DE202005010320U1 - Trägersystem für zahnärztliche Anwendungen - Google Patents

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Abstract

Dentalträgersystem, umfassend:
ein Drehelement, das mindestens eine erste und mindestens eine zweite Struktur umfasst,
wobei die mindestens eine erste Struktur angepasst ist, an mindestens eine entsprechende Struktur mindestens eines Teils eines Dentalinstruments zu koppeln, um das Dentalinstrument zu tragen, wenn das Drehelement und der mindestens eine Teil der Dentalausrüstung aneinander liegen, und
ein Basiselement, das mindestens eine Struktur umfasst, die angepasst ist, an die mindestens zweite Struktur des Drehelements zu koppeln,
wobei das Drehelement zur Drehung um eine im Wesentlichen senkrechte Achse bezüglich des Basiselements angepasst ist.

Description

  • Diese Anmeldung beansprucht die Priorität der U.S. provisional Patentanmeldungen Serien Nr. 60/585,224, eingereicht am 2. Juli 2004, mit dem Titel "Zahnärztliche Lichtvorrichtungen mit Phasenänderungswärmeableitvorrichtung"; 60/641,462, eingereicht am 4. Januar 2005, mit dem Titel "Auslegerarm für eine Dental- bzw. Zahnlampe"; 60/647,725, eingereicht am 26. Januar 2005, mit dem Titel "Automatische Steuerung für eine Zahnbleichlampe"; 60/647,723, eingereicht am 26. Januar 2005, mit dem Titel "Auslegerarm für eine Dental- bzw. Zahnlampe"; 60/658,517, eingereicht am 3. März 2005, mit dem Titel "Vorrichtung und Verfahren zur Verschiebung des Strahlungsspektrums in zahnärztlicher Anwendung"; 60/641,469, eingereicht am 4. Januar 2005, mit dem Titel "Lampe für zahnärztliche Anwendungen"; 60/647,580, eingereicht am 26. Januar 2005, mit dem Titel "Lichtführung für eine Zahnbleichlampe"; 60/641,461, eingereicht am 4. Januar 2005, mit dem Titel "Trägerstruktur für eine Dental- bzw. Zahnlampe"; 60/641,468, eingereicht am 4. Januar 2005, mit dem Titel "Lichtführung für eine Zahnbleichlampe"; 60/647,612, eingereicht am 26. Januar 2005, mit dem Titel "Lichtwegvorrichtung für eine Dental- bzw. Zahnlampe"; 60/647,593, eingereicht am 26. Januar 2005, mit dem Titel "Trägerstruktur für eine Dental- bzw. Zahnlampe"; U.S. Geschmacksmusteranmeldungen Nr.: 29/220,642, eingereicht am 4. Januar 2005, mit dem Titel "Lampe für zahnärztliche Anwendungen"; 29/220,680, eingereicht am 4. Januar 2005, mit dem Titel "Lichtführung für zahnärztliche Anwendungen"; 29/220,679, eingereicht am 4. Januar 2005, mit dem Titel "Stromversorgungseinheit für zahnärztliche Anwendungen"; 29/220,712, eingereicht am 4. Januar 2005, mit dem Titel "Trägerstruktur für eine Lampe für zahnärztliche Anwendungen"; 29/XXX,XXX, eingereicht am 22. Juni 2005, mit dem Titel "Trägerstruktur für Dental- bzw. Zahnanwendungen"; 29/XXX,XXX, eingereicht am 22. Juni 2005, mit dem Titel "Trägerstruktur für Dental- bzw. Zahnanwendungen"; U.S. provisional Anmeldungen Serien Nr. 60/604,577, eingereicht am 25. August 2004, mit dem Titel "Lippenretraktoren bzw. -haltevorrichtungen"; 60/594,297, eingereicht am 25. März 2005, mit dem Titel "Härtungslicht mit einer abnehmbaren Spitze"; 60/631,267, eingereicht am 26. November 2004, mit dem Titel "Härtungslicht mit einem Reflektor"; 60/594,327, eingereicht am 30. März 2005, mit dem Titel "Licht zum Härten"; und 60/664,696, eingereicht am 22 März 2005, mit dem Titel "Härtungslicht mit einer abnehmbare Spitze"; wobei der Inhalt all dieser Anmeldungen hiermit durch Bezugnahme eingeschlossen ist.
  • Die vorliegende Anmeldung ist eine Fortsetzungsanmeldung in Teilen ("continuation-in-part") der folgenden U.S. Geschmacksmusteranmeldungen Nr.: 29/220,642, eingereicht am 4. Januar 2005, mit dem Titel "Lampe für zahnärztliche Anwendungen"; 29/220,680, eingereicht am 4. Januar 2005, mit dem Titel "Lichtführung für zahnärztliche Anwendungen"; 29/220,679, eingereicht am 4. Januar 2005, mit dem Titel "Stromversorgungseinheit für zahnärztliche Anwendungen"; 29/220,712, eingereicht am 4. Januar 2005, mit dem Titel "Trägerstruktur für eine Lampe für zahnärztliche Anwendungen"; 29/XXX,XXX, eingereicht am 22. Juni 2005, mit dem Titel "Trägerstruktur für Dental- bzw. Zahnanwendungen"; 29/XXX,XXX, eingereicht am 22. Juni 2005, mit dem Titel "Trägerstruktur für Dental- bzw. Zahnanwendungen"; wobei all diese Anmeldungen hiermit durch Bezugnahme eingeschlossen sind.
  • Die vorliegende Anmeldung enthält Ansprüche, die mit Ansprüchen von gleichzeitig anhängigen U.S. Patentanmeldungen in Beziehung stehen können, Nr. 10/XXX,XXX gleichzeitig einzureichen, mit dem Titel "Dental- bzw. Zahnlichtvorrichtungen mit verbesserter Wärmeableitvorrichtung"; 10/XXX,XXX, gleichzeitig einzureichen, mit dem Titel "Stimmenwarnsystem für zahnärztliche Anwendungen"; 10/XXX,XXX, gleichzeitig einzureichen, mit dem Titel "Retraktions- bzw. Haltevorrichtungen"; 10/XXX,XXX, gleichzeitig einzureichen, mit dem Titel "Licht zum Härten, welches multiple Wellenlängen bereitstellen kann"; 10/XXX,XXX, gleichzeitig einzureichen, mit dem Titel "Licht zum Härten"; 10/XXX,XXX, gleichzeitig einzureichen, mit dem Titel "Trägersystem für zahnärztliche Anwendungen"; 10/XXX,XXX, gleichzeitig einzureichen, mit dem Titel "Lichtführung für zahnärztliche Anwendungen"; und 10/XXX,XXX, gleichzeitig einzureichen, mit dem Titel "Automatische Steuerung für Dental- bzw. Zahnanwendungen"; wobei der Inhalt all dieser Anmeldungen hiermit durch Bezugnahme eingeschlossen ist.
  • Sachgebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Dental- bzw. Zahnausrüstung und spezieller eine Anordnungs- bzw. Positionierungsvorrichtung für Dental- bzw. Zahnausrüstung.
  • Hintergrund
  • Die praktische Tätigkeit in der Zahnheilkunde bzw. Zahntechnik ist weiterhin sehr arbeitsintensiv. Darüber hinaus erfordert die betroffene Arbeit eine hohe Qualifikation. Obwohl einige Tätigkeiten übertragen und andere automatisiert werden können, müssen viele der wichtigen Tätigkeiten in der Zahnheilkunde bzw. Zahntechnik immer noch von einem Zahnarzt durchgeführt werden. Ob ein Dental- bzw. Zahnverfahren durch einen Zahnarzt oder durch einen anderen Dental- bzw. Zahnfachmann durchgeführt wird, der Zahnarzt oder ein anderer Dentalfachmann müssen auf eine zeitsparende Weise arbeiten bzw. agieren, um die erwünschten Dental- bzw. Zahndienstleistungen zu tragbaren Kosten bereitzustellen.
  • Dieser Bedarf nach wirksamen Betrieb bzw. Arbeitsablauf spiegelt sich in der Gestaltung der Zahnarztpraxis bzw. des Zahnlabors wieder. Ein einstellbarer Zahnarztstuhl erlaubt die Positionierung eines Patienten in einer Orientierung, die einen leichten Zugang zum Mund des Patienten erlaubt. Dentalinstrumente werden in vorgepackten Sätzen ("pre-packaged kits") bereitgestellt, die angepasst sind, in speziellen Dentalverfahren verwendet zu werden. Eine Aufbewahrungsunterteilung bzw. -schrank bzw. -möbel ("storage cabinetry") für Materialien und Dental- bzw. Zahnwerkzeuge werden in der Nähe zu dem Patienten zum betriebsbereiten Zugang durch den Zahnarzt und/oder seinen oder ihren Assistenten angeordnet.
  • Zusätzlich werden Arbeitsablagen und -regale zur Unterstützung bzw. zum Tragen von Dentalinstrumenten und Arbeitslichtern zum Beleuchten des Patientenmunds mit einstellbaren Trägerstrukturen bereitgestellt, die angepasst sind, die Instrumente innerhalb leichten Erreichens zu halten und den Arbeitsbereich gut beleuchten zu halten.
  • Es ist bekannt, eine Vielfalt von Gelenkträgerstrukturen in dem Zusammenhang einer Zahnarztpraxis zu verwenden. Beispiele dieser Strukturen sind in den Vereinigte Staaten Patenten Nummern 4,013,328 von Wolf, 4,097,919 von Bobrick et al., 4,260,376 von Litel et al., 4,332,557 (neu herausgegeben als 31548 von Watanabe, 4,437,144 von Guenther, 4,494,177 von Matthews, 4,581,698 von Oram, 4,934,933 von Fuchs, 5,497,295 von Gehly, 5,803,905 von Allred et al., 6,213,671 von Chang et al., 6,361,320 von Yarborough, 6,543,914 von Sander und 6,568,836 von Wahl gezeigt. Die Offenbarungen der vorhergehenden Patente sind hiermit durch Bezugnahme vollständig eingeschlossen.
  • Die in diesen Bezugsstellen beschriebenen Trägerstrukturen umfassen eine Vielfalt von Gelenkverbindungen ("articulating joints"), die angepasst sind, eine einstellbare räumliche Positionierung einer Last, wie etwa eine Lampe oder eine Instrumentenablage, bereitzustellen. Beispielsweise zeigt das U.S. Patent Nr. 4,907,919 ein mit Führungsschiene befestigtes bzw. spurbefestigtes ("track-mounted") Beleuchtungssystem mit einem Teleskopausleger. Das U.S. Patent Nr. 6,543,914 zeigt eine Ausleger- und Abstützungs- bzw. Stütz("strut")anordnung, die wechselseitig an eine Gasdruckfeder gekoppelt ist, um ein chirurgisches Mikroskop und Lampe zu tragen bzw. zu unterstützen. Das U.S. Neuausgabe Patent Nr. 31548 zeigt ein Dentalbetriebssystem, in welchem eine Dentalbetriebslampe von einem drehbaren Halter bzw. Ausleger aufgehängt ist, und das U.S. Patent Nr. 4,437,144 zeigt einen höhenverstellbaren Trägerarm mit einer Parallelogrammverbindung.
  • Diese vorstehend erwähnten Lasten-tragenden Systeme bieten bestimmte Eigenschaften, die in dem Zusammenhang einer speziellen Verwendung vorteilhaft bzw. nützlich sein können. Sie zeigen durch ihre Vielfalt die Wichtigkeit des Problems, wirksam Lasten anzuordnen, während wirtschaftlich effiziente Dentalbetätigungen möglich sind.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Im Lichte des vorstehend erörterten Hintergrunds betrifft die vorliegende Erfindung die Verbesserung der Wirksamkeit bzw. Effizienz von Arbeitsabläufen bzw. Tätigkeiten in einer Zahnarztpraxis bzw. in einem Dentallabor.
  • Die vorliegende Erfindung umfasst ein Träger- bzw. Unterstützungssystem für zahnärztliche Anwendungen, das angepasst ist, eine Vielfalt von Dentalverfahrensausrüstung und Dentalzusatzausrüstung zu tragen bzw. zu unterstützen, die beispielsweise ein Zahnbleichsystem, ein Dental- bzw. Zahnhärtungssystem, ein Dental- bzw. Zahnuntersuchungssystem, ein Dental- bzw. Zahnbeobachtungs- und Reinigungsinstrument; eine Abbildungsausrüstung; eine Röntgenstrahlenausrüstung, einen Wurzelkanalapexlokalisator oder dergleichen oder Kombinationen davon umfassen.
  • Das Trägersystem umfasst ein Mast- und Auslegersystem, wobei der Ausleger in einem von seinen Enden beabstandeten Bereich drehbar an den Mast montiert ist. Der Ausleger umfasst mindestens eine Struktur, die angepasst ist, mit mindestens einer entsprechenden koppelnden Struktur in Richtung eines Endes des Masts zur Bildung des Drehgehäuses bzw. -fassung bzw. -gestell bzw. Gelenk- bzw. Drehzapfenanbringung ("pivot mount") ineinander zu greifen bzw. zu rasten bzw. zu koppeln.
  • In einem Aspekt umfasst der Ausleger mindestens eine Struktur in Richtung eines Endes, die angepasst ist, an mindestens eine Struktur eines Dentalinstruments oder einer -ausrüstung zu koppeln bzw. einzurasten, und mindestens eine Struktur in Richtung eines zweiten Endes, die angepasst ist, einen ausgleichenden Gegenstand oder Gewicht, der mindestens eine entsprechende koppelnde Struktur umfasst, anzukoppeln, um das Dentalinstrument oder die -ausrüstung auszugleichen und zu erlauben, dass das Dentalinstrument oder die -ausrüstung in einer Reihe von variiernden Anordnungen bzw. Positionen ausgeglichen werden.
  • In einer Ausführungsform umfasst die Erfindung ein Trägersystem, das angepasst ist, eine Mehrzahl von Dentalinstrumenten oder -ausrüstung zu tragen bzw. zu unterstützen, angepasst, eine variierende Reihe von Dentalverfahren durchzuführen, was mindestens eine Struktur zum Ankoppeln der entsprechenden Struktur auf dem Ausleger umfasst, wobei die Mehrzahl von Instrumenten oder Ausrüstung für auswechsel- bzw. austauschbare Verbindung mit dem Trägersystem durch das Variieren des ausgleichenden Gegenstands oder Gewichts angepasst sein kann. In einem Aspekt kann das Trägersystem angepasst sein, auf eine neue Weise mit einer neuen und/oder herkömmlichen Ausrüstung zusammen zu arbeiten bzw. zu wirken, um eine entsprechende Anordnung bzw. Position der Verfahrensausrüstung und eines Patientenmundes mittels der Verwendung von beispielsweise einer Referenzvorrichtung und/oder einem Abstandshalter einzurichten und beizubehalten. In einem anderen Aspekt stellt das Trägersystem ein integriertes System für das Tragen, die Vorlage und den Betrieb verschiedener Dentalverfahrensausrüstung, einzeln oder gleichzeitig, bereit.
  • In einer anderen Ausführungsform umfasst ein System gemäß der Erfindung ein organisiertes Aufbewahrungs- bzw. Lagerungssystem zur Aufbewahrung bzw. Lagerung und Beibehaltung austauschbarer Verfahrensausrüstung, wenn diese nicht in Verwendung ist.
  • In einer weiteren Ausführungsform umfasst das Trägersystem ein integriertes Strom- und Kontrollmodul, auf die sich beispielsweise als Stromversorgungseinheit bezogen wird. Die Stromversorgungseinheit kann angepasst sein, Energie wie etwa elektrische Energie für das eine oder mehrere Dentalinstrumente oder die -ausrüstung bereitzustellen, angepasst, durch das Trägersystem der vorliegenden Erfindung getragen bzw. unterstützt zu werden. Die Stromversorgungseinheit umfasst mindestens eine Struktur zum Ankoppeln bzw. Ineinandergreifen bzw. Einrasten mindestens einer entsprechenden Struktur des Masts, die von den Enden beabstandet ist.
  • In einem Aspekt kann die Stromversorgungseinheit angepasst sein, eine Kontrollfunktion bzw. -funktionalität bereitzustellen, die beispielsweise Betriebskontrollkommunikationen bzw. -datenübertragungen zwischen der Stromversorgungseinheit und einer oder mehreren Dentalverarbeitungs- bzw. -verfahrensvorrichtungen umfassen.
  • In einem anderen Aspekt kann die Stromversorgungseinheit angepasst sein, intelligente Kommunikationen mit einer oder mehreren Dentalverfahrensvorrichtungen derart bereitzustellen, dass eine Betriebskontrollkommunikationen zwischen der Stromversorgungseinheit und der Dentalverfahrensvorrichtung angepasst sein kann, Kommunikationsmerkmale zu umfassen, die für eine spezielle Verarbeitungs- bzw. Verfahrensvorrichtung geeignet sind.
  • In einem weiteren Aspekt kann die Stromversorgungseinheit Verwendereingabeschnittstellen bzw. -oberflächen umfassen, die angepasst sind, Kontrolleingaben von einem Betreiber zu empfangen und eine Status- und Kontrollrückmeldung für den Betreiber bereitzustellen.
  • In anderen Aspekten können die Merkmale des Trägersystems der vorliegenden Erfindung erwünschte Ergonomien, Transportfähigkeit, Festigkeit, optimales Gewicht, Leichtigkeit des Zusammenbaus, Lagerfähigkeit, Betriebsbereitschaft, Einstellbarkeit oder Positionierbarkeit umfassen, wobei eines oder mehrere dieser in variierenden Graden zu der Wirksamkeit der sich ergebenden Dentalverarbeitung bzw. -bearbeitung bzw. -abwicklung bzw. Dentalverfahrens beitragen können.
  • Die vorliegende Erfindung stellt auch ein Trägersystem bereit, das unauffällig bzw. dezent ist, was es einer Zahnarztpraxis bzw. einem Dentallabor ermöglicht, mit einer Anzahl solcher Trägersysteme ausgerüstet zu sein, was die Effizienz von Arbeitsgängen in einer Zahnarztpraxis verbessert.
  • Die vorliegende Erfindung umfasst weiter ein Auslegergelenk bzw. -arm ("boom hinge") für die Ermöglichung der einfachen Einstellung jeglicher Dentalausrüstung, die angepasst ist, auf das Trägersystem montiert zu werden, beispielsweise eine Dentalbleichbeleuchtungsquelle. In verschiedenen Aspekten kann das Auslegergelenk angepasst sein, eine Ausrüstungspositionierung bereitzustellen, die für eine große Bandbreite von Zahnpatienten und Dentalfachmännern geeignet ist. In anderen Aspekten kann ein Auslegergelenk gemäß der Erfindung leicht eingestellt werden, um eine spezielle räumliche Anordnung bzw. Positionierung von jeglicher Dentalausrüstung zu erlauben, und wenn sie einmal positioniert ist, die Ausrüstung im Wesentlichen festgemacht im Raum zu halten, bis eine weitere Einstellung der Ausrüstungsanordnung bzw. -position erwünscht ist.
  • In einer Ausführungsform umfasst die Erfindung ein Auslegergelenk für eine Dental- bzw. Zahnbleichlampe mit einem Drehzapfen ("pivot"), einem Lager bzw. Traglager ("yoke") mit zwei Seiten, einem Schaft und mindestens einem im Inneren mit Gewinde versehenen Reglerhandgriff bzw. Knopf bzw. Drehknopf bzw. Knauf ("knob"), der angepasst ist, die beiden Seiten des Traglagers auf den Drehzapfen zusammen zu drücken bzw. zu pressen. In einer anderen Ausführungsform umfasst die Erfindung weiter einen Zapfen bzw. Stopfen ("plug"), um den Schaft aufzunehmen, damit der Drehzapfen bezüglich des Zapfens rotieren bzw. sich drehen kann.
  • In einer anderen Ausführungsform umfasst die Erfindung eine Vorrichtung zum Dämpfen der Rotations- bzw. Drehbewegung des Drehzapfens. In einem Aspekt kann die Vorrichtung zum Dämpfen bzw. Dämpfungsvorrichtung eine Reibungsscheibe ("friction washer") sein, die zwischen dem Drehzapfen und dem Zapfen angeordnet ist. In einem anderen Aspekt umfasst die Dämpfungsvorrichtung eine Reibungseinlage bzw. -platte bzw. -belag bzw. Reibbelag ("friction pad"), die zwischen dem Drehzapfenschaft und dem Zapfen angeordnet ist.
  • In einer weiteren Ausführungsform kann ein Schlüssel- bzw. Spannzapfen ("spanner plug") angepasst sein, den Drehzapfenschaft gegen die Reibungseinlage zu drücken. In einem Aspekt dieser Ausführungsform kann der Schlüsselzapfen einstellbar sein, wodurch ein einstellbares Dämpfen der Drehbewegung des Drehzapfen bezüglich des Zapfens bereitgestellt wird. In einem anderen Aspekt dieser Ausführungsform kann eine Feder angepasst sein, die Reibungseinlage gegen den Schaft zu drücken. In noch einer anderen Ausführungsform der Erfindung umfasst der Schaft eine Dämpfungsvorrichtung. In einem Aspekt dieser Ausführungsform können Reibungsringe an den Schaft montiert sein.
  • Diese und andere Vorteile und Merkmale der Erfindung werden leichter in Bezug auf die folgende detaillierte Beschreibung der Erfindung verstanden, die in Verbindung mit den begleitenden Zeichnungen bereitgestellt wird.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 zeigt in perspektivischer Ansicht eine Trägerstruktur für zahnmedizinische Ausrüstung gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 2 zeigt in mehrteiliger Erhebung verschiedene Aspekte einer zahnmedizinischen Trägerstruktur;
  • 3a3d zeigen verschiedene Aspekte einer zahnärztlichen Trägerstruktur;
  • 4 zeigt eine Trägerstruktur für zahnärztliche Anwendungen gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung;
  • 5 zeigt in perspektivischer Ansicht eine Basis, die für das Einbeziehen in eine zahnärztliche Trägerstruktur geeignet ist;
  • 6 zeigt in perspektivischer Ansicht einen Gegengewichtseinbauschaft für eine Trägerstruktur für zahnärztliche Ausrüstung;
  • 7 zeigt in perspektivischer Ansicht ein Auslegergelenk für eine zahnärztliche Trägerstruktur;
  • 8 zeigt ein Auslegergelenk in Seitenerhebung;
  • 9 zeigt eine Querschnittsansicht eines Auslegergelenks gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 10 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Auslegergelenkdrehzapfens gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 11 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Auslegergelenktraglagers gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 12 zeigt einen Auslegergelenk-Horizontalschaft gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 13a und 13b zeigen Auslegergelenkscheiben gemäß den entsprechenden Ausführungs formen der Erfindung;
  • 14 zeigt in perspektivischer Ansicht einen Auslegergelenkdrehknopf gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 15 zeigt in perspektivischer Ansicht ein Auslegergelenk bzw. -verbindung gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 16 zeigt in perspektivischer Unteransicht einen Mastspitzezapfen ("mast top plug") gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 17 zeigt eine Draufsicht eines Mastspitzezapfens gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 18 zeigt einen Mastspitzezapfen gemäß einer Ausführungsform der Erfindung im Querschnitt;
  • 19 zeigt in Zusammenbauansicht einen Mast, einen Ausleger und ein Auslegergelenk gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 20 zeigt ein Auslegergelenk bzw. -verbindung gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung im Querschnitt;
  • 21 zeigt ein Auslegergelenk bzw. -verbindung gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung im Querschnitt;
  • 22 zeigt ein Auslegergelenk bzw. -verbindung gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung im Querschnitt;
  • 23 zeigt einen Auslegergelenkschaft gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 24 zeigt eine Tabelle empirischer Daten, die eine funktionelle Beziehung zwischen der Vorschiebe- bzw. Herausstosskraft eines Patienten ("patient push out force"), dem Gelenkdrehmoment, der Federkraft und dem Federweg bzw. -auslenkung ("spring deflection") gemäß einer Ausführungsform der Erfindung veranschaulichen;
  • 25 zeigt in grafischer Form eine funktionelle Beziehung zwischen dem Federweg und der Vorschiebekraft eines Patienten gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 26 zeigt in grafischer Form eine funktionelle Beziehung zwischen der Federkraft und dem Federweg bzw. -verlagerung ("spring displacement") gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 27 zeigt in Erhebung einen Drehzapfen- und Mastspitzezapfenzusammenbau gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 28 Zeigt einen Drehzapfen- und Mastspitzezapfenzusammenbau gemäß einer Ausführungsform der Erfindung im Querschnitt;
  • 29 zeigt in perspektivischer Unteransicht einen Drehzapfen gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 30 zeigt in perspektivischer Unteransicht einen senkrechten Drehzapfenschaft gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 31 zeigt einen senkrechten Drehzapfenschaft gemäß einer Ausführungsform der Erfindung im Querschnitt;
  • 32 zeigt in perspektivischer Unteransicht einen senkrechten Drehzapfenschaft gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung;
  • 33 zeigt einen senkrechten Drehzapfenschaft gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung im Querschnitt;
  • 34 zeigt in Draufsicht eine Spann- bzw. Schlüsselmutter bzw. Hülsennuss bzw. einen Zweilochmutterndreher ("spanner nut") gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 35 zeigt in Seitenansicht eine Schlüsselmutter gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 36 zeigt in perspektivischer Unteransicht eine Buchse bzw. Hülse ("bushing") gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 37 zeigt in Draufsicht eine Schlüsselmutter gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung;
  • 38 zeigt in perspektivischer Unteransicht einen Mastspitzezapfen gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 39 zeigt einen Mastspitzezapfen gemäß einer Ausführungsform der Erfindung im Querschnitt;
  • 40 zeigt in Draufsicht einen Mastspitzezapfen gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung;
  • 41 zeigt in Zusammenbauansicht einen Mastspitzezapfen- und Drehzapfenzusammenbau gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung;
  • 42 zeigt in perspektivischer Ansicht verschiedene Komponenten eines Kugelgelenks gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 43 zeigt in auseinander gezogener perspektivischer Ansicht einen Vorderzusammenbau für einen Ausleger einer Trägerstruktur für zahnärztliche Ausrüstung;
  • 44 zeigt in perspektivischer Schnittansicht Komponenten eines Kugelgelenks gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 45 zeigt in perspektivischer Ansicht einen Mutterplatten ("nut plate")- und Federzusammenbau gemäß einer Ausführungsform der Erfindung
  • 46 zeigt in perspektivischer Unteransicht eine Kugelschale gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 47 zeigt in perspektivischer Ansicht eine Kugelschale gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung;
  • 48 zeigt in perspektivischer Ansicht einen Kugelgelenkzusammenbau gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung;
  • 49 zeigt in perspektivischer Ansicht einen Kugelgelenkdrehknopf gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 50 zeigt eine Trägerstruktur für zahnärztliche Ausrüstung, die eine Dental- bzw. Zahnbleichlampe umfasst, gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 51 zeigt eine Trägerstruktur für zahnärztliche Ausrüstung, die eine Dental- bzw. Zahnbleichlampe umfasst, gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 52 zeigt einen Teil einer Trägerstruktur für zahnärztliche Ausrüstung, der eine Dental- bzw. Zahnbleichlampe umfasst, gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 53 zeigt eine Vorrichtung zum Koppeln der Lippen eines Patienten an eine Dental- bzw. Zahnbleichlampe und damit an eine Trägerstruktur für zahnärztliche Ausrüstung, gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 54 zeigt eine Trägerstruktur für zahnärztliche Ausrüstung, die eine endoskopische Vorrichtung wie einen endoskopischen Zahnhobel ("tooth planer") umfasst, gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 55 zeigt eine Trägerstruktur für zahnärztliche Ausrüstung, die eine endodontische Apexlokalisier- bzw. -positioniervorrichtung umfasst, gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 56 zeigt einen Teil einer Trägerstruktur für zahnärztliche Ausrüstung, die eine Röntgenstrahlenfilmträgerstruktur umfasst, gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 57 zeigt einen Teil einer Trägerstruktur für zahnärztliche Ausrüstung, die eine elektronische Röntgenstrahlenabbildungssensorträgerstruktur umfasst, gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 58 zeigt eine Trägerstruktur für zahnärztliche Ausrüstung, die eine Ultraschallabbildungsvorrichtung umfasst, gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 59 zeigt eine Dentalzusammensetzungsschale zur Verwendung mit einer Trägerstruktur gemäß den Prinzipien der Erfindung.
