-
Diese
Anmeldung beansprucht die Priorität der U.S. provisional Patentanmeldungen
Serien Nr. 60/585,224, eingereicht am 2. Juli 2004, mit dem Titel "Zahnärztliche
Lichtvorrichtungen mit Phasenänderungswärmeableitvorrichtung"; 60/641,462, eingereicht
am 4. Januar 2005, mit dem Titel "Auslegerarm für eine Dental- bzw. Zahnlampe"; 60/647,725, eingereicht
am 26. Januar 2005, mit dem Titel "Automatische Steuerung für eine Zahnbleichlampe"; 60/647,723, eingereicht
am 26. Januar 2005, mit dem Titel "Auslegerarm für eine Dental- bzw. Zahnlampe"; 60/658,517, eingereicht
am 3. März
2005, mit dem Titel "Vorrichtung
und Verfahren zur Verschiebung des Strahlungsspektrums in zahnärztlicher
Anwendung"; 60/641,469,
eingereicht am 4. Januar 2005, mit dem Titel "Lampe für zahnärztliche Anwendungen"; 60/647,580, eingereicht
am 26. Januar 2005, mit dem Titel "Lichtführung für eine Zahnbleichlampe"; 60/641,461, eingereicht
am 4. Januar 2005, mit dem Titel "Trägerstruktur
für eine
Dental- bzw. Zahnlampe";
60/641,468, eingereicht am 4. Januar 2005, mit dem Titel "Lichtführung für eine Zahnbleichlampe"; 60/647,612, eingereicht
am 26. Januar 2005, mit dem Titel "Lichtwegvorrichtung für eine Dental-
bzw. Zahnlampe";
60/647,593, eingereicht am 26. Januar 2005, mit dem Titel "Trägerstruktur
für eine
Dental- bzw. Zahnlampe"; U.S. Geschmacksmusteranmeldungen Nr.:
29/220,642, eingereicht am 4. Januar 2005, mit dem Titel "Lampe für zahnärztliche
Anwendungen"; 29/220,680,
eingereicht am 4. Januar 2005, mit dem Titel "Lichtführung für zahnärztliche Anwendungen"; 29/220,679, eingereicht
am 4. Januar 2005, mit dem Titel "Stromversorgungseinheit für zahnärztliche
Anwendungen"; 29/220,712,
eingereicht am 4. Januar 2005, mit dem Titel "Trägerstruktur
für eine
Lampe für zahnärztliche
Anwendungen"; 29/XXX,XXX,
eingereicht am 22. Juni 2005, mit dem Titel "Trägerstruktur für Dental-
bzw. Zahnanwendungen";
29/XXX,XXX, eingereicht am 22. Juni 2005, mit dem Titel "Trägerstruktur
für Dental-
bzw. Zahnanwendungen";
U.S. provisional Anmeldungen Serien Nr. 60/604,577, eingereicht
am 25. August 2004, mit dem Titel "Lippenretraktoren bzw. -haltevorrichtungen"; 60/594,297, eingereicht
am 25. März
2005, mit dem Titel "Härtungslicht
mit einer abnehmbaren Spitze"; 60/631,267,
eingereicht am 26. November 2004, mit dem Titel "Härtungslicht
mit einem Reflektor"; 60/594,327,
eingereicht am 30. März
2005, mit dem Titel "Licht
zum Härten"; und 60/664,696,
eingereicht am 22 März
2005, mit dem Titel "Härtungslicht
mit einer abnehmbare Spitze";
wobei der Inhalt all dieser Anmeldungen hiermit durch Bezugnahme
eingeschlossen ist.
-
Die
vorliegende Anmeldung ist eine Fortsetzungsanmeldung in Teilen ("continuation-in-part") der folgenden U.S.
Geschmacksmusteranmeldungen Nr.: 29/220,642, eingereicht am 4. Januar
2005, mit dem Titel "Lampe
für zahnärztliche
Anwendungen"; 29/220,680,
eingereicht am 4. Januar 2005, mit dem Titel "Lichtführung für zahnärztliche Anwendungen"; 29/220,679, eingereicht
am 4. Januar 2005, mit dem Titel "Stromversorgungseinheit für zahnärztliche
Anwendungen"; 29/220,712,
eingereicht am 4. Januar 2005, mit dem Titel "Trägerstruktur
für eine
Lampe für zahnärztliche
Anwendungen"; 29/XXX,XXX,
eingereicht am 22. Juni 2005, mit dem Titel "Trägerstruktur für Dental-
bzw. Zahnanwendungen";
29/XXX,XXX, eingereicht am 22. Juni 2005, mit dem Titel "Trägerstruktur
für Dental-
bzw. Zahnanwendungen";
wobei all diese Anmeldungen hiermit durch Bezugnahme eingeschlossen
sind.
-
Die
vorliegende Anmeldung enthält
Ansprüche,
die mit Ansprüchen
von gleichzeitig anhängigen U.S.
Patentanmeldungen in Beziehung stehen können, Nr. 10/XXX,XXX gleichzeitig
einzureichen, mit dem Titel "Dental-
bzw. Zahnlichtvorrichtungen mit verbesserter Wärmeableitvorrichtung"; 10/XXX,XXX, gleichzeitig
einzureichen, mit dem Titel "Stimmenwarnsystem
für zahnärztliche
Anwendungen"; 10/XXX,XXX,
gleichzeitig einzureichen, mit dem Titel "Retraktions- bzw. Haltevorrichtungen"; 10/XXX,XXX, gleichzeitig
einzureichen, mit dem Titel "Licht
zum Härten,
welches multiple Wellenlängen bereitstellen
kann"; 10/XXX,XXX,
gleichzeitig einzureichen, mit dem Titel "Licht zum Härten"; 10/XXX,XXX, gleichzeitig einzureichen,
mit dem Titel "Trägersystem
für zahnärztliche
Anwendungen"; 10/XXX,XXX,
gleichzeitig einzureichen, mit dem Titel "Lichtführung für zahnärztliche Anwendungen"; und 10/XXX,XXX,
gleichzeitig einzureichen, mit dem Titel "Automatische Steuerung für Dental-
bzw. Zahnanwendungen";
wobei der Inhalt all dieser Anmeldungen hiermit durch Bezugnahme
eingeschlossen ist.
-
Sachgebiet
der Erfindung
-
Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Dental- bzw. Zahnausrüstung und
spezieller eine Anordnungs- bzw. Positionierungsvorrichtung für Dental- bzw.
Zahnausrüstung.
-
Hintergrund
-
Die
praktische Tätigkeit
in der Zahnheilkunde bzw. Zahntechnik ist weiterhin sehr arbeitsintensiv.
Darüber
hinaus erfordert die betroffene Arbeit eine hohe Qualifikation.
Obwohl einige Tätigkeiten übertragen
und andere automatisiert werden können, müssen viele der wichtigen Tätigkeiten
in der Zahnheilkunde bzw. Zahntechnik immer noch von einem Zahnarzt
durchgeführt
werden. Ob ein Dental- bzw. Zahnverfahren durch einen Zahnarzt oder
durch einen anderen Dental- bzw. Zahnfachmann durchgeführt wird,
der Zahnarzt oder ein anderer Dentalfachmann müssen auf eine zeitsparende
Weise arbeiten bzw. agieren, um die erwünschten Dental- bzw. Zahndienstleistungen
zu tragbaren Kosten bereitzustellen.
-
Dieser
Bedarf nach wirksamen Betrieb bzw. Arbeitsablauf spiegelt sich in
der Gestaltung der Zahnarztpraxis bzw. des Zahnlabors wieder. Ein
einstellbarer Zahnarztstuhl erlaubt die Positionierung eines Patienten
in einer Orientierung, die einen leichten Zugang zum Mund des Patienten
erlaubt. Dentalinstrumente werden in vorgepackten Sätzen ("pre-packaged kits") bereitgestellt,
die angepasst sind, in speziellen Dentalverfahren verwendet zu werden.
Eine Aufbewahrungsunterteilung bzw. -schrank bzw. -möbel ("storage cabinetry") für Materialien
und Dental- bzw. Zahnwerkzeuge werden in der Nähe zu dem Patienten zum betriebsbereiten
Zugang durch den Zahnarzt und/oder seinen oder ihren Assistenten
angeordnet.
-
Zusätzlich werden
Arbeitsablagen und -regale zur Unterstützung bzw. zum Tragen von Dentalinstrumenten
und Arbeitslichtern zum Beleuchten des Patientenmunds mit einstellbaren
Trägerstrukturen bereitgestellt,
die angepasst sind, die Instrumente innerhalb leichten Erreichens
zu halten und den Arbeitsbereich gut beleuchten zu halten.
-
Es
ist bekannt, eine Vielfalt von Gelenkträgerstrukturen in dem Zusammenhang
einer Zahnarztpraxis zu verwenden. Beispiele dieser Strukturen sind
in den Vereinigte Staaten Patenten Nummern 4,013,328 von Wolf, 4,097,919
von Bobrick et al., 4,260,376 von Litel et al., 4,332,557 (neu herausgegeben
als 31548 von Watanabe, 4,437,144 von Guenther, 4,494,177 von Matthews,
4,581,698 von Oram, 4,934,933 von Fuchs, 5,497,295 von Gehly, 5,803,905
von Allred et al., 6,213,671 von Chang et al., 6,361,320 von Yarborough,
6,543,914 von Sander und 6,568,836 von Wahl gezeigt. Die Offenbarungen
der vorhergehenden Patente sind hiermit durch Bezugnahme vollständig eingeschlossen.
-
Die
in diesen Bezugsstellen beschriebenen Trägerstrukturen umfassen eine
Vielfalt von Gelenkverbindungen ("articulating joints"), die angepasst sind, eine einstellbare
räumliche
Positionierung einer Last, wie etwa eine Lampe oder eine Instrumentenablage,
bereitzustellen. Beispielsweise zeigt das U.S. Patent Nr. 4,907,919
ein mit Führungsschiene
befestigtes bzw. spurbefestigtes ("track-mounted") Beleuchtungssystem mit einem Teleskopausleger.
Das U.S. Patent Nr. 6,543,914 zeigt eine Ausleger- und Abstützungs-
bzw. Stütz("strut")anordnung, die wechselseitig
an eine Gasdruckfeder gekoppelt ist, um ein chirurgisches Mikroskop
und Lampe zu tragen bzw. zu unterstützen. Das U.S. Neuausgabe Patent Nr.
31548 zeigt ein Dentalbetriebssystem, in welchem eine Dentalbetriebslampe
von einem drehbaren Halter bzw. Ausleger aufgehängt ist, und das U.S. Patent
Nr. 4,437,144 zeigt einen höhenverstellbaren Trägerarm mit
einer Parallelogrammverbindung.
-
Diese
vorstehend erwähnten
Lasten-tragenden Systeme bieten bestimmte Eigenschaften, die in dem
Zusammenhang einer speziellen Verwendung vorteilhaft bzw. nützlich sein
können.
Sie zeigen durch ihre Vielfalt die Wichtigkeit des Problems, wirksam
Lasten anzuordnen, während
wirtschaftlich effiziente Dentalbetätigungen möglich sind.
-
Zusammenfassung
der Erfindung
-
Im
Lichte des vorstehend erörterten
Hintergrunds betrifft die vorliegende Erfindung die Verbesserung
der Wirksamkeit bzw. Effizienz von Arbeitsabläufen bzw. Tätigkeiten in einer Zahnarztpraxis
bzw. in einem Dentallabor.
-
Die
vorliegende Erfindung umfasst ein Träger- bzw. Unterstützungssystem
für zahnärztliche Anwendungen,
das angepasst ist, eine Vielfalt von Dentalverfahrensausrüstung und
Dentalzusatzausrüstung
zu tragen bzw. zu unterstützen,
die beispielsweise ein Zahnbleichsystem, ein Dental- bzw. Zahnhärtungssystem,
ein Dental- bzw. Zahnuntersuchungssystem, ein Dental- bzw. Zahnbeobachtungs- und
Reinigungsinstrument; eine Abbildungsausrüstung; eine Röntgenstrahlenausrüstung, einen
Wurzelkanalapexlokalisator oder dergleichen oder Kombinationen davon
umfassen.
-
Das
Trägersystem
umfasst ein Mast- und Auslegersystem, wobei der Ausleger in einem
von seinen Enden beabstandeten Bereich drehbar an den Mast montiert
ist. Der Ausleger umfasst mindestens eine Struktur, die angepasst
ist, mit mindestens einer entsprechenden koppelnden Struktur in
Richtung eines Endes des Masts zur Bildung des Drehgehäuses bzw.
-fassung bzw. -gestell bzw. Gelenk- bzw. Drehzapfenanbringung ("pivot mount") ineinander zu greifen
bzw. zu rasten bzw. zu koppeln.
-
In
einem Aspekt umfasst der Ausleger mindestens eine Struktur in Richtung
eines Endes, die angepasst ist, an mindestens eine Struktur eines Dentalinstruments
oder einer -ausrüstung
zu koppeln bzw. einzurasten, und mindestens eine Struktur in Richtung
eines zweiten Endes, die angepasst ist, einen ausgleichenden Gegenstand
oder Gewicht, der mindestens eine entsprechende koppelnde Struktur umfasst,
anzukoppeln, um das Dentalinstrument oder die -ausrüstung auszugleichen
und zu erlauben, dass das Dentalinstrument oder die -ausrüstung in
einer Reihe von variiernden Anordnungen bzw. Positionen ausgeglichen
werden.
-
In
einer Ausführungsform
umfasst die Erfindung ein Trägersystem,
das angepasst ist, eine Mehrzahl von Dentalinstrumenten oder -ausrüstung zu
tragen bzw. zu unterstützen,
angepasst, eine variierende Reihe von Dentalverfahren durchzuführen, was
mindestens eine Struktur zum Ankoppeln der entsprechenden Struktur
auf dem Ausleger umfasst, wobei die Mehrzahl von Instrumenten oder
Ausrüstung
für auswechsel-
bzw. austauschbare Verbindung mit dem Trägersystem durch das Variieren
des ausgleichenden Gegenstands oder Gewichts angepasst sein kann.
In einem Aspekt kann das Trägersystem
angepasst sein, auf eine neue Weise mit einer neuen und/oder herkömmlichen
Ausrüstung
zusammen zu arbeiten bzw. zu wirken, um eine entsprechende Anordnung
bzw. Position der Verfahrensausrüstung
und eines Patientenmundes mittels der Verwendung von beispielsweise
einer Referenzvorrichtung und/oder einem Abstandshalter einzurichten und
beizubehalten. In einem anderen Aspekt stellt das Trägersystem
ein integriertes System für
das Tragen, die Vorlage und den Betrieb verschiedener Dentalverfahrensausrüstung, einzeln
oder gleichzeitig, bereit.
-
In
einer anderen Ausführungsform
umfasst ein System gemäß der Erfindung
ein organisiertes Aufbewahrungs- bzw. Lagerungssystem zur Aufbewahrung
bzw. Lagerung und Beibehaltung austauschbarer Verfahrensausrüstung, wenn
diese nicht in Verwendung ist.
-
In
einer weiteren Ausführungsform
umfasst das Trägersystem
ein integriertes Strom- und Kontrollmodul, auf die sich beispielsweise
als Stromversorgungseinheit bezogen wird. Die Stromversorgungseinheit
kann angepasst sein, Energie wie etwa elektrische Energie für das eine
oder mehrere Dentalinstrumente oder die -ausrüstung bereitzustellen, angepasst,
durch das Trägersystem
der vorliegenden Erfindung getragen bzw. unterstützt zu werden. Die Stromversorgungseinheit
umfasst mindestens eine Struktur zum Ankoppeln bzw. Ineinandergreifen bzw.
Einrasten mindestens einer entsprechenden Struktur des Masts, die
von den Enden beabstandet ist.
-
In
einem Aspekt kann die Stromversorgungseinheit angepasst sein, eine
Kontrollfunktion bzw. -funktionalität bereitzustellen, die beispielsweise
Betriebskontrollkommunikationen bzw. -datenübertragungen zwischen der Stromversorgungseinheit und
einer oder mehreren Dentalverarbeitungs- bzw. -verfahrensvorrichtungen
umfassen.
-
In
einem anderen Aspekt kann die Stromversorgungseinheit angepasst
sein, intelligente Kommunikationen mit einer oder mehreren Dentalverfahrensvorrichtungen
derart bereitzustellen, dass eine Betriebskontrollkommunikationen
zwischen der Stromversorgungseinheit und der Dentalverfahrensvorrichtung
angepasst sein kann, Kommunikationsmerkmale zu umfassen, die für eine spezielle
Verarbeitungs- bzw. Verfahrensvorrichtung geeignet sind.
-
In
einem weiteren Aspekt kann die Stromversorgungseinheit Verwendereingabeschnittstellen bzw.
-oberflächen
umfassen, die angepasst sind, Kontrolleingaben von einem Betreiber
zu empfangen und eine Status- und Kontrollrückmeldung für den Betreiber bereitzustellen.
-
In
anderen Aspekten können
die Merkmale des Trägersystems
der vorliegenden Erfindung erwünschte
Ergonomien, Transportfähigkeit,
Festigkeit, optimales Gewicht, Leichtigkeit des Zusammenbaus, Lagerfähigkeit,
Betriebsbereitschaft, Einstellbarkeit oder Positionierbarkeit umfassen,
wobei eines oder mehrere dieser in variierenden Graden zu der Wirksamkeit
der sich ergebenden Dentalverarbeitung bzw. -bearbeitung bzw. -abwicklung
bzw. Dentalverfahrens beitragen können.
-
Die
vorliegende Erfindung stellt auch ein Trägersystem bereit, das unauffällig bzw.
dezent ist, was es einer Zahnarztpraxis bzw. einem Dentallabor ermöglicht,
mit einer Anzahl solcher Trägersysteme ausgerüstet zu
sein, was die Effizienz von Arbeitsgängen in einer Zahnarztpraxis
verbessert.
-
Die
vorliegende Erfindung umfasst weiter ein Auslegergelenk bzw. -arm
("boom hinge") für die Ermöglichung
der einfachen Einstellung jeglicher Dentalausrüstung, die angepasst ist, auf
das Trägersystem
montiert zu werden, beispielsweise eine Dentalbleichbeleuchtungsquelle.
In verschiedenen Aspekten kann das Auslegergelenk angepasst sein, eine
Ausrüstungspositionierung
bereitzustellen, die für
eine große
Bandbreite von Zahnpatienten und Dentalfachmännern geeignet ist. In anderen
Aspekten kann ein Auslegergelenk gemäß der Erfindung leicht eingestellt
werden, um eine spezielle räumliche Anordnung
bzw. Positionierung von jeglicher Dentalausrüstung zu erlauben, und wenn
sie einmal positioniert ist, die Ausrüstung im Wesentlichen festgemacht
im Raum zu halten, bis eine weitere Einstellung der Ausrüstungsanordnung
bzw. -position erwünscht
ist.
-
In
einer Ausführungsform
umfasst die Erfindung ein Auslegergelenk für eine Dental- bzw. Zahnbleichlampe
mit einem Drehzapfen ("pivot"), einem Lager bzw.
Traglager ("yoke") mit zwei Seiten,
einem Schaft und mindestens einem im Inneren mit Gewinde versehenen
Reglerhandgriff bzw. Knopf bzw. Drehknopf bzw. Knauf ("knob"), der angepasst
ist, die beiden Seiten des Traglagers auf den Drehzapfen zusammen
zu drücken
bzw. zu pressen. In einer anderen Ausführungsform umfasst die Erfindung
weiter einen Zapfen bzw. Stopfen ("plug"),
um den Schaft aufzunehmen, damit der Drehzapfen bezüglich des Zapfens
rotieren bzw. sich drehen kann.
-
In
einer anderen Ausführungsform
umfasst die Erfindung eine Vorrichtung zum Dämpfen der Rotations- bzw. Drehbewegung
des Drehzapfens. In einem Aspekt kann die Vorrichtung zum Dämpfen bzw. Dämpfungsvorrichtung
eine Reibungsscheibe ("friction
washer") sein, die
zwischen dem Drehzapfen und dem Zapfen angeordnet ist. In einem
anderen Aspekt umfasst die Dämpfungsvorrichtung
eine Reibungseinlage bzw. -platte bzw. -belag bzw. Reibbelag ("friction pad"), die zwischen dem
Drehzapfenschaft und dem Zapfen angeordnet ist.
-
In
einer weiteren Ausführungsform
kann ein Schlüssel-
bzw. Spannzapfen ("spanner
plug") angepasst
sein, den Drehzapfenschaft gegen die Reibungseinlage zu drücken. In
einem Aspekt dieser Ausführungsform
kann der Schlüsselzapfen
einstellbar sein, wodurch ein einstellbares Dämpfen der Drehbewegung des
Drehzapfen bezüglich
des Zapfens bereitgestellt wird. In einem anderen Aspekt dieser
Ausführungsform
kann eine Feder angepasst sein, die Reibungseinlage gegen den Schaft
zu drücken.
In noch einer anderen Ausführungsform
der Erfindung umfasst der Schaft eine Dämpfungsvorrichtung. In einem
Aspekt dieser Ausführungsform
können
Reibungsringe an den Schaft montiert sein.
-
Diese
und andere Vorteile und Merkmale der Erfindung werden leichter in
Bezug auf die folgende detaillierte Beschreibung der Erfindung verstanden, die
in Verbindung mit den begleitenden Zeichnungen bereitgestellt wird.
