DE19952108B4 - Exzentertellerschleifmaschine - Google Patents

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Abstract

Exzentertellerschleifmaschine mit einer im Maschinengehäuse (11) gelagerten Arbeitsspindel (13) und einer von dieser zu einer Exzenterbewegung angetriebenen und drehbaren Schleiftellereinheit (15) sowie mit einer zusammen mit der Schleiftellereinheit (15) um die Exzenterachse (19) umlaufenden ringförmigen ersten Wälzfläche (28) eines äußeren Zahnringes (29) einerseits und einer dieser zugeordneten ringförmigen zweiten Wälzfläche (30) eines inneren Zahnringes (31) andererseits, deren Mittelachse koaxial zur zentrischen Achse (17) der Arbeitsspindel (13) verläuft und an der sich die erste Wälzfläche (28) abwälzen kann, wobei die zweite Wälzfläche (30) um ihre Mittelachse drehbar (Lager 34) gelagert ist und dieser eine Bremseinrichtung (35) zugeordnet ist, mittels der eine Drehung der zweiten Wälzfläche (30) um ihre Mittelachse wahlweise unterbindbar bzw. freigebbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Bremseinrichtung (35) ein als Bremsband ausgebildetes, Bremsglied (36) mit einer Bremsfläche (38), mit der dieses flächig zum Blockieren der zweiten Wälzfläche (30) an einer zugeordneten Außenfläche (39) dieser bremsend angreifen kann, und eine...

Description

  • Stand der Technik
  • Die Erfindung geht aus von einer Exzentertellerschleifmaschine nach dem Oberfriff des Anspruchs 1.
  • Bei einer bekannten Exzentertellerschleifmaschine der eingangs genannten Art ( DE 42 33 728 A1 ) befinden sich die erste Wälzfläche in Form eines außen verzahnten Zahnringes und die zweite Wälzfläche in Form eines inneren Zahnringes etwa innerhalb der gleichen Diametralebene. Die zweite Wälzfläche ist im Maschinengehäuse drehbar gelagert. Wird die zweite Wälzfläche nicht an dieser Drehung gehindert, erfolgt kein Drehantrieb der ersten Wälzfläche, da diese sich nicht an der zweiten Wälzfläche abwälzen kann. Dem mit der Innenverzahnung als zweite Wälzfläche versehenen Zahnring ist als Bremseinrichtung zur Festlegung dieses Zahnringes ein Arretierstab zugeordnet, der zur Arretierung in eine Rastausnehmung dieses Zahnringes formschlüssig eingreifen kann. In dieser Funktionsstellung bei undrehbar arretiertem Zahnring kann sich die erste Wälzfläche des mit der Schleiftellereinheit umlaufenden äußeren Zahnringes beim Umlauf des Schleiftellers an der zweiten Wälzfläche abwälzen, so daß nun der Exzenterbewegung des Schleiftellers eine diesen um dessen Exzentererachse drehende Bewegung überlagert ist. Dies führt dazu, daß bei in Funktionsstellung befindlicher zweiter Wälzfläche ein erhöhter Werkstückabrieb erzielbar ist. Der die Bremseinrichtung bildende Arretierstab ist hier in radialer Richtung in die Arretierstellung bzw. aus dieser heraus verstellbar. Bei einer anderen bekannten Exzentertellerschleifmaschine ( DE 693 13 355 T2 ) ist ebenfalls der die zweite Wälzfläche bildende, innenverzahnte Zahnring im Maschinengehäuse drehbar gehalten. Die Bremseinrichtung weist einen zur Achse des Maschinengehäuses parallel verstellbaren Anschlagstift auf, der zur Herbeiführung der Funktionsstellung und drehfesten Arretierung des Zahnringes mittels manueller Verstellung von oben her formschlüssig in Eingriff mit entsprechenden Ausnehmungen des innenverzahnten Zahnringes bewegbar ist.
