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Stand der Technik
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Die
Erfindung geht aus von einer Exzentertellerschleifmaschine nach
dem Oberfriff des Anspruchs 1.
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Bei
einer bekannten Exzentertellerschleifmaschine der eingangs genannten
Art (
DE 42 33 728 A1 )
befinden sich die erste Wälzfläche in Form
eines außen
verzahnten Zahnringes und die zweite Wälzfläche in Form eines inneren Zahnringes
etwa innerhalb der gleichen Diametralebene. Die zweite Wälzfläche ist
im Maschinengehäuse
drehbar gelagert. Wird die zweite Wälzfläche nicht an dieser Drehung gehindert,
erfolgt kein Drehantrieb der ersten Wälzfläche, da diese sich nicht an
der zweiten Wälzfläche abwälzen kann.
Dem mit der Innenverzahnung als zweite Wälzfläche versehenen Zahnring ist
als Bremseinrichtung zur Festlegung dieses Zahnringes ein Arretierstab
zugeordnet, der zur Arretierung in eine Rastausnehmung dieses Zahnringes
formschlüssig eingreifen
kann. In dieser Funktionsstellung bei undrehbar arretiertem Zahnring
kann sich die erste Wälzfläche des
mit der Schleiftellereinheit umlaufenden äußeren Zahnringes beim Umlauf
des Schleiftellers an der zweiten Wälzfläche abwälzen, so daß nun der Exzenterbewegung
des Schleiftellers eine diesen um dessen Exzentererachse drehende
Bewegung überlagert
ist. Dies führt
dazu, daß bei
in Funktionsstellung befindlicher zweiter Wälzfläche ein erhöhter Werkstückabrieb erzielbar ist. Der
die Bremseinrichtung bildende Arretierstab ist hier in radialer
Richtung in die Arretierstellung bzw. aus dieser heraus verstellbar.
Bei einer anderen bekannten Exzentertellerschleifmaschine (
DE 693 13 355 T2 )
ist ebenfalls der die zweite Wälzfläche bildende,
innenverzahnte Zahnring im Maschinengehäuse drehbar gehalten. Die Bremseinrichtung
weist einen zur Achse des Maschinengehäuses parallel verstellbaren
Anschlagstift auf, der zur Herbeiführung der Funktionsstellung
und drehfesten Arretierung des Zahnringes mittels manueller Verstellung
von oben her formschlüssig
in Eingriff mit entsprechenden Ausnehmungen des innenverzahnten
Zahnringes bewegbar ist.
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Ferner
ist eine Exzentertellerschleifmaschine bekannt (
EP 0 254 850 A2 ,
DE 37 42 531 A1 ),
bei der die erste Wälzfläche als äußerer Zahnring
ausgebildet ist, der mit dem angetriebenen Schleiftel ler um dessen
Achse umläuft,
und bei der die zweite Wälzfläche aus
einem inneren Zahnring an einem Außenzahnkranz gebildet ist,
der in Bezug auf das Maschinengehäuse undrehbar gehalten ist
und axial mittels einer äußeren Betätigungseinrichtung
zwischen einer unwirksamen Stellung und einer mit der ersten Wälzfläche zusammenwirkenden
Funktionsstellung verstellbar ist. In der unwirksamen Stellung befindet sich
die zweite Walzfläche
außer
Eingriff mit der ersten Wälzfläche. In
der Funktionsstellung dagegen verläuft die zweite Wälzfläche etwa
in der gleichen Diametralebene wie die erste Wälzfläche, so daß sich die erste Wälzfläche beim
Umlauf des Schleiftellers an der zweiten Wälzfläche abwälzen kann, so daß der Exzenterbewegung
des Schleiftellers eine diesen um dessen Exzenterachse drehende
Bewegung überlagert
ist. Dies führt
dazu, daß bei
in Funktionsstellung befindlicher zweiter Wälzfläche ein erhöhter Werkstückabrieb erzielbar ist.
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Bei
sämtlichen
bekannten Exzentertellermaschinen der vorgenannten Art ist jeweils
nachteilig, daß die
Umstellung zwischen Leerlauf und Zwangsantrieb nicht während des
Betriebes dieser Handschleifmaschine möglich ist. So können beim
Einschieben des Arretierstabes in Rastausnehmungen letztere sowie
der Arretierstab Schaden nehmen. Bei einer axialen Relativschiebung
zwischen der ersten und der zweiten Wälzfläche können sich an den Zähnen beider
Wälzflächen Schäden ergeben.