-
Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
-
1 zeigt
in perspektivischer Ansicht eine Trägerstruktur für zahnmedizinische
Ausrüstung
gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
-
2 zeigt
in mehrteiliger Erhebung verschiedene Aspekte einer zahnmedizinischen
Trägerstruktur;
-
3a–3d zeigen
verschiedene Aspekte einer zahnärztlichen
Trägerstruktur;
-
4 zeigt
eine Trägerstruktur
für zahnärztliche
Anwendungen gemäß einer
anderen Ausführungsform
der Erfindung;
-
5 zeigt
in perspektivischer Ansicht eine Basis, die für das Einbeziehen in eine zahnärztliche Trägerstruktur
geeignet ist;
-
6 zeigt
in perspektivischer Ansicht einen Gegengewichtseinbauschaft für eine Trägerstruktur für zahnärztliche
Ausrüstung;
-
7 zeigt
in perspektivischer Ansicht ein Auslegergelenk für eine zahnärztliche Trägerstruktur;
-
8 zeigt
ein Auslegergelenk in Seitenerhebung;
-
9 zeigt
eine Querschnittsansicht eines Auslegergelenks gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
-
10 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Auslegergelenkdrehzapfens
gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
-
11 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Auslegergelenktraglagers
gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
-
12 zeigt einen Auslegergelenk-Horizontalschaft
gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
-
13a und 13b zeigen
Auslegergelenkscheiben gemäß den entsprechenden
Ausführungs
formen der Erfindung;
-
14 zeigt in perspektivischer Ansicht einen Auslegergelenkdrehknopf
gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
-
15 zeigt in perspektivischer Ansicht ein Auslegergelenk
bzw. -verbindung gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
-
16 zeigt in perspektivischer Unteransicht einen
Mastspitzezapfen ("mast
top plug") gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
-
17 zeigt eine Draufsicht eines Mastspitzezapfens
gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
-
18 zeigt einen Mastspitzezapfen gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung im Querschnitt;
-
19 zeigt in Zusammenbauansicht einen Mast, einen
Ausleger und ein Auslegergelenk gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung;
-
20 zeigt ein Auslegergelenk bzw. -verbindung gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung im Querschnitt;
-
21 zeigt ein Auslegergelenk bzw. -verbindung gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung im Querschnitt;
-
22 zeigt ein Auslegergelenk bzw. -verbindung gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung im Querschnitt;
-
23 zeigt einen Auslegergelenkschaft gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
-
24 zeigt eine Tabelle empirischer Daten, die eine
funktionelle Beziehung zwischen der Vorschiebe- bzw. Herausstosskraft
eines Patienten ("patient
push out force"),
dem Gelenkdrehmoment, der Federkraft und dem Federweg bzw. -auslenkung ("spring deflection") gemäß einer
Ausführungsform der
Erfindung veranschaulichen;
-
25 zeigt in grafischer Form eine funktionelle
Beziehung zwischen dem Federweg und der Vorschiebekraft eines Patienten
gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
-
26 zeigt in grafischer Form eine funktionelle
Beziehung zwischen der Federkraft und dem Federweg bzw. -verlagerung
("spring displacement") gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
-
27 zeigt in Erhebung einen Drehzapfen- und Mastspitzezapfenzusammenbau
gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung;
-
28 Zeigt einen Drehzapfen- und Mastspitzezapfenzusammenbau
gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung im Querschnitt;
-
29 zeigt in perspektivischer Unteransicht einen
Drehzapfen gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
-
30 zeigt in perspektivischer Unteransicht einen
senkrechten Drehzapfenschaft gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
-
31 zeigt einen senkrechten Drehzapfenschaft gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung im Querschnitt;
-
32 zeigt in perspektivischer Unteransicht einen
senkrechten Drehzapfenschaft gemäß einer
anderen Ausführungsform
der Erfindung;
-
33 zeigt einen senkrechten Drehzapfenschaft gemäß einer
anderen Ausführungsform
der Erfindung im Querschnitt;
-
34 zeigt in Draufsicht eine Spann- bzw. Schlüsselmutter
bzw. Hülsennuss
bzw. einen Zweilochmutterndreher ("spanner nut") gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung;
-
35 zeigt in Seitenansicht eine Schlüsselmutter
gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
-
36 zeigt in perspektivischer Unteransicht eine
Buchse bzw. Hülse
("bushing") gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
-
37 zeigt in Draufsicht eine Schlüsselmutter
gemäß einer
anderen Ausführungsform
der Erfindung;
-
38 zeigt in perspektivischer Unteransicht einen
Mastspitzezapfen gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
-
39 zeigt einen Mastspitzezapfen gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung im Querschnitt;
-
40 zeigt in Draufsicht einen Mastspitzezapfen
gemäß einer
anderen Ausführungsform
der Erfindung;
-
41 zeigt in Zusammenbauansicht einen Mastspitzezapfen-
und Drehzapfenzusammenbau gemäß einer
anderen Ausführungsform
der Erfindung;
-
42 zeigt in perspektivischer Ansicht verschiedene
Komponenten eines Kugelgelenks gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
-
43 zeigt in auseinander gezogener perspektivischer
Ansicht einen Vorderzusammenbau für einen Ausleger einer Trägerstruktur
für zahnärztliche Ausrüstung;
-
44 zeigt in perspektivischer Schnittansicht Komponenten
eines Kugelgelenks gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung;
-
45 zeigt in perspektivischer Ansicht einen Mutterplatten
("nut plate")- und Federzusammenbau
gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung
-
46 zeigt in perspektivischer Unteransicht eine
Kugelschale gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
-
47 zeigt in perspektivischer Ansicht eine Kugelschale
gemäß einer
anderen Ausführungsform der
Erfindung;
-
48 zeigt in perspektivischer Ansicht einen Kugelgelenkzusammenbau
gemäß einer
anderen Ausführungsform
der Erfindung;
-
49 zeigt in perspektivischer Ansicht einen Kugelgelenkdrehknopf
gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
-
50 zeigt eine Trägerstruktur für zahnärztliche
Ausrüstung,
die eine Dental- bzw. Zahnbleichlampe umfasst, gemäß einer
Ausführungsform der
Erfindung;
-
51 zeigt eine Trägerstruktur für zahnärztliche
Ausrüstung,
die eine Dental- bzw. Zahnbleichlampe umfasst, gemäß einer
Ausführungsform der
Erfindung;
-
52 zeigt einen Teil einer Trägerstruktur für zahnärztliche
Ausrüstung,
der eine Dental- bzw. Zahnbleichlampe umfasst, gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
-
53 zeigt eine Vorrichtung zum Koppeln der Lippen
eines Patienten an eine Dental- bzw. Zahnbleichlampe und damit an
eine Trägerstruktur für zahnärztliche
Ausrüstung,
gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
-
54 zeigt eine Trägerstruktur für zahnärztliche
Ausrüstung,
die eine endoskopische Vorrichtung wie einen endoskopischen Zahnhobel ("tooth planer") umfasst, gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
-
55 zeigt eine Trägerstruktur für zahnärztliche
Ausrüstung,
die eine endodontische Apexlokalisier- bzw. -positioniervorrichtung
umfasst, gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
-
56 zeigt einen Teil einer Trägerstruktur für zahnärztliche
Ausrüstung,
die eine Röntgenstrahlenfilmträgerstruktur
umfasst, gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
-
57 zeigt einen Teil einer Trägerstruktur für zahnärztliche
Ausrüstung,
die eine elektronische Röntgenstrahlenabbildungssensorträgerstruktur
umfasst, gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
-
58 zeigt eine Trägerstruktur für zahnärztliche
Ausrüstung,
die eine Ultraschallabbildungsvorrichtung umfasst, gemäß einer
Ausführungsform der
Erfindung;
-
59 zeigt eine Dentalzusammensetzungsschale zur
Verwendung mit einer Trägerstruktur
gemäß den Prinzipien
der Erfindung.
-
Detaillierte
Beschreibung der Erfindung
-
Wenn
nicht auf andere Weise definiert, haben alle hierin verwendeten
technischen und wissenschaftlichen Begriffe die gleiche Bedeutung,
wie sie im Allgemeinen von einem Fachmann verstanden werden, der
für diese
Erfindung zuständig
ist. Obwohl jegliche Verfahren, Vorrichtungen und Materialien ähnlich oder
gleich den hierin beschriebenen in der Ausführung oder dem Testen der Erfindung
verwendet werden können,
werden die bevorzugten Verfahren, Vorrichtungen und Materialien
nun beschrieben.
-
Alle
hierin erwähnten
Veröffentlichungen sind
hierin durch Bezugnahme für
den Zweck des Beschreibens und Offenbarens von beispielsweise den Gestaltungen
und Methodologien, die in den Veröffentlichungen beschrieben
sind und die im Zusammenhang mit der vorliegend beschriebenen Erfindung
verwendet werden können,
eingeschlossen. Die vorstehend, nachstehend und innerhalb des Texts
aufgeführten
oder erörterten
Veröffentlichungen
sind allein für
deren Offenbarung vor dem Anmeldetag der vorliegenden Erfindung
bereitgestellt. Nichts hierin sollte als ein Zugeständnis konstruiert werden,
dass die Erfinder nicht berechtigt sind, eine solche Offenbarung
gemäß früherer Erfindung
zurückzudatieren.
-
Die
nachstehend ausgeführte
detaillierte Beschreibung ist als eine Beschreibung der vorliegend bevorzugten
Vorrichtung, die in Übereinstimmung
mit Aspekten der vorliegenden Erfindung bereitgestellt wird, beabsichtigt,
und ist nicht beabsichtigt, die einzigen Formen zu repräsentieren,
in welchen die Erfindung ausgeführt
oder verwendet werden kann. Sie ist vielmehr zu verstehen, dass
die gleichen oder äquivalenten
Funktionen und Komponenten durch unterschiedliche Ausführungsformen
bewerkstelligt werden können,
die auch beabsichtigt sind, innerhalb des Sinns und des Umfangs
der Erfindung umfasst zu sein.
-
Das
Trägersystem
der vorliegenden Erfindung kann angepasst sein, eine große Vielfalt
von Ausrüstung
für zahnärztliche
Anwendungen zu tragen bzw. zu unterstützen. Beispielsweise ist die
Trägerstruktur
der vorliegenden Erfindung angepasst, Chemikalienaktivierungsausrüstung wie
Dentalbleich- und Dentalhärtungsstrahlenquellen,
Dentalabbildungsausrüstung
wie Röntgenstrahlenpositionierungsausrüstung, Röntgenstrahlenerfassungsausrüstung, umfassend
Film- und elektronische Sensoren, endoskopische Abbildungsausrüstung, Ultraschallabbildungsausrüstung und
verschiedene andere Abbildungsausrüstung, wie die, welche es jetzt
gibt oder welche es im Sachgebiet der Zahnheilkunde geben kann,
zu tragen bzw. zu unterstützen.
-
Das
Trägersystem
umfasst einen Ausleger, einen Mast und eine Basis in beispielsweise
modularer Form.
-
Der
Ausleger umfasst mindestens eine Struktur, die von seinen Enden
beabstandet und angepasst ist, an eine entsprechende Struktur in
Richtung eines Endes des Masts zu koppeln bzw. zu rasten bzw. ineinander
zu greifen, um den Ausleger drehbar an den Mast zu montieren, wenn
der Mast und der Ausleger sich aneinander legen bzw. gepaart werden.
-
Der
Ausleger umfasst mindestens eine Struktur in Richtung eines Endes,
die angepasst ist, an eine entsprechende Struktur an einem Dentalinstrument
oder einer -ausrüstung
zu koppeln, um das Dentalinstrument an den Ausleger zu montieren, wenn
der Ausleger und das Instrument sich aneinander legen bzw. gepaart
werden.
-
Der
Ausleger umfasst weiter mindestens eine Struktur in Richtung eines
zweiten Endes, die angepasst ist, an eine entsprechende Struktur
eines ausgleichenden Gegenstands oder Gewichts zu koppeln, wenn
der Ausleger und der Gegenstand sich aneinander legen bzw. gepaart
werden.
-
Der
Mast umfasst mindestens eine Struktur, die von seinen Enden beabstandet
und angepasst ist, an eine entsprechende Struktur auf einer Stromversorgungseinheit
zu koppeln, wenn sich der Mast und die Stromversorgungseinheit aneinander
legen bzw. gepaart werden.
-
Der
Mast umfasst mindestens eine Struktur in Richtung eines zweiten
Endes, die angepasst ist, an eine entsprechende Struktur einer Trägerbasis
zu koppeln, wenn sich der Mast und die Trägerbasis aneinander legen bzw.
gepaart werden.
-
Das
Wort Struktur, wie hierin in Bezug auf die Referenzvorrichtung,
den Abstandshalter, das Lampensystem, den Mast, den Ausleger, die
Stromversorgungseinheit, die Basis und den ausgleichenden Gegenstand
oder Gewicht oder jegliche anderen Komponenten des Trägersystems
verwendet, betrifft den Teil einer Komponente, der geformt ist,
mit einem entsprechenden Teil einer angrenzenden Komponente zusammenzupassen
bzw. zusammenzukoppeln bzw. ineinander zu rasten bzw. zu greifen.
Es umfasst Teile der vorstehend aufgeführten Komponenten, die durch
Formen, Gießen,
Bearbeitung oder jegliches andere geeignete Verfahren geformt werden,
oder Teile, die einzeln bzw. getrennt gebildet werden und anschließend zusammengebaut
werden.
-
Geeignete
Kopplungsstrukturen umfassen, sind aber nicht beschränkt auf
Zungen bzw. Laschen und Vertiefungen ("tongues and grooves"), Pfosten und Sockel ("posts and sockets"), schwenkbare Haken
und Sockel ("swingable
hooks and sockets"), rückstellfähige Halter
und Sockel ("resilient
clips and sockets"),
zungen- oder flügelartige
Elemente und Schlitze, Kugel und Hohlraum bzw. Vertiefung, Kugel und
Sockel, Schraube und Scheibe („screw
and washer"), Vertiefungen
und Vorsprünge,
Kanäle
und Stäbe
bzw. Drähte
oder Kabel, und so weiter, von denen einige weiter unten genauer
in Einzelheit beispielhaft aufgeführt sind. Das Lichtsystem der
vorliegenden Erfindung kann leicht auf einen Patienten ausgerichtet
werden und ist ergonomisch sowohl für rechtshändische als auch linkshändische
Verwender kompatibel. Weiter sind die Teile des Lichtsystems trenn- bzw.
separierbar und modular, wie vorstehend erwähnt, so dass das Lichtsystem
leicht zusammenzubauen, zu zerlegen, zu verpacken, zu verschicken oder
zu transportieren ist. Zusätzlich
können
einzelne Teile oder Module zur Reparatur oder zur Aufrüstung eingeschickt
werden.
-
1 zeigt
eine Trägerstruktur 100 für zahnärztliche
Ausrüstung
gemäß einer
Ausführungsform der
Erfindung. Wie veranschaulicht, umfasst die Trägerstruktur 100 eine
Basis 102 und ein Gelenkträgerelement 104. Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung umfasst die Basis einen Körperteil ("body portion") 106. Die Basis 102 ist
angepasst, an das Gelenkträgerelement 104 durch
das Aufnehmen eines Kopplungsmerkmals 108 (siehe nachstehende 3a)
des Gelenkträgerelements 104 zu
koppeln. Das Kopplungsmerkmal 108 ist angepasst, das Gelenkträgerelement 104 im
Wesentlichen fixiert bzw. festgemacht an das Körperteil 106 zu koppeln.
-
In
einer Ausführungsform
umfasst das Gelenkträgerelement
einen Mast 101 und einen Ausleger 103. Der Mast 101 und
der Ausleger 103 sind durch ein Auslegergelenk 105 aneinander
gekoppelt, das die Auslegergelenkdrehknöpfe 109, 111 umfasst.
-
In
der Ausführungsform
von 1 umfasst ein vorderes Ende des Auslegers 103 eine
Struktur wie ein Instrumenten- oder Vorrichtungskopplungsmerkmal 98.
Obwohl eine große
Vielfalt von Vorrichtungskopplungsmerkmalen innerhalb des Umfangs der
Erfindung liegen, ist das veranschaulichte Vorrichtungskopplungsmerkmal
ein Kugelgelenk.
-
In
verschiedenen Ausführungsformen
umfasst der Ausleger 103 der Trägerstruktur 100 eine zweite
Struktur wie ein Auslegerkontrollmerkmal, das angepasst ist, ein
Gravitationsdrehmoment auszugleichen, das durch eine Lastmasse erzeugt
wird, die an das Vorrichtungs-koppelnde Merkmal gekoppelt ist. In
der veranschaulichten Ausführungsform
beispielsweise umfasst ein hinteres Ende des Auslegers 103 eine
Auslegerausgleichs- bzw. -gegengewicht 107. Ein Fachmann
erkennt jedoch, dass eine große Vielfalt
von Auslegerkontrollmerkmalen, wie beispielsweise Drehstab- bzw.
Torsionsfedern und Spannfedern, anwendbar sind, um den Ausleger 103 zu
kontrollieren, und befinden sich innerhalb des Umfangs der Erfindung.
-
In
einer Ausführungsform,
wie veranschaulicht, umfasst der Körperteil 106 eine
Mehrzahl von Stangen bzw. Streben 110, die in einer radialen
Anordnung bzw. Ausrichtung bezüglich
einander derart angeordnet sind, dass eine entsprechende Mehrzahl von
nahen bzw. proximalen Enden 112 der Stangen 110 nahe
zu dem Kopplungsmerkmal 108 angeordnet sind, und eine entsprechende
Mehrzahl von entfernten bzw. distalen Enden 114 der Stangen 110 entfernt
von dem Kopplungsmerkmal 108 angeordnet sind. In verschiedenen
Ausführungsformen
können die
Stangen 110 und/oder der Körperteil 106 aus einem
einzelnen integralen Element bestehen oder können ein Zusammenbau von einzelnen
Komponenten sein.
-
Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung, wie veranschaulicht, umfasst die Basis 102 fünf Stangen 110,
die radial bzw. sternförmig
in einer im Wesentlichen symmetrischen, im Wesentlichen coplanaren
und im Wesentlichen waagrechten Ausrichtung angeordnet sind. Eine
unterschiedliche Zahl von Stangen ist auch ins Auge gefasst.
-
In
einer anderen Ausführungsform
der Erfindung kann der Körperteil 106 eine
Komponente umfassen, die eine Scheibenform, eine halbrunde Form bzw.
Halbkugelform, eine abgeflachte Halbkugelform, eine halbellipsoide
Form, eine abgeflachte halbellipsoide Form, eine konische bzw. Kegel(stumpf)form,
eine abgeflachte konische Form und eine große Vielfalt anderer Formen
gemäß den verschiedenen
Erfordernissen der Erfindung, einschließlich funktioneller und ästhetischer
Erfordernisse, einer speziellen Ausführungsform aufweist.
-
In
einem weiteren Aspekt gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung umfasst die Basis 102 eine Lager- bzw. Lagerungs-
bzw. Tragvorrichtung ("bearing
device"), die angepasst
ist, eine Bewegung der Dentalausrüstungsträgerstruktur 100 bezüglich einer
tragenden bzw. unterstützenden
Oberfläche wie
ein Fußboden
zu erleichtern. Gemäß einer
Ausführungsform,
wie veranschaulicht, umfasst die Tragvorrichtung eine Mehrzahl von
Rollrädern
(„caster wheels") 116. In
einer Ausführungsform
ist die Mehrzahl von Rollrädern
an entsprechenden Enden 114 der Mehrzahl von Stangen 110 angeordnet.
In einer anderen Ausführungsform
sind die Rollräder
in der Nähe
bzw. benachbart einer Peripherie bzw. äußeren Umfangs einer scheibenförmigen Basis
angeordnet.
-
In
noch einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung umfasst die Mehrzahl von Rollrädern 116 eine entsprechende
Mehrzahl von Bremsvorrichtungen. In einem weiteren Aspekt umfasst
jede der Mehrzahl von Bremsvorrichtungen einen einzelnen Aktivierungshebel 120.
In einer anderen Ausführungsform
der Erfindung ist eine einzelne gemeinsame Aktivierungsvorrichtung
angepasst, jede der Mehrzahl von Bremsvorrichtungen zu betätigen.
-
In
noch einer anderen Ausführungsform
der Erfindung wird eine einzelne gemeinsame Bremsvorrichtung verwendet.
Gemäß einer
Ausführungsform der
Erfindung umfasst beispielsweise die Basis 102 einen Bremsbackenmechanismus,
der angepasst ist, einen Bremsbacken von benachbart einer unteren Oberfläche des
Körpers 106 in
Richtung eines Fußbodens
derart nach unten zu zwingen bzw. zu treiben, dass, wenn der Bremsbacken
den Boden einbezieht, eine Reibungskraft zwischen einer unteren Oberfläche des
Bremsbackens und dem Fußboden eine
seitliche Bewegung der Trägerstruktur 100 bezüglich des
Fußbodens
verhindert.
-
In
einem weiteren Aspekt gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung umfasst die Mehrzahl von Rollrädern 116 eine entsprechende
Mehrzahl von Reifen 122. In verschiedenen Ausführungsformen
können
diese Reifen aus verschiedenen Materialien geformt sein, die allein
oder in Kombination verwendet werden. Solche Materialien umfassen
beispielsweise Elastomere wie natürlichen Latexgummi, Kraton® Gummis
wie Styrol-Butadien und Styrol-Isopren,
Nitrilgummi, Polyurethan, Neopren, Polybutadien, Polyisobutylen;
Thermoplasten und Duroplasten wie Polypropylen, Polyethylen, ultrahochmolekulares Polyethylen
(UHMWPE), Polytetrafluorethylen (PTFE-Teflon), Polyvinyldifluorid
(PVDF), Polyamid (Nylon), Polyaramid (Kevlar), Acetalkunststoff
(Delrin), Polystyrol, Polyester, Bakelit; und verstärkte Verbundstoffe,
beispielsweise umfassend jegliches der vorstehenden zusammen mit
Verstärkungsmaterialien
wie Glasfaser, Kohlefaser, Cellulose, Hanf und jegliches andere
Verstärkungsmaterial,
welches dem Fachmann bekannt sein kann.
-
Gemäß einer
speziellen Ausführungsform der
Erfindung können
die Reifen 122 der Rollräder 116 pneumatisch,
halbpneumatisch oder massiv sein. In noch weiteren Ausführungsformen
können die
Rollräder 116 ohne
Reifen vorliegen und können Umfangsoberflächen aus
Metall oder polymerbeschichtetem Metall wie beispielsweise Epoxid-beschichteter
Stahl aufweisen.
-
Es
sollte jedoch bemerkt werden, dass die Tragvorrichtung überhaupt
keine Rollräder
umfassen kann, aber eine Luftlagerung bzw. -tragvorrichtung umfassen
kann, die durch das aktive Pumpen oder Ablassen von Druckluft durch
Leitungen und/oder Öffnungen
in einer unteren Oberfläche
der Basis gebildet wird und angepasst ist, Reibung zwischen der unteren
Oberfläche
der Basis und dem Fußboden
zu verringern. Andere Vorrichtungen ohne Rollräder umfassen gemäß entsprechenden
Ausführungsformen der
Erfindung Polymergleiter, die beispielsweise aus verstärktem PTFE
oder aus UHMWPE gebildet sind.
-
2 zeigt
in mehrteiliger Erhebung einen Vorrichtungsträger 200 für zahnärztliche
Anwendungen gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung. Die 2 – Veranschaulichung stellt
in gewisser Einzelheit die Komponenten des Gelenkelements 104 von 1 dar.
-
In
einem veranschaulichtem Aspekt umfasst der Vorrichtungsträger 200 einen
Ausleger mit einer Struktur, beispielsweise ein Auslegergelenk wie
ein Auslegerdrehlager bzw. Auslegerdreharm bzw. Auslegerdrehgelenk
("pivotal boom hinge") 202 mit
mindestens zwei Freiheitsgraden. Im einzelnen weist das Auslegerlager
bzw. -gelenk ("boom
hinge") 202 in der
veranschaulichten Ausführungsform
einen ersten Freiheitsgrad, umfassend eine Drehbewegung um eine
im Wesentlichen senkrechte Achse, und einen zweiten Freiheitsgrad,
umfassend eine Drehbewegung um eine im Wesentlichen waagrechte Achse,
auf. In der gezeigten Ausführungsform
kann die Drehung um die im Wesentlichen waagrechte Achse durch Einbeziehen
mindestens einer Struktur innerhalb des Auslegerlagers bzw. -gelenks 202,
die mindestens eine oder alle der folgenden umfassen kann, beispielsweise
ein Auslegergelenk(trag)lager 212 – und ein Auslegergelenkdrehzapfen 210 – Zusammenbau
mit einem Lager- bzw. Gelenkschaft 208, der zwischen dem
Auslegergelenklager 212 und dem Auslegergelenkdrehzapfen 210 angeordnet
ist, bewirkt werden.
-
Eine
Drehung um die im Wesentlichen senkrechte Achse wird durch das Einbeziehen
eines Auslegerdrehzapfenschafts 234, der innerhalb einer
im Wesentlichen senkrechten Bohrung eines Mastspitzezapfens 242 angeordnet
ist, innerhalb des Auslegerlagers bzw. -gelenks 202 bewirkt.
Beispielhafte Ausführungsformen
und Aspekte von Auslegerlagern bzw. -gelenken gemäß der Erfindung
werden nachstehend in zusätzlichem
Detail erörtert.
-
Wie
vorstehend in Bezug auf 1 erörtert, umfasst das Gelenkträgerelement
einen Mast 101 und einen Ausleger 103. In der
veranschaulichten Ausführungsform,
wie in 2 sichtbar, ist sowohl der Mast als auch der Ausleger
gekrümmt
bzw. gebogen.
-
Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung ist die Krümmung
bzw. Biegung des Auslegers 103 eine im Wesentlichen kreisförmige Krümmung. Gemäß einer
anderen Ausführungsform
der Erfindung kann die Krümmung
eines Auslegers eine nicht-kreisförmige Krümmung, wie beispielsweise eine
elliptische bzw. ellipsoide Krümmung,
eine ovale bzw. eiförmige
Krümmung
und eine nicht-monotone Krümmung
wie eine „S"-Kurve bzw. -Krümmung umfassen.
