DE202005020140U1 - Kraftfahrzeugtüranordnung - Google Patents
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Abstract
Kraftfahrzeugtüranordnung
mit mindestens einer Kraftfahrzeugtür (1, 2, 3) o. dgl. und einem Antrieb
(4) zur motorischen Verstellung der Kraftfahrzeugtür (1, 2,
3) von einer Schließstellung
in eine Öffnungsstellung – Öffnungsvorgang – und von
der Öffnungsstellung
in die Schließstellung – Schließvorgang – und mit
einer Steuerungseinrichtung (5) zur Ansteuerung des Antriebs (4), wobei
der Steuerungseinrichtung (5) ein ggf. betätigbares Mobilteil (6) zugeordnet
ist, das der Benutzer in der Regel bei sich trägt und das bei einer Annäherung des
Benutzers an das Kraftfahrzeug über
eine drahtlose Übertragungsstrecke
mit der Steuerungseinrichtung (5) zusammenwirkt, wobei eine Komfortbetätigung zur
selbsttätigen
Durchführung
eines Öffnungsvorgangs
und/oder eines Schließvorgangs
vorgesehen ist, die durch einen vorbestimmten Benutzungsvorgang
und ohne die Notwendigkeit einer Betätigung des Mobilteils (6) auslösbar ist,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Steuerungseinrichtung (5) hinsichtlich der Komfortbetätigung bei
Bedarf, insbesondere bei abgestelltem Kraftfahrzeug, in einen aktivierten
Zustand und in einen deaktivierten Zustand bringbar ist und daß die Komfortbetätigung durch...
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Kraftfahrzeugtüranordnung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie eine Steuerungseinrichtung für eine Kraftfahrzeugtüranordnung gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 20.
- Kraftfahrzeuge sind heute zunehmend mit motorischen Komfortfunktionen ausgestattet, welche die Bedienung vereinfachen sollen. Davon ist insbesondere die Kraftfahrzeugtüranordnung betroffen. Der Begriff "Kraftfahrzeugtür" ist vorliegend umfassend zu verstehen. Damit sind die Seitentüren, die Heckklappe, die Kofferraumklappe, der Motorraumdeckel o. dgl. gemeint. Auch Schiebetüren sind von diesem Begriff umfaßt.
- Bei der bekannten Kraftfahrzeugtüranordnung (
DE 103 16 306 A1 ), von der die Erfindung ausgeht, ist es vorgesehen, daß bestimmte Komfortfunktionen bei Annäherung des Benutzers automatisch ausgelöst werden. Hierfür trägt der Benutzer ein Mobilteil bei sich, das über eine Funkstrecke mit einer im Kraftfahrzeug angeordneten Steuerung kommuniziert. Solche Komfortfunktionen sind beispielsweise das motorische Entriegeln eines Kraftfahrzeugschlosses, das motorische Öffnen eines Kraftfahrzeugschlosses oder aber das motorische Öffnen bzw. Schließen einer Klappe eines Kraftfahrzeugs, das im folgenden als "Komfortbetätigung" bezeichnet wird. Eine derartige Komfortbetätigung ist auch aus derDE 10 2004 041 709 B3 bekannt. - Problematisch ist bei der Komfortbetätigung grundsätzlich die Tatsache, daß der Benutzer in bestimmten Fällen vom Auslösen einer solchen Funktion überrascht werden kann, was erhebliche Gefahren in sich birgt. Einen Ansatz zur Erhöhung der Benutzersicherheit bei der Komfortbetätigung zeigt eine weitere bekannte Kraftfahrzeugtüranordnung (
DE 100 38 803 A1 ). Hier ist die der Kraftfahrzeugtüranordnung zugeordnete Steuerungseinrichtung mit einem Sprachmodul ausgestattet, so daß sich die Heckklappe über Spracheingabe öffnen bzw. schließen läßt, sofern der Benutzer hierzu berechtigt ist. Für die Berechtigungsabfrage trägt der Benutzer ein Mobilteil mit sich. Durch das Sprachmodul wird dem Benutzer die Kontrolle über die Komfortfunktion des motorischen Öffnens bzw. Schließens der Heckklappe, also die Komfortbetätigung, zwar zurückgegeben. Grundsätzlich besteht hier aber ein Restrisiko des ungewünschten Offnens der Heckklappe, beispielsweise wenn sich der Benutzer unmittelbar am Kraftfahrzeug befindet und das Befehlswort zum Öffnen der Heckklappe – ggf. versehentlich – von einem Dritten gegeben wird, ohne daß der Benutzer mit einer automatischen Betätigung rechnet. - Bei den beschriebenen Kraftfahrzeugtüranordnungen ist es so, daß die Komfortbetätigung ohne die Notwendigkeit der Betätigung eines Mobilteils wie einer Fernbedienung auslösbar ist. Für das Auslösen ist lediglich ein vorbestimmter Benutzungsvorgang erforderlich, der darin bestehen kann, daß der Benutzer sich dem Kraftfahrzeug annähert, oder daß der Benutzer einen Sprachbefehl an ein Sprachmodul abgibt.
- Die beschriebene Komfortbetätigung stellt eine erhebliche Erleichterung für den Benutzer dar. Dies gilt insbesondere dann, wenn – beispielsweise nach einem Lebensmitteleinkauf – keine Hand frei ist, um eine Fernbedienung o. dgl. zum Entriegeln des Kraftfahrzeugschlosses oder zum Öffnen der Heckklappe zu betätigen. Das gleiche gilt beispielsweise, wenn der Benutzer Kleinkinder zum Kraftfahrzeug führt und entsprechend keine Möglichkeit hat, eine Fernbedienung von Hand zu betätigen.
- Problematisch ist in allen genannten Fällen allerdings die Tatsache, daß dem Benutzer durch die Komfortbetätigung zumindest zum Teil die Kontrolle über das Verhalten seines Kraftfahrzeugs entzogen wird. Dies kann zu unerwarteten und gegebenenfalls gefährlichen Situationen sowie zu einem möglichen Mißbrauch durch Dritte führen.
- Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, die bekannte Kraftfahrzeugtüranordnung derart auszugestalten und weiterzubilden, daß die Betriebssicherheit bei der Komfortbetätigung einer Kraftfahrzeugtür, insbesondere einer Heckklappe eines Kraftfahrzeugs, optimiert wird.
- Das obige Problem wird bei einer Kraftfahrzeugtüranordnung mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1 durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils von Anspruch 1 gelöst.
- Wesentlich ist die Überlegung, die Steuerungseinrichtung so auszulegen, daß die Komfortbetätigung der Kraftfahrzeugtür bei Bedarf aktivierbar bzw. deaktivierbar ist. Im deaktivierten Zustand läßt sich diese Komfortbetätigung durch den oben beschriebenen, vorbestimmten Benutzungsvorgang nicht auslösen. Die Komfortbetätigung ist gewissermaßen gesperrt.
- Damit kann der Benutzer steuern, ob die Komfortbetätigung des motorischen Öffnens bzw. Schließens der Kraftfahrzeugtür selbsttätig ausgelöst werden soll oder nicht. Bei der Deaktivierung der Steuerungseinrichtung in obigem Sinne kann auch der Mißbrauch der Komfortbetätigung sicher ausgeschlossen werden.
- Die Ansprüche 3 bis 8 betreffen bevorzugte Möglichkeiten zur Realisierung der Aktivierung der Steuerungseinrichtung. Die bevorzugte Variante gemäß Anspruch 4 läßt sich einfach realisieren, da lediglich ein zusätzlicher Schalter oder Taster im Innenraum des Kraftfahrzeugs vorgesehen werden muß. Es kann aber auch vorteilhaft sein, daß die Aktivierung durch eine Betätigung des Mobilteils erfolgt (Anspruch 5).
- Bei der Aktivierung der Steuerungseinrichtung wird in bevorzugter Ausgestaltung ein vorzugsweise elektronischer Speicher gesetzt. Bevor die Komfortbetätigung ausgelöst wird, ist zu überprüfen, ob der Speicher gesetzt ist oder nicht. Verneinendenfalls wird das Auslösen der Komfortbetätigung gesperrt.
- Im Sinne einer einfachen Ausgestaltung ist der obige Speicher in dem im Kraftfahrzeug befindlichen Teil der Steuerungseinrichtung angeordnet. Ein besonders hoher Benutzungskomfort läßt sich allerdings dadurch erreichen, daß der Speicher im Mobilteil angeordnet ist. Dann ist an der Aktivierung nämlich zunächst nur das Mobilteil beteiligt. Dies hat den Vorteil, daß die Aktivierung vorgenommen werden kann, obwohl das Mobilteil außerhalb der Reichweite der drahtlosen Übertragungsstrecke zur kraftfahrzeugseitigen Steuerungseinrichtung ist. Bei der Annäherung des Benutzers, und damit des Mobilteils, an das Kraftfahrzeug wird dann der im Mobilteil angeordnete Speicher ausgelesen und die Komfortbetätigung je nach Speicherzustand freigegeben oder gesperrt. Wenn der Benutzer also beim Einkauf, beispielsweise an der Kasse stehend, bemerkt, daß er keine Hand zum Betätigen des Mobilteils freihaben wird, so kann er den Speicher noch während des Einkaufens setzen. Die Komfortbetätigung wird dann je nach Ausgestaltung bei Annäherung an das Kraftfahrzeug o. dgl. ausgelöst (Anspruch 6).
- Die bevorzugte Ausgestaltung gemäß Anspruch 7 ist dann vorteilhaft, wenn mehrere motorisch betätigbare Kraftfahrzeugtüren vorgesehen sind. Bei dieser Lösung ist die Aktivierung der Steuerungseinrichtung für jede Kraftfahrzeugtür separat möglich. Der Benutzer kann also auswählen, ob die Schiebetür, die Heckklappe oder eine Seitentür selbsttätig öffnen soll. Dies erhöht weiter die Handhabbarkeit der Komfortbetätigung durch den Benutzer.
- Grundsätzlich ist es denkbar, daß die Deaktivierung der Steuerungseinrichtung in gleicher Weise erfolgt wie die Aktivierung. Dies könnte beispielsweise das Zurückschalten des im Innenraum des Kraftfahrzeugs gegebenenfalls befindlichen Schalters sein. Besonders komfortabel ist es allerdings, wenn die Steuerungseinrichtung nach Ablauf einer vorbestimmten Zeit selbsttätig zurück in den deaktivierten Zustand fällt. Damit wird ausgeschlossen, daß die Steuerungseinrichtung ungewollt im aktivierten Zustand verbleibt, wenn der Benutzer vergessen hat, die Steuerungseinrichtung zu deaktivieren.
- Die Ansprüche 9 bis 14 betreffen vorteilhafte Möglichkeiten für die Realisierung des Auslösens der Komfortbetätigung. Dabei betreffen die Ansprüche 10, 11 und 12 eine Ausgestaltung mit Annäherungssensierung. Hier ist es vorgesehen, daß eine Annäherung oder Entfernung des Mobilteils und/oder des Benutzers an das oder von dem Kraftfahrzeug das Auslösen der Komfortbetätigung bewirkt.
- Bei der bevorzugten Ausgestaltung gemäß Anspruch 11 ist der im Rahmen der Komfortbetätigung zu betätigenden Kraftfahrzeugtür ein Detektionsbereich zugeordnet. Eine Bewegung des Benutzers und/oder des Mobilteils in den Detektionsbereich hinein oder aus dem Detektionsbereich heraus wird von der Annäherungssensierung detektiert, so daß die Komfortbetätigung entsprechend ausgelöst wird. Besonders vorteilhaft ist es dabei, wenn der Detektionsbereich im wesent lichen der Umgebungsbereich der jeweiligen Kraftfahrzeugtür ist. Damit wird die jeweilige Kraftfahrzeugtür gezielt nur dann betätigt, wenn sich der Benutzer in einem entsprechenden vorbestimmten Bereich befindet.