  • Ferner ist eine Exzentertellerschleifmaschine bekannt ( EP 0 254 850 A2 , DE 37 42 531 A1 ), bei der die erste Wälzfläche als äußerer Zahnring ausgebildet ist, der mit dem angetriebenen Schleiftel ler um dessen Achse umläuft, und bei der die zweite Wälzfläche aus einem inneren Zahnring an einem Außenzahnkranz gebildet ist, der in Bezug auf das Maschinengehäuse undrehbar gehalten ist und axial mittels einer äußeren Betätigungseinrichtung zwischen einer unwirksamen Stellung und einer mit der ersten Wälzfläche zusammenwirkenden Funktionsstellung verstellbar ist. In der unwirksamen Stellung befindet sich die zweite Walzfläche außer Eingriff mit der ersten Wälzfläche. In der Funktionsstellung dagegen verläuft die zweite Wälzfläche etwa in der gleichen Diametralebene wie die erste Wälzfläche, so daß sich die erste Wälzfläche beim Umlauf des Schleiftellers an der zweiten Wälzfläche abwälzen kann, so daß der Exzenterbewegung des Schleiftellers eine diesen um dessen Exzenterachse drehende Bewegung überlagert ist. Dies führt dazu, daß bei in Funktionsstellung befindlicher zweiter Wälzfläche ein erhöhter Werkstückabrieb erzielbar ist.
  • Bei sämtlichen bekannten Exzentertellermaschinen der vorgenannten Art ist jeweils nachteilig, daß die Umstellung zwischen Leerlauf und Zwangsantrieb nicht während des Betriebes dieser Handschleifmaschine möglich ist. So können beim Einschieben des Arretierstabes in Rastausnehmungen letztere sowie der Arretierstab Schaden nehmen. Bei einer axialen Relativschiebung zwischen der ersten und der zweiten Wälzfläche können sich an den Zähnen beider Wälzflächen Schäden ergeben. Nachteilig ist außerdem eine durch die Anordnung dieser Wälzflächen bedingte relativ große Bauhöhe der Schleifmaschine. Bei Schleifmaschinen, die mit einem von Hand verstellbaren Verstellmechanismus zum Verstellung des Arretierstabes versehen sind, ist die Verstelleinrichtung einschließlich Arretierstab aufwendig, wobei nachteilig außerdem ist, daß bei dem die zweite Wälzfläche aufweisenden Zahnring entsprechende Rastausnehmungen, z.B. Zähne, vorgesehen werden müssen, deren Herstellung aufwendig ist.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Exzentertellerschleifmaschine genannter Art zu schaffen, bei der eine Umschaltung zwischen Freilauf und Zwangsmitnahme während des Betriebs der Handschleifmaschine ohne die Gefahr einer Beschädigung möglich ist und sich eine reduzierte Bauhöhe bei geringem getrieblichen Aufwand ergibt.
  • Die Aufgabe ist bei einer Exzentertellerschleifmaschine gemäß der Erfindung durch die Merkmale im Anspruch 1 gelöst.
  • Eine solche Handschleifmaschine ist einfach, kompakt und kostengünstig. Sie ermöglicht in einfacher Weise während des Betriebs der Maschine eine Umschaltung und einen kontinuierlichen Übergang von Zwangsmitnahme auf Freilauf. Von Vorteil ist ferner der geringe Aufwand für die Verwirklichung des die beiden Wälzflächen aufweisenden Abwälzgetriebes und der Bremseinrichtung in Form eines einfachen und einfach zu betätigenden Bremsbandes.
  • Durch die in den weiteren Ansprüchen aufgeführten Maßnahmen sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen der im Anspruch 1 angegebenen Exzentertellerschleifmaschine möglich.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform weist die Betätigungseinrichtung der Bremseinrichtung einen das Bremsglied betätigenden, z.B. handbetätigbaren, Exzenterhebel mit einem auf das Bremsglied wirkenden Exzenter auf.
