DE19956360B4 - Datengateway und Verfahren zum Übertragen von Daten zu einer Basisstelle in einem Kommunikationssystem - Google Patents

Datengateway und Verfahren zum Übertragen von Daten zu einer Basisstelle in einem Kommunikationssystem Download PDF

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    • H04W88/16Gateway arrangements

Abstract

Verfahren zum Übermitteln von Daten innerhalb einer Kommunikationssysteminfrastruktur mit den Komponenten Datengateway und Basisstelle, mit den folgenden Schritten:
• Empfangen eines Datenpakets durch den Datengateway von einer Datenquelle außerhalb der Kommunikationssysteminfrastruktur;
• Unterteilen des Datenpakets in Datenblöcke;
• Erzeugen eines Sendedatenpakets, das eine Anzahl der Datenblöcke enthält;
• Bestimmen eines Folgekennzeichens für das Sendedatenpaket; und
•Übermitteln des Sendedatenpakets und des Folgekennzeichens zur Basisstelle,
wobei das Verfahren dadurch gekennzeichnet ist, dass beim Erzeugen des Sendedatenpakets die Anzahl von Datenblöcken bestimmt wird, wobei die Anzahl angibt, wieviel Datenblöcke durch die Basisstelle in einem Zeitschlitz zu einer Kommunikationseinheit außerhalb der Kommunikationssysteminfrastruktur übertragen werden können.

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Diese Erfindung bezieht sich im allgemeinen auf Kommunikationssysteme und insbesondere auf das Übermitteln von Daten von einem Datengateway zu einer Basisstelle in einem Kommunikationssystem.
  • Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zum Übermitteln von Daten innerhalb einer Kommunikationssysteminfrastruktur mit den Komponenten Datengateway und Basisstelle, mit den folgenden Schritten:
    • • Empfangen eines Datenpakets durch den Datengateway von einer Datenquelle außerhalb der Kommunikationssysteminfrastruktur;
    • • Unterteilen des Datenpakets in Datenblöcke;
    • • Erzeugen eines Sendedatenpakets, das eine Anzahl der Datenblöcke enthält;
    • • Bestimmen eines Folgekennzeichens für das Sendedatenpakets und
    • • Übermitteln des Sendedatenpakets und des Folgekennzeichens zur Basisstelle.
  • Ein derartiges Verfahren ist aus der EP 662 778 A2 bekannt.
  • Weiterhin ist aus der GB 22 922 90 A ein Verfahren zur Datenübermittlung mit Datenblöcken zwischen Datengateway be ziehungsweise Mobile-Switching-Centre, Basisstation und mobiler Kommunikationseinheit bekannt. Bei diesem Verfahren ist die Anzahl der Datenblöcke, die je Zeitschlitz von der Basisstation zur mobilen Kommunikationseinheit übertragen werden kann, konstant.
  • Ferner ist aus der US 55 88 009 A ein Verfahren zum Übermitteln von Daten zwischen verschiedenen Elementen eines Systems bekannt. Auf Zeitschlitze und die Anzahl von Datenpaketen je Zeitschlitz wird in dieser Druckschrift jedoch nicht eingegangen.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Kommunikationssysteme, die ausschließlich Sprachdiensten dienen, sind in der Technik bekannt. wenn Datendienste, wie etwa Email- und Internet-Nutzung, bei solchen Systemen hinzukommen sollen, müssen mehrere Probleme gelöst werden. Das Netz, das den Sprachverkehr zwischen den Komponenten der Kommunikationssysteminfrastruktur und den Basisstellen trägt, muß nun zusätzlich den Datenverkehr tragen oder es entstehen die Kosten eines separaten Netzes. Sprachverkehr ist sehr verzögerungsempfindlich, deshalb muß der Datenverkehr in das Netz eingebracht werden, ohne das Netz zu überlasten oder die Netzverzögerung wesentlich zu erhöhen.
