DE20023517U1 - Behandlungseinheit für die Intensivpflege - Google Patents

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    • A61G2203/46General characteristics of devices characterised by sensor means for temperature

Abstract

Behandlungseinheit mit mindestens zwei Heizquellen und einer Liegefläche (4) für einen Patienten (2),
gekennzeichnet durch
– einen ersten Temperaturregelkreis (9), enthaltend eine erste Heizquelle (5), einen ersten Temperaturregler (7), einen die Körpertemperatur des Patienten (2) erfassenden ersten Temperatursensor (6), sowie einen ersten Sollwerteinsteller für die Körpertemperatur (8),
– einen zweiten Temperaturregelkreis (12) für die Einstellung der Temperatur der Liegefläche (4), enthaltend eine zweite Heizquelle (3) an der Liegefläche (4), einen zweiten Temperaturregler (11) und einen die Temperatur der Liegefläche (4) erfassenden zweiten Temperatursensor (10),
– eine Verknüpfungsschaltung (15) zwischen dem ersten Temperaturregelkreis (9) und dem zweiten Temperaturregelkreis (12), welche den Istwert der Körpertemperatur oder den am Sollwerteinsteller (8) eingestellten Sollwert des ersten Regelkreises (9) als Führungsgröße empfängt und über eine erste Verknüpfungsfunktion (17) einen Folgewert für die Temperatur der Liegefläche (4) an den zweiten Regelkreis (12) abgibt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Behandlungseinheit mit mindestens zwei Heizquellen und einer Liegefläche für den Patienten.
  • In der offenen Intensivpflege oder auch bei Inkubatoren wird dem Patienten zum Ausgleich der Wärmebilanz von außen zusätzlich Wärme zugeführt. Solange nur eine Heizquelle hierzu eingesetzt wird, ist die Regelung der Temperatur noch relativ einfach zu gestalten, da nur die Heizleistung dieser Heizquelle verändert werden muß. Sobald jedoch eine Kombination von verschiedenen Heizquellen vorliegt, muß festgelegt werden, in welchem Verhältnis die Heizleistungen der einzelnen Heizquellen zueinander stehen sollen.
  • Aus der DE 42 04 398 C1 ist ein Inkubator bekannt, bei dem ein erster Regelkreis zur Einstellung einer bestimmten Lufttemperatur mit einem zweiten Regelkreis zur Einstellung der Luftfeuchtigkeit über eine Verknüpfungsschaltung in der Weise miteinander verbunden sind, daß bei Veränderung des Sollwertes der Lufttemperatur der Sollwert der Luftfeuchtigkeit automatisch nachgeführt wird. Auf diese Weise erhält man zwei gekoppelte Regelkreise für unterschiedliche Parameter, die als Master-Slave-Regelkreise bei der Konditionierung der Umgebungsluft zusammenwirken.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Behandlungseinheit mit zwei Heizquellen derart zu verbessern, daß das Verhältnis der Heizleistungen der Heizquellen zueinander auf einfache Weise einstellbar ist.
  • Die Lösung der Aufgabe erfolgt mit den Merkmalen des Schutzanspruchs 1.
  • Die Aufgabe wird auch mit den Merkmalen des Schutzanspruchs 5 und des Schutzanspruchs 6 gelöst.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Bei der offenen Pflege als auch bei der geschlossenen Pflege in Inkubatoren werden, zum Ausgleich der Wärmebilanz des Patienten, sowohl eine Lufttemperatur-Heizung als auch eine Liegeflächenheizung eingesetzt.
