am distalen Ende der Trokarhülse 20 herausragt.
Der Trokar 10 einschließlich der Trokarhülse 20 wird,
wie in 7 gezeigt, nach Freilegen des Zugangs zum Wirbelkörper 70 perkutan
dorsal und transpedikulär
durch vorsichtiges Einschlagen mit einem Hammer 55 in den
Wirbelkörper 70 eingebracht,
bis das distale Ende der Trokarhülse 20 gerade
in den Innenraum des Wirbelkörpers 70 ragt.
Diese Position kann anhand einer Computernavigation und/oder einer
Röntgenbildwandlerkontrolle, wobei
zusätzlich
eine Röntgenzieleinrichtung
zur Anwendung kommen kann, bestimmt werden. Vorteilhafterweise erfolgt
das vollständige
Verfahren unter Computernavigation und/oder Röntgenbildwandlerkontrolle,
um jeden Verfahrensschritt kontrollieren zu können. Die Computernavigation
erfolgt bevorzugt während
des Einbringens des Trokars 10, um die richtige Positionierung
des Trokars 10 zu überwachen.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens kann auf sie verzichtet werden.
Weiterhin wird zumindest eine Röntgenbildwandlerkontrolle
während
des vollständigen
Verfahrens verwendet. Sollten keine Daten für eine Computernavigation vorliegen,
werden bevorzugt zwei Röntgenbildwandlerkontrollen
verwendet.
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Wie
in 8 dargestellt, wird eine zweite Trokarhülse 20 symmetrisch
zur ersten Trokarhülse 20 ebenfalls
transpedikulär
eingebracht.
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9 zeigt,
wie anschließend
in jede der Trokarhülsen 20 jeweils
eine Biopsie- und Zementkanüle 30 gemäß 25 eingeführt wird.
Durch leichtes Schlagen mit dem Hammer 55 werden jeweils rechts
und links die Biopsie- und Zementkanülen 30 durch die Trokarhülsen 20 bis
zur Vorderkante des Wirbelkörpers 70 eingetrieben.
An den Markierungen 36 der Biopsie- und Zementkanüle 30 kann
abgelesen werden, wie weit die Biopsie- und Zementkanüle 30 in die Trokarhülse 20 eingeschoben
wurde. Da die Länge
L3 Hülse 32 der
Biopsie- und Zementkanüle 30 größer ist
als die Länge
L2 der Hülse 22 der
Trokarhülse 20,
kann das distale Ende der Biopsie- und Zementkanüle 30 über das
distale Ende der Trokarhülse 20 hinausgeschoben
werden. Anhand der Markierungen 36 wird kontrolliert, dass
das distale Ende der Biopsie- und Zementkanüle 30 so weit über das distale
Ende der Trokarhülse 20 hinausragt,
dass es beinahe an der der Eintrittsöffnung in den Innenraum des
Wirbelkörpers 70 gegenüberliegenden
Innenfläche
des Innenraums des Wirbelkörpers 70 anliegt (vgl. 9).
Die beiden Biopsie- und Zementkanülen 30 durchmessen
somit im Wesentlichen den Innenraum des Wirbelkörpers 70.
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10 stellt
dar, dass auf die beiden Griffe 34 der Biopsie- und Zementkanülen 30 eine
Spritze 50 aufgesetzt wird, mit welcher unter Aspiration durch
die Biopsie- und Zementkanülen 30 die
Spongiosa 74 aus dem Innern des Wirbelkörpers 70 gezogen wird.