- Wenn mehrere motorisch betätigbare Kraftfahrzeugtüren vorgesehen sind, ist es vorteilhaft, wenn mittels der Annäherungssensierung detektierbar ist, welcher der Kraftfahrzeugtüren sich der Benutzer nähert oder von welcher der Kraftfahrzeugtüren sich der Benutzer entfernt. Im Rahmen der Komfortbetätigung wird dann nur diejenige Kraftfahrzeugtür motorisch verstellt, die entsprechend von der jeweiligen Bewegung des Benutzers und/oder des Mobilteils betroffen ist (Anspruch 12).
- Bei der bevorzugten Ausgestaltung gemäß Anspruch 13 ist zum Auslösen der Komfortbetätigung ein berührungsloser Sensor am Kraftfahrzeug vorgesehen. Dieser berührungslose Sensor ist vorzugsweise im unteren Bereich des Kraftfahrzeugs angeordnet, so daß er mit einer Fußbewegung des Benutzers betätigbar ist. Dies ist eine besonders vorteilhafte Variante, wenn ein versehentliches Öffnen bzw. Schließen der Kraftfahrzeugtür vermieden werden soll. Eine ähnliche Sicherheit kann man gemäß Anspruch 14 dadurch erzielen, daß für das Auslösen der Komfortbetätigung ein Spracherkennungsmodul vorgesehen ist.
- Eine weitere Maßnahme zur Vermeidung von Fehlfunktionen zeigt die bevorzugte Ausgestaltung gemäß Anspruch 15. Hier ist eine Innenraumüberwachungseinrichtung vorgesehen, wobei ein Auslösen der Komfortbetätigung bei einem im Innenraum des Kraftfahrzeugs befindlichen Benutzer und/oder bei im Innenraum des Kraftfahrzeugs befindlichem Mobilteil nicht möglich ist.
- Jede Automatikfunktion, die mit motorischen Bewegungen verbunden ist, führt zu einer potentiellen Gefährdung des Benutzers. Gemäß Anspruch 16 ist es daher vorzugsweise vorgesehen, daß der Steuerungseinrichtung eine Kollisionsvermeidungseinrichtung zugeordnet ist. Diese kann gleichzeitig im Rahmen einer Einparkhilfe genutzt werden, was zu einer besonders kompakten und kostengünstigen Ausgestaltung führt. Ferner kann die Kollisionsvermeidungseinrichtung auch im Rahmen der Auslöseeinrichtung genutzt werden, was wieder hinsichtlich der Kompaktheit und der Kosten entsprechend vorteilhaft ist.
- Die Ansprüche 17 und 18 betreffen schließlich bevorzugte Ausgestaltungen, bei denen eine Passive-Entry-Funktion eines der Kraftfahrzeugtür zugeordneten Kraftfahrzeugschlosses vorgesehen ist. Eine solche Passive-Entry-Funktion bewirkt, daß das der jeweiligen Kraftfahrzeugtür zugeordnete Kraftfahrzeugschloß bei Annäherung des Benutzers und/oder des Mobilteils, automatisch entriegelt wird, sofern der Benutzer hierzu berechtigt ist. Der Benutzer trägt hier wiederum ein Mobilteil bei sich, das die entsprechenden Berechtigungsdaten in einem Datenspeicher aufweist. Bei Annäherung des Benutzers an das Kraftfahrzeug wird zunächst ein Anlaufintervall gestartet, in dem die Steuerungseinrichtung aktiviert wird. Anschließend werden die im Datenträger des Mobilteils gespeicherten Berechtigungsdaten in einem Berechtigungs-Prüfintervall ausgelesen und geprüft. Nach erfolgreicher Durchführung des Berechtigungs-Prüfintervalls und gegebenenfalls nach einer Betätigung durch den Benutzer wird das Kraftfahrzeugschloß schließlich in einem Aktionsintervall entriegelt und gegebenenfalls geöffnet. Mit dem "Öffnen" des Kraftfahrzeugschlosses ist hier gemeint, daß die Kraftfahrzeugtür anschließend von der Schließstellung in die Öffnungsstellung überführt werden kann. Bei einem Kraftfahrzeugschloß mit Schloßfalle und Sperrklinke entspricht das Öffnen im obigen Sinne dem Ausheben der Sperrklinke.
- Bei der bevorzugten Ausgestaltung gemäß Anspruch 18 ist die oben beschriebene Passive-Entry-Funktion mit der oben beschriebenen Komfortbetätigung des motorischen Öffnens bzw. Schließens der Kraftfahrzeugtür kombiniert. Dabei ist es vorgesehen, daß die für das Auslösen der Komfortbetätigung vorgesehene Auslöseeinrichtung im Rahmen der Passive-Entry-Funktion zum Auslösen des Anlaufintervalls und/oder des Aktionsintervalls dient. Dies ist insofern folgerichtig, als die Passive-Entry-Funktion dem Auslösen der Komfortbetätigung jedenfalls beim motorischen Öffnen der Kraftfahrzeugtür vorausgehen muß, um das motorische Öffnen der Kraftfahrzeugtür in mechanischer Hinsicht freizugeben. Alternativ oder zusätzlich kann die Auslöseeinrichtung wiederum im Rahmen einer Einparkhilfe genutzt werden.
- Nach einer weiteren Lehre, der eigenständige Bedeutung zukommt, wird die oben beschriebene Steuerungseinrichtung als solche beansprucht. Insoweit darf auf die obigen Ausführungen verwiesen werden.
- Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt
-
1 in einer schematischen und perspektivischen Ansicht ein Kraftfahrzeug mit einer vorschlagsgemäßen Kraftfahrzeugtüranordnung, -
2 das Kraftfahrzeug gemäß1 in einer Ansicht von oben und -
3 den hinteren Abschnitt des Kraftfahrzeugs gemäß1 in einer Seitenansicht. - Das in
1 dargestellte Kraftfahrzeug ist mit einer vorschlagsgemäßen Kraftfahrzeugtüranordnung ausgestattet, die vier Seitentüren1 , eine Motorraumklappe2 und eine Kofferraumklappe3 aufweist. Je nach Ausgestaltung könnte anstelle einer schwenkbaren Seitentür auch eine Schiebetür o. dgl. vorgesehen sein. Bei den Seitentüren1 , der Motorraumklappe2 , der Kofferraumklappe3 und der gegebenenfalls vorhandenen Schiebetür o. dgl. handelt es sich jeweils um eine Kraftfahrzeugtür im vorliegenden Sinne. Alle genannten Kraftfahrzeugtüren1 ,2 ,3 lassen sich grundsätzlich mit einem Antrieb zur motorischen Verstellung ausstatten. Im folgenden wird die vorschlagsgemäße Lösung anhand der Kofferraumklappe3 des Kraftfahrzeugs erläutert. Dies ist nicht beschränkend zu verstehen. - Der in
3 dargestellte Antrieb4 dient zur motorischen Verstellung der Klappe3 von einer Schließstellung in eine Öffnungsstellung, was im folgenden als "Öffnungsvorgang" bezeichnet wird. Ferner dient der Antrieb4 zur motorischen Verstellung der Klappe3 von der Öffnungsstellung in die Schließstellung, was im folgenden als "Schließvorgang" bezeichnet wird. Es ist ferner eine Steuerungseinrichtung5 zur Ansteuerung des Antriebs4 vorgesehen. Hier kann es sich um eine zentrale Steuerungseinrichtung5 handeln. Es ist aber auch denkbar, daß eine dezentrale Steuerungsstruktur vorliegt, bei der jedem einzelnen ggf. vorhandenen Antrieb eine eigene Steuerungseinrichtung5 zugeordnet ist. - Ein Mobilteil
6 , das der Benutzer des Kraftfahrzeugs in der Regel bei sich trägt, wirkt bei einer Annäherung des Benutzers an das Kraftfahrzeug über eine drahtlose Übertragungsstrecke mit der Steuerungseinrichtung5 zusammen. Bei der drahtlosen Übertragungsstrecke handelt es sich vorzugsweise um eine Funk-Übertragungsstrecke oder aber um eine Infrarot-Übertragungsstrecke. Dieses Zusammenwirken zwischen dem Mobilteil6 und der Steuerungseinrichtung5 umfaßt in der Regel ein Berechtigungs-Prüfintervall, um das Auslösen der Komfortbetätigung, also der selbsttätigen Durchführung eines Öffnungsvorgangs und/oder eines Schließvorgangs, freizugeben oder zu sperren. - Besonders vorteilhaft ist hier die Tatsache, daß die Komfortbetätigung durch einen vorbestimmten Benutzungsvorgang und ohne die Notwendigkeit einer – manuellen – Betätigung des Mobilteils
6 auslösbar ist. Beispielsweise kann sich die Komfortbetätigung durch ein einfaches Annähern des Benutzers an das Kraftfahrzeug auslösen lassen. Die Klappe3 würde sich dann automatisch öffnen, wenn der Benutzer an das Kraftfahrzeug herantritt. Dies wird weiter unten noch erläutert. - Wesentlich ist nun, daß die Steuerungseinrichtung
5 hinsichtlich der Komfortbetätigung bei Bedarf in einen aktivierten Zustand und in einen deaktivierten Zustand bringbar ist und daß die Komfortbetätigung durch den oben angesprochenen, vorbestimmten Benutzungsvorgang ausschließlich bei im aktivierten Zustand befindlicher Steuerungseinrichtung5 auslösbar ist. Solange sich die Steuerungseinrichtung5 nicht im aktivierten Zustand befindet, ist die Komfortbetätigung der Klappe3 nicht möglich. Damit läßt sich auf einfache Weise ausschließen, daß die Komfortbetätigung ausgelöst wird, ohne daß dies vom Benutzer erwartet wird. - Die bedarfsweise Aktivierung bzw. Deaktivierung der Steuerungseinrichtung
5 in obigem Sinne ist vorzugsweise bei abgestelltem Kraftfahrzeug, also im geparkten Zustand, vorgesehen. Es wird in der Regel so sein, daß die Durchführung der Komfortbetätigung bei laufendem Motor, ggf. bereits bei eingeschalteter Zündung, generell gesperrt ist, um ein ungewünschtes Öffnen der Kraftfahrzeugtür1 ,2 ,3 während der Fahrt zu verhindern. - Um einen unberechtigten Zugriff auf die Kraftfahrzeugtüranordnung zu verhindern, ist es vorzugsweise vorgesehen, daß das Mobilteil
6 einen Datenspeicher aufweist, der Berechtigungsdaten enthält. Mittels der Steuerungseinrichtung5 läßt sich über die drahtlose Übertragungsstrecke ein Berechtigungs-Prüfintervall durchführen, in dem die Berechtigungsdaten aus dem Mobilteil6 ausgelesen und im Hinblick auf die Berechtigung des Benutzers geprüft werden. Die Komfortbetätigung läßt sich entsprechend ausschließlich nach erfolgreichem Berechtigungs-Prüfintervall, also bei vorliegender Berechtigung des Benutzers, auslösen. - Zur Aktivierung der Steuerungseinrichtung
5 ist vorzugsweise eine Aktivierungseinrichtung7 vorgesehen. Gegebenenfalls kann die Aktivierungseinrichtung7 auch zur Deaktivierung der Steuerungseinrichtung5 genutzt werden. Dies wird weiter unten noch erläutert. Vorteilhaft ist es, wenn die Aktivierungseinrichtung eine bedarfsweise Aktivierung bzw. Deaktivierung der Steuerungseinrichtung5 erlaubt, und zwar weitgehend unabhängig vom Steuerungszustand des Kraftfahrzeugs im übrigen. - Bei einer einfach zu realisierenden Ausgestaltung ist es vorgesehen, daß die Aktivierungseinrichtung
7 vom Innenraum des Kraftfahrzeugs aus betätigbar ist. Dabei kann die Aktivierungseinrichtung7 im Innenraum des Kraftfahrzeugs einen Schalter oder einen Taster aufweisen. Hier sind eine Reihe möglicher Betätigungselemente anwendbar. - Es ist aber auch denkbar, daß die Aktivierungseinrichtung