  • Wird bei einer offenen Pflegeeinheit eine Strahlungsheizung zusammen mit einer Liegeflächenheizung betrieben, ist die Frage zu klären, wie hoch die Temperatur der Liegeflächenheizung eingestellt werden soll. Der auf einer Liegefläche befindliche, unbekleidete Patient verliert den größten Teil seiner Wärme an die Umgebung über Strahlungs-, Konvektions- und Feuchteverluste. Die Strahlungsheizung als einzige Wärmequelle auf dieser Seite der Körperoberfläche oberhalb der Liegefläche, muß deshalb auch den größten Anteil der Wärmezufuhr übernehmen und die Wärmeverluste an die Umgebung soweit kompensieren, daß der Patient mittelfristig in seiner Wärmebilanz ausgeglichen ist. Normalerweise wird die Strahlungsheizung mit einer Hauttemperatur-Regelung betrieben, die den Patienten auf einer konstanten Temperatur halten soll. Dazu wird ein Temperatursensor an der Haut des Patienten angebracht, vorzugsweise am Bauch des Patienten. Die Heizleistung der Strahlungsheizung orientiert sich dabei an der Abweichung zwischen der Sollwert-Vorgabe und der gemessenen Temperatur der Hautoberfläche. Die Heizleistung der Strahlungsheizung läßt sich dabei relativ schnell verändern, weil die thermischen Massen sehr klein sind. So liegt beispielsweise die Zeitkonstante einer Infrarot-Strahlungsheizung im Bereich von 3 Minuten bis 10 Minuten.
  • Liegeflächenheizungen haben normalerweise größere thermische Massen und deshalb eine wesentlich größere Zeitkonstante als Strahlungsheizungen. Eine Liegeflächenheizung besteht zum Beispiel aus einer Aluminiumplatte, auf deren Unterseite eine Heizfolie geklebt ist. Die Aluminiumplatte sorgt für eine gute Wärmeverteilung in horizontaler Richtung. Auf der Aluminiumplatte liegt eine Gelmatratze, die einerseits für eine weiche, nachgiebige Unterlage und andererseits für eine gute Wärmeleitung zum Patienten sorgt. Die Zeitkonstante einer solchen Heizung liegt ungefähr zwischen 30 Minuten und 120 Minuten. Wegen der großen Zeitkonstante eignet sich die Liegeflächenheizung nicht besonders gut, um in einem geschlossenen Regelkreis die Temperatur eines Patienten schnell zu verändern. Die Hauptaufgabe der Liegeflächenheizung besteht deshalb darin, die Wärmeverluste an der Unterseite des Patienten zu minimieren.
  • Solange die Liegefläche die gleiche Temperatur wie der Körperkern des Patienten hat, wird keine Wärme zum Patienten transportiert. In diesem Fall verhindert die Liegeflächenheizung die konduktiven Wärmeverluste zur Unterseite. Sobald jedoch der Patient auskühlt, führt die Liegeflächenheizung einen positiven Beitrag zur Wärmebilanzierung durch. Ein wichtiger Einsatz der Liegeflächenheizung ist die Aufwärmung von unterkühlten Patienten. In diesem Fall führen der große Temperaturgradient des kalten Körpers und die gute Wärmeleitung zu einem schnellen Aufwärmen des Patienten.
  • Der Sollwert für die Liegeflächenheizung sollte sich im allgemeinen an der Körpertemperatur des Patienten orientieren und für den Fall einer normalen Körperkerntemperatur von 37 Grad Celsius ebenfalls 37 Grad Celsius betragen.
  • Erfindungsgemäß ist vorgesehen, bei einer Behandlungseinheit für die offene Pflege für die Temperierung des Patienten einen ersten Temperaturregelkreis vorzusehen, der aus einem ersten Temperaturregler, einem die Körpertemperatur des Patienten erfassenden ersten Temperatursensor, einer ersten Heizquelle und einem ersten Sollwerteinsteller für die Körpertemperatur besteht. Ein zweiter Temperaturregelkreis mit einer zweiten Heizquelle an der Liegefläche, einem die Temperatur der Liegefläche erfassenden zweiten Temperatursensor und einem zweiten Temperaturregler erhält die Sollwertvorgabe über eine Verknüpfungsschaltung von dem ersten Temperaturregelkreis. Die Verknüpfungsschaltung empfängt hierzu den Istwert der Körpertemperatur oder den am ersten Sollwerteinsteller eingestellten Sollwert des ersten Regelkreises als Führungsgröße und gibt über eine erste Verknüpfungsfunktion einen Folgewert für die Temperatur der Liegefläche an den zweiten Regelkreis ab.
  • Bei der geschlossenen Pflege wird die Luft innerhalb einer Haube mit einem Gebläse umgewälzt und auf einen vorbestimmten Sollwert temperiert. Zur Einstellung der Lufttemperatur ist ein erster Temperaturregelkreis vorgesehen, bei dem der Istwert der Lufttemperatur mit einem Temperatursensor in der Umgebung des Patienten erfasst und mit einem ersten Temperaturregler auf den Sollwert eingestellt wird.