  • Detaillierte Beschreibung der Erfindung
  • Wenn nicht auf andere Weise definiert, haben alle hierin verwendeten technischen und wissenschaftlichen Begriffe die gleiche Bedeutung, wie sie im Allgemeinen von einem Fachmann verstanden werden, der für diese Erfindung zuständig ist. Obwohl jegliche Verfahren, Vorrichtungen und Materialien ähnlich oder gleich den hierin beschriebenen in der Ausführung oder dem Testen der Erfindung verwendet werden können, werden die bevorzugten Verfahren, Vorrichtungen und Materialien nun beschrieben.
  • Alle hierin erwähnten Veröffentlichungen sind hierin durch Bezugnahme für den Zweck des Beschreibens und Offenbarens von beispielsweise den Gestaltungen und Methodologien, die in den Veröffentlichungen beschrieben sind und die im Zusammenhang mit der vorliegend beschriebenen Erfindung verwendet werden können, eingeschlossen. Die vorstehend, nachstehend und innerhalb des Texts aufgeführten oder erörterten Veröffentlichungen sind allein für deren Offenbarung vor dem Anmeldetag der vorliegenden Erfindung bereitgestellt. Nichts hierin sollte als ein Zugeständnis konstruiert werden, dass die Erfinder nicht berechtigt sind, eine solche Offenbarung gemäß früherer Erfindung zurückzudatieren.
  • Die nachstehend ausgeführte detaillierte Beschreibung ist als eine Beschreibung der vorliegend bevorzugten Vorrichtung, die in Übereinstimmung mit Aspekten der vorliegenden Erfindung bereitgestellt wird, beabsichtigt, und ist nicht beabsichtigt, die einzigen Formen zu repräsentieren, in welchen die Erfindung ausgeführt oder verwendet werden kann. Sie ist vielmehr zu verstehen, dass die gleichen oder äquivalenten Funktionen und Komponenten durch unterschiedliche Ausführungsformen bewerkstelligt werden können, die auch beabsichtigt sind, innerhalb des Sinns und des Umfangs der Erfindung umfasst zu sein.
  • Das Trägersystem der vorliegenden Erfindung kann angepasst sein, eine große Vielfalt von Ausrüstung für zahnärztliche Anwendungen zu tragen bzw. zu unterstützen. Beispielsweise ist die Trägerstruktur der vorliegenden Erfindung angepasst, Chemikalienaktivierungsausrüstung wie Dentalbleich- und Dentalhärtungsstrahlenquellen, Dentalabbildungsausrüstung wie Röntgenstrahlenpositionierungsausrüstung, Röntgenstrahlenerfassungsausrüstung, umfassend Film- und elektronische Sensoren, endoskopische Abbildungsausrüstung, Ultraschallabbildungsausrüstung und verschiedene andere Abbildungsausrüstung, wie die, welche es jetzt gibt oder welche es im Sachgebiet der Zahnheilkunde geben kann, zu tragen bzw. zu unterstützen.
  • Das Trägersystem umfasst einen Ausleger, einen Mast und eine Basis in beispielsweise modularer Form.
  • Der Ausleger umfasst mindestens eine Struktur, die von seinen Enden beabstandet und angepasst ist, an eine entsprechende Struktur in Richtung eines Endes des Masts zu koppeln bzw. zu rasten bzw. ineinander zu greifen, um den Ausleger drehbar an den Mast zu montieren, wenn der Mast und der Ausleger sich aneinander legen bzw. gepaart werden.
  • Der Ausleger umfasst mindestens eine Struktur in Richtung eines Endes, die angepasst ist, an eine entsprechende Struktur an einem Dentalinstrument oder einer -ausrüstung zu koppeln, um das Dentalinstrument an den Ausleger zu montieren, wenn der Ausleger und das Instrument sich aneinander legen bzw. gepaart werden.
  • Der Ausleger umfasst weiter mindestens eine Struktur in Richtung eines zweiten Endes, die angepasst ist, an eine entsprechende Struktur eines ausgleichenden Gegenstands oder Gewichts zu koppeln, wenn der Ausleger und der Gegenstand sich aneinander legen bzw. gepaart werden.
  • Der Mast umfasst mindestens eine Struktur, die von seinen Enden beabstandet und angepasst ist, an eine entsprechende Struktur auf einer Stromversorgungseinheit zu koppeln, wenn sich der Mast und die Stromversorgungseinheit aneinander legen bzw. gepaart werden.
  • Der Mast umfasst mindestens eine Struktur in Richtung eines zweiten Endes, die angepasst ist, an eine entsprechende Struktur einer Trägerbasis zu koppeln, wenn sich der Mast und die Trägerbasis aneinander legen bzw. gepaart werden.
  • Das Wort Struktur, wie hierin in Bezug auf die Referenzvorrichtung, den Abstandshalter, das Lampensystem, den Mast, den Ausleger, die Stromversorgungseinheit, die Basis und den ausgleichenden Gegenstand oder Gewicht oder jegliche anderen Komponenten des Trägersystems verwendet, betrifft den Teil einer Komponente, der geformt ist, mit einem entsprechenden Teil einer angrenzenden Komponente zusammenzupassen bzw. zusammenzukoppeln bzw. ineinander zu rasten bzw. zu greifen. Es umfasst Teile der vorstehend aufgeführten Komponenten, die durch Formen, Gießen, Bearbeitung oder jegliches andere geeignete Verfahren geformt werden, oder Teile, die einzeln bzw. getrennt gebildet werden und anschließend zusammengebaut werden.
  • Geeignete Kopplungsstrukturen umfassen, sind aber nicht beschränkt auf Zungen bzw. Laschen und Vertiefungen ("tongues and grooves"), Pfosten und Sockel ("posts and sockets"), schwenkbare Haken und Sockel ("swingable hooks and sockets"), rückstellfähige Halter und Sockel ("resilient clips and sockets"), zungen- oder flügelartige Elemente und Schlitze, Kugel und Hohlraum bzw. Vertiefung, Kugel und Sockel, Schraube und Scheibe („screw and washer"), Vertiefungen und Vorsprünge, Kanäle und Stäbe bzw. Drähte oder Kabel, und so weiter, von denen einige weiter unten genauer in Einzelheit beispielhaft aufgeführt sind. Das Lichtsystem der vorliegenden Erfindung kann leicht auf einen Patienten ausgerichtet werden und ist ergonomisch sowohl für rechtshändische als auch linkshändische Verwender kompatibel. Weiter sind die Teile des Lichtsystems trenn- bzw. separierbar und modular, wie vorstehend erwähnt, so dass das Lichtsystem leicht zusammenzubauen, zu zerlegen, zu verpacken, zu verschicken oder zu transportieren ist. Zusätzlich können einzelne Teile oder Module zur Reparatur oder zur Aufrüstung eingeschickt werden.
  • 1 zeigt eine Trägerstruktur 100 für zahnärztliche Ausrüstung gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Wie veranschaulicht, umfasst die Trägerstruktur 100 eine Basis 102 und ein Gelenkträgerelement 104. Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung umfasst die Basis einen Körperteil ("body portion") 106. Die Basis 102 ist angepasst, an das Gelenkträgerelement 104 durch das Aufnehmen eines Kopplungsmerkmals 108 (siehe nachstehende 3a) des Gelenkträgerelements 104 zu koppeln. Das Kopplungsmerkmal 108 ist angepasst, das Gelenkträgerelement 104 im Wesentlichen fixiert bzw. festgemacht an das Körperteil 106 zu koppeln.
  • In einer Ausführungsform umfasst das Gelenkträgerelement einen Mast 101 und einen Ausleger 103. Der Mast 101 und der Ausleger 103 sind durch ein Auslegergelenk 105 aneinander gekoppelt, das die Auslegergelenkdrehknöpfe 109, 111 umfasst.
  • In der Ausführungsform von 1 umfasst ein vorderes Ende des Auslegers 103 eine Struktur wie ein Instrumenten- oder Vorrichtungskopplungsmerkmal 98. Obwohl eine große Vielfalt von Vorrichtungskopplungsmerkmalen innerhalb des Umfangs der Erfindung liegen, ist das veranschaulichte Vorrichtungskopplungsmerkmal ein Kugelgelenk.
  • In verschiedenen Ausführungsformen umfasst der Ausleger 103 der Trägerstruktur 100 eine zweite Struktur wie ein Auslegerkontrollmerkmal, das angepasst ist, ein Gravitationsdrehmoment auszugleichen, das durch eine Lastmasse erzeugt wird, die an das Vorrichtungs-koppelnde Merkmal gekoppelt ist. In der veranschaulichten Ausführungsform beispielsweise umfasst ein hinteres Ende des Auslegers 103 eine Auslegerausgleichs- bzw. -gegengewicht 107. Ein Fachmann erkennt jedoch, dass eine große Vielfalt von Auslegerkontrollmerkmalen, wie beispielsweise Drehstab- bzw. Torsionsfedern und Spannfedern, anwendbar sind, um den Ausleger 103 zu kontrollieren, und befinden sich innerhalb des Umfangs der Erfindung.
  • In einer Ausführungsform, wie veranschaulicht, umfasst der Körperteil 106 eine Mehrzahl von Stangen bzw. Streben 110, die in einer radialen Anordnung bzw. Ausrichtung bezüglich einander derart angeordnet sind, dass eine entsprechende Mehrzahl von nahen bzw. proximalen Enden 112 der Stangen 110 nahe zu dem Kopplungsmerkmal 108 angeordnet sind, und eine entsprechende Mehrzahl von entfernten bzw. distalen Enden 114 der Stangen 110 entfernt von dem Kopplungsmerkmal 108 angeordnet sind. In verschiedenen Ausführungsformen können die Stangen 110 und/oder der Körperteil 106 aus einem einzelnen integralen Element bestehen oder können ein Zusammenbau von einzelnen Komponenten sein.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung, wie veranschaulicht, umfasst die Basis 102 fünf Stangen 110, die radial bzw. sternförmig in einer im Wesentlichen symmetrischen, im Wesentlichen coplanaren und im Wesentlichen waagrechten Ausrichtung angeordnet sind. Eine unterschiedliche Zahl von Stangen ist auch ins Auge gefasst.
  • In einer anderen Ausführungsform der Erfindung kann der Körperteil 106 eine Komponente umfassen, die eine Scheibenform, eine halbrunde Form bzw. Halbkugelform, eine abgeflachte Halbkugelform, eine halbellipsoide Form, eine abgeflachte halbellipsoide Form, eine konische bzw. Kegel(stumpf)form, eine abgeflachte konische Form und eine große Vielfalt anderer Formen gemäß den verschiedenen Erfordernissen der Erfindung, einschließlich funktioneller und ästhetischer Erfordernisse, einer speziellen Ausführungsform aufweist.
  • In einem weiteren Aspekt gemäß einer Ausführungsform der Erfindung umfasst die Basis 102 eine Lager- bzw. Lagerungs- bzw. Tragvorrichtung ("bearing device"), die angepasst ist, eine Bewegung der Dentalausrüstungsträgerstruktur 100 bezüglich einer tragenden bzw. unterstützenden Oberfläche wie ein Fußboden zu erleichtern. Gemäß einer Ausführungsform, wie veranschaulicht, umfasst die Tragvorrichtung eine Mehrzahl von Rollrädern („caster wheels") 116. In einer Ausführungsform ist die Mehrzahl von Rollrädern an entsprechenden Enden 114 der Mehrzahl von Stangen 110 angeordnet. In einer anderen Ausführungsform sind die Rollräder in der Nähe bzw. benachbart einer Peripherie bzw. äußeren Umfangs einer scheibenförmigen Basis angeordnet.
  • In noch einer weiteren Ausführungsform der Erfindung umfasst die Mehrzahl von Rollrädern 116 eine entsprechende Mehrzahl von Bremsvorrichtungen. In einem weiteren Aspekt umfasst jede der Mehrzahl von Bremsvorrichtungen einen einzelnen Aktivierungshebel 120. In einer anderen Ausführungsform der Erfindung ist eine einzelne gemeinsame Aktivierungsvorrichtung angepasst, jede der Mehrzahl von Bremsvorrichtungen zu betätigen.
  • In noch einer anderen Ausführungsform der Erfindung wird eine einzelne gemeinsame Bremsvorrichtung verwendet. Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung umfasst beispielsweise die Basis 102 einen Bremsbackenmechanismus, der angepasst ist, einen Bremsbacken von benachbart einer unteren Oberfläche des Körpers 106 in Richtung eines Fußbodens derart nach unten zu zwingen bzw. zu treiben, dass, wenn der Bremsbacken den Boden einbezieht, eine Reibungskraft zwischen einer unteren Oberfläche des Bremsbackens und dem Fußboden eine seitliche Bewegung der Trägerstruktur 100 bezüglich des Fußbodens verhindert.
  • In einem weiteren Aspekt gemäß einer Ausführungsform der Erfindung umfasst die Mehrzahl von Rollrädern 116 eine entsprechende Mehrzahl von Reifen 122. In verschiedenen Ausführungsformen können diese Reifen aus verschiedenen Materialien geformt sein, die allein oder in Kombination verwendet werden. Solche Materialien umfassen beispielsweise Elastomere wie natürlichen Latexgummi, Kraton® Gummis wie Styrol-Butadien und Styrol-Isopren, Nitrilgummi, Polyurethan, Neopren, Polybutadien, Polyisobutylen; Thermoplasten und Duroplasten wie Polypropylen, Polyethylen, ultrahochmolekulares Polyethylen (UHMWPE), Polytetrafluorethylen (PTFE-Teflon), Polyvinyldifluorid (PVDF), Polyamid (Nylon), Polyaramid (Kevlar), Acetalkunststoff (Delrin), Polystyrol, Polyester, Bakelit; und verstärkte Verbundstoffe, beispielsweise umfassend jegliches der vorstehenden zusammen mit Verstärkungsmaterialien wie Glasfaser, Kohlefaser, Cellulose, Hanf und jegliches andere Verstärkungsmaterial, welches dem Fachmann bekannt sein kann.
  • Gemäß einer speziellen Ausführungsform der Erfindung können die Reifen 122 der Rollräder 116 pneumatisch, halbpneumatisch oder massiv sein. In noch weiteren Ausführungsformen können die Rollräder 116 ohne Reifen vorliegen und können Umfangsoberflächen aus Metall oder polymerbeschichtetem Metall wie beispielsweise Epoxid-beschichteter Stahl aufweisen.
  • Es sollte jedoch bemerkt werden, dass die Tragvorrichtung überhaupt keine Rollräder umfassen kann, aber eine Luftlagerung bzw. -tragvorrichtung umfassen kann, die durch das aktive Pumpen oder Ablassen von Druckluft durch Leitungen und/oder Öffnungen in einer unteren Oberfläche der Basis gebildet wird und angepasst ist, Reibung zwischen der unteren Oberfläche der Basis und dem Fußboden zu verringern. Andere Vorrichtungen ohne Rollräder umfassen gemäß entsprechenden Ausführungsformen der Erfindung Polymergleiter, die beispielsweise aus verstärktem PTFE oder aus UHMWPE gebildet sind.
  • 2 zeigt in mehrteiliger Erhebung einen Vorrichtungsträger 200 für zahnärztliche Anwendungen gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Die 2 – Veranschaulichung stellt in gewisser Einzelheit die Komponenten des Gelenkelements 104 von 1 dar.
  • In einem veranschaulichtem Aspekt umfasst der Vorrichtungsträger 200 einen Ausleger mit einer Struktur, beispielsweise ein Auslegergelenk wie ein Auslegerdrehlager bzw. Auslegerdreharm bzw. Auslegerdrehgelenk ("pivotal boom hinge") 202 mit mindestens zwei Freiheitsgraden. Im einzelnen weist das Auslegerlager bzw. -gelenk ("boom hinge") 202 in der veranschaulichten Ausführungsform einen ersten Freiheitsgrad, umfassend eine Drehbewegung um eine im Wesentlichen senkrechte Achse, und einen zweiten Freiheitsgrad, umfassend eine Drehbewegung um eine im Wesentlichen waagrechte Achse, auf. In der gezeigten Ausführungsform kann die Drehung um die im Wesentlichen waagrechte Achse durch Einbeziehen mindestens einer Struktur innerhalb des Auslegerlagers bzw. -gelenks 202, die mindestens eine oder alle der folgenden umfassen kann, beispielsweise ein Auslegergelenk(trag)lager 212 – und ein Auslegergelenkdrehzapfen 210 – Zusammenbau mit einem Lager- bzw. Gelenkschaft 208, der zwischen dem Auslegergelenklager 212 und dem Auslegergelenkdrehzapfen 210 angeordnet ist, bewirkt werden.
  • Eine Drehung um die im Wesentlichen senkrechte Achse wird durch das Einbeziehen eines Auslegerdrehzapfenschafts 234, der innerhalb einer im Wesentlichen senkrechten Bohrung eines Mastspitzezapfens 242 angeordnet ist, innerhalb des Auslegerlagers bzw. -gelenks 202 bewirkt. Beispielhafte Ausführungsformen und Aspekte von Auslegerlagern bzw. -gelenken gemäß der Erfindung werden nachstehend in zusätzlichem Detail erörtert.
  • Wie vorstehend in Bezug auf 1 erörtert, umfasst das Gelenkträgerelement einen Mast 101 und einen Ausleger 103. In der veranschaulichten Ausführungsform, wie in 2 sichtbar, ist sowohl der Mast als auch der Ausleger gekrümmt bzw. gebogen.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist die Krümmung bzw. Biegung des Auslegers 103 eine im Wesentlichen kreisförmige Krümmung. Gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung kann die Krümmung eines Auslegers eine nicht-kreisförmige Krümmung, wie beispielsweise eine elliptische bzw. ellipsoide Krümmung, eine ovale bzw. eiförmige Krümmung und eine nicht-monotone Krümmung wie eine „S"-Kurve bzw. -Krümmung umfassen.
  • Ein Vorteil der veranschaulichten Krümmung des Masts und des Auslegers ist, dass sie die Verwendung von Fußbodenfläche optimiert, was ansonsten einen überfüllten Dentaluntersuchungsraum darstellen kann. Beispielsweise kann die Krümmung des Masts 101 erlauben, dass ein größerer Teil der Basis 102 innerhalb einer Vertiefung bzw. Aussparung 215 unter beispielsweise einem Dentaluntersuchungsstuhl 150, einem Tisch oder einem anderen Stück der Ausrüstung in einem Dentaluntersuchungsraum aufgenommen werden kann. Auf diese Weise kann anderweitig nutzbarer Raum außerhalb der Vertiefung 215 erhalten bleiben. In einem anderen Aspekt kann die Krümmung des Masts 101 und des Auslegers 103 ästhetisch ansprechend sein, und deshalb zu dem Dekor bzw. der Dekoration der Zahnarztpraxis bzw. des Dentallabors beitragen. Nichtsdestotrotz können der Mast und/oder der Ausleger gemäß spezieller Ausführungsformen der Erfindung im Wesentlichen gerade sein.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung kann sowohl der Mast als auch der Ausleger angepasst sein, um Signalvorrichtungen und/oder Massen- bzw. Volumenübertragungsvorrichtungen zu tragen bzw. zu unterstützen. Beispielhafte Signalvorrichtungen können Fasersignalträger wie einige metallische, keramische Drähte oder Drähte aus leitfähigem Polymer oder optische Fasern umfassen. Zusätzlich können beispielhafte Signalvorrichtungen Nicht-Faser-Signalträger wie Radiofrequenzwellenleiter umfassen. Beispielhafte Massentransportvorrichtungen umfassen beispielsweise flexible Polymer- oder Metallschläuche, die an die Beförderung von Druckluft oder Wasser angepasst sind.
  • In der veranschaulichten Ausführungsform sind der Mast und der Ausleger auch angepasst, eine Stromverkabelung für das Dentalinstrument oder die -ausrüstung zu tragen bzw. zu unterstützen.
  • Gemäß einer Ausführungsform kann der Mast eine konkave und eine konvexe Seite umfassen, die eine Krümmung in einer Ebene senkrecht zu dem Fußboden definieren. Mindestens eine Stromversorgungseinheit mit mindestens einer Struktur, wie ein Befestigungskabel, kann an eine Struktur des Masts, beispielsweise ein Kanal bzw. Fassungsprofil bzw. eine Rinne auf einer konvexen Seite des gekrümmten Masts, angebracht sein. Wie veranschaulicht, umfasst die Stromversorgungseinheit eine Kontrollvorrichtung bzw. Steuerung bzw. einen Regler zum Kontrollieren bzw. Regeln des Lampensystems.
  • 3a zeigt eine erhöhte Rückansicht eines beispielhaften Masts 101 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Wie gezeigt, umfasst der Mast einen Kabel- bzw. Drahtkanal 152, der in Längsrichtung in einer äußeren Oberfläche des Masts angeordnet ist. In der veranschaulichten Ausführungsform kann sich dieser Kabelkanal 152 von einem unteren Ende des Masts 101 zu einem oberen Ende des Masts 101 erstrecken.
  • 3b zeigt einen Mast 101 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung im Querschnitt. In 3b ist ein Profil des Kabelkanals 152 sichtbar, das zeigt, dass es einen vertieften Hohlraum nach Innen einer ansonsten im Wesentlichen elliptischen zylindrischen äußeren Oberfläche 154 des Masts 101 umfasst. Der Kabelkanal 152 kann einen ersten und einen zweiten Falz bzw. Ansatz bzw. Lippe 156 umfassen. Gemäß der veranschaulichten Ausführungsform können der erste und der zweite Falz 156 sich im Wesentlichen entlang der Länge des Kabelkanals 152 von dem unteren Ende zu dem oberen Ende des Masts 101 erstrecken. Gemäß anderer Ausführungsformen können die Falze 156 jedoch eingedrückt bzw. eingekerbt bzw. verzahnt sein, um intermittierende Vorsprünge entlang der Länge des Kabelkanals 152 zu bilden.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung kann der Mast aus einem Metall oder einer metallischen Legierung, wie rostfreier Stahl, extrudiertes Aluminium, eine Legierung wie Ni/Ti-Legierung; jeglichen amorphen Metallen, umfassend die von Liquid Metal, Inc. erhältlichen oder ähnliche, wie die im U.S. Patent Nr. 6,682,611 und in der U.S. Patentanmeldung Nr. 2004/0121283 beschriebenen, deren gesamte Inhalte hierin durch Bezugnahme eingeschlossen sind, gebildet sein.
  • Gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung kann der Mast aus jeglichem polymeren Material gebildet sein. Geeignete Polymere umfassen Polyethylen, Polypropylen, Polybutylen, Polystyrol, Polyester, Acrylpolymere, Polyvinylchlorid, Polyamid oder Polyetherimid wie ULTEM®; eine polymere Legierung wie Xenoy®-Harz, welche ein Komposit bzw. Verbundstoff aus Polycarbonat und Polybutylenterephthalat ist, oder Lexan®-Kunststoff, welcher ein Copolymer aus Polycarbonat und Isophthalatterephthalatresorzinharz ist (alle von GE Plastics erhältlich), flüssigkristalline Polymere bzw. Flüssigkristallpolymere, wie etwa ein aromatischer Polyester oder ein aromatisches Polyesteramid, enthaltend als Bestandteil mindestens eine Verbindung, ausgewählt aus der Gruppe, bestehend aus einer aromatischen Hydroxycarbonsäure (wie etwa Hydroxybenzoat (steifes Monomer), Hydroxynaphthoat (flexibles Monomer)), einem aromatischen Hydroxyamin und einem aromatischen Diamin (beispielhaft in US-Patent Nrn. 6,242,063, 6,274,242, 6,643,552 und 6,797,198 beschrieben, deren Inhalt hierin durch Bezugnahme eingeschlossen ist), Polyesterimidanhydride mit endständiger Anhydridgruppe oder Seitenanhydride (beispielhaft im US-Patent Nr. 6,730,377 beschrieben, dessen Inhalt hierin durch Bezugnahme eingeschlossen ist) oder Kombinationen davon.
  • Zusätzlich können auch jegliche polymeren Verbundstoffe wie technische Prepregs oder Verbundstoffe, welche Polymere, gefüllt mit Pigmenten, Kohlenstoffteilchen, Siliziumdioxid, Glasfasern, leitfähigen Teilchen, wie etwa Metallteilchen oder leitfähige Polymere, oder Mischungen davon, sind, verwendet werden. Zum Beispiel kann eine Mischung bzw. Blend aus Polycarbonat und ABS (Acrylnitrilbutadienstyrol) für das Lampengehäuse und den Lampenkopf verwendet werden.
  • 3c zeigt eine Kanalabdeckung 225 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Die Kanalabdeckung von 3c umfasst ein Plattenelement 226 und einen ersten und einen zweiten Vorsprung 227, 236. Der erste und der zweite Vorsprung 227, 236 sind im Wesentlichen senkrecht zu einer rückseitigen Oberfläche 238 des Plattenelements 226 angeordnet. Zusätzlich sind ein erster und ein zweiter Vorsprung von den Längskanten 239, 241 des Plattenelements 226 nach innen angeordnet. Jeder Vorsprung 227, 236 umfasst einen winkelförmigen bzw. gewinkelten Widerhaken bzw. Stachel ("angled barb") 243, 245 mit einer entsprechenden Rückenoberfläche 249, 251. Dementsprechend umfasst jede Seite der Kanalabdeckung 225 eine entsprechende Längsvertiefung 253, 255, die angepasst sind, mechanisch an einen entsprechenden der Falze 156 des Kabelkanals 152 gekoppelt zu werden. Dieses mechanische Koppeln kann in der Beibehaltung der Kanalabdeckung 225 benachbart bzw. neben dem Kabelkanal 152 resultieren und bewirkt das Verschließen des Kabelkanals 152.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist die Kanalabdeckung 225 relativ unflexibel bzw. unbeweglich bzw. starr, und das Verschließen des Kabelkanals 152 ist im Wesentlichen dauerhaft. Gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung ist die Kanalabdeckung 225 relativ flexibel bzw. biegsam bzw. beweglich, und die Kanalabdeckung 225 ist deshalb leicht nach einer anfänglichen Installation zu entfernen und austauschbar.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung kann die Kanalabdeckung 225 aus einem Material gebildet sein, das ein Elastomer wie die vorstehend erwähnten umfasst.
  • Gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung kann die Kanalabdeckung 225 aus einer metallischen Substanz, wie beispielsweise Aluminium, Stahl, rostfreier Stahl, oder die vorstehend in Verbindung mit der Konstruktion des Masts erwähnten Materialien, gebildet sein. Gemäß noch anderer Ausführungsformen der Erfindung können Kombinationen der vorhergehenden Materialien oder von anderen Materialien, zusammen mit oder ausgeschlossen der vorhergehenden Materialien, gemäß den Erfordernissen einer speziellen Ausführungsform verwendet werden.
  • In einer anderen Ausführungsform der Erfindung kann der Ausleger 103 (wie in 2 gezeigt) auch einen Kabel- bzw. Drahtkanal in einer Weise ähnlich der in 3b bezüglich des Masts 101 veranschaulichten Ausführungsform umfassen. In einem solchen Fall kann eine Kanalabdeckung 225 wie die von 3c auch eingesetzt werden, um den Kabelkanal des Auslegers 103 abzudecken.
  • 3d zeigt einen Ausleger 103 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung im Querschnitt. In der veranschaulichten Ausführungsform von 3d umfasst der Ausleger 103 keinen Kabelkanal. Statt dessen ist der Ausleger 103 im Wesentlichen hohl mit einem axialen Hohlraum 259, der in ihm angeordnet ist. Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung können beispielsweise Kabel bzw. Drähte und/oder Rohre bzw. Schläuche innerhalb des axialen Hohlraums 259 angeordnet sein und getragen bzw. unterstützt werden.
  • Der Ausleger kann aus einem oder mehreren der gleichen Materialien, wie vorstehend für die Konstruktion des Masts erwähnt, oder aus einem unterschiedlichen Material gebildet sein. Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung kann der Ausleger aus extrudiertem Aluminium gebildet sein.
  • Indem wieder Bezug auf 3a genommen wird, umfasst der Mast 101 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ein Struktur oder Kopplungsmerkmal 108. Das Kopplungsmerkmal 108 kann angepasst sein, den Mast 101 an seinem unteren Ende an eine Basis 106 (wie beispielsweise in 2 gezeigt) zu koppeln. Gemäß einer veranschaulichten Ausführungsform der Erfindung umfasst das Kopplungsmerkmal 108 einen Zapfen bzw. Stopfen bzw. Spund 264. In der veranschaulichten Ausführungsform umfasst der Zapfen 264 eine im Wesentlichen zylindrische äußere Oberfläche und kann angepasst sein, innerhalb einer Struktur in der Basis 106, wie ein Hohlraum bzw. Vertiefung mit einer im Wesentlichen zylindrischen inneren Oberfläche 266 (wie beispielsweise in 2 gezeigt), aufgenommen zu werden.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung kann der Zapfen 264 im Wesentlichen massiv sein und beispielsweise als ein integrales Gussteil gebildet sein. Gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung kann der Zapfen 264 als ein Zusammenbau von Komponenten gebildet sein.
  • Gemäß noch einer anderen Ausführungsform der Erfindung kann das Kopplungsmerkmal einen Vorsprungsteil (nicht gezeigt) umfassen. Der Vorsprungsteil kann angepasst sein, innerhalb des inneren Hohlraums 268 des Masts 101 aufgenommen zu werden. Der Vorsprungsteil kann innerhalb des inneren Hohlraums 268 durch beispielsweise eine Reibungskraft-Passung oder durch ein oder mehrere mit Gewinde versehene Verbindungselemente bzw. Befestigungsmittel oder durch Federstifte oder andere Befestigungsmittel gemäß verschiedener Ausführungsformen der Erfindung festgehalten bzw. beibehalten werden.
  • In einem weiteren Aspekt der Erfindung, gemäß einer Ausführungsform, kann das Kopplungsmerkmal 108 eine Ausrichtungs- bzw. Aufstellungsvorrichtung 269 umfassen. In einer Ausführungsform der Erfindung kann die Ausrichtungsvorrichtung 269 ein Zapfen bzw. Dübel oder Stift wie ein Stahlmaschinenstift sein. In der veranschaulichten Ausführungsform kann der Stift ein im Wesentlichen zylindrischer Stahlstift sein, der innerhalb einer Bohrung angeordnet und im Wesentlichen senkrecht zu einer Längsachse des Zapfens 264 ausgerichtet ist. In anderen Ausführungsformen (hier nicht veranschaulicht) kann die Ausrichtungsvorrichtung 269 ein Stift mit rechteckigem Querschnitt, ein Flachkeil, eine Scheibenfeder ("Woodruff key"), ein Spannstift oder eine andere Aufstellungs- bzw. Ausrichtungsvorrichtung, wie sie einem Fachmann bekannt ist, sein.
  • In einem anderen Aspekt der Erfindung dient die Aufstellungs- bzw. Ausrichtungsvorrichtung 269 dazu, den Mast 101 in einer speziellen Ausrichtung bezüglich der Basis 102 (wie in 1 gezeigt) beizubehalten. Gemäß einer Ausführungsform behält diese Orientierung die Ausrichtung der Krümmungsebene des Masts mit einer der Stangen bzw. Streben 110 der Basis bei.
  • In einer Ausführungsform kann der Mast 101 eine einheitliche äußere Abmessung bzw. Dimension entlang seiner Länge aufweisen, wie in 1 gezeigt. In einer anderen Ausführungsform kann der Mast 101 eine uneinheitliche äußere Abmessung bzw. Dimension entlang seiner Länge aufweisen, wie in 4 gezeigt.
  • 4 zeigt eine Dentalausrüstungsträgerstruktur gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung. Wie aus der Veranschaulichung von 4 ersichtlich, muss die Konfiguration des Masts und auch des Auslegers nicht streng rohr- bzw. schlauchförmig sein. Beispielsweise umfasst die Trägerstruktur 100' von 4 einen Mast 262, der Seiten aufweist, die bezüglich einander als eine Funktion der Höhe entlang des Masts auseinander laufen und anschließend zusammenlaufen. Wie in der veranschaulichten Ausführungsform gezeigt, ist ein Querschnittsbereich des Masts in einem zentralen Bereich 263 dementsprechend größer als die entsprechenden Querschnitte des Masts in einem oberen Bereich 265 und einem unteren Bereich 267.
  • In 4 weist der Mittelbereich des Masts 101 eine größere Abmessung bzw. Dimension als andere Teile des Masts auf. In einem Aspekt kann dieser Mittelbereich mit der Montagestelle bzw. -position der Stromversorgungseinheit 261 zusammen fallen bzw. übereinstimmen. In einem anderen Aspekt kann der breitere Bereich des Masts 101 abgeflacht sein, um eine Stromversorgungseinheit 261 aufzunehmen. In einem dritten Aspekt kann der breitere Bereich abgesunken oder vertieft sein, um eine Stromversorgungseinheit 261 derart aufzunehmen, das die Stromversorgungseinheit 261 nicht weit aus dem allgemeinen Profil bzw. Seitenansicht des Masts 101 hervorsteht bzw. -springt bzw. herausragt.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung können der Ausleger 103 und der Mast 101 derart angeordnet bzw. positioniert sein, dass deren Stellfläche bzw. Raumbedarf die Stellfläche bzw. den Raumbedarf der Basis 106 nicht überschreitet. Im Einzelnen, wenn der Ausleger 103 auf einem minimalen senkrechten Winkel gedreht wird, wodurch der Lampenkopf sich in seiner niedrigsten Erhebung nahe der Basis befindet, fällt eine Projektion des Lampensystems auf dem Fußboden vollständig innerhalb des Umrisses der Basis 106.
  • In einer anderen Ausführungsform können der Ausleger 103 und der Mast 101 derart angeordnet bzw. positioniert sein, dass deren Stellfläche bzw. Raumbedarf die Stellfläche bzw. den Raumbedarf der Basis 106 überschreitet, wobei der Schwerpunkt des Dentallampensystems innerhalb bzw. über der Basis 106 liegt.
  • In einer alternativen Ausführungsform der Erfindung ragt die äußerste Oberfläche des Ausgleichs- bzw. Gegengewichts 107 nicht über den äußeren Umfang bzw. Umkreis der Basis 107 in jeglicher Winkelposition des Auslegers 103 heraus.
  • In einem anderen Aspekt der Erfindung umfasst der Mast 262 in 4 einen Hohlraum oder einen hohlen Bereich innerhalb des zentralen Bereichs 263. Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist dieser hohle Bereich angepasst, Ausrüstung wie beispielsweise ein Kontrollmodul oder eine Stromversorgungseinheit darin aufzunehmen. Damit ergibt sich gemäß einem Aspekt der Erfindung eine stromlinienförmige bzw. fortschrittliche bzw. durchorganisierte und integrierte Trägerstruktur. Eine solche Trägerstruktur ist in einer Zahnarztpraxis bzw. in einem Dentallabor vorteilhaft, wo hervorstehende Ecken oder Ausrüstung sich Kleidung schnappen bzw. sich in diese verhaken können/kann oder auf andere Weise berufliche Tätigkeiten stören können/kann.
  • 5 zeigt eine perspektivische Ansicht einer Basis 106 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Wie gezeigt, umfasst die Basis 106 eine Struktur, beispielsweise einen Hohlraum mit einer im Wesentlichen zylindrischen inneren Oberfläche 266, Wie vorstehend bemerkt, kann dieser Hohlraum angepasst sein, das Kopplungsmerkmal 108 in sich aufzunehmen. In 5 ist auch ein Schlitz 279 sichtbar, der sich in den Hohlraum innerhalb der Basis 106 öffnet. Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung kann dieser Schlitz angepasst sein, um eine Ausrichtungs- bzw. Aufstellungsvorrichtung 269 zu empfangen, die von der im Wesentlichen zylindrischen äußeren Oberfläche des Kopplungsmerkmals 108 hervorsteht. Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung, wie veranschaulicht, liegt ein einzelner Schlitz 279 in der Basis vor. In anderen Ausführungsformen kann eine Mehrzahl von Schlitzen bereitgestellt sein, um eine entsprechende Mehrzahl von Ausrichtungs- bzw. Aufstellungsvorrichtungen 269 aufzunehmen.
  • Indem wieder Bezug auf 2 und die darin veranschaulichte Ausführungsform der Erfindung genommen wird, ist ein Gegen- bzw. Ausgleichsgewicht 107 an einem hinteren Ende des Auslegers 103 angeordnet. In der veranschaulichten Ausführungsform umfasst das Gegengewicht 107 eine axiale Bohrung 306, die inwärts von einer Öffnung in einer vorderen Oberfläche des Gegengewichts angeordnet ist.
  • In der veranschaulichten Ausführungsform umfasst der Ausleger ein inneres Schott ("internal bulkhead") 299, das durch beispielsweise Schweißen oder die Verwendung von Nieten oder Befestigungsmitteln mit Gewinden festgemacht an eine innere Oberfläche 301 des Auslegers (siehe 3d) gekoppelt ist. In anderen Ausführungsformen der Erfindung ist das innere Schott integral als Teil einer extrudierten oder geformten Auslegerstruktur gebildet.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung umfasst das innere Schott 299 eine Im Inneren mit einem Gewinde versehene Bohrung 304, die lateral hindurch angeordnet ist. In einer Ausführungsform ist die im Inneren mit einem Gewinde versehene Bohrung 304 im Wesentlichen coaxial mit einer Längsachse eines Lokalbereichs des Auslegers 103 angeordnet.
  • In der Ausführungsform von 2 ist ein Gegengewichtsschaft 305 wechselseitig innerhalb der Bohrung 306 des Gegengewichts 107 und innerhalb der im Inneren mit einem Gewinde versehenden Bohrung 304 des Schotts 299 angeordnet. Wie gezeigt, ist eine weitere im Inneren mit einem Gewinde versehende Bohrung 308 innerhalb des Gegengewichts 107 angeordnet. Die im Inneren mit einem Gewinde versehene Bohrung 308 ist zwischen den entsprechenden Öffnungen bei Bohrung 306 und der äußeren Oberfläche 310 des Gegengewichts 107 angeordnet. Die weitere im Inneren mit einem Gewinde versehene Bohrung 308 ist im Wesentlichen senkrecht zu Bohrung 306 angeordnet. Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist eine außen mit einem Gewinde versehene Stellschraube 312 innerhalb der Bohrung 308 angeordnet und ist angepasst, nach Innen von der Oberfläche 310 des Gegengewichts 107 derart vorverlegt zu werden, dass ein nach Innen gerichtetes Ende der Stellschraube 312 gegen eine äußere Oberfläche 314 des Gegengewichtsschafts 305 angeordnet wird.
  • 6 zeigt den Gegengewichtsschaft 305 in zusätzlicher Einzelheit gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Wie gezeigt, umfasst der Gegengewichtsschaft 305 einen hinteren Teil bzw. Bereich bzw. Abschnitt 320, der angepasst ist, innerhalb der axialen Bohrung 306 des Gegengewichts 107 aufgenommen zu werden. Der Gegengewichtsschaft 305 umfasst auch einen vorderen Teil bzw. Bereich bzw. Abschnitt 322, der angepasst ist, innerhalb der im Inneren mit einem Gewinde versehenen Bohrung 304 des Schotts 299 aufgenommen zu werden. In der veranschaulichten Ausführungsform umfasst das vordere Ende 322 eine Mehrzahl von äußeren Gewindegängen 324. Die Mehrzahl von äußeren Gewindegängen 324 ist angepasst, um über einen Gewindegang („threadingly") an eine entsprechende Mehrzahl von inneren Gewindegängen der im Inneren mit einem Gewinde versehenen Bohrung 304 des Schotts 299 gekoppelt zu werden.
  • In einem weiteren Aspekt, gemäß einer Ausführungsform der Erfindung, umfasst der Gegengewichtsschaft 305 mindestens eine Planplatte bzw. flachen Bereich ("flat") 326, die auf seiner äußeren Oberfläche 328 angeordnet ist. Die Planplatte 326 ist angepasst, einen Schraubenschlüssel ("wrench") oder ein anderes Werkzeug für die Anwendung eines axialen Drehmoments um eine Längsachse des Gegengewichtsschafts 305 aufzunehmen. Die Anwendung dieses axialen Drehmoments bewirkt ein Festziehen und deshalb eine im Wesentlichen festgemachte Einbeziehung der äußeren Gewindegänge 324 des Gegengewichtsschafts und der inneren Gewindegänge der im Inneren mit einem Gewinde versehenen Bohrung 304 des Schotts 299.
  • Wie von einem Fachmann verstanden wird, kann die festgemachte Einbeziehung der äußeren Gewindegänge 324 des Gegengewichtsschafts mit der im Inneren mit einem Gewinde versehenen Bohrung des Schotts 299 durch die Verwendung von beispielsweise einer Schraubensicherung, wie ein Federring oder eine Kronenscheibe ("crown washer"), oder eine dem Fachmann bekannte Gewindeverschlusslösung weiter verstärkt werden. In noch einem weiteren Aspekt, gemäß der Ausführungsform von 6, umfasst die äußere Oberfläche 328 des Gegengewichtsschafts 305 eine Ringnut 330. In einer Ausführungsform der Erfindung umfasst die Ringnut 330 mindestens eine Seite 332, die mit einem schiefen Winkel bezüglich einer Längsachse des Gegengewichtsschafts 305 angeordnet ist. Gemäß einem Aspekt der Erfindung ist ein entsprechender schiefer Winkel, der auf einem abgeflachten konischen innenseitigen Ende der Stellschraube 312 bereitgestellt ist (wie in 2 gezeigt), wirksam, um das Gegengewicht in eine festgemachte laterale Position entlang einer Längsachse des Gegengewichtsschafts 305 bezüglich beispielsweise des Schotts 299 zu zwingen, wenn die Stellschraube 312 nach Innen vorverlegt wird.
  • 7 zeigt in perspektivischer Ansicht ein Auslegergelenk bzw. -verbindung 340 für eine Trägerstruktur für zahnärztliche Ausrüstung. Das Auslegergelenk 340 umfasst ein Lager bzw. Traglager 342 und einen Drehzapfen 344. In dem veranschaulichten Auslegergelenk 340 umfasst das Lager ein erstes 346 und ein zweites 348 Seitenelement mit entsprechender erster und zweiter Bohrung, die im Wesentlichen waagrecht hindurch angeordnet sind. Auf die gleiche bzw. ähnliche Weise umfasst der Drehzapfen 344 ein drittes 350 und ein viertes 352 Seitenelement mit entsprechender dritter und vierter Bohrung, die im Wesentlichen waagrecht hindurch angeordnet sind. Die erste, zweite, dritte und vierte Bohrung sind angepasst, mit einer Achse wie beispielsweise einem Tragebolzen 354, der coaxial hindurch angeordnet ist, ausgerichtet bzw. ausgefluchtet zu werden. Auf diese Weise sind das Lager 342 und der Drehzapfen 344 wechselseitig in einer drehgelenkigen Beziehung zueinander durch die Achse 354 unterstützt bzw. getragen.
  • Das Lager 342 umfasst beispielsweise ein Innengewinde(kopplungs)merkmal ("female coupling device") 356. Das Innengewindemerkmal 356 ist angepasst, beispielsweise an ein oberes Ende eines Masts 358 derart gekoppelt zu werden, dass das Lager durch den Mast unterstützt bzw. getragen wird. Wie veranschaulicht, ist der Drehzapfen 344 an den Ausleger 360 durch einen oder mehrere Bolzen bzw. Schrauben 362 gekoppelt.
  • Ein erster Griff bzw. Hebel 364 weist einen ersten Hebelarm 366 und eine im Inneren mit einem Gewinde versehene Bohrung auf. Die im Inneren mit einem Gewinde versehene Bohrung kann angepasst sein, ein außen mit einem Gewinde versehenes Ende der Achse 354 aufzunehmen, wodurch eine Drehung des Griffs dazu dient, die Seitenelemente 346, 348 des Lagers bezüglich der entsprechenden Seiten 350, 352 des Drehzapfen zusammenzudrücken oder loszulassen bzw. zu entspannen. Eine Reibungsscheibe kann zwischen den Seitenelementen und Seiten angeordnet sein, um die Reibungseigenschaften zwischen den Seitenelementen und Seiten zu modifizieren.
  • Das Zusammendrücken der Seitenelemente 346, 348 dient dazu, eine Drehung bzw. Rotation um die Achse 354 des Drehzapfens 344 bezüglich des Lagers 342 zu verhindern. Umgekehrt erlaubt ein Loslassen bzw. Lösen der Seitenelemente 346, 348 eine Drehung bzw. Rotation um die Achse 354 des Drehzapfens 344 bezüglich des Lagers 342.
  • Ein zweiter Griff 368 weist einen zweiten Hebelarm 370 auf. Indem sich nun auf 8 bezogen wird, ist der Griff 368 in zusätzlicher Einzelheit zu sehen. Wie veranschaulicht, umfasst der Griff 368 eine im Inneren mit einem Gewinde versehene Bohrung, die angepasst ist, eine außen mit einem Gewinde versehene Schraube bzw. Bolzen wie beispielsweise eine Flachrundschraube mit Nase 376 aufzunehmen. Die Innengewindekopplung 356 umfasst einen ersten 372 und einen zweiten 374 Flansch, wobei jeder eine entsprechende Bohrung hindurch aufweist. Die Bohrungen in den Flanschen 372 und 374 sind im Wesentlichen miteinander ausgerichtet und angepasst, die Schraube 376 aufzunehmen. Ein Fachmann erkennt, dass das Drehen bzw. das Rotieren des Griffs 368 dazu dient, die Flansche 372, 374 bezüglich einander zusammenzudrücken und loszulassen bzw. zu lösen. Das Zusammendrücken der Flansche 372, 374 dient dazu, eine Drehung des Lagers 342 bzw. Rotation um den Mast 358 bezüglich des Masts 358 zu verhindern. Umgekehrt erlaubt ein Loslassen bzw. Lösen der Flansche 372, 374 eine Drehung bzw. Rotation des Lagers 342 bezüglich des Masts 358.
  • Ein Fachmann erkennt, dass der Betrieb des Auslegergelenks von 6 und 7 über einen ausgedehnten Zeitraum einen Abrieb auf einer oder mehreren der äußeren Oberflächen des Masts 358, der entsprechenden Struktur, beispielsweise die innere Oberfläche des Innengewindekopplungsmerkmals 356, der äußeren Oberflächen des dritten 350 und des vierten Seitenelements 352 des Drehzapfens 344 und der entsprechenden inneren Oberflächen der Seitenelemente 346, 348 des Lagers 342 ergeben kann. Indem ein solcher Abrieb stattfindet, ändern sich die Reibungskräfte entsprechend, die auf den entsprechenden Grenzflächen vorliegen. Dementsprechend ändern sich auch die Dämpfungs- und Bewegungsbeständigkeitsantwort-Eigenschaften innerhalb der Lebensdauer der Trägerstruktur auf Weisen, die unvorhersehbar und/oder unerwünscht sein können. Die vorliegende Erfindung zielt darauf ab, solche Änderungen in solchen Antworteigenschaften zu minimieren. Andere Lösungen sind auch möglich, obwohl einige von diesen schwieriger herzustellen sein können oder schwieriger in einem stabilen Zustand zu halten sind.
  • 9 zeigt im Querschnitt das Auslegergelenk 105 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Wie veranschaulicht, umfasst das Auslegergelenk 105 einen Auslegergelenkdrehzapfen 210 und ein Auslegergelenk(trag)lager 212. Der Auslegergelenkdrehzapfen umfasst eine waagrechte Bohrung 214, die angepasst ist, einen Auslegergelenkschaft 216 aufzunehmen. Die waagrechte Bohrung 214 ist durch eine innere, im Wesentlichen zylindrische Wand 218 definiert. Gemäß der vorliegenden Ausführungsform umfasst die Wand 218 einen Schlitz 220. Wieder auf 2 Bezug nehmend, kann der Schlitz 220 angepasst sein, um einen Teil einer Befestigungsvorrichtung wie eine Scheibenfeder ("Woodruff key") 222 aufzunehmen.