  • Um das Kommunikationssystem an ein Fremdnetz, wie etwa das Internet, anzuschließen, wird ein Gateway (Verbindungsrechner zwischen verschiedenen Netzen) verwendet, um die beiden Netze zu verbinden. Die Daten für eine Kommunikationseinheit werden durch den Gateway empfangen und über das Infrastrukturnetz zur geeigneten Basisstelle übermittelt. Die Basisstelle überträgt die Daten dann zur Kommunikationsein heit. Wenn die Daten vom Gateway zur Basisstelle und schließlich zur Kommunikationseinheit gesendet werden, darf der Sprachverkehr im Infrastrukturnetz nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
  • Es besteht deswegen ein Bedarf nach einer Vorrichtung und einem Verfahren zum Übermitteln von Daten zu einer Basisstelle und einer Kommunikationseinheit, ohne eine wesentliche Überlastung oder Verzögerung in das Infrastrukturnetz einzubringen.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 ist eine Blockschaltbilddarstellung eines Kommunikationssystems gemäß einer bevorzugten Ausführung der vorliegenden Erfindung.
  • 2 ist eine Blockschaltbilddarstellung eines Datenpakets, das von einem Datengateway gemäß der bevorzugten Ausführung der vorliegenden Erfindung empfangen wird.
  • 3 ist eine Blockschaltbilddarstellung eines Datenabschnitts des Datenpakets, der gemäß der bevorzugten Ausführung der vorliegenden Erfindung durch den Datengateway empfangen und in Datenblöcke unterteilt wird.
  • 4 ist eine Blockschaltbilddarstellung von Sendedatenpaketen, die durch den Datengateway gemäß der bevorzugten Ausführung der vorliegenden Erfindung erzeugt werden.
  • 5 ist eine Blockschaltbilddarstellung eines Wiedersendedatenpakets, das durch den Datengateway gemäß der bevorzugten Ausführung der vorliegenden Erfindung erzeugt wird.
  • 6 ist ein logisches Ablaufdiagramm von Schritten, die durch die Infrastruktur eines Kommunikationssystems gemäß der bevorzugten Ausführung der vorliegenden Erfindung ausgeführt werden.
  • Beschreibung einer bevorzugten Ausführung
  • Die vorliegende Erfindung wendet sich an die Notwendigkeit, Daten an eine Basisstelle und eine Kommunikationseinheit zu übermitteln, ohne eine wesentliche Überlastung oder Verzögerung in das Infrastrukturnetz einzubringen. Beim Empfangen eines Datenpakets unterteilt der Datengateway das Datenpaket in Datenblöcke. Der Datengateway erzeugt Sendedatenpakete, die in einzelnen Zeitschlitzen von einer Basisstelle zur Kommunikationseinheit übertragen werden können. Die Sendedatenpakete, die kleiner als die Datenpakete sind, bringen in das Infrastrukturnetz keine wesentliche Verzögerung ein und können während eines gewissen Zeitraums übermittelt werden, um eine Netzüberlastung zu vermeiden.
  • Die vorliegende Erfindung umfaßt ein Verfahren zur Übermittlung von Daten von einem Datengateway zu einer Basisstelle, wobei der Datengateway und die Basisstelle Komponenten in einer Kommunikationssysteminfrastruktur sind. Der Datengateway empfängt ein Datenpaket von einer Datenquelle außerhalb der Kommunikationssysteminfrastruktur, wie etwa dem Internet, und unterteilt das Datenpaket in Datenblöcke. Der Datengateway bestimmt die Anzahl der Datenblöcke, die in einem Zeitschlitz durch die Basisstelle übertragen werden können, und erzeugt ein Sendedatenpaket, das die bestimmte Anzahl von Datenpaketen enthält. Der Datengateway bestimmt außerdem ein Folgekennzeichen (sequence identifier) für das Sendedatenpaket. Schließlich übermittelt der Datengateway das Sendedatenpaket und das Folgekennzeichen zur Basisstelle.