  • Hierbei kann der Exzenterhebel schwenkbar im Maschinengehäuse gelagert sein und als Exzenter einen exzentrischen Zapfen aufweisen, der in eine Öffnung, z.B. in eine Schlaufe, am Ende des Bremsgliedes, insbesondere eines Bremsbandes, das die äußere Umfangsfläche des Außenzahnkranzes umschlingt, eingreift.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist der Exzenterhebel eine außerhalb des Maschinengehäuses befindliche Handhabe zur Schwenkbetätigung auf. Vorteilhaft kann es dabei sein, daß der Exzenterhebel derart gestaltet ist, daß ein Spannen des Bremsbandes mittels einer Schwenkung um einen Umfangswinkel von etwa 180° erfolgt. Die Handhabe des Exzenterhebels kann somit leicht zwischen zwei Positionen bei Durchlaufen eines Umfangswinkels von 180° geschwenkt werden und damit die Umstellung zwischen Zwangsantrieb und Freilauf auch während des Betriebes der Handschleifmaschine vorgenommen werden.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist der äußere Zahnring Teil, insbesondere einstückiger Teil, der Schleiftellereinheit, z.B. einstückiger Bestandteil des Schleiftellers selbst, an dem der äußere Zahnring angespritzt ist. Dies ist besonders einfach und kostengünstig und trägt zu einer Reduzierung der Bauhöhe zusätzlich bei.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist der innere Zahnring des Außenzahnkranzes eine größere Zähnezahl als der äußere Zahnring auf. Die Zähnezahldifferenz kann z.B. 2 betragen. Hierdurch wird erreicht, daß in der Einstellung Zwangsantrieb der Schleifteller mit einer dadurch vorgegebenen Drehzahl angetrieben wird. Beträgt z.B. die Schwingzahl 10 000, so ergibt sich bei einer Zähnezahldifferenz von 2 im Zwangsantrieb eine Schleiftellerdrehzahl von 417 U/min.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist die Schleiftellereinheit eine mit der Arbeitsspindel gekuppelte, insbesondere drehfest verbundene, Hülse mit einem z.B. endseitigen Exzenterzapfen und einen auf letzterem mittels eines Lagers gehaltenen Schleifteller auf, der z.B, mittels einer Schraube lösbar mit dem Exzenterzapfen verbunden ist.
  • Vorteilhaft kann es ferner sein, wenn der Außenzahnkranz einen entlang der Mittelachse in axialem Abstand vom inneren Zahnring befindlichen Lagerring aufweist und mit dem Lagerring mittels eines Lagers in Bezug auf das Maschinengehäuse, insbesondere in Bezug auf die zur Achse der Arbeitsspindel koaxiale Hülse, drehbar gelagert ist. Das Lager kann z.B. auf die Hülse aufgepreßt sein, wobei der Außenzahnkranz mit seinem Lagerring auf den Außenring des Lagers aufgepreßt ist.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist auf der Hülse ein Lüfterrad einer inneren Staubabsaugung befestigt. Alternativ dazu kann das Lüfterrad auch unmittelbar drehfest auf der Arbeitsspindel sitzen und eine in Bezug auf die Spindelachse exzentrische Hülse aufweisen, in der mittels eines Lagers eine zylindrische Hülse zur endseitigen Halterung des Schleiftellers drehbar gelagert ist.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist die Hülse mit endseitigem Exzenterzapfen aus einem Sinterteil gebildet und damit besonders kostengünstig gestaltet. Von Vorteil kann es ferner sein, wenn der Außenzahnkranz aus einem Leichtmetall- oder Zinkdruckgußteil gebildet ist, wodurch ebenfalls eine kostengünstige Gestaltung verwirklicht ist.
  • Bei einer anderen vorteilhaften Ausführungsform ist der Schleifteller mit dem damit einstückigen, die erste Wälzfläche bildenden äußeren Zahnring aus einem einstückigen Kunststoffspritzteil gebildet, wodurch eine weitere Kostenreduzierung und Vereinfachung erreicht ist.
  • Zeichnung
  • Die Erfindung ist anhand eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels im folgenden näher beschrieben. Es zeigen:
  • 1 einen schematischen Schnitt einer Handschleifmaschine,
  • 2 eine schematische Draufsicht von Teilen einer Bremseinrichtung der Handschleifmaschine in der Ebene II-II in 1,
  • 3 einen schematischen, teilweisen Schnitt entlang der Linie III-III in 1,
  • 4 eine schematische Unteransicht von Teilen der Handschleifmaschine in Pfeilrichtung IV in 1 ohne Schleifteller.