  • Die Scheibenfeder 222 zielt darauf ab, eine Drehung bzw. Rotation des Schafts 216 um eine Achse 224 zu verhindern, die sowohl dem Schaft 216 als auch der Bohrung 214 zu eigen ist. Wie klarer in Bezug auf weitere nachstehend erörterte Zeichnungen ersichtlich, kann das Lager 212 auch eine Bohrung umfassen, die in einem Bereich des Schafts 216 angeordnet ist. In der vorliegend unter Betrachtung stehenden Ausführungsform der Erfindung ist das Lager während einer Verwendung der Trägerstruktur nicht festgemacht an die Scheibenfeder 222 gekoppelt. Dementsprechend werden das Lager 212 und der Ausleger 108, der festgemacht an das Lager 212 gekoppelt ist, drehbar durch den Schaft 216 getragen. Der Schaft 216 kann im Gegenzug durch den Drehzapfen 210 und das Lager 212 getragen werden.
  • Der Mast 101 und der Ausleger 108 der vorliegenden Erfindung können aus jeglichem polymeren Material hergestellt sein, bevorzugt ein Polymer, das geformt oder gegossen werden kann, oder ein Metall oder eine metallische Legierung. Geeignete Metalle oder metallische Legierungen, Polymere und polymere Verbundstoffe umfassen die vorstehend erwähnten.
  • In der veranschaulichten Ausführungsform umfasst der Auslegergelenkdrehzapfen 210 sowohl einen Basisteil 230 als auch einen oberen Teil 232. In verschiedenen Ausführungsformen können der Basisteil 230 und der obere Teil 230 als eine einzelne integrale Einheit oder als ein Zusammenbau von getrennten bzw. einzelnen Komponenten gebildet sein. In der veranschaulichten Ausführungsform kann der Basisteil 230 einen senkrechten Schaft 234 umfassen. Wieder können der Basisteil 230 und der senkrechte Schaft 234 in verschiedenen Ausführungsformen getrennte bzw. einzelne Komponenten umfassen, oder sie können eine einzelne integrale Einheit bilden.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung kann der Mast 101 eine im Wesentlichen hohle Bohrung oder einen Hohlraum 240 umfassen. Ein Mastspitzezapfen 242 kann vollständig oder teilweise innerhalb des Hohlraums 240 angeordnet sein. Der Mastspitzezapfen 242 kann eine axiale Bohrung 244 umfassen, die durch eine im Wesentlichen zylindrische innere Oberfläche 246 definiert wird. Der radial Durchmesser der axialen Bohrung 244 kann entlang der Länge der Bohrung derart variieren, dass ein Durchmesser der Bohrung an einer ersten Stelle 248 größer als an einer zweiten Stelle 250 ist. An den Stellen, an denen sich der Durchmesser der Bohrung 244 entlang der Länge der Bohrung ändert, liegt ein vorspringender Rand bzw. Absatz 252 vor.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung kann eine Führungshülse bzw. Laufbuchse bzw. Gleitlager 254 innerhalb der axialen Bohrung 244 angeordnet sein. Die Führungshülse 254 kann eine im Wesentlichen zylindrische äußere Oberfläche 256 umfassen, die in einer im Wesentlichen koaxial beabstandeten Beziehung zu einer im Wesentlichen zylindrischen inneren Oberfläche 258 angeordnet ist.
  • In einer beispielhaften Ausführungsform kann die Führungshülse 254 ein ölgefülltes poröses Bronzematerial umfassen. In einer anderen beispielhaften Ausführungsform kann die Führungshülse 254 ein Polymer mit einem niedrigen Reibungskoeffizienten umfassen. Dieses Polymer kann aus einer Vielfalt von Materialien ausgewählt sein, umfassend, aber nicht beschränkt auf beispielsweise Polyethylen, ultrahochmolekulares Polyethylen (UHMWPE), Acetylpolymermaterialien und faserverstärkte Acetylpolymermaterialien (Delrin), Polyamid (Nylon), Polyvinyldifluorid (PVDF), Polytetrafluorethylen (Teflon) und andere Polymere mit ähnlichen erwünschten und geeigneten Eigenschaften, als auch solche Polymere, technische Prepregs und gefüllte polymere Verbundstoffe, die vorstehend für die Konstruktion des Masts und des Auslegers erwähnt sind.
  • In einer anderen Ausführungsform der Erfindung kann die Führungshülse 254 ein Material mit einem relativ hohen Reibungskoeffizienten oder einem mittleren Reibungskoeffizienten derart umfassen, dass die Führungshülse durch die Wechselwirkung mit der äußeren Oberfläche 260 und der inneren Oberfläche 248 dazu dient, eine Drehbewegung des senkrechten Schafts 234 um seine Längsachse zu dämpfen und ansonsten einzuschränken.
  • Wie gezeigt, liegt eine im Wesentlichen zylindrische äußere Oberfläche 260 des senkrechten Schafts 234 des Auslegergelenkdrehzapfens 210 auf der im Wesentlichen zylindrischen inneren Oberfläche 258 der Führungshülse 254 auf und wird von dieser getragen. Zusätzlich liegt ein im Wesentlichen flacher Bereich einer unteren Oberfläche 270 des Basisteils 230 des Auslegergelenkdrehzapfens 210 auf einem im Wesentlichen flachen Bereich einer oberen Oberfläche 272 des Mastspitzezapfens 242 auf und wird von diesem getragen.
  • Eine Haltevorrichtung 274, wie eine Spaltring(C-Ring)-Sicherungsscheibe, kann wechselseitig innerhalb einer Rille 276 des senkrechten Schafts 234 und gegen einen weiteren vorspringenden Rand bzw. Absatz 278 der im Wesentlichen zylindrischen Oberfläche der axialen Bohrung 244 angeordnet sein. Die Haltevorrichtung 274 hält den senkrechten Schaft 234 innerhalb der Bohrung 244 und verhindert, dass der Auslegergelenkdrehzapfen 210 sich bezüglich des Mastspitzezapfens 242 nach oben bewegt.
  • Gemäß dieser Anordnung trägt der Mastspitzezapfen 242 den Auslegergelenkdrehzapfen 210 und hält diesen, während er ermöglicht, dass sich der Auslegergelenkdrehzapfen 210 um eine wechselseitige Achse der Mastspitzezapfenbohrung 244 und des Auslegergelenkdrehzapfenschafts 234 drehen kann.
  • In der veranschaulichten Ausführungsform kann diese Drehung durch die Reibungswirkung einer Reibungsscheibe 280 gedämpft werden, die innerhalb einer im Wesentlichen runden Vertiefung 282 der oberen Oberfläche 272 des Mastspitzezapfens 242 angeordnet ist. Ein Fachmann erkennt, dass ein äußerer Umfang der Reibungsscheibe 280 jegliche einer großen Vielfalt von Formen aufweisen kann, umfassend, aber nicht beschränkt auf eine elliptische Form, eine rechteckige Form, eine quadratische Form, eine Sinusform, eine gezahnte Form und andere Formen, die angepasst sind, eine Drehung der Reibungsscheibe bezüglich des Mastspitzezapfens 242 zu verringern.
  • In verschiedenen Ausführungsformen ist die Reibungsscheibe geformt, um eine entsprechende Vielfalt an Materialien, umfassend, aber nicht beschränkt auf Polyurethan, Polybutylen, Latexgummi oder andere Gummimaterialien, die entweder natürlicher oder synthetischer Gummi sein können, zu umfassen. Synthetische Gummis sind bevorzugt elastomere Materialien und umfassen verschiedene Copolymere oder Blockcopolymere (Kratons®), erhältlich von Kraton Polymers, wie ein Styrol-Butadiengummi oder Styrolisopren, EPDM (Ethylenpropylendienmonomer)-Gummi, Nitril(Acrylnitrilbutadien)-Gummi und dergleichen, und andere Elastomere, Kork, Holt, Keramikmaterialien und andere Materialien, oder in Kombination, die für die Funktion der Reibungsscheibe geeignet sind. Zusätzlich kann die Reibungsscheibe Fasermaterialien, wie beispielsweise Keramikfaser-, Glasfaser- oder Mineralfasermaterialien unter anderen umfassen.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung weist eine in der Erfindung verwendete Reibungsscheibe einen äußeren Durchmesser von zwischen etwa 0,50 Inch und etwa 3 Inch auf. In einer speziellen Ausführungsform weist die Reibungsscheibe einen äußeren Durchmesser von etwa 0,78 Inch auf. In einer anderen Ausführungsform weist eine Reibungsscheibe gemäß der Erfindung einen äußeren Durchmesser von etwa 1,91 Inch auf. In noch einer anderen Ausführungsform weist eine Reibungsscheibe gemäß der Erfindung eine Dicke von zwischen etwa 0,01 Inch und etwa 0,50 Inch auf. In einer speziellen Ausführungsform weist eine Reibungsscheibe gemäß der Erfindung eine Dicke von etwa 0,125 Inch auf. Ein Fachmann erkennt, dass Reibungsscheiben mit anderen Durchmessern, Dicken und Konfigurationen in verschiedenen Ausführungsformen der Erfindungen anwendbar sind und innerhalb des Umfangs der Erfindung, wie hierin beschrieben, fallen. Ein Fachmann erkennt auch, dass die vorstehenden Abmessungen und Abmessungsbereiche beabsichtigt sind, so verstanden zu werden, dass mechanische Toleranzen, die für die vorliegende Erfindung geeignet sind, eingeschlossen sind.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung sind die zwischen der Reibungsscheibe 280 oder einem anderen Reibungselement und dem Mastspitzezapfen 242, und dem Auslegergelenkdrehzapfen 210 ausgeübten Dämpfungsreibungskräfte ausreichend, um eine Drehung des Auslegergelenkdrehzapfens 210 zu erlauben, wenn eine Kraft zwischen etwa 2 Pounds und 5 Pounds seitlich gegen oder in der Nähe der getragenen Dentalausrüstung ausgeübt wird.
  • In einem weiteren Aspekt der Erfindung, gemäß der in 9 veranschaulichten Ausführungsform, ist ein Splint 290, wie ein im Wesentlichen zylindrischer Splint, wechselseitig innerhalb einer Bohrung 292 in der oberen Oberfläche 272 des Mastspitzezapfens 242 und innerhalb eines bogenförmigen Schlitzes 294 in der unteren Oberfläche 270 des Basisteils 230 des Auslegergelenkdrehzapfens 210 angeordnet.
  • Indem man sich nun 10 zuwendet, die den Auslegergelenkdrehzapfen 210 in einem unteren Aspekt einer perspektivischen Ansicht zeigt, ist der bogenförmige Schlitz 294 klarer sichtbar. In der veranschaulichten Ausführungsform umfasst der bogenförmige Schlitz 294 eine im Wesentlichen senkrechte innere Wand 296 und eine im Wesentlichen senkrechte äußere Wand 298. Der bogenförmige Schlitz 294 umfasst auch im Wesentlichen senkrechte Abschluss- bzw. Endwände 300, 302. Wenn in Beziehung zu 9 betrachtet, ist für den Fachmann ersichtlich, dass, wenn der Auslegergelenkdrehzapfen 210 an den Mastspitzezapfen 242 angebaut werden kann, der Auslegergelenkdrehzapfen 210 sich bis zu dem Maß frei dreht, in dem der Splint 290 innerhalb des bogenförmigen Schlitzes 294 angeordnet ist, beabstandet von den Abschlusswänden 300, 302. Wenn eine äußere Oberfläche des Splints 290 in Kontakt mit einer oder der anderen der Abschlusswände 300, 302 kommt, ist die Drehung des Auslegergelenkdrehzapfens in einer entsprechenden Richtung angehalten bzw. gestoppt.
  • 10 zeigt auch eine untere Oberfläche 270 des Auslegergelenkdrehzapfens 210, die von der oberen Oberfläche 272 des Mastspitzezapfens 242 getragen wird. Zusätzlich zeigt 10 die Lage bzw. Position des Schlitzes 294 und der Innenwand 296. Ein Fachmann versteht, das alternative Positionen bzw. Anordnungen für den Schlitz 294 auch ihren Zweck erfüllen werden. Beispielsweise kann in einer Ausführungsform der Erfindung ein bogenförmiger Schlitz ähnlich dem Schlitz 294 in der oberen Oberfläche 272 des Mastspitzezapfens 242 bereitgestellt sein (wie in 9 gezeigt). Dementsprechend ist eine Bohrung ähnlich zu der 292 im Mastspitzezapfen 242 gezeigten in der unteren Oberfläche 270 des Auslegergelenkdrehzapfens 210 bereitgestellt, wobei ein Splint 290 darin angeordnet ist.
  • 11 zeigt das Auslegergelenklager 212 in einem Unteraspekt einer perspektivischen Ansicht gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Wie gezeigt, weist das Lager 212 eine im Wesentlichen zylindrische äußere Oberfläche 400 auf. Eine Öffnung 402 in der äußeren Oberfläche ist durch eine Kante 404 im Wesentlichen als eine Projektion eines Rechtecks auf die zylindrische Oberfläche 400 definiert.
  • Die Öffnung 402 öffnet sich über einem inneren Hohlraum innerhalb des Lagers 212. Indem wieder auf 9 und 10 Bezug genommen wird, erkennt man, dass eine Rückwand 406 des Hohlraums 402 konfiguriert ist, um in einer beabstandeten Beziehung zu einer äußeren Oberfläche 408 des Auslegergelenkdrehzapfens 210 angeordnet zu sein.
  • Wie in 11 gezeigt, umfasst das Lager 212 auch eine erste 410 und eine zweite 412 (nicht sichtbar) im Wesentlichen runde Abschlussoberfläche. Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung sind die Abschlussoberflächen 410 und 412 im Wesentlichen flach. Jede Abschlussoberfläche 410, 412 weist eine entsprechende Bohrung 414, 416 auf, die koaxial durch die Oberfläche und senkrecht dazu angeordnet ist.
  • Jede Bohrung 414, 416 ist durch eine entsprechende im Wesentlichen zylindrische Wand 418, 420 definiert. Wie vorstehend in Bezug auf 9 erörtert, dienen die Wände 418 und 420 dazu, das Lager 212 drehbar auf dem Schaft 216 zu tragen.
  • Es ist zu bemerken, dass, während die Wand 418 mit einem Keilnutschlitz ("keyway slot") 422 gezeigt ist, und während gemäß verschiedener Ausführungsformen sowohl die Wand 418 als auch die Wand 420 einen solchen Keilnutschlitz umfassen, der Keilnutschlitz lediglich dazu dient, es der Scheibenfeder 222 zu ermöglichen (wie in 9 gezeigt), durch das Lager 212 und in den Schlitz 220 des Auslegergelenkdrehzapfens 210 zu passen. Demgemäß ist der Schaft 216 hinsichtlich einer Drehung bezüglich des Auslegergelenkdrehzapfens 210 festgemacht, aber ist bezüglich des Lagers 212 drehbar.
  • 12 zeigt den Auslegergelenkschaft 216 in einer aufgeschnittenen Darstellung. In der veranschaulichten Ausführungsform kann der Schaft zwei Hohlräume bzw. Vertiefungen 500, 502 umfassen, die angepasst sind, um zwei entsprechende Scheibenfedern aufzunehmen. In einer anderen Ausführungsform kann der Schaft einen einzelnen Scheibenfederhohlraum bzw. -vertiefung umfassen, und es wird nur eine einzelne Scheibenfeder eingesetzt. In noch einer anderen Ausführungsform der Erfindung läuft ein Schlitz, der angepasst ist, um eine Schraube aufzunehmen, entlang der gesamten oder eines Teils der Länge der Oberfläche 504 des Auslegergelenkschafts 216. Ein Fachmann versteht, dass die Verwendung von Schrauben oder Scheibenfedern lediglich beispielhaft für die vielen Weisen ist, auf welche der Auslegergelenkschaft 216 hinsichtlich einer Drehung bezüglich des Auslegergelenkdrehzapfens 210 festgemacht beibehalten werden kann.
  • Auch gezeigt sind äußere Gewinde 506, 508 auf der äußeren Oberfläche des Auslegergelenkschafts 216. Diese Gewinde sind angepasst, um Drehknöpfe 109 bzw. 111 zu empfangen (wie in 1 gezeigt). Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung sind die Gewinde 506, 508 mit einer Beabstandung von beispielsweise etwa 20 Gewindegängen pro Inch konfiguriert, jedoch kann jegliche Anzahl von Standard- oder Nicht-Standard-Gewindegrößen als geeignet eingesetzt werden.
  • Der Schaft 504 von 12 kann auch wie veranschaulicht eine erste 2200 und eine zweite 2202 Ringnut umfassen. Die Ringnute 2200, 2202 können angepasst sein, um entsprechende Haltevorrichtungen darin aufzunehmen. Beispielsweise kann jede Nut 2200, 2202 angepasst sein, um einen Sicherungsringhalter zu halten.
  • Zusätzlich umfasst der Schaft 504 einen ersten 2204 und einen zweiten 2206 flachen Bereich. Wie nachstehend in zusätzlichem Detail beschrieben wird, sind die flachen Bereiche 2204, 2206 angepasst, um eine Drehung der Auslegergelenkscheiben bezüglich des Schafts 504 zu minimieren oder zu verhindern.
  • 13a zeigt eine Auslegergelenkscheibe 2208 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Die Auslegergelenkscheibe 2208 kann eine äußere Oberfläche 2210 und eine innere Oberfläche (nicht gezeigt) umfassen. Ein Loch durch die Scheibe kann durch eine Kante mit einem ersten im Wesentlichen runden Bereich 2212 und einem zweiten im Wesentlichen flachen Bereich 2214 eingefasst bzw. begrenzt sein. In einer Ausführungsform der Erfindung kann ein Profil des im Wesentlichen flachen Bereichs 2214 durch eine Vertiefung 2216 in der äußeren Oberfläche der Scheibe eingestellt sein. In dem veranschaulichten Beispiel kann diese Vertiefung durch die Anwendung eines Lochers bzw. Stanzers auf die äußere Oberfläche 2210 gebildet sein. Durch dieses Einstellen des Profils des im Wesentlichen flachen Bereichs kann ein fester Sitz an dem Schaft 504 mit minimalem Spiel erreicht werden.
  • 13b zeigt eine andere Auslegergelenkscheibe 2218 gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung. Die Auslegergelenkscheibe 2218 umfasst ein Loch mit einer Kante mit zwei im Wesentlichen flachen Bereichen 2220, 2222. Wie nachstehend erörtert, beseitigt die Verwendung von zwei flachen Bereichen bzw. Planplatten ("flats") und verbesserter Herstellungstoleranzen das Bedürfnis, ein Profil der flachen Bereiche 2220, 2222 einzustellen, gemäß einer Ausführungsform der Erfindung.
  • 14 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Auslegergelenkhandgriffs bzw. -knopfes bzw. Auslegergelenkdrehknopfes 600 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Gemäß der veranschaulichten Ausführungsform kann der Auslegergelenkdrehknopf 600 eine im Wesentlichen halbellipsoide äußere Oberfläche 604 umfassen. In der veranschaulichten Ausführungsform kann eine Mehrzahl von Vorsprüngen 602 um die äußere Oberfläche 604 des Auslegergelenkdrehknopf 600 angeordnet sein. Die Vorsprünge 602 stellen ein Griffteil bzw. eine Griffoberfläche für einen Verwender der getragenen Dentalausrüstung bereit, was es dem Verwender leicht macht, den Knopf 600 zu drehen, um an dem Auslegergelenk 105 Einstellungen vorzunehmen. In einer alternativen Ausführungsform des Auslegergelenkdrehknopfes 600 ist die äußere Oberfläche 604 stattdessen geriffelt, was auch ein Griffteil für den Zahnbleichlampenverwender bereitstellt. In einer weiteren Ausführungsform kann auch eine Mehrzahl von erhabenen oder vertieften Riefungen auf dem Griffteil bereitgestellt sein, um das Greifen zu erleichtern.
  • Eine Mehrzahl von Rippen 606 auf der Innenseite des Auslegergelenkdrehknopfes 600 stellen eine strukturelle Verstärkung für den Drehknopf 600 bereit und tragen bzw. unterstützen auch einen Zylinder 608 mit Innengewindegängen. Jede Rippe 606 kann eine nach außen zeigende Oberfläche 605 umfassen. Wie nachstehend in zusätzlichem Detail beschrieben wird, kann die nach außen zeigende Oberfläche angepasst sein, die Oberfläche (z.B. 2210) der Auslegergelenkscheibe zu berühren. Der Zylinder mit Gewinde 608 kann innerhalb des Auslegergelenkdrehknopfes 600 mittig vorliegen und kann geformt und konfiguriert sein, das Ende mit Gewinde 508 des Auslegergelenkschafts 216 aufzunehmen. Diese Anordnung ermöglicht eine Einstellung des Auslegergelenks 105.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung kann der im Inneren mit einem Gewinde versehene Zylinder 608 durch eine kraft- bzw. reibschlüssige Presspassung an den Drehknopf 600 gekoppelt sein. In einer anderen Ausführungsform der Erfindung kann der im Inneren mit einem Gewinde versehene Zylinder 608 mittels Ultraschallschweißen während eines Zusammenbauvorgangs an den Drehknopf 600 gekoppelt werden. In noch einer anderen Ausführungsform der Erfindung kann der Drehknopf 600 aus einem strapazierfähigen Material gebildet sein, das zum Tragen bzw. Unterstützen von Gewinden fähig ist, die direkt auf einer inneren Oberfläche des Drehknopfes gebildet sind.
  • 15 zeigt in perspektivischer Ansicht einen Teil eines Auslegergelenks gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Das Auslegergelenk 105 umfasst ein Lager 212 mit einer im Wesentlichen flachen Oberfläche 410 mit einer im Wesentlichen runden Rand 411. Es ist auch eine Reibungsscheibe 2250 mit einem im Wesentlichen runden Rand und eine Auslegergelenkscheibe 2208, wie vorstehend in Bezug auf 13a erörtert, gezeigt. Ein Auslegergelenkschaft 216 ist gezeigt, der das Lager 212, die Reibungsscheibe 2250 und die Auslegergelenkscheibe 2208 trägt. Zusätzlich ist ein Spaltringhalter 2252 gezeigt, der innerhalb einer Rille 2202 des Auslegergelenkschafts 216 angeordnet ist.
  • Der Auslegergelenkschaft 216 kann eine Mehrzahl von Außengewinden bzw. -gewindegängen 508 umfassen. Die Außengewinde sind angepasst, um einen Auslegergelenkdrehknopf 600, wie der vorstehend in Bezug auf 14 beschriebene, aufzunehmen.
  • Ein Fachmann erkennt, dass die Gegenwart entsprechender Haltervorrichtungen, z.B. 2252 in Rillen 2200 und 2202 des Schafts 504 (wie in 12 gezeigt) im Wesentlichen eine axiale Bewegung des Schafts 506 bezüglich des Lagers 212 verhindert. Auch eine Drehung des Schafts 506 um seine Längsachse wird durch die Gegenwart einer Scheibenfeder (oder einer anderen Vorrichtung) verhindert, welche den Schaft 506 an den Auslegergelenkdrehzapfen 210 koppelt.
  • Eine Drehung der Auslegergelenkscheibe 2208 bezüglich des Schafts 216 wird durch die Wirkung der flachen Oberfläche 2206 des Schafts 216 auf der flachen Oberfläche 2214 der Gelenkscheibe 2208 verhindert. Eine Drehung des Auslegergelenkdrehknopfes 600 kann dazu führen, dass sich der Drehknopf bezüglich des Schafts 216 axial nach Innen verlagert. Dementsprechend können Oberflächen 605 des Auslegergelenkdrehknopfes auf die Oberfläche 2210 der Auslegergelenkscheibe 2208 auftreffen bzw. anprallen. Die Scheibe 2208 kann damit axial nach Innen gezwungen werden, um die Reibungsscheibe 2250 zwischen der nach Innen zeigenden Oberfläche 2254 der Auslegergelenkscheibe und einer benachbarten Fläche der Reibungsscheibe zusammenzupressen. Die Reibungsscheibe kann entsprechend gegen die Oberfläche 410 des Lagers 212 gezwungen werden.
  • Eine Reibung zwischen der Reibungsscheibe 2250, der Oberfläche 410 des Lagers 212 und der Oberfläche 2254 der Auslegergelenkscheibe neigt dazu, das Lager an die Auslegergelenkscheibe zu koppeln. Eine mechanische Kopplungskette ist damit von dem Ausleger 103 und dem Lager 212, die im Wesentlichen festgemacht aneinander gekoppelt sind, durch die Reibungsscheibe 2250 zu der Auslegergelenkscheibe 2208, und mittels der flachen Oberfläche 2214 der Scheibe 2208 und der flachen Oberfläche 2206 des Schafts 216, durch den Schaft und die Scheibenfeder 222 zu dem Auslegergelenkdrehzapfen 210 und damit zu dem Mast 101, der den Auslegergelenkdrehzapfen trägt, erstellt bzw. errichtet. Angesichts des Vorstehenden erkennt ein Fachmann, dass die Beständigkeit gegen relative Bewegung zwischen dem Mast 101 und dem Ausleger 103 durch Drehung des Auslegergelenkdrehknopfes 600 einstellbar ist.