  • Nachdem der Datengateway das Sendedatenpaket zur Basisstelle übermittelt hat, empfängt der Datengateway eine Anzeige, daß das Sendedatenpaket durch keine Kommunikationseinheit empfangen wurde. Der Datengateway erzeugt ein Wiedersendedatenpaket, das zumindest einen Abschnitt des Sendedatenpakets enthält. Der Datengateway bestimmt außerdem ein zweites Folgekennzeichen für das Wiedersendedatenpaket. Der Datengateway übermittelt dann das Wiedersendedatenpaket und das zweite Folgekennzeichen zur Basisstelle.
  • Die vorliegende Erfindung umfaßt zusätzlich eine Vorrichtung des Datengateway. Der Datengateway umfaßt einen ersten Netzschnittstellenprozessor, der Daten von einem ersten Netz empfangen kann, einen zweiten Netzschnittstellenprozessor, der ein Sendedatenpaket und Steuerungsinformationen über ein zweites Netz zu einer Basisstelle übertragen kann, und einen Kommunikationsprozessor. Der Kommunikationsprozessor unterteilt die Daten in Datenblöcke und bestimmt eine Anzahl von Datenblöcken, die durch die Basisstelle in einem Zeitschlitz übertragen werden können. Der Kommunikationsprozessor erzeugt ein Sendedatenpaket, das die bestimmte Anzahl von Datenblöcken enthält, und erzeugt Steuerungsinformationen, die die Basisstelle anweisen, auf der Grundlage eines Folgekennzeichens das Sendedatenpaket in einem Zeitschlitz zu übertragen. Der Kommunikationsprozessor fordert dann den zweiten Netzschnittstellenprozessor auf, das Sendedatenpaket und die Steuerungsinformationen zur Basisstelle zu übertragen.
  • Die vorliegende Erfindung kann durch die Bezugnahme auf die 1-6 besser verstanden werden. 1 ist eine Blockschaltbilddarstellung eines Kommunikationssystems 100 gemäß einer bevorzugten Ausführung der vorliegenden Erfindung. Das Kommunikationssystem 100 enthält eine Kommunikationseinheit 104 und eine Kommunikationssysteminfrastruktur 102, die vorzugsweise mit einem Netz verbunden ist, das ein Internet-Protokoll, wie etwa das Internet 124. Die Kommunikationssysteminfrastruktur 102 enthält einen Datengateway 116, ein Infrastrukturnetz 114 und die Basisstellen 110 und 112. Obwohl zur Klarheit in der Kommunikationssysteminfrastruktur 102 lediglich zwei Basisstellen gezeigt sind, kann eine Kommunikationssysteminfrastruktur mehr Basisstellen enthalten.
  • Das Kommunikationssystem 100 enthält vorzugsweise ein „IDEN"-Kommunikationssystem, dessen sämtliche Komponenten von „MOTOROLA", Inc. Schaumburg, Illinois kommerziell verfügbar sind. Dementsprechend ist die Kommunikationseinheit 104 vorzugsweise ein „IDEN"-Telefon und die Basisstellen 110 und 112 sind vorzugsweise „IDEN" Enhanced Base Transceiver System (EBTS-Verbessertes System von Basissendeempfängern)-Stellen. Das Infrastrukturnetz 114 enthält vorzugsweise ein Rahmen-Zwischenstellennetz, das verwendet wird, um Sprache und Daten zu und von den Basisstellen 110 und 112 zu übermitteln. Der Datengateway 116, der den Kommunikationsprozessor 120 und die Netzschnittstellenprozessoren 118 und 122 enthält, ist vorzugsweise ein „IDEN" Mobile Data Gateway (MDG-Gateway für mobile Daten). Dementsprechend enthält der Netzschnittstellenprozessor 122 vorzugsweise eine konventionelle Schaltungseinrichtung, die durch routinemäßig entwickelte Software betrieben und gesteuert wird, wie etwa die Schaltungseinrichtung und Software, die in zahlreichen Netzschnittstellenkarten verwendet wird. Der Netzschnittstellenprozessor 118 enthält vorzugsweise eine konventionelle Schaltungseinrichtung, die durch routinemäßig entwickelte Software betrieben und gesteuert wird, wie etwa die Schaltungseinrichtung und Software, die in zahlreichen Schnittstellenkarten für Rahmen-Zwischenstellennetze verwendet wird. Schließlich enthält der Kommunikationsprozessor 120 vorzugsweise einen bekannten Mikroprozessor sowie Speichereinrichtungen.