7 durch eine Betätigung des Mobilteils6 betätigbar ist. Dann ist es vorzugsweise so, daß das Mobilteil6 zur Betätigung der Aktivierungseinrichtung7 über die drahtlose Übertragungsstrecke ein entsprechendes Aktivierungssignal an die Steuerungseinrichtung5 bzw. an die Aktivierungseinrichtung7 sendet. Dies gestaltet die Aktivierung der Steuerungseinrichtung5 für den Benutzer besonders komfortabel. - Zur Aktivierung der Steuerungseinrichtung
5 ist vorzugsweise ein elektronischer Speicher vorgesehen, der bei der Aktivierung der Steuerungseinrichtung5 gesetzt wird. Ein Auslösen der Komfortbetätigung ist dann ausschließlich bei zuvor gesetztem Speicher möglich. Ansonsten ist das Auslösen der Komfortbetätigung gesperrt. - Der obige Speicher ist bei einer bevorzugten Ausgestaltung in dem im Kraftfahrzeug befindlichen Teil der Steuerungseinrichtung
5 angeordnet. Die Anordnung des Speichers im Mobilteil6 bietet allerdings besondere Vorteile, wie im allgemeinen Teil der Beschreibung erläutert wurde. Der im Mobilteil6 angeordnete Speicher kann bei einer besonders kostengünstigen Variante auch als mechanischer Speicher, beispielsweise als einfacher Schalter, ausgestaltet sein. - Sofern mehrere motorisch betätigbare Kraftfahrzeugtüren
1 ,2 ,3 vorgesehen sind, ist es vorteilhaft, daß die Aktivierung der Steuerungseinrichtung5 in obigem Sinne für jede Kraftfahrzeugtür1 ,2 ,3 separat erfolgen kann, so daß bei der Durchführung der Komfortbetätigung ausschließlich die Kraftfahrzeugtür1 ,2 ,3 motorisch verstellt wird, für die die Steuerungseinrichtung5 zuvor aktiviert wurde. Dies gilt insbesondere dann, wenn zwei Seitentüren, insbesondere zwei Schiebetüren auf beiden Seiten des Kraftfahrzeugs, motorisch betätigbar sind. Damit kann der Benutzer auswählen, welche der beiden Kraftfahrzeugtüren im Rahmen der Komfortbetätigung selbsttätig öffnen soll. Die Aktivierungseinrichtung7 muß dann entsprechende Wahlmöglichkeiten bereitstellen. - Es sind verschiedene Möglichkeiten zur Deaktivierung der Steuerungseinrichtung
5 denkbar. In besonders bevorzugter Ausgestaltung ist es so, daß die aktivierte Steuerungseinrichtung5 nur für eine vorbestimmte Zeit im aktivierten Zustand verbleibt und nach Ablauf der vorbestimmten Zeit zurück in den deaktivierten Zustand fällt. Grundsätzlich kann die Deaktivierung aber auch in gleicher Weise wie die Aktivierung vorgesehen sein, beispielsweise durch Umlegen eines im Innenraum des Kraftfahrzeugs befindlichen Schalters. In jedem Fall wird es vorteilhaft sein, daß die Steuerungseinrichtung5 nach Durchführung der Komfortbetätigung in den deaktivierten Zustand überführt wird. - Sobald die Steuerungseinrichtung
5 aktiviert wurde, ist das Auslösen der Komfortbetätigung freigegeben. Für das Auslösen der Komfortbetätigung ist der Steuerungseinrichtung5 eine am Kraftfahrzeug angeordnete Auslöseeinrichtung8 zugeordnet. Für die Ausgestaltung der Auslöseeinrichtung8 sind verschiedene vorteilhafte Varianten denkbar. - In bevorzugter Ausgestaltung weist die Auslöseeinrichtung
8 eine Annäherungssensierung auf, wobei der die Komfortbetätigung auslösende Benutzungsvorgang hier die Annäherung oder Entfernung des Mobilteils6 – und damit des Benutzers – an das oder von dem Kraftfahrzeug ist. Es wird also die Veränderung der Position des Mobilteils6 ermittelt, um zu entscheiden, ob die Kraftfahrzeugtür1 ,2 ,3 motorisch geöffnet oder geschlossen werden soll. Dabei ist es vorteilhaft, den Umgebungsbereich des Kraftfahrzeugs in verschiedene Entfernungsbereiche A0, A1, A2, A3 einzuteilen, wie es in2 gezeigt ist. - In einfachster Ausgestaltung ist es vorgesehen, daß über den Empfangspegel des Funksignals Aussagen über die Entfernung des Mobilteils
6 vom Kraftfahrzeug getroffen werden können. Grundsätzlich können aber auch Entfernungssensoren Anwendung finden, deren Sensorsignale eine Aussage über die Position des Benutzers zulassen. Denkbar sind hier Ultraschall-Sensoren o. dgl. - Hinsichtlich der Vermeidung eines ungewünschten Auslösens der Komfortbetätigung ist es besonders vorteilhaft, wenn der im Rahmen der Komfortbetätigung zu betätigenden Kraftfahrzeugtür
1 ,2 ,3 ein Detektionsbereich zugeordnet ist. Mittels der Annäherungssensierung wird dann detektiert, ob sich der Benutzer und/oder das Mobilteil6 in dem Detektionsbereich befindet, so daß die Komfortbetätigung entsprechend ausgelöst wird. Im dargestellten und insoweit bevorzugten Ausführungsbeispiel ist ein Detektionsbereich A3 vorgesehen, welcher der Kofferaumklappe3 zugeordnet ist. Die Komfortbetätigung der Kofferraumklappe3 wird nach erfolgtem Berechtigungs-Prüfintervall nur dann durchgeführt, wenn sich der Benutzer im Detektionsbereich A3 aufhält, wenn die Wahrscheinlichkeit also hoch ist, daß die Komfortbetätigung auch gewünscht ist. Dies ist nämlich in der Regel nicht der Fall, wenn sich der Benutzer dem Kraftfahrzeug nur annähert, um in das Kraftfahrzeug einzusteigen. - Im Falle mehrerer motorisch betätigbarer Kraftfahrzeugtüren
