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Die vorliegende Erfindung betrifft
ein Stülpschlauchsystem
für ein
Endoskopiegerät
und insbesondere eine Antriebseinrichtung für den Antrieb eines entsprechenden
Stülpschlauchs.
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Aus dem Stand der Technik beispielsweise gemäß der
DE 42 42 291 A1 ist
ein Endoskop mit einer Stülpschauchkonstruktion
dieser Gattung bekannt. Dieses Endoskop besteht im wesentlichen
aus einem Endoskopkopf oder distalem Ende, an das sich ein Endoskopschaft
aus einem flexiblen, biegsamen Rohrkörper anschließt und einer
Bedienungseinrichtung am hinteren Ende des Endoskopschafts. Die
Bedienungseinrichtung hat eine Anzahl drehbar am Endoskopschaft
gelagerter Betätigungsräder, die über Bedienungsdrähte oder
Bowdenzüge,
welche innerhalb des Endoskop-schafts verlegt sind, mit dem distalen
Ende wirkverbunden sind. Ferner ist in einem hinteren Endabschnitt
des Endoskops eine erste Antriebs- oder Vorschubeinrichtung vorgesehen,
die über
Antriebsräder
eine Antriebskraft auf den Endoskopschaft ausübt.
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Um den Endoskopschaft ist zumindest
in dessen vorderem Abschnitt ein Stülpschlauch angeordnet, der
durch eine zweite Antriebs- oder Vorschubeinrichtung angetrieben
wird. Der Stülpschlauch
besteht dabei aus einem inneren Schlauchabschnitt, der gleitfähig an der
Mantelfläche
des Endoskopschafts anliegt und im Bereich des distalen Endes des
Endoskops zu einem vorderen, äußeren Schlauchabschnitt
umgestülpt
ist. Der vordere, äußere Schlauchabschnitt
ist ferner bis zur zweiten Antriebseinrichtung zurückgeführt und
an deren Gehäuse
fixiert. Im hinteren Bereich des Endoskops ist der innere Schlauchabschnitt
zu einem hinteren, äußeren Schlauchabschnitt
umgestülpt,
der ebenfalls zur zweiten Antriebseinrichtung zurückgeführt und
an deren Gehäuse
an der zum vorderen, äußeren Schlauchabschnitt
gegenüberliegenden
axialen Endseite fixiert ist.
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Die zweite Antriebseinrichtung wirkt
dabei auf den inneren Stülpschlauchabschnitt,
um diesen in Axialrichtung des Endoskopschafts zu bewegen. Hierfür hat die
zweite Antriebseinrichtung eine Art Manschette oder Kragen, die
sich in Radialrichtung zusammenzieht und dabei reibschlüssig an
den inneren Schlauchabschnitt anpressen und ferner in Axialrichtung
des Endoskops hubkolbenförmig
bewegen läßt. Eine
weitere Variante dieser zweiten Antriebseinrichtung sieht eine Anzahl
von im Winkelabstand zueinander angeordneten Reibrädern vor,
welche auf den inneren Schlauchabschnitt anliegen und somit eine
im wesentlichen kontinuierliche Vorschubbewegung auf den inneren
Schlauchabschnitt ausüben. Die
radial wirkenden Anpreßkräfte der
Manschette bzw. der Reibräder
der zweiten Antriebseinrichtung sind dabei so groß gewählt, daß zumindest
ein Teil der aufgebrachten Anpreßkräfte durch eine Materialverformung
des inneren Schlauchabschnitts auf die Mantelfläche des Endoskopschafts übertragen
wird, so daß der
Endoskopschaft zusammen mit dem inneren Schlauchabschnitt trotz
der relativen Gleitfähigkeit
vorgetrieben wird.
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Da bei dieser alleinigen Antriebsart
durch die zweite Antriebseinrichtung, d.h. ohne die erste Antriebseinrichtung
die Vorschubgeschwindigkeit des Stülpschlauchs an seinem vorderen
Stülpbereich aufgrund
dessen Stülpbewegung
nur halb so groß wäre, wie
die des Endoskopschafts, d. h., der Endoskopschaft würde mit
zunehmender Eindringtiefe in den Hohlraum aus dem Stülpschlauch
teleskopförmig
herausfahren, übt
die eingangs genannte erste Antriebseinrichtung eine Bremskraft
auf den Endoskopschaft aus, die der Vorschubkraft der zweiten Antriebseinrichtung
entgegenwirkt.
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Die zweite Antriebseinrichtung ist
dabei zu der ersten Antriebseinrichtung synchronisiert, derart, daß im Zusammenspiel
beider Antriebseinrichtungen die Bewegungsgeschwindigkeit des inneren Schlauchabschnitts
in eine axiale Richtung in etwa doppelt so hoch ist, wie die Bewegungsgeschwindigkeit
des Endoskopschafts, wobei dieser relativ zum inneren Endoskopschaft
gleitet (d. h., das distale Ende des Endoskopschafts bewegt sich
mit gleicher Geschwindigkeit wie der vordere Umstülpbereich
des Stülpschlauchs).
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Um die Relativbewegung zwischen dem
Endoskopschaft und dem Stülpschlauch
zu erleichtern, sieht der Stand der Technik gemäß der
DE 42 42 291 A1 ferner eine
Schmiervorrichtung vor, mittels der ein Schmier- oder Gleitmittel
in einem Spalt zwischen dem inneren Schlauchabschnitt und dem Endoskopschaft
sowie in einen Hohlraum zwischen dem inneren und äußeren Schlauchabschnitt
einpreßbar
ist. Hierfür
hat die Schmiervorrichtung u.a. eine konusförmige Hülse, die über den Endoskopschaft gestreift ist
und mit dem hinteren Stülpbereich
des Stülpschlauchs,
der auf die konusförmige
Hülse aufreitet,
dichtend zusammenwirkt. Das Schmiermittel, welches mittels einer
Pumpe in einen Spalt zwischen der konusförmigen Hülse und dem Endoskopfschaft eingepreßt wird,
breitet sich zwischen dem inneren Schlauchabschnitt und dem Endoskopschaft
auf die gesamte Länge
des Stülpschlauchs
aus, wobei Überschußmengen
des Schmiermittels im vorderen Umstülpbereich des Stülpschlauchs
in den zu untersuchenden Hohlraum austreten.
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Gemäß der
DE 197 17 108 A1 hat die
vorliegende Erfinderin selbst ein Endoskopiegerät offenbart, das ein Doppelstülpschlauchsystem
gemäß vorstehender
Gattung verwendet, wie es nachfolgend kurz beschrieben wird: Dieses
Endoskopiegerät
hat einen Endoskopschaft, der in einem beidseitig gestülpten Schlauch
gleitend geführt
ist, der wiederum durch eine Antriebseinrichtung fortbewegbar ist,
die auf den inneren Schlauchabschnitt des Stülpschlauchs einwirkt. Die Antriebseinrichtung
hat zumindest ein kontinuierliches Vorschubmittel, insbesondere
im gleichmäßigen Winkelabstand
angeordnete Reibräder,
die radial auf den inneren Schlauchabschnitt preßbar sind, um diesen in Axialrichtung
des Schafts im wesentlichen kontinuierlich zu bewegen. Dies hat
den großen
Vorteil, daß der kontinuierliche
Vortrieb des Stülpschlauchsystems exakt
steuerbar und damit beispielsweise das distale Ende des Endoskops
ortsgenau führbar
ist.
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Hierbei ist es vorgesehen, daß die Anpreßkraft des
Vorschubmittels auf den inneren Schlauchabschnitt so gewählt ist,
daß der
Schaft zumindest im Bereich des Vorschubmittels im direkten Reibkontakt
mit dem inneren Schlauchabschnitt ist. Das Vorschubmittel wird von
einem oder mehreren Reibrädern
gebildet, die gegen den inneren Schlauchabschnitt mit einer vorbestimmten
oder einstellbaren Anpreßkraft
vorgespannt sind, so daß zum einen
ein kontinuierlicher und zum anderen ein möglichst schlupffreier Vorschub
des Endoskopschafts in den zu untersuchenden Hohlraum eines Patienten gewährleistet
ist.
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Des weiteren hat die Antriebseinrichtung eine
Vorrichtung zur Synchronisation der Schaftbewegung mit der Stülpschlauchbewegung.
Diese kann ein am Schaft axial fixiertes, hinteres und vorderes End-
oder Klemmstück
sein, an dem gleitfähig
je nach Vorschubrichtung der hintere oder vordere Stülpbereich
des Stülpschlauchs
fest anliegt, so daß der Stülpschlauch über das
hintere oder vordere Endstück
eine Bremskraft entgegen der gerade vorherrschenden Vorschubkraft
des Vorschubmittels auf den Endoskopschaft aufbringt.
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Zahlreiche Versuche der Erfinderin
haben gezeigt, daß bei
einem derart aufgebauten Endoskopiegerät mit dem vorstehend beschriebenen Stülpschlauchsystem
die über
die Reibräder
aufbringbaren Vorschubkräfte
jedoch begrenzt sind. Der Grund hierfür besteht darin, daß die Vorschubkräfte der
Reibräder über den
inneren Schlauchabschnitt nur teilweise auf den Endoskopschaft aufgebracht werden
können,
da sich zwischen dem inneren Schlauchabschnitt und der Mantelfläche des
Endoskopschafts sowie zwischen den Reibrädern und dem inneren Stülpschlauchabschnitt
jeweils ein Schmierfilm aufbaut, der zum einen eine relative Gleitbewegung
zwischen dem Endoskopschaft und dem inneren Schlauchabschnitt ermöglicht und
zum anderen einen Schlupf zwischen den Antriebsrädern und dem inneren Schlauchabschnitt
verursacht. Dies bedeutet, daß ein
Teil der theoretisch möglichen
Vorschubkraft der Reibräder
auf den Endoskopschaft verloren geht. Darüber hinaus hat es sich gezeigt,
daß die Reibkontakte
zwischen den einzelnen Antriebsrädern
und dem inneren Schlauchabschnitt unterschiedlich sein können, wodurch
in diesem Fall die Antriebskräfte
der einzelnen Räder
ungleichmäßig auf
den inneren Schlauchabschnitt übertragen
werden. Die hieraus resultierende einseitige Schubbelastung des
radial inneren Schlauchabschnitts hat ein Verkanten und Aufschuppen
des Stülpschlauchs
zur Folge. Des weiteren wirken die gesamten Bremskräfte, welche
je nach Bewegungsrichtung an dem hinteren oder vorderen End- bzw.
Klemmstück
des Endoskopschafts entgegen der Vorschubkraft der Reibräder entstehen,
auf den inneren und äußeren, hinteren oder
vorderen Schlauchabschnitt des Stülpschlauchs ein, wodurch dieser
zusätzlich
schubbelastet wird.
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Der vorstehend beschriebene Stülpschlauch besteht
im wesentlichen aus einem Silikon oder einem ähnlichen Material, und weist
eine solche Dicke auf, die ein möglichst
verlustfreies Umstülpen
an den vorderen und hinteren Umstülpbereichen während einer
Bewegung des Endoskopschafts zuläßt. Diese Konstruktion
erlaubt jedoch nur eine verhältnismäßig geringe
Schubbelastung insbesondere des inneren Schlauchabschnitts entlang
der Vorschubrichtung des Endoskopschafts durch die Reibräder bzw.
durch das hintere oder vordere Klemmstück, wobei bei einer Überschreitung
einer vom Material und dessen Dicke abhängigen, maximal zulässigen Belastungsgrenze
ebenfalls ein Aufschuppen insbesondere des inneren Schlauchabschnitts
auftritt. In diesem Zustand wird nicht nur die Relativgleitfähigkeit
verschlechtert, sondern es verringert sich auch die auf den Endoskopschaft
maximal aufbringbare Vorschubkraft, so daß sich die Vorschubbewegung
verlangsamt oder sogar stoppt.
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Im Ergebnis dieser Untersuchungen
ist festzustellen, daß bei
einer Stülpschlauchkonstruktion gemäß vorstehender
Beschreibung die Eindringtiefe des Endoskops in den zu untersuchenden
Hohlraum begrenzt ist, da mit zunehmender Eindringtiefe eine sich
erhöhende
Vorschubkraft auf den Endoskopschaft aufgebracht werden muß, welche
wiederum durch die maximale Belastungsfähigkeit insbesondere des inneren
Schlauchabschnitts des Stülpschlauchs
begrenzt ist.
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Angesichts dieser Problematik besteht
die Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, ein Stülpschlauchsystem
bereitzustellen, mittels dem eine Vorschubkraft gleichmäßig und
zuverlässig
auf einen Endoskopschaft, einen Katheter oder ein ähnliches
schaftartiges Rundmaterial übertragen
werden kann.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mittels einer
Antriebseinrichtung eines Stülpschlauchsystems
mit den Merkmalen gemäß dem Anspruch
1 gelöst.
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Demzufolge hat die Antriebseinrichtung
für ein
Stülpschlauchsystem
zur Übertragung
einer Vorschubkraft auf ein schaftartiges Rundmaterial, beispielsweise
ein Endoskopschaft eine Anzahl von Antriebsrädern, die mit einem inneren
Stülpschlauchabschnitt
eines Stülpschlauchs
in Eingriff, vorzugsweise in Reibeingriff bringbar sind. Erfindungsgemäß sind zumindest
zwei Antriebsräder
in Antriebsrichtung, oder anders ausgedrückt in Vorschubrichtung des schaftartigen
Rundmaterials voneinander beanstandet, d.h. in Reihe geschaltet.
Der gesamte Eingriffsbereich sowie die Kontaktfläche zwischen den Antriebsrädern und
dem inneren Schlauchabschnitt, in welchen die Antriebkraft (vorzugsweise
eine Reibkraft) auf den inneren Stülpschlauchabschnitt übertragen
wird, vergrößert sich
somit in Axialrichtung des Stülpschlauchs,
wodurch eine Art Führung
für den
inneren Schlauchabschnitt über
eine axiale Strecke geschaffen wird. Ein Aufschuppen des radial
inneren Stülpschlauchabschnitts
kann durch diese Führungseigenschaft
der Antriebseinrichtung wirksam verhindert werden.
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Des weiteren bewirkt die erfindungsgemäße Reihenschaltung
von Antriebsrädern
in Antriebsrichtung, daß ggf.
ein Durchrutschen eines der Antriebsräder für die angestrebte, in Umfangsrichtung
gleichmäßige Kraftübertragung
praktisch unschädlich
ist. In anderen Worten ausgedrückt,
sollte eines der Antriebsräder
aufgrund des eingangs beschriebenen Schmierfilms einen erhöhten Schlupf
aufweisen, wird die Kraftübertragung
auf den inneren Schlauchabschnitt durch zumindest ein zweites, axial
nachgeschaltetes Antriebsrad gewährleistet,
wobei das durchrutschende Rad immer noch Führungsaufgaben übernehmen
kann. Ein Verkanten des Stülpschlauchs
oder ein Aufschuppen in Folge einseitiger Krafteinleitung wird somit
ebenfalls wirksam verhindert.
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Ein weiterer Effekt besteht darin,
daß durch die
vergrößerte gesamte
Kontaktfläche
zwischen den Antriebsrädern
und dem inneren Schlauchabschnitt die Anpreßkraft der Räder auf
den Stülpschlauch
geringer sein kann und zudem auf einen größeren Bereich verteilt wird,
d.h. die Flächenkraft
wird insgesamt reduziert, so daß keine
Deformationen des Stülpschlauchs
bzw. des hochflexiblen Endoskopschafts auftreten.
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Besonders vorteilhaft ist es nach
Anspruch 2, die Antriebsräder
in einem solchen Gehäuse
zu lagern, welches zumindest aus zwei Gehäuseteilen besteht, die an einer
Seite längs
der Antriebsrichtung schwenkbar aneinander scharniert sind. Hierdurch läßt sich
das Stülpschlauchsystem
und die Antriebseinrichtung getrennt fertigen und in einfacher Weise montieren.
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Nach Anspruch 3 ist es darüber hinaus
vorgesehen, daß die
Antriebsräder
zumindest zwei in Antriebsrichtung beabstandete Antriebsreihen bilden,
die jeweils aus einer Anzahl, vorzugsweise vier, in gleichem Winkelabstand
angeordneter Antriebsräder
bestehen, wobei die Antriebsräder
aller Antriebsreihen über
einen gemeinsamen Getriebemechanismus an eine einzige Antriebsquelle
angeschlossen sind. Hierdurch wird nicht nur eine optimale Krafteinleitung
in den inneren Stülpschlauchabschnitt
erreicht, sondern auch eine kompakte Bauweise des Getriebes und
somit der gesamten Antriebseinrichtung ermöglicht.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen
der Erfindung sind Gegenstand der übrigen Unteransprüche.
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Die Erfindung wird nachstehend anhand
eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
unter Bezugnahme auf die begleitenden Zeichnungen näher erläutert.
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1 zeigt
den Längsschnitt
eines Stülpschlauchsystems
mit einer Antriebseinrichtung gemäß dem bevorzugten Ausführungsbeispiel
der Erfindung,
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2 zeigt
den Querschnitt der Antriebseinrichtung in einem aufgeklappten Zustand
des Gehäuses
ohne Eingriff mit dem Stülpschlauch
und
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3 zeigt
den Querschnitt der Antriebseinrichtung in einem Eingriffszustand
mit dem Stülpschlauch
zur Kraftübertragung.
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Gemäß der 1 ist das Stülpschlauchsystem mit der erfindungsgemäßen Antriebseinrichtung für den Vorschub
eines Endoskopschafts 1 vorgesehen. Die Antriebseinrichtung
hat dabei zumindest zwei Reihen von im gleichen Winkelabstand angeordneten
Antriebsrädern 2, 3,
wobei die zumindest zwei Antriebsräderreihen in Antriebsrichtung,
d.h. längs
des anzutreibenden Endoskopschafts 1 beabstandet sind.
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Der Endoskopschaft 1 ist
von einem Stülpschlauch 4 umgeben,
bestehend aus einem radial inneren Schlauchabschnitt 5,
der in vorderen und hinteren Umstülpbereichen 6, 7 in
einen radial äußeren Schlauchabschnitt 8 übergeht.
In einem Mittenbereich des Stülpschlauchs 4 endet
der von beiden Umstülpbereichen 6, 7 sich
erstreckende radial äußere Schlauchabschnitt 8 beidseitig,
wodurch sich zwei gegenüberliegende
freie Schlauchenden 9, 10 bilden. Zwischen. diese
freien Enden 9, 10 des Stülpschlauchs 4 ist
eine, den inneren Schlauchabschnitt 5 umgreifende Hülse 11 vorzugsweise
aus Kunststoff angeordnet, an deren axialen Endenbereichen die freien
Stülpschlauchenden 9, 10 des äußeren Schlauchabschnitts 8 dichtend
befestigt sind, wodurch sich ein geschlossener Hohlraum zwischen dem
inneren und äußeren Schlauchabschnitt 5, 8 bildet.
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Gemäß der 1 ist die Hülse 11 hierfür an ihren
axial endseitigen Oberflächen
mit einer Riffelung oder mit Nuten 12 versehen, um ein
Abrutschen der auf die Hülse 11 aufgezogenen
freien Schlauchenden 9, 10 zu erschweren. Zusätzlich sind
auf die Hülsenenden
Klemmringe 13, 14 gestreift, wobei die freien
Schlauchenden 9, 10 dazwischen eingepreßt werden.
Die Hülse 11 hat
des weiteren in deren Mittenabschnitt zwei axial beabstandete Reihen
von Ausnehmungen oder Schlitzen 15, 16, die jeweils
in gleichem Winkelabstand angeordnet sind. Vorzugsweise besteht
jede Reihe aus vier, im Winkel von 90° beabstandeten Schlitzen 15, 16.
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Die Antriebsräder 2, 3 sind,
wie ferner in der 1 gezeigt
wird, in einem Gehäuse 17 untergebracht,
welches die Hülse 11 dichtend
umgibt. Hierfür ist
das Gehäuse 17 aus
zwei Gehäuseteilen 18, 19 gefertigt,
die an einer Seite relativ verschwenkbar aneinander scharniert sind.
Vordere und hintere Seitenwände 18", 19"; 18"",
19"" der Gehäuseteile 18, 19 besitzen
Ausnehmungen 36, 37 in Form der äußeren Abmessungen
der Hülse 11.
Beim Zusammenklappen der Gehäuseteile 18, 19 wird
somit die Hülse 11 zwischen
den Gehäuseteilen 18, 19 in
den Ausnehmungen 36, 37 paßgenau und fest eingeklemmt,
wobei zusätzlich
Dichtungsringe 22 an den sich gegenüberliegenden, in Berührung bringbaren
Flächen 20, 21 der
Gehäuseteile 18, 19 angeordnet
sind, um einen dichten Abschluß zu
gewährleisten.
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Die Schlitze 15, 16 sind
dabei derart angeordnet, daß die
Antriebsräder 2, 3 beim
Zusammenklappen der Gehäuseteile 18, 19 im
wesentlichen berührungslos
in die Schlitze 15, 16 greifen und mit dem radial
inneren Schlauchabschnitt 5 in Kontakt kommen. Vorzugsweise
sind die Antriebsräder 2, 3 elastisch
im Gehäuse 17 gelagert,
so daß die
Antriebsräder 2, 3 auf
den inneren Stülpschlauchabschnitt 5 entsprechend
dem Elastizitätsmodul
der elastischen Aufhängung
(nicht weiter gezeigt) aufgedrückt,
bzw. vorgespannt werden und somit eine radial gerichtete Auflagerkraft
auf den inneren Schlauchabschnitt 5 ausüben sowie leichte Maßtoleranzen insbesondere bezüglich des
Schaftdurchmessers, ggf. auch des Schlauchdurchmessers zulassen
bzw. ausgleichen können.
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Wie in den 2 und 3 gezeigt
wird, bildet der Scharniermechanismus des Gehäuses 17 eine Art zylinderförmiger,
längs des
Stülpschlauchs 4 sich erstreckender
Schacht oder Kanal 23, in dessen Mittelachse eine Abtriebswelle 24 einer
Antriebsquelle, vorzugsweise eines Elektromotors 25 verläuft. Auf dieser
Abtriebswelle 24 sind vier Kegelräder 26 im Axialabstand
zueinander fest fixiert, die mit Kegelrädern 27 von vier Zwischenwellen 28 in
Kämmeingriff sind.
Die Zwischenwellen 28 sind wiederum über Schnecke 29 – Schneckenrad 30 – Getriebe
mit einer ersten Drehachse 31 wirkverbunden, an deren jeweils
einem Ende ein Antriebsrad 2, 3 fixiert ist. Im Mittenabschnitt
jeder ersten Drehachse 31 ist ein weiteres Kegelrad 32 fixiert,
um über
ein entsprechendes Kegelrad 34 zweite Drehachsen 33 anzutreiben,
an denen ebenfalls jeweils ein Antriebsrad 2, 3 befestigt
ist. Durch dieses Getriebe wird somit die Antriebskraft der Antriebsquelle,
d.h. des Elektromotors 25 im wesentlichen gleichmäßig auf
die Antriebsräder 2, 3 verteilt,
die somit auch mit jeweils der gleichen Geschwindigkeit drehen.
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Das Gehäuse 17 hat einen Fluidleitungsanschluß 35,
an den eine Schmierfluidleitung 36 angeschlossen ist, um
den Gehäuseinnenraum
mit Schmiermittel zu füllen
und somit das Getriebe zu schmieren. Gleichzeitig hat der Gehäuseinnenraum über die
Schlitze 15, 16 in der Hülse 11 eine Verbindung
in den Hohlraum zwischen dem äußeren und
inneren Schlauchabschnitt 5, 8, so daß auch dieser
mit Schmiermittel aufgefüllt
ist.
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Eine Besonderheit bei der Ausgestaltung
der Hülse 11 ist
am besten aus den 2 und 3 zu entnehmen. Demzufolge
ist die Hülse 11 im
Querschnitt augenförmig
gestaltet, wobei die Gehäuseteile 18, 19 im
Bereich deren Kontaktflächen 20,
21 die
entsprechenden Ausnehmungen 36, 37 in Augenform
aufweisen. In zusammengeklapptem Zustand wird somit die augenförmige Hülse 11 paßgenau zwischen
den sich nunmehr gegenüberliegenden
Ausnehmungen 36, 37 eingespannt, so daß deren
Position bezüglich des
Gehäuses 17 fixiert
ist. In anderen Worten ausgedrückt
ermöglicht
die augenförmige
Gestalt der Hülse 11 sowie
die entsprechend gestalteten Ausnehmungen 36, 37 der
Kontaktflächen 20, 21 der
Gehäuseteile 18, 19 ein
Zentrieren der Hülse 11,
wodurch ein gleichmäßiger Eingriff
der Antriebsräder 2, 3 (gleichmäßige Auflagerkräfte) mit
dem inneren Schlauchabschnitt 5 sichergestellt ist.