Nachteilig ist außerdem
eine durch die Anordnung dieser Wälzflächen bedingte relativ große Bauhöhe der Schleifmaschine.
Bei Schleifmaschinen, die mit einem von Hand verstellbaren Verstellmechanismus
zum Verstellung des Arretierstabes versehen sind, ist die Verstelleinrichtung
einschließlich
Arretierstab aufwendig, wobei nachteilig außerdem ist, daß bei dem
die zweite Wälzfläche aufweisenden
Zahnring entsprechende Rastausnehmungen, z.B. Zähne, vorgesehen werden müssen, deren
Herstellung aufwendig ist.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Exzentertellerschleifmaschine
genannter Art zu schaffen, bei der eine Umschaltung zwischen Freilauf und
Zwangsmitnahme während
des Betriebs der Handschleifmaschine ohne die Gefahr einer Beschädigung möglich ist
und sich eine reduzierte Bauhöhe bei
geringem getrieblichen Aufwand ergibt.
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Die
Aufgabe ist bei einer Exzentertellerschleifmaschine gemäß der Erfindung
durch die Merkmale im Anspruch 1 gelöst.
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Eine
solche Handschleifmaschine ist einfach, kompakt und kostengünstig. Sie
ermöglicht
in einfacher Weise während
des Betriebs der Maschine eine Umschaltung und einen kontinuierlichen Übergang
von Zwangsmitnahme auf Freilauf. Von Vorteil ist ferner der geringe
Aufwand für
die Verwirklichung des die beiden Wälzflächen aufweisenden Abwälzgetriebes
und der Bremseinrichtung in Form eines einfachen und einfach zu
betätigenden
Bremsbandes.
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Durch
die in den weiteren Ansprüchen
aufgeführten
Maßnahmen
sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen der im Anspruch
1 angegebenen Exzentertellerschleifmaschine möglich.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausführungsform weist
die Betätigungseinrichtung
der Bremseinrichtung einen das Bremsglied betätigenden, z.B. handbetätigbaren,
Exzenterhebel mit einem auf das Bremsglied wirkenden Exzenter auf.
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Hierbei
kann der Exzenterhebel schwenkbar im Maschinengehäuse gelagert
sein und als Exzenter einen exzentrischen Zapfen aufweisen, der
in eine Öffnung,
z.B. in eine Schlaufe, am Ende des Bremsgliedes, insbesondere eines
Bremsbandes, das die äußere Umfangsfläche des
Außenzahnkranzes
umschlingt, eingreift.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist der Exzenterhebel
eine außerhalb des
Maschinengehäuses
befindliche Handhabe zur Schwenkbetätigung auf. Vorteilhaft kann
es dabei sein, daß der
Exzenterhebel derart gestaltet ist, daß ein Spannen des Bremsbandes
mittels einer Schwenkung um einen Umfangswinkel von etwa 180° erfolgt.
Die Handhabe des Exzenterhebels kann somit leicht zwischen zwei
Positionen bei Durchlaufen eines Umfangswinkels von 180° geschwenkt
werden und damit die Umstellung zwischen Zwangsantrieb und Freilauf
auch während
des Betriebes der Handschleifmaschine vorgenommen werden.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist
der äußere Zahnring
Teil, insbesondere einstückiger
Teil, der Schleiftellereinheit, z.B. einstückiger Bestandteil des Schleiftellers selbst,
an dem der äußere Zahnring
angespritzt ist. Dies ist besonders einfach und kostengünstig und trägt zu einer
Reduzierung der Bauhöhe
zusätzlich bei.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausführungsform
weist der innere Zahnring des Außenzahnkranzes eine größere Zähnezahl
als der äußere Zahnring
auf. Die Zähnezahldifferenz
kann z.B. 2 betragen. Hierdurch wird erreicht, daß in der
Einstellung Zwangsantrieb der Schleifteller mit einer dadurch vorgegebenen
Drehzahl angetrieben wird. Beträgt z.B.
die Schwingzahl 10 000, so ergibt sich bei einer Zähnezahldifferenz
von 2 im Zwangsantrieb eine Schleiftellerdrehzahl von 417 U/min.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausführungsform
weist die Schleiftellereinheit eine mit der Arbeitsspindel gekuppelte,
insbesondere drehfest verbundene, Hülse mit einem z.B. endseitigen
Exzenterzapfen und einen auf letzterem mittels eines Lagers gehaltenen
Schleifteller auf, der z.B, mittels einer Schraube lösbar mit
dem Exzenterzapfen verbunden ist.