1 ,2 ,3 ist es vorzugsweise vorgesehen, daß mittels der Annäherungssensierung detektierbar ist, welche der Kraftfahrzeugtüren1 ,2 ,3 von der jeweiligen Bewegung des Benutzers betroffen und damit im Rahmen der Komfortbetätigung motorisch zu verstellen ist. Es ist also zunächst zu ermitteln, von welcher Richtung aus sich der Benutzer dem Kraftfahrzeug nähert. Für den Fall, daß mehrere, unterschiedlich ausgerichtete Funkantennen für die Kommunikation mit dem Mobilteil6 vorgesehen sind, läßt sich aufgrund der jeweiligen Empfangspegel leicht ermitteln, in welchem Antennenbereich sich der Benutzer mit dem Mobilteil6 aufhält. Insbesondere die Bewegungsrichtung läßt sich bei einem solchen System aus vorzugsweise miteinander vernetzten Funkantennen erkennen. Geht der Benutzer beispielsweise auf die Kofferraumklappe3 des Kraftfahrzeugs zu, so wird der von der in diesem Bereich angeordneten Funkantenne detektierte Empfangspegel besonders hoch sein, so daß im Ergebnis die Kofferraumklappe3 motorisch geöffnet wird. Hier sind entsprechend mehrere Detektionsbereiche in obigem Sinne realisiert. - Bei einer anderen bevorzugten Ausgestaltung ist es vorgesehen, daß die Auslöseeinrichtung
8 einen berührungslosen Sensor aufweist, durch den die Auslöseeinrichtung8 betätigbar und die Komfortbetätigung auslösbar ist. In besonders bevorzugter Ausgestaltung ist der berührungslose Sensor im unteren Bereich des Kraftfahrzeugs angeordnet und mit einer Fußbewegung des Benutzers betätigbar. Dies ist in1 dargestellt. Es kann aber auch vorgesehen sein, daß der berührungslose Sensor an einem Türgriff der betreffenden Kraftfahrzeugtür1 ,2 ,3 angeordnet ist. - Bei einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung weist die Auslöseeinrichtung
8 ein Spracherkennungsmodul auf, wobei die Komfortbetätigung durch eine Spracheingabe des außerhalb des Kraftfahrzeugs befindlichen Benutzers auslösbar ist. - Es darf darauf hingewiesen werden, daß weitere mögliche Ausgestaltungen der Auslöseeinrichtung
8 denkbar sind. Wesentlich ist in erster Linie, daß die Aktivierung, bzw. Deaktivierung der Steuerungseinrichtung5 in oben beschriebener Weise vorgesehen ist. - Um die Wahrscheinlichkeit einer Fehlfunktion weiter zu verringern, ist bei einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung eine Innenraumüberwachung vorgesehen, wobei die Betätigung der Auslöseeinrichtung
8 bei einem im Innenraum des Kraftfahrzeugs befindlichen Benutzer und/oder bei im Innenraum des Kraftfahrzeugs befindlichem Mobilteil6 nicht möglich ist. Die Durchführung der Komfortbetätigung wird also genauso gesperrt wie im Falle der deaktivierten Steue rungseinrichtung5 . Die Innenraumüberwachung kann über die Auswertung der Funksignalpegel zwischen der Steuerungseinrichtung5 und dem Mobilteil6 , oder aber durch zusätzliche Näherungssensoren o. dgl. realisiert sein. - Um das Unfallrisiko bei der selbsttätigen Verstellung der Kraftfahrzeugtür
1 ,2 ,3 im Rahmen der Komfortbetätigung zu reduzieren, ist der Steuerungseinrichtung5 vorzugsweise eine Kollisionsvermeidungseinrichtung zugeordnet. Hierfür weist die Kollisionsvermeidungseinrichtung mindestens einen Sensor auf, der vorzugsweise gleichzeitig einer Einparkhilfe zugeordnet ist. Hier werden in der Regel mehrere Sensoren Anwendung finden, die unterschiedlich ausgerichtet sind. Der Sensor bzw. die Sensoren der Kollisionsvermeidungseinrichtung kann bzw. können gleichzeitig auch im Rahmen der Auslöseeinrichtung8 genutzt werden. - Üblicherweise ist eine Kraftfahrzeugtür
1 ,2 ,3 mit einem Kraftfahrzeugschloß9 ausgestattet, wobei das Kraftfahrzeugschloß9 vorliegend vorzugsweise im Rahmen einer Passive-Entry-Funktion entriegelbar ist. Dies bedeutet, daß bei Annäherung des Mobilteils6 an das Kraftfahrzeug ein Anlaufintervall mit einem anschließenden Berechtigungs-Prüfintervall durchgeführt wird. Nach erfolgreicher Durchführung des Berechtigungs-Prüfintervalls und gegebenenfalls nach einer Betätigung durch den Benutzer wird das Kraftfahrzeugschloß9 dann in einem Aktionsintervall entriegelt und gegebenenfalls geöffnet. Dies wurde im allgemeinen Teil der Beschreibung erläutert. - In besonders bevorzugter Ausgestaltung wird die Passive-Entry-Funktion mit der oben beschriebenen Komfortbetätigung kombiniert. Dies bedeutet, daß die Auslöseeinrichtung
8 , insbesondere die Annäherungssensierung der Auslöseeinrichtung8 , ferner im Rahmen der Passive-Entry-Funktion zum Auslösen des Anlaufintervalls und/oder des Aktionsintervalls dient. Dabei ist es vorgesehen, daß zunächst die Passive-Entry-Funktion durchlaufen wird und daß anschließend vorzugsweise das motorische Öffnen der Kraftfahrzeugtür1 ,2 ,3 erfolgt. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn mittels der Annäherungssensierung verschiedene Entfernungsbereiche detektierbar sind. Dann kann bei Annäherung des Benutzers in den Entfernungsbereich A2 (2 ) zunächst die Passive-Entry-Funktion mit Entriegelung und Öffnung des Kraftfahrzeugschlosses9 ablaufen. Bei weiterer Annäherung in den Entfernungsbereich A1 (2 ) erfolgt dann das Auslösen der Komfortbetätigung, also das motorische Öffnen der Kraftfahrzeugtür1 ,2 ,3 , sofern das Berechtigungs-Prüfintervall erfolgreich durchlaufen wurde. Bei weiterer Annäherung wird schließlich die ggf. vorhandene Kollisionsvermeidungseinrichtung aktiviert, die wie oben erläutert wiederum mit der Auslöseeinrichtung8 zusammengefaßt sein kann. Auch die Funktion einer Einparkhilfe kann im Rahmen einer solchen integrierten Anordnung realisiert sein. - Es läßt sich den obigen Ausführungen entnehmen, daß die Funktion des Auslösens der Komfortbetätigung, die Passive-Entry-Funktion, die Funktion der Kollisionsvermeidung und die Funktion der Einparkhilfe vollständig oder zumindest zum Teil zusammengefaßt werden können. Damit ist gemeint, daß bei der Realisierung dieser Funktionen auf dieselben Sensoren und/oder auf dieselben Steuerungseinrichtungen zugegriffen wird. Eine vorteilhafte Kombination ist hier insbesondere die Kombination der Funktion des Auslösens der Komfortbetätigung mit der Funktion einer Einparkhilfe.