  • Zur Einstellung der Temperatur der Liegefläche ist ein zweiter Temperaturregelkreis vorgesehen, der seine Sollwertvorgabe über eine zweite Verknüpfungsfunktion aus dem ersten Temperaturregelkreis empfängt.
  • Der erste Temperaturregelkreis liefert hierzu den Sollwert oder den Istwert der Lufttemperatur an die Verknüpfungsschaltung und über die zweite Verknüpfungsfunktion wird hieraus die Sollwertvorgabe erzeugt. Bei Einbeziehung einer Patiententemperatur, z. B. der Körperkerntemperatur, in die Regelung der Lufttemperatur, wird dem ersten Temperaturregler in vorteilhafter Weise ein weiterer Temperaturregler in Form einer Kaskadenregelung vorgeschaltet, der als Istwert die Patiententemperatur erhält und mittels eines Sollwertes für die Patiententemperatur eine Führungsgröße bildet, die als Sollwertvorgabe für die Lufttemperatur an den ersten Temperaturregler weitergegeben wird. Entsprechend der gemessenen Patiententemperatur wird die Sollwertvorgabe für die Lufttemperatur von dem zusätzlichen Temperaturregler erhöht oder erniedrigt. Durch Verknüpfung des ersten Temperaturregelkreises mit dem zweiten Temperaturregelkreis für die Einstellung der Temperatur der Liegefläche wird eine optimale Wärmeversorgung des Patienten bei geringstmöglichem Wärmeverlust erreicht.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und im folgenden näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 eine erste Behandlungseinheit für offene Pflege,
  • 2 eine Verknüpfungsfunktion zwischen dem Sollwert der Körper-Kerntemperatur und dem Sollwert der Liegeflächentemperatur,
  • 3 eine zweite Behandlungseinheit für geschlossene Pflege,
  • 4 eine Verknüpfungsfunktion zwischen dem Sollwert der Lufttemperatur und dem Sollwert für die Temperatur der Liegefläche,
  • 5 eine dritte Behandlungseinheit für die geschlossene Pflege.
  • 1 zeigt schematisch eine erste Behandlungseinheit 1 für die offene Pflege, bei der ein Patient 2 auf einer mit einer ersten Heizquelle 3 versehenen Liege fläche 4 positioniert ist. Der Patient 2 wird einerseits über eine erste Heizquelle 5 als Strahlungsheizung und andererseits über die zweite Heizquelle 3 mit Wärme versorgt. Die Körperkerntemperatur des Patienten 2 wird mit einem ersten Temperatursensor 6 erfaßt und als ein Patiententemperatur-Istwert an einen ersten Temperaturregler 7 weitergegeben, der die Heizleistung der ersten Heizquelle 5 auf einen mit einem ersten Sollwert-Einsteller 8 vorgewählten Körpertemperatur-Sollwert einstellt. Die erste Heizquelle 5, der erste Temperatursensor 6 und der erste Temperaturregler 7 bilden zusammen einen ersten Temperaturregelkreis 9.
  • Ein zweiter Temperatursensor 10, der die Temperatur der Liegefläche 4 erfaßt und die zweite Heizquelle 3 sind an einen zweiten Temperaturregler 11 angeschlossen und bilden zusammen einen zweiten Temperaturregelkreis 12. Der Sollwert für die Temperatur der Liegefläche kann mittels eines zweiten Sollwert-Einstellers 13 vorgewählt werden, der über einen Umschalter 14 mit dem zweiten Temperaturregler 11 verbunden ist. Zwischen dem Umschalter 14 und dem ersten Temperaturregler 7 befindet sich eine Verknüpfungsschaltung 15. Bei der in der 1 gezeigten Schaltstellung des Umschalters 14 ist der erste Temperaturregelkreis 9 über die Verknüpfungsschaltung 15 mit dem zweiten Temperaturregelkreis 12 verbunden und der zweite Sollwerteinsteller 13 ist außer Funktion. Die Verknüpfungsschaltung 15 empfängt den Körpertemperatur-Sollwert von dem ersten Temperaturregler 7 und bildet aus diesem über eine in einem Speicher 16 abgelegte erste Verknüpfungsfunktion 17, einen Folgewert als Sollwert für die Temperatur der Liegefläche für den zweiten Temperaturregelkreis 12.