  • Der Betrieb des Kommunikationssystems 100 läuft gemäß der vorliegenden Erfindung im wesentlichen wie folgt ab. Der Netzschnittstellenprozessor 122 des Datengateway 116 empfängt Daten, vorzugsweise über das Internet, für die Kommunikationseinheit 104. Der Kommunikationsprozessor 120 unterteilt die Daten in einen oder mehrere Datenblöcke und bestimmt, wie viele Datenblöcke durch eine Ziel-Basisstelle in einem einzigen Zeitschlitz übertragen werden können. Da die Anzahl der Datenblöcke, die in einem Zeitschlitz übertragen werden können, von der verwendeten Modulationsrate abhängt, bestimmt der Kommunikationsprozessor 120 die Modulationsrate, bei der die Datenblöcke übertragen werden. Die Modulationsrate wird vorzugsweise gemäß des speziellen Datensendeprotokolls bestimmt, das durch den Datengateway verwendet wird.
  • Der Kommunikationsprozessor 120 erzeugt dann ein Sendedatenpaket, das die bestimmte Anzahl von Datenblöcken enthält. Die für das Sendedatenpaket gewählten Datenblöcke werden aus den Datenblöcken gewählt die aus den Empfangsdaten gebildet wurden. Der Kommunikationsprozessor 120 erzeugt außerdem Steuerungsinformationen, die die Sendemodulationsrate und ein Folgekennzeichen enthalten. Die Steuerungsinformationen weisen die Ziel-Basisstelle an, das Sendedatenpaket bei der bestimmten Sendemodulationsrate und in einem Zeitschlitz auf Grundlage des Folgekennzeichens zu übertragen. Das Folgekennzeichen ist vorzugsweise eine Folgenummer für das Sendedatenpaket, die die Basisstelle anweist, das Sendedatenpaket an einer speziellen Stelle innerhalb einer Folge von verwandten Datenpaketübertragungen zu übertragen. Der Kommunikationsprozessor 120 fordert dann den Netzschnittstellenprozessor 118 auf, das Sendedatenpaket und die Steuerungsinformationen zur Ziel-Basisstelle zu übertragen.
  • Die Ziel-Basisstelle ist, wie in 1 gezeigt ist, die Basisstelle 110. Allgemeiner ist die Ziel-Basisstelle diejenige Basisstelle, die momentan einen Dienst für die Ziel-Kommunikationseinheit erbringt. In der bevorzugten Ausführung überträgt der Netzschnittstellenprozessor 118 das Sendedatenpaket und die Steuerungsinformationen über das Infrastrukturnetz 114 zur Basisstelle 110. Die Basisstelle 110 überträgt dann das Sendedatenpaket zur Kommunikationseinheit 104, indem ein zeitgesteuerter Hochfrequenzkanal 108 benutzt wird.