-
Ein
Vorteil der veranschaulichten Krümmung des
Masts und des Auslegers ist, dass sie die Verwendung von Fußbodenfläche optimiert,
was ansonsten einen überfüllten Dentaluntersuchungsraum darstellen
kann. Beispielsweise kann die Krümmung des
Masts 101 erlauben, dass ein größerer Teil der Basis 102 innerhalb
einer Vertiefung bzw. Aussparung 215 unter beispielsweise
einem Dentaluntersuchungsstuhl 150, einem Tisch oder einem
anderen Stück
der Ausrüstung
in einem Dentaluntersuchungsraum aufgenommen werden kann. Auf diese Weise
kann anderweitig nutzbarer Raum außerhalb der Vertiefung 215 erhalten
bleiben. In einem anderen Aspekt kann die Krümmung des Masts 101 und des
Auslegers 103 ästhetisch
ansprechend sein, und deshalb zu dem Dekor bzw. der Dekoration der
Zahnarztpraxis bzw. des Dentallabors beitragen. Nichtsdestotrotz
können
der Mast und/oder der Ausleger gemäß spezieller Ausführungsformen
der Erfindung im Wesentlichen gerade sein.
-
Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung kann sowohl der Mast als auch der Ausleger angepasst
sein, um Signalvorrichtungen und/oder Massen- bzw. Volumenübertragungsvorrichtungen zu
tragen bzw. zu unterstützen.
Beispielhafte Signalvorrichtungen können Fasersignalträger wie
einige metallische, keramische Drähte oder Drähte aus leitfähigem Polymer
oder optische Fasern umfassen. Zusätzlich können beispielhafte Signalvorrichtungen Nicht-Faser-Signalträger wie
Radiofrequenzwellenleiter umfassen. Beispielhafte Massentransportvorrichtungen
umfassen beispielsweise flexible Polymer- oder Metallschläuche, die
an die Beförderung von
Druckluft oder Wasser angepasst sind.
-
In
der veranschaulichten Ausführungsform sind
der Mast und der Ausleger auch angepasst, eine Stromverkabelung
für das
Dentalinstrument oder die -ausrüstung
zu tragen bzw. zu unterstützen.
-
Gemäß einer
Ausführungsform
kann der Mast eine konkave und eine konvexe Seite umfassen, die
eine Krümmung
in einer Ebene senkrecht zu dem Fußboden definieren. Mindestens
eine Stromversorgungseinheit mit mindestens einer Struktur, wie
ein Befestigungskabel, kann an eine Struktur des Masts, beispielsweise
ein Kanal bzw. Fassungsprofil bzw. eine Rinne auf einer konvexen
Seite des gekrümmten
Masts, angebracht sein. Wie veranschaulicht, umfasst die Stromversorgungseinheit
eine Kontrollvorrichtung bzw. Steuerung bzw. einen Regler zum Kontrollieren
bzw. Regeln des Lampensystems.
-
3a zeigt
eine erhöhte
Rückansicht
eines beispielhaften Masts 101 gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung. Wie gezeigt, umfasst der Mast einen Kabel- bzw. Drahtkanal 152,
der in Längsrichtung
in einer äußeren Oberfläche des
Masts angeordnet ist. In der veranschaulichten Ausführungsform kann
sich dieser Kabelkanal 152 von einem unteren Ende des Masts 101 zu
einem oberen Ende des Masts 101 erstrecken.
-
3b zeigt
einen Mast 101 gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung im Querschnitt. In 3b ist
ein Profil des Kabelkanals 152 sichtbar, das zeigt, dass
es einen vertieften Hohlraum nach Innen einer ansonsten im Wesentlichen
elliptischen zylindrischen äußeren Oberfläche 154 des
Masts 101 umfasst. Der Kabelkanal 152 kann einen
ersten und einen zweiten Falz bzw. Ansatz bzw. Lippe 156 umfassen.
Gemäß der veranschaulichten
Ausführungsform
können
der erste und der zweite Falz 156 sich im Wesentlichen
entlang der Länge
des Kabelkanals 152 von dem unteren Ende zu dem oberen
Ende des Masts 101 erstrecken. Gemäß anderer Ausführungsformen
können
die Falze 156 jedoch eingedrückt bzw. eingekerbt bzw. verzahnt
sein, um intermittierende Vorsprünge
entlang der Länge
des Kabelkanals 152 zu bilden.
-
Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung kann der Mast aus einem Metall oder einer metallischen
Legierung, wie rostfreier Stahl, extrudiertes Aluminium, eine Legierung
wie Ni/Ti-Legierung; jeglichen amorphen Metallen, umfassend die
von Liquid Metal, Inc. erhältlichen
oder ähnliche,
wie die im U.S. Patent Nr. 6,682,611 und in der U.S. Patentanmeldung
Nr. 2004/0121283 beschriebenen, deren gesamte Inhalte hierin durch
Bezugnahme eingeschlossen sind, gebildet sein.
-
Gemäß einer
anderen Ausführungsform
der Erfindung kann der Mast aus jeglichem polymeren Material gebildet
sein. Geeignete Polymere umfassen Polyethylen, Polypropylen, Polybutylen,
Polystyrol, Polyester, Acrylpolymere, Polyvinylchlorid, Polyamid
oder Polyetherimid wie ULTEM®; eine polymere Legierung
wie Xenoy®-Harz,
welche ein Komposit bzw. Verbundstoff aus Polycarbonat und Polybutylenterephthalat
ist, oder Lexan®-Kunststoff, welcher ein
Copolymer aus Polycarbonat und Isophthalatterephthalatresorzinharz
ist (alle von GE Plastics erhältlich),
flüssigkristalline
Polymere bzw. Flüssigkristallpolymere,
wie etwa ein aromatischer Polyester oder ein aromatisches Polyesteramid,
enthaltend als Bestandteil mindestens eine Verbindung, ausgewählt aus
der Gruppe, bestehend aus einer aromatischen Hydroxycarbonsäure (wie
etwa Hydroxybenzoat (steifes Monomer), Hydroxynaphthoat (flexibles
Monomer)), einem aromatischen Hydroxyamin und einem aromatischen
Diamin (beispielhaft in US-Patent Nrn. 6,242,063, 6,274,242, 6,643,552
und 6,797,198 beschrieben, deren Inhalt hierin durch Bezugnahme eingeschlossen
ist), Polyesterimidanhydride mit endständiger Anhydridgruppe oder
Seitenanhydride (beispielhaft im US-Patent Nr. 6,730,377 beschrieben, dessen
Inhalt hierin durch Bezugnahme eingeschlossen ist) oder Kombinationen
davon.
-
Zusätzlich können auch
jegliche polymeren Verbundstoffe wie technische Prepregs oder Verbundstoffe,
welche Polymere, gefüllt
mit Pigmenten, Kohlenstoffteilchen, Siliziumdioxid, Glasfasern,
leitfähigen
Teilchen, wie etwa Metallteilchen oder leitfähige Polymere, oder Mischungen
davon, sind, verwendet werden. Zum Beispiel kann eine Mischung bzw. Blend
aus Polycarbonat und ABS (Acrylnitrilbutadienstyrol) für das Lampengehäuse und
den Lampenkopf verwendet werden.
-
3c zeigt
eine Kanalabdeckung 225 gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung. Die Kanalabdeckung von 3c umfasst
ein Plattenelement 226 und einen ersten und einen zweiten
Vorsprung 227, 236. Der erste und der zweite Vorsprung 227, 236 sind
im Wesentlichen senkrecht zu einer rückseitigen Oberfläche 238 des
Plattenelements 226 angeordnet. Zusätzlich sind ein erster und
ein zweiter Vorsprung von den Längskanten 239, 241 des
Plattenelements 226 nach innen angeordnet. Jeder Vorsprung 227, 236 umfasst
einen winkelförmigen
bzw. gewinkelten Widerhaken bzw. Stachel ("angled barb") 243, 245 mit einer
entsprechenden Rückenoberfläche 249, 251.
Dementsprechend umfasst jede Seite der Kanalabdeckung 225 eine
entsprechende Längsvertiefung 253, 255,
die angepasst sind, mechanisch an einen entsprechenden der Falze 156 des
Kabelkanals 152 gekoppelt zu werden. Dieses mechanische
Koppeln kann in der Beibehaltung der Kanalabdeckung 225 benachbart
bzw. neben dem Kabelkanal 152 resultieren und bewirkt das Verschließen des
Kabelkanals 152.
-
Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung ist die Kanalabdeckung 225 relativ unflexibel bzw.
unbeweglich bzw. starr, und das Verschließen des Kabelkanals 152 ist
im Wesentlichen dauerhaft. Gemäß einer
anderen Ausführungsform
der Erfindung ist die Kanalabdeckung 225 relativ flexibel
bzw. biegsam bzw. beweglich, und die Kanalabdeckung 225 ist
deshalb leicht nach einer anfänglichen
Installation zu entfernen und austauschbar.
-
In
einer Ausführungsform
der Erfindung kann die Kanalabdeckung 225 aus einem Material
gebildet sein, das ein Elastomer wie die vorstehend erwähnten umfasst.
-
Gemäß einer
anderen Ausführungsform
der Erfindung kann die Kanalabdeckung 225 aus einer metallischen
Substanz, wie beispielsweise Aluminium, Stahl, rostfreier Stahl,
oder die vorstehend in Verbindung mit der Konstruktion des Masts
erwähnten
Materialien, gebildet sein. Gemäß noch anderer Ausführungsformen
der Erfindung können
Kombinationen der vorhergehenden Materialien oder von anderen Materialien,
zusammen mit oder ausgeschlossen der vorhergehenden Materialien,
gemäß den Erfordernissen
einer speziellen Ausführungsform
verwendet werden.
-
In
einer anderen Ausführungsform
der Erfindung kann der Ausleger 103 (wie in 2 gezeigt) auch
einen Kabel- bzw. Drahtkanal in einer Weise ähnlich der in 3b bezüglich des
Masts 101 veranschaulichten Ausführungsform umfassen. In einem
solchen Fall kann eine Kanalabdeckung 225 wie die von 3c auch
eingesetzt werden, um den Kabelkanal des Auslegers 103 abzudecken.
-
3d zeigt
einen Ausleger 103 gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung im Querschnitt. In der veranschaulichten Ausführungsform
von 3d umfasst der Ausleger 103 keinen Kabelkanal. Statt
dessen ist der Ausleger 103 im Wesentlichen hohl mit einem
axialen Hohlraum 259, der in ihm angeordnet ist. Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung können
beispielsweise Kabel bzw. Drähte und/oder
Rohre bzw. Schläuche
innerhalb des axialen Hohlraums 259 angeordnet sein und
getragen bzw. unterstützt
werden.
-
Der
Ausleger kann aus einem oder mehreren der gleichen Materialien,
wie vorstehend für
die Konstruktion des Masts erwähnt,
oder aus einem unterschiedlichen Material gebildet sein. Gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung kann der Ausleger aus extrudiertem Aluminium gebildet
sein.
-
Indem
wieder Bezug auf 3a genommen wird, umfasst der
Mast 101 gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung ein Struktur oder Kopplungsmerkmal 108. Das
Kopplungsmerkmal 108 kann angepasst sein, den Mast 101 an
seinem unteren Ende an eine Basis 106 (wie beispielsweise
in 2 gezeigt) zu koppeln. Gemäß einer veranschaulichten Ausführungsform
der Erfindung umfasst das Kopplungsmerkmal 108 einen Zapfen
bzw. Stopfen bzw. Spund 264. In der veranschaulichten Ausführungsform
umfasst der Zapfen 264 eine im Wesentlichen zylindrische äußere Oberfläche und
kann angepasst sein, innerhalb einer Struktur in der Basis 106,
wie ein Hohlraum bzw. Vertiefung mit einer im Wesentlichen zylindrischen
inneren Oberfläche 266 (wie
beispielsweise in 2 gezeigt), aufgenommen zu werden.
-
Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung kann der Zapfen 264 im Wesentlichen massiv sein
und beispielsweise als ein integrales Gussteil gebildet sein. Gemäß einer
anderen Ausführungsform
der Erfindung kann der Zapfen 264 als ein Zusammenbau von
Komponenten gebildet sein.
-
Gemäß noch einer
anderen Ausführungsform
der Erfindung kann das Kopplungsmerkmal einen Vorsprungsteil (nicht
gezeigt) umfassen. Der Vorsprungsteil kann angepasst sein, innerhalb
des inneren Hohlraums 268 des Masts 101 aufgenommen
zu werden. Der Vorsprungsteil kann innerhalb des inneren Hohlraums 268 durch
beispielsweise eine Reibungskraft-Passung oder durch ein oder mehrere
mit Gewinde versehene Verbindungselemente bzw. Befestigungsmittel
oder durch Federstifte oder andere Befestigungsmittel gemäß verschiedener
Ausführungsformen
der Erfindung festgehalten bzw. beibehalten werden.
-
In
einem weiteren Aspekt der Erfindung, gemäß einer Ausführungsform,
kann das Kopplungsmerkmal 108 eine Ausrichtungs- bzw. Aufstellungsvorrichtung 269 umfassen.
In einer Ausführungsform der
Erfindung kann die Ausrichtungsvorrichtung 269 ein Zapfen
bzw. Dübel
oder Stift wie ein Stahlmaschinenstift sein. In der veranschaulichten
Ausführungsform
kann der Stift ein im Wesentlichen zylindrischer Stahlstift sein,
der innerhalb einer Bohrung angeordnet und im Wesentlichen senkrecht
zu einer Längsachse
des Zapfens 264 ausgerichtet ist. In anderen Ausführungsformen
(hier nicht veranschaulicht) kann die Ausrichtungsvorrichtung 269 ein
Stift mit rechteckigem Querschnitt, ein Flachkeil, eine Scheibenfeder
("Woodruff key"), ein Spannstift
oder eine andere Aufstellungs- bzw. Ausrichtungsvorrichtung, wie
sie einem Fachmann bekannt ist, sein.
-
In
einem anderen Aspekt der Erfindung dient die Aufstellungs- bzw.
Ausrichtungsvorrichtung 269 dazu, den Mast 101 in
einer speziellen Ausrichtung bezüglich
der Basis 102 (wie in 1 gezeigt)
beizubehalten. Gemäß einer
Ausführungsform
behält
diese Orientierung die Ausrichtung der Krümmungsebene des Masts mit einer
der Stangen bzw. Streben 110 der Basis bei.
-
In
einer Ausführungsform
kann der Mast 101 eine einheitliche äußere Abmessung bzw. Dimension entlang
seiner Länge
aufweisen, wie in 1 gezeigt. In einer anderen
Ausführungsform
kann der Mast 101 eine uneinheitliche äußere Abmessung bzw. Dimension
entlang seiner Länge
aufweisen, wie in 4 gezeigt.
-
4 zeigt
eine Dentalausrüstungsträgerstruktur
gemäß einer
anderen Ausführungsform
der Erfindung. Wie aus der Veranschaulichung von 4 ersichtlich,
muss die Konfiguration des Masts und auch des Auslegers nicht streng
rohr- bzw. schlauchförmig
sein. Beispielsweise umfasst die Trägerstruktur 100' von 4 einen
Mast 262, der Seiten aufweist, die bezüglich einander als eine Funktion der
Höhe entlang
des Masts auseinander laufen und anschließend zusammenlaufen. Wie in
der veranschaulichten Ausführungsform
gezeigt, ist ein Querschnittsbereich des Masts in einem zentralen
Bereich 263 dementsprechend größer als die entsprechenden
Querschnitte des Masts in einem oberen Bereich 265 und
einem unteren Bereich 267.
-
In 4 weist
der Mittelbereich des Masts 101 eine größere Abmessung bzw. Dimension
als andere Teile des Masts auf. In einem Aspekt kann dieser Mittelbereich
mit der Montagestelle bzw. -position der Stromversorgungseinheit 261 zusammen
fallen bzw. übereinstimmen.
In einem anderen Aspekt kann der breitere Bereich des Masts 101 abgeflacht
sein, um eine Stromversorgungseinheit 261 aufzunehmen. In
einem dritten Aspekt kann der breitere Bereich abgesunken oder vertieft
sein, um eine Stromversorgungseinheit 261 derart aufzunehmen,
das die Stromversorgungseinheit 261 nicht weit aus dem
allgemeinen Profil bzw. Seitenansicht des Masts 101 hervorsteht
bzw. -springt bzw. herausragt.
-
In
einer Ausführungsform
der Erfindung können
der Ausleger 103 und der Mast 101 derart angeordnet
bzw. positioniert sein, dass deren Stellfläche bzw. Raumbedarf die Stellfläche bzw.
den Raumbedarf der Basis 106 nicht überschreitet. Im Einzelnen, wenn
der Ausleger 103 auf einem minimalen senkrechten Winkel
gedreht wird, wodurch der Lampenkopf sich in seiner niedrigsten
Erhebung nahe der Basis befindet, fällt eine Projektion des Lampensystems
auf dem Fußboden
vollständig
innerhalb des Umrisses der Basis 106.
-
In
einer anderen Ausführungsform
können der
Ausleger 103 und der Mast 101 derart angeordnet
bzw. positioniert sein, dass deren Stellfläche bzw. Raumbedarf die Stellfläche bzw.
den Raumbedarf der Basis 106 überschreitet, wobei der Schwerpunkt des
Dentallampensystems innerhalb bzw. über der Basis 106 liegt.
-
In
einer alternativen Ausführungsform
der Erfindung ragt die äußerste Oberfläche des
Ausgleichs- bzw. Gegengewichts 107 nicht über den äußeren Umfang
bzw. Umkreis der Basis 107 in jeglicher Winkelposition
des Auslegers 103 heraus.
-
In
einem anderen Aspekt der Erfindung umfasst der Mast 262 in 4 einen
Hohlraum oder einen hohlen Bereich innerhalb des zentralen Bereichs 263.
Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung ist dieser hohle Bereich angepasst, Ausrüstung wie
beispielsweise ein Kontrollmodul oder eine Stromversorgungseinheit
darin aufzunehmen. Damit ergibt sich gemäß einem Aspekt der Erfindung
eine stromlinienförmige
bzw. fortschrittliche bzw. durchorganisierte und integrierte Trägerstruktur.
Eine solche Trägerstruktur
ist in einer Zahnarztpraxis bzw. in einem Dentallabor vorteilhaft,
wo hervorstehende Ecken oder Ausrüstung sich Kleidung schnappen
bzw. sich in diese verhaken können/kann
oder auf andere Weise berufliche Tätigkeiten stören können/kann.
-
5 zeigt
eine perspektivische Ansicht einer Basis 106 gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung. Wie gezeigt, umfasst die Basis 106 eine Struktur,
beispielsweise einen Hohlraum mit einer im Wesentlichen zylindrischen
inneren Oberfläche 266, Wie
vorstehend bemerkt, kann dieser Hohlraum angepasst sein, das Kopplungsmerkmal 108 in
sich aufzunehmen. In 5 ist auch ein Schlitz 279 sichtbar, der
sich in den Hohlraum innerhalb der Basis 106 öffnet. Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung kann dieser Schlitz angepasst sein, um eine Ausrichtungs-
bzw. Aufstellungsvorrichtung 269 zu empfangen, die von
der im Wesentlichen zylindrischen äußeren Oberfläche des
Kopplungsmerkmals 108 hervorsteht. Gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung, wie veranschaulicht, liegt ein einzelner Schlitz 279 in der
Basis vor. In anderen Ausführungsformen
kann eine Mehrzahl von Schlitzen bereitgestellt sein, um eine entsprechende
Mehrzahl von Ausrichtungs- bzw. Aufstellungsvorrichtungen 269 aufzunehmen.
-
Indem
wieder Bezug auf 2 und die darin veranschaulichte
Ausführungsform
der Erfindung genommen wird, ist ein Gegen- bzw. Ausgleichsgewicht 107 an
einem hinteren Ende des Auslegers 103 angeordnet. In der
veranschaulichten Ausführungsform umfasst
das Gegengewicht 107 eine axiale Bohrung 306,
die inwärts
von einer Öffnung
in einer vorderen Oberfläche
des Gegengewichts angeordnet ist.
-
In
der veranschaulichten Ausführungsform umfasst
der Ausleger ein inneres Schott ("internal bulkhead") 299, das durch beispielsweise
Schweißen oder
die Verwendung von Nieten oder Befestigungsmitteln mit Gewinden
festgemacht an eine innere Oberfläche 301 des Auslegers
(siehe 3d) gekoppelt ist. In anderen
Ausführungsformen
der Erfindung ist das innere Schott integral als Teil einer extrudierten
oder geformten Auslegerstruktur gebildet.
-
Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung umfasst das innere Schott 299 eine Im Inneren mit
einem Gewinde versehene Bohrung 304, die lateral hindurch
angeordnet ist. In einer Ausführungsform ist
die im Inneren mit einem Gewinde versehene Bohrung 304 im Wesentlichen
coaxial mit einer Längsachse
eines Lokalbereichs des Auslegers 103 angeordnet.
-
In
der Ausführungsform
von 2 ist ein Gegengewichtsschaft 305 wechselseitig
innerhalb der Bohrung 306 des Gegengewichts 107 und
innerhalb der im Inneren mit einem Gewinde versehenden Bohrung 304 des
Schotts 299 angeordnet. Wie gezeigt, ist eine weitere im
Inneren mit einem Gewinde versehende Bohrung 308 innerhalb
des Gegengewichts 107 angeordnet. Die im Inneren mit einem
Gewinde versehene Bohrung 308 ist zwischen den entsprechenden Öffnungen
bei Bohrung 306 und der äußeren Oberfläche 310 des
Gegengewichts 107 angeordnet. Die weitere im Inneren mit
einem Gewinde versehene Bohrung 308 ist im Wesentlichen
senkrecht zu Bohrung 306 angeordnet. Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung ist eine außen
mit einem Gewinde versehene Stellschraube 312 innerhalb
der Bohrung 308 angeordnet und ist angepasst, nach Innen
von der Oberfläche 310 des
Gegengewichts 107 derart vorverlegt zu werden, dass ein
nach Innen gerichtetes Ende der Stellschraube 312 gegen
eine äußere Oberfläche 314 des
Gegengewichtsschafts 305 angeordnet wird.
-
6 zeigt
den Gegengewichtsschaft 305 in zusätzlicher Einzelheit gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung. Wie gezeigt, umfasst der Gegengewichtsschaft 305 einen
hinteren Teil bzw. Bereich bzw. Abschnitt 320, der angepasst
ist, innerhalb der axialen Bohrung 306 des Gegengewichts 107 aufgenommen
zu werden. Der Gegengewichtsschaft 305 umfasst auch einen
vorderen Teil bzw. Bereich bzw. Abschnitt 322, der angepasst
ist, innerhalb der im Inneren mit einem Gewinde versehenen Bohrung 304 des
Schotts 299 aufgenommen zu werden. In der veranschaulichten
Ausführungsform
umfasst das vordere Ende 322 eine Mehrzahl von äußeren Gewindegängen 324.
Die Mehrzahl von äußeren Gewindegängen 324 ist
angepasst, um über
einen Gewindegang („threadingly") an eine entsprechende Mehrzahl
von inneren Gewindegängen
der im Inneren mit einem Gewinde versehenen Bohrung 304 des Schotts 299 gekoppelt
zu werden.
-
In
einem weiteren Aspekt, gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung, umfasst der Gegengewichtsschaft 305 mindestens
eine Planplatte bzw. flachen Bereich ("flat") 326,
die auf seiner äußeren Oberfläche 328 angeordnet
ist. Die Planplatte 326 ist angepasst, einen Schraubenschlüssel ("wrench") oder ein anderes
Werkzeug für
die Anwendung eines axialen Drehmoments um eine Längsachse
des Gegengewichtsschafts 305 aufzunehmen. Die Anwendung
dieses axialen Drehmoments bewirkt ein Festziehen und deshalb eine
im Wesentlichen festgemachte Einbeziehung der äußeren Gewindegänge 324 des
Gegengewichtsschafts und der inneren Gewindegänge der im Inneren mit einem
Gewinde versehenen Bohrung 304 des Schotts 299.
-
Wie
von einem Fachmann verstanden wird, kann die festgemachte Einbeziehung
der äußeren Gewindegänge 324 des
Gegengewichtsschafts mit der im Inneren mit einem Gewinde versehenen
Bohrung des Schotts 299 durch die Verwendung von beispielsweise
einer Schraubensicherung, wie ein Federring oder eine Kronenscheibe
("crown washer"), oder eine dem
Fachmann bekannte Gewindeverschlusslösung weiter verstärkt werden.