  • 16 zeigt eine Unteraspekt in perspektivischer Ansicht eines Mastspitzezapfens 242. Wie vorstehend beschrieben, ist der Mastspitzezapfen 242 angepasst, um innerhalb einer hohlen Bohrung 240 des Masts 101 angeordnet zu werden. Der Mastspitzezapfen 242 weist eine im Allgemeinen zylindrisch geformte Unterseite 540 auf, die sich zu einem keilförmigen Teil 542 verjüngt, der einen ersten flachen Bereich bzw. Planplatte ("flat") 544 und einen Vorsprung aufweist. Ein zweiter flacher Bereich bzw. Planplatte ("flat") 548 ist über dem Vorsprung unter der oberen Oberfläche 550 des Mastspitzezapfens 242 angeordnet.
  • In der vorliegenden Ausführungsform des Mastspitzezapfens 242 kann der Mastspitzezapfen 242 geformt und konfiguriert sein, um in die hohle Bohrung 240 des Mast 101 in einer Ausrichtung bzw. Orientierung zu passen. Der erste flache Bereich 544, der zweite flache Bereich 548 und der Vorsprung 546 können eine Orientierung des Einsetzens bzw. Einführens in die Hohlbohrung 240 des Masts 101 bestimmen.
  • Der Mastspitzezapfen 242 kann eine axiale Bohrung 244 umfassen, die durch eine im Wesentlichen zylindrische innere Oberfläche 246 definiert ist. Die axiale Bohrung 244 empfängt den Schaft 234 des Auslegergelenkdrehzapfens 210. Die axiale Bohrung 244 kann einen vorspringenden Rand bzw. Absatz 278 in der im Wesentlichen zylindrischen Oberfläche 246 umfassen. Die Haltevorrichtung 274 (in 9 beschrieben) um den Schaft 234 des Auslegergelenkdrehzapfens 210 kann gegen den Absatz 278 auf- bzw. anliegen. Wie vorstehend bezüglich 9 beschrieben, kann die Haltevorrichtung 274 den Schaft 234 innerhalb der axialen Bohrung 244 halten. Dementsprechend trägt und hält der Mastspitzezapfen 242 den Auslegergelenkdrehzapfen 210, während es dem Auslegergelenkdrehzapfen 210 möglich ist, sich um eine wechselseitige Achse der Bohrung 244 und des senkrechten Schafts 234 zu drehen.
  • In einer Ausführungsform des Mastspitzezapfens 242 kann der Mastspitzezapfen eng an dem Mast 101 anliegen. In einer alternativen Ausführungsform des Mastspitzezapfens 242 kann die obere Kante des Mastspitzezapfens 242 eine Rille 552 aufweisen, die einen O-Ring hält. Der O-Ring 554 stellt einen festen Sitz in der Hohlbohrung 240 des Masts 101 bereit.
  • 17 zeigt eine Draufsicht des Mastspitzezapfens 242. Die Spitze des Mastspitzezapfens 242 kann in der vorliegenden Ausführungsform der Erfindung oval geformt sein, um mit der ovalen Konfiguration des Masts 101 übereinzustimmen. Andere allgemeine Formen werden als innerhalb des Umfangs der Erfindung betrachtet. Der Mast 101 und der Mastspitzezapfen 242 sind nicht auf die in 17 gezeigte Form beschränkt.
  • Die obere Oberfläche 272 des Mastspitzezapfens 242 ist im Wesentlichen flach und, wie vorstehend beschrieben, trägt die im Wesentlichen flache Oberfläche 270 des Basisteils 230 des Auslegergelenkdrehzapfens 210. Gemäß einer Ausführungsform ist eine Reibungsscheibe 280 innerhalb einer Vertiefung 282 in der oberen Oberfläche 272 (in 9 zu sehen) angeordnet. Die Reibungsscheibe 280 dämpft die Drehung des Auslegergelenkdrehzapfens 210 in Beziehung zu dem Mastspitzezapfen 242. Wie vorstehend beschrieben, sind die Dämpfungsreibungskräfte, die zwischen der Reibungsscheibe 280 und dem Mastspitzezapfen 242 und dem Auslegergelenkdrehzapfen 210 ausgeübt werden, in einer Ausführungsform der Erfindung ausreichend, um eine Drehung des Auslegergelenkdrehzapfens 210 nur zu erlauben, wenn eine Kraft von zwischen 2 Pounds und 5 Pounds seitlich gegen oder in der Nähe der Traglastvorrichtung ausgeübt wird.
  • Der Mastspitzezapfen 242 kann eine Öffnung umfassen, die sich zu einer Bohrung 292 auf der oberen Oberfläche 272 öffnet und sich in den Mastspitzezapfen 242 fortsetzt. Die Bohrung 292 kann geformt und konfiguriert sein, um einen Splint 290 aufzunehmen. Wie in 9 gezeigt, ist der Splint 290 wechselseitig innerhalb einer Bohrung 292 in der oberen Oberfläche 272 des Mastspitzezapfens 242 und innerhalb eines bogenförmigen Schlitzes 294 in der unteren Oberfläche 270 des Basisteils 230 des Auslegergelenkdrehzapfens 210 angeordnet.
  • 18 zeigt eine Querschnittsansicht des Mastspitzezapfens 242, wie entlang der Längsachse des Zapfens entnommen. Der Mastspitzezapfen 242 umfasst die axiale Bohrung 244, die derart geformt ist, das zwei vorspringende Ränder bzw. Absätze 252, 278 vorliegen. Der Absatz 278 trägt die Haltevorrichtung 274, die in der Rille 276 des Auslegergelenks 210 angeordnet ist, wie in 2 zu sehen. Die Vertiefung 282 in der oberen Oberfläche 272 koaxial mit der axialen Bohrung 244 kann die Reibungsscheibe 280 aufnehmen (in 17 gezeigt). In dieser Ausführungsform umfasst der Mastspitzezapfen 242 einen Rand bzw. Einfassung 560, der eine obere Oberfläche 272 des Mastspitzezapfens 242 umringt. Eine untere Oberfläche 561 des Rands 560 liegt auf der Spitze des Masts 101. Der Rand 560 kann geformt und konfiguriert sein, um mit einer oberen Oberfläche des Masts 101 derart übereinzustimmen, dass der Mastspitzezapfen 242 fluchtend an den Mast 101 passt.
  • 19 zeigt eine Zusammenbauansicht eines Masts 101, eines Auslegers 103 und eines Auslegergelenks 105 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Der Mastspitzezapfen 242 ist innerhalb des Masts 101 angeordnet. Der Auslegergelenkdrehzapfen 210 ist eingebaut in den Ausleger 103 gezeigt. Ein Drehknopf 600 auf jeder Seite des Auslegergelenks 105 dient dazu, eine Winkelorientierung des Auslegers 103 festzumachen und zu lösen, um im Winkel bezüglich des Masts 101 ausgerichtet zu werden.
  • 20 zeigt im Querschnitt einen Mastspitzezapfen- und Drehzapfenzusammenbau 800 gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung. Der Drehzapfen 802 umfasst eine senkrechte Bohrung 816, die angepasst ist, um einen Drehzapfenschaft 804 aufzunehmen. Der Drehzapfen kann weiter eine waagrechte Bohrung 806 umfassen, die angepasst ist, um einen Auslegergelenkschaft 216 (nicht gezeigt) auf ähnliche Weise zu der Ausführungsform eines in 2 gezeigten Auslegergelenks 200 zu empfangen bzw. aufzunehmen. Die Bohrung 806 kann einen Schlitz 808 umfassen, der angepasst ist, um einen Teil einer Befestigungsvorrichtung, wiederum auf ähnliche Weise zu der Ausführungsform des in 2 gezeigten Auslegergelenks 200, zu empfangen. Der Drehzapfen 802 weist eine im Wesentlichen flache untere Oberfläche 810 auf. Die untere Oberfläche 810 kann einen ersten bogenförmigen Schlitz 812 und einen zweiten bogenförmigen Schlitz 814 umfassen, die gegenüberliegend um die senkrechte Bohrung 816 herum angeordnet sind. Der erste bogenförmige Schlitz 812 kann angepasst sein, um einen ersten Splint bzw. Stift 818 aufzunehmen bzw. zu empfangen. Der zweite bogenförmige Schlitz 814 kann angepasst sein, um einen zweiten Splint bzw. Stift 820 aufzunehmen bzw. zu empfangen.
  • Der erste Stift 818 und der zweite Stift 820 sind in einen Mastspitzezapfen 822 eingebaut bzw. montiert. Der Mastspitzezapfen 822 umfasst eine axiale Bohrung 824, welche durch eine im Wesentlichen zylindrische innere Oberfläche 826 definiert ist. Der radiale Durchmesser der axialen Bohrung 824 variiert entlang der Länge der Bohrung derart, dass ein Durchmesser der Bohrung an einer ersten Stelle 828 größer als an einer zweiten Stelle 830 ist. Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist eine Gleitlager bzw. Buchse bzw. Hülse 832 innerhalb der axialen Bohrung 824 angeordnet. Die Buchse 832 kann eine im Wesentlichen zylindrische äußere Oberfläche umfassen, die in einer im Wesentlichen koaxial beabstandeten Beziehung zu der im Wesentlichen zylindrischen inneren Oberfläche 826 der axialen Bohrung 824 angeordnet ist. Die Buchse kann beispielsweise aus einem Material hergestellt sein, das einen geringen Reibungskoeffizienten aufweist. Der Drehzapfenschaft 804 ist innerhalb der Buchse 832 innerhalb der axialen Bohrung 824 angeordnet. Der Drehzapfenschaft 804 weist eine erste Rille 834 und eine zweite Rille 836 auf. Ein Reibungsring 838 ist innerhalb der ersten Rille 834 angeordnet. Der Reibungsring 838 kann beispielsweise aus Gummi hergestellt sein. In einer alternativen Ausführungsform der Erfindung sind zwei oder mehrere Reibungsringe innerhalb der ersten Rille 834 angeordnet. Eine Haltevorrichtung 840, wie eine Spaltring (C-Ring)-Haltescheibe ist wechselseitig innerhalb der zweiten Rille 836 des Drehzapfenschafts 804 und gegen einen vorspringenden Rand bzw. Absatz 842 der im Wesentlichen zylindrischen Oberfläche der axialen Bohrung 244 angeordnet. Die Haltevorrichtung 840 hält den Drehzapfenschaft 804 innerhalb der Bohrung 824 und hindert den Drehzapfen 802 daran, sich bezüglich des Mastspitzezapfens 822 nach oben zu bewegen. In einer Ausführungsform der Erfindung ist der Drehzapfenschaft 804 bei Punkt 844 an den Drehzapfen 802 geschweißt. In einer anderen Ausführungsform der Erfindung wird der Drehzapfenschaft 804 mit einer Schraube auf eine Weise ähnlich der in Bezug auf 18 beschriebenen Ausführungsform in dem Drehzapfen 802 gehalten.
  • Gemäß dieser Anordnung trägt und hält der Mastspitzezapfen 822 den Drehzapfen 802, während es möglich ist, dass sich der Drehzapfen 802 um eine wechselseitige Achse der Mastspitzezapfenbohrung 824 und des Drehzapfenschafts 804 dreht. Die Drehbewegung in dieser Ausführungsform ist durch die durch den ersten Stift 818 und den zweiten Stift 820 innerhalb des ersten bogenförmigen Schlitzes 812 bzw. des zweiten bogenförmigen Schlitzes 814 erlaubte Bewegung beschränkt. Die Bewegung ist beispielsweise auf 180 Grad beschränkt.
  • In der veranschaulichten Ausführungsform wird die Drehbewegung durch die Reibungswirkung des Reibungsrings 838 gedämpft, der innerhalb der ersten Rille 834 auf dem Drehzapfenschaft 804 im Inneren der axialen Bohrung 824 angeordnet ist.
  • 21 zeigt im Querschnitt einen Auslegergelenkdrehzapfen 620 und einen Mastspitzezapfen 622 für ein Auslegergelenk gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung.
  • Der Auslegergelenkdrehzapfen 620 kann einen oberen Teil 624 und einen Basisteil 626 umfassen. Der obere Teil 624 des Auslegergelenkdrehzapfens 620 umfasst eine waagrechte Bohrung 628, die angepasst ist, um den Auslegergelenkschaft 216 auf eine ähnliche Weise zu der in 30 gezeigten Ausführungsform eines Auslegergelenks 105 aufzunehmen. Die Bohrung 628 umfasst einen Schlitz 630, der angepasst ist, um einen Teil einer Befestigungsvorrichtung aufzunehmen, wie eine Scheibenfeder auf ähnliche Weise zu der in 9 gezeigten Ausführungsform des Auslegergelenks 105.
  • 20 zeigt im Querschnitt eine weitere Ausführungsform eines Auslegergelenkdrehzapfens 1620 gemäß der Erfindung. Wie in 20 gezeigt, umfasst der Drehzapfen 1620 eine Bohrung, die hindurch gebildet ist. Die Bohrung ist angepasst, um einen horizontalen Auslegergelenkdrehzapfenschaft 1622 aufzunehmen. Der Schaft 1622 der vorliegenden Ausführungsform umfasst keine Scheibenfederkeilnut ("woodruff keyway") wie die als 502 in dem Auslegergelenkdrehzapfenschaft 216 von 12 identifizierte. Der Schaft 1622 der vorliegenden Ausführungsform umfasst statt dessen eine Bohrung 1624, die innerhalb des Schafts 1622 und im Wesentlichen senkrecht zu einer Längsachse des Schafts 1622 gebildet sein kann. Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung umfasst die Bohrung 1624 Lagergewinde auf der innere Oberfläche oder ein anderes Merkmal, das angepasst ist, ein Verbindungselement bzw. Befestigungsvorrichtung ("fastener") innerhalb der Bohrung 1624 zu halten.
  • In der veranschaulichten Ausführungsform ist das Verbindungselement als eine Flachkopfschraube 1626 gezeigt. Ein Fachmann erkennt jedoch, dass eine große Vielfalt von anderen Verbindungselementen mit der Schraube 1626 ausgetauscht werden kann. Beispielsweise kann das eingesetzte Verbindungselement einen oder mehrere eines Spannstifts, einer kopflosen Sechskantschraube (Stellschraube), einer Kopfschraube, einer Niete und eines Zapfens bzw. Dübels wie ein Stahlzapfen bzw. -dübel unter anderen umfassen.
  • 23 zeigt den waagrechten Auslegergelenkdrehzapfenschaft 1622 in zusätzlicher Einzelheit. Wie gezeigt, umfasst der Schaft sowohl ein Durchgangsloch ("through hole") 1624 als auch außen mit Gewinden versehene Enden 506, 508. In verschiedenen Ausführungsformen der Erfindung kann das Durchgangsloch 1624 im Inneren mit einem Gewinde versehen sein, um eine Schraube aufzunehmen, oder glatt sein, um ein Verbindungselement wie einen Spannstift aufzunehmen.
  • Wieder Bezug nehmend auf 22 kann in einer Ausführungsform der Erfindung ein Haftmaterial auf einer Grenz- bzw. Verbindungsfläche bzw. -bereich 1628 zwischen einer äußeren Oberfläche des Schafts 1622 und einer nach Innen gerichteten Oberfläche der Bohrung, innerhalb derer der Schaft 1622 angeordnet sein kann, angeordnet sein. In verschiedenen Ausführungsformen kann das Haftmaterial ein auf Cyanacrylat-basierendes Material, wie beispielsweise Loc-TiteTM oder Super GlueTM, andere strukturelle Bindungshaftmittel, umfassend ein Epoxid, ein oder zwei Teile bzw. Komponenten, Polyurethanhaftmittel, ein oder zwei Teile bzw. Komponenten, oder ein Schaummontagehaftmittel umfassen. Das Schaummontagehaftmittel kann auch bei der Stoßdämpfung helfen.
  • In einer anderen Ausführungsform der Erfindung kann die Bohrung innerhalb des Drehzapfens 1620, welche die Schraube 1626 oder ein anderes Verbindungselement aufnimmt, einen vertieften Bereich, wie beispielsweise einen Senkbereich 1632, umfassen. Der vertiefte Bereich ist angepasst, um einen Kopf eines Verbindungselements aufzunehmen, um eine Störung bzw. Behinderung zwischen dem Kopf des Verbindungselements und einem Lager, wie das als 212 in 11 gezeigte, zu verhindern. In noch einer anderen Ausführungsform der Erfindung durchquert die Bohrung 1630 den Schaft 1622 und erstreckt sich in den Drehzapfen 1620 zu der fernen Seite des Schafts. In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung erstreckt sich die Bohrung 1630 vollständig durch den Drehzapfen 1620.
  • Der Basisteil 626 von 21 umfasst eine senkrechte Bohrungsöffnung 632 und eine waagrechte Bohrungsöffnung 634. Der Basisteil 626 umfasst weiter einen bogenförmigen Schlitz 636, was in 29 klarer ersichtlich ist.
  • Wieder Bezug nehmend auf 21, kann eine senkrechte Bohrungsöffnung 632 angepasst sein, um einen Drehzapfenschaft 638 mit einem Durchgangsloch 640 aufzunehmen. Die waagrechte Bohrungsöffnung 634 kann angepasst sein, um eine Schraube 642 aufzunehmen. In einer ersten Ausführungsform der Erfindung weist die waagrechte Bohrungsöffnung 634 einen mit Gewinde versehenen Bereich 644 auf, der angepasst ist, mit den Gewinden auf der Schraube 642 zusammen zu passen. In einer alternativen Ausführungsform kann das Durchgangsloch bzw. Durchbruch 640 des Drehzapfenschafts 638 mit einem Gewinde versehen sein und mit den Gewinden auf der Schraube 642 zusammenpassen.
  • Der Drehzapfenschaft 638 weist eine im Allgemeinen zylindrische Form auf und kann das Durchgangsloch 640 an einem Ende und einen Flansch 646 an dem anderen Ende umfassen. In einer Ausführungsform der Erfindung weist der Drehzapfenschaft 638 einen ersten Teil bzw. Bereich 648 mit einem kleineren Durchmesser und einen zweiten Teil bzw. Bereich 650 mit einem größeren Durchmesser auf.
  • Der Mastspitzezapfen 622 kann eine im Allgemeinen zylindrische Öffnung 652 umfassen, die axial angeordnet ist sich von der oberen Oberfläche 654 des Mastspitzezapfens 622 erstreckt. Die Öffnung 652 kann konfiguriert sein, um einen Reibungsbelag 656 aufzunehmen. Der Reibungsbelag 656 stellt einen größeren Reibungswiderstand mit zunehmender Kompressionskraft gegen ihn bereit. Der Reibungsbelag 656 kann beispielsweise aus einem elastomeren Material hergestellt sein. Die Öffnung 652 kann weiter konfiguriert sein, um den Drehzapfenschaft 638 aufzunehmen, wo der Flansch 646 des Drehzapfenschafts 638 den Reibungsbelag 656 berührt. Die Öffnung 652 kann nahe der oberen Oberfläche 654 des Mastspitzezapfens 622 teilweise mit einem Gewinde versehen sein. Eine Buchse 658 passt über den Drehzapfenschaft 638. Die Öffnung 652 kann noch weiter konfiguriert sein, um eine Schlüsselmutter („spanner nut") 660 aufzunehmen. Die Schlüsselmutter 660 weist einen oberen Bereich bzw. Teil 662, der mit einem Gewinde versehen ist, und einen unteren Bereich bzw. Teil 664 auf, der nicht mit einem Gewinde versehen ist. Der untere Bereich 664 der Schlüsselmutter berührt bzw. kontaktiert die Buchse 658, während der mit einem Gewinde versehene Bereich 662 der Schlüsselmutter 660 sich in die Öffnung 652 schraubt.
  • Im Betrieb ist der Auslegergelenkdrehzapfen 620 mit der Schraube 642 an den Drehzapfenschaft 646 festgemacht verbunden. Der Drehzapfenschaft 646 dreht sich innerhalb der Buchse 658 im Inneren des Mastspitzezapfens 622. Die Drehung des Drehzapfenschafts 646 kann durch die Reibungswirkung des Drehzapfenschafts 646 gegen den Reibungsbelag 656 gedämpft werden. Die Kraft, die benötigt wird, um den Drehzapfenschaft 646 zu drehen, kann durch das Einstellen der Kompressionsmenge des Drehzapfenschafts 646 gegen den Reibungsbelag 656 einstellbar sein, die durch die Schlüsselmutter 660 bereitgestellt wird.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung können die Eigenschaften des Reibungsbelags 656 ausgewählt sein, um eine erwünschte Beständigkeit gegen Drehung des Auslegers bezüglich des Masts bereitzustellen. Glatte und vorhersehbare Bewegung des Auslegers bezüglich des Masts ist von signifikantem Wert in der Zahnarztpraxis. Es stellt sich heraus, dass die Fähigkeit des Patienten, Dentalausrüstung, wie ein Bleichlampenkopf wegzustoßen, anekdotisch zu überraschender weise verbesserten Komfortniveaus für den Patienten während eines Dentalverfahrens führt. Zur gleichen Zeit ist es vorteilhaft, dass die Bewegung des Auslegers ausreichend derart gedämpft ist, dass der Lampenkopf in einer im Wesentlichen festgemachten Position verbleibt, bis seine Bewegung durch den Patienten oder Zahnarzt erwünscht ist. Beispielsweise eine Auslegergelenkausführungsform, wie in 15 veranschaulicht, zeigt signifikant verbesserte Eigenschaften, verglichen zu anderen Auslegergelenkanordnungen, wie beispielsweise die von 7 oder die, die in beispielhaft veröffentlichten herkömmlichen Lampenträgerstrukturen, wie die von U.S. Patent Nummer 3,031,215, veröffentlicht am 24. April 1962, von Vance, oder U.S. Patent Nummer 4,671,478, veröffentlicht am 9. Juni 1987, von Schoenig et al., deren Offenbarungen hiermit durch Bezugnahme vollständig eingeschlossen sind, gefunden werden.
  • Dementsprechend wurden Berechnungen bezüglich der Eigenschaften des Gelenks bzw. der Verbindung hinsichtlich einer exemplifizierten Ausführungsform durchgeführt. Die durchgeführten Berechnungen dienen dazu, die Kräfte, die auf die Reibungsscheibe 656 durch die verschiedenen Komponenten des Auslegergelenks ausgeübt werden, und die erwartete Leistung bzw. Betriebseigenschaften bzw. Funktionsfähigkeit des Zusammenbaus, umfassend eine projizierte Betriebslebensdauer der Reibungsscheibe 656, zu charakterisieren.
  • Anekdotische Belege legen nahe, dass die Kraft des Patienten zum Hinausstoßen ein überraschend wichtiger Faktor im Gesamtpatientenkomfort und der Wirksamkeit einer Trägerstruktur für eine Dentalausrüstung ist. Die optimale Trägerstruktur muss ausreichende Beständigkeit gegen Verlagerung bzw. Verschiebung bereitstellen, um Ausrüstung wirksam zu tragen und sie in einigen Ausführugsformen im Wesentlichen unbeweglich bezüglich der Zähne eines Patienten beizubehalten. Zur gleichen Zeit kann es die Trägerstruktur dem Patienten erlauben, die Ausrüstung ohne nennenswerte Anstrengung zu verschieben, wenn erwünscht. Auch ist es in einigen Ausführungsformen erwünscht, eine ausreichende Mobilität der Trägerstruktur zu haben, damit die getragene Ausrüstung kleinere und/oder unfreiwillige Bewegungen des Patienten ausgleichen kann. Weiter ist es erwünscht, dass, bezüglich der anfänglichen Einstellung, die Trägerstruktur zur Einstellung durch die Anwendung von Kräften nahe und/oder auf der getragenen Ausrüstung derart fähig ist, dass es kein Bedürfnis nach ständiger Verweisung auf Bereiche der Struktur gibt, die relativ entfernt von der Ausrüstung sind, wie das Auslegergelenk oder die Rollbremsen.
  • Diese Kombination von Merkmalen und Funktionen ist überraschend wichtig für die Gesamtwahrnehmung von Funktionalität und Einfachheit der Verwendung durch einen Patienten und Zahnarzt, und wird nicht durch die verschiedenen herkömmlichen Trägermechanismen befriedigt, die als verfügbar bekannt sind. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass das Erreichen einer optimalen Kombination von Eigenschaften überraschend empfindlich auf Aspekte der Erfindung ist, wie sie sich in speziellen Gestaltungsmerkmalen manifestieren.
  • Beispielsweise wurde festgestellt, dass eine Ausführungsform der Erfindung, umfassen das Auslegergelenk von 19, hochlineare und stabile Trag- bzw. Lasttragungseigenschaften bereitstellt, die eine Konsistenz bzw. Gleichmäßigkeit und Wiederholbarkeit über eine große Zahl von Betriebszyklen beibehalten. Damit wurde festgestellt, dass die Anwendung von speziellen Kräften an der Last (d.h. der Ausrüstung, die von der Ausrüstungsträgerstruktur getragen wird) eine Lastenverschiebung ergibt, die überraschend konsistent und wiederholbar über eine große Zahl von Betriebszyklen ist. Auf diese Weise ist das Problem des Beibehaltens eines wirksamen Trägers und Kontrolle über einen Gegenstand der Dentalausrüstung, während eine geeignete Umpositionierbarkeit und Patienten-Hinausstoßeigenschaften möglich sind, durch die Anwendung der vorliegenden Erfindung in ihren verschiedenen Aspekten gelöst.