  • Beschreibung des Ausführungsbeispiels
  • In 1 ist schematisch eine motorgetriebene Handschleifmaschine 10 gezeigt, die hier als Exzentertellerschleifmaschine ausgebildet ist. Die Handschleifmaschine 10 weist ein insgesamt mit 11 bezeichnetes Maschinengehäuse auf, das einen elektrischen Antriebsmotor 12 mit Arbeitsspindel 13 enthält, die mittels eines Lagers 14 z.B. in Form eines Kugellagers im Maschinengehäuse 11 gelagert ist. Mit der Arbeitsspindel 13 ist eine allgemein mit 15 bezeichnete Schleiftellereinheit drehfest verbunden, die mittels der Arbeitsspindel 13 zu einer Exzenterbewegung angetrieben ist und drehbar ist. Die Schleiftellereinheit 15 weist eine Hülse 16 auf, die mit der Arbeitsspindel 13 drehfest und axial verbunden ist. Die Hülse 16 erstreckt sich koaxial zur Achse 17 der Arbeitsspindel 13 und weist z.B. am in 1 unteren Ende einen Exzenterzapfen 18 auf, dessen Exzenterachse 19 mit Exzentrizität e zur Achse 17 und parallel zu dieser verläuft. Auf dem Exzenterzapfen 18 ist mittels eines Lagers 20, z.B. eines Kugellagers, ein Schleifteller 21 drehbar gelagert. Der Schleifteller 21 ist mittels einer zur Exzenterachse 19 koaxialen Schraube 22, die in den Exzenterzapfen 18 eingeschraubt ist, drehfest und axial fest mit der Hülse 16 und dem Exzenterzapfen 19 verbunden und kann durch Lösen der Schraube 22 abgelöst werden. Zwischen dem Maschinengehäuse 11 und der in 1 oberen Seite des Schleiftellers 21 befindet sich eine den Zwischenraum abdichtende Manschette 23. Die Handschleifmaschine 10 ist mit einer inneren Staubabsaugung ausgestattet, zu der ein Lüfterrad 24 gehört, das drehfest auf der Hülse 16 gehalten ist. Das Lüfterrad 24 befindet sich in einer Kammer 25, an die ein Staubabsaugkanal 26 angeschlossen ist. Der Schleifteller 21 ist mit Kanälen und/oder Durchbrechnungen 27 für die innere Staubabsaugung versehen.
  • Die Handschleifmaschine 10 weist eine zusammen mit der Schleiftellereinheit 15 um die Exzenterachse 19 umlaufende ringförmige erste Wälzfläche 28 auf, die hier als äußerer Zahnring 29 ausgebildet ist. Dieser äußere Zahnring 29 kann bei einem nicht gezeigten Ausführungsbeispiel ein eigenständiges Bauteil, z.B. Zahnrad, darstellen, das drehfest mit der Hülse 16 verbunden ist. Beim gezeigten Ausführungsbeispiel ist der äußere Zahnring 29 in besonders einfacher Weise Teil, insbesondere einstückiger Teil, der Schleiftellereinheit 15, und hierbei insbesondere des Schleiftellers 21, der in dieser einstückigen Gestaltung mit Vorteil aus einem Kunststoffspritzteil gebildet ist. Der ersten Wälzfläche 28, insbesondere dem äußeren Zahnring 29, ist eine ringförmige zweite Wälzfläche 30 zugeordnet, die die erste Wälzfläche 28 umringt und deren Mittelachse koaxial zur zentrischen Achse 17 der Arbeitsspindel 13 verläuft. An der zweiten Wälzfläche 3O kann sich die erste Wälzfläche 28 bei eingeschaltetem Antriebsmotor 12 abwälzen. Die zweite Wälzfläche 30 ist mit Vorzug als innerer Zahnring 31 eines Außenzahnkranzes 32 ausgebildet. Die zweite Wälzfläche 30, insbesondere der diese tragende Außenzahnkranz 32, ist um die Achse 17 drehbar gelagert. Beim gezeigten Ausführungsbeispiel weist der Außenzahnkranz 32 einen entlang der Achse 17 in axialem Abstand vom inneren Zahnring 31 angeordneten Lagerring 33 kleineren Durchmessers auf, über den der Außenzahnkranz 32 mittels eines Lagers 34, z.B. eines Kugellagers, auf der Hülse 16 relativ zu dieser drehbar gelagert ist. Der Innenring des Lagers 34 ist drehfest mit der Hülse 16 verbunden, während der Außenring des Lagers 34 drehfest mit dem Lagerring 33 und damit mit dem Außenkranz 32 verbunden ist.