Dabei werden gleichzeitig auch die Biopsie- und Zementkanülen 30 soweit
aus den Trokarhülsen 20 gezogen,
bis etwa das distale Ende der Biopsie- und Zementkanülen 30 mit
dem distalen Ende der Trokarhülsen 20 abschließt, so dass
zwei im Wesentlichen zylindrische Hohlräume 78 im Innern des
Wirbelkörpers 70 entstehen
(vgl. 11). Die Hohlräume 78 haben
dabei in einem Lendenwirbel beispielsweise eine Länge von
etwa 25 mm und einen Durchmesser von etwa 3 mm. Die Erzeugung der
Hohlräume 78 erleichtert
das Einbringen des Knochenzements 60, welcher sich in den
Hohlräumen
ideal verteilen kann, wodurch das Risiko eines Knochenzementaustritts
aus dem Wirbelkörper
verringert wird. Anschließend
werden die beiden Biopsie- und Zementkanülen 30 aus den Trokarhülsen 20 entfernt (vgl. 11).
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In
den 12 bis 14 ist
dargestellt, dass in die Biopsie- und
Zementkanüle 30 der
Stopfer 40 gemäß 26 eingeführt wird,
um das gewonnene Biopsiepräparat 76 aus
der Biopsie- und Zementkanüle 30 heraus
zu stoßen.
Das Biopsiepräparat 76 kann
gegebenenfalls für
histologische Untersuchungen verwendet werden.
-
In 15 ist
dargestellt, wie Knochenzement 60 angerührt und in zähflüssigem Zustand
in eine Spritze 50 eingezogen wird. Als Knochenzement 60 wird
im Folgenden jedes Material bezeichnet, welches geeignet ist, einen
Knochen, insbesondere einen Wirbelkörper, zu stabilisieren. Insbesondere
können
als Materialien Polymethylmetacrylat (PMMA) oder Kaliumphosphatzemente
verwendet werden.
-
Anschließend wird
der zähflüssige Knochenzement 60 in
die Biopsie- und Zementkanüle 30 gefüllt. Dabei
kann entweder die Biopsie- und Zementkanüle 30, mit welcher
die Spongiosa 74 eingezogen wurde und welche anschließend gereinigt
wurde, oder eine identisch ausgebildete weitere Biopsie- und Zementkanüle 30 verwendet
werden. Damit sichergestellt ist, dass die Biop sie- und Zementkanüle 30 vollständig gefüllt ist,
wird vorzugsweise solange mittels der Spritze 50 Knochenzement 60 eingefüllt, bis
dieser am distalen Ende der Biopsie- und Zementkanüle 30 austritt
(vgl. 16). Dieser Überschuss an Knochenzement 50 wird
anschließend entfernt.
Schließlich
wird der Stopfer 40 auf das proximale Ende der Biopsie-
und Zementkanüle 30 aufgesetzt
(vgl. 17) und die Biopsie- und Zementkanüle 30 mit
aufgesetztem Stopfer 40 in die Trokarhülse 20 eingeführt (vgl. 18).
Alternativ kann auch zuerst die Biopsie- und Zementkanüle 30 in
die Trokarhülse 20 eingeführt und
anschließend
der Stopfer 40 auf das proximale Ende der Biopsie- und
Zementkanüle 30 aufgesetzt
werden. Die Biopsie- und Zementkanüle 30 wird wiederum
so weit in die Trokarhülse 20 eingeführt, dass
das distale Ende der Biopsie- und Zementkanüle 30 über das
distale Ende der Trokarhülse 20 hinaus
ragt und beinahe an der gegenüberliegenden
Innenwand des Wirbelkörpers
anliegt (vgl. 18).
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In 19 ist
nun der Verfahrensschritt des Befüllens des Innenraums des Wirbelkörpers 70 mit Knochenzement 60 dargestellt.
Der Knochenzement 60 wird dadurch in den Wirbelkörper 70 eingefüllt, dass
der Stopfer 40 langsam schrittweise in die Biopsie- und
Zementkanüle 30 eingestößelt wird,
während
die Biopsie- und Zementkanüle 30 schrittweise aus
dem Wirbelkörper 70 herausgezogen
wird. Anhand der Markierungen 36 an der Biopsie- und Zementkanüle 30 kann überprüft werden,
wie weit die Biopsie- und Zementkanüle 30 noch in den
Innenraum des Wirbelkörpers 70 hineinragt,
während
anhand der Markierungen 46 an dem Stopfer 40 überprüft werden
kann, wie viel Knochenzement 60 bereits in den Wirbelkörper 70 eingefüllt wurde.