  • 2 veranschaulicht schematisch die Verknüpfungsfunktion 17 zwischen dem Körpertemperatur-Sollwert TK und dem Sollwert der Liegefläche TM.
  • Die erste Verknüpfungsfunktion 17 ist derart bemessen, daß eurem Bereich für die Körpertemperatur TK, von 35° C bis 39° C, ein Bereich für die Temperatur der Liegefläche TM, von 35° C bis 38° c, gegenübersteht, wobei zu TK kleiner gleich 35° C, der Wert TM = 38° C und zu TK 37° C der Wert TM = 37° C gehört.
  • Bei einer Temperatur von 37 Grad Celsius sind die beiden Sollwerte gleich, so daß weder Wärme zu- noch abgeführt wird. Jede Abweichung der Körper-Kerntemperatur wird adäquat in einer veränderten Temperatur für die Liegefläche therapiert. Durch die längere Zeitkonstante der zweiten Heizquelle 3 ist die Wirkung zeitlich gedämpft.
  • In der in der 1 gestrichelt gezeigten Schaltstellung des Umschalters 14 ist der zweite Sollwert-Einsteller 13 mit dem zweiten Temperaturregler 11 verbunden, so daß die Sollwerte für die Regelkreise 9, 12 unabhängig voneinander eingestellt werden können.
  • Eine in der 3 gezeigte zweite Behandlungseinheit 20 für die geschlossene Pflege unterscheidet sich von der ersten Behandlungseinheit 1, 1, dadurch, daß die Liegefläche 4 in einer allseitig geschlossenen, transparenten Haube 18 angeordnet ist, und daß anstelle der Strahlungsheizung eine Umluftheizung mit einer ersten Heizquelle 19 und einem Gebläse 21 vorhanden ist. Zusätzlich zu dem ersten Temperatursensor 6 ist ein dritter Temperatursensor 22 zur Messung der Lufttemperatur innerhalb der Haube 18 angeordnet und mit dem ersten Temperaturregler 7 verbunden. Gleiche Komponenten sind mit gleichen Bezugsziffern der 1 versehen. An dem ersten Sollwert-Einsteller 8 wird ein Lufttemperatur-Sollwert eingestellt. Eine in dem Speicher 16 abgelegte zweite Verknüpfungsfunktion 23 gibt einen Zusammenhang zwischen dem Lufttemperatur-Sollwert TL und dem Temperatur-Sollwert für die Liegefläche 4 TM an, der in der 4 schematisch veranschaulicht ist. Die zweite Verknüpfungsfunktion 23 ist derart bemessen, daß in einem Bereich für die Lufttemperatur TL von 35° C bis 39° C, ein Bereich für die Temperatur der Liegefläche TM, von 35° C bis 38° C, gegenübersteht, wobei zu TL = 35° C der Wert TM = 35° C und zu TM = 37° c der Wert TM = 37° C gehört.
  • Bei der zweiten Behandlungseinheit 20 wird zusätzlich zu der mit dem dritten Temperatursensor 22 gemessenen Lufttemperatur optional noch mit dem ersten Temperatursensor 6 die Körpertemperatur des Patienten 2 erfaßt und für Überwachungs- und Kontrollzwecke angezeigt, jedoch nicht in die Regelung der Lufttemperatur mit einbezogen.
  • Die Einbeziehung des ersten Temperatursensors 6 in die Regelung der Lufttemperatur ist in der 5 veranschaulicht.