  • Der zweiten Wälzfläche 30 ist eine allgemein mit 35 bezeichnete Bremseinrichtung zugeordnet, mittels der eine Drehung der zweiten Wälzfläche 30 um ihre Mittelachse, d.h. um die Achse 17, wahlweise unterbindbar bzw. freigebbar ist. Dabei ist die Anordnung so getroffen, daß die Drehbarkeit der zweiten Wälzfläche 30, insbesondere des Außenzahnkranzes 32, mittels der Bremseinrichtung 35 während des Maschinenbetriebes unterbindbar bzw. freigebbar ist.
  • Der Außenzahnkranz 32 ist als einstückiges Bauteil gestaltet und besteht mit Vorteil aus einem Leichtmetalldruckgußteil. Die Hülse 16 mit endseitigem Exzenterzapfen 18 ist mit Vorteil aus einem Sinterteil gebildet.
  • Beim gezeigten Ausführungsbeispiel ist das Lüfterrad 24 als Teil der inneren Staubabsaugung auf der Hülse 16 drehfest angeordnet. Bei einem anderen, nicht gezeigten Ausführungsbeispiel statt dessen ist das Lüfterrad an einer Lüfterhülse ausgebildet, die drehfest auf der Arbeitsspindel 13 angeordnet ist und die eine zur Achse 17 exzentrische Innenhülse aufweist, in der mittels eines zur Exzenterachse 19 koaxialen Lagers eine zylindrische Hülse ähnlich der Hülse 16 drehbar und axial fest gehalten ist, an der endseitig der Schleifteller 21 mittels der Schraube 22 lösbar befestigt ist.
  • Die Bremseinrichtung 35 weist ein auf die zweite Wälzfläche 30 bremsend einwirkendes Bremsglied 36 und eine Betätigungseinrichtung 37 zum Betätigen des Bremsgliedes 36 auf. Das Bremsglied 36 ist mit einer Bremsfläche 38 versehen, mit der das Bremsglied 36 flächig zum Drehblockieren der zweiten Wälzfläche 30 an einer zugeordneten Fläche 39 der zweiten Wälzfläche 30 angreifen kann, wobei diese Fläche 39 insbesondere als Außenfläche des Außenzahnkranzes 32 ausgebildet ist. Die zweite Wälzfläche 30 verläuft außen und umringt die erste Wälzfläche 28, wobei sich beide im wesentlichen innerhalb einer gemeinsamen, zur Achse 17 der Arbeitsspindel 13 diametralen Ebene erstrecken. Die als Außenfläche gestaltete Fläche 39 der zweiten Wälzfläche 30 besteht insbesondere aus der äußeren Umfangsfläche 40 des Außenzahnkranzes 32.
  • Das Bremsglied 36 besteht ganz allgemein aus einem solchen Bremsteil, der mit seiner als Bremsfläche 38 ausgebildeten Innenseite an der zugeordnetne Fläche 39 der zweiten Wälzfläche 30, insbesondere an der äußeren Umfangsfläche 40 des Außenzahnkranzes 32, zur Drehblockierung anliegen kann. In besonders einfacher Gestaltung besteht das Bremsglied 36 aus einem Bremsband, das die äußere Umfangsfläche 40 des Außenzahnkranzes 32 umschlingt und zur Drehblockierung gegen die äußere Umfangsfläche 40 gespannt werden kann.