  • 24 zeigt eine Tabelle von Kräften 2000. Die Tabelle 2000 betrifft die Kraft, die an dem Lastende des Auslegers angelegt wird, um eine empfindliche bzw. ansprechende Bewegung bzw. Antwortbewegung des Auslegers bezüglich des Masts herzustellen bzw. zu erzeugen. Diese angewandte Kraft, die als Patientenherausstoßkraft 2002 identifiziert ist, stellt eine Kraft dar, die für einen Patienten erforderlich ist, um beispielsweise einen Bleichlampenkopf wegzustoßen, der entfernt von dem Mund des Patienten an den Ausleger gekoppelt ist.
  • Das einer speziellen Wegstoßkraft entsprechende Gelenkdrehmoment ist als 2004 gezeigt. Auch gezeigt sind die Federkraft 2006 (in Pounds), die auf die Reibungsscheibe in einer Ausführungsform der Erfindung ausgeübt wird, und die entsprechende Federauslenkung bzw. -weg (in Inch) 2008 einer speziellen Bellevue Scheiben- bzw. Tellerfeder ("Bellevue washer spring"). Damit kann beispielsweise in der veranschaulichten Ausführungsform eine Federkraft von etwa 355 Pounds eine Federauslenkung von etwa 0,022 Inch produzieren bzw. erzeugen. Das resultierende Gelenkdrehmoment beträgt 48 Pounds, was sich in eine Patientenherausstoßkraft von 2 Pounds übersetzt.
  • 25 zeigt eine graphische Darstellung der Beziehung 2010 zwischen der Federauslenkung 2012 (in Inch) und der Patientenherausstoßkraft (in Pounds) 2014. In der veranschaulichten Ausführungsform ist diese Beziehung im Wesentlichen linear.
  • 26 zeigt eine graphische Darstellung einer Federkraftfunktionseigenschaft 2016 einer Auslegergelenkvorrichtung gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Die senkrechte Achse stellt eine Kraft 2006 dar, die auf die Feder in einer im Wesentlichen axialen Richtung ausgeübt wird. Die waagrechte Achse stellt eine Verschiebung bzw. Auslenkung bzw. Weg 2008 in Inch der Feder als Antwort auf die angewendete Kraft 2006 dar. Wie in 26 gezeigt, ist die Verschiebung einer Feder, wie eine Bellevue-Scheibe ("Bellevue washer"), gemäß der veranschaulichten Ausführungsform, im Wesentlichen proportional zu der axialen Kraft 2006, die auf die Feder ausgeübt wird. Demgemäß ist die graphische Linie, welche die Beziehung 2006 darstellt, im Wesentlichen linear. Ein Fachmann erkennt, dass Federn, umfassend Integral- und Compositefedern, die andere Federkrafteigenschaften aufweisen, in verschiedenen Ausführungsformen der Erfindung angewendet werden können.
  • 27 ist eine Seitenansicht einer alternativen Ausführungsform des Auslegergelenkdrehzapfens 620 und einer alternativen Ausführungsform des Mastspitzezapfens 622, gezeigt in 21. In 27 ist die Seite des Auslegergelenkdrehzapfens 620 mit der Schraube 642 gezeigt. Der Auslegergelenkdrehzapfen 620 kann wie vorstehend beschrieben an den Mastspitzezapfen 622 montiert bzw. angebaut sein. Die Schraube 642 kann den Auslegergelenkdrehzapfen 620 an den Drehzapfenschaft 638 anbringen (wie in 21 zu sehen).
  • 28 ist eine Seitenquerschnittsansicht einer alternativen Ausführungsform des Auslegergelenkdrehzapfens 620 und einer alternativen Ausführungsform des Mastspitzezapfens 622. Der Auslegergelenkdrehzapfen 620 umfasst die senkrechte Bohrungsöffnung 632 und die waagrechte Bohrungsöffnung 634. Der Auslegergelenkdrehzapfen 620 umfasst weiter den bogenförmigen Schlitz 636, der den Stift 666 aufnimmt, der in den Mastspitzezapfen 622 eingebaut ist. Der Drehzapfenschaft 638 ist in Position in der senkrechten Bohrungsöffnung 632. Das Durchgangsloch 640 in dem Drehzapfenschaft 638 kann mit der waagrechten Bohrungsöffnung 634 ausgerichtet sein bzw. fluchten, d.h. in Position, um die Schraube 642 aufzunehmen (nicht gezeigt).
  • Der Mastspitzezapfen 622 kann in größerer Einzelheit als in 21 gesehen werden. Die im Allgemeinen zylindrische Öffnung 652 axial ist gezeigt, auf der oberen Oberfläche 654 des Mastspitzezapfens 622 angeordnet zu sein und sich von dieser zu erstrecken. Die Öffnung 652 kann Elemente bzw. Strukturen der erfinderischen Dämpfung aufnehmen, die es dem Auslegergelenkdrehzapfen 620 ermöglichen können, sich bezüglich des Mastspitzezapfens 622 zu drehen, aber können auch die Drehung des Auslegergelenkdrehzapfens 620 dämpfen.
  • Wie aus 21 ersichtlich, kann die Öffnung 652 konfiguriert sein, um den Reibungsbelag 656, die Buchse 658 und die Schlüsselmutter 660 aufzunehmen. Der Reibungsbelag 656 kann größeren Reibungswiderstand mit zunehmender Kompressionskraft gegen ihn bereitstellen. Der Reibungsbelag 656 kann beispielsweise aus einem elastomeren Material hergestellt sein, wie solche Materialien, die für die Reibungsscheibe geeignet sind, wie vorstehend beschrieben. Die Buchse 658 kann beispielsweise aus einem Material mit einem geringen Reibungskoeffizienten wie ein Kunststoffmaterial hergestellt sein, umfassend die vorstehend für eine Verwendung in der Buchse 354 in 9 beschriebenen. Eine Scheibe 670 und eine Feder 672 wie eine Tellerfeder („Belleville washer") können zwischen dem Reibungs- bzw. Bremsbelag 656 und dem Boden der Öffnung 652 angeordnet sein.
  • Wie vorstehend beschrieben, kann die Schlüsselmutter 660 gegen die Buchse 658 geschraubt sein, die auf den Flansch 646 des Drehzapfenschafts 638 drückt. Der Flansch 646 des Drehzapfenschafts 638 berührt den Reibungsbelag 656. Die Feder 672 stellt eine Kraft bereit, welche den Reibungsbelag 638 gegen den Flansch 646 von unten drückt. Der Drehzapfenschaft 638 ist innerhalb der Buchse 658 drehbar, während der Reibungsbelag 656 die Drehung des Drehzapfenschafts 638 dämpft. Die Schlüsselmutter 660 ermöglicht das Dämpfen der Drehung des Drehzapfenschafts 638, um einstellbar zu sein, wenn das Dämpfen vergrößert werden kann, wenn die Schlüsselmutter 660 fester auf den Drehzapfenschaft 638 geschraubt wird.
  • 29 ist eine perspektivische Ansicht des alternativen Auslegergelenkdrehzapfens 620. Der bogenförmige Schlitz 636, der den Splint bzw. Stift 666 aufnimmt, kann klar als in der senkrechten Bohrungsöffnung 632 befindlich gesehen werden.
  • 30 ist eine perspektivische Ansicht des senkrechten Drehzapfenschafts 638. Der senkrechte Drehzapfenschaft umfasst den ersten Teil 648 mit einem kleineren Durchmesser als der zweite Teil 650. Der Flansch 646 ist benachbart zu dem zweiten Teil 650. Das Durchgangsloch 640 kann eine waagrechte Bohrung durch den ersten Teil 648 des senkrechten Drehzapfenschafts 638 sein. Der senkrechte Drehzapfenschaft 638 umfasst auch einen Flansch 646 benachbart zu dem zweiten Teil 650 des senkrechten Drehzapfenschafts 638. Der senkrechte Drehzapfenschaft 638 ist beispielsweise aus Metall oder Keramik oder Polymermaterial hergestellt, unter anderen umfassend die für den Ausleger und den Mast wie vorstehend beschrieben geeigneten.
  • 31 ist eine Querschnittsansicht des Drehzapfenschafts 638. Der Drehzapfenschaft 638 umfasst den ersten Teil 648 mit einem kleineren Durchmesser als der zweite Teil 650. Der Flansch 646 ist benachbart zu dem zweiten Teil 650. Das Durchgangsloch 640 kann mit einem abgeschrägten Ende 680 gezeigt werden. Alternativ können beide Enden des Durchgangslochs 640 abgeschrägt sein.
  • 32 ist eine perspektivische Ansicht eines Drehzapfenschafts gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung. Der Drehzapfenschaft 690 umfasst einen zylindrischen Teil 692 benachbart mit einem Flansch 694. Der zylindrische Teil 692 umfasst ein Durchgangsloch 696. Das Durchgangsloch 696 ist geformt und konfiguriert, um die Schraube 642 (nicht gezeigt) aufzunehmen.
  • 33 zeigt im Querschnitt den Drehzapfenschaft 690, wie in 32 gezeigt. Wie vorstehend beschrieben, umfasst der Drehzapfenschaft 690 den zylindrischen Teil 692, den Flansch 694 und das Durchgangsloch 696. In dieser Ansicht ist das Durchgangsloch 696 an beiden Enden 698 abgesunken und an- bzw. abgeschrägt.
  • 34 zeigt in Draufsicht die Schlüsselmutter 660. Die Schlüsselmutter 660 kann auch als Kompressionsstöpsel oder -zapfen ("compression plug") bezeichnet werden. Die Schlüsselmutter 660 kann im Wesentlichen rund in der Form sein. In einer Ausführungsform kann die Schlüsselmutter 660 zwei gekrümmte bzw. gebogene Einkerbungen bzw. Rastungen 700 aufweisen, die symmetrisch um den Umfang 702 der Schlüsselmutter 660 angeordnet sind. Die Einkerbungen 700 erstrecken sich von der oberen Oberfläche 704 der Schlüsselmutter 660 und enden an einem Punkt vor der unteren Oberfläche (in dieser Ansicht nicht zu sehen). Die Einkerbungen 700 können geformt und konfiguriert sein, um Stifte bzw. Splinte aufzunehmen, damit die Schlüsselmutter 660 sich nicht aus der Öffnung des Mastspitzezapfens 622 herausschraubt. In einer alternativen Ausführungsform kann die Schlüsselmutter 660 nur eine gekrümmte Einkerbung aufweisen. In einer weiteren alternativen Ausführungsform kann die Schlüsselmutter 660 einige gekrümmte Einkerbungen aufweisen, die typischerweise symmetrisch um den Umfang der Schlüsselmutter 660 angeordnet sind.
  • 35 zeigt in einer Seitenansicht die Schlüsselmutter 660 gemäß den Prinzipien der Erfindung. Die Schlüsselmutter 660 umfasst den oberen Bereich 662 mit einem Gewinde und den unteren Bereich 664 ohne Gewinde. Eine Einkerbung 700 ist zu sehen, die sich von der oberen Oberfläche 704 der Schlüsselmutter 660 erstreckt und in dem unteren Bereich 664 ohne Gewinde endet.
  • 36 zeigt eine Buchse bzw. Hülse 2270. Die Buchse 2270 kann eine Rohrelement 2272 mit einer inneren 2274 und einer äußeren 2276 im Wesentlichen zylindrischen Oberfläche umfassen, die in koaxial beabstandeter Beziehung zueinander angeordnet sind. Die Buchse 2270 kann auch einen Flanschbereich 2278 umfassen, der radial nach Außen von der äußeren Oberfläche 2276 angeordnet ist.
  • 37 zeigt eine Schlüsselmutter 660 gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung. Die Schlüsselmutter 660 umfasst einen ersten 2280 und einen zweiten 2282 bogenförmigen Schlitz in einer oberen Oberfläche 2284. Die Schlitze 2280, 2282 sind angepasst, um ein Werkzeug für das Drehen der Schlüsselmutter 660 aufzunehmen. Im Gegensatz zu den Schlitzen 700 der in 34 gezeigten Schlüsselmutter 660, unterbrechen die Schlitze 2280 und 2282 nicht die Gewinde des oberen Bereichs 662 der Mutter. Demgemäß ist es weniger wahrscheinlich, dass die Mutter der 37 – Ausführungsform ein Verschneiden oder andere Beschädigung während der Installation bzw. des Einbaus als die Schlüsselmutter 660 von 34 erfährt.
  • 38 ist eine perspektivische Ansicht des Mastspitzezapfens 622 gemäß Prinzipien der Erfindung. Der Mastspitzezapfen 622 umfasst eine im Allgemeinen zylindrisch-geformte Struktur 710, die im Wesentlichen zentriert bzw. mittig in dem Mastspitzezapfen 622 angeordnet ist. Eine erste bogenförmige Struktur 712 und eine zweite bogenförmige Struktur 714 sind auf jeder Seite der zentrierten bzw. mittigen Struktur 710 angeordnet. Die zentrierte Struktur ist geformt und konfiguriert, um den vorstehend beschriebenen Drehzapfen- und Reibungsbelagzusammenbau zu halten. Die erste und die zweite bogenförmige Struktur 712, 714 dienen dazu, um den Mastspitzezapfen 622 innerhalb der Hohlbohrung in dem Mast 101 auszurichten bzw. zu fluchten.
  • 39 ist eine Querschnittsansicht des Mastspitzezapfens 622. Die Zentrumsstruktur 710 des Mastspitzezapfens 622 umfasst die im Allgemeinen zylindrische Öffnung 652, die axial angeordnet ist und sich von der oberen Oberfläche 654 des Mastspitzezapfens 622 erstreckt. Die Öffnung 652 ist konfiguriert, um die Feder 672, die Scheibe 670, den Reibungsbelag 656, den Drehzapfenschaft 638, die Buchse 658 und die Schlüsselmutter 660 wie vorstehend beschrieben aufzunehmen. Ein Vorsprung 716 in dem Boden der Öffnung 652 ermöglicht die Ausrichtung der Feder und der Scheibe. Die Öffnung 652 weist nahe der oberen Oberfläche 654 ein Gewinde auf, um mit den Gewinden der Schlüsselmutter 660 zusammen zu passen. Der Mastspitzezapfen 622 umfasst weiter die erste bogenförmige Struktur und die zweite bogenförmige Struktur, die verwendet werden, um den Mastspitzezapfen 622 in dem Mast 101 auszurichten.
  • 40 zeigt eine Draufsicht des Mastspitzezapfens 622 gemäß Prinzipien der Erfindung. Die Spitze des Mastspitzezapfens 622 ist in der vorliegenden Ausführungsform der Erfindung oval geformt, um mit der ovalen Konfiguration des Masts 101 zusammen zu passen. Die obere Oberfläche 654 des Mastspitzezapfens 622 ist im Wesentlichen flach. Der Mastspitzezapfen 622 umfasst eine Öffnung 652, die sich von der oberen Oberfläche 654 des Mastspitzezapfens 622 erstreckt. Die Schlüsselmutter 660 ist in der Öffnung 652 in Position. Die Schlüsselmutter 660 umfasst eine Einkerbung bzw. Rastung 700. Die Einkerbung 700 nimmt einen Stift bzw. Splint (nicht gezeigt) auf, der die Schlüsselmutter 660 davon abhält, sich zu bewegen, sobald die Schlüsselmutter 660 in die Öffnung 652 in der erwünschten Position festgeschraubt ist. Der Mastspitzezapfen 622 umfasst weiter eine Bohrungsöffnung 668, umfassend einen Splint bzw. Stift 666.
  • 41 zeigt in einer Zusammenbauansicht einen Mastspitzezapfen- und Drehzapfenzusammenbau 750 gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung. Der Zusammenbau umfasst den Drehzapfen 620 und die Schlüsselmutter 660, den Drehzapfenschaft 690, den Reibungsbelag 656, die Scheibe 670, die Feder 672, den Mastspitzezapfen 622 und die Schraube 642. Die Buchse 658 ist innerhalb der Schlüsselmutter 660 angeordnet.
  • 42 zeigt in perspektivischer Ansicht Komponenten eines Universal- bzw. Kugelgelenks („ball and socket joint") gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Das Universalgelenk (auf das sich auch als Kugelgelenk bzw. Kugelkopfgelenk bezogen wird) 902 umfasst einen Lenkkopf bzw. Steuerkopf bzw. Steuerrohr 908 mit einer ersten Öffnung 910 und einer zweiten Öffnung 911 an gegenüberliegenden Enden des Lenkkopfes 908. Die Öffnungen 910, 911 umfassen auch Rillen 910a bzw. 911a. Eine dritte Öffnung 912 liegt in der Seite des Lenkkopfes 908 vor. Das Kugelgelenk 902 umfasst weiter eine erste Kugelschale 914 und eine zweite Kugelschale 915, um in der ersten und der zweiten Öffnung 910 bzw. 911 aufgenommen zu werden. Ein Drehgestell bzw. -fassung bzw. -gehäuse bzw. Drehzapfenanbringung („pivot mount") 906, das den Zahnbleichlampenkopf (nicht gezeigt) hält, ist mit dem Kugelgelenk 902 durch einen Kugeldrehzapfen bzw. -ring bzw. -gelenk („ball swivel") 904 gekoppelt. Die erste und die zweite Kugelschale 914, 915 sind konfiguriert, um den Kugeldrehzapfen 904 durch die dritte Öffnung 912 in dem Lenkkopf 908 aufzunehmen. Das Kugelgelenk 902 wird in größerer Einzelheit nachstehend beschrieben. Gemäß einer Ausführungsform kann jede Kugelschale 915 eine Kontaktplatte 2290 umfassen. In verschiedenen Ausführungsformen der Erfindung kann die Verstärkungsplatte integral mit der Kugelschale 915 geformt sein, oder mit einem Haftmittel oder einem Klebeband oder durch ein Verbindungselement wie eine Schraube oder Niete an eine Oberfläche der Kugelschale 915 gekoppelt sein.
  • Die erste und die zweite Öffnung 910, 911 kann angepasst sein, um die erste bzw. die zweite Kugelschale 914, 915 aufzunehmen. Ein Drehgehäuse bzw. eine Drehzapfenanbringung 906, das angepasst ist, das Dentalinstrument oder die -ausrüstung zu halten, ist durch einen Kugeldrehzapfen 904 an das Kugelgelenk 902 gekoppelt. Die erste und die zweite Kugelschale 914, 915 können konfiguriert sein, um den Kugeldrehzapfen 904 durch die dritte Öffnung 912 in dem Lenkkopf 908 aufzunehmen. Das Kugelgelenk 902 wird nachstehend in größerer Einzelheit beschrieben.
  • 44 zeigt in perspektivischer Schnittansicht Komponenten eines Kugelgelenks (auf das sich auch als ein Kugelgelenk bezogen wird) gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Das Kugelgelenk 902 ist mit einer aufgeschnittenen Darstellung des Lenkkopfes 908 gezeigt. Die erste Kugelschale 914 ist an ihrer Stelle innerhalb des Lenkkopfes 908. Der Kugeldrehzapfen des Drehgehäuses bzw. der Drehzapfenanbringung 906 ist durch die dritte Öffnung 912 des Lenkkopfes 908 eingesetzt gezeigt.
  • Ein Fachmann erkennt, dass ein Kugelgelenk, wie das beispielsweise in den vorstehenden 42 und 44 veranschaulichte, lediglich beispielhaft für die verschiedenen Formationen bzw. Strukturen oder Kopplungsmerkmale ist, die verwendet werden können, um ein Dentalinstrument oder eine -apparatur oder -vorrichtung an ein Ende des Auslegers 103 zu koppeln. Beispielsweise ist in einer alternativen Ausführungsform ein flexibles Element, wie ein Schwanenhalselement, zwischen der Traglast- bzw. Tragfähigkeitsvorrichtung und dem vorderen Ende des Auslegers angeordnet. Die Trägerstruktur der Erfindung kann jegliche flexible Kopplungsvorrichtung umfassen, die für eine spezielle Anwendung und Traglastvorrichtung geeignet ist.
  • 43 zeigt in auseinander gezogener perspektivischer Ansicht einen vorderseitigen Zusammenbau 900 für einen Trägerstrukturausleger für zahnärztliche Ausrüstung, der eine abtrennbare Anbringung zwischen dem Instrument (hier nicht gezeigt) und dem Ausleger 103 ermöglicht. Der Lenkkopf 908 kann an das Ende des Auslegers 103 angebracht sein. Der Instrumentenverbindungs- bzw. -konnektorzusammenbau 900 kann ein Steck- bzw. Kugelgelenk („socket joint") sein, umfassend ein Kugelgelenk 902, das angepasst ist, den Kugeldrehzapfen 904 des Drehgehäuses bzw. der Drehzapfenanbringung 906 auf der getragenen Ausrüstung, wie beispielsweise in 44 gezeigt, zu empfangen.
  • Der Lenkkopf 908 kann an das Ende des Auslegers 103 angebracht sein. Der Lenkkopf 908 weist drei Öffnungen auf, die erste und die zweite Öffnung 910, 911 an jedem Ende des Rohrs, um die Stücke bzw. Teile aufzunehmen, die das Kugelgelenk erzeugen, und die dritte Öffnung 912 auf der Vorderseite des Lenkkopfes 908, um den Kugeldrehzapfen 904 auf der zu tragenden Dentalausrüstung (nicht gezeigt) aufzunehmen.
  • Der vorderseitige Zusammenbau 900 der vorliegenden Ausführungsform umfasst eine erste und eine zweite Kugelschale 914, 915, einen ersten und einen zweiten Abstandshalter 916, 917, eine erste und eine zweite Feder 918, 919, eine erste und eine zweite Mutterplatte („nut plate") 920, 921 und einen ersten und einen zweiten Kugelgelenkdrehknauf bzw. -knopf- bzw. rändelschraube 922, 923. Jede Kugelschale 914, 915 weist eine gebogene bzw. gekrümmte Oberfläche derart auf, dass, wenn die Kugelschalen 914, 915 an den gebogenen Oberflächen gepaart werden, ein im Wesentlichen kugelförmig geformter Raum gebildet wird, der zur Aufnahme des Kugeldrehzapfens 904 konfiguriert ist.
  • Um das Kugelgelenk zu bilden, werden die Kugelschalen 914, 915 in den Lenkkopf 908 derart eingesetzt, dass der kugelförmig geformte Raum mit der dritten Öffnung 912 des Lenkkopfes 908 fluchtet bzw. ausgerichtet ist. Die Abstandshalter 916, 917 werden in die Öffnungen 910 bzw. 911 eingesetzt und auf jeder Seite der gepaarten Kugelschalen 914, 915 angeordnet. Die erste und die zweite Feder 918, 919 werden gegen den ersten bzw. zweiten Abstandshalter 916, 917 angeordnet.
  • Die Mutterplatten 920, 921 sind an gegenüberliegenden Enden des Lenkkopfes 908 über der ersten und zweiten Öffnung 910, 911 angebracht. Die Mutterplatten 920, 921 können jeweils eine zentrale bzw. mittige Öffnung 918, 919 aufweisen, die ein Gewinde aufweisen können.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung kann jede der Rändelschrauben bzw. Knöpfe bzw. Knäufe bzw. Drehknöpfe 922, 923 einen ultraschallgeschweißten Bolzen bzw. Stift („stud") mit einem außenseitigen Gewinde am entfernten Ende umfassen. Die Schrauben des Drehknopfes 922, 923 sind durch die zentralen Öffnungen der Mutterplatten 920, 921 geschraubt und drücken gegen die Federn 918, 919, die Abstandshalter 916, 917 und die Kugelschalen 914, 915, um die Kugelschalen 914, 915 gegen den Kugeldrehzapfen 904 zu drücken. Wenn die Knöpfe 922, 923 festgezogen sind, kann sich der aufgenommene Kugeldrehzapfen 904 innerhalb der gepaarten Kugelschalen 914, 915 nicht bewegen. Wenn die Knöpfe 922, 923 gelöst werden, kann sich der aufgenommene Kugeldrehzapfen 904 innerhalb der gepaarten Kugelschalen 914, 915 bewegen.
  • Eine erste alternative Ausführungsform des Kugelgelenks („ball socket") bezieht eher das Verlassen auf Federstärke als Druck von einer Schraube ein, um Druck auf die Kugelschalen 914, 915 auszuüben. Weiter sind die hier gezeigten Federn 918, 919 Schraubenfedern.
  • Alternativen zu Schraubenfedern umfassen beispielsweise Federscheiben und andere Mechanismen, um lineare Kraft anzuwenden, wie dem Fachmann bekannt ist.
  • 45 zeigt in zusätzlicher Einzelheit einen Mutterplatten 920, 921- und Federunterzusammenbau 918 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Der Federzusammenbau ist angepasst, um die Federspannung zu liefern, um die Kugelschalen 914, 915 als Antwort auf die Drehungen der fehlenden Knöpfe 922, 923 zusammen zu drücken, was es ermöglicht, die Bewegungsfreiheit des Kugeldrehzapfens 904 zu variieren.