  • Bei der in der 5 gezeigten dritten Behandlungseinheit 21 ist der erste Temperatursensor 6 über einen dritten Temperaturregler 24 mit dem ersten Temperaturregler 7 in Form einer Kaskadenschaltung verbunden. Der dritte Temperaturregler 24 erhält über einen dritten Sollwerteinsteller 25 Vorgabewerte für die Körpertemperatur des Patienten 2. Zur Vermeidung von sich widersprechenden Einstellungen sind der erste Sollwerteinsteller 8 für die Lufttemperatur und der dritte Sollwerteinsteller 25 für die Körperkerntemperatur gegeneinander verriegelt, so daß entweder nur ein Sollwert am ersten Sollwerteinsteller 8 für die Lufttemperatur oder am dritten Sollwerteinsteller 25 ein Sollwert für die Körpertemperatur eingestellt werden kann. Für den Fall, daß am ersten Sollwerteinsteller 8 ein Sollwert für die Lufttemperatur vorgegeben wird, und damit der dritte Sollwerteinsteller 25 für die Körpertemperatur blockiert ist, wird mit dem dritten Temperatursensor 22 die Lufttemperatur gemessen und vom ersten Temperaturregler 7 als Istwert weiterverarbeitet. Der erste Temperatursensor 6 mißt zwar die Körpertemperatur des Patienten, jedoch wird dieser Wert vom ersten Temperaturregler 7 bei der Einstellung der Luft temperatur nicht mit berücksichtigt. Wird demgegenüber der dritte Sollwerteinsteller 25 für die Körpertemperatur aktiviert und damit der erste Sollwerteinsteller 8 blockiert, verarbeitet der dritte Temperaturregler 24 den vom ersten Temperatursensor 6 gelieferten Istwert für die Körpertemperatur und den am dritten Sollwerteinsteller 25 vorgewählten Sollwert für die Körpertemperatur zu einer Sollwertvorgabe für die einzustellende Lufttemperatur am ersten Temperaturregler 7. Der Istwert der Lufttemperatur wird kontinuierlich mit dem dritten Temperatursensor 22 erfasst. Entsprechend der mit dem ersten Temperatursensor 6 gemessenen Körpertemperatur wird die Sollwertvorgabe am ersten Temperaturregler 7 für die Lufttemperatur so verändert, bis die am dritten Sollwerteinsteller 25 eingestellte Zielgröße für die Körpertemperatur erreicht ist. Liegt beispielweise die Körpertemperatur unterhalb des Sollwertes, wird die Sollwertvorgabe für die Lufttemperatur vom dritten Temperaturregler 24 erhöht und bei einer gemessenen Körpertemperatur oberhalb des eingestellten Sollwertes wird die Sollwertvorgabe für die Lufttemperatur entsprechend reduziert. Die Verknüpfungsschaltung 15 empfängt den Istwert der Lufttemperatur oder die Sollwertvorgabe des dritten Temperaturreglers 24 als Führungsgröße und gibt über die zweite Verknüpfungsfunktion 23 einen Folgewert für die Temperatur der Liegefläche an den zweiten Regelkreis 12 ab.
  • Durch die Veränderung der Körpertemperatur über die Lufttemperatur mit dem ersten Temperatur-Regelkreis 9 in Verbindung mit der Sollwertvorgabe für den zweiten Regelkreis 12 mittels der zweiten Verknüpfungsfunktion 23, wird eine optimale Temperierung des Patienten 2 erreicht.

Claims (9)

  1. Behandlungseinheit mit mindestens zwei Heizquellen und einer Liegefläche (4) für einen Patienten (2), gekennzeichnet durch – einen ersten Temperaturregelkreis (9), enthaltend eine erste Heizquelle (5), einen ersten Temperaturregler (7), einen die Körpertemperatur des Patienten (2) erfassenden ersten Temperatursensor (6), sowie einen ersten Sollwerteinsteller für die Körpertemperatur (8), – einen zweiten Temperaturregelkreis (12) für die Einstellung der Temperatur der Liegefläche (4), enthaltend eine zweite Heizquelle (3) an der Liegefläche (4), einen zweiten Temperaturregler (11) und einen die Temperatur der Liegefläche (4) erfassenden zweiten Temperatursensor (10), – eine Verknüpfungsschaltung (15) zwischen dem ersten Temperaturregelkreis (9) und dem zweiten Temperaturregelkreis (12), welche den Istwert der Körpertemperatur oder den am Sollwerteinsteller (8) eingestellten Sollwert des ersten Regelkreises (9) als Führungsgröße empfängt und über eine erste Verknüpfungsfunktion (17) einen Folgewert für die Temperatur der Liegefläche (4) an den zweiten Regelkreis (12) abgibt.
