DE19909713A1 - Steuerventileinrichtung - Google Patents

Steuerventileinrichtung

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Steuerventileinrichtung zur Steuerung der Bewegung zumindest eines hydraulischen Verbrauchers (1; 2), wobei durch eine Relativbewegung eines Steuerschiebers (S1; S2) eines Steuerventils (4; 5) zu einem Gehäuse (3) die Verbindung zumindest eines mit dem Verbraucher (1; 2) in Verbindung stehenden Druckmittelanschlusses (A1; A2, B2) mit einem Förderanschluß (P) sowie mit einem Behälteranschluß (T) steuerbar ist, der Steuerschieber (S1; S2) mittels einer Betätigungseinrichtung (36; 37) relativ zum Gehäuse (3) bewegbar ist und wobei das Gehäuse (3) einen mehrschichtigen Aufbau aus miteinander stoffschlüssig verbundenen Platten (50¶1¶, 50¶21¶) aufweist, die zwischen zwei Endplatten (50¶1¶, 50¶21¶) angeordnete Zwischenplatten (50¶2¶-50¶20¶) umfassen. Die Aufgabe, eine Steuerventileinrichtung zur Verfügung zu stellen, die einen geringen Bauaufwand und einen geringen Herstellaufwand aufweist, wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Dicke (D) der Endplatten (50¶1¶, 50¶21¶) die Dicke (d) der Zwischenplatten (50¶2¶-50¶20¶) übersteigt, wobei die Endplatten (50¶1¶, 50¶21¶) mit einer Befestigungseinrichtung für die Betätigungseinrichtung (36; 37) und/oder einer Anschlußeinrichtung (55) für die mit dem Förderanschluß (P) in Verbindung stehende Förderleitung (9) und/oder einer Anschlußeinrichtung (57) für die mit dem Behälteranschluß (T) in Verbindung stehende Behälterleitung (14) und/oder einer Anschlußeinrichtung (61; 66, 67) für die mit dem ...

Description

Die Erfindung betrifft eine Steuerventileinrichtung zur Steuerung der Bewegung zumindest eines hydraulischen Verbrauchers, wobei durch eine Relativbewegung eines Steuerschiebers eines Steuerventils zu einem Gehäuse die Verbindung zumindest eines mit dem Verbraucher in Verbindung stehenden Druckmittelanschlusses mit einem Förderanschluß sowie mit einem Behälteranschluß steuerbar ist, der Steuerschieber mittels einer Betätigungseinrichtung relativ zum Gehäuse bewegbar ist und wobei das Gehäuse einen mehrschichtigen Aufbau aus miteinander stoffschlüssig verbunden Platten aufweist, die zwischen zwei Endplatten angeordnete Zwischenplatten umfassen.
Derartige Steuerventileinrichtungen, die den Zufluß und den Rückfluß von Druckmittel eines Verbrauchers steuern, können als Steuerventile zur Ansteuerung eines einfachwirkenden Verbrauchers, beispielsweise eines Hubzylinders eines Flurförderzeugs, und als Steuerventile zur Ansteuerung eines doppeltwirkenden Verbrauchers, beispielsweise eines Neigezylinders eines Flurförderzeugs, ausgebildet sein, wobei als Betätigungseinrichtung des Steuerventilschiebers mechanische, hydraulische, pneumatische oder elektrische Betätigungseinrichtungen vorgesehen werden können.
Das Gehäuse der Steuerventileinrichtung weist hierbei einen mehrschichtigen Aufbau aus mehreren stoffschlüssig, insbesondere durch Löten, beispielsweise Hartföten, miteinander verbunden, plattenförmigen Blechen auf, wodurch gegenüber gegossenen Gehäusen eine deutliche Gewichtsreduzierung und Bauraumreduzierung erzielbar ist.
Eine derartige Steuerventileinrichtung mit einem aus mehreren plattenförmigen Blechen zusammengelöteten Gehäuse zur Betätigung der Arbeitshydraulik eines Flurförderzeugs ist aus der DE 197 16 442 A1 bekannt. Bei einer derartigen Steuerventileinrichtung sind innerhalb des Gehäuses durch entsprechende Ausnehmungen in den Blechen ein Pumpenkanal, ein Behälterkanal und entsprechende zu den Verbrauchern führende Druckmittelkanäle gebildet. Zum Anschluß des Pumpenkanals an die Förderleitung der Pumpe, zum Anschluß des Behälterkanals an eine Rücklaufleitung und zum Anschluß der zu den Verbrauchern führenden Druckmittelleitungen an die Druckmittelkanäle sind separate Anschlußstutzen bzw. Gehäuseteile vorgesehen, die mit dem Gehäuse verbunden werden müssen. Für die Befestigung der Betätigungseinrichtung der Steuerventile, beispielsweise eines Schrittmotors oder eines Proportionalmagneten, ist ein eigenständiges Gehäuseteil erforderlich, das mit dem Gehäuse verbunden werden muß. Die Anschlußstutzen der Förderleitung und der Behälterleitung sind hierbei in den Pumpenkanal bzw. den Behälterkanal des Gehäuses eingelötet. Sofern die eigenständigen Gehäuseteile mit dem Gehäuse verschraubt werden, sind hierzu spezielle Gewindeeinsätze erforderlich, die in entsprechenden aus Ausnehmungen mehrerer Bleche gebildeten Bohrungen des Gehäuses eingelötet werden müssen. Dadurch ergibt sich jedoch ein hoher Herstellaufwand, da die Anschlußstutzen und die Gewindeeinsätze separat hergestellt und in entsprechende aus Ausnehmungen der Bleche gebildeten Bohrungen in das Gehäuse eingelötet werden müssen. Zudem ergibt sich ein hoher Teileaufwand und ein entsprechenden hoher Montageaufwand für das Zusammenfügen der Bleche sowie der Anschlußstutzen und Gewindeeinsätze für den Lötvorgang.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Steuerventileinrichtung zur Verfügung zu stellen, die einen geringen Bauaufwand und einen geringen Herstellaufwand aufweist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Dicke der Endplatten die Dicke der Zwischenplatten übersteigt, wobei die Endplatten mit einer Befestigungseinrichtung für die Betätigungseinrichtung und/oder einer Anschlußeinrichtung für die mit dem Förderanschluß in Verbindung stehende Förderleitung und/oder einer Anschlußeinrichtung für die mit dem Behälteranschluß in Verbindung stehende Behälterleitung und/oder einer Anschlußeinrichtung für die mit dem Druckmittelanschluß in Verbindung stehende Druckmittelleitung versehen ist.
Erfindungsgemäß weisen somit die Endplatten des Gehäuses eine größere Dicke als die Zwischenplatten auf, wodurch an den Endplatten die zum Anschluß der Druckmittelleitung, der Behälterleitung, der Förderleitung erforderlichen Anschlußeinrichtungen und die zur Befestigung der Betätigungseinrichtung erforderlichen Befestigungseinrichtung vorgesehen werden können. Dadurch ergeben sich eine Reihe von Vorteilen:
Durch die Ausbildung aller erforderlichen Anschlußeinrichtung für die entsprechenden Leitungen und Befestigungseinrichtung für die Betätigungseinrichtungen der Steuerventileinrichtung kann auf zusätzliche Anschlußstutzen und Gewindeeinsätze verzichtet werden, die in entsprechende Ausnehmungen mehrerer Platten des Gehäuses eingelötet werden müssen, wodurch sich ein geringer Herstellaufwand und ein geringerer Teileaufwand und damit verbunden ein geringer Montageaufwand ergibt. Zudem versteifen derartige Endplatten das Gehäuse, wodurch druckführende Kanäle im Außenbereich des Gehäuses angeordnet werden können. Weiterhin dienen die dicken Endplatten durch ihr Gewicht während des Lötvorgangs, bei dem die Trennfugen zwischen den Platten in einer horizontalen Ebene ausgerichtet sind, als Beschwerungsgewicht. Hierdurch werden die Platten während des Lötens mit einer definierten Kraft zusammengepresst, wodurch sich definierte, gleichmäßige Lötschichtdicken zwischen den Platten ergeben. Dadurch kann auf Fixierungseinrichtungen, beispielsweise separate Beschwerungsgewichte oder mit den Endplatten verbundene, beispielsweise vernietete, Fixierungsstäbe, die bei Ventileinrichtungen mit einem aus gleichdicken Platten bestehenden Gehäuse für den Lötvorgang erforderlich sind, verzichtet werden, wodurch der Herstell- und Bauaufwand weiter verringerbar ist.
In einer Ausgestaltungsform der Erfindung ist die Befestigungseinrichtung für die Betätigungseinrichtung und/oder die Anschlußeinrichtung für die mit dem Förderanschluß in Verbindung stehende Förderleitung und/oder die Anschlußeinrichtung für die mit dem Behälteranschluß in Verbindung stehende Behälterleitung und/oder die Anschlußeinrichtung für die mit dem Druckmittelanschluß in Verbindung stehenden Druckmittelleitung als mindestens jeweils eine in einer Endplatte angeordnete Gewindebohrung ausgebildet. Mit einer in einer Endplatte angeordneten Gewindebohrung kann die Betätigungseinrichtung, die Förderleitung, die Behälterleitung und die Druckmittelleitung auf einfache Weise am Gehäuse befestigt bzw. angeschlossen werden. Zudem können die Gewindebohrungen vor dem Lötvorgang in die Endplatten eingebracht werden, wodurch sich die Herstellung des Gehäuses einer derartigen Steuerventileinrichtung vereinfacht.
In einer Ausführungsform, bei der der Steuerschieber in einer aus Ausnehmungen der Zwischenplatten und der Endplatten gebildeten Gehäusebohrung angeordnet ist, ergibt sich ein geringer Aufwand für die Befestigung der Betätigungseinrichtung, wenn die Gewindebohrung in einem die Ausnehmung einer Endplatte umgebenden Flanschbereich der Betätigungseinrichtung angeordnet ist.
Sofern ein Teil der Zwischenplatten und zumindest eine Endplatte mit Ausnehmungen versehen sind, die miteinander in Verbindung stehen, wobei durch den Konturverlauf und die Anordnung der Ausnehmungen zueinander ein Pumpenkanal, ein Tankkanal und zumindest ein Druckmittelkanal gebildet ist, sind die Förderleitung, die Behälterleitung und die Druckmittelleitung mit geringem Aufwand an die Endplatte und somit das Gehäuse anschließbar, wenn die in der Endplatte angeordneten Ausnehmungen als Gewindebohrungen ausgebildet sind. Die Ausnehmung bildet somit einen Teil des entsprechenden Druckmittelkanals, wobei in die in der Ausnehmung ausgebildete Gewindebohrung die entsprechende Leitung eingeschraubt werden kann.
In einer besonders vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß mindestens eine Endplatte mit mindestens einer Befestigungseinrichtung zur Befestigung der Steuerventileinrichtung an einem Steuerventilträger ausgebildet ist. Die Befestigungseinrichtung zur Befestigung der Steuerventileinrichtung an einem Ventilträger, beispielsweise einem Fahrzeugkörper, ist somit ebenfalls an den Endplatten angeordnet, wodurch sich ein geringer Bau- und Herstellaufwand ergibt.
Mit besonderem Vorteil ist die Befestigungseinrichtung an der Seitenfläche der Endplatte angeordnet. Dadurch ergibt sich eine gute Zugänglichkeit der Befestigungseinrichtung. Zudem wird hierdurch an den Stirnflächen der Endplatten, an denen die Betätigungseinrichtungen und die Anschlüsse der Leitungen angeordnet sind, kein zusätzlicher Bauraum für die Befestigungseinrichtung beansprucht.
Ein geringer Teileaufwand und somit ein geringer Herstell- und Montageaufwand für die Steuerventileinrichtung ergibt sich, wenn die Einrichtung an der Endplatte angeformt ist.
Mit besonderem Vorteil ist die Gehäusebohrung des Steuerschiebers an der dem Betätigungselement gegenüberliegenden Seite mit einem Gehäusedeckel verschlossen ist, wobei die der Betätigungseinrichtung gegenüberliegende Endplatte mit einer Befestigungseinrichtung für den Gehäusedeckel versehen ist. Die Befestigungseinrichtung des Gehäusedeckels ist somit an der entsprechenden Endplatte vorgesehen, wobei die Gehäusebohrung auf einfache verschlossen werden kann.
Ein geringer Aufwand ergibt sich, wenn die Befestigungseinrichtung für den Gehäusedeckel als zumindest eine in der Endplatte angeordnete Gewindebohrung ausgebildet ist. Hierbei kann die einen Teil der Gehäusebohrung bildende Ausnehmung der Endplatte als Gewindebohrung ausgeführt werden und der Gehäusedeckel als Verschlußschraube ausgeführt sein oder der Gehäusedeckel einen Flansch aufweisen, wobei im Flanschbereich des Gehäusedeckels in der Endplatte entsprechende Gewindebohrungen vorgesehen sind.
In einer Ausführungsform der Erfindung, bei der mindestens ein weiteres hydraulisches Bauelement vorgesehen ist, das in einer aus konzentrisch angeordneten Ausnehmung eines Teils der Zwischenplatten und zumindest einer Endplatte gebildeten Gehäusebohrung angeordnet ist, ergibt sich ein geringer Bauaufwand, wenn eine Befestigungseinrichtung für das weitere Bauelement an der Endplatte vorgesehen ist. Das weitere Bauelement kann beispielsweise als Rückschlagventil zur leckölfreien Verbraucherabsperrung, als Neutralumlaufventil, als Druckbegrenzungsventil oder als Förderstromsensor zur Erfassung der Bewegungsgeschwindigkeit des Verbrauchers ausgeführt werden. Durch eine an der Endplatte angeordnete Befestigungseinrichtung kann hierbei die Ausnehmung, die zur Montage des Bauelements erforderlich ist, mit geringem Bauaufwand verschlossen werden oder eine Vorsteuereinrichtung des Bauelements an der Endplatte befestigt werden.
Zweckmäßigerweise ist die Ausnehmung der Endplatte als Gewindebohrung ausgebildet ist. Hierbei kann mittels einer Verschlußschraube die Gehäusebohrung, beispielsweise eines Rückschlagventils, mit geringem Aufwand verschlossen werden.
Zudem kann die Befestigungseinrichtung als mindestens eine im Flanschbereich des Bauelements in der Endplatte angeordnete Gewindebohrung ausgebildet ist. Dadurch kann beispielsweise die Betätigungseinrichtung eines Vorsteuerventils eines vorgesteuerten Druckbegrenzungsventils oder die Sensoreinrichtung eines Förderstromsensors mit geringem Aufwand an der Endplatte befestigt werden.
In einer Ausführungsform der Erfindung, bei der die Betätigungseinrichtung des Steuerschiebers als elektrische Betätigungseinrichtung, insbesondere als Schrittmotor ausgebildet ist, ergeben sich besondere Vorteile, wenn die Befestigungseinrichtung für die elektrische Betätigungseinrichtung an einer Endplatte und die Anschlußeinrichtung für die mit dem Förderanschluß in Verbindung stehende Förderleitung, die Anschlußeinrichtung für die mit dem Behälteranschluß in Verbindung stehende Behälterleitung sowie die Anschlußeinrichtung für die mit dem Druckmittelanschluß in Verbindung stehende Druckmittelleitung an der gegenüberliegenden Endplatte angeordnet sind. Durch die Anordnung der elektrischen Komponenten und der hydraulischen Komponenten an gegenüberliegenden Endplatten ergibt sich eine klare räumliche Trennung der an die Steuerventileinrichtung angeschlossenen hydraulischen und elektrischen Leitungen.
Sofern das weitere Bauelement als elektrisches Bauelement, insbesondere als ein elektrischer Förderstromsensor oder ein elektrisch ansteuerbare Druckbegrenzungsventil, ausgebildet ist, ist es zweckmäßig, wenn die Befestigungseinrichtungen an der Endplatte vorgesehen sind, die mit der Befestigungseinrichtung der Betätigungseinrichtung des Steuerventils versehen ist.
In einer Ausführungsform bildet das Gehäuse einen Steuerblock für einen ersten Steuerschieber und zumindest einen weiteren Steuerschieber. Durch die Ausbildung des Gehäuses als Schichtventil mit einem mehrschichtigen Aufbau und die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Endplatten, ergibt sich ein Steuerblock mit geringem Abmessungen und geringem Bauaufwand sowie Herstellaufwand.
Mit besonderem Vorteil ist hierbei an einer Endplatte ein Anschlußflansch fürden Anschluß eines Steuerventils zur Steuerung eines weiteren Verbraucher vorgesehen ist, wobei der Anschlußflansch eine mit dem Pumpenkanal und eine mit dem Behälterkanal in Verbindung stehende Ausnehmung aufweist, wobei im Bereich des Anschlußflansches mindestens eine als Gewindebohrung ausgebildete Befestigungseinrichtung in der Endplatte ausgebildet ist. Mit einem derartigen Anschlußflansch am Steuerblock kann mit geringem Aufwand mittels der Befestigungseinrichtung ein Steuerventil zur Ansteuerung eines weiteren Verbrauchers befestigt werden. Sofern ein weiteres Steuerventil nicht vorgesehen ist, können die Ausnehmungen des Anschlußflansches mit geringem Aufwand mit einer Verschlußplatte verschlossen werden, die in der Befestigungseinrichtung befestigt ist.
Besondere Vorteile ergeben sich bei der Verwendung einer Steuerventileinrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche in einer Arbeitsmaschine, insbesondere einem Flurförderzeug, zur Betätigung der Arbeitshydraulik. Die Steuerventileinrichtung kann als Steuerblock mit zwei Steuerventilen zur Ansteuerung eines Hubzylinders und eines Neigezylinders eines Flurförderzeugs ausgebildet sein. Durch die Möglichkeit des Anschlusses eines weiteren Steuerventils an dem Anschlußflansch kann zudem ein Steuerventil zur Ansteuerung eines Seitenschiebers oder eines Drehgeräts eines Flurförderzeugs mit einfachem Aufwand am Steuerblock angeschlossen werden. Durch den erfindungsgemäßen Aufbau des Steuerblocks ergibt sich hierbei ein geringer Herstellaufwand des Steuerblocks sowie ein geringer Bauraumbedarf im Flurförderzeug.
Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung werden anhand des in den schematischen Figuren dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Dabei zeigt
Fig. 1 den Schaltplan einer erfindungsgemäßen Ventileinrichtung,
Fig. 2 eine Draufsicht auf eine Seitenfläche einer erfindungsgemäßen Ventileinrichtung,
Fig. 3 den Schnitt entlang der Linie A-A der Fig. 1,
Fig. 4 den Schnitt entlang der Linie B-B der Fig. 1,
Fig. 5 eine Draufsicht auf die zweite Seitenfläche der Ventileinrichtung.
Die Fig. 1 zeigt den Schaltplan einer erfindungsgemäßen Steuerventileinrichtung zur Steuerung der Bewegung von zwei Verbrauchern, beispielsweise einem als einfachwirkenden Hydraulikzylinder ausgebildeten Verbraucher 1 und einem als doppeltwirkenden Hydraulikzylinder ausgebildeten Verbraucher 2. Der Verbraucher 1 ist hierbei beispielsweise als Hubzylinder und der Verbraucher 2 als Neigezylinder eines Flurförderzeugs ausgebildet.
Die Steuerventileinrichtung weist ein als Steuerblock ausgebildetes Gehäuse 3 auf, in dem ein Steuerventil 4 zur Ansteuerung des Verbrauchers 1 und ein weiteres Steuerventil 5 zur Ansteuerung des Verbrauchers 2 angeordnet sind.
Das Steuerventil 4 ist eingangsseitig an einen Förderzweigkanal 7 angeschlossen, der mit einen im Gehäuse 3 gebildeten Förderkanal 8 verbunden ist. Der Förderkanal 8 ist am Gehäuse 3 mit einer Förderleitung 9 einer Pumpe an einem Förderanschluß P verbunden. Ein weiterer Zweigkanal 11 führt vom Steuerventil 4 zu einem im Gehäuse 3 gebildeten Behälterkanal 12, der mit einer vom Gehäuse 3 zu einem Behälter 13 geführten Behälterleitung 14 am Behälteranschluß T verbunden ist. Mit dem Steuerventil 4 ist die Verbindung der Förderzweigleitung 7 bzw. der Zweigleitung 11 mit einem im Gehäuse 3 angeordneten Druckmittelkanal 15 steuerbar, der von einem Anschluß A1' des Steuerventils 4 zu einem Druckmittelanschluß A1 des Gehäuses 3 führt, an dem eine zum Verbraucher 1 geführte Druckmittelleitung 16 angeschlossen ist.
Das Steuerventil 5 ist mittels eines Förderzweigkanals 17 an den Förderkanal 8 und mittels eines Zweigkanals 18 an den Behälterkanal 12 angeschlossen. Zum Verbraucher 2 sind zwei Druckmittelkanäle 19, 20 geführt, die mit entsprechenden Anschlüssen A2' und B2' des Steuerventils 6 in Verbindung stehen. Die Druckmittelkanäle 19, 20 führen zu Druckmittelanschlüssen A2, B2 des Gehäuses 3, an die jeweils eine zum Verbraucher geführten Druckmittelleitungen 21, 22 angeschlossen ist.
Am Gehäuse 3 ist ein weiterer Pumpenanschluß P3 und ein Behälteranschluß T3 vorgesehen, mit denen ein weiteres Steuerventil an den Pumpenkanal 8 und den Behälterkanal 12 und somit an den Steuerblock anschließbar ist.
Die Steuerventile 4, 5 sind als Steuerventile mit einer geschlossenen Mittelstellung und die Pumpe 10 als Konstantpumpe ausgebildet. Zur Steuerung eines drucklosen Umlaufs des Förderstroms der Pumpe 10 bei unbetätigten Steuerventilen 4, 5 und zur Begrenzung des maximalen Arbeitsdrucks der Verbraucher 1, 2 ist ein vorgesteuertes Druckbegrenzungsventil 25 vorgesehen, das eingangsseitig an den Förderkanal 8 und ausgangsseitig an den Behälterkanal 12 angeschlossen ist. Der Ansprechdruck des Druckbegrenzungsventils 25 ist hierbei mittels eines elektrisch ansteuerbaren Vorsteuerventils 26 einstellbar.
Zur leckölfreien Absperrung der Verbraucher 1, 2 ist in den Druckmittelkanälen 15, 19 und 20 jeweils ein vorgesteuertes Rückschlagventil 30, 31, 32 mit einer Differenzkolbenfläche angeordnet, das mittels eines als Rückschlagventil ausgebildeten Vorsteuerventils 33, 34, 35 in die Öffnungsstellung aufsteuerbar ist. Das Vorsteuerventil 33 ist hierbei bei einer entsprechenden Betätigung des Steuerventils 4 aufsteuerbar. Die Vorsteuerventile 34, 35 sind bei einer entsprechenden Betätigung des Steuerventils 5 aufsteuerbar.
Zur Betätigung der Steuerventile 4, 5 ist jeweils eine elektrische Betätigungseinrichtung 36, 37, beispielsweise ein Schrittmotor, vorgesehen.
Desweiteren ist in dem Druckmittelkanal 15 ein Förderstromsensor 38 zur Erfassung der Bewegungsgeschwindigkeit des Verbrauchers 1 angeordnet. Der Förderstromsensor 38 kann hierbei in das Rückschlagventil 30 integriert werden und als in beiden Durchflußrichtungen wirksamer Förderstromsensor ausgebildet werden. Die Erfassung der Bewegungsgeschwindigkeit des Verbrauchers 2 erfolgt mittels eines Förderstromsensors 39, der in der von dem Steuerventil 5 zum Behälterkanal 12 führenden Zweigleitung 18 angeordnet ist.
Die elektrischen Betätigungseinrichtungen 36, 37, die Förderstromsensoren 38, 39 und das Vorsteuerventil 26 des Druckbegrenzungsventils 25 stehen mit einer elektronischen Steuereinrichtung 40 in Verbindung, die eingangsseitig mit einer Sollwertvorgabeeinrichtung 41 für den Verbraucher 1 und einer Sollwertvorgabeeinrichtung 42 für den Verbraucher 2 in Verbindung steht. Die Sollwertvorgabeeinrichtungen 41, 42 sind hierbei beispielsweise als Joysticks ausgebildet. Zudem kann die elektronische Steuereinrichtung 40 mit einem nicht mehr dargestellten Antriebsmotor zur Steuerung der Antriebsdrehzahl der Pumpe 10 in Verbindung stehen.
Die Fig. 2 bis 5 zeigen eine konstruktive Ausführungsform der erfindungsgemäßen Steuerventileinrichtung.
Das Gehäuse 3 weist - wie aus Fig. 3 und 4 ersichtlich ist - einen mehrschichtigen Aufbau aus mehreren Platten auf, die miteinander stoffschlüssig verbunden sind, und umfasst Endplatten 50 1 und 50 21, zwischen denen mehrere Zwischenplatten 50 2 bis 50 20 angeordnet sind. Die Endplatten 50 1 und 50 21 weisen eine Dicke D auf, die die Dicke d der Zwischenplatten 50 2 bis 50 20 übersteigt.
Durch entsprechende miteinander kommunizierende Ausnehmungen in der Endplatte 50 21 und einem Teil der Zwischenplatten ist der Förderkanal 8 gebildet, der an der Ausnehmung der Endplatte 50 21 den Pumpenanschluß P bildet. Die Endplatte 50 21 ist hierbei mit einer Anschlußeinrichtung 55 für die Förderleitung versehen, wobei die Ausnehmung der Endplatte 50 21 als Gewindebohrung 56 ausgebildet werden kann, in die die Förderleitung eingeschraubt wird. Auf dieselbe Weise ist durch miteinander kommunizierende Ausnehmung der Endplatte 50 21 und einem Teil der Zwischenplatten der Behälterkanal 12 gebildet, der an der Ausnehmung der Endplatte 50 21 den Behälteranschluß T bildet. Im Bereich des Behälteranschlusses T ist die Endplatte 50 21 mit einer Anschlußeinrichtung 57 für die zum Behälter geführte Behälterleitung versehen, wobei beispielsweise die Ausnehmung der Endplatte 50 21 als Gewindebohrung 58 ausgebildet werden kann, in die die Behälterleitung eingeschraubt werden kann.
Durch entsprechende, miteinander kommunizierende Ausnehmungen der Endplatten 50 1 und 50 21 und der Zwischenplatten 50 2 bis 50 20 ist eine Gehäusebohrung 60 gebildet, in der ein Steuerschieber S1 des Steuerventils 4 längsverschiebbar gelagert ist. In der Gehäusebohrung 60 sind hierbei durch entsprechende Ausnehmungen verschiedener Zwischenplatten mehrere Ringnuten gebildet, wobei eine im mittleren Bereich der Bohrung 60 angeordnete Ringnut mit dem Pumpenkanal 8 in Verbindung steht. Eine weitere Ringnut, die benachbart zu der mit dem Pumpenkanal in Verbindung stehenden Ringnut angeordnet ist, bildet den Anschluß A1', der mit dem Druckmittelkanal 15 unter Zwischenschaltung des als Förderstromsensor 38 ausgebildeten Rückschlagventils 30 in Verbindung steht, wobei der Druckmittelkanal 15 in der Endplatte 50 21 den Anschluß A1 bildet. Im Bereich des Anschlusses A1 ist die Endplatte 50 21 mit einer Anschlußeinrichtung 61 für die zum Verbraucher 1 geführte Druckmittelleitung 16 versehen, wobei die an den Druckmittelkanal 15 angeschlossene Ausnehmung der Endplatte 50 21 als Gewindebohrung 62 ausgebildet ist, in die die zum Verbraucher geführte Druckmittelleitung eingeschraubt werden kann. Weitere im Außenbereich der Gehäusebohrung 60 angeordnete Ringnuten sind auf nicht mehr dargestellte Weise an den mit dem Tankanschluß T in Verbindung stehenden Behälterkanal 12 angeschlossen.
Auf analoge Weise bilden miteinander kommunizierende Ausnehmungen der Endplatten 50 1, 50 21 und der Zwischenplatten 50 1 bis 50 20 eine Gehäusebohrung 65, in der ein Steuerschieber S2 des Steuerventils 5 längsverschiebbar gelagert ist. In der Gehäusebohrung 65 sind hierbei durch entsprechende Ausnehmungen verschiedener Zwischenplatten mehrere Ringnuten gebildet, wobei eine im mittleren Bereich der Gehäusebohrung 65 angeordnete