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Bezugnahme auf zugehörige Anmeldungen
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Diese
Anmeldung beansprucht die Priorität der U.S. provisional Patentanmeldungen
Serien Nr. 60/585,224, eingereicht am 2. Juli 2004, mit dem Titel "Zahnärztliche
Lichtvorrichtungen mit Phasenänderungswärmeableitvorrichtung"; 60/641,462, eingereicht
am 4. Januar 2005, mit dem Titel "Auslegerarm für eine Dental- bzw. Zahnlampe"; 60/647,725, eingereicht
am 26. Januar 2005, mit dem Titel "Automatische Steuerung für eine Zahnbleichlampe"; 60/647,723, eingereicht
am 26. Januar 2005, mit dem Titel "Auslegerarm für eine Dental- bzw. Zahnlampe"; 60/658,517, eingereicht
am 3. März
2005, mit dem Titel "Vorrichtung
und Verfahren zur Verschiebung des Strahlungsspektrums in zahnärztlicher
Anwendung"; 60/641,469,
eingereicht am 4. Januar 2005, mit dem Titel "Lampe für zahnärztliche Anwendungen"; 60/647,580, eingereicht
am 26. Januar 2005, mit dem Titel "Lichtführung für eine Zahnbleichlampe"; 60/641,461, eingereicht
am 4. Januar 2005, mit dem Titel "Trägerstruktur
für eine
Dental- bzw. Zahnlampe";
60/641,468, eingereicht am 4. Januar 2005, mit dem Titel "Lichtführung für eine Zahnbleichlampe"; 60/647,612, eingereicht
am 26. Januar 2005, mit dem Titel "Lichtwegvorrichtung für eine Dental-
bzw. Zahnlampe";
60/647,593, eingereicht am 26. Januar 2005, mit dem Titel "Trägerstruktur
für eine
Dental- bzw. Zahnlampe"; 60/604,577, eingereicht
am 25. August 2004, mit dem Titel "Lippenretraktoren bzw. -haltevorrichtungen"; 60/594,297, eingereicht
am 25. März 2005,
mit dem Titel "Härtungslicht
mit einer abnehmbaren Spitze";
60/631,267, eingereicht am 26. November 2004, mit dem Titel "Härtungslicht mit einem Reflektor"; 60/594,327, eingereicht am
30. März 2005,
mit dem Titel "Licht
zum Härten"; und 60/664,696,
eingereicht am 22 März
2005, mit dem Titel "Härtungslicht
mit einer abnehmbare Spitze"; wobei
der Inhalt all dieser Anmeldungen hiermit durch Bezugnahme eingeschlossen
ist.
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Die
vorliegende Anmeldung ist eine Fortsetzungsanmeldung in Teilen ("continuation-in-part") der folgenden U.S.
Geschmacksmusteranmeldungen Nr.: 29/220,642, eingereicht am 4. Januar
2005, mit dem Titel "Lampe
für zahnärztliche
Anwendungen"; 29/220,680,
eingereicht am 4. Januar 2005, mit dem Titel "Lichtführung für zahnärztliche Anwendungen"; 29/220,679, eingereicht
am 4. Januar 2005, mit dem Titel "Stromversorgungseinheit für zahnärztliche
Anwendungen"; 29/220,712,
eingereicht am 4. Januar 2005, mit dem Titel "Trägerstruktur
für eine
Lampe für zahnärztliche
Anwendungen"; 29/XXX,XXX,
eingereicht am 22. Juni 2005, mit dem Titel "Trägerstruktur für Dental-
bzw. Zahnanwendungen";
29/XXX,XXX. eingereicht am 22. Juni 2005, mit dem Titel "Trägerstruktur
für Dental-
bzw. Zahnanwendungen";
wobei all diese Anmeldungen hiermit durch Bezugnahme eingeschlossen
sind.
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Die
vorliegende Anmeldung enthält
Ansprüche,
die mit Ansprüchen
von gleichzeitig anhängigen U.S.
Patentanmeldungen in Beziehung stehen können, Nr. 10/XXX,XXX gleichzeitig
einzureichen, mit dem Titel "Dental-
bzw. Zahnlichtvorrichtungen mit verbesserter Wärmeableitvorrichtung"; 10/XXX,XXX, gleichzeitig
einzureichen, mit dem Titel "Stimmenwarnsystem
für zahnärztliche
Anwendungen"; 10/XXX,XXX,
gleichzeitig einzureichen, mit dem Titel "Retraktions- bzw. Haltevorrichtungen"; 10/XXX,XXX, gleichzeitig
einzureichen, mit dem Titel "Licht
zum Härten,
welches multiple Wellenlängen bereitstellen
kann"; 10/XXX,XXX,
gleichzeitig einzureichen, mit dem Titel "Licht zum Härten"; 10/XXX,XXX, gleichzeitig einzureichen,
mit dem Titel "Trägersystem
für zahnärztliche
Anwendungen"; 10/XXX,XXX,
gleichzeitig einzureichen, mit dem Titel "Lichtführung für zahnärztliche Anwendungen"; und 10/XXX,XXX,
gleichzeitig einzureichen, mit dem Titel "Automatische Steuerung für Dental-
bzw. Zahnanwendungen";
wobei der Inhalt all dieser Anmeldungen hiermit durch Bezugnahme
eingeschlossen ist.
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Sachgebiet der Erfindung
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Diese
Erfindung betrifft Beleuchtungssysteme, die im zahnärztlichen
Bereich verwendet werden. Speziell betrifft diese Erfindung Beleuchtungssysteme,
die zum Zahnhärten,
Zahnbleichen oder Abbilden bzw. Bilderzeugen verwendet werden.
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Hintergrund
der Erfindung
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Ein
Zahn umfasst eine innere Dentinschicht und einen äußeren harten
Zahnschmelz, der mit einer schützenden
Schicht beschichtet ist, die die erworbene Pellikula genannt wird.
Die Zahnschmelzschicht besteht aus Hydroxyapatitkristallen, welche eine
gewissermaßen
poröse
Oberfläche
bilden. Die Pellikula oder der Zahnschmelz können Flecken erhalten oder
verfärben.
Man glaubt, dass die poröse Natur
der Zahnschmelzschicht den Flecken produzierenden Mitteln und den
verfärbenden
Substanzen erlaubt, den Zahnschmelz zu durchdringen und den Zahn
zu verfärben.
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Die
Zahnverfärbung
hat eine Anzahl von Gründen.
Zum Beispiel können
die Zähne
durch das Trinken von Kaffee oder Tee oder die Verwendung von Tabakprodukten
oder durch das Trinken von Wasser mit einem hohen Mineralgehalt
Flecken erhalten.
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Das
Zahnbleichen stellt eine Lösung
für das Verfärbungsproblem
dar. Einige Zahnputzmittel, wie Zahnpasten, Gele und Pulver enthalten
aktiven Sauerstoff oder Wasserstoffperoxid freisetzende Bleichmittel,
umfassend Peroxide, Percarbonate und Perborate der Alkalimetalle
und Erdalkalimetalle oder Komplexverbindungen, die Wasserstoffperoxid
enthalten.
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Das
Zahnbleichen kann entweder beim Zahnarzt oder zu Hause durchgeführt werden.
Das Bleichen beim Zahnarzt beinhaltet im Allgemeinen Zusammensetzungen,
die mit Hilfe von Lichtquellen, die geeignete Wellenlängen ausstrahlen,
aktivierbar sind, um das Verfahren zu beschleunigen. Zusätzlich enthalten
die Bleichzusammensetzungen, die in zahnärztlichen Praxen verwendet
werden, typischerweise eine höhere
prozentuale Konzentrationen an Bleichmitteln als die Bleichzusammensetzungen
für die
Anwendung zu Hause.
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Zusätzlich zum
Verfärben
kann sich auch Zahnabbau ergeben, der zu Löchern oder anderen Schäden führt. Im
Bereich der Zahnwiederherstellung und Reparatur werden Zahnlöcher oft mit
Verbindungen gefüllt
und/oder verschlossen, die entweder gegenüber sichtbarem und/oder ultraviolettem Licht
photosensitiv sind. Diese Verbindungen, im Allgemeinen als Licht-härtbare Verbindungen
bekannt, werden in vorbereitete Zahnhohlräume oder auf Zahnoberflächen gegeben
und bei Belichtung mit einer Dental- bzw. Zahnhärtungslichtvorrichtung gehärtet.
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Anders
als bei Dental- bzw. Zahnhärtungs- und
Abbildungsverfahren, welche im Allgemeinen relativ schnelle Verfahren
sind, benötigt
das Zahnbleichen viel mehr Zeit, die manchmal bis zu mehr als eine
Stunde pro Zahnarztbesuch beträgt.
Auf der anderen Seite ist die Zahnwiederherstellung oftmals eine
unwillkommene Erfahrung. Daher ist es vorteilhaft, dass eine Person,
die entweder einer Zahnwiederherstellung oder Zahnbleichung unterzogen
wird, sich so wohl wie möglich
fühlt.
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Das
Verfahren wird im Allgemeinen in einem zahnärztlichen Stuhl durchgeführt. Typischerweise weist
ein Zahnarztstuhl eine große
Bandbreite an Anpassungsmöglichkeiten
derart auf, dass der Patient in einer großen Bandbreite an Positionen,
von einer fast vollständig
liegenden Position zu einer fast aufrechten Position, positioniert
werden kann. Um das Aufhellungs- oder Wiederherstellungsverfahren
wirksam durchzuführen,
muss eine Lichtquelle mit dem Mund ausgerichtet werden bzw. fluchten.
Die große Bandbreite
an Positionen eines zahnärztlichen Stuhls
kann diese Ausrichtung erschweren.
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Weitere Überlegungen
bei zahnärztlichen Verfahren
umfassen die Fähigkeit,
die Lichtquelle und speziell jegliches Teil, das in Kontakt mit
dem Patienten kommt, sauber zu halten. Ferner wird das Verfahren
zum Aufhellen/Bleichen zum Beispiel optimiert, das heißt die Lichtquelle
ist so lange wie nötig eingeschaltet,
um die Zähne
bis zu dem gewünschten
Grad aufzuhellen bzw. zu bleichen. Außerdem ist es wünschenswert,
dass die Lichtquelle so wirksam wie möglich ist. Eine wirksame Lampe
neigt dazu, kühler
und daher sicherer als eine unwirksame Lampe zu sein. Ferner benötigt eine
wirksame Lampe weniger Energie zu ihrem Betrieb als eine unwirksame Lampe.
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Es
bleibt wünschenswert,
eine wirksame und komfortable Vorrichtung sowie ein Verfahren für Zahnaufhellen
bzw. -bleichen, Härten
und Abbilden bereitzustellen.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein System, eine Vorrichtung und
ein Verfahren zum Zahnaufhellen, Härten oder Abbilden, welches
wirksam ist, patientenfreundlich ist und ferner verbesserte Sicherheits-,
Instandhaltungs- und Betriebseigenschaften bzw. -merkmale aufweist.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft außerdem ein Ausrichtungssystem,
um die schnellere Vorbereitung des Patienten und optimale Ergebnisse
zu erleichtern.
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Das
Ausrichtungssystem umfasst eine Vorrichtung zum Positionieren einer
Zahn- bzw. Dentalbeleuchtungsvorrichtung relativ zu einer Person,
umfassend ein Lampensystem, eine Referenz- bzw. Bezugsvorrichtung
und einen Abstandshalter zum Einsetzen bzw. Koppeln bzw. Einrasten
sowohl der Referenzvorrichtung als auch des Lampensystems zur Positionierung
des Lampensystems mit einem vorgegebenen Abstand von der Referenzvorrichtung.
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In
einer Ausführungsform
umfassen die Referenzvorrichtung und der Abstandshalter Strukturen bzw.
Gestaltungen, die entfernbar ineinander greifen bzw. rasten, wenn
die Referenzvorrichtung und der Abstandshalter sich aneinander legen.
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In
einer anderen Ausführungsform
umfassen der Abstandshalter und das Lampensystem Strukturen, die
entfernbar ineinander greifen bzw. rasten, wenn der Abstandshalter
und das Lampensystem sich aneinander legen.
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In
einer weiteren Ausführungsform
ist der Abstandshalter und mindestens eine seiner Strukturen integral
bzw. in einem Stück
mit dem Lampensystem gebildet.
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Die
ineinander greifenden bzw. rastenden Strukturen dienen dazu, den
Abstandshalter axial und gegen Verdrehen zu stabilisieren.
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Ferner
umfasst die vorliegende Erfindung einen Trägermechanismus, der unauffällig ist,
leicht einzustellen bzw. auszurichten ist und in der Lage ist, Positionierung
in mehrfachen Freiheitsgraden bereitzustellen, um an die Bedürfnisse
von Patienten verschiedener Größen anpassbar
zu sein.
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Das
Lampensystem und ein Trägersystem umfassen
Strukturen, die entfernbar ineinander greifen bzw. -rasten, wenn
das Lampensystem und das Trägersystem
sich aneinander legen.
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Gemäß einer
ersten Ausführungsform
der Erfindung umfasst eine Zahnaufhellungs- bzw. -bleichungs- oder
Härtungslichtquelle
mindestens eine Lichtquelle, wie etwa zum Beispiel eine Lichtquelle für ultraviolettes
Licht zur Aktivierung einer Zahnaufhellungs- oder Härtungszusammensetzung.
Die Lichtquelle kann eine Lampe, eine Bogenlampe wie eine Halogenlichtquelle,
Licht-aussendende Halbleitervorrichtungen, Licht-aussendende Chips
wie etwa eine LED, eine Festkörper-LED,
eine LED-Anordnung, eine fluoreszierende Birne usw. umfassen. Im Fall
von Zahnabbildung kann die Lichtquelle das oben Genannte zusätzlich zu
einem Laser, einem Röntgenstrahl
oder sogar einer Infrarotstrahlenquelle umfassen. Gemäß einer
zweiten Ausführungsform der
Erfindung können
mehrfache Lichtquellen, die in einer geometrischen Anordnung angeordnet
sind, verwendet werden. In einem Aspekt kann ein Beleuchtungs- bzw.
Belichtungsrahmen im Inneren des Lampenkopfgehäuses angeordnet sein. In einem weiteren
Aspekt kann der Beleuchtungsrahmen anstelle des Lampenkopfgehäuses als
eigenständige Struktur
vorhanden sein. In einem weiteren Aspekt kann der Beleuchtungsrahmen
zusätzlich
zu dem Lampenkopfgehäuse
vorhanden sein. Die Lichtquellen können gemeinsam oder einzeln
mit Energie versorgt werden. Bei einzelner Energieversorgung kann jede
der einzelnen Lichtquellen wie gewünscht getrennt an- oder ausgeschaltet
werden.
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In
einer Ausführungsform
kann der Beleuchtungsrahmen so angepasst werden, um an den Abstandshalter
gekoppelt zu werden, und der Abstandshalter ist angepasst, um an
die Referenzvorrichtung gekoppelt zu werden. In einem weiteren Aspekt
kann der Abstandshalter ein integraler Teil des Lampensystems sein,
der angepasst ist, an die Referenzvorrichtung gekoppelt zu werden.
Gemäß einem weiteren
Aspekt umfasst ein Beleuchtungsrahmen mindestens eine Lichtquelle,
die in dem Beleuchtungsrahmen so angeordnet ist, dass sie mindestens einen
Zahn im Mund eines Zahnpatienten beleuchtet.
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In
einer Ausführungsform
kann sich der Beleuchtungsrahmen zum Beispiel an den Kiefer eines Patienten
anpassen und ein erstes und ein zweites Ende aufweisen. Das erste
und zweite Ende umfassen eine erste und zweite Struktur wie etwa
Schlitze, die so konfiguriert sind, mit einer ersten bzw. einer zweiten
Struktur wie etwa einem flügelartigen
Element einer Referenzvorrichtung wie etwa eine Lippenhalte- bzw.
-spreizvorrichtung bzw. ein Lippenretraktor bzw. eine Vorrichtung
zum (Zurück)Halten
von Lippen zusammenzupassen. Die Bogenform des Beleuchtungssystems
kann so konfiguriert sein, dass sie der Rundung des menschlichen
Kopfes derart folgt, dass die Lichtquellen im Wesentlichen mit gleichem
Abstand von den verschiedenen Zähnen
in einem Zahnpatienten angeordnet sind. Die Lichtquelle kann zum
Aufhellen bzw. Bleichen, Härten
oder Abbilden fähig
sein.
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In
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung ist der Beleuchtungsrahmen rechteckig, mit einer ersten
geschlitzten Struktur auf einer Seite des Rechtecks und einer zweiten
geschlitzten Struktur auf der gegenüberliegenden Seite des Rechtecks, derart
konfiguriert, mit flügelartigen
Elementen an einer Lippenhaltevorrichtung, die von einem Zahnpatienten
getragen wird, zusammenzupassen.
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In
einer Ausführungsform
der Erfindung gibt es eine Führung
bzw. einen Gang bzw. eine Flucht bzw. einen Weg von einer Lichtquelle
zu einem Ziel, wie etwa eine auf einer Zahnoberfläche aufgebrachte Bleichzusammensetzung,
eine Füllungsverbindung, die
sich entweder auf der Oberfläche
oder in dem Hohlraum bzw. Loch eines Zahnes befindet oder ein Zahn
zur Abbildung. In einem Aspekt umfasst die Lichtführung bzw.
der Lichtweg eine Lichtquelle, die in der Lage ist, abzubilden,
zu bleichen oder zu härten.
In einem weiteren Aspekt umfasst die Lichtführung bzw. der Lichtweg eine
Lichtquelle und mindestens einen mit der Lichtquelle integralen
Reflektor. Gemäß einem
weiteren Aspekt umfasst die Erfindung einen zweiten Reflektor, der
eine axiale Vertiefung mit einer ersten Öffnung, die an einem Ende in der
Nähe der
Lichtquelle angeordnet ist, und einer zweiten Öffnung aufweist, die von der
Lichtquelle entfernt ist. Der zweite Reflektor umfasst eine reflektierende
innere Oberfläche,
die so angepasst ist, dass sie das Licht durch Reflektion von der
Lichtquelle zu der zweiten Öffnung
leitet.
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In
einer Ausführungsform
ist eine optische Linse innerhalb des zweiten Reflektors angeordnet. Gemäß einer
anderen Ausführungsform
umfasst die optische Linse mindestens eine gebogene bzw. gekrümmte Oberfläche und
ist so angepasst, dass sie das Licht von der Lichtquelle durch Lichtbrechung
zur zweiten Öffnung
hin leitet. Gemäß noch einer
weiteren Ausführungsform
ist ein optischer Filter mit der zweiten Öffnung zusammenfallend angeordnet.
Der optische Filter dient dazu, das Hindurchtreten verschiedener
Lichtwellenlängen
zu verhindern bzw. zu erschweren, während das Hindurchtreten anderer Wellenlängen zugelassen
wird. In einer weiteren Ausführungsform
dient der optische Filter dazu, zum Beispiel das meiste Licht mit
einer Wellenlänge
im Infrarotbereich davon abzuhalten, durch die zweite Öffnung zu
dem Ziel hindurch zu treten, wenn dies gewünscht ist. Im Gegensatz dazu
kann Licht im ultravioletten und/oder sichtbaren Bereich durchgelassen werden,
wenn dies gewünscht
ist.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung ist eine Lichtweg- bzw. -führungsvorrichtung offenbart,
die einen Reflektor, eine Linse, einen Filter und ein Streuungselement
bzw. Streukörper umfasst.
Das Streuungselement kann dazu verwendet werden, um das Ausstrahlungsspektrum
einer Lichtquelle räumlich
zu homogenisieren. Gemäß einem
Aspekt der Erfindung kann ein Streuungselement eingesetzt werden,
um eine Lichtstreuung auf einer Einfalloberfläche davon zu erzeugen, um ein randomisiertes
und räumlich
homogenisiertes bzw. angeglichenes Lichtemissionsmuster zu erzeugen. Gemäß einem
anderen Aspekt der Erfindung umfasst das Streuungselement eine texturierte
Oberfläche,
die so angepasst ist, dass sie eine Streuung des eingefallenen Lichts
bereitstellt. In einem weiteren Aspekt umfasst das Streuungselement
eine mattierte Oberfläche,
zum Beispiel ein mattiertes Glasteil oder durch Ätzen erhaltenes mattiertes
Glas. In einem weiteren Beispiel wird ein Element mit einer mattierten
Kunststoffoberfläche
eingesetzt. Wie im Fall des Elements mit dem mattierten Glas kann
das Kunststoffelement durch Ätzen
oder durch ein mechanisches Crazingverfahren mattiert werden. In
anderen Beispielen kann das Streuungselement eine texturierte Oberfläche mit
einer Vielzahl an Rillen darauf, einer Vielzahl an Stegen, einem
welligen Muster, einer Vielzahl an mikroskopischen halbkugelförmigen Noppen,
einer Vielzahl an mikroskopischen konischen Vorsprüngen oder
jeglicher anderen Oberflächenmerkmale,
die so angepasst sind, um die gewünschte Lichtstreuung zu erzeugen,
umfassen. In noch weiteren Beispielen der Erfindung umfasst das Streuungselement
ein transparentes oder lichtdurchlässiges Material, welches eine
Vielzahl an Partikeln mit geeigneter Größe in einer Schicht suspendiert oder
anders im Körper
des Streuungselements verteilt aufweist. Die suspendierten Teilchen
können
kugelförmig
sein oder jegliche andere geeignete körperliche Geometrie aufweisen.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung ist das Streuungselement zwischen der Lichtquelle
und einer Linse angeordnet. Die Linse dient dazu, das Licht, welches
direkt oder indirekt durch Reflektion von verschiedenen Oberflächen von
der Lichtquelle empfangen wird, zu brechen und das Licht zu dem
Zielbereich hin zu brechen. In einer Ausführungsform umfasst die Linse
einen im Wesentlichen rechteckigen Umfang. In einer anderen Ausführungsform
ist der umfängliche
Rand der Linse im Wesentlichen rund, elliptisch oder anders gemäß den speziellen
Anforderungen irgendeiner vorliegenden Ausführungsform der Erfindung ausgestaltet.
In einer weiteren Ausführungsform
umfasst die Linse einen gebogenen bzw. gekrümmten Emissionsoberflächenbereich
und einen im Wesentlichen flachen Einfallsbereich. In noch einer
weiteren Ausführungsform umfasst
die Linse einen gebogenen Einfallsbereich und einen im Wesentlichen
flachen Emissionsbereich. In noch einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung umfasst die Linse einen gebogenen Emissionsbereich
und eine Einfallsoberfläche,
die sowohl gebogene als auch flache Bereiche umfasst, wobei der
gebogene Bereich die Brechungseigenschaften der Linse innerhalb
eines gewissen Bereiches minimiert und gleichzeitig in anderen Bereichen
des Beleuchtungsmusters, welches von der Lichtquelle oder von der
Lichtquelle und dem Streuungselement erzeugt wird, eine gewünschte Brechung
bereitstellt.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung wird eine Lichtwegvorrichtung, umfassend einen Reflektor,
eine Linse, einen Filter, einen Integrator und ein Streuungselement
offenbart. In einem Aspekt gemäß verschiedener
Ausführungsformen der
Erfindung umfasst eine Lichtwegvorrichtung ein Gehäuse, welches
eine Reflektoroberfläche
und eine Integratoroberfläche
aufweist. Die Reflektoroberfläche
leitet divergente Lichtstrahlen in Richtung eines Einfallsbereichs
einer Linse oder eines Linsensystems um. Die Integratoroberfläche leitet
divergente Lichtstrahlen, die von einer Emissionsoberfläche der Linse
oder des Linsensystems empfangen werden, auf eine Emissions- bzw.
Austrittsöffnung
der Lichtwegvorrichtung um.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung ist das Gehäuse
der Lichtwegvorrichtung aus Metall gebildet, wie etwa zum Beispiel
geformtes Blech. In einer anderen Ausführungsform der Erfindung ist
das Gehäuse
der Lichtwegvorrichtung aus einem Polymermaterial, umfassend zum
Beispiel verstärktes
Polymerverbundmaterial, gebildet.
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In
noch einer anderen Ausführungsform
der Erfindung umfasst die Lichtwegvorrichtung einen optischen Filter.
Der optische Filter dient dazu, Licht verschiedener Wellenlängen, und
insbesondere Wellenlängen
in erwünschten
Bereichen im Hinblick auf die Anwendungen des Dental- bzw. Zahnlampensystems
zu absorbieren und/oder zu reflektieren. Zum Beispiel in Fällen, wenn
die Emission der Dentallampe prinzipiell im ultravioletten Spektrum
liegen soll, wird der optische Filter mindestens etwas Licht in sichtbaren
und/oder infraroten Wellenlängenbereichen
absorbieren und ansonsten zurückwerfen.
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In
einer Ausführungsform
der Erfindung ist der optische Filter von der Lichtquelle so entfernt
angeordnet, dass das Streuungselement und die Linse zwischen der
Lichtquellenvorrichtung und dem optischen Filter angeordnet sind.
In einer Ausführungsform
der Erfindung ist der optische Filter direkt bei oder in einer Öffnung bei
einem Ausgang bzw. -lass und von der Lichtwegvorrichtung angeordnet.
Dementsprechend ist Licht, welches geeignet ist, um eine Zahnbleichverbindung
zu aktivieren, oder für
irgendein anderes Zahnheilkundeverfahren geeignet ist, außerhalb
der zweiten Öffnung
verfügbar,
wenn vorhanden. Gleichzeitig wird zum Beispiel infrarotes Licht,
welches sonst die Temperatur des Zielbereichs unzulässig erhöhen würde, es
sei denn, dieses ist für ein
zahnärztliches
Verfahren nützlich,
vom Zielbereich ausgeschlossen oder auf akzeptable Niveaus verringert.
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Gemäß mindestens
einer Ausführungsform der
Erfindung wird eine elastomere Anordnung bzw. Aufbau bereitgestellt,
um den Filter in Position in dem Lichtweg mechanisch anzukoppeln.
Ferner umfasst eine Ausführungsform
der Erfindung eine andere elastomere Anordnung, die angeordnet ist,
um die optische Linse auf einer Position in dem Lichtweg mechanisch
anzukoppeln. Die elastomeren Anordnungen dienen in verschiedenen
Aspekten der Erfindung dazu, die Linse bzw. den Filter gegen mechanische
Erschütterung
zu schützen,
und um die Unterschiede der thermischen Ausdehnungskoeffizienten, die
zwischen den verschiedenen Materialien, die in der Vorrichtung der
Erfindung verwendet werden, vorhanden sind, zu kompensieren.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung sind eine Lichtquelle und eine Reflektoranordnung
bzw. -zusammenbau innerhalb eines Lampengehäuses angeordnet. Das Lampengehäuse umfasst
Befestigungs- bzw. Haltemerkmale, die so angepasst sind, dass die
Lichtquelle und eine Reflektoranordnung innerhalb einer axialen
Vertiefung des Lampengehäuses
gehalten werden. Das Lampengehäuse
umfasst eine hintere Öffnung
in der Nähe
der Lichtquelle und eine vordere Öffnung in der Nähe der zweiten Öffnung des
Reflektors.
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Gemäß mindestens
einer Ausführungsform der
Erfindung kann mindestens ein Wellenlängenumwandler bzw. -transformator
bzw. -transformierer umfasst sein. Der Wellenlängenumwandler kann kürzere Wellenlängen, die
außerhalb
des nützlichen
Bereichs für
Bleichen, Abbilden oder Härten
liegen, in längere
Wellenlängen
in dem nützlichen
Bereich umwandeln und so den Energieverlust bzw. -verschwendung
minimieren. In einem Aspekt kann der Wellenlängenumwandler innerhalb des
Lampengehäuses angeordnet
sein. In einem anderen Aspekt kann der Wellenlängenumwandler Teil der Lichtquelle
sein. In einem dritten Aspekt kann der Wellenlängenumwandler als eine modulare
Vorrichtung ausgebildet sein, die angepasst ist, in das Lampengehäuse der Bleich-,
Abbildungs- und Härtungslichtquelle
wann immer gewünscht
ein- oder ausgebaut zu werden.
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In
einer anderen Ausführungsform
der Erfindung ist ein Gitter bzw. Grill ("grill") zusammenfallend mit der hinteren bzw.
rückseitigen Öffnung angeordnet.
In einem Aspekt umfasst das Gitter Perforationen zur Wärmeableitung,
oder um das Hindurchtreten eines Kühlmittels wie etwa Luft zu
ermöglichen.
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In
einer Ausführungsform
der Erfindung umfasst das Lampengehäuse auch ein Kühlsystem,
um die Lichtquelle und andere Komponenten des Lampenkopfes bei einer
gewünschten
Temperatur zu halten, ungeachtet einer hohen Betriebstemperatur
der Lichtquelle. In einer Ausführungsform
umfasst das Kühlsystem
ein Gebläse
bzw. einen Ventilator bzw. einen Lüfter. In einer anderen Ausführungsform
umfasst das Kühlsystem
eine Wärmeableitvorrichtung bzw.
ein Wärmeabfuhrelement.
In noch einer anderen Ausführungsform
umfasst das Kühlsystem
Wärmerohre
bzw. Kühlschlangen.
In einer weiteren Ausführungsform
umfasst das Kühlsystem
Phasenänderungs-
bzw. -wechselmaterialien ("phase
change materials").
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung umfasst das Gehäuse
eine Struktur wie ein mechanisches Kopplungsmerkmal in der Nähe der vorderen Öffnung.
Das mechanische Kopplungsmerkmal ermöglicht gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung eine sichere, wieder entfernbare Verbindung zwischen
dem Gehäuse
und einem Abstandshalter.
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Gehäuse umfasst
im Rahmen dieser Erfindung Strukturen, in denen sich eine Lichtquelle
oder Lichtquellen befinden.
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In
einer Ausführungsform
der Erfindung kann der Abstandshalter zum Beispiel eine Lichtführung bzw.
ein Lichtleiter mit einer ersten und einer zweiten Struktur sein.
Die erste Struktur ist so angepasst, dass die Lichtführung wieder
entfernbar an eine Lichtquelle oder Lampe gekoppelt wird, und die
zweite Struktur ist so angepasst, dass die Lichtführung an eine
Referenzvorrichtung zum Positionieren der Lichtführung und damit des Lampenkopfes
und/oder eine Lichtquelle in einer im Wesentlichen gleich bleibenden
Position und Orientierung bezüglich
eines Ziels wieder entfernbar gekoppelt wird. In einem Aspekt kann
die Lichtführung
eine im Wesentlichen rohrförmige
oder im Wesentlichen ellipsoide Form haben. In einem anderen Aspekt
kann die Lichtführung
eine Öffnung
jeglicher Form ausweisen, die ein Längen- bzw. Seiten- bzw. Aspektverhältnis im
Bereich von etwa 1:5 bis etwa 1:2 aufweist. Eine Öffnung an
einem nahen Ende des Leiters ist so angepasst, um die Lichtführung neben
der vorderen Öffnung
des Lampengehäuses
zu positionieren. Eine weitere Öffnung
ist an einem entfernten Ende der Lichtführung vorhanden. Die Lichtführung umfasst Strukturen,
die angepasst sind, dass sie mit den Strukturen des Gehäuses zusammenpassen.
Die Lichtführung
kann eine zweite Struktur umfassen, die so angepasst ist, dass sie
die Lichtführung
wieder entfernbar an eine Referenzvorrichtung zum Positionieren
der Lichtführung,
wie oben beschrieben, und dementsprechend des Lampenkopfes und der
Lichtquelle in einer im Wesentlichen gleich bleibenden Position
und Orientierung bezüglich
eines Ziels koppelt.
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In
einer Ausführungsform
kann die Lichtführung
aus einem polymeren Material gebildet sein, welches eine spektrale
Absorptionseigenschaft aufweist, zum Beispiel kann sichtbares Licht
leicht durch die Wände
der Lichtführung
treten, während
ultraviolettes Licht entweder von den Wänden absorbiert wird oder beispielsweise
von den inneren Oberflächen
der Lichtführung
reflektiert werden kann. Indem sie das Durchtreten von sichtbarem
Licht erlaubt, erleichtert die Lichtführung die Installation der
Lichtführung,
da die Zähne
des Patienten durch die Wände der
Lichtführung
ziemlich sichtbar sein können.
Indem sie Licht mit ultravioletten Wellenlängen absorbiert oder reflektiert,
dient die Lichtführung
dazu, die ultraviolette Strahlung, die durchgeführt wird, einzuschließen und
lokale weiche Gewebe bzw. Weichteile gegen die Wirkungen solcher
ultravioletter Strahlung abzuschirmen.
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Das
Material der Lichtführung
kann so gewählt
werden, dass es das Licht eines oder mehrerer Wellenlängenbereiche,
welches auf die röhrenförmige innere
Oberfläche
auftrifft, absorbiert und/oder reflektiert. Daher kann die Lichtführung gemäß einem Aspekt
der Erfindung das Maß verringern,
mit dem Licht der Anwendungswellenlängen das System außer durch
die entfernte Öffnung
der Lichtführung
verlässt.
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In
einer anderen Ausführungsform
der Erfindung ist die Lichtführung
so angepasst, dass sie nur für
die Behandlung eines einzelnen Zahnpatienten verwendet wird und
danach entsorgt werden kann. In einer anderen Ausführungsform
kann ein Kontrollmechanismus bereitgestellt werden, der die Verwendung
einer Lichtführung
bei zusätzlichen
Patienten verhindert, nachdem sie einmal benutzt worden ist. Ein
Aspekt des Kontrollmechanismus ist, dass die Verhinderung während des
Verfahrens zur Anbringung der Lichtführung an das Lampensystem auftreten
kann.
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In
einer Ausführungsform
der Erfindung sind die Signal-erzeugenden und die Aufzeichnungslesevorrichtungen
innerhalb des Lampengehäuses
angeordnet. In einer anderen Ausführungsform der Erfindung sind
ein oder mehrere Signal-erzeugende und Aufzeichnungslesevorrichtungen
außerhalb
des Lampenkopfgehäuses
angeordnet.
