DE19922843A1 - Einrichtung zum Kontaktieren von insbesondere länglichen, beispielsweise im wesentlichen zylindrischen Körpern, beispielsweise Rohren oder Kabeln - Google Patents

Einrichtung zum Kontaktieren von insbesondere länglichen, beispielsweise im wesentlichen zylindrischen Körpern, beispielsweise Rohren oder Kabeln

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DE19922843A1
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    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
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    • F16L25/00Constructive types of pipe joints not provided for in groups F16L13/00 - F16L23/00 ; Details of pipe joints not otherwise provided for, e.g. electrically conducting or insulating means
    • F16L25/01Constructive types of pipe joints not provided for in groups F16L13/00 - F16L23/00 ; Details of pipe joints not otherwise provided for, e.g. electrically conducting or insulating means specially adapted for realising electrical conduction between the two pipe ends of the joint or between parts thereof
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    • H01ELECTRIC ELEMENTS
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    • H01R4/00Electrically-conductive connections between two or more conductive members in direct contact, i.e. touching one another; Means for effecting or maintaining such contact; Electrically-conductive connections having two or more spaced connecting locations for conductors and using contact members penetrating insulation
    • H01R4/58Electrically-conductive connections between two or more conductive members in direct contact, i.e. touching one another; Means for effecting or maintaining such contact; Electrically-conductive connections having two or more spaced connecting locations for conductors and using contact members penetrating insulation characterised by the form or material of the contacting members
    • H01R4/64Connections between or with conductive parts having primarily a non-electric function, e.g. frame, casing, rail
    • H01R4/643Connections between or with conductive parts having primarily a non-electric function, e.g. frame, casing, rail for rigid cylindrical bodies

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Kontaktieren von insbesondere länglichen, beispielsweise im wesentlichen zylindrischen Körpern, beispielsweise Rohren oder Kabeln, die einen in Montageposition an dem zu kontaktierenden Körper anliegenden Grundkörper (4) aufweist, der wenigstens teilweise aus elastischem Material besteht. Erfindungsgemäß ist das elastische Material des Grundkörpers (4) wenigstens teilweise durch wenigstens ein thermoplastisches Elastomer (TPE) gebildet. Die erfindungsgemäße Einrichtung (2) ist einfach und kostengünstig herstellbar sowie vielseitig einsetzbar, beispielsweise als mit Kontaktmitteln versehene Einrichtung zum elektrisch leitenden Kontaktieren eines elektrisch leitenden Teiles eines insbesondere länglichen, beispielsweise im wesentlichen zylindrischen Körpers, beispielsweise eines Rohres oder eines Kabels (32).

Description

Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Kon­ taktieren von insbesondere länglichen, beispielsweise im wesentlichen zylindrischen Körpern, beispielsweise Rohren oder Kabeln.
Eine Einrichtung der betreffenden Art ist in Form einer Einrichtung zum elektrisch leitenden Kon­ taktieren einer elektrisch leitenden Außenfläche ei­ nes insbesondere zylindrischen Körpers, beispiels­ weise eines Rohres oder eines Kabels, durch EP 0 744 788 A1 bekannt. Sie weist einen in Montageposition an dem zu kontaktierenden Körper anliegenden Grundkörper auf, der aus einem metallischen Schellenband besteht, das mit einem elastischen Material beschichtet ist, das durch Gummi gebildet ist.
Die bekannte Einrichtung ist einfach montierbar. Ihre Herstellung ist jedoch aufwendig und damit teu­ er.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Einrichtung der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art anzugeben, die den Nachteil der bekannten Einrichtung nicht aufweist, deren Her­ stellung also einfacher und damit kostengünstiger gestaltet ist.
Diese Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 ange­ gebene Lehre gelöst.
Erfindungsgemäß ist das elastische Material we­ nigstens teilweise, vorzugsweise vollständig durch wenigstens ein thermoplastisches Elastomer (TPE) ge­ bildet. Thermoplastische Elastomere weisen kunst­ stoffähnliche Eigenschaften auf und sind leicht ver­ arbeitbar. Beispielsweise kann der Grundkörper, so­ weit er aus dem elastischen Material besteht, bei Verwendung von thermoplastischen Elastomeren in einem Spritzverfahren hergestellt werden. Es ist auch mög­ lich, den Grundkörper aus thermoplastischem Elastomer als Bandmaterial in einem Extrudierverfahren herzu­ stellen. Der Grundkörper kann neben thermoplastischem Elastomer auch noch weiteres elastisches Material aufweisen, beispielsweise vulkanisierten Kautschuk.
Ein weiterer Vorteil der thermoplastischen Ela­ stomere besteht darin, daß ein Mischen unmittelbar vor Beginn der Verarbeitung nicht erforderlich ist. Diese Materialien sind vielmehr in verarbeitungsfähi­ gem Zustand erhältlich und können in diesem Zustand gelagert werden.
Ein besonderer Vorteil thermoplastischer Elasto­ mere besteht darin, daß sie schnell aushärten und eine Vulkanisation nicht erforderlich ist. Dies ver­ kürzt bei Verarbeitung der Materialien, beispiels­ weise in einem Spritzverfahren, die erforderliche Verweildauer in der Spritzform, was die Taktzeiten verringert und damit die Herstellung der erfindungs­ gemäßen Einrichtung kostengünstiger gestaltet.
Darüber hinaus zeichnen sich thermoplastische Elastomere durch eine hohe Alterungsbeständigkeit aus. Sie weisen ferner insbesondere noch folgende Vorteile auf:
  • - ausgezeichnete Dauerbiegeermüdungsfestig­ keit,
  • - hohe Temperaturbeständigkeit,
  • - hohe Schlagzähigkeit,
  • - hohe Chemikalien- und Witterungsbeständig­ keit,
  • - gute elektrische Eigenschaften,
  • - hohe Zerreiß- und Abriebfestigkeit,
  • - Co-Spritzgießen und Co-Extrusion mit Polyo­ lefinen ist möglich,
  • - thermoplastische Elastomere sind mit Pig­ menten oder Farbstoffen leicht einfärbbar,
  • - thermoplastische Elastomere sind umwelt­ freundlich, da sie recycelbar sind und bei der Verarbeitung gefährliche Dämpfe, bei­ spielsweise Nitrosamine, üblicherweise nicht entstehen.
Unter einem Kontaktieren im Sinne der Erfindung wird ein mechanisches und/oder elektrisches Kontak­ tieren verstanden. Im letzteren Falle weist die Ein­ richtung Kontaktmittel zum Herstellen einer elek­ trisch leitenden Verbindung zwischen dem zu kontak­ tierenden Körper und einem Leiter, beispielsweise einem Erdungskabel auf.
Der Grundkörper der erfindungsgemäßen Einrich­ tung kann grundsätzlich im wesentlichen starr ausge­ bildet sein. Eine zweckmäßige Weiterbildung sieht jedoch vor, daß der Grundkörper biegsam ausgebildet ist. Bei dieser Ausführungsform paßt sich der Grund­ körper aufgrund seiner Biegsamkeit an die Oberfläche des zu kontaktieren Körpers an. Dies ermöglicht eine Kontaktierung auch stark unebener oder gekrümmter Körper. Die zu kontaktierenden Körper können in viel­ fältiger Weise ausgebildet sein, beispielsweise plat­ tenförmig oder stabförmig oder rohrförmig mit belie­ bigem Querschnitt.
Eine andere Weiterbildung sieht vor, daß der Grundkörper derart ausgebildet ist, daß er in Monta­ geposition den zu kontaktierenden Körper vorzugsweise ringförmig oder muffenförmig umgreift. Beispielsweise bei der Kontaktierung von Rohren oder Kabeln ist der Grundkörper auf diese Weise sicher an dem zu kontak­ tierenden Körper gehalten.
Eine andere zweckmäßige Ausführungsform sieht vor, daß der Grundkörper als um den zu kontaktieren­ den Körper spannbare Schelle ausgebildet ist. Bei dieser Ausführungsform ist die Montage der erfin­ dungsgemäßen Einrichtung vereinfacht.
Der Grundkörper der erfindungsgemäßen Einrich­ tung kann mehrteilig ausgebildet sein, beispielsweise zur Kontaktierung eines Rohres oder eines Kabels durch mehrere in Montageposition in Umfangsrichtung aufeinanderfolgende, beispielsweise halbringförmige Teile. Es ist jedoch vorteilhaft, wenn der Grundkör­ per einteilig ausgebildet ist und an seinen freien Enden abgewinkelte oder abgebogene Laschen aufweist, die in Montageposition miteinander verbindbar sind, vorzugsweise mittels einer Schraubvorrichtung oder einer Klemmvorrichtung. Aufgrund der einteiligen Aus­ bildung des Grundkörpers ist bei dieser Ausführungs­ form die Montage der erfindungsgemäßen Einrichtung weiter vereinfacht. Durch Verbindung der Laschen mit­ einander ist die Einrichtung in schneller und einfa­ cher Weise an dem zu kontaktierenden Körper befestig­ bar.
Eine andere Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lehre sieht quer zur Längsrichtung bzw. in Axialrich­ tung des Grundkörpers zueinander beabstandete, sich in Längsrichtung bzw. in Umfangsrichtung des Grund­ körpers erstreckende Dichtlippen aus elastischem Ma­ terial vor, die an einer in Montageposition dem zu kontaktierenden Körper zugewandten Seite des Grund­ körpers angeordnet sind und in Montageposition dich­ tend an der Außenfläche des zu kontaktierenden Kör­ pers anliegen. Auf diese Weise ist eine Abdichtung eines in Montageposition zwischen dem abzudichtenden Körper und dem Grundkörper gebildeten Raumes gegen ein Eindringen von Luft, Staub oder Feuchtigkeit er­ zielt. Bei der vorgenannten Ausführungsform besteht das elastische Material der Dichtlippen zweckmäßiger­ weise wenigstens teilweise aus wenigstens einem ther­ moplastischen Elastomer. Hierdurch ergeben sich im Hinblick auf die Herstellung der Dichtlippen die gleichen Vorteile, die sich durch die Verwendung ei­ nes thermoplastischen Elastomers bei der Herstellung eines Teils des Grundkörpers ergeben.
Bei den vorgenannten Ausführungsformen können die Dichtlippen separat ausgebildet sein oder mit dem elastischen Material des Grundkörpers verbunden oder einstückig mit diesem ausgebildet sein. Insbesondere dann, wenn die Dichtlippen einstückig mit dem Grund­ körper ausgebildet sind, ist die Herstellung der er­ findungsgemäßen Einrichtung weiter vereinfacht.
Gemäß einer Ausführungsform weist das thermopla­ stische Elastomer wenigstens eine der folgenden Mate­ rialeigenschaften auf:
  • - die Shorehärte (A) beträgt etwa 35-85, vor­ zugsweise etwa 47-70, insbesondere etwa 64 (DIN 53505-A),
  • - der Druckverformungsrest beträgt weniger als etwa 40%, vorzugsweise weniger als etwa 25% (DIN 53517, Temperatur 70°C, Dauer 48 Stunden),
  • - die Zugfestigkeit beträgt mehr als etwa 6 MPa (DIN 53540),
  • - die Reißdehnung beträgt mehr als etwa 300% (DIN 53504),
  • - der Kälterichtwert beträgt weniger als etwa
  • - 20°C, vorzugsweise weniger als etwa -40°C, insbesondere etwa -50°C (DIN 53445-B),
  • - die Härteänderung nach Alterung ist nicht höher als etwa ±3 (DIN 53508, DIN 53505-A),
  • - die Änderung der Zugfestigkeit nach Alte­ rung ist nicht größer als etwa ±15% (DIN 53508, DIN 53504),
  • - die Änderung der Reißdehnung nach Alterung ist nicht größer als etwa ±20% (DIN 53508, DIN 53504),
  • - das thermoplastische Elastomer ist ozon­ beständig und/oder UV-beständig und/oder ölbeständig und/oder witterungsbeständig.
Die vorgenannten Materialeigenschaften haben sich einzeln, insbesondere jedoch in Verbindung mit­ einander als besonders vorteilhaft erwiesen, insbe­ sondere im Hinblick auf eine einfache Herstellung und die Langlebigkeit der erfindungsgemäßen Einrichtung.
Grundsätzlich kann der Grundkörper vollständig aus thermoplastischem Elastomer bestehen. Eine vor­ teilhafte Weiterbildung sieht jedoch vor, daß der Grundkörper ein Trägerelement aufweist, mit dem das thermoplastische Elastomer verbunden ist. Auf diese Weise ist die Stabilität der erfindungsgemäßen Ein­ richtung erhöht. Das thermoplastische Elastomer kann in beliebiger geeigneter Weise auf das Trägerelement aufgebracht werden, beispielsweise durch Gießen oder Spritzen. Es kann jedoch beispielsweise auch durch ein Teil aus extrudiertem Bandmaterial gebildet sein.
Eine Weiterbildung der vorgenannten Ausführungs­ form sieht vor, daß das Trägerelement bandförmig aus­ gebildet ist und sich in Längsrichtung bzw. in Um­ fangsrichtung des Grundkörpers vorzugsweise über des­ sen gesamte Länge erstreckt und vorzugsweise die La­ schen bildet. Diese Ausführungsform ist besonders einfach im Aufbau und damit kostengünstig herstell­ bar.
Bei den Ausführungsformen mit dem Trägerelement besteht dieses vorzugsweise aus Metall, insbesondere aus Messing und/oder Sondermessing und/oder niedrig legiertem Kupfer und/oder Chrom-Nickel-legiertem Stahl. Diese Materialien weisen eine besonders gute elektrische Leitfähigkeit auf, was insbesondere dann von Vorteil ist, wenn die erfindungsgemäße Einrich­ tung als Teil einer Einrichtung zum elektrisch lei­ tenden Kontaktieren eines elektrisch leitenden Tei­ les, beispielsweise eines Rohres oder eines Kabels, verwendet wird und das Trägerelement zur Stromleitung dient.
Die erfindungsgemäße Einrichtung ist vielfältig verwendbar, beispielsweise auch als Anodenschutz oder Kathodenschutz oder zur Aufnahme von Sensoren, die durch eine Loch in eine Rohrleitung eingreifen und von der Einrichtung, beispielsweise in Form einer Muffe, umschlossen sind. Die erfindungsgemäße Ein­ richtung kann beispielsweise eine Abdichtungs­ einrichtung zum Bilden von Abdichtungen an Außenflä­ chen von insbesondere länglichen, beispielsweise im wesentlichen zylindrischen Körpern, beispielsweise Rohren, Schläuchen oder Kabeln bilden, wie dies eine Ausführungsform vorsieht.
Eine andere Ausführungsform sieht vor, daß die Einrichtung eine Halterung für einen insbesondere länglichen, beispielsweise im wesentlichen zylindri­ schen Körper, beispielsweise ein Rohr oder ein Kabel, bildet. Die Einrichtung kann zur mechanischen Fixie­ rung eines Rohres, eines Schlauches oder eines Kabels dienen, beispielsweise in Form einer dichten Wand­ durchführung.
Eine Einrichtung zum elektrisch leitenden Kon­ taktieren eines elektrisch leitenden Teiles eines insbesondere länglichen, beispielsweise im wesentli­ chen zylindrischen Körpers, beispielsweise eines Roh­ res oder eines Kabels, ist im Anspruch 15 angegeben. Sie weist eine erfindungsgemäße Einrichtung und Kon­ taktmittel zum Herstellen einer elektrisch leitenden Verbindung zwischen dem zu kontaktierenden Körper und einem Leiter, beispielsweise einem Erdungskabel, auf.
Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Einrich­ tung zum elektrisch leitenden Kontaktieren sehen vor, daß das Kontaktelement aus Metall besteht, vorzugs­ weise durch eine flache Litze, ein flaches Band oder ein Geflechtband aus Metall gebildet ist. Derartige Kontaktelemente sind kostengünstig.
Eine andere Weiterbildung der Ausführungsformen mit dem Kontaktelement sieht vor, daß das Kontakt­ element mit dem Trägerelement verbunden ist. Besteht das Trägerelement aus Metall, so ist durch Herstellen einer elektrisch leitenden Verbindung zwischen einem Leiter, beispielsweise einem Erdungskabel, und dem Trägerelement, das in Montageposition von außen zu­ gänglich sein kann, über das an dem zu kontaktieren­ den Körper anliegende Kontaktelement eine elektrisch leitende Verbindung zu diesem herstellbar.
Eine andere Weiterbildung sieht vor, daß der Grundkörper wenigstens einen Kontaktvorsprung aus elektrisch leitfähigem Material aufweist, der in Mon­ tageposition an dem elektrisch leitfähigen Teil des zu kontaktierenden Körpers anliegt und so die Kon­ taktmittel bildet. Bei dieser Ausführungsform ist ein separates Kontaktelement nicht erforderlich, so daß die erfindungsgemäße Einrichtung in ihrem Aufbau wei­ ter vereinfacht ist.
Bei der vorgenannten Ausführungsform ist der oder jeder Kontaktvorsprung zweckmäßigerweise an dem Trägerelement ausgebildet. Besteht dieses beispiels­ weise aus Blech, so können die Kontaktvorsprünge durch in das Blech eingepreßte Sicken oder Wölbungen gebildet sein.
Das thermoplastische Elastomer ist entsprechend den jeweiligen Anforderungen innerhalb weiter Grenzen wählbar. Beispielsweise kann das thermoplastische Elastomer durch ein thermoplastisches Polyurethan (TPE-U) und/oder ein Styrolblockcopolymer (TE-S) und/oder ein thermoplastisches Polyolefin-Elastomer (TPE-O) und/oder ein thermoplastisches Copolyester (TPE-E) und/oder ein Polyether-Polyamidblockcopolymer und/oder eine Elastomerlegierung wenigstens eines thermoplastischen Elastomeres sein, wie dies Ausfüh­ rungsformen vorsehen.
Ein Verfahren zur Herstellung eines aus wenig­ stens einem thermoplastischen Elastomer und/oder we­ nigstens einem Trägerwerkstoff bestehenden Verbund­ produktes, insbesondere einer Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, ist im Anspruch 23 angegeben. Weiterbildungen dieses Verfahrens sind in den Ansprü­ chen 24 und 25 angegeben.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der bei­ gefügten Zeichnungen näher erläutert, in der Ausfüh­ rungsbeispiele dargestellt sind.
Es zeigt:
Fig. 1 eine schematische Perspektivansicht eines ersten Ausführungsbeispieles der erfindungsgemäßen Einrichtung,
Fig. 2 in vergrößertem Maßstab einen Axial­ schnitt durch einen Teil eines mit der Einrichtung gemäß Fig. 1 elektrisch kontaktierten Kabels,
Fig. 3 in schematischer Perspektivansicht das mit der Einrichtung gemäß Fig. 1 kon­ taktierte Kabel,
Fig. 4 in gleicher Darstellung wie Fig. 2 ein zweites Ausführungsbeispiel einer er­ findungsgemäßen Einrichtung,
Fig. 5 eine schematische Ansicht auf die ra­ diale Innenfläche der Einrichtung ge­ mäß Fig. 1,
Fig. 6 einen schematischen Radialschnitt durch die Einrichtung gemäß Fig. 4 in Montageposition,
Fig. 7 in schematischer Perspektivansicht ein drittes Ausführungsbeispiel einer er­ findungsgemäßen Einrichtung,
Fig. 8 in ähnlicher Darstellung wie Fig. 7 ein viertes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Einrichtung,
Fig. 9 in gleicher Darstellung wie Fig. 7 die Einrichtung gemäß Fig. 8, wobei mit einer Lasche ein Endteil verbunden ist und
Fig. 10 in gleicher Darstellung wie Fig. 8 die Einrichtung gemäß Fig. 8, wobei mit beiden Laschen Endteile verbunden sind.
In den Figuren der Zeichnung sind gleiche oder sich entsprechende Bauteile mit den gleichen Bezugs­ zeichen versehen.
In Fig. 1 ist ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Einrichtung in Form einer Einrichtung 2 zum elektrisch leitenden Kontaktieren eines elektrisch leitenden Teiles eines insbesondere länglichen, beispielsweise im wesentlichen zylindri­ schen Körpers, beispielsweise eines Rohres oder eines Kabels dargestellt. Die Einrichtung 2 weist einen biegsamen Grundkörper 4 aus thermoplastischem Elasto­ mer auf, in das ein bandförmiges Trägerelement 6 aus Metall eingebettet ist.
Das thermoplastische Elastomer weist bei dem Ausführungsbeispiel folgende Materialeigenschaften auf:
  • - die Shorehärte (A) beträgt etwa 64 (DIN 53505-A),
  • - der Druckverformungsrest beträgt weniger als etwa 25% (DIN 53517, Temperatur 70°C, Dauer 48 Stunden),
  • - die Zugfestigkeit beträgt mehr als etwa 6 MPa (DIN 53504)
  • - die Reißdehnung beträgt mehr als etwa 300% (DIN 53504),
  • - der Kälterichtwert beträgt weniger als etwa -40°C, insbesondere etwa -50°C (DIN 53445- B).
  • - die Härteänderung nach Alterung ist nicht höher als etwa ±3 (DIN 53508, DIN 53505-A),
  • - die Änderung der Zugfestigkeit nach Alte­ rung ist nicht größer als etwa ±15% (DIN 53508, DIN 53504),
  • - die Änderung der Reißdehnung nach Alterung ist nicht größer als etwa ±20% (DIN 53508, DIN 53504),
  • - das thermoplastische Elastomer ist ozon­ beständig, UV-beständig und ölbeständig.
Der Grundkörper 4 weist an seinen Enden abgewin­ kelte Laschen 8, 10 auf, wobei sich das Trägerelement 6 in Umfangsrichtung des Grundkörpers 4 bis in den Bereich der Laschen erstreckt. In der Lasche 8 sind Durchgangsbohrungen gebildet, durch die sich in Mon­ tageposition der Einrichtung 2 in Fig. 1 nicht dar­ gestellte Schrauben erstrecken und in in der Lasche 10 gebildete Gewindebohrungen 14 eingeschraubt sind, derart, daß durch Spannen der Schrauben die Laschen 8, 10 miteinander verspannbar sind, wobei der Grund­ körper 4 der Einrichtung 2 den zu kontaktierenden Körper umschließt. Da die Schrauben in den Gewinde­ bohrungen 14 Kontakt mit dem Trägerelement 6 aus Me­ tall haben, können sie zur Herstellung einer elek­ trisch leitenden Verbindung des Trägerelementes und damit des zu kontaktierenden Körpers mit einem in Fig. 1 nicht dargestellten Anschlußkabel, beispiels­ weise einem Erdungskabel verwendet werden.
Die Einrichtung 2 weist ferner an der Innenflä­ che 16 des Grundkörpers angeordnete, in Axialrichtung zueinander beabstandete Dichtlippen 18, 20 auf, die sich in Umfangsrichtung des Grundkörpers 4 erstrecken und in Montageposition der Einrichtung 2 dichtend an der Außenfläche des zu kontaktierenden Körpers anlie­ gen. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind zusätzlich zu den Dichtlippen 18, 20 in Axialrichtung außen von diesen weitere Dichtlippen 22, 24 angeord­ net. Die Dichtlippen 18, 20 sowie die weiteren Dicht­ lippen 22, 24 bestehen bei dem dargestellten Ausfüh­ rungsbeispiel aus demselben thermoplastischen Elasto­ mer wie der Grundkörper 4 und sind einstückig mit diesem ausgebildet. Die erfindungsgemäße Einrichtung 2 kann beispielsweise dadurch hergestellt werden, daß . das Trägerelement 6 unter Bildung der Dichtlippen 18, 20 sowie der weiteren Dichtlippen 22, 24 durch Um­ spritzen mit dem thermoplastischen Elastomer in die­ ses eingebettet wird. Der Grundkörper 4 kann jedoch auch zusammen mit den Dichtlippen 18-24 aus extru­ diertem Bandmaterial bestehen. Aus Fig. 2 ist er­ sichtlich, daß durch das thermoplastische Elastomer auf der Innenfläche 26 des Trägerelementes 6 ein Kon­ taktbereich 28 freigelassen ist.
In der in Fig. 2 dargestellten Montageposition liegt die Einrichtung 2 mit den Dichtlippen 18, 20 sowie den weiteren Dichtlippen 22, 24 an einer Außen­ fläche 30 eines im wesentlichen zylindrischen Kör­ pers, bei dem in der Zeichnung dargestellten Ausfüh­ rungsbeispiel an der Außenfläche (Mantelfläche) eines Kabels 32 an. An der Außenfläche 30 des Kabels 32 ist durch Abisolieren des Außenleiters ein elektrisch leitender Bereich 34 gebildet. Zwischen dem elek­ trisch leitenden Bereich 34 und der Innenfläche 26 des Trägerelementes 6 ist ein Kontaktelement 36 zur Herstellung einer elektrisch leitenden Verbindung zwischen der Außenfläche 30 und der Innenfläche 26 angeordnet, das bei diesem Ausführungsbeispiel durch ein Element aus elastischem Graphit gebildet ist. Das Kontaktelement 36 kann jedoch auch aus Metall beste­ hen, beispielsweise durch eine Litze oder ein Ge­ flechtband aus Metall gebildet sein.
Beim Verspannen der Lasche 8 mit der Lasche 10 mittels der in Fig. 1 nicht dargestellten Schrauben umschließt der Grundkörper 4 die Außenfläche 30 des Kabels 32, wobei die Dichtlippen 18, 20 und die wei­ teren Dichtlippen 22, 24 zusammengedrückt werden, dichtend an der Außenfläche 30 des Kabels 32 zur An­ lage gelangen und so den zwischen der Innenfläche des Grundkörpers und der Außenfläche 30 des Kabels 32 gebildeten Raum gegen ein Eindringen von Staub und Feuchtigkeit abdichten. Zusätzlich können an den La­ schen 8, 10 Dichtmittel vorgesehen sein, die den zwi­ schen der Innenfläche 16 des Grundkörpers 4 und der Außenfläche 30 des Kabels 32 gebildeten Raum in Um­ fangsrichtung des Grundkörpers abdichten.
Zusätzlich wird beim Verspannen der Laschen 8, 10 das Kontaktelement 36 zwischen der Innenfläche 26 des Trägerelementes 6 und dem elektrisch leitendem Bereich 34 an der Außenfläche 30 des Kabels 32 zu­ sammengedrückt und stellt auf diese Weise eine elek­ trisch leitende Verbindung zwischen dem Außenleiter des Kabels 32 und dem Trägerelement 6 her. Über die das Trägerelement 6 in den Gewindebohrungen 14 durch­ setzenden Schrauben ist dann eine elektrisch leitende Verbindung zwischen dem Außenleiter des Kabels 32 und einem externen Leiter, beispielsweise einem Erdungs­ kabel, herstellbar.
Aus Fig. 2 ist ersichtlich, daß die Dichtlippen 18, 20 jeweils relativ zu der zugeordneten Längskante 38, 40 des Trägerelementes 6 des Grundkörpers 4 der­ art angeordnet sind, daß sich die Dichtlippen 18, 20 jeweils in Axialrichtung von einem Bereich innen von der zugeordneten Längskante 38, 40 bis etwa in den Bereich der zugeordneten Längskante 38, 40 erstrec­ ken. Auf diese Weise ist sichergestellt, daß das Ma­ terial der Dichtlippen beim Anbringen der Einrichtung 2 an dem Kabel 32 zwischen dem Trägerelement 6 und der Außenfläche 30 des Kabel 32 gleichmäßig zusammen­ gedrückt wird, und nicht jeweils in Axialrichtung nach außen weggedrückt wird. Dadurch, daß das elasti­ sche Material des Grundkörpers zusammen mit den Dichtlippen 18, 20 und den weiteren Dichtlippen 22, 24 aus einem thermoplastischen Elastomer besteht, ist die Herstellung der erfindungsgemäßen Einrichtung 2 kostengünstig gestaltet. Das thermoplastische Elasto­ mer ist einfach und damit kostengünstig verarbeitbar, beispielsweise durch Spritzen, Gießen oder Extrudie­ ren. Eine Vulkanisation ist nicht erforderlich. Dies verringert bei der Fertigung der erfindungsgemäßen Einrichtung die Taktzeiten und senkt die Her­ stellungskosten.
Durch die oben genannten Materialeigenschaften des thermoplastischen Elastomers ist die erfindungs­ gemäße Einrichtung 2 robust, langlebig und alterungs­ beständig sowie mechanisch stark beanspruchbar. Sie ist darüber hinaus in einem weiten Temperaturbereich einsetzbar.
Die in den Fig. 1 und 2 dargestellte Einrich­ tung 2 kann auch als Einrichtung zum Abdichten, bei­ spielsweise einer elektrisch leitenden Kontaktierung oder dergleichen an einer Außenfläche eines insbeson­ dere zylindrischen Körpers gegen ein Eindringen von Feuchtigkeit oder Staub in den Bereich der Kontaktie­ rung, verwendet werden. In diesem Fall sind die Kon­ taktmittel, insbesondere das Kontaktelement 36 und ggf. auch das Trägerelement 6 aus Metall, nicht er­ forderlich.
Fig. 3 zeigt die Einrichtung 2 gemäß Fig. 1 und
Fig. 2 in Montageposition. Es ist ersichtlich, daß der Grundkörper 4 in dieser Montageposition an dem Kabel 32 anliegt und dieses muffenförmig umgreift.
Fig. 4 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Einrichtung zum elektrisch leitenden Kontaktieren, das sich von dem Ausführungs­ beispiel gemäß Fig. 1 dadurch unterscheidet, daß an­ stelle des Kontaktelementes 36 Kontaktvorsprünge vor­ gesehen sind, von denen in Fig. 4 lediglich ein mit dem Bezugszeichen 38 versehener Kontaktvorsprung er­ kennbar ist. Der Kontaktvorsprung 38 ist durch eine im Querschnitt zu dem Kabel 32 hin konvexe, in der Draufsicht im wesentlichen kreisförmige Profilierung in Form einer Wölbung gebildet.
Aus Fig. 5, die eine Ansicht auf die radiale Innenfläche des Grundkörpers 4 zeigt, ist ersicht­ lich, daß der Kontaktvorsprung 38 und ein weiterer Kontaktvorsprung 40 jeweils durch eine in der Drauf­ sicht kreisförmige Profilierung in dem Trägerelement 6 gebildet sind.
Aus Fig. 6, die einen schematischen Radial­ schnitt durch die Einrichtung 2 in Montageposition zeigt, ist ersichtlich, daß neben den Kontaktvor­ sprüngen 38, 40 noch ein weiterer Kontaktvorsprung 42 vorhanden ist und daß die Kontaktvorsprünge 38, 40, 42 in Umfangsrichtung des Grundkörpers 4 zueinander im wesentlichen gleich beabstandet sind.
In Fig. 7 ist ein drittes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Einrichtung 2 dargestellt, das sich von dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 im wesentlichen dadurch unterscheidet, daß mit den La­ schen 8, 10 separate Endteile 44, 46 verbunden sind, die in Fig. 7 von den Laschen 8, 10 abgehoben dar­ gestellt sind. Die Endteile 44, 46 sind bei diesem Ausführungsbeispiel durch Formteile gebildet, die vollständig aus einem thermoplastischen Elastomer bestehen. Die Endteile 44, 46 sind bei dem Ausfüh­ rungsbeispiel auf in Montageposition einander zuge­ wandte ebene Flächen 48, 50 der Laschen 8, 10 aufge­ spritzt. Sie können jedoch auch auf beliebige andere Weise mit den Laschen 8, 10 verbunden sein. Die End­ teile 44, 46 weisen in Montageposition dichtend an­ einander anliegende Dichtflächen 52, 54 auf.
In Fig. 8 ist ein viertes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Einrichtung 2 dargestellt, das sich von dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 dadurch unterscheidet, daß das Trägerelement 6 in Axialrichtung des Grundkörpers 4 zueinander beabstan­ dete, sich in Umfangsrichtung erstreckende Sicken 56, 58 aufweist, in denen separate Dichtlippenteile 60, 62 aus thermoplastischem Elastomer aufgenommen sind. Die Dichtlippenteile 60, 62, die in die Sicken 56, 58 eingeklebt oder formschlüssig oder klemmend in diesen gehalten sein können, weisen jeweils zwei in Axial­ richtung zueinander beabstandete Dichtlippen 64, 66 bzw. 68, 70 auf.
In Fig. 9 ist die Einrichtung 2 gemäß Fig. 8 dargestellt, wobei mit der Lasche 8 das Endteil 46 verbunden ist. Um in einem Bereich, in dem die Dicht­ lippenteile 60, 62 an die Dichtfläche 54 angrenzen, Undichtigkeiten zu vermeiden, kann das Endteil 46 zu den freien Enden der angrenzenden Dichtlippenteile 60, 62 komplementäre Ausnehmungen aufweisen, in die die Dichtlippenteile 60, 62 mit ihren freien Enden eingreifen. Das Endteil 46 kann jedoch auch mit den Enden der Dichtlippenteile 60, 62 innig verbunden sein, beispielsweise durch Anspritzen.
Fig. 10 zeigt die Einrichtung gemäß Fig. 9, wo­ bei das Endteil 44 in zu dem Endteil 46 entsprechen­ der Weise mit dem Trägerelement 6 verbunden ist. Bei der Ausführungsform gemäß den Fig. 8 bis 10 bestehen die Dichtlippenteile 60, 62 vorzugsweise aus dem gleichen thermoplastischen Elastomer wie die Endteile 44, 46. Die Dichtlippenteile 60, 62 können auch mit den Endteilen 44, 46 einstückig ausgebildet sein. Die Dichtlippenteile 60, 62 und/oder die Endteile 44, 46 können beispielsweise auch auf das Trägerelement 6 aufgespritzt sein.

Claims (25)

1. Einrichtung zum Kontaktieren von insbesondere länglichen, beispielsweise im wesentlichen zylindri­ schen Körpern, beispielsweise Rohren oder Kabeln,
mit einem in Montageposition an dem zu kontaktieren­ den Körper anliegenden Grundkörper (4), der wenig­ stens teilweise aus elastischem Material besteht, dadurch gekennzeichnet,
daß das elastische Material wenigstens teilweise durch wenigstens ein thermoplastisches Elastomer (TPE) gebildet ist.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Grundkörper (4) biegsam ausgebildet ist.
3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Grundkörper (4) derart ausge­ bildet ist, daß er in Montageposition den zu kontak­ tierenden Körper vorzugsweise ringförmig oder muffen­ förmig umgreift.
4. Einrichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (4) als um den zu kontaktierenden Körper spannbare Schelle ausgebildet ist.
5. Einrichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (4) einteilig ausgebildet ist und an seinen freien Enden abgewinkelte oder abgebogene Laschen (8, 10) aufweist, die in Montageposition miteinander verbind­ bar sind, vorzugsweise mittels einer Schraubvorrich­ tung oder einer Klemmvorrichtung.
6. Einrichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung (2) quer zur Längsrichtung bzw. in Axialrichtung des Grundkörpers (4) zueinander beabstandete, sich in Längsrichtung bzw. in Umfangsrichtung des Grundkör­ pers (4) erstreckende Dichtlippen (64, 66; 68, 70) aus elastischem Material aufweist, die an einer in Montageposition dem zu kontaktierenden Körper zuge­ wandten Seite des Grundkörpers (4) angeordnet sind und in Montageposition dichtend an der Außenfläche des zu kontaktierenden Körpers anliegen.
7. Einrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das elastische Material der Dichtlippen (64, 66; 68, 70) wenigstens teilweise aus wenigstens einem thermoplastischen Elastomer besteht.
8. Einrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Dichtlippen (64, 66; 68, 70) separat ausgebildet sind oder mit dem elastischen Material des Grundkörpers (4) verbunden oder einstüc­ kig mit diesem ausgebildet sind.
9. Einrichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das thermopla­ stische Elastomer wenigstens eine der folgenden Mate­ rialeigenschaften aufweist:
  • 1. die Shorehärte (A) beträgt etwa 35-85, vor­ zugsweise etwa 47-70, insbesondere etwa 64 (DIN 53505-A),
  • 2. der Druckverformungsrest beträgt weniger als etwa 40%, vorzugsweise weniger als etwa 25% (DIN 53517, Temperatur 70°C, Dauer 48 Stunden),
  • 3. die Zugfestigkeit beträgt mehr als etwa 6 MPa (DIN 53540),
  • 4. die Reißdehnung beträgt mehr als etwa 300% (DIN 53504),.
  • 5. der Kälterichtwert beträgt weniger als etwa -20°C, vorzugsweise weniger als etwa -40°C, insbesondere etwa -50°C (DIN 53445-B),
  • 6. die Härteänderung nach Alterung ist nicht höher als etwa ±3 (DIN 53508, DIN 53505-A),
  • 7. die Änderung der Zugfestigkeit nach Alte­ rung ist nicht größer als etwa ±15% (DIN 53508, DIN 53504)
  • 8. die Änderung der Reißdehnung nach Alterung ist nicht größer als etwa ±20% (DIN 53508, DIN 53504),
  • 9. das thermoplastische Elastomer ist ozon­ beständig und/oder UV-beständig und/oder ölbeständig und/oder witterungsbeständig.
10. Einrichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (4) ein Trägerelement (6) aufweist, mit dem das ther­ moplastische Elastomer verbunden ist.
11. Einrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Trägerelement (6) bandförmig ausge­ bildet ist und sich in Längsrichtung bzw. Umfangs­ richtung des Grundkörpers (4) vorzugsweise über des­ sen gesamte Länge erstreckt und vorzugsweise die La­ schen (8, 10) bildet.
12. Einrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Trägerelement aus Metall, insbeson­ dere aus Messing und/oder Sondermessing und/oder niedrig legiertem Kupfer und/oder Chrom-Nickel-le­ giertem Stahl besteht.
13. Einrichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung (2) eine Abdichtungseinrichtung zum Bilden von Ab­ dichtungen an Außenflächen von insbesondere längli­ chen, beispielsweise im wesentlichen zylindrischen Körpern, beispielsweise Rohren oder Kabeln (32), bil­ det.
14. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung (2) eine Halterung für einen insbesondere länglichen, bei­ spielsweise im wesentlichen zylindrischen Körper, beispielsweise ein Rohr oder ein Kabel (32) bildet.
15. Einrichtung zum elektrisch leitenden Kontaktie­ ren eines elektrisch leitenden Teiles (34) eines ins­ besondere länglichen, beispielsweise im wesentlichen zylindrischen Körpers, beispielsweise eines Rohres oder eines Kabels (32), dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zum elektrisch leitenden Kontak­ tieren eine Einrichtung (2) nach einem der vorher­ gehenden Ansprüche und Kontaktmittel zum Herstellen einer elektrisch leitenden Verbindung zwischen dem zu kontaktierenden Körper und einem Leiter, beispiels­ weise einem Erdungskabel, aufweist.
16. Einrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Kontaktmittel ein Kontaktelement (36) aufweisen, das an einer in Montageposition dem zu kontaktierenden Körper zugewandten Seite des Grundkörpers (4) angeordnet ist.
17. Einrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Kontaktelement (36) aus Metall be­ steht.
18. Einrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Kontaktelement (36) durch eine fla­ che Litze, ein flaches Band oder ein Geflechtband aus Metall gebildet ist.
19. Einrichtung nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Kontaktelement (36) mit dem Trägerelement (6) verbunden ist.
20. Einrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (4) we­ nigstens einen Kontaktvorsprung (38, 40, 42) aus elektrisch leitfähigem Material aufweist, der in Mon­ tageposition an dem elektrisch leitfähigen Teil des zu kontaktierenden Körpers anliegt und so die Kon­ taktmittel bildet.
21. Einrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der oder jeder Kontaktvorsprung (38, 40, 42) an dem Trägerelement ausgebildet ist.
22. Einrichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das thermopla­ stische Elastomer durch ein thermoplastisches Polyu­ rethan (TPE-U) und/oder ein Styrolblockcopolymer (TPE-S) und/oder ein thermpoplastisches Polyolefin- Elastomer (TPE-O) und/oder ein thermoplastisches Co­ polyester (TPE-E) und/oder ein Polyether-Polyamid­ blockcopolymer und/oder eine Elastomerlegierung we­ nigstens eines thermoplastischen Elastomeres ist.
23. Verfahren zur Herstellung eines aus wenigstens einem thermoplastischen Elastomer und/oder wenigstens einem Trägerwerkstoff bestehenden Verbundproduktes, insbesondere einer Einrichtung nach einem der vorher­ gehenden Ansprüche, bei dem das thermoplastische Elastomer durch Schwei­ ßen oder Aufspritzen bzw. Anspritzen mit dem Träger­ werkstoff verbunden wird.
24. Verfahren nach Anspruch 23, dadurch gekennzeich­ net, daß das Verschweißen durch Spiegelverschweißen erfolgt.
25. Verfahren nach Anspruch 23 oder 24, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Trägerwerkstoff aus Metall und/oder Kunststoff, insbesondere Nylon, besteht.
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