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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine automatische Dokumentfördervorrichtung
nach Anspruch 1 oder 2, eine mit einer solchen Vorrichtung versehene
Bildauslese- bzw. Scanvorrichtung nach Anspruch 7 sowie ein Verfahren
nach Anspruch 8 oder 9 zur automatischen Dokumentförderung,
insbesondere zur Verwendung in einer der vorstehend genannten Vorrichtungen.
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Allgemein
bezieht sich die vorliegende Erfindung auf eine Bildauslese- bzw.
Scanvorrichtung, die insbesondere mit einer automatischen Dokumentfördervorrichtung
ausgestattet ist, bei der Dokumente Blatt für Blatt von einer Anzahl von
Dokumenten oder einem Stapel von Dokumenten eingezogen bzw. vereinzelt
werden und das eingezogene bzw. vereinzelte Dokument jeweils auf
eine Auslese- bzw. Scanposition gefördert wird und schließlich eine
Markierung, die anzeigt, daß ein
Auslese- bzw. Scanvorgang ausgeführt
worden ist, auf das ausgelesene bzw. abgearbeitete Dokument ausgedruckt
wird.
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Es
ist üblich,
daß eine
automatische Dokumentfördervorrichtung
(nachfolgend einfach mit "ADF" abgekürzt) bei
einer Bildauslese- bzw. Scanvorrichtung vorgesehen ist, beispielsweise
bei einem Kopiergerät,
einem Faksimilegerät
oder einem Scanner. Die vorstehend genannten Geräte stellen bevorzugte Ausführungsbeispiele
dar, bei der die vorliegende Erfindung Anwendung findet. Die ADF
separiert die Dokumente Blatt für
Blatt von einer Anzahl von Dokumenten, die beispielsweise von einem
Stapel aus einer Vielzahl von Dokumentseiten abgelegt sind, und
fördert
das vereinzelte Dokument auf die Ausleseposition auf einem Ablage-
bzw. Kontaktglas, das beim Auslesen bzw. Scannen des Dokuments als Ablage
für das
Dokument dient, und trägt
anschließend
das ausgelesene bzw. abgearbeitete Dokument aus.
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Aus
dem Stand der Technik sind auch Bildauslesevorrichtungen, wie beispielsweise
Faxgeräte
oder Scanner, bekannt, bei denen nach Beendigung der Übermittlung
oder eines Auslese- bzw. Scanvorgangs eine Markierung auf eine optionale Position
des Dokuments mit Hilfe eines sog. Abschlußstempels aufgebracht bzw.
aufgedruckt wird.
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Der
Abschlußstempel
ist in der Förderbahn der
ADF stromabwärts
(in Dokumentförderrichtung gesehen)
von der Ausleseposition angeordnet. Für den Fall, daß das Dokument
als Standard- bzw. Referenzposition eingestellt ist, wird die Markierung
an einer Stelle aufgebracht, die einen vorbestimmten Abstand von
beispielsweise 10 mm zum hinteren Endabschnitt des Dokuments beabstandet
ist, und zwar in dessen Förderrichtung
gesehen. Andererseits wird die Markierung für den Fall, daß der Auslesebereich, das
heißt
der optionale Auslesebereich der Oberfläche des Dokuments, als Standard-
bzw. Referenzposition eingestellt ist, an einer Stelle aufgebracht,
die einen vorbestimmten Abstand von beispielsweise 10 mm zum hinteren
Endabschnitt des Auslesebereichs beabstandet ist.
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Im
Stand der Technik ist jedoch die Position der Markierung entweder
fest auf die Dokumentstandardposition (das Dokument wird als Referenz
verwendet) oder auf die Auslesebereichsstandardposition (der Auslesebereich
wird als Referenz verwendet) eingestellt. Deshalb besteht das Problem,
daß für den Fall,
daß als
Markierungsposition die Dokumentstandardposition übernommen
wird und daß mehrere (das
heißt
zwei oder mehr) Dokumente gefördert bzw.
eingezogen werden, die Markierung auf das nächste der doppelt eingezogenen
bzw. auf das letzte der mehrfach eingezogenen Dokumente aufgebracht
wird, anstatt auf das bereits ausgelesene Dokument; das als tatsächlich korrekt
(bereits ausgelesenes bzw. abgearbeitetes) Dokument markiert werden
soll.
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Ein
weiterer Nachteil besteht darin, dass für den Fall, dass die Auslesebereichsstandardposition als
Markierungsposition übernommen
wird und das Dokument kürzer
ist als der Auslesebereich, die Markierung nicht auf das bereits
ausgelesene bzw. abgearbeitete Dokument aufgebracht werden kann.
Bei der Auslesebereichsstandardposition wird vorzugsweise der Auslesebereich
des Dokuments als Referenz zur Festlegung der Markierungsposition
herangezogen. Dies sind Nachteile im Stand der Technik.
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US 5,497,250 A offenbart
einen Dokumentabtastapparat. Dieser enthält eine automatische Dokumentenzuführeinrichtung
mit wenigstens einem Aufnahmeabschnitt zum Erfassen von Dokumenten, die
abzutasten sind, und einem Herausführabschnitt, der das abgetastete
Dokument auswirft. Ein Sensor in dem Aufnahmeabschnitt diktiert
die Länge
des abzutastenden Dokuments. Ein Stempel, der an dem Herausführabschnitt
sich befindet, markiert die abgetasteten Blätter mit einem Stempel und
wird von einer Steuereinrichtung gesteuert, die die Stempelposition basierend
auf der Längeninformation
steuert, die von dem Sensor in dem Aufnahmeabschnitt erhalten wurde.
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Aus
JP 09 120 182 A ist
eine automatische Vorlagenzufuhreinrichtung bekannt. Diese dient
dazu, eine Markierung auf jedem Original herzustellen, und zwar
sogar in einem Modus, in dem die Vorlagenseiten Seite an Seite angeordnet
sind.
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Aus
JP 07 175 823 A ist
eine Bildausbildungs-Speicher/Wiederbeschaffungsvorrichtung bekannt.
Diese legt das Format eines Markierungsblattes fest, das verwendet
wird, um die Dokumente zu speichern und wiederzubeschaffen. Außerdem kann ein
Benutzer das Format eines Markierungsblattes ändern.
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Aufgabe
der Erfindung ist es abhängig
von einem Auslesebereich und einer Dokumentengröße die Position einer Markierung
in geeigneter Weise festzulegen.
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Vorstehende
Aufgabe wird hier durch die Gegenstände der Ansprüche 1, 2,
7, 8, und 9 gelöst. Vorteilhafte
Weiterbildungen gehen aus den Unteransprüchen hervor.
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Vorteilhaft
wird eine automatische Dokumentfördervorrichtung
geschaffen, die nicht die Eigenschaft aufweist, dass die Markierung
für den
Fall, dass die Dokumentstandardposition als Markierungsposition übernommen
wird und mehrere (das heißt
zwei oder mehr) Dokumente gefördert
bzw. eingezogen werden, die Markierung auf das nächste doppelt geförderte bzw.
eingezogene Dokument als das richtige (bereits ausgelesene) Dokument,
das markiert werden soll, aufgebracht wird, anstatt auf das tatsächlich bereits
ausgelesene bzw. abgearbeitete Dokument.
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Vorteilhaft
wird weiter eine automatische Dokumentfördervorrichtung geschaffen,
die nicht mehr die Eigenschaft aufweist, dass die Markierung auf
einem bereits ausgelesenen bzw. abgearbeiteten Dokument nicht ausgeführt werden
kann, wenn die Auslesebereichsstandardposition als Markierungsposition übernommen
wird und das Dokument kürzer
ist als der Auslesebereich.
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Vorteilhaft
wird eine automatische Dokumentfördervorrichtung
geschaffen, bei der der Zustand zum Ausdrucken der Auslesen-Beendet-Markierung
frei entweder auf den ersten Modus des Auslesebereichsstandards
oder auf den zweiten Modus des Dokumentstandards eingestellt werden
kann und die den Druck- bzw. Markierungsvorgang auf dem Dokument
zuverlässig
ausführen
kann, selbst dann, wenn das Dokument im Falle des ersten Modus kurz ist
oder im zweiten Modus der Fall auftritt, dass zwei oder mehr Dokumente
eingezogen bzw. gefördert werden.
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Vorteilhaft
wird eine automatische Dokumentfördervorrichtung
geschaffen, bei der der Zustand zum Ausdrucken der Auslesen-Beendet-Markierung
frei entweder auf den ersten Modus des Auslesebereichsstandards
oder auf den zweiten Modus des Dokumentstandards eingestellt werden
kann und die den Druck- bzw. Markierungsvorgang auf dem Dokument
zuverlässig
ausführen
kann, selbst dann, wenn das Dokument im Falle des ersten Modus kurz ist
oder im zweiten Modus der Fall auftritt, dass zwei oder mehr Dokumente
eingezogen bzw. gefördert werden.
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Vorteilhaft
wird eine automatische Dokumentfördervorrichtung
geschaffen, bei der der Zustand zum Drucken der Auslesen-Beendet-Markierung
frei entweder auf den ersten Modus des Auslesebereichsstandards
oder auf den zweiten Modus des Dokumentstandards eingestellt werden
kann und bei der der Druck- bzw. Markierungsvorgang auf dem Dokument
selbst für
den Fall zuverlässig
ausgeführt werden
kann, dass im Falle des ersten Modus das Dokument kurz ist oder
dass im Falle des zweiten Modus zwei oder mehr Dokumente gefördert bzw. eingezogen
werden.
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Vorteilhaft
wird eine automatische Dokumentfördervorrichtung
geschaffen, die umfaßt:
ein Trenn-Förderteil
(Blatt-Trennförderteil),
um einen Stapel von Dokumenten Blatt für Blatt zu trennen bzw. zu
vereinzeln, der auf einer Dokumentablage angeordnet ist, und um
die jeweils vereinzelten Blätter
zu einer Ausleseposition zu fördern;
ein Zeichen-Druckteil, das in der Dokumentförderrichtung betrachtet stromabwärts von
der Ausleseposition angeordnet ist, um Zeichen bzw. Markierungen
auf ein Dokument zu drucken, das von der Ausleseposition ausgetragen
wird; ein Einstellteil, um einen Auslesebereich eines Dokuments
einzustellen, das auf die Ausleseposition gefördert wird; ein Auswählteil,
um auf der Grundlage des Dokuments entweder den ersten Modus zum
Einstellen der Position des Zeichenausdrucks für bzw. auf den Auslesebereich
auszuwählen,
welcher Bereich zuvor durch das Einstellteil eingestellt worden
ist, oder um den zweiten Modus zum Einstellen der Position des Zeichenausdrucks auf
eine vorbestimmte Position des Dokuments, die in Dokumentförderrichtung
zum hinteren Kantenabschnitt beabstandet ist, auszuwählen; ein
Detektionsteil, um die Länge
des Dokuments zu detektieren das mit Hilfe des Trenn-Förderteils
getrennt bzw. vereinzelt wurde; ein Steuertet (Steuereinrichtung),
um den Einstellmodus automatisch mit Hilfe des Auswählteils von
dem zweiten Modus auf den ersten Modus zu ändern, wenn auf Grundlage einer
Detektionsinformation (Detektionssignal), die von dem Detektionsmittel gesendet
wird, festgestellt wird, daß die
Länge des Dokuments
gleich oder größer ist
als der Wert bzw. die Länge
innerhalb des Auslesebereichs, und wenn der zweite Modus eingestellt
ist, oder um den Einstellmodus mit Hilfe des Auswählteils
automatisch vom ersten Modus auf den zweiten Modus zu ändern, wenn
auf der Grundlage der Detektionsinformation, die von dem Detektionsmittel
gesendet wird, festgestellt wird, daß die Länge eines Dokuments gleich oder
kleiner ist als der Wert innerhalb des Auslesebereiches ist, und
wenn der erste Modus eingestellt ist.
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Vorzugsweise
wird zur Festlegung der Position auf dem Dokument, wo die Markierung
ausgedruckt werden soll, im ersten Modus der Auslesebereich als
Referenz und im zweiten Modus das Dokument selbst als Referenz verwendet.
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Wenn
der zweite Modus eingestellt ist, zum Ausdrucken einer Markierung
für den
Abschluß eines Auslese-
bzw. Scanvorgangs auf die vorbestimmte Position, die zum hinteren
Endabschnitt des Dokuments beabstandet ist, und wenn die Länge des
ausgelesenen Dokuments kürzer
wird als die Länge
des Auslesebereiches, tritt bei einer solchen Vorrichtung der Fall
auf, daß zwei
oder mehr Dokumente gefördert
bzw. eingezogen werden, so daß das
Dokument bzw. dessen Länge
(für einen
Detektor scheinbar) größer wird.
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Für diesen
Fall kann der Zeichenausdruck nur an dem Dokument ausgeführt werden,
für das
der Auslesevorgang praktisch abgeschlossen ist, weil von dem zweiten
Modus automatisch in den ersten Modus zum Einstellen der Zeichendruckposition
in bezug auf den Auslesebereich gewechselt wird.
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Wenn
andererseits der Modus auf den ersten Modus eingestellt ist und
der Fall auftritt, daß die
Länge des
ausgelesenen Dokuments nicht größer wird als
die Länge
des Auslesebereiches, ist das Dokument zukurz, so daß der Zeichenausdruck
nicht bei dem Randabschnitt des Dokuments ausgeführt werden kann.
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Für diesen
Fall kann der Zeichenausdruck erfindungsgemäß an einem kurzen Dokument
zuverlässig
ausgeführt
werden, weil der Modus automatisch in den zweiten Modus gewechselt
wird.
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Wegen
der Steuerung des Wechsels des ersten und zweiten Modus kann erfindungsgemäß die Bedienerfreundlichkeit
einer automatischen Dokumentfördervorrichtung
verbessert werden. Außerdem
kann erfindungsgemäß der Zeichendruckvorgang
zuverlässig
selbst dann vorgenommen werden, wenn zwei oder mehre Dokumente gefördert bzw. eingezogen
werden oder wenn ein kurzes Dokument vorliegt.
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Die
zweite Ausführungsform
der Erfindung bezieht sich auf eine Bildauslese- bzw. Scanvorrichtung,
die mit einer erfindungsgemäßen automatischen
Dokumentfördervorrichtung
ausgestattet ist.
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Die
automatische Dokumentfördervorrichtung
umfaßt
ein Trenn-Förderteil,
ein Zeichen-Druckteil, ein Einstellteil, um einen Auslesebereich
des geförderten
bzw. eingezogenen Dokuments auf die Ausleseposition einzustellen,
ein Steuerteil, das den ersten Modus einstellen kann, zum Einstellen
der Position des Zeichenausdrucks unter Verwendung des Zeichenausdrucksteils
auf den Auslesebereich, der zuvor mit Hilfe des Einstellteils eingestellt
worden ist, oder das den zweiten Modus einstellen kann, zum Einstellen
der Position des Zeichenausdrucks auf eine vorbestimmte Position,
die in Dokumentförderrichtung
zum hinteren Randabschnitt beabstandet ist, auf den Standard des
Dokuments bzw. unter Verwendung des Dokuments als Referenz, sowie
ein Detektionsteil, um die Länge
des Dokuments zu detektieren. Für
den Fall, daß auf
der Grundlage von Detektionsinformation von dem Detektionsteil für ein Dokument
festgestellt wird, daß seine
Länge nicht größer ist
als die des Auslesebereichs, und für den Fall, daß der Modus
auf den ersten Modus eingestellt ist, ändert das Steuerteil den Modus
von dem ersten Modus auf den zweiten Modus.
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Wenn
der erste Modus eingestellt ist und die Länge eines ausgelesenen Dokuments
nicht größer ist
als die des Auslesebereiches, kann bei einem solchen Aufbau der
Druckvorgang nicht an dem Endabschnitt des Dokuments ausgeführt werden,
weil das Dokument kurz ist. Erfindungsgemäß kann selbst ein kurzes Dokument
zuverlässig
bedruckt bzw. markiert werden, weil in diesem Fall der Modus automatisch
auf den zweiten Modus geändert
wird.
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Die
dritte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung bezieht sich auf eine weitere Bildauslesevorrichtung.
Die in einer solchen Vorrichtung enthaltene automatische Dokumentfördervorrichtung
umfaßt
ein Trenn-Förderteil,
ein Zeichen-Druckteil, ein Einstellteil, ein Steuerteil und ein
Detektionsteil, um die Länge
des Dokuments festzustellen. Für
den Fall, daß auf
der Grundlage von Detektionsinformation von dem Detektionsteil für ein Dokument
festgestellt wird, daß dessen
Länge nicht
kürzer
ist als die des Auslesebereiches, und für den Fall, daß der Modus auf
den zweiten Modus eingestellt ist, wechselt das Steuerteil den Modus
von dem zweiten Modus in den ersten Modus.
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Wenn
der Modus auf den zweiten Modus eingestellt ist, um die Markierung
für den
Abschluß eines Auslesevorgangs
auf die vorbestimmte Position, beabstandet zum hinteren Endabschnitt
des Dokuments, zu drucken, wird bei einem solchen Aufbau die Länge des
bereits ausgelesenen Dokuments in einigen Fällen nicht kürzer als
die Länge
des Auslesebereichs. In einem solchen Fall kommt es vor, daß zwei oder
mehr Dokumente gefördert
bzw. eingezogen werden und deshalb die Dokumentlänge (für einen Detektor scheinbar)
lang wird. Für
diesen Fall wird der Modus automatisch auf den ersten Modus zum
Einstellen der Druckposition für
bzw. als den Auslesebereich geändert,
so daß der
Druckvorgang praktisch für
das bereits ausgelesene Dokument ausgeführt werden kann.
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Eine
vierte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung umfaßt
das Auswählteil,
um entweder den ersten Modus oder den zweiten Modus auszuwählen, sowie
das Steuerteil, um auf Grundlage von Auswählinformation von dem Auswählteil den
Modus entweder auf den ersten Modus oder auf den zweiten Modus einzustellen.
Weil das Einstellen des ersten Modus und des zweiten Modus gleichzeitig
erfolgen kann, kann der Anwendungsbereich bzw. die Bedienerfreundlichkeit
der automatischen Dokumentfördervorrichtung
noch mehr verbessert werden und kann der Druckvorgang zuverlässig sowohl
für doppelt
geförderte
Dokumente als auch für
ein kurzes Dokument ausgeführt
werden.
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Eine
weitere Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung umfaßt
eine Schnittstelle, die mit einem Computer verbunden werden kann,
und das Auswählteil,
um den Wechselvorgang zwischen dem ersten und dem zweiten Modus über die
Schnittstelle auf der Grundlage eines Befehls auszuführen, der vom
Computer eingegeben wird. Gemäß dieser
Ausführungsform
kann der Moduswechsel vom Computer vorgenommen werden, so daß der Anwendungsbereich
bzw. die Bedienerfreundlichkeit der erfindungsgemäßen automatischen
Dokumentfördervorrichtung
noch weiter verbessert werden kann.
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Eine
weitere Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung umfaßt
einen Bedienteil, um den Wechselvorgang zwischen dem ersten und
dem zweiten Modus auszuführen,
sowie ein Auswählteil, um
den Moduswechselvorgang auf der Grundlage eines Eingabesignals von
dem Bedienteil vorzunehmen. Gemäß dieser
Ausführungsform
kann der Moduswechselvorgang auf der Seite der Bildauslese- bzw.
Scanvorrichtung ausgeführt
werden, so daß der Anwendungsbereich
bzw. die Bedienerfreundlichkeit der erfindungsgemäßen automatischen
Dokumentfördervorrichtung
noch weiter verbessert werden kann.
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Nachfolgend
wird die Erfindung in beispielhafter Weise und unter Bezugnahme
auf die beigefügten
Figuren erläutert.
Die Figuren zeigen:
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1 eine Gesamtansicht, die
eine Ausführungsform
einer automatischen Dokumentfördervorrichtung
darstellt, das heißt
eine Gesamtdarstellung eines Scanners, der mit einer automatischen
Dokumentzuführeinrichtung
(ADF) ausgestattet ist;
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2 eine schematische Ansicht
einer Markierungseinheit der Ausführungsform;
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3 ein Schema, das den Scanner
gemäß der Ausführungsform
erläutert;
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4A bis 4C Diagramme, die den Modusauswahlbefehl
der Ausführungsform
erklären;
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5 eine Schemazeichnung,
die die Beziehung zwischen dem Dokument und der Auslesefläche zu dem
Zeitpunkt erklärt,
wenn bei dem Dokumentstandard gemäß der Ausführungsform eine Doppeltförderung
bzw. ein Doppelteinzug auftritt, d. h. zwei Dokumente eingezogen
werden;
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6 eine Schemazeichnung,
die die Beziehung zwischen dem Dokument und der Auslesefläche zu dem
Zeitpunkt erklärt,
wenn bei dem Auslesebereichsstandard gemäß der Ausführungsform die Länge des
Dokuments kurz ist; und
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7 ein Flußdiagramm,
das den Druckvorgang der erfindungsgemäßen Ausführungsform darstellt.
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Zur
Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung, die auch in den Zeichnungen darstellt
sind, wird aus Gründen
der Übersichtlichkeit
eine spezielle Bezeichnungsweise verwendet. Es sei jedoch darauf
hingewiesen, daß trotz
der speziell gewählten
Bezeichnungsweise jedes nachfolgend angeführte spezielle Element auch sämtliche
technischen Äquivalente
umfaßt,
die in gleicher oder gleichwirkender Weise funktionieren.
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In
den Zeichnungen, in denen gleiche Bezugszeichen identische oder
entsprechende bzw. gleichwirkende Teile bezeichnen, insbesondere
diejenigen, die in 1 dargestellt
sind, wird eine erfindungsgemäße automatische
Dokumentfördervorrichtung
erläutert.
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Die 1 bis 7 zeigen schematisch eine erfindungsgemäße Ausführungsform
der automatischen Dokumentfördereinrichtung
(nachfolgend einfach "ADF" abgekürzt), auf
die sich die vorliegende Erfindung bezieht. Obwohl die erfindungsgemäße Ausführungsform
nur ein Beispiel zeigt, bei dem die ADF nur bei einem Scanner eingesetzt
wird, kann eine solche erfindungsgemäße ADF auch bei einem Gerät vorgesehen
sein, das außer über eine Scan-Funktion
alternativ oder zusätzlich
auch über eine
Fax-Funktion und/oder eine Kopier-Funktion verfügt.
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Unter
Bezugnahme auf 1 wird
zunächst der
schematische Aufbau beschrieben. In
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1 bezeichnet das Bezugszeichen 1 einen
Scanner. Eine automatische Dokumentzuführeinrichtung ADF 2 befindet
sich auf der Oberseite des Scanners 1.
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Ein
mit einem Schlitz versehenes Glas bzw. Schlitzglas 3 (Ausleseposition)
und ein Kontakt- bzw. Ablageglas sind auf der Oberseite des Scanners 1 vorgesehen.
Das Schlitzglas 3 besitzt quadratische oder auch rechteckige
Abmessungen, in Entsprechung zu mehreren Zeilen eines Bildes bzw.
Musters auf dem Manuskriptdokument (nachfolgend einfach als Dokument
bezeichnet). Die Glasablage 4 besitzt quadratische oder
rechteckförmige
Abmessungen, die etwas größer sind
als die maximale Größe eines üblicherweise
zugeführten
Dokuments.
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Eine
Beleuchtungslampe 5 und ein erster Spiegel 6,
der mit der Beleuchtungslampe 5 gemeinsam getragen wird
bzw. integral ausgebildet ist, sind unter dem Schlitzglas 3 und
der Glasablage 4 angeordnet. Außerdem sind der zweite Spiegel 7 und
der dritte Spiegel 8, der gemeinsam mit dem zweiten Spiegel
getragen wird oder auch integral mit diesem ausgebildet sein kann,
unterhalb des Schlitzglases 3 und der Glasablage 4 angeordnet.
Die Beleuchtungslampe 5 und die ersten bis dritten Spiegel 6–8 können in
der mit dem Pfeil A bezeichneten Richtung mit Hilfe des Motors 9 verfahren
werden.
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Während des
Auslesens eines Dokuments, das auf das Glasablage 4 abgelegt
ist, werden die Beleuchtungslampe 5 und der ersten Spiegel 6 gemeinsam
in der Richtung des Pfeils A unterhalb der Glasablage 4 verfahren,
so daß das
von der Beleuchtungslampe 5 abgestrahlte Licht durch die
Glasablage 4 auf die Oberfläche des Dokuments gelangt.
Anschließend
wird das Reflexionslicht, das heißt das von dem Dokument reflektierte
Licht, mit Hilfe des zweiten Spiegels 7 und des dritten
Spiegels 8, die gemeinsam in der Richtung des Pfeils A
verfahren werden, auf die Linse 10 abgebildet, mit Hilfe
der. Linse 10 fokussiert und auf einen CCD-Sensor (ladungsgekoppelter
Sensor bzw. Charge Coupled Device) 11 abgebildet. Der CCD-Sensor 11 wandelt
das abgebildete Licht in ein elektrisches Signal.
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Wenn
das Dokument an der Ausleseposition B des Schlitzglases 3 gemäß 1 ausgelesen bzw. abgetastet
wird, werden die Beleuchtungslampe 5 und die ersten bis
dritten Spiegel 6–8 unterhalb
des Schlitzglases 3 angehalten. Das, reflektierte Licht
gelangt über
den zuvor beschriebenen Strahlengang auf den CCD-Detektor 11.
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Zum
Auslesen eines auf der Glasablage 4 abgelegten Dokuments
können
die Beleuchtungslampe 5 und die ersten bis dritten Spiegel 6–8 von
der rechten in 1 dargestellten
Position in die linke in 1 dargestellte
Position verfahren werden, um das vom jeweils ausgeleuchteten Abschnitt
des Dokuments reflektierte Licht über den dargestellten Strahlengang
auf den CCD-Detektor 11 abzubilden.
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Als
nächstes
wird der Aufbau der automatischen Dokumentzuführeinrichtung bzw. ADF 2 beschrieben.
Die ADF 2 umfaßt
eine Dokumentablage (Dokumententhaltung) 12, um darin ein
Bündel
bzw. einen Stapel von Vorlagen bzw. Dokumenten aufzunehmen, das
bzw. der aus einer Anzahl von Dokumenten besteht. Von dem Dokumentstapel,
der in der Dokumentablage (Dokumententhaltung) 12 aufgenommen
wird werden die Dokumente Blatt für Blatt mit Hilfe der Einzugsrolle 13 zugeführt. Der
Begriff Dokument, wie er in dieser ` Beschreibung
verwendet wird, soll beispielsweise ein Blatt bezeichnen, das beliebige
Information trägt,
beispielsweise die Seite eines Buches, ein Papierausdruck, ein Graphik,
ein Photo oder dergleichen.
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Nur
ein Blatt, das sich zuoberst auf einem Dokumentstapel befindet,
kann von den anderen Blättern
des Dokumentstapels zuverlässig
getrennt werden, und zwar durch die Einwirkung einer Papierzuführrolle 14,
die sich in Dokumentförderrichtung (im
Gegenuhrzeigersinn) dreht, und einer Rücklaufrolle 15, die
sich in gleitendem Kontakt mit der Papierzuführrolle 14 befindet
und sich in Dreh-/Blockierrichtung (im Gegenuhrzeigersinn) dreht.
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Das
auf diese Weise getrennte bzw. vereinzelte Dokument wird auf die
Glasablage 4 bzw. das Schlitzglas 3 durch das
Zusammenspiel der Förderwalze 16 und
einer weiteren Förderwalze 18 gefördert, die
in gleitendem Kontakt mit der Förderwalze 16 gebracht
wird. Die Oberfläche
des auf diese Weise zugeführten
Dokuments wird mit Hilfe der zuvor beschriebenen Beleuchtungslampe 5 und
der Abbildungsoptik in üblicher
Weise ausgelesen. Anschließend
wird das auf diese Weise ausgelesene Dokument mit Hilfe der Förderwalze 16 und
einer Förderwalze 18,
die in gleitenden Kontakt mit der Förderwalze 16 gebracht
wird, aus dem Bereich des Schlitzglases 3 ausgetragen.
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Bei
der bevorzugten Ausführungsform
bilden die Einzugsrolle 13, die Papierzuführrolle 14 und
die Rücklaufrolle 15 eine
Trenn-/Fördereinrichtung.
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Das
von dem Schlitzglas 3 ausgetragene Dokument wird auf die
Papieraustragsablage 21 mit Hilfe des Förderrollenpaars 19 und
des Papieraustragsrollenpaars 20 ausgetragen.
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Ein
in der Nähe
angebrachter Bildsensor 22 ist in Dokumentförderrichtung
stromabwärts
von dem Schlitzglas 3 angeordnet. Der Bildsensor 22 kann
die folgenden Elemente umfassen: Leuchtdioden bzw. LEDs, Linsen,
Sensor- bzw. Fotodetektorelemente etc., um eine nicht abgebildete
Lichtquelle auszubilden. Das von der LED emittierte Licht wird auf
die Seite des Dokuments eingestrahlt, die der anderen bereits durch
das Schlitzglas 3 ausgelesenen Dokumentseite gegenüberliegt.
Das von der Dokumentoberfläche
reflektierte Licht wird mit Hilfe der Linse fokussiert. Das fokussierte
Licht gelangt auf ein Sensor- bzw. Fotodetektorelement. Das auf
diese Weise abgebildete Licht wird in ein elektrisches Signal gewandelt.
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Außerdem ist
eine weiße
Walze 23 an der dem Bildsensor 22 gegenüberliegenden
Seite vorgesehen, um das Dokument dazwischen anzuordnen. Die weiße Walze 23 wird
als Element eingesetzt, um während
des Auslesens des Dokuments mit Hilfe des Bildsensors 22 eine
Tönungs-
bzw. Graustufenkompensation vorzunehmen.
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Außerdem ist
in der Dokumentförderrichtung stromabwärts von
dem nahe angebrachten Bildsensor 22 eine Markierungseinheit
(Zeichen-Druck-Medium) 24 angeordnet. Die Einheit 24 druckt
auf das von dem Schlitzglas 3 ausgetragene Dokument eine Markierung,
die den Abschluß bzw.
die Ausführung des
Auslesevorgangs anzeigt (Auslesen-Beendet-Markierung).
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Außerdem ist
gegenüberliegend
der Einheit 24 eine Markierungsplatte 25 vorgesehen,
um in dem Zwischenraum zwischen den beiden Elementen das Dokument
anzuordnen.
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Wie
in 2 gezeigt, umfaßt die Einheit 24 einen
Gummistempel 26 für
ein alphanumerisches Zeichen, eine Figur etc., mit der auf diesem
aufgebrachten Tinte, eine Tintenrolle 27, um die der Gummistempel 26 gewickelt
ist, sowie ein Druckbeaufschlagungselement bzw. eine Hammer 28,
um den Gummistempel 26 in der Richtung der Markierungsplatte 25 (vgl. 1) mit einem Druck zu beaufschlagen.
Der Hammer 28 wird mit Hilfe eines Antriebsmagneten betätigt.
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Bei
der Markierungseinheit 24 handelt es sich um einen Gummiband-Anschlagdrucker,
der vergleichsweise klein und kostengünstig ist und üblicherweise
als sog. Mikro-Printer
bezeichnet wird. Die Markierungseinheit 24 kann in der
Papierförderbahn angeordnet
sein. Der zum Zeitpunkt des Ausdruckens erzeugte Lärm ist vergleichsweise
gering.
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Wenn
die Markierung mit Hilfe der Markierungseinheit 24 auf
das Dokument gedruckt wird, wird das Dokument so angehalten, daß sich die
vorbestimmte Position des Dokuments auf bzw. über der Markierungseinheit 24 befindet,
und wird das Dokument in der Richtung der Druckbeaufschlagung mit Hilfe
der Markierungsplatte 25 fixiert. In 2 wird der Gummistempel 26 mit
Hilfe der Tintenrolle 27 in Richtung der Markierung C angetrieben,
wobei das alphanumerische Zeichen, die Figur etc. jeweils geeignet
gewählt
werden. Wenn sich das optionale Zeichen oder die Figur über dem
Hammer bzw. dem Druckbeaufschlagungselement 28 befindet,
wird der Hammer 28 mit Hilfe des Antriebsmagneten betrieben
und der Gummistempel 26 auf das Dokument gedrückt. Auf
diese Weise wird die Markierung gedruckt. Wenn eine vorbestimmte
Zeichenreihe oder eine Figurenreihe gedruckt werden soll, wird die
Tintenrolle 27 mehrere Male betrieben und eine geeignete
Anzahl von Zeichen und Figuren auf das Dokument gedruckt.
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Als
nächstes
wird das Scanner-Gerät 1 unter Bezugnahme
auf die Schemazeichnung in 3 erklärt.
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In 3 ist die Hauptgehäuseseite
des Scanners 1 versehen mit einem SBU (Sensorkarteneinheit) 29,
einer IOB (Eingabe-/Ausgabekarte) 30, einem SCU (Scannersteuereinheit) 31,
einer PSU (Netzteil oder Stromversorgungseinheit) 32, einem Option-IPU 33,
einem Netzwerkkontroller 34, einem Hauptbedienfeld 35 und
einem Antriebsmotor 7.
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Die
SBU 29 ist mit einem CCD-Sensor 11 (vgl. 1) versehen. Das von dem
Dokument reflektierte Licht, das auf den CCD-Sensor 11 abgebildet
wird, wird in ein elektrisches, analoges Signal gewandelt, mit einem
Spannungswert, der der Intensität des
Lichts auf dem CCD-Sensor 11 entspricht. Das analoge Signal
wird in ungerade Bits und gerade Bits aufgeteilt und die auf diese
Weise aufgeteilten Bits werden von dem CCD-Sensor 11 ausgegeben.
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Was
das analoge Signal anbelangt, so wird der Anteil des elektrischen
Dunkelpotentials auf der SBU 29 in einer nicht gezeigten
Analogsignal-Verarbeitungsschaltung entfernt bzw. abgezogen. Anschließend werden
ungerade und gerade Bits zusammengefügt. Nach Einstellen der Verstärkung, um einen
vorbestimmten Amplitudenwert zu erhalten, wird das auf diese Weise
verarbeitete Analogsignal in einen nicht dargestellten A/D-Wandler
(Analog-zu-Digital-Wandler) eingegeben und in ein digitales Signal gewandelt.
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Das
in dieser Weise digitalisierte Bildsignal wird mit Hilfe der mit
NIPU 36 (Verarbeitungseinheit für ein neues Bild) abgekürzten Einheit 36 auf
der SCU 31 verarbeitet, wobei unter anderem die folgenden
Funktionen Anwendung finden: Tönungs-
bzw. Graustuferilcompensation, γ-Kompensation, MTF-Kompensation
(Modulationstransferfunktion). Anschließend wird das kompensierte
Bildsignal digitalisiert und das digitalisierte Bildsignal über den
Stecker bzw. die Übergangsstelle 37 als
Videosignal an die Option-IPU 33 ausgegeben, und zwar gemeinsam
mit dem Seitensynchronisationssignal, dem Zeilensynchronisationssignal
und dem Bildtaktsignal.
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In
der Option-IPU 33 wird eine vorbestimmte Bildverarbeitung
am Videosignal vorgenommen. Anschließend wird das bild-bearbeitete
Videosignal wiederum über
den Stecker 37 der nicht gezeigten Auswähleinheit der SCU 31 eingegeben.
Die Auswähleinheit
ist so ausgelegt, daß ein
einseitiges Eingangssignal der Auswähleinrichtung zum Videosignal
wird, das von der NIPU 36 ausgegeben wird und eine Auswahl
ermöglicht,
ob die Bildverarbeitung in der Option-IPU 33 ausgeführt werden
soll oder nicht.
-
Das
von der Auswähleinrichtung
ausgegebene Videosignal wird einer mit SiBC 39 (für Scanbild-Pufferkontroller)
abgekürzten
Steuereinheit eingegeben, die den DRAM (dynamischen Festzugriffsspeicher) 38 steuert
oder verwaltet, der den Bilddatenspeicherabschnitt darstellt. Das
Videosignal wird in dem mit Hilfe des DRAM 38 ausgebildeten
Bildspeicher gespeichert. Das Bildsignal, das in dem Bildspeicher
gespeichert ist, wird an den SCSI-Kontroller 40 (Small
Computer System Interface) übermittelt
und auch, sofern erforderlich, an ein externes Gerät, wie beispielsweise
einen PC.
-
Andererseits
umfaßt
die Hauptgehäuseseite der
ADF 2 einen RSBU 41, einen nahe bzw. in der Nähe der Papierförderbahn
angeordneten Bildsensor 22, einen Motorantrieb 42,
eine Markierungseinheit 24, einen Antriebsmagneten 43,
einen Papierzuführmotor 44,
eine Fördermotor 45 und
einen Ausrichtungssensor 46 sowie einen Dokumenteinstellsensor (Dokumentablagesensor) 51.
-
Das
analoge Signal, das mit Hilfe des Bildsensors 22 optoelektronisch
gewandelt wird, wird, auf der RSBU 41 (rückseitige
Sensorkarteneinheit für
Reverse-Side Sensor Board Unit) 41 in das digitale Signal
gewandelt. Anschließend
wird das Signal auf der RSBU 41 unter Verwendung einer
Tönungs-
bzw. Graustufenkompensation verarbeitet. Das graustufenkompensierte
Signal wird an eine Einheit RCU 47 (Abkürzung für Rückseiten-Steuereinheit) übermittelt, die an der Hauptgehäuseseite
des Scanners 1 angebracht ist.
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Die
RCU 47 umfaßt
den Bildspeicher, der als DRAM 38 ausgebildet sein kann,
sowie die SiBC 39, um den Bilddatenspeicher zu steuern.
Nachdem die Bilddaten in dem Bildspeicher einmal gespeichert werden,
werden die Bilddaten anschließend
an die SCU 31 übermittelt.
Die Bilddaten, die von der RCU 47 an die SCU 31 übermittelt
werden, und die Bilddaten, die von der SiBC 39 an die SCU 31 ausgegeben werden,
können
miteinander vertauscht werden. Von diesen Bilddaten werden die einen
oder die anderen Bilddaten ausgewählt und an den SCSI-Kontrollen 40 übermittelt.
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In
der Praxis sind auf der SCU 31 eine CPU (zentrale Prozessoreinheit,
im Nachfolgenden auch Steuereinheit, Steuermittel und Steuereinrichtung genannt) 48,
ein ROM (Festwertspeicher) 49 und ein RAM (Direktzugriffsspeicher) 50 installiert.
Die CPU 48 steuert den SCSI-Kontroller 40 und
ermöglicht
auf diese Weise die Kommunikation mit einem externen Gerät, wie beispielsweise
einem PC (Computer).
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Die
ADU (ADF-Antriebseinheit) 42 besitzt die Funktion, elektrischen
Strom an die elektrisch betriebenen Teile bzw. Bauelemente zu übermitteln,
die in der ADF 2 vor gesehen sind. Ein Eingangsanschluß, der mit
der CPU 48 auf der SCU 31 verbunden ist, ist über den
IBO 30 außerdem
mit dem Bedienfeld 35 des Hauptgehäuses verbunden. Vorzugsweise
sind ein Startschalter und ein Abbruchschalter auf dem Bedienfeld 35 des
Hauptgehäuses
vorgesehen. Wenn die jeweiligen Schalter niedergedrückt bzw. betätigt werden,
stellt die CPU 48 fest, daß diese Schalter über den
Eingangsanschluß angeschaltet bzw.
betätigt
wurden.
-
Der
Papierzuführmotor 45 treibt
die Einzugsrolle 13, die Papierzuführrolle 14 und die
Rücklaufrolle 15 an.
Der Fördermotor 45 treibt
die Förderwalze 16,
das Paar von Förderrollen 19 und
das Paar von Papieraustragsrollen 20 an. Die Synchronisation
des Antriebsmotors 9, des Papierzuführmotors 44 und des
Fördermotors 46 wird
mit Hilfe der CPU 48 bewerkstelligt. Der Antriebsmagnet 43 betätigt den Hammer
bzw. das Druckbeaufschlagungselement 28, wobei die Synchronisation
mit Hilfe der CPU 48 gesteuert wird.
-
Ein
Ausrichtungssensor (Detektor) 46 ist in der Förderbahn
zwischen dem Schlitzglas 3 und der Papierzuführrolle 14 angeordnet.
Die vordere und hintere Kante eines Dokuments wird mit Hilfe des Ausrichtungssensors 46 detektiert
und das Detektionssignal an die CPU 48 ausgegeben. Auf
der Grundlage der detektierten Information stellt die CPU 48 die
Länge des
Dokuments fest (oder schätzt
diese ab). Bei der erfindungsgemäßen Ausführungsform umfaßt das Detektionsmittel
den Ausrichtungssensor 46 und die Steuereinheit 48.
-
Der
Dokumentablagesensor 51 umfaßt eine Anzahl von nicht darstellten
Sensoren, die auf der Dokumentablageseite der Dokumentablage 12 angeordnet
sind. Wenn ein Dokument auf der Dokumentablageseite der Dokumentablage 12 abgelegt
wird, wird der optionale Sensor entsprechend der Größe des Dokuments
in bekannter Weise angeschaltet; die CPU 48 stellt die
Größe des Dokuments
auf der Grundlage der Kombination der AN-Signale fest. Bei der erfindungsgemäßen Ausführungsform
bilden der Dokumentablagesensor 51 und die CPU 48 auch
das Detektionsmittel aus.
-
Andererseits
stellt die CPU 48 den Auslesebereich des Dokuments ein,
das auf das Schlitzglas 3 gefördert wird. Der Auslesebereich
wird auf einen optionalen Bereich für die Oberfläche des
Dokuments eingestellt, sei es für
die gesamte Dokumentoberfläche
oder einen Teil der Dokumentoberfläche. Zu diesem Zweck ist ein
Einstellmittel in der CPU 48 vorgesehen.
-
Ein
solcher Einstellvorgang kann auf der Grundlage eines Signals vorgenommen
werden, das von einem PC über
den SCSI-Kontroller 40 eingegeben wird, oder der Auslesebereich
auf der Dokumentoberfläche
kann mit Hilfe eines Schaltvorgangs auf dem Bedienfeld 35 des
Hauptgeräts
eingestellt werden.
-
Andererseits
kann der Auslesebereich auch auf die Dokumentoberfläche eingestellt
werden, um den Einstellvorgang auf der Grundlage eines Signals vorzunehmen,
das von einem Computer, nicht aber von dem PC, über den SCSI-Kontroller 40 eingegeben
wird. In diesem Fall weist die SCU 31 eine Schnittstelle
auf, die mit dem Computer verbunden werden kann.
-
Wenn
die Auslesen-Beendet-Markierung mit Hilfe der Markierungseinheit 24 gedruckt
wird, wird diese Markierung für
den Standard-Auslesebereich auf die optionale Position (beispielsweise
in einem Abstand von 7 mm) entfernt vom hinteren Endabschnitt des
Auslesebereiches gedruckt oder wird die Markierung auf die Position
in dem vorbestimmten Abstand (beispielsweise in einem Abstand von
7 mm) vom hinteren Endabschnitt des Dokuments, in dessen Förderrichtung
betrachtet, gedruckt.
-
Die
Auswahl der Zeichendruckposition erfolgt durch Eingeben des nachfolgend
beschriebenen Modusauswahlbefehls, und zwar beispielsweise vom PC über den
SCSI-Kontroller 40 an
die CPU 48. Die CPU 48 stellt ein Auswahlmittel
dar, um entweder den ersten Modus zum Einstellen Zeichendruckposition
(unter Verwendung der Markierungseinheit 24) auf bzw. für den Auslesebereich
als Standard auszuwählen
oder um den zweiten Modus zum Einstellen der Zeichendruckposition
mit dem Dokument als Standard auszuwählen, und zwar jeweils auf
der Grundlage des beispielsweise vom PC eingegebenen Befehls.
-
Wenn
zu einem Zeitpunkt, zu dem der zweite Modus eingestellt ist, auf
Grundlage des Detektionssignals von dem Ausrichtungssensor 46 für ein Dokument
festgestellt wird, daß dessen
Länge nicht
kürzer ist
als die des Auslesebereichs, wechselt die CPU 48 automatisch
den Modus in den ersten Modus. Wenn andererseits zu einem Zeitpunkt,
zu dem der erste Modus eingestellt ist, auf der Grundlage des Detektionssignals
von dem Ausrichtungssensor 46 für ein Dokument festgestellt
wird, daß dessen
Länge nicht länger ist
als die des Auslesebereichs, wechselt die CPU 48 den Modus
automatisch in den zweiten Modus. Auf diese Weise bildet die CPU 48 ein
Steuermittel aus, um den zuvor beschriebenen Steuervorgang auszuführen.
-
Als
nächstes
wird die Funktionsweise der erfindungsgemäßen automatischen Dokumentfördervorrichtung
ausführlicher
beschrieben.
-
Bei
der vorliegenden Erfindung wird der Wechsel von dem ersten Modus
in den zweiten Modus oder umgekehrt auf der Grundlage eines Eingabebefehls
von einem PC vorgenommen. Bei dieser Gelegenheit werden die in den 4A und 4B gezeigten Signale von dem PC dem SCSI-Kontroller 40 eingegeben.
Bei bzw. in den jeweiligen Befehlen wird die "Markierersteuerung" ausgelesen. Wenn der Kode "0" oder "1",
der in 4B gezeigt ist, "1H" ist, wie dies in 4C dargestellt ist, wird
die Markierungseinheit 24 mit dem Dokument als Standard
bzw. Referenz betrieben. Wenn der Kode "0" oder "1", der in 4B gezeigt
ist, andererseits "2H" ist, wie dies in 4C dargestellt ist, wird
die Markierungseinheit 24 entsprechend dem bzw. für den Auslesebereich als
Standard bzw. Referenz betrieben. Gleichzeitig wird der Einstellvorgang
für den
Auslesebereich des Dokuments ausgeführt.
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In
dem Zustand, wenn der Modus auf den zweiten Modus mit dem Dokument
als Referenz eingestellt ist, druckt die Markierungseinheit 24 die
Auslesen-Beendet-Markierung
auf das bereits ausgelesene Dokument, das das Schlitzglas 3 bereits
passiert hat, und zwar auf eine Position, die 7 mm zum hinteren
Kantenabschnitt des Dokuments beabstandet ist, indem nämlich die
Markierungseinheit 24 betrieben wird.
-
Wenn
zu diesem Zeitpunkt der Fall eintritt, daß zwei oder mehr Dokumente
gefördert
werden, ohne daß diese
in der normalen Art und Weise mit Hilfe der Papierzuführrolle 14 und
der Rücklaufrolle 15 vereinzelt
worden sind, wird die Länge
des Dokuments (für
einen Detektor scheinbar) größer als
die Länge
des Auslesebereichs E, wie in 5 gezeigt. In 5 repräsentiert P1 das Dokument, das
bereits ausgelesen worden ist, während
P2 das Dokument repräsentiert,
das doppelt gefördert
bzw. nicht vereinzelt worden ist.
-
Falls
in diesem Zustand der Druckvorgang auf dem hinteren Endabschnitt
des Dokuments erfolgt, wird das Zeichen zwangsläufig auf einer Position ausgedruckt,
die 7 mm entfernt zum hinteren Endabschnitt des doppelt eingezogenen
Dokuments P2 liegt.
-
Wenn
bei der erfindungsgemäßen Ausführungsform
ein solcher Fall eintritt, wird die Länge des Dokuments auf der Grundlage
des Detektionssignals von dem Ausrichtungssensor 46 ermittelt
(bzw. abgeschätzt).
Falls das Dokument länger
ist als der Auslesebereich E, wird die Markierungseinheit 24 so
betrieben, daß die
Markierung sofort auf eine Position aufgedruckt wird, die 7 mm zum
hinteren Endabschnitt des Auslesebereiches E beabstandet ist, mit
dem bzw. für
den Auslesebereich E als Standard.
-
Wenn
der Modus andererseits auf den ersten Modus mit dem Auslesebereich
E als Standard bzw. Referenz eingestellt ist, wird die Auslesen-Beendet-Markierung
auf eine Position, die 7 mm zum hinteren Endabschnitt des Auslesebereiches
E beabstandet ist, unter Verwendung der Markierungseinheit 24 auf
das bereits ausgelesene Dokument aufgedruckt, welches Dokument bereits
das Schlitzglas 3 passiert hat. Ein solches Druckverfahren
wird als "Mediumendverfahren" bezeichnet.
-
Falls
das Dokument kürzer
ist als der Auslesebereich E, wie in 6 gezeigt,
kann die Markierung zu diesem Zeitpunkt nicht auf eine Position
aufgedruckt werden, die 7 mm beabstandet zum hinteren Endabschnitt
des Auslesebereichs E ist.
-
Bei
der erfindungsgemäßen Ausführungsform
wird in einem solchen Falle die Länge des Dokuments auf der Grundlage
des Detektionssignals bzw. der Detektorinformation von dem Ausrichtungssensor 46 abgeschätzt. Wenn
das Dokument kürzer ist
als der Auslesebereich E, wird die Markierungseinheit 24 sofort
so betrieben, daß die
Markierung auf eine Position aufgedruckt wird, die 7 mm zum hinteren
Endabschnitt des Dokuments beabstandet ist, wobei Dokument als Standard
bzw. Referenz verwendet wird.
-
Auf
diese Weise wird bei der erfindungsgemäßen Ausführungsform für den Fall,
daß der
zweite Modus eingestellt ist, in welchem die Druckposition der Standard
des Dokuments ist, der Modus automatisch von dem zweiten Modus in
den ersten Modus zum Einstellen der Druckposition für den Auslesebereich
E gewechselt, wenn die Länge
des bereits ausgelesenen Dokuments gleich oder größer wird
als die Länge
des Auslesebereichs E. Sogar für
den Fall, daß zwei
oder mehrere Dokumente gefördert
bzw. eingezogen werden, kann der Druckvorgang auf diese Weise tatsächlich für das bereits
ausgelesene Dokument erfolgen.
-
Wenn
der Modus auf den ersten Modus für den
Auslesebereich als Referenz eingestellt ist, kann der Druckvorgang
für den
Fall, daß die
Länge des
bereits ausgelesenen Dokuments nicht größer wird als die des Auslesebereiches
E, zuverlässig
für das
kurze Dokument ausgeführt
werden, indem automatisch von dem ersten Modus in den zweiten Modus
gewechselt wird.
-
Wegen
des Wechselns vom ersten Modus in den zweiten Modus oder umgekehrt
kann die Brauchbarkeit der ADF 2 verbessert werden und
außerdem ein
Druckvorgang für
die beiden der doppelt eingezogenen Dokumente oder für das kurze
Dokument ausgeführt
werden.
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Außerdem ist
gemäß der erfindungsgemäßen Ausführungsform
die CPU 48 an der Seite des Scanner-Gerätes 1 vorgesehen und
auch die Einstellung des Auslesebereiches E, die Einstellung des Modus
und die Steuerung des Moduswechsels. Es sei noch erwähnt, daß die CPU 48 auf
der Seite der ADF 2 vorgesehen sein kann und eine vergleichbare Wechselsteuerung
ausführen
kann.
-
Weil
bei der erfindungsgemäßen Ausführungsform
das Einstellen des ersten und zweiten Modus entsprechend dem Modusauswahlbefehl
von dem PC unter Verwendung des SCSI-Kontrollers 40 ausgeführt wird,
kann die ADF 2 fernbedient werden, ohne ein spezielles
zusätzliches
Gerät oder
Geräte.
-
Als
nächstes
wird die Funktionsweise der Vorrichtung unter Bezugnahme auf das
Flußdiagramm
gemäß 7 ausführlich beschrieben. Der Inhalt
des in 7 gezeigten Flußdiagramms
stellt ein Steuerprogramm dar, das in dem ROM 49 abgespeichert
ist und in der CPU 48 ausgeführt wird.
-
Bei
der erfindungsgemäßen Ausführungsform
wird der Wechsel von dem ersten Modus in den zweiten Modus und umgekehrt
auf der Grundlage eines Eingabebefehls von dem Computer ausgeführt. Als
erstes wird festgestellt, ob ein Druckvorgang ausgeführt wird
(Schritt S1). Falls kein Druckvorgang ausgeführt wird, ist der Prozeß zu diesem Zeitpunkt beendet.
Falls ein Druckvorgang ausgeführt
wird, wird im Schritt S2 abgefragt, ob der Modus in den ersten Modus
eingestellt ist.
-
Bei
dieser Gelegenheit wird das in den 4A und 4B gezeigte Signal von dem
Computer über
die Schnittstelle in den SCSI-Kontroller 40 eingegeben.
Von den jeweiligen Befehlen wird "Markierersteuerung" ausgelesen. Wenn die in 4B gezeigten Kodes "0" und "1" "1H" sind, wie in 4C gezeicht, wird die Markierungseinheit 24 auf
dem Standard des Dokuments als zweiter Modus betrieben. Wenn die
Kodes "0" und "1" "2H" sind, wird die Markierungseinheit 24 auf
dem Standard des Auslesebereichs E betrieben.
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Wenn
bei Schritt S2 der Modus auf den Standard-Auslesebereich als den
ersten Modus eingestellt ist, wird die Markierung, die den Abschluß des Auslesevorgangs
anzeigt, so eingestellt, daß diese auf
eine Position gedruckt wird, die 7 mm beabstandet zum hinteren Endabschnitt
des Auslesebereiches eines Dokumentes angeordnet ist, das das Schlitzglas
passiert, und der Auslesevorgang wird unter Verwendung der Markierungseinheit 24 (Schritt
S3) beendet. Falls zu diesem Zeitpunkt die Länge des Dokuments kleiner ist
als die des Auslesebereichs E, ist es unmöglich, die Markierung auf eine
Position auszudrucken, die 7 mm beabstandet zum hinteren Endabschnitt
des Auslesebereichs des Dokuments ist.
-
Anschließend wird
auf Grundlage des Detektionssignals von dem Ausrichtungssensor 46 beurteilt,
ob die Länge
des Dokuments kürzer
ist als die des Auslesebereichs E (Schritt S4). Wenn das Dokument
nicht kürzer
ist als der Auslesebereich E, wird die Markierung so eingestellt,
daß diese
an einer Position ausgedruckt wird, die 7 mm hinteren Endabschnitt
des Auslesebereichs E auf dem Dokument beabstandet ist; anschließend wird
die Markierungseinheit 24 betätigt und die Markierung auf
der Position auf dem Dokument ausgedruckt (Schritte S5 und S6).
-
Andererseits
wird dann, wenn das Dokument kürzer
ist als der Auslesebereich E, beim Schritt S4 der Moduseinstellzustand
sofort von dem ersten Modus in den zweiten Modus gewechselt, zum
Ausdrucken der Markierung bei einer Position, die 7 mm beabstandet
zum hinteren Endabschnitt auf dem Dokument ist, mit dem Dokument
als Referenz (Schritt S7). Anschließend wird überprüft, ob der zuvor genannte Wechselvorgang
abgeschlossen ist (Schritt S8).
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Wenn
der Wechselvorgang beim Schritt S8 abgeschlossen ist, wird die Markierungseinheit 24 betätigt und
wird die Markierung bei der Position, die 7 mm beabstandet zum hinteren
Endabschnitt ist, auf das Dokument auf dem Standard des Dokuments ausgedruckt
(Schritt S6).
-
Wenn
der Modus auf den ersten Modus für den
Standard-Auslesebereich eingestellt ist, wird bei der erfindungsgemäßen Ausführungsform
für den Fall,
daß die
Länge des
bereits ausgelesenen Dokuments gleich dem oder kürzer als der Auslesebereich E
wird, der Modus automatisch von dem ersten Modus in den zweiten
Modus gewechselt. Auf diese Weise kann der Ausdruckvorgang zuverlässig auf
einem kurzen Dokument ausgeführt
werden. Wenn der Modus beim Schritt S2 nicht auf den ersten Modus eingestellt
ist, nämlich
dann, wenn der Modus auf den zweiten Modus eingestellt ist, wird
die Größe des in
der Dokumentablage 12 abgelegten Dokuments, festgestellt,
und zwar auf der Grundlage des Detektionssignals bzw. der Detektionsinformation
von dem Dokumentablagesensor 51 (Schritt S9).
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Als
nächstes
wird eingestellt, daß die
Markierung, die den Abschluß eines
Auslesevorgangs anzeigt, mit Hilfe der Markierungseinheit 24 bei
der Position, die 7 mm beabstandet zum hinteren Endabschnitt des
Dokuments ist, das gerade das Schlitzglas 3 passiert und
den Auslesevorgang beendet, ausgedruckt werden soll (Schritt S10).
Zu diesem Zeitpunkt stellt sich für den Fall, daß die Dokumentblätter nicht
mit Hilfe der Papierzuführrolle 14 und
der Rücklaufrolle 15 normal
getrennt werden können
und somit unvermeidbar zwei oder mehrere Dokumentblätter gefördert bzw.
eingezogen werden, heraus, daß die
Länge des
Dokuments (für
einen Detektor scheinbar) länger
ist als die Länge
des Auslesebereichs E, wie in 5 gezeigt.
In 5 bezeichnet das
Bezugszeichen P1 das ausgelesene Dokumentblatt und das Bezugszeichen
P2 die zwei oder mehreren Dokumentblätter. Falls der Ausdruckvorgang
auf dem hinteren Ende des Dokuments ausgeführt wird, wird in einem solchen
Zustand der Druckvorgang bevorzugt nicht an der Position ausgeführt, die
7 mm beabstandet zum hinteren Endabschnitt des doppelt bzw. zuletzt
geförderten
bzw. eingezogenen Dokuments ist.
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Um
eine solche (nicht bevorzugte) Problemsituation zu vermeiden, wird
in einer solchen Situation durch Vergleichen des Detektionssignals
von dem Ausrichtungssensor 46 mit dem Signal des Dokumentablagesensors 51 abgeschätzt, ob
die Länge des
vereinzelten Dokuments größer ist
als die des Dokuments oder der Dokumente, das bzw. die auf der Dokumentablage 12 abgelegt
wurden (Schritt 11).
-
Für den Fall,
daß die
Länge des
vereinzelten Dokuments nicht größer ist
als die Länge
des Dokuments oder der Dokumente, das bzw. die auf der Dokumentablage 12 abgelegt
wurde(n), wird nun abgeschätzt,
daß das
Dokument nicht doppelt wurde bzw. daß nicht mehrere Dokumente eingezogen
wurden. Bei einer solchen Beurteilung wird eingestellt, daß die Markierung
an der Position ausgedruckt werden soll, die 7 mm beabstandet zum
hinteren Endabschnitt des Dokuments ist, auf dem Standard des Dokuments.
Anschließend
wird die Markierungseinheit 24 betätigt und der Ausdruckvorgang
an dieser Position auf dem Dokument ausgeführt (Schritte S12 und S13).
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Wenn
die Länge
des vereinzelten Dokuments beim Schritt S11 länger ist als die des Dokuments
bzw. der Dokumente, das bzw. die auf der Dokumentablage 12 abgelegt
wurde(n), wird festgestellt, daß zwei
Dokumente eingezogen wurden. Unter diesem Beurteilungsergebnis wird
die Moduseinstellung von dem zweiten Modus in den ersten Modus gewechselt,
um die Markierung an der Position, die 7 mm zum hinteren Endabschnitt
des Auslesebereiches beabstandet ist, auszudrucken, auf dem Standard
des Auslesebereichs E (Schritt S14).
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Als
nächstes
wird abgeschätzt,
ob sich die Moduseinstellung geändert
hat (Schritt S15). Für
den Fall, daß sich
die Einstellung geändert
hat, wird die Markierungseinheit 24 so betrieben, daß die Markierung
an der Position, die 7 mm beabstandet zum hinteren Endabschnitt
des Auslesebereiches ist, auf dem Standard des Auslesebereichs E,
ausgedruckt wird (Schritt S13).
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Auf
diese Weise wird bei der erfindungsgemäßen Ausführungsform für den Fall,
daß die
Länge des
bereits ausgelesenen Dokumentes gleich oder größer wird als die Länge des
Auslesebereichs E, zum Zeitpunkt des Einstellens des Modus auf den zweiten
Modus zum Ausdrucken der Markierung an der Position auf dem Standard
des Dokuments der Modus automatisch in den ersten Modus zum Einstellen
der Druckposition für
den Auslesebereich E gewechselt. Selbst dann, wenn der Fall eines
Einzugs von zwei oder mehr Dokumentblättern auftritt, kann auf diese
Weise der Druckvorgang für
das bereits ausgelesene Dokument wirkungsvoll ausgeführt werden.
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Bei
der erfindungsgemäßen Ausführungsform
wählt die
CPU 48 entweder den ersten Modus oder den zweiten Modus
aus. Deshalb kann die Einstellung des ersten Modus oder des zweiten
Modus frei vorgenommen werden und der Anwendungsbereich der ADF 2 verbessert
werden. Außerdem
kann der Ausdruckvorgang zuverlässig
sowohl auf zwei- oder mehrfach eingezogenen Dokumenten als auch auf
einem kurzen Dokument ausgeführt
werden.
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Außerdem ist
bei der erfindungsgemäßen Ausführungsform
die CPU 48 auf der Seite des Scanners 1 vorgesehen.
Die CPU 48 führt
die Einstellung des Auslesebereich E, die Einstellung des Modus und
die Steuerung des Moduswechsels aus. Es sei darauf hingewiesen,
daß eine
solche Steuerung des Wechsels auch mit Hilfe einer CPU ausgeführt werden
kann, die auf der Seite der ADF 2 vorgesehen ist.
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Weil
bei der erfindungsgemäßen Ausführungsform
die Einstellung des ersten oder zweiten Modus entsprechend dem Modusauswahlbefehl
zum Auswählen
des Modus von dem Computer unter Verwendung des SCSI-Kontrollers 40 vorgenommen wird,
kann die ADF 2 aus der Ferne betrieben werden, ohne daß ein spezielles
Gerät oder
spezielle Geräte
zusätzlich
erforderlich wären.
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Bei
der erfindungsgemäßen Ausführungsform
erfolgt der Wechselvorgang von dem ersten Modus in den zweiten Modus
und umgekehrt entsprechend dem Eingabebefehl von dem Computer. Es kann
jedoch auch möglich
sein, den Moduswechsel mit Hilfe eines Schalt- bzw. Wechselvorgangs
auf dem Bedienfeld 35 des Gerätegehäuses vorzunehmen. Es kann auch
ein anderer spezieller Schalter, wie beispielsweise ein Joystick-Schalter,
vorgesehen sein, um den Moduswechsel zu bewirken. Auch bei diesen
Ausführungsformen
kann der Wechselvorgang zwischen dem ersten und dem zweiten Modus in
einfacher Weise ausgeführt
und auf diese Weise der Anwendungsbereich der ADF 2 vergrößert werden.
Unter diesen Umständen
bildet das Bedienfeld 35 des Gerätegehäuses den Bedienteil aus.
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Außerdem wird
bei der erfindungsgemäßen Ausführungsform
der Moduswechsel zwischen dem ersten Modus und dem zweiten Modus
unter der Steuerung des Eingabebefehls von dem Computer ausgeführt. Der
Modus kann jedoch auch auf den ersten Modus oder auf den zweiten
Modus als Anfangseinstellung zum Zeitpunkt der Auslieferung des Scanners 1 eingestellt
werden. Beispielsweise wird dann, wenn der Modus auf den ersten
Modus als Anfangseinstellung eingestellt war, die Abschätzung mit Hilfe
des Schrittes S4 ausgeführt,
wie dies dargestellt ist. Nur wenn das Dokument kürzer ist
als der Auslesebereich E, wird die Moduseinstellung von dem ersten
Modus auf den zweiten Modus gewechselt. Oder anders ausgedrückt, wenn
der Modus in den zweiten Modus als Anfangseinstellung eingestellt
ist, wird die Abschätzung
mit Hilfe des Schrittes S11 vorgenommen, wie dies dargestellt ist,
so daß die
Moduseinstellung von dem zweiten Modus in den ersten Modus nur dann
gewechselt wird, wenn die Länge
des vereinzelten bzw. eingezogenen Dokuments, das in der Dokumentablage 12 abgelegt
ist.
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Obwohl
die Einstellung gewechselt wird, wird der Modus wieder auf den ersten
Modus oder auf den zweiten Modus eingestellt, nachdem der Wechsel zwischen
den jeweiligen Moden gemäß der zuvor
beschriebenen Steuerung abgeschlossen ist.
-
Es
ist ersichtlich, daß bei
der ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung dann, wenn der Modus auf den zweiten
Modus eingestellt ist, in der die Druckposition der Dokumentstandard
ist, und für
den Fall, daß die
Länge des
bereits ausgelesenen Dokuments nicht kürzer wird als die des Auslesebereichs
E, der Modus automatisch in den ersten Modus gewechselt wird, zum
Einstellen der Druckposition für
den Auslesebereich E wodurch der Druckvorgang an einem bereits ausgelesenen
Dokument ohne weiteres und zuverlässig ausgeführt werden kann, selbst wenn
der Fall auftritt, daß zwei
oder mehrere Dokumente gefördert
bzw. eingezogen werden.
-
Wenn
der Modus in den ersten Modus für den
Auslesebereichsstandard eingestellt ist, wird der Modus für den Fall,
daß die
Länge des
bereits ausgelesenen Dokuments nicht länger wird als die des Auslesebereichs,
der Modus automatisch von dem ersten Modus in den zweiten Modus
gewechselt, so daß der
Druckvorgang zuverlässig
auf dem kurzen Dokument ausgeführt
werden kann.
-
Als
Folge der Wechselsteuerung von dem ersten Modus in den zweiten Modus
oder umgekehrt kann der Anwendungsbereich der ADF 2 vorteilhaft vergrößert werden.
Außerdem
ist es vorteilhaft, daß der
Druckvorgang zuverlässig
sowohl für
doppelt eingezogene Dokumente als auch für ein kurzes Dokument ausgeführt werden
kann.
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Gemäß der zweiten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird der Modus dann, wenn der Modus auf
den ersten Modus auf den Standard des Auslesebereiches eingestellt
ist und für
den Fall, daß die
Länge des
bereits ausgelesenen Dokuments gleich oder kleiner wird als die
Länge des
Auslesebereiche E, der Modus automatisch in den zweiten Modus gewechselt,
so daß der
Druckvorgang zuverlässig
auf dem kurzen Dokument ausgeführt
werden kann.
-
Gemäß der dritten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird der Modus dann, wenn der Modus auf
den zweiten Modus der Druckposition auf dem Standard des Dokumentes
eingestellt ist und für den
Fall, daß die
Länge des
bereits ausgelesenen Dokuments gleich oder kürzer wird als die des Auslesebereiches
E, automatisch in den ersten Modus der Druckposition auf den Standard
des Auslesebereiches E gewechselt, so daß der Druckvorgang tatsächlich für das bereits
ausgelesene Dokument ausgeführt
werden kann, selbst wenn der Fall auftritt, daß zwei oder mehrere Dokument
gefördert
bzw. eingezogen werden.
-
Gemäß der vierten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung kann der Anwendungsbereich der automatischen
Dokumentfördervorrichtung
vergrößert werden
und kann der Druckvorgang zuverlässig
sowohl für
doppelt eingezogene Dokumente als auch für ein kurzes Dokument ausgeführt werden, weil
die Moduseinstellung ungehindert von dem ersten Modus in den zweiten
Modus und umgekehrt vorgenommen werden kann.
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Gemäß der fünften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung kann der Wechsel zwischen dem ersten
und dem zweiten Modus mit Hilfe des Computers bewerkstelligt werden
und so der Anwendungsbereich der automatischen Dokumentfördervorrichtung
weiter vergrößert werden.
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Gemäß der sechsten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung kann der Wechsel vorgang zwischen dem
ersten und dem zweiten Modus in einfacher Weise auf der Seite der
Bildauslesevorrichtung ausgeführt
werden und auf diese Weise der Anwendungsbereich der automatischen
Dokumentfördervorrichtung
ebenfalls vorteilhaft weiter vergrößert werden.
-
Wie
dem Fachmann auf dem Gebiet ersichtlich sein wird, kann die vorliegende
Erfindung in geeigneter Weise unter Verwendung einer automatischen
Mehrzweck-Dokumentfördervorrichtung
gemäß der Lehre
der vorliegenden Patentbeschreibung realisiert werden. Wie dem Fachmann
auf dem maßgeblichen
Gebiet ersichtlich sein wird, kann eine geeignete Dokumentförderung
ohne weiteres auf der Grundlage der vorliegenden Offenbarung erstellt werden.
Außerdem
kann die vorliegende Erfindung auch durch Bereitstellung der automatischen
Dokumentfördervorrichtung
gemäß einer
der zuvor beschriebenen Ausführungsformen
realisiert werden, wie dem Fachmann auf diesem Gebiet ersichtlich sein
wird.
-
Offensichtlich
können
zahlreiche weitere Modifikationen und Variationen der vorliegenden
Erfindung in Kenntnis der vorstehenden Offenbarung realisiert werden.
Deshalb sei darauf hingewiesen, daß die vorliegende Erfindung
auch in anderer Weise als vorstehend speziell beschrieben ausgeübt werden kann,
ohne von dem Schutzbereich der beigefügten Patentansprüche abzuweichen.
-
Diese
Patentanmeldung ist gestützt
auf die japanische Patentanmeldung Nr.
JP 10-120,371 ,
eingereicht am 30. April 1998, sowie auf die weitere japanische
Patentanmeldung Nr. JP 11-110,311 mit Anmeldetag vom 19. April,
jeweils eingereicht beim japanischen Patentamt. Die vorliegende
Erfindung nimmt die Prioritäten
der zuvor genannten japanischen Patentanmeldungen in Anspruch, deren
Offenbarung ausdrücklich
in der vorliegenden Patentanmeldung im Wege der Bezugnahme mit eingeschlossen
sei.