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Eine
Ausführungsform
der Erfindung bewirkt die Überwachung
der Verwendung der Lichtführung, indem
ein Aufzeichnungsmedium bzw. -mittel in der Lichtführung und
eine Signal-erzeugende Vorrichtung an einem anderen Ort in dem Lampensystem umfasst
sind. In einem Aspekt umfasst die Erfindung das Empfangen eines
Signals von der Signal-erzeugenden
Vorrichtung durch das Aufzeichnungsmedium und das Aufzeichnen einer
Aufzeichnung durch das Aufzeichnungsmedium entsprechend dem empfangenen
Signal, um eine im Wesentlichen dauerhafte Signalaufzeichnung zu
erzeugen. In einem anderen Aspekt der Erfindung wird die im Wesentlichen dauerhafte
Signalaufzeichnung durch eine Mediumlesevorrichtung gelesen und
ein Verwendungszustand der speziellen Lichtführung, die das Aufzeichnungsmedium
enthält,
wird ermittelt. Basierend auf dem durch die Aufzeichnung angezeigten
Verwendungszustand, wenn gelesen, dient eine außerhalb der Lichtführung gelegene Überwachungsvorrichtung
dazu, die Aktivierung der Lichtquelle zu erlauben oder zu verhindern.
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In
einer Ausführungsform
der Erfindung wird das Signal von der Signal-erzeugenden Quelle
bei dem Aufzeichnungsmedium mittels einer elektromechanischen Kopplung,
zum Beispiel verdrahtet oder drahtlos, empfangen. In einer weiteren
Ausführungsform
der Erfindung wird das Signal von der Signal-erzeugenden Quelle
bei dem Aufzeichnungsmedium mittels eines optischen Kommunikationskanals
empfangen. In noch einer weiteren Ausführungsform der Erfindung wird
das Signal von der Signal-erzeugenden Quelle bei dem das Aufzeichnungsmedium
mittels eines mechanischen Kommunikationskanals, eines akustischen
Kommunikationskanals, eines Radiofrequenzkommunikationskanals oder
irgendeinem anderen Kommunikationsmedium, das für die spezielle Erfindungsausführungsform
geeignet ist, empfangen.
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Gemäß einer
Ausführungsform
umfasst eine einmal zu verwendende Lichtführung eine einmal Schreiben-mehrmals
Lesen-Speichervorrichtung ("write
once read many times (WORM) memory device"). In einem speziellen Aspekt der Erfindung
ist die WORM-Speichervorrichtung
so angepasst, dass sie ein Signal betreffend die Verwendungsdauer
eines zusammengehörenden
Exemplars einer Lichtführung
empfängt
und den Informationsgehalt des Signals im Wesentlichen unauslöschlich
für die
spätere Verwendung
durch ein Kontrolluntersystem einer Lichtquelle aufzeichnet.
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In
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung weisen eine Mehrzahl von Lichtführungen jeweils ein Austrittsende
mit einer entsprechenden Größe auf,
wobei die Größe eines
speziellen Austrittsendes einer Mundgröße eines speziellen Patienten
oder einer Klasse von Patienten entspricht. Zum Beispiel können Lichtführungen
in verschiedenen Ausführungsformen
bereitgestellten werden, die für die
Verwendung durch einen großen
Erwachsenen, einen kleinen Erwachsenen oder ein Kind am geeignetsten
sind.
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In
einer Ausführungsform
der Erfindung ist die Referenzvorrichtung eine Lippenhaltevorrichtung mit
geometrischen Strukturen, die dazu angepasst ist, dass sie eine
oder mehrere Lippen eines Patienten in einem Zahnwiederherstellungs-,
Abbildungs- oder Bleich- bzw. Aufhellverfahren aufnimmt.
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In
einem Aspekt weisen die Lichtführung
und die Lippenhaltevorrichtung ein ineinandergreifendes System zur
optischen Ausrichtung bzw. Einstellung der Lichtquelle mit dem Ziel
auf, welches einen narrensicheren Aufbau erlaubt und zur Patientensicherheit
während
eines Dentalverfahrens beiträgt.
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In
einem weiteren Aspekt sind weiche Schaum- oder elastomere Kissen
bzw. Polster entlang der Kanten der Lichtführung, welche mit der Lippenhaltevorrichtung
zusammentrifft, angeordnet, um eine individuelle Anpassung an jedes
Patientenprofil für
zusätzlichen
Komfort zu ermöglichen.
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In
einer Ausführungsform
umfasst die Lichtführung
Entlüftungen
für den
Atmungskomfort des Patienten während
der Bleich- oder Härtungsbehandlung
oder während
des Abbildens.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung kann die Referenzvorrichtung eine Lippenhaltevorrichtung umfassen,
welche Strukturen aufweist, die für wiederholtes Positionieren
der Lippen eines Verwenders bezüglich
einer Lichtausgangsöffnung,
einer Lichtführung,
einer Untersuchungs- oder einer Abbildungsvorrichtung, wie etwa
eine kegelförmige
Struktur, angepasst sind.
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In
einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung umfasst eine Lippenhaltevorrichtung mindestens
zwei Kanal- bzw. Rohr- bzw. Rinnenhalter ("channel retainer") oder -flansche, mindestens ein elastisches
Element bzw. Teil und mindestens zwei flügelartige Elemente bzw. Teile
oder Flansche, wobei jeder der Kanalhalter einen Laufring ("race"), eine innere Seitenwand
und eine äußere Seitenwand
umfasst, und jedes der flügelartigen
Elemente von der Anbringung des elastischen Elements bzw. Teils
beabstandet ist. Jedes der flügelartigen
Elemente kann so angepasst sein, dass es in eine Struktur wie etwa ein
Schlitz in einer Ausgangsöffnung,
einer Lichtführung,
einer Untersuchungs- oder Abbildungsvorrichtung wie etwa ein Kegel
passt. In einem Aspekt ist jedes der elastischen Elemente an die
innere Seitenwand von zwei nebeneinander liegenden Kanalhaltern
durch ein Haftmittel oder Heißsiegeln
bzw. -verkleben angebracht und umfasst zwei Bögen, und jeder der flügelartigen
Flansche oder Elemente ist durch ein Haftmittel oder Heißsiegeln
an einen Kanalhalter angebracht. In einem weiteren Aspekt ist jedes der
elastischen Elemente integral an die innere Seitenwand der zwei
nebeneinander liegenden Kanalhalter angeformt und umfasst zwei Bögen, und
jeder der flügelartigen
Flansche oder Elemente ist integral an einen Kanalhalter angeformt.
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Gemäß einer
anderen Ausführungsform
der Erfindung umfasst eine Lippenhaltevorrichtung mindestens ein
Kissen bzw. Polster, welches im Bereich des Bogens an das elastische
Element angebracht oder angeformt ist.
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Gemäß noch einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung umfasst eine Lippenhaltevorrichtung mindestens zwei
Kanalhalter, mindestens zwei flügelartige
Flansche und einen Zungenhalter, wobei die Kanalhalter durch mindestens
ein elastisches Element voneinander beabstandet gehalten sind, die flügelartigen
Flansche integral an die Kanalhalter angebracht oder angeformt sind
und der Zungenhalter an zwei der Kanalhalter angebracht ist.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung umfasst die Lippenhaltevorrichtung vier
Kanalhalter oder -flansche, vier elastische Elemente und zwei flügelartige
Elemente oder Flansche, wobei jeder der Kanalhalter einen Laufring,
eine innere Seitenwand und eine äußere Seitenwand
umfasst, und jedes der elastischen Elemente an zwei äußere Seitenwände von
zwei nebeneinander liegenden Kanalhaltern integral angeformt oder angebracht
ist und einen Bogen umfasst; und jedes der flügelartigen Elemente oder Flansche
integral an einen Kanalhalter oder -flansch an einem Ort, welcher
von dem Anbringungsbereich des elastischen Elements beabstandet
ist, angeformt oder angebracht ist. Die Anbringung kann durch ein
Haftmittel oder Heißsiegeln
bewerkstelligt werden. Jedes der flügelartigen Elemente ist so
angepasst, dass es in eine Struktur wie etwa ein Schlitz in einer
Austrittsöffnung,
einer Lichtführung,
einer Abbildungs- oder einer Untersuchungsvorrichtung wie etwa ein
Kegel passt.
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Gemäß noch einer
weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung umfasst eine Lippenhaltevorrichtung vier
Kanalhalter, eine Mehrzahl elastischer Elemente und einen Zungenhalter,
wobei die Kanalhalter durch mindestens ein elastisches Element bzw.
Teil, welches einen Bogen aufweist, voneinander beabstandet gehalten
werden, und der Zungenhalter durch zwei sekundäre elastische Elemente an zwei
der Kanalhalter angebracht ist.
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Gemäß noch einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung umfasst eine Lippenhaltevorrichtung mindestens zwei
Kissen bzw. Polster, welche an ein elastisches Element angebracht
oder angeformt sind.
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Gemäß noch einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung wird eine Lippenhaltevorrichtung zum Aufnehmen einer
Zahnbehandlungszusammensetzung, zum Beispiel einer Bleichzusammensetzung,
bereitgestellt. In einem Aspekt kann die Haltevorrichtung weiter
einen u-förmigen
Kanal bzw. Rinne bzw. Rohr umfassen, der so konfiguriert ist, dass er
den unteren oder alternativ den oberen Zahnsatz eines Verwenders
aufnimmt. Der u-förmige
Kanal bzw. Rinne trägt
die Kanalhalter in einer im Wesentlichen fixierten bzw. festgemachten
räumlichen
Beziehung zueinander. In einem weiteren Aspekt kann der Bogen der
Haltevorrichtung so konfiguriert sein, dass er ein u-förmiges Rohr
bzw. Kanal bzw. Rinne aufnimmt.
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In
einem Aspekt kann jegliche der oben beschriebenen Lippenhaltevorrichtungen
mit einer Schlaufe bzw. Lasche zum Halten und zum Erleichtern des
Einführens
und des Entfernens ausgestattet sein.
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In
einer Ausführungsform
kann die Lippenhaltevorrichtung außerdem für die Verwendung bei einem
einzelnen Patienten ausgestaltet sein und kann danach entsorgt werden.
Ein Aspekt des Kontrollmechanismus ist, dass die Verhinderung während des
Anbringungsverfahrens der Lippenhaltevorrichtung an die Lichtführung auftritt.
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In
einer anderen Ausführungsform
kann die Verwendung der Lippenhaltevorrichtung außerdem durch
das Umfassen eines Aufzeichnungsmediums, zum Beispiel im Bereich
der flügelartigen
Elemente, und einer Signal-erzeugenden Vorrichtung an anderer Stelle
im Lampensystem überprüft werden,
wie es oben für
die Verwendungskontrolle einer Lichtführung offenbart wird. In einem
weiteren Beispiel, wenn sowohl der Abstandshalter als auch die Strukturen, zum
Beispiel Schlitze zum Ineinandergreifen bzw. Zusammenpassen mit
den flügelartigen
Elementen der Lippenhaltevorrichtung, integrale Teile des Lampengehäuses sind
oder an das Lampengehäuse, zum
Beispiel an einen Beleuchtungsrahmen, angebracht sind, kann die
Signal-erzeugende Vorrichtung in dem Lampengehäuse vorhanden sein.
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In
einer weiteren Ausführungsform
kann eine Referenzvorrichtung durch den natürlichen Druck der Lippen des
Patienten festgehalten werden. Die Vorrichtung umfasst Flügel, welche
das Positionieren und Anordnen bzw. Ausrichten bzw. Ausfluchten
zu einer passenden bzw. ineinander greifenden Struktur an einer
Abbildungsvorrichtung bereitstellen. Die Konfiguration erlaubt es
den Patienten, während
des Abbildens eine Position mit vergleichsweise wenig Anstrengung
zu halten.
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In
einem Aspekt umfasst eine Referenzvorrichtung einen passiv gehaltenen
Teil, um es an einem Patienten für
Zahnabbildung zu befestigen. Die Referenzvorrichtung umfasst ferner
eine erste Ausrichtungsstruktur, die an den passiv gehaltenen Teil gekoppelt
ist, wobei die erste Ausrichtungsstruktur die Ausrichtung auf mindestens
ein Zahnmerkmal bereitstellt. Die Referenzvorrichtung umfasst ferner eine
zweite Ausrichtungsstruktur, die an eine Abbildungsvorrichtung gekoppelt
ist, wobei die zweite Ausrichtungsstruktur so geformt und konfiguriert
ist, dass sie mit der ersten Ausrichtungsstruktur an der Abbildungsvorrichtung
in einer im Wesentlichen festgemachten bzw. fixierten Position bezüglich des
mindestens einen Zahnmerkmals passt bzw. ineinander greift. Die
Referenzvorrichtung kann einen Filmhalter umfassen, der an den passiv
gehaltenen Teil gekoppelt ist. Der Filmhalter hält den Abbildungsfilm oder einen
Abbildungssensor zum Abbilden des mindestens einen Zahnmerkmals.
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In
einer Ausführungsform
kann die Referenzvorrichtung eine Vorrichtung zur einmaligen Verwendung
sein, und der Abbildungsfilm oder der Abbildungssensor kann mit
dem Halter integral geformt bzw. ausgebildet sein.
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Gemäß einer
anderen Ausführungsform
der Erfindung umfasst das Lampengehäuse oder das Gehäuse des
Beleuchtungsrahmens Strukturen, zum Beispiel ein Kugelelement mit
einer konvexen Sphäroidoberfläche bzw.
kugelförmigen
Oberfläche.
Das Kugelelement ist so angepasst, dass es in Strukturen, wie beispielsweise
ein Kugelhohlraum mit einer entsprechenden konkaven Sphäroidoberfläche, aufgenommen
bzw. empfangen wird.
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In
einer Ausführungsform
der Erfindung ist der Kugelhohlraum an ein Ende eines tragenden bzw.
unterstützenden
Auslegers gekoppelt. Der tragende Ausleger kann von einem Mast getragen
werden, welcher wiederum von einer oberflächenunterstützten Basis getragen wird.
In einem Aspekt verschiedener Ausführungsformen ist die Basis
eine bewegliche Basis mit Rädern.
Die Räder
können
zusätzlich
Halterollen ("locking
casters") für verbesserte
Manövrierbarkeit
und Stabilität
bei Verwendung oder in Ruhestellung umfassen.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung wird durch die Kombination des Kugelelements und des
Kugelhohlraums ein Kugelgelenk gebildet. Das Kugelgelenk erlaubt
das betriebsbereite bzw. schnelle Positionieren des Lampenkopfes
und folglich der vorderseitigen Öffnung
des Lampenkopfes und einer Lichtführung, die an das Lampenkopfgehäuse gekoppelt
ist, in einer großen
Bandbreite bzw. Vielfalt an Positionen und Orientierungen bezüglich des
Rests des Lampensystems.
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In
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung wird ein Auslegergelenk bzw. eine -verbindung für die Kopplung
des Mastes an den Ausleger der Zahnbleich-, Abbildungs- oder Härtungslampe
bereitgestellt, um ein Gelenkunterstützungs- bzw. -trägersystem
zu bilden. In verschiedenen Ausführungsformen
ist das Auslegergelenk so angepasst, dass der Ausleger in einer
festen Position und Orientierung bezüglich des Mastes beibehalten
wird, vorbehaltlich anschließender
Freigabe. In einem weiteren Aspekt verschiedener Ausführungsformen
der Erfindung ist das Auslegergelenk so angepasst, dass sowohl Nick- als
auch Drehbewegungen des Auslegers bezüglich des Mastes möglich sind.
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Gemäß noch einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung haben einer oder mehrere des Auslegers und des Mastes
eine gebogene bzw. gekrümmte
Form und ermöglichen
folglich eine wirksame Ausnützung
des Platzes innerhalb der Grenzen eines zahnärztlichen Untersuchungsraumes.
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In
einem Aspekt kann der Lampenkopf mit der Lampenquelle und den optischen
Komponenten in modularer Form vorliegen. In einem anderen Aspekt
kann die Steuerung bzw. Kontrolle für die Lichtquelle innerhalb
einer Strom- bzw. Energieversorgungseinheit eingebracht sein. Die
Stromversorgungseinheit kann zur leichten Installation und Entfernung
in modularer Form vorliegen.
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In
einer Ausführungsform
kann die Stromversorgungseinheit mit einer Anzeigetafel zum Anzeigen des
Status eines Dentalverfahrens ausgestattet sein. In einer anderen
Ausführungsform
kann die Einheit ein Stimmenwarnsystem umfassen, um die zahnärztlich
behandelnde Person bzw. Fachmann bezüglich des Status eines Dentalverfahrens
zu alarmieren.
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In
einer Ausführungsform
können
zumindest Teile der Bleichzusammensetzung in einer Schale vorliegen.
Die Schale kann im Mund des Patienten unter Verwendung einer Referenzvorrichtung,
wie etwa einer Lippenhalte- bzw. -sperrvorrichtung, positioniert
werden.
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In
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung kann ein Beleuchtungsrahmen an einem Lampenkopf angebracht
sein. In einer Anordnung trägt der
Lampenkopf den Beleuchtungsrahmen. In einer anderen Anordnung stellt
der Lampenkopf für
den Beleuchtungsrahmen den Strom zur Verfügung. In noch einer anderen
Anordnung kann der Lampenkopf an einem anpassungsfähigen bzw.
einstellbaren Bodenständer
angebracht sein, welcher noch weitere Anpassungsfähigkeit
bzw. Einstellungsmöglichkeit für das Zahnbeleuchtungssystem
bereitstellt. In noch einer anderen Anordnung kann der Beleuchtungsrahmen
anstelle des Lampenkopfes verwendet werden und kann direkt an einem
anpassungsfähigen Bodenständer angebracht
sein. In einem Aspekt weist der Beleuchtungsrahmen eine nicht-reflektierende
Oberfläche
auf, in welcher die Lichtquellen eingebracht sind. In einer Ausführungsform
ist die nicht-reflektierende Oberfläche eine Beschichtung auf dem
Beleuchtungsrahmen. In einer zweiten Ausführungsform ist die nicht-reflektierende Oberfläche eine
Schicht aus Material, das an dem Beleuchtungsrahmen anhaftet. In
einer dritten Ausführungsform
ist der Beleuchtungsrahmen aus einem nicht-reflektierenden Material hergestellt.
In noch einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung kann der Beleuchtungsrahmen eine reflektierende Oberfläche aufweisen.
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In
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung umfasst der Beleuchtungsrahmen eine Mehrzahl an Lichtquellen,
die Licht von im Wesentlichen der gleichen Wellenlänge emittieren
bzw. ausstrahlen. In einer anderen Ausführungsform der Erfindung umfasst
der Dental- bzw. Zahnbeleuchtungsrahmen eine Mehrzahl an Lichtquellen,
die Licht verschiedener Wellenlängen
emittieren bzw. ausstrahlen.
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In
noch einer anderen Ausführungsform
der Erfindung weist das Zahnbeleuchtungssystem einen gebogenen Beleuchtungsrahmen
mit konischen bzw. angeschrägten
bzw. verjüngten
Enden auf. Die konischen Enden ergeben weniger Masse bzw. Sperrigkeit
im Beleuchtungsrahmen in der Nähe
des Mundes des Patienten. In einer alternativen Anordnung beinhalten
die konischen Enden jeweils einen Schlitz, wobei die Schlitze so
konfiguriert sind, dass sie mit den Flügeln einer Lippenhaltevorrichtung,
die von einem Zahnpatienten getragen wird, zusammenpassen.
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In
noch einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung weist das Zahnbeleuchtungssystem hervorstehende Lichtquellen
auf, die das Zahnbeleuchtungssystem in die Lage versetzen, mehr
Licht von den Lichtquellen bereitzustellen. In einer alternativen Ausführungsform
der Erfindung weist das Zahnbeleuchtungssystem Lichtquellen auf,
die mit dem Beleuchtungsrahmen bündig
angeordnet sind.
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Die
vorliegende Erfindung zusammen mit den vorstehend angegebenen und
anderen Vorteilen kann am besten anhand der folgenden detaillierten Beschreibung
der Ausführungsformen
der Erfindung, die in den nachstehenden Zeichnungen dargestellt sind,
verstanden werden.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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1 zeigt
in perspektivischer Ansicht eine Zahnbleich- oder Härtungslampe
gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
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1a zeigt in perspektivischer Ansicht eine Zahnbleich-
oder Härtungslampe
gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
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2 zeigt
im Querschnitt verschiedene Komponenten bzw. Bestandteile eines
Bleich- oder Härtungslampenkopfes
gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
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3 zeigt
im Format einer Zusammenbauzeichnung verschiedene Komponenten bzw.
Bestandteile einer Zahnbleich- oder Härtungslampe gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
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4 zeigt
in perspektivischer Ansicht Komponenten bzw. Bestandteile eines
Lampenkopfes gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
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4a zeigt eine Reflektor- und Integratoranordnung
bzw. -zusammenbau gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
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5 zeigt
in perspektivischer Ansicht einen Lampenkopf und einen Ausleger
gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung und veranschaulicht die Entfernbarkeit des Lampenkopfes
von dem Ausleger gemäß einem
Aspekt der gezeigten Ausführungsform;
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6 zeigt
in perspektivischer Ansicht einen Lampenkopf gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung;
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7 zeigt
eine mechanische und elektrische Kopplung zwischen einem Lampenkopf
und einem Ausleger gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
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7a zeigt eine Ausführungsform eines Universal-
bzw. Kugelgelenkes;
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8 zeigt
im Format einer Zusammenbauzeichnung ein Lampenkopfgelenk gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
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8a zeigt in perspektivischer Ausschnittsansicht
Komponenten bzw. Bestandteile eines Kugelgelenks;
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9 zeigt
in perspektivischer Ansicht ein Gitter bzw. Grill ("grill") und ein elektrisches
Verbindungselement bzw. Konnektor eines Lampenkopfes gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
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10 zeigt in perspektivischer Ansicht einen Beleuchtungsrahmen
gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
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10-1 zeigt in perspektivischer Ansicht
einen Beleuchtungsrahmen mit konischen Enden gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung;
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10a zeigt in perspektivischer Ansicht einen Beleuchtungsrahmen
gemäß einem
Aspekt der gezeigten Ausführungsform;
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10b zeigt in perspektivischer Ansicht einen Beleuchtungsrahmen,
der eine nicht-reflektierende
Oberfläche
gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung aufweist;
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10c zeigt in perspektivischer Ansicht einen Beleuchtungsrahmen
mit einem elektrischen Verbindungselement gemäß einer Ausführungsform der
Erfindung;
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10d zeigt in perspektivischer Ansicht einen Beleuchtungsrahmen,
der eine rechteckige Form aufweist, gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung;
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10e zeigt in perspektivischer Ansicht den Beleuchtungsrahmen
von 12 mit Schlitzen, die mit einer
Lippenhaltevorrichtung zusammenpassen, gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung;
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10f zeigt eine Ausführungsform eines Beleuchtungsrahmens,
der eine Wärmeableitvorrichtung
bzw. einen Wärmetauscher
umfasst;
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11 zeigt in perspektivischer Ansicht eine Zahnbleich-
oder Härtungslampe
gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
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11a zeigt in perspektivischer Ansicht ein Beleuchtungssystem
gemäß einer
Ausführungsform der
Erfindung;
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11b zeigt in perspektivischer Ansicht ein alternatives
Beleuchtungssystem gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
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12 zeigt eine auseinander gezogene Ansicht einer
Lichtführung
mit einem Beleuchtungsrahmen;
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13 zeigt in perspektivischer Ansicht einen Beleuchtungsrahmen,
der Schlitze gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung aufweist;
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14 zeigt in perspektivischer Ansicht eine andere
Ausführungsform
eines Beleuchtungsrahmens;
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15 zeigt in perspektivischer Ansicht einen Beleuchtungsrahmen,
der auf bzw. an einer Trägeranordnung
bzw. -struktur angebracht ist;
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15a zeigt eine detailliertere Ansicht des Beleuchtungsrahmens
und eines Teils der Trägerstruktur;
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16 zeigt in perspektivischer Ansicht eine Lichtführung gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
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17 zeigt in perspektivischer Ansicht eine Lichtführung, umfassend
eine Aufzeichnungsvorrichtung, gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung;
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17a zeigt in auseinander gezogener perspektivischer
Ansicht eine Lichtführung,
die eine Aufzeichnungsvorrichtung und einen elastischen Protektor
bzw. Schutzvorrichtung aufweist;
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18 zeigt in rückwärtiger perspektivischer Ansicht
eine Lichtführung
gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
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19 zeigt eine Vorderansicht einer Lichtführung gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
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20 zeigt in perspektivischer Ansicht einen Dental-
bzw. Zahnlampenkopf, der so angepasst ist, dass er an eine Lichtführung gekoppelt
werden kann, gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
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20a zeigt eine Draufsicht eines Dental- bzw. Zahnlampenkopfes,
der so angepasst ist, dass er an eine Lichtführung gekoppelt werden kann,
gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
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20b zeigt eine Rückansicht eines Zahnlampenkopfes,
der so angepasst ist, dass er an die Lichtführung angekoppelt werden kann,
gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung;
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21, 21b veranschaulichen
eine halbschematische perspektivische Ansicht einer Lippenhaltevorrichtung,
bereitgestellt in Übereinstimmung
mit einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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21a veranschaulicht eine halbschematische perspektivische
Ansicht einer alternativen Lippenhaltevorrichtung, bereitgestellt
in Übereinstimmung
mit einer anderen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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22 veranschaulicht eine halbschematische planare
Unteransicht einer Lippenhaltevorrichtung aus 21a, die in eine Vorrichtung wie eine Auslassöffnung,
eine Lichtführung
einer Lampenquelle oder einen Untersuchungskegel bzw. -konus eingepasst
ist;
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22a zeigt eine Draufsicht eines Beleuchtungsrahmens,
der an eine Lippenhaltevorrichtung angepasst bzw. angeschlossen
ist, gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
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22b zeigt eine andere Ausführungsform eines Beleuchtungsrahmens,
der an eine Lippenhaltevorrichtung angepasst ist, gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
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23 veranschaulicht eine halbschematische perspektivische
Ansicht einer alternativen Lippenhaltevorrichtung, bereitgestellt
in Übereinstimmung
mit einer anderen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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24 veranschaulicht eine halbschematische Vorderansicht
der Lippenhaltevorrichtung aus 21 bei
Benutzung an einem Verwender/Patienten;
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24a veranschaulicht eine halbschematische Vorderansicht
einer beispielhaften Lippenhaltevorrichtung, gekoppelt an einen
Patienten/Benutzer, gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
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25 veranschaulicht eine halbschematische planare
Draufsicht der Lippenhaltevorrichtung aus 21a;
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25a veranschaulicht eine perspektivische Ansicht
einer anderen Ausführungsform
einer Lippenhaltevorrichtung;
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25b zeigt eine halbschematische planare Unteransicht
der Lippenhaltevorrichtung aus 25a,
die in eine Lichtführung
eingepasst ist;
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26 veranschaulicht eine halbschematische Seitenansicht
der Lippenhaltevorrichtung gemäß 25;
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27 veranschaulicht eine halbschematische Seitenansicht
der Lippenhaltevorrichtung gemäß 25, die an Kissen bzw. Polster angepasst ist;
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28 veranschaulicht eine halbschematische Draufsicht
eines Kissens bzw. Polsters, welches eine Muschelschalen- bzw. Klappschaufel-Konfiguration
aufweist;
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29 veranschaulicht eine perspektivische Ansicht
einer Ausführungsform
einer Lippenhaltevorrichtung, die einen U-förmigen Kanal bzw. Rinne bzw. Rohr
aufweist;
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29a zeigt in perspektivischer Ansicht eine Lippenhaltevorrichtung,
die hervorstehende bzw. erweiterte Flügel aufweist, gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
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29b zeigt in perspektivischer Ansicht eine Lippenhaltevorrichtung,
die Targets bzw. Platten umfasst, gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung;
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29c zeigt in perspektivischer Ansicht eine Lippenhaltevorrichtung
mit hervorstehenden bzw. erweiterten Flügeln und Targets bzw. Platten, gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
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29d zeigt in perspektivischer Ansicht eine Lippenhaltevorrichtung,
die einen Filmhalter umfasst, gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung;
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29e zeigt in perspektivischer Ansicht eine alternative
Anordnung bzw. Konfiguration einer Lippenhaltevorrichtung;
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30 veranschaulicht eine perspektivische Ansicht
einer Ausführungsform
einer Lippenhaltevorrichtung, die eine U-förmige Rinne bzw. Kanal bzw. Schiene
mit einer Lasche aufweist;
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31 zeigt in perspektivischer Ansicht eine Lippenhaltevorrichtung,
die sowohl den unteren als auch den oberen Satz Zähne aufnimmt,
gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung;
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32 zeigt eine auseinander gezogene Ansicht der
Kombination einer Lippenhaltevorrichtung mit der Lichtführung und
einer Lampe;
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32a zeigt in perspektivischer Ansicht ein stationäres bzw.
ortsfestes Abbildungsstativ bzw. -ständer gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung;
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32b zeigt eine Ausführungsform der Erfindung, umfassend
eine Dental- bzw. Zahnhaltevorrichtung bzw. eine Zahnträgerstruktur
und ein Zahnabbildungshaltesystem;
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32c zeigt eine andere Ausführungsform der Erfindung, umfassend
eine Zahnträgerstruktur und
ein Zahnabbildungshaltesystem;
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33 zeigt in perspektivischer Ansicht Bestandteile
bzw. Komponenten eines Lampenkopfes gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung;
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34 zeigt in einer Seitenquerschnittsansicht eine überlappende
Verbindung bzw. Fuge bzw. Gelenk eines Lampenkopfes gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
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35 zeigt eine Ansicht einer Stromversorgungseinheit
gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
-
36 zeigt in Form eines Blockdiagramms ein Steuer-
bzw. Kontrollsystem für
eine Dental- bzw. Zahnlampe gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
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37 ist ein Flussdiagramm des Startverfahrens des
Steuerungs- bzw. Kontrollsystems von 35;
und
-
38 ist ein Flussdiagramm des Lampensystemüberwachungsverfahrens
des Steuerungs- bzw. Kontrollsystems von 35.
-
Detaillierte Beschreibung
der Erfindung
-
Die
im Folgenden angegebene genaue Beschreibung soll eine Beschreibung
der vorliegend beispielhaft ausgeführten Zahnbleich- und Zahnmaterialhärtungsverfahren
und -vorrichtungen, die in Übereinstimmung
mit Aspekten der vorliegenden Erfindung bereitgestellt werden, darstellen
und soll nicht die einzigen Formen darstellen, in welchen die vorliegende
Erfindung hergestellt oder verwendet werden kann. Die Beschreibung
legt die Merkmale und die Schritte zur Herstellung und Verwendung
der Zahnbleich- und Zahnmaterialhärtungsverfahren und -vorrichtungen
der vorliegenden Erfindung dar. Es soll jedoch verstanden werden,
dass die gleichen oder äquivalente
Funktionen und Bestandteile bzw. Komponenten, die in den Zahnbleich-
und Zahnhärtungsverfahren
und -vorrichtungen verwendet werden, auch durch unterschiedliche
Ausführungsformen
bewerkstelligt werden können,
welche auch von dem Erfindungsgedanken und dem Schutzumfang der
Erfindung umfasst werden sollen.
-
Alle
technischen und wissenschaftlichen Ausdrücke, die im Rahmen dieser Erfindung
verwendet werden, haben die gleiche Bedeutung, wie sie im Allgemeinen
von einem Fachmann auf dem Gebiet, zu dem diese Erfindung gehört, verstanden
werden, es sei denn, sie sind anders definiert. Obwohl jegliche
Verfahren, Vorrichtungen und Materialien, die ähnlich oder äquivalent
zu den hierin beschriebenen sind, in der Ausführung oder beim Testen der
Erfindung verwendet werden können,
werden die beispielhaften Verfahren, Vorrichtungen und Materialien nun
beschrieben.
-
Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Beleuchtungssystem zum Zahnbleichen,
Abbilden oder Härten.
Das Lampensystem aktiviert eine Bleichsubstanz oder Füllungszusammensetzung
bzw. -verbundstoff welche auf die Zähne eines Patienten mit Licht
von einer Lichtquelle angewendet wird.
-
Zum
Beispiel werden beim Zahnaufhellen bzw. -bleichen Reinigungs- und/oder
Bleichmittel auf die Zähne
eines Patienten aufgetragen. Bei der Zahnreparatur oder -wiederherstellung
werden Füllmaterialzusammensetzungen
bzw. Verbundstoff-Füllmaterialien
auf die Oberfläche
und/oder in einen Hohlraum in einem Zahn aufgetragen bzw. eingebracht.
Die Bleichmittel und/oder Zusammensetzungen bzw. Verbundstoffmaterialien
werden durch die Anwendung von Energie, wie etwa z.B. elektromagnetische
Energie, aktiviert. Beim Abbilden erzeugt die Lichtquelle ein Bild
des Zahnes oder der Zähne
des Patienten entweder durch Direktabbildung, z.B. unter Verwendung
von Röntgenstrahlen, oder
durch indirekte Abbildung oder Durchleuchtung.
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Zur
wirkungsvollen Aktivierung oder Abbildung unter gleichzeitiger Verringerung
von störender Erwärmung der
Zähne und
des umgebenden Gewebes kann elektromagnetische Energie einer speziellen
Wellenlänge,
optimiert z.B. für
die Aktivierung der speziell verwendeten Chemikalien, bereitgestellt werden.
Zum Beispiel ist es bekannt, dass man Strahlung im Bereich des sichtbaren
und ultravioletten Spektrums von einer Lichtquelle auf den Zahn oder
die Zähne
eines Zahnpatienten appliziert bzw. anwendet, um ein Bleichmittel
bzw. eine Aufhellungsverbindung oder eine Füllungszusammensetzung bzw.
einen Füllungsverbundstoff
zu aktivieren.