In noch einem weiteren Aspekt, gemäß der Ausführungsform von 6,
umfasst die äußere Oberfläche 328 des Gegengewichtsschafts 305 eine
Ringnut 330. In einer Ausführungsform der Erfindung umfasst
die Ringnut 330 mindestens eine Seite 332, die
mit einem schiefen Winkel bezüglich
einer Längsachse des
Gegengewichtsschafts 305 angeordnet ist. Gemäß einem
Aspekt der Erfindung ist ein entsprechender schiefer Winkel, der
auf einem abgeflachten konischen innenseitigen Ende der Stellschraube 312 bereitgestellt
ist (wie in 2 gezeigt), wirksam, um das Gegengewicht
in eine festgemachte laterale Position entlang einer Längsachse
des Gegengewichtsschafts 305 bezüglich beispielsweise des Schotts 299 zu
zwingen, wenn die Stellschraube 312 nach Innen vorverlegt
wird.
-
7 zeigt
in perspektivischer Ansicht ein Auslegergelenk bzw. -verbindung 340 für eine Trägerstruktur
für zahnärztliche
Ausrüstung.
Das Auslegergelenk 340 umfasst ein Lager bzw. Traglager 342 und
einen Drehzapfen 344. In dem veranschaulichten Auslegergelenk 340 umfasst
das Lager ein erstes 346 und ein zweites 348 Seitenelement
mit entsprechender erster und zweiter Bohrung, die im Wesentlichen
waagrecht hindurch angeordnet sind. Auf die gleiche bzw. ähnliche
Weise umfasst der Drehzapfen 344 ein drittes 350 und
ein viertes 352 Seitenelement mit entsprechender dritter
und vierter Bohrung, die im Wesentlichen waagrecht hindurch angeordnet
sind. Die erste, zweite, dritte und vierte Bohrung sind angepasst,
mit einer Achse wie beispielsweise einem Tragebolzen 354,
der coaxial hindurch angeordnet ist, ausgerichtet bzw. ausgefluchtet
zu werden. Auf diese Weise sind das Lager 342 und der Drehzapfen 344 wechselseitig
in einer drehgelenkigen Beziehung zueinander durch die Achse 354 unterstützt bzw.
getragen.
-
Das
Lager 342 umfasst beispielsweise ein Innengewinde(kopplungs)merkmal
("female coupling device") 356. Das
Innengewindemerkmal 356 ist angepasst, beispielsweise an
ein oberes Ende eines Masts 358 derart gekoppelt zu werden,
dass das Lager durch den Mast unterstützt bzw. getragen wird. Wie
veranschaulicht, ist der Drehzapfen 344 an den Ausleger 360 durch
einen oder mehrere Bolzen bzw. Schrauben 362 gekoppelt.
-
Ein
erster Griff bzw. Hebel 364 weist einen ersten Hebelarm 366 und
eine im Inneren mit einem Gewinde versehene Bohrung auf. Die im
Inneren mit einem Gewinde versehene Bohrung kann angepasst sein,
ein außen
mit einem Gewinde versehenes Ende der Achse 354 aufzunehmen,
wodurch eine Drehung des Griffs dazu dient, die Seitenelemente 346, 348 des
Lagers bezüglich
der entsprechenden Seiten 350, 352 des Drehzapfen
zusammenzudrücken
oder loszulassen bzw. zu entspannen. Eine Reibungsscheibe kann zwischen
den Seitenelementen und Seiten angeordnet sein, um die Reibungseigenschaften
zwischen den Seitenelementen und Seiten zu modifizieren.
-
Das
Zusammendrücken
der Seitenelemente 346, 348 dient dazu, eine Drehung
bzw. Rotation um die Achse 354 des Drehzapfens 344 bezüglich des Lagers 342 zu
verhindern. Umgekehrt erlaubt ein Loslassen bzw. Lösen der
Seitenelemente 346, 348 eine Drehung bzw. Rotation
um die Achse 354 des Drehzapfens 344 bezüglich des
Lagers 342.
-
Ein
zweiter Griff 368 weist einen zweiten Hebelarm 370 auf.
Indem sich nun auf 8 bezogen wird, ist der Griff 368 in
zusätzlicher
Einzelheit zu sehen. Wie veranschaulicht, umfasst der Griff 368 eine im
Inneren mit einem Gewinde versehene Bohrung, die angepasst ist,
eine außen
mit einem Gewinde versehene Schraube bzw. Bolzen wie beispielsweise eine
Flachrundschraube mit Nase 376 aufzunehmen. Die Innengewindekopplung 356 umfasst
einen ersten 372 und einen zweiten 374 Flansch,
wobei jeder eine entsprechende Bohrung hindurch aufweist. Die Bohrungen
in den Flanschen 372 und 374 sind im Wesentlichen
miteinander ausgerichtet und angepasst, die Schraube 376 aufzunehmen.
Ein Fachmann erkennt, dass das Drehen bzw. das Rotieren des Griffs 368 dazu
dient, die Flansche 372, 374 bezüglich einander
zusammenzudrücken
und loszulassen bzw. zu lösen.
Das Zusammendrücken
der Flansche 372, 374 dient dazu, eine Drehung
des Lagers 342 bzw. Rotation um den Mast 358 bezüglich des
Masts 358 zu verhindern. Umgekehrt erlaubt ein Loslassen
bzw. Lösen
der Flansche 372, 374 eine Drehung bzw. Rotation
des Lagers 342 bezüglich
des Masts 358.
-
Ein
Fachmann erkennt, dass der Betrieb des Auslegergelenks von 6 und 7 über einen ausgedehnten
Zeitraum einen Abrieb auf einer oder mehreren der äußeren Oberflächen des
Masts 358, der entsprechenden Struktur, beispielsweise
die innere Oberfläche
des Innengewindekopplungsmerkmals 356, der äußeren Oberflächen des
dritten 350 und des vierten Seitenelements 352 des
Drehzapfens 344 und der entsprechenden inneren Oberflächen der
Seitenelemente 346, 348 des Lagers 342 ergeben
kann. Indem ein solcher Abrieb stattfindet, ändern sich die Reibungskräfte entsprechend,
die auf den entsprechenden Grenzflächen vorliegen. Dementsprechend ändern sich
auch die Dämpfungs- und
Bewegungsbeständigkeitsantwort-Eigenschaften
innerhalb der Lebensdauer der Trägerstruktur
auf Weisen, die unvorhersehbar und/oder unerwünscht sein können. Die vorliegende
Erfindung zielt darauf ab, solche Änderungen in solchen Antworteigenschaften
zu minimieren. Andere Lösungen
sind auch möglich,
obwohl einige von diesen schwieriger herzustellen sein können oder
schwieriger in einem stabilen Zustand zu halten sind.
-
9 zeigt
im Querschnitt das Auslegergelenk 105 gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung. Wie veranschaulicht, umfasst das Auslegergelenk 105 einen
Auslegergelenkdrehzapfen 210 und ein Auslegergelenk(trag)lager 212.
Der Auslegergelenkdrehzapfen umfasst eine waagrechte Bohrung 214,
die angepasst ist, einen Auslegergelenkschaft 216 aufzunehmen.
Die waagrechte Bohrung 214 ist durch eine innere, im Wesentlichen
zylindrische Wand 218 definiert. Gemäß der vorliegenden Ausführungsform
umfasst die Wand 218 einen Schlitz 220. Wieder
auf 2 Bezug nehmend, kann der Schlitz 220 angepasst
sein, um einen Teil einer Befestigungsvorrichtung wie eine Scheibenfeder
("Woodruff key") 222 aufzunehmen.
-
Die
Scheibenfeder 222 zielt darauf ab, eine Drehung bzw. Rotation
des Schafts 216 um eine Achse 224 zu verhindern,
die sowohl dem Schaft 216 als auch der Bohrung 214 zu
eigen ist. Wie klarer in Bezug auf weitere nachstehend erörterte Zeichnungen ersichtlich,
kann das Lager 212 auch eine Bohrung umfassen, die in einem
Bereich des Schafts 216 angeordnet ist. In der vorliegend
unter Betrachtung stehenden Ausführungsform
der Erfindung ist das Lager während
einer Verwendung der Trägerstruktur
nicht festgemacht an die Scheibenfeder 222 gekoppelt. Dementsprechend
werden das Lager 212 und der Ausleger 108, der
festgemacht an das Lager 212 gekoppelt ist, drehbar durch
den Schaft 216 getragen. Der Schaft 216 kann im
Gegenzug durch den Drehzapfen 210 und das Lager 212 getragen
werden.
-
Der
Mast 101 und der Ausleger 108 der vorliegenden
Erfindung können
aus jeglichem polymeren Material hergestellt sein, bevorzugt ein
Polymer, das geformt oder gegossen werden kann, oder ein Metall
oder eine metallische Legierung. Geeignete Metalle oder metallische
Legierungen, Polymere und polymere Verbundstoffe umfassen die vorstehend
erwähnten.
-
In
der veranschaulichten Ausführungsform umfasst
der Auslegergelenkdrehzapfen 210 sowohl einen Basisteil 230 als
auch einen oberen Teil 232. In verschiedenen Ausführungsformen
können
der Basisteil 230 und der obere Teil 230 als eine
einzelne integrale Einheit oder als ein Zusammenbau von getrennten
bzw. einzelnen Komponenten gebildet sein. In der veranschaulichten
Ausführungsform
kann der Basisteil 230 einen senkrechten Schaft 234 umfassen.
Wieder können
der Basisteil 230 und der senkrechte Schaft 234 in
verschiedenen Ausführungsformen
getrennte bzw. einzelne Komponenten umfassen, oder sie können eine
einzelne integrale Einheit bilden.
-
In
einer Ausführungsform
der Erfindung kann der Mast 101 eine im Wesentlichen hohle
Bohrung oder einen Hohlraum 240 umfassen. Ein Mastspitzezapfen 242 kann
vollständig
oder teilweise innerhalb des Hohlraums 240 angeordnet sein.
Der Mastspitzezapfen 242 kann eine axiale Bohrung 244 umfassen,
die durch eine im Wesentlichen zylindrische innere Oberfläche 246 definiert
wird. Der radial Durchmesser der axialen Bohrung 244 kann
entlang der Länge
der Bohrung derart variieren, dass ein Durchmesser der Bohrung an
einer ersten Stelle 248 größer als an einer zweiten Stelle 250 ist.
An den Stellen, an denen sich der Durchmesser der Bohrung 244 entlang
der Länge
der Bohrung ändert,
liegt ein vorspringender Rand bzw. Absatz 252 vor.
-
Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung kann eine Führungshülse bzw.
Laufbuchse bzw. Gleitlager 254 innerhalb der axialen Bohrung 244 angeordnet
sein. Die Führungshülse 254 kann eine
im Wesentlichen zylindrische äußere Oberfläche 256 umfassen,
die in einer im Wesentlichen koaxial beabstandeten Beziehung zu
einer im Wesentlichen zylindrischen inneren Oberfläche 258 angeordnet
ist.
-
In
einer beispielhaften Ausführungsform kann
die Führungshülse 254 ein ölgefülltes poröses Bronzematerial
umfassen. In einer anderen beispielhaften Ausführungsform kann die Führungshülse 254 ein
Polymer mit einem niedrigen Reibungskoeffizienten umfassen. Dieses
Polymer kann aus einer Vielfalt von Materialien ausgewählt sein,
umfassend, aber nicht beschränkt
auf beispielsweise Polyethylen, ultrahochmolekulares Polyethylen
(UHMWPE), Acetylpolymermaterialien und faserverstärkte Acetylpolymermaterialien
(Delrin), Polyamid (Nylon), Polyvinyldifluorid (PVDF), Polytetrafluorethylen
(Teflon) und andere Polymere mit ähnlichen erwünschten
und geeigneten Eigenschaften, als auch solche Polymere, technische
Prepregs und gefüllte
polymere Verbundstoffe, die vorstehend für die Konstruktion des Masts und
des Auslegers erwähnt
sind.
-
In
einer anderen Ausführungsform
der Erfindung kann die Führungshülse 254 ein
Material mit einem relativ hohen Reibungskoeffizienten oder einem mittleren
Reibungskoeffizienten derart umfassen, dass die Führungshülse durch
die Wechselwirkung mit der äußeren Oberfläche 260 und
der inneren Oberfläche 248 dazu
dient, eine Drehbewegung des senkrechten Schafts 234 um
seine Längsachse
zu dämpfen
und ansonsten einzuschränken.
-
Wie
gezeigt, liegt eine im Wesentlichen zylindrische äußere Oberfläche 260 des
senkrechten Schafts 234 des Auslegergelenkdrehzapfens 210 auf der
im Wesentlichen zylindrischen inneren Oberfläche 258 der Führungshülse 254 auf
und wird von dieser getragen. Zusätzlich liegt ein im Wesentlichen
flacher Bereich einer unteren Oberfläche 270 des Basisteils 230 des
Auslegergelenkdrehzapfens 210 auf einem im Wesentlichen
flachen Bereich einer oberen Oberfläche 272 des Mastspitzezapfens 242 auf
und wird von diesem getragen.
-
Eine
Haltevorrichtung 274, wie eine Spaltring(C-Ring)-Sicherungsscheibe,
kann wechselseitig innerhalb einer Rille 276 des senkrechten
Schafts 234 und gegen einen weiteren vorspringenden Rand bzw.
Absatz 278 der im Wesentlichen zylindrischen Oberfläche der
axialen Bohrung 244 angeordnet sein. Die Haltevorrichtung 274 hält den senkrechten Schaft 234 innerhalb
der Bohrung 244 und verhindert, dass der Auslegergelenkdrehzapfen 210 sich bezüglich des
Mastspitzezapfens 242 nach oben bewegt.
-
Gemäß dieser
Anordnung trägt
der Mastspitzezapfen 242 den Auslegergelenkdrehzapfen 210 und
hält diesen,
während
er ermöglicht,
dass sich der Auslegergelenkdrehzapfen 210 um eine wechselseitige
Achse der Mastspitzezapfenbohrung 244 und des Auslegergelenkdrehzapfenschafts 234 drehen kann.
-
In
der veranschaulichten Ausführungsform kann
diese Drehung durch die Reibungswirkung einer Reibungsscheibe 280 gedämpft werden,
die innerhalb einer im Wesentlichen runden Vertiefung 282 der
oberen Oberfläche 272 des
Mastspitzezapfens 242 angeordnet ist. Ein Fachmann erkennt,
dass ein äußerer Umfang
der Reibungsscheibe 280 jegliche einer großen Vielfalt
von Formen aufweisen kann, umfassend, aber nicht beschränkt auf
eine elliptische Form, eine rechteckige Form, eine quadratische Form,
eine Sinusform, eine gezahnte Form und andere Formen, die angepasst
sind, eine Drehung der Reibungsscheibe bezüglich des Mastspitzezapfens 242 zu
verringern.
-
In
verschiedenen Ausführungsformen
ist die Reibungsscheibe geformt, um eine entsprechende Vielfalt
an Materialien, umfassend, aber nicht beschränkt auf Polyurethan, Polybutylen,
Latexgummi oder andere Gummimaterialien, die entweder natürlicher
oder synthetischer Gummi sein können,
zu umfassen. Synthetische Gummis sind bevorzugt elastomere Materialien
und umfassen verschiedene Copolymere oder Blockcopolymere (Kratons®),
erhältlich von
Kraton Polymers, wie ein Styrol-Butadiengummi oder Styrolisopren,
EPDM (Ethylenpropylendienmonomer)-Gummi, Nitril(Acrylnitrilbutadien)-Gummi und dergleichen,
und andere Elastomere, Kork, Holt, Keramikmaterialien und andere
Materialien, oder in Kombination, die für die Funktion der Reibungsscheibe
geeignet sind. Zusätzlich
kann die Reibungsscheibe Fasermaterialien, wie beispielsweise Keramikfaser-,
Glasfaser- oder Mineralfasermaterialien unter anderen umfassen.
-
Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung weist eine in der Erfindung verwendete Reibungsscheibe
einen äußeren Durchmesser
von zwischen etwa 0,50 Inch und etwa 3 Inch auf. In einer speziellen
Ausführungsform
weist die Reibungsscheibe einen äußeren Durchmesser
von etwa 0,78 Inch auf. In einer anderen Ausführungsform weist eine Reibungsscheibe
gemäß der Erfindung
einen äußeren Durchmesser
von etwa 1,91 Inch auf. In noch einer anderen Ausführungsform
weist eine Reibungsscheibe gemäß der Erfindung
eine Dicke von zwischen etwa 0,01 Inch und etwa 0,50 Inch auf. In einer
speziellen Ausführungsform
weist eine Reibungsscheibe gemäß der Erfindung
eine Dicke von etwa 0,125 Inch auf. Ein Fachmann erkennt, dass Reibungsscheiben
mit anderen Durchmessern, Dicken und Konfigurationen in verschiedenen
Ausführungsformen
der Erfindungen anwendbar sind und innerhalb des Umfangs der Erfindung,
wie hierin beschrieben, fallen. Ein Fachmann erkennt auch, dass die
vorstehenden Abmessungen und Abmessungsbereiche beabsichtigt sind,
so verstanden zu werden, dass mechanische Toleranzen, die für die vorliegende
Erfindung geeignet sind, eingeschlossen sind.
-
In
einer Ausführungsform
der Erfindung sind die zwischen der Reibungsscheibe 280 oder
einem anderen Reibungselement und dem Mastspitzezapfen 242,
und dem Auslegergelenkdrehzapfen 210 ausgeübten Dämpfungsreibungskräfte ausreichend, um
eine Drehung des Auslegergelenkdrehzapfens 210 zu erlauben,
wenn eine Kraft zwischen etwa 2 Pounds und 5 Pounds seitlich gegen
oder in der Nähe
der getragenen Dentalausrüstung
ausgeübt wird.
-
In
einem weiteren Aspekt der Erfindung, gemäß der in 9 veranschaulichten
Ausführungsform,
ist ein Splint 290, wie ein im Wesentlichen zylindrischer
Splint, wechselseitig innerhalb einer Bohrung 292 in der
oberen Oberfläche 272 des
Mastspitzezapfens 242 und innerhalb eines bogenförmigen Schlitzes 294 in
der unteren Oberfläche 270 des
Basisteils 230 des Auslegergelenkdrehzapfens 210 angeordnet.
-
Indem
man sich nun 10 zuwendet, die den Auslegergelenkdrehzapfen 210 in
einem unteren Aspekt einer perspektivischen Ansicht zeigt, ist der bogenförmige Schlitz 294 klarer
sichtbar. In der veranschaulichten Ausführungsform umfasst der bogenförmige Schlitz 294 eine
im Wesentlichen senkrechte innere Wand 296 und eine im
Wesentlichen senkrechte äußere Wand 298.
Der bogenförmige
Schlitz 294 umfasst auch im Wesentlichen senkrechte Abschluss-
bzw. Endwände 300, 302.
Wenn in Beziehung zu 9 betrachtet, ist für den Fachmann
ersichtlich, dass, wenn der Auslegergelenkdrehzapfen 210 an
den Mastspitzezapfen 242 angebaut werden kann, der Auslegergelenkdrehzapfen 210 sich
bis zu dem Maß frei
dreht, in dem der Splint 290 innerhalb des bogenförmigen Schlitzes 294 angeordnet
ist, beabstandet von den Abschlusswänden 300, 302. Wenn
eine äußere Oberfläche des
Splints 290 in Kontakt mit einer oder der anderen der Abschlusswände 300, 302 kommt,
ist die Drehung des Auslegergelenkdrehzapfens in einer entsprechenden
Richtung angehalten bzw. gestoppt.
-
10 zeigt auch eine untere Oberfläche 270 des
Auslegergelenkdrehzapfens 210, die von der oberen Oberfläche 272 des
Mastspitzezapfens 242 getragen wird. Zusätzlich zeigt 10 die Lage bzw. Position des Schlitzes 294 und
der Innenwand 296. Ein Fachmann versteht, das alternative
Positionen bzw. Anordnungen für
den Schlitz 294 auch ihren Zweck erfüllen werden. Beispielsweise
kann in einer Ausführungsform
der Erfindung ein bogenförmiger Schlitz ähnlich dem
Schlitz 294 in der oberen Oberfläche 272 des Mastspitzezapfens 242 bereitgestellt sein
(wie in 9 gezeigt). Dementsprechend
ist eine Bohrung ähnlich
zu der 292 im Mastspitzezapfen 242 gezeigten in
der unteren Oberfläche 270 des Auslegergelenkdrehzapfens 210 bereitgestellt,
wobei ein Splint 290 darin angeordnet ist.
-
11 zeigt das Auslegergelenklager 212 in einem
Unteraspekt einer perspektivischen Ansicht gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung. Wie gezeigt, weist das Lager 212 eine im
Wesentlichen zylindrische äußere Oberfläche 400 auf.
Eine Öffnung 402 in
der äußeren Oberfläche ist
durch eine Kante 404 im Wesentlichen als eine Projektion
eines Rechtecks auf die zylindrische Oberfläche 400 definiert.
-
Die Öffnung 402 öffnet sich über einem
inneren Hohlraum innerhalb des Lagers 212. Indem wieder
auf 9 und 10 Bezug
genommen wird, erkennt man, dass eine Rückwand 406 des Hohlraums 402 konfiguriert
ist, um in einer beabstandeten Beziehung zu einer äußeren Oberfläche 408 des
Auslegergelenkdrehzapfens 210 angeordnet zu sein.
-
Wie
in 11 gezeigt, umfasst das Lager 212 auch
eine erste 410 und eine zweite 412 (nicht sichtbar)
im Wesentlichen runde Abschlussoberfläche. Gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung sind die Abschlussoberflächen 410 und 412 im
Wesentlichen flach. Jede Abschlussoberfläche 410, 412 weist
eine entsprechende Bohrung 414, 416 auf, die koaxial
durch die Oberfläche
und senkrecht dazu angeordnet ist.
-
Jede
Bohrung 414, 416 ist durch eine entsprechende
im Wesentlichen zylindrische Wand 418, 420 definiert.
Wie vorstehend in Bezug auf 9 erörtert, dienen
die Wände 418 und 420 dazu,
das Lager 212 drehbar auf dem Schaft 216 zu tragen.
-
Es
ist zu bemerken, dass, während
die Wand 418 mit einem Keilnutschlitz ("keyway slot") 422 gezeigt ist, und während gemäß verschiedener
Ausführungsformen
sowohl die Wand 418 als auch die Wand 420 einen
solchen Keilnutschlitz umfassen, der Keilnutschlitz lediglich dazu
dient, es der Scheibenfeder 222 zu ermöglichen (wie in 9 gezeigt), durch
das Lager 212 und in den Schlitz 220 des Auslegergelenkdrehzapfens 210 zu
passen. Demgemäß ist der
Schaft 216 hinsichtlich einer Drehung bezüglich des
Auslegergelenkdrehzapfens 210 festgemacht, aber ist bezüglich des
Lagers 212 drehbar.
-
12 zeigt den Auslegergelenkschaft 216 in
einer aufgeschnittenen Darstellung. In der veranschaulichten Ausführungsform
kann der Schaft zwei Hohlräume
bzw. Vertiefungen 500, 502 umfassen, die angepasst
sind, um zwei entsprechende Scheibenfedern aufzunehmen. In einer
anderen Ausführungsform
kann der Schaft einen einzelnen Scheibenfederhohlraum bzw. -vertiefung
umfassen, und es wird nur eine einzelne Scheibenfeder eingesetzt.
In noch einer anderen Ausführungsform
der Erfindung läuft
ein Schlitz, der angepasst ist, um eine Schraube aufzunehmen, entlang
der gesamten oder eines Teils der Länge der Oberfläche 504 des
Auslegergelenkschafts 216. Ein Fachmann versteht, dass
die Verwendung von Schrauben oder Scheibenfedern lediglich beispielhaft
für die
vielen Weisen ist, auf welche der Auslegergelenkschaft 216 hinsichtlich
einer Drehung bezüglich
des Auslegergelenkdrehzapfens 210 festgemacht beibehalten
werden kann.
