DE19948336C2 - Anordnung zum Ankoppeln eines Treibers an eine Ankoppelstelle der Ossikelkette - Google Patents

Anordnung zum Ankoppeln eines Treibers an eine Ankoppelstelle der Ossikelkette

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Description

Die Erfindung betrifft eine implantierbare Anordnung zum mechanischen Ankoppeln eines zu mechanischen Schwingungen anregbaren ausgangsseitigen Treiberteils eines aktiven oder passiven Hörsystems an eine vorgewählte Ankoppelstelle an der Ossikel­ kette, der Steigbügelfußplatte oder einer das runde Fenster oder ein artifizielles Fenster in der Cochlea, im Vestibulum oder im Labyrinth (Gleichgewichtsorgan) abschließenden Membran über eine Koppelanordnung, die eine vom Treiberteil in mechanische Schwin­ gungen versetzbare Koppelstange sowie ein mit der vorgewählten Ankoppelstelle in Verbindung bringbares Koppelelement aufweist, wobei die Koppelstange und das Kop­ pelelement über wenigstens eine Kupplung miteinander verbunden sind und zumindest ein im implantierten Zustand an der Ankoppelstelle anliegender Abschnitt des Koppel­ elements zur verlustarmen, d. h. im Wesentlichen schallharten, Schwingungseinleitung in die Ankoppelstelle ausgelegt ist.
Es sind teil- oder vollimplantierbare aktive Hörsysteme für eine direkte mechanische Stimula­ tion bekannt. Bei solchen Hörsystemen wird das Schallsignal mit einem Sensor (Mikrofon) in ein elektrisches Signal umgewandelt und in einer elektronischen Signalverarbeitungsstufe verstärkt; dieses verstärkte elektrische Signal wird einem implantierten elektromechanischen Wandler zugeführt, dessen ausgangsseitige mechanische Schwingungen unmittelbar, also mit direktem mechanischen Kontakt, dem Mittel- beziehungsweise Innenohr zugeführt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob eine reine Innenohrschwerhörigkeit bei vollständig intaktem Mittelohr oder eine kombinierte Schwerhörigkeit (Mittel- und Innenohr geschädigt) rehabili­ tiert werden soll. Daher sind in der jüngeren wissenschaftlichen und Patent-Literatur implan­ tierbare elektromechanische Wandler sowie Verfahren zur direkten Ankopplung der mechani­ schen Wandlerschwingungen an das intakte Mittelohr beziehungsweise das Innenohr zur Rehabilitation einer reinen Innenohrschwerhörigkeit sowie auch an verbleibende Ossikel des Mittelohres bei artifiziell oder pathologisch verändertem Mittelohr zur Versorgung einer Schalleitungsschwerhörigkeit sowie deren Kombinationen beschrieben worden.
Als elektromechanisches Wandlerverfahren kommen grundsätzlich alle physikalischen Wandlungsprinzipien in Frage wie elektromagnetisch, elektrodynamisch, magnetostriktiv, dielektrisch und piezoelektrisch. Verschiedene Forschungsgruppen haben sich in den letzten Jahren im wesentlichen auf zwei dieser Verfahren konzentriert: elektromagnetisch und piezo­ elektrisch. Eine Übersicht über diese Wandlervarianten findet sich bei Zenner und Leysieffer (HNO 1997 Vol. 45, 749-774).
Beim piezoelektrischen Verfahren ist eine mechanisch direkte Kopplung der ausgangsseitigen Wandlerschwingungen an die Mittelohrossikel oder direkt an das ovale Fenster notwendig. Beim elektromagnetischen Prinzip kann die Kraftkopplung einerseits über einen Luftspalt erfolgen ("kontaklos"), das heißt, nur ein Permanentmagnet wird durch dauerhafte Fixation in direkten mechanischen Kontakt mit einem Mittelohrossikel gebracht. Andererseits besteht die Möglichkeit, den Wandler vollständig in einem Gehäuse zu realisieren (wobei Spule und Magnet mit kleinstmöglichem Luftspalt gekoppelt sind) und die ausgangsseitigen Schwingun­ gen über ein mechanisch steifes Koppelelement mit direktem Kontakt auf die Mittelohrossikel zu übertragen (Leysieffer et al. 1997 (HNO 1997, Vol. 45, pp. 792-800).
Die ältere nicht vorveröffentlichte DE 199 35 029 A1 beschreibt eine implantierbare Anordnung zum mechanischen Ankoppeln eines zu mechanischen Schwingungen anregbaren aus­ gangsseitigen Treiberteils eines aktiven oder passiven Hörsystems an eine vorgewählte Ankoppelstelle an der Ossikelkette, der Steigbügelfußplatte oder einer das runde Fenster oder ein artifizielles Fenster in der Cochlea, im Vestibulum oder im Labyrinth (Gleichge­ wichtsorgan) abschließenden Membran über eine Koppelanordnung, die ein mit der vor­ gewählten Ankoppelstelle in Verbindung bringbares Koppelelement aufweist. Ein im implantierten Zustand an der Ankoppelstelle anliegendes Dämpfungsglied mit entropie­ elastischen Eigenschaften führt zu einer schallweichen Ankopplung und Verminderung des Risikos einer Beschädigung der natürlichen Strukturen im Bereich der Ankoppelstelle während und nach der Implantation.
Aus der WO 99/08475 A2 ist ein aktives Hörsystem bekannt, bei dem ein kapazitiver Sensor Schwingungen des Malleus in ein elektrisches Signal umwandelt, welches nach Durchlaufen einer elektronischen Schaltung in einen Stimulator eingespeist wird, der seinerseits das Innen­ ohr mechanisch oder elektrisch stimuliert. Der kapazitive Sensor umfasst eine erste Elektrode, die mit dem Malleus über eine Kugelgelenkkupplung schwenkbar gekoppelt ist sowie eine zweite am Mastoid entweder starr oder ebenfalls mittels einer Kugelgelenkkupplung schwenkbar festgelegte Elektrode. Die Kugelgelenkkupplung ist dabei so ausgelegt, dass die beiden Elektroden sich mit Bezug aufeinander frei ausrichten können, selbst wenn die Schwingungsrichtung des Malleus sich beispielsweise als Funktion der Frequenz ändert.
Aus der US 5,954,628 ist ein implantierbares Hörsystem bekannt, welches anstelle des Amboß in die Ossikelkette eingesetzt wird. Dabei ist ein kapazitiver Schwingungsaufnehmer vorgesehen, dessen elektrische Signale von einer entsprechenden Einheit aufbereitet und einem elektromechanischen Wandler zugeführt werden, welcher in nicht näher beschriebener Weise an den Stapes angekoppelt ist, um diesen zu Schwingungen anzuregen. Der kapazitive Schwingungsaufnehmer umfaßt eine erste Elektrode, die stabförmig ausgebildet ist und an ihrem einen Ende mittels eines Kugelgelenks schwenkbar an dem Malleus angebracht ist. Das freie Ende der ersten Elektrode ist in Längsrichtung verschiebbar in einer mit einem Dielektrikum ausgekleideten Ausnehmung einer zweiten Elektrode aufgenommen. Die zweite Elektrode ist am Mastoid befestigt. Schwingen des Malleus führen zu entsprechenden Verschiebeschwingungen der ersten Elektrode im Dielektrikum der zweiten Elektrode, wodurch ein der dadurch verursachten Kapazitätsänderung entsprechendes elektrisches Signal erzeugt wird.