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Eine
andere Möglichkeit,
um eine wirkungsvolle chemische Aktivierung eines Zahnbleichmittels bzw.
einer Zahnbleichverbindung zu bewerkstelligen, ist, eine Lichtquelle
so anzuordnen, dass sie die Zahnoberflächen, die behandelt werden,
vollständig beleuchtet.
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Da
die Lichtintensität
sich invers mit der dritten Potenz des Abstandes von einer Lichtquelle
verändert,
ist es wünschenswert,
dass die verwendete Lichtquelle verhältnismäßig nahe an den zu behandelnden
Zahnoberflächen
angeordnet ist. Da manches Licht, welches wirkungsvoll für die chemische Aktivierung
einer Zahnbleich- oder -härtungsverbindung
oder zum Abbilden ist, auch schädlich
für weiche
Gewebe sein kann, ist es auch wünschenswert, Zahnfleisch,
Zunge, Gesichtshaut und andere weiche Gewebe eines Patienten so
wenig wie möglich der
Lichtquelle auszusetzen.
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In
Anbetracht dieser Überlegungen
ist es wünschenswert,
dass ein Beleuchtungssystem in der Lage ist, die Lichtquelle schnell
und zuverlässig
in der Nähe
der Zähne
oder des Munds eines Patienten anzuordnen.
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Um
dies zu erreichen, umfassen in einem Aspekt eine Referenzvorrichtung,
wie etwa eine Lippenhaltevorrichtung, und ein Abstandshalter, wie etwa
eine Lichtführung,
Strukturen, die aneinander koppeln können, wenn die Referenzvorrichtung
und der Abstandshalter sich aneinander legen. In einem anderen Aspekt
umfassen der Abstandshalter und das Lampensystem Strukturen, die
wieder entfernbar aneinanderkoppeln, wenn der Abstandshalter und die
Lampe sich aneinander legen. Die aneinander koppelnden Strukturen
können
dazu dienen, den Abstandshalter axial und gegen Verdrehen zu stabilisieren.
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Das
Lampensystem und ein Trägersystem können Strukturen
umfassen, die aneinander koppeln, wenn das Lampensystem und das
Trägersystem
sich aneinander legen.
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Das
Wort Struktur betrifft, wenn es im Rahmen dieser Erfindung in Beziehung
zu der Referenzvorrichtung, dem Abstandshalter, dem Lampensystem
und dem Trägersystem
verwendet wird, den Teil der Referenzvorrichtung, des Abstandshalters
und des Lampensystems, welcher so geformt ist, dass er mit einem
entsprechenden Teil einer benachbarten bzw. angrenzenden Komponente
zusammenpasst. Es umfasst Teile der zuvor aufgeführten Gegenstände, welche
durch Formpressen gebildet werden oder Teile, welche getrennt bzw.
einzeln gebildet werden und darauf folgend zusammengebaut werden.
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Geeignete
Kopplungsstrukturen umfassen Zungen bzw. Laschen und Vertiefungen
("tongues and grooves"), Pfosten und Sockel
("posts and sockets"), schwenkbare Haken
und Sockel ("swingable hooks
and sockets"), rückstellfähige Halter
und Sockel ("resilient
clips and sockets"),
zungen- oder flügelartige
Elemente und Schlitze, Kugel und Hohlraum bzw. Vertiefung, Kugel
und Sockel, von denen einige weiter unten im Einzelnen beispielhaft
aufgeführt
sind.
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Das
Dental- bzw. Zahnverfahren umfasst das Schützen der weichen Gewebe eines
Patienten und umfasst typischerweise das Aufbringen einer weichen
Auflage, wie etwa eine Gummifolie bzw. -bahn oder eine Schaumfolie
bzw. -bahn, über
das Zahnfleisch u. andere weiche Gewebe des Patienten. In einem
Härtungsverfahren
kann die Auflage auch auf die nicht-behandelten Zähne aufgebracht werden.
Die weichen Gewebe des Patienten können alternativ zum Beispiel
durch undurchsichtige Mullkissen oder durch Maskierungschemikalien,
die nicht durch UV-Licht härtbar
sind und UV-Licht blocken, geschützt
werden. Nachdem die weichen Gewebe des Patienten geschützt worden
sind, wird eine Bleichzusammensetzung oder eine Füllungszusammensetzung
auf den Zahn oder die Zähne
aufgebracht. Die Zusammensetzung wird dann mit Licht von dem Lampensystem aktiviert.
Das Lichtsystem der vorliegenden Erfindung kann leicht an eine Person
angepasst werden und ist ergonomisch sowohl für rechtshändische als auch linkshändische
Verwender kompatibel. Ferner sind die Teile des Lichtsystems trennbar
und modular, so dass das Lichtsystem leicht zusammensetzbar, auseinandernehmbar,
verpackbar, versendbar oder transportierbar ist. Zusätzlich können einzelne
Teile oder Module zur Reparatur oder Erneuerung eingesendet werden.
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Das
Gummimaterial, welches als die weiche Auflage verwendet werden kann,
kann entweder natürlichen
oder synthetischen Gummi umfassen. Synthetische Gummis können z.B.
elastomere Materialien sein und können, ohne darauf beschränkt zu sein,
verschiedene Copolymere oder Blockcopolymere (Kratons®),
erhältlich
von Kraton Polymers, wie etwa Styrolbutadiengummi oder Styrolisoprengummi, EPDM
(Ethylenpropylendienmonomer)-Gummi,
Nitril (Acrylnitrilbutadien)-Gummi, Latexgummi und dergleichen umfassen.
Schaummaterialien können
geschlossenzellige Schaumstoffe oder offenzellige Schaumstoffe sein
und umfassen, ohne darauf beschränkt
zu sein, einen Polyolefinschaum wie etwa ein Polyethylenschaum,
ein Polypropylenschaum und ein Polybutylenschaum; einen Polystyrolschaum;
einen Polyurethanschaum; jeglichen elastomeren Schaum, der aus jeglichem
voranstehend beschriebenen elastomeren oder Gummimaterial hergestellt
ist; oder jegliche biologisch abbaubaren oder biologisch kompostierbaren
Polyester, wie etwa Polymilchsäureharz
(umfassend L-Milchsäure
und D-Milchsäure)
und Polyglycolsäure
(PGA); Polyhydroxyvalerat/Hydroxybutyratharz (PHBV) (Copolymer aus
3-Hydroxybuttersäure
und 3-Hydroxypentanonsäure
(3-Hydroxyvaleriansäure)
und Polyhydroxyalkanoat (PHA)-Copolymere; und Polyester/Urethanharze.
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1 zeigt
eine perspektivische Ansicht eines Zahnbleich-, Abbildungs- oder
Härtungslampensystems 100 gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. Die Lampe 100 umfasst einen Lampenkopf 102,
der ein Lampenkopfgehäuse 104 und
eine Lichtführung 106 aufweist.
Der Lampenkopf 102 stellt das Licht bereicht, welches z.B.
eine Bleichsubstanz oder Härtungszusammensetzung,
die auf die Zähne
eines Patienten aufgebracht ist, aktiviert, indem das Licht durch
die Lichtführung 106 geleitet wird.
Dieses Lampensystem kann in einer Zahnarztpraxis oder einem Zahnlabor
verwendet werden.
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Das
Lampengehäuse 104 und
der Lampenkopf 102 können
aus jeglichem Polymermaterial, z.B. einem Polymer, welches pressgeformt
oder gegossen werden kann, oder einem Metall oder einer metallischen
Legierung hergestellt werden. Geeignete Polymere umfassen Polyethylen,
Polypropylen, Polybutylen, Polystyrol, Polyester, Acrylpolymere,
Polyvinylchlorid, Polyamid oder Polyetherimid wie ULTEM®; eine
Polymerverbindung bzw. -legierung, wie etwa Xenoy®-Harz,
welches eine Zusammensetzung bzw. Verbundstoff von Polycarbonat
und Polybutylenterephthalat ist, oder Lexan®-Kunststoff,
welcher ein Copolymer aus Polycarbonat und Isophthalatterephthalat-Resorzinharz
ist (alle von GE Plastics erhältlich), flüssigkristalline
Polymere bzw. Flüssigkristallpolymere,
wie etwa ein aromatische Polyester oder ein aromatisches Polyesteramid,
enthaltend als Bestandteil mindestens eine Verbindung, ausgewählt aus
der Gruppe, bestehend aus einer aromatischen Hydroxycarbonsäure (wie
etwa Hydroxybenzoat (steifes Monomer), Hydroxynaphthoat (flexibles
Monomer)), einem aromatischen Hydroxyamin und einem aromatischen
Diamin (beispielhaft in US-Patent Nrn. 6,242,063, 6,274,242, 6,643,552
und 6,797,198 beschrieben, deren Inhalt hierin durch Bezugnahme eingeschlossen
ist), Polyesterimidanhydride mit endständiger Anhydridgruppe oder
Seitenanhydride (beispielhaft im US-Patent Nr. 6,730,377 beschrieben, dessen
Inhalt hierin durch Bezugnahme eingeschlossen ist) oder Kombinationen
davon.
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Zusätzlich können auch
jegliche polymeren Verbundstoffe bzw. Polymerverbundstoffe wie technische
Prepregs oder Verbundstoffe, welche Polymere, gefüllt mit
Pigmenten, Kohlenstoffteilchen, Siliziumdioxid, Glasfasern, leitfähigen Teilchen,
wie etwa Metallteilchen oder leitfähige Polymere, oder Mischungen
davon, sind, verwendet werden. Zum Beispiel kann eine Mischung bzw.
Blend aus Polycarbonat und ABS (Acrylnitrilbutadienstyrol) für das Lampengehäuse und
den Lampenkopf verwendet werden.
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Im
Allgemeinen sind Polymermaterialien oder Komposite bzw. Verbundstoffe
mit Hochtemperaturbeständigkeit
geeignet.
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Geeignete
Metalle oder Metalllegierungen können
rostfreien Stahl, Aluminium, eine Legierung wie etwa eine Ni/Ti-Legierung,
jegliche amorphen Metalle, umfassend die von Liquid Metal, Inc.
erhältlichen,
oder ähnliche,
wie die im US-Patent Nr. 6,682,611 und in der US-Patentanmeldung
Nr. 2004/0121283 beschriebenen, deren gesamter Inhalt hierin durch
Bezugnahme eingeschlossen ist, umfassen.
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Ein
flüssigkristallines
Polymer oder ein cholesterisches flüssigkristallines Polymer, welches
eher in der Lage ist, Lichtenergie zu reflektieren als durchzulassen,
kann entweder als eine Beschichtung oder als der Hauptbestandteil
des Gehäuses 104 und/oder
des Lampenkopfes 102 verwendet werden, um den Verlust von
Lichtenergie zu minimieren, wie z.B. in US-Patent Nrn. 4,293,435, 5,332,522, 6,043,861,
6,046,791, 6,573,963 und 6,836,314 beschrieben, deren Inhalt hierin
durch Bezugnahme eingeschlossen ist.
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Der
Lampenkopf 102 ist an ein erstes Ende eines Auslegers 108 angebracht.
Der Lampenkopf 102 ist bezüglich des Auslegers 108 positionierbar und
weist einen großen
Bewegungsbereich bezüglich
des Endes des Auslegers 108 auf. Der Ausleger 108 wird
durch einen Mast 110 getragen bzw. gestützt. In der veranschaulichten
Ausführungsform
ist der Ausleger 108 drehbar an den Mast 110 an
einer Stelle auf dem Ausleger 108, die näher an einem zweiten
Ende des Auslegers 108 als das Lampenkopfgehäuse 104 liegt,
montiert.
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Der
Ausleger 108 ist bezüglich
des Mastes 110 anpassbar positionierbar. Der Ausleger 108 weist
sowohl einen Rotations- als auch einen Kipp- bzw. Schwenkbewegungsbereich
bezüglich
des Mastes 110 auf. Ein Gegengewicht 122 an dem
zweiten Ende des Auslegers 108 sorgt für einen Ausgleich für den Lampenkopf 102.
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Der
Mast 110 ist an die Basis 112 angebracht. In der
veranschaulichten Ausführungsform
ist der Mast 110 bezüglich
der Basis 112 befestigt. In der gezeigten Ausführungsform
ist die Basis 112 eine bewegliche bzw. rollende Basis,
die eine Vielzahl von Auslegern 118 aufweist, die radial
von der Mitte bzw. von dem Zentrum 116 der Basis 112,
an dem der Mast 110 angebracht ist, weg- bzw. hervorstehen.
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Der
Ausleger 108, der Mast 110 und die Basis 112 können aus
jeglichem Polymer oder Metall hergestellt werden, wie etwa die,
die weiter oben für die
Verwendung in dem Lampengehäuse 104 aufgeführt sind.
Hier müssen
die geeigneten Materialien jedoch nicht hochtemperaturbeständig sein,
da der Ausleger 108, der Mast 110 und die Basis 112 mit
weniger Wahrscheinlichkeit irgendeiner potentiellen Hochtemperaturumgebung
ausgesetzt sind. Andererseits ist Strukturbeständigkeit bzw. strukturelle
Integrität
eine wünschenswertere
Eigenschaft bzw. Merkmal.
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In
der veranschaulichten Ausführungsform ist
ein Rollrad ("caster
wheel") 120 an
das jeweilige entfernte Ende jedes der Vielzahl an Auslegern bezüglich des
Zentrums 116 der Basis 112 gekoppelt. Das Rollrad 120 ist
so angepasst, dass es eine Oberfläche, z.B. einen Trägerboden
berührt
und so durch diesen getragen wird. In einer Ausführungsform der Erfindung umfasst
mindestens eines der Rollräder 120 einen
Bremsmechanismus, der das Rollen des Rollrades verhindert, wenn
der Bremsmechanismus sich in einer Sperrposition befindet. In einer
anderen Ausführungsform
der Erfindung beinhalten eine Mehrzahl von Rollrädern 120 den Bremsmechanismus.
In einer weiteren Ausführungsform
enthalten eine Mehrzahl von Rollrädern 120 einzelne
entsprechende Bremsmechanismen.
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Die
rollbare bzw. rollende Basis 120 erlaubt es dem gesamten
Lampensystem 100, bezüglich
eines Patienten in einem Zahnarztstuhl positionierbar zu sein. Die
rollbare Basis 112, die hier gezeigt wird, ist nur ein
Beispiel. Andere Arten von rollenden Basen sind von dem Umfang der
Erfindung umfasst. Zusätzlich
kann der Mast 110 in anderen Ausführungsformen der Erfindung
bezüglich
der Basis 112 axial dreh- bzw. rotierbar sein. Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung ist der Mast 110 gebogen bzw. gekrümmt und
die Biegung definiert entsprechend eine konkave Seite 124 und
eine konvexe Seite 126 des Mastes 110.
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In
der gezeigten Ausführungsform
ist eine Stromversorgungseinheit 114 an den Mast 110 auf der
konvexen Seite 126 angebracht. Die Stromversorgungseinheit 114 umfasst
Steuerungen für
das Lampensystem 100.
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Das
Gehäuse
der Stromversorgungseinheit 114, die rollende Basis 112 und
die Roller 120 können
auch aus jeglichem Polymer oder Metall hergestellt werden, welches
strukturelle Beständigkeit
gewährleistet,
wie etwa die Materialien, die weiter oben für die Verwendung in dem Lampengehäuses 104 beschrieben
sind. Hier können
die geeigneten Materialien nicht das Vermögen der Hochtemperaturbeständigkeit
aufweisen, da die rollende Basis 112 und die Roller 120 auch
nicht einer potentiellen Hochtemperaturumgebung ausgesetzt sind
(im Gegensatz zu dem Gehäuse
der Stromversorgungseinheit 114, dem Lampengehäuse 104 und
dem Lampenkopf 102).
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Im
Betrieb ist das Lampensystem 110 bezüglich des Patienten in einem
Zahnarztstuhl (nicht gezeigt) positioniert. Die Anordnung der Stromversorgungseinheit 114 an
dem Mast 110 ermöglicht
es dem Lampensystem 100 zu arbeiten, ob das Lampensystem 100 nun
auf der rechten oder auf der linken Seite des Patienten positioniert
ist. Die Biegung bzw. Krümmung
des Mastes 110 ermöglicht
es dem Lampensystem 100, bezüglich des Patienten so positioniert
zu sein, dass die Stromversorgungseinheit 114 vom Patienten
entfernt angeordnet ist, was das Lampensystem 100 einfacher
zu betreiben macht.
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In
einer Ausführungsform
kann der Mast 110 eine gleichmäßige äußere Abmessung bzw. Dimension
entlang seiner Länge
aufweisen, wie in 1 gezeigt. In einer anderen
Ausführungsform
kann der Mast 110 eine nicht-einheitliche äußere Abmessung bzw.
Dimension entlang seiner Länge
aufweisen, wie in 1a gezeigt. In 1a hat der Mittelteil des Mastes 110 eine
größere Abmessung
bzw. Dimension als die anderen Teile des Mastes. In einem Aspekt kann
dieser Mittelteil mit der Anbringposition der Energie- bzw. Stromversorgungseinheit 114 zusammentreffen.
In einem anderen Aspekt kann der breitere Teil des Mastes 110 abgeflacht
sein, um eine Energieversorgungseinheit 114 zu tragen.
In einem dritten Aspekt kann der breitere Teil vertieft oder ausgebuchtet
sein, um eine Energieversorgungseinheit 114 derart aufzunehmen,
dass die Energieversorgungseinheit 114 nicht weit aus dem
allgemeinen Profil des Mastes 110 hervorsteht.
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In
einer Ausführungsform
der Erfindung können
der Ausleger 108 und der Mast 110 so positioniert
sein, dass deren Platzbedarf bzw. Basisfläche nicht über die Basisfläche bzw.
den Platzbedarf der Basis 112 hinausreicht. Insbesondere,
wenn der Ausleger 108 bei einem minimalen senkrechten Winkel rotiert
wird, wodurch der Lampenkopf sich auf der geringsten Höhe in der
Nähe der
Basis befindet, fällt
die Projektion des Lampensystems auf dem Boden gänzlich in den Umfang der Basis 112.
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In
einer anderen Ausführungsform
können der
Ausleger 108 und der Mast 110 so positioniert werden,
dass deren Basisfläche über die
Basisfläche der
Basis 112 hinausreicht, wobei der Schwerpunkt des Dental-
bzw. Zahnlampensystems innerhalb der Basis 112 liegt.
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In
einer alternativen Ausführungsform
der Erfindung ragt die äußerste Oberfläche des
Gegengewichtes 122 nicht über die Außengrenze der Basis 112 in
jeglicher Winkelposition des Auslegers 108 hinaus.
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Wie
in der Ausführungsform
von 1 gezeigt, ermöglicht
es die Anordnung bzw. Positionierung der Stromversorgungseinheit 114 an
dem Mast 110, kombiniert mit der Positionierbarkeit des
Lampensystems 100 auf jeder Seite des Patienten, sowohl
rechtshändischen
als auch linkshändischen Lampenbetreibern,
das Lampensystem 100 gleichermaßen bequem und wirksam zu betreiben.
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Wenn
das Lampensystem 100 einmal bezüglich des Patienten positioniert
ist, gleicht der Betreiber den Abstandshalter, welcher in 1 als
eine Lichtführung 106 gezeigt
ist, mit dem Lampensystem ab. Der Lampenkopf 102 kann durch
den großen
Bewegungsbereich sowohl des Auslegers 108 bezüglich des
Mastes 110 als auch des Lampenkopfes 102 bezüglich des
Auslegers 108 in einem großen Positionsbereich eingestellt
werden. Die Lichtführung 106 kann
so konfiguriert werden, dass sie an den Lampenkopf 104 und
eine Referenzvorrichtung passt, welche eine Lippenhaltevorrichtung
(nicht in 1 oder 1a gezeigt)
sein kann, die von einem Patienten getragen wird, wodurch eine im
Wesentlichen präzise
Koordination bzw. Ausrichtung mit dem Mund des Patienten gewährleistet
wird. Beispielhafte Ausführungsformen
und Materialien werden in der US-Anmeldung Nr. 60/604,577, "Lippenretraktoren bzw.
-haltevorrichtungen",
eingereicht 8/25/2004, beschrieben und werden in größerem Detail
weiter unten beschrieben.
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Die
Lichtführung 106 kann
auch aus ähnlichen
Materialien, wie oben für
das Lampengehäuse 104 und
den Lampenkopf 102 beschrieben, hergestellt werden. Zusätzlich kann,
wie im Fall des Lampengehäuses 104 und
des Lampenkopfes 102, ein cholesterisches Flüssigkristallpolymer,
welches eher Lichtenergie reflektieren als sie durchlassen bzw. übertragen
kann, entweder als Beschichtung oder als der Hauptbestandteil der
Lichtführung
verwendet werden, um den Verlust an Lichtenergie, wie z.B. weiter
oben beschrieben, zu minimieren.
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2 zeigt
in einem Querschnitt verschiedene Teile bzw. Komponenten des Lampenkopfgehäuses 104 und
der Lampenunteranordnung bzw. des Lampenunterzusammenbaus 130 gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung. Eine Lichtquelle 300, die im Inneren des
Lampenkopfgehäuses 104 angeordnet
ist, umfasst einen ersten Reflektor 302 integral zu der
Lichtquelle 300. Der erste Reflektor 302 richtet Licht
von der Lichtquelle 300 im Allgemeinen entlang eines Weges 304 durch
eine Öffnung 310 in
dem Lampenkopfgehäuse
auf ein Ziel (nicht gezeigt) wie eine Bleichverbindung, die auf
einer Zahnoberfläche aufgebracht
ist, oder eine Füllungsverbindung
bzw. Füllzusammensetzung,
die sich entweder auf der Oberfläche
oder in dem Hohlraum eines Zahns befindet.
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Der
Lichtweg 304 umfasst einen zweiten Reflektor 306,
der im Allgemeinen koaxial bzw. konzentrisch mit dem ersten Reflektor 302 ist.
Der Körper des
zweiten Reflektors 306 umfasst eine obere Lasche bzw. Kontaktnase 309 und
eine untere Lasche bzw. Kontaktnase 310, welche nach dem
Zusammenbau zur Lichtquellenbasis 322 hin vertieft bzw. eingedrückt ("depressed") sind. Die obere
Lasche 309 und die untere Lasche 310 stellen zusätzlichen Schutz
bereit, um die Lichtquelle 300 an ihrer Stelle zu halten,
wenn der Lampenkopf 102 erschüttert oder fallengelassen wird.
Der zweite Reflektor 306 umfasst eine reflektierende innere
Oberfläche,
die so angepasst ist, dass sie weiter Licht in Richtung der Öffnung 310 auf
das Ziel steuert. Die vorliegende Ausführungsform des Lampenkopfgehäuses 104 umfasst
ferner eine optische Linse 308, die innerhalb des zweiten
Reflektors 306 angeordnet ist. Gemäß dieser Ausführungsform
umfasst die optische Linse 308 mindestens eine gebogene
Oberfläche
und ist so angepasst, dass sie das Licht von der Lichtquelle 300 auf
die Öffnung 310 richtet.
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Der
Lichtweg 304 umfasst ferner einen Integrator 312,
der in der Nähe
des zweiten Reflektors 306 angeordnet ist und im Allgemeinen
koaxial mit dem ersten Reflektor 302 ist. Der Integrator 312 dient dazu,
das Licht zu integrieren, um Licht von einheitlicher Intensität bereitzustellen,
welches durch die Öffnung 310 tritt.
Der Lichtweg 304 umfasst ferner einen Streu- bzw. Streuungskörper 330,
der innerhalb des Integrators 312 angeordnet ist. Zusätzlich dient
ein optischer Filter 314, der deckungsgleich mit der zweiten Öffnung 310 angeordnet
ist, dazu, den Durchgang von verschiedenen Wellenlängen des
Lichtes zu verhindern und gleichzeitig den Durchgang von anderen
Wellenlängen
zu erlauben. Zum Beispiel kann in einer Ausführungsform der optische Filter 314 dazu
dienen, den Durchgang des meisten Lichtes, welches als im Infrarotbereich
liegend charakterisiert ist, durch die zweite Öffnung 310 auf das
Ziel zu verhindern. Im Gegensatz dazu darf das Licht in den ultravioletten und/oder
sichtbaren Bereichen passieren. Folglich ist Licht, welches für die Aktivierung
einer Zahnbleichverbindung geeignet ist, außerhalb der Öffnung 310 verfügbar, während infrarotes Licht,
welches sonst die Temperatur des Zielbereichs unzulässig erhöhen würde, vom
Zielbereich ausgeschlossen ist oder auf annehmbare Niveaus verringert
ist.
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Die
Lichtquelle der oben beschriebenen Ausführungsform kann auch ein gasgefülltes Bogenlicht, wie
etwa eine Hallogenquelle, Licht-emittierende Halbleitervorrichtungen,
Lichtemittierende Chips, wie etwa eine lichtemittierende Diode (LED),
eine Festkörper-LED,
eine LED-Anordnung oder eine Fluoreszenzlichtquelle umfassen, welche
alle nur beispielhaft sind. Andere Arten von lichterzeugenden Vorrichtungen,
umfassend Laser und Röntgenstrahlenquellen,
sind innerhalb des Umfangs der Erfindung möglich.
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3 ist
eine auseinander gezogene Ansicht einer Lampenkopfes gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung. In der gezeigten Ausführungsform umfasst eine Lichtquelle 300 einen
ersten Reflektor 302. Der Lampenunterzusammenbau 130 weist
eine Wärmeableitvorrichtung 320-1, 320-2 auf, welche
an den Lichtquellenballast ("ballast")/Basis 322 gekoppelt
ist. Ein Ventilator 324, der in dem Lampenkopfgehäuse 104 in
der Nähe
der Wärmeableitvorrichtung 320 und
des Ballasts/Basis 322 angeordnet ist, hält ferner
die Quelle 300 und den Lampenunterzusammenbau 130 kühl. Die
Wärmeableitvorrichtung
kann aus jeglichem Material hergestellt sein, welches eine gute
Wärmeleitfähigkeit
aufweist, umfassend Metallblöcke
aus Kupfer, Aluminium oder ähnlichem.
In einer anderen Ausführungsform
umfasst das Kühlsystem
Wärmerohre
bzw. Kühlschlangen.
In einer anderen Ausführungsform
umfasst das Kühlsystem
Phasenänderungsmaterialien,
einige Ausführungsformen
und Materialien sind in der US-Anmeldung Nr. 10/XXX,XXX mit dem
Titel "Dentallichtvorrichtungen
mit einer verbesserten Wärmeableitvorrichtung", welche gleichzeitig
eingereicht wird, beispielhaft dargestellt; und in der US-Provisional-Anmeldung
Nr. 60/585,224 mit dem Titel "Dentallichtvorrichtungen
mit einer mit Phasenänderungsmaterial
gefüllten
Wärmeableitvorrichtung", eingereicht 7/2/2004,
beispielhaft dargestellt, deren Inhalte hierin durch Bezugnahme
eingeschlossen sind.
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Wärmeableitvorrichtungen,
die ein Phasenänderungsmaterial
aufweisen, können
Wärme wirkungsvoller
von einer Lichtquelle oder -quellen mit einem gegebenen Gewicht
des Wärmeableitvorrichtungsmaterials
entfernen oder ableiten, wenn sie mit einer Wärmeableitvorrichtung verglichen
werden, welche aus einem kompakten Block aus thermisch leitfähigem Material,
wie etwa Metall, hergestellt ist. Eine solche Wärmeableitvorrichtung kann sogar Wärme von
einer Härtungslichtvorrichtung
wirkungsvoll entfernen oder ableiten, wenn ein verringertes Gewicht
des Materials verwendet wird. Die Verwendung eines Phasenänderungsmaterials,
das innerhalb eines hohlen thermisch leitfähigen Materials, wie etwa eine
Wärmeableitvorrichtung,
eingeschlossen ist, anstelle einer herkömmlichen kompakten Metallwärmeableitvorrichtung,
kann das Gewicht der Härtungslampe
herabgesetzen und die Zeit, welche die Wärmeableitvorrichtung benötigt, um
die "Abschalt"-Temperatur zu erreichen,
wie sie in der Dentalhärtungslichtindustrie
genannt wird, erhöhen.
Die Zeitspanne, bevor die Abschalttemperatur erreicht wird, wird
als die "Betriebszeit" bezeichnet. Indem
die "Betriebszeit", d.h. die Zeit,
in der das Licht eingeschaltet bleiben kann, verlängert wird,
wird die Zeit, in der ein Zahnarzt das Härtungs- oder Bleichverfahren durchführen kann,
verlängert.
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In
einer Ausführungsform
wird eine wieder aufladbare Dental- bzw. Zahnhärtungslampe, umfassend mindestens
ein Phasenänderungsmaterial,
offenbart. In einer anderen Ausführungsform
wird ein Dental- bzw. Zahnbleichlicht, umfassend mindestens ein
Phasenänderungsmaterial,
offenbart. Die Wärmeableitvorrichtung
umfasst einen Block aus thermisch leitfähigem Material, wie etwa Metall,
mit einer Bohrung oder einem Hohlraum, welcher mindestens teilweise
mit einem Phasenänderungsmaterial
gefüllt ist.
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Die
Wärmeableitvorrichtung
kann durch das Aushöhlen
eines thermisch leitfähigen
Materials, wie etwa Metall, und das mindestens teilweise Auffüllen des
Hohlraums mit mindestens einem Phasenänderungsmaterial vor dem Verschließen, um
das Phasenänderungsmaterial
im Inneren zu sichern, konstruiert sein, so dass mindestens ein
Phasenänderungsmaterial
im Wesentlichen enthalten oder von einem thermisch leitfähigen Material,
etwa Metall, welches gewöhnlich
in der Herstellung einer herkömmlichen
Wärmeableitvorrichtung
verwendet wird, umgeben ist.
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Alternativ
kann die Wärmeableitvorrichtung gegossen
oder aus einem thermisch leitfähigen
Material gearbeitet sein, wie etwa Metall, um Wände, die eine Bohrung oder
einen Hohlraum umgeben, zu erzeugen. Die Bohrung oder der Hohlraum
wird teilweise mit mindestens einem Phasenänderungsmaterial vor dem Verschließen gefüllt, um
das Material im Inneren zu sichern.
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In
einer Ausführungsform
kann die erfinderische Wärmeableitvorrichtung
selbst verwendet werden. In einer anderen Ausführungsform kann sie zusätzlich zu
einem Ventilator, in Verbindung mit einer herkömmlichen Metallblockwärmeableitvorrichtung, oder
Kombinationen davon verwendet werden.
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Die
erfinderische Wärmeableitvorrichtung kann
innerhalb der Dental- bzw. Zahnhärtungslicht-, Abbildungs-
oder Bleichlichtquelle in der selben Art und Weise wie eine herkömmliche
Metallblockwärmeableitvorrichtung
eingebaut werden, wie etwa durch ihr Anbringen an der Wärme erzeugenden Quelle,
d.h. der Lichtquelle, welche jegliche der oben genannten oder Kombinationen
davon umfasst, oder durch Anbringen an eine andere Wärmeableitvorrichtung.
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Geeignete
Phasenänderungsmaterialien können organische
Materialien, anorganische Materialien oder Kombinationen davon umfassen.
Diese Materialien können
im Wesentlichen reversibel ihre Phase ändern bzw. wechseln und können typischerweise
eine große,
wenn nicht unendliche Anzahl von Zyklen durchlaufen, ohne ihre Wirksamkeit
zu verlieren. Organische Phasenänderungsmaterialien
umfassen Paraffinwachse, 2,2-Dimethyl-n-docosan (C24H50), Trimyristin ((C13H27COO)3C3H3) und 1,3-Methylpentacosan (C26H54). Anorganische Materialien, wie etwa hydratisierte
Salze, umfassend Natriumhydrogenphosphatdodecahydrat (Na2HPO4·12H2O), Natriumsulfatdecahydrat (Na2SO4·10H2O), Eisenchloridhexahydrat (FeCl3·6H2O) und TH29 (ein hydratisiertes Salz mit
einer Schmelztemperatur von 29° C,
erhältlich
von TEAP Energy of Wangara, Australien) oder metallische Legierungen,
wie etwa Ostalloy 117 oder UM 47 (erhältlich von Umicore Electro-Optic
Materials), können
ebenfalls verwendet werden. Beispielhafte Materialien sind Feststoffe
bei Raumtemperatur, die Schmelzpunkte zwischen etwa 30° C und etwa
50° C, mehr
z.B. zwischen etwa 35° C
und etwa 45° C
aufweisen. Beispielhafte Materialien weisen außerdem eine hohe spezifische
Wärme, z.B.
mindestens etwa 1,7, mehr z.B. mindestens 1,9 auf, wenn sie sich
in dem Zustand bei Raumtemperatur befinden. Zusätzlich können die Phasenänderungsmaterialien
z.B. eine spezifische Wärme
von mindestens etwa 1,5, mehr z.B. von mindestens etwa 1,6 aufweisen,
wenn sie sich in dem Zustand bei den erhöhten Temperaturen befinden.
-
Das
Phasenänderungsmaterial
kann außerdem
eine hohe latente Schmelzwärme
aufweisen, um signifikante Mengen an Wärmeenergie zu speichern. Diese
latente Schmelzwärme
kann z.B. mindestens etwa 30 kJ/kg, mehr z.B. mindestens etwa 200
kJ/kg betragen.
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Die
thermische Leitfähigkeit
der Materialien ist ein Faktor bei der Bestimmung der Wärmeübertragungsgeschwindigkeit
bzw. -rate von dem thermisch leitfähigen Gehäuse bzw. Hülle zu dem Phasenänderungsmaterial
und umgekehrt. Die thermische Leitfähigkeit des Phasenänderungsmaterials
kann z.B. mindestens etwa 0,5 W/m°C
in dem Zustand bei Raumtemperatur und mindestens etwa 0,45 W/m°C in dem
Zustand bei erhöhter
Temperatur sein.