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Vorteilhaft
kann es ferner sein, wenn der Außenzahnkranz einen entlang
der Mittelachse in axialem Abstand vom inneren Zahnring befindlichen
Lagerring aufweist und mit dem Lagerring mittels eines Lagers in
Bezug auf das Maschinengehäuse,
insbesondere in Bezug auf die zur Achse der Arbeitsspindel koaxiale
Hülse,
drehbar gelagert ist. Das Lager kann z.B. auf die Hülse aufgepreßt sein,
wobei der Außenzahnkranz
mit seinem Lagerring auf den Außenring
des Lagers aufgepreßt
ist.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist auf der Hülse ein
Lüfterrad
einer inneren Staubabsaugung befestigt. Alternativ dazu kann das
Lüfterrad
auch unmittelbar drehfest auf der Arbeitsspindel sitzen und eine
in Bezug auf die Spindelachse exzentrische Hülse aufweisen, in der mittels eines
Lagers eine zylindrische Hülse
zur endseitigen Halterung des Schleiftellers drehbar gelagert ist.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist die Hülse mit
endseitigem Exzenterzapfen aus einem Sinterteil gebildet und damit
besonders kostengünstig
gestaltet. Von Vorteil kann es ferner sein, wenn der Außenzahnkranz
aus einem Leichtmetall- oder Zinkdruckgußteil gebildet ist, wodurch
ebenfalls eine kostengünstige
Gestaltung verwirklicht ist.
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Bei
einer anderen vorteilhaften Ausführungsform
ist der Schleifteller mit dem damit einstückigen, die erste Wälzfläche bildenden äußeren Zahnring aus
einem einstückigen
Kunststoffspritzteil gebildet, wodurch eine weitere Kostenreduzierung
und Vereinfachung erreicht ist.
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Zeichnung
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Die
Erfindung ist anhand eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels
im folgenden näher
beschrieben. Es zeigen:
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1 einen
schematischen Schnitt einer Handschleifmaschine,
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2 eine
schematische Draufsicht von Teilen einer Bremseinrichtung der Handschleifmaschine in
der Ebene II-II in 1,
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3 einen
schematischen, teilweisen Schnitt entlang der Linie III-III in 1,
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4 eine
schematische Unteransicht von Teilen der Handschleifmaschine in
Pfeilrichtung IV in 1 ohne Schleifteller.
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Beschreibung
des Ausführungsbeispiels
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In 1 ist
schematisch eine motorgetriebene Handschleifmaschine 10 gezeigt,
die hier als Exzentertellerschleifmaschine ausgebildet ist. Die Handschleifmaschine 10 weist
ein insgesamt mit 11 bezeichnetes Maschinengehäuse auf,
das einen elektrischen Antriebsmotor 12 mit Arbeitsspindel 13 enthält, die
mittels eines Lagers 14 z.B. in Form eines Kugellagers
im Maschinengehäuse 11 gelagert
ist. Mit der Arbeitsspindel 13 ist eine allgemein mit 15 bezeichnete
Schleiftellereinheit drehfest verbunden, die mittels der Arbeitsspindel 13 zu
einer Exzenterbewegung angetrieben ist und drehbar ist. Die Schleiftellereinheit 15 weist
eine Hülse 16 auf,
die mit der Arbeitsspindel 13 drehfest und axial verbunden
ist. Die Hülse 16 erstreckt
sich koaxial zur Achse 17 der Arbeitsspindel 13 und
weist z.B. am in 1 unteren Ende einen Exzenterzapfen 18 auf,
dessen Exzenterachse 19 mit Exzentrizität e zur Achse 17 und
parallel zu dieser verläuft.
Auf dem Exzenterzapfen 18 ist mittels eines Lagers 20,
z.B. eines Kugellagers, ein Schleifteller 21 drehbar gelagert.