  • In dem Fall, wenn die Kommunikationseinheit 104 das Sendedatenpaket nicht vollständig empfängt, sendet die Kommunikationseinheit 104 über einen Zeitschlitz eines zeitgesteuerten Hochfrequenzkanals 106 eine Anzeige, daß das Sendedatenpaket durch die Kommunikationseinheit 104 nicht empfangen wurde. Das Sendedatenpaket kann durch die Kommunikationseinheit 104 beispielsweise wegen externer Störungen auf dem Hochfrequenzkanal 106 oder wegen einer geringen Signalstärke aufgrund des Standorts der Kommunikationseinheit 104 im Versorgungsgebiet der Basisstelle 110 nicht empfangen worden sein. Der Netzschnittstellenprozessor 118 empfängt die Anzeige über das Infrastrukturnetz 114 und die Basisstelle 110. In Reaktion auf die Anzeige erzeugt der Kommunikationsprozessor 120 ein Wiedersendedatenpaket, das zumindest einen Abschnitt des Sendedatenpakets enthält, und erzeugt Wiedersendesteuerungsinformationen, die die Ziel-Basisstelle anweisen, das Wiedersendedatenpaket in einem Zeitschlitz auf der Grundlage eines Wiedersendefolgekennzeichens zu übertragen. Schließlich fordert der Kommunikationsprozessor 120 den zweiten Netzschnittstellenprozessor 118 auf, das Wiedersendedatenpaket und die Wiedersendesteuerungsinformationen zur Ziel-Basisstelle zu übertragen.
  • Durch die Übermittlung von Daten zur Basisstelle 110 und zur Kommunikationseinheit 104 in der obigen Weise, werden Daten über das Infrastrukturnetz 114 übermittelt, im wesentlichen ohne eine Überlastung oder Verzögerung in das Infrastrukturnetz einzubringen. Da die Sendedatenpakete typischerweise wesentlich kleiner sind als die Datenpakete, die über das Internet 124 empfangen werden, bringen sie keine wesentliche Verzögerung in das Infrastrukturnetz ein. Da die einzelnen Sendedatenpakete außerdem über einen Zeitraum einzeln übertragen werden können, wird eine wesentliche Netzüberlastung vermieden.
  • 2 ist eine Blockschaltbilddarstellung eines Datenpakets 200, das von einem Datengateway gemäß der bevorzugten Ausführung der vorliegenden Erfindung empfangen wird. Das Datenpaket 200 ist vorzugsweise ein typisches Internetprotokoll-Datenpaket mit einem Internetprotokoll-Anfangsblock 202 und einem Datenabschnitt 204, der eine Länge von 190 Bytes aufweist.
  • 3 ist eine Blockschaltbilddarstellung eines Datenabschnitts 204 des Datenpakets 200, der gemäß der bevorzugten Ausführung der vorliegenden Erfindung durch den Datengateway empfangen und in Datenblöcke 301-310 unterteilt wird. Die Datenblöcke haben die gleiche Größe und es sind in der bevorzugten Ausführung alles 19-Byte Datenblöcke.
  • 4 ist eine Blockschaltbilddarstellung von Sendedatenpaketen 400, 410 und 420, die durch den Datengateway gemäß der bevorzugten Ausführung der vorliegenden Erfindung erzeugt werden. In 4 wird für Zwecke der Erläuterung angenommen, daß der Datengateway bestimmt hat, daß durch die Ziel-Basisstelle in einem einzelnen Zeitschlitz vier Datenblöcke übertragen werden können. Somit werden drei Sendedatenpakete benötigt, um die Datenblöcke 301-310 vom Datengateway über die Basisstelle zur Kommunikationseinheit zu übermitteln.
  • Die Datenblöcke 402-405, die Datenblöcke 412-415 und die Datenblöcke 422-425 sind die Datenblöcke 301-310, die auf die Sendedatenpakete 400, 410 bzw. 420 aufgeteilt wurden. Die leeren Datenblöcke 424 und 425 dienen in der bevorzugten Ausführung als Zeitschlitz-Platzhalter, um den Zeitschlitz, in dem das Sendedatenpaket 420 übertragen wird, gleichmäßig auszufüllen.