- Es wurde bereits darauf hingewiesen, daß die Kraftfahrzeugtür
1 ,2 ,3 als Seitentür, als Schiebetür, als Heckklappe, als Motorraumklappe o. dgl. ausgestaltet sein kann. Die vorschlagsgemäße Lösung ist grundsätzlich auf alle motorisch betätigbaren Kraftfahrzeugtüren anwendbar. - Nach einer weiteren Lehre, der eigenständige Bedeutung zukommt, wird die oben beschriebene Steuerungseinrichtung
5 als solche beansprucht. Auf die obigen Ausführungen darf verwiesen werden.
Claims (20)
- Kraftfahrzeugtüranordnung mit mindestens einer Kraftfahrzeugtür (
1 ,2 ,3 ) o. dgl. und einem Antrieb (4 ) zur motorischen Verstellung der Kraftfahrzeugtür (1 ,2 ,3 ) von einer Schließstellung in eine Öffnungsstellung – Öffnungsvorgang – und von der Öffnungsstellung in die Schließstellung – Schließvorgang – und mit einer Steuerungseinrichtung (5 ) zur Ansteuerung des Antriebs (4 ), wobei der Steuerungseinrichtung (5 ) ein ggf. betätigbares Mobilteil (6 ) zugeordnet ist, das der Benutzer in der Regel bei sich trägt und das bei einer Annäherung des Benutzers an das Kraftfahrzeug über eine drahtlose Übertragungsstrecke mit der Steuerungseinrichtung (5 ) zusammenwirkt, wobei eine Komfortbetätigung zur selbsttätigen Durchführung eines Öffnungsvorgangs und/oder eines Schließvorgangs vorgesehen ist, die durch einen vorbestimmten Benutzungsvorgang und ohne die Notwendigkeit einer Betätigung des Mobilteils (6 ) auslösbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerungseinrichtung (5 ) hinsichtlich der Komfortbetätigung bei Bedarf, insbesondere bei abgestelltem Kraftfahrzeug, in einen aktivierten Zustand und in einen deaktivierten Zustand bringbar ist und daß die Komfortbetätigung durch den vorbestimmten Benutzungsvorgang ausschließlich bei im aktivierten Zustand befindlicher Steuerungseinrichtung (5 ) auslösbar ist. - Kraftfahrzeugtüranordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Mobilteil (
6 ) einen Datenspeicher aufweist, der Berechtigungsdaten enthält und daß mittels der Steuerungseinrichtung (5 ) über die drahtlose Übertragungsstrecke ein Berechtigungs-Prüfintervall durchführbar ist, vorzugsweise, daß die Komfortbetätigung ausschließlich nach erfolgreichem Berechtigungs-Prüfintervall auslösbar ist. - Kraftfahrzeugtüranordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Steuerungseinrichtung (
5 ) eine Aktivierungseinrichtung (7 ) zu deren Aktivierung und ggf. zu deren Deaktivierung zugeordnet ist. - Kraftfahrzeugtüranordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Aktivierungseinrichtung (
7 ) vom Innenraum des Kraftfahrzeugs aus betätig bar ist, vorzugsweise, daß die Aktivierungseinrichtung (7 ) im Innenraum des Kraftfahrzeugs einen Schalter oder einen Taster aufweist. - Kraftfahrzeugtüranordnung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Aktivierungseinrichtung (
7 ) durch eine Betätigung des Mobilteils (6 ) betätigbar ist. - Kraftfahrzeugtüranordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Aktivierung der Steuerungseinrichtung (
5 ) ein vorzugsweise elektronischer Speicher vorgesehen ist, daß bei der Aktivierung der Steuerungseinrichtung (5 ) der Speicher gesetzt wird und daß ein Auslösen der Komfortbetätigung ausschließlich bei zuvor gesetztem Speicher möglich ist, vorzugsweise, daß der Speicher in dem im Kraftfahrzeug befindlichen Teil der Steuerungseinrichtung (5 ) angeordnet ist oder daß der Speicher im Mobilteil (6 ) angeordnet ist. - Kraftfahrzeugtüranordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere motorisch betätigbare Kraftfahrzeugtüren (
1 ,2 ,3 ) vorgesehen sind und daß die Aktivierung der Steuerungseinrichtung (5 ) für jede Kraftfahrzeugtür (1 ,2 ,3 ) separat erfolgen kann, so daß bei der Durchführung der Komfortbetätigung ausschließlich die Kraftfahrzeugtür (1 ,2 ,3 ) motorisch verstellt wird, für die die Steuerungseinrichtung (5 ) zuvor aktiviert wurde. - Kraftfahrzeugtüranordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die aktivierte Steuerungseinrichtung (
5 ) nur für eine vorbestimmte Zeit im aktivierten Zustand verbleibt und nach Ablauf der vorbestimmten Zeit zurück in den deaktivierten Zustand fällt. - Kraftfahrzeugtüranordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Steuerungseinrichtung (
5 ) eine am Kraftfahrzeug angeordnete Auslöseeinrichtung (8 ) zum Auslösen der Komfortbetätigung zugeordnet ist. - Kraftfahrzeugtüranordnung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Auslöseeinrichtung (
8 ) eine Annäherungssensierung aufweist und daß der die Komfortbetätigung auslösende Benutzungsvorgang die Annäherung oder Entfernung des Mobilteils (6 ) und/oder des Benutzers an das oder von dem Kraftfahrzeug ist. - Kraftfahrzeugtüranordnung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß mittels der Annäherungssensierung detektierbar ist, ob sich der Benutzer und/oder das Mobilteil (