-
Im
Allgemeinen kann das Phasenänderungsmaterial
im Inneren eines thermisch leitfähigen Materials,
wie etwa eine Metallhülle
bzw -gehäuse, enthalten
sein. Die Hülle
definiert eine Bohrung bzw. Loch, welche jegliche Form aufweisen
kann, aber z.B. im Allgemeinen eine zylindrische oder rechteckige
Form aufweist. Die Metallhülle
oder -wand der Bohrung dient dazu, das Phasenänderungsmaterial zu enthalten
und um auch dabei zu helfen, Wärme
zu und weg von dem Phasenänderungsmaterial
zu leiten. Je dünner
die Wand ist, desto mehr Phasenänderungsmaterial
kann in einer gegebenen Größe der Wärmeableitvorrichtung
vorhanden sein, und desto weniger trägt sie zum Gewicht z.B. des
Härtungslichts
bei. Je dünner
jedoch die Wand ist, desto weniger wirksam kann die Wärmeableitvorrichtung
im Leiten der Wärme
weg von dem Phasenänderungsmaterial
sein, und desto länger
dauert es, um das Phasenänderungsmaterial
zur Raumtemperatur und seinem ursprünglichen Zustand deart zurückzuführen, dass
es wieder als eine Wärmeableitvorrichtung
arbeiten kann. Zum Beispiel liegt die Wanddicke im Bereich von etwa
1 mm bis etwa 2,5 mm, mehr z.B. von etwa 1 mm bis etwa 1,5 mm.
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Die
Hülle kann
außerdem
so konstruiert sein, dass sie eine große Oberfläche aufweist. Eine Struktur
ist wünschenswert,
welche Rippen bzw. Lamellen oder andere Merkmale aufweist, welche
dazu dienen, die Oberfläche
für die
Wärmeleitung
oder -konvektion zu vergrößern, so
dass eine sphärische
bzw. kugelförmige
Struktur, obwohl verwendbar, nicht die optimale Wahl ist. Solche
Rippen oder andere Oberflächen-vergrößernden
Merkmale können
auch in die Bohrung mit einbezogen sein, um die Kontaktfläche bzw.
den -bereich zwischen der thermisch leitfähigen Hülle und dem Phasenänderungsmaterial
zu vergrößern und
so einen schnelleren und wirksameren Wärmeübergang zwischen der thermisch
leitfähigen Hülle und
dem Phasenänderungsmaterial
zu erlauben.
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Die
thermisch leitfähige
Hülle kann
außerdem
einen guten thermischen Kontakt für den Wärmeübergang von der Lichtquelle
bereitstellen. Dies kann mit einer glatten, thermisch leitfähigen Oberfläche mit
einer großen
Kontaktfläche
bzw. -bereich erreicht werden. Das thermische Koppeln kann außerdem mit
thermisch leitfähigen
Grenzflächenmaterialien
bzw. koppelnden Materialien, wie etwa thermisches Epoxid, erreicht
werden. Grenzflächenmaterialien,
die elektrisch isolierend sind, sind außerdem zum elektrischen Isolieren
der Lichtquelle von der Wärmeableitvorrichtung
ohne Verlust von thermischer Leitfähigkeit verwendbar.
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Der
Lampenunterzusammenbau 130 umfasst weiter einen zweiten
Reflektor 306-1, 306-2, der im Wesentlichen koaxial
mit dem ersten Reflektor 302 angeordnet ist. Der Körper des
zweiten Reflektors 306 umfasst zwei Laschen 309, 311.
Die Lasche 309 im oberen Teil des zweiten Reflektors 306-1 ist nach
unten in Richtung der Birnenbasis bzw. -sockel 322 gebogen,
was zusätzlichen
Schutz bereitstellt, die Lichtquelle 300 am Platz zu halten,
wenn der Lampenkopf 102 erschüttert oder fallen gelassen wird.
In einer alternativen Ausführungsform
ist die Lasche 311 in dem unteren Teil des zweiten Reflektors 306-1 nach
oben in Richtung der Birnenbasis 322 gebogen, um weiteren
Schutz bereitzustellen. Typischerweise ist nur eine der Laschen
gebogen, um das Zerlegen des Lampenkopfes 102 zu erleichtern. Der
zweite Reflektor 306 umfasst eine reflektierende innere
Oberfläche 326,
die so angepasst ist, dass sie weiter Licht in Richtung der Öffnung 310 auf
das Ziel richtet. Die reflektierende innere Oberfläche 326 ist z.B.
ein hochpoliertes Metall. Andere Ausführungsformen des zweiten Reflektors 306 umfassen
eloxiertes Aluminium und Reflektoren, die durch die Gasphasenabscheidung
von dielektrischen Schichten auf metallischen Schichten gebildet
werden, z.B. eine metallische Schicht auf einer eloxierten Oberfläche als
die Grundreflexionsschicht, gefolgt von der Abscheidung einer dielektrischen
Schicht mit niedrigem Brechungsindex und anschließend einer
mit hohem Brechungsindex, wie etwa die von Alanod Ltd., Vereinigtes
Königreich,
erhältlichen;
ein Flüssigkristallpolymerkunststoff
der Lichtenergie reflektieren kann, anstatt diese durchzulassen,
kann verwendet werden, entweder als eine Oberflächenbeschichtungsschicht oder
als ein Hauptbestandteil des Reflektors, wie vorstehend beschrieben,
oder andere Materialien mit ähnlichen
Eigenschaften.
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Typischerweise
wird eine Flüssigkristallkunststoffverbindung
für eine
spezielle Anwendung ausgewählt,
basierend auf einem oder mehreren Faktoren, umfassend z.B. Brechungsindizes,
Verarbeitbarkeit, geringe Absorption der einzusetzenden Wellenlänge, leichte
Herstellbarkeit, leichtes Entfernen des Lösungsmittels, physikalische
und chemische Eigenschaften (z.B. Flexibilität, Zugfestigkeit, Lösungsmittelbeständigkeit,
Kratzfestigkeit und Phasenübergangstemperatur)
sowie leichte Reinigung.
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Geeignete
Flüssigkristallpolymere
umfassen solche, die für
das vorstehend erwähnte
Lampenkopfgehäuse
geeignet sind. Geeignete Polymere umfassen einen chiralen Polyester,
Polycarbonat, Polyamid, Polymethacrylat, Polyacrylat, Polysiloxan oder
Polyesterimidhauptkette, die mesogene Gruppen umfasst, gegebenenfalls
durch steife oder flexible Comonomere getrennt. Andere geeignete
Flüssigkristallpolymere
weisen eine Polymerhauptkette (z.B. eine Polyacrylat-, Polymethacrylat-,
Polysiloxan-, Polyolefin- oder Polymalonathauptkette) mit chiralen mesogenen
Seitenkettengruppen auf. Die Seitenkettengruppen sind gegebenenfalls
durch einen Spacer von der Hauptkette getrennt, wie etwa ein Alkylen- oder
Alkylenoxidspacer, um Flexibilität
bereitzustellen.
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Typischerweise
wird eine Flüssigkristallzusammensetzung
auf einer Oberfläche
beschichtet, um eine Flüssigkristallschicht
zu formen. Die Flüssigkristallzusammensetzung
umfasst mindestens eine chirale Verbindung (z.B. eine Flüssigkristallkunststoffverbindung)
oder ein chirales Monomer (Flüssigkristallmonomer),
das verwendet werden kann (z.B. polymerisiert oder vernetzt werden
kann), um einen Flüssigkristallpolymerkunststoff
zu bilden. Die Flüssigkristallzusammensetzung
kann außerdem
mindestens eine nematische Flüssigkristallverbindung oder
ein nematisches Flüssigkristallmonomer,
welches dazu verwendet werden kann, ein nematisches Flüssigkristallpolymer
zu bilden, umfassen. Die nematische(n) Flüssigkristallverbindung(en)
oder das (die) nematische(n) Flüssigkristallmonomer(e)
kann (können)
verwendet werden, den Neigungswinkel („pitch") der Flüssigkristallzusammensetzung
zu modifizieren. Die Flüssigkristallzusammensetzung kann ferner
ein oder mehrere Verarbeitungsadditive umfassen, wie etwa z.B. Härtungsmittel,
Vernetzer oder Ultraviolett-, Infrarot-, Ozonschutz-, Antioxidanz- oder
sichtbares Licht absorbierende Farbstoffe.
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Flüssigkristallzusammensetzungen
können ferner
unter Verwendung zweier oder mehrerer unterschiedlicher Arten jeglicher
der im Folgenden beschrieben Komponenten gebildet werden: Flüssigkristallkunststoffe,
Flüssigkristallmonomere,
nematische Flüssigkristalle,
nematische Flüssigkristallmonomere
oder Kombinationen davon. Das oder die speziellen Gewichtsverhältnisse
der Materialien in der Flüssigkristallzusammensetzung
bestimmt typischerweise, zumindest teilweise, den Neigungswinkel
(„pitch") der Flüssigkristallschicht.
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Die
Flüssigkristallzusammensetzung
umfasst auch typischerweise ein Lösungsmittel. Der Ausdruck "Lösungsmittel", wie er im Rahmen dieser Erfindung
verwendet wird, betrifft außerdem
Dispergiermittel und Kombinationen von zwei oder mehreren Lösungsmitteln
und Dispergiermitteln. In manchen Fällen können eine oder mehrere der
Flüssigkristallverbindungen,
Flüssigkristallmonomere
oder Verarbeitungsadditive auch als Lösungsmittel fungieren. Das
Lösungsmittel
kann durch z.B. Trocknen der Zusammensetzung, um das Lösungsmittel
zu verdampfen, oder durch Umsetzen eines Teils des Lösungsmittels
(z.B. Umsetzen eines solvatisierenden Flüssigkristallmonomers, um ein
Flüssigkristallpolymer
zu bilden) im Wesentlichen aus der Beschichtungszusammensetzung
entfernt werden.
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Nach
dem Beschichten wird die Flüssigkristallzusammensetzung
in eine Flüssigkristallschicht umgewandelt.
Diese Umwandlung kann durch eine Vielzahl an Methoden, umfassend
Verdampfen eines Lösungsmittels;
Vernetzen der Flüssigkristallverbindung(en)
oder des/der Flüssigkristallmonomer(e); oder
Härten
(z.B. Polymerisieren) des oder der Flüssigkristallmonomer(e) unter
Verwendung zum Beispiel von Wärme,
Strahlung (z.B. aktinischer Strahlung), Licht (z.B. ultraviolettes,
sichtbares oder infrarotes Licht), eines Elektronenstrahls oder
einer Kombination dieser oder ähnlicher
Methoden bewerkstelligt werden.
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In
einer Ausführungsform
ist eine optische Linse 308 innerhalb des zweiten Reflektors 306 angeordnet.
Gemäß dieser
Ausführungsform
umfasst die optische Linse 308 mindestens eine gebogene bzw.
gekrümmte
Oberfläche
und ist so angepasst, dass sie Licht auf ein Ziel richtet. Der Lampenunterzusammenbau 130 umfasst
ferner den Integrator 312-1, 312-2 und ein Streuelement 330,
welche zusammenwirken, um ein gleichmäßiges Licht, welches auf ein
Ziel (nicht gezeigt) gerichtet ist, bereitzustellen.
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Der
optische Weg oder das Innere des Lampengehäuses 104 des Lampen-
oder Beleuchtungssystems kann ferner mindestens einen Absorber/Emitter
umfassen, der mindestens einen Teil, der im Wesentlichen transparent
für das
einfallende Licht ist, und mindestens einen Teil aufweist, der in
der Lage ist, das einfallende Licht zu absorbieren und Licht einer
längeren
Wellenlänge
zu emittieren. In einer Ausführungsform
kann mindestens ein Wellenlängenumformer
bzw. -transformierer so konfiguriert sein, dass er im Wesentlichen
das gesamte emittierte Licht einfängt und nur einen Teil des
eingefangenen Lichtes in eine längere
Wellenlänge
umformt bzw. transformiert. In einer anderen Ausführungsform kann
mindestens ein Wellenlängentransformierer
so konfiguriert sein, dass er mindestens einen Teil des durch die
Lichtquelle emittierten Lichtes einfängt und alles eingefangene
Licht in eine längere
Wellenlänge transformiert.
Der Wellenlängentransformierer
kann ferner als eine Komponente bzw. Bestandteil der Lichtquelle 300,
als mindestens ein Teil oder Komponente bzw. Bestandteil des Reflektors 302, 306 oder des
Inneren des Lampengehäuses 104,
wie in 2 gezeigt, vorliegen.
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Der
Wellenlängentransformierer
kann ferner so angepasst sein, dass er jegliche geringeren Wellenlängen außerhalb
des verwendbaren Bereichs für den
angestrebten Zweck einfängt
und in eine verwendbare Wellenlänge
transformiert, und so die verfügbare
abgegebene Energie nutzt und nicht dazugehörige Wärmeerzeugung minimiert.
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4 ist
eine auseinander gezogene perspektivische Ansicht der unteren Hälfte des
Lampenkopfgehäuses 104 und
des Lampenunterzusammenbaus 130 aus den 2 und 3.
Der Lampenunterzusammenbau 130 ist in dieser Ansicht zusammengebaut
und umfasst die Kühlkomponenten
(die Wärmeableitvorrichtung 320 und
den Ventilator 324) und den zweiten Reflektor 306 und
den Integrator 312. Die obere Lasche 309 in dem
zweiten Reflektor 306 ist in der herabgesenkten Form gezeigt,
um die Lichtquelle wie vorstehend beschrieben zu schützen. Ferner
ist der optische Filter 314 zusammen mit einer elastischen
Befestigung bzw. Fassung 332 für den optischen Filter 314 gezeigt.
Der optische Filter 314 ist, wenn er in den Lampenunterzusammenbau 130 eingebaut
ist, an den Integrator 312 mit der elastischen Befestigung
bzw. Fassung 332 gekoppelt. Ferner wird in dieser Figur
der elektromechanische Konnektor bzw. Steckverbindung bzw. Verbinder 334 gezeigt,
der das Lampensystem an die Elektronik in der Lichtführung koppelt.
Dieser Teil des Lampensystems 100 wird nachstehen in größerer Einzelheit
beschrieben.
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4a zeigt den Zusammenbau des zweiten Reflektors 306 und
des Integrators 312 in zusätzlicher Einzelheit. Gemäß der veranschaulichten
Ausführungsform
bilden der zweite Reflektor 306 und der Integrator 312 eine
im Wesentlichen rechteckige Röhre
oder Box. Der Reflektor umfasst, wie gezeigt, eine erste 5020 und
eine zweite 5040 reflektierende innere Oberfläche.
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Der
untere Teil 305 und der obere Teil 307 des zweiten
Reflektors 306 sind in der veranschaulichten Ausführungsform
so angepasst, dass sie an entsprechenden Ecken 5060, 5080 und 5100, 5120 miteinander
zusammenpassen. Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung umfassen der untere Teil 305 und der obere
Teil 307 jeweils entsprechende Laschen 5140, 5160, 5180 (nicht
gezeigt) und 5200, um diese Verbindung zu erleichtern.
Jede Lasche 5140, 5160, 5180, 5200 umfasst
eine entsprechende Oberfläche
(z.B. 5220), die so angepasst ist, dass sie wechselseitig
gegen die entsprechende Lasche des gegenüberliegenden Teils bzw. Elements
getragen bzw. gestützt
wird.
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Entsprechend
dem zweiten Reflektor 306 ist der Integrator 312 in
der veranschaulichten Ausführungsform
aus zwei Teilen 313 und 315 gebildet. Jedes dieser
Teile umfasst entsprechende sich wechselseitig tragende bzw. unterstützende Ecken 5240, 5260, 5280 und 5300,
und Oberflächen 5320, 5340, 5360 und 5380.
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Die
Reflektorteile 5100, 5120 weisen jeweils einen
im Wesentlichen trapezförmigen
inneren Oberflächenbereich 5400, 5420 auf.
Zusätzlich
bildet das Zusammenführen
der sich wechselseitig tragenden bzw. unterstützenden bzw. haltenden Ecken
zusätzlich
im Wesentlichen trapezförmige
Oberflächenbereiche 5430, 5440.
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In ähnlicher
Weise werden die Integratorteile 313, 315 während des
Zusammenbaus kombiniert. Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung führt dies
zu im Wesentlichen rechteckigen Oberflächenbereichen 5520, 5540 und
im Wesentlichen trapezförmigen
Oberflächenbereichen 5560, 5580.
In einer anderen Ausführungsform
der Erfindung sind die Oberflächenbereiche 5520 und 5540 im
Wesentlichen trapezförmig.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt der Erfindung werden die Reflektorteile 5100, 5120 und
die Integratorteile 313, 315 an den entsprechenden
Ecken 5600, 5620 zusammengebracht, um die vorstehend erwähnte im
Wesentlichen rechteckige Röhre
oder Box zu bilden. Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung umfasst einer oder beide des Reflektors 306 und
des Integrators 312 hervorstehende Laschen 5640 an
deren sich wechselseitig tragenden bzw. unterstützenden bzw. haltenden Ecken.
Diese Laschen 5640 können
an den entsprechenden Zusammenbauteilen integral vorhanden sein
oder an diese angebaut sein. Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung dienen die Lappen 5640 dazu, sich miteinander
oder mit dem gegenüberliegenden
Element zu verzahnen bzw. zu verschachteln, um so den Reflektor 306 wirkungsvoller
an den Integrator 312 zu koppeln.
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Da
die Lichtwellenlängen,
die am wirkungsvollsten für
das Abbilden, für
die chemische Aktivierung einer Zahnbleichverbindung oder einer
anderen Dentalzusammensetzung sind, schädlich für weiche Gewebe bzw. Weichteile
sein können,
ist es wünschenswert,
das Zahnfleisch des Patienten, die Zunge, die Gesichtshaut und andere
weiche Gewebe des Patienten so wenig wie möglich der gegenständlichen
Beleuchtung auszusetzen. Daher ist es wichtig, den Lichtweg und
Fokus der angewendeten Beleuchtung richtig zu kontrollieren.
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Zusätzlich ist
es wichtig, dass die Intensität der
von der Zielzusammensetzung empfangenen Beleuchtung im Wesentlichen
räumlich
und gleichmäßig ist,
um vorhersagbare und daher optimierbare Ergebnisse zu erzielen.
Ferner motiviert die vorstehend erwähnte Erwünschtheit, die Lichtanwendung
auf die Zielzusammensetzung zu begrenzen, zu einen weiteren Aspekt
der Erfindung in Bezug auf das Befestigen bzw. Festmachen der Lichtquelle
und des Zielbereichs, wie auch vorstehend bemerkt.
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5 zeigt
eine auseinander gezogene perspektivische Ansicht des Lampensystems
gemäß einer
erfinderischen Ausführungsform.
Gemäß verschiedener
Ausführungsformen
der Erfindung ist der Lampenkopf 102 entfernbar an den
Ausleger 108 angebracht. Der Ausleger 108 ist
entfernbar an dem Mast 110 angebracht. Der Mast 110 ist
entfernbar an der Basis 112 angebracht. Die Stromversorgungseinheit 114 ist
entfernbar an den Mast 110 angebracht. Die Anbringungsmechanismen
für jedes
Teil werden nachstehend in größerer Einzelheit
beschrieben. Die Fähigkeit,
jedes der Hauptelemente des Lampensystems abzutrennen, d.h. den
Lampenkopf 102, den Ausleger 108, den Mast 110,
die Basis 112 und die Stromversorgungseinheit 114 des
Lampensystems 100 stellt Vorteile bezüglich des Versendens, des Transports
und der Instandhaltung bereit.
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Die
einzelnen bzw. abgetrennten und/oder modularen Lampenteile sind
leichter in einer Versandkiste als das zusammengebaute Lampensystem 100 zu
verpacken. Weiter können
solche Teile, die einen größeren Schutz
erfordern, wie etwa der Lampenkopf 102, in einem schützenderen
Behälter
als die anderen Teile verpackt werden, wodurch die empfindlicheren
Teile des Lampensystems 100 geschützt werden, während die
Versandkosten minimiert werden.
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Die
abgetrennten Lampensystemteile sind auch leichter als eine voll
zusammengebaute Lampe zu transportieren, wie beispielsweise von
einem Verkäufer,
der Kundenbesuche macht. Weiter ermöglicht es die Fähigkeit,
die Lampensystemteile abzutrennen, dass einzelne Teile an ein Reparaturzentrum
zur Reparatur oder zur Nachrüstung
versendet werden. Beispielsweise kann der Lampenkopf 102 zum
Lichtquellenaustausch an ein Reparaturzentrum versendet werden.
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6 ist
eine perspektivische Ansicht eines Lampenkopfes 102 gemäß einer
Ausführungsform der
Erfindung. Der Lampenkopf 102 umfasst das Lampenkopfgehäuse 104 und
die Lichtführung 106. Das
Lampenkopfgehäuse 104 erzeugt
und richtet Licht durch die Lichtführung 106. In der
vorliegenden Ausführungsform
erzeugt das Lampenkopfgehäuse 104 Licht
mit einer Lichtquelle, wie etwa eine Birme oder jegliche der vorstehend
beschriebenen Lichtquellen. Die Lichtführung 106 kann als
eine Verbindung bzw. Grenzbereich zwischen dem Lampensystem 100 und
dem Patienten mit einer Zahnbehandlung, wie etwa Bleichen, dienen,
was nachstehend in größerer Einzelheit
unter Bezugnahme auf 16 beschrieben wird.
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Das
Lampenkopfgehäuse 104 umfasst
weiter zwei Arten von beleuchteten Anzeigen 150, 152. Die
erste Art 150 zeigt den Teil des Zahnbleichverfahrens an,
der abgeschlossen ist. In dieser Ausführungsform gibt es vier solcher
beleuchteten Anzeigen 150-1, 150-2, 150-3 und 150-4.
Jede dieser Anzeigen 150-1, 150-2, 150-3 und 150-4 zeigt,
dass ein Teil des Bleichverfahrens abgeschlossen ist. Beispielsweise
für ein
eine Stunde langes Bleichverfahren wird eine erste 150-1 dieser
Anzeigen nach fünfzehn Minuten
erleuchtet. Nach dreißig
Minuten wird eine zweite Anzeige 150-2 erleuchtet, und
so weiter, bis die Stunde vorbei ist, zu welchem Zeitpunkt alle
Anzeigen 150-1, 150-2, 150-3 und 150-4 erleuchtet sind.
In einer alternativen Ausführungsform
der Erfindung umfasst das Lampenkopfgehäuse 104 ein Anzeigesystem,
in welchem eine beleuchtete Anzeige zu bestimmten Intervallen blinkt,
um den prozentualen Anteil des abgeschlossenen Bleichverfahrens
anzuzeigen. In einer anderen alternativen Ausführungsform der Erfindung zeigt
eine in das Lampenkopfgehäuse 104 eingebaute
Anzeige, wie eine Flüssigkristallanzeige,
den Stand bzw. Status des Bleichverfahrens an.
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Die
zweite Art von beleuchteter Anzeige ist eine einzelne Anzeige 152,
die einen Bedarf nach einer neuen Lichtquelle in dem Lampenkopfgehäuse 104 anzeigt,
worauf sich hierin folgend als die Lichtquellenauswechselungsanzeige 152 bezogen
wird. Der Mechanismus, durch den die Lichtquellenauswechselungsanzeige 152 aktiviert
wird, wird nachstehend unter Bezugnahme auf 35 beschrieben.
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In
der veranschaulichten Ausführungsform des
Lampenkopfgehäuses 104 werden
die beleuchteten Anzeigen 150, 152 mit LEDs beleuchtet.
In einer ersten alternativen Ausführungsform ragen die LEDs durch
die Oberfläche
des Lampenkopfgehäuses 104 hervor.
In einer zweiten alternativen Ausführungsform kann die äußere Oberfläche des
Lampenkopfgehäuses 104 versiegelt
und/oder glatt sein, und die LEDs sind in Vertiefungen in der unteren
Oberfläche
bzw. im Untergrund des Lampenkopfgehäuses 104 angeordnet.
Das Material des Lampenkopfgehäuses 104 in
der Nachbarschaft bzw. Nähe
der LED kann transparent oder durchscheinend sein. Diese Ausführungsform
weist den Vorteil auf, dass die Oberfläche des Lampenkopfgehäuses 104 leichter zu
reinigen ist und auch keine Verunreinigungen sammelt, wie es auftreten
würde,
wenn es Vorstände bzw.
Vorsprünge
in der Oberfläche
des Lampenkopfgehäuses
gäbe. In
einer dritten alternativen Ausführungsform
weist die Oberfläche
des Lampenkopfgehäuses
Markierungen auf, die über
den beleuchteten Anzeigen der zweiten Ausführungsform angeordnet sind.
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In
einer anderen Ausführungsform
der Erfindung kann ein Kontrollsystem mit einem eingebauten Stimmenalarmsystem
zum Alarmieren eines Dentalfachmanns über die Zeit oder den Stand
in einem Dentalverfahren umfasst sein. Das Kontrollsystem kann auch
einen Kopfhörer
oder eine andere nicht-öffentliche
Hörvorrichtung
umfassen, beispielsweise damit nur der Dentalfachmann den Stimmenalarm empfängt. In
einem Aspekt kann die nichtöffentliche Hörvorrichtung
eine drahtlose Hörvorrichtung
wie eine drahtlose Radiokanalvorrichtung oder eine Infrarotkanalvorrichtung
sein.
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In
einer Ausführungsform
umfasst ein Dentallichtsystem ein eingebautes elektronisches Stimmenalarmsystem
zum Alarmieren des Dentalfachmanns über den Abschluss eines Dentalverfahrens.
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In
einem Aspekt kann das elektronische Stimmenalarmsystem eine elektronische
Schaltkreistechnologie zur Stimmenerzeugung ähnlich der Technologie nutzen,
die in elektronischen Vorrichtungen wie Spielzeugen, Handys, Kraftfahrzeugen
und anderen Verbraucherelektronikgeräten verwendet werden, aber
mit einem neuen Botschaftsgehalt, der sich auf Dentalanwendungen
richtet.
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In
noch einer weiteren Ausführungsform
umfasst ein Zahnbeleuchtungssystem ein hörbares elektronisches Stimmenalarmsystem
mit einem neuen Ansatz bezüglich
der Verfolgungszeit („tracking
time") während des
vorstehend erwähnten
Dentalverfahrens und anderer ähnlicher
Dentalverfahren. Dieses hörbare
elektronische Stimmenwarnsystem verwendet eine elektronische Vorrichtung
mit voraufgezeichneten Zeitabschnittsverlautbarungen, die in der Vorrichtung
gespeichert sind.
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Gemäß einer
Ausführungsform
ist das Alarmsystem, zusätzlich
zu den vorstehend erwähnten
leuchtenden bzw. beleuchteten Anzeigen, auch angepasst, eine aufgezeichnete
Stimme abzuspielen, die erzeugt wird, wenn ein elektronischer Timerschaltkreis
programmiert ist, den geeigneten elektronischen Stimmenzählalarm
durch einen Lautsprecher in der Vorrichtung abzuspielen. In einem
Aspekt kann die abgespielte Botschaft Zeitabschnitte umfassen, und
kann programmiert sein und in einigen Ausführungsformen reprogrammiert
sein.
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In
einer weiteren Ausführungsform
wird ein Zahnlampensystem mit einer elektronischen Timervorrichtung
mittels eines Mikroprozessors mit einer internen Uhr kontrolliert.
Der Mikroprozessor empfängt
ein Signal, damit er weis, wann eine Lampe zum ersten Mal eingeschaltet
wird. Mit vorbestimmten Abschnitten von beispielsweise fünf Sekunden sendet
der elektronische Stimmenchip ein aufgezeichnetes Audiosignal zu
einem Lautsprecher, um dem Verwender vergangene und/oder verbleibende Zeit
zu verkünden.
In einer Ausführungsform
der Erfindung ist der Lautsprecher innerhalb der Lichtquelle angeordnet.
Dieses Verfahren kann programmiert sein, fortzufahren und die Zehn-Sekunden-Intervalle zu
verkünden,
wenn der Stimmenchip ein unterschiedliches aufgezeichnetes Audiosignal
von „Zehn Sekunden" abgibt. Verschiedene
Zeitzunahmen und entsprechende Audiosignale können gemäß den Erfordernissen eines
speziellen Dentalverfahrens programmiert oder ausgewählt werden.
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In
noch einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung umfasst ein Zahnlampensystem eine voraufgezeichnete
Audiosequenz („audio
stream"), die konfiguriert
sein kann, eine einzigartige Alarmbotschaft am Ende eines Verfahrens
abzuspielen. Das voraufgezeichnete Audiosignal kann eine Botschaft wie „Verfahren
abgeschlossen", „Ende eines
ersten Zyklus" oder ähnliche
Ausdrücke
umfassen, wenn es in stuhlseitigen („chairside") Bleichverfahren verwendet wird. Zusätzlich kann
das System konfiguriert sein, dass es dem Dentalfachmann zu bestimmten Zeiten
während
des Verfahrens Anweisung gibt. Beispielhafte Botschaften können voraufgezeichnete Audiosequenzen
umfassen, die verkünden, „das Verfahren
ist fast abgeschlossen", „bitte
bereiten sie sich auf den nächsten
Schritt in dem Bleichverfahren vor", und „Aufwärmzyklus der Bleichungslampe
abgeschlossen".
Zahlreiche und verschiedene solcher Stimmenalarme sind möglich und
beabsichtet, innerhalb des Umfangs dieser Erfindung zu liegen.
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In
noch einer weiteren Ausführungsform
umfasst die Erfindung ein Dentalinstrument mit einem Stimmenalarmsystem
in jeglicher der vorstehenden Ausführungsformen, gekoppelt an
eine elektrische Kontrollvorrichtung. Die elektrische Kontrollvorrichtung
kann einen Mikroprozessor und einen Schalter, wie einen elektromechanischen
Schalter oder einen Festkörperschalter,
umfassen. In verschiedenen Ausführungsformen
ist die elektrische Kontrollvorrichtung angepasst, sowohl den Dentalfachmann über das
Ende des Verfahrens zu alarmieren, als auch den Lichtausstoss abzuschalten,
wenn der vorbestimmte Zeitraum abgelaufen ist. Dies kann die Wirksamkeit
und Genauigkeit eines Dentalverfahrens weiter verbessern und den
Dentalfachmann frei machen, sich innerhalb Hörreichweite des Stimmenwarnsystems
um andere Dinge zu kümmern,
anstatt um den Patienten herumschweben zu müssen oder nahe bei der Hand
zu sein, um die Lampe auszuschalten. In einem Aspekt kann das Alarmsystem
mit einer Patient-an-Zahnarzt und/oder -Dentalpraktiker Rufvorrichtung
ausgestattet sein.
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Die
vorliegende Ausführungsform
des Lampenkopfes 102 umfasst weiter eine Struktur wie ein Drehgestell
bzw. -fassung bzw. -gehäuse
bzw. Gelenk- bzw. Drehzapfenanbringung („pivot mount") 154. Diese
Drehzapfenanbringung wird auch verwendet, wenn ein Beleuchtungsrahmen 105,
wie der in der nachstehend beschriebenen 10 gezeigte, anstelle
des Lampenkopfes 102 verwendet wird. Die Drehzapfenanbringung 154 wird
verwendet, um den Lampenkopf 102 entfernbar an dem Ausleger 108 anzubringen.
Die Drehzapfenanbringung 154 umfasst einen Schaft 156 und
einen Kugeldrehzapfen bzw. -ring bzw. -gelenk („ball swivel") 158. Der
Schaft 156 der Drehzapfenanbringung 154 ist an
einem Ende an der Rückseite
des Lampenkopfgehäuses 104 angebracht.
Der Kugeldrehzapfen 158 ist an das andere Ende des Schafts 156 angebracht.
Der Kugeldrehzapfen 158 ist in eine gefederte Kugelschale auf
dem Ausleger 108 eingebracht, was in größerer Einzelheit nachstehend
bezüglich 5 beschrieben wird.
Die Drehzapfenanbringung 154 ermöglicht es dem Lampenkopf, um
das Ende des Auslegers 108 herumgedreht zu werden, was
ein hohes Maß an
Bewegungsfreiheit und dementsprechend auch eine verbesserte Fähigkeit
zum Positionieren des Lampenkopfes 102 bezüglich des
Patienten ergibt.
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7 ist
eine perspektivische Ansicht des Lampenkopfes 102 und eines
Teils des Auslegers 108 und veranschaulicht weiter die
Entfernbarkeit des Lampenkopfes 102 von dem Ausleger 108.
Der Lampenkopf 102 ist getrennt von dem Ende des Auslegers 108 gezeigt
und umfasst das Lampenkopfgehäuse 104 und
die Drehzapfenanbringung 154. Auf der Rückseite des Lampenkopfgehäuses 104 befindet
sich ein Gitter 160 mit einem elektrischen Anschluss bzw.
Konnektor 162.
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Der
Ausleger 108 weist einen Lampenanschlusszusammenbau 164 auf.
Der Lampenanschlusszusammenbau 164 nimmt den Kugeldrehzapfen 158 der
Drehzapfenanbringung auf, wodurch der Lampenkopf 102 entfernbar
an den Ausleger 108 angebracht wird. Wie vorstehen beschrieben
erlaubt diese Verbindung zwischen dem Lampenkopf 102 und
dem Ausleger 108 ein hohes Maß an Bewegungsfreiheit des
Lampenkopfes 102 bezüglich
des Auslegers 108. Weiter ist der Ausleger 108 ein
im Wesentlichen hohles Rohr und kann I/O-Kabel 166 enthalten.
Die I/O-Kabel 166 umfassen einen elektrischen Stecker 168,
der von dem elektrischen Konnektor bzw. Steckvorrichtung 162 in
dem Lampenkopfgehäuse 104 aufgenommen
wird, wodurch der Lampenkopf 102 entfernbar an dem Ausleger
elektronisch angebracht wird. Die I/O-Kabel 166 stellen Energie
für den
Lampenkopf 102 bereit und transportieren auch Daten und
Kontrollsignale zu und von der Stromversorgungseinheit 114.
