DE19940160A1 - Beatmungsvorrichtung mit einer Anzeigevorrichtung - Google Patents

Beatmungsvorrichtung mit einer Anzeigevorrichtung

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Abstract

Eine Beatmungsvorrichtung weist ein Gehäuse und eine im Gehäuse angeordnete Anzeigevorrichtung (3) auf, bei welche erkennbar ist, ob der Luftröhrenkatheter der Beatmungsvorrichtung korrekt in die Luftröhre eingesetzt ist. Da die Anzeigevorrichtung nur während und nach dem Einsetzen des Luftröhrenkatheters benötigt wird, ist die Anzeigevorrichtung (3) lösbar mit dem Gehäuse verbunden und vom maschinenseitigen Ende des Gehäuses entfernbar.

Description

Die Erfindung betrifft eine Beatmungsvorrichtung mit einer Anzeigevorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Die Erfindung betrifft insbesondere eine Beatmungsvorrichtung, deren Anzeigevorrichtung anzeigt, ob ein Luftröhrenkatheter korrekt in der Luftröhre plaziert ist.
Ein Hauptproblem bei der Verwendung von Luftröhrenkathetern besteht darin, sicherzustellen, daß das patientenseitige Ende in der Luftröhre und nicht in der Speiseröhre plaziert ist. Es gibt verschiedene Wege, wie eine korrekte Intubation erfaßt werden kann. Der übliche Weg besteht darin, das maschinenseitige Ende des Katheters mit einem Kapnographen zu verbinden, welcher auf die Kohlendioxidkonzentrationen anspricht. Ist der Katheter korrekt eingesetzt, dann steigen und fallen die Kohlendioxidwerte mit dem Atmen des Patienten, was vom Kapnograph erfaßt wird. Das Erfassen der wechselnden Kohlendioxidwerte zeigt an, daß der Luftröhrenkatheter korrekt eingesetzt ist. Falls jedoch der Katheter nicht korrekt in die Speiseröhre eingesetzt wurde, dann bewirkt Kohlendioxid im Speiseröhrensystem eine relativ konstante Anzeige. Kapnographen bewirken eine zuverlässige Anzeige einer korrekten Intubation, jedoch sind diese Geräte relativ groß und teuer, so daß sie nur in gut ausgestatteten Kliniken anzutreffen sind.
Eine alternative Vorrichtung zum Erfassen des Kohlendioxidgehalts besteht in einer chemischen Anzeigevorrichtung, deren Farbe sich mit der Kohlendioxidkonzentration ändert. Beispiele hierfür sind die WO 96/24054, EP 509 998, US 5 005 572, US 4 879 999, EP 257 916, US 4 691 701, US 4 790 327, WO 89/07956, GB 2 218 515 und US 4 728 499. Diese Art der Vorrichtung umfaßt üblicherweise ein Papier oder ein anderes Substrat, welches imprägniert oder beschichtet ist mit der Chemikalie, einschließlich einer pH-empfindlichen Anzeigefarbe, wobei das Substrat bevorzugt in Form eines transparenten Verbindungsstücks vorgesehen ist, welches mit dem maschinenseitigen Ende des Katheters verbunden ist. Diese Indikatoren sind preisgünstig und gewähren eine klare Anzeige, ob der Katheter korrekt eingesetzt ist oder nicht. Falls beim Indikator keine Farbänderung auftritt, dann erkennt der Chirurg unmittelbar, daß der Katheter nicht korrekt eingesetzt ist. Diese bekannten Indikatoren verbleiben in ihrer Stellung im Verbindungsstück auch während des Gebrauchs des Katheters. Dies kann jedoch einen Nachteil darstellen, da, um wirksam zu sein, der Indikator einem maximalen Gasfluß ausgesetzt sein muß, um dies jedoch zu realisieren, einen Strömungswiderstand für den Luftdurchfluß darstellt. Falls der Indikator im Hauptströmungsweg der Atemluft angeordnet ist, kann dies auch den Zugang zum Katheter verhindern, der erforderlich ist, falls über den Luftröhrenkatheter ein Saugkatheter eingeführt werden soll.
Es ist auch in einigen Anwendungsfällen nützlich, einen sichtbaren Indikator zu haben, der bestätigt, daß bei der Verwendung anderer Beatmungsvorrichtungen wie beispielsweise von Gesichtsmasken, der Patient atmet.
Es besteht die Aufgabe, eine Beatmungsvorrichtung mit einer Anzeigevorrichtung bereitzustellen, bei welcher die Anzeigevorrichtung nur während und nach dem Einsetzen des Luftröhrenkatheters benötigt wird.
Gelöst wird diese Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruches 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind den Unteransprüchen entnehmbar.
Die Anzeigevorrichtung ist lösbar am Gehäuse befestigt und kann vom maschinenseitigen Ende des Gehäuses entfernt werden. Das Gehäuse besteht bevorzugt aus einem transparenten Kunststoffmaterial und bildet bevorzugt ein Verbindungsstück. Die Anzeigevorrichtung ist bevorzugt so geformt, daß der Einsatz eines anderen Verbindungsstücks in das Verbindungsstück verhindert wird, solange die Anzeigevorrichtung mit dem Verbindungsstück verbunden ist. Die Anzeigevorrichtung kann in das maschinenseitige Ende des Gehäuses mit Schiebesitz eingedrückt werden. Die Anzeigevorrichtung besteht bevorzugt aus einem Rahmen und einem vom Rahmen getragenen Indikatorelement. Der Rahmen umfaßt bevorzugt einen Ring, welcher koaxial mit einem Ende des Gehäuses verbunden wird und ein vorspringendes Bauteil, welches sich im wesentlichen axial zum Gehäuse erstreckt, wobei das Indikatorelement vom vorspringenden Bauteil getragen wird. Das Indikatorelement bzw. Anzeigebauteil besteht bevorzugt aus einem Papier einschließlich einer Indikatorchemikalie, deren Farbe auf die Kohlendioxidkonzentration anspricht und dabei ihre Farbe verändert. Die Anzeigevorrichtung umfaßt bevorzugt eine längs der Außenseite des Gehäuses sich erstreckende Handhabe, mit welcher die Anzeigevorrichtung erfaßt und vom Gehäuse entfernt werden kann. Bei der Beatmungsvorrichtung handelt es sich bevorzugt um einen Luftröhrenkatheter.
Ein Ausführungsbeispiel anhand eines Luftröhrenkatheters wird nachfolgend beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht des Luftröhrenkatheters;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht der Anzeigevorrichtung in vergrößertem Maßstab;
Fig. 3 einen Schnitt durch die in Fig. 2 gezeigte Anzeigevorrichtung;
Fig. 4 eine Explosionsdarstellung der in den Fig. 2 und 3 gezeigten Teile;
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht einer alternativen Ausführungsform der Anzeigevorrichtung und
Fig. 6 eine Darstellung der Gebrauchsschritte der Vorrichtung.
Gemäß Fig. 1 weißt die Vorrichtung einen Luftröhrenkatheter 1 auf, an dessen maschinenseitigem Ende ein Verbindungsstück 2 angeordnet ist, in welchem eine Anzeigevorrichtung 3 angeordnet ist.
Der Luftröhrenkatheter 1 ist konventionell aufgebaut und umfaßt einen gekrümmten rohrförmigen Schaft 10 mit einem aufblasbaren Ballon 11, der den Schaft nahe seinem offenen patientenseitigem Ende 12 umgibt. Das maschinenseitige Ende 14 des Katheters 1 ist ebenfalls offen und fest mit dem Verbindungsstück 2 verbunden, welches im Detail in den Fig. 2 bis 4 gezeigt ist und die Form eines Atemindikators aufweist.
Das Verbindungsstück 2 ist spritztechnisch aus einem steifen, transparenten Kunststoffmaterial hergestellt und weißt ein konisches vorderes Ende 20 relativ geringen Durchmessers auf, welches in das maschinenseitige Ende 14 des Katheters 1 eingedrückt ist und mittels eines Lösungsmittels oder eines Klebstoffes befestigt ist. Mittig weißt das Verbindungsstück einen radial vorspringenden Flansch 21 auf, welcher das vordere Ende 20 vom hinteren, maschinenseitigen Ende 22 trennt. Das hintere Ende 22 vergrößert und weist einen Außendurchmesser von 15 mm auf mit einer flachen leicht konischen Luer-Bohrung, welche zur Aufnahme eines Einsteckverbindungsstücks der Luerform dient. Das Innere des vorderen und rückseitigen Endes 20 und 22 kommunizieren miteinander und bilden eine Bohrung oder Lumen 24 durch das Verbindungsstück.
Die Anzeigevorrichtung 3 umfaßt einen aus Kunststoff bestehenden, spritztechnisch hergestellten Tragrahmen 30 und ein Indikatorelement 31, welches vom Rahmen gehalten wird. Der Rahmen 30 weißt einen äußeren kreisförmigen Ring 32 auf, welcher im Schnitt winklig ausgebildet ist und einen horizontalen Abschnitt 33 besitzt, welcher koaxial auf dem Ende des rückwärtigen Endes 22 des Verbindungsstücks 2 aufsitzt und ein Gehäuse für die Vorrichtung 3 bildet. Der Rahmen 30 weißt weiterhin einen vertikalen Abschnitt 34 auf, welcher mit Schiebesitz in das rückwärtige Ende des Verbindungsstücks eingesetzt ist und Vorsprünge oder Rillen aufweist, um den Sitz an der Innenseite des Verbindungsstücks zu verbessern. Der Rahmen 30 weißt weiterhin ein Querstück 36 auf, welches diametral über den Ring 32 sich erstreckt, wobei der mittlere Teil des Querstücks nach unten gebogen ist und eine V-Formation 37 bildet, die sich axial in das Verbindungsstück 2 erstreckt. Die Unterseite des Querstücks 36 weist zwei Befestigungsvorsprünge 38 mit pfeilartigen Köpfen auf, die nach unten an einander gegenüberliegenden Seiten der V-Formation 37 hervorstehen. Der Rahmen 30 weist weiterhin einen Handgriff 34 von rechteckiger Form auf, der an der Außenseite des Rings 32 über zwei Scharniere 35 verminderter Dicke angeordnet ist. Der Handgriff 39 verläuft normalerweise nach unten längs der Außenseite des rückwärtigen Teils 22 des Verbindungsstücks 2.
Die Anzeigevorrichtung 3 wird vervollständigt durch das Indikatorelement 31. Das Indikatorelement 31 ist ein Papierstreifen, in welchem eine Indikatorchemikalie absorbiert ist, deren Farbe sich mit der Kohlendioxidkonzentration ändert. Solche Chemikalien sind ausführlich im eingangs zitierten Stand der Technik enthalten. Der Indikatorstreifen 31 ist zur Bildung eines V-förmigen mittigen Abschnitts 40 gefaltet, entsprechend der Form der V-förmigen Formation 37 des Rahmens 30. Die Enden des Streifens 31 verlaufen horizontal nach außen und weisen Befestigungslöcher 42 auf, welche zur Aufnahme der Köpfe der Befestigungsvorsprünge 38 dienen. Der Streifen 31 ist unterhalb des Querstücks 36 montiert, wobei der V-förmige Abschnitt 40 sich um die V-förmige Formation 37 des Querstücks 36 erstreckt und die Enden 41 von den Befestigungsvorsprüngen 38 gehalten werden. Der Anzeigestreifen 31 erstreckt sich in das Lumen 24 des Verbindungsstücks 2, wobei der untere mittlere Abschnitt 40 nach unten in das Verbindungsstück längs des Hauptteils seiner Länge an seinem rückwärtigen Ende 22 sich erstreckt. Die Abmessungen der Anzeigevorrichtung 3 und des Anzeigestreifens 31 sind so gewählt, daß der Streifen durch die Wand des Verbindungsstücks 2 klar sichtbar ist, jedoch eine Luftströmung längs des Lumens 24 des Verbindungsstücks gewährleistet ist.
Die Anzeigevorrichtung 3 ist vom rückwärtigen Ende des Verbindungsstücks 2 entfernbar, wie dies die Fig. 4 zeigt, wobei das untere Ende des Handgriff 39 ergriffen wird, der Handgriff um seine Scharniere 35 verschwenkt wird und sodann die Anzeigevorrichtung nach hinten aus dem Verbindungsstück gezogen wird.
Die Anzeigevorrichtung kann auf verschiedene Weise am Verbindungsstück befestigt werden. Beispielsweise ist es möglich, daß die Anzeigevorrichtung und das Verbindungsstück jeweils ein Gewinde aufweisen, so daß die Anzeigevorrichtung durch Herausschrauben entfernt werden kann. Alternativ dazu kann die Anzeigevorrichtung und das Verbindungsstück zusammenwirkende Formationen aufweisen, womit diese Teile clipartig miteinander verbunden und gelöst werden können. Eine weitere Anordnung ist in Fig. 5 gezeigt, wo die Anzeigevorrichtung 3' einen gelenkigen oder flexiblen Clip 39' aufweist, der über einen Vorsprung 21' befestigt ist und nach unten aus dem Verbindungsstück 2' hervorsteht.
Im Lieferzustand sind das Verbindungsstück 2 und die Anzeigevorrichtung 3 zusammen auf das maschinenseitige Ende 14 des Katheters 1 aufgesteckt, so daß der Chirurg den Katheter ohne die Notwendigkeit eines weiteren Zusammenbaus in den Patienten einführen kann. Ist der Katheter 1 korrekt mit seinem patientenseitigem Ende 12 in die Luftröhre eingesetzt, dann ist die Anzeigevorrichtung 3 beim Inhalieren und Ausatmen der Atemluft ausgesetzt, die längs des Katheters strömt. Da die ausgeatmete Luft eine relativ hohe Konzentration von Kohlendioxid aufweist, bewirkt dies eine Farbänderung des Anzeigestreifens 31 beim Ausatmen. Inhaliert der Patient, dann wechselt die Farbe des Streifens 31 zurück zu seiner Normalfarbe. Auf diese Weise wechselt die Farbe des Anzeigestreifens 31 mit dem Atmen des Patienten. Der Chirurg beobachtet die Anzeigevorrichtung 3 und bläst den Ballon 11 auf, wenn der Anzeigestreifen ein korrektes Einsetzen anzeigt, womit der Katheter 1 zur Wand der Luftröhre abgedichtet ist und in seiner korrekten Lage festgehalten wird. Sodann wird die Anzeigevorrichtung 3 durch Herausziehen aus dem Verbindungsstück 2 in der oben beschriebenen Weise wie in Fig. 6 gezeigt entfernt, womit eine ungehinderte Luftströmung durch das Verbindungsstück ermöglicht wird und es weiterhin möglich ist, z. B. einen Saugkatheter durch den Luftröhrenkatheter hindurchzuführen. Falls das Atmen des Patienten spontan wird, kann das Verbindungsstück 2 offengelassen werden. Falls eine Beatmung erforderlich ist, kann in das Verbindungsstück 2 ein männliches Verbindungsstück 50 eingesetzt werden, welches mit einem Beatmungsschlauch 51 verbunden ist, der zu einer Beatmungsmaschine führt. Solange die Anzeigevorrichtung 3 im Verbindungsstück angeordnet ist, wird das Einsetzen des Beatmungsanschlußstückes 50 verhindert, womit sichergestellt ist, daß vor dem Einsetzen des Verbindungsstücks 50 die Anzeigevorrichtung entfernt wird.
Die Erfindung kann auch in Verbindung mit anderen Beatmungsvorrichtungen verwendet werden. Beispielsweise kann die Anzeigevorrichtung bei Gesichtsmasken angewendet werden, um das Atmen des Patienten anzuzeigen.

Claims (10)

1. Beatmungsvorrichtung mit einem Gehäuse und einer im Gehäuse angeordneten Anzeigevorrichtung (3, 3') mit einem Indikatorelement (31), das sich in ein Lumen (24) des Gehäuses erstreckt, dadurch gekennzeichnet, daß das Anzeigevorrichtung (3, 3') lösbar mit dem Gehäuse verbunden ist und vom maschinenseitigen Ende des Gehäuses entfernt werden kann.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse aus einem transparenten Kunststoffmaterial besteht.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse ein Verbindungsstück (2, 2') ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigevorrichtung (3, 3') so geformt ist, daß, wenn in das Verbindungsstück (2, 2') eingesetzt, sie das Einsetzen eines anderen Verbindungsstücks (50) in das Verbindungsstück (2, 2') verhindert.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigevorrichtung (3, 3') in das maschinenseitige Ende des Gehäuses mit Schiebepassung eingesetzt ist.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigevorrichtung (3, 3') einen Rahmen (30) umfaßt, der das Indikatorelement (31) trägt.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (30) einen kreisförmigen Ring (32) aufweist, welcher koaxial in ein Ende des Gehäuses lösbar eingesetzt ist und weiterhin eine vorspringendes Bauteil (37) aufweist, das im wesentlichen axial zum Gehäuse sich erstreckt und das Indikatorelement (31) von dem vorspringenden Bauteil getragen wird.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Indikatorelement (31) ein Papier ist, das eine Anzeigechemikalie aufweist, deren Farbe sich mit der Kohlendioxidkonzentration ändert.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigevorrichtung (3, 3') einen Handgriff (39, 39') aufweist, der sich längs der Außenseite des Gehäuses (2, 2') erstreckt und mit welchem die Anzeigevorrichtung gegriffen und vom Gehäuse entfernt werden kann.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Beatmungsvorrichtung ein Luftröhrenkatheter (1) ist.
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