  • 46 zeigt eine vergrößerte Ansicht der Kugelschale 915, welche ein Spiegelbild der Kugelschale 914 ist. Die Kugelschale 915 umfasst einen inneren Raum 915c, dass, wenn er mit dem entsprechenden Raum in der Kugelschale 914 zusammen geführt wird, einen im Wesentlichen runden bzw. sphärischen Raum bildet, der den Kugeldrehzapfen 904 (wie in 44 gezeigt) zurück- bzw. festhalten kann. Eine Öffnung 915a erlaubt der Schaftverbindung zu dem Kugeldrehzapfen 904, den Lenkkopf 908 durch die Öffnung 912 (wie in 44 gezeigt) zu verlassen. Die Kugelschale 915 umfasst auch einen Höcker bzw. Buckel bzw. Kante(„ridge") 915b, der sowohl die Ausrichtung bzw. Orientierung des Einsetzens als auch die Drehung der Kugelschale 915 in der Öffnung 911 des Lenkkopfes 908 durch das Passen in die Rille 911a (wie in 42 gezeigt) einschränkt bzw. begrenzt.
  • 47 zeigt eine andere Ausführungsform einer Kugelschale 2300 gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung. Während des Zusammenbaus des Zusammenbaus 900 (wie in 43 gezeigt) müssen die Kontaktplatten 2290 an die Enden der Kugelschalen 914, 915 montiert werden. Die kann durch die Verwendung eines doppelseitigen Klebebands oder anderer Formen von Haftmitteln erreicht werden. In der in 47 veranschaulichten Ausführungsform umfasst die Kontaktplatte 2310 ein zentrales Loch 2312. Während der Montage der Kontaktplatte 2310 an die Kugelschale 2300 kann das zentrale Loch auf der Struktur 2302 auf der Befestigungsoberfläche 2304 der Kugelschale 2300 zu liegen kommen.
  • Diese Struktur 2302 kann jegliche Form aufweisen, wie eine Kreuz- oder eine mehrschneidige Form, ist aber etwas größer in der Breite als der Durchmesser des zentralen Lochs 2312 der Kontaktplatte 2310. Um eine Befestigung der Kontaktplatte 2310 zu erreichen, kann eine Kompression verwendet werden, um die Struktur 2302 dazu zu zwingen, innerhalb der Grenzen des zentralen Lochs 2312 zu passen. Dieses Passen kann ein Kompressions- oder ein Reibungspassen derart sein, dass die Kontaktplatte 2310 im Wesentlichen an der Kugelschale 2300 festgemacht ist.
  • 48 zeigt eine alternative Ausführungsform eines Kugelgelenks gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung. Der Lenkkopf 2400 kann im Wesentlichen dem gleichen Zweck wie der Lenkkopf 908 von 42 dienen, weist aber eine quadratische, rechteckige oder andere gewinkelte Querschnittsform auf, anstatt rund oder elliptisch wie in 42. Die gewinkelte Form der Öffnung 2410 erlaubt es einer Kugelschale, auf eine ähnliche Weise wie die in 42 veranschaulichte eingesetzt zu werden, jedoch sind eine Kante bzw. ein Buckel bzw. Höcker, wie der in 46 gezeigte Höcker 915b, und eine ihm entsprechende Rille 911a nicht notwendig, um eine Drehung der Kugelschale innerhalb des Lenkkopfes aufgrund der nicht-drehbaren Natur von gewinkelten Passungen zu verhindern.
  • Ein Fachmann erkennt, dass ein Kugelgelenk, wie beispielsweise in den 42 bis 44 veranschaulicht, lediglich beispielhaft für die verschiedenen Kopplungsmerkmale ist, die verwendet werden können, um eine Dentalapparatur oder -vorrichtung an ein Ende des Auslegers 103 zu koppeln. Beispielsweise ist in einer alternativen Ausführungsform ein flexibles Element, wie ein Schwanenhalselement, zwischen der Traglast- bzw. Zuladungsvorrichtung und dem vorderen Ende des Auslegers angeordnet. Die Trägerstruktur der Erfindung kann jegliche flexible Kopplungsvorrichtung umfassen, die für eine spezielle Anwendung und Traglastvorrichtung geeignet ist.
  • 49 zeigt einen Kugelgelenkknopf 922 gemäß einer Ausführungsform in zusätzlichem Detail. Der Kugelgelenkknopf umfasst einen Körper mit einer halbovalen äußeren Oberfläche 930. Das Innere des Kugelgelenkknopfes 922 ist teilweise hohl und umfasst eine Mehrzahl von Rippen 934, die zwischen einem inneren zylindrischen Element 936 und einer inneren Oberfläche des Körpers angeordnet sind. Das innere zylindrische Element weist eine erste Längsachse auf, und ein Schaft 938 mit einer zweiten Längsachse ist innerhalb des inneren zylindrischen Elements 936 derart angeordnet, dass die erste und die zweite Längsachse im Wesentlichen zusammen fallen. Wie veranschaulicht, umfasst der Schaft eine im Wesentlichen zylindrische äußere Oberfläche, die eine Mehrzahl von Gewinden 940 auf einem Teil davon trägt. Die Gewinde 940 sind angepasst, um an innere Gewinde 924 einer entsprechenden Mutterplatte 920 gekoppelt zu werden, wie in 45 gezeigt.
  • Ein Fachmann versteht, dass die verschiedenen erfinderischen Ausführungsformen vorstehend beschriebener zahnärztlicher Trägerstrukturen auf das Tragen einer großen Vielfalt von herkömmlichen und neuen zahnärztlichen Vorrichtungen anpassbar ist. Die sich ergebenden neuen Kombinationen stellen nicht nur eine wirksame mit Zahnmedizin verbundene Funktionalität dar, sondern sind auch derart wirksam, dass sie den Austausch von Funktionsmodulen und die Wiederverwendung der Trägerstruktur für eine große Vielfalt von Verfahren und Funktionen erlauben.
  • Damit erkennt ein Fachmann, dass eine zahnärztliche Trägerstruktur gemäß der vorliegenden Erfindung in verschiedenen Ausführungsformen verwendet wird, eine Zahnbleichlampe, eine Dentalzusammensetzung während der Lampe, ein Dentalabbildungssystem für endoskopisches Abbilden, wie in beispielsweise endoskopischem Wurzelhobeln ("root planing"), ein Ultraschallabbildungssystem und ein Trägersystem für einen Röntgenstrahlenfilm und/oder elektronische Röntgenstrahlensensoren, angepasst für die Verwendung in der Röntgenstrahlenabbildung von Dental-Röntgenstrahlen-graphischen Subjekten bzw. Patienten, zu tragen.
  • 50 zeigt eine Trägerstruktur für Dentalausrüstung gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Die veranschaulichte Ausführungsform umfasst eine Zahnbleichlampe 1100. Die Zahnbleichlampe weist einen Lampenkopf 1102 mit einem Gehäuse 1104 auf. Der Lampenkopf 1102 weist auch einen Schaft 1105 auf, der dazu dient, den Lampenkopf an ein Kugelgelenk 1107 zu koppeln. Das Kugelgelenk 1107 ist wiederum an ein entferntes Ende eines Auslegers 1108 gekoppelt. Ein Mast 1110 trägt den Ausleger 1108 und den Lampenkopf 1102. Der Mast 1110 ist an seinem oberen Ende durch ein Auslegergelenk 1200 an den Ausleger 1108 gekoppelt. Der Mast 1110 ist wiederum an seinem unteren Ende durch eine Basis 1112 getragen. In der veranschaulichten Ausführungsform umfasst die Basis 1112 eine Mehrzahl von Armen 1118, die sich von einem Zentrum 1116 erstrecken, wo der Mast 1110 festgemacht bzw. angebracht ist. Ein Rollrad 1120 ist an jedes Ende der Mehrzahl von Armen 1118 entfernt von dem Zentrum 1116 angebracht. Die Rollräder 1120 berühren bzw. kontaktieren den Fußboden und tragen dadurch die gesamte Dental- bzw. Zahnbleichlampe.
  • In der veranschaulichten Ausführungsform ist der Lampenkopf 1102 angepasst, um entfernbar an den Körper eines Patienten gekoppelt zu werden. In einer beispielhaften Ausführungsform ist eine Lippenhaltevorrichtung, wie ein Lippenretraktor bzw. -halter, an eine Lichtführung gekoppelt, die wiederum an den Lampenkopf 1102 gekoppelt ist. Dementsprechend erlaubt die vorliegende Erfindung dem Lampenkopf, auf eine Weise getragen zu werden, die es erlaubt, seine Position erschöpfend derart einzustellen, dass der Lampenkopf korrekt mit dem Patienten für das zahnärztliche Verfahren ausgerichtet werden kann. Diese Ausrichtung wird beibehalten und erlaubt sogar eine leichte Bewegung des Patientenkopfes. Dies ist möglich, da die Lippenhaltevorrichtung entfernbar mit der Lichtführung verbunden ist, und ist positioniert, aber nicht festgemacht, um diese leichte Bewegung des Patientenkopfes zu ermöglichen bzw. zu erlauben.
  • 51 zeigt eine Zusammenbaubeziehung zwischen dem Kugelgelenk 902, dem Lampenkopf 1102, einer Lichtführung 1120 und einer Lippenhaltevorrichtung 1138 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Ein Drehgehäuse 906 ist zwischen den Lampenkopf 1102 und dem Kugelgelenk 902 gekoppelt. Das Kugelgelenk erlaubt es dem Lampenkopf, im Raum derart gedreht zu werden, dass eine optische Achse der Härtungslampe mit den Zielzähnen eines Zahnbleichpatienten ausgerichtet ist.
  • Eine Lichtführung 1120 ist angepasst, um an ein vorderes Ende des Lampenkopfes 1102 gekoppelt zu werden. In einer Ausführungsform umfasst die Lichtführung 1120 einen inneren Oberflächenbereich 1122, der angepasst ist, um in der Nähe zu einem äußeren Oberflächenbereich 1124 des Lampenkopfes 1102 gehalten zu werden. Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist ein Vorsprungselement, oder Höcker, auf der inneren Oberfläche 1122 angepasst, um in einen vertieften Bereich 1126 des äußeren Oberflächenbereichs 1124 gezwungen zu werden, um die Nähe der Oberflächenbereiche 1122 und 1124 beizubehalten.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung umfasst die Lichtführung 1120 eine elastisch komprimierbare bzw. zusammendrückbare Dämpfung bzw. Kissen bzw. Polster 1128 an einem vorderen Ende davon. Die elastisch komprimierbare Dämpfung 1128 dient dazu, einen Grenzbereich bzw. Übergang zwischen einem Zahnbleichverfahrenspatienten (nicht gezeigt) und der Lichtführung weich zu machen.
  • In einem weiteren Aspekt der Erfindung, wie in der veranschaulichten Ausführungsform gezeigt, umfasst die Lichtführung einen ersten und einen zweiten Schlitz 1130 und 1132. Diese Schlitze sind angepasst, um vorstehende Flügel 1134, 1136 eines Lippenhalters 1138 aufzunehmen, um eine Beziehung zwischen dem Zahnbleichpatienten und dem Lampenkopf zu stabilisieren.
  • Der Lippenhalter 1138 umfasst Kanäle 1140, 1142, die angepasst sind, um die Lippen eines Zahnbleichpatienten während des Bleichverfahrens zu tragen, und ein elastisches Element 1144. Das elastische Element 1144 ist an die Kanäle 1140, 1142 gekoppelt und angepasst, die Kanäle nach Außen in Richtung der Lippen zu zwingen, um den Bleichpatienten an den Lippenhalter zu koppeln.
  • Wenn der Bleichpatient an den Lippenhalter 1138 gekoppelt ist, und der Lippenhalter durch das Einführen der Flügel 1134, 1136 in die entsprechenden Schlitze 1130, 1132 an die Lichtführung 1120 gekoppelt ist, ist der Bleichpatient bezüglich des Lampenkopfes 1102 räumlich stabilisiert. Auf diese Weise dient die Trägerstruktur dazu, den Lampenkopf in einer im Wesentlichen stabilen räumlichen Beziehung zu dem Bleichpatienten zu tragen.
  • Wie vorstehend erörtert, wird diese räumlich stabilisierte Beziehung zwischen einem Patienten und der Trägerstruktur der Erfindung in anderen Ausführungsformen der Erfindung und in Beziehung zu verschiedenen Vorrichtungen und Verfahren gefunden.
  • In einer Ausführungsform können Eingang/Ausgang-Kabel verwendet werden, um eine erste elektrische Verbindung zwischen der Lichtquelle zu der Stromversorgungseinheit bereitzustellen, und Stromkabel verwendet werden, um eine zweite elektrische Verbindung zwischen der Stromversorgungseinheit und einer externen Stromquelle bereitzustellen, so dass die Eingang/Ausgang-Kabel und die Stromkabel entfernbar an der Stromversorgungseinheit angebracht sind.
  • 52 zeigt eine Dentalbeleuchtungsquelle gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung. In der veranschaulichten Ausführungsform ist die Dentalbeleuchtungsquelle eine Zahnbleichbeleuchtungsquelle. Der Leser erkennt jedoch, dass eine Dentalzusammensetzungshärtungsquelle genauso gezeigt sein kann. In der veranschaulichten Ausführungsform ist das Kugelgelenk 902 an ein Lichtgehäuse 1150 gekoppelt. Das Lichtgehäuse 1150 umfasst einen ersten verlängerten Bereich 1152, der an seinem hinteren Ende die Kugel des Universal- bzw. Kugelgelenks 902 aufweist. Ein vorderes Ende des Gehäuses 1150 umfasst in der veranschaulichten Ausführungsform eine bogenförmige bzw. gekrümmte bzw. gebogene Oberfläche 1154.
  • Die bogenförmige Oberfläche 1154 trägt eine oder mehrere Beleuchtungsquellen 1156. In einer Ausführungsform der Erfindung umfassen die eine oder mehrere Beleuchtungsquellen 1156 eine oder mehrere Licht-emittierende Dioden (LEDs). In einer anderen Ausführungsform der Erfindung umfassen die eine oder mehreren Beleuchtungsquellen 1156 eine oder mehrere Miniaturbogenlampen, wie beispielsweise Halogenbogenlampen. In noch anderen Ausführungsformen der Erfindung umfassen die eine oder mehreren Lichtquellen 1156 eine oder mehrere Glühlampen, wie beispielsweise Halogenglühlampen, und in noch anderen Ausführungsformen der Erfindung umfassen die eine oder mehreren Lichtquellen eine oder mehrere optische Fasern, die an eine entfernte Lichtquelle und/oder einen oder mehrere optische Wellenlängenumformer bzw. -transformer, wie die in der U.S. Patentanmeldung Nummer 60/658,517 beschriebenen, deren Offenbarung hiermit durch Bezugnahme in ihrer Gesamtheit eingeschlossen ist, gekoppelt sind.
  • In der veranschaulichten Ausführungsform ist ein Signalkabel 1170 an einem Ende an das Lichtgehäuse 1150 gekoppelt. Das Signalkabel kann ein Stromkabel umfassen, das angepasst ist, um Strom für die eine oder mehreren Beleuchtungsquellen 1156 bereitzustellen. Das Signalkabel kann auch einen optischen Lichtleiter wie eine optische Faser umfassen, der angepasst ist, um Licht zu der einen oder den mehreren Beleuchtungsquellen von einer entfernten Lichtquelle zu übertragen. In mindestens einer Ausführungsform der Erfindung umfasst das Signalkabel 1170 ein Zugentlastungsmerkmal 1172.
  • In einer Ausführungsform können die Stromkabel eine Verbindung von einer Stromquelle außerhalb des Dentalinstruments und der Stromversorgungseinheit bereitstellen, und die Stromkabel sind im Wesentlichen im Mast enthalten und sind von der externen Stromquelle entfernbar.
  • In dem sie einen anderen Aspekt der Erfindung veranschaulicht, zeigt die Ausführungsform von 52 ein erstes und ein zweites Flügel-koppelndes Element 1158, 1160. Jedes Flügel-koppelnde Element 1158, 1160 umfasst einen entsprechenden Schlitz 1162, 1164. Die Schlitze 1162, 1164 sind angepasst, um entsprechende Flügel 1134, 1136 eines Lippenhalters 1138 zu empfangen, wie in 53 veranschaulicht.
  • Wenn der Lippenhalter 1138 von einem Dentalverfahrenspatienten getragen wird, dient die Einführung der Flügel 1134, 1136 in die Schlitze 1162, 1164 dazu, eine räumliche Beziehung zwischen dem Patienten und der einen oder den mehreren Beleuchtungsquellen 1156 zu stabilisieren.
  • 54 veranschaulicht eine Trägerstruktur für Zahnheilkunde bzw. zahnärztliche Anwendung gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung. In 54 ist die Trägerstruktur 100'' an Komponenten einer endoskopischen endodontischen Vorrichtung 1180 gekoppelt gezeigt. Die Vorrichtung 1180 der veranschaulichten Ausführungsform ist ein endoskopischer Wurzelhobel. Ein Fachmann erkennt, dass bekannt ist, ein endodontisches Verfahren durchzuführen, in dem das weiche Zahnfleischgewebe eines Patienten abgelöst und von den Zähnen des Patienten weggezogen wird, um die Wurzeln bzw. Hälse der Zähne freizulegen. Danach wird ein Dentalinstrument wie ein Zahnsteinschaber verwendet, um Ablagerungen von Plaque oder anderes Material von den freigelegten Wurzeln bzw. Hälsen zu entfernen. Zum Schluss wird das Zahnfleischgewebe des Patienten wieder über den Wurzeln bzw. Hälsen angeordnet, an der Stelle vernäht und kann verheilen. Unglücklicherweise neigt der Heilvorgang dazu, aufgrund der invasiven Natur des Verfahrens lang und schmerzhaft zu sein.
  • In der in 54 veranschaulichten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung trägt die Trägerstruktur 100'' ein endoskopisches Wurzel- bzw. Halshobelsystem 1180. Das endoskopische Wurzel- bzw. Halshobelsystem 1180 umfasst ein Handstück ("handpiece") 1182. Das Handstück weist ein entferntes Ende 1184 auf, das ein Wurzel- bzw. Halshobelwerkzeug und eine optische Vorrichtung umfasst.
  • Die optische Vorrichtung ist angepasst, um einen kleinen räumlichen Bereich neben bzw. benachbart einer Spitze des Wurzel- bzw. Halshobelwerkzeugs zu beleuchten und reflektiertes Licht zu empfangen. Das durch die optische Vorrichtung empfangene reflektierte Licht wird wiederum von einem Sensor entweder direkt oder mittels Lichtwellenleiter wie eine optische Faser empfangen.
  • Der Sensor wandelt das empfangene Licht in ein Signal um, das verstärkt und als eine Abbildung auf einem Anzeigeschirm 1186 des Systems dargestellt wird. Obwohl das Handstück 1182 durch ein Speisekabel 1188 an den Rest des Wurzel- bzw. Halshobelsystems 1180 gekoppelt gezeigt ist, liegt ein kabelloses Handstück auch innerhalb des Umfangs der hierin offenbarten Erfindung.
  • In einem Aspekt der Erfindung ist das Wurzel- bzw. Halshobelsystem der Erfindung angepasst, um die Entfernung von Plaque und anderem Detritus zwischen dem Zahnfleisch und dem Hals bzw. der Wurzel eines Patienten ohne chirurgische Entfernung und anschließende Wiederanbringung des Zahnfleisches zu erlauben.
  • In einem Aspekt der Erfindung umfasst das Wurzelhobelsystem eine Schale 1190, die für die bequeme Lagerung bzw. Aufbewahrung verschiedener Dentalinstrumente und/oder -materialien angepasst ist. Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist die Schale 1190 leicht zu entfernen, um eine Sterilisation der Schale beispielsweise in einem Autoklaven zu ermöglichen.
  • In einem anderen Aspekt der veranschaulichten Ausführungsform ist der Kontrollschirm 1186 des Systems drehbar und/oder entfernbar an den Ausleger 103 der Trägerstruktur am Kugelgelenk 902 gekoppelt. In noch einem anderen Aspekt der veranschaulichten Ausführungsform umfasst das endodontische Wurzel- bzw. Halshobelsystem eine Stromversorgungseinheit 1192. Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung liefert die Stromversorgungseinheit elektrische Betriebsenergie mittels eines elektrischen Kabels 1194 an den Rest des Wurzelhobelsystems. Noch weitere Ausführungsformen der Erfindung umfassen eine digitale Verarbeitungsvorrichtung wie beispielsweise ein Mikroprozessor innerhalb der Stromversorgungseinheit 1192. Die digitale Verarbeitungsvorrichtung ist angepasst, um Signale des endodontischen Wurzelhobelsystems zu kontrollieren und zu verarbeiten.
  • In der in 55 veranschaulichten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung trägt die Trägerstruktur 100'' ein endodontisches Apexlokalisierungssystem 1200. Das endodontische Apexlokalisierungssystem 1200 umfasst ein Signalübertragungsmedium wie ein koaxiales Signalkabel 1202. Das Signalkabel 1202 ist angepasst, um an eine Apexlokalisatorbefestigungsvorrichtung 1204 gekoppelt zu werden. Die Apexlokalisatorbefestigungsvorrichtung 1204 umfasst einen Trägerklammerteil 1206, einen Isolatorteil 1208 und einen Contactor- bzw. Kontaktgeberteil ("contactor portion") 1210. Der Trägerklammerteil 1206 ist angepasst, um entfernbar, aber fest an einen Zahn 1212 eines Zahnpatienten gekoppelt zu werden. Der Trägerklammerteil 1206 ist angepasst, um den Isolatorteil 1208 zu tragen, der wiederum angepasst ist, um den Contactorteil 1210 zu tragen.
  • Während der Durchführung eines Wurzelkanalverfahrens wird eine endodontische Feile, Bohrer bzw. Meißel, oder ein anderes geeignetes Werkzeug 1214 verwendet, um eine Pulpakammer und die Wurzel des Zahn 1212 zu exkavieren. Eine Oberfläche des Wekzeugs 1214 kommt mit dem Kontaktgeber 1210 in Berührung, und ein von dem Signalkabel 1202 empfangenes elektrisches Signal wird elektrisch mit dem Werkzeug 1214 gekoppelt. Das Signalkabel 1214 ist an einem zweiten Ende an eine Verarbeitungsvorrichtung 1216 gekoppelt, die angepasst ist, um das elektrische Signal zu erzeugen und eine Messung basierend auf beispielsweise einem Widerstand des Werkzeug- 1214 und Zahnsystems 1212 herzustellen. Als Antwort auf den gemessenen Widerstand oder ein anderes Signal erzeugt das Verarbeitungssystem 1216 eine Abbildung auf einem Anzeigeschirm 1218 des Systems. In verschiedenen Ausführungsformen ist die Abbildung strukturell und/oder graphisch und stellt eine räumliche Anordnung des Werkzeugs 1214 bezüglich eines Wurzelkanals 1218 des Zahns 1212 dar. Obwohl die Apexlokalisatorbefestigungsvorrichtung 1204 durch ein Signalkabel 1202 an den Rest des Apexlokalisierungssystems 1200 gekoppelt gezeigt ist, ist ein kabelloses Apexlokalisatorbefestigungssystem auch innerhalb des Umfang der hiermit offenbarten Erfindung.
  • In einem Aspekt der Erfindung ist das Apexlokalisierungssystem der Erfindung angepasst, um eine Exkavierung und Formung des Wurzelkanals 1218 ohne Perforation der Wurzelwand oder des Bereichs der periodontalen Membran, die bei dem Apex 1220 der Wurzel angeordnet ist, zu erlauben.
  • In einem Aspekt der Erfindung umfasst das Apexlokalisierungssystem eine Schale 1190, die für die bequeme Lagerung bzw. Aufbewahrung verschiedener Dentalinstrumente und/oder -materialien geeignet ist. Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist die Schale 1190 leicht zu entfernen, um eine Sterilisation der Schale beispielsweise in einem Autoklaven zu ermöglichen.
  • In einem anderen Aspekt der veranschaulichten Ausführungsform ist der Kontrollschirm 1218 des Systems drehbar und/oder entfernbar an den Ausleger 103 der Trägerstruktur am Kugelgelenk 902 gekoppelt. In noch einem anderen Aspekt der veranschaulichten Ausführungsform umfasst das Apexlokalisierungssystem 1200 eine Stromversorgungseinheit 1192.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung liefert die Stromversorgungseinheit elektrische Betriebsenergie mittels eines elektrischen Kabels 1194 an den Rest des Apexlokalisatorsystems. Noch weitere Ausführungsformen der Erfindung umfassen eine digitale Verarbeitungsvorrichtung wie beispielsweise ein Mikroprozessor innerhalb der Stromversorgungseinheit 1192. Die digitale Verarbeitungsvorrichtung ist angepasst, um Signale des endodontischen Apexlokalisierungssystems zu kontrollieren und zu verarbeiten.
  • In einer Ausführungsform umfasst die Erfindung die Kombination einer Trägerstruktur 100'' mit einem endodontischen Apexlokalisierungssystem, wie in der U.S. Patentanmeldung Nummer 60/594,388 offenbart, dessen Offenbarungsgehalt hiermit durch Bezugnahme in seiner Gesamtheit eingeschlossen ist.
  • 56 zeigt eine andere Ausführungsform der Erfindung, welche die Dentalträgerstruktur 100 von 1 umfasst, die angepasst ist, um ein Dentalabbildungsbefestigungssystem 1230 zu tragen. In der veranschaulichten Ausführungsform ist das Kugelgelenk 902 an ein Trägerelement 1232 gekoppelt. Das Trägerelement 1232 umfasst einen ersten verlängerten Teil 1234, der an seinem hinteren Ende die Kugel des Universal- bzw. Kugelgelenks 902 aufweist. Ein vorderes Ende des Trägerelements 1232 umfasst in der veranschaulichten Ausführungsform ein erstes und ein zweites Flügel-koppelndes Element 1236, 1238. Jedes Flügel-koppelnde Element 1236, 1238 umfasst einen entsprechenden Schlitz 1240, 1242. Die Schlitze 1240, 1242 sind angepasst, um entsprechende Flügel 1244, 1246 eines Lippenhalters 1248 aufzunehmen.