6 ) in einen der im Rahmen der Komfortbetätigung zu betätigenden Kraftfahrzeugtür (1 ,2 ,3 ) zugeordneten Detektionsbereich hinein bewegt oder aus einem der im Rahmen der Komfortbetätigung zu betätigenden Kraftfahrzeugtür (1 ,2 ,3 ) zugeordneten Detektionsbereich heraus bewegt, vorzugsweise, daß der Detektionsbereich im wesentlichen der Umgebungsbereich der im Rahmen der Komfortbetätigung zu betätigenden Kraftfahrzeugtür (1 ,2 ,3 ) ist. - Kraftfahrzeugtüranordnung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere motorisch betätigbare Kraftfahrzeugtüren (
1 ,2 ,3 ) vorgesehen sind und daß mittels der Annäherungssensierung detektierbar ist, welche der Kraftfahrzeugtüren (1 ,2 ,3 ) von der jeweiligen Bewegung des Benutzers und/oder des Mobilteils (6 ) betroffen und damit im Rahmen der Komfortbetätigung motorisch zu verstellen ist. - Kraftfahrzeugtüranordnung nach Anspruch 9 und ggf. nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Auslöseeinrichtung (
8 ) einen berührungslosen Sensor aufweist, vorzugsweise, daß der berührungslose Sensor im unteren Bereich des Kraftfahrzeugs angeordnet ist und mit einer Fußbewegung des Benutzers betätigbar ist oder daß der berührungslose Sensor an einem Türgriff der Kraftfahrzeugtür (1 ,2 ,3 ) angeordnet ist. - Kraftfahrzeugtüranordnung nach Anspruch 9 und ggf. nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Auslöseeinrichtung (
8 ) ein Spracherkennungsmodul aufweist und daß die Komfortbetätigung durch eine Spracheingabe des außerhalb des Kraftfahrzeugs befindlichen Benutzers auslösbar ist. - Kraftfahrzeugtüranordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Innenraumüberwachungseinrichtung vorgesehen ist und daß die Betätigung der Auslöseeinrichtung (
8 ) bei einem im Innenraum des Kraftfahrzeugs befindlichen Benutzer und/oder bei im Innenraum des Kraftfahrzeugs befindlichem Mobilteil (6 ) nicht möglich ist. - Kraftfahrzeugtüranordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Steuerungseinrichtung (
5 ) eine Kollisionsvermeidungseinrichtung zur Vermeidung von Kollisionen während des Öffnungsvorgangs und ggf. während des Schließvorgangs zugeordnet ist und daß die Kollisionsvermeidungseinrichtung hierfür mindestens einen Sensor aufweist, vorzugsweise, daß der Sensor bzw. die Sensoren gleichzeitig einer Einparkhilfe zugeordnet sind und/oder daß der Sensor bzw. die Sensoren gleichzeitig der Auslöseeinrichtung (8 ) zugeordnet sind. - Kraftfahrzeugtüranordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Kraftfahrzeugtür (
1 ,2 ,3 ) ein Kraftfahrzeugschloß (9 ) zugeordnet ist und daß das Kraftfahrzeugschloß (9 ) im Rahmen einer Passive-Entry-Funktion entriegelbar ist, daß vorzugsweise bei Annäherung des Mobilteils (6 ) und/oder des Benutzers an das Kraftfahrzeug ein Anlaufintervall mit einem anschließenden Berechtigungs-Prüfintervall durchgeführt wird und daß nach erfolgreicher Durchführung des Berechtigungs-Prüfintervalls und ggf. nach einer Betätigung durch den Benutzer das Kraftfahrzeugschloß (9 ) in einem Aktionsintervall entriegelt und ggf. geöffnet wird. - Kraftfahrzeugtüranordnung nach den Ansprüchen 9 und 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Auslöseeinrichtung (
8 ), insbesondere die Annäherungssensierung der Auslöseeinrichtung (8 ), ferner im Rahmen der Passive-Entry-Funktion zum Auslösen des Anlaufintervalls und/oder des Aktionsintervalls dient, und/oder, daß die Auslöseeinrichtung (8 ) gleichzeitig einer Einparkhilfe zugeordnet ist. - Kraftfahrzeugtüranordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kraftfahrzeugtür (
1 ,2 ,3 ) als Seitentür, als Schiebetür, als Heckklappe, als Motorraumklappe o. dgl. ausgestaltet ist. - Steuerungseinrichtung für eine Kraftfahrzeugtüranordnung, wobei die Kraftfahrzeuganordnung mindestens eine Kraftfahrzeugtür (
1 ,2 ,3 ) o. dgl. und einen Antrieb (4 ) zur motorischen Verstellung der Kraftfahrzeugtür (1 ,2 ,3 ) von einer Schließstellung in eine Öffnungsstellung – Öffnungsvorgang – und von der Öffnungsstellung in die Schließstellung – Schließvorgang – aufweist, wobei ein ggf. betätigbares Mobilteil (6 ) vorgesehen ist, das der Benutzer in der Regel bei sich trägt und das bei einer Annäherung des Benutzers an die Kraftfahrzeugtür (1 ,2 ,3 ) über eine drahtlose Übertragungsstrecke mit der Steuerungseinrichtung (5 ) zusammenwirkt, wobei eine Komfortbetätigung zur selbsttätigen Durchführung eines Öffnungsvorgangs und/oder eines Schließvorgangs vorgesehen ist, die durch einen vorbestimmten Benutzungsvorgang und ohne die Notwendigkeit einer Betätigung des Mobilteils (6 ) auslösbar ist, gekennzeichnet durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils eines oder mehrerer der vorhergehenden Ansprüche.
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