  • Die Anfangsblöcke 401, 411 und 421 der Sendedatenpakete enthalten die durch den Datengateway erzeugten Steuerungsinformationen. In jedem Anfangsblock der Sendedatenpakete sind vorzugsweise eine Modulationsrate und ein Folgekennzeichen enthalten. Alle Anfangsblöcke 401, 411 und 421 der Sendedatenpakete enthalten die gleiche Modulationsrate, jedoch unterschiedliche Folgekennzeichen. Die Anfangsblöcke 401, 411 und 421 der Sendedatenpakete enthalten Folgekennzeichen, die die Ziel-Basisstelle anweisen, die Sendedatenpakete 400, 410 und 420 zueinander sequentiell zu übertragen, um zu ermöglichen, daß die Ziel-Kommunikationseinheit 104 den Datenabschnitt 204 neu zusammensetzt.
  • 5 ist eine Blockschaltbilddarstellung eines Wiedersendedatenpakets 500, das durch den Datengateway gemäß der bevorzugten Ausführung der vorliegenden Erfindung erzeugt wird. Das Wiedersendedatenpaket 500 wird durch den Datengateway in Reaktion auf eine Anzeige erzeugt, daß die Ziel-Kommunikationseinheit die Datenblöcke 414 und 415 nicht empfangen hat. Die Datenblöcke 414 und 415 werden somit als die Datenblöcke 502 und 503 nochmals gesendet. Der Anfangsblock 501 des Wiedersendedatenpakets enthält die Wiedersendesteuerungsinformationen, die die Ziel-Basisstelle anweisen, das Wiedersendedatenpaket 500 bei einer Modulationsrate zu über tragen, die halb so groß ist wie diejenige, bei der die Sendedatenpakete 400, 410 und 420 übertragen wurden.
  • 6 ist ein logisches Ablaufdiagramm 600 von Schritten, die durch die Infrastruktur eines Kommunikationssystems gemäß der bevorzugten Ausführung der vorliegenden Erfindung ausgeführt werden. Der logische Ablauf beginnt (602), wenn der Datengateway ein Datenpaket von einem Netz außerhalb der Infrastruktur des Kommunikationssystems empfängt (604). Das Datenpaket ist vorzugsweise ein Internetprotokoll-Datenpaket von einer Datenquelle, die sich außerhalb der Infrastruktur des Kommunikationssystems befindet und mit dem Internet verbunden ist. Der Datengateway unterteilt (606) das Datenpaket in einen oder mehrere Datenblöcke, vorzugsweise mit einer Länge von 19 Bytes.
  • Um eine Anzahl von Datenblöcken zu bestimmen, die in einem Zeitschlitz durch eine Basisstelle übertragen werden können, bestimmt der Datengateway zunächst eine Modulationsrate (608), bei der die Basisstelle übertragen kann. In der bevorzugten Ausführung wird eine Modulationsrate aus der Gruppe gewählt, die aus 64-fach Quadratur-Amplitudenmodulation (QAM), 16-fach QAM und Quadratur-Phasenumtastung (QPSK) besteht. Bei gegebener Modulationsrate, Größe der Datenblöcke und Länge eines Zeitschlitzes kann eine Anzahl von Datenblöcken bestimmt werden. Wenn in der bevorzugten Ausführung die Modulationsrate 64-fach QAM ist, können durch die Basisstelle in einem Zeitschlitz vier Datenblöcke übertragen werden, wenn die Modulationsrate 16-fach QAM ist, können zwei Datenblöcke übertragen werden, und wenn die Modulationsrate QPSK ist, kann ein Datenblock übertragen werden. Somit bestimmt der Datengateway (610) die Anzahl der Datenblöcke, die durch die Basisstelle bei der Modulationsrate in einem Zeitschlitz übertragen werden können.
  • Der Datengateway wählt die bestimmte Anzahl von Datenblöcken und erzeugt (612) ein Sendedatenpaket, das die gewählten Datenblöcke enthält. Der Datengateway bestimmt außerdem für das Sendedatenpaket ein Folgekennzeichen, das den Platz des Sendedatenpakets in einer Folge von verwandten Datenpaketübertragungen anzeigt. Der Datengateway übermittelt (614) dann das Sendedatenpaket und das Folgekennzeichen zur Basisstelle.