Der Schleifteller 21 ist mittels einer zur Exzenterachse 19 koaxialen Schraube 22,
die in den Exzenterzapfen 18 eingeschraubt ist, drehfest
und axial fest mit der Hülse 16 und
dem Exzenterzapfen 19 verbunden und kann durch Lösen der
Schraube 22 abgelöst
werden. Zwischen dem Maschinengehäuse 11 und der in 1 oberen
Seite des Schleiftellers 21 befindet sich eine den Zwischenraum
abdichtende Manschette 23. Die Handschleifmaschine 10 ist
mit einer inneren Staubabsaugung ausgestattet, zu der ein Lüfterrad 24 gehört, das
drehfest auf der Hülse 16 gehalten
ist. Das Lüfterrad 24 befindet
sich in einer Kammer 25, an die ein Staubabsaugkanal 26 angeschlossen
ist. Der Schleifteller 21 ist mit Kanälen und/oder Durchbrechnungen 27 für die innere
Staubabsaugung versehen.
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Die
Handschleifmaschine 10 weist eine zusammen mit der Schleiftellereinheit 15 um
die Exzenterachse 19 umlaufende ringförmige erste Wälzfläche 28 auf,
die hier als äußerer Zahnring 29 ausgebildet
ist. Dieser äußere Zahnring 29 kann
bei einem nicht gezeigten Ausführungsbeispiel
ein eigenständiges
Bauteil, z.B. Zahnrad, darstellen, das drehfest mit der Hülse 16 verbunden
ist. Beim gezeigten Ausführungsbeispiel
ist der äußere Zahnring 29 in
besonders einfacher Weise Teil, insbesondere einstückiger Teil,
der Schleiftellereinheit 15, und hierbei insbesondere des
Schleiftellers 21, der in dieser einstückigen Gestaltung mit Vorteil
aus einem Kunststoffspritzteil gebildet ist. Der ersten Wälzfläche 28,
insbesondere dem äußeren Zahnring 29,
ist eine ringförmige
zweite Wälzfläche 30 zugeordnet,
die die erste Wälzfläche 28 umringt
und deren Mittelachse koaxial zur zentrischen Achse 17 der
Arbeitsspindel 13 verläuft.
An der zweiten Wälzfläche 3O kann
sich die erste Wälzfläche 28 bei
eingeschaltetem Antriebsmotor 12 abwälzen. Die zweite Wälzfläche 30 ist
mit Vorzug als innerer Zahnring 31 eines Außenzahnkranzes 32 ausgebildet.
Die zweite Wälzfläche 30,
insbesondere der diese tragende Außenzahnkranz 32, ist
um die Achse 17 drehbar gelagert. Beim gezeigten Ausführungsbeispiel
weist der Außenzahnkranz 32 einen entlang
der Achse 17 in axialem Abstand vom inneren Zahnring 31 angeordneten
Lagerring 33 kleineren Durchmessers auf, über den
der Außenzahnkranz 32 mittels
eines Lagers 34, z.B. eines Kugellagers, auf der Hülse 16 relativ
zu dieser drehbar gelagert ist. Der Innenring des Lagers 34 ist
drehfest mit der Hülse 16 verbunden,
während
der Außenring
des Lagers 34 drehfest mit dem Lagerring 33 und
damit mit dem Außenkranz 32 verbunden
ist.
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Der
zweiten Wälzfläche 30 ist
eine allgemein mit 35 bezeichnete Bremseinrichtung zugeordnet, mittels
der eine Drehung der zweiten Wälzfläche 30 um
ihre Mittelachse, d.h. um die Achse 17, wahlweise unterbindbar
bzw. freigebbar ist. Dabei ist die Anordnung so getroffen, daß die Drehbarkeit
der zweiten Wälzfläche 30,
insbesondere des Außenzahnkranzes 32,
mittels der Bremseinrichtung 35 während des Maschinenbetriebes
unterbindbar bzw. freigebbar ist.
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Der
Außenzahnkranz 32 ist
als einstückiges Bauteil
gestaltet und besteht mit Vorteil aus einem Leichtmetalldruckgußteil. Die
Hülse 16 mit
endseitigem Exzenterzapfen 18 ist mit Vorteil aus einem
Sinterteil gebildet.
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Beim
gezeigten Ausführungsbeispiel
ist das Lüfterrad 24 als
Teil der inneren Staubabsaugung auf der Hülse 16 drehfest angeordnet.