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7a zeigt in einer perspektivischen Ansicht Komponenten
eines Kugelgelenks gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung. Das Kugelgelenk (auf das sich auch als Kugelkopfgelenk
bezogen wird) 902 umfasst ein Steuerrohr bzw. Lenkkopf („head tube") 908 mit
einer ersten Öffnung 910 und einer
zweiten Öffnung 911 an
gegenüberliegenden Enden
des Lenkkopfes 908. Eine dritte Öffnung 912 liegt auf
der Seite des Lenkkopfes 908 vor. Das Kugelgelenk 902 umfasst
weiter eine erste Kugelschale 914 und eine zweite Kugelschale 915,
die in die erste bzw. zweite Öffnung 910, 911 aufzunehmen
sind. Eine Drehzapfenanbringung 906, welche die Zahnbleichlampe
(nicht gezeigt) hält
bzw. trägt,
ist an das Kugelgelenk 902 mittels eines Kugeldrehzapfens 904 gekoppelt.
Die erste und zweite Kugelschale 914, 915 sind
konfiguriert, den Kugeldrehzapfen 904 durch die dritte Öffnung 912 in
dem Lenkkopf 908 zu empfangen. Das Kugelgelenk 902 wird
nachstehend in größerer Einzelheit
beschrieben.
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8 ist
eine auseinander gezogene Ansicht des Lampenverbindungszusammenbaus 900, der
die abtrennbare Anbringung zwischen dem Lampenkopf 102 (hier
nicht gezeigt) und dem Ausleger 103 ermöglicht. Der Lenkkopf 908 ist
an dem Ende des Auslegers 103 angebracht. Der Lampenverbindungszusammenbau 900 ist
ein Steck- bzw. Kugelgelenk („socket
joint"), umfassend
ein Kugelgelenk 902, das den Kugeldrehzapfen 904 der
Drehzapfenanbringung 906 auf dem Lampenkopf wie nachstehend
gezeigt empfängt.
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Der
vorderseitige Zusammenbau 900 der vorliegenden Ausführungsform
umfasst eine erste und eine zweite Kugelschale 914, 915,
einen ersten und einen zweiten Abstandshalter 916, 917,
eine erste und eine zweite Feder 918, 919, eine
erste und eine zweite Mutterplatte („nut plate") 920, 921 und einen
ersten und einen zweiten Kugelgelenkknauf bzw. -knopf -bzw. rändelschraube 922, 923.
Jede Kugelschale 914, 915 weit eine gebogene Oberfläche derart
auf, dass, wenn die Kugelschalen 914, 915 an den gebogenen
Oberflächen
gepaart werden, ein im Wesentlichen kugelförmig geformter Raum gebildet wird,
der zur Aufnahme des Kugeldrehzapfens 904 konfiguriert
ist.
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Um
das Kugelgelenk zu bilden, werden die Kugelschalen 914, 915 in
den Lenkkopf 908 derart eingesetzt, dass der kugelförmig geformte
Raum mit der dritten Öffnung 912 des
Lenkkopfes 908 fluchtet bzw. ausgerichtet ist. Die Abstandshalter 916, 917 werden
in die Öffnungen 910 bzw. 911 eingesetzt
und auf jeder Seite der gepaarten Kugelschalen 914, 915 angeordnet.
Die erste und die zweite Feder 918, 919 werden
gegen den ersten bzw. zweiten Abstandshalter 916, 917 angeordnet.
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Die
Mutterplatten 920, 921 sind an gegenüberliegenden
Enden des Lenkkopfes 908 über der ersten und zweiten Öffnung 910, 911 angebracht.
Die Mutterplatten 920, 921 können jeweils eine zentrale bzw.
mittige Öffnung 918, 919 aufweisen,
die ein Gewinde aufweisen kann.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung kann jede der Rändelschrauben
bzw. Knöpfe bzw.
Knäufe 922, 923 einen
ultraschallgeschweißten Bolzen
bzw. Stift („stud") mit einem außenseitigen Gewinde
am entfernten Ende umfassen. Die Schrauben des Knaufs 922, 923 sind
durch die zentralen Öffnungen
der Mutterplatten 920, 921 geschraubt und drücken gegen
die Federn 918, 919, die Abstandshalter 916, 917 und
die Kugelschalen 914, 915, um die Kugelschalen 914, 915 gegen
den Kugeldrehzapfen 904 zu drücken. Wenn die Knäufe 922, 923 festgezogen
sind, kann der aufgenommene Kugeldrehzapfen 904 sich innerhalb
der gepaarten Kugelschalen 914, 915 nicht bewegen.
Wenn die Knäufe 922, 923 gelöst werden,
kann sich der aufgenommene Kugeldrehzapfen 904 innerhalb
der gepaarten Kugelschalen 914, 915 bewegen.
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Eine
erste alternative Ausführungsform
des Kugelgelenks („ball
socket") bezieht
eher das Verlassen auf Federstärke
als Druck von einer Schraube ein, um Druck auf die Kugelschalen 914, 915 auszuüben. Weiter
sind die hier gezeigten Federn 918, 919 Schraubenfedern.
Alternativen zu Schraubenfedern umfassen beispielsweise Federscheiben
und andere Mechanismen, um lineare Kraft anzuwenden, wie dem Fachmann
bekannt ist.
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8a zeigt in perspektivischer Teilansicht Komponenten
eines Kugelgelenks 902, gezeigt mit einer aufgeschnittenen
Darstellung des Lenkkopfes 908 gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung. Die erste Kugelschale 914 liegt innerhalb
des Lenkkopfes 908 vor. Der Kugelgelenkzapfen 904 der Drehzapfenanbringung 906 ist
durch die dritte Öffnung 912 des
Lenkkopfes 908 eingeführt
gezeigt.
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Ein
Fachmann sieht, dass ein Kugelgelenk, wie beispielsweise das in
den vorstehenden 8 und 8a veranschaulichte,
lediglich beispielhaft für
die verschiedenen Kopplungsstrukturen oder Kopplungsmerkmale ist,
die verwendet werden können,
um eine Dentalapparatur oder -vorrichtung an ein Ende des Auslegers 903 zu
koppeln. Beispielsweise ist in einer alternativen Ausführungsform
ein flexibles Element, wie ein Schwanenhalselement,zwischen der
Traglast- bzw. Tragfähigkeitsvorrichtung
und dem vorderen Ende des Auslegers angeordnet. Die Trägerstruktur
der Erfindung kann jegliche flexible Kopplungsvorrichtung umfassen,
die für eine
spezielle Anwendung und Traglastvorrichtung geeignet ist.
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9 zeigt
in perspektivischer Ansicht ein Gitter 160 für ein Lampenkopfgehäuse gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung. In der veranschaulichten Ausführungsform umfasst das Gitter
eine Mehrzahl von Durchbohrungen bzw. Perforationen 131 zwischen
seinen inneren und äußeren Oberflächen. Die
Perforationen 131 sind angepasst, den Durchgang von Umgebungsluft
zwischen einem inneren Bereich und einem äußeren Bereich des Lampenkopfgehäuses zu
gestatten, und ermöglichen
damit das Kühlen
und Durchlüften
des Gehäuses.
In einer Ausführungsform
umfassen die Perforationen eine Mehrzahl von im Wesentlichen runden
bzw. kreisförmigen
Löchern.
In anderen Ausführungsformen
kann das Gitter quadratische Löcher,
rechteckige Löcher
oder Schlitze, Belüftungsklappen
oder eine andere geeignete perforierte Barriere wie beispielsweise
ein gewebtes Drahtnetz bzw. -gitter oder ein geeignetes Textilmaterial
umfassen.
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Das
Gitter der veranschaulichten Ausführungsform umfasst zwei Flansche,
die angepasst sind, das Gitter in einer im Wesentlichen festgemachten
Position an einer Öffnung
des Lampenkopfgehäuses
beizubehalten. In der gezeigten Ausführungsform umfassen die Flansche
einen oberen Flansch 132 und einen unteren Flansch 133.
Jeder Flansch weist einen entsprechenden ersten seitlichen 134 und
einen zweiten erhöhten
Teil 135 auf, die in einer gewinkelten Beziehung zueinander
angeordnet sind.
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Die
gewinkelte Beziehung zwischen seitlichen 134 und erhöhten 135 Flanschteilen
umfasst in verschiedenen Ausführungsformen
einen 90°-Winkel oder
andere Winkel, die für
eine spezielle Anwendung geeignet sind. Zusätzlich umfasst der Flansch einer
speziellen Ausführungsform
ein Widerhaken- („barb") oder Einschnapp(„latching")profil oder -merkmal.
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Wie
es ein Fachmann versteht, umfassen die erhöhten Teile 135 entsprechende
Oberflächen 136, die
angepasst sind, entsprechende nach Innen gerichtete Bereiche bzw.
Teile des Lampenkopfgehäuses
derart zu berühren
bzw. kontaktieren, um eine Verlagerung des Gitters 160 zu
verhindern, wenn in Verwendung. Obwohl die veranschaulichte Ausführungsform
Flansche umfasst, die anliegend bzw. berührend bzw. fortlaufend einen
wesentlichen Teil einer Breite des Gitters überspannen, umfassen alternative
Ausführungsformen
eine Mehrzahl von schmaleren Flanschen, die in einem Umkreis bzw. äußeren Bereich 137 des
Gitters beabstandet sind.
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Es
ist zu erkennen, dass in verschiedenen Ausführungsformen die Flansche durch
alternative Kopplungsmerkmale wie Schnapper („snaps") oder Befestigungsmittel („fasteners") ergänzt oder
ersetzt sein können.
Gemäß spezieller
Ausführungsformen umfassen
solche Schnapper und Befestigungsmittel eine oder mehrere Nieten
bzw. Scharniere, umfassend Hohl- bzw. Blindnieten, Schrauben, Schneidschrauben,
Kugelstifte („ball-and-socket-pins"), Spannstifte bzw.
-hülsen
und Splinte. In anderen Ausführungsformen
ist das Gitter durch Anwendung eines chemischen Haftmittels wie
beispielsweise Epoxid, Silikonhaftmittel, Kontaktkleber oder auf
Cyanacrylat basierende Haftmittel örtlich befestigt. In noch anderen
Ausführungsformen
der Erfindung wird das Gitter durch eine elastomere Dichtung und/oder
einen magnetischen Koppler in Position gehalten.
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Gemäß der veranschaulichten
Ausführungsform
umfasst das Gitter auch einen elektrischen Konnektor bzw. Stecker
bzw. Verbindungsstück 162.
Der elektrische Konnektor weist einen verstärkten Bereich 138 auf.
In der veranschaulichten Ausführungsform
ist der verstärkte
Bereich 138 ein entfernbares Element, das angepasst ist,
an den Rest des Gitters angebaut zu werden. In einer anderen Ausführungsform
der Erfindung ist der verstärkte
Bereich integral als ein Bereich des Gitters gebildet.
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In
einer Ausführungsform
trägt bzw.
unterstützt
der verstärkte
Bereich 138 eine Mehrzahl von einzelnen elektrischen Kontaktstiften 139.
In verschiedenen Ausführungsformen
umfassen die einzelnen elektrischen Kontaktstifte Crimpanschlussstifte
wie beispielsweise MolexTM Kontaktstifte.
In einer anderen Ausführungsform
der Erfindung sind die einzelnen Kontaktstifte angepasst, um an
entsprechende Leiter gelötet
zu werden oder mit diesen entsprechenden Leitern integral ausgebildet
zu werden.
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In
einer Ausführungsform
der Erfindung ist einer oder mehrere der einzelnen Kontaktstifte
ein Steckverbinder mit weiblichen Kontakten („female receptacle"). In einer anderen
Ausführungsform
der Erfindung ist einer oder mehrere der einzelnen Kontaktstifte
ein Steckerstift („male
plug"). Ein Fachmann
erkennt, dass eine große
Bandbreite von alternativen intregrierten und einzelnen Kontakten
bzw. Konnektoren möglich
ist, einschließlich
von Kontakten, die zum Zeitpunkt der Ausarbeitung nicht zur Verfügung standen,
und dass diese verschiedenen Kontakte bzw. Konnektoren in den Umfang
der vorliegenden Erfindung fallen.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung sind die einzelnen Kontaktstifte angepasst, um in
vorgeformte Bohrungen innerhalb des verstärkten Bereichs 138 eingesetzt
zu werden. In einer anderen Ausführungsform
der Erfindung ist der verstärkte
Bereich angepasst, um beispielsweise durch Spritzgießen gebildet
zu werden, wobei die einzelnen Kontaktstifte 139 in situ
eingeformt werden.
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In
der veranschaulichten Ausführungsform ist
jeder Konnektor an einen entsprechenden Leiter 161 derart
gekoppelt, um entsprechende mechanische und elektrische Verbindungen
zu dem Leiter 161 zu bilden. Gemäß einem Aspekt der Erfindung sind
die entsprechenden Leiter, wie veranschaulicht, wechselseitig an
einen zweiten elektrischen Konnektor 163 gekoppelt, der
angepasst ist, innerhalb des Lampengehäuses angeordnet zu sein. Der
zweite elektrische Konnektor umfasst eine Mehrzahl von elektrischen
Kontakten zur Verbindung an beispielsweise eine interne Schaltungsplatte
des Lampenkopfes.
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Wie
in 10 gezeigt, können
mehrere Lichtquellen anstelle des vorstehenden Lampenkopfgehäuses als
eine unabhängige
Struktur, beispielsweise ein Beleuchtungsrahmen 105, in
einer Ausführungsform
verwendet werden. Wie in 11a gezeigt,
stellt der Lampenkopf in einer Anordnung Unterstützung bzw. einen Träger für das Beleuchtungssystem
dar. In einer anderen Anordnung stellt der Lampenkopf Energie für den Beleuchtungsrahmen 105 bereit.
In noch einer anderen Anordnung ist der Lampenkopf an einen einstellbaren
Ständer
bzw. Stativ montiert, der weitere Einstellbarkeit für das Zahnbeleuchtungssystem
bereitstellt, wie in 11a gezeigt.
In einem weiteren Aspekt kann der Beleuchtungsrahmen zusätzlich zu
dem Lampenkopfgehäuse
vorliegen, wie in 11 gezeigt. In einer anderen Ausführungsform
der Erfindung kann der Beleuchtungsrahmen an einen Lampenkopf montiert
sein, wie in 11 gezeigt. Das Zahnbeleuchtungssystem 100' umfasst einen
Beleuchtungsrahmen 105, der durch ein Rohr bzw. Schlauch 115 mit
einem Lampenkopf 110' verbunden
ist. Der Beleuchtungsrahmen 105 stellt Licht bereit, um
eine auf die Zähne 120 eines
Patienten aufgetragene Bleichsubstanz oder einen Härtungsverbundstoff
bzw. -mischung zu aktivieren. Der Patient trägt typischerweise eine Referenzvorrichtung,
wie eine Vorrichtung zum Zurückziehen
von Lippen bzw. Lippenhaltevorrichtung 350. Der Beleuchtungsrahmen 105 und
der Lampenkopf 110' erzeugen
zusammen ein direktes Licht in Richtung der Zähne des Patienten 120' für ein Bleich-
oder Härtungsverfahren.
In einer alternativen Ausführungsform
können
der Beleuchtungsrahmen 105 und das Rohr 115 bezüglich des
Lampenkopfes 110' einstellbar
sein. In einer anderen alternativen Ausführungsform ist das Rohr 115 flexibel
und kann in verschiedenen Positionen eingestellt werden. In einer anderen
Ausführungsform
ist der Beleuchtungsrahmen 110' flexibel.
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In
dem Beleuchtungssystem mit mehreren Lichtquellen können die
Lichtquellen gemeinsam oder einzeln mit Energie versorgt werden.
Wenn sie einzeln mit Energie versorgt werden, kann jede der einzelnen
Lichtquellen wie erwünscht
getrennt ein- und ausgeschaltet werden. Dies ist speziell für ein Härtungs-
oder Abbildungsverfahren nützlich,
worin nur ein oder zwei Zähne
einer Behandlung unterzogen werden können oder untersucht werden.
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Mehrfache
Lichtquellen können
in einer geometrischen Anordnung angeordnet sein. In einer Ausführungsform
können
sie in einer Bogenform angeordnet sein und können beispielsweise mit dem Kiefer
eines Patienten übereinstimmen,
wie in 10 gezeigt. Der Beleuchtungsrahmen 105 weist eine
Vorderseite 465 und eine Rückseite 460 auf. Die Vorderseite 465 ist
konkav und die Rückseite 460 ist konvex.
Das Rohr 115 ist an der Rückseite 230 des Beleuchtungsrahmens 105 angebracht.
Das Rohr 115 stellt Unterstützung bzw. einen Träger für den Beleuchtungsrahmen 105 bereit
und wirkt auch als eine Leitung für Verdrahtung bzw. Verkabelung
für den
Beleuchtungsrahmen 105. Eine Mehrzahl von Lichtquellen 235 ist
entlang der Vorderseite 465 des Beleuchtungsrahmens 105 angeordnet.
Die Lichtquellen können
jegliche wie vorstehend beschriebene Lichtquelle sein. Diese Lichtquellen
sind lediglich beispielhaft und sind nicht auf die aufgeführten beschränkt. Die
Lichtquellen 235 erzeugen und richten Licht für ein Bleich-,
Abbildungs- oder Härtungsverfahren
auf die Zähne
eines Patienten (wie in 11 gezeigt).
In einer ersten Ausführungsform
emittieren die Lichtquellen 235 Licht mit im Wesentlichen
dem gleichen Lichtspektrum. In einer zweiten Ausführungsform
emittieren die Lichtquellen 235 Licht mit unterschiedlichen
Spektren. In einem Aspekt sind die Lichtquellen ungefähr gleich
weit von den verschiedenen Zähnen
entfernt, auf welche die Lichtquellen gerichtet sind. In einem anderen
Aspekt können
die Lichtquellen 235 von der Oberfläche der Vorderseite 460 des
Beleuchtungsrahmens 105 hervorragen bzw. -springen. In
einem weiteren Aspekt können
die Lichtquellen 235 im Wesentlichen fluchtend bzw. bündig mit
der Oberfläche
der Vorderseite 460 des Beleuchtungsrahmens 105 angeordnet
sein.
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11a ist eine perspektivische Ansicht eines Beleuchtungssystems 150' gemäß einer
Ausführungsform.
Der Rahmen 105 ist durch das Rohr bzw. Schlauch 115 an
dem Lampenkopf 110' angebracht, der
an einen einstellbaren Ständer 155 angebracht ist.
In einem Aspekt ist das Rohr 115 durch ein Drehgelenk 152', z.B. ein Kugelgelenk,
an den Lampenkopf 110' angebracht.
In einer ersten Anordnung stellt der Lampenkopf 110 Energie
für den
Beleuchtungsrahmen 105 derart bereit, dass der Beleuchtungsrahmen 105 Licht
erzeugen kann, um eine auf die Zähne
eines Patienten aufgebrachte Bleichsubstanz oder eine Härtungsmischung
bzw. -verbundstoff zu aktivieren. In einer zweiten Anordnung stellen der
Beleuchtungsrahmen 105 und der Lampenkopf 110' Licht für das Bleichen,
Härten
oder Abbilden durch das Erzeugen von Licht in dem Lampenkopf 110' und das Leiten
des Lichts durch den Beleuchtungsrahmen 105 bereit. In
dieser Ausführungsform wird
Licht durch Lichtleitertechnik, welche durch das Rohr bzw. den Schlauch 115 verläuft, für den Beleuchtungsrahmen 105 bereitgestellt.
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Wie
vorstehend beschrieben, kann der Beleuchtungsrahmen 105 ähnlich an
dem Mast angebracht sein. Eine beispielhafte Ausführungsform
ist in 11b gezeigt, einer perspektivischen
Ansicht eines Beleuchtungssystems 220 gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. Der Beleuchtungsrahmen 105 ist
durch das Rohr 115 direkt an dem einstellbaren Fußbodenständer 155 angebracht,
anstatt durch einen Lampenkopf 110', wie in 11a zu
sehen. In dieser Ausführungsform
ist die Kontrolleinheit 190' auch
eine Stromversorgungseinheit. Diese Ausführungsform weist die Einstellbarkeit des
in 11a gezeigten Systems auf,
weist aber weniger Gewicht aufgrund der Abwesenheit des Lampenkopfes 110' auf.
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Der
Beleuchtungsrahmen 105 weist ein erstes Ende 450 und
ein zweites Ende 455 auf, die verjüngt bzw. abgeschrägt sein
können,
wie in 10-1 gezeigt, um die Fülle bzw.
Raumbedarf bzw. Masse der Seite des Beleuchtungsrahmens 105 am
Mund des Patienten zu verringern.
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In
einer Ausführungsform
weist der Beleuchtungsrahmen 105 eine Mehrzahl von Lichtquellen 235 auf,
die im Wesentlichen gleichmäßig über die Oberfläche der
Vorderseite des Beleuchtungsrahmens 465 beabstandet sind,
wie in 10a beispielhaft gezeigt. Andere
Ausführungsformen
der Erfindung weisen unterschiedliche Anordnungen der Lichtquellen 235 über die
Vorderseite 465 auf. Anstatt gleichmäßig beabstandet zu sein, können die Lichtquellen
beispielsweise gestaffelt bzw. gegeneinander versetzt sein. Die
vorliegende Erfindung ist auf die hier dargestellte Anzahl und die
Anordnung der Lichtquellen 235 nicht beschränkt.
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In 10b weist der Beleuchtungsrahmen 105 eine
Vorderseite 465 und eine Rückseite 460 auf. Ein
Rohr bzw. Schlauch 115 ist mit der Rückseite 460 verbunden,
und eine Mehrzahl von Lichtquellen 235 sind entlang der
Vorderseite 225 des Beleuchtungsrahmens 105 angeordnet.
In der gezeigten Ausführungsform
ist die Oberfläche 240 der
Vorderseite 225 des Beleuchtungsrahmens 105 nicht-reflektierend.
In einer ersten Ausführungsform
ist die Oberfläche 240 eine
nicht-reflektierende Beschichtung. In einer zweiten Ausführungsform
ist die Oberfläche 240 eine
Materialschicht wie etwa ein nicht-reflektierender Kunststoff oder
Gummi.
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10c ist eine perspektivische Rückansicht eines Beleuchtungsrahmens
gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung. Der Beleuchtungsrahmen 105 weist auch eine
Vorderseite 225 und eine Rückseite 460 mit einem
an der Rückseite 460 angebrachten
Rohr 115 auf. Das Rohr 115 stellt Unterstützung bzw.
einen Träger
für den
Beleuchtungsrahmen 105 bereit und trägt auch elektrische Verkabelung bzw.
Verdrahtung für
die Lichtquellen (nicht gezeigt). Die Verkabelung (nicht gezeigt)
ist mit einem elektrischen Konnektor bzw. Verbindungselement 255 verbunden,
der im Inneren 250 des Rohrs 115 angeordnet ist.
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In
einer anderen Ausführungsform,
wie in 10d gezeigt, weist der Beleuchtungsrahmen 105 eine
im Allgemeinen rechteckige Form und eine im Wesentlichen flache
Vorderseitenoberfläche 500 mit einer
Mehrzahl von Lichtquellen 505 auf, die entlang der Vorderseite 500 angeordnet
sind. 10e ist eine perspektivische
Ansicht einer alternativen Anordnung des Beleuchtungsrahmens aus 10d. Der Beleuchtungsrahmen 105 weist
eine erste geschlitzte Struktur 520 an einem Ende und eine
zweite geschlitzte Struktur 525 an dem anderen Ende auf. Jede
geschlitzte Struktur 520, 525 ist von der Vorderseite 500 des
Beleuchtungsrahmens 105 nach vorn gerichtet angeordnet.
Die Schlitze 530, 535 in jeder geschlitzen Struktur 520, 525 beginnen
an entsprechenden vorderen Enden 540, 545 der
geschlitzten Struktur 520, 525 und sind nach Innen
auf die Vorderseitenoberfläche 500 des
Beleuchtungsrahmens 105 gerichtet angeordnet und sie sind
konfiguriert und angeordnet, um mit den Strukturen, wie flügelartige
Elemente, einer Referenzvorrichtung, wie etwa eine Lippenhaltevorrichtung 350,
zusammen zu passen, in 15 gezeigt,
um die Ausrichtung des Beleuchtungsrahmens 105 mit den
Zähnen
eines Patienten zu erleichtern.
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In
anderen Ausführungsformen
der Erfindung kann der Beleuchtungsrahmen 105 geformt und
konfiguriert sein, um mit einer Referenzvorrichtung, wie etwa eine
von einem Patienten getragene Lippenhaltevorrichtung, zusammen zu
passen, wie in 22a und 22b gezeigt,
wodurch eine im Wesentlichen genaue Ausrichtung mit dem Mund des Patienten
bereitgestellt wird.
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10f ist eine Draufsicht eines Beleuchtungsrahmens 105,
der eine Wärmeableitvorrichtung gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung umfasst. Der Beleuchtungsrahmen 105 weist
eine Mehrzahl von Lichtquellen 235 auf, die eine an ihre
Vorschaltgeräte
bzw. Ballaste („ballast") (oder Basis) gekoppelte
Wärmeableitvorrichtung
aufweisen. Die Wärmeableitvorrichtung 650 kann
aus jeglichem wie vorstehend erwähntem
Material, einschließlich
eines Phasenänderungsmaterials,
hergestellt sein. Die Wärmeableitvorrichtung
kann auch jegliche Form aufweisen.
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In
einigen beispielhaften Ausführungsformen,
beispielsweise 12, kann der Beleuchtungsrahmen 105 an
einen Abstandshalter, wie etwa eine Lichtführung 106, angebracht
oder in dessen Innerem angeordnet sein, der Strukturen wie etwa
Schlitze oder Spalte aufweist, zum Koppeln mit einer Referenzvorrichtung,
wie etwa eine Lippenhaltevorrichtung 1138, wie in 21a und b gezeigt, auch Strukturen zum Positionieren
des Beleuchtungsrahmens 105 aufweisend, wie etwa flügelartige
Elemente 111. Ein elastisches Element 1128 ist
zwischen dem Patienten und der Lichtführung 106 angeordnet.
Das elastische Element 1128 dient dazu, den Zwischenbereich
zwischen dem Patienten und der Lichtführung 106 abzufedern
bzw. -dämpfen,
um Stöße zu absorbieren,
die ansonsten schmerzhaft oder unkomfortabel sein könnten.
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In
einem anderen Aspekt kann der Beleuchtungsrahmen 105 eine
abgeschlossene Struktur sein, wie in den 10, 12, 13 und 14 gezeigt.
In 13 weist der Beleuchtungsrahmen 105 eine
im Allgemeinen bogenartige Form mit einem ersten Ende 501 und
einem zweiten Ende 502 auf. Die Rückseite 230 des Beleuchtungsrahmens 105 ist konvex
und die Vorderseite 225 des Beleuchtungsrahmens 105 ist
konkav. Der Beleuchtungsrahmen 105 kann auch als der Abstandshalter
mit Strukturen dienen. Mit anderen Worten, der Abstandshalter und die
Strukturen, beispielsweise Schlitze, können beide auf dem Lampengehäuse vorliegen,
wie etwa der Beleuchtungsrahmen 105, wie in 22b beispielhaft dargestellt. Die Enden 500, 505 weisen
jeweils einen Schlitz 510, 515 auf, die von der
Vorderseite 225 des Beleuchtungsrahmens 105 in
Richtung der Rückseite 230 des
Beleuchtungsrahmens 105 offen sind. Jeder Schlitz 510, 515 dehnt
sich nach Innen von seinem entsprechenden Ende 501, 502 des
Beleuchtungsrahmens 105 aus. Die Schlitze 510, 515 sind
angeordnet und konfiguriert, mit den Strukturen einer Referenzvorrichung,
wie die Flügel 111 einer
Lippenhaltevorrichtung 1138, zusammen zu passen, wir in
den 21a und b gezeigt.
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Die
Lichtquellen des Beleuchtungsrahmens 105 können eine
Wellenlänge
oder verschiedene Wellenlängen
aufweisen, wie vorstehend erwähnt.
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Wie
auch schon vorstehend erwähnt,
kann der Beleuchtungsrahmen 105 auch eine Drehzapfenanbringung 154 und
einen Kugeldrehzapfen 158 an dem Ende des Schafts 156 umfassen,
wie in 14 gezeigt. In einer anderen
Ausführungsform kann
der Beleuchtungsrahmen 105, wie der in 12 beispielhaft gezeigte, an das Trägersystem aus 1 angebracht
sein. Wie vorstehend festgestellt, ist der Ausleger 108 einstellbar
bezüglich
des Masts 110 positionierbar, wir in 15 gezeigt. Der Ausleger 108 weist sowohl
einen Dreh- als auch einen Kippbewegungsbereich bezüglich des
Masts 110 auf. Ein Gegengewicht 122 an dem zweiten
Ende des Auslegers 108 stellt einen Ausgleich für den Beleuchtungsrahmen 105 bereit.
-
Die
Anbringung ist auch der von vorstehender 7 ähnlich,
und ist nachstehend in der veranschaulichten Ausführungsform
von 15a beschrieben, worin das
Kugelgelenk 902 an ein Beleuchtungsrahmengehäuse 1150 gekoppelt
ist. Das Gehäuse 1150 umfasst
einen ersten Verlängerungsteil 1152,
der an seinem hinteren Ende die Kugel des Universal- bzw. Kugelgelenks 902 aufweist.
Ein Signalkabel 1170 ist an ein Ende des Gehäuses 1150 gekoppelt.
Das Signalkabel kann ein Stromkabel umfassen, das angepasst ist,
Energie für
die eine oder mehreren Beleuchtungsquellen 1156 bereitzustellen, die
auf der Vorderseite 1154 angeordnet sind. Das Signalkabel
kann auch einen optischen Lichtleiter wie eine optische Faser umfassen,
die angepasst ist, Licht zu der einen oder mehreren Beleuchtungsquellen
von einer entfernten Lichtquelle zu übertragen. In mindestens einer
Ausführungsform
der Erfindung umfasst das Signalkabel 1170 ein Zugentlastungsmerkmal 1172.
-
Die
Ausführungsform
von 15a zeigt erste und zweite
Strukturen, wie etwa Flügelkopplungsstrukturen
bzw. Flügel-koppelnde
Elemente 1158, 1160. Jede Flügelkopplungsstruktur 1158, 1160 umfasst
einen entsprechenden Schlitz 1162, 1164. Die Schlitze 1162, 1164 sind
angepasst, um entsprechende flügelartige
Elemente 1134, 1136 einer Referenzvorrichtung,
wie etwa eine nachstehend beschriebene Lippenhaltevorrichtung, aufzunehmen.
-
Wie
vorstehend festgestellt, kann der Abstandshalter eine Lichtführung 1000 sein,
wie in 16 gezeigt, die ein elliptisches
rohrförmiges
Element 1020 mit einem axialen Hohlraum 1040,
der zwischen einer vorderen Öffnung 1060 und
einer hinteren Öffnung 1080 angeordnet
ist, umfasst.
-
Wie
in der veranschaulichten Ausführungsform
gezeigt, definiert eine erste Kante 1010 des rohrförmigen Elements
eine im Wesentlichen elliptische sattelförmige Krümmung bzw. Kurve bzw. Bogen
mit einer konvexen Form in Beziehung zu einem im Allgemeinen waagrechten
Teil 1100 davon und einer konkaven Form in Beziehung zu
einem im Allgemeinen senkrechten Teil 1120 davon. Zusätzlich umfasst
die Kante 1010 erste und zweite im Wesentlichen waagrechte
Schlitze 1140, 1160. Gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung sind die Schlitze 1140, 1160 im
Wesentlichen coplanar bezüglich
einander angeordnet und sind im Wesentlichen zusammenfallend mit
einer Hauptachse der elliptischen sattelförmigen Krümmung, die Kante 1010 definiert,
angeordnet.
-
Ein
Rand bzw. Randfläche
bzw. Stirn- bzw. Seitenfläche 1180 erstreckt
sich radial inwärts
von der Kante 1010 hin zu einer zweiten im Wesentlichen elliptisch
sattelförmig
gekrümmten
Kante 1200 (auf die sich auch als die „zweite Kante" bezogen wird). Die
zweite Kante 1200 ist in einer im Wesentlichen gleichbleibenden
räumlichen
Beziehung zu der Kante 1010 angeordnet, wodurch die Randfläche 1180 eine
im Wesentlichen einheitliche Radialausdehnung über die Länge der Kante 1010 aufweist.
Die Kante 1200 definiert einen äußeren Umfang der vorderseitigen Öffnung 1060.
-
An
dem hinteren Ende der Ausführungsform von 16 definiert eine dritte Kante 1300 eine
andere Krümmung,
die eine annäherungsweise
elliptische Sattelform aufweist. Die Kante 1300 ist in
Bezug auf einen im Allgemeinen waagrechten Teil 1320 davon
in einer im Wesentlichen konkaven Form und in Bezug auf einen im
Allgemeinen senkrechten Teil 1340 davon in einer im Wesentlichen
konvexen Form.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung definiert die Krümmung 1300 die
hintere Öffnung 1080 der
Lichtführung.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung umfasst die Lichtführung
keine an die hintere Öffnung 1080 angrenzende
Randfläche.
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In
einem Aspekt der veranschaulichten Ausführungsform ist eine äußere Oberfläche 1390 der Lichtführung zwischen
der Kante 1010 und der Kante 1300 angeordnet.
Eine innere Oberfläche 1360 der Lichtführung ist
in einer im Wesentlichen einheitlichen räumlichen Beziehung zu der äußeren Oberfläche 1390 derart
angeordnet, um nach Innen und Außen gerichtete Umgrenzungen
des elliptischen rohrförmigen
Elements 1020 zu definieren.
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In
einer Ausführungsform
der Erfindung umfasst die äußere Oberfläche 1390 eine
Mehrzahl von Griffigkeitsmerkmalen 1380, die angepasst
sind, die Griffigkeit für
einen Betreiber auf der Oberfläche 1390 während der
Handhabung der Lichtführung 1000 zu
verbessern. In der veranschaulichten Ausführungsform weisen die Griffigkeitsmerkmale 1380 ein
erhöhtes
verlängertes
Ellipsoidmerkmal auf. In einer anderen Ausführungsform der Erfindung umfassen
die Griffigkeitsmerkmale eine Mehrzahl von im Wesentlichen halbkugelförmigen Noppen
bzw. Höckern.