  • Die Betätigungseinrichtung 37 weist einen Exzenterhebel auf, der einen im Maschinengehäuse 11 schwenkbar gelagerten zentrischen Teil 41 und einen exzentrischen Zapfen 42 daran aufweist, der in eine Öffnung 43, z.B. eine Schlaufe, an einem Ende des als Bremsband gestalteten Bremsgliedes 36 eingreift. Am zentrischen Teil 41 greift eine außerhalb des Maschinengehäuses 11 befindliche Handhabe 44 zur Schwenkbetätigung an. Diese Betätigungseinrichtung 37 in Form des erläuterten Exzenterhebels ist so gestaltet, daß ein Spannen des als Bremsband ausgebildeten Bremsgliedes 36 mittels einer Schwenkung des zentrischen Teils 41 um. einen Umfangswinkel von etwa 180° erfolgt. Die gespannte Stellung und damit der gegen Drehung blockierte Zustand des Außenzahnkranzes 32 ist in 3 gezeigt. Wird die Handhabe 44 im Gegenuhrzeigersinn um etwa 180° geschwenkt in die Position gemäß 2, so wird das Bremsglied 36 in Form des Bremsbandes entspannt, so daß der Außenzahnkranz 32 nicht blockiert ist und daher dessen Drehung um die Achse 17, die zugleich dessen Mittelachse darstellt, freigegeben ist.
  • Bei einem anderen, nicht gezeigten Ausführungsbeispiel weist die Betätigungseinrichtung 37 einen das Bremsglied 36 z.B. in Form eines Bremsbandes betätigenden, insbesondere das Bremsband spannenden, Magneten auf, z.B. einen steuerbaren Elektromagneten.
  • Eine weitere Besonderheit der Handschleifmaschine 10 liegt darin, daß der innere Zahnring 31 des Außenzahnkranzes 32 eine größere Zähnezahl als der äußere Zahnring 29 aufweist. Die Zähnezahldifferenz kann z.B. 2 betragen. Dies führt dazu, daß bei gebremstem Außenzahnkranz 32 sich der auf dessen innerem Zahnring 31 abwälzende äußere Zahnring 29 pro 180° Exzenterbewegung um einen Zahn weiter dreht und somit hinsichtlich des mit dem äußeren Zahnring 29 versehenen Schleiftellers 21 eine Drehzahl dieses beim Abwälzen entsteht. Die Drehzahl des Schleiftellers 21 beträgt bei einer angenommenen Schwingzahl von 10 000 z.B. 417 U/min.
  • Ist die Bremseinrichtung 35 in Bremsstellung entsprechend 3 gebracht und ist der Antriebsmotor 12 eingeschaltet, so wird über diesen die Arbeitsspindel 13 und die Hülse 16 mitsamt dem Lüfterrad 24 und etwaiger, hier nicht besonders dargestellter Ausgleichsmassen rotatorisch angetrieben, z.B. mit etwa 10 000 U/min. Beim gezeigten Ausführungsbespiel erfolgt der Antrieb von der Arbeitsspindel 13 direkt auf die Hülse 16. Bei einem anderen, nicht gezeigten Ausführungsbeispiel ist statt dessen noch ein Getriebe dazwischen geschaltet. Aufgrund dieser Antriebsbewegung wird der Schleifteller 21 so angetrieben, daß zusätzlich zur Exzenterbewegung eine Rotation um die Exzenterachse 19 geschieht, woraus eine exzentrische Drehbewegung des Schleiftellers 21 resultiert. Aufgrund der aktivierten Bremseinrichtung 35 ist der Außenzahnkranz 32 an einer Drehung gehindert, so daß sich der äußere Zahnring 29 beim Umlauf auf dem inneren Zahnring 31 abwälzen kann. In diesem Stadium erfolgt somit ein Zwangsantrieb des Schleiftellers 21 zusätzlich um die Exzenterachse 19.
  • Wird nun während des Betriebes der Handschleifmaschine 10 mittels der Betätigungseinrichtung 37 das Bremsglied 36 in den nicht bremsenden Zustand gemäß 2 überführt, ist der Außenzahnkranz 32 frei um die Achse 17 drehbar aufgrund der Lagerung mittels des Lagers 34 auf der Hülse 16. Der Außenzahnkranz 32 kann sich nun aufgrund der Reibung im Lager 34 mitdrehen. Es entsteht je nach den Reibungsverhältnissen eine Relativbewegung des Außenzahnkranzes 32 in entgegengesetzter Drehrichtung zum Schleifteller 21. Die Drehzahl des Schleiftellers 21 ist abhängig von der Belastung auf der Unterlage, d. h. davon, wie fest die Handschleifmaschine 10 mit dem Schleifteller 21 und einem daran lösbar, z.B. mittels Klettverschluß, befestigten Schleifblatt gegen ein zu bearbeitendes Werkstück angedrückt wird. Die Drehzahl des Schleiftellers 21 kann je nach den Gegebenheiten auch Null werden. In diesem Stadium ergibt sich für die Handschleifmaschine 10 der Freilaufbetrieb.