Bei einem anderen, nicht gezeigten Ausführungsbeispiel statt dessen
ist das Lüfterrad
an einer Lüfterhülse ausgebildet,
die drehfest auf der Arbeitsspindel 13 angeordnet ist und
die eine zur Achse 17 exzentrische Innenhülse aufweist,
in der mittels eines zur Exzenterachse 19 koaxialen Lagers
eine zylindrische Hülse ähnlich der
Hülse 16 drehbar
und axial fest gehalten ist, an der endseitig der Schleifteller 21 mittels
der Schraube 22 lösbar
befestigt ist.
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Die
Bremseinrichtung 35 weist ein auf die zweite Wälzfläche 30 bremsend
einwirkendes Bremsglied 36 und eine Betätigungseinrichtung 37 zum
Betätigen
des Bremsgliedes 36 auf. Das Bremsglied 36 ist
mit einer Bremsfläche 38 versehen,
mit der das Bremsglied 36 flächig zum Drehblockieren der
zweiten Wälzfläche 30 an
einer zugeordneten Fläche 39 der
zweiten Wälzfläche 30 angreifen
kann, wobei diese Fläche 39 insbesondere
als Außenfläche des
Außenzahnkranzes 32 ausgebildet
ist. Die zweite Wälzfläche 30 verläuft außen und
umringt die erste Wälzfläche 28,
wobei sich beide im wesentlichen innerhalb einer gemeinsamen, zur
Achse 17 der Arbeitsspindel 13 diametralen Ebene
erstrecken. Die als Außenfläche gestaltete
Fläche 39 der
zweiten Wälzfläche 30 besteht
insbesondere aus der äußeren Umfangsfläche 40 des
Außenzahnkranzes 32.
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Das
Bremsglied 36 besteht ganz allgemein aus einem solchen
Bremsteil, der mit seiner als Bremsfläche 38 ausgebildeten
Innenseite an der zugeordnetne Fläche 39 der zweiten
Wälzfläche 30, insbesondere
an der äußeren Umfangsfläche 40 des Außenzahnkranzes 32,
zur Drehblockierung anliegen kann. In besonders einfacher Gestaltung
besteht das Bremsglied 36 aus einem Bremsband, das die äußere Umfangsfläche 40 des
Außenzahnkranzes 32 umschlingt
und zur Drehblockierung gegen die äußere Umfangsfläche 40 gespannt
werden kann.
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Die
Betätigungseinrichtung 37 weist
einen Exzenterhebel auf, der einen im Maschinengehäuse 11 schwenkbar
gelagerten zentrischen Teil 41 und einen exzentrischen
Zapfen 42 daran aufweist, der in eine Öffnung 43, z.B. eine
Schlaufe, an einem Ende des als Bremsband gestalteten Bremsgliedes 36 eingreift.
Am zentrischen Teil 41 greift eine außerhalb des Maschinengehäuses 11 befindliche
Handhabe 44 zur Schwenkbetätigung an. Diese Betätigungseinrichtung 37 in
Form des erläuterten
Exzenterhebels ist so gestaltet, daß ein Spannen des als Bremsband ausgebildeten
Bremsgliedes 36 mittels einer Schwenkung des zentrischen
Teils 41 um. einen Umfangswinkel von etwa 180° erfolgt.
Die gespannte Stellung und damit der gegen Drehung blockierte Zustand
des Außenzahnkranzes 32 ist
in 3 gezeigt. Wird die Handhabe 44 im Gegenuhrzeigersinn
um etwa 180° geschwenkt
in die Position gemäß 2, so
wird das Bremsglied 36 in Form des Bremsbandes entspannt,
so daß der
Außenzahnkranz 32 nicht
blockiert ist und daher dessen Drehung um die Achse 17,
die zugleich dessen Mittelachse darstellt, freigegeben ist.
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Bei
einem anderen, nicht gezeigten Ausführungsbeispiel weist die Betätigungseinrichtung 37 einen
das Bremsglied 36 z.B. in Form eines Bremsbandes betätigenden,
insbesondere das Bremsband spannenden, Magneten auf, z.B. einen
steuerbaren Elektromagneten.
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Eine
weitere Besonderheit der Handschleifmaschine 10 liegt darin,
daß der
innere Zahnring 31 des Außenzahnkranzes 32 eine
größere Zähnezahl als
der äußere Zahnring 29 aufweist.