-
Auch
gezeigt sind äußere Gewinde 506, 508 auf
der äußeren Oberfläche des
Auslegergelenkschafts 216. Diese Gewinde sind angepasst,
um Drehknöpfe 109 bzw. 111 zu
empfangen (wie in 1 gezeigt). Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung sind die Gewinde 506, 508 mit einer
Beabstandung von beispielsweise etwa 20 Gewindegängen pro Inch konfiguriert,
jedoch kann jegliche Anzahl von Standard- oder Nicht-Standard-Gewindegrößen als
geeignet eingesetzt werden.
-
Der
Schaft 504 von 12 kann
auch wie veranschaulicht eine erste 2200 und eine zweite 2202 Ringnut
umfassen. Die Ringnute 2200, 2202 können angepasst
sein, um entsprechende Haltevorrichtungen darin aufzunehmen. Beispielsweise
kann jede Nut 2200, 2202 angepasst sein, um einen
Sicherungsringhalter zu halten.
-
Zusätzlich umfasst
der Schaft 504 einen ersten 2204 und einen zweiten 2206 flachen
Bereich. Wie nachstehend in zusätzlichem
Detail beschrieben wird, sind die flachen Bereiche 2204, 2206 angepasst,
um eine Drehung der Auslegergelenkscheiben bezüglich des Schafts 504 zu
minimieren oder zu verhindern.
-
13a zeigt eine Auslegergelenkscheibe 2208 gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung. Die Auslegergelenkscheibe 2208 kann eine äußere Oberfläche 2210 und
eine innere Oberfläche
(nicht gezeigt) umfassen. Ein Loch durch die Scheibe kann durch
eine Kante mit einem ersten im Wesentlichen runden Bereich 2212 und
einem zweiten im Wesentlichen flachen Bereich 2214 eingefasst
bzw. begrenzt sein. In einer Ausführungsform der Erfindung kann ein
Profil des im Wesentlichen flachen Bereichs 2214 durch
eine Vertiefung 2216 in der äußeren Oberfläche der
Scheibe eingestellt sein. In dem veranschaulichten Beispiel kann
diese Vertiefung durch die Anwendung eines Lochers bzw. Stanzers
auf die äußere Oberfläche 2210 gebildet
sein. Durch dieses Einstellen des Profils des im Wesentlichen flachen
Bereichs kann ein fester Sitz an dem Schaft 504 mit minimalem
Spiel erreicht werden.
-
13b zeigt eine andere Auslegergelenkscheibe 2218 gemäß einer
anderen Ausführungsform
der Erfindung. Die Auslegergelenkscheibe 2218 umfasst ein
Loch mit einer Kante mit zwei im Wesentlichen flachen Bereichen 2220, 2222.
Wie nachstehend erörtert,
beseitigt die Verwendung von zwei flachen Bereichen bzw. Planplatten
("flats") und verbesserter
Herstellungstoleranzen das Bedürfnis,
ein Profil der flachen Bereiche 2220, 2222 einzustellen,
gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung.
-
14 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Auslegergelenkhandgriffs
bzw. -knopfes bzw. Auslegergelenkdrehknopfes 600 gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung. Gemäß der veranschaulichten
Ausführungsform
kann der Auslegergelenkdrehknopf 600 eine im Wesentlichen
halbellipsoide äußere Oberfläche 604 umfassen.
In der veranschaulichten Ausführungsform
kann eine Mehrzahl von Vorsprüngen 602 um
die äußere Oberfläche 604 des
Auslegergelenkdrehknopf 600 angeordnet sein. Die Vorsprünge 602 stellen
ein Griffteil bzw. eine Griffoberfläche für einen Verwender der getragenen Dentalausrüstung bereit,
was es dem Verwender leicht macht, den Knopf 600 zu drehen,
um an dem Auslegergelenk 105 Einstellungen vorzunehmen.
In einer alternativen Ausführungsform
des Auslegergelenkdrehknopfes 600 ist die äußere Oberfläche 604 stattdessen
geriffelt, was auch ein Griffteil für den Zahnbleichlampenverwender
bereitstellt. In einer weiteren Ausführungsform kann auch eine Mehrzahl von
erhabenen oder vertieften Riefungen auf dem Griffteil bereitgestellt
sein, um das Greifen zu erleichtern.
-
Eine
Mehrzahl von Rippen 606 auf der Innenseite des Auslegergelenkdrehknopfes 600 stellen eine
strukturelle Verstärkung
für den
Drehknopf 600 bereit und tragen bzw. unterstützen auch
einen Zylinder 608 mit Innengewindegängen. Jede Rippe 606 kann
eine nach außen
zeigende Oberfläche 605 umfassen.
Wie nachstehend in zusätzlichem
Detail beschrieben wird, kann die nach außen zeigende Oberfläche angepasst
sein, die Oberfläche
(z.B. 2210) der Auslegergelenkscheibe zu berühren. Der
Zylinder mit Gewinde 608 kann innerhalb des Auslegergelenkdrehknopfes 600 mittig
vorliegen und kann geformt und konfiguriert sein, das Ende mit Gewinde 508 des Auslegergelenkschafts 216 aufzunehmen.
Diese Anordnung ermöglicht
eine Einstellung des Auslegergelenks 105.
-
Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung kann der im Inneren mit einem Gewinde versehene Zylinder 608 durch
eine kraft- bzw. reibschlüssige
Presspassung an den Drehknopf 600 gekoppelt sein. In einer
anderen Ausführungsform
der Erfindung kann der im Inneren mit einem Gewinde versehene Zylinder 608 mittels
Ultraschallschweißen
während
eines Zusammenbauvorgangs an den Drehknopf 600 gekoppelt
werden. In noch einer anderen Ausführungsform der Erfindung kann
der Drehknopf 600 aus einem strapazierfähigen Material gebildet sein,
das zum Tragen bzw. Unterstützen
von Gewinden fähig
ist, die direkt auf einer inneren Oberfläche des Drehknopfes gebildet
sind.
-
15 zeigt in perspektivischer Ansicht einen Teil
eines Auslegergelenks gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung. Das Auslegergelenk 105 umfasst ein Lager 212 mit
einer im Wesentlichen flachen Oberfläche 410 mit einer
im Wesentlichen runden Rand 411. Es ist auch eine Reibungsscheibe 2250 mit
einem im Wesentlichen runden Rand und eine Auslegergelenkscheibe 2208,
wie vorstehend in Bezug auf 13a erörtert, gezeigt.
Ein Auslegergelenkschaft 216 ist gezeigt, der das Lager 212,
die Reibungsscheibe 2250 und die Auslegergelenkscheibe 2208 trägt. Zusätzlich ist
ein Spaltringhalter 2252 gezeigt, der innerhalb einer Rille 2202 des
Auslegergelenkschafts 216 angeordnet ist.
-
Der
Auslegergelenkschaft 216 kann eine Mehrzahl von Außengewinden
bzw. -gewindegängen 508 umfassen.
Die Außengewinde
sind angepasst, um einen Auslegergelenkdrehknopf 600, wie
der vorstehend in Bezug auf 14 beschriebene,
aufzunehmen.
-
Ein
Fachmann erkennt, dass die Gegenwart entsprechender Haltervorrichtungen,
z.B. 2252 in Rillen 2200 und 2202 des
Schafts 504 (wie in 12 gezeigt)
im Wesentlichen eine axiale Bewegung des Schafts 506 bezüglich des
Lagers 212 verhindert. Auch eine Drehung des Schafts 506 um
seine Längsachse
wird durch die Gegenwart einer Scheibenfeder (oder einer anderen
Vorrichtung) verhindert, welche den Schaft 506 an den Auslegergelenkdrehzapfen 210 koppelt.
-
Eine
Drehung der Auslegergelenkscheibe 2208 bezüglich des
Schafts 216 wird durch die Wirkung der flachen Oberfläche 2206 des
Schafts 216 auf der flachen Oberfläche 2214 der Gelenkscheibe 2208 verhindert.
Eine Drehung des Auslegergelenkdrehknopfes 600 kann dazu
führen,
dass sich der Drehknopf bezüglich
des Schafts 216 axial nach Innen verlagert. Dementsprechend
können
Oberflächen 605 des
Auslegergelenkdrehknopfes auf die Oberfläche 2210 der Auslegergelenkscheibe 2208 auftreffen
bzw. anprallen. Die Scheibe 2208 kann damit axial nach
Innen gezwungen werden, um die Reibungsscheibe 2250 zwischen
der nach Innen zeigenden Oberfläche 2254 der
Auslegergelenkscheibe und einer benachbarten Fläche der Reibungsscheibe zusammenzupressen.
Die Reibungsscheibe kann entsprechend gegen die Oberfläche 410 des
Lagers 212 gezwungen werden.
-
Eine
Reibung zwischen der Reibungsscheibe 2250, der Oberfläche 410 des
Lagers 212 und der Oberfläche 2254 der Auslegergelenkscheibe
neigt dazu, das Lager an die Auslegergelenkscheibe zu koppeln. Eine
mechanische Kopplungskette ist damit von dem Ausleger 103 und
dem Lager 212, die im Wesentlichen festgemacht aneinander
gekoppelt sind, durch die Reibungsscheibe 2250 zu der Auslegergelenkscheibe 2208,
und mittels der flachen Oberfläche 2214 der
Scheibe 2208 und der flachen Oberfläche 2206 des Schafts 216,
durch den Schaft und die Scheibenfeder 222 zu dem Auslegergelenkdrehzapfen 210 und
damit zu dem Mast 101, der den Auslegergelenkdrehzapfen
trägt,
erstellt bzw. errichtet. Angesichts des Vorstehenden erkennt ein
Fachmann, dass die Beständigkeit
gegen relative Bewegung zwischen dem Mast 101 und dem Ausleger 103 durch
Drehung des Auslegergelenkdrehknopfes 600 einstellbar ist.
-
16 zeigt eine Unteraspekt in perspektivischer
Ansicht eines Mastspitzezapfens 242. Wie vorstehend beschrieben,
ist der Mastspitzezapfen 242 angepasst, um innerhalb einer
hohlen Bohrung 240 des Masts 101 angeordnet zu
werden. Der Mastspitzezapfen 242 weist eine im Allgemeinen
zylindrisch geformte Unterseite 540 auf, die sich zu einem
keilförmigen
Teil 542 verjüngt,
der einen ersten flachen Bereich bzw. Planplatte ("flat") 544 und
einen Vorsprung aufweist. Ein zweiter flacher Bereich bzw. Planplatte
("flat") 548 ist über dem
Vorsprung unter der oberen Oberfläche 550 des Mastspitzezapfens 242 angeordnet.
-
In
der vorliegenden Ausführungsform
des Mastspitzezapfens 242 kann der Mastspitzezapfen 242 geformt
und konfiguriert sein, um in die hohle Bohrung 240 des
Mast 101 in einer Ausrichtung bzw. Orientierung zu passen.
Der erste flache Bereich 544, der zweite flache Bereich 548 und
der Vorsprung 546 können
eine Orientierung des Einsetzens bzw. Einführens in die Hohlbohrung 240 des
Masts 101 bestimmen.
-
Der
Mastspitzezapfen 242 kann eine axiale Bohrung 244 umfassen,
die durch eine im Wesentlichen zylindrische innere Oberfläche 246 definiert
ist. Die axiale Bohrung 244 empfängt den Schaft 234 des Auslegergelenkdrehzapfens 210.
Die axiale Bohrung 244 kann einen vorspringenden Rand bzw.
Absatz 278 in der im Wesentlichen zylindrischen Oberfläche 246 umfassen.
Die Haltevorrichtung 274 (in 9 beschrieben)
um den Schaft 234 des Auslegergelenkdrehzapfens 210 kann
gegen den Absatz 278 auf- bzw. anliegen. Wie vorstehend
bezüglich 9 beschrieben,
kann die Haltevorrichtung 274 den Schaft 234 innerhalb
der axialen Bohrung 244 halten. Dementsprechend trägt und hält der Mastspitzezapfen 242 den
Auslegergelenkdrehzapfen 210, während es dem Auslegergelenkdrehzapfen 210 möglich ist,
sich um eine wechselseitige Achse der Bohrung 244 und des
senkrechten Schafts 234 zu drehen.
-
In
einer Ausführungsform
des Mastspitzezapfens 242 kann der Mastspitzezapfen eng
an dem Mast 101 anliegen. In einer alternativen Ausführungsform
des Mastspitzezapfens 242 kann die obere Kante des Mastspitzezapfens 242 eine
Rille 552 aufweisen, die einen O-Ring hält. Der O-Ring 554 stellt
einen festen Sitz in der Hohlbohrung 240 des Masts 101 bereit.
-
17 zeigt eine Draufsicht des Mastspitzezapfens 242.
Die Spitze des Mastspitzezapfens 242 kann in der vorliegenden
Ausführungsform
der Erfindung oval geformt sein, um mit der ovalen Konfiguration
des Masts 101 übereinzustimmen.
Andere allgemeine Formen werden als innerhalb des Umfangs der Erfindung
betrachtet. Der Mast 101 und der Mastspitzezapfen 242 sind
nicht auf die in 17 gezeigte Form beschränkt.
-
Die
obere Oberfläche 272 des
Mastspitzezapfens 242 ist im Wesentlichen flach und, wie
vorstehend beschrieben, trägt
die im Wesentlichen flache Oberfläche 270 des Basisteils 230 des
Auslegergelenkdrehzapfens 210. Gemäß einer Ausführungsform
ist eine Reibungsscheibe 280 innerhalb einer Vertiefung 282 in
der oberen Oberfläche 272 (in 9 zu
sehen) angeordnet. Die Reibungsscheibe 280 dämpft die
Drehung des Auslegergelenkdrehzapfens 210 in Beziehung
zu dem Mastspitzezapfen 242. Wie vorstehend beschrieben,
sind die Dämpfungsreibungskräfte, die
zwischen der Reibungsscheibe 280 und dem Mastspitzezapfen 242 und
dem Auslegergelenkdrehzapfen 210 ausgeübt werden, in einer Ausführungsform
der Erfindung ausreichend, um eine Drehung des Auslegergelenkdrehzapfens 210 nur
zu erlauben, wenn eine Kraft von zwischen 2 Pounds und 5 Pounds
seitlich gegen oder in der Nähe
der Traglastvorrichtung ausgeübt
wird.
-
Der
Mastspitzezapfen 242 kann eine Öffnung umfassen, die sich zu
einer Bohrung 292 auf der oberen Oberfläche 272 öffnet und
sich in den Mastspitzezapfen 242 fortsetzt. Die Bohrung 292 kann
geformt und konfiguriert sein, um einen Splint 290 aufzunehmen.
Wie in 9 gezeigt, ist der Splint 290 wechselseitig
innerhalb einer Bohrung 292 in der oberen Oberfläche 272 des
Mastspitzezapfens 242 und innerhalb eines bogenförmigen Schlitzes 294 in der
unteren Oberfläche 270 des
Basisteils 230 des Auslegergelenkdrehzapfens 210 angeordnet.
-
18 zeigt eine Querschnittsansicht des Mastspitzezapfens 242,
wie entlang der Längsachse des
Zapfens entnommen. Der Mastspitzezapfen 242 umfasst die
axiale Bohrung 244, die derart geformt ist, das zwei vorspringende
Ränder
bzw. Absätze 252, 278 vorliegen.
Der Absatz 278 trägt
die Haltevorrichtung 274, die in der Rille 276 des
Auslegergelenks 210 angeordnet ist, wie in 2 zu
sehen. Die Vertiefung 282 in der oberen Oberfläche 272 koaxial mit
der axialen Bohrung 244 kann die Reibungsscheibe 280 aufnehmen
(in 17 gezeigt). In dieser Ausführungsform
umfasst der Mastspitzezapfen 242 einen Rand bzw. Einfassung 560,
der eine obere Oberfläche 272 des
Mastspitzezapfens 242 umringt. Eine untere Oberfläche 561 des
Rands 560 liegt auf der Spitze des Masts 101.
Der Rand 560 kann geformt und konfiguriert sein, um mit
einer oberen Oberfläche des
Masts 101 derart übereinzustimmen,
dass der Mastspitzezapfen 242 fluchtend an den Mast 101 passt.
-
19 zeigt eine Zusammenbauansicht eines Masts 101,
eines Auslegers 103 und eines Auslegergelenks 105 gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung. Der Mastspitzezapfen 242 ist innerhalb des
Masts 101 angeordnet. Der Auslegergelenkdrehzapfen 210 ist
eingebaut in den Ausleger 103 gezeigt. Ein Drehknopf 600 auf
jeder Seite des Auslegergelenks 105 dient dazu, eine Winkelorientierung des
Auslegers 103 festzumachen und zu lösen, um im Winkel bezüglich des
Masts 101 ausgerichtet zu werden.
-
20 zeigt im Querschnitt einen Mastspitzezapfen-
und Drehzapfenzusammenbau 800 gemäß einer anderen Ausführungsform
der Erfindung. Der Drehzapfen 802 umfasst eine senkrechte
Bohrung 816, die angepasst ist, um einen Drehzapfenschaft 804 aufzunehmen.
Der Drehzapfen kann weiter eine waagrechte Bohrung 806 umfassen,
die angepasst ist, um einen Auslegergelenkschaft 216 (nicht
gezeigt) auf ähnliche
Weise zu der Ausführungsform
eines in 2 gezeigten Auslegergelenks 200 zu
empfangen bzw. aufzunehmen. Die Bohrung 806 kann einen
Schlitz 808 umfassen, der angepasst ist, um einen Teil
einer Befestigungsvorrichtung, wiederum auf ähnliche Weise zu der Ausführungsform des
in 2 gezeigten Auslegergelenks 200, zu empfangen.
Der Drehzapfen 802 weist eine im Wesentlichen flache untere
Oberfläche 810 auf.
Die untere Oberfläche 810 kann
einen ersten bogenförmigen
Schlitz 812 und einen zweiten bogenförmigen Schlitz 814 umfassen,
die gegenüberliegend
um die senkrechte Bohrung 816 herum angeordnet sind. Der erste
bogenförmige
Schlitz 812 kann angepasst sein, um einen ersten Splint
bzw. Stift 818 aufzunehmen bzw. zu empfangen. Der zweite
bogenförmige
Schlitz 814 kann angepasst sein, um einen zweiten Splint bzw.
Stift 820 aufzunehmen bzw. zu empfangen.
-
Der
erste Stift 818 und der zweite Stift 820 sind
in einen Mastspitzezapfen 822 eingebaut bzw. montiert.
Der Mastspitzezapfen 822 umfasst eine axiale Bohrung 824,
welche durch eine im Wesentlichen zylindrische innere Oberfläche 826 definiert
ist. Der radiale Durchmesser der axialen Bohrung 824 variiert
entlang der Länge
der Bohrung derart, dass ein Durchmesser der Bohrung an einer ersten
Stelle 828 größer als
an einer zweiten Stelle 830 ist. Gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung ist eine Gleitlager bzw. Buchse bzw. Hülse 832 innerhalb
der axialen Bohrung 824 angeordnet. Die Buchse 832 kann
eine im Wesentlichen zylindrische äußere Oberfläche umfassen, die in einer
im Wesentlichen koaxial beabstandeten Beziehung zu der im Wesentlichen
zylindrischen inneren Oberfläche 826 der
axialen Bohrung 824 angeordnet ist. Die Buchse kann beispielsweise aus
einem Material hergestellt sein, das einen geringen Reibungskoeffizienten
aufweist. Der Drehzapfenschaft 804 ist innerhalb der Buchse 832 innerhalb der
axialen Bohrung 824 angeordnet. Der Drehzapfenschaft 804 weist
eine erste Rille 834 und eine zweite Rille 836 auf.
Ein Reibungsring 838 ist innerhalb der ersten Rille 834 angeordnet.
Der Reibungsring 838 kann beispielsweise aus Gummi hergestellt sein.
In einer alternativen Ausführungsform
der Erfindung sind zwei oder mehrere Reibungsringe innerhalb der
ersten Rille 834 angeordnet. Eine Haltevorrichtung 840,
wie eine Spaltring (C-Ring)-Haltescheibe
ist wechselseitig innerhalb der zweiten Rille 836 des Drehzapfenschafts 804 und
gegen einen vorspringenden Rand bzw. Absatz 842 der im
Wesentlichen zylindrischen Oberfläche der axialen Bohrung 244 angeordnet.
Die Haltevorrichtung 840 hält den Drehzapfenschaft 804 innerhalb
der Bohrung 824 und hindert den Drehzapfen 802 daran,
sich bezüglich
des Mastspitzezapfens 822 nach oben zu bewegen. In einer
Ausführungsform
der Erfindung ist der Drehzapfenschaft 804 bei Punkt 844 an
den Drehzapfen 802 geschweißt. In einer anderen Ausführungsform
der Erfindung wird der Drehzapfenschaft 804 mit einer Schraube
auf eine Weise ähnlich
der in Bezug auf 18 beschriebenen Ausführungsform in
dem Drehzapfen 802 gehalten.
-
Gemäß dieser
Anordnung trägt
und hält
der Mastspitzezapfen 822 den Drehzapfen 802, während es
möglich
ist, dass sich der Drehzapfen 802 um eine wechselseitige
Achse der Mastspitzezapfenbohrung 824 und des Drehzapfenschafts 804 dreht.
Die Drehbewegung in dieser Ausführungsform
ist durch die durch den ersten Stift 818 und den zweiten
Stift 820 innerhalb des ersten bogenförmigen Schlitzes 812 bzw.
des zweiten bogenförmigen
Schlitzes 814 erlaubte Bewegung beschränkt. Die Bewegung ist beispielsweise
auf 180 Grad beschränkt.
-
In
der veranschaulichten Ausführungsform wird
die Drehbewegung durch die Reibungswirkung des Reibungsrings 838 gedämpft, der
innerhalb der ersten Rille 834 auf dem Drehzapfenschaft 804 im
Inneren der axialen Bohrung 824 angeordnet ist.
-
21 zeigt im Querschnitt einen Auslegergelenkdrehzapfen 620 und
einen Mastspitzezapfen 622 für ein Auslegergelenk gemäß einer
anderen Ausführungsform
der Erfindung.
-
Der
Auslegergelenkdrehzapfen 620 kann einen oberen Teil 624 und
einen Basisteil 626 umfassen. Der obere Teil 624 des
Auslegergelenkdrehzapfens 620 umfasst eine waagrechte Bohrung 628,
die angepasst ist, um den Auslegergelenkschaft 216 auf eine ähnliche
Weise zu der in 30 gezeigten Ausführungsform
eines Auslegergelenks 105 aufzunehmen. Die Bohrung 628 umfasst
einen Schlitz 630, der angepasst ist, um einen Teil einer
Befestigungsvorrichtung aufzunehmen, wie eine Scheibenfeder auf ähnliche
Weise zu der in 9 gezeigten Ausführungsform
des Auslegergelenks 105.
-
20 zeigt im Querschnitt eine weitere Ausführungsform
eines Auslegergelenkdrehzapfens 1620 gemäß der Erfindung.
Wie in 20 gezeigt, umfasst der Drehzapfen 1620 eine
Bohrung, die hindurch gebildet ist. Die Bohrung ist angepasst, um
einen horizontalen Auslegergelenkdrehzapfenschaft 1622 aufzunehmen.
Der Schaft 1622 der vorliegenden Ausführungsform umfasst keine Scheibenfederkeilnut
("woodruff keyway") wie die als 502 in
dem Auslegergelenkdrehzapfenschaft 216 von 12 identifizierte. Der Schaft 1622 der
vorliegenden Ausführungsform
umfasst statt dessen eine Bohrung 1624, die innerhalb des
Schafts 1622 und im Wesentlichen senkrecht zu einer Längsachse
des Schafts 1622 gebildet sein kann. Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung umfasst die Bohrung 1624 Lagergewinde auf
der innere Oberfläche
oder ein anderes Merkmal, das angepasst ist, ein Verbindungselement bzw.