  • Wenn der Lippenhalter 1248 von einem Dentalverfahrenspatienten getragen wird, dient das Einführen der Flügel 1244, 1246 in die Schlitze 1240, 1242 dazu, eine räumliche Beziehung zwischen dem Patienten und der einen oder mehreren Röntgenstrahlenquellen zu stabilisieren. Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung, wie veranschaulicht, umfasst der Lippenhalter 1248 ein erstes und ein zweites Beißelement 1250, 1252. Jedes Beißelement 1250, 1252 weist einen oder mehrere entsprechende Filmträgerclips bzw. -klammern 1253 auf, die angepasst sind, um eine entsprechende Röntgenstrahlenfilmpackung zu tragen.
  • Im Betrieb ist mindestens eine Röntgenstrahlenfilmpackung an den einen oder die mehreren Filmträgerclips 1253 gekoppelt. Die Röntgenstrahlenfilmpackung, wie dem Fachmann bekannt ist, umfasst ein Blatt chemischen Röntgenstrahlenfilm, der in einer lichtdichten Packung eingeschlossen ist. Der Lippenhalter 1248 wird an einen Dentalröntgenstrahlenpatienten durch das Anordnen der Lippen des Patienten in die lippenaufnehmenden Kanäle des Lippenhalters 1248 gekoppelt. Der Patient beißt anschließend auf die Beißelemente, um den Lippenhalter weiter in einer stabilen räumlichen Beziehung zu den Zähnen des Patienten zu sichern. Durch das Einführen der Flügel 1244, 1246 in die Schlitze 1240, 1242 wird der Lippenhalter 1248 bezüglich der Dentalträgerstruktur 100 stabilisiert. Dies dient dazu, die Zähne des Patienten und die Röntgenstrahlenfilmpackung 1256 bezüglich des Fußbodens und damit bezüglich einer Röntgenstrahlenquelle zu stabilisieren.
  • Dementsprechend wird die wohlbekannte Tendenz von Röntgenstrahlenpatienten, sich während der Aussetzung des Röntgenstrahlenfilms zu bewegen, was eine Uneinheitlichkeit der Filmaussetzung ergibt, verringert.
  • 57 zeigt eine weitere Ausführungsform der Erfindung, welche die Dentalträgerstruktur 100'' von 54 umfasst, die angepasst ist, ein Dentalabbildungsbefestigungssystem 1230 zu tragen bzw. zu unterstützen.
  • Anders als die Ausführungsform aus 56 umfasst die 57 – Ausführungsform elektronische Röntgenstrahlensensoren 1280, 1282, die an die Beißelemente 1250 bzw. 1252 gekoppelt sind. Das Nachweisen und Abbilden von Röntgenstrahlen mit einem elektronischen Abbildungssensor kann der Verwendung eines chemischen Films vorgezogen werden, da elektronische Abbildungssensoren dazu neigen, empfindlicher als ein chemischer Film zu sein, kein chemisches Entwicklungsverfahren benötigt wird, und die von den meisten elektronischen Abbildungssensoren erzeugten digitalen Abbildungen sofort für eine digitale Manipulation verfügbar sind.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung umfassen die elektronischen Abbildungssensoren jeweils eine entsprechendes Signalkabel mit einem entfernbaren Stecker. 58 zeigt die Trägerstruktur 100'' für Dentalausrüstung von 54, die ein Ultraschallabbildungssystem 1300 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung umfasst. Die Trägerstruktur umfasst einen Abbildungsgriff 1310, der einen Ultraschallumformer bzw. -überträger 1312 und einen Abbildungsschirm 1314 trägt. Der Ultraschallumformer ist angepasst, um in der Nähe eines Zahns und/oder eines Knochenbereichs angeordnet zu werden. Ultraschallvibrationen, die durch den Umformer erzeugt um empfangen werden, werden von dem System 1300 verwendet, um eine Abbildung des Zahns und/oder des Knochenbereichs auf dem Schirm 1314 zu erzeugen.
  • 59 zeigt eine Dentalzusammensetzungsschale 1350 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Die Dentalzusammensetzungsschale umfasst einen ersten und einen zweiten Lippenaufnahmekanal 1358, 1360. Ein dritter Zahnaufnahmekanal 1352 ist in einer im Wesentlichen senkrechten Orientierung zu den Lippenaufnahmekanälen angeordnet und angepasst, um innerhalb eines konkaven Bereichs davon die oberen oder die unteren Zähne eines Patienten aufzunehmen. Ein erster und ein zweiter Befestigungsflügel 1362, 164 sind an den ersten bzw. zweiten Lippenaufnahmekanal 1358, 1360 gekoppelt. Wie in der veranschaulichten Ausführungsform gezeigt, ist ein Kopplungselement 1356 zwischen dem ersten und dem zweiten Lippenaufnahmekanal 1358, 1360 und dem Zahnaufnahmekanal 1352 angeordnet und wechselseitig mit diesen gekoppelt. Ein Fachmann erkennt, dass in verschiedenen Ausführungsformen die Dentalzusammensetzungsschale ein Paar von zahnaufnehmenden Kanälen umfasst, die angeordnet sind, um sowohl die unteren als auch die oberen Zähne gleichzeitig aufzunehmen.
  • In der Verwendung ist die Dentalzusammensetzungsschale 1350 angepasst, um eine zahnärztliche Zusammensetzung, wie eine Zahnbleichzusammensetzung oder eine Zahnform- bzw. -gusszusammensetzung, innerhalb des konkaven Bereichs 1354 des Zahnaufnahmekanals 1352 aufzunehmen.
  • Während beispielhaft erläuterte Ausführungsformen der Erfindung vorstehend beschrieben und veranschaulicht wurden, sollte verstanden werden, dass diese exemplarisch für die Erfindung sind und nicht als einschränkend angesehen werden. Dementsprechend soll die Erfindung nicht als durch die vorhergehende Beschreibung beschränkt angesehen werden, sondern ist nur durch den Umfang der hieran anhängigen Ansprüche beschränkt.

Claims (55)

  1. Dentalträgersystem, umfassend: ein Drehelement, das mindestens eine erste und mindestens eine zweite Struktur umfasst, wobei die mindestens eine erste Struktur angepasst ist, an mindestens eine entsprechende Struktur mindestens eines Teils eines Dentalinstruments zu koppeln, um das Dentalinstrument zu tragen, wenn das Drehelement und der mindestens eine Teil der Dentalausrüstung aneinander liegen, und ein Basiselement, das mindestens eine Struktur umfasst, die angepasst ist, an die mindestens zweite Struktur des Drehelements zu koppeln, wobei das Drehelement zur Drehung um eine im Wesentlichen senkrechte Achse bezüglich des Basiselements angepasst ist.
  2. Dentalträgersystem nach Anspruch 1, wobei das Drehelement umfasst: einen Ausleger, der mindestens eine Struktur in einem Bereich umfasst, der von seinen Enden beabstandet ist, und einen Mast, der mindestens eine Struktur in Richtung eines Endes aufweist, wobei die Struktur des Auslegers angepasst ist, an die Struktur des Masts derart zu koppeln, dass der Ausleger in einer im Wesentlichen senkrechten Richtung zu dem Mast vorliegt.
  3. Dentalträgersystem nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Struktur auf dem Basiselement einen Stift umfasst, und die erste Struktur einen bogenförmigen Schlitz umfasst, der angepasst ist, den Stift aufzunehmen, wobei der Stift eine Bewegung des Drehelements um die Achse beschränkt.
  4. Trägersystem nach Anspruch 2, wobei die Struktur des Auslegers ein Lager umfasst, und die Struktur des Masts einen Schaft umfasst, wobei der Schaft angepasst ist, im Wesentlichen fest an den Mast gekoppelt zu sein.
  5. Trägersystem nach Anspruch 4, wobei das Lager eine erste Bremsoberfläche umfasst, und der Schaft eine zweite Bremsoberfläche umfasst, wobei die erste und die zweite Bremsoberfläche angepasst sind, wechselseitig ein Reibungselement einzusetzen bzw. mit ihm wechselzuwirken.
  6. Trägersystem nach Anspruch 5, wobei das Reibungselement eine Reibungsscheibe umfasst, wobei die Reibungsscheibe eine innere Oberfläche umfasst, die ein Durchgangsloch definiert, wobei das Durchgangsloch angepasst ist, einen Teil des Schafts hindurch aufzunehmen.
  7. Trägersystem nach Anspruch 6, wobei die Drehscheibe ein Antidrehungsmerkmal aufweist, wobei das Antidrehungsmerkmal angepasst ist, eine Drehbewegung der Drehscheibe um eine Längsachse des Schafts zu minimieren, wodurch die Drehscheibe im Wesentlichen bezüglich des Masts drehbefestigt ist.
  8. Trägersystem nach Anspruch 6 oder 7, wobei das Antidrehungsmerkmal einen ersten im Wesentlichen flachen Bereich der inneren Oberfläche umfasst, und der Schaft eine äußere Oberfläche umfasst, die einen zweiten im Wesentlichen flachen Bereich umfasst, wobei der erste im Wesentlichen flache Bereich angepasst ist, die zweite im Wesentlichen flache Oberfläche einzusetzen bzw. mit ihr wechselzuwirken.
  9. Trägersystem nach Anspruch 1, wobei das Drehelement umfasst: einen Schaft, wobei der Schaft mechanisch an die Basis gekoppelt ist und wobei der Schaft im Wesentlichen bezüglich der Basis drehbefestigt ist und wobei der Schaft eine erste Mehrzahl von Gewindegängen auf einer äußeren Oberfläche davon beinhaltet und wobei der Schaft angepasst ist, ein Lager zu tragen, wobei das Lager angepasst ist, sich um eine Längsachse des Schafts zu drehen, wobei das Lager eine erste Bremsoberfläche umfasst, eine Scheibe, wobei die Scheibe angepasst ist, durch den Schaft derart getragen zu werden, dass die Scheibe im Wesentlichen bezüglich des Schafts drehbefestigt ist, wobei die Scheibe eine zweite Bremsoberfläche umfasst, ein Reibungselement, wobei das Reibungselement angepasst ist, zwischen der ersten und zweiten Bremsoberfläche angeordnet zu sein, und einen Knopf, wobei der Knopf eine zweite Mehrzahl von Gewindegängen auf einer inneren Oberfläche davon umfasst, wobei die erste und zweite Mehrzahl von Gewindegängen angepasst sind, wechselseitig ineinander zu greifen, wodurch der Knopf unter Drehung des Knopfes um die Längsachse des Schafts in einer gegebenen Richtung die erste und die zweite Bremsoberfläche aufeinander zu zwingt, um die erste und die zweite Bremsoberfläche mit dem Reibungselement wechselseitig einzusetzen bzw. mit ihm wechselzuwirken.
  10. Trägersystem, umfassend: eine Basis, umfassend mindestens eine Struktur, einen Mast, umfassend mindestens eine erste und mindestens eine zweite Struktur, die voneinander beabstandet sind, wobei die mindestens erste Struktur angepasst ist, die Struktur auf der Basis derart entfernbar anzukoppeln, dass der Mast in einer im Wesentlichen senkrechten Richtung zu der Basis vorliegt, und einen Ausleger mit einem ersten und einem zweiten Ende und einem Zentralbereich, wobei der Zentralbereich mindestens eine Struktur umfasst, die angepasst ist, die mindestens zweite Struktur des Masts zum entfernbaren Festmachen an dem Mast in einer im Wesentlichen senkrechten Richtung zu dem Mast anzukoppeln.
  11. Trägersystem von Anspruch 10, wobei die Struktur auf dem Basiselement einen Stift umfasst, und die erste Struktur einen bogenförmigen Schlitz umfasst, der angepasst ist, um den Stift aufzunehmen, wobei der Stift eine Bewegung des Drehelements um die Achse beschränkt.
  12. Trägersystem nach Anspruch 10 oder 11, wobei der Mast mindestens eine dritte Struktur umfasst, die von der ersten und der zweiten Struktur beabstandet ist, wobei die mindestens dritte Struktur angepasst ist, mindestens eine entsprechende Struktur einer Stromversorgungseinheit anzukoppeln.
  13. Trägersystem nach Anspruch 12, wobei das erste Ende des Auslegers mindestens eine Struktur umfasst, die angepasst ist, um entfernbar mindestens eine entsprechende Struktur eines Dentalinstruments anzukoppeln.
  14. Trägersystem nach Anspruch 12 oder 13, wobei das erste Ende des Auslegers mindestens eine Struktur umfasst, die angepasst ist, um mindestens eine entsprechende Struktur eines Dentalinstruments entfernbar anzukoppeln.
  15. Trägersystem nach Anspruch 14, weiter umfassend Eingang/Ausgang-Kabel, um eine elektrische Verbindung zwischen dem Dentalinstrument und der Stromversorgungseinheit bereitzustellen, wobei die Kabel im Wesentlichen in dem Mast und dem Ausleger enthalten sind, und die Kabel in dem Ausleger entfernbar an dem Dentalinstrument und an den Kabeln in dem Mast angebracht sind.
  16. Trägersystem nach einem der Ansprüche 10 bis 15, wobei die Struktur des Auslegers ein Lager umfasst, und die Struktur des Masts einen Schaft umfasst, wobei der Schaft angepasst ist, um im Wesentlichen festgemacht an den Mast gekoppelt zu werden.
  17. Trägersystem nach Anspruch 16, wobei das Lager eine erste Bremsoberfläche umfasst, der Schaft eine zweite Bremsoberfläche umfasst, wobei die erste und die zweite Bremsoberfläche angepasst sind, um wechselseitig ein Reibungselement einzusetzen bzw. mit ihm wechselzuwirken.
  18. Trägersystem nach Anspruch 17, wobei das Reibungselement eine Reibungsscheibe umfasst, wobei die Reibungsscheibe eine innere Oberfläche umfasst, die ein Durchgangsloch definiert, wobei das Durchgangsloch angepasst ist, um einen Teil des Schafts hindurch aufzunehmen.
  19. Trägersystem nach Anspruch 18, wobei die Scheibe ein Antidrehungsmerkmal aufweist, wobei das Antidrehungsmerkmal angepasst ist, um eine Drehbewegung der Scheibe um eine Längsachse des Schafts zu minimieren, wodurch die Scheibe bezüglich des Masts im Wesentlichen drehbefestigt ist.
  20. Trägersystem nach Anspruch 18 oder 19, wobei das Antidrehungsmerkmal einen ersten im Wesentlichen flachen Bereich der inneren Oberfläche umfasst, und der Schaft eine äußere Oberfläche umfasst, die einen zweiten im Wesentlichen flachen Bereich umfasst, wobei der erste im Wesentlichen flache Bereich angepasst ist, um die zweite im Wesentlichen flachen Oberfläche einzusetzen bzw. mit ihr wechselzuwirken.
  21. Dentalträgersystem für ein Dentalbeleuchtungssystem, umfassend: eine rollende Basis zum Tragen des Beleuchtungssystems auf einer Oberfläche, wobei die rollende Basis angepasst ist, das Beleuchtungssystem in der Nähe eines Werkstücks in einem großen Winkelbereich zu positionieren, und einen Sperrmechanismus umfasst, um die Bewegung des Beleuchtungssystems im Wesentlichen zu begrenzen, einen Mast, der an die rollende Basis angebracht ist, einen Ausleger, der im Wesentlichen senkrecht an dem Mast angebracht ist, wobei der Ausleger bezüglich des Masts eine Dreh- und Kippbewegung aufweist, und mindestens ein Beleuchtungssystem, das an einem Ende des Auslegers angebracht ist, wobei das Beleuchtungssystem Dreh- und Kippbewegungsfreiheit bezüglich des Endes des Auslegers aufweist, um ein Zahnbleichverfahren zu erleichtern.
  22. Dentalträgersystem nach Anspruch 21, wobei das System angepasst sein kann, auf der rechten oder auf der linken Seite eines jeglichen Werkstücks positioniert zu werden.
  23. Dentalträgersystem nach Anspruch 21 oder 22, wobei der Ausleger gebogen ist.
  24. Dentalträgersystem nach Anspruch 21, 22 oder 23, weiter mindestens eine Stromversorgungseinheit umfassend, die an dem Mast angebracht ist.
  25. Dentalträgersystem, umfassend: ein Drehelement, wobei das Drehelement angepasst ist, um ein Dentalinstrument zu tragen, ein Basiselement, wobei das Basiselement angepasst ist, um das Drehelement zu tragen, wodurch das Drehelement um eine im Wesentlichen senkrechte Achse bezüglich des Basiselement gedreht werden kann.
  26. Dentalträgersystem nach Anspruch 25, wobei das Basiselement einen Stift umfasst, und das Drehelement einen bogenförmigen Schlitz umfasst, der angepasst ist, den Stift derart aufzunehmen, dass der Stift eine Bewegung des Drehelements um die Achse beschränkt.
  27. Dentalträgersystem nach Anspruch 25 oder 26, wobei das Basiselement eine Bremsvorrichtung umfasst, wobei die Bremsvorrichtung die Bewegung des Drehelements um die Achse dämpft.
  28. Dentalträgersystem nach Anspruch 25 oder 27, wobei das Drehelement einen Ausleger und einen Mast umfasst.
  29. Dentalträgersystem nach Anspruch 28, wobei der Ausleger eine Auslegergelenkpositioniervorrichtung zum Winkelpositionieren des Masts bezüglich des Basiselements umfasst.
  30. Dentalträgersystem nach Anspruch 29, wobei die Auslegergelenkpositioniervorrichtung gesperrt werden kann, um den Ausleger in Position zu halten.
  31. Dentalträgersystem nach Anspruch 29 oder 30, wobei das Auslegergelenk in einer gesperrten Position angepasst ist, um einer statischen Last von etwa fünfzig Pounds gegen ein entferntes Ende eines Auslegers zu widerstehen, der an das Auslegergelenk gekoppelt ist.
  32. Dentalträgersystem nach Anspruch 30 oder 31, wobei die Trägergelenkpositioniervorrichtung angepasst ist, um der Gravitationskraft zu widerstehen, wenn ein Dentalinstrument an den Ausleger an seinem entfernten Ende gekoppelt ist.
  33. Dentalträgersystem, umfassend: einen Drehzapfen, mindestens einen im Wesentlichen waagrechten Schaft, der von dem Drehzapfen getragen wird, ein Lagerelement, das drehbar von dem Schaft derart getragen wird, dass das Lagerelement angepasst ist, sich auf einer im Wesentlichen waagrechten Achse zu drehen, einen im Wesentlichen senkrechten Schaft, der an den Drehzapfen gekoppelt ist, und ein Zapfenelement mit einer Bohrung, angepasst, um den im Wesentlichen senkrechten Schaft aufzunehmen, und mit einer oberen Oberfläche, angepasst, um den Drehzapfen zu tragen.
  34. Dentalträgersystem nach Anspruch 33, weiter ein Reibungselement umfassend, das zwischen einer Oberfläche des Drehzapfens angeordnet ist, die sich bezüglich einer Oberfläche des Zapfenelements bewegt.
  35. Auslegergelenk nach Anspruch 33 oder 34, wobei das Reibungselement eine Scheibe umfasst, die zwischen einer oberen im Wesentlichen flachen Oberfläche des Zapfenelements und einer unteren im Wesentlichen flachen Oberfläche des Drehzapfens angeordnet ist, wobei die flachen Oberflächen im Wesentlichen parallel zueinander sind und im Wesentlichen senkrecht zu dem senkrechten Schaft vorliegen und angepasst sind, sich bezüglich zueinander um eine senkrechte Achse des senkrechten Schafts zu drehen.
  36. Dentalträgersystem nach Anspruch 33, 34 oder 35, weiter eine Reibungsvorrichtung umfassend, die zwischen dem Drehzapfen und dem Zapfenelement angeordnet ist, wobei die Reibungsvorrichtung angepasst ist, eine Drehbewegung des Drehzapfens bezüglich des Zapfenelements zu dämpfen.
  37. Dentalträgersystem nach Anspruch 36, wobei die Reibungsvorrichtung angepasst ist, um eine variable Dämpfungsmenge bereitzustellen.
  38. Dentalträgersystem nach Anspruch 36 oder 37, wobei die Reibungsvorrichtung einen Reibungsbelag und eine Kompressionsvorrichtung umfasst, um eine Drehoberfläche des Drehzapfens gegen den Reibungsbelag zusammen zu drücken.
  39. Dentalträgersystem nach einem der Ansprüche 33 bis 38, weiter ein Reibungselement umfassend, das zwischen dem Schaft und dem Zapfenelement angeordnet ist.
  40. Dentalträgersystem nach Anspruch 39, wobei das Reibungselement einen Gummiring umfasst, der auf dem Schaft angeordnet ist.
  41. Dentalträgersystem, umfassend: einen ersten Träger, der angepasst ist, sich um eine im Wesentlichen waagrechte Achse eines Lagers zu drehen, einen zweiten Träger, der angepasst ist, sich um eine im Wesentlichen senkrechte Achse eines Drehelements zu drehen, und einen Dämpfer, der angepasst ist, um eine Drehbewegung um die im Wesentlichen senkrechte Achse zu verzögern.
  42. Dentalträgersystem nach Anspruch 41, wobei das Lager einen Ausleger umfasst.
  43. Dentalträgersystem nach Anspruch 41 oder 42, wobei das Drehelement einen Mast umfasst.
  44. Dentalträgersystem nach Anspruch 42, wobei der Ausleger mindestens eine Struktur umfasst, die angepasst ist, um eine entsprechende Struktur auf dem Lager anzukoppeln.
  45. Trägersystem nach einem der Ansprüche 41 bis 44, wobei das Lager eine erste Bremsoberfläche umfasst, der Schaft eine zweite Bremsoberfläche umfasst, wobei die erste und die zweite Bremsoberfläche angepasst sind, um wechselseitig ein Reibungselement einzusetzen bzw. mit ihm wechselzuwirken.
  46. Trägersystem nach Anspruch 45, wobei das Reibungselement eine Reibungsscheibe umfasst, wobei die Reibungsscheibe eine innere Oberfläche umfasst, die ein Durchgangsloch definiert, wobei das Durchgangsloch angepasst ist, um einen Teil des Schafts hindurch aufzunehmen.
  47. Trägersystem nach Anspruch 46, wobei die Scheibe ein Antidrehungsmerkmal umfasst, wobei das Antidrehungsmerkmal angepasst ist, eine Drehbewegung der Scheibe um eine Längsachse des Schafts zu minimieren, wodurch die Scheibe bezüglich des Masts im Wesentlichen drehbefestigt ist.
  48. Trägersystem nach Anspruch 46 oder 47, wobei das Antidrehungsmerkmal einen ersten im Wesentlichen flachen Bereich der inneren Oberfläche umfasst, und der Schaft eine äußere Oberfläche umfasst, die einen zweiten im Wesentlichen flachen Bereich umfasst, wobei der erste im Wesentlichen flache Bereich angepasst ist, die zweite im Wesentlichen flache Oberfläche einzusetzen bzw. mit ihr wechselzuwirken.
  49. Dentalträgersystem, umfassend: einen im Wesentlichen waagrechten Schaft, der ein Lagerelement drehbar trägt, einen im Wesentlichen senkrechten Schaft , der ein Drehelement drehbar positioniert, und eine Bremsvorrichtung, die angepasst ist, eine Drehung des Drehelements um den im Wesentlichen senkrechten Schaft zu dämpfen.
  50. Dentalträgersystem nach Anspruch 49, wobei die Bremsvorrichtung ein Reibungselement umfasst.
  51. Dentalträgersystem nach Anspruch 49 oder 50, wobei das Reibungselement ein Material umfasst, ausgewählt aus der Gruppe, bestehend aus synthetischem elastomeren Polymer, einem natürlichen elastomeren Polymer, einer viskosen Flüssigkeit und Kombinationen davon.
  52. Dentalträgersystem nach Anspruch 49, 50 oder 51, wobei die Bremsvorrichtung einen Kompressionszapfen umfasst, der angepasst ist, die erste Reibungsoberfläche des Reibungselements gegen eine zweite Reibungsoberfläche zu zwingen.
  53. Dentalträgersystem nach Anspruch 52, wobei der Kompressionszapfen eine im Wesentlichen zylindrische äußere Oberfläche umfasst, die eine Mehrzahl von Gewindegängen trägt.
  54. Dentalträgersystem nach einem der Ansprüche 49 bis 53, wobei die Bremsvorrichtung weiter eine Feder umfasst, um die erste Reibungsoberfläche des Reibungselements gegen die zweite Reibungsoberfläche zu zwingen.
  55. Dentalträgersystem nach einem der Ansprüche 1 bis 10, 13 bis 20 und 25 bis 31, wobei das Dentalinstrument ein Dentalbleichsystem, ein Dentalhärtungssystem, ein Dentaluntersuchungssystem, ein Beobachtungs- und Reinigungsinstrument, eine Abbildungsausrüstung, eine Röntgenstrahlenausrüstung, einen Wurzelkanalapexlokalisator oder Kombinationen davon umfasst.
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