  2. Behandlungseinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Verknüpfungsfunktion (17) derart bemessen ist, daß einem Bereich für die Körpertemperatur TK, von 35° C bis 39° C, ein Bereich für die Temperatur der Liegefläche TM, von 35° C bis 38° C, gegenübersteht, wobei zu TK kleiner gleich 35° C der Wert TM = 38° C gehört.
  3. Behandlungseinheit nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß zu Tk = 37° C der Wert TM = 37° C gehört.
  4. Behandlungseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Heizquelle als eine Konvektions- oder Strahlungsheizung (5) ausgebildet ist.
  5. Behandlungseinheit mit mindestens zwei Heizquellen und einer Liegefläche (4) für einen Patienten (2), gekennzeichnet durch – einen ersten Temperaturregelkreis (9) für die Einstellung der Lufttemperatur in der Umgebung des Patienten (2), enthaltend eine erste Heizquelle (19), einen ersten Temperaturregler (7), einen den Istwert der Lufttemperatur innerhalb einer die Liegefläche (4) umgebenden Haube (18) erfassenden dritten Temperatursensor (22) sowie einen ersten Sollwerteinsteller für die Lufttemperatur 8, – einen zweiten Temperaturregelkreis (12) für die Einstellung der Temperatur der Liegefläche (4), enthaltend eine zweite Heizquelle (3) an der Liegefläche (4), einen zweiten Temperaturregler (11) und einen die Temperatur der Liegefläche (4) erfassenden zweiten Temperatursensor (10), – eine Verknüpfungsschaltung (15) zwischen dem ersten Temperaturregelkreis (9) und dem zweiten Temperaturregelkreis (12), welche den Istwert der Lufttemperatur oder den am Sollwerteinsteller (8) eingestellten Sollwert des ersten Regelkreises (9) als Führungsgröße empfängt und über eine zweite Verknüpfungsfunktion (23) einen Folgewert für die Temperatur der Liegefläche (4) an den zweiten Regelkreis (12) abgibt.
  6. Behandlungseinheit mit mindestens zwei Heizquellen und einer Liegefläche (4) für einen Patienten (2), gekennzeichnet durch – einen ersten Temperaturregelkreis (9) für die Einstellung der Lufttemperatur in der Umgebung des Patienten (2), enthaltend eine erste Heizquelle (19), einen ersten Temperaturregler (7), sowie einen den Istwert der Lufttemperatur innerhalb einer die Liegefläche (4) umgebenden Haube (18) erfassenden dritten Temperatursensor (22), – einen zweiten Temperaturregelkreis (12) für die Einstellung der Temperatur der Liegefläche (4), enthaltend eine zweite Heizquelle (3) an der Liegefläche (4), einen zweiten Temperaturregler (11) und einen die Temperatur der Liegefläche (4) erfassenden zweiten Temperatursensor (10), – einen dritten Temperaturregler (24), welcher mit einem ersten Temperatursensor (6) verbunden ist, der als Istwert einen der Körpertemperatur proportionalen Meßwert liefert und von einem dritten Sollwerteinsteller (25) einen Sollwert für die Körpertemperatur empfängt und welcher eine Sollwertvorgabe für die Lufttemperatur an den ersten Temperaturregler (7) abgibt, und – eine Verknüpfungsschaltung (15) zwischen dem ersten Temperaturregelkreis (9) und dem zweiten Temperaturregelkreis (12), welche den Istwert der Lufttemperatur oder die Sollwertvorgabe des dritten Temperaturreglers (24) als Führungsgröße empfängt und über eine zweite Verknüpfungsfunktion (23) einen Folgewert für die Temperatur der Liegefläche (4) an den zweiten Regelkreis (12) abgibt.
  7. Behandlungseinheit nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Verknüpfungsfunktion (23) derart bemessen ist, daß einem Bereich für die Lufttemperatur TL, von 35° C bis 39° C, ein Bereich für die Temperatur der Liegefläche TM, von 35° C bis 38° C, gegenübersteht, wobei zu TL = 35° C der Wert TM = 35° C gehört.
  8. Behandlungseinheit nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß zu TL = 37° C der Wert TM = 37° C gehört.
  9. Behandlungseinheit nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Heizquelle als eine Umluftheizung (19) mit einem Gebläse (21) ausgebildet ist.
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