Aus der JP-A-11196498 ist ein am Ohr getragenes Hörgerät bekannt, welches mittels eines Kugelgelenks mit einem ohrringähnlichen Dekorationsteil verbunden ist, um das Hörgerät von außen zu verdecken.
Eine Anordnung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 ist in der DE 197 38 587 C1 beschrieben, bei der die erste Kupplungshälfte im Wesentlichen stabförmig und die zweite Kupplungshälfte etwa hülsenförmig ausgebildet ist, wobei durch Verschieben und/oder Verdrehen der beiden Kupplungshälften die Relativlage von Koppelstange und Koppelelement am Implantationsort in situ einstellbar ist. Die beiden Bauteile werden in der eingestellten Relativlage zuverlässig und langzeitstabil fixiert, indem mittels eines Crimpwerkzeugs eine Crimpkraft auf die hülsenförmige zweite Kupplungshälfte aufge­ bracht wird, wodurch sich diese plastisch kaltverformt, wohingegen die stabförmige erste Kupplungshälfte unter der wirkenden Crimpkraft keiner plastischen Kaltverformung unterzogen wird.
Neben den erläuterten aktiven Hörsystemen sind auch passive Hörsysteme in Form von Pro­ thesen als Totalersatz (TORP = total ossicular replacement prosthesis) oder als Teilersatz (PORP = partial ossicular replacement prosthesis) für die Ossikelkette bekannt (D. I. Bojrab et al. "Ossiculoplasty with composite prostheses" in Otolaryngologic Clinics of North Ame­ rica, Vol. 27, No. 4, 1994, pp. 759-776). Bei solchen passiven Systemen bildet das Trom­ melfell selbst oder ein Bereich des noch intakten, dem Trommelfell zugewandten "Rests" der Ossikelkette das ausgangsseitige Treiberteil. So ist in der US 5 370 689 eine passive Mit­ telohrprothese als Stapesersatz offenbart, welche einen länglichen Stababschnitt umfasst, dessen eines Ende mit der Stapesfußplatte verbunden ist. Am anderen Ende des Stabab­ schnitts ist ein offener Ring angeformt, der über das freie Ende des langen Ambossfort­ satzes geschoben wird. Die Bewegung des vom langen Ambossfortsatz angetriebenen Stapesersatzes wird mittels einer Zuvorrichtung modifiziert, an welcher der Stapesmus­ kel angreift. Zu diesem Zweck ist die Zugvorrichtung auf den Stababschnitt aufgescho­ ben, wobei die Passung zwischen dem Stababschnitt und der Innenfläche der Zugvor­ richtung so gewählt ist, dass beide Teile während der Implantation relativ zueinander bewegt werden können, wohingegen eine unerwünschte axiale oder rotatorische Bewe­ gung der Zugvorrichtung nach der Implantation ausgeschlossen ist.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Anordnung der eingangs genannten Art zu schaffen, die es erlaubt, die Relativlage der beiden Kupplungshälften der Kupplung am Implantationsort in situ möglichst feinfühlig in vielen Freiheitsgraden einzustel­ len, wobei die eingestellte Relativlage nach der Implantation auf einfache Weise zuverlässig und langzeitstabil aufrechterhalten bleibt.
Diese Aufgabe wird in erfindungsgemäßer Weise durch eine Anordnung gemäß Anspruch 1 gelöst.
Die erfindungsgemäße Anordnung sorgt auf besonders einfache und gleichwohl zuverläs­ sige Weise dafür, dass die beiden Kupplungshälften während der Implantation in eine gewünschte Relativlage gebracht werden können, wobei dennoch nach der Implantation die von dem Treiberteil ausgehenden, in die erste oder zweite Kupplungshälfte eingeleiteten mechanischen Schwingungen im Wesentlichen starr auf die jeweils andere Kupp­ lungshälfte übertragen werden, ohne dass es hierfür irgendeines zusätzlichen Arbeits­ schritts bedarf. Ausgehend von den vorgegebenen, bekannten dynamischen Kräften, die im implantierten Zustand von der Kupplung übertragen werden müssen, und den höheren Kräften, die im Zuge der Implantation vom Operateur typischerweise aufgebracht wer­ den, wählt man die die Eigenschaften der Paarung der beiden Kupplungshälften wesent­ lich beeinflussenden Parameter wie Werkstoff, Oberflächenrauheit (Mikrogeometrie) und Passung (Makrogeometrie) dergestalt, dass insbesondere der Stick-Slip-Effekt und die Reibungskräfte zwischen den Kupplungshälften bei den als Zweites genannten Kräften ein problemloses statisch reversibles Verstellen der Kupplung während der Implantation ermöglichen, wohingegen die Kupplung bei den zuerst genannten dynamischen Kräften starr ist.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die Handhabung der Anordnung lässt sich wesentlich vereinfachen, wenn die Kupplung für ein reversibles An- und Abkuppeln ausgelegt ist.
Die zweite Kupplungshälfte der Kupplung kann zumindest zwei Federarme aufweisen, mittels derer die erste Kupplungshälfte wenigstens teilweise umgreifbar ist. Die Feder­ arme, die stoffschlüssig, beispielsweise durch Löten, Schweißen oder dergleichen, verbunden oder aber auch einstückig ausgeführt sein können, sind vorzugsweise nach innen federnd vorgespannt an die erste Kupplungshälfte anlegbar.
Ferner kann die zweite Kupplungshälfte der Kupplung auch etwa glockenförmige Gestalt aufweisen und insbesondere mehrere im Wesentlichen senkrecht zur Umfangsrichtung verlaufende Schlitze umfassen, die sich bis zu einer der ersten Kupplungshälfte zuge­ wandten Stirnseite der zweiten Kupplungshälfte erstrecken. Auf diese Weise lässt sich die erste Kupplungshälfte sicher in der zweiten Kupplungshälfte aufnehmen. Gleichzeitig wird eine ausreichende Flexibilität der zweiten Kupplungshälfte für ein reversibles An- und Abkoppeln geschaffen.
In vorteilhafter weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist eine zweite Kupplung vorgese­ hen, die gegen Reibkräfte reversibel linear und/oder rotatorisch verstellbar, jedoch bei im implantierten Zustand auftretenden dynamischen Kräften im Wesentlichen starr ist, wobei eine erste Kupplungshälfte eine Außenkontur mit mindestens näherungsweise zylindri­ scher, vorzugsweise kreiszylindrischer, Gestalt hat, die in einer zur Außenkontur wenig­ stens teilweise komplementären Innenkontur einer zweiten Kupplungshälfte aufnehmbar ist. Die zweite Kupplung ist vorzugsweise für ein reversibles An- und Abkoppeln ausge­ legt und lässt sich sowohl zwischen der Kupplung, bei der die erste Kupplungshälfte näherungsweise die Gestalt einer Kugelkalotte hat (erste Kupplung), und dem Treiberteil als auch zwischen der ersten Kupplung und der Ankoppelstelle positionieren. Es ist bevorzugt, dass im implantierten Zustand eine Übertragung von dynamischen Kräften zwischen den beiden Kupplungshälften der zweiten Kupplung im Wesentlichen in Rich­ tung der Längsachse der ersten Kupplungshälfte erfolgt.
Ein besonders einfacher Aufbau ergibt sich, wenn die zweite Kupplungshälfte der zwei­ ten Kupplung als Hülse ausgebildet ist. Die Hülse kann wenigstens einen im Wesentli­ chen in ihrer Längsrichtung verlaufenden Schlitz, der sich zumindest über einen Teil der Hülsenlänge erstreckt, aufweisen. Ferner kann sich zur Erhöhung der Flexibilität wenig­ stens ein Schlitz bis zu einer der ersten Kupplungshälfte zugewandten Stirnseite der Hülse erstrecken.
Erstreckt sich ein Schlitz über die gesamte Hülsenlänge, so kann die Wandung im Bereich der beiden Schlitzufer des durchgehenden Schlitzes nach außen weisen und einen Einführabschnitt bilden, in den die erste Kupplungshälfte im Wesentlichen senkrecht zu ihrer Längsachse einführbar ist.
Wenigstens ein Schlitz kann zumindest einseitig in einer die Elastizität der zweiten Kupplungshälfte sowie deren Sicherheit gegen Beschädigung erhöhenden Entla­ stungsöffnung enden, deren Begrenzungslinie die beiden Schlitzufer verbindet, wobei die Entlastungsöffnung quer zur Schlitzrichtung eine Abmessung aufweist, die größer als diejenige des Schlitzes ist.
Die Begrenzungslinie mindestens einer Entlastungsöffnung kann die Schlitzufer bogen­ förmig, vorzugsweise im Wesentlichen kreisbogenförmig, verbinden oder aber in Form eines im Wesentlichen senkrecht zum Schlitz verlaufenden Querschlitzes ausgebildet sein.
Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist wenigstens ein Abschnitt einer Wandung der Hülse der zweiten Kupplung nach innen federnd vorgespannt an die erste Kupplungshälfte anlegbar. Weiterhin können wenigstens zwei Schlitze vorgesehen sein, wobei zumindest ein sich zwischen zwei benachbarten Schlitzen befindender Abschnitt einer Wandung der Hülse nach innen federnd vorgespannt an die erste Kupplungshälfte anlegbar ist. Dabei kann vorgesehen sein, wenigstens zwei benachbarte Schlitze endseitig insbesondere im Wesentlichen U-förmig miteinander zu verbinden, so dass eine federnde Zunge entsteht.
Zur Erleichterung des An- und Abkoppelvorgangs lässt sich die Außenkontur der ersten Kupplungshälfte der zweiten Kupplung im Bereich ihres der zweiten Kupplungshälfte zugewandten Endes mit einem sich in Richtung auf das Ende hin verjüngenden Einführ­ bereich versehen.
Zu diesem Zweck kann auch die Innenkontur der zweiten Kupplungshälfte mindestens einer Kupplung im Bereich ihres der ersten Kupplungshälfte zugewandten Endes mit einem sich in Richtung auf das Ende hin erweiternden Einführbereich versehen sein. Dies gilt sowohl für die erste als auch für die zweite Kupplung.
Mindestens eine erste und/oder eine zweite Kupplungshälfte wenigstens einer Kupplung lassen sich überdies vorteilhaft mit dem zugeordneten Koppelelement oder der zugeord­ neten Koppelstange einstückig verbinden.
Die erfindungsgemäße Anordnung kann Teil eines aktiven, teil- oder vollimplantierbaren Hörsystems sein, bei dem das ausgangsseitige Treiberteil ein schwingfähiges Teil, insbe­ sondere eine schwingfähige Membran, eines elektromechanischen Hörgerätewandlers ist. Die Anordnung nach der Erfindung kann aber auch Teil eines passiven Hörsystems, ins­ besondere einer Teil- oder Voll-Mittelohrprothese, sein, bei dem im implantierten Zustand das Trommelfell als ausgangsseitiges Treiberteil genutzt ist.
Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Anordnung nach der Erfindung werden nachste­ hend anhand der beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 in vergrößertem Maßstab schematisch einen implantierten Hörgeräte­ wandler sowie eine Koppelanordnung mit einer vom Hörgerätewandler angetriebenen Koppelstange und einem Koppelelement, welches letzte­ res zum einen über eine Kupplung mit der Koppelstange verbunden und zum anderen an die Ossikelkette angekoppelt ist;
Fig. 2 in noch größerem Maßstab eine schematische perspektivische Darstel­ lung des Hörgerätewandlers nach Fig. 1, der über eine abgewandelte Koppelanordnung an den Ambosskörper angekoppelt ist;
Fig. 3 eine schematische vergrößerte Ansicht des mit einem Kreis III versehe­ nen Bereichs der Fig. 2;
Fig. 4 und 5 schematische Darstellungen einer Ausführungsform, bei der die Kupp­ lung zwischen der Koppelstange und dem Koppelelement als Kugelge­ lenkkupplung ausgebildet ist;
Fig. 6 eine schematische perspektivische Darstellung eines abgewandelten Koppelelements mit geänderter Kugelgelenkkupplung;
Fig. 7 bis 11 schematische perspektivische Darstellungen von abgewandelten Kop­ pelanordnungen mit zwei Kupplungen, wobei eine erste Kupplung als Kugelgelenkkupplung und eine zweite Kupplung als Steckkupplung ausgebildet ist;
Fig. 12 bis 17 schematische perspektivische Darstellungen weiterer abgewandelter Steckkupplungen; und
Fig. 18 eine schematische perspektivische Darstellung einer erfindungsgemä­ ßen passiven Mittelohrprothese mit Kugelgelenkkupplung.
In Fig. 1 ist ein Teil eines menschlichen Schädelknochens 1 mit dem Gehörgang 2, dem davon durch das Trommelfell 3 abgetrennten Mittelohrraum (Paukenhöhle) 4 und der in der Pau­ kenhöhle befindlichen Ossikelkette 5 dargestellt. Zu der Ossikelkette 5 gehören der Hammer 6, der Amboss 7 mit dem langen Ambossfortsatz 8 sowie der Steigbügel 9 mit der Steigbügelfußplatte 10. In einer artifiziellen Mastoidhöhle 12 ist ein elektromechanischer Hörgeräte­ wandler 13 mittels eines insgesamt mit 14 bezeichneten Positionier- und Fixiersystems fixiert. Der Hörgerätewandler 13 kann beispielsweise als Piezowandler zur vibratorischen Stimu­ lation der Ossikelkette insbesondere in der aus US-A-5 277 694 bekannten Weise aufgebaut sein, und er ist Bestandteil eines mindestens teilimplantierbaren und vorzugsweise vollimplan­ tierbaren Hörgerätes, beispielsweise eines Hörgerätes der aus HNO 1997 Vol. 45, 749-774 bekannten Art.
Zum mechanischen Ankoppeln eines zu mechanischen Schwingungen anregbaren, in Fig. 1 nur schematisch angedeuteten ausgangsseitigen Treiberteils 15 des Hörgerätewandlers 13, insbesondere einer schwingfähigen Membran dieses Wandlers, an eine vorgewählte Ankoppelstelle 16 an der Ossikelkette 5, beispielsweise an den "glatten" Körper des Ambosses 7, von Mastoidseite aus, ist ein Schwingungsübertragungsweg in Form einer biokompatiblen, mechanisch passiven Koppelanordnung 17 vorgesehen. Die Kop­ pelanordnung 17 ist mit dem aktiv schwingfähigen ausgangsseitigen Treiberteil 15 ver­ bunden, und sie liegt im implantierten Zustand mit einem von dem Hörgerätewandler 13 abliegenden Ankoppelende an der Ankoppelstelle 16 an. Wird an den Hörgerätewandler 13 eine elektrische Spannung angelegt, wird die Koppelanordnung 17 mittels des aus­ gangsseitigen Treiberteils 15 zu vibratorischen Schwingungen in Axialrichtung der Kop­ pelanordnung veranlasst. Infolgedessen führen die von einem (nicht dargestellten) ein­ gangsseitigen Wandler (Mikrofon) aufgenommenen und elektrisch gewandelten Audiosi­ gnale nach elektronischer Verstärkung in einem Elektronikmodul des aktiven Hörsystems unmittelbar zu mechanischen Auslenkungen der Koppelanordnung 17. Diese Auslenkun­ gen entsprechen der akustischen Information. Die Auslenkungen der Koppelanordnung 17 werden an die Ossikelkette 5 des Mittelohrs bzw. an den Steigbügel 9, die Steigbü­ gelfußplatte 10 oder eine nicht dargestellte Membran weitergeleitet, die das ovale bezie­ hungsweise runde Fenster oder ein artifizielles Fenster in der Cochlea, im Vestibulum oder im Labyrinth (Gleichgewichtsorgan) abschließt. Die Auslenkungen der Kop­ pelanordnung bewirken so bei entsprechender Auslegung des vorverarbeitenden elektro­ nischen Systems einen audiologischen Verstärkungseffekt.
Die Koppelanordnung 17 weist eine mit dem ausgangsseitigen Treiberteil 15 mechanisch fest verbundene Koppelstange 19 auf, die bei der gezeigten Ausführungsform im Wesentlichen auf ihrer gesamten Länge die Gestalt eines geraden Zylinders hat. Die Koppelstange 19 reicht im implantierten Zustand von der Mastoidhöhle 12 aus bevorzugt durch einen in der hinteren Gehörgangswand 20 befindlichen natürlichen, erforderli­ chenfalls artifiziell erweiterten Knochendurchbruch (Aditus ad antrum) 21 hindurch in die Paukenhöhle 4. Zu der Koppelanordnung 17 gehört ferner ein Koppelelement 22, das mit dem von dem Hörgerätewandler 13 abliegenden Ende der Koppelstange 19 über eine Kupplung 23 verbunden und über ein Ankoppelende an der Ankoppelstelle 16 angekop­ pelt ist.
Die schematisch dargestellte Kupplung 23 umfasst zwei Kupplungshälften, von denen eine erste Kupplungshälfte eine Außenkontur mit mindestens näherungsweise der Gestalt einer Kugelkalotte aufweist, die in einer zur Außenkontur wenigstens teilweise komple­ mentären Innenkontur einer zweiten Kupplungshälfte aufnehmbar ist. Die erste Kupp­ lungshälfte ist am freien Ende der Koppelstange 19 vorzugsweise einstückig angeformt. Dabei ist die Kupplung 23 so ausgebildet, dass sie vom Operateur bei der Implantation gegen Reibkräfte reversibel verschwenk- und drehbar jedoch bei im implantierten Zustand auftretenden dynamischen Kräften im Wesentlichen starr ist. Somit ist eine feinfühlige Anpassung der Relativlage von Koppelstange 19 und Koppelelement 22 an die Gegebenheiten des Implantationsorts in situ möglich, wobei sich die einmal einge­ stellte Relativlage nach der Implantation durch die dann auftretenden dynamischen Kräfte nicht mehr verstellt.
In den Fig. 2 und 3 ist eine Koppelanordnung mit einer Kupplung 34 gezeigt, die als Kugelgelenkkupplung ausgebildet ist und deren erste Kupplungshälfte 36 einen Kugel­ kopf 80 aufweist, der in eine zweite Kupplungshälfte 38 in Form einer Kugelaufnahme 79 eingeführt werden kann. Die Kugelaufnahme 79 besitzt etwa glockenförmige Gestalt mit mehreren Schlitzen 26, die sich von einer der ersten Kupplungshälfte 36 zugewand­ ten Stirnseite 42 aus im Wesentlichen senkrecht zur Umfangsrichtung der Kugelauf­ nahme 79 erstrecken. Auf diese Weise werden Federarme 28 gebildet, die beim An- und Abkuppelvorgang reversibel nach außen federn können, wobei ein sich in Richtung auf die Stirnseite 42 nach außen erweiternder Einführbereich 30 das Ankuppeln des Kugel­ kopfs 80 an der Kugelaufnahme 79 erleichtert.
Während der Kugelkopf 80 einstückig mit der Koppelstange 19 ausgebildet ist, geht die Kugelaufnahme 79 über ein Anschlussstück 25 in ein koppelstangenseitiges Ende 67 eines Koppelelements 68 über. Das Koppelelement 68 ist als zweiarmiger Hebel mit den beiden Armen 76 und 77 ausgebildet, der sich in einem mittleren Bereich an dem kurzen Ambossfortsatz 69 abstützt. Wird das koppelstangenseitige Ende 67 des Arms 76 mittels der Koppelstange 19 zu einer Bewegung entsprechend dem Doppelpfeil 71 veranlasst, schwenkt das Koppelelement 68 um einen von dem kurzen Ambossfortsatz 69 bestimm­ ten Drehpunkt 72. Dadurch wird ein am Arm 77 angeordnetes Ankoppelende 73 des Koppelelements 68, das mit dem langen Ambossfortsatz 8 über eine Federklammer 74 oder dergleichen in Eingriff steht, gemäß dem Doppelpfeil 75 verstellt. Durch entspre­ chende Bemessung der relativen Längen der Arme 76 und 77 des Koppelelements 68 kann ein gewünschtes Hebelverhältnis eingestellt werden. Die Kupplung 34 ist in situ nicht nur dreh- und schwenkbar, sie kann am Implantationsort auch an- und abgekuppelt werden, wodurch sich die Handhabbarkeit der Vorrichtung wesentlich erleichtert. Nach der Implantation wird die eingestellte Relativlage von Koppelstange 19 und Koppelele­ ment 68 durch die auftretenden dynamischen Kräfte nicht mehr verstellt.
Bei einer abgewandelten Ausführungsform gemäß den Fig. 4 und 5 ist eine Kupplung 82 in Form einer Kugelgelenkkupplung vorgesehen, deren erste Kupplungshälfte eine Kugel 103 umfasst, die an einem dem Hörgerätewandler 13 abgewandten Ende einer Koppelstange 19' einstückig mit der letzteren verbunden ist. Als Koppelelement 83 kommt eine federnde Klammer aus zwei bei 125 miteinander verbundenen, vorzugsweise verschweißten, Federarmen 126 und 127 zum Einsatz. Die Federarme 126, 127 bilden einerseits eine zweite Kupplungshälfte in Form einer Kugelaufnahme 121 für die Kugel 103 der Koppelstange 19' sowie andererseits eine Aufnahmeöffnung 86 mit einem aufspreizbaren Durchlass 87 für das Zielossikel 8. Zur Erleichterung des Ankoppelvor­ gangs zwischen den beiden Kupplungshälften der Kupplung 82 ist die Kugelaufnahme 121 mit einem Einführbereich 84 versehen, der sich in Richtung auf eine Stirnseite 90 hin erweitert, wobei der Durchlass 87 für das Zielossikel 8 in einem Ankoppelende 100 des Koppelelements 83 plaziert ist, dessen Stirnseite 122 im Wesentlichen senkrecht zur Stirnseite 90 gelegen ist.
Das Koppelelement 83 kann mittels der Koppelstange 19' durch den Durchbruch 21 in der hinteren Gehörgangswand 20 hindurch in den Mittelohrraum 4 eingeführt und so positioniert werden, dass der aufspreizbare Durchlass 87 mit dem Zielossikel, beispiels­ weise dem langen Ambossfortsatz 8, entsprechend Fig. 4 ausgerichtet ist. Dann wird das Koppelelement 83 niedergedrückt und dadurch in Richtung des Pfeils 133 in Fig. 5 mit Bezug auf die Koppelstange 19' geschwenkt, bis das Zielossikel 8 unter Aufweitung des Durchlasses 87 in der Aufnahmeöffnung 86 liegt. Auf diese Weise wird eine sichere Ankopplung an das Zielossikel erreicht. Im implantierten Zustand führt die Koppelstange 19' Schwingungen im Wesentlichen in Richtung des Doppelpfeils 88 aus, wobei die Kupplung 82 die Schwingungen starr überträgt.
Ein in Fig. 6 dargestelltes Koppelelement 117 umfasst zwei bei 118 verschweißte gewellte Federarme 119, die auf der einen Seite der Verbindungsstelle 118 eine Kugel­ aufnahme 123 für die Kugel 103 der Koppelstange 19' sowie auf der anderen Seite dieser Verbindungsstelle den aufspreizbaren Durchlass 87 und die Aufnahmeöffnung 86 für das Zielossikel bilden. Das Koppelelement 117 lässt sich gegenüber der Koppelstange 19' gemäß der Pfeilgruppe 107 drehen und schwenken und unterscheidet sich vom Koppel­ element 83 nach den Fig. 4 und 5 im Wesentlichen dadurch, dass die Kugelaufnahme 123 als zweite Kupplungshälfte einer Kupplung 114 keinen dem Einführbereich 84 ent­ sprechenden Abschnitt aufweist und demgemäß nicht reversibel an- und abkuppelbar ist. Ferner liegt eine den Durchlass 87 für das Zielossikel aufnehmende Stirnseite 128 im Gegensatz zur Ausführungsform der Fig. 4 und 5 etwa parallel zu einer die zweite Kupplungshälfte mit der Kugelaufnahme 123 begrenzenden Stirnseite 130. Auch die Kupplung 114 überträgt die im implantierten Zustand auftretenden dynamischen Kräfte starr.
Bei einer abgewandelten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Anordnung nach den Fig. 7 und 8 sind eine erste und eine zweite Kupplung in Reihe geschaltet, wobei als erste Kupplung die Kupplung 114 der Fig. 6 eingesetzt ist. Anstelle mit der Koppel­ stange 19' ist die Kugel 103 jedoch mit einem Stiel 142 eines insgesamt mit 164 bezeich­ neten Zwischenelements verbunden, welcher Stiel 142 über einen sich erweiternden Abschnitt 158 an einer Hülse 150 einer zweiten Kupplungshälfte 144 der zweiten Kupp­ lung 146 festgelegt ist. Eine erste Kupplungshälfte 148 der Kupplung 146 wird von einem freien Ende einer Koppelstange 19" gebildet, deren zweites Ende mit dem Hörge­ rätewandler 13 verbunden ist und von diesem in Schwingungen versetzt wird. Um das dem Hörgerätewandler 13 abgewandte freie Ende der Koppelstange 19" leichter in die Hülse 150 der als Steckkupplung ausgelegten zweiten Kupplung 146 einführen zu kön­ nen, ist am freien Ende der Koppelstange 19" ein sich auf das Ende hin verjüngender Einführbereich 162 vorgesehen. Die Hülse 150 weist in ihrer Wandung 160 mehrere, im Wesentlichen in Längsrichtung der Hülse 150 verlaufende Schlitze 152 auf, die etwa gleichmäßig um den Umfang verteilt sind und vor einer Stirnseite 156 am freien Ende der Hülse 150 enden. Zwischen je zwei benachbarten Schlitzen 152 ist ein Steg 154 ausge­ bildet, der bei in die Hülse 150 eingesteckter erster Kupplungshälfte 148 an dieser nach innen vorgespannt mit vorgegebener Anpresskraft anliegt.
Die Reihenschaltung zweier Kupplungen hat insbesondere den Vorteil, dass bei der Implantation die Anordnung durch Lösen der Kupplung 146 zunächst in zwei getrennt zu handhabende Baugruppen unterteilt werden kann, die nach Ankopplung des Koppelele­ ments 117 mittels seiner Aufnahmeöffnung 86 am Zielossikel wieder verbunden werden. Die Kupplung 146 lässt sich vom Operateur reversibel an- und abkuppeln und dabei in situ in Längsrichtung der Hülse 150 verschieben und um die Längsachse der Hülse 150 drehen, wobei die Auslegung der Kupplung 146 so getroffen ist, dass die vom Operateur eingestellte rotatorische sowie translatorische Relativlage der beiden Kupplungshälften 144 und 148 bei den im implantierten Zustand auftretenden dynamischen Kräften stabil aufrechterhalten bleibt, zumindest solange eine vorgegebene Mindesteinführtiefe der ersten Kupplungshälfte 148 in die zweite Kupplungshälfte 144 nicht unterschritten wird. Auch die nachfolgend beschriebenen weiteren Kugelgelenk- und Steckkupplungen sind bei der Implantation gegen Reibkräfte statisch reversibel verstellbar, übertragen jedoch die im implantierten Zustand auftretenden, niedrigeren dynamischen Kräfte starr.
In den Fig. 9 und 10 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Anordnung veranschau­ licht, bei welcher ebenfalls zwei in Reihe geschaltete Kupplungen eingesetzt sind, und zwar eine als Steckkupplung ausgebildete Kupplung 171 und eine Kupplung 173 in Form einer Kugelgelenkkupplung. Ein Zwischenelement 166 unterscheidet sich vom Zwi­ schenelement 164 der Fig. 7 und 8 im Wesentlichen nur dadurch, dass die zweite Kupplungshälfte der Kupplung 171 eine abgewandelte Hülse 168 umfasst, die mit einem einzelnen Schlitz 170 versehen ist, der sich ausgehend von einer Stirnseite 204 am freien Ende der Hülse 168 in Hülsenlängsrichtung erstreckt und in einer im Wesentlichen run­ den Entlastungsöffnung 172 endet, welche die beiden Schlitzufer 174 verbindet. Die Steckkupplung 171 ist so ausgelegt, dass die an der Koppelstange 19" vorgesehene erste Kupplungshälfte 148 in eine Aufnahme 192 der Hülse 168 stets soweit eingeschoben wird, dass das freie Ende der ersten Kupplungshälfte 148 an einem Tiefenanschlag 206 im Inneren der Hülse 168 anstößt. Eine optische Sichtkontrolle des Steckvorgangs ist durch den Schlitz 170 möglich.
Ein Koppelelement 176 ist einteilig ausgebildet und umfasst als zweite Kupplungshälfte der Kupplung 173 eine Kugelaufnahme 184, die von zwei sich gegenüberliegenden Federarmen 186 und 188 gebildet ist, welche sich beide bis zu einer kupplungsseitigen Stirnseite 185 des Koppelelements 176 erstrecken. Zur Erhöhung der Flexibilität des Federarms 188 ist dieser U-förmig in Richtung auf eine Aufnahmeöffnung 182 für das Zielossikel verlängert, wobei ein dem Federarm 189 gegenüberliegender Schenkel 193 über einen Quersteg 191 mit dem Federarm 186 verbunden ist und ein zwischen dem Schenkel 193 und dem Federarm 189 vorgesehener Quersteg 187 so ausgebildet ist, dass seine von der Kugelaufnahme 184 wegweisende Außenfläche gemeinsam mit einer Innenfläche eines Federbügels 180 die Aufnahmeöffnung 182 bildet. Dabei ist der Feder­ bügel 180 an der dem Federarm 186 gegenüberliegenden Seite des Querstegs 191 an demselben angeformt und verläuft zunächst in dünnwandiger Verlängerung des Federbü­ gels 186 etwa parallel zu dem Schenkel 193, um dann in ein bogenförmiges Segment 181 überzugehen. Das freie Ende des Segments 181 endet im Wesentlichen auf gleicher Höhe wie eine Seitenfläche 189 des Federarms 188, so dass das Zielossikel etwa senkrecht mit Bezug auf die Seitenfläche 189 in die am Ankoppelende 178 des Koppelelements 176 vorhandene Aufnahmeöffnung 182 eingeführt wird. Die Seitenfläche 189 ist etwa senk­ recht mit Bezug auf eine die Stirnseite 185 aufnehmende Ebene ausgerichtet. In den Federarmen 186 und 188 ist jeweils ein Durchlass 190 dergestalt eingebracht, dass beide Durchlässe eine gemeinsame Längsachse aufweisen, welche überdies durch den Mittel­ punkt der Kugel 103 verläuft. Auf diese Weise bilden die der Kugel 103 zugewandten Stirnseiten der Durchlässe 190 für die Kugel 103 eine definierte Anlagefläche, die in der Art einer Kugelpfanne ausgeformt sein kann. Das gesamte Koppelement 176 ist vor­ zugsweise aus Titan oder einer Titanlegierung gefertigt.
Fig. 11 gibt eine Anordnung wieder, bei der als Kugelgelenkkupplung die Kupplung 34 gemäß den Fig. 2 und 3 und als Steckkupplung die Kupplung 171 der Fig. 9 und 10 verwendet wird, wobei die zweite Kupplungshälfte 38 der Kupplung 34 mit einem Stiel 194 verbunden ist, dessen freies Ende die erste Kupplungshälfte der Kupplung 171 bil­ det. Im Gegensatz zur Ausführung nach den Fig. 9 und 10 endet der mit der Hülse 168 verbundene Stiel 142 jedoch nicht in der Kugel 103 sondern geht in ein Ankoppelende 202 für das Zielossikel über. Das Ankoppelende 202 umfasst eine Bandschlaufe 198, die eine Aufnahmeöffnung 200 für das Zielossikel bildet und beispielsweise um den langen Ambossfortsatz 8 herumlegbar ist. Für die Hülse 168 und den einstückig angeformten Stiel 142 wird als Werkstoff vorzugsweise Titan oder eine Titanlegierung eingesetzt, wohingegen die Bandschlaufe 198 insbesondere aus Gold oder einer Goldlegierung gefertigt wird.
Eine in Fig. 12 dargestellte Steckkupplung unterscheidet sich von der Kupplung 171 gemäß den Fig. 9 und 10 hauptsächlich dadurch, dass ein in einer Hülse 208 einge­ brachter Schlitz 210 an seinem einer Stirnseite 212 abgewandten Ende nicht in einer run­ den Entlastungsöffnung entsprechend der Entlastungsöffnung 172 der Hülse 168, son­ dern in einem im Wesentlichen senkrecht zu dem Schlitz 210 angebrachten Querschlitz 214 endet.
Weitere abgewandelte Steckkupplungen sind in den Fig. 13 bis 17 wiedergegeben. So wird bei einer Steckkupplung nach Fig. 13 eine an einem freien Ende einer Koppelstange 19''' angeformte erste Kupplungshälfte 217 in Richtung des Pfeils 226 im Wesentlichen senkrecht zu einer Längsachse einer als Hülse 216 ausgebildeten zweiten Kupplungs­ hälfte eingeführt. Zu diesem Zweck ist die Hülse 216 mit einem in Längsrichtung durch­ gehenden Schlitz versehen, wobei eine Wandung 228 der Hülse 216 im Bereich von Schlitzufern 222 zu beiden Seiten des Schlitzes nach außen gewölbt ist, so dass sich ein Einführbereich 224 ergibt, der beim Ankoppeln der ersten Kupplungshälfte 217 mit einer Außenwand derselben wechselwirkt und ein Auffedern der Hülse 216 erleichtert. Die Hülse 216 ist an ihrer dem Schlitz etwa diametral gegenüberliegenden Außenseite mit einem Stiel 218 der Koppelanordnung über Verbindungsstellen 220 verbunden, insbe­ sondere verschweißt oder verlötet.
Auch eine in Fig. 14 gezeigte Steckkupplung umfasst als zweite Kupplungshälfte eine Hülse 230 mit einem durchgehenden Schlitz, wobei jedoch im Unterschied zur Hülse 216 gemäß Fig. 13 ein sich nach außen erweiternder Einführbereich 232 an einer Stirnseite 236 eines freien Endes der Hülse 230 vorgesehen ist und die Wandung der Hülse 230 im Übrigen etwa kreiszylindrische Gestalt hat. Der Ankoppelvorgang der ersten Kupplungs­ hälfte 217 an die Hülse 230 erfolgt im Wesentlichen in Längsrichtung der Hülse, wobei der Einführbereich 232 der Hülse 230 mit einem am freien Ende der ersten Kupplungs­ hälfte 217 ausgebildeten, sich konisch verjüngenden Einführbereich 234 zusammenwirkt und ein Auffedern der Hülse 230 erleichtert.
Die Fig. 15 bis 17 zeigen eine weitere abgewandelte Steckkupplung, die sich von der Kupplung 146 gemäß den Fig. 7 und 8 im Wesentlichen nur durch die Ausgestaltung von Schlitzen 240 in einer Wandung 248 der als Hülse 238 ausgebildeten zweiten Kupplungshälfte unterscheidet. Wie die Schlitze 152 in der Hülse 150 nach den Fig. 7 und 8 verlaufen auch die Schlitze 240 in der Hülse 238 im Wesentlichen in Hülsenlängs­ richtung und enden vor einer Stirnseite 242 der Hülse 238. Insgesamt sind jedoch vier Schlitze 240 dergestalt in der Wandung 248 der Hülse 238 eingebracht, dass je zwei Schlitze 242 enger benachbart und an ihrem der Stirnseite 242 abgewandten Ende über ein im Wesentlichen U-förmiges Schlitzsegment 250 miteinander verbunden sind. Dabei werden zwei sich diametral gegenüberliegende federnde Zungen 244 gebildet, die nach innen federnd vorgespannt sind, wobei ein freies Ende der Zungen 244 bogenförmig nach innen übersteht und über eine Anlagefläche 246 an eine Außenfläche der ersten Kupp­ lungshälfte 148 anlegbar ist.
In Fig. 18 ist schematisch ein implantiertes passives Hörsystem dargestellt, bei dem als zu mechanischen Schwingungen anregbares ausgangsseitiges Treiberteil das Trommelfell 3 genutzt ist. Am Trommelfell 3 liegt eine insgesamt mit 135 bezeichnete TORP-Prothese (total ossicular replacement prosthesis) mit einem Kopf 136 an, der eine abgerundete Oberfläche aufweist. An den Kopf 136 schließt sich eine Koppelstange 139 an, die mit dem Kopf 136 einstückig verbunden sein kann und deren freies Ende über eine als Kugelgelenkkupplung ausgebildete Kupplung 140 mit einem freien Ende eines Koppel­ elements 137 verbunden ist. Ein von der Kupplung 140 abliegendes Ankoppelende 138 des Koppelelements 137 ist mit dem Steigbügelkopf 141 gekoppelt. Die Kupplung 140 gestattet bei der Implantation ein reversibles statisches Verschwenken und Verdrehen von Koppelelement 137 und Koppelstange 139 mit Bezug aufeinander, überträgt jedoch die im implantierten Zustand vom Trommelfell 3 in die Kupplung eingeleiteten dynami­ schen Kräfte starr. Der Kopf 136, die Koppelstange 139 und das Koppelelement 137 bestehen zweckmäßig aus einem implantierbaren metallischen oder keramischen Werk­ stoff.
Generell können als Werkstoffe für die Koppelstange, das Koppelelement, die Kupplung sowie das bedarfsweise zwischen zwei Kupplungen eingesetzte Zwischenelement alle bekannten biokompatiblen Metalle und ihre Legierungen verwendet werden, vor allem implantierfähiges Titan, insbesondere Reintitan mit einer Reinheit < 99,6%. Daneben sind unter anderem Platin, Niob oder Tantal oder Legierungen von Titan, Platin, Niob beziehungsweise Tantal geeignet. Gegebenenfalls können die Koppelstange oder andere der oben genannten Bauteile aber auch aus einem implantierbaren keramischen Werk­ stoff, insbesondere Aluminiumoxid, bestehen. Ferner können aber auch langzeit-implan­ tierbare Kunststoffe vorgesehen sein, so unter anderem vernetzte Silicone, Polyurethane, PTFE, FEP, Polycarbonate und dergleichen, die gegebenenfalls faserverstärkt, insbeson­ dere kohlefaserverstärkt, sein können, wobei jedoch zumindest ein im implantierten Zustand an der Ankoppelstelle an der Ossikelkette, der Steigbügelfußplatte oder einer das runde Fenster oder ein artifizielles Fenster in der Cochlea, im Vestibulum oder im Labyrinth (Gleichgewichtsorgan) abschließenden Membran anliegender Abschnitt des Koppelelements zur verlustarmen, d. h. im Wesentlichen schallharten, Schwingungsein­ leitung in die Ankoppelstelle ausgelegt ist und somit nur geringe Entropieelastizität auf­ weist. Dieser an der Ankoppelstelle anliegende Abschnitt des Koppelelements besteht vorzugsweise aus einem der genannten metallischen oder keramischen Werkstoffe oder ist in Gold oder einer Goldlegierung ausgeführt.
Bezugszeichenliste
1
Schädelknochen
2
Gehörgang
3
Trommelfell
4
Mittelohrraum (Paukenhöhle)
5
Ossikelkette
6
Hammer
7
Amboss
8
langer Ambossfortsatz
9
Steigbügel
10
Steigbügelfußplatte
12
Mastoidhöhle
13
Hörgerätewandler
14
Positionier- und Fixiersystem
15
ausgangsseitiges Treiberteil
16
Ankoppelstelle
17
Koppelanordnung
19
Koppelstange
19
' Koppelstange
19
" Koppelstange
19
''' Koppelstange
20
hintere Gehörgangswand
21
Knochendurchbruch
22
Koppelelement
23
Kupplung
25
Anschlussstück
26
Schlitz
28
Federarm
30
Einführbereich
34
Kupplung
36
erste Kupplungshälfte
38
zweite Kupplungshälfte
42
Stirnseite
67
koppelstangenseitiges Ende
68
Koppelelement
69
kurzer Ambossfortsatz
71
Doppelpfeil
72
Drehpunkt
73
Ankoppelende (von
68
)
74
Federklammer
75
Doppelpfeil
76
Arm
77
Arm
79
Kugelaufnahme
80
Kugelkopf
82
Kupplung
83
Koppelelement
84
Einführbereich
86
Aufnahmeöffnung
87
Durchlass
88
Doppelpfeil
90
Stirnseite
100
Ankoppelende
103
Kugel
107
Pfeilgruppe
114
Kupplung
117
Koppelelement
118
Verbindungsstelle
119
Federarm
121
Kugelaufnahme
122
Stirnseite
123
Kugelaufnahme
125
Verbindungsstelle
126
Federarm
127
Federarm
128
Stirnseite
130
Stirnseite
133
Pfeil
135
Prothese
136
Kopf
137
Koppelelement
138
Ankoppelende
139
Koppelstange
140
Kupplung
141
Steigbügelkopf
142
Stiel
144
zweite Kupplungshälfte
146
Kupplung
148
erste Kupplungshälfte
150
Hülse
152
Schlitz
154
Steg
156
Stirnseite
158
Abschnitt
160
Wandung
162
Einführbereich
164
Zwischenelement
166
Zwischenelement
168
Hülse
170
Schlitz
171
Kupplung
172
Entlastungsöffnung
173
Kupplung
174
Schlitzufer
176
Koppelelement
178
Ankoppelende
180
Federbügel
181
Segment
182
Aufnahmeöffnung
184
Kugelaufnahme
185
Stirnseite
186
Federarm
187
Quersteg
188
Federarm
189
Seitenfläche
190
Durchlass
191
Quersteg
192
Aufnahme
193
Schenkel
194
Stiel
196
Koppelelement
198
Bandschlaufe
200
Aufnahmeöffnung
202
Ankoppelende
204
Stirnseite
206
Tiefenanschlag
208
Hülse
210
Schlitz
212
Stirnseite
214
Querschlitz
216
Hülse
217
erste Kupplungshälfte
218
Stiel
220
Verbindungsstelle
222
Schlitzufer
224
Einführbereich
226
Pfeil
228
Wandung
230
Hülse
232
Einführbereich
234
Einführbereich
236
Stirnseite
238
Hülse
240
Schlitz
242
Stirnseite
244
Zunge
246
Anlagefläche
248
Wandung
250
Schlitzsegment
Literaturverzeichnis
US-A-5 277 694 (Leysieffer et al.)
US-A-5 370 689
US 5 954 628 A
JP 11 196 498 A
WO 99/08475
DE-C1-197 38 587
Bojrab, D. I. et al.: Ossiculoplasty with composite prostheses. Otolaryngologic Clinics of North America, Vol. 27, No. 4, 1994, pp. 759-776
Leysieffer (HNO
1997
Vol. 45, 749-774)
Leysieffer et al. 1997 (HNO
1997
, Vol. 45, pp. 792-800)

Claims (23)

1. Implantierbare Anordnung zum mechanischen Ankoppeln eines zu mechanischen Schwingungen anregbaren ausgangsseitigen Treiberteils (15) eines aktiven oder passiven Hörsystems an eine vorgewählte Ankoppelstelle (16) an der Ossikelkette (5), der Steigbügelfußplatte (10) oder einer das runde Fenster oder ein artifizielles Fenster in der Cochlea, im Vestibulum oder im Labyrinth (Gleichgewichtsorgan) abschließenden Membran über eine Koppelanordnung (17), die eine vom Treiberteil (15) in mechanische Schwingungen versetzbare Koppelstange (19, 19', 19", 19''') sowie ein mit der vorgewählten Ankoppelstelle (16) in Verbindung bringbares Koppelelement (22, 68, 83, 117, 137, 176, 196) aufweist, wobei die Koppelstange (19, 19', 19", 19''') und das Koppelelement (22, 68, 83, 117, 137, 176, 196) über wenigstens eine Kupplung (23, 34, 82, 114, 140, 146, 171, 173) miteinander verbunden sind und zumindest ein im implantierten Zustand an der Ankoppelstelle (16) anliegender Abschnitt (74, 119, 126, 127, 138, 180, 198) des Koppelelements (22, 68, 83, 117, 137, 176, 196) zur verlustarmen Schwingungseinleitung in die Ankoppelstelle (16) ausgelegt ist, dadurch gekennzeichnet, dass eine erste Kupplungshälfte (36, 103) der Kupplung (23, 34, 82, 114, 140, 173) eine Außenkontur mit mindestens näherungsweise der Gestalt einer Kugelkalotte aufweist, die in einer zur Außenkontur wenigstens teilweise komplementären Innenkontur einer zweiten Kupplungshälfte (38, 121, 123, 184) aufnehmbar ist, wobei Werkstoff, Oberflächenrauhigkeit und Passung der ersten und der zweiten Kupplungshälfte so gewählt sind, dass Reibungskräfte dergestalt auftreten, dass die Kupplung (23, 34, 82, 114, 140, 173) gegen Reibkräfte reversibel verschwenk- und/oder drehbar, jedoch bei im implantierten Zustand auftretenden dynamischen Kräften im Wesentlichen starr ist.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kupplung (23, 34, 82, 173) für ein reversibles An- und Abkuppeln ausgelegt ist.
3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Kupplungshälfte (38, 121, 123, 184) der Kupplung (34, 82, 114, 173) zumindest zwei Federarme (28, 119, 126, 127, 186, 188) aufweist, mittels derer die erste Kupplungshälfte (36, 103) wenigstens teilweise umgreifbar ist.
4. Anordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Federarme (28, 119, 126, 127, 186, 188) nach innen federnd vorgespannt an die erste Kupplungs­ hälfte (36, 103) anlegbar sind.
5. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Kupplungshälfte (38) der Kupplung (34) etwa glockenförmige Gestalt aufweist.
6. Anordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Kupplungs­ hälfte (38) mehrere im Wesentlichen senkrecht zur Umfangsrichtung verlaufende Schlitze (26) aufweist, die sich bis zu einer der ersten Kupplungshälfte (36) zuge­ wandten Stirnseite (42) der zweiten Kupplungshälfte (38) erstrecken.
7. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine zweite Kupplung (146, 171), wobei eine erste Kupplungshälfte (148, 217) der zweiten Kupplung (146, 171) eine Außenkontur mit mindestens näherungsweise zylindrischer, vorzugsweise kreiszylindrischer, Gestalt hat, welche in einer zur Außenkontur wenigstens teilweise komplementären Innenkontur einer zweiten Kupplungshälfte (144, 150, 168, 208, 216, 230, 238) aufnehmbar ist, und wobei Werkstoff, Oberflächenrauhigkeit und Passung der ersten und der zweiten Kupplungshälfte so gewählt sind, dass Reibungskräfte dergestalt auftreten, dass die zweite Kupplung (146, 171) gegen Reibkräfte reversibel verschwenk- und/oder drehbar, jedoch bei im implantierten Zustand auftretenden dynamischen Kräften im Wesentlichen starr ist.
8. Anordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Kupplungs­ hälfte der zweiten Kupplung (146, 171) als Hülse (150, 168, 208, 216, 230, 238) ausgebildet ist.
9. Anordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse (150, 168, 208, 216, 230, 238) wenigstens einen im Wesentlichen in ihrer Längsrichtung ver­ laufenden Schlitz (152, 170, 210, 240), der sich zumindest über einen Teil der Hül­ senlänge erstreckt, aufweist.
10. Anordnung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass sich wenigstens ein Schlitz (170) bis zu einer der ersten Kupplungshälfte (148) zugewandten Stirnseite 204) der Hülse (168) erstreckt.
11. Anordnung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass sich ein Schlitz über die gesamte Hülsenlänge erstreckt.
12. Anordnung nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Schlitz (152, 240) vor einer Stirnseite (156, 242) der Hülse (150, 238) endet.
13. Anordnung nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Schlitz (170, 210) zumindest einseitig in einer Entlastungsöffnung (172, 214) endet, deren Begrenzungslinie die beiden Schlitzufer (174) verbindet, wobei die Entlastungsöffnung (172, 214) quer zur Schlitzrichtung eine Abmessung aufweist, die größer als diejenige des Schlitzes (170, 210) ist.
14. Anordnung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Begrenzungslinie mindestens einer Entlastungsöffnung (172) die Schlitzufer (174) bogenförmig, vor­ zugsweise im Wesentlichen kreisbogenförmig, verbindet.
15. Anordnung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Entlastungsöffnung als im Wesentlichen senkrecht zum Schlitz (210) verlau­ fender Querschlitz (214) ausgebildet ist.
16. Anordnung nach einem der Ansprüche 8 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Abschnitt (154, 244) einer Wandung (160, 248) der Hülse (150, 168, 208, 216, 230, 238) nach innen federnd vorgespannt an die erste Kupplungs­ hälfte (148, 217) anlegbar ist.
17. Anordnung nach einem der Ansprüche 8 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei Schlitze (152, 240) vorgesehen sind, wobei zumindest ein sich zwischen zwei benachbarten Schlitzen (152, 240) befindender Abschnitt (154, 244) einer Wandung (160, 248) der Hülse (150, 238) nach innen federnd vorgespannt an die erste Kupplungshälfte (148) anlegbar ist.
18. Anordnung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei benachbarte Schlitze (240) endseitig insbesondere im Wesentlichen U-förmig miteinander verbunden sind.
19. Anordnung nach einem der Ansprüche 7 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenkontur der ersten Kupplungshälfte (148, 217) der zweiten Kupplung (146, 171) im Bereich ihres der zweiten Kupplungshälfte (144, 150, 168, 208, 216, 230, 238) zugewandten Endes mit einem sich in Richtung auf das Ende hin verjüngen­ den Einführbereich (162, 234) versehen ist.
20. Anordnung nach einem der Ansprüche 7 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass im implantierten Zustand eine Übertragung von dynamischen Kräften zwischen den beiden Kupplungshälften (148, 217; 144, 150, 168, 208, 216, 230, 238) der zwei­ ten Kupplung (146, 171) im Wesentlichen in Richtung der Längsachse der ersten Kupplungshälfte (148, 217) erfolgt.
21. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenkontur der zweiten Kupplungshälfte (38, 121, 184, 230) mindestens einer Kupplung (34, 82, 173) im Bereich ihres der ersten Kupplungshälfte (36, 103, 217) zugewandten Endes mit einem sich in Richtung auf das Ende hin erwei­ ternden Einführbereich (30, 84, 232) versehen ist.
22. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine erste (36, 103, 148, 217) und/oder eine zweite (184) Kupp­ lungshälfte wenigstens einer Kupplung (34, 82, 114, 146, 173) mit dem zugeord­ neten Koppelelement (176) oder der zugeordneten Koppelstange (19, 19', 19", 19''') einstückig verbunden ist.
23. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie Teil eines passiven Hörsystems ist, bei dem im implantierten Zustand das Trommelfell (3) als ausgangsseitiges Treiberteil genutzt ist.
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