  • Die Basisstelle überträgt (616) das Sendedatenpaket zur Ziel-Kommunikationseinheit, indem ein Zeitschlitz auf der Grundlage des Folgekennzeichens verwendet wird. Die Ziel-Kommunikationseinheit reagiert beim Empfang des Sendedatenpakets vorzugsweise mit einer Bestätigung über die Basisstelle an den Datengateway. Wenn die Bestätigung von der Ziel-Kommunikationseinheit anzeigt (618), daß die Ziel-Kommunikationseinheit das Sendedatenpaket empfangen hat, endet der logische Ablauf (628).
  • Wenn andernfalls die Bestätigung von der Ziel-Kommunikationseinheit anzeigt, daß die Ziel-Kommunikationseinheit das Sendedatenpaket nicht empfangen hat, oder durch die Basisstelle oder den Datengateway keine Bestätigung empfangen wird, überträgt der Datengateway einige oder alle Datenblöcke nochmals. Vorzugsweise beinhaltet die Anzeige, welche Datenblöcke im Sendedatenpaket durch die Kommunikationseinheit nicht empfangen wurden. Der Datengateway bestimmt (620) für eine wiederholte Übertragung die Anzahl derjenigen Datenblöcke, die durch die Kommunikationseinheit im Sendedatenpaket nicht empfangen wurden und die durch die Basisstelle in einem Zeitschlitz nochmals übertragen werden können. Der Datengateway erzeugt (622) ein Wiedersendedatenpaket, das zumindest einen Abschnitt der Datenblöcke vom Sendedatenpaket enthält, und vorzugsweise ein Wiedersendedatenpaket, das für die nochmalige Übertragung die Anzahl derjenigen Datenblöcke enthält, die durch die Kommunikationseinheit im Sendedatenpaket nicht empfangen wurden. Für das Wiedersendedatenpaket bestimmt der Datengateway ein zweites Folgekennzeichen und übermittelt dann (624) sowohl das Wiedersendedatenpaket als auch das zweite Folgekennzeichen zur Basisstelle. Schließlich überträgt die Basisstelle (626) das Wiedersendedatenpaket zur Kommunikationseinheit, indem ein Zeitschlitz auf der Grundlage des zweiten Folgekennzeichens verwendet wird.
  • In der bevorzugten Ausführung kehrt der logische Ablauf zum Entscheidungsschritt 618 zurück. Wenn die Kommunikationseinheit das Sendedatenpaket empfängt, endet der logische Ablauf. Andernfalls werden die Schritte 620, 622, 624 und 626 wiederholt.
  • Die vorliegende Erfindung schafft durch das Erzeugen des Sendedatenpakets im Datengateway zwei Vorteile. Erstens vergrößern die Sendedatenpakete, wenn sie über das Infrastrukturnetz übermittelt werden, die Netzverzögerung nicht wesentlich, da die Sendedatenpakete relativ klein sind. Außerdem werden die einzelnen Sendedatenpakete während eines Zeitabschnitts übermittelt, wodurch im wesentlichen eine zusätzliche Überlastung vermieden wird. Wenn der Datengateway die Datenpakete, die er erhält, übertragen würde, ohne die Datenpakete zu unterteilen, würden die größeren Paketgrößen die Verzögerung des Infrastrukturnetzes wesentlich erhöhen. Außerdem würde das gesamte Datenpaket, das in das Netz auf einmal eingegeben wird, zur Netzüberlastung beitragen. Da das Infrastrukturnetz außerdem Sprachpakete übermittelt, würde eine solche vergrößerte Netzverzögerung oder Überlastung die Sprachdienste nachteilig beeinflussen.