Die Biopsie- und Zementkanüle 30 wird
soweit aus der Trokarhülse 20 herausgezogen,
bis das distale Ende der Biopsie- und Zementkanüle 30 mit dem distalen
Ende der Trokarhülse 20 abschließt.
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Insbesondere
dieser Verfahrensschritt wird bevorzugt unter Röntgenbildwandlerkontrolle beobachtet,
um das Einbringen des Knochenzements 60 zu jedem Zeitpunkt
kontrollieren zu können
und gegebenenfalls das Einfüllen
sofort abbrechen zu können,
falls Austritte von Knochenzement 60 aus dem Wirbelkörper 70 zu
beobachten sind.
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Auf
die gleiche Weise wird auch über
die zweite Trokarhülse
und die zweite Biopsie- und Zementkanüle 30 Knochenzement 60 in
den Wirbelkörper 70 eingefüllt (vgl. 20),
während
die erste Biopsie- und Zementkanüle 30 in
ihrer Position verbleibt. Wurde die nötige Menge an Knochenzement 60 eingefüllt, verbleiben
die Trokarhülsen 20,
die Biopsie- und Zementkanülen 30 sowie
die Stopfer 40 solange im Wirbelkörper 70, bis der Knochenzement 60 vollständig abgebunden
ist. Anschließend
werden die Stopfer 40, die Biopsie- und Zementkanülen 30 sowie
die Trokarhülsen 20 nacheinander
entfernt (vgl. 21).
-
In 22 ist
das abschließende
Ergebnis der Operation dargestellt, welches den Wirbelkörper 70 mit
eingebrachtem Knochenzement 60 darstellt. Durch das erfindungsgemäße Verfahren
wird kann somit zunächst
ein Hohlraum 78 erzeugt werden, in welchen zähflüssiger Knochenzement 60 aus
der Biopsie- und Zementkanüle 30 unter
Zuhilfenahme des Stopfers 40 ohne Druck eingestößelt werden
kann, wodurch das Risiko eines Austritts von Knochenzement 60 aus
dem Wirbelkörper 70 deutlich
verringert werden kann.
-
- 10
- Trokar
- 12
- Stab
- 14
- Trokarspitze
- 16
- Knauf
- 17a
- Anschluss
für Navigationsadapter
- 17b
- Anschluss
für Navigationsadapter
- 18
- Stahlring
- 20
- Trokarhülse
- 22
- Hülse
- 24
- Griff
- 26
- Markierung
- 30
- Biopsie-
und Zementkanüle
- 32
- Hülse
- 34
- Griff
- 36
- Markierung
- 40
- Stopfer
- 42
- Stab
- 44
- Knauf
- 46
- Markierung
- 50
- Spritze
- 55
- Hammer
- 60
- Knochenzement
- 70
- Wirbelkörper
- 72
- Pedikel
- 74
- Spongiosa
- 76
- Biopsiepräparat
- 78
- Hohlraum
- L1
- Länge (des
zylindrischen Stabs des Trokars)
- L2
- Länge (der
Trokarhülse)
- L3
- Länge (der
Biopsie- und Zementkanüle)
- L4
- Länge (des
zylindrischen Stabs des Stopfers)
- d1
- Außendurchmesser
(des zylindrischen Stabs des Trokars)
- d2a
- Außendurchmesser
(der Trokarhülse)
- d2i
- Innendurchmesser
(der Trokarhülse)
- d3a
- Außendurchmesser
(der Biopsie- und Zementkanüle)
- d3i
- Innendurchmesser
(der Biopsie- und Zementkanüle)
- d4
- Außendurchmesser
(des zylindrischen Stabs des Stopfers)