Befestigungsvorrichtung ("fastener") innerhalb der Bohrung 1624 zu
halten.
-
In
der veranschaulichten Ausführungsform ist
das Verbindungselement als eine Flachkopfschraube 1626 gezeigt.
Ein Fachmann erkennt jedoch, dass eine große Vielfalt von anderen Verbindungselementen
mit der Schraube 1626 ausgetauscht werden kann. Beispielsweise
kann das eingesetzte Verbindungselement einen oder mehrere eines
Spannstifts, einer kopflosen Sechskantschraube (Stellschraube),
einer Kopfschraube, einer Niete und eines Zapfens bzw. Dübels wie
ein Stahlzapfen bzw. -dübel
unter anderen umfassen.
-
23 zeigt den waagrechten Auslegergelenkdrehzapfenschaft 1622 in
zusätzlicher
Einzelheit. Wie gezeigt, umfasst der Schaft sowohl ein Durchgangsloch
("through hole") 1624 als
auch außen
mit Gewinden versehene Enden 506, 508. In verschiedenen
Ausführungsformen
der Erfindung kann das Durchgangsloch 1624 im Inneren mit
einem Gewinde versehen sein, um eine Schraube aufzunehmen, oder
glatt sein, um ein Verbindungselement wie einen Spannstift aufzunehmen.
-
Wieder
Bezug nehmend auf 22 kann in einer Ausführungsform
der Erfindung ein Haftmaterial auf einer Grenz- bzw. Verbindungsfläche bzw.
-bereich 1628 zwischen einer äußeren Oberfläche des Schafts 1622 und
einer nach Innen gerichteten Oberfläche der Bohrung, innerhalb
derer der Schaft 1622 angeordnet sein kann, angeordnet
sein. In verschiedenen Ausführungsformen
kann das Haftmaterial ein auf Cyanacrylat-basierendes Material,
wie beispielsweise Loc-TiteTM oder Super
GlueTM, andere strukturelle Bindungshaftmittel,
umfassend ein Epoxid, ein oder zwei Teile bzw. Komponenten, Polyurethanhaftmittel,
ein oder zwei Teile bzw. Komponenten, oder ein Schaummontagehaftmittel
umfassen. Das Schaummontagehaftmittel kann auch bei der Stoßdämpfung helfen.
-
In
einer anderen Ausführungsform
der Erfindung kann die Bohrung innerhalb des Drehzapfens 1620,
welche die Schraube 1626 oder ein anderes Verbindungselement aufnimmt,
einen vertieften Bereich, wie beispielsweise einen Senkbereich 1632, umfassen.
Der vertiefte Bereich ist angepasst, um einen Kopf eines Verbindungselements
aufzunehmen, um eine Störung
bzw. Behinderung zwischen dem Kopf des Verbindungselements und einem
Lager, wie das als 212 in 11 gezeigte,
zu verhindern. In noch einer anderen Ausführungsform der Erfindung durchquert
die Bohrung 1630 den Schaft 1622 und erstreckt
sich in den Drehzapfen 1620 zu der fernen Seite des Schafts.
In einer weiteren Ausführungsform der
Erfindung erstreckt sich die Bohrung 1630 vollständig durch
den Drehzapfen 1620.
-
Der
Basisteil 626 von 21 umfasst
eine senkrechte Bohrungsöffnung 632 und
eine waagrechte Bohrungsöffnung 634.
Der Basisteil 626 umfasst weiter einen bogenförmigen Schlitz 636,
was in 29 klarer ersichtlich ist.
-
Wieder
Bezug nehmend auf 21, kann eine senkrechte Bohrungsöffnung 632 angepasst sein,
um einen Drehzapfenschaft 638 mit einem Durchgangsloch 640 aufzunehmen.
Die waagrechte Bohrungsöffnung 634 kann
angepasst sein, um eine Schraube 642 aufzunehmen. In einer
ersten Ausführungsform
der Erfindung weist die waagrechte Bohrungsöffnung 634 einen mit
Gewinde versehenen Bereich 644 auf, der angepasst ist,
mit den Gewinden auf der Schraube 642 zusammen zu passen.
In einer alternativen Ausführungsform
kann das Durchgangsloch bzw. Durchbruch 640 des Drehzapfenschafts 638 mit
einem Gewinde versehen sein und mit den Gewinden auf der Schraube 642 zusammenpassen.
-
Der
Drehzapfenschaft 638 weist eine im Allgemeinen zylindrische
Form auf und kann das Durchgangsloch 640 an einem Ende
und einen Flansch 646 an dem anderen Ende umfassen. In
einer Ausführungsform
der Erfindung weist der Drehzapfenschaft 638 einen ersten
Teil bzw. Bereich 648 mit einem kleineren Durchmesser und
einen zweiten Teil bzw. Bereich 650 mit einem größeren Durchmesser auf.
-
Der
Mastspitzezapfen 622 kann eine im Allgemeinen zylindrische Öffnung 652 umfassen,
die axial angeordnet ist sich von der oberen Oberfläche 654 des
Mastspitzezapfens 622 erstreckt. Die Öffnung 652 kann konfiguriert
sein, um einen Reibungsbelag 656 aufzunehmen. Der Reibungsbelag 656 stellt
einen größeren Reibungswiderstand
mit zunehmender Kompressionskraft gegen ihn bereit. Der Reibungsbelag 656 kann
beispielsweise aus einem elastomeren Material hergestellt sein.
Die Öffnung 652 kann
weiter konfiguriert sein, um den Drehzapfenschaft 638 aufzunehmen,
wo der Flansch 646 des Drehzapfenschafts 638 den
Reibungsbelag 656 berührt.
Die Öffnung 652 kann
nahe der oberen Oberfläche 654 des
Mastspitzezapfens 622 teilweise mit einem Gewinde versehen
sein. Eine Buchse 658 passt über den Drehzapfenschaft 638.
Die Öffnung 652 kann
noch weiter konfiguriert sein, um eine Schlüsselmutter („spanner
nut") 660 aufzunehmen. Die
Schlüsselmutter 660 weist
einen oberen Bereich bzw. Teil 662, der mit einem Gewinde
versehen ist, und einen unteren Bereich bzw. Teil 664 auf,
der nicht mit einem Gewinde versehen ist. Der untere Bereich 664 der
Schlüsselmutter
berührt
bzw. kontaktiert die Buchse 658, während der mit einem Gewinde
versehene Bereich 662 der Schlüsselmutter 660 sich
in die Öffnung 652 schraubt.
-
Im
Betrieb ist der Auslegergelenkdrehzapfen 620 mit der Schraube 642 an
den Drehzapfenschaft 646 festgemacht verbunden. Der Drehzapfenschaft 646 dreht
sich innerhalb der Buchse 658 im Inneren des Mastspitzezapfens 622.
Die Drehung des Drehzapfenschafts 646 kann durch die Reibungswirkung des
Drehzapfenschafts 646 gegen den Reibungsbelag 656 gedämpft werden.
Die Kraft, die benötigt wird,
um den Drehzapfenschaft 646 zu drehen, kann durch das Einstellen
der Kompressionsmenge des Drehzapfenschafts 646 gegen den
Reibungsbelag 656 einstellbar sein, die durch die Schlüsselmutter 660 bereitgestellt
wird.
-
In
einer Ausführungsform
der Erfindung können
die Eigenschaften des Reibungsbelags 656 ausgewählt sein,
um eine erwünschte
Beständigkeit
gegen Drehung des Auslegers bezüglich
des Masts bereitzustellen. Glatte und vorhersehbare Bewegung des
Auslegers bezüglich
des Masts ist von signifikantem Wert in der Zahnarztpraxis. Es stellt
sich heraus, dass die Fähigkeit
des Patienten, Dentalausrüstung, wie
ein Bleichlampenkopf wegzustoßen,
anekdotisch zu überraschender
weise verbesserten Komfortniveaus für den Patienten während eines
Dentalverfahrens führt.
Zur gleichen Zeit ist es vorteilhaft, dass die Bewegung des Auslegers
ausreichend derart gedämpft
ist, dass der Lampenkopf in einer im Wesentlichen festgemachten
Position verbleibt, bis seine Bewegung durch den Patienten oder
Zahnarzt erwünscht
ist. Beispielsweise eine Auslegergelenkausführungsform, wie in 15 veranschaulicht, zeigt signifikant verbesserte
Eigenschaften, verglichen zu anderen Auslegergelenkanordnungen,
wie beispielsweise die von 7 oder
die, die in beispielhaft veröffentlichten
herkömmlichen
Lampenträgerstrukturen,
wie die von U.S. Patent Nummer 3,031,215, veröffentlicht am 24. April 1962,
von Vance, oder U.S. Patent Nummer 4,671,478, veröffentlicht
am 9. Juni 1987, von Schoenig et al., deren Offenbarungen hiermit
durch Bezugnahme vollständig
eingeschlossen sind, gefunden werden.
-
Dementsprechend
wurden Berechnungen bezüglich
der Eigenschaften des Gelenks bzw. der Verbindung hinsichtlich einer
exemplifizierten Ausführungsform
durchgeführt.
Die durchgeführten
Berechnungen dienen dazu, die Kräfte,
die auf die Reibungsscheibe 656 durch die verschiedenen
Komponenten des Auslegergelenks ausgeübt werden, und die erwartete
Leistung bzw. Betriebseigenschaften bzw. Funktionsfähigkeit
des Zusammenbaus, umfassend eine projizierte Betriebslebensdauer
der Reibungsscheibe 656, zu charakterisieren.
-
Anekdotische
Belege legen nahe, dass die Kraft des Patienten zum Hinausstoßen ein überraschend
wichtiger Faktor im Gesamtpatientenkomfort und der Wirksamkeit einer
Trägerstruktur
für eine Dentalausrüstung ist.
Die optimale Trägerstruktur muss
ausreichende Beständigkeit
gegen Verlagerung bzw. Verschiebung bereitstellen, um Ausrüstung wirksam
zu tragen und sie in einigen Ausführugsformen im Wesentlichen
unbeweglich bezüglich
der Zähne
eines Patienten beizubehalten. Zur gleichen Zeit kann es die Trägerstruktur
dem Patienten erlauben, die Ausrüstung
ohne nennenswerte Anstrengung zu verschieben, wenn erwünscht. Auch
ist es in einigen Ausführungsformen
erwünscht,
eine ausreichende Mobilität der
Trägerstruktur
zu haben, damit die getragene Ausrüstung kleinere und/oder unfreiwillige
Bewegungen des Patienten ausgleichen kann. Weiter ist es erwünscht, dass,
bezüglich
der anfänglichen
Einstellung, die Trägerstruktur
zur Einstellung durch die Anwendung von Kräften nahe und/oder auf der
getragenen Ausrüstung
derart fähig
ist, dass es kein Bedürfnis
nach ständiger
Verweisung auf Bereiche der Struktur gibt, die relativ entfernt
von der Ausrüstung
sind, wie das Auslegergelenk oder die Rollbremsen.
-
Diese
Kombination von Merkmalen und Funktionen ist überraschend wichtig für die Gesamtwahrnehmung
von Funktionalität
und Einfachheit der Verwendung durch einen Patienten und Zahnarzt, und
wird nicht durch die verschiedenen herkömmlichen Trägermechanismen befriedigt,
die als verfügbar
bekannt sind. Darüber
hinaus wurde festgestellt, dass das Erreichen einer optimalen Kombination
von Eigenschaften überraschend
empfindlich auf Aspekte der Erfindung ist, wie sie sich in speziellen
Gestaltungsmerkmalen manifestieren.
-
Beispielsweise
wurde festgestellt, dass eine Ausführungsform der Erfindung, umfassen
das Auslegergelenk von 19,
hochlineare und stabile Trag- bzw. Lasttragungseigenschaften bereitstellt, die
eine Konsistenz bzw. Gleichmäßigkeit
und Wiederholbarkeit über
eine große
Zahl von Betriebszyklen beibehalten. Damit wurde festgestellt, dass
die Anwendung von speziellen Kräften
an der Last (d.h. der Ausrüstung,
die von der Ausrüstungsträgerstruktur
getragen wird) eine Lastenverschiebung ergibt, die überraschend
konsistent und wiederholbar über eine
große
Zahl von Betriebszyklen ist. Auf diese Weise ist das Problem des
Beibehaltens eines wirksamen Trägers
und Kontrolle über
einen Gegenstand der Dentalausrüstung,
während
eine geeignete Umpositionierbarkeit und Patienten-Hinausstoßeigenschaften
möglich
sind, durch die Anwendung der vorliegenden Erfindung in ihren verschiedenen
Aspekten gelöst.
-
24 zeigt eine Tabelle von Kräften 2000. Die Tabelle 2000 betrifft
die Kraft, die an dem Lastende des Auslegers angelegt wird, um eine
empfindliche bzw. ansprechende Bewegung bzw. Antwortbewegung des
Auslegers bezüglich
des Masts herzustellen bzw. zu erzeugen. Diese angewandte Kraft, die
als Patientenherausstoßkraft 2002 identifiziert
ist, stellt eine Kraft dar, die für einen Patienten erforderlich
ist, um beispielsweise einen Bleichlampenkopf wegzustoßen, der
entfernt von dem Mund des Patienten an den Ausleger gekoppelt ist.
-
Das
einer speziellen Wegstoßkraft
entsprechende Gelenkdrehmoment ist als 2004 gezeigt. Auch
gezeigt sind die Federkraft 2006 (in Pounds), die auf die
Reibungsscheibe in einer Ausführungsform
der Erfindung ausgeübt
wird, und die entsprechende Federauslenkung bzw. -weg (in Inch) 2008 einer
speziellen Bellevue Scheiben- bzw. Tellerfeder ("Bellevue washer spring"). Damit kann beispielsweise
in der veranschaulichten Ausführungsform
eine Federkraft von etwa 355 Pounds eine Federauslenkung von etwa
0,022 Inch produzieren bzw. erzeugen. Das resultierende Gelenkdrehmoment
beträgt 48
Pounds, was sich in eine Patientenherausstoßkraft von 2 Pounds übersetzt.
-
25 zeigt eine graphische Darstellung der Beziehung 2010 zwischen
der Federauslenkung 2012 (in Inch) und der Patientenherausstoßkraft (in Pounds) 2014.
In der veranschaulichten Ausführungsform
ist diese Beziehung im Wesentlichen linear.
-
26 zeigt eine graphische Darstellung einer Federkraftfunktionseigenschaft 2016 einer
Auslegergelenkvorrichtung gemäß einer
Ausführungsform der
Erfindung. Die senkrechte Achse stellt eine Kraft 2006 dar,
die auf die Feder in einer im Wesentlichen axialen Richtung ausgeübt wird.
Die waagrechte Achse stellt eine Verschiebung bzw. Auslenkung bzw.
Weg 2008 in Inch der Feder als Antwort auf die angewendete
Kraft 2006 dar. Wie in 26 gezeigt, ist
die Verschiebung einer Feder, wie eine Bellevue-Scheibe ("Bellevue washer"), gemäß der veranschaulichten
Ausführungsform,
im Wesentlichen proportional zu der axialen Kraft 2006,
die auf die Feder ausgeübt
wird. Demgemäß ist die
graphische Linie, welche die Beziehung 2006 darstellt,
im Wesentlichen linear. Ein Fachmann erkennt, dass Federn, umfassend
Integral- und Compositefedern, die andere Federkrafteigenschaften
aufweisen, in verschiedenen Ausführungsformen
der Erfindung angewendet werden können.
-
27 ist eine Seitenansicht einer alternativen Ausführungsform
des Auslegergelenkdrehzapfens 620 und einer alternativen
Ausführungsform
des Mastspitzezapfens 622, gezeigt in 21. In 27 ist
die Seite des Auslegergelenkdrehzapfens 620 mit der Schraube 642 gezeigt.
Der Auslegergelenkdrehzapfen 620 kann wie vorstehend beschrieben
an den Mastspitzezapfen 622 montiert bzw. angebaut sein. Die
Schraube 642 kann den Auslegergelenkdrehzapfen 620 an
den Drehzapfenschaft 638 anbringen (wie in 21 zu sehen).
-
28 ist eine Seitenquerschnittsansicht einer alternativen
Ausführungsform
des Auslegergelenkdrehzapfens 620 und einer alternativen
Ausführungsform
des Mastspitzezapfens 622. Der Auslegergelenkdrehzapfen 620 umfasst
die senkrechte Bohrungsöffnung 632 und
die waagrechte Bohrungsöffnung 634.
Der Auslegergelenkdrehzapfen 620 umfasst weiter den bogenförmigen Schlitz 636,
der den Stift 666 aufnimmt, der in den Mastspitzezapfen 622 eingebaut
ist. Der Drehzapfenschaft 638 ist in Position in der senkrechten
Bohrungsöffnung 632.
Das Durchgangsloch 640 in dem Drehzapfenschaft 638 kann
mit der waagrechten Bohrungsöffnung 634 ausgerichtet
sein bzw. fluchten, d.h. in Position, um die Schraube 642 aufzunehmen
(nicht gezeigt).
-
Der
Mastspitzezapfen 622 kann in größerer Einzelheit als in 21 gesehen werden. Die im Allgemeinen zylindrische Öffnung 652 axial
ist gezeigt, auf der oberen Oberfläche 654 des Mastspitzezapfens 622 angeordnet
zu sein und sich von dieser zu erstrecken. Die Öffnung 652 kann Elemente
bzw. Strukturen der erfinderischen Dämpfung aufnehmen, die es dem
Auslegergelenkdrehzapfen 620 ermöglichen können, sich bezüglich des
Mastspitzezapfens 622 zu drehen, aber können auch die Drehung des Auslegergelenkdrehzapfens 620 dämpfen.
-
Wie
aus 21 ersichtlich, kann die Öffnung 652 konfiguriert
sein, um den Reibungsbelag 656, die Buchse 658 und
die Schlüsselmutter 660 aufzunehmen.
Der Reibungsbelag 656 kann größeren Reibungswiderstand mit
zunehmender Kompressionskraft gegen ihn bereitstellen. Der Reibungsbelag 656 kann
beispielsweise aus einem elastomeren Material hergestellt sein,
wie solche Materialien, die für
die Reibungsscheibe geeignet sind, wie vorstehend beschrieben. Die
Buchse 658 kann beispielsweise aus einem Material mit einem
geringen Reibungskoeffizienten wie ein Kunststoffmaterial hergestellt
sein, umfassend die vorstehend für
eine Verwendung in der Buchse 354 in 9 beschriebenen.
Eine Scheibe 670 und eine Feder 672 wie eine Tellerfeder
(„Belleville
washer") können zwischen
dem Reibungs- bzw. Bremsbelag 656 und dem Boden der Öffnung 652 angeordnet
sein.
-
Wie
vorstehend beschrieben, kann die Schlüsselmutter 660 gegen
die Buchse 658 geschraubt sein, die auf den Flansch 646 des
Drehzapfenschafts 638 drückt. Der Flansch 646 des
Drehzapfenschafts 638 berührt den Reibungsbelag 656.
Die Feder 672 stellt eine Kraft bereit, welche den Reibungsbelag 638 gegen
den Flansch 646 von unten drückt. Der Drehzapfenschaft 638 ist
innerhalb der Buchse 658 drehbar, während der Reibungsbelag 656 die
Drehung des Drehzapfenschafts 638 dämpft. Die Schlüsselmutter 660 ermöglicht das
Dämpfen der
Drehung des Drehzapfenschafts 638, um einstellbar zu sein,
wenn das Dämpfen
vergrößert werden
kann, wenn die Schlüsselmutter 660 fester
auf den Drehzapfenschaft 638 geschraubt wird.
-
29 ist eine perspektivische Ansicht des alternativen
Auslegergelenkdrehzapfens 620. Der bogenförmige Schlitz 636,
der den Splint bzw. Stift 666 aufnimmt, kann klar als in
der senkrechten Bohrungsöffnung 632 befindlich
gesehen werden.
-
30 ist eine perspektivische Ansicht des senkrechten
Drehzapfenschafts 638. Der senkrechte Drehzapfenschaft
umfasst den ersten Teil 648 mit einem kleineren Durchmesser
als der zweite Teil 650. Der Flansch 646 ist benachbart
zu dem zweiten Teil 650. Das Durchgangsloch 640 kann
eine waagrechte Bohrung durch den ersten Teil 648 des senkrechten Drehzapfenschafts 638 sein.
Der senkrechte Drehzapfenschaft 638 umfasst auch einen
Flansch 646 benachbart zu dem zweiten Teil 650 des
senkrechten Drehzapfenschafts 638. Der senkrechte Drehzapfenschaft 638 ist
beispielsweise aus Metall oder Keramik oder Polymermaterial hergestellt,
unter anderen umfassend die für
den Ausleger und den Mast wie vorstehend beschrieben geeigneten.
-
31 ist eine Querschnittsansicht des Drehzapfenschafts 638.
Der Drehzapfenschaft 638 umfasst den ersten Teil 648 mit
einem kleineren Durchmesser als der zweite Teil 650. Der
Flansch 646 ist benachbart zu dem zweiten Teil 650.
Das Durchgangsloch 640 kann mit einem abgeschrägten Ende 680 gezeigt
werden. Alternativ können
beide Enden des Durchgangslochs 640 abgeschrägt sein.
-
32 ist eine perspektivische Ansicht eines Drehzapfenschafts
gemäß einer
anderen Ausführungsform
der Erfindung. Der Drehzapfenschaft 690 umfasst einen zylindrischen
Teil 692 benachbart mit einem Flansch 694. Der
zylindrische Teil 692 umfasst ein Durchgangsloch 696.
Das Durchgangsloch 696 ist geformt und konfiguriert, um
die Schraube 642 (nicht gezeigt) aufzunehmen.
-
33 zeigt im Querschnitt den Drehzapfenschaft 690,
wie in 32 gezeigt. Wie vorstehend beschrieben,
umfasst der Drehzapfenschaft 690 den zylindrischen Teil 692,
den Flansch 694 und das Durchgangsloch 696. In
dieser Ansicht ist das Durchgangsloch 696 an beiden Enden 698 abgesunken und
an- bzw. abgeschrägt.
-
34 zeigt in Draufsicht die Schlüsselmutter 660.
Die Schlüsselmutter 660 kann
auch als Kompressionsstöpsel
oder -zapfen ("compression
plug") bezeichnet
werden. Die Schlüsselmutter 660 kann
im Wesentlichen rund in der Form sein. In einer Ausführungsform
kann die Schlüsselmutter 660 zwei
gekrümmte
bzw. gebogene Einkerbungen bzw. Rastungen 700 aufweisen,
die symmetrisch um den Umfang 702 der Schlüsselmutter 660 angeordnet
sind. Die Einkerbungen 700 erstrecken sich von der oberen Oberfläche 704 der
Schlüsselmutter 660 und
enden an einem Punkt vor der unteren Oberfläche (in dieser Ansicht nicht
zu sehen). Die Einkerbungen 700 können geformt und konfiguriert
sein, um Stifte bzw. Splinte aufzunehmen, damit die Schlüsselmutter 660 sich
nicht aus der Öffnung
des Mastspitzezapfens 622 herausschraubt. In einer alternativen
Ausführungsform
kann die Schlüsselmutter 660 nur
eine gekrümmte
Einkerbung aufweisen. In einer weiteren alternativen Ausführungsform
kann die Schlüsselmutter 660 einige
gekrümmte
Einkerbungen aufweisen, die typischerweise symmetrisch um den Umfang
der Schlüsselmutter 660 angeordnet
sind.
-
35 zeigt in einer Seitenansicht die Schlüsselmutter 660 gemäß den Prinzipien
der Erfindung. Die Schlüsselmutter 660 umfasst
den oberen Bereich 662 mit einem Gewinde und den unteren
Bereich 664 ohne Gewinde. Eine Einkerbung 700 ist
zu sehen, die sich von der oberen Oberfläche 704 der Schlüsselmutter 660 erstreckt
und in dem unteren Bereich 664 ohne Gewinde endet.
-
36 zeigt eine Buchse bzw. Hülse 2270. Die Buchse 2270 kann
eine Rohrelement 2272 mit einer inneren 2274 und
einer äußeren 2276 im
Wesentlichen zylindrischen Oberfläche umfassen, die in koaxial
beabstandeter Beziehung zueinander angeordnet sind. Die Buchse 2270 kann
auch einen Flanschbereich 2278 umfassen, der radial nach
Außen
von der äußeren Oberfläche 2276 angeordnet ist.
-
37 zeigt eine Schlüsselmutter 660 gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung. Die Schlüsselmutter 660 umfasst
einen ersten 2280 und einen zweiten 2282 bogenförmigen Schlitz
in einer oberen Oberfläche 2284.
Die Schlitze 2280, 2282 sind angepasst, um ein
Werkzeug für
das Drehen der Schlüsselmutter 660 aufzunehmen.
Im Gegensatz zu den Schlitzen 700 der in 34 gezeigten Schlüsselmutter 660, unterbrechen
die Schlitze 2280 und 2282 nicht die Gewinde des
oberen Bereichs 662 der Mutter. Demgemäß ist es weniger wahrscheinlich,
dass die Mutter der 37 – Ausführungsform ein Verschneiden
oder andere Beschädigung
während
der Installation bzw. des Einbaus als die Schlüsselmutter 660 von 34 erfährt.
-
38 ist eine perspektivische Ansicht des Mastspitzezapfens 622 gemäß Prinzipien
der Erfindung. Der Mastspitzezapfen 622 umfasst eine im
Allgemeinen zylindrisch-geformte Struktur 710, die im Wesentlichen
zentriert bzw. mittig in dem Mastspitzezapfen 622 angeordnet
ist. Eine erste bogenförmige Struktur 712 und
eine zweite bogenförmige
Struktur 714 sind auf jeder Seite der zentrierten bzw.
mittigen Struktur 710 angeordnet. Die zentrierte Struktur
ist geformt und konfiguriert, um den vorstehend beschriebenen Drehzapfen-
und Reibungsbelagzusammenbau zu halten. Die erste und die zweite
bogenförmige
Struktur 712, 714 dienen dazu, um den Mastspitzezapfen 622 innerhalb
der Hohlbohrung in dem Mast 101 auszurichten bzw. zu fluchten.
-
39 ist eine Querschnittsansicht des Mastspitzezapfens 622.
Die Zentrumsstruktur 710 des Mastspitzezapfens 622 umfasst
die im Allgemeinen zylindrische Öffnung 652,
die axial angeordnet ist und sich von der oberen Oberfläche 654 des
Mastspitzezapfens 622 erstreckt. Die Öffnung 652 ist konfiguriert,
um die Feder 672, die Scheibe 670, den Reibungsbelag 656,
den Drehzapfenschaft 638, die Buchse 658 und die
Schlüsselmutter 660 wie
vorstehend beschrieben aufzunehmen. Ein Vorsprung 716 in
dem Boden der Öffnung 652 ermöglicht die
Ausrichtung der Feder und der Scheibe. Die Öffnung 652 weist nahe
der oberen Oberfläche 654 ein
Gewinde auf, um mit den Gewinden der Schlüsselmutter 660 zusammen
zu passen. Der Mastspitzezapfen 622 umfasst weiter die
erste bogenförmige
Struktur und die zweite bogenförmige
Struktur, die verwendet werden, um den Mastspitzezapfen 622 in
dem Mast 101 auszurichten.
-
40 zeigt eine Draufsicht des Mastspitzezapfens 622 gemäß Prinzipien
der Erfindung. Die Spitze des Mastspitzezapfens 622 ist
in der vorliegenden Ausführungsform
der Erfindung oval geformt, um mit der ovalen Konfiguration des
Masts 101 zusammen zu passen. Die obere Oberfläche 654 des Mastspitzezapfens 622 ist
im Wesentlichen flach. Der Mastspitzezapfen 622 umfasst
eine Öffnung 652,
die sich von der oberen Oberfläche 654 des
Mastspitzezapfens 622 erstreckt. Die Schlüsselmutter 660 ist
in der Öffnung 652 in
Position. Die Schlüsselmutter 660 umfasst
eine Einkerbung bzw. Rastung 700. Die Einkerbung 700 nimmt
einen Stift bzw. Splint (nicht gezeigt) auf, der die Schlüsselmutter 660 davon
abhält, sich
zu bewegen, sobald die Schlüsselmutter 660 in die Öffnung 652 in
der erwünschten
Position festgeschraubt ist. Der Mastspitzezapfen 622 umfasst
weiter eine Bohrungsöffnung 668,
umfassend einen Splint bzw. Stift 666.
-
41 zeigt in einer Zusammenbauansicht einen Mastspitzezapfen-
und Drehzapfenzusammenbau 750 gemäß einer anderen Ausführungsform
der Erfindung. Der Zusammenbau umfasst den Drehzapfen 620 und
die Schlüsselmutter 660,
den Drehzapfenschaft 690, den Reibungsbelag 656,
die Scheibe 670, die Feder 672, den Mastspitzezapfen 622 und die
Schraube 642. Die Buchse 658 ist innerhalb der Schlüsselmutter 660 angeordnet.
-
42 zeigt in perspektivischer Ansicht Komponenten
eines Universal- bzw. Kugelgelenks („ball and socket joint") gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung. Das Universalgelenk (auf das sich auch als Kugelgelenk
bzw. Kugelkopfgelenk bezogen wird) 902 umfasst einen Lenkkopf
bzw. Steuerkopf bzw. Steuerrohr 908 mit einer ersten Öffnung 910 und
einer zweiten Öffnung 911 an
gegenüberliegenden
Enden des Lenkkopfes 908. Die Öffnungen 910, 911 umfassen
auch Rillen 910a bzw. 911a. Eine dritte Öffnung 912 liegt
in der Seite des Lenkkopfes 908 vor. Das Kugelgelenk 902 umfasst
weiter eine erste Kugelschale 914 und eine zweite Kugelschale 915,
um in der ersten und der zweiten Öffnung 910 bzw. 911 aufgenommen
zu werden. Ein Drehgestell bzw. -fassung bzw. -gehäuse bzw.
Drehzapfenanbringung („pivot
mount") 906,
das den Zahnbleichlampenkopf (nicht gezeigt) hält, ist mit dem Kugelgelenk 902 durch
einen Kugeldrehzapfen bzw. -ring bzw. -gelenk („ball swivel") 904 gekoppelt.
Die erste und die zweite Kugelschale 914, 915 sind
konfiguriert, um den Kugeldrehzapfen 904 durch die dritte Öffnung 912 in
dem Lenkkopf 908 aufzunehmen. Das Kugelgelenk 902 wird
in größerer Einzelheit
nachstehend beschrieben. Gemäß einer
Ausführungsform kann
jede Kugelschale 915 eine Kontaktplatte 2290 umfassen.
In verschiedenen Ausführungsformen
der Erfindung kann die Verstärkungsplatte
integral mit der Kugelschale 915 geformt sein, oder mit
einem Haftmittel oder einem Klebeband oder durch ein Verbindungselement
wie eine Schraube oder Niete an eine Oberfläche der Kugelschale 915 gekoppelt
sein.
-
Die
erste und die zweite Öffnung 910, 911 kann
angepasst sein, um die erste bzw. die zweite Kugelschale 914, 915 aufzunehmen.
Ein Drehgehäuse
bzw. eine Drehzapfenanbringung 906, das angepasst ist,
das Dentalinstrument oder die -ausrüstung zu halten, ist durch
einen Kugeldrehzapfen 904 an das Kugelgelenk 902 gekoppelt.
Die erste und die zweite Kugelschale 914, 915 können konfiguriert sein,
um den Kugeldrehzapfen 904 durch die dritte Öffnung 912 in
dem Lenkkopf 908 aufzunehmen. Das Kugelgelenk 902 wird
nachstehend in größerer Einzelheit
beschrieben.
-
44 zeigt in perspektivischer Schnittansicht Komponenten
eines Kugelgelenks (auf das sich auch als ein Kugelgelenk bezogen
wird) gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung. Das Kugelgelenk 902 ist mit einer aufgeschnittenen
Darstellung des Lenkkopfes 908 gezeigt. Die erste Kugelschale 914 ist
an ihrer Stelle innerhalb des Lenkkopfes 908. Der Kugeldrehzapfen
des Drehgehäuses
bzw. der Drehzapfenanbringung 906 ist durch die dritte Öffnung 912 des
Lenkkopfes 908 eingesetzt gezeigt.
-
Ein
Fachmann erkennt, dass ein Kugelgelenk, wie das beispielsweise in
den vorstehenden 42 und 44 veranschaulichte,
lediglich beispielhaft für
die verschiedenen Formationen bzw. Strukturen oder Kopplungsmerkmale
ist, die verwendet werden können,
um ein Dentalinstrument oder eine -apparatur oder -vorrichtung an
ein Ende des Auslegers 103 zu koppeln. Beispielsweise ist
in einer alternativen Ausführungsform
ein flexibles Element, wie ein Schwanenhalselement, zwischen der
Traglast- bzw. Tragfähigkeitsvorrichtung
und dem vorderen Ende des Auslegers angeordnet. Die Trägerstruktur
der Erfindung kann jegliche flexible Kopplungsvorrichtung umfassen,
die für
eine spezielle Anwendung und Traglastvorrichtung geeignet ist.
-
43 zeigt in auseinander gezogener perspektivischer
Ansicht einen vorderseitigen Zusammenbau 900 für einen
Trägerstrukturausleger
für zahnärztliche
Ausrüstung,
der eine abtrennbare Anbringung zwischen dem Instrument (hier nicht
gezeigt) und dem Ausleger 103 ermöglicht. Der Lenkkopf 908 kann
an das Ende des Auslegers 103 angebracht sein. Der Instrumentenverbindungs-
bzw. -konnektorzusammenbau 900 kann ein Steck- bzw. Kugelgelenk
(„socket
joint") sein, umfassend
ein Kugelgelenk 902, das angepasst ist, den Kugeldrehzapfen 904 des
Drehgehäuses
bzw. der Drehzapfenanbringung 906 auf der getragenen Ausrüstung, wie beispielsweise
in 44 gezeigt, zu empfangen.
-
Der
Lenkkopf 908 kann an das Ende des Auslegers 103 angebracht
sein. Der Lenkkopf 908 weist drei Öffnungen auf, die erste und
die zweite Öffnung 910, 911 an
jedem Ende des Rohrs, um die Stücke
bzw. Teile aufzunehmen, die das Kugelgelenk erzeugen, und die dritte Öffnung 912 auf
der Vorderseite des Lenkkopfes 908, um den Kugeldrehzapfen 904 auf
der zu tragenden Dentalausrüstung
(nicht gezeigt) aufzunehmen.
-
Der
vorderseitige Zusammenbau 900 der vorliegenden Ausführungsform
umfasst eine erste und eine zweite Kugelschale 914, 915,
einen ersten und einen zweiten Abstandshalter 916, 917,
eine erste und eine zweite Feder 918, 919, eine
erste und eine zweite Mutterplatte („nut plate") 920, 921 und einen
ersten und einen zweiten Kugelgelenkdrehknauf bzw. -knopf- bzw.
rändelschraube 922, 923.
Jede Kugelschale 914, 915 weist eine gebogene
bzw. gekrümmte
Oberfläche
derart auf, dass, wenn die Kugelschalen 914, 915 an
den gebogenen Oberflächen gepaart
werden, ein im Wesentlichen kugelförmig geformter Raum gebildet
wird, der zur Aufnahme des Kugeldrehzapfens 904 konfiguriert
ist.
-
Um
das Kugelgelenk zu bilden, werden die Kugelschalen 914, 915 in
den Lenkkopf 908 derart eingesetzt, dass der kugelförmig geformte
Raum mit der dritten Öffnung 912 des
Lenkkopfes 908 fluchtet bzw. ausgerichtet ist. Die Abstandshalter 916, 917 werden
in die Öffnungen 910 bzw. 911 eingesetzt
und auf jeder Seite der gepaarten Kugelschalen 914, 915 angeordnet.
Die erste und die zweite Feder 918, 919 werden
gegen den ersten bzw. zweiten Abstandshalter 916, 917 angeordnet.
-
Die
Mutterplatten 920, 921 sind an gegenüberliegenden
Enden des Lenkkopfes 908 über der ersten und zweiten Öffnung 910, 911 angebracht.
Die Mutterplatten 920, 921 können jeweils eine zentrale bzw.
mittige Öffnung 918, 919 aufweisen,
die ein Gewinde aufweisen können.
-
Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung kann jede der Rändelschrauben
bzw. Knöpfe bzw.
Knäufe
bzw. Drehknöpfe 922, 923 einen
ultraschallgeschweißten
Bolzen bzw. Stift („stud") mit einem außenseitigen
Gewinde am entfernten Ende umfassen. Die Schrauben des Drehknopfes 922, 923 sind
durch die zentralen Öffnungen
der Mutterplatten 920, 921 geschraubt und drücken gegen
die Federn 918, 919, die Abstandshalter 916, 917 und
die Kugelschalen 914, 915, um die Kugelschalen 914, 915 gegen
den Kugeldrehzapfen 904 zu drücken. Wenn die Knöpfe 922, 923 festgezogen
sind, kann sich der aufgenommene Kugeldrehzapfen 904 innerhalb
der gepaarten Kugelschalen 914, 915 nicht bewegen. Wenn
die Knöpfe 922, 923 gelöst werden,
kann sich der aufgenommene Kugeldrehzapfen 904 innerhalb der
gepaarten Kugelschalen 914, 915 bewegen.
-
Eine
erste alternative Ausführungsform
des Kugelgelenks („ball
socket") bezieht
eher das Verlassen auf Federstärke
als Druck von einer Schraube ein, um Druck auf die Kugelschalen 914, 915 auszuüben. Weiter
sind die hier gezeigten Federn 918, 919 Schraubenfedern.
-
Alternativen
zu Schraubenfedern umfassen beispielsweise Federscheiben und andere
Mechanismen, um lineare Kraft anzuwenden, wie dem Fachmann bekannt
ist.
-
45 zeigt in zusätzlicher Einzelheit einen Mutterplatten 920, 921-
und Federunterzusammenbau 918 gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung. Der Federzusammenbau ist angepasst, um die Federspannung
zu liefern, um die Kugelschalen 914, 915 als Antwort
auf die Drehungen der fehlenden Knöpfe 922, 923 zusammen
zu drücken,
was es ermöglicht,
die Bewegungsfreiheit des Kugeldrehzapfens 904 zu variieren.
-
46 zeigt eine vergrößerte Ansicht der Kugelschale 915,
welche ein Spiegelbild der Kugelschale 914 ist. Die Kugelschale 915 umfasst
einen inneren Raum 915c, dass, wenn er mit dem entsprechenden
Raum in der Kugelschale 914 zusammen geführt wird,
einen im Wesentlichen runden bzw. sphärischen Raum bildet, der den
Kugeldrehzapfen 904 (wie in 44 gezeigt)
zurück-
bzw. festhalten kann. Eine Öffnung 915a erlaubt
der Schaftverbindung zu dem Kugeldrehzapfen 904, den Lenkkopf 908 durch
die Öffnung 912 (wie
in 44 gezeigt) zu verlassen. Die Kugelschale 915 umfasst
auch einen Höcker
bzw. Buckel bzw. Kante(„ridge") 915b,
der sowohl die Ausrichtung bzw. Orientierung des Einsetzens als
auch die Drehung der Kugelschale 915 in der Öffnung 911 des
Lenkkopfes 908 durch das Passen in die Rille 911a (wie
in 42 gezeigt) einschränkt bzw. begrenzt.
-
47 zeigt eine andere Ausführungsform einer Kugelschale 2300 gemäß einer
anderen Ausführungsform
der Erfindung. Während
des Zusammenbaus des Zusammenbaus 900 (wie in 43 gezeigt) müssen
die Kontaktplatten 2290 an die Enden der Kugelschalen 914, 915 montiert
werden. Die kann durch die Verwendung eines doppelseitigen Klebebands
oder anderer Formen von Haftmitteln erreicht werden. In der in 47 veranschaulichten Ausführungsform umfasst die Kontaktplatte 2310 ein zentrales
Loch 2312. Während
der Montage der Kontaktplatte 2310 an die Kugelschale 2300 kann
das zentrale Loch auf der Struktur 2302 auf der Befestigungsoberfläche 2304 der
Kugelschale 2300 zu liegen kommen.
-
Diese
Struktur 2302 kann jegliche Form aufweisen, wie eine Kreuz-
oder eine mehrschneidige Form, ist aber etwas größer in der Breite als der Durchmesser
des zentralen Lochs 2312 der Kontaktplatte 2310.
Um eine Befestigung der Kontaktplatte 2310 zu erreichen,
kann eine Kompression verwendet werden, um die Struktur 2302 dazu
zu zwingen, innerhalb der Grenzen des zentralen Lochs 2312 zu passen.
Dieses Passen kann ein Kompressions- oder ein Reibungspassen derart
sein, dass die Kontaktplatte 2310 im Wesentlichen an der
Kugelschale 2300 festgemacht ist.
-
48 zeigt eine alternative Ausführungsform eines Kugelgelenks
gemäß einer
anderen Ausführungsform
der Erfindung. Der Lenkkopf 2400 kann im Wesentlichen dem
gleichen Zweck wie der Lenkkopf 908 von 42 dienen, weist aber eine quadratische, rechteckige
oder andere gewinkelte Querschnittsform auf, anstatt rund oder elliptisch
wie in 42. Die gewinkelte Form der Öffnung 2410 erlaubt
es einer Kugelschale, auf eine ähnliche
Weise wie die in 42 veranschaulichte eingesetzt
zu werden, jedoch sind eine Kante bzw. ein Buckel bzw. Höcker, wie
der in 46 gezeigte Höcker 915b,
und eine ihm entsprechende Rille 911a nicht notwendig, um
eine Drehung der Kugelschale innerhalb des Lenkkopfes aufgrund der
nicht-drehbaren Natur von gewinkelten Passungen zu verhindern.
-
Ein
Fachmann erkennt, dass ein Kugelgelenk, wie beispielsweise in den 42 bis 44 veranschaulicht,
lediglich beispielhaft für
die verschiedenen Kopplungsmerkmale ist, die verwendet werden können, um
eine Dentalapparatur oder -vorrichtung an ein Ende des Auslegers 103 zu
koppeln. Beispielsweise ist in einer alternativen Ausführungsform
ein flexibles Element, wie ein Schwanenhalselement, zwischen der
Traglast- bzw. Zuladungsvorrichtung und dem vorderen Ende des Auslegers
angeordnet. Die Trägerstruktur
der Erfindung kann jegliche flexible Kopplungsvorrichtung umfassen,
die für eine
spezielle Anwendung und Traglastvorrichtung geeignet ist.
-
49 zeigt einen Kugelgelenkknopf 922 gemäß einer
Ausführungsform
in zusätzlichem
Detail. Der Kugelgelenkknopf umfasst einen Körper mit einer halbovalen äußeren Oberfläche 930.
Das Innere des Kugelgelenkknopfes 922 ist teilweise hohl
und umfasst eine Mehrzahl von Rippen 934, die zwischen einem
inneren zylindrischen Element 936 und einer inneren Oberfläche des
Körpers
angeordnet sind. Das innere zylindrische Element weist eine erste Längsachse
auf, und ein Schaft 938 mit einer zweiten Längsachse
ist innerhalb des inneren zylindrischen Elements 936 derart
angeordnet, dass die erste und die zweite Längsachse im Wesentlichen zusammen fallen.
Wie veranschaulicht, umfasst der Schaft eine im Wesentlichen zylindrische äußere Oberfläche, die eine
Mehrzahl von Gewinden 940 auf einem Teil davon trägt. Die
Gewinde 940 sind angepasst, um an innere Gewinde 924 einer
entsprechenden Mutterplatte 920 gekoppelt zu werden, wie
in 45 gezeigt.
-
Ein
Fachmann versteht, dass die verschiedenen erfinderischen Ausführungsformen
vorstehend beschriebener zahnärztlicher
Trägerstrukturen auf
das Tragen einer großen
Vielfalt von herkömmlichen
und neuen zahnärztlichen
Vorrichtungen anpassbar ist. Die sich ergebenden neuen Kombinationen
stellen nicht nur eine wirksame mit Zahnmedizin verbundene Funktionalität dar, sondern
sind auch derart wirksam, dass sie den Austausch von Funktionsmodulen
und die Wiederverwendung der Trägerstruktur
für eine
große
Vielfalt von Verfahren und Funktionen erlauben.
-
Damit
erkennt ein Fachmann, dass eine zahnärztliche Trägerstruktur gemäß der vorliegenden Erfindung
in verschiedenen Ausführungsformen
verwendet wird, eine Zahnbleichlampe, eine Dentalzusammensetzung
während
der Lampe, ein Dentalabbildungssystem für endoskopisches Abbilden,
wie in beispielsweise endoskopischem Wurzelhobeln ("root planing"), ein Ultraschallabbildungssystem
und ein Trägersystem
für einen
Röntgenstrahlenfilm und/oder
elektronische Röntgenstrahlensensoren, angepasst
für die
Verwendung in der Röntgenstrahlenabbildung
von Dental-Röntgenstrahlen-graphischen
Subjekten bzw. Patienten, zu tragen.
-
50 zeigt eine Trägerstruktur für Dentalausrüstung gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung. Die veranschaulichte Ausführungsform umfasst eine Zahnbleichlampe 1100.
Die Zahnbleichlampe weist einen Lampenkopf 1102 mit einem
Gehäuse 1104 auf.
Der Lampenkopf 1102 weist auch einen Schaft 1105 auf,
der dazu dient, den Lampenkopf an ein Kugelgelenk 1107 zu
koppeln. Das Kugelgelenk 1107 ist wiederum an ein entferntes
Ende eines Auslegers 1108 gekoppelt. Ein Mast 1110 trägt den Ausleger 1108 und
den Lampenkopf 1102. Der Mast 1110 ist an seinem
oberen Ende durch ein Auslegergelenk 1200 an den Ausleger 1108 gekoppelt.
Der Mast 1110 ist wiederum an seinem unteren Ende durch
eine Basis 1112 getragen. In der veranschaulichten Ausführungsform
umfasst die Basis 1112 eine Mehrzahl von Armen 1118,
die sich von einem Zentrum 1116 erstrecken, wo der Mast 1110 festgemacht bzw.
angebracht ist. Ein Rollrad 1120 ist an jedes Ende der
Mehrzahl von Armen 1118 entfernt von dem Zentrum 1116 angebracht.
Die Rollräder 1120 berühren bzw.
kontaktieren den Fußboden
und tragen dadurch die gesamte Dental- bzw. Zahnbleichlampe.
-
In
der veranschaulichten Ausführungsform ist
der Lampenkopf 1102 angepasst, um entfernbar an den Körper eines
Patienten gekoppelt zu werden. In einer beispielhaften Ausführungsform
ist eine Lippenhaltevorrichtung, wie ein Lippenretraktor bzw. -halter,
an eine Lichtführung
gekoppelt, die wiederum an den Lampenkopf 1102 gekoppelt
ist. Dementsprechend erlaubt die vorliegende Erfindung dem Lampenkopf,
auf eine Weise getragen zu werden, die es erlaubt, seine Position
erschöpfend
derart einzustellen, dass der Lampenkopf korrekt mit dem Patienten für das zahnärztliche
Verfahren ausgerichtet werden kann. Diese Ausrichtung wird beibehalten
und erlaubt sogar eine leichte Bewegung des Patientenkopfes. Dies
ist möglich,
da die Lippenhaltevorrichtung entfernbar mit der Lichtführung verbunden
ist, und ist positioniert, aber nicht festgemacht, um diese leichte Bewegung
des Patientenkopfes zu ermöglichen
bzw. zu erlauben.
-
51 zeigt eine Zusammenbaubeziehung zwischen dem
Kugelgelenk 902, dem Lampenkopf 1102, einer Lichtführung 1120 und
einer Lippenhaltevorrichtung 1138 gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung. Ein Drehgehäuse 906 ist
zwischen den Lampenkopf 1102 und dem Kugelgelenk 902 gekoppelt.
Das Kugelgelenk erlaubt es dem Lampenkopf, im Raum derart gedreht
zu werden, dass eine optische Achse der Härtungslampe mit den Zielzähnen eines
Zahnbleichpatienten ausgerichtet ist.
-
Eine
Lichtführung 1120 ist
angepasst, um an ein vorderes Ende des Lampenkopfes 1102 gekoppelt
zu werden. In einer Ausführungsform
umfasst die Lichtführung 1120 einen
inneren Oberflächenbereich 1122,
der angepasst ist, um in der Nähe
zu einem äußeren Oberflächenbereich 1124 des
Lampenkopfes 1102 gehalten zu werden. Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung ist ein Vorsprungselement, oder Höcker, auf der inneren Oberfläche 1122 angepasst,
um in einen vertieften Bereich 1126 des äußeren Oberflächenbereichs 1124 gezwungen
zu werden, um die Nähe
der Oberflächenbereiche 1122 und 1124 beizubehalten.
-
In
einer Ausführungsform
der Erfindung umfasst die Lichtführung 1120 eine
elastisch komprimierbare bzw. zusammendrückbare Dämpfung bzw. Kissen bzw. Polster 1128 an
einem vorderen Ende davon. Die elastisch komprimierbare Dämpfung 1128 dient
dazu, einen Grenzbereich bzw. Übergang
zwischen einem Zahnbleichverfahrenspatienten (nicht gezeigt) und
der Lichtführung
weich zu machen.
-
In
einem weiteren Aspekt der Erfindung, wie in der veranschaulichten
Ausführungsform
gezeigt, umfasst die Lichtführung
einen ersten und einen zweiten Schlitz 1130 und 1132.
Diese Schlitze sind angepasst, um vorstehende Flügel 1134, 1136 eines Lippenhalters 1138 aufzunehmen,
um eine Beziehung zwischen dem Zahnbleichpatienten und dem Lampenkopf
zu stabilisieren.
-
Der
Lippenhalter 1138 umfasst Kanäle 1140, 1142,
die angepasst sind, um die Lippen eines Zahnbleichpatienten während des
Bleichverfahrens zu tragen, und ein elastisches Element 1144.
Das elastische Element 1144 ist an die Kanäle 1140, 1142 gekoppelt
und angepasst, die Kanäle
nach Außen
in Richtung der Lippen zu zwingen, um den Bleichpatienten an den
Lippenhalter zu koppeln.
-
Wenn
der Bleichpatient an den Lippenhalter 1138 gekoppelt ist,
und der Lippenhalter durch das Einführen der Flügel 1134, 1136 in
die entsprechenden Schlitze 1130, 1132 an die
Lichtführung 1120 gekoppelt
ist, ist der Bleichpatient bezüglich
des Lampenkopfes 1102 räumlich
stabilisiert. Auf diese Weise dient die Trägerstruktur dazu, den Lampenkopf
in einer im Wesentlichen stabilen räumlichen Beziehung zu dem Bleichpatienten
zu tragen.
-
Wie
vorstehend erörtert,
wird diese räumlich stabilisierte
Beziehung zwischen einem Patienten und der Trägerstruktur der Erfindung in
anderen Ausführungsformen
der Erfindung und in Beziehung zu verschiedenen Vorrichtungen und
Verfahren gefunden.
-
In
einer Ausführungsform
können
Eingang/Ausgang-Kabel verwendet werden, um eine erste elektrische
Verbindung zwischen der Lichtquelle zu der Stromversorgungseinheit
bereitzustellen, und Stromkabel verwendet werden, um eine zweite elektrische
Verbindung zwischen der Stromversorgungseinheit und einer externen
Stromquelle bereitzustellen, so dass die Eingang/Ausgang-Kabel und die
Stromkabel entfernbar an der Stromversorgungseinheit angebracht
sind.
-
52 zeigt eine Dentalbeleuchtungsquelle gemäß einer
anderen Ausführungsform
der Erfindung. In der veranschaulichten Ausführungsform ist die Dentalbeleuchtungsquelle
eine Zahnbleichbeleuchtungsquelle. Der Leser erkennt jedoch, dass eine
Dentalzusammensetzungshärtungsquelle
genauso gezeigt sein kann. In der veranschaulichten Ausführungsform
ist das Kugelgelenk 902 an ein Lichtgehäuse 1150 gekoppelt.
Das Lichtgehäuse 1150 umfasst
einen ersten verlängerten
Bereich 1152, der an seinem hinteren Ende die Kugel des Universal-
bzw. Kugelgelenks 902 aufweist. Ein vorderes Ende des Gehäuses 1150 umfasst
in der veranschaulichten Ausführungsform
eine bogenförmige bzw.
gekrümmte
bzw. gebogene Oberfläche 1154.
-
Die
bogenförmige
Oberfläche 1154 trägt eine oder
mehrere Beleuchtungsquellen 1156. In einer Ausführungsform
der Erfindung umfassen die eine oder mehrere Beleuchtungsquellen 1156 eine
oder mehrere Licht-emittierende Dioden (LEDs). In einer anderen
Ausführungsform
der Erfindung umfassen die eine oder mehreren Beleuchtungsquellen 1156 eine
oder mehrere Miniaturbogenlampen, wie beispielsweise Halogenbogenlampen.
In noch anderen Ausführungsformen
der Erfindung umfassen die eine oder mehreren Lichtquellen 1156 eine
oder mehrere Glühlampen,
wie beispielsweise Halogenglühlampen,
und in noch anderen Ausführungsformen
der Erfindung umfassen die eine oder mehreren Lichtquellen eine
oder mehrere optische Fasern, die an eine entfernte Lichtquelle
und/oder einen oder mehrere optische Wellenlängenumformer bzw. -transformer, wie
die in der U.S. Patentanmeldung Nummer 60/658,517 beschriebenen,
deren Offenbarung hiermit durch Bezugnahme in ihrer Gesamtheit eingeschlossen
ist, gekoppelt sind.
-
In
der veranschaulichten Ausführungsform ist
ein Signalkabel 1170 an einem Ende an das Lichtgehäuse 1150 gekoppelt.
Das Signalkabel kann ein Stromkabel umfassen, das angepasst ist,
um Strom für
die eine oder mehreren Beleuchtungsquellen 1156 bereitzustellen.
Das Signalkabel kann auch einen optischen Lichtleiter wie eine optische
Faser umfassen, der angepasst ist, um Licht zu der einen oder den
mehreren Beleuchtungsquellen von einer entfernten Lichtquelle zu übertragen.
In mindestens einer Ausführungsform
der Erfindung umfasst das Signalkabel 1170 ein Zugentlastungsmerkmal 1172.
-
In
einer Ausführungsform
können
die Stromkabel eine Verbindung von einer Stromquelle außerhalb
des Dentalinstruments und der Stromversorgungseinheit bereitstellen,
und die Stromkabel sind im Wesentlichen im Mast enthalten und sind
von der externen Stromquelle entfernbar.
-
In
dem sie einen anderen Aspekt der Erfindung veranschaulicht, zeigt
die Ausführungsform
von 52 ein erstes und ein zweites
Flügel-koppelndes Element 1158, 1160.
Jedes Flügel-koppelnde Element 1158, 1160 umfasst
einen entsprechenden Schlitz 1162, 1164. Die Schlitze 1162, 1164 sind
angepasst, um entsprechende Flügel 1134, 1136 eines Lippenhalters 1138 zu
empfangen, wie in 53 veranschaulicht.
-
Wenn
der Lippenhalter 1138 von einem Dentalverfahrenspatienten
getragen wird, dient die Einführung
der Flügel 1134, 1136 in
die Schlitze 1162, 1164 dazu, eine räumliche
Beziehung zwischen dem Patienten und der einen oder den mehreren
Beleuchtungsquellen 1156 zu stabilisieren.
-
54 veranschaulicht eine Trägerstruktur für Zahnheilkunde
bzw. zahnärztliche
Anwendung gemäß einer
anderen Ausführungsform
der Erfindung. In 54 ist die Trägerstruktur 100'' an Komponenten einer endoskopischen
endodontischen Vorrichtung 1180 gekoppelt gezeigt. Die
Vorrichtung 1180 der veranschaulichten Ausführungsform
ist ein endoskopischer Wurzelhobel. Ein Fachmann erkennt, dass bekannt
ist, ein endodontisches Verfahren durchzuführen, in dem das weiche Zahnfleischgewebe
eines Patienten abgelöst
und von den Zähnen
des Patienten weggezogen wird, um die Wurzeln bzw. Hälse der
Zähne freizulegen.
Danach wird ein Dentalinstrument wie ein Zahnsteinschaber verwendet,
um Ablagerungen von Plaque oder anderes Material von den freigelegten
Wurzeln bzw. Hälsen
zu entfernen. Zum Schluss wird das Zahnfleischgewebe des Patienten
wieder über
den Wurzeln bzw. Hälsen angeordnet,
an der Stelle vernäht
und kann verheilen. Unglücklicherweise
neigt der Heilvorgang dazu, aufgrund der invasiven Natur des Verfahrens
lang und schmerzhaft zu sein.
-
In
der in 54 veranschaulichten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung trägt
die Trägerstruktur 100'' ein endoskopisches Wurzel- bzw. Halshobelsystem 1180.
Das endoskopische Wurzel- bzw. Halshobelsystem 1180 umfasst
ein Handstück ("handpiece") 1182.
Das Handstück
weist ein entferntes Ende 1184 auf, das ein Wurzel- bzw.
Halshobelwerkzeug und eine optische Vorrichtung umfasst.
-
Die
optische Vorrichtung ist angepasst, um einen kleinen räumlichen
Bereich neben bzw. benachbart einer Spitze des Wurzel- bzw. Halshobelwerkzeugs
zu beleuchten und reflektiertes Licht zu empfangen. Das durch die
optische Vorrichtung empfangene reflektierte Licht wird wiederum
von einem Sensor entweder direkt oder mittels Lichtwellenleiter wie
eine optische Faser empfangen.
-
Der
Sensor wandelt das empfangene Licht in ein Signal um, das verstärkt und
als eine Abbildung auf einem Anzeigeschirm 1186 des Systems
dargestellt wird. Obwohl das Handstück 1182 durch ein Speisekabel 1188 an
den Rest des Wurzel- bzw. Halshobelsystems 1180 gekoppelt
gezeigt ist, liegt ein kabelloses Handstück auch innerhalb des Umfangs
der hierin offenbarten Erfindung.
-
In
einem Aspekt der Erfindung ist das Wurzel- bzw. Halshobelsystem
der Erfindung angepasst, um die Entfernung von Plaque und anderem
Detritus zwischen dem Zahnfleisch und dem Hals bzw. der Wurzel eines
Patienten ohne chirurgische Entfernung und anschließende Wiederanbringung
des Zahnfleisches zu erlauben.
-
In
einem Aspekt der Erfindung umfasst das Wurzelhobelsystem eine Schale 1190,
die für
die bequeme Lagerung bzw. Aufbewahrung verschiedener Dentalinstrumente
und/oder -materialien angepasst ist. Gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung ist die Schale 1190 leicht zu entfernen,
um eine Sterilisation der Schale beispielsweise in einem Autoklaven
zu ermöglichen.
-
In
einem anderen Aspekt der veranschaulichten Ausführungsform ist der Kontrollschirm 1186 des
Systems drehbar und/oder entfernbar an den Ausleger 103 der
Trägerstruktur
am Kugelgelenk 902 gekoppelt. In noch einem anderen Aspekt
der veranschaulichten Ausführungsform
umfasst das endodontische Wurzel- bzw. Halshobelsystem eine Stromversorgungseinheit 1192.
Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung liefert die Stromversorgungseinheit elektrische Betriebsenergie
mittels eines elektrischen Kabels 1194 an den Rest des
Wurzelhobelsystems. Noch weitere Ausführungsformen der Erfindung
umfassen eine digitale Verarbeitungsvorrichtung wie beispielsweise
ein Mikroprozessor innerhalb der Stromversorgungseinheit 1192.
Die digitale Verarbeitungsvorrichtung ist angepasst, um Signale
des endodontischen Wurzelhobelsystems zu kontrollieren und zu verarbeiten.
-
In
der in 55 veranschaulichten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung trägt
die Trägerstruktur 100'' ein endodontisches Apexlokalisierungssystem 1200.
Das endodontische Apexlokalisierungssystem 1200 umfasst
ein Signalübertragungsmedium
wie ein koaxiales Signalkabel 1202. Das Signalkabel 1202 ist
angepasst, um an eine Apexlokalisatorbefestigungsvorrichtung 1204 gekoppelt
zu werden. Die Apexlokalisatorbefestigungsvorrichtung 1204 umfasst
einen Trägerklammerteil 1206,
einen Isolatorteil 1208 und einen Contactor- bzw. Kontaktgeberteil
("contactor portion") 1210.
Der Trägerklammerteil 1206 ist
angepasst, um entfernbar, aber fest an einen Zahn 1212 eines
Zahnpatienten gekoppelt zu werden. Der Trägerklammerteil 1206 ist
angepasst, um den Isolatorteil 1208 zu tragen, der wiederum
angepasst ist, um den Contactorteil 1210 zu tragen.
-
Während der
Durchführung
eines Wurzelkanalverfahrens wird eine endodontische Feile, Bohrer bzw.
Meißel,
oder ein anderes geeignetes Werkzeug 1214 verwendet, um
eine Pulpakammer und die Wurzel des Zahn 1212 zu exkavieren.
Eine Oberfläche des
Wekzeugs 1214 kommt mit dem Kontaktgeber 1210 in
Berührung,
und ein von dem Signalkabel 1202 empfangenes elektrisches
Signal wird elektrisch mit dem Werkzeug 1214 gekoppelt.
Das Signalkabel 1214 ist an einem zweiten Ende an eine
Verarbeitungsvorrichtung 1216 gekoppelt, die angepasst ist,
um das elektrische Signal zu erzeugen und eine Messung basierend
auf beispielsweise einem Widerstand des Werkzeug- 1214 und
Zahnsystems 1212 herzustellen. Als Antwort auf den gemessenen
Widerstand oder ein anderes Signal erzeugt das Verarbeitungssystem 1216 eine
Abbildung auf einem Anzeigeschirm 1218 des Systems. In
verschiedenen Ausführungsformen
ist die Abbildung strukturell und/oder graphisch und stellt eine
räumliche
Anordnung des Werkzeugs 1214 bezüglich eines Wurzelkanals 1218 des
Zahns 1212 dar. Obwohl die Apexlokalisatorbefestigungsvorrichtung 1204 durch ein
Signalkabel 1202 an den Rest des Apexlokalisierungssystems 1200 gekoppelt
gezeigt ist, ist ein kabelloses Apexlokalisatorbefestigungssystem
auch innerhalb des Umfang der hiermit offenbarten Erfindung.
-
In
einem Aspekt der Erfindung ist das Apexlokalisierungssystem der
Erfindung angepasst, um eine Exkavierung und Formung des Wurzelkanals 1218 ohne
Perforation der Wurzelwand oder des Bereichs der periodontalen Membran,
die bei dem Apex 1220 der Wurzel angeordnet ist, zu erlauben.
-
In
einem Aspekt der Erfindung umfasst das Apexlokalisierungssystem
eine Schale 1190, die für die
bequeme Lagerung bzw. Aufbewahrung verschiedener Dentalinstrumente
und/oder -materialien geeignet ist. Gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung ist die Schale 1190 leicht zu entfernen,
um eine Sterilisation der Schale beispielsweise in einem Autoklaven
zu ermöglichen.
-
In
einem anderen Aspekt der veranschaulichten Ausführungsform ist der Kontrollschirm 1218 des
Systems drehbar und/oder entfernbar an den Ausleger 103 der
Trägerstruktur
am Kugelgelenk 902 gekoppelt. In noch einem anderen Aspekt
der veranschaulichten Ausführungsform
umfasst das Apexlokalisierungssystem 1200 eine Stromversorgungseinheit 1192.
-
Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung liefert die Stromversorgungseinheit elektrische Betriebsenergie
mittels eines elektrischen Kabels 1194 an den Rest des
Apexlokalisatorsystems. Noch weitere Ausführungsformen der Erfindung
umfassen eine digitale Verarbeitungsvorrichtung wie beispielsweise
ein Mikroprozessor innerhalb der Stromversorgungseinheit 1192.
Die digitale Verarbeitungsvorrichtung ist angepasst, um Signale
des endodontischen Apexlokalisierungssystems zu kontrollieren und
zu verarbeiten.
-
In
einer Ausführungsform
umfasst die Erfindung die Kombination einer Trägerstruktur 100'' mit einem endodontischen Apexlokalisierungssystem, wie
in der U.S. Patentanmeldung Nummer 60/594,388 offenbart, dessen
Offenbarungsgehalt hiermit durch Bezugnahme in seiner Gesamtheit
eingeschlossen ist.
-
56 zeigt eine andere Ausführungsform der Erfindung, welche
die Dentalträgerstruktur 100 von 1 umfasst,
die angepasst ist, um ein Dentalabbildungsbefestigungssystem 1230 zu
tragen. In der veranschaulichten Ausführungsform ist das Kugelgelenk 902 an
ein Trägerelement 1232 gekoppelt. Das
Trägerelement 1232 umfasst
einen ersten verlängerten
Teil 1234, der an seinem hinteren Ende die Kugel des Universal-
bzw. Kugelgelenks 902 aufweist. Ein vorderes Ende des Trägerelements 1232 umfasst
in der veranschaulichten Ausführungsform ein
erstes und ein zweites Flügel-koppelndes
Element 1236, 1238. Jedes Flügel-koppelnde Element 1236, 1238 umfasst
einen entsprechenden Schlitz 1240, 1242. Die Schlitze 1240, 1242 sind
angepasst, um entsprechende Flügel 1244, 1246 eines
Lippenhalters 1248 aufzunehmen.
-
Wenn
der Lippenhalter 1248 von einem Dentalverfahrenspatienten
getragen wird, dient das Einführen
der Flügel 1244, 1246 in
die Schlitze 1240, 1242 dazu, eine räumliche
Beziehung zwischen dem Patienten und der einen oder mehreren Röntgenstrahlenquellen
zu stabilisieren. Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung, wie veranschaulicht, umfasst der Lippenhalter 1248 ein
erstes und ein zweites Beißelement 1250, 1252.
Jedes Beißelement 1250, 1252 weist einen
oder mehrere entsprechende Filmträgerclips bzw. -klammern 1253 auf,
die angepasst sind, um eine entsprechende Röntgenstrahlenfilmpackung zu
tragen.
-
Im
Betrieb ist mindestens eine Röntgenstrahlenfilmpackung
an den einen oder die mehreren Filmträgerclips 1253 gekoppelt.
Die Röntgenstrahlenfilmpackung,
wie dem Fachmann bekannt ist, umfasst ein Blatt chemischen Röntgenstrahlenfilm,
der in einer lichtdichten Packung eingeschlossen ist. Der Lippenhalter 1248 wird
an einen Dentalröntgenstrahlenpatienten
durch das Anordnen der Lippen des Patienten in die lippenaufnehmenden
Kanäle
des Lippenhalters 1248 gekoppelt. Der Patient beißt anschließend auf
die Beißelemente,
um den Lippenhalter weiter in einer stabilen räumlichen Beziehung zu den Zähnen des
Patienten zu sichern. Durch das Einführen der Flügel 1244, 1246 in
die Schlitze 1240, 1242 wird der Lippenhalter 1248 bezüglich der
Dentalträgerstruktur 100 stabilisiert.
Dies dient dazu, die Zähne
des Patienten und die Röntgenstrahlenfilmpackung 1256 bezüglich des
Fußbodens
und damit bezüglich
einer Röntgenstrahlenquelle
zu stabilisieren.
-
Dementsprechend
wird die wohlbekannte Tendenz von Röntgenstrahlenpatienten, sich
während
der Aussetzung des Röntgenstrahlenfilms
zu bewegen, was eine Uneinheitlichkeit der Filmaussetzung ergibt,
verringert.
-
57 zeigt eine weitere Ausführungsform der Erfindung, welche
die Dentalträgerstruktur 100'' von 54 umfasst,
die angepasst ist, ein Dentalabbildungsbefestigungssystem 1230 zu
tragen bzw. zu unterstützen.
-
Anders
als die Ausführungsform
aus 56 umfasst die 57 – Ausführungsform
elektronische Röntgenstrahlensensoren 1280, 1282,
die an die Beißelemente 1250 bzw. 1252 gekoppelt
sind. Das Nachweisen und Abbilden von Röntgenstrahlen mit einem elektronischen
Abbildungssensor kann der Verwendung eines chemischen Films vorgezogen werden,
da elektronische Abbildungssensoren dazu neigen, empfindlicher als
ein chemischer Film zu sein, kein chemisches Entwicklungsverfahren
benötigt
wird, und die von den meisten elektronischen Abbildungssensoren
erzeugten digitalen Abbildungen sofort für eine digitale Manipulation
verfügbar
sind.
-
In
einer Ausführungsform
der Erfindung umfassen die elektronischen Abbildungssensoren jeweils
eine entsprechendes Signalkabel mit einem entfernbaren Stecker. 58 zeigt die Trägerstruktur 100'' für Dentalausrüstung von 54, die ein Ultraschallabbildungssystem 1300 gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung umfasst. Die Trägerstruktur umfasst
einen Abbildungsgriff 1310, der einen Ultraschallumformer
bzw. -überträger 1312 und
einen Abbildungsschirm 1314 trägt. Der Ultraschallumformer ist
angepasst, um in der Nähe
eines Zahns und/oder eines Knochenbereichs angeordnet zu werden.
Ultraschallvibrationen, die durch den Umformer erzeugt um empfangen
werden, werden von dem System 1300 verwendet, um eine Abbildung
des Zahns und/oder des Knochenbereichs auf dem Schirm 1314 zu
erzeugen.
-
59 zeigt eine Dentalzusammensetzungsschale 1350 gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung. Die Dentalzusammensetzungsschale umfasst einen ersten
und einen zweiten Lippenaufnahmekanal 1358, 1360.
Ein dritter Zahnaufnahmekanal 1352 ist in einer im Wesentlichen
senkrechten Orientierung zu den Lippenaufnahmekanälen angeordnet und
angepasst, um innerhalb eines konkaven Bereichs davon die oberen
oder die unteren Zähne
eines Patienten aufzunehmen. Ein erster und ein zweiter Befestigungsflügel 1362, 164 sind
an den ersten bzw. zweiten Lippenaufnahmekanal 1358, 1360 gekoppelt.
Wie in der veranschaulichten Ausführungsform gezeigt, ist ein
Kopplungselement 1356 zwischen dem ersten und dem zweiten
Lippenaufnahmekanal 1358, 1360 und dem Zahnaufnahmekanal 1352 angeordnet
und wechselseitig mit diesen gekoppelt. Ein Fachmann erkennt, dass
in verschiedenen Ausführungsformen
die Dentalzusammensetzungsschale ein Paar von zahnaufnehmenden Kanälen umfasst,
die angeordnet sind, um sowohl die unteren als auch die oberen Zähne gleichzeitig
aufzunehmen.
-
In
der Verwendung ist die Dentalzusammensetzungsschale 1350 angepasst,
um eine zahnärztliche
Zusammensetzung, wie eine Zahnbleichzusammensetzung oder eine Zahnform- bzw. -gusszusammensetzung,
innerhalb des konkaven Bereichs 1354 des Zahnaufnahmekanals 1352 aufzunehmen.
-
Während beispielhaft
erläuterte
Ausführungsformen
der Erfindung vorstehend beschrieben und veranschaulicht wurden,
sollte verstanden werden, dass diese exemplarisch für die Erfindung
sind und nicht als einschränkend
angesehen werden. Dementsprechend soll die Erfindung nicht als durch die
vorhergehende Beschreibung beschränkt angesehen werden, sondern
ist nur durch den Umfang der hieran anhängigen Ansprüche beschränkt.