DE19933334A1 - Ferndiagnosesystem für Kraftfahrzeuge - Google Patents

Ferndiagnosesystem für Kraftfahrzeuge

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DE19933334A1 DE1999133334 DE19933334A DE19933334A1 DE 19933334 A1 DE19933334 A1 DE 19933334A1 DE 1999133334 DE1999133334 DE 1999133334 DE 19933334 A DE19933334 A DE 19933334A DE 19933334 A1 DE19933334 A1 DE 19933334A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Ferndiagnosesystem (10) für Kraftfahrzeuge (16), mit einer lokalen Diagnoseeinheit (12) und einer Ferndiagnoseeinheit (14). Die lokale Diagnoseeinheit (12) umfaßt Steuereinheiten (18), die an Betriebseinrichtungen (26) des Kraftfahrzeugs (16) angebracht sind und Sensoren zur Bestimmung von Zustandsdaten umfassen, einen ersten Zentralprozessor (22), der zum Empfang der Zustandsdaten mit den Steuereinheiten (18) verbunden ist, sowie eine erste Kommunikationsschnittstelle (24), die zum Datenaustausch mit dem ersten Zentralprozessor (22) verbunden ist. Die Ferndiagnoseeinheit (14) umfaßt einen zweiten Zentralprozessor (34), eine mit diesem verbundene Benutzerschnittstelle (40) und eine mit dem zweiten Zentralprozessor (34) verbundene zweite Kommunikationsschnittstelle (38). Die beiden Kommunikationsschnittstellen (24, 38) stehen zur Datenfernübertragung in Verbindung. Die gesamte Anordnung ist so gestaltet, daß einer Bedienungsperson (46) ein Zugriff auf die Zustandsdaten und das Senden von Befehlen an den ersten Zentralprozessor (22) ermöglicht wird. Die Steuereinheiten (18) sind zum Empfang von Befehlen vom ersten Zentralprozessor (22) mit diesem verbunden, die zur Manipulation der Zustandsparameter der Betriebseinrichtungen (26) von der Benutzerschnittstelle (40) zum ersten Zentralprozessor (22) übertragen werden.

Description

Die Erfindung betrifft ein Ferndiagnosesystem für Kraftfahrzeuge gemäß dem Oberbegriff des Hauptanspruchs.
Der Einsatz solcher Ferndiagnosesysteme ist insbesondere für moderne Last­ kraftwagen sinnvoll, die mit einer Vielzahl elektronischer Sensoren und Steuereinheiten zur Messung oder Steuerung bestimmter Zustandsparameter versehen sind. Es kann sich dabei beispielsweise um Einrichtungen zur Mo­ tor- oder Getriebesteuerung, Antiblockiersysteme, elektronische Fahrwerks­ regelungen, Wegfahrsperre, Fahrzeugrechner oder dergleichen handeln. Dar­ über hinaus können Steuereinheiten zur Steuerung und Überwachung des pneumatischen Systems des Fahrzeugs angebracht sein.
Beim Auftreten einer Fehlfunktion ist es aufgrund der hohen Komplexität dieser Systeme häufig unerläßlich, eine Reparatur durch einen spezialisier­ ten Fachmann durchführen zu lassen. Ein solcher ist vor Ort jedoch nicht im­ mer verfügbar. Ein KFZ-Mechaniker mit durchschnittlichen Fachkenntnissen ist jedoch nicht in der Lage, die sehr speziellen Systeme eines bestimmten Fahrzeugmodells behandeln zu können. Darüber hinaus sind zur Diagnose und Reparatur häufig bestimmte elektronische Einrichtungen erforderlich, die vor Ort ebenfalls häufig nicht verfügbar sind.
Durch die Ferndiagnoseeinheit gemäß dem Erfindungsgegenstand ist es nun möglich, eine Diagnose einer fehlerhaften Betriebseinrichtung von einem entfernten Ort aus durchzuführen. Zu diesem Zweck werden Daten zwischen einer lokalen Diagnoseeinheit am Fahrzeug und einer weit entfernten Ferndi­ agnoseeinheit ausgetauscht. Im einzelnen werden dabei in der lokalen Dia­ gnoseeinheit die Zustandsdaten des Fahrzeugs an einen Zentralprozessor übertragen, der an eine erste Kommunikationsschnittstelle angeschlossen ist. Diese überträgt die Daten an eine zweite Kommunikationsschnittstelle der Ferndiagnoseeinheit, welche die Daten an einen zweiten Zentralprozessor weitergibt. Auf diese Weise wird eine Datenfernübertragung zwischen den beiden Diagnoseeinheiten ermöglicht. Außer der Übertragung der Zustands­ daten an den Zentralprozessor der Ferndiagnoseeinheit lassen sich in umge­ kehrter Richtung Befehle z. B. zur Datenabfrage an den Zentralprozessor der lokalen Diagnoseeinheit übertragen.
Über eine Benutzerschnittstelle der Ferndiagnoseeinheit, die etwa einen Mo­ nitor und eine Tastatur umfassen kann, lassen sich die Daten durch eine Be­ dienungsperson sichten und auswerten. Durch Eingabe entsprechender Be­ fehle ist eine weitgehende Steuerung der Diagnose möglich.
Die Ferndiagnoseeinheit kann sich beispielsweise an einem zentralen Ort be­ finden, von dem aus ein einzelner oder eine Gruppe von Spezialisten für ein­ zelne Betriebseinrichtungen das Fahrzeug inspizieren und beipielsweise einen KFZ-Mechaniker oder auch den Fahrer des Fahrzeugs vor Ort beraten. Dazu ist eine Kommunikation der beteiligten Personen über Funk, Mobiltelefon oder vergleichbare Mittel erforderlich. Zur Versorgung einer großen Anzahl von Fahrzeugen ist eine einzige zentrale Ferndiagnoseeinheit ausreichend, so daß eine große Kosten- und Zeitersparnis erreicht wird. Zur Bedienung der lokalen Diagnoseeinheit muß eine Bedienungsperson nicht über Spezial­ kenntnisse der Betriebseinrichtung des Fahrzeugs oder des Ferndiagnosesy­ stems selbst verfügen.
Durch ein Diagnosemodul bzw. einem lokal angebrachten Zentralprozessor lassen sich allerdings nur die Zustandsdaten der Sensoren und Steuereinhei­ ten auswählen und abrufen. Häufig ist es jedoch unerläßlich, während der Di­ agnose das Fahrzeug nicht nur in Betrieb zu nehmen, sondern bestimmte Zu­ standsparameter, wie z. B. die Drehzahl oder den Kupplungs- und Bremszu­ stand zu ändern, um die Zustandsdaten in Abhängigkeit von diesen Betriebs­ zuständen betrachten und Rückschlüsse auf vorhandene Fehler ziehen zu können.
Zu diesem Zweck ist es unerläßlich, daß die vor Ort befindliche Bedienungs­ person das Fahrzeug entsprechend bedient und die Inspektion mit den Fach­ leuten in der Zentrale koordiniert. Durch die Koordination wird der gesamte Diagnosevorgang jedoch vergleichsweise umständlich.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Ferndiagnosesystem für Kraftfahrzeu­ ge zu schaffen, bei welchem auf eine Kooperation der Fachleute, die die Fern­ diagnoseeinheit bedienen, und einer Bedienungsperson vor Ort weitgehend verzichtet werden kann, so daß die Ferndiagnose weitgehend selbständig von den Fachleuten durchgeführt werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch den kennzeichnenden Teil des Hauptanspruchs gelöst.
Bei einem erfindungsgemäßen Ferndiagnosesystem ist der lokale Zentralpro­ zessor selbst nicht nur zum Empfang und zur Auswahl von Zustandsdaten des Fahrzeugs vorgesehen, sondern es ist möglich, Steuerbefehle zur Änderung bestimmter Zustandsparameter an die Steuereinheiten zu senden. Diese Be­ fehle können von der Benutzerschnittstelle stammen und von dieser aus an den Zentralprozessor der lokalen Diagnoseeinheit übertragen werden. Eine solche Ansteuerung von der Ferndiagnoseeinheit aus gestattet einen direkten Zugriff auf die Zustandsparameter des Fahrzeugs, so daß dessen Betrieb weit­ gehend von der Ferndiagnoseeinheit aus gesteuert werden kann. Diese direk­ te Zugriffsmöglichkeit ist bei den bekannten Ferndiagnosesystemen nicht vor­ gesehen.
Ist es beispielsweise erwünscht, die Drehzahl des laufenden Motors zu verän­ dern, so kann ein Fachmann in der Zentrale einen entsprechenden Befehl über die Benutzerschnittstelle in den Zentralprozessor der Ferndiagnoseein­ heit eingeben, so daß der Befehl über die Kommunikationsschnittstellen vöm lokalen Zentralprozessor empfangen und an die entsprechende Steuereinheit weitergegeben wird. Auf diese Weise ist es nicht mehr notwendig, daß eine Bedienungsperson vor Ort das Fahrzeug in entsprechender Weise manipu­ liert, d. h., in diesem Fall das Gaspedal betätigt, und dies entsprechend mit dem Fachmann in der Zentrale koordiniert. Abgesehen von der Vorbereitung des Diagnosevorgangs ist ein Eingriff des Bedienungspersonals vor Ort kaum oder gar nicht mehr erforderlich.
Für die lokale Diagnoseeinheit sind verschiedene Ausführungsvarianten denk­ bar. In einer ersten bevorzugten Ausführungsform ist die gesamte lokale Dia­ gnoseeinheit fest im Fahrzeug untergebracht und wird bei Bedarf aktiviert. Es ist jedoch unter Umständen zweckmäßig, den lokalen Zentralprozessor und die entsprechende Kommunikationsschnittstelle gemäß einer weiteren be­ vorzugten Ausführungsform außerhalb des Fahrzeugs anzubringen, wobei die Verbindungen zwischen den Steuereinheiten und dem diesem Zentralprozes­ sor lösbar sind. Auf diese Weise lassen sich die wesentlichen Bestandteile der lokalen Diagnoseeinheit beispielsweise in einer KFZ-Reparaturwerkstatt in­ stallieren, die durch die erfindungsgemäße Anordnung mit der Ferndiagnose­ einheit in einer Zentrale in Verbindung steht. Das defekte Fahrzeug kann so­ mit zur Reparatur zu einer vergleichsweise nahe gelegenen, entsprechend ausgestatteten Werkstatt gebracht werden.
Gemäß dieser zweiten Ausführungsform ist es weiter vorzugsweise möglich, den lokalen Zentralprozessor und die Kommunikationsschnittstelle in einem Wartungsfahrzeug vorzusehen, das bei Bedarf zum defekter Fahrzeug gesteu­ ert wird. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig ist und sonst in eine Werkstatt geschleppt werden müßte.
Vorzugsweise ist zumindest einer der Zentralprozessoren mit optischen und/oder akustischen Ein- und Ausgabeeinheiten versehen. Diese sind zweckmäßig, um dem Fachmann in der Zentrale zusätzliche Informationen über die Situation vor Ort zu verschaffen, indem er beispielsweise ein fehler­ haftes Teil betrachten kann oder das Motorengeräusch wahrnimmt.
Sind beide Zentralprozessoren mit solchen Ein- und Ausgabeeinheiten verse­ hen, können der Fachmann in der Zentrale und die Bedienungsperson mit­ einander kommunizieren. In diesem Fall ist ein unabhängiger Kommunika­ tionskanal wie etwa eine Funkverbindung durch zusätzliche Funkgeräte nicht mehr erforderlich.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform lassen sich über den Zentral­ prozessor Betriebsprogramme in die Steuereinheiten einspeisen oder än­ dern. Dies erweist sich zur dauerhaften Änderung von Zustandsparametern als nützlich. Beispielsweise kann es erwünscht sein, den Zündzeitpunkt des Motors durch Änderung des Programmes der Motorelektronik zu verändern, oder generell das Fahrzeug geänderten Einsatzbedingungen anzupassen, wie z. B. einer geänderten Kühlerregelung oder Aufbauhersteller-Schnittstelle.
Vorzugsweise sind die Sensoren der Steuereinheiten nicht nur zur Bestim­ mung der Zustandsdaten des Fahrzeugs, sondern auch zur Messung von rele­ vanten Umweltdaten dieser Betriebseinrichtungen vorgesehen. Dies kann sich dann als nützlich erweisen, wenn bestimmte Zustandsparameter von Umwelteinflüssen, wie z. B. Feuchtigkeit, Temperatur usw. abhängig sind. Die­ se zusätzlichen Informationen werden an den Fachmann in der Zentrale übertragen, so daß dort ein umfassenderes Bild der Situation entsteht und die Diagnose zuverlässiger durchgeführt werden kann.
Es ist zu erwarten, daß in Zukunft Fahrzeuge serienmäßig ein elektronisches Display besitzen. Dieses sollte in das erfindungsgemäße Kommunikationssy­ stem eingebunden werden.
Im folgenden werden bevorzugte Ausführungsbeispiele anhand der beigefüg­ ten Zeichnung näher erläutert:
Fig. 1 zeigt den schematischen Aufbau eines erfindungsgemä­ ßen Ferndiagnosesystems;
Fig. 2 zeigt den schematischen Aufbau einer zweiten Ausfüh­ rungsform eines erfindungsgemäßen Ferndiagnosesy­ stems.
Das in Fig. 1 gezeigte Ferndiagnosesystem ist in seiner Gesamtheit mit 10 be­ zeichnet und umfaßt insgesamt zwei Komponenten, nämlich eine lokale Dia­ gnoseeinheit 12 und eine Ferndiagnoseeinheit 14. Die lokale Diagnoseeinheit 12 ist vollständig innerhalb eines Kraftfahrzeugs 16, wie etwa eines Lastkraft­ wagens, angeordnet. Sie umfaßt eine Anzahl von Steuereinheiten 18, ein Dia­ gnosemodul 20 (in Fig. 1 mit "Diagnose" beschriftet), einen mit "CPU 1" be­ schrifteten ersten Zentralprozessor 22 und eine mit "COM 1" beschriftete er­ ste Kommunikationsschnittstelle 24.
Die Steuereinheiten 18 können einerseits zur Steuerung von Betriebsfunktio­ nen einzelner Betriebseinrichtungen 26 des Fahrzeugs vorgesehen sein, ent­ halten jedoch andererseits nicht im einzelnen dargestellte Sensoreinrichtun­ gen zur Bestimmung von Zustandsdaten des Fahrzeugs. Die Bezugsziffer 26 steht grundsätzlich für alle mit einer elektronischen Steuerung versehenen Elemente des Fahrzeugs, wie etwa dem Motor, das Getriebe, die Bremse, die Wegfahrsperre, etc. Die entsprechenden Steuereinheiten 18 sind über eine Datenleitung 28 mit dem Diagnosemodul 20 verbunden. Die geeignete Zuord­ nung erfolgt mit Hilfe der zugehörigen Software. Das Diagnosemodul 20 ist wiederum über eine weitere Datenleitung 30 mit dem ersten Zentralprozes­ sor 22 verbunden. Eine weitere Datenleitung 32 dient zur Verbindung des er­ sten Zentralprozessors 22 mit der ersten Kommunikationsschnittstelle 24.
Die Ferndiagnoseeinheit 14 ist in relativ großer Entfernung von der lokalen Diagnoseeinheit 12 installiert und umfaßt einen mit "CPU 2" beschrifteten zweiten Zentralprozessor 34, der über eine Datenleitung 36 mit einer zwei­ ten Kommunikationsschnittstelle 38 ("COM 2") verbunden ist, sowie eine Be­ nutzerschnittstelle 40, die wiederum über eine Datenleitung 42 ebenfalls mit dem zweiten Zentralprozessor 34 verbunden ist. Bei der Benutzerschnittstel­ le 40 handelt es sich im wesentlichen um eine Ein- und Ausgabeeinheit, die einen Monitor und eine Tastatur umfaßt.
Zur Bedienung der lokalen Diagnoseeinheit 12 ist eine lokale Bedienungsper­ son 44, wie etwa ein Kraftfahrzeugmechaniker oder der Fahrer des Kraftfahr­ zeugs 16 vorgesehen, während die Ferndiagnoseeinheit 14 durch eine ent­ fernte Bedienungsperson 46 wie etwa einen Spezialisten für die zu diagnosti­ zierende Betriebseinheit 26 bedient wird.
Bei der Diagnose sendet die Steuereinheit 18 über die Datenleitung 28 Zu­ standsdaten zum Diagnosemodul 20, das im wesentlichen zur Koordination und Vorverarbeitung der Daten der Steuereinheiten 18 dient. Beispielsweise kann das Diagnosemodul 20 durch entsprechende Interpretation der Zu­ standsdaten ein Fehlersignal erzeugen. Diese Daten werden auf eine entspre­ chende Abfrage des ersten Zentralprozessors 22 hin über die Datenleitung 30 an diesen weitergeleitet und verarbeitet.
Die beiden Kommunikationsschnittstellen 24, 38 stehen über Funk, eine Sa­ tellitenverbindung oder dergleichen drahtlos miteinander in Verbindung, so daß durch die Anordnung der beiden Zentralprozessoren 22, 34 und der bei­ den Kommunikationsschnittstellen 24, 38 eine Daten-Fernübertragung zwi­ schen den Zentralprozessoren 22, 34 möglich ist. Diese Daten-Fernverbin­ dung ist schematisch durch eine gestrichelte Linie angedeutet. Insbesondere lassen sich die Zustandsdaten in den zweiten Zentralprozessor 34 einlesen. Dort können die Daten weiterverarbeitet und durch die Datenleitung 42 an die Benutzerschnittstelle 40 übertragen und dort gesichtet werden. Durch diesen Vorgang kann die entfernte Bedienungsperson 46 an der Benutzer­ schnittstelle 40 die Diagnosedaten der Steuereinheit 18 bzw. des Diagnose­ moduls 20 direkt begutachten.
Zur Auswahl der gewünschten Zustandsdaten bzw. der entsprechenden Steuereinheit 18 kann die entfernte Bedienungsperson 46 Abfragebefehle über die Benutzerschnittstelle 40 in den zweiten Zentralprozessor 34 einge­ ben, von wo aus die Befehle durch die beschriebene Daten-Fernübertragung an den ersten Zentralprozessor 22 und weiter an das Diagnosemodul 20 ge­ langen und die entsprechenden Zustandsdaten, die in das Diagnosemodul 20 eingehen, ausgewählt werden.
Erfindungsgemäß lassen sich ferner Befehle zur Änderung von Zustandspara­ metern auf dem gleichen Weg über die Benutzerschnittstelle 40 eingeben, die über die Kommunikationsschnittstellen 38, 24 vom zweiten Zentralpro­ zessor 34 zum ersten Zentralprozessor 22 übermittelt werden und über das Diagnosemodul 20 an die Steuereinheiten 18 gelangen. Sofern der erste Zen­ tralprozessor 22 entsprechend ausgebildet ist, kann die Ansteuerung der Steuereinheiten 18 durch den Zentralprozessor 22 auf in Fig. 1 nicht gezeig­ te Weise auch direkt über eine Datenleitung erfolgen, ohne daß der Weg über das Diagnosemodul 20 erfolgen muß.
Beispielsweise kann es sich während der Diagnose als notwendig erweisen, die Motordrehzahl zu verändern. Die entfernte Bedienungsperson 46 gibt hierzu einen entsprechenden Befehl in die Benutzerschnittstelle 40 ein, der auf die beschriebene Weise an die Steuereinheit 18 am Motor 26 des Kraft­ fahrzeugs 16 gelangt und die Steuereinheit 18 veranlaßt, die Motordrehzahl wunschgemäß zu verändern. Es ist somit nicht notwendig, daß die lokale Be­ dienungsperson 44 beispielsweise das Gaspedal des Kraftfahrzeugs 16 betä­ tigt.
Darüber hinaus kann die Steuereinheit 18 zur Speicherung eines Betriebspro­ gramms zur Motorsteuerung vorgesehen sein. Dieses Betriebsprogramm läßt sich verändern, indem beispielsweise ein im zweiten Zentralprozessor 34 ge­ speichertes Betriebsprogramm auf dem beschriebenen Weg zum ersten Zen­ tralprozessor 22 und in Folge zur Steuereinheit 18 gelangt und in diese ein­ gespeichert wird.
Ferner können weitere, nicht dargestellte Sensoreinheiten vorgesehen sein, die zur Messung von Umweltdaten, wie etwa Feuchtigkeit oder Hitze geeignet sind und auf die gleiche Weise wie die Steuereinheit 18 mit dem Diagnose­ modul 20 verbunden sind. Ferner sind insbesondere Steuereinheiten für das pneumatische System eines Lastkraftwagens denkbar, die auf die oben be­ schriebene Weise ausgelesen, angesteuert und verändert werden können.
Fig. 2 zeigt eine weitere Ausführungsform der Erfindung, in der die bereits beschriebenen Teile mit gleichen Bezugszeichen wie in Fig. 1 versehen sind.
Das in Fig. 2 dargestellte Ferndiagnosesystem 10 umfaßt ebenfalls zwei Dia­ gnoseeinheiten, nämlich eine lokale Diagnoseeinheit 12 und eine Ferndi­ agnoseeinheit 14. Die lokale Diagnoseeinheit 12 umfaßt in bekannter Weise eine beispielhaft dargestellte Steuereinheit 18, ein Diagnosemodul 20, einen ersten Zentralprozessor 22 und eine erste Kommunikationsschnittstelle 24, die über entsprechende Datenleitungen 28, 30, 32 miteinander verbunden sind. Dementsprechend umfaßt die Ferndiagnoseeinheit 14 einen zweiten Zentralprozessor 34, eine zweite Kommunikationsschnittstelle 38 und eine Benutzerschnittstelle 40, die über die Datenleitungen 36, 42 miteinander ver­ bunden sind.
Im Gegensatz zu Fig. 1 ist die lokale Diagnoseeinheit 12 nicht vollständig in­ nerhalb des Kraftfahrzeugs 16 angeordnet, sondern nur die Steuereinheit 18 am Motor 26. Die übrigen Komponenten befinden sich innerhalb eines War­ tungsfahrzeugs 48, und die Datenleitung 28 zur Verbindung der Steuereinheit 18 mit dem Diagnosemodul 20 ist lösbar. Die Verbindung wird nur für die Dauer des Diagnosevorgangs hergestellt. Das Wartungsfahrzeug 48 wird zu die­ sem Zweck in unmittelbarer Nähe des zu inspizierenden Kraftfahrzeugs 16 abgestellt. Die Funktionsweise der gesamten Anordnung wurde bereits im Zu­ sammenhang mit Fig. 1 ausführlich beschrieben, so daß hier der Kürze halber auf eine weitere Beschreibung verzichtet wird.
Gegenüber der ersten Ausführungsform sind zusätzliche Komponenten so­ wohl an den ersten Zentralprozessor 22 als auch an den zweiten, entfernten Zentralprozessor 34 angeschlossen. Es handelt sich dabei um optische und/oder akustische Ein- und Ausgabeeinheiten, nämlich um eine Videoka­ mera 50, ein Mikrofon 52 und einen Lautsprecher 54 am ersten Zentralpro­ zessor 22 sowie um ein zweites Mikrofon 56 und einen zweiten Lautsprecher 58 am zweiten Zentralprozessor 34. Diese Ein- und Ausgabeeinheiten 50, . . ., 58 sind in vergleichbarer Weise wie die Benutzerschnittstelle 40 an die jeweiligen Zentralprozessoren 22, 34 angeschlossen, wobei in bekannter Wei­ se vorzusehende Schnittstellen, Digitalisierungseinrichtungen oder derglei­ chen der Einfachheit halber nicht dargestellt wurden.
Durch diese Einheiten 50, . . ., 58 wird zusätzlich zu der bereits beschriebenen Datenverbindung eine direkte optische und akustische Verbindung der loka­ len Diagnoseeinheit 12 mit der Ferndiagnoseeinheit 14 geschaffen, die einer­ seits zur Übermittlung zusätzlicher Informationen über den Betriebszustand des Kraftfahrzeugs 16 dient und andererseits eine Kommunikation zwischen den bedienenden Personen 44, 46 ermöglicht. Auf diese Weise kann die ent­ fernte Bedienungsperson 46 die zu diagnostizierende Betriebseinrichtung op­ tisch und/oder akustisch erfassen, so daß er ein umfassenderes Bild der Stua­ tion erhält. Ferner kann der Fachmann 46 der Bedienungsperson 44 Anwei­ sungen geben und von dieser eine Rückmeldung bekommen.

Claims (7)

1. Ferndiagnosesystem (10) für Kraftfahrzeuge (16), mit einer lokalen Dia­ gnoseeinheit (12) und einer Ferndiagnoseeinheit (14), welche lokale Diagnoseeinheit (12) umfaßt:
  • - eine Anzahl von Steuereinheiten (18), die an Betriebseinrichtungen (26) des Kraftfahrzeugs (16) angebracht sind und Sensoren zur Bestimmung von Zustandsdaten umfassen;
  • - einen ersten Zentralprozessor (22), der direkt oder über ein Diagnose­ modul (20) zum Empfang der Zustandsdaten mit den Steuereinheiten (18) verbunden ist;
  • - eine erste Kommunikationsschnittstelle (24), die zum Datenaustausch mit dem ersten Zentralprozessor (22) verbunden ist; und welche Ferndiagnoseeinheit (14) umfaßt:
  • - einen zweiten Zentralprozessor (34);
  • - eine Benutzerschnittstelle (40), die zum Datenaustausch mit dein zweiten Zentralprozessor (34) verbunden und durch eine Bedienungsperson (46) be­ dienbar ist;
  • - und eine zweite Kommunikationsschnittstelle (38), die zum Datenaus­ tausch mit dem zweiten Zentralprozessor (34) verbunden ist;
welche erste und zweite Kommunikationsschnittstellen (24, 38) zur Fernü­ bertragung von Daten über einen Kommunikationskanal in Verbindung ste­ hen;
wobei die Anordnung der beiden Zentralprozessoren (22, 34) und der beiden Kommunikationsschnittstellen (24, 38) so geschaltet ist, daß der Bedienungs­ person (46) über die Benutzerschnittstelle (40) ein Zugriff auf die Zustands­ daten und das Senden von Befehlen an den ersten Zentralprozessor (22) er­ möglicht wird;
dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinheiten (18) zum Empfang von Be­ fehlen vom ersten Zentralprozessor (22) mit diesem verbunden sind, die zur Manipulation der Zustandsparameter der Betriebseinrichtungen (26) von der Benutzerschnittstelle (40) zum ersten Zentralprozessor (22) übertragen wer­ den.
2. Ferndiagnosesystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die lokale Diagnoseeinheit (12) im Kraftfahrzeug (16) fest oder transportabel in­ stalliert ist.
3. Ferndiagnosesystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Zentralprozessor (22) und die erste Kommunikationsschnittstelle (24) außerhalb des Kraftfahrzeugs (16) angebracht sind und die Verbindung zwischen den Steuereinheiten (18) und dem ersten Zentralprozessor (22) lösbar ist.
4. Ferndiagnosesystem nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Zentralprozessor (22) und die erste Kommunikationsschnittstelle (24) in einem Wartungsfahrzeug (46) installiert sind.
5. Ferndiagnosesystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß der erste und zweite Zentralprozessor (22, 34) mit optischen und/oder akustischen Ein- und Ausgabeeinheiten (50, . . ., 58) zur Kommunikation einer lokalen (44) und einer entfernten Bedienungsperson (46) verbunden sind, welche jeweils die lokale und die Ferndiagnoseeinheit (12, 14) bedienen.
6. Ferndiagnosesystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß der Zentralprozessor (22) zur Einspeisung von Betriebsprogrammen in die Steuereinheiten (18) vorgesehen ist.
7. Ferndiagnosesystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die Steuereinheiten (18) Sensoren zur Bestim­ mung von Umweltdaten der Betriebseinrichtungen (26) des Kraftfahrzeugs (16) umfassen.
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