Die Zähnezahldifferenz
kann z.B. 2 betragen. Dies führt
dazu, daß bei
gebremstem Außenzahnkranz 32 sich
der auf dessen innerem Zahnring 31 abwälzende äußere Zahnring 29 pro
180° Exzenterbewegung
um einen Zahn weiter dreht und somit hinsichtlich des mit dem äußeren Zahnring 29 versehenen
Schleiftellers 21 eine Drehzahl dieses beim Abwälzen entsteht.
Die Drehzahl des Schleiftellers 21 beträgt bei einer angenommenen Schwingzahl
von 10 000 z.B. 417 U/min.
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Ist
die Bremseinrichtung 35 in Bremsstellung entsprechend 3 gebracht
und ist der Antriebsmotor 12 eingeschaltet, so wird über diesen
die Arbeitsspindel 13 und die Hülse 16 mitsamt dem
Lüfterrad 24 und
etwaiger, hier nicht besonders dargestellter Ausgleichsmassen rotatorisch
angetrieben, z.B. mit etwa 10 000 U/min. Beim gezeigten Ausführungsbespiel
erfolgt der Antrieb von der Arbeitsspindel 13 direkt auf
die Hülse 16.
Bei einem anderen, nicht gezeigten Ausführungsbeispiel ist statt dessen
noch ein Getriebe dazwischen geschaltet. Aufgrund dieser Antriebsbewegung
wird der Schleifteller 21 so angetrieben, daß zusätzlich zur
Exzenterbewegung eine Rotation um die Exzenterachse 19 geschieht,
woraus eine exzentrische Drehbewegung des Schleiftellers 21 resultiert.
Aufgrund der aktivierten Bremseinrichtung 35 ist der Außenzahnkranz 32 an
einer Drehung gehindert, so daß sich
der äußere Zahnring 29 beim Umlauf
auf dem inneren Zahnring 31 abwälzen kann. In diesem Stadium
erfolgt somit ein Zwangsantrieb des Schleiftellers 21 zusätzlich um
die Exzenterachse 19.
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Wird
nun während
des Betriebes der Handschleifmaschine 10 mittels der Betätigungseinrichtung 37 das
Bremsglied 36 in den nicht bremsenden Zustand gemäß 2 überführt, ist
der Außenzahnkranz 32 frei
um die Achse 17 drehbar aufgrund der Lagerung mittels des
Lagers 34 auf der Hülse 16.
Der Außenzahnkranz 32 kann
sich nun aufgrund der Reibung im Lager 34 mitdrehen. Es
entsteht je nach den Reibungsverhältnissen eine Relativbewegung
des Außenzahnkranzes 32 in
entgegengesetzter Drehrichtung zum Schleifteller 21. Die
Drehzahl des Schleiftellers 21 ist abhängig von der Belastung auf der
Unterlage, d. h. davon, wie fest die Handschleifmaschine 10 mit
dem Schleifteller 21 und einem daran lösbar, z.B. mittels Klettverschluß, befestigten Schleifblatt
gegen ein zu bearbeitendes Werkstück angedrückt wird. Die Drehzahl des
Schleiftellers 21 kann je nach den Gegebenheiten auch Null
werden. In diesem Stadium ergibt sich für die Handschleifmaschine 10 der
Freilaufbetrieb.
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Während des
Betriebs der eingeschalteten Handschleifmaschine 10 kann
von diesem Freilaufbetrieb durch Betätigen der Bremseinrichtung 35 wieder
auf den Zwangsantrieb umgeschaltet werden.
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Die
beschriebene Handschleifmaschine 10 ist einfach, kompakt
und kostengünstig.
Sie ermöglicht
in einfacher Weise durch Hebelbetätigung oder bei einem anderen,
nicht gezeigten Ausführungsbeispiel
durch Betätigung
eines Magneten während
des Betriebs der Maschine eine Umschaltung und einen kontinuierlichen Übergang
von Zwangsmitnahme auf Freilauf. Dadurch, daß der äußere Zahnring 29 an
einem Ringteil des Schleiftellers 21 als damit einstückiges Teil
angespritzt ist, ergibt sich der Vorteil reduzierter Bauteile und
geringer Bauhöhe.
Vorteilhaft ist ferner der geringe Aufwand für die Verwirklichung des Abwälzgetriebes,
bestehend aus äußerem Zahnring 29 und
innerem Zahnring 31.