  • Zweitens wird durch das Erzeugen von Sendedatenpaketen im Datengateway anstatt in der Basisstelle, wo die Daten sowieso in Zeitschlitze unterteilt werden müssen, eine Kosteneinspa rung erreicht. Typischerweise enthalten solche Kommunikationssysteme einen Datengateway und dutzende Basisstellen. Die Aufbereitung der Daten für die Zeitschlitzübertragung an einer Stelle, dem Datengateway, ist kostengünstiger als die Verteilung der Funktionalität und die Erhöhung der Verarbeitungsbelastung an vielen Stellen, den Basisstellen. Somit schafft die vorliegende Erfindung ein kostengünstiges Verfahren und eine Vorrichtung zum Übermitteln von Daten zu einer Basisstelle und einer Kommunikationseinheit, ohne eine wesentliche Überlastung oder Verzögerung in das Infrastrukturnetz einzubringen.
  • Die Beschreibungen der Erfindung, die speziellen Einzelheiten und die oben erwähnten Zeichnungen sollen nicht der Begrenzung des Umfangs der vorliegenden Erfindung dienen. Es ist die Absicht der Erfinder, daß an der vorliegenden Erfindung zahlreiche Modifikationen erfolgen können, ohne vom Erfindungsgedanken und Bereich der Erfindung abzuweichen, wobei beabsichtigt ist, daß alle derartigen Modifikationen in den Umfang der nachfolgenden Ansprüche und deren Äquivalente fallen.

Claims (4)

  1. Verfahren zum Übermitteln von Daten innerhalb einer Kommunikationssysteminfrastruktur mit den Komponenten Datengateway und Basisstelle, mit den folgenden Schritten: • Empfangen eines Datenpakets durch den Datengateway von einer Datenquelle außerhalb der Kommunikationssysteminfrastruktur; • Unterteilen des Datenpakets in Datenblöcke; • Erzeugen eines Sendedatenpakets, das eine Anzahl der Datenblöcke enthält; • Bestimmen eines Folgekennzeichens für das Sendedatenpaket; und •Übermitteln des Sendedatenpakets und des Folgekennzeichens zur Basisstelle, wobei das Verfahren dadurch gekennzeichnet ist, dass beim Erzeugen des Sendedatenpakets die Anzahl von Datenblöcken bestimmt wird, wobei die Anzahl angibt, wieviel Datenblöcke durch die Basisstelle in einem Zeitschlitz zu einer Kommunikationseinheit außerhalb der Kommunikationssysteminfrastruktur übertragen werden können.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei beim Bestimmen der Anzahl von Datenblöcken ein Bestimmen der Modulationsrate erfolgt, bei der die Basisstelle übertragen kann.
  3. Datengateway enthaltend: • einen ersten Netzschnittsstellenprozessor, der Daten von einem ersten Netz empfangen kann; • einen zweiten Netzschnittstellenprozessor, der ein Sendedatenpaket und Steuerungsinformationen über ein zweites Netz zu einer Basisstelle übertragen kann; und • einen Kommunikationsprozessor, der an den ersten Netzschnittstellenprozessor und an den zweiten Netzschnittstellenprozessor geschaltet ist; wobei der Kommunikationsprozessor die Daten in eine Vielzahl von Datenblöcken unterteilen kann; eine Anzahl aus der Vielzahl der Datenblöcke bestimmen kann, die durch die Basisstelle in einem Zeitschlitz übertragen werden kann; das Sendedatenpaket erzeugen kann, das die bestimmte Anzahl von Datenblöcken enthält, wobei die Datenblöcke aus der Vielzahl der Datenblöcke gewählt sind; die Steuerungsinformationen erzeugen kann, die die Basisstelle anweisen, das Sendedatenpaket in einem Zeitschlitz auf der Grundlage eines Folgekennzeichens zu übertragen; und den zweiten Netzschnittstellenprozessor auffordern kann, das Sendedatenpaket und die Steuerungsinformation zur Basisstelle zu übertragen.
  4. Datengateway nach Anspruch 3, wobei der Kommunikationsprozessor weiter eine Sendemodulationsrate bestimmt und die Sendemodulationsrate in die Steuerungsinformationen aufnimmt, um die Basisstelle anzuweisen, das Sendedatenpaket in einem Zeitschlitz bei der bestimmten Sendemodulationsrate zu übertragen.
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