In noch einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung umfassen die Griffigkeitsmerkmale eine Mehrzahl von
Zickzzackrillen. Ein Fachmann erkennt, dass eine große Merkmalsbandbreite
auf der Oberfläche 1340 derart
angeordnet sein kann, um die Gesamtgriffigkeit der Lichtführung 1000 zu
verstärken.
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17 zeigt eine Lichtführung 200 gemäß einer
anderen Ausführungsform
der Erfindung. Die Lichtführung 200 umfasst
eine Randfläche 201 mit
einer Öffnung 202 in
einem unteren Teil davon. Die Öffnung 202 öffnet sich
nach Innen von einem vorderen Ende der Lichtführung 200 in einen
verlängerten Hohlraum 204,
der teilweise durch die innere Wand 1360 der Lichtführung gebildet
ist. Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung ist der Hohlraum 204 angepasst, um darin
eine Aufzeichnungsvorrichtung 206 aufzunehmen.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung umfasst die Aufzeichnungsvorrichtung 206 einen
Zusammenbau mit einer gedruckten Platte bzw. Leiterplatte 208 mit
einem elektromechanischen Kontakt 210 und einem darauf
angeordneten integrierten Speicherschaltkreis 212. In einem
Aspekt umfasst die Aufzeichnungsvorrichtung 206 eine erste Seite 231 und
eine zweite Seite 232. In der veranschaulichten Ausführungsform
weist der integrierte Speicherschaltkreis 212 eine Rückseite 234 auf.
Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung ist der integrierte Speicherschaltkreis 212 durch
beispielsweise Löten,
Adhäsionskleben,
Vergießen
bzw. Verkapseln oder andere dem Fachmann bekannte Verfahren für die Montage
von integrierten Schaltkreisen im Wesentlichen dauerhaft an der
Leiterplatte befestigt.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung ist der Hohlraum 204 durch eine Mehrzahl
von Oberflächen
definiert, die angepasst sind, die Aufzeichnungsvorrichtung 206 im
Wesentlichen befestigt in Bezug auf die Lichtführung 200 zu unterstützen bzw.
zu tragen.
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In
einer Ausführungsform
der Erfindung wird die Aufzeichnungsvorrichtung 206 in
einer Position derart unterstützt
bzw. getragen, dass der elektromechanische Kontakt 210 an
einer erhöhten
und freiliegenden Stelle innerhalb des axialen Hohlraums 1040 der
Lichtführung 200 angeordnet
ist.
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Diese
räumliche
Beziehung ist deutlicher in beispielsweise 18 gezeigt,
welche eine perspektivische Hinteransicht einer Lichtführung 3000 mit
einem auf der inneren Oberfläche 1360 angeordneten ersten
Trägerelement 3020 und
zweiten Trägerelement 3040 zeigt.
Das Trägerelement 3020 umfasst eine
erste Tragwand 3060 und das Trägerlement 3040 umfasst
eine zweite Tragwand 3080. Ein drittes Trägerelement 3100 umfasst
eine Tragwandoberfläche 3120.
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Um
wieder auf die Aufzeichnungsvorrichtung 206 (wie in 17 gezeigt) zurückzukommen, kann man erkennen,
dass die Aufzeichnungsvorrichtung 206 angepasst ist, um
innerhalb eines Bereichs 3200, wie in 18 gezeigt, aufgenommen zu werden. Wenn die Aufzeichnungsvorrichtung 206 in
dem Bereich 3200 angeordnet ist, ist die Tragwandoberfläche 3080 angrenzend
bzw. anliegend an die Kante 231 angeordnet und unterstützt bzw.
trägt diese.
Die Tragwandoberfläche 3080 ist
angrenzend bzw. anliegend an die Kante 232 angeordnet und
unterstützt bzw.
trägt diese
und die Tragwandoberfläche 3120 ist angrenzend
bzw. anliegend an die unterseitige Oberfläche (nicht gezeigt) der Aufzeichungsvorrichtung 206 angeordnet
und unterstützt
bzw. trägt
diese.
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Als
ein weiteres Merkmal der Lichtführung 3000 ist
eine Oberfläche 3300 in
einer im Allgemeinen senkrechten Ausrichtung angeordnet. Eine weitere
Oberfläche
ist im Wesentlichen in paralleler räumlicher Beziehung zu Oberfläche 3300 und
vor derselben angeordnet.
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Eine
weitere Einsicht in die Aufzeichnungsvorrichtung 206 und
ihre Bedeutung in der Erfindung wird mittels Bezugnahme auf 19 gewonnen, welche eine Lichtführung 3500 gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung in vorderseitiger Aufrichtung bzw. Erhöhung zeigt.
Speziell zeigt 19 die weitere tragende Oberfläche 3320,
die in im Wesentlichen paralleler räumlicher Beziehung zu der Oberfläche 3300 (wie
in 18 gezeigt) angeordnet ist, wie direkt vorstehend
erörtert.
Auch gezeigt sind die Öffnung 202 (wie
vorstehend in Bezug auf 17 erörtert),
die erste Tragwand 3080 und die zweite Tragwand 3060 (wie
vorstehend in Bezug auf 18 erörtert).
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17a zeigt eine weitere Ausführungsform der Lichtführung 106 mit
einer im Allgemeinen ellipsoiden Form und mit einer ersten Öffnung 220' an einem Ende,
das mit dem Lampenkopfgehäuse 104 verbunden
wird, und mit einer zweiten Öffnung 222' an dem anderen
Ende, das mit dem Patienten wechselwirkt bzw. koppelt. Die erste Öffnung 220' weist verlängerte Kanten 224', 226' auf, die sich
im Wesentlichen parallel zu dem langen Durchmesser der durch die
Lichtführung 106 gebildeten
ovalen Form erstrecken.
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Die
verlängerten
Kanten 224', 226' bilden eine
gebogene bzw. gekrümmte
Grenzfläche
bzw. -bereich bzw. Verbindung, die konfiguriert ist, um mit dem
Lampenkopfgehäuse 104 zusammenzupassen. Die
Lichtführung 106 koppelt
mechanisch an das Lampenkopfgehäuse 104.
Ein erster Vorsprung 228' auf
der verlängerten
Kante 224' und
einer zweiter Vorsprung 230' auf
der verlängerten
Kante 226' sind konfiguriert,
mit Einkerbungen bzw. Vertiefungen auf dem Lampenkopf 102 zusammenzupassen
und halten die Lichtführung 106 an
dem Lampenkopfgehäuse 104.
Ein erster Schlitz 236' und
ein zweiter Schlitz 238' auf
gegenüberliegenden
Seiten der zweiten Öffnung 222' der Lichtführung 106 können konfiguriert sein,
um mit einer Referenzvorrichtung, wie etwa eine von dem Patienten
getragene Lippenhaltevorrichtung 1148, wie in den nachstehend
beschriebenen 21a und 21b veranschaulicht,
zusammenzupassen, um den Lampenkopf 102 genau mit dem Patienten
auszurichten.
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In
einer Ausführungsform
ist ein elastischer Schutz 270 um die zweite Öffnung 222' der Lichtführung 106 montiert,
um eine weiche Grenzfläche
zwischen der Lichtführung 106 und
dem Patienten bereitzustellen. Der elastische Schutz 270 kann
aus jeglichem offenzelligen oder geschlossenzelligen Schaum, Gummi
oder Elastomer, wie die vorstehend für die weichen Überzüge bzw.
Auflagen beschriebenen, hergestellt sein, und ist mittels Heißkleben
bzw. -verschweißen
oder eines Haftmittels an die Lichtführung 106 angebracht.
In einigen Ausführungsformen kann
der elastische Schutz 270 in Stücken 272, 274 vorliegen,
die wiederum mittels Heißkleben
oder eines Haftmittels an die Lichtführung 106 angebracht sein
können.
Geeignete Haftmittel können
Strukturhaftmittel, Heißschmelzkleber,
selbstklebende Haftmittel, reaktive Haftmittel oder dergleichen
umfassen, ohne darauf beschränkt
zu sein. Alternativ können geeignete
Haftmittel auf Acryl, Polyurethan, Epoxid, Polyamid, Styrolcopolymer,
Polyolefin oder ähnliches basieren.
Weiter können
die elastischen Schutzstücke 272, 274 auch
integral auf der Lichtführung 106 aufgeformt
sein.
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In
der vorliegenden Ausführungsform
ist der elastisch Schutz 270 aus zwei Teilen hergestellt,
einem oberen Teil 272 und einem unteren Teil 274,
welche die Schlitze 236', 238' der Lichtführung 106 derart
verlängern,
dass die flügelartigen
Elemente einer beispielhaften Lippenhaltevorrichtung aufgenommen werden.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung ist eine Lichtführung 106,
wie die in 17a beispielhaft gezeigte,
dazu vorgesehen, ein Einweggegenstand zu sein, der für einen
Patienten oder einmalige Zahnbleichbehandlung, Füllungsverfahren oder Abbilden
verwendet und anschließend
entsorgt wird. Vor diesem Hintergrund umfasst die Lichtführung 106 in
der veranschaulichten Ausführungsform von 17a weiter einen integrierten Speicherschaltkreis 246', der innerhalb
eines Raumes 250' angeordnet
ist, der in der Unterseite der Lichtführung 106 eingeformt
ist. Der integrierte Speicherschaltkreis 246' bewahrt eine Aufzeichnung eines
Verwendungsdauersignals auf, die anzeigt, wie lange die spezielle
Lichtführung
in Verwendung ist. Der integrierte Speicherschaltkreis 246' der Lichtführung ist Teil
eines Systems zum Sicherstellen, dass die Lichtführung nicht unschicklich wieder
verwendet wird.
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Die
biologisch kompostierbaren oder biologisch zersetzbaren bzw. abbaubaren
Polymere, einschließlich
der vorstehend erwähnten,
sind insbesondere für
Einweglichtführungen
geeignet.
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Im
Betrieb ist die Lichtführung 106 an
das Lampenkopfgehäuse 104 angebracht.
Die Lichtführung 106 weist
sowohl einen mechanischen Anbringungsmechanismus (die Schlitze 228', 230'), wie vorstehend
beschrieben, als auch einen elektrischen Kontakt bzw. Anschluss 248 zwischen
dem integrierten Speicherschaltkreis 246' der Lichtführung und der Elektronik in
dem Lampenkopfgehäuse 104 auf. Der
elektrische Kontakt 248' passt
mit einem leitenden Vorsprung in dem Lampenkopfgehäuse zusammen,
um eine elektromechanische Verbindung zu bilden, die das Signalisieren
bzw. die Signalübertragung
zwischen dem integrierten Speicherschaltkreis 246' der Lichtführung und
der Elektronik in dem Lampenkopfgehäuse 104 ermöglicht.
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Die
Lichtführung 106 ist
mit dem Mund des Patienten unter Verwendung der Positionierbarkeit des
Lampensystems 100 ausgerichtet und eine Bleichbehandlung
wird durchgeführt
bzw. verabreicht. Eine Signalisierungsvorrichtung innerhalb des Lampenkopfes 102 oder
innerhalb der Stromversorgungseinheit zeichnet die Verwendungsdauer
der Verwendung der Lichtführung
auf dem integrierten Speicherschaltkreis 246' auf. Wenn ein Verwendungslimit
der Lichtführung
erreicht wird, schließt
das Lampensystem 100 eine Aktivierung der Lichtquelle 300 in
dem Lampenkopfgehäuse 104 aus,
und die Lichtführung 106 wird
ausgewechselt, um das Lampensystem 100 zu betreiben.
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In
einer alternativen Ausführungsform
der Lichtführung 106 wird
kein elastischer Schutz 270 verwendet, um zwischen der
Lichtführung 106 und dem
Patienten zu überbrücken bzw.
einen Übergang zu
schaffen. In weiteren alternativen Ausführungsformen der Lichtführung 106 ist
der Kontakt zwischen dem integrierten Speicherschaltkreis 246' der Lichtführung und
der Elektronik in dem Lampenkopf 102 ein magnetischer Kontakt.
Alternativ kann der integrierte Speicherschaltkreis 246' mit dem Lampenkopf 102 über Infrarotstrahlung
oder über
drahtlose Radiosignale oder durch Licht aus dem sichtbaren Bereich
des elektromagnetischen Spektrums kommunizieren.
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Ein
Fachmann erkennt, dass, wenn die Aufzeichnungsvorrichtung 206 (wie
in 17 veranschaulicht) in die Öffnung 202 eingebracht
wird, die Oberfläche 234 der
integrierten Speicherschaltkreisvorrichtung 212 angrenzend
an die tragende Oberfläche 3320 angeordnet
und durch dieses getragen bzw. unterstützt wird. Darüber hinaus,
wieder Bezug nehmend auf 18,
erkennt ein Fachmann, dass, wenn die Aufzeichnungsvorrichtung derart
angeordnet wird, der elektromechanische Kontakt 210 in
einem Bereich benachbart und rückwärts der
tragenden Oberfläche 3120 angeordnet
wird und innerhalb des axialen Hohlraums 1040 von oben,
von unten und von einer rückwärtigen Richtung
her freiliegen wird.
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Die
Struktur einer Lichtführung
kann ein UV-hemmendes Material umfassen, um die Haut des Patienten
davor zu schützen,
ultraviolettem Licht ausgesetzt zu sein. Die Lichtführung kann
aus einem ähnlichen
Material wie das vorstehend beschriebene des Lampengehäuses 104 und
des Lampengehäuses 102 hergestellt
sein. Zusätzlich
kann wie bei dem Lampengehäuse 104 und
dem Lampenkopf 102 ein Flüssigkristallpolymer, eines
das Lichtenergie reflektiert, anstatt sie durchzulassen, entweder
als eine Beschichtung oder als der Hauptbestandteil der Lichtführung verwendet
werden, um einen Verlust bzw. Austritt an Lichtenergie zu minimieren.
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Für veranschauende
Zwecke zeigt 20 einen Lampenkopf 400,
der ein Gehäuse 402 mit
einer äußeren Oberfläche 404 umfasst.
Ein vorderes Ende des Lampenkopfgehäuses 402 umfasst eine durch
eine Kante 408 definierte Öffnung 406. Im Betrieb
wird Licht von einer Lichtquelle innerhalb des Lampenkopfgehäuses 402 durch
die Öffnung 406 ausgesendet
bzw. emittiert.
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Das
Gehäuse 402 umfasst
eine Zwischenkante 410, die in einer Krümmung bei Öffnung 406 in einem
vorderen Bereich des Gehäuses 402 angeordnet
ist. Vor der Zwischenkante 410 ist ein Oberflächenbereich 412 in
Bezug auf den Rest der Gehäuseoberfläche 404 zurückgesetzt
bzw. vertieft bzw. versenkt bzw. eingelassen.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung ist der Lampenkopf 400 angepasst, entfernbar mit
einer Lichtführung,
wie etwa beispielsweise der durch Bezugszeichen 3000 in 18 angedeuteten, zu koppeln. Dementsprechend ist
der Oberflächenbereich 412 angepasst,
benachbart zu der inneren Oberfläche 1360 der
Lichtführung 3000 angeordnet und
durch diese getragen oder unterstützt zu werden. Ebenso ist die
hintere Kante 1300 der Lichtführung 3000 angepasst,
benachbart zu der Kante 410 angeordnet und durch diese
getragen bzw. unterstützt
zu werden.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung umfasst das Gehäuse 402 zusätzlich eine
obere Vertiefung bzw. Oberteilvertiefung 414 und eine entsprechende
Bodenvertiefung bzw. untere Vertiefung (nicht gezeigt). Die obere
Vertiefung 414 ist angepasst, einen ersten Arretierungsvorsprung 420 (wie
in 18 gezeigt) aufzunehmen, der benachbart der Kante 1300 der
Lichtführung 3000 angeordnet
ist. Auf ähnliche
bzw. gleich Weise ist die Bodenvertiefung angepasst, einen zweiten
Arretierungsvorsprung 422 wie in 18 gezeigt
aufzunehmen.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung ist das Material der Lichtführung ausreichend elastisch,
um die Arretierungsvorsprünge 420 und 422 in
ihre entsprechenden Vertiefungen zu treiben bzw. zu zwingen, wodurch
die Lichtführung
entfernbar in Position beibehalten wird, wobei der axiale Hohlraum 104 benachbart
der Öffnung 406 außerhalb
des Lampenkopfes angeordnet ist.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung, wenn die Lichtführung
(z.B. 3000) dementsprechend angeordnet ist, ist der elektromechanische Kontakt 210 (wie
in 17 gezeigt) innerhalb eines elektrischen Steckers
auf dem Lampenkopf angeordnet. Dies ist deutlicher in 20a gezeigt, welche einen weiteren vertieften
Bereich 421 in der Nähe
des vorderen Endes 423 des Lampenkopfes 400 umfasst.
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Wie
in 20b gezeigt, ist dieser weitere vertiefte
Bereich 421 benachbart zu dem elektrischen Stecker angeordnet,
auf den sich direkt vorstehend bezogen worden ist, und der hinter
einer Öffnung 424 in
dem Gehäuse 402 des
Lampenkopfes 400 angeordnet ist. Die Öffnung 424 ist in
Größe und Form
angepasst, den elektromechanischen Konnektor bzw. Steckverbindung 210,
wie in 17 gezeigt, durch sich hindurch
aufzunehmen.
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Wie
vorstehend erwähnt,
dient die Wechselwirkung von Arretierungsvorrichtungen 420, 422 und entsprechenden
Vertiefungen, z.B. 414 des Lampengehäuses 400, zum Beibehalten
der Lichtführung
in Position auf dem Lampengehäuse,
wenn diese erst einmal dort angebracht ist, bis sie wirksam entfernt wird.
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Eine
Mehrzahl von Lichtführungen
mit Ausgabeenden verschiedener Größen entsprechend verschiedener
Mundgrößen kann
bereitgestellt werden.
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Wie
vorstehend auch erwähnt,
ist es erwünscht,
den Lampenkopf in im Wesentlichen festgemachter Beziehung bezüglich eines
Ziels der Lampenbeleuchtung, wie etwa einem Zahn, zu positionieren
und auszurichten. Beispielsweise während eines Zahnbleichverfahrens
ist es erwünscht,
den Abstand und die Ausrichtung zwischen einer befestigt innerhalb
des Lampenkopfes enthaltenen Beleuchtungsquelle und einem Zielzahn,
der eine Bleichverbindung trägt,
derart beizubehalten, dass eine im Wesentlichen einheitliche Beleuchtungsintensität über dem
Zielzahn sowohl räumlich
als auch während
der Dauer eines Bleichverfahrens beibehalten wird.
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Ein
Weg, diese Aufgabe zu bewerkstelligen, ist mittels der Verwendung
einer Referenzvorrichtung, wie etwa eine Lippenhaltevorrichtung 10,
wie in 21 gezeigt, die angepasst ist,
auch die obere und untere Lippe (hierin „Lippen") zur Erleichterung der Untersuchung
und/oder Behandlung des Mundes und/oder der Zähne zurückzuhalten, bereitgestellt gemäß einer
Anwendung der vorliegenden Erfindung. Die Lippenhaltevorrichtung 10,
welche auch als eine Zungenschale ("tongue cup") bekannt sein kann, umfasst vier beabstandete
Rinnen- bzw. Rohr- bzw. Kanalhalter 12, 14, 16, 18,
die auch als Flansche bekannt sind, zum Halten bzw. Sperren bzw. Zurückhalten
vier entsprechender Teile bzw. Abschnitte der Lippen zur Untersuchung
und/oder Behandlung des Mundes oder der Zähne. Wenn sie verwendet wird,
hält die
Lippenhaltevorrichtung 10 die Lippen zurück, was
die Wangen zurückhält, um den Mund
derart offenzulegen, dass ein Fachmann für medizinische Versorgung leichter
die Zähne
sehen und an den Zähnen
und/oder Mund arbeiten kann.
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Die
vier Kanalhalter umfassen zwei Seitenkanalhalter 12, 14 zum
Zurückhalten
der Enden der Lippen ungefähr
dort, wo sich die obere und die untere Lippe schneiden, und zwei
Lippenkanalhalter 16, 18 zum Zurückhalten
des Mittelbereichs der oberen und unteren Lippe. Spezieller sind
die vier Kanalhalter oder Flansche 12, 14, 16, 18 angepasst,
die Lippen aufzunehmen und sie aufzuspannen, um die Zähne für eine Behandlung
und/oder Untersuchung freizulegen.
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Eine
Mehrzahl von elastischen bzw. federnden Elementen 20 sind
in die Lippenhaltevorrichtung 10 einbezogen, um die vier
Kanalhalter 12, 14, 16, 18 miteinander
zu verbinden, und um als Spannmittel zu fungieren. In der bereiten
Stellung (vor dem Einsetzen der Lippenhaltevorrichtung in den Mund)
sind die elastischen Elemente 20 bezüglich des Mittel- bzw. Zentralbereichs
der Lippenhaltevorrichtung 10 nach außen gewölbt bzw. gekrümmt. Wie
nachstehend weiter erörtert,
wenn die Lippenhaltevorrichtung 10 in den Mund eingesetzt
wird, und die vier Kanalhalter 12, 14, 16, 18 entsprechende
Abschnitte bzw. Teile der Lippen aufnehmen, stellen die elastischen
Elemente 20 eine Rückstellkraft
bereit, um die Lippen für eine
Untersuchung und/oder Behandlung radial nach außen zu sperren bzw. zu halten.
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Ein
optionaler Zungenhalter 22 ist gezeigt, der annäherungsweise
zentral bzw. mittig relativ zu den vier Kanalhaltern 12, 14, 16, 18 positioniert
ist. Der Zungenhalter kann auch asymmetrisch bei den zwei Kanalhaltern 16 und 18 angeordnet
sein. Der Zungenhalter 22 umfasst eine Mulde 23 und
ist an zwei Kanalhaltern 12, 14 durch ein Paar
sekundäre elastische
Elemente 24 angebracht. Wenn er eingeschlossen ist, wirken
der Zungenhalter 22 und die sekundären elastischen Elemente 24 zusammen,
um die Zunge zu arretieren bzw. zu hemmen bzw. zu blockieren und
die Zunge auf den hinteren Bereich des Mundes zu beschränken, wodurch
ein Zugang zu dem Zungenbereich oder der Rückseite der Zähne zur
Untersuchung und/oder Behandlung ermöglicht wird. Kurz gesagt, der
Zungenhalter ist konfiguriert, um eine Störung durch die Zunge während einer
Behandlung und/oder einer Untersuchung durch einen Fachmann der
medizinischen Versorgung zu minimieren.
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Die
Seitenkanalhalter 12, 14 ähneln einem gekrümmten bzw.
gebogenen C-Kanal dahingehend, dass sie ein bogenförmiges bzw.
gekrümmtes
Bett 26 und zwei Kanalseitenwände 28a, 28b umfassen.
Die Kanalseitenwände 28a, 28b ähneln einer
Glockenform und umfassen eine maximale Wandausdehnung bei annäherungsweise
dem Mittelpunkt 34 und zwei kleinere verjüngte Spitzen 36 an
den Enden davon. In einer Ausführungsform
kann die innere Seitenwand 28a, die intraoral ist, wie
nachstehend weiter erörtert,
etwas größer relativ
zu der äußeren Seitenwand 28b sein.
Jedoch können
die relativen Abmessungen umgekehrt werden oder die gleichen sein,
ohne von der Funktionalität
der Lippenhaltevorrichtung 10 abzuweichen.
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Die
Seitenkanalhalter 12, 14 umfassen weiter eine
innere Oberfläche 30 und
eine äußere Oberfläche 32.
Das bogenförmige
bzw. gekrümmte
Bett 26 umfasst einen Krümmungshalbmesser bzw. Radius
der Krümmung
bzw. Biegung 31, der angepasst ist, die Krümmung der
Seite der Lippen zu imitieren, wenn sich die Lippen in der geöffneten
Position befinden. Da diese Krümmung
abhängig
von der Größe und dem
Alter des Verwenders oder Patienten unterschiedlich sein kann, kann
die Lippenhaltevorrichtung 10 mit unterschiedlichen Krümmungshalbmessern
bzw. -radien 31 verwirklicht sein, um der unterschiedlichen
Form des speziellen Verwenders/Patienten zu genügen. Das gekrümmte Bett 26 kann auch
eine unregelmäßige Krümmung oder
zwei oder mehrere unterschiedliche Krümmungshalbmesser bzw. -radien
umfassen. Beispielsweise kann der untere Bereich 38 des
Krümmungshalbmessers
bzw. -radius 31 einen größeren Radius als der obere
Bereich 40 oder umgekehrt aufweisen. Wenn verwirklicht,
kann die unregelmäßige Krümmung das
Zurückhalteausmaß des Abschnitts
oder Teils der Lippe variieren, der innerhalb des bogenförmigen Betts
eingepasst bzw. eingesetzt ist, um das Zurückhalteausmaß zwischen
solchen Abschnitten der Lippe zu variieren. Die zwei Lippenkanalhalter 16, 18 können auch
unterschiedliche Krümmungshalbmesser
bzw. -radien ähnlich
zu den Seitenkanalhaltern 12, 14 aufweisen.
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Die
Lippenkanalhalter 16, 18, wie die Seitenkanalhalter 12, 14, ähneln einem
gekrümmten
bzw. gebogenen C-Kanal dahingehend, dass sie ein bogenförmiges bzw.
gekrümmtes
Bett 42 und zwei Kanalseitenwände 44a, 44b aufweisen.
In einer Ausführungsform
ist der Krümmungshalbmesser
bzw. -radius 46 der Lippenkanalhalter größer als
der Krümmungshalbmesser
bzw. -radius 31 der Seitenkanalhalter 12, 14.
Der größere Krümmungshalbmesser bzw.
-radius 46 ermöglicht
es den Lippenkanalhaltern 16, 18, sich an die
Kontur der oberen und unteren Lippe nahe dem Frenum anzupassen,
welche ebener relativ zu der Seite der Lippen ist. Abhängig von
der Größe und dem
Alter des vorgesehenen Verwenders/Patienten kann der Krümmungshalbmesser bzw.
-radius 46 der Lippenkanalhalter 16, 18 auch
variieren.
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Wie
gezeigt, ist ein Frenumsaussparung 48 in den inneren Seitenwänden 44a der
Lippenkanalhalter 16, 18 zum Bereitstellen von
Entlastung für
das Frenum der oberen und unteren Lippe eingeschlossen. In einer
Ausführungsform
umfasst die Frenumaussparung 48 eine teilweise oval geformte
Aussparung bzw. Ausschnitt mit einer ausreichenden Größe, um Spiel
bzw. Zwischenraum für
das Frenum bereitzustellen. Mit anderen Worten, die Frenumaussparung 48 sollte
derart sein, dass der tiefste Teil 50 der Frenumentlastung
das Frenum in Verwendung nur leicht berührt, und beispielsweise das
Frenum nicht berührt.
Obwohl der oval geformte Ausschnitt für die Frenumentlastung 48 gezeigt
ist, kann ein teilweiser Kreis, ein rechteckiger Ausschnitt, ein
quadratischer Ausschnitt oder ein anderer geometrisch geformter Ausschnitt
auch eingeschlossen sein, ohne von der Funktion der Frenumentlastung
abzuweichen.
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Die
Lippenhaltevorrichtung 10 kann durch Spritzgießen oder
Gießen
eines thermoplastischen Materials wie Polypropylen, Polyethylen,
Polystyrol, Polyester, Polycarbonat oder dergleichen hergestellt sein.
Die Lippenhaltevorrichtung 10 kann auch aus vorstehend
erwähnten
biologisch kompostierbaren oder biologisch abbaubaren bzw. zersetzbaren
Polymeren hergestellt sein. Mehr zum Beispiel kann die Lippenhaltevorrichtung 10 mittels
Spritzgießen
von Polypropylen hergestellt sein und ein glattes und transparentes
Finish bzw. Abschluss aufweisen.
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Wie
in 21b gezeigt, können zwei
flügelartige
Flansche 111 in die Lippenhaltevorrichtung aus 21 einbezogen sein. Diese flügelartigen Flansche 111 können dauerhaft
durch ein Haftmittel oder durch Heißkleben bzw. -verschweißen angebracht sein
oder integral mit den Seitenkanalflanschen bzw. -haltern 12, 14 geformt
oder gegossen sein, und sie können
aus dem gleichen oder unterschiedlichem Material wie die Kanalflansche
oder -halter aufgebaut sein, einschließlich der vorstehend erwähnten Materialien.
Ein beispielhaftes Beleuchtungssystem ist in 32 gezeigt,
welche eine auseinander gezogene Ansicht der Kombination einer Lippenhaltevorrichtung 1138,
einer Lichtführung 1104 und
eines Lampensystems 1102 ist. Die flügelartigen Flansche 111 sind
entworfen, in ein Paar Schlitze 1130, 1132, die
in der Austrittsöffnung
oder in der Lichtführung 1104 eines
Lampensystems 1102 gebildet sind, das in einem Bleichverfahren
verwendet wird, oder in die Schlitze in jeglicher Untersuchungsvorrichtung
zu passen. Ein anderes beispielhaftes Beleuchtungssystem und dessen
Verwendung ist in Ser. Nr. 10/715,681, eingereicht am 17. November
2003, offenbart, welches ausdrücklich
hierin durch Bezugnahme eingeschlossen ist, als wenn es vollständig aufgeführt wäre.
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In
einer anderen Ausführungsform
kann anstelle einer Lichtführung 1104 eine
Untersuchungsvorrichtung wie etwa eine kegel- bzw. konusartige Struktur,
wie vorstehend erwähnt,
konfiguriert sein, über
die Auslassöffnung
des Lampensystems 1102 zu passen, und die flügelartigen
Flansche 111 auf der Lippenhaltevorrichtung 1138 können konfiguriert sein,
um mit den Schlitzen auf dem Kegel bzw. Konus wechselzuwirken, um
dadurch einen konsistenten und kontrollierten Spalt bzw. Zwischenraum
zwischen dem Lampensystem und den Zähnen des zu behandelnden oder
zu untersuchenden Patienten bereitzustellen. Die flügelartigen
Flansche 111 können
unter Bezugnahme auf 21a und 22 auf die
Weise wie vorstehend für
die flügelartigen
Flansche gezeigt und beschrieben aufgebaut sein.
-
Unter
Bezugnahme auf 21a ist eine andere Ausführungsform
einer Lippenhaltevorrichtung 10' zum Zurückhalten bzw. Sperren der Lippen
zur Erleichterung der Untersuchung des Mundes und/oder der Zähne, des
Bleich- oder Härtungsverfahrens
gezeigt. Die Vorrichtung umfasst zwei voneinander beabstandete Kanalhalter 12', 14', die auch als
Flansche bekannt sind, zum Zurückhalten
zweier entsprechender Abschnitte bzw. Teile der Lippen zur Untersuchung
und/oder Behandlung des Mundes oder der Zähne. Wenn verwendet, drückt die
Lippenhaltevorrichtung 10' die
Lippen zurück,
was die Wangen zurück
drückt,
um den Mund derart freizulegen, dass ein Fachmann der medizinischen
Versorgung leichter die Zähne
sehen und an den Zähnen und/oder
dem Mund arbeiten kann, ähnlich
wie in 23 und 24 gezeigt.
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Die
zwei Kanalhalter 12', 14' dienen zum
Zurückhalten
der Enden der Lippen, annäherungsweise wo
sich die obere und untere Lippe treffen bzw. überschneiden. Spezieller sind
die zwei Kanalhalter 12', 14' angepasst,
die Lippen aufzunehmen und sie in die offene Position zu spannen,
um die Zähne
für eine
Behandlung und/oder Untersuchung freizulegen.
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Ein
elastisches Element 20' ist
in der Lippenhaltevorrichtung 10' eingeschlossen, um die zwei Kanalhalter 12', 14' miteinander
zu verbinden und um als ein Aufspannmittel zu fungieren. Das elastische Element 20' weist zwei
Krümmungen
bzw. Biegungen auf, eine auf jeder Seite des Mittelteils 22'. Das elastische
Element 20' kann
als ein einzelnes Teil gebildet an die inneren Seitenwände 28a' der Kanalhalter 12', 14' integral geformt
oder angebracht sein, oder es kann in zwei Hälften geformt sein, die getrennt
mit dem Mittelteil 22' verbunden
sind, auch an die innere Seitenwand 28a' der Kanalhalter 12', 14' integral geformt
oder angebracht. In der bereiten Stellung (vor dem Einsetzen der
Lippenhaltevorrichtung in den Mund) sind die elastischen Elemente 20' bezüglich des
Mittel- bzw. Zentralbereichs der Lippenhaltevorrichtung 10' nach außen gewölbt bzw. gekrümmt. Wie
nachstehend weiter erörtert,
wenn die Lippenhaltevorrichtung 10' in den Mund eingesetzt wird, und
die zwei Kanalhalter 12', 14' entsprechende
Abschnitte bzw. Teile der Lippen aufnehmen, stellen die elastischen
Elemente 20' eine
Rückstellkraft
bereit, um die Lippen für
eine Untersuchung und/oder Behandlung radial nach außen zu sperren bzw.
zu halten. Diese Lippenhaltevorrichtung ist besonders für das Bleichverfahren
geeignet.
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Ein
optionaler Zungenhalter 22' kann
auch annäherungsweise
zentral bzw. mittig relativ zu den zwei Kanalhaltern 12', 14' positioniert
sein. Wie der Zungenhalter 22 aus 21 kann
der Zungenhalter 22' der
vorliegenden Ausführungsform
auch eine Mulde 23' umfassen.