  • Während des Betriebs der eingeschalteten Handschleifmaschine 10 kann von diesem Freilaufbetrieb durch Betätigen der Bremseinrichtung 35 wieder auf den Zwangsantrieb umgeschaltet werden.
  • Die beschriebene Handschleifmaschine 10 ist einfach, kompakt und kostengünstig. Sie ermöglicht in einfacher Weise durch Hebelbetätigung oder bei einem anderen, nicht gezeigten Ausführungsbeispiel durch Betätigung eines Magneten während des Betriebs der Maschine eine Umschaltung und einen kontinuierlichen Übergang von Zwangsmitnahme auf Freilauf. Dadurch, daß der äußere Zahnring 29 an einem Ringteil des Schleiftellers 21 als damit einstückiges Teil angespritzt ist, ergibt sich der Vorteil reduzierter Bauteile und geringer Bauhöhe. Vorteilhaft ist ferner der geringe Aufwand für die Verwirklichung des Abwälzgetriebes, bestehend aus äußerem Zahnring 29 und innerem Zahnring 31.

Claims (6)

  1. Exzentertellerschleifmaschine mit einer im Maschinengehäuse (11) gelagerten Arbeitsspindel (13) und einer von dieser zu einer Exzenterbewegung angetriebenen und drehbaren Schleiftellereinheit (15) sowie mit einer zusammen mit der Schleiftellereinheit (15) um die Exzenterachse (19) umlaufenden ringförmigen ersten Wälzfläche (28) eines äußeren Zahnringes (29) einerseits und einer dieser zugeordneten ringförmigen zweiten Wälzfläche (30) eines inneren Zahnringes (31) andererseits, deren Mittelachse koaxial zur zentrischen Achse (17) der Arbeitsspindel (13) verläuft und an der sich die erste Wälzfläche (28) abwälzen kann, wobei die zweite Wälzfläche (30) um ihre Mittelachse drehbar (Lager 34) gelagert ist und dieser eine Bremseinrichtung (35) zugeordnet ist, mittels der eine Drehung der zweiten Wälzfläche (30) um ihre Mittelachse wahlweise unterbindbar bzw. freigebbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Bremseinrichtung (35) ein als Bremsband ausgebildetes, Bremsglied (36) mit einer Bremsfläche (38), mit der dieses flächig zum Blockieren der zweiten Wälzfläche (30) an einer zugeordneten Außenfläche (39) dieser bremsend angreifen kann, und eine Betätigungseinrichtung (37) zum Spannen und Lösen des Bremsgliedes (36) aufweist.
  2. Exzentertellerschleifmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehbarkeit der zweiten Wälzfläche (30) mittels der Bremseinrichtung (35) während des Maschinenbetriebes unterbindbar und/oder freigebbar ist.
  3. Exzentellerschleifmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenfläche (39) die erste Wälzfläche (28) umringt und daß sich beide Wälzflächen (28, 30) im wesentlichen innerhalb einer gemeinsamen, zur Achse (17) der Arbeitsspindel (13) diametralen Ebene erstrecken.
  4. Exzentertellerschleifmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenfläche (39) von der äußeren Umfangsfläche (40) eines Außenzahnkranzes (32) gebildet ist.
  5. Exzentertellerschleifmaschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Bremsfläche (38) von der Innenfläche des Bremsbandes gebildet ist, die an der äußeren Umfangsfläche (40) des Außenzahnkranzes (32) zur Drehblockierung anliegen kann.
  6. Exzentertellerschleifmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungseinrichtung (37) einen das Bremsglied (36) betätigenden, insbesondere das Bremsband spannenden, Magneten, insbesondere einen steuerbaren Elektromagneten, oder einen, insbesondere handbetätigbaren, Exzenterhebel mit einem auf das Bremsglied (36) wirkenden Exzenter (42) aufweist.
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