DE19919803A1 - Automatische Dokumentfördervorrichtung, mit einer solchen Vorrichtung versehene Bildauslesevorrichtung und Verfahren zur automatischen Dokumentförderung - Google Patents

Automatische Dokumentfördervorrichtung, mit einer solchen Vorrichtung versehene Bildauslesevorrichtung und Verfahren zur automatischen Dokumentförderung

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine automatische Dokumentfördervorrichtung, umfassend ein Trenn-Förderteil, ein Zeichen-Druckteil, ein Auslesebereichs-Einstellteil, ein Modus-Auswählteil, ein Dokumentlängen-Detektionsteil sowie ein Steuerteil, um den Modus automatisch zu wechseln. Außerdem betrifft die vorliegende Erfindung eine Bildauslesevorrichtung, welche die zuvor genannte Dokumentfördervorrichtung umfaßt. Die Dokumentfördervorrichtung kann den Ausdruckvorgang einer Auslesen-Beendet-Markierung frei in den ersten Modus für den Auslesebereichsstandard und in den zweiten Modus für den Dokumentstandard einstellen, so daß die Vorrichtung die Zeichen selbst dann zuverlässig auf das Dokument drucken kann, wenn das Dokument im ersten Modus kurz ist oder wenn in dem zweiten Modus zwei oder mehrere Dokumente gefördert bzw. eingezogen werden. Wenn der zweite Modus für die Druckposition des Dokumentstandards eingestellt ist, wird der Modus für den Fall automatisch in den ersten Modus gewechselt, daß das bereits ausgelesene Dokument nicht kürzer wird als der Auslesebereich. Andererseits wird der Modus für den Fall automatisch in den zweiten Modus gewechselt, daß der erste Modus eingestellt ist und das bereits ausgelesene Dokument nicht länger wird als der Auslesebereich.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine automatische Dokumentfördervorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, eine mit einer solchen Vorrichtung versehene Bildauslese- bzw. Scanvorrichtung nach Anspruch 7 sowie ein Verfahren nach Anspruch 8 oder 9 zur automatischen Dokumentförderung, insbesondere zur Verwendung in einer der vorstehend genannten Vorrichtungen.
Allgemein bezieht sich die vorliegende Erfindung auf eine Bildauslese- bzw. Scanvorrichtung, die insbesondere mit einer automatischen Dokumentfördervorrichtung ausgestattet ist, bei der Dokumente Blatt für Blatt von einer Anzahl von Dokumenten oder einem Stapel von Dokumenten eingezogen bzw. vereinzelt werden und das eingezogene bzw. vereinzelte Dokument jeweils auf eine Auslese- bzw. Scanposition gefördert wird und schließlich eine Markierung, die anzeigt, daß ein Auslese- bzw. Scanvorgang ausgeführt worden ist, auf das ausgelesene bzw. abgearbeitete Dokument ausgedruckt wird.
Es ist üblich, daß eine automatische Dokumentfördervorrichtung (nachfolgend einfach mit "ADF" abgekürzt) bei einer Bildauslese- bzw. Scanvorrichtung vorgesehen ist, beispielsweise bei einem Kopiergerät, einem Faksimilegerät oder einem Scanner. Die vorstehend genannten Geräte stellen bevorzugte Ausführungsbeispiele dar, bei der die vorliegende Erfindung Anwendung findet. Die ADF separiert die Dokumente Blatt für Blatt von einer Anzahl von Dokumenten, die beispielsweise von einem Stapel aus einer Vielzahl von Dokumentseiten abgelegt sind, und fördert das vereinzelte Dokument auf die Ausleseposition auf einem Ablage- bzw. Kontaktglas, das beim Auslesen bzw. Scannen des Dokuments als Ablage für das Dokument dient, und trägt anschließend das ausgelesene bzw. abgearbeitete Dokument aus.
Aus dem Stand der Technik sind auch Bildauslesevorrichtungen, wie beispielsweise Faxgeräte oder Scanner, bekannt, bei denen nach Beendigung der Übermittlung oder eines Auslese- bzw. Scanvorgangs eine Markierung auf eine optionale Position des Dokuments mit Hilfe eines sog. Abschlußstempels aufgebracht bzw. aufgedruckt wird.
Der Abschlußstempel ist in der Förderbahn der ADF stromabwärts (in Dokumentförderrichtung gesehen) von der Ausleseposition angeordnet. Für den Fall, daß das Dokument als Standard- bzw. Referenzposition eingestellt ist, wird die Markierung an einer Stelle aufgebracht, die einen vorbestimmten Abstand von beispielsweise 10 mm zum hinteren Endabschnitt des Dokuments beabstandet ist, und zwar in dessen Förderrichtung gesehen. Andererseits wird die Markierung für den Fall, daß der Auslesebereich, das heißt der optionale Auslesebereich der Oberfläche des Dokuments, als Standard- bzw. Referenzposition eingestellt ist, an einer Stelle aufgebracht, die einen vorbestimmten Abstand von beispielsweise 10 mm zum hinteren Endabschnitt des Auslesebereichs beabstandet ist.
Im Stand der Technik ist jedoch die Position der Markierung entweder fest auf die Dokumentstandardposition (das Dokument wird als Referenz verwendet) oder auf die Auslesebereichsstandardposition (der Auslesebereich wird als Referenz verwendet) eingestellt. Deshalb besteht das Problem, daß für den Fall, daß als Markierungsposition die Dokumentstandardposition übernommen wird und daß mehrere (das heißt zwei oder mehr) Dokumente gefördert bzw. eingezogen werden, die Markierung auf das nächste der doppelt eingezogenen bzw. auf das letzte der mehrfach eingezogenen Dokumente aufgebracht wird, anstatt auf das bereits ausgelesene Dokument, das als tatsächlich korrekt (bereits ausgelesenes bzw. abgearbeitetes) Dokument markiert werden soll.
Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß für den Fall, daß die Auslesebereichsstandardsposition als Markierungsposition übernommen wird und das Dokument kürzer ist als der Auslesebereich, die Markierung nicht auf das bereits ausgelesene bzw. abgearbeitete Dokument aufgebracht werden kann. Bei der Auslesebereichsstandardposition wird vorzugsweise der Auslesebereich des Dokuments als Referenz zur Festlegung der Markierungsposition herangezogen. Dies sind Nachteile im Stand der Technik.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, die zuvor genannten Nachteile zu beheben.
Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine automatische Dokument­ fördervorrichtung zu schaffen, die Nachteile aus dem Stand der Technik, wie sie vor­ stehend dargelegt wurden, behebt.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine automatische Dokumentfördervorrichtung zu schaffen, die nicht mehr den Nachteil aufweist, daß die Markierung für den Fall, daß die Dokumentstandardposition als Markierungsposition übernommen wird und mehrere (das heißt zwei oder mehr) Dokumente gefördert bzw. eingezogen werden, die Markierung auf das nächste doppelt geförderte bzw. eingezogene Dokument als das richtige (bereits ausgelesene) Dokument, das markiert werden soll, aufgebracht wird, anstatt auf das tatsächlich bereits ausgelesene bzw. abgearbeitete Dokument.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine automatische Dokumentfördervorrichtung zu schaffen, die nicht mehr den Nachteil aufweist, daß die Markierung auf einem bereits ausgelesenen bzw. abgearbeiteten Dokument nicht ausgeführt werden kann, wenn die Auslesebereichsstandardposition als Markierungsposition übernommen wird und das Dokument kürzer ist als der Auslesebereich.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine automatische Dokumentfördervorrichtung zu schaffen, bei der der Zustand zum Ausdrucken der Auslesen-Beendet-Markierung frei entweder auf den ersten Modus des Auslesebereichs­ standards oder auf den zweiten Modus des Dokumentstandards eingestellt werden kann und die den Druck- bzw. Markierungsvorgang auf dem Dokument zuverlässig ausführen kann, selbst dann, wenn das Dokument im Falle des ersten Modus kurz ist oder im zweiten Modus der Fall auftritt, daß zwei oder mehr Dokumente eingezogen bzw. gefördert werden.
Diese Aufgabe wird durch eine erfindungsgemäße automatische Dokumentfördervor­ richtung nach Anspruch 1 oder 2, durch eine mit einer solchen Vorrichtung versehene Bildauslese- bzw. Bildscanvorrichtung nach Anspruch 7 und durch ein Verfahren zur automatischen Dokumentförderung nach Anspruch 8 oder 9, zur Anwendung insbesondere bei den vorstehend genannten Vorrichtungen, gelöst.
Gemäß der vorliegenden Erfindung wird eine automatische Dokumentfördervorrichtung geschaffen, bei der der Zustand zum Drucken der Auslesen-Beendet-Markierung frei entweder auf den ersten Modus des Auslesebereichsstandards oder auf den zweiten Modus des Dokumentstandards eingestellt werden kann und bei der der Druck- bzw. Markierungsvorgang auf dem Dokument selbst für den Fall zuverlässig ausgeführt werden kann, daß im Falle des ersten Modus das Dokument kurz ist oder daß im Falle des zweiten Modus zwei oder mehr Dokumente gefördert bzw. eingezogen werden.
Gemäß einem ersten Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung wird eine automatische Dokumentfördervorrichtung geschaffen, die umfaßt: ein Trenn-Förderteil, um einen Stapel von Dokumenten Blatt für Blatt zu trennen bzw. zu vereinzeln, der auf einer Dokumentablage angeordnet ist, und um die jeweils vereinzelten Blätter zu einer Ausleseposition zu fördern; ein Zeichen-Druckteil, das in der Dokumentförderrichtung betrachtet stromabwärts von der Ausleseposition angeordnet ist, um Zeichen bzw. Markierungen auf ein Dokument zu drucken, das von der Ausleseposition ausgetragen wird; ein Einstellteil, um einen Auslesebereich eines Dokuments einzustellen, das auf die Ausleseposition gefördert wird; ein Auswählteil, um auf der Grundlage des Dokuments entweder den ersten Modus zum Einstellen der Position des Zeichenausdrucks für bzw. auf den Auslesebereich auszuwählen, welcher Bereich zuvor durch das Einstellteil eingestellt worden ist, oder um den zweiten Modus zum Einstellen der Position des Zeichenausdrucks auf eine vorbestimmte Position des Dokuments, die in Dokumentförderrichtung zum hinteren Kantenabschnitt beabstandet ist, auszuwählen; ein Detektionsteil, um die Länge des Dokuments zu detektieren, das mit Hilfe des Trenn-Förderteils getrennt bzw. vereinzelt wurde; ein Steuerteil, um den Einstellmodus automatisch mit Hilfe des Auswählteils von dem zweiten Modus auf den ersten Modus zu ändern, wenn auf Grundlage einer Detektionsinformation (Detektionssignal), die von dem Detektionsmittel gesendet wird, festgestellt wird, daß die Länge des Dokuments gleich oder größer ist als der Wert bzw. die Länge innerhalb des Auslesebereichs, und wenn der zweite Modus eingestellt ist, oder um den Einstellmodus mit Hilfe des Auswählteils automatisch vom ersten Modus auf den zweiten Modus zu ändern, wenn auf der Grundlage der Detektionsinformation, die von dem Detektionsmittel gesendet wird, festgestellt wird, daß die Länge eines Dokuments gleich oder kleiner ist als der Wert innerhalb des Auslesebereiches ist, und wenn der erste Modus eingestellt ist.
Vorzugsweise wird zur Festlegung der Position auf dem Dokument, wo die Markierung ausgedruckt werden soll, im ersten Modus der Auslesebereich als Referenz und im zweiten Modus das Dokument selbst als Referenz verwendet.
Wenn der zweite Modus eingestellt ist, zum Ausdrucken einer Markierung für den Abschluß eines Auslese- bzw. Scanvorgangs auf die vorbestimmte Position, die zum hinteren Endabschnitt des Dokuments beabstandet ist, und wenn die Länge des ausgelesenen Dokuments kürzer wird als die Länge des Auslesebereiches, tritt bei einer solchen Vorrichtung der Fall auf, daß zwei oder mehr Dokumente gefördert bzw. eingezogen werden, so daß das Dokument bzw. dessen Länge (für einen Detektor scheinbar) größer wird.
Für diesen Fall kann der Zeichenausdruck nur an dem Dokument ausgeführt werden, für das der Auslesevorgang praktisch abgeschlossen ist, weil von dem zweiten Modus automatisch in den ersten Modus zum Einstellen der Zeichendruckposition in bezug auf den Auslesebereich gewechselt wird.
Wenn andererseits der Modus auf den ersten Modus eingestellt ist und der Fall auftritt, daß die Länge des ausgelesenen Dokuments nicht größer wird als die Länge des Auslesebereiches, wird das Dokument kurz, so daß der Zeichenausdruck nicht bei dem Randabschnitt des Dokuments ausgeführt werden kann.
Für diesen Fall kann der Zeichenausdruck erfindungsgemäß an einem kurzen Dokument zuverlässig ausgeführt werden, weil der Modus automatisch in den zweiten Modus gewechselt wird.
Wegen der Steuerung des Wechsels des ersten und zweiten Modus kann erfindungsgemäß die Bedienerfreundlichkeit einer automatischen Dokumentfördervorrichtung verbessert werden. Außerdem kann erfindungsgemäß der Zeichendruckvorgang zuverlässig selbst dann vorgenommen werden, wenn zwei oder mehre Dokumente gefördert bzw. eingezogen werden oder wenn ein kurzes Dokument vorliegt.
Die zweite Ausführungsform der Erfindung bezieht sich auf eine Bildauslese- bzw. Scanvorrichtung, die mit einer erfindungsgemäßen automatischen Dokumentfördervor­ richtung ausgestattet ist.
Die automatische Dokumentfördervorrichtung umfaßt ein Trenn-Förderteil, ein Zeichen-Druckteil, ein Einstellteil, um einen Auslesebereich des geförderten bzw. eingezogenen Dokuments auf die Ausleseposition einzustellen, ein Steuerteil, das den ersten Modus einstellen kann, zum Einstellen der Position des Zeichenausdrucks unter Verwendung des Zeichenausdrucksteils auf den Auslesebereich, der zuvor mit Hilfe des Einstellteils eingestellt worden ist, oder das den zweiten Modus einstellen kann, zum Einstellen der Position des Zeichenausdrucks auf eine vorbestimmte Position, die in Dokumentförderrichtung zum hinteren Randabschnitt beabstandet ist, auf den Standard des Dokuments bzw. unter Verwendung des Dokuments als Referenz, sowie ein Detektionsteil, um die Länge des Dokuments zu detektieren. Für den Fall, daß auf der Grundlage von Detektionsinformation von dem Detektionsteil für ein Dokument festgestellt wird, daß seine Länge nicht größer ist als die des Auslesebereichs, und für den Fall, daß der Modus auf den ersten Modus eingestellt ist, ändert das Steuerteil den Modus von dem ersten Modus auf den zweiten Modus.
Wenn der erste Modus eingestellt ist und die Länge eines ausgelesenen Dokuments nicht größer ist als die des Auslesebereiches, kann bei einem solchen Aufbau der Druckvorgang nicht an dem Endabschnitt des Dokuments ausgeführt werden, weil das Dokument kurz ist. Erfindungsgemäß kann selbst ein kurzes Dokument zuverlässig bedruckt bzw. markiert werden, weil in diesem Fall der Modus automatisch auf den zweiten Modus geändert wird.
Die dritte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung bezieht sich auf eine weitere Bildauslesevorrichtung. Die in einer solchen Vorrichtung enthaltene automatische Dokumentfördervorrichtung umfaßt ein Trenn-Förderteil, ein Zeichen-Druckteil, ein Einstellteil, ein Steuerteil und ein Detektionsteil, um die Länge des Dokuments festzustellen. Für den Fall, daß auf der Grundlage von Detektionsinformation von dem Detektionsteil für ein Dokument festgestellt wird, daß dessen Länge nicht kürzer ist als die des Auslesebereiches, und für den Fall, daß der Modus auf den zweiten Modus eingestellt ist, wechselt das Steuerteil den Modus von dem zweiten Modus in den ersten Modus.
Wenn der Modus auf den zweiten Modus eingestellt ist, um die Markierung für den Abschluß eines Auslesevorgangs auf die vorbestimmte Position, beabstandet zum hinteren Endabschnitt des Dokuments, zu drucken, wird bei einem solchen Aufbau die Länge des bereits ausgelesenen Dokuments in einigen Fällen nicht kürzer als die Länge des Auslesebereichs. In einem solchen Fall kommt es vor, daß zwei oder mehr Dokumente gefördert bzw. eingezogen werden und deshalb die Dokumentlänge (für einen Detektor scheinbar) lang wird. Für diesen Fall wird der Modus automatisch auf den ersten Modus zum Einstellen der Druckposition für bzw. als den Auslesebereich geändert, so daß der Druckvorgang praktisch für das bereits ausgelesene Dokument ausgeführt werden kann.
Eine vierte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfaßt das Auswählteil, um entweder den ersten Modus oder den zweiten Modus auszuwählen, sowie das Steuerteil, um auf Grundlage von Auswählinformation von dem Auswahlteil den Modus entweder auf den ersten Modus oder auf den zweiten Modus einzustellen. Weil das Einstellen des ersten Modus und des zweiten Modus gleichzeitig erfolgen kann, kann der Anwendungsbereich bzw. die Bedienerfreundlichkeit der automatischen Dokumentfördervorrichtung noch mehr verbessert werden und kann der Druckvorgang zuverlässig sowohl für doppelt geförderte Dokumente als auch für ein kurzes Dokument ausgeführt werden.
Eine weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfaßt eine Schnittstelle, die mit einem Computer verbunden werden kann, und das Auswahlteil, um den Wechselvorgang zwischen dem ersten und dem zweiten Modus über die Schnittstelle auf der Grundlage eines Befehls auszuführen, der vom Computer eingegeben wird. Gemäß dieser Ausführungsform kann der Moduswechsel vom Computer vorgenommen werden, so daß der Anwendungsbereich bzw. die Bedienerfreundlichkeit der erfindungsgemäßen automatischen Dokumentfördervorrichtung noch weiter verbessert werden kann.
Eine weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfaßt einen Bedienteil, um den Wechselvorgang zwischen dem ersten und dem zweiten Modus auszuführen, sowie ein Auswahlteil, um den Moduswechselvorgang auf der Grundlage eines Eingabesignals von dem Bedienteil vorzunehmen. Gemäß dieser Ausführungsform kann der Moduswechselvorgang auf der Seite der Bildauslese- bzw. Scanvorrichtung ausgeführt werden, so daß der Anwendungsbereich bzw. die Bedienerfreundlichkeit der erfindungsgemäßen automatischen Dokumentfördervorrichtung noch weiter verbessert werden kann.
Nachfolgend wird die Erfindung in beispielhafter Weise und unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren erläutert. Die Figuren zeigen:
Fig. 1 eine Gesamtansicht, die eine Ausführungsform einer automatischen Dokument­ fördervorrichtung darstellt, das heißt eine Gesamtdarstellung eines Scanners, der mit einer automatischen Dokumentzuführeinrichtung (ADF) ausgestattet ist;
Fig. 2 eine schematische Ansicht einer Markierungseinheit der Ausführungsform;
Fig. 3 ein Schema, das den Scanner gemäß der Ausführungsform erläutert;
Fig. 4A bis 4C Diagramme, die den Modusauswahlbefehl der Ausführungsform erklären;
Fig. 5 eine Schemazeichnung, die die Beziehung zwischen dem Dokument und der Auslesefläche zu dem Zeitpunkt erklärt, wenn bei dem Dokumentstandard gemäß der Ausführungsform eine Doppeltförderung bzw. ein Doppelteinzug auftritt, d. h. zwei Dokumente eingezogen werden;
Fig. 6 eine Schemazeichnung, die die Beziehung zwischen dem Dokument und der Auslesefläche zu dem Zeitpunkt erklärt, wenn bei dem Auslesebereichsstandard gemäß der Ausführungsform die Länge des Dokuments kurz ist; und
Fig. 7 ein Flußdiagramm, das den Druckvorgang der erfindungsgemäßen Ausführungs­ form darstellt.
Zur Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung, die auch in den Zeichnungen darstellt sind, wird aus Gründen der Übersichtlichkeit eine spezielle Bezeichnungsweise verwendet. Es sei jedoch darauf hingewiesen, daß trotz der speziell gewählten Bezeichnungsweise jedes nachfolgend angeführte spezielle Element auch sämtliche technischen Äquivalente umfaßt, die in gleicher oder gleichwirkender Weise funktionieren.
In den Zeichnungen, in denen gleiche Bezugszeichen identische oder entsprechende bzw. gleichwirkende Teile bezeichnen, insbesondere diejenigen, die in Fig. 1 dargestellt sind, wird eine erfindungsgemäße automatische Dokumentfördervorrichtung erläutert.
Die Fig. 1 bis 7 zeigen schematisch eine erfindungsgemäße Ausführungsform der automatischen Dokumentfördereinrichtung (nachfolgend einfach "ADF" abgekürzt), auf die sich die vorliegende Erfindung bezieht. Obwohl die erfindungsgemäße Ausführungsform nur ein Beispiel zeigt, bei dem die ADF nur bei einem Scanner eingesetzt wird, kann eine solche erfindungsgemäße ADF auch bei einem Gerät vor­ gesehen sein, das außer über eine Scan-Funktion alternativ oder zusätzlich auch über eine Fax-Funktion und/oder eine Kopier-Funktion verfügt.
Unter Bezugnahme auf Fig. 1 wird zunächst der schematische Aufbau beschrieben. In Fig. 1 bezeichnet das Bezugszeichen 1 einen Scanner. Eine automatische Dokumentzuführeinrichtung ADF 2 befindet sich auf der Oberseite des Scanners 1.
Ein mit einem Schlitz versehenes Glas bzw. Schlitzglas 3 (Ausleseposition) und ein Kontakt- bzw. Ablageglas sind auf der Oberseite des Scanners 1 vorgesehen. Das Schlitzglas 3 besitzt quadratische oder auch rechteckige Abmessungen, in Entsprechung zu mehreren Zeilen eines Bildes bzw. Musters auf dem Manuskriptdokument (nachfolgend einfach als Dokument bezeichnet). Die Glasablage 4 besitzt quadratische oder rechteckförmige Abmessungen, die etwas größer sind als die maximale Größe eines üblicherweise zugeführten Dokuments.
Eine Beleuchtungslampe 5 und ein erster Spiegel 6, der mit der Beleuchtungslampe 5 em geinsam getragen wird bzw. integral ausgebildet ist, sind unter dem Schlitzglas 3 und der Glasablage 4 angeordnet. Außerdem sind der zweite Spiegel 7 und der dritte Spiegel 8, der gemeinsam mit dem zweiten Spiegel getragen wird oder auch integral mit diesem ausgebildet sein kann, unterhalb des Schlitzglases 3 und der Glasablage 4 angeordnet. Die Beleuchtungslampe 5 und die ersten bis dritten Spiegel 6-8 können in der mit dem Pfeil A bezeichneten Richtung mit Hilfe des Motors 9 verfahren werden.
Während des Auslesens eines Dokuments, das auf das Glasablage 4 abgelegt ist, werden die Beleuchtungslampe 5 und der ersten Spiegel 6 gemeinsam in der Richtung des Pfeils A unterhalb der Glasablage 4 verfahren, so daß das von der Beleuchtungslampe 5 abgestrahlte Licht durch die Glasablage 4 auf die Oberfläche des Dokuments gelangt. Anschließend wird das Reflexionslicht, das heißt das von dem Dokument reflektierte Licht, mit Hilfe des zweiten Spiegels 7 und des dritten Spiegels 8, die gemeinsam in der Richtung des Pfeils A verfahren werden, auf die Linse 10 abgebildet, mit Hilfe der Linse 10 fokussiert und auf einen CCD-Sensor (ladungsgekoppelter Sensor bzw. Charge Coupled Device) 11 abgebildet. Der CCD- Sensor 11 wandelt das abgebildete Licht in ein elektrisches Signal.
Wenn das Dokument an der Ausleseposition B des Schlitzglases 3 gemaß Fig. 1 ausge­ lesen bzw. abgetastet wird, werden die Beleuchtungslampe 5 und die ersten bis dritten Spiegel 6-8 unterhalb des Schlitzglases 3 angehalten. Das reflektierte Licht gelangt über den zuvor beschriebenen Strahlengang auf den CCD-Detektor 11.
Zum Auslesen eines auf der Glasablage 4 abgelegten Dokuments können die Beleuch­ tungslampe 5 und die ersten bis dritten Spiegel 6-8 von der rechten in Fig. 1 dargestellten Position in die linke in Fig. 1 dargestellte Position verfahren werden, um das vom jeweils ausgeleuchteten Abschnitt des Dokuments reflektierte Licht über den dargestellten Strahlengang auf den CCD-Detektor 11 abzubilden.
Als nächstes wird der Aufbau der automatischen Dokumentzuführeinrichtung bzw. ADF 2 beschrieben. Die ADF 2 umfaßt eine Dokumentablage 12, um darin ein Bündel bzw. einen Stapel von Vorlagen bzw. Dokumenten aufzunehmen, das bzw. der aus einer Anzahl von Dokumenten besteht. Von dem Dokumentstapel, der in der Dokumentablage 12 aufgenommen wird, werden die Dokumente Blatt für Blatt mit Hilfe der Einzugsrolle 13 zugeführt. Der Begriff Dokument, wie er in dieser Beschreibung verwendet wird, soll beispielsweise ein Blatt bezeichnen, das beliebige Information trägt, beispielsweise die Seite eines Buches, ein Papierausdruck, ein Graphik, ein Photo oder dergleichen.
Nur ein Blatt, das sich zuoberst auf einem Dokumentstapel befindet, kann von den anderen Blättern des Dokumentstapels zuverlässig getrennt werden, und zwar durch die Einwirkung einer Papierzuführrolle 14, die sich in Dokumentförderrichtung (im Gegenuhrzeigersinn) dreht, und einer Rücklaufrolle 15, die sich in gleitendem Kontakt mit der Papierzuführrolle 14 befindet und sich in Dreh-/Blockierrichtung (im Gegenuhrzeigersinn) dreht.
Das auf diese Weise getrennte bzw. vereinzelte Dokument wird auf die Glasablage bzw. das Schlitzglas 3 durch das Zusammenspiel der Förderwalze 16 und einer weiteren Förderwalze 18 gefördert, die in gleitendem Kontakt mit der Förderwalze 16 gebracht wird. Die Oberfläche des auf diese Weise zugeführten Dokuments wird mit Hilfe der zuvor beschriebenen Beleuchtungslampe 5 und der Abbildungsoptik in üblicher Weise ausgelesen. Anschließend wird das auf diese Weise ausgelesene Dokument mit Hilfe der Förderwalze 16 und einer Förderwalze 18, die in gleitenden Kontakt mit der Förderwalze 16 gebracht wird, aus dem Bereich des Schlitzglases 3 ausgetragen.
Bei der bevorzugten Ausführungsform bilden die Einzugsrolle 13, die Papierzuführrolle 14 und die Rücklaufrolle 15 eine Trenn-/Fördereinrichtung.
Das von dem Schlitzglas 3 ausgetragene Dokument wird auf die Papieraustragsablage 21 mit Hilfe des Förderrollenpaars 19 und des Papieraustragsrollenpaars 20 ausgetragen.
Ein in der Nähe angebrachter Bildsensor 22 ist in Dokumentförderrichtung stromabwärts von dem Schlitzglas 3 angeordnet. Der Bildsensor 22 kann die folgenden Elemente umfassen: Leuchtdioden bzw. LEDs, Linsen, Sensor- bzw. Fotodetektorelemente etc., um eine nicht abgebildete Lichtquelle auszubilden. Das von der LED emittierte Licht wird auf die Seite des Dokuments eingestrahlt, die der anderen bereits durch das Schlitzglas 3 ausgelesenen Dokumentseite gegenüberliegt. Das von der Dokumentoberfläche reflektierte Licht wird mit Hilfe der Linse fokussiert. Das fokussierte Licht gelangt auf ein Sensor- bzw. Fotodetektorelement. Das auf diese Weise abgebildete Licht wird in ein elektrisches Signal gewandelt.
Außerdem ist eine weiße Walze 23 an der dem Bildsensor 22 gegenüberliegenden Seite vorgesehen, um das Dokument dazwischen anzuordnen. Die weiße Walze 23 wird als Element eingesetzt, um während des Auslesens des Dokuments mit Hilfe des Bildsensors 22 eine Tönungs- bzw. Graustufenkompensation vorzunehmen.
Außerdem ist in der Dokumentförderrichtung stromabwärts von dem nahe angebrachten Bildsensor 22 eine Markierungseinheit (Zeichen-Druck-Medium) 24 angeordnet. Die Einheit 24 druckt auf das von dem Schlitzglas 3 ausgetragene Dokument eine Markierung, die den Abschluß bzw. die Ausführung des Auslesevorgangs anzeigt (Auslesen-Beendet-Markierung).
Außerdem ist gegenüberliegend der Einheit 24 eine Markierungsplatte 25 vorgesehen, um in dem Zwischenraum zwischen den beiden Elementen das Dokument anzuordnen.
Wie in Fig. 2 gezeigt, umfaßt die Einheit 24 einen Gummistempel 26 für ein alphanumerisches Zeichen, eine Figur etc., mit der auf diesem aufgebrachten Tinte, eine Tintenrolle 27, um die der Gummistempel 26 gewickelt ist, sowie ein Druckbeaufschlagungselement bzw. einen Hammer 28, um den Gummistempel 26 in der Richtung der Markierungsplatte 25 mit einem Druck zu beaufschlagen. Der Hammer wird mit Hilfe eines Antriebsmagneten betätigt.
Bei der Markierungseinheit 24 handelt es sich um einen Gummiband-Anschlagdrucker, der vergleichsweise klein und kostengünstig ist und üblicherweise als sog. Mikro- Printer bezeichnet wird. Die Markierungseinheit 24 kann in der Papierförderbahn angeordnet sein. Der zum Zeitpunkt des Ausdruckens erzeugte Lärm ist vergleichsweise gering.
Wenn die Markierung mit Hilfe der Markierungseinheit 24 auf das Dokument gedruckt wird, wird das Dokument so angehalten, daß sich die vorbestimmte Position des Doku­ ments auf bzw. über der Markierungseinheit 24 befindet, und wird das Dokument in der Richtung der Druckbeaufschlagung mit Hilfe der Markierungsplatte 25 fixiert. In Fig. 2 wird der Gummistempel 26 mit Hilfe der Tintenrolle 27 in Richtung der Markierung C angetrieben, wobei das alphanumerische Zeichen, die Figur etc. jeweils geeignet gewählt werden. Wenn sich das optionale Zeichen oder die Figur über dem Hammer bzw. dem Druckbeaufschlagungselement 28 befindet, wird der Hammer 28 mit Hilfe des Antriebsmagneten betrieben und der Gummistempel 26 auf das Dokument gedrückt. Auf diese Weise wird die Markierung gedruckt. Wenn eine vorbestimmte Zeichenreihe oder eine Figurenreihe gedruckt werden soll, wird die Tintenrolle 27 mehrere Male betrieben und eine geeignete Anzahl von Zeichen und Figuren auf das Dokument gedruckt.
Als nächstes wird das Scanner-Gerät 1 unter Bezugnahme auf die Schemazeichnung in Fig. 3 erklärt.
In Fig. 3 ist die Hauptgehäuseseite des Scanners 1 versehen mit einem SBU (Sensorkarteneinheit) 29, einer IOB (Eingabe-/Ausgabekarte) 30, einem SCU (Scannersteuereinheit) 31, einer PSU (Netzteil oder Stromversorgungseinheit) 32, einem Option-IPU 33, einem Netzwerkkontroller 34, einem Hauptbedienfeld 35 und einem Antriebsmotor 7.
Die SBU 29 ist mit einem CCD-Sensor 11 versehen. Das von dem Dokument reflektierte Licht, das auf den CCD-Sensor 11 abgebildet wird, wird in ein elektrisches, analoges Signal gewandelt, mit einem Spannungswert, der der Intensität des Lichts auf dem CCD-Sensor 11 entspricht. Das analoge Signal wird in ungerade Bits und gerade Bits aufgeteilt und die auf diese Weise aufgeteilten Bits werden von dem CCD-Sensor 11 ausgegeben.
Was das analoge Signal anbelangt, so wird der Anteil des elektrischen Dunkelpotentials auf der SBU 29 in einer nicht gezeigten Analogsignal-Verarbeitungsschaltung entfernt bzw. abgezogen. Anschließend werden ungerade und gerade Bits zusammengefügt. Nach Einstellen der Verstärkung, um einen vorbestimmten Amplitudenwert zu erhalten, wird das auf diese Weise verarbeitete Analogsignal in einen nicht dargestellten A/D-Wandler (Analog-zu-Digital-Wandler) eingegeben und in ein digitales Signal gewandelt.
Das in dieser Weise digitalisierte Bildsignal wird mit Hilfe der mit NIPU (Verarbeitungseinheit für ein neues Bild) abgekürzten Einheit 36 auf der SCU 31 verarbeitet, wobei unter anderem die folgenden Funktionen Anwendung finden: Tönungs- bzw. Graustufenkompensation, γ-Kompensation, MTF-Kompensation (Modulationstransferfunktion). Anschließend wird das kompensierte Bildsignal digitalisiert und das digitalisierte Bildsignal über den Stecker bzw. die Übergangsstelle 37 als Videosignal an die Option-IPC 33 ausgegeben, und zwar gemeinsam mit dem Seitensynchronisationssignal, dem Zeilensynchronisationssignal und dem Bildtaktsignal.
In der Option-IPU 33 wird eine vorbestimmte Bildverarbeitung am Videosignal vor­ genommen. Anschließend wird das bild-bearbeitete Videosignal wiederum über den Stecker 37 der nicht gezeigten Auswähleinheit der SCU 31 eingegeben. Die Auswähl­ einheit ist so ausgelegt, daß ein einseitiges Eingangssignal der Auswähleinrichtung zum Videosignal wird, das von der NIPU 36 ausgegeben wird und eine Auswahl ermöglicht, ob die Bildverarbeitung in der Option-IPU 33 ausgeführt werden soll oder nicht.
Das von der Auswähleinrichtung ausgegebene Videosignal wird einer mit SiBC (für Scanbild-Pufferkontroller) abgekürzten Steuereinheit eingegeben, die den DRAM (dynamischen Festzugriffsspeicher) 38 steuert oder verwaltet, der den Bilddatenspeicherabschnitt darstellt. Das Videosignal wird in dem mit Hilfe des DRAM 38 ausgebildeten Bildspeicher gespeichert. Das Bildsignal, das in dem Bildspeicher gespeichert ist, wird an den SCSI-Kontroller 40 (Small Computer System Interface) übermittelt und auch, sofern erforderlich, an ein externes Gerät, wie beispielsweise einen PC.
Andererseits umfaßt die Hauptgehäuseseite der ADF 2 einen RSBU 41, einen nahe bzw. in der Nähe der Papierförderbahn angeordneten Bildsensor 22, einen Motorantrieb 42, eine Markierungseinheit 24, einen Antriebsmagneten 43, einen Papierzuführmotor 44, einen Fördermotor 45 und einen Ausrichtungssensor 46 sowie einen Dokumenteinstellsensor 51.
Das analoge Signal, das mit Hilfe des Bildsensors 22 optoelektronisch gewandelt wird, wird auf der RSBU (rückseitige Sensorkarteneinheit für Reverse-Side Sensor Board Unit) 41 in das digitale Signal gewandelt. Anschließend wird das Signal auf der RSBU 41 unter Verwendung einer Tönungs- bzw. Graustufenkompensation verarbeitet. Das graustufenkompensierte Signal wird an eine Einheit RCU (Abkürzung für Rückseiten- Steuereinheit) 47 übermittelt, die an der Hauptgehäuseseite des Scanners 1 angebracht ist.
Die RCU 47 umfaßt den Bildspeicher, der als DRAM 38 ausgebildet sein kann, sowie die SiBC, um den Bilddatenspeicher zu steuern. Nachdem die Bilddaten in dem Bildspeicher einmal gespeichert werden, werden die Bilddaten anschließend an die SCU 31 übermittelt. Die Bilddaten, die von der RCU 47 an die SCU 31 übermittelt werden, und die Bilddaten, die von der SiBC 39 an die SCU 31 ausgegeben werden, können miteinander vertauscht werden. Von diesen Bilddaten werden die einen oder die anderen Bilddaten ausgewählt und an den SCSI-Kontroller 40 übermittelt.
In der Praxis sind auf der SCU 31 eine CPU (zentrale Prozessoreinheit) 48, ein ROM (Festwertspeicher) 49 und ein RAM (Direktzugriffsspeicher) 50 installiert. Die CPU 49 steuert den SCSI-Kontroller 40 und ermöglicht auf diese Weise die Kommunikation mit einem externen Gerät, wie beispielsweise einem PC.
Die ADU (ADF-Antriebseinheit) 42 besitzt die Funktion, elektrischen Strom an die elektrisch betriebenen Teile bzw. Bauelemente zu übermitteln, die in der ADF 2 vor­ gesehen sind. Ein Eingangsanschluß, der mit der CPU 48 auf der SCU 31 verbunden ist, ist über den IBO 30 außerdem mit dem Bedienfeld 35 des Hauptgehäuses verbunden. Vorzugsweise sind ein Startschalter und ein Abbruchschalter auf dem Bedienfeld 35 des Hauptgehäuses vorgesehen. Wenn die jeweiligen Schalter niedergedrückt bzw. betätigt werden, stellt die CPU 48 fest, daß diese Schalter über den Eingangsanschluß angeschaltet bzw. betätigt wurden.
Der Papierzuführmotor 45 treibt die Einzugsrolle 13, die Papierzuführrolle 14 und die Rücklaufrolle 15 an. Der Fördermotor 46 treibt die Förderwalze 16, das Paar von Förderrollen 19 und das Paar von Papieraustragsrollen 20 an. Die Synchronisation des Antriebsmotors 9, des Papierzuführtnotors 45 und des Fördermotors 46 wird mit Hilfe der CPU 48 bewerkstelligt. Der Antriebsmagnet 43 betätigt den Hammer bzw. das Druckbeaufschlagungselement 28, wobei die Synchronisation mit Hilfe der CPU 48 gesteuert wird.
Ein Ausrichtungssensor 46 ist in der Förderbahn zwischen dem Schlitzglas 3 und der Papierzuführrolle 14 angeordnet. Die vordere und hintere Kante eines Dokuments wird mit Hilfe des Ausrichtungssensors 46 detektiert und das Detektionssignal an die CPU 48 ausgegeben. Auf der Grundlage der detektierten Information stellt die CPU 48 die Länge des Dokuments fest (oder schätzt diese ab). Bei der erfindungsgemäßen Ausführungsform umfaßt das Detektionsmittel den Ausrichtungssensor 46 und die Steuereinheit 48.
Der Dokumentablagesensor 51 umfaßt eine Anzahl von nicht darstellten Sensoren, die auf der Dokumentablageseite der Dokumentablage 12 angeordnet sind. Wenn ein Dokument auf der Dokumentablageseite der Dokumentablage 12 abgelegt wird, wird der optionale Sensor entsprechend der Größe des Dokuments in bekannter Weise angeschaltet; die CPU 48 stellt die Größe des Dokuments auf der Grundlage der Kombination der AN-Signale fest. Bei der erfindungsgemäßen Ausführungsform bilden der Dokumentablagesensor 51 und die CPU 48 auch das Detektionsmittel aus.
Andererseits stellt die CPU 48 den Auslesebereich des Dokuments ein, das auf das Schlitzglas 3 gefördert wird. Der Auslesebereich wird auf einen optionalen Bereich für die Oberfläche des Dokuments eingestellt, sei es für die gesamte Dokumentoberfläche oder einen Teil der Dokumentoberfläche. Zu diesem Zweck ist ein Einstellmittel in der CPU 48 vorgesehen.
Ein solcher Einstellvorgang kann auf der Grundlage eines Signals vorgenommen werden, das von einem PC über den SCSI-Kontroller 40 eingegeben wird, oder der Auslesebereich auf der Dokumentoberfläche kann mit Hilfe eines Schaltvorgangs auf dem Bedienfeld 35 des Hauptgeräts eingestellt werden.
Andererseits kann der Auslesebereich auch auf die Dokumentoberfläche eingestellt werden, um den Einstellvorgang auf der Grundlage eines Signals vorzunehmen, das von einem Computer, nicht aber von dem PC, über den SCSI-Kontroller 40 eingegeben wird. In diesem Fall weist die SCU 31 eine Schnittstelle auf, die mit dem Computer verbunden werden kann.
Wenn die Auslesen-Beendet-Markierung mit Hilfe der Markierungseinheit 24 gedruckt wird, wird diese Markierung für den Auslesebereichsstandard auf die optionale Position (beispielsweise in einem Abstand von 7 mm) entfernt vom hinteren Endabschnitt des Auslesebereiches gedruckt oder wird die Markierung auf die Position in dem vorbestimmten Abstand (beispielsweise in einem Abstand von 7 mm) vom hinteren Endabschnitt des Dokuments, in dessen Förderrichtung betrachtet, gedruckt.
Die Auswahl der Zeichendruckposition erfolgt durch Eingeben des nachfolgend beschriebenen Modusauswahlbefehls, und zwar beispielsweise vom PC über den SCSI- Kontroller 40 an die CPU 48. Die CPU 48 stellt ein Auswahlmittel dar, um entweder den ersten Modus zum Einstellen Zeichendruckposition (unter Verwendung der Markierungseinheit 24) auf bzw. für den Auslesebereich als Standard auszuwählen oder um den zweiten Modus zum Einstellen der Zeichendruckposition mit dem Dokument als Standard auszuwählen, und zwar jeweils auf der Grundlage des beispielsweise vom PC eingegebenen Befehls.
Wenn zu einem Zeitpunkt, zu dem der zweite Modus eingestellt ist, auf Grundlage des Detektionssignals von dem Ausrichtungssensor 46 für ein Dokument festgestellt wird, daß dessen Länge nicht kürzer ist als die des Auslesebereichs, wechselt die CPU 48 automatisch den Modus in den ersten Modus. Wenn andererseits zu einem Zeitpunkt, zu dem der erste Modus eingestellt ist, auf der Grundlage des Detektionssignals von dem Ausrichtungssensor 46 für ein Dokument festgestellt wird, daß dessen Länge nicht länger ist als die des Auslesebereichs, wechselt die CPU 48 den Modus automatisch in den zweiten Modus. Auf diese Weise bildet die CPU 48 ein Steuermittel aus, um den zuvor beschriebenen Steuervorgang auszuführen.
Als nächstes wird die Funktionsweise der erfindungsgemäßen automatischen Dokumentfördervorrichtung ausführlicher beschrieben.
Bei der vorliegenden Erfindung wird der Wechsel von dem ersten Modus in den zweiten Modus oder umgekehrt auf der Grundlage eines Eingabebefehls von einem PC vorgenommen. Bei dieser Gelegenheit werden die in den Fig. 4A und 4B gezeigten Signale von dem PC dem SCSI-Kontroller 40 eingegeben. Bei bzw. in den jeweiligen Befehlen wird die "Markierersteuerung" ausgelesen. Wenn der Kode "0" oder "1", der in Fig. 4B gezeigt ist, "1H" ist, wie dies in Fig. 4C dargestellt ist, wird die Markierungseinheit 24 mit dem Dokument als Standard bzw. Referenz betrieben. Wenn der Kode "0" oder "1", der in Fig. 4B gezeigt ist, andererseits "2H" ist, wie dies in Fig. 4C dargestellt ist, wird die Markierungseinheit 24 entsprechend dem bzw. für den Auslesebereich als Standard bzw. Referenz betrieben. Gleichzeitig wird der Einstellvorgang für den Auslesebereich des Dokuments ausgeführt.
In dem Zustand, wenn der Modus auf den zweiten Modus mit dem Dokument als Referenz eingestellt ist, druckt die Markierungseinheit 24 die Auslesen-Beendet- Markierung auf das bereits ausgelesene Dokument, das das Schlitzglas 3 bereits passiert hat, und zwar auf eine Position, die 7 mm zum hinteren Kantenabschnitt des Dokuments beabstandet ist, indem nämlich die Markierungseinheit 24 betrieben wird.
Wenn zu diesem Zeitpunkt der Fall eintritt, daß zwei oder mehr Dokumente gefördert werden, ohne daß diese in der normalen Art und Weise mit Hilfe der Papierzuführrolle 14 und der Rücklaufrolle 15 vereinzelt worden sind, wird die Länge des Dokuments (für einen Detektor scheinbar) größer als die Länge des Auslesebereichs E, wie in Fig. 5 gezeigt. In Fig. 5 repräsentiert P1 das Dokument, das bereits ausgelesen worden ist, während P2 das Dokument repräsentiert, das doppelt gefördert bzw. nicht vereinzelt worden ist.
Falls in diesem Zustand der Druckvorgang auf dem hinteren Endabschnitt des Dokuments erfolgt, wird das Zeichen zwangsläufig auf einer Position ausgedruckt, die 7 mm entfernt zum hinteren Endabschnitt des doppelt eingezogenen Dokuments P2 liegt.
Wenn bei der erfindungsgemäßen Ausführungsform ein solcher Fall eintritt, wird die Länge des Dokuments auf der Grundlage des Detektionssignals von dem Ausrichtungs­ sensor 46 ermittelt (bzw. abgeschätzt). Falls das Dokument länger ist als der Auslese­ bereich E, wird die Markierungseinheit 24 so betrieben, daß die Markierung sofort auf eine Position aufgedruckt wird, die 7 mm zum hinteren Endabschnitt des Auslesebereiches beabstandet ist, mit dem bzw. für den Auslesebereich E als Standard.
Wenn der Modus andererseits auf den ersten Modus mit dem Auslesebereich als Standard bzw. Referenz eingestellt ist, wird die Auslesen-Beendet-Markierung auf eine Position, die 7 mm zum hinteren Endabschnitt des Auslesebereiches beabstandet ist, unter Verwendung der Markierungseinheit 24 auf das bereits ausgelesene Dokument aufgedruckt, welches Dokument bereits das Schlitzglas 3 passiert hat. Ein solches Druckverfahren wird als "Mediumendverfahren" bezeichnet.
Falls das Dokument kürzer ist als der Auslesebereich E, wie in Fig. 6 gezeigt, kann die Markierung zu diesem Zeitpunkt nicht auf eine Position aufgedruckt werden, die 7 mm beabstandet zum hinteren Endabschnitt des Auslesebereichs E ist.
Bei der erfindungsgemäßen Ausführungsform wird in einem solchen Falle die Länge des Dokuments auf der Grundlage des Detektionssignals bzw. der Detektorinformation von dem Ausrichtungssensor 46 abgeschätzt. Wenn das Dokument kürzer ist als der Auslesebereich E, wird die Markierungseinheit 24 sofort so betrieben, daß die Markierung auf eine Position aufgedruckt wird, die 7 mm zum hinteren Endabschnitt des Dokuments beabstandet ist, wobei Dokument als Standard bzw. Referenz verwendet wird.
Auf diese Weise wird bei der erfindungsgemäßen Ausführungsform für den Fall, daß der zweite Modus eingestellt ist, in welchem die Druckposition der Standard des Dokuments ist, der Modus automatisch von dem zweiten Modus in den ersten Modus zum Einstellen der Druckposition für den Auslesebereich gewechselt, wenn die Länge des bereits ausgelesenen Dokuments gleich oder größer wird als die Länge des Auslesebereichs. Sogar für den Fall, daß zwei oder mehrere Dokumente gefördert bzw. eingezogen werden, kann der Druckvorgang auf diese Weise tatsächlich für das bereits ausgelesene Dokument erfolgen.
Wenn der Modus auf den ersten Modus für den Auslesebereich als Referenz eingestellt ist, kann der Druckvorgang für den Fall, daß die Länge des bereits ausgelesenen Dokuments nicht größer wird als die des Auslesebereiches, zuverlässig für das kurze Dokument ausgeführt werden, indem automatisch von dem ersten Modus in den zweiten Modus gewechselt wird.
Wegen des Wechselns vom ersten Modus in den zweiten Modus oder umgekehrt kann die Brauchbarkeit der ADF 2 verbessert werden und außerdem ein Druckvorgang für die beiden der doppelt eingezogenen Dokumente oder für das kurze Dokument ausgeführt werden.
Außerdem ist gemäß der erfindungsgemäßen Ausführungsform die CPU 48 an der Seite des Scanner-Gerätes 1 vorgesehen und auch die Einstellung des Auslesebereiches, die Einstellung des Modus und die Steuerung des Moduswechsels. Es sei noch erwannt, daß die CPU 48 auf der Seite der ADF 2 vorgesehen sein kann und eine vergleichbare Wechselsteuerung ausführen kann.
Weil bei der erfindungsgemäßen Ausführungsform das Einstellen des ersten und zweiten Modus entsprechend dem Modusauswahlbefehl von dem PC unter Verwendung des SCSI-Kontrollers 40 ausgeführt wird, kann die ADF 2 fernbedient werden, ohne ein spezielles zusätzliches Gerät oder Geräte.
Als nächstes wird die Funktionsweise der Vorrichtung unter Bezugnahme auf das Flußdiagramm gemäß Fig. 7 ausführlich beschrieben. Der Inhalt des in Fig. 7 gezeigten Flußdiagramms stellt ein Steuerprogramm dar, das in dem ROM 49 abgespeichert ist und in der CPU 48 ausgeführt wird.
Bei der erfindungsgemaßen Ausführungsform wird der Wechsel von dem ersten Modus in den zweiten Modus und umgekehrt auf der Grundlage eines Eingabebefehls von dem Computer ausgeführt. Als erstes wird festgestellt, ob ein Druckvorgang ausgeführt wird (Schritt S1). Falls kein Druckvorgang ausgeführt wird, ist der Prozeß zu diesem Zeitpunkt beendet. Falls ein Druckvorgang ausgeführt wird, wird im Schritt S2 abgefragt, ob der Modus in den ersten Modus eingestellt ist.
Bei dieser Gelegenheit wird das in den Fig. 4A und 4B gezeigte Signal von dem Computer über die Schnittstelle in den SCSI-Kontroller 40 eingegeben. Von den jeweiligen Befehlen wird "Markierersteuerung" ausgelesen. Wenn die in Fig. 4B gezeigten Kodes "0" und "1" "1H" sind, wie in Fig. 4C gezeicht, wird die Markierungseinheit 24 auf dem Standard des Dokuments als zweiter Modus betrieben. Wenn die Kodes "0" und "1" "2H" sind, wird die Markierungseinheit 24 auf dem Standard des Auslesebereichs betrieben.
Wenn bei Schritt S2 der Modus auf den Auslesebereichsstandard als den ersten Modus eingestellt ist, wird die Markierung, die den Abschluß des Auslesevorgangs anzeigt, so eingestellt, daß diese auf eine Position gedruckt wird, die 7 mm beabstandet zum hinteren Endabschnitt des Auslesebereiches eines Dokumentes angeordnet ist, das das Schlitzglas passiert, und der Auslesevorgang wird unter Verwendung der Markierungseinheit 24 (Schritt S3) beendet. Falls zu diesem Zeitpunkt die Länge des Dokuments kleiner ist als die des Auslesebereichs E, ist es unmöglich, die Markierung auf eine Position auszudrucken, die 7 mm beabstandet zum hinteren Endabschnitt des Auslesebereichs des Dokuments ist.
Anschließend wird auf Grundlage des Detektionssignals von dem Ausrichtungssensor 46 beurteilt, ob die Länge des Dokuments kürzer ist als die des Auslesebereichs (Schritt S4). Wenn das Dokument nicht kürzer ist als der Auslesebereich E, wird die Markierung so eingestellt, daß diese an einer Position ausgedruckt wird, die 7 mm hinteren Endabschnitt des Auslesebereichs E auf dem Dokument beabstandet ist; anschließend wird die Markierungseinheit 24 betätigt und die Markierung auf der Position auf dem Dokument ausgedruckt (Schritte S5 und S6).
Andererseits wird dann, wenn das Dokument kürzer ist als der Auslesebereich E, beim Schritt S4 der Moduseinstellzustand sofort von dem ersten Modus in den zweiten Modus gewechselt, zum Ausdrucken der Markierung bei einer Position, die 7 mm beabstandet zum hinteren Endabschnitt auf dem Dokument ist, mit dem Dokument als Referenz (Schritt S7). Anschließend wird überprüft, ob der zuvor genannte Wechselvorgang abgeschlossen ist (Schritt S8).
Wenn der Wechselvorgang beim Schritt S8 abgeschlossen ist, wird die Markierungseinheit 24 betätigt und wird die Markierung bei der Position, die 7 mm beabstandet zum hinteren Endabschnitt ist, auf das Dokument auf dem Standard des Dokuments ausgedruckt (Schritt S6).
Wenn der Modus auf den ersten Modus für den Auslesebereichsstandard eingestellt ist, wird bei der erfindungsgemäßen Ausführungsform für den Fall, daß die Länge des bereits ausgelesenen Dokuments gleich dem oder kürzer als der Auslesebereich wird, der Modus automatisch von dem ersten Modus in den zweiten Modus gewechselt. Auf diese Weise kann der Ausdruckvorgang zuverlässig auf einem kurzen Dokument ausgeführt werden. Wenn der Modus beim Schritt S2 nicht auf den ersten Modus eingestellt ist, nämlich dann, wenn der Modus auf den zweiten Modus eingestellt ist, wird die Größe des in der Dokumentablage 12 abgelegten Dokuments festgestellt, und zwar auf der Grundlage des Detektionssignals bzw. der Detektionsinformation von dem Dokumentablagesensor 51 (Schritt S9).
Als nächstes wird eingestellt, daß die Markierung, die den Abschluß eines Auslese­ vorgangs anzeigt, mit Hilfe der Markierungseinheit 24 bei der Position, die 7 mm be­ abstandet zum hinteren Endabschnitt des Dokuments ist, das gerade das Schlitzglas 3 passiert und den Auslesevorgang beendet, ausgedruckt werden soll (Schritt S10). Zu diesem Zeitpunkt stellt sich für den Fall, daß die Dokumentblätter nicht mit Hilfe der Papierzuführrolle 14 und der Rücklaufrolle 15 normal getrennt werden können und somit unvermeidbar zwei oder mehrere Dokumentblätter gefördert bzw. eingezogen werden, heraus, daß die Länge des Dokuments (für einen Detektor scheinbar) länger ist als die Länge des Auslesebereichs E, wie in Fig. 5 gezeigt. In Fig. 5 bezeichnet das Bezugszeichen P1 das ausgelesene Dokumentblatt und das Bezugszeichen P2 die zwei oder mehreren Dokumentblätter. Falls der Ausdruckvorgang auf dem hinteren Ende des Dokuments ausgeführt wird, wird in einem solchen Zustand der Druckvorgang bevorzugt nicht an der Position ausgeführt, die 7 mm beabstandet zum hinteren Endabschnitt des doppelt bzw. zuletzt geförderten bzw. eingezogenen Dokuments P ist.
Um eine solche (nicht bevorzugte) Problemsituation zu vermeiden, wird in einer solchen Situation durch Vergleichen des Detektionssignals von dem Ausrichtungssensor 45 mit dem Signal des Dokumentablagesensors 51 abgeschätzt, ob die Länge des vereinzelten Dokuments größer ist als die des Dokuments oder der Dokumente, das bzw. die auf der Dokumentablage 12 abgelegt wurden (Schritt 11).
Für den Fall, daß die Länge des vereinzelten Dokuments nicht größer ist als die Länge des Dokuments oder der Dokumente, das bzw. die auf der Dokumentablage 12 abgelegt wurde(n), wird nun abgeschätzt, daß das Dokument nicht doppelt wurde bzw. daß nicht mehrere Dokumente eingezogen wurden. Bei einer solchen Beurteilung wird eingestellt, daß die Markierung an der Position ausgedruckt werden soll, die 7 mm beabstandet zum hinteren Endabschnitt des Dokuments ist, auf dem Standard des Dokuments. Anschließend wird die Markierungseinheit 24 betätigt und der Ausdruckvorgang an dieser Position auf dem Dokument ausgeführt (Schritte S12 und S13).
Wenn die Länge des vereinzelten Dokuments beim Schritt S 11 länger ist als die des Dokuments bzw. der Dokumente, das bzw. die auf der Dokumentablage 12 abgelegt wurde(n), wird festgestellt, daß zwei Dokumente eingezogen wurden. Unter diesem Beurteilungsergebnis wird die Moduseinstellung von dem zweiten Modus in den ersten Modus gewechselt, um die Markierung an der Position, die 7 mm zum hinteren Endabschnitt des Auslesebereiches beabstandet ist, auszudrucken, auf dem Standard des Auslesebereichs E (Schritt S14).
Als nächstes wird abgeschätzt, ob sich die Moduseinstellung geändert hat (Schritt S15). Für den Fall, daß sich die Einstellung geändert hat, wird die Markierungseinheit 24 so betrieben, daß die Markierung an der Position, die 7 mm beabstandet zum hinteren Endabschnitt des Auslesebereiches ist, auf dem Standard des Auslesebereichs E, ausgedruckt wird (Schritt S13).
Auf diese Weise wird bei der erfindungsgemäßen Ausführungsform für den Fall, daß die Länge des bereits ausgelesenen Dokumentes gleich oder größer wird als die Länge des Auslesebereichs, zum Zeitpunkt des Einstellens des Modus auf den zweiten Modus zum Ausdrucken der Markierung an der Position auf dem Standard des Dokuments der Modus automatisch in den ersten Modus zum Einstellen der Druckposition für den Auslesebereich gewechselt. Selbst dann, wenn der Fall eines Einzugs von zwei oder mehr Dokumentblättern auftritt, kann auf diese Weise der Druckvorgang für das bereits ausgelesene Dokument wirkungsvoll ausgeführt werden.
Bei der erfindungsgemäßen Ausführungsform wählt die CPU 48 entweder den ersten Modus oder den zweiten Modus aus. Deshalb kann die Einstellung des ersten Modus oder des zweiten Modus frei vorgenommen werden und der Anwendungsbereich der ADF 2 verbessert werden. Außerdem kann der Ausdruckvorgang zuverlässig sowohl auf zwei- oder mehrfach eingezogenen Dokumenten als auch auf einem kurzen Dokument ausgeführt werden.
Außerdem ist bei der erfindungsgemäßen Ausführungsform die CPU 48 auf der Seite des Scanners 1 vorgesehen. Die CPU 48 führt die Einstellung des Auslesebereichs, die Einstellung des Modus und die Steuerung des Moduswechsels aus. Es sei darauf hingewiesen, daß eine solche Steuerung des Wechsels auch mit Hilfe einer CPU ausgeführt werden kann, die auf der Seite der ADF 2 vorgesehen ist.
Weil bei der erfindungsgemäßen Ausführungsform die Einstellung des ersten oder zweiten Modus entsprechend dem Modusauswahlbefehl zum Auswählen des Modus von dem Computer unter Verwendung des SCSI-Kontrollers 40 vorgenommen wird, kann die ADF 2 aus der Ferne betrieben werden, ohne daß ein spezielles Gerät oder spezielle Geräte zusätzlich erforderlich wären.
Bei der erfindungsgemäßen Ausführungsform erfolgt der Wechselvorgang von dem ersten Modus in den zweiten Modus und umgekehrt entsprechend dem Eingabebefehl von dem Computer. Es kann jedoch auch möglich sein, den Moduswechsel mit Hilfe eines Schalt- bzw. Wechselvorgangs auf dem Bedienfeld 35 des Gerätegehäuses vorzunehmen. Es kann auch ein anderer spezieller Schalter, wie beispielsweise ein Joystick-Schalter, vorgesehen sein, um den Moduswechsel zu bewirken. Auch bei diesen Ausführungsformen kann der Wechselvorgang zwischen dem ersten und dem zweiten Modus in einfacher Weise ausgeführt und auf diese Weise der Anwendungsbereich der ADF 2 vergrößert werden. Unter diesen Umständen bildet das Bedienfeld 35 des Gerätegehäuses den Bedienteil aus.
Außerdem wird bei der erfindungsgemäßen Ausführungsform der Moduswechsel zwi­ schen dem ersten Modus und dem zweiten Modus unter der Steuerung des Eingabebefehls von dem Computer ausgeführt. Der Modus kann jedoch auch auf den ersten Modus oder auf den zweiten Modus als Anfangseinstellung zum Zeitpunkt der Auslieferung des Scanners 1 eingestellt werden. Beispielsweise wird dann, wenn der Modus auf den ersten Modus als Anfangseinstellung eingestellt war, die Abschätzung mit Hilfe des Schrittes S4 ausgeführt, wie dies dargestellt ist. Nur wenn das Dokument kürzer ist als der Auslesebereich, wird die Moduseinstellung von dem ersten Modus auf den zweiten Modus gewechselt. Oder anders ausgedrückt, wenn der Modus in den zweiten Modus als Anfangseinstellung eingestellt ist, wird die Abschätzung mit Hilfe des Schrittes S11 vorgenommen, wie dies dargestellt ist, so daß die Moduseinstellung von dem zweiten Modus in den ersten Modus nur dann gewechselt wird, wenn die Länge des vereinzelten bzw. eingezogenen Dokuments, das in der Dokumentablage 12 abgelegt ist.
Obwohl die Einstellung gewechselt wird, wird der Modus wieder auf den ersten Modus oder auf den zweiten Modus eingestellt, nachdem der Wechsel zwischen den jeweiligen Moden gemäß der zuvor beschriebenen Steuerung abgeschlossen ist.
Es ist ersichtlich, daß bei der ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dann, wenn der Modus auf den zweiten Modus eingestellt ist, in der die Druckposition der Dokumentstandard ist, und für den Fall, daß die Länge des bereits ausgelesenen Dokuments nicht kürzer wird als die des Auslesebereichs, der Modus automatisch in den ersten Modus gewechselt wird, zum Einstellen der Druckposition für den Auslesebereich, wodurch der Druckvorgang an einem bereits ausgelesenen Dokument ohne weiteres und zuverlässig ausgeführt werden kann, selbst wenn der Fall auftritt, daß zwei oder mehrere Dokumente gefördert bzw. eingezogen werden.
Wenn der Modus in den ersten Modus für den Auslesebereichsstandard eingestellt ist, wird der Modus für den Fall, daß die Länge des bereits ausgelesenen Dokuments nicht länger wird als die des Auslesebereichs, der Modus automatisch von dem ersten Modus in den zweiten Modus gewechselt, so daß der Druckvorgang zuverlässig auf dem kurzen Dokument ausgeführt werden kann.
Als Folge der Wechselsteuerung von dem ersten Modus in den zweiten Modus oder umgekehrt kann der Anwendungsbereich der ADF 2 vorteilhaft vergrößert werden. Außerdem ist es vorteilhaft, daß der Druckvorgang zuverlässig sowohl für doppelt eingezogene Dokumente als auch für ein kurzes Dokument ausgeführt werden kann.
Gemäß der zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird der Modus dann, wenn der Modus auf den ersten Modus auf den Standard des Auslesebereiches eingestellt ist und für den Fall, daß die Länge des bereits ausgelesenen Dokuments gleich oder kleiner wird als die Länge des Auslesebereiches, der Modus automatisch in den zweiten Modus gewechselt, so daß der Druckvorgang zuverlässig auf dem kurzen Dokument ausgeführt werden kann.
Gemäß der dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird der Modus dann, wenn der Modus auf den zweiten Modus der Druckposition auf dem Standard des Dokumentes eingestellt ist und für den Fall, daß die Länge des bereits ausgelesenen Dokuments gleich oder kürzer wird als die des Auslesebereiches, automatisch in den ersten Modus der Druckposition auf den Standard des Auslesebereiches gewechselt, so daß der Druckvorgang tatsächlich für das bereits ausgelesene Dokument ausgeführt werden kann, selbst wenn der Fall auftritt, daß zwei oder mehrere Dokument gefördert bzw. eingezogen werden.
Gemäß der vierten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann der Anwendungsbereich der automatischen Dokumentfördervorrichtung vergrößert werden und kann der Druckvorgang zuverlässig sowohl für doppelt eingezogene Dokumente als auch für ein kurzes Dokument ausgeführt werden, weil die Moduseinstellung ungehindert von dem ersten Modus in den zweiten Modus und umgekehrt vorgenommen werden kann.
Gemäß der fünften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann der Wechsel zwischen dem ersten und dem zweiten Modus mit Hilfe des Computers bewerkstelligt werden und so der Anwendungsbereich der automatischen Dokumentfördervorrichtung weiter vergrößert werden.
Gemäß der sechsten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann der Wechsel­ vorgang zwischen dem ersten und dem zweiten Modus in einfacher Weise auf der Seite der Bildauslesevorrichtung ausgeführt werden und auf diese Weise der Anwendungs­ bereich der automatischen Dokumentfördervorrichtung ebenfalls vorteilhaft weiter vergrößert werden.
Wie dem Fachmann auf dem Gebiet ersichtlich sein wird, kann die vorliegende Erfindung in geeigneter Weise unter Verwendung einer automatischen Mehrzweck- Dokumentfördervorrichtung gemäß der Lehre der vorliegenden Patentbeschreibung realisiert werden. Wie dem Fachmann auf dem maßgeblichen Gebiet ersichtlich sein wird, kann eine geeignete Dokumentförderung ohne weiteres auf der Grundlage der vorliegenden Offenbarung erstellt werden. Außerdem kann die vorliegende Erfindung auch durch Bereitstellung der automatischen Dokumentfördervorrichtung gemäß einer der zuvor beschriebenen Ausführungsformen realisiert werden, wie dem Fachmann auf diesem Gebiet ersichtlich sein wird.
Offensichtlich können zahlreiche weitere Modifikationen und Variationen der vorliegenden Erfindung in Kenntnis der vorstehenden Offenbarung realisiert werden. Deshalb sei darauf hingewiesen, daß die vorliegende Erfindung auch in anderer Weise als vorstehend speziell beschrieben ausgeübt werden kann, ohne von dem Schutzbereich der beigefügten Patentansprüche abzuweichen.
Diese Patentanmeldung ist gestützt auf die japanische Patentanmeldung Nr. JPAP10- 120,371, eingereicht am 30. April 1998, sowie auf die weitere japanische Patentanmeldung Nr. JPAP11-110,311 mit Anmeldetag vom 19. April, jeweils eingereicht beim japanischen Patentamt. Die vorliegende Erfindung nimmt die Prioritäten der zuvor genannten japanischen Patentanmeldungen in Anspruch, deren Offenbarung ausdrücklich in der vorliegenden Patentanmeldung im Wege der Bezugnahme mit eingeschlossen sei.
Zusammenfassend wurde eine automatische Dokumentfördervorrichtung geschaffen, umfassend ein Trenn-Förderteil, ein Zeichen-Druckteil, ein Auslesebereichs- Einstellteil, ein Modus-Auswählteil, ein Dokumentlängen-Detektionsteil sowie ein Steuerteil, um den Modus automatisch zu wechseln. Außerdem betrifft die vorliegende Erfindung eine Bildauslesevorrichtung, welche die zuvor genannte Dokumentfördervorrichtung umfaßt. Die Dokumentfördervorrichtung kann den Ausdruckvorgang einer Auslesen-Beendet-Markierung frei in den ersten Modus für den Auslesebereichsstandard und in den zweiten Modus für den Dokumentstandard einstellen, so daß die Vorrichtung die Zeichen selbst dann zuverlässig auf das Dokument drucken kann, wenn das Dokument im ersten Modus kurz ist oder wenn in dem zweiten Modus zwei oder mehrere Dokumente gefördert bzw. eingezogen werden. Wenn der zweite Modus für die Druckposition des Dokumentstandards eingestellt ist, wird der Modus für den Fall automatisch in den ersten Modus gewechselt, daß das bereits ausgelesene Dokument nicht kürzer wird als der Auslesebereich. Andererseits wird der Modus für den Fall automatisch in den zweiten Modus gewechselt, daß der erste Modus eingestellt ist und das bereits ausgelesene Dokument nicht länger wird als der Auslesebereich.

Claims (12)

1. Automatische Dokumentfördervorrichtung, umfassend:
ein Trenn-Förderteil (14, 15), um einen Stapel von Dokumenten, der in einer Dokumenthalterung (12) angeordnet ist, Blatt für Blatt zu trennen bzw. zu vereinzeln und um die Blätter jeweils einzeln zu einer Auslese- bzw. Scanposition zu fördern;
ein Zeichen-Druckteil (24), das in Dokumentförderrichtung betrachtet, strom­ abwärts von der Ausleseposition angeordnet ist, um Zeichen auf ein Dokument zu drucken, das von der Ausleseposition ausgetragen wird;
ein Einstellteil, das einen Auslesebereich des Dokuments, das auf die Aus­ leseposition gefördert wird, einstellt;
ein Auswählteil, um entweder einen ersten Modus auszuwählen, zum Einstellen einer Zeichen-Druckposition auf den Auslesebereich, welcher zuvor mit Hilfe des Einstellteils eingestellt worden ist, oder einen zweiten Modus auszuwählen, zum Einstellen der Zeichen-Druckposition auf eine vorbestimmte Dokumentenposition, die in Dokumentförderrichtung betrachtet beabstandet zum hinteren Randabschnitt des Dokuments ist, wobei das Dokument als Standard bzw. Referenz verwendet wird;
ein Detektionsteil (46), um die Länge des Dokuments festzustellen, das mit Hilfe des Trenn-Förderteils (14, 15) vereinzelt worden ist; und
ein Steuerteil (48), das ausgelegt ist, um den Modus automatisch
  • a) von dem zweiten Modus auf den ersten Modus zu ändern, wenn auf der Grund­ lage von Detektionsinformation, die von dem Detektionsteil gesendet wird, festgestellt wird, daß die Länge eines Dokuments gleich oder größer ist als die Länge des Auslese­ bereichs, und wenn der Modus auf den zweiten Modus eingestellt ist, und um den Modus automatisch
  • b) von dem ersten Modus auf den zweiten Modus zu ändern, wenn auf der Grund­ lage von Detektionsinformation, die von dem Detektionsteil gesendet wird, festgestellt wird, daß die Länge eines Dokuments gleich oder kleiner ist als die Länge des Auslese­ bereiches, und wenn der Modus auf den ersten Modus eingestellt ist.
2. Automatische Dokumentfördervorrichtung, umfassend:
ein Trenn-Förderteil (14, 15), um einen Stapel von Dokumenten, der in einer Dokumenthalterung (12) angeordnet ist, Blatt für Blatt zu trennen bzw. zu vereinzeln und um die Blätter jeweils einzeln zu einer Auslese- bzw. Scanposition zu fördern;
ein Zeichen-Druckteil (24), das in Dokumentförderrichtung betrachtet, strom­ abwärts von der Ausleseposition angeordnet ist, um Zeichen auf ein Dokument zu drucken, das von der Ausleseposition ausgetragen wird;
ein Einstellteil, das einen Auslesebereich des Dokuments, das auf die Aus­ leseposition gefördert wird, einstellt;
ein Steuerteil, das ausgelegt ist, um entweder einen ersten Modus einzustellen, um die Zeichen-Druckposition auf den Auslesebereich, der zuvor mit Hilfe des Ein­ stellteils eingestellt worden ist, einzustellen, oder um einen zweiten Modus einzustel­ len, um die Zeichen-Druckposition auf eine vorbestimmte Position des Dokuments einzustellen, die sich, in Dokumentförderrichtung betrachtet, in einem vorbestimmten Abstand zum hinteren Kantenbereich befindet, wobei das Dokument als Standard bzw. Referenz verwendet wird;
ein Detektionsteil (46), um die Länge des Dokuments festzustellen, das mit Hilfe des Trenn-Förderteils (14, 15) getrennt bzw. vereinzelt wurde;
wobei das Steuerteil (48) ausgelegt ist, um von dem ersten Modus in den zweiten Modus zu wechseln, wenn auf der Grundlage der Detektionsinformation festgestellt wird, daß die Länge des Dokuments nicht größer ist als die Länge des Auslesebereiches, und wenn der Modus auf den ersten Modus eingestellt ist.
3. Automatische Dokumentfördervorrichtung nach Anspruch 2, bei der das Steuer­ teil (48) ausgelegt ist, um den Modus von dem zweiten Modus in den ersten Modus zu wechseln, wenn auf der Grundlage der Detektionsinformation festgestellt wird, daß die Länge des Dokuments nicht kleiner ist als die Länge des Auslesebereichs, und wenn der Modus auf den zweiten Modus eingestellt ist.
4. Automatische Dokumentfördervorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, die ferner ein Auswählteil umfaßt, um entweder den ersten Modus oder den zweiten Modus auszuwählen, bei welcher Vorrichtung das Steuerteil ausgelegt ist, um den Modus auf der Grundlage der Auswählinformation des Auswählteils entweder auf den ersten Modus oder auf den zweiten Modus einzustellen.
5. Automatische Dokumentfördervorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, die außerdem eine Schnittstelle umfaßt, die mit mit einem Computer verbindbar ist, bei welcher Vorrichtung das Steuerteil ausgelegt ist, um den Wechsel von dem ersten Modus in den zweiten Modus und umgekehrt auf der Grundlage eines Befehls auszu­ führen, der von dem Computer über die Schnittstelle eingegeben wird.
6. Automatische Dokumentfördervorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, die außerdem einen Bedienteil umfaßt, um den Wechsel von dem ersten Modus in den zweiten Modus und umgekehrt auszulösen, bei welcher Vorrichtung der Auswählteil ausgelegt ist, um den Wechsel von dem ersten Modus in den zweiten Modus und umgekehrt in Abhängigkeit von einem Eingabesignal des Bedienteils auszuführen.
7. Bildauslesevorrichtung oder Scanvorrichtung, gekennzeichnet durch eine automatische Dokumentfördervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6.
8. Verfahren zum automatischen Fördern von Dokumenten, mit den folgenden Schritten:
ein Stapel von Dokumenten, der auf einer Dokumentablage angeordnet ist, wird Blatt für Blatt getrennt bzw. vereinzelt und die Blätter werden jeweils einzeln zu einer Ausleseposition gefördert, wobei ein Trenn-Förderteil (14, 15) verwendet wird;
auf ein Dokument, das von der Ausleseposition ausgetragen wird, werden Zeichen ausgedruckt, wobei ein Zeichen-Druckteil (24) verwendet wird, das, in Dokumentförderrichtung betrachtet, stromabwärts von der Ausleseposition angeordnet ist;
es wird ein Auslesebereich des Dokuments eingestellt, das auf die Ausleseposi­ tion gefördert wird;
der Modus wird auf den ersten Modus eingestellt, um die Zeichen-Druckposi­ tion auf einen Auslesebereich, der zuvor mit Hilfe des Einstellteils eingestellt worden ist, einzustellen, oder der Modus wird auf den zweiten Modus eingestellt, um die Zeichen-Druckposition auf eine vorbestimmte Position des Dokuments einzustellen, die sich in einem vorbestimmten Abstand zum hinteren Kantenabschnitt, in Dokument­ förderrichtung betrachtet, befindet, wobei das Dokument als Standard bzw. Referenz verwendet wird; und
die Länge des Dokuments wird mit Hilfe eines Detektionsteils (46) detektiert; bei welchem Verfahren das Steuerteil den Modus von dem ersten Modus auf den zweiten Modus ändert, wenn auf der Grundlage von Detektionsinformation von dem Detektionsteil festgestellt wird, daß die Länge des Dokuments nicht größer ist als die Länge des Auslesebereichs, und wenn der Modus auf den ersten Modus eingestellt ist.
9. Verfahren zum automatischen Fördern von Dokumenten, mit den folgenden Schritten:
ein Stapel von Dokumenten, der auf einer Dokumentablage angeordnet ist, wird Blatt für Blatt getrennt bzw. vereinzelt und die Blätter werden jeweils einzeln zu einer Ausleseposition gefördert, wobei ein Trenn-Förderteil (14, 15) verwendet wird;
auf ein Dokument, das von der Ausleseposition ausgetragen wird, werden Zeichen ausgedruckt, wobei ein Zeichen-Druckteil (24) verwendet wird, das, in Dokumentförderrichtung betrachtet, stromabwärts von der Ausleseposition angeordnet ist;
es wird ein Auslesebereich des Dokuments eingestellt, das auf die Ausleseposi­ tion gefördert wird;
der Modus wird auf den ersten Modus eingestellt, um die Zeichen-Druckposi­ tion auf einen Auslesebereich, der zuvor mit Hilfe des Einstellteils eingestellt worden ist, einzustellen, oder der Modus wird auf den zweiten Modus eingestellt, um die Zeichen-Druckposition auf eine vorbestimmte Position des Dokuments einzustellen, die sich in einem vorbestimmten Abstand zum hinteren Kantenabschnitt, in Dokument­ förderrichtung betrachtet, befindet, wobei das Dokument als Standard bzw. Referenz verwendet wird; und
die Länge des Dokuments wird mit Hilfe eines Detektionsteils (46) detektiert;
bei welchem Verfahren das Steuerteil den Modus von dem zweiten Modus auf den ersten Modus ändert, wenn auf der Grundlage von Detektionsinformation von dem Detektionsmittel festgestellt wird, daß die Länge des Dokuments nicht kleiner ist als die Länge des Auslesebereiches, und wenn der Modus auf den zweiten Modus einge­ stellt ist.
10. Verfahren nach Anspruch 8 oder 9, bei dem mit Hilfe eines Auswählteils entweder der erste Modus oder der zweite Modus ausgewählt wird, und der Modus auf der Grundlage von Auswählinformation von dem Auswählteil mit Hilfe des Steuerteils entweder auf den ersten Modus oder auf den zweiten Modus eingestellt wird.
11. Verfahren nach Anspruch 10, bei dem der Wechsel vom ersten Modus in den zweiten Modus und umgekehrt unter Verwendung des Auswählteils und auf der Grundlage eines Befehls ausgeführt wird, der über eine Schnittstelle von einem Compu­ ter, der mit der Schnittstelle verbunden ist, eingegeben wird.
12. Verfahren nach Anspruch 10 oder 11, bei dem der Wechsel von dem ersten Modus in den zweiten Modus und umgekehrt unter Verwendung des Auswählteils und in Abhängigkeit von einem Eingabesignal von einem Bedienteil ausgeführt wird.
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