Weiter kann dieser auf dem Mittelteil des elastischen Elements 20' integral angeformt
sein und damit über
das elastische Element 20' an
den Kanalhaltern 12', 14' angebracht
sein. Wenn vorhanden, arretiert bzw. hemmt bzw. blockiert der Zungenhalter
die Zunge und beschränkt
die Zunge auf den hinteren Bereich des Mundes, wodurch ein Zugang
zu dem Zungenbereich oder der Rückseite der
Zähne zur
Untersuchung und/oder Behandlung ermöglicht wird. Kurz gesagt, der
Zungenhalter ist konfiguriert, um eine Störung durch die Zunge während einer
Behandlung und/oder einer Untersuchung durch einen Fachmann der
medizinischen Versorgung zu minimieren. In dieser Ausführungsform
dient das elastische Element 20' nicht nur dazu, die Kanalhalter
zu verbinden und sie aufzuspannen, sondern auch den Zungenhalter
mit den Kanalhaltern zu verbinden. Wenn der Zungenhalter 22' nicht eingeschlossen
ist, würde
sich das elastische Element 20' einfach von einem Kanalhalter 12' zum anderen
Kanalhalter 14' bei
einer im Wesentlichen einheitlichen Breite erstrecken.
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Die
Kanalhalter 12', 14' ähneln einem
gekrümmten
bzw. gebogenen C-Kanal dahingehend, dass sie ein bogenförmiges bzw.
gekrümmtes
Bett 26' und
zwei Kanalseitenwände 28a', 28b' aufweisen.
Die Kanalseitenwände 28a', 28b' ähneln einer Glockenform
und umfassen eine maximale Wandausdehnung bei annäherungsweise
dem Mittelpunkt 34' und
zwei kleinere verjüngte
Spitzen 36' an
den Enden davon. In einer Ausführungsform
kann die innere Seitenwand 28a', die intraoral ist, wie nachstehend
weiter erörtert,
etwas größer relativ
zu der äußeren Seitenwand 28b' sein. Jedoch
können
die relativen Abmessungen umgekehrt werden oder die gleichen sein,
ohne von der Funktionalität
der Lippenhaltevorrichtung 10' abzuweichen.
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Die
Seitenkanalhalter 12', 14' umfassen weiter
eine innere Oberfläche 30' und eine äußere Oberfläche 32', und die vorstehende
Beschreibung von 21 trifft hier auch zu. Das
bogenförmige
bzw. gekrümmte
Bett 26' umfasst
einen Krümmungshalbmesser
bzw. Radius der Krümmung
bzw. Biegung 31',
der angepasst ist, die Krümmung
der Seite der Lippen zu imitieren, wenn sich die Lippen in der geöffneten
Position befinden. Ähnlich,
da diese Krümmung
abhängig
von der Größe und dem
Alter des Verwenders oder Patienten unterschiedlich sein kann, kann
die Lippenhaltevorrichtung 10' mit unterschiedlichen Krümmungshalbmessern
bzw. -radien 31' verwirklicht
sein, um der unterschiedlichen Form des speziellen Verwenders/Patienten
zu genügen. Das
gekrümmte
Bett 26' kann
auch eine unregelmäßige Krümmung oder
zwei oder mehrere unterschiedliche Krümmungshalbmesser bzw. -radien
umfassen. Beispielsweise kann der untere Bereich 38' des Krümmungshalbmessers
bzw. -radius 31' einen größeren Radius
als der obere Bereich 40' oder
umgekehrt aufweisen. Wenn verwirklicht, kann die unregelmäßige Krümmung das
Zurückhalteausmaß des Abschnitts
oder Teils der Lippe variieren, der innerhalb des bogenförmigen Betts
eingepasst bzw. eingesetzt ist, um das Zurückhalteausmaß zwischen solchen
Abschnitten der Lippe zu variieren.
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Die
Lippenhaltevorrichtung 10' kann
auch durch Spritzgießen
oder Gießen
eines thermoplastischen Materials wie die bereits erwähnten hergestellt sein.
Beispielsweise kann die Lippenhaltevorrichtung 10' mittels Spritzgießen von
pigmentiertem Polypropylen hergestellt sein, ist deckend weiß oder gefärbt und
weist ein glattes Finish bzw. Abschluss auf.
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Zusätzlich zeigt 21a auch zwei Strukturen in der Form von flügelartigen
Flanschen 111, die sich von der äußeren Seitenwand 28b' der Kanalhalter 12', 14' erstrecken.
Die flügelartigen
Flansche 111 können
integral mit den Kanalflanschen oder -haltern 12', 14' geformt oder
gegossen sein. Wie nachstehend weiter erörtert, sind die flügelartigen
Flansche entworfen, die Lippenhaltevorrichtung 10' an den auf einem
Kegelabschnitt einer Austrittsöffnung
oder Lichtführung
einer Lampenquelle, die in einem Zahnbleichverfahren verwendet werden,
gebildeten Schlitzen oder an den Schlitzen in jeglicher Untersuchungsvorrichtung
zu befestigen. Als ein Beispiel zeigt 22 eine
Unteransicht der Lippenhaltevorrichtung 10' mit deren flügelartigen Flanschen 111, welche
in die Schlitze auf beispielsweise einer Lichtführung 106 eingreifen,
die an einen Lampenkopf 104 angebracht ist, gezeigt in
Strichpunktlinien.
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22a zeigt eine Draufsicht einer Referenzvorrichtung
wie eine Lippenhaltevorrichtung 350, die an einen Beleuchtungsrahmen 105 gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung angebracht bzw. gepaart ist. Die Lippenhaltevorrichtung 350 dient
als eine Befestigungsvorrichtung zum Beibehalten des Beleuchtungsrahmens 105 in
einer im Wesentlichen festgemachten Beziehung bezüglich eines
Zielzahns. Wie in der veranschaulichten Ausführungsform gezeigt, umfasst
die Lippenhaltevorrichtung 350 einen ersten 355 und
einen zweiten 360 U-förmigen Kanal,
der angepasst ist, die Lippen eines Zahnpatienten benachbart zu
entsprechenden inneren Oberflächen 365, 370 davon
zu empfangen bzw. aufzunehmen.
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22b zeigt eine andere Ausführungsform einer Lippenhaltevorrichtung 350,
die wieder an einem Beleuchtungsrahmen 105 angebracht bzw.
gepaart ist. Die Lippenhaltevorrichtung ist wieder direkt an die
Lichtquelle ohne eine trennende Lichtführung angebracht bzw. gepaart,
wie es in 22 gezeigt ist, worin 106 die
Lichtführung
ist und 104 die Lichtquelle ist.
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23 ist eine halbschematische perspektivische Ansicht
einer alternativen Lippenhaltevorrichtung 10'',
die gemäß einer
anderen Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung bereitgestellt ist. In einer Ausführungsform
ist diese alternative Lippenhaltevorrichtung 10'' identisch mit der in den 21 und 21b gezeigten
Lippenhaltevorrichtung 10, außer, dass diese Ausführungsform
keinen Zungenhalter umfasst. Demgemäß trifft die vorstehend ausgeführte Beschreibung
für die
Lippenhaltevorrichtung 10 für die alternative Lippenhaltevorrichtung 10'' ohne den Zungenhalter zu.
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Ähnlich,
obwohl nicht speziell gezeigt, umfasst die Lippenhaltevorrichtung
aus 21b Strukturen wie die flügelartigen
Elemente 111, die in 21b gezeigt
sind. Diese flügelartigen
Elemente sind angepasst, an eine Lichtführung mit Strukturen oder an
einen Beleuchtungsrahmen mit Strukturen angebracht zu werden, wie
vorstehend erörtert.
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24 ist eine beispielhafte halbschematische ebene
Draufsicht der Lippenhaltevorrichtung 10 aus 21 in Verwendung an einem Patienten oder Verwender 84.
Wie gezeigt, setzt die Lippenhaltevorrichtung 10 den Mund 86 des
Verwenders ein, um die Lippen 88 und Wangen 90 des
Verwenders zurückzuhalten.
Einmal in Position, ist der Mund 86, und speziell die Zähne 92 des
Verwenders zur Untersuchung und/oder Behandlung durch einen Fachmann der
medizinischen Versorgung freigelegt. Spezieller setzen die Seitenkanalhalter 12, 14 die
Seite des Mundes ein, die Lippenkanalhalter 16, 18 setzen
die obere und die untere Lippe 88 ein und die elastischen Elemente 20 spreizen
bzw. spannen die vier Kanalhalter, welche die Lippen 88 und
die Wangen 90 aufspannen, um die Zähne und das Innere des Mundes 86 freizulegen.
In der Lippenhaltevorrichtung, die in Position verwendet wird, sind
die äußeren Seitenwände 28b, 44b und
die elastischen Elemente 20 extraoral bezüglich des
Mundes bloßgelegt.
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Der
Zungenhalter 22 ist auch an der Zunge 94 eingesetzt
gezeigt und verbannt bzw. verweist die Zunge in den hinteren Bereich
des Mundes 86. Wenn vorhanden, ist der Zungenhalter 22 konfiguriert,
um die zungenzugewandte Oberfläche 96 der
Zähne zur Untersuchung
und/oder Behandlung weiter freizulegen.
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Die
Lippenhaltevorrichtung 10 kann auf den Lippen 88 dadurch
eingesetzt werden, dass zuerst die obere Lippe über die innere Seitenwand 44a und in
das Bett 42 des oberen Lippenkanalhalters 16 angeordnet
wird. Die zwei Seitenkanalhalter 12, 14 werden
anschließend
zusammengedrückt
und in dem Mund angeordnet, entweder gleichzeitig oder jeder zu
seiner Zeit, bis die Seiten der Lippen über die inneren Seitenwände 28a der
Seitenkanalhalter 12, 14 und in das Bett 26 passen.
Schließlich
wird der untere Lippenkanalhalter 18 zusammengedrückt und über der
unteren Lippe 88 angeordnet, wobei die untere Lippe in
das Bett 42 des Lippenkanalhalters 18 eingesetzt
wird. Einmal eingesetzt, richtet sich der Zungenhalter 22 automatisch
mit der Zunge 94 aus, um die Zunge bezüglich ihrer Bewegbarkeit zu
hemmen. Die Lippenhaltevorrichtung 10 kann auch durch das
Umkehren der vorstehend beschriebenen Schritte oder das Zusammendrücken aller
vier Kanalhalter zur gleichen Zeit und das Einpassen der Lippen über die
Kanalhalter eingesetzt werden.
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Die
Strukturen wie flügelartige
Elemente oder Flansche, hier nicht gezeigt, aber in 21b gezeigt, können
aus dem gleichen Material wie der Rest der Lippenhaltevorrichtung
oder aus einem robusteren bzw. stabileren polymeren Material oder Verbundstoff
hergestellt sein. Zusätzlich
können
sie auch opak bzw. undurchsichtig oder gefärbt sein, selbst wenn der Rest
der Lippenhaltevorrichtung farblos oder klar sein kann.
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24a zeigt eine Vorderansicht einer Lippenhaltevorrichtung 350 aus 25a, die von einer Person getragen wird. Die koppelnden
Flügel 111 sind
an jeder Seite der Lippenhaltevorrichtung 350 angeordnet
und sind für
das Zusammenfügen
bzw. Paaren mit einem Abbildungskopf, wie etwa eine Lichtquelle 102,
wie in 1 gezeigt, verfügbar.
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Die
Lippenhaltevorrichtung 10' ist
konfiguriert, um in der in den 24 und 25 gezeigten Ausrichtung
in den Mund zu passen. Mit anderen Worten, in 25 sind die inneren Seitenwände 28a' und der Zungenhalter 22' konfiguriert,
intraoral vorzuliegen, während
die äußeren Seitenwände 28b', das elastische
Element 20' und
die flügelartigen
Elemente konfiguriert sind, um extraoral vorzuliegen.
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25a zeigt eine Lippenhaltevorrichtung 350,
die einen ersten 355 und einen zweiten 360 halbrunden „U"-förmigen Kanal
umfasst, die angepasst sind, die Lippen eines Zahnpatienten benachbart
bzw. anliegend zu entsprechenden inneren Oberflächen 365, 370 davon
aufzunehmen. Dies ist ähnlich
zu 21a, ist aber eine Anordnung
bzw. Konfiguration, die zur Verwendung bereit ist. In einer Anordnung,
die zur Verwendung bereit ist, nehmen einige der Strukturen, im
Vergleich zu dem nicht zur Verwendung bereiten Modus, eine unterschiedliche Form
an. Ein Trägerelement 375 ist
wechselseitig an die „U"-förmigen Kanäle 355, 360 gekoppelt
und angepasst, die „U"-förmigen Kanäle 355, 360 in
einer im Wesentlichen festgemachten räumlichen Beziehung bezüglich zueinander
zu tragen bzw. zu unterstützen. Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung, wie in 21a gezeigt,
trägt bzw.
unterstützt
das Trägerelement 375 auch
eine Zungenschale ("tongue-cap"), die angepasst
ist, die Zunge eines Patienten zurückzuhalten und dieselbe von
zufälliger
Beleuchtung abzuschirmen.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung ist ein Paar von koppelnden Flügeln 111 an die „U"-förmigen Kanäle 355 bzw. 360 gekoppelt.
Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung umfassen die koppelnden Flügel 111 jeweils eine
entsprechende obere Oberfläche 390, 395 und
eine entsprechende untere Oberfläche 401, 403.
Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung ist die obere Oberfläche 390 im Wesentlichen
parallel in Beziehung zur unteren Oberfläche 401 angeordnet,
und die obere Oberfläche 395 ist
im Wesentlichen parallel in Beziehung zur unteren Oberfläche 403 angeordnet.
Gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung weisen die koppelnden Flügel 111 eine erste
Mehrzahl von Häkchen oder
Löchern 413 bzw.
eine zweite Mehrzahl von Häkchen
oder Löchern 415 auf.
Die Häkchen
oder Löcher
sind angepasst, das Beibehalten einer speziellen Ausrichtung, beispielsweise
eines Beleuchtungsrahmens (wie in 13 gezeigt) 105,
bezüglich der
Lippenhaltevorrichtung 350 zu erleichtern.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung sind koppelnde Flügel 111 angepasst,
innerhalb der Schlitze 236', 238' einer Lichtführung 106,
wie beispielsweise in 17a gezeigt,
aufgenommen zu werden. Indem man die Lippenhaltevorrichtung 350 in
Richtung der vorderen Kante der Lichtführung 106 drückt, werden
die koppelnden Flügel 111 in
die Schlitze 236' und 238' gezwungen,
wodurch die Ausrichtung und Position der Lippenhaltevorrichtung 350 bezüglich der
Lichtführung 106 im
Wesentlichen festgemacht wird. Dementsprechend, in dem Ausmaß, dass
die Lippen eines Patienten wirksam dazu dienen, den Kopf und die
Zähne des
Patienten in einer festgemachten Position an die Lippenhaltevorrichtung 350 zu
koppeln, wird ein Zielzahn in einer im Wesentlichen festgemachten
Position bezüglich
einer Lichtquelle, die innerhalb eines Lampenkopfes angeordnet ist,
wie beispielsweise in 2 gezeigt, beibehalten.
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25b zeigt eine Lippenhaltevorrichtung wie die
Lippenhaltevorrichtung 350 aus 25a,
die an eine Lichtführung 106 gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung angebracht bzw. gepaart ist. 25b ist
eine Draufsicht der angebrachten bzw. zusammengepassten Lichtführung 106 und
Lippenhaltevorrichtung 350, wie 22,
außer,
dass die Lichtquelle nicht gezeigt ist, oder die Lichtquelle und die
Lichtführung
integral gebildet sein können.
Die Löcher 413, 415 ermöglichen
wieder das Anbringen bzw. das Paaren der Lichtführung 106 oder der
integralen Lichtführung
und der Lichtquelle mit der Lippenhaltevorrichtung 350,
um gemäß dem Patienten eingestellt
zu werden.
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In 26 ist die Lippenhaltevorrichtung 10' gezeigt, wie
sie innerhalb des Munds eines Patienten vorliegen würde, wobei
alle Komponenten innerhalb des Mundes des Patienten angeordnet sind,
außer den
flügelartigen
Flanschen 111 und den äußeren Seitenwänden 28b', die außerhalb
des Munds des Patienten vorliegen würden. Wie bereits ersichtlich ist,
ist das elastische Element 20' integral an die inneren Seitenwände 28a' angeformt,
um das Einsetzen der Lippenhaltevorrichtung 10' in den Mund
nicht zu stören.
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Mit
dem elastischen Element 20' können Kissen
bzw. Polster bereitgestellt werden, um Komfort für den Patienten bereitzustellen,
wenn dem Patienten die Lippenhaltevorrichtung 10' angepasst wird. Die
Kissen 107 können
auf dem elastischen Element 20' angeordnet werden, wie in 27 gezeigt. Die Kissen (28)
können
aus jeglichem Schaummaterial geformt sein, wie die vorstehend für die weichen Überzüge bzw.
Auflagen beschriebenen, die in zwei Hälften über eine Kante verbunden geformt
sein können,
wie eine Muschelschale, wie in 28 gezeigt. Jede
Hälfte
kann einen Schlitz, einen Kanal oder eine Furche 109 zum
Aufnehmen mindestens eines Teils des elastischen Elements 20' einschließen. Die
beiden Hälften
können
um das elastische Element herum angepasst werden und anschließend miteinander heißversiegelt
werden. Andere Zusammnbauverfahren, welche die gleichen oder ähnliche
Ergebnisse erzielen, sind auch beabsichtigt. Beispielsweise sind die
Furchen 109 derart dimensioniert, dass, wenn das Kissen 107 über das
elastischen Element 20' angepasst
wird, das Kissen fähig
ist, relativ zu dem elastischen Element zu gleiten, um eine Einstellung der
Anordnung des Kissens auf dem elastischen Element zu ermöglichen.
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Beispielsweise
sind die Kissen 107 aus einem geschlossenzelligen Polyethylenschaum
derart hergestellt, dass sie sterilisiert werden können. Offenzellige
Schäume
können
auch verwendet werden, wenn sie für das Erhitzen im Autoklaven
geeignet sind. Auch weisen die Kissen beispielsweise eine glatte äußere Oberfläche und
glatte Kanten derart auf, dass die Kissen komfortabel ohne ungewollte Reizung
passen, wenn sie in Berührung
mit dem Inneren des Munds eines Patienten kommen. In einer Ausführungsform
können
die Kissen gestaltet sein, über
dem zweiten bis zu dem letzten Backenzahn angeordnet zu sein, wenn
die Lippenhaltevorrichtung 10' im Inneren des Mundes eines Patienten
vorliegt. Zusätzlich
können
sie beispielsweise aus einem Material mit relativ hoher Elastizität derart
hergestellt sein, dass sie beispielsweise nach einer Verwendung wieder
ihre ursprüngliche
Form annehmen.
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In
einer anderen Ausführungsform
können die
Kissen 107 nach jeder Verwendung entfernbar sein. Hier
können
die Kissen unter Verwendung von entfernbarem Haftmittel angebracht
sein, oder die beiden Hälften
können
einfach über
dem elastischen Element unter Verwendung von Arretierungen oder dergleichen
angebracht sein. Jegliches Schaummaterial, das derart hergestellt
sein kann, komfortabel im Inneren des Munds eines Patienten zu passen, kann
als Alternative verwendet werden. Die zwei Hälften des Kissens können beispielsweise
auch durch Fixieren bzw. Warmfixieren hergestellt sein, um ein Rückstellvermögen bzw.
eine Speicher derart aufzuweisen, dass es zur Montage bzw. Einbau
auf einem elastischen Element aufgezwungen werden kann und zuschnappt,
wenn die Kraft zum Öffnen entfernt
wird. Die zwei Hälften
können
integral geformt oder entlang mindestens einer Seite angebracht
sein.
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In
einer weiteren Ausführungsform
können Kissen
dauerhaft festgemacht sein und können
nicht sterilisierbar sein, was die Lippenhaltevorrichtung zu einem
Gegenstand zur Verwendung an einem Patienten macht.
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29 zeigt eine andere Ausführungsform einer Lippenhaltevorrichtung 2000 der
vorliegenden Erfindung. Die Lippenhaltevorrichtung 2000 umfasst einen
ersten U-förmigen
Kanal 2010, der geformt und konfiguriert ist, einen unteren
oder alternativ einen oberen Satz Zähne eines Patienten (nicht
gezeigt) aufzunehmen. Die Lippenhaltevorrichtung 2000 umfasst
weiter einen zweiten U-förmigen
Kanal 2030 und einen dritten U-förmigen Kanal 2050,
im Wesentlichen senkrecht zu dem ersten U-förmigen Kanal 2010 montiert.
Der zweite und der dritte U-förmige Kanal 2030, 2050 sind
angepasst, die Lippen des Zahnpatienten aufzunehmen. Der erste U-förmige Kanal 2010 trägt bzw.
unterstützt
den zweiten und dritten U-förmigen
Kanal 2030, 2050 in einer im Wesentlichen festgemachten
räumlichen
Beziehung bezüglich
zueinander.
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Gemäß der vorliegenden
Ausführungsform der
Erfindung ist ein Paar von koppelnden Flügeln 2020, 2040 an
den zweiten bzw. den dritten U-förmigen
Kanal 2030, 2050 gekoppelt. Die koppelnden F1ügel 2020, 2040 sind
geformt und konfiguriert, in die Schlitze 1130, 1132 in
einer Lichtführung 1104, die
an einen Lampenkopf oder eine Lichtquelle 1102 angepasst
ist, aufgenommen zu werden, wie in 32 gezeigt,
um die Lichtquelle 1102 mit den Zähnen eines Patienten auszurichten.
Zu dem Ausmaß, dass
die Lippen eines Patienten wirksam dazu dienen, einen Lampenkopf
und die Zähne
des Patienten in einer festgemachten Beziehung zu der Lippenhaltevorrichtung 1138 zu
koppeln, wird die Lippenhaltevorrichtung 1138 in einer
im Wesentlichen festgemachten Position bezüglich einer Lichtquelle, die
innerhalb eines Lampenkopfes angeordnet ist, beibehalten, wie beispielsweise
in 32 gezeigt. Dies wird nachstehend in größerer Einzelheit
beschrieben.
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Die
koppelnden Flügel
oder flügelartigen Elemente 2020, 2040,
wie die flügelartigen
Elemente der vorstehend beschriebenen Lippenhaltevorrichtungen,
weisen typischerweise eine gewisse Steifheit bzw. Starrheit bzw.
Festigkeit derart auf, dass die koppelnden Flügel 2020, 2040 eine
wirksame Verbindung bzw. Kopplung bzw. Überbrückung bilden können, wenn
sie mit den Schlitzen 1130, 1132 der Lichtführung 1104 zusammengebracht
bzw. -geführt
bzw. -gepasst werden, wie in 32 zu
beobachten. Ähnlich
den vorstehend beschriebenen Ausführungsformen können die
koppelnden Flügel 2020, 2040 in
einer ersten Anordnung aus dem gleichen Material wie die Kanäle 2010, 2030, 2050 gebildet
sein. In einer zweiten Anordnung sind die koppelnden F1ügel 2020, 2040 aus
einem von den Kanälen 2010, 2030, 2050 unterschiedlichen
Material hergestellt.
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29a zeigt eine Lippenhaltevorrichtung 550 gemäß einer
alternativen Ausführungsform
der Erfindung. Die Lippenhaltevorrichtung 550 weist einen
ersten U-förmigen
Kanal 552 und einen zweiten U-förmigen Kanal 554 auf,
um die Lippen des Patienten zu halten, dessen Zähne abgebildet werden sollen.
Ein Trägerelement 556 ist
wechselseitig an die U-förmigen
Kanäle 552, 554 gekoppelt
und ist angepasst, die U-förmigen
Kanäle 552, 554 in
einer im Wesentlichen festgemachten räumlichen Beziehung bezüglich einander
zu tragen bzw. zu unterstützen. Ein
erstes Ende 558 des ersten koppelnden Flügels 562 ist
an den ersten U-förmigen Kanal 552 gekoppelt.
Ein erstes Ende 560 des zweiten koppelnden Flügels 564 ist
an den zweiten U-förmigen
Kanal 554 gekoppelt.
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Jeder
koppelnde Flügel 562, 564 umfasst
einen ersten Teil bzw. Bereich bzw. Abschnitt 566, 568, der
an der Vorderseite der Lippenhaltevorrichtung 550, entfernt
vom Patienten, angeordnet ist. Ein zweiter Teil bzw. Bereich bzw.
Abschnitt 570, 572 jedes koppelnden Flügels 562, 564 erstreckt
sich auswärts
und in Richtung der Rückseite
der Lippenhaltevorrichtung 550. Im Betrieb sind die ersten
Teile 566, 568 auf der Vorderseite des Gesichts
des Patienten angeordnet, während
jeder zweite Teil 570, 572 an einer Seite des
Gesichts des Patienten angeordnet ist. Die koppelnden Flügel 562, 564 sind
angepasst, innerhalb der Schlitze 236, 238 der
Strahlführung 106 aufgenommen
zu werden. Die ersten Teile 566, 568 ermöglichen
es der Strahlführung 106,
mit der Vorderseite des Patienten ausgerichtet zu werden. Die zweiten
Teile 570, 572 der koppelnden F1ügel 562, 564 ermöglichen
es der Strahlführung 106 und
dem Abbildungskopf 102, auf jeder Seite des Patientenkopfes
ausgerichtet zu werden.
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29b zeigt eine Lippenhaltevorrichtung 600 gemäß einer
alternativen Ausführungsform
der Erfindung. Die Lippenhaltevorrichtung 600 weist einen
ersten U-förmigen
Kanal 602 und einen zweiten U-förmigen Kanal 604 auf,
um die Lippen des Patienten zu halten, dessen Zähne abgebildet werden sollen.
Ein Trägerelement 606 ist
wechselseitig an die U-förmigen
Kanäle 602, 604 gekoppelt
und ist angepasst, die U-förmigen
Kanäle 602, 604 in
einer im Wesentlichen festgemachten räumlichen Beziehung bezüglich zueinander
zu tragen bzw. zu unterstützen. Ein
erstes Ende 608 des ersten koppelnden Flügels 612 ist
an den ersten U-förmigen Kanal 602 gekoppelt.
Ein erstes Ende 610 des zweiten koppelnden Flügels 614 ist
an den zweiten U-förmigen
Kanal 604 gekoppelt. Die koppelnden Flügel 612, 614 sind
angepasst, innerhalb der Schlitze 236 bzw. 238 der Strahlführung 106 aufgenommen
zu werden. Ein Ziel 616, 618 ist an ein zweites
Ende 620, 622 des ersten koppelnden Flügels 612 bzw.
des zweiten koppelnden Flügels 614 gekoppelt.
Jedes Ziel 616, 618 weist Ausrichtungsmarkierungen 624 auf.
Im Betrieb dienen die Ziele 616, 618 als visuelle
Ausrichtungsmechanismen für
den Abbildungskopf 102 für Seitenbilder der Patientenzähne.
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29c zeigt eine Lippenhaltevorrichtung 6500 gemäß einer
alternativen Ausführungsform
der Erfindung. Die Lippenhaltevorrichtung 6500 weist einen
ersten U-förmigen
Kanal 6520 und einen zweiten U-förmigen Kanal 6540 auf,
um die Lippen des Patienten zu halten, dessen Zähne abgebildet werden sollen.
Ein Trägerelement 6560 ist
wechselseitig an die U-förmigen
Kanäle 6520, 6540 gekoppelt
und ist angepasst, die U-förmigen
Kanäle 6520, 6540 in
einer im Wesentlichen festgemachten räumlichen Beziehung bezüglich zueinander
zu tragen bzw. zu unterstützen.
-
Ein
erstes Ende 658 des ersten koppelnden Flügels 6620 ist
an den ersten U-förmigen
Kanal 6520 gekoppelt. Ein erstes Ende 6600 des
zweiten koppelnden Flügels 6640 ist
an den zweiten U-förmigen
Kanal 6540 gekoppelt. Jeder koppelnde Flügel 6620, 6640 umfasst
einen ersten Teil bzw. Bereich bzw. Abschnitt 6660, 6680,
der an der Vorderseite der Lippenhaltevorrichtung 6500,
entfernt vom Patienten, angeordnet ist. Ein zweiter Teil bzw. Bereich bzw.
Abschnitt 6700, 6720 jedes koppelnden Flügels 6620, 6640 erstreckt
sich auswärts
und in Richtung der Rückseite
der Lippenhaltevorrichtung 6500. Im Betrieb sind die ersten
Teile 6660, 6680 auf der Vorderseite des Gesichts
des Patienten angeordnet, während
jeder zweite Teil 6700, 6720 an einer Seite des
Gesichts des Patienten angeordnet ist. Die koppelnden F1ügel 6620, 6640 sind
angepasst, innerhalb der Schlitze 236, 238 der
Strahlführung 106 aufgenommen
zu werden. Die ersten Teile 6660, 6680 ermöglichen
es der Strahlführung 106,
mit der Vorderseite des Patienten ausgerichtet zu werden. Die zweiten
Teile 6700, 6720 der koppelnden F1ügel 6620, 6640 ermöglichen
es der Strahlführung 106 und
dem Abbildungskopf 102, auf jeder Seite des Patientenkopfes
ausgerichtet zu werden.
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Ein
Ziel 6740, 6760 ist an die zweiten Teile 6700, 6720 des
ersten koppelnden Flügels 6620 bzw. des
zweiten koppelnden Flügels 6640 gekoppelt.
Jedes Ziel 6740, 6760 weist Ausrichtungsmarkierungen 6780 auf.
Im Betrieb dienen die Ziele 6740, 6760 als visuelle
Ausrichtungsmechanismen für
den Abbildungskopf 102 für Seitenbilder des Patienten.
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29d zeigt eine Lippenhaltevorrichtung 7000 gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung. Die Lippenhaltevorrichtung 7000 ist auch
eine Befestigungsvorrichtung zum Beibehalten des Abbildungskopfes 102 (wie
in 1 gezeigt) in einer im Wesentlichen festgemachten
Beziehung bezüglich
eines Zielzahns. Weiter hält
die Lippenhaltevorrichtung 7000 einen Film innerhalb der
Zähne des
Patienten auf eine Weise, bei welcher der Patient an dem Halten
aktiv nicht teilnimmt. In Beißflügelabbildungen muss
der Patient beispielsweise auf einen Teil des Filmhalter beißen, um
den Abbildungsfilm in einer geeigneten Position beizubehalten. Für Patienten
mit schlechter Muskelkontrolle kann das Draufbeißen sogar für einen kurzen Zeitraum schwierig
sein. Ein Filmhalter 7020, der wie nachstehend beschrieben an
die Lippenhaltevorrichtung 7000 angebracht ist, erfordert
nicht die aktive Teilnahme des Patienten, um den Film an seinem
Platz zu halten.
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Wie
in der veranschaulichten Ausführungsform
gezeigt, umfasst die Lippenhaltevorrichtung 7000 einen
ersten 7040 und einen zweiten 7060 halbrunden „U"-förmigen Kanal,
die angepasst sind, die Lippen eines Zahnpatienten wie vorstehend
in Bezug auf 25a beschrieben aufzunehmen.
Ein Trägerelement 7080 ist
wechselseitig an die „U"-förmigen Kanäle 7040, 7060 gekoppelt
und angepasst, die „U"-förmigen Kanäle 7040, 7060 in
einer im Wesentlichen festgemachten räumlichen Beziehung bezüglich zueinander
zu tragen bzw. zu unterstützen. Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung ist ein Paar von koppelnden Flügeln 7100, 7200 an
die „U"-förmigen Kanäle 7040 bzw. 7060 gekoppelt.
Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung sind die koppelnden F1ügel 7100, 7200 angepasst,
innerhalb der Schlitze 236 bzw. 238 aufgenommen
zu werden (wie in 17a gezeigt).
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Das
Trägerelement 7080 ist
geformt und konfiguriert, einen Filmhalter 7020 zu tragen
bzw. zu unterstützen.
In einer Ausführungsform
ist der Filmhalter 7020 ein integraler Teil der Lippenhaltevorrichtung 7000.
In einer alternativen Ausführungsform
ist der Filmhalter 7020 trennbar an die Lippenhaltevorrichtung 7000 gekoppelt.
Da die Lippenhaltevorrichtung 7000 durch die Lippen des
Patienten in den "U"-förmigen Kanälen 7040, 7060 an
der Stelle gehalten wird, wird auch der Film in dem Filmhalter 7020 an
der Stelle gehalten. Die Lippenhaltevorrichtung 7000 ist
symmetrisch und dementsprechend kann der Filmhalter auf jeder Seite
des Mittelteils 7140 des Trägerelements 7080 angeordnet
sein. In einer alternativen Ausführungsform
der Erfindung ist das Trägerelement 7080 konfiguriert,
zwei Filmhalter 7020 zu tragen bzw. zu unterstützen, einen
auf jeder Seite des Mittelteils 7140 des Trägerelements 7080. In
dieser Ausführungsform
ist die Vorderseite 7160 des Filmhalters 7020 Röntgenstrahlen-durchlässig bzw.
-durchdringbar, während
die Rückseite 7180 des
Filmhalters 7020 Röntgenstrahlen
blockiert. In einer ersten Anordnung ist die Vorderseite 7160 des Filmhalters 7020 aus
einem Rötgenstrahlen-durchlässigen Material
hergestellt, während
die Rückseite 7180 des
Filmhalters 7020 aus einem Röntgenstrahlen-blockierenden
Material hergestellt ist. In einer zweiten Anordnung ist eine Rötgenstrahlen-blockierende
Auskleidung hinter dem Film in dem Filmhalter 7020 eingesetzt.
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29e zeigt eine Lippenhaltevorrichtung 7500 gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung. Die Lippenhaltevorrichtung 7500 ist auch
eine Befestigungsvorrichtung zum Beibehalten des Abbildungskopfes 102 in
einer im Wesentlichen festgemachten Beziehung bezüglich eines
Zielzahns. Die Lippenhaltevorrichtung 7500 verbessert weiter
den Zugang zu dem Mund des Patienten derart, dass der Film leichter
eingesetzt und entfernt werden kann, um eine Abbildungsserie zu
erstellen.
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Wie
in der veranschaulichten Ausführungsform
gezeigt, umfasst die Lippenhaltevorrichtung 7500 einen
ersten 7520 und einen zweiten 7540 halbrunden „U"-förmigen Kanal,
die angepasst sind, die Lippen eines Zahnpatienten aufzunehmen.
