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Die vorliegende Erfindung betrifft
medizinische Implantate mit funktionalisierten Oberflächen, erhältlich durch
Bereitstellung eines medizinischen Implantats mit mindestens einer
kohlenstoffhaltigen Schicht auf mindestens einem Teil der Oberfläche des
Implantats, Aktivierung der kohlenstoffhaltigen Schicht durch Schaffung
von Porosität,
sowie Funktionalisierung der aktivierten, kohlenstoffhaltigen Schicht.
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Medizinische Implantate wie chirurgische bzw.
orthopädische
Schrauben, Platten, Gelenkprothesen, künstliche Herzklappen, Gefäßprothesen, Stents
als auch subkutan oder intramuskulär implantierbare Wirkstoffdepots
werden aus verschiedenartigsten Materialien, die nach den spezifischen
biochemischen und mechanischen Eigenschaften ausgewählt werden,
hergestellt. Diese Materialien müssen
für den
dauerhaften Einsatz im Körper
geeignet sein, keine toxischen Stoffe freisetzen und bestimmte mechanische
und biochemische Eigenschaften aufweisen.
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Die beispielsweise für Stents
und Gelenkprothesen häufig
verwendeten Metalle oder Metalllegierungen, sowie keramischen Materialien
weisen jedoch häufig,
insbesondere beim Dauereinsatz, Nachteile hinsichtlich ihrer Biokompatibilität oder Funktionalität auf. Implantate
lösen durch
chemische und/oder physikalische Reizung inflammatorische Gewebe-
und Immunreaktionen aus, so dass es zu Unverträglichkeitsreaktionen im Sinne
von chronischen Entzündungsreaktionen
mit Abwehr- und Abstoßungsreaktionen, überschießender Narbenbildung
oder Gewebeabbau kommt, die im Extremfall dazu führen müssen, dass das Implantat entfernt
und ersetzt werden muss, oder aber zusätzliche therapeutische Interventionen
invasiver oder nichtinvasiver Art angezeigt sind.
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Aus diesem Grund gab es im Stand
der Technik verschiedene Ansätze
die Oberflächen
medizinischer Implantate in geeigneter Weise zu beschichten, um
die Biokompatibilität
der verwendeten Materialien oder die funktionelle Wirksamkeit der
Implantate zu erhöhen
und Abwehr bzw. Abstoßungsreaktionen
zu verhindern.
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In der
US
5,891,507 werden beispielsweise Verfahren zur Beschichtung
der Oberfläche
von Metallstents mit Silikon, Polytetrafluorethylen sowie biologischen
Materialien wie Heparin oder Wachstumsfaktoren beschrieben, welche
die Bioverträglichkeit der
Metallstents erhöhen.
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Neben Kunststoffschichten haben sich
kohlenstoffbasierte Schichten als besonders vorteilhaft erwiesen.
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So sind beispielsweise aus der
DE 199 51 477 Koronarstents
mit einer Beschichtung aus amorphem Siliziumkarbid bekannt, welches
die Biokompatibilität
des Stentmaterials erhöht.
Das US-Patent 6,569,107 beschreibt kohlenstoffbeschichtete Stents, bei
welchen das Kohlenstoffmaterial mittels chemischer oder physikalischer
Dampfphasenabscheidungsmethoden (CVD oder PVD) aufgebracht wurde.
Auch im US-Patent 5,163,958 werden rohrförmige Endoprothesen oder Stents
mit einer kohlenstoffbeschichteten Oberfläche beschrieben, die antithrombogene
Eigenschaften aufweist. Die WO 02/09791 beschreibt Intravaskularstents
mit Beschichtungen die durch CVD von Siloxanen erzeugt werden.
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Neben den CVD-Verfahren zur Abscheidung von
Kohlenstoff werden im Stand der Technik verschiedene Sputterverfahren
im Hochvakuum zur Herstellung pyrolytischer Kohlenstoffschichten
mit verschiedener Struktur beschrieben, siehe hierzu beispielsweise
die
US 6,355,350 .
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Die so hergestellten Implantate mit
modifizierten Oberflächen
weisen jedoch einige Nachteile auf. So ist die Biokompatibilität nicht
in allen Fällen ausreichend,
um Abstoßungsreaktionen
vollständig zu
verhindern. Ferner sind die oberflächenbeschichteten Implantate
des Standes der Technik in der Regel geschlossenporig, was ein Zusammenwachsen mit
dem umliegenden Körpergewebe
erschwert oder verhindert oder die Funktionalisierung einschränkt. Obwohl
diese Implantate des Standes der Technik beispielsweise auch mit
Antibiotika beschichtet werden können,
ist die Wirkung dieser Stoffe nach Einsetzen des Implantats jedoch
stets nur von kurzer Dauer, da die aufgebrachten Mengen des Wirkstoffs durch
die Natur des Implantats und seiner Oberflächenbeschichtung begrenzt sind
oder deren Desorption nicht kontrollierbar ist oder aber deren Wirksamkeit
durch physikalische oder chemische Wechselwirkung mit der Beschichtung
beeinträchtigt
wird.
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Ferner ist es aus medizinischer Sicht
sinnvoll und wünschenswert,
wenn Implantate nicht nur in ihrer stützenden Funktion, wie bei Stents,
verwendet werden können,
sondern auch mit zusätzlichen Funktionen
versehen werden können,
zum Beispiel einer langfristigen Abgabe vor Arzneistoffen am Einsatzort
des Implantats, um die Wirkung des Implantats zu verstärken oder
aber zusätzliche
medizinisch wünschenswerte
Wirkungen zu erzeugen.
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Es besteht daher ein Bedarf nach
einfach anwendbaren und kostengünstig
herstellbaren medizinischen Implantaten mit funktionalisierter Oberfläche.
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Ferner besteht ein Bedarf nach kostengünstig herzustellenden
medizinischen Implantaten mit verbesserten Eigenschaften.
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Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung
ist es daher, Iplantate mit zusätzlicher
Funktionalität
der Oberfläche
zur Verfügung
zu stellen.
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Eine weitere Aufgabe der vorliegenden
Erfindung ist es, medizinische Implantate zur Verfügung zu
stellen, die zusätzliche
Funktionen, wie z. B. die Abgabe von Arzneistoffen im Körper oder
die Ansiedlung von Geweben, übernehmen
können
und dabei erhöhte
Bioverträglichkeit
bzw. Biokompatibilität
aufweisen bzw. eine stärkere
funktionelle Implantatwirkung aufweisen.
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Eine weitere Aufgabe der vorliegenden
Erfindung ist es, medizinische Implantate bereit zu stellen, die
eine dauerhafte Freisetzung von medizinischen Wirkstoffen im Körper eines
Patienten ermöglichen, oder
eine durch Oberflächenmodifikation
verbesserte Funktion aufweisen.
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Eine wiederum weitere Aufgabe der
vorliegenden Erfindung ist es, medizinische Implantate zur Verfügung zu
stellen, welche aufgebrachte bzw. inkorporierte pharmakologisch
wirksame Stoffe nach dem Einsetzen des Implantats in den menschlichen Körper gezielt
und/oder kontrolliert freisetzen können.
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Eine weitere Aufgabe der Erfindung
ist es, implantierbare Wirkstoffdepots mit einer Beschichtung bereitzustellen,
welche die Freisetzung von Wirkstoffen aus dem Depot steuern kann.
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Eine weitere Aufgabe der Erfindung
ist es, medizinische Implantate zur Verfügung zu stellen, welche aufgebrachte
bzw. inkorporierte Mikroorganismen, virale Vektoren oder Zellen
oder Gewebe enthalten, so dass nach dem Einsetzen des Implantats
in den menschlichen Körper
gezielt eine therapeutische Wirkung erzeugt werden kann oder die
Bioverträglichkeit
gesteigert werden kann.
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Die erfindungsgemäße Lösung der oben genannten Aufgaben
besteht in medizinischen Implantaten wie in den unabhängigen Ansprüchen definiert. Bevorzugte
Ausführungsformen
der Erfindung bzw. der erfindungsgemäßen Erzeugnisse und deren Verwendungen
ergeben sich aus den abhängigen
Unteransprüchen.
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Im Rahmen der vorliegenden Erfindung
wurde gefunden, dass sich insbesondere kohlenstoffhaltige Schichten
auf implantierbaren medizinischen Vorrichtungen unterschiedlichster
Art auf einfache Weise dazu nutzen lassen, das Implantat mit zusätzlichen
medizinisch-physiologischen und therapeutischen Funktionen auszustatten.
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Insbesondere ist es erfindungsgemäß möglich, therapeutisch
wirksame Mengen an Arzneistoffen auf der Oberfläche eines Implantats oder in
einer auf dem Implantat vorhandenen Schicht zu fixieren und im menschlichen
Körper
dauerhaft und kontrolliert freizusetzen.
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Entsprechend besteht die Erfindung
in medizinischen Implantaten mit funktionalisierten Oberflächen, erhältlich durch
die folgenden Schritte:
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- a) Bereitstellung eines medizinischen Implantats mit
mindestens einer kohlenstoffhaltigen Schicht auf mindestens einem
Teil der Oberfläche
des Implantats;
- b) Aktivierung der kohlenstoffhaltigen Schicht durch Schaffung
von Porosität;
- c) Funktionalisierung der aktivierten, kohlenstoffhaltigen Schicht.
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Somit lassen sich Implantate mit
kohlenstoffhaltigen Oberflächenbeschichtungen
geeignet modifizieren, so dass eine Beladung mit therapeutisch wirksamen
Mengen an pharmakologisch wirksamen Substanzen möglich ist. Durch Erzeugung
von Porosität
in kohlenstoffhaltigen Oberflächenschichten
geeigneter Stärke,
gezielte Einstellung/Modifizierung der Porengröße und/oder Porenstruktur,
sowie gegebenenfalls geeignete freisetzungsmodifizierende Oberflächenbeschichtung
lassen sich Beladungsmenge, Art und Geschwindigkeit der Freisetzung
sowie die biologisch-physiologischen Oberflächeneigenschaften gezielt einstellen
und variieren. Auf diese Weise lassen sich maßgeschneiderte Lösungen für jede Art
von Implantat und Wirkstoff sowie jeden Anwendungsort und Anwendungszweck
der medizinischen Implantate mit einfachen Verfahrensmaßnahmen
wie erfindungsgemäß beschrieben
realisieren.
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IMPLANTATE
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Erfindungsgemäßen können kohlenstoffhaltig beschichtete
Implantate funktionalisiert werden.
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Die Begriffe „implantierbare, medizinische Vorrichtung" und „Implantat" werden im weiteren
synonym verwendet und umfassen medizinische oder therapeutische
Implantate wie beispielsweise Gefäßendoprothesen, intraluminale
Endoprothesen, Stents, Koronarstents, periphere Stents, chirurgische bzw.
orthopädische
Implantate für
temporäre
Zwecke wie chirurgische Schrauben, Platten, Nägel und sonstige Befestigungsmittel,
permanente chirurgische oder orthopädische Implantate wie Knochen- oder
Gelenkprothesen, beispielsweise künstliche Hüft- oder Kniegelenke, Gelenkpfanneneinsätze, Schrauben,
Platten, Nägel,
implantierbare orthopädische
Fixierungshilfsmittel, Wirbelkörperersatzmittel, sowie
Kunstherzen und Teile davon, künstliche
Herzklappen, Herzschrittmachergehäuse, Elektroden, subkutane
und/oder intramuskulär
einsetzbare Implantate, Wirkstoffdepots und Mikrochips, und dergleichen.
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Die erfindungsgemäß verwendbaren Implantate können aus
nahezu beliebigen, vorzugsweise im wesentlichen temperaturstabilen
Materialien bestehen, insbesondere aus allen Materialien, aus denen typischerweise
Implantate hergestellt werden.
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Beispiele hierfür sind amorpher und/oder (teil-)kristalliner
Kohlenstoff, Vollkarbonmaterial, poröser Kohlenstoff, Graphit, Kohlenstoffverbundmaterialien,
Kohlefasern, Keramiken wie z. B. Zeolithe, Silikate, Aluminiumoxide,
Aluminosilikate, Siliziumkarbid, Siliziumnitrid; Metallkarbide,
Metalloxide, Metallnitride, Metallcarbonitride, Metalloxycarbide,
Metalloxynitride und Metalloxycarbonitride der Übergangsmetalle wie Titan,
Zirkonium, Hafnium, Vanadium, Niob, Tantal, Chrom, Molybdän, Wolfram,
Mangan, Rhenium, Eisen, Kobalt, Nickel; Metalle und Metalllegierungen,
insbesondere der Edelmetalle Gold, Silber, Ruthenium, Rhodium, Palladium,
Osmium, Iridium, Platin; Metalle und Metalllegierungen von Titan, Zirkon,
Hafnium, Vanadin, Niob, Tantal, Chrom, Molybdän, Wolfram, Mangan, Rhenium,
Eisen, Kobalt, Nickel, Kupfer; Stahl, insbesondere rostfreier Stahl, Formgedächtnislegierungen
wie Nitinol, Nickel-Titanlegierung, Glas, Stein, Glasfasern, Mineralien,
natürliche
oder synthetische Knochensubstanz, Knochenimitate auf Basis von
Erdalkalimetallkarbonaten wie Kalziumkarbonat, Magnesiumkarbonat,
Strontiumkarbonat, geschäumte
Materialien wie Polymerschäume,
geschäumte
Keramik und dergleichen sowie beliebige Kombinationen der genannten
Materialien.
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In bevorzugten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung sind die verwendeten Implantate Stents,
insbesondere Metallstents, vorzugsweise aus rostfreiem Stahl, Platinhaltigen
radiopaken Stahllegierungen, sogenannten PERSS (platinum enhanced radiopaque
stainless steel alloys), Kobaltlegierungen, Titanlegierungen, hochschmelzenden
Legierungen beispielsweise auf Basis von Niob, Tantal, Wolfram und
Molybdän,
Edelmetallegierungen, Nitinollegierungen, sowie Magnesiumlegierungen
und Mischungen der Vorgenannten.
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Besonders bevorzugte Implantate im
Rahmen der vorliegenden Erfindung sind Stents aus rostfreiem Stahl,
insbesondere Fe-18Cr-14Ni-2.5Mo (" 316LVM" ASTM F138), Fe-21Cr-10Ni-3.5Mn-2.5Mo (ASTM F 1586), Fe-22Cr-13Ni-5Mn
(ASTM F 1314), Fe-23Mn-21Cr-1Mo-1N
(Nickelfreier rostfreier Stahl); aus Kobaltlegierungen wie z.B.
Co-20Cr-15W-lONi ("L605" ASTM F90), Co-20Cr-35Ni-10Mo
("MP35N" ASTM F 562), Co-20Cr-16Ni-16Fe-7Mo ("Phynox" ASTM F 1058); Beispiele
bevorzugter Titanlegierungen sind CP Titanium (ASTM F 67, Grade
1), Ti-6A1-4V (Alpha/beta ASTM F 136), Ti-6A1-7Nb (alpha/beta ASTM
F1295), Ti-15Mo (beta grade ASTM F2066); Stents aus Edelmetalllegierungen,
insbesondere Iridiumhaltige Legierungen wie Pt-1 10r; Nitinollegierungen
wie martensitische, superelastische und kaltbearbeitete (bevorzugt
40%) Nitinole; sowie Magnesiumlegierungen wie Mg-3A1-1Z.
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Die erfindungsgemäß verwendbaren implantierbaren
medizinischen Vorrichtungen können
nahezu beliebige äußere Formen
aufweisen; die Erfindung ist nicht auf bestimmte Strukturen beschränkt.
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Die Implantate müssen eine kohlenstoffhaltige
Schicht auf zumindest einem Teil ihrer Oberfläche aufweisen. Diese Schicht
kann aus pyrolytisch erzeugtem Kohlenstoff, glasartig amorphem Kohlenstoff,
aufgedampftem Kohlenstoff, mittels CVD-, PVD- oder Sputtern aufgebrachtem
Kohlenstoff, diamantartigem Kohlenstoff, graphitischem Kohlenstoff, Metallcarbiden,
Metallcarbonitriden, Metalloxynitriden oder Metalloxycarbiden, sowie
beliebigen Kombinationen davon bestehen. Die kohlenstoffhaltige Schicht
kann amorph, teilkristallin oder kristallin sein, bevorzugt sind
Schichten aus amorphem, pyrolytischem Kohlenstoff, in einigen Ausführungsformen auch
diamantartiger, beispielsweise aufgedampfter Kohlenstoff.
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Besonders bevorzugt sind kohlenstoffhaltig beschichtete
Implantate, die durch Aufbringen Kohlenstoff erzeugender Materialien
und/oder polymerer Filme auf das Implantat und anschließende Karbonisierung
dieser Materialien unter Sauerstoffausschluss und bei erhöhter Temperatur
hergestellt werden. Beispiele hierfür sind in der
DE 10322187 bzw. PCT/EP2004/005277,
DE 10324415 bzw. PCT/EP2004/004987
oder
DE 10333098 bzw. PCT/EP2004/004985
offenbart, deren Offenbarungen hiermit per Zitierung einbezogen
werden.
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Weitere geeignete kohlenstoffhaltig
beschichtete Implantate sind handelsübliche karbonbeschichtete Implantate,
wie zum Beispiel Metallstents vom Typ Radix Carbostent® (Sorin Biomedica)
und dergleichen, welche meist mittels physikalischer Dampfabscheidungs- oder Zerstäubungsverfahren, auch
Sputtern, hergestellte Kohlenstoffbeschichtungen enthalten.
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Die Dicke der einen oder mehreren
kohlenstoffhaltigen Schichten) kann in allgemeinen von 1 nm bis
1 mm, gegebenenfalls auch mehrere Millimeter betragen, z.B. bis
zu 10 mm, vorzugsweise bis zu 6 mm, besonders bevorzugt bis zu 2
mm, insbesondere zwischen 10 nm und 200µm.
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In bevorzugten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung können
die implantierbaren medizinischen Vorrichtungen auch mehrere kohlenstoffhaltige
Schichten gleicher oder unterschiedlicher Dicke und/oder Porosität aufweisen.
So lassen sich beispielsweise tieferliegende porösere Schichten mit darüber liegenden
engporigen Schichten kombinieren, welche die Abgabe von in der stärker porösen Schicht
deponierten Wirkstoffen geeignet verzögern können.
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AKTIVIERUNG
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Gemäß der Erfindung werden die
physikalischen und chemischen Eigenschaften der kohlenstoffbasierten
Beschichtung durch geeignete Aktivierungsschritte weiter modifiziert
und dem jeweils gewünschten
Verwendungszweck angepasst. Herkömmliche
kohlenstoffbeschichtete Implantate weisen meist in Wesentlichen
geschlossene Oberflächen
auf, welche eine wirksame und dauerhafte Beladung mit z.B. Wirkstoffen
stark einschränken
oder auf sehr geringe Mengen begrenzen. Zweck der Aktivierung ist
es, eine Porosität
in der kohlenstoffhaltigen Schicht zu schaffen bzw. eine poröse kohlenstoffhaltige
Schicht auf dem Implantat zu bilden, um so eine bessere Funktionalisierung
mittels Wirkstoffen, Zellen, Proteinen, Mikroorganismen etc. zu
ermöglichen
und die Aufnahmefähigkeit
der kohlenstoffhaltigen Schicht je Flächeneinheit zu erhöhen.
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Der erfindungsgemäße Aktivierungsschritt besteht
somit im Wesentlichen darin, Porosität in der Kohlenstoffschicht
auf dem Implantat zu erzeugen. Hierfür stehen mehrere Möglichkeiten
zur Verfügung.
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Eine mögliche Aktivierung der Kohlenstoffschicht
umfasst beispielsweise reduzierende oder oxidative Behandlungsschritte,
bei welchen die Schicht mit geeigneten Reduktionsmitteln und/oder Oxidationsmitteln
wie Wasserstoff, Kohlendioxid, Wasserdampf, Sauerstoff, Luft, Distickstoffmonoxid, oder
auch oxidierenden Säuren
wie Salpetersäure und
dergleichen sowie ggf. Mischungen dieser ein oder mehrfach behandelt
wird. Bevorzugt ist die Aktivierung mit Luft, besonders bevorzugt
bei erhöhter Temperatur.
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Der oder die Aktivierungsschritte
können
ggf. bei erhöhter
Temperatur, beispielsweise von 40°C
bis 1000°C,
vorzugsweise 70°C
bis 900°C,
besonders bevorzugt 100°C
bis 850°C,
insbesondere bevorzugt 200°C
bis 800°C
und insbesondere bei etwa 700 °C durchgeführt werden.
In besonders bevorzugten Ausführungsformen
wird die kohlenstoffhaltige Schicht reduktiv oder oxidativ, oder
mit einer Kombination dieser Behandlungsschritte bei Raumtemperatur
modifiziert. Auch Kochen in oxidierenden Säuren oder in Laugen kann zur
Erzeugung einer porösen
Oberfläche
verwendet werden.
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Je nach An der verwendeten Oxidations- oder
Reduktionsmittel, Temperatur und Dauer der Aktivierung lassen sich
Porengröße und Porenstruktur
variieren. In besonders bevorzugten Ausführungsformen können erfindungsgemäß aktivierte kohlenstofibeschichtete
medizinische Implantate durch gezielte Einstellung der Porosität der Kohlenstoffschicht
zur kontrollierten Abgabe von Wirkstoffen aus dem Substrat in die äußere Umgebung
verwendet werden.
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Bevorzugt sind die Beschichtungen
nach der Aktivierung porös,
insbesondere nanoporös.
Hierin lassen sich beispielsweise erfindungsgemäße medizinische Implantate
als Arzneistoffträger
mit Depotwirkung verwenden, insbesondere auch wenn das Implantat
selbst zusätzlich
eine poröse
Struktur aufweist, wobei die aktivierte, kohlenstoffbasierte Schicht
des Implantats als freisetzungsregulierende Membran genutzt werden
kann.
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In bevorzugten Ausführungsformen
kann die Einstellung der Porosität
durch Herauswaschen von in der kohlenstoffhaltigen Beschichtung
vorhandenen Füllstoffen,
wie beispielsweise Polyvinylpyrrolidon, Polyethylenglycol, Aluminiumpulver,
Fettsäuren,
Mikrowachse- oder – Emulsionen,
Paraffine, Carbonate, gelöste
Gase, oder wasserlösliche
Salze mit Wasser, Lösemittel,
Säuren
oder Laugen oder durch Destillation oder oxidative bzw. nichtoxidative
thermische Zersetzung erfolgen. Geeignete Methoden hierzu sind in
der
DE 103 22 187 bzw. in
der PCT/EP2004/005277 desselben Anmelders beschrieben, deren Offenbarung
hiermit vollständig
per Zitierung einbezogen wird.
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Gegebenenfalls kann die Porosität auch durch
Strukturierung der Oberfläche
mit pulverförmigen
Substanzen wie beispielsweise Metallpulver, Ruß, Phenolharzpulver, Fasern,
insbesondere Kohlenstoff- oder Naturfasern erzeugt werden.
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Eine weitere Möglichkeit der Aktivierung bzw.
Porositätserzeugung
ist das Besputtern der kohlenstoffhaltigen Schicht mit geeigneten
Elementen, oder auch sogenanntes "Ion-Bombarding", beispielsweise
mit Edelgasionen oder dergleichen.
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Die aktivierte Beschichtung kann
gegebenenfalls auch in einem weiteren optionalen Verfahrensschritt,
einem sogenannten CVD-Prozeß (Chemical
Vapour Deposition, chemische Gasphasenabscheidung) oder CVI-Prozeß (Chemical
Vapour Infiltration) unterzogen werden, um die Oberflächen- oder Porenstruktur
und deren Eigenschaften weiter zu modifizieren. Hierzu wird die
karbonisierte Beschichtung mit geeigneten, kohlenstoffabspaltenden
Precursorgasen bei hohen Temperaturen behandelt. Bevorzugt ist hier
die nachträgliche
Aufbringung von diamantartigem Kohlenstoff. Auch andere Elemente können damit
abgeschieden werden, beispielsweise Silizium. Derartige Verfahren
sind im Stand der Technik bekannt.
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Als kohlenstoffabspaltende Precursor
kommen nahezu alle bekannten gesättigten
und ungesättigten
Kohlenwasserstoffe mit ausreichender Flüchtigkeit unter CVD-Bedingungen
in Frage. Beispiele hierfür
sind Methan, Ethan, Ethylen, Acetylen, lineare und verzweigte Alkane,
Alkene und Alkine mit Kohlenstoffzahlen von C1 – C20, aromatische Kohlenwasserstoffe wie Benzol,
Naphthalin etc., sowie ein- und mehrfach alkyl-, alkenyl- und alkinylsubstituierte
Aromaten wie beispielsweise Toluol, Xylol, Cresol, Styrol etc.
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Als Keramik-Precursor können BC13, NH3, Silane wie
SiH4, Tetraethoxysilan (TEOS), Dichlorodimethylsilan
(DDS), Methyltrichlorosilan (MTS), Trichlorosilyldichloroboran (TDADB),
Hexadichloromethylsilyloxid (HDMSO), AlCl3,
TiCl3 oder Mischungen davon verwendet werden.
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Diese Precursor werden in CVD-Verfahren zumeist
in geringer Konzentration von etwa 0,5 bis 15 Vol.-% in Mischung
mit einem Inertgas, wie beispielsweise Stickstoff, Argon oder dergleichen
angewendet. Auch der Zusatz von Wasserstoff zu entsprechenden Abscheidegasgemischen
ist möglich.
Bei Temperaturen zwischen 500 und 2000°C, vorzugsweise 500 bis 1500°C und besonders
bevorzugt 700 bis 1300°C,
spalten die genannten Verbindungen Kohlenwasserstofffragmente bzw.
Kohlenstoff oder keramische Vorstufen ab, die sich im Porensystem der
pyrolysierten Beschichtung im wesentlichen gleichmäßig verteilt
niederschlagen, dort die Porenstruktur modifizieren und so zu einer
im wesentlichen homogenen Porengröße und Porenverteilung führen.
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Mittels CVD-Methoden lassen sich
gezielt Poren in der kohlenstoffhaltigen Schicht auf dem Implantat
verkleinern, bis hin zur völligen
Schließung/Versiegelung
der Poren. Hierdurch lassen sich die sorptiven Eigenschaften, wie
auch die mechanischen Eigenschaften der aktivierten Implantatoberfläche maßgeschneidert
einstellen.
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Durch CVD von Silanen oder Siloxanen,
gegebenenfalls im Gemisch mit Kohlenwasserstoffen lassen sich die
kohlenstoffhaltigen Implantatbeschichtungen durch Carbid- oder Oxycarbidbildung beispielsweise
oxidationsbeständig
modifizieren.
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In bevorzugten Ausführungsformen
können die
erfindungsgemäß aktivierten,
beschichteten Implantate mittels Sputterverfahren zusätzlich beschichtet
bzw. modifiziert werden. Hierzu können Kohlenstoff, Silizium
oder Metalle bzw. Metallverbindungen aus geeigneter Sputtertargets
nach an sich bekannten Verfahren aufgebracht werden. So können durch Einbau
von Silizium-, Titan-, Zirkonium- oder Tantalverbindungen oder Metallen
mittels CVD oder PVD in die kohlenstoffhaltige Schicht Carbidphasen
gebildet werden, welche die Stabilität und Oxidationsbeständigkeit
der Schicht erhöhen.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
des Aktivierungsschritts lassen sich kohlenstoffhaltige Schichten,
z.B. auch aufgesputterte C-Schichten, nachträglich mechanisch bearbeiten, um
poröse
Oberflächen
zu erzeugen. So führt
beispielsweise die gezielte Abrasion dieser Schichten mittels geeigneter
Verfahren zu porösen
Schichten. Eine bevorzugte Möglichkeit
stellt die Abrasion von solchen kohlenstoffhaltigen Schichten im
Ultraschallbad dar, wo durch die Beimengung von abrasiven Feststoffen
unterschiedlicher Partikelgrößen und Härtegrade
durch angemessenen Energieeintrag und geeigneter Frequenz des Ultraschallbades
in Abhängigkeit
der Einwirkungszeit gezielte Schichtdefekte und somit Porosität erzeugt
werden können.
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Bevorzugt sind hierbei wässrige Ultraschallbäder unter
Zusatz von Tonerde, Silikaten, Aluminaten und dergleichen, vorzugsweise
Tonerdedispersionen. Jedoch können
auch beliebige andere für
Ultraschallbäder
geeignete Lösungsmittel
anstelle oder in Mischung mit Wasser verwendet werden. Beispielsweise
lassen sich durch die Behandlung von kohlenstoffbeschichteten Implantaten
in einem wässrigen
Ultraschallbad unter Beimengung von Tonerde, bevorzugt 1%-ige bis
hin zu 60% Tonerde-Dispersionen, nano-abradierte Kohlenstoffschichten
mit einer mittleren Porengröße von etwa
5 nm bis 200 nm erhalten.
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Ferner können mittels Ionenimplantierung von
Metallen, insbesondere Übergangsmetallen, und/oder
Nichtmetallen die Oberflächeneigenschaften
des Implantats weiter modifiziert werden; so können beispielsweise durch Stickstoffimplantierung
Nitride, Oxynitride oder Carbonnitride, insbesondere solche der Übergangsmetalle
eingebaut werden. Durch Ionenimplantierung von Kohlenstoff lassen sich
Porosität
und Festigkeit der Oberflächenmaterialien
darüber
hinaus weiter modifizieren.
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Bevorzugt ist die kohlenstoffhaltige
Schicht nach der Aktivierung porös,
mit Porendurchmessern im Bereich von 0,1 bis 1000 µm, bevorzugt
zwischen 1 µm
bis 400 µm.
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Auch makroporöse Schichten lassen sich mit den
erfindungsgemäßen Aktivierungsschritten
erzielen. Besonders bevorzugt ist die kohlenstoffhaltige Schicht
nach der Aktivierung nanoporös,
mit Porendurchmessern von 1 nm bis 1000 nm, bevorzugt von 5 nm bis
900 nm.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung erfolgt die Aktivierung bereits während des Herstellungsschritts
der kohlenstoffhaltigen Schicht, z.B. durch Aufbringung einer oder
mehrerer poröser
kohlenstoffhaltiger Schichten, durch Karbonisierung kohlenstofferzeugender
Substanzen, durch Beschichtung mit Kohlenstoff mittels CVD oder
PVD, und/oder durch Aufbringung geeigneter Schichten aus porösen biologisch
abbaubaren bzw. resorbierbaren oder nicht-biologisch abbaubaren
bzw. resorbierbaren Polymeren.
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Besonders bevorzugt ist, dass eine
oder mehrere poröse
kohlenstoffhaltige Schichten durch Beschichten des Implantats mit
einem gegebenenfalls geschäumten
oder füllstofihaltigen
Polymerfilm, und anschließendes
Karbonisieren des Polymerfilms bei Temperaturen von 200 bis 3500 °C, vorzugsweise bis
2000 °C
in sauerstofffreier Atmosphäre
aufgebracht werden, die gegebenenfalls nachträglich im Luftstrom teiloxidiert
werden können.
Entsprechende Verfahren sind beispielsweise in
DE 10324415 bzw. PCT/EP2004/004987,
oder in
DE 10333098 bzw. PCT/EP2004/004985
beschrieben, deren Offenbarung hiermit vollständig miteinbezogen wird.
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So führt beispielsweise die Beimischung
von Polyethylenglycol in den zu carbonisierenden Polymerfilm zu
Defekten in der Polymervernetzung, welche nach thermischer Behandlung
oder Herauslösen in
geeigneten Lösungsmitteln
zu porösen
Kohlenstoffschichten führt.
Durch die Wahl des Polymersystems, des Molekulargewichts von Polyethylenglycol und
des Polyethylenglycol-Feststoffgehalts können der Anwendung entsprechende
Porositäten,
insbesondere die mittlere Porengröße, die Porengrößenverteilung
und der Grad der Porosität
eingestellt werden. Beispielsweise können durch die Wahl von Polyethylenglycolen
mit einem Molekulargewicht von 1000 bis 8000000 Dalton Porengrößen von
10 bis 1000 nm erzeugt werden, in bevorzugter Ausführungsform
von 50 bis 1000 nm. Durch die Variierung des Feststoffgehalts von
10% bis 80% lassen sich Porositätsgrade
von 5% bis 80% erzeugen, bevorzugt von 20% bis 60%.
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Ein weiteres Beispiel dieser Art
der kombinierten Erzeugung und Aktivierung der kohlenstoffhaltigen
Schicht stellt die Beimengung von Ruß in den Polymerfilm dar. Durch
die Wahl der mittleren Partikelgröße und des Feststoffgehalts
im Polymerfilm lassen sich poröse
Matrizes herstellen, deren Porositätsgrad und mittlere Porengröße durch
die Wahl geeigneter Polymersysteme, Russ-Partikelgrößen und
des Feststoffgehalts je nach Anwendung einstellen lässt. So
kann beispielsweise durch die Beimengung von Russpartikeln einer
mittlerer Partikelgröße von 10
nm bis 1 mm, bevorzugt von 10 nm bis 1000 nm, bei einem Feststoffgehalt
von 20 bis 80%, bevorzugt von 30% bis 60%, eine mittlere Porosität von 30-60% erzeugen, wobei
die hergestellten Porengrößen zwischen
10 bis 1000 nm, bevorzugt von 10 bis 800 nm einstellbar sind.
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Ferner lassen sich durch eine optionale
Parylenierung der Implantate vor oder nach dem Aktivierungsschritt
Oberflächeneigenschaften
und Porosität
der kohlenstoffhaltigen Schicht weiter modifizieren. Hierbei werden
die Implantate zunächst
bei erhöhter
Temperatur, üblicherweise
etwa 600 °C
mit Paracyclophan behandelt, wobei auf den Implantaten oberflächlich ein
Polymerfilm aus Poly(p-xylylen) ausgebildet wird. Dieser lässt sich
in einem nachfolgenden Karbonisierungsschritt nach bekannten Verfahren
in Kohlenstoff umwandeln.
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Sofern erforderlich kann in besonders
bevorzugten Ausführungsformen
das aktivierte Implantat weiteren chemischen und/oder physikalischen
Oberflächenmodifikationen
unterzogen werden. Auch Reinigungsschritte zur Entfernung von eventuellen Rückständen und
Verunreinigungen können
hier vorgesehen werden. Hierzu können
Säuren,
insbesondere oxidierende Säuren,
oder Lösemittel
verwendet werden, bevorzugt ist das Auskochen in Säuren oder Lösemitteln.
So lässt
sich durch Auskochen in oxidierenden Säuren eine Carboxylierung dieser
aktivierten Kohlenstoffschichten erzeugen.
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Vor der medizinischen Verwendung
oder einer Beladung mit Wirkstoffen können die erfindungsgemäßen Implantate
mit üblichen
Methoden sterilisiert werden, beispielsweise durch Autoklavieren, Ethylenoxid-Sterilisation
oder Gamma-Bestrahlung.
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Erfindungsgemäß lassen sich alle möglichen Aktivierungsverfahren
miteinander sowie auch mit beliebigen der nachfolgend beschriebenen
Funktionalisierungsschritten kombinieren.
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FUNKTIONALISIERUNG
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Die Implantate können durch geeignete Maßnahmen
zusätzlich
mit einer Vielzahl von Funktionen ausgestattet werden. Orthopädische und
chirurgische Implantate oder Gefäßendoprothesen
können
als Arzneimittelträger
oder -depots verwendet werden. Die Biokompatibilität und die
Funktionalität der
erfindungsgemäßen Implantate
kann durch den Einbau von Zusatzstoffen, Füllstoffen, Proteinen gezielt
beeinflusst bzw. verändert
werden. Hierdurch lassen sich Abstoßungsphänomene im Körper bei erfindungsgemäß hergestellten
Implantaten verringern oder ganz ausschalten oder die Wirksamkeit
des Implantats steigern bzw. zusätzliche
Wirkungen erzeugen.
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Unter Funktionalisierung im Sinne
der vorliegenden Erfindung werden allgemein Maßnahmen verstanden, in deren
Folge die kohlenstoffhaltige Schicht weitere, zusätzliche
Funktionen erhält.
Erfindungsgemäße Funktionalisierungen
bestehen im Einbau von Stoffen in die kohlenstoffhaltige Schicht oder
die Fixierung von Stoffen an der kohlenstoffhaltigen Schicht. Geeignete
Stoffe werden ausgewählt aus
pharmakologischen Wirkstoffen, Linker, Mikroorganismen, pflanzliche
oder tierische einschließlich menschlicher
Zellen oder Zellkulturen und Gewebe, Mineralien, Salze, Metalle,
synthetische oder natürliche
Polymere, Proteine, Peptide, Aminosäuren, Lösemittel etc.
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Erfindungsgemäß kann das geeignet aktivierte
Implantat funktionalisiert werden, indem es vor oder nach einer
möglichen
Beladung mit Wirkstoffen dadurch bioverträglicher gemacht wird, dass
es mit mindestens einer zusätzlichen
Schicht aus biologisch abbaubaren bzw. resorbierbaren Polymeren
wie Kollagen, Albumin, Gelatine, Hyaluronsäure, Stärke, Cellulosen wie Methylcellulose,
Hydroxypropylcellulose, Hydroxypropylmethylcellulose, Carboxymethylcellulose-Phtalat;
Kasein, Dextrane, Polysaccharide, Fibrinogen, Poly(D,L-Lactide), Poly(D,L-Lactide-Co-Glycolide),
Poly(Glycolide), Poly(Hydroxybutylate), Poly(Alkylcarbonate), Poly(Orthoester),
Polyester, Poly(Hydroxyvalerinsäure),
Polydioxanone, Poly(Ethylenterephtalate), Poly(malatsäure), Poly(Tartronsäure), Polyanhydride,
Polyphosphazene, Poly(Aminosäuren),
und deren Co-Polymere oder nichtbiologisch abbaubaren bzw. resorbierbaren
Polymeren zumindest teilweise zu beschichten. Bevorzugt sind insbesondere
anionische, kationischen oder amphotere Beschichtungen, wie z.B.
Alginat, Carrageenan, Carboxymethylcellulose; Chitosan, Poly-L-Lysine;
und/oder Phoshporylcholin ausgestattet wird.
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Auch können im Funktionalisierungsschritt der
Erfindung auf die aktivierte kohlenstoffhaltige Schicht Wirkstoffe
wie Arzneimittel und Medikamente aufgebracht oder in die Schicht
eingebracht werden. Dies ist insbesondere da nützlich, wo Wirkstoffe nicht im
oder auf dem Implantat direkt aufgebracht werden können, wie
etwa bei Metallen.
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So lassen sich beispielsweise auf
metallischen Oberflächen
schwer wasserlösliche,
lipophile Wirkstoffe wie Paclitaxel auftragen, welche zur Bildung
eines kristallinen Films neigen. Üblicherweise sind die immobilisierbaren
Mengen begrenzt und die Freisetzung nicht kontrollierbar. Eine direkte
Beschichtung von solchen metallischen Oberflächen mit Paclitaxel führt zu maximalen
Beladungen von etwa 3mg/mm²,
deren Freisetzung unter physiologischen Bedingungen in physiologischen
Pufferlösungen
zu einer unkontrollierten Desorption von maximal 30% innerhalb von
1 bis 5 Tagen führt.
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Erfindungsgemäß aktivierte Kohlenstoffschichten
vorzugsweise glasartig amorphe, mit einer Schichtdicke im Bereich
von 80 nm bis 10 µm,
bevorzugt von 100 nm bis 5 µm,
vorzugsweise mit einer Porosität
von 5 nm bis 1 µm,
bevorzugt von 5 nm bis 1000 nm, können beispielsweise bereits
bei Porositäten
von 5% bis 50%, bevorzugt von 10% bis 50%, und einer mittleren Porengröße von 5
nm bis 1 µm, bevorzugt
von 5 nm bis 500 nm, Wirkstoffmengen bis hin zum hundertfachen dessen
von nichtaktivierten kohlenstoffbeschichteten oder rein metallischen
Implantaten aufnehmen und in Abhängigkeit
der Porosität
bzw. der Porengröße und der
Oberflächeneigenschaften
gegebenenfalls kontrolliert freisetzen.
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Bei Beladungsmengen von 0,5 bis 3,0 µg/mm² Paclitaxel
und hydrophoben Kohlenstoffoberflächen mit einer Schichtdicke
von 200 nm können in
einer erfindungsgemäßen Ausführungsform
mit 50 nm Porengröße und einem
Porositätsgrad
von 5% beispielsweise gezielt mit einer konstanten täglichen Freisetzungsrate
70-100% der aufgebrachten Paclitaxelmenge innerhalb von 25 bis 35
Tagen unter physiologischen Bedingungen kontrolliert freigesetzt werden.
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In besonders bevorzugten Ausführungsformen
können
durch geeignete Funktionalisierung der beliebigen kohlenstoffhaltigen
Schicht auch Peptide und Proteine sowie Glykoproteine und Lipoproteine immobilisiert
werden.
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Eine erfindungsgemäße Form
der Funktionalisierung besteht in der kovalenten oder nichtkovalenten
Adsorption von Substanzen, welche die Bindung von mit Affinitätsanhängseln (so
genannte affinity tags) versehenen bzw. markierten Peptiden, Proteinen,
Glykoproteinen oder Lipoproteinen erlauben.
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Derartige Substanzen sind beispielsweise Ionen,
Kationen, insbesondere Metallkationen wie Kobalt-, Nickel-, Kupfer-,
Zink-Kationen, Antikörper, Calmodulin,
Chitin, Cellulose, Zucker, Aminosäuren, Gluthathion, Streptavidin,
Strep-tactin oder andere Mutanten zur Bindung von Strep-tag oder
SBP-tag markierten Substanzen, oder S-Protein um S-tag markierte
Substanzen zu binden, sowie dergleichen.
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Diese Affinitätsanhängsel werden auf geeignete
Weise den zu immobilisierenden Peptiden, Proteinen, Glykoproteinen
oder Lipoproteinen entweder am C-terminalen oder N-terminalen Ende
der Primärsequenz
angefügt, üblicherweise
auf dem Weg der rekombinanten gentechnischen Herstellung oder Biotynilierung.
Bevorzugt sind hierbei Affinitätsanhängsel, insbesondere
Polyarginin-Anhängsel
(Arg-tag), welche bevorzugt aus fünf bis sechs Argininsäuren bestehen,
Polyhistidin-Anhängsel
(His-tag), einer beliebig langen Polyhistidine-Sequenz, typischerweise 2
bis 10 Reste, FLAG-Anhängsel
(FLAG-tag) mit der Sequenz DYKDDDDK, Strep-Anhängsel (Strep-tag), zum Beispiel
die Strep-tag II Sequenz WSHPQFEK, S-Anhängsel (S-tag), welches die
Aminosärereste KETAAAKFERQHMDS
trägt,
das Calmodulin-bindende Peptid (calmodulin binding peptide), die
Familie der Cellulose binding domains, insbesondere C-terminal,
N-terminal oder auch anderer Position in der Primärsequenz
des zu immobilisierenden Peptides, Proteins, Glyko- oder Lipoproteins,
das SBP-Anhängsel
(SBP-tag), mit der Sequenz MDEKTTGWRGGHVVEGLAGELEQLRARLEHHPQGQREP, das
Polyhistidin-Anhängsel
(Polyhistidine-tag), Chitin-bindende Domänen (chitin-binding domains), Gluthation-S-Transferase-tag
(Gluthatione-S-Transferase-tag), Maltose bindendes Protein (Maltose-binding
Protein), Bacteriophage T7 und VS epitope, aber auch jedes anderes
Affinitätsanhängsel.
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Die Modifikation der auf den funktionalisierten
Kohlenstoffoberflächen
aufzubringenden Substanzen entspricht den üblichen Systemen, welche in der
Aufreinigung und insbesondere chromatographischen Markierung möglich sind.
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Die Funktionalisierung der Kohlenstoffoberfläche erfolgt
hierbei durch die Adsorption von korrespondierenden Substanzen in
und/oder an der kohlenstoffhaltigen Schicht, welche mit den Affinitätsanhängseln eine
Bindung eingehen können.
Entsprechende korrespondierende Substanzen sind beispielsweise Kationen,
welche in die Kohlenstoffschicht eingebracht werden, um die Bindung
zum basischenPolyarginin-Anhängsel
zu ermöglichen,
etwa Kobalt, Nickel-, Kupfer-, Zink-Kationen, um beispielsweise
die Bindung von Polyhistidin-Anhängseln zu ermöglichen.
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Die Adsoption des Antikörpers M1
auf den Kohlenstoffoberflächen
ermöglicht
die Bindung von FLAG-Anhängseln,
Streptavidin bzw. Strep-tactin oder andere Mutanten zur Bindung
von Strep-tag oder SBP-tag markierten Substanzen, oder die Adsorption
des S-Proteins auf der Oberfläche,
um S-tag markierte Substanzen zu binden.
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In einer weiteren Ausführungsform
besteht die Funktionalisierung in der Verwendung von Calmodulin,
welches auf der Kohlenstoffoberfläche zu adsorbieren ist. Hiermit
lassen sich Calmodulin-Binding-Peptide-markierte Substanzen an die
kohlenstoffhaltige Schicht binden.
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In weiteren Ausführungsformen erfolgt die Funktionalisierung
durch Adsorption von Cellulose so dass mit Cellulose-bindenden Domänen modifizierte Substanzen
gebunden werden können,
oder aber durch Adsorption von Chitin, um mit Chitin-bindenden Domänen versehende
Substanzen zu binden.
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Analog kann mit Gluthathion zur Bindung
von Gluthathion-S-Transferase-tag markierte Substanzen funktionalisiert
werden, mit Maltose oder Amylose, um mit Maltose-bindendem Protein
markierte Substanzen zu binden.
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Der Fachmann wird entsprechend den
gentechnisch möglichen
Bedingungen, den funktionellen und strukturellen Eigenschaften des
Peptids, Proteins, Glyko- oder Lipoproteins ein ,geeignetes Affinitäts-System
wählen.
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So können beispielsweise auf porösen Kohlenstoffoberflächen mit
einer Porengröße von 100-900 nm, einer Porosität von 30-60%
und einer Schichtdicke von 1-5µm
aus einer Strep-Tactin-Lösung durch
Sprühen
oder Tauchen Kohlenstoffschichten funktionalisiert mit 0,1 – 8 µg/nm2 adsorbiertem Strep-Tactin gewonnen werden.
Die auf diese Weise funktionalisierte Kohlenstoffschicht kann beispielsweise
0,1 – 10 µg/mm² rekombinantes,
mit dem Strep-tag markiertes IL-2 aufnehmen.
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In einer weiteren Ausführungsform
wird die Kohlenstoffschicht mit Kobaltionen dotiert, wobei die poröse Kohlenstoffmatrix
einen Kobaltionengehalt von 0,1 bis zu 50% des Feslstoffgehalts
enthält,
bevorzugt bis zu 60% in glasartigen porösen Kohlenstoffschichten. Bei
einer Porösität von 50%,
Schichtdicken von 500nm bis 1000 nm, können durch die Metallionendotierung
in der Matrix 0,1 bis 100 µg
Polyarginin-tag markiertes rekombinantes IL-2 adsorbiert werden.
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Eine weitere Ausführungsform sieht beispielsweise
die Funktionalisierung der Kohlenstoffoberflächen mittels Adsorption von
Linker-Substanzen vor, bevorzugt von carboxymethylierten Dextranen, zum
Beispiel als Hydrogel, welche die physikalische Bindung von Substanzen,
bevorzugt Biomolekülen oder
Wirkstoffen ermöglichen
und bzw. oder chemische Reaktivität besitzen, so dass mittels
kovalenter Bindungen solche Substanzen kovalent gebunden werden
können,
bevorzugt durch die Bildung von Amino-, Thiol- oder Aldehydbindungen.
Der Fachmann wird in Abhängigkeit
des Ligandentyps die geeignete Art des Linkers auswählen.
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Für
die Herstellung einer Aminobindung lässt sich in bevorzugten Ausführungsformen
die Kohlenstoffschicht in folgender Weise funktionalisieren: Adsorption
von carboxymethyliertem Dextran, nachfolgende Modifikation durch
Inkubation in NHS/EDC zur Umwandlung der Carboxymethylgruppen in
N-Hydroxysuccinimidester.
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Auf diese Weise können Liganden adsorbiert werden,
welche kovalente Amino-Bindungen mit den Estern eingehen. Nicht
abreagierte Ester können
in einem weiteren Schritt durch beispielsweise Inkubation in 1M
Ethanolamin-Hydrochlorid-Lösung
wieder inaktiviert werden. So ergibt beispielsweise die Adsorption
von 1 µg
carboxymethyliertem Dextran pro mm² einer porösen, kohlenstoffhaltigen Kompositschicht
aus glasartigem Kohlenstoff und Russpartikeln eine Funktionalisierung,
welche 0,01 bis 5000 µg/mm² Peptide
mit einem Molekulargewicht von 60-90 kovalent binden kann.
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Ferner können die erfindungsgemäß aktivierten,
porösen
Schichten im Funktionalisierungsschritt des Verfahrens mit Arzneistoffen
bzw. Medikamenten, Mikroorganismen, Zellen und/oder Geweben beladen
werden, oder auch mit diagnostischen Hilfsmitteln wie Markern oder
Kontrastmitteln zur Lokalisierung von beschichteten Implantaten
im Körper versehen
werden, beispielsweise auch mit therapeutischen oder diagnostischen
Mengen an radioaktiven Strahlern.
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WIRKSTOFFBESCHICHTUNG
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In bevorzugten Ausführungsformen
werden die erfindungsgemäß aktivierten
Implantate im Funktionalisierungsschritt mit Wirkstoffen beladen.
Die Beladung mit Wirkstoffen kann in oder auf der kohlenstoffhaltigen
Schicht mittels geeigneter sorptiver Methoden wie Adsorption, Absorption,
Physisorption, Chemisorption erfolgen, im einfachsten Fall durch Imprägnierung
der kohlenstoffhaltigen Beschichtung mit Wirkstofflösungen,
Wirkstoffdispersionen oder Wirkstoffsuspensionen in geeigneten Lösungsmitteln.
Auch kovalente oder nichtkovalente Anbindung von Wirkstoffen in
oder auf der kohlenstoffhaltigen Beschichtung kann hier nach Abhängigkeit
des verwendeten Wirkstoffs und seiner chemischen Eigenschaften eine
bevorzugte Option sein.
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In bevorzugten Ausführungsformen
wird der Wirkstoff in Form einer Lösung, Dispersion oder Suspension
in einem geeigneten Lösemittel
oder Lösemittelgemisch,
ggf. mit anschließender
Trocknung, aufgetragen. Geeignete Lösemittel umfassen beispielsweise
Methanol, Ethanol, N-Propanol, Isopropanol, Butoxydiglycol, Butoxyethanol,
Butoxyisopropanol, Butoxypropanol, n-Butyl-Alkohol, t-Butyl-Alkohol,
Butyleneglycol, Butyloctanol, Diethylenglycol, Dimethoxydiglycol,
Dimethylether, Dipropylenglycol, Ethoxydiglycol, Ethoxyethanol,
Ethylhexandiol, Glycol, Hexanediol, 1,2,6-Hexanetriol, Hexylalkohol,
Hexylenglycol, Isobutoxypropanol, Isopentyldiol, 3-Methoxybutanol,
Methoxydiglycol, Methoxyethanol, Methoxyisopropanol, Methoxymethylbutanol,
Methoxy PEG-10, Methylal, Methyl-Hexylether, Methylpropanediol,
Neopentylglycol, PEG-4, PEG-6, PEG-7, PEG-8, PEG-9, PEG-6-Methylether,
Pentylenglycol, PPG-7, PPG-2-Buteth-3, PPG-2 Butylether, PPG-3 Butylether,
PPG-2 Methylether, PPG-3 Methylether, PPG-2 Propylether, Propanediol,
Propylenglycol, Propylenglycol-Butylether, Propylenglycol-Propylether,
Tetrahydrofuran, Trimethylhexanol, Phenol, Benzol, Toluol, Xylol;
als auch Wasser, ggf. im Gemisch mit Dispersionshilfsmitteln, sowie
Mischungen der obengenannten davon.
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Bevorzugte Lösungsmittel umfassen ein oder
mehrere organische Lösungsmittel
aus der Gruppe Ethanol, Isopropanol, n-Propanol, Dipropylenglykolmethylether
und Butoxyisopropanol (1,2-Propylenglykol-n-butylether), Tetrahydrofuran, Phenol,
Benzol, Toluol, Xylol, vorzugsweise Ethanol, Isopropanol, n-Propanol
und/oder Dipropylenglykolmethylether, insbesondere Isopropanol und/oder n-Propanol.
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In den aktivierten, porösen kohlenstoffhaltigen
Schichtungen können
geeignet dimensionierte Wirkstoffe auch in Poren okkludiert werden.
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Die Wirkstoffbeladung kann temporär sein,
d. h. der Wirkstoff kann nach Implantierung der medizinischen Vorrichtung
freigesetzt werden, oder aber der Wirkstoff wird in oder auf der
kohlenstoffhaltigen Schicht dauerhaft immobilisiert. Auf diese Weise
können
wirkstoffhaltige medizinische Implantate mit statischen, dynamischen
oder kombiniert statischen und dynamischen Wirkstofibeladungen erzeugt
werden. So ergeben sich multifunktionale Beschichtungen auf Basis
der erfindungsgemäß hergestellten
kohlenstoffhaltigen Schichten.
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Bei statischer Beladung mit Wirkstoffen
werden Wirkstoffe im Wesentlichen permanent auf oder in der Beschichtung
immobilisiert. Hierfür
verwendbare Wirkstoffe sind anorganische Substanzen, z.B. Hydroxylapatit
(HAP), Fluorapatit, Trikalziumphosphat (TCP), Zink; und/oder organische
Substanzen wie Peptide, Proteine, Kohlenhydrate wie Mono-, Oligo-
und Polysaccharide, Lipide, Phospholipide, Steroide, Lipoproteine,
Glykoproteine, Glykolipide, Proteoglykane, DNA, RNA, Signalpeptide
oder Antikörper
bzw. Antikörperfragmente,
bioresorbierbare Polymere, z.B. Polylactonsäure, Chitosan, sowie pharmakologisch
wirksame Stoffe oder Stoffgemische, Kombinationen dieser und dergleichen.
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Bei dynamischen Wirkstofibeladungen
ist die Freisetzung der aufgebrachten Wirkstoffe nach Implantierung
der medizinischen Vorrichtung im Körper vorgesehen. Auf diese
Weise können
die beschichteten Implantate zu therapeutischen Zwecken eingesetzt
werden, wobei die auf das Implantat aufgebrachten Wirkstoffe lokal
am Einsatzort des Implantats sukzessive freigesetzt werden. In dynamischen Wirkstofibeladungen
für die
Freisetzung von Wirkstoffen verwendbare Wirkstoffe sind beispielsweise Hydroxylapatit
(HAP), Fluorapatit, Trikalziumphosphat (TCP), Zink; und/oder organische
Substanzen wie Peptide, Proteine, Kohlenhydrate wie Mono-, Oligo-
und Polysaccharide, Lipide, Phospholipide, Steroide, Lipoproteine,
Glykoproteine, Glykolipide, Proteoglykane, DNA, RNA, Signalpeptide
oder Antikörper
bzw. Antikörperfragmente,
bioresorbierbare Polymere, z.B. Polylactonsäure, Chitosan, und dergleichen,
sowie pharmakologisch wirksame Stoffe oder Stoffgemische.
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Geeignete pharmakologisch wirksame
Stoffe oder Stoffgemische zur statischen und/oder dynamischen Beladung
von erfindungsgemäß beschichteten
implantierbaren medizinischen Vorrichtungen umfassen Wirkstoffe
oder Wirkstoffkombinationen, die ausgewählt sind aus Heparin, synthetische
Heparin-Analoga (z.B. Fondaparinux), Hirudin, Antithrombin III,
Drotrecogin alpha; Fibrinolytica wie Alteplase, Plasmin, Lysokinasen,
Faktor XIIa, Prourokinase, Urokinase, Anistreplase, Streptokinase;
Thrombozytenaggregations-hemmer wie Acetylsalicylsäure, Ticlopidine,
Clopidogrel, Abciximab, Dextrane; Corticosteroide wie Alclometasone,
Amcinonide, Augmented Betamethasone, Beclomethasone, Betamethasone, Budesonide,
Cortisone, Clobetasol, Clocortolone, Desonide, Desoximetasone, Dexamethasone,
Flucinolone, Fluocinonide, Flurandrenolide, Flunisolide, Fluticasone,
Halcinonide, Halobetasol, Hydrocortisone, Methylprednisolone, Mometasone,
Prednicarbate, Prednisone, Prednisolone, Triamcinolone; sogenannte
Non-Steroidal Anti-Inflammatory Drugs wie Diclofenac, Diflunisal,
Etodolac, Fenoprofen, Flurbiprofen, Ibuprofen, Indomethacin, Ketoprofen,
Ketorolac, Meclofenamate, Mefenamic acid, Meloxicam, Nabumetone,
Naproxen, Oxaprozin, Piroxicam, Salsalate, Sulindac, Tolmetin, Celecoxib,
Rofecoxib; Zytostatika wie Alkaloide und Podophyllumtoxine wie Vinblastin,
Vincristin; Alkylantien wie Nitrosoharnstoffe, Stickstofflost-Analoga;
zytotoxische Antibiotika wie Daunorubicin, Doxorubicin und andere
Anthrazykline und verwandte Substanzen, Bleomycin, Mitomycin; Antimetabolite
wie Folsäure-,
Purin- oder Pyrimidin-Analoga; Paclitaxel, Docetaxel, Sirolimus; Platinverbindungen
wie Carboplatin, Cisplatin oder Oxaliplatin; Amsacrin, Irinotecan,
Imatinib, Topotecan, Interferon-alpha 2a, Interferon-alpha 2b, Hydroxycarbamid,
Miltefosin, Pentostatin, Porfimer, Aldesleukin, Bexaroten, Tretinoin; Antiandrogene,
und Antiöstrogene;
Antiarrythmika, insbesondere Antiarrhythmika der Klasse I wie Antiarrhythmika
vom Chinidintyp, z.B. Chinidin, Dysopyramid, Ajmalin, Prajmaliumbitartrat,
Detajmiumbitartrat; Antiarrhythmika vom Lidocaintyp, z.B. Lidocain,
Mexiletin, Phenytoin, Tocainid; Antiarrhythmika der Klasse I C,
z.B. Propafenon, Flecainid(acetat); Antiarrhythmika der Klasse II,
Betarezeptorenblocker wie Metoprolol, Esmolol, Propranolol, Metoprolol,
Atenolol, Oxprenolol; Antiarrhythmika der Klasse III wie Amiodaron,
Sotalol; Antiarrhythmika der Klasse IV wie Diltiazem, Verapamil, Gallopamil;
andere Antiarrhythmika wie Adenosin, Orciprenalin, Ipratropiumbromid;
Agenzien zur Stimulation der Angiogenese im Myokard wie Vascular Endothelial
Growth Factor (VEGF), Basic Fibroblast Growth Factor (bFGF), nicht
virale DNA, virale DNA, endotheliale Wachstumsfaktoren: FGF-1, FGF-2, VEGF,
TGF; Antikörper,
Monoklonale Antikörper,
Anticaline; Stammzellen, Endothelial Progenitor Cells (EPC); Digitalisglykoside
wie Acetyldigoxin/Metildigoxin, Digitoxin, Digoxin; Herzglykoside
wie Ouabain, Proscillaridin; Antihypertonika wie zentral wirksame
antiadrenerge Substanzen, z.B. Methyldopa, Imidazolinrezeptoragonisten;
Kalciumkanalblocker vom Dihydropyridintyp wie Nifedipin, Nitrendipin; ACE-Hemmer:
Quinaprilat, Cilazapril, Moexipril, Trandolapril, Spirapril, Imidapril,
Trandolapril; Angiotensin-II-Antagonisten: Candesartancilexetil,
Valsartan, Telmisartan, Olmesartanmedoxomil, Eprosartan; peripher
wirksame alpha-Rezeptorenblocker wie Prazosin, Urapidil, Doxazosin,
Bunazosin, Terazosin, Indoramin; Vasodilatatoren wie Dihydralazin,
Düsopropylamindichloracetat,
Minoxidil, Nitroprussidnatrium; andere Antihypertonika wie Indapamid,
Co-Dergocrinmesilat, Dihydroergotoxinmethansulfonat, Cicletanin,
Bosentan, Fludrocortison; Phosphodiesterasehemmer wie Milrinon,
Enoximon und Antihypotonika, wie insbesondere adrenerge und dopaminerge Substanzen
wie Dobutamin, Epinephrin, Etilefrin, Norfenefrin, Norepinephrin,
Oxilofrin, Dopamin, Midodrin, Pholedrin, Ameziniummetil; und partielle
Adrenozeptor-Agonisten wie Dihydroergotamin; Fibronectin, Polylysine,
Ethylenevinylacetate, inflammatorische Zytokine wie: TGF(3, PDGF,
VEGF, bFGF, TNFα,
NGF, GM-CSF, IGF-a, IL-1, IL-8, IL-6, Growth Hormone; sowie adhäsive Substanzen
wie Cyanacrylate, Beryllium, Silica; und Wachstumsfaktoren (Growth
Factor) wie Erythropoetin, Hormonen wie Corticotropine, Gonadotropine,
Somatropin, Thyrotrophin, Desmopressin, Terlipressin, Oxytocin,
Cetrorelix, Corticorelin, Leuprorelin, Triptorelin, Gonadorelin,
Ganirelix, Buserelin, Nafarelin, Goserelin, sowie regulatorische
Peptide wie Somatostatin, Octreotid; Bone and Cartilage Stimulating
Peptides, bone morphogenetic proteins (BMPs), insbesondere rekombinante
BMP's wie z.B. Recombinant
human BMP-2 (rhBMP-2)), Bisphosphonate (z.B. Risedronate, Pamidronate,
Ibandronate, Zoledronsäure,
Clodronsäure,
Etidronsäure,
Alendronsäure,
Tiludronsäure),
Fluoride wie Dinatriumfluorophosphat, Natriumfluorid; Calcitonin,
Dihydrotachystyrol; Growth Factors und Zytokine wie Epidermal Growth
Factor (EGF), Platelet-Derived Growth Factor (PDGF), Fibroblast Growth
Factors (FGFs), Transforming Growth Factors-b TGFs-b), Transforming
Growth Factor-a (TGF-a), Erythropoietin (Epo), Insulin-Like Growth Factor-I
(IGF-I), Insulin-Like Growth Factor-II (IGF-II), Interleukin-1 (IL-1),
Interleukin-2 (IL-2), Interleukin-6 (IL-6), Interleukin-8 (IL-8),
Tumor Necrosis Factora (TNF-a), Tumor Necrosis Factor-b (TNF-b),
Interferon-g (INF-g), Colony Stimulating Factors (CSFs); Monocyte
chemotactic protein, fibroblast stimulating factor 1, Histamin,
Fibrin oder Fibrinogen, Endothelin-1, Angiotensin II, Kollagene,
Bromocriptin, Methylsergid, Methotrexat, Kohlenstofftetrachlorid,
Thioacetamid, und Ethanol; ferner Silber(ionen), Titandioxid, Antibiotika
und Antünfektiva
wie insbesondere β-Laktam-Antibiotika,
z.B. β-Lactmase-sensitive
Penicilline wie Benzylpenicilline (Penicillin G), Phenoxymethylpenicillin
(Penicillin V); β-Lactamase-resistente
Penicilline wie Aminopenicilline wie Amoxicillin, Ampicillin, Bacampicillin;
Acylaminopenicilline wie Mezlocillin, Piperacillin; Carboxypenicilline,
Cephalosporine wie Cefazolin, Cefuroxim, Cefoxitin, Cefotiam, Cefaclor,
Cefadroxil, Cefalexin, Loracarbef, Cefixim, Cefuroximaxetil, Ceftibuten,
Cefpodoximproxetil, Cefpodoximproxetil; Aztreonam, Ertapenem, Meropenem; β-Lactamase-Inhibitoren
wie Sulbactam, Sultamicillintosilat; Tetracycline wie Doxycyclin,
Minocyclin, Tetracyclin, Chlortetracyclin, Oxytetracyclin; Aminoglykoside
wie Gentamicin, Neomycin, Streptomycin, Tobramycin, Amikacin, Netilmicin,
Paromomycin, Framycetin, Spectinomycin; Makrolidantibiotika wie
Azithromycin, Clarithromycin, Erythromycin, Roxithromycin, Spiramycin,
Josamycin; Lincosamide wie Clindamycin, Lincomycin, Gyrasehemmer
wie Fluorochinolone wie Ciprofloxacin, Ofloxacin, Moxifloxacin,
Norfloxacin, Gatifloxacin, Enoxacin, Fleroxacin, Levofloxacin; Chinolone
wie Pipemidsäure;
Sulfonamide, Trimethoprim, Sulfadiazin, Sulfalen; Glykopeptidantibiotika
wie Vancomycin, Teicoplanin; Polypeptidantibiotika wie Polymyxine
wie Colistin, Polymyxin-B, Nitroimidazol-Derivate wie Metronidazol,
Tinidazol; Aminochinolone wie Chloroquin, Mefloquin, Hydroxychloroquin;
Biguanide wie Proguanil; Chininalkaloide und Diaminopyrimidine wie
Pyrimethamin; Amphenicole wie Chloramphenicol; Rifabutin, Dapson,
Fusidinsäure,
Fosfomycin, Nifuratel, Telithromycin, Fusafungin, Fosfomycin, Pentamidindüsethionat, Rifampicin,
Taurolidin, Atovaquon, Linezolid; Virustatika wie Aciclovir, Ganciclovir,
Famciclovir, Foscarnet, Inosin-(Dimepranol-4-acetamidobenzoat),
Valganciclovir, Valaciclovir, Cidofovir, Brivudin; antiretrovirale Wirkstoffe
(nukleosidanaloge Reverse-Transkriptase-Hemmer und -Derivate) wie
Lamivudin, Zalcitabin, Didanosin, Zidovudin, Tenofovir, Stavudin,
Abacavir; nicht nukleosidanaloge Reverse-Transkriptase-Hemmer: Amprenavir,
Indinavir, Saquinavir, Lopinavir, Ritonavir, Nelfinavir; Amantadin,
Ribavirin, Zanamivir, Oseltamivir und Lamivudin, sowie beliebige
Kombinationen und Gemische davon.
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STENTS
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Besonders bevorzugte Ausführungsformen der
vorliegenden Erfindung sind beschichtete Gefäßendoprothesen (intraluminale
Endoprothesen) wie Stents, Koronarstents, intravaskulare Stents,
periphere Stents und dergleichen.
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Diese können erfindungsgemäß auf einfache Weise
biokompatibel funktionalisiert werden, wodurch beispielsweise die
in der perkutanen transluminalen Angioplastie mit herkömmlichen
Stents häufig auftretenden
Restenosen verhindert werden können.
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So kann durch die Immobilisierung
von geeigneten Wirkstoffen auf porösen kohlenstoffhaltigen Beschichtungen,
insbesondere Paclitaxel, Rapamycine oder Dexamethason, die lokale
Entzündungsreaktion
im Gewebe der Gefäßwand durch
vorübergehende
lokale Freisetzung dieser Wirkstoffe gehemmt bzw. unterdrückt werden.
Die Verwendung und Wirksamkeit solcher Wirkstoffe ist dem Stand
der Technik gemäß hinreichend
bekannt. Jedoch ist Anwendbarkeit durch die dem Stand der Technik
entsprechenden Beschichtungssysteme limitiert, insbesondere wegen
der unzureichenden Beladungsfähigkeit,
welche zu unzureichender Bioverfügbarkeit
führt,
unzureichende bzw. unvollständige
Freisetzung dieser Wirkstoffe oder Unverträglichkeiten zwischen Beschichtungssystem
und Wirkstoff durch unerwünschte
physikalische oder chemische Wechselwirkungen.
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In bevorzugten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung werden glasartige Kohlenstoffschichten
oder Komposit-Schichten mit Russpartikelzusatz mit Schichtdicken
zwischen 80 nm und 10 µm, Porengrößen von
5 nm bis 1 µm
und Porositäten
von 1 % bis 70% erzeugt und aktiviert, bevorzugt durch Einbringen
von Füllstoffen
und deren anschließender Entfernung
aus der Kohlenstoffschicht oder durch die, eine poröse Matrix
erzeugende Beimengung von Russpartikeln mit sphärischer oder ellipsoider oder stäbchenförmigen Morphologie
und einer Partikelgröße von 10
nm bis 200 nm, so dass Wirkstoffe in ausreichender Menge aufgenommen
werden können.
Die Oberfläche
des Stent-Implantats
kann dabei auf bis zu 2000m²/m³ erhöht werden.
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In bevorzugten Ausführungen
der Erfindung kann durch Aktivierung der kohlenstoffhaltigen Schicht,
beispielsweise mit Luft bei erhöhter
Temperatur, die Hydrophilie der Beschichtung erhöht werden, was einerseits die
Bioverträglichkeit
zusätzlich steigert,
andererseits die Schicht aufnahmefähiger für Wirkstoffe, insbesondere
hydrophile Wirkstoffe macht.
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In besonders bevorzugten Ausführungsformen
werden erfindungsgemäß Stents,
insbesondere Koronarstents und periphere Stents mit pharmakologisch
wirksamen Stoffen oder Stoffgemischen beladen oder mit Zellen oder
mit Zellkulturen. Beispielsweise können die kohlenstoffhaltigen
Stentoberflächen
für die
lokale Unterdrückung
von Zelladhäsion, Thrombozytenaggregation,
Komplementaktivierung bzw. inflammatorische Gewebereaktionen oder
Zeltproliferation mit folgenden Wirkstoffen ausgerüstet werden
mit: Heparin, synthetische Heparin-Analoga (z.B. Fondaparinux),
Hirudin, Antithrombin III, Drotrecogin alpha, Fibrinolytica (Alteplase,
Plasmin, Lysokinasen, Faktor XIIa, Prourokinase, Urokinase, Anistreplase,
Streptokinase), Thrombozytenaggregations-hemmer (Acetylsalicylsäure, Ticlopidine,
Clopidogrel, abciximab, Dextrane), Corticosteroide (Alclometasone,
Amcinonide, Augmented Betamethasone, Beclomethasone, Betamethasone,
Budesonide, Cortisone, Clobetasol, Clocortolone, Desonide, Desoximetasone,
Dexamethasone, Flucinolone, Fluocinonide, Flurandrenolide, Flunisolide,
Fluticasone, Halcinonide, Halobetasol, Hydrocortisone, Methylprednisolone,
Mometasone, Prednicarbate, Prednisone, Prednisolone, Triamcinolone),
sogenannte Non-Steroidal Anti-Inflammatory Drugs (Diclofenac, Diflunisal,
Etodolac, Fenoprofen, Flurbiprofen, Ibuprofen, Indomethacin, Ketoprofen,
Ketorolac, Meclofenamate, Mefenamic acid, Meloxicam, Nabumetone,
Naproxen, Oxaprozin, Piroxicam, Salsalate, Sulindac, Tolmetin, Celecoxib,
Rofecoxib), Zytostatika (Alkaloide und Podophyllumtoxine wie Vinblastin,
Vincristin; Alkylantien wie Nitrosoharnstoffe, Stickstofflost-Analoga;
zytotoxische Antibiotika wie Daunorubicin, Doxorubicin und andere
Anthrazykline und verwandte Substanzen, Bleomycin, Mitomycin; Antimetabolite wie
Folsäure-,
Purin- oder Pyrimidin-Analoga; Paclitaxel, Docetaxel, Sirolimus;
Platinverbindungen wie Carboplatin, Cisplatin oder Oxaliplatin;
Amsacrin, Irinotecan, Imatinib, Topotecan, Interferon-alpha 2a,
Interferon-alpha 2b, Hydroxycarbamid, Miltefosin, Pentostatin, Porfimer,
Aldesleukin, Bexaroten, Tretinoin; Antiandrogene, Antiöstrogene).
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Für
systemische, kardiologische Wirkungen können die erfindungsgemäß aktivierten
Stents beladen werden mit: Antiarrythmika, insbesondere Antiarrhythmika
der Klasse I (Antiarrhythmika vom Chinidintyp: Chinidin, Dysopyramid,
Ajmalin, Prajmaliumbitartrat, Detajmiumbitartrat; Antiarrhythmika
vom Lidocaintyp: Lidocain, Mexiletin, Phenytoin, Tocainid; Antiarrhythmika
der Klasse I C: Propafenon, Flecainid(acetat)), Antiarrhythmika
der Klasse II (Betarezeptorenblocker) (Metoprolol, Esmolol, Propranolol, Metoprolol,
Atenolol, Oxprenolol), Antiarrhythmika der Klasse III (Amiodaron,
Sotalol), Antiarrhythmika der Klasse IV (Diltiazem, Verapamil, Gallopamil),
andere Antiarrhythmika wie Adenosin, Orciprenalin, Ipratropiumbromid;
Stimulation der Angiogenese im Myokard: Vascular Endothelial Growth
Factor (VEGF), Basic Fibroblast Growth Factor (bFGF), nicht virale
DNA, virale DNA, endotheliale Wachstumsfaktoren: FGF-1, FGF-2, VEGF,
TGF; Antikörper,
Monoklonale Antikörper,
Anticaline; Stammzellen, Endothelial Progenitor Cells (EPC). Weitere
Kardiaka sind: Digitalisglykoside (Acetyldigoxin/Metildigoxin, Digitoxin,
Digoxin), weitere Herzglykoside (Ouabain, Proscillaridin). Ferner
Antihypertonika (zentral wirksame antiadrenerge Substanzen: Methyldopa,
Imidazolinrezeptoragonisten; Kalciumkanalblocker: vom Dihydropyridintyp
wie Nifedipin, Nitrendipin; ACE-Hemmer: Quinaprilat, Cilazapril,
Moexipril, Trandolapril, Spirapril, Imidapril, Trandolapril; Angiotensin-II-Antagonisten:
Candesartancilexetil, Valsartan, Telmisartan, Olmesartanmedoxomil,
Eprosartan; peripher wirksame alpha-Rezeptorenblocker: Prazosin,
Urapidil, Doxazosin, Bunazosin, Terazosin, Indoramin; Vasodilatatoren:
Dihydralazin, Düsopropylamindichloracetat,
Minoxidil, Nitroprussidnatrium), andere Antihypertonika wie Indapamid,
Co-Dergocrinmesilat, Dihydroergotoxinmethansulfonat, Cicletanin,
Bosentan. Weiters Phosphodiesterasehemmer (Milrinon, Enoximon) und
Antihypotonika, hier insbesondere adrenerge und dopaminerge Substanzen (Dobutamin,
Epinephrin, Etilefrin, Norfenefrin, Norepinephrin, Oxilofrin, Dopamin,
Midodrin, Pholedrin, Ameziniummetil), partielle Adrenozeptor-Agonisten (Dihydroergotamin),
schließlich
andere Antihypotonika wie Fludrocortison.
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Für
die Steigerung der Gewebeadhäsion, insbesondere
bei peripheren Stents können
Komponenten der extrazellulären
Matrix, Fibronectin, Polylysine, Ethylenevinylacetate, inflammatorische
Zytokine wie: TGF(3, PDGF, VEGF, bFGF, TNFα, NGF, GM-CSF, IGF-a, IL-1,
IL-8, IL-6, Growth Hormone; sowie adhäsive Substanzen wie: Cyanoacrylate,
Beryllium, oder Silica verwendet werden.
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Weitere hierfür geeignete Substanzen, systemisch
und/oder lokal wirkend, sind Wachstumsfaktoren (Growth Factor),
Erythropoetin. Auch Hormone können
in den Stentbeschichtungen vorgesehen werden, wie beispielsweise
Corticotropine, Gonadotropine, Somatropin, Thyrotrophin, Desmopressin, Terlipressin,
Oxytocin, Cetrorelix, Corticorelin, Leuprorelin, Triptorelin, Gonadorelin,
Ganirelix, Buserelin, Nafarelin, Goserelin, sowie regulatorische
Peptide wie Somatostatin, und/oder Octreotid.
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Weitere Ausführungsformen sehen eine Funktionalisierung
durch Beladung der Kohlenstoffoberflächen mit Zellen vor, beispielsweise
mit pluripotenten Stammzellen, Endothelzellen oder Bindegewebszellen.
Diese können
aus Organismen gewonnen werden, im Labor aus Zellkulturen kultiviert
werden oder gentechnisch verändert
sein.
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So können beispielsweise in einer
besonderen Ausführungsform
mit aktivierten Kohlenstoffschichten versehene Gefäßimplantate
mit Endothelzellkulturen beladen werden, indem diese zuvor in einem
Bioreaktor als Substrat bzw. als Aufzucht und Trägersystem für Zellkulturen verwendet werden. Geeignete
Verfahren hierzu sind in
DE
103 35 131 bzw. PCT/EP04/00077 beschrieben, deren Offenbarung
hiermit einbezogen wird.
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So können beispielsweise erfindungsgemäße, nanoporös aktivierte
Kohlenstoffschichten mit einer Oberfläche von 200 bis 3000 m²/m³ nach Kultivierung
mit Endothelzellen beladen werden, wobei die möglichen Zelldichten von 101 – 1016 Zellen/ml Schichtvolumen, bevorzugt von
103–1012 Zellen/ml reichen.
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ORTHOPÄDISCHE IMPLANTATE
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Im Falle von chirurgischen und orthopädischen
Implantaten kann es vorteilhaft sein, die Implantate mit einer oder
mehreren kohlenstoffhaltigen Schichten so zu aktivieren, dass die
Schichten makroporös
sind. Geeignete Porengrößen liegen
im Bereich von 0,1 bis 1000 µm,
bevorzugt bei 1 bis 400 µm,
um eine bessere Integration der Implantate durch Einwachsen ins
umliegende Zell- oder Knochengewebe zu unterstützen.
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Für
orthopädische
und nichtorthopädische Implantate
sowie erfindungsgemäß funktionalisierte Herzklappen
oder Kunstherzteile können
ferner, sofern diese mit Wirkstoffen beladen werden sollen, für die lokale
Unterdrückung
von Zelladhäsion,
Thrombozytenaggregation, Komplementaktivierung bzw. inflammatorische
Gewebereaktion oder Zellproliferation die gleichen Wirkstoffe eingesetzt
werden wie in den oben beschriebenen Stentanwendungen.
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Ferner können zur Stimulation von Gewebewachstum
insbesondere bei orthopädischen
Implantaten für
eine bessere Implantatintegration folgende Wirkstoffe verwendet
werden: Bone and Cartilage Stimulating Peptides, bone morphogenetic
proteins (BMPs), insbesondere rekombinante BMP's (z.B. Recombinant human BMP-2 (rhBMP-2)),
Bisphosphonate (z.B. Risedronate, Pamidronate, Ibandronate, Zoledronsäure, Clodronsäure, Etidronsäure, Alendronsäure, Tiludronsäure), Fluoride
(Dinatriumfluorophosphat, Natriumfluorid); Calcitonin, Dihydrotachystyrol.
Dann alle Growth Factors und Zytokine (Epidermal Growth Factor (EGF),
Platelet-Derived Growth Factor (PDGF), Fibroblast Growth Factors (FGFs),
Transforming Growth Factors-b TGFs-b), Transforming Growth Factor-a
(TGF-a), Erythropoietin (Epo), Insulin-Like Growth Factor-I (IGF-I),
Insulin-Like Growth Factor-II (IGF-II), Interleukin-1 (IL-1), Interleukin-2
(IL-2), Interleukin-6 (IL-6), Interleukin-8 (IL-8), Tumor Necrosis
Factor-a (TNF-a), Tumor Necrosis Factor-b (TNF-b), Interferon-g
(INF-g), Colony Stimulating Factors (CSFs)). Weitere adhäsions- und integrationsfördernde
Substanzen sind neben den bereits genannten inflammatorischen Cytokinen
das Monocyte chemotactic protein, fibroblast stimulating factor
1, Histamin, Fibrin oder Fibrinogen, Endothelin-1, Angiotensin II,
Kollagene, Bromocriptin, Methylsergid, Methotrexat, Kohlenstofftetrachlorid,
Thioacetamid, Ethanol.
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BESONDERE
AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Darüber hinaus können die
erfindungsgemäß aktivierten
Implantate, Stents und dergleichen auch anstelle von Pharmazeutika
oder zusätzlich
mit antibakteriellen-antiinfektiösen
Beschichtungen oder Imprägnierungen
versehen werden, wobei die folgenden Stoffe oder Stoffgemische verwendbar
sind: Silber(ionen), Titandioxid, Antibiotika und Antünfektiva.
Insbesondere beta-Laktam-Antibiotika (ß-Lactam-Antibiotika: ß-Lactamase-sensitive
Penicilline wie Benzylpenicilline (Penicillin G), Phenoxymethylpenicillin
(Penicillin V); ß-Lactamase-resistente
Penicilline wie Aminopenicilline wie Amoxicillin, Ampicillin, Bacampicillin;
Acylaminopenicilline wie Mezlocillin, Piperacillin; Carboxypenicilline,
Cephalosporine (Cefazolin, Cefuroxim, Cefoxitin, Cefotiam, Cefaclor, Cefadroxil,
Cefalexin, Loracarbef Cefixim, Cefuroximaxetil, Ceftibuten, Cefpodoximproxetil,
Cefpodoximproxetil) oder andere wie Aztreonam, Ertapenem, Meropenem.
Weitere Antibiotika sind ß-Lactamase-Inhibitoren (Sulbactam,
Sultamicillintosilat), Tetracycline (Doxycyclin, Minocyclin, Tetracyclin,
Chlortetracyclin, Oxytetracyclin), Aminoglykoside (Gentamicin, Neomycin,
Streptomycin, Tobramycin, Amikacin, Netilmicin, Paromomycin, Framycetin,
Spectinomycin), Makrolidantibiotika (Azithromycin, Clarithromycin,
Erythromycin, Roxithromycin, Spiramycin, Josamycin), Lincosamide
(Clindamycin, Lincomycin), Gyrasehemmer (Fluorochinolone wie Ciprofloxacin, Ofloxacin,
Moxifloxacin, Norfloxacin, Gatifloxacin, Enoxacin, Fleroxacin, Levofloxacin;
andere Chinolone wie Pipemidsäure),
Sulfonamide und Trimethoprim (Sulfadiazin, Sulfalen, Trimethoprim), Glykopeptidantibiotika
(Vancomycin, Teicoplanin), Polypeptidantibiotika ( Polymyxine wie
Colistin, Polymyxin-B), Nitroimidazol-Derivate ( Metronidazol, Tinidazol),
Aminochinolone (Chloroquin, Mefloquin, Hydroxychloroquin), Biguanide
(Proguanil), Chininalkaloide und Diaminopyrimidine (Pyrimethamin),
Amphenicole (Chloramphenicol) und andere Antibiotika (Rifabutin,
Dapson, Fusidinsäure,
Fosfomycin, Nifuratel, Telithromycin, Fusafungin, Fosfomycin, Pentamidindüsethionat,
Rifampicin, Taurolidin, Atovaquon, Linezolid). Unter den Virustatika
sind zu nennen Aciclovir, Ganciclovir, Famciclovir, Foscarnet, Inosin(Dimepranol-4-acetamidobenzoat),
Valganciclovir, Valaciclovir, Cidofovir, Brivudin. Dazu zählen auch
Antiretrovirale Wirkstoffe (nukleosidanaloge Reverse-Transkriptase-Hemmer
und -Derivate: Lamivudin, Zalcitabin, Didanosin, Zidovudin, Tenofovir,
Stavudin, Abacavir; nicht nukleosidanaloge Reverse-Transkriptase-Hemmer:
Amprenavir, Indinavir, Saquinavir, Lopinavir, Ritonavir, Nelfinavir)
und andere Virustatika wie Amantadin, Ribavirin, Zanamivir, Oseltamivir,
Lamivudin.
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In besonders bevorzugten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung können
die erfindungsgemäßen Implantate
mit kohlenstoffhaltigen Schichten vor oder nach der Wirkstoffbeladung
mittels weiterer Agenzien in ihren chemischen oder physikalischen
Eigenschaften geeignet modifiziert werden, beispielsweise um die
Hydrophilie, Hydrophobie, elektrische Leitfähigkeit, Haftung oder sonstige Oberflächeneigenschaften
zu modifizieren. Hierfür einsetzbare
Stoffe sind biodegradierbare oder nicht-degradierbare Polymere,
wie beispielsweise bei den biodegradierbaren: Kollagene, Albumin,
Gelatin, Hyaluronsäure,
Stärke,
Cellulose (Methylcellulose, Hydroxypropylcellulose, Hydroxypropylmethylcellulose,
Carboxymethylcellulose-Phtalat; weiterhin Kasein, Dextrane, Polysaccharide,
Fibrinogen, Poly(D,L-Lactide), Poly(D,L-Lactide-Co-Glycolide), Poly(Glycolide),
Poly(Hydroxybutylate), Poly(Alkylcarbonate), Poly(Orthoester), Polyester,
Poly(Hydroxyvaleric Acid), Polydioxanone, Poly(Ethylen-Terephtalate),
Poly(malatsäure),
Poly(Tartronsäure),
Polyanhydride, Polyphosphohazene, Poly(Aminosäuren), und alle ihre Co-Polymere.
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Zu den nicht-biodegradierbaren zählen: Poly(Ethylen-Vinylacetate),
Silicone, Acrylpolymere wie Polyacrylsäure, Polymethylacrylsäure, Polyacrylcynoacrylat;
Polyethylene, Polypropylene, Polyamide, Polyurethane, Poly(Ester-Urethane),
Poly(Ether-Urethane), Poly(Ester-Harnstoffe), Polyether wie Polyethylenoxid,
Polypropylenoxid, Pluronics, Polytetramethylenglycol; Vinylpolymere
wie Polyvinylpyrrolidone, Poly(Vinyl-alkohole), Poly(vinyl-acetat-phatalat;
Parylene.
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Generell gilt, dass Polymere mit
anionischen (z.B. Alginat, Carrageenan, carboxymethylcellulose) oder
kationischen (z.B. Chitosan, Poly-L-Lysine etc.) oder beiden Eigenschaften
(Phoshporylcholin) hergestellt werden können.
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Diese Polymere können auf die Oberfläche der
Implantate aufgebracht werden, und diese ganz oder teilweise bedecken.
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Zur Modifizierung der Freisetzungseigenschaften
wirkstoffhaltiger erfindungsgemäßer Implantate
können
durch Auftragen beispielsweise von weiteren Polymeren spezifische
pH- oder temperaturabhängige Freisetzungseigenschaften
erzeugt werden. PH-sensitive Polymere sind beispielsweise Poly(Acrylsäure) und
Derivate, zum Beispiel: Homopolymere wie Poly(Aminocarboxylsäure), Poly(Acrylsäure), Poly(Methyl-Acrylsäure) und
deren Co-Polymere.
Ebenso gilt dies für
Polysaccharide wie Celluloseacetat-Phtalat, Hydroxypropylmethylcellulose-Phtalat,
Hydroxypropylmethylcellulose-Succinat, Celluloseacetat-Trimellitat
und Chitosan. Thermosensitive Polymere sind beispielsweise Poly(N-Isopropylacrylamid-Co-Natrium-Acrylat-Co-n-N-Alkylacrylamid),
Poly(N-Methyl-N-n-propylacrylamid),
Poly(N-Methyl-N-Isopropylacrylamid), Poly(N-n-Propylmethacrylamid), Poly(N-Isopropylacrylamid),
Poly(N,n-Diethylacrylamid), Poly(N-Isopropylmethacrylamid), Poly(N-Cyclopropylacrylamid),
Poly(N-Ethylacrylamid), Poly(N-Ethylmethyacrylamid),
Poly(N-Methyl-N-Ethylacrylamid), Poly(N-Cyclopropylacrylamid).
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Weitere Polymere mit Thermogel-Charakteristik
sind Hydroxypropyl-Cellulose, Methyl-Cellulose, Hydroxypropylmethyl-Cellulose,
Ethylhydroxyethyl-Cellulose und Pluronics wie F-127, L-122, L-92, L-81,
L-61.
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Die Wirkstoffe können einerseits in den Poren
der kohlenstoffhaltigen Schicht adsorbiert werden (nicht-kovalent,
kovalent), wobei deren Freisetzung primär durch Porengröße und – geometrie
steuerbar sind. Zusätzliche
Modifikationen der porösen
Kohlenstoffschicht durch chemische Modifikation (anionisch, kationisch)
erlauben die Freisetzung zu modifizieren, beispielsweise pH-abhängig. Eine
weitere Anwendung stellt die Freisetzung von wirkstofihaltigen Trägern dar,
nämlich
Microcapsules, Liposomen, Nanocapsules, Nanopartikeln, Micellen,
synthetische Phospholipide, Gas-Dispersionen, Emulsionen, Mikroemulsionen,
Nanospheres etc., die in den Poren der Kohlenstoffschicht adsorbiert
und dann therapeutisch freigesetzt werden. Durch zusätzliche
kovalente oder nicht-kovalente Modifikation der Kohlenstoffschicht
lassen sich die Poren okkludieren, so dass biologisch aktive Wirkstoffe
geschützt
sind. In Frage kommen die oben bereits genannten Polysaccharide, Lipide
etc., allerdings auch die genannte Polymere.
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Bei der zusätzlichen Beschichtung der erfindungsgemäß erzeugten
porösen
kohlenstoffhaltigen Schichten mit weiteren Schichten kann daher
zwischen physischen Barrieren wie inerten biodegradierbaren Substanzen
(Poly-1-Lysin, Fibronectin, Chitosan, Heparin etc.) und biologisch
aktiven Barrieren unterschieden werden. Letztere können sterisch behindernde
Moleküle
sein, die physiologisch bioaktiviert werden und die Freisetzung
von Wirkstoffen bzw. deren Trägern
gestatten. Beispielsweise Enzyme, welche die Freisetzung vermitteln,
biologisch aktive Stoffe aktivieren oder nicht-aktive Beschichtungen
binden und zur Exposition von Wirkstoffen führen. Alle hier im speziellen
aufgeführten
Mechanismen und Eigenschaften sind sowohl auf die primär vorliegende
Kohlenstoffschicht anzuwenden, als auch auf darauf zusätzlich aufgebrachte
Schichten.
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Durch Auftragen obengenannter freisetzungsmodifizierender
Polymerschichten und/oder Anpassung der Porenstruktur der kohlenstoffhaltigen Schicht
kann die Freisetzung der Wirkstoffe aus dem Implantat in weiten
Bereich gesteuert werden. Erreichbare Freisetzungszeiten liegen
bei 12 Stunden bis ein oder mehrere Jahre, vorzugsweise 24 Stunden,
48 Stunden, 96 Stunden, 1 Woche, 2 Wochen, 1 Monat, 3 Monate.
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Die erfindungsgemäßen Implantate können in
besonderen Anwendungen auch mit lebenden Zellen oder Mikroorganismen
beladen und damit funktionalisiert werden. Diese können sich
in geeignet porösen
kohlenstoffhaltigen Schichten ansiedeln, wobei das so besiedelte
Implantat dann mit einem geeigneten Membranüberzug versehen werden kann,
der für Nährstoffe
und von den Zellen oder Mikroorganismen erzeugte Wirkstoffe durchlässig ist,
nicht jedoch für die
Zellen selbst. So können
die Zellen oder Mikroorganismen vom Organismus durch den Membranüberzug versorgt
werden.
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Auf diese Weise lassen sich unter
Anwendung der erfindungsgemäßen Technologie
beispielsweise Implantate herstellen, die Insulinproduzierende Zellen
enthalten, welche nach Implantierung im Körper in Abhängigkeit vom Glukosespiegel
der Umgebung Insulin produzieren und freisetzen.