Ein erstes Trägerelement 7560 ist
wechselseitig an erste Enden 7580, 7600 der „U"-förmigen Kanäle 7520, 7540 gekoppelt.
Ein zweites Trägerelement 7620 ist wechselseitig
an zweite Enden 7640, 7660 der „U"-förmigen
Kanäle 7520, 7540 gekoppelt.
Die Trägerlemente 7560, 7620 sind
angepasst, die „U"-förmigen Kanäle 7520, 7540 in
einer im Wesentlichen festgemachten räumlichen Beziehung bezüglich zueinander
zu tragen bzw. zu unterstützen.
Die Trägerlemente 7560, 7620 weisen
einen Raum zwischen sich auf, was es einem Film ermöglicht,
in den Mund des Patienten für
Abbildungszwecke eingesetzt zu werden, während die „U"-förmigen
Kanäle 7520, 7540 die
Lippen des Patienten aus dem Weg halten.
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In
der vorliegenden Ausführungsform
der Erfindung ist ein Paar von koppelnden Flügeln 7680, 7700 an
die „U"-förmigen Kanäle 7520, 7540 gekoppelt.
Die koppelnden F1ügel 7680, 7700 sind
angepasst, innerhalb der Schlitze 1140 bzw. 1160 der Strahlführung 1000 (in 16 gezeigt) aufgenommen zu werden, wobei der Abbildungskopf
an der Vorderseite des Patienten angeordnet ist. In einer alternativen
Ausführungsform
sind die koppelnden Flügel 7680, 7700 wie
in der in 29a veranschaulichten Ausführungsform
verlängert
bzw. ausgeweitet. Die verlängerten
koppelnden Flügel
ermöglichen
es dem Abbildungskopf 102, auf jeder Seite des Patientenkopfes
positioniert zu werden.
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30 zeigt eine Lippenhaltevorrichtung 2100 mit
einem ersten u-förmigen
Kanal 2010, der wechselseitig an einen zweiten u-förmigen Kanal 2030 und
einen dritten u-förmigen
Kanal 2050 gekoppelt ist, die im Wesentlichen senkrecht
zu dem ersten u-förmigen
Kanal 2010 angeordnet sind. Eine Lasche 2060 ist
zwischen dem zweiten und dem dritten u-förmigen Kanal 2030, 2050 an
den ersten u-förmigen Kanal 2010 gekoppelt.
Die Lasche 2060 ist zum Positionieren der Lippenhaltevorrichtung 2100 in
dem Mund des Zahnpatienten verwendbar. Später, nach Abschluss des Bleichverfahrens,
ist die Lasche 2060 zum Entfernen der Lippenhaltevorrichtung 2100 aus dem
Mund des Zahnpatienten verwendbar.
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31 ist eine alternative Ausführungsform der Lippenhaltevorrichtung
gemäß den Prinzipien
der Erfindung. Die Lippenhaltevorrichtung 2500 umfasst einen
u-förmigen
Kanal für
den Unterkiefer 2510 und einen u-förmigen Kanal für den Oberkiefer 2520.
Der u-förmige
Kanal für
den Unterkiefer 2510 ist geformt und konfiguriert, um den
unteren Zahnsatz des Patienten (nicht gezeigt) aufzunehmen, während der u-förmige Kanal
für den
Oberkiefer 2520 geformt und konfiguriert ist, um den oberen
Zahnsatz des Patienten (nicht gezeigt) aufzunehmen. Sowohl der u-förmige Kanal
für den
Unterkiefer 2510 als auch der u-förmige Kanal für den Oberkiefer 2520 sind
angepasst, eine Behandlungszusammensetzung aufzunehmen, wie etwa
eine Bleichzusammensetzung. Die Lippenhaltevorrichtung 2500 umfasst
weiter einen ersten u-förmigen
Lippenhaltevorrichtungskanal 2530 und einen zweiten u-förmigen Lippenhaltevorrichtungskanal 2540.
Der erste und zweite u-förmige
Lippenhaltevorrichtungskanal 2530, 2540 sind im
Wesentlichen senkrecht zu dem u-förmigen Kanal für den Unterkiefer 2510 und
den u-förmigen
Kanal für
den Oberkiefer 2520 montiert. Der u-förmige Kanal für den Unterkiefer 2510 und
der u-förmige
Kanal für
den Oberkiefer 2520 tragen bzw. unterstützen den ersten u-förmigen Lippenhaltevorrichtungskanal 2530 und den
zweiten u-förmigen
Lippenhaltevorrichtungskanal 2540 in einer im Wesentlichen
festgemachten räumlichen
Beziehung bezüglich
zueinander. Der erste und der zweite u-förmige
Lippenhaltevorrichtungskanal 2530, 2540 sind geformt
und konfiguriert, die Lippen des Zahnpatienten aufzunehmen.
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Im
Betrieb nehmen der u-förmige
Kanal für den
Unterkiefer 2510 und der u-förmige Kanal für den Oberkiefer 2520 eine
Bleichzusammensetzung auf. Der u-förmige Kanal für den Unterkiefer 2510 und
der u-förmige
Kanal für
den Oberkiefer 2520 werden anschließend über den Zähne des Patienten derart angepasst,
dass die Behandlungszusammensetzung wie eine Bleichzusammensetzung
in Kontakt mit den Zähnen
des Patienten steht. Die Lippen des Patienten werden in den ersten
und zweiten u-förmigen
Lippenhaltevorrichtungskanal 2530, 2540 aufgenommen.
Unter Verwendung der Lippenhaltevorrichtung der vorliegenden Erfindung
kann ein Dentalverfahren wie das Bleichverfahren zur gleichen Zeit
an den unteren Zähnen
und an den oberen Zähnen
wirksam durchgeführt
werden, was die Gesamtdauer der Sitzung verringert.
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32 zeigt eine Zusammenbaubeziehung zwischen dem
Kugelgelenk 902, dem Lampenkopf 1102, einer Lichtführung 1104 und
einer Lippenhaltevorrichtung 1138 gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung. Wie in 20 gezeigt, ist eine Drehzapfenanbringung 906 zwischen
dem Lampenkopf 1102 und dem Kugelgelenk 902 gekoppelt.
Das Kugelgelenk erlaubt es dem Lampenkopf, derart im Raum geschwenkt
bzw. gedreht zu werden, dass eine optische Achse der Härtungslampe
mit dem Zielzahn eines Zahnbleichpatienten ausgerichtet wird.
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Eine
Lichtführung 1104 ist
angepasst, an ein vorderes Ende des Lampenkopfes 1102 gekoppelt
zu werden. In einer Ausführungsform
umfasst die Lichtführung 1104 einen
inneren Oberflächenbereich 1122,
der angepasst ist, in Nähe
eines äußeren Oberflächenbereichs 1124 des
Lampenkopfes 1102 gehalten zu werden. Gemäß einer
Ausführungsform der
Erfindung ist ein hervorstehendes Element oder ein Höcker auf
der inneren Oberfläche 1122 angepasst,
in einen vertieften bzw. eingelassenen Bereich 1126 des äußeren Oberflächenbereichs 1124 gezwungen
zu werden.
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In
einer Ausführungsform
der Erfindung umfasst die Lichführung 1104 ein
elastisches komprimierbares bzw. zusammendrückbares Kissen bzw. Polster 1128 an
seiner Vorderkante. Das elastische komprimierbare Kissen 1128 dient
dazu, einen Grenzbereich zwischen einen Zahnbleichverfahrenspatienten
(nicht gezeigt) und der Lichtführung
weich zu machen.
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In
einem weiteren Aspekt der Erfindung, wie in der veranschaulichten
Ausführungsform
gezeigt, umfasst die Lichtführung 1104 einen
ersten und einen zweiten Schlitz 1130 und 1132.
Diese Schlitze sind angepasst, die hervorstehenden Flügel 1134, 1136 einer
Lippenhaltevorrichtung 1138 derart aufzunehmen, um eine
Beziehung bzw. Verbindung zwischen dem Zahnbleichpatienten und dem
Lampenkopf 1102 zu stabilisieren.
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Die
Lippenhaltevorrichtung 1138 umfasst Kanäle 1140, 1142,
die angepasst sind, um die Lippen eines Zahnbleichpatienten während des
Bleichverfahrens zu tragen bzw. zu unterstützen, und ein elastisches Element 1144.
Das elastische oder elastomere Element 1144 ist an die
Kanäle 1140, 1142 gekoppelt
und angepasst, die Kanäle
nach Außen
in Richtung der Lippen derart zu zwingen, um den dem Dentalverfahren
unterworfenen Patienten an die Lippenhaltevorrichtung zu koppeln.
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Wenn
der Patient an die Lippenhaltevorrichtung 1138 gekoppelt
ist, und die Lippenhaltevorrichtung an die Lichtführung 1104 durch
das Einsetzen der flügelartigen
Elemente 1134, 1136 in die entsprechenden Schlitze 1130, 1132 in
der Lichtführung 1104 gekoppelt
ist, ist der Patient räumlich
bezüglich des
Lampenkopfes 1102 stabilisiert. Auf diese Weise dient die
Träger-
bzw. Unterstützungsstruktur
dazu, den Lampenkopf in einer im Wesentlichen stabilen räumlichen
Beziehung bzw. Verbindung zu dem Bleichpatienten zu tragen bzw.
zu unterstützen.
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32a zeigt einen Abbildungsträgerstativ bzw. -ständer 800,
der für
die Verwendung mit bestimmten Arten von Abbildungsvorrichtungen
geeignet ist, wie etwa Weitwinkelröntgenstrahlenvorrichtungen.
Ein abzubildender Patient hält
eine Position in Beziehung zu dem Trägerstativ 800, während eine Abbildungsvorrichtung
(nicht gezeigt) sich um den Kopf des Patienten bewegt. Das Trägerstativ 800 umfasst
eine Kopplungsvorrichtung 802, die es dem Patienten ermöglicht,
die Position zu halten.
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Die
Kopplungsvorrichtung 802 ist durch ein Trägerelement 808 an
das Abbildungsträgerstativ 800 angebracht.
Das Trägerelement 808 ist
an die Kopplungsvorrichtung 802 und das Abbildungsträgerstativ 800 gekoppelt.
Das Trägerelement 808 ist
in einer Ausführungsform
durch ein Universal- bzw. Kugelgelenk, das ein erwünschtes
Positionieren der Kupplungsvorrichtung ermöglicht, einstellbar an das Trägerstativ 800 gekoppelt.
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Die
Kopplungsvorrichtung 802 ist ähnlich zu der geschlitzten
Strahlführung 106,
wie beispielsweise in 16 gezeigt. Die Kopplungsvorrichtung 802 ist
geformt und konfiguriert, mit einer Lippenhaltevorrichtung mit koppelnden
Flügeln,
wie etwa die in 25a gezeigte Lippenhaltevorrichtung 350 mit koppelnden
Flügeln 111,
zusammen zu passen. Die Kopplungsvorrichtung 802 weist
einen ersten Schlitz 804 und einen zweiten Schlitz 806 auf,
die angepasst sind, mit den koppelnden Flügeln 111 zu koppeln. Durch
das Pressen der Lippenhaltevorrichtung 350 in Richtung
der Vorderkante der Kopplungsvorrichtung 802 werden die
koppelnden Flügel 111 in
die Schlitze 804, 806 gezwungen, wodurch die Ausrichtung
und Position der Lippenhaltevorrichtung 350 im Wesentlichen
festgemacht wird. Dementsprechend wird auch die Ausrichtung und
Position des Patientenkopfes festgemacht.
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32b zeigt eine andere Ausführungsform der Erfindung, die
eine Dentalträgerstruktur 100 umfasst,
welche angepasst ist, ein Dentalabbildungsbefestigungssystem 1230 zu
tragen bzw. zu unterstützen.
In der veranschaulichten Ausführungsform
ist das Kugelgelenk 902 an ein Trägerelement 1232 gekoppelt.
Das Trägerelement 1232 umfasst
einen ersten verlängerten
Teil bzw. Abschnitt 1234, der an seinem hinteren Ende die
Kugel des Universal- bzw. Kugelgelenks 902 aufweist. Ein
vorderes Ende des Trägerelements 1232 umfasst
in der veranschaulichten Ausführungsform
ein erstes und ein zweites Flügel-koppelndes
Element 1236, 1238. Jedes Flügel-koppelnde Element 1236, 1238 umfasst
einen entsprechenden Schlitz 1240, 1242. Die Schlitze 1240, 1242 sind
angepasst, entsprechende Flügel 1244, 1246 einer
Lippenhaltevorrichtung 1248 aufzunehmen.
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Wenn
die Lippenhaltevorrichtung 1248 von einem Dentalverfahrenspatienten
getragen wird, dient das Einsetzen der Flügel 1244, 1246 in
die Schlitze 1240, 1242 dazu, eine räumliche
Beziehung bzw. Verbindung zwischen dem Patienten und der einen oder
mehreren Röntgenstrahlenquellen
zu stabilisieren.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung, wie veranschaulicht, umfasst die Lippenhaltevorrichtung 1248 ein
erstes und ein zweites Beißelement 1250, 1252.
Jedes Beißelement 1250, 1252 weist
einen oder mehrere entsprechende Filmträgerclips 1253 auf,
die angepasst sind, eine entsprechende Röntgenstrahlenfilmpackung zu
tragen.
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Im
Betrieb ist mindestens eine Röntgenstrahlenfilmpackung
an den einen oder die mehreren Filmträgerclips 1253 gekoppelt.
Die Rötgenstrahlenfilmpackung,
wie dem Fachmann bekannt ist, umfasst ein Blatt bzw. Bogen eines
chemischen Rötgenstrahlenfilms,
der in einer lichtdichten Packung eingeschlossen ist. Die Lippenhaltevorrichtung 1248 ist an
einen Röntgenstrahlenpatienten
durch das Anordnen der Lippen des Patienten in den Lippenempfangenden
Kanälen
der Lippenhaltevorrichtung 1248 gekoppelt. Der Patient
beißt
anschließend
auf die Beißelemente,
um die Lippenhaltevorrichtung weiter in einer stabilen räumlichen
Beziehung bzw. Verbindung mit den Zähnen des Patienten zu sichern. Durch
das Einsetzen der Flügel 1244, 1246 in
die Schlitze 1240, 1242 wird die Lippenhaltevorrichtung 1248 bezüglich der
Dentalträgerstruktur 100 stabilisiert.
Dies dient dazu, die Zähne
des Patienten und die Röntgenstrahlenfilmpackung 1256 bezüglich des Fußbodens
und damit bezüglich
einer Röntgenstrahlenquelle
zu stabilisieren. Dementsprechend ist die wohlbekannte Tendenz von
Rötgenstrahlenpatienten verringert,
sich während
der Bestrahlung des Röntgenstrahlungsfilms
mit der sich ergebenden Uneinheitlichkeit der Filmbestrahlung zu
bewegen.
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32c zeigt eine weitere Ausführungsform der Erfindung, die
eine Dentalträgerstruktur 100 umfasst,
welche angepasst ist, ein Dentalabbildungsbefestigungssystem 1230 zu
tragen bzw. zu unterstützen.
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Anders
als die Ausführungsform
aus 32b umfasst die 32c – Ausführungsform elektronische
Röntgenstrahlensensoren 1280, 1282, die
an die Beißelemente 1250 bzw. 1252 gekoppelt sind.
Das Nachweisen und Abbilden von Röntgenstrahlen mit einem elektronischen
Abbildungssensor kann der Verwendung eines chemischen Films vorgezogen
werden, da elektronische Abbildungssensoren dazu neigen, empfindlicher
als ein chemischer Film zu sein, kein chemisches Entwicklungsverfahren
benötigt
wird, und die von den meisten elektronischen Abbildungssensoren
erzeugten digitalen Abbildungen sofort für eine digitale Manipulation
verfügbar
sind.
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In
einer Ausführungsform
der Erfindung umfasst jeder elektronische Abbildungssensor ein entsprechendes
Signalkabel mit einem entfernbaren Stecker.
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Wie
vorstehend erörtert,
liegt diese räumlich stabilisierte
Beziehung bzw. Verbindung zwischen einem Patienten und der Trägerstruktur
der Erfindung in anderen Ausführungsformen
der Erfindung und in Beziehung zu verschiedenen Vorrichtungen und
Verfahren vor.
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Die
Verwendung von Lichtführungen
der vorliegenden Erfindung kann auch eine geringere Luftzirkulation
zwischen dem Mund des Patienten und den umgebenden Bereichen fördern. Mit
weniger Luftzirkulation innerhalb des Mundes kann es eine geringere
Verdunstung bzw. Verdampfung jeglicher Behandlungszusammensetzung
oder Bleichzusammensetzung geben, was zu einer geringeren Austrocknung
bzw. Entwässerung
des Mundes führen kann.
Ohne an eine Theorie gebunden sein zu wollen, wird vermutet, dass,
da Austrockung zu einer größeren Empfindlichkeit
führen
kann, eine geringere Austrocknung des Mundes zu einer verringerten
Austrocknung der Zähne
und damit zu einer verringerten Empfindlichkeit der Zähne während und
nach der Behandlung führen
kann. Damit kann die Verwendung einer Lichtführung während eines Bleichverfahrens potentiell
vorteilhaft sein.
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33 ist eine perspektivische Ansicht eines teilweise
zerlegten Lampenkopfes 102, welche das obere Lampenkopfgehäuse, das
untere Lampenkopfgehäuse
und den im unteren Lampenkopfgehäuse
angeordneten Lichtkopfzusammenbau zeigt. Das obere Kopfgehäuse 104-1 ist
von dem unteren Kopfgehäuse 104-2 getrennt.
Der Lampenunterzusammenbau 130 kann in dem unteren Lampenkopfgehäuse 104-2 angeordnet
gesehen werden. Das obere Lampenkopfgehäuse 104-1 weist einen
ersten überlappenden
bzw. überlappten
bzw. geläppten Rand
("lapped rim") 117 auf,
und das untere Lampengehäuse 104-2 weist
einen zweiten überlappenden bzw. überlappten
bzw. geläppten
Rand 119 auf. Der erste überlappende Rand 117 und
der zweite überlappende
Rand 119 sind konfiguriert, miteinander zusammenzupassen
bzw. gepaart zu werden, wenn das obere Kopfgehäuse 104-1 mit dem
unteren Kopfgehäuse 104-2 zusammengepasst
bzw. gepaart wird. Die zusammengepassten überlappenden Ränder 117, 119 stellen
eine Schutzmaßnahme
gegenüber
Licht, beispielsweise UV-Licht, dar, das durch die Verbindung bzw.
Kluft zwischen dem oberen Lampengehäuse 104-1 und dem
unteren Lampengehäuse 104-2 austritt.
Die Falzverbindung bzw. Kluft bzw. überlappende Verbindung ist
in 12 veranschaulicht.
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34 ist eine Seitenquerschnittsansicht der überlappenden
Verbindung des oberen Lampenkopfgehäuses und des unteren Lampenkopfgehäuses gemäß den Prinzipien
der Erfindung. 34 ist eine Seitenquerschnittsansicht
von der überlappenden
Verbindung, die gebildet wird, wenn das obere Kopfgehäuse 104-1 mit
dem unteren Kopfgehäuse 104-2 zusammengepasst
wird. Das obere Kopfgehäuse 104-1 weist
einen ersten überlappenden
Rand 117 auf und das untere Kopfgehäuse 104-2 weist einen
zweiten überlappenden
Rand 119 auf. Der erste überlappende Rand 117 und
der zweite überlappende
Rand 119 sind konfiguriert, wie gezeigt zusammenzupassen,
um eine Falzverbindung bzw. überlappende
Verbindung 354 zu bilden. Die Falzverbindung 354 ist
ein Lampensicherheitsmerkmal, da sie im Wesentlichen Licht davon
abhält
bzw. blockiert, aus dem Lampenkopf 102 durch die Verbindung 354 auszutreten.
Lichtdurchlässigkeit,
beispielsweise UV-Lichtdurchlässigkeit,
ist sowohl für
den Lampenbetreiber als auch für
den Patienten mit einer Bleichbehandlung potentiell gesundheitsschädlich.
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35 ist eine Ansicht der Stromversorgungseinheit
der Lampe aus 1. Die Stromversorgungseinheit 114 ist
an den Mast 110 wie in 1 gezeigt
montierbar. Verschiedene herkömmliche Montagetechniken
(nicht gezeigt) sind anwendbar, um die Stromversorgungseinheit 114 an
den Mast 110 zu montieren. Die Stromversorgungseinheit 114 koppelt
die Strom- bzw. Energie- und I/O-Kabel (nicht gezeigt). Die Stromversorgungseinheit 114 umfasst einen
Kontrollbereich 660. In dieser Ausführungsform umfasst der Kontrollbereich 660 ein
Anzeigefenster 662 und eine Mehrzahl von Kontrollknöpfen 664-1, 664-2, 664-3, 664-4.
Das Anzeigefenster 662 zeigt beispielsweise abgelaufene
Behandlungszeit oder andere Behandlungsverfahrensinformation an. Die
Kontrollknöpfe
können
beispielsweise „An", „Aus", „Start" und „Pause" sein. Der Lampenbetreiber betreibt
das Lampensystem 100 unter Verwendung der Kontrollen und
der Anzeige auf der Kontrolleinheit. Zusammen mit den Anzeigen auf
dem Lampenkopf 102 ist der Betreiber fähig, das Lampensystem 100 während einer
Behandlung zu überwachen.
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36 ist ein Blockdiagramm einer Ausführungsform
des Kontrollsystems 3900 des Lampensystems 100 der
vorliegenden Erfindung. In einer Ausführungsform ist die Mikroelektronik
des Kontrollsystems 3900 in dem Lampenkopf 102 angeordnet. In
einer anderen Ausführungsform
ist die Mikroelektronik des Kontrollsystems 3900 in der
Stromversorgungseinheit 114 angeordnet. Andere Positionen
für die
Kontrollsystemelektronik sind innerhalb des Umfangs der Erfindung
möglich.
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Das
Kontrollsystem 3900 umfasst einen CPU 700, eine
Programmspeicherlogik 702 („program memory logic"), eine I/O-Logikvorrichtung 704 („I/O logic
device"), einen
Datenbus 706 und Systemanzeigen 708. Der CPU 700,
die Programmspeicherlogik 702, und die I/O-Logikvorrichtung 704 sind
an den Datenbus 706 angeschlossen. Die I/O-Logikvorrichtung
ist weiter an die Systemanzeigen 708 angeschlossen. In
einer Ausführungsform
der Erfindung umfasst die I/O-Logikvorrichtung 704 weiter
Treiber. Die I/O-Logikvorrichtung 704 ist weiter an den
auf der Lichtführung
(gezeigt in 17a) angeordneten integrierten
Speicherschaltkreis 246' angeschlossen.
Die Lampenkontrollen 710 sind an die I/O-Vorrichtung 704 angeschlossen.
Eine Energiequelle 712 stell Energie für den CPU 700, für die Programmspeicherlogik 702,
die I/O-Logikvorrichtung und den integrierten Speicherschaltkreis 246' bereit.
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Der
CPU 700, die Programmspeicherlogik 702 und die
I/O-Logikvorrichtung 704 können beispielsweise in dem
Lampenkopf 102 angeordnete mikroelektronische Vorrichtungen
sein. Die Programmspeicherlogik speichert Lampenverwendungslimits,
welche ein Lichtquellenverwendungslimit, ein Lichtführungverwendungslimit
und ein Limit für
die Verfahrendauer umfassen. In einer alternativen Ausführungsform
der Erfindung sind die Lampenkontrollen 710 und die Energiequelle 712 auch
in dem Lampenkopf 102 angeordnet. In einer alternativen
Ausführungsform
der Erfindung sind der CPU 700, die Programmspeicherlogik 702,
die I/O-Logikvorrichtung 704, die Lampenkontrollen 710 und
die Energiequelle 712 beispielsweise in der Stromversorgungseinheit 114 angeordnet.
Die Lampenkontrollen 710 sind beispielsweise eine Transistorvorrichtung
oder elektronische oder elektromechanische Relaisvorrichtung zum
Kontrollieren der An/Aus-Funktion des Lampensystems 100.
Die Systemanzeigen 708 sind beispielsweise die beleuchteten
Anzeigen 150, 152, die auf dem Lampenkopf 102 in 6 gezeigt
sind.
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37 ist ein Flußdiagramm, das eine Ausführungsform
des Startverfahrens des Lampensystems zeigt, das durch das in 14 veranschaulichte Kontrollsystem ausgeführt wird.
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Bei
Schritt 730 empfängt
das Kontrollsystem 3900 ein „Start"-Signal von den Lampenkontrollen 710.
Das „Start"-Signal aktiviert
ein Initialisierungsverfahren, welches das Bestimmen umfasst, ob
die Lichtquelle 300 und die Lichtführung ihre Verwendungslimits
erreicht haben. Das Kontrollsystem 3900 speichert ein Lichtquellenverwendungslimit,
ein Lichtführungsverwendungslimit
und ein Limit für
die Bleich/Härtungsverfahrensdauer,
das in vorgewählte Zeitabschnitte
unterteilt ist.
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Bei
Schritt 732 überprüft das Kontrollsystem 3900,
ob die Lichtquelle 300 länger als das in dem Kontrollsystem 3900 gespeicherte
Lichtquellenverwendungslimit verwendet worden ist. Das Lichtquellenverwendungslimit
kann beispielsweise 100 Stunden betragen. Das Kontrollsystem 3900,
wie unter Bezugnahme auf 16 beschrieben
wird, überwacht
die Betriebsdauer der Quelle 300 und addiert diesen Wert
zu der Zeitmenge, die sich, soweit vorhanden, aus vorhergegangenen
Behandlungsverfahren angesammelt hat. Wenn das „Start"-Signal von den Lampenkontrollen 710 empfangen
wird, vergleicht das Kontrollsystem 3900 die angesammelte Lichtquellenbetriebsdauer
mit dem Lichtquellenverwendungslimit. Wenn das Lichtquellenverwendungslimit überschritten
ist, schreitet das Kontrollsystem 3900 zu Schritt 734 fort.
Wenn das Lichtquellenverwendungslimit nicht überschritten ist, schreitet
das Kontrollsystem 3900 zu Schritt 736 fort.
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Bei
Schritt 734 aktiviert das Kontrollsystem 3900 die
Lichtquellenaustauschanzeige 152 in dem Lampenkopf 102.
In einer ersten Ausführungsform des
Kontrollsystems 3900 fährt
das Kontrollsystem mit dem Startvorgang des Lampensystems 100 fort. In
dieser Ausführungsform
schreitet das Kontrollsystem 3900 zu Schritt 736 fort.
In einer zweiten Ausführungsform
des Kontrollsystems 3900 erlaubt das Kontrollsystem der
Lampe nicht, eingeschaltet zu werden. In dieser Ausführungsform
schreitet das Kontrollsystem zu Schritt 738 fort. In jeder
Ausführungsform
wird das Kontrollsystem 3900 zurückgestellt, wenn die Lichtquelle 300 ausgewechselt
wird.
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Bei
Schritt 736 bestimmt das Kontrollsystem 3900,
ob die Lichtführungsverwendung
das in dem Kontrollsystem 3900 gespeicherte Lichtführungsverwendungslimit überschritten
hat. Das Lichtführungsverwendungslimit
ist typischerweise die Zeitmenge einer einzelnen Bleich- oder Härtungsbehandlung. Das
Lichtführungsverwendungslimit
kann beispielsweise sechzig Minuten betragen. Das Kontrollsystem 3900,
wie vorstehend in Schritt 732 erwähnt, überwacht die Betriebsdauer
der Lichtquelle 300. Das Kontrollsystem 3900 zeichnet
die Betriebsdauer der Lichtquelle 300 seit dem Beginn eines
Behandlungsverfahrens auf einer Aufzeichnungsvorrichtung auf der
Lichtführung 106 auf.
Die Aufzeichnungsvorrichtung kann beispielsweise ein integrierter
Speicherschaltkreis 246' sein.
Wenn das „Start"-Signal von den Lampenkontrollen 710 empfangen
wird, vergleicht das Kontrollsystem 3900 die in der Aufzeichnungsvorrichtung
in der Lichtführung 106 gespeicherte
Zeit, mit der die Lichtquelle „an" war, mit dem durch
das Kontrollsystem 3900 gespeicherten Lichtführungsverwendungslimit.
Wenn das Lichtführungsverwendungslimit überschritten
ist, fährt
das Kontrollsystem 3900 zu Schritt 738 fort. Wenn
das Lichtführungsverwendungslimit
nicht überschritten
ist, fährt das
Kontrollsystem 3900 zu Schritt 740 fort.
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Bei
Schritt 738 missachtet das Kontrollsystem 3900 das „Start"-Signal bezüglich des
Anschaltens der Lichtquelle 300. Das bedeutet, dass das Kontrollsystem 3900 dem
Lampensystem 100 nicht erlaubt, zu arbeiten, wenn die Lebensdauer
der Lichtführung
abgelaufen ist. Dieser Teil des Kontrollsystems 3900 dient
dazu, zu verhindern, dass die Lichtführung wiederverwendet wird.
Die Lichtführung 106 ist
dafür vorgesehen,
eine Einwegvorrichtung zu sein, die nach jeder Bleich- oder Härtungsbehandlung
entsorgt wird.
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Bei
Schritt 740 startet das Kontrollsystem 3900 die
Lampe (d.h. schaltet die Lichtquelle 300 an).
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Bei
Schritt 742 überwacht
das Kontrollsystem 3900 die Verfahrendauer der Bleich-
oder Härtungsbehandlung.
In diesem Schritt überwacht
das Kontrollsystem 3900 die Betriebsdauer der Lichtquelle 300.
Das Überwachungsverfahren
des Kontrollsystems wird nachstehend unter Bezugnahme auf 16 beschrieben.
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38 ist ein Flußdiagramm, das eine Ausführungsform
des Überwachungsverfahrens
des Lampensystems zeigt, welches durch das in 14 veranschaulichte Kontrollsystem ausgeführt wird.
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Bei
Schritt 742 überwacht
das Kontrollsystem 3900 die Dauer der Bleich- oder Härtungsbehandlung,
d.h. das Kontrollsystem 3900 überwacht die Zeit, bei der
die Lichtquelle „an" ist.
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Bei
Schritt 744 bestimmt das Kontrollsystem 3900,
ob die vergangene Verfahrensdauer eine vorausgewählte Zeitdauer überschritten
hat. Hier ist die vorausgewählte
Zeitdauer ein Teil der gesamten Behandlungsdauer, wie etwa ein Viertel
der gesamten Behandlungsdauer. Wenn die vergangene Verfahrensdauer
die vorausgewählte
Zeitdauer nicht überschritten
hat, fährt
das Kontrollsystem 3900 fort, die Behandlungsdauer zu überwachen
(Schritt 742). Wenn die vergangene Verfahrensdauer die
vorausgewählte
Zeitdauer überschreitet,
dann schreitet das Kontrollsystem zu Schritt 746 fort.
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Bei
Schritt 746 aktiviert das Kontrollsystem 3900 ein
Verfahrensanzeigelicht, beispielsweise eine der vorstehend bezüglich 6 beschriebenen
beleuchteten Anzeigen 150. In einer Ausführungsform aktiviert
das Kontrollsystem 3900 eine andere beleuchtete Anzeige 150 mit
jeder abgelaufenen Teilbehandlungsdauer derart, dass, wenn es beispielsweise
vier beleuchtete Anzeigen gibt, alle vier am Ende des Behandlungsverfahrens
erleuchtet sind. In einer anderen Ausführungsform gibt es eine einzelne
beleuchtete Anzeige, um das zeitliche Fortschreiten der Behandlung
anzuzeigen. In dieser Ausführungsform weist
die Anzeige variierende Aufleuchtraten auf, um anzuzeigen, wieviel
Zeit seit dem Start der Behandlung vergangen ist. Das Kontrollsystem 3900 fährt anschließend zu
Schritt 748 fort. In noch einer anderen Ausführungsform
wird ein Stimmenalarmsystem verwendet, um den Dentalfachmann hinsichtlich
des Behandlungsfortgangs zu alarmieren, wie vorstehend beschrieben.
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Bei
Schritt 748 addiert das Kontrollsystem 3900 die
Zeit, bei der die Lichtquelle angeschaltet war, mit der angesammelten
Zeit, welche das Kontrollsystem 3900 von vorhergegangenen
Behandlungsverfahren, falls vorhanden, gespeichert hat. Das Kontrollsystem 3900 zeichnet
die Zeit, bei der die Lichtquelle angeschaltet war, auch auf der
Aufzeichnungsvorrichtung, wie etwa der integrierte Speicherschaltkreis 246', der Lichtführung auf.
Das Kontrollsystem fährt
anschließend
zu Schritt 750 fort.
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Bei
Schritt 750 bestimmt das Kontrollsystem 3900,
ob die Gesamtverfahrenszeit abgelaufen ist. Die Gesamtverfahrenszeit
ist die zeitliche Dauer des Bleich- oder Härtungsverfahrens. Wenn die
Gesamtverfahrenszeit nicht abgelaufen ist, kehrt das Kontrollsystem 3900 zu
Schritt 742 zurück,
und überwacht
die Dauer des Bleichens/Härtens.
Wenn die Gesamtverfahrenszeit abgelaufen ist, schreitet das Kontrollsystem 3900 zu
Schritt 752 fort.
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Bei
Schritt 752 ist die Dauer des Bleich/Härtungsverfahrens abgelaufen,
und das Kontrollsystem 3900 schaltet die Lichtquelle 300 ab.
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Während beispielhaft
erläuterte
Ausführungsformen
der Erfindung vorstehend beschrieben und veranschaulicht wurden,
sollte verstanden werden, dass diese exemplarisch für die Erfindung
sind und nicht als einschränkend
angesehen werden. Dementsprechend soll die Erfindung nicht als durch die
vorhergehende Beschreibung beschränkt angesehen werden, sondern
ist nur durch den Umfang der hieran anhängigen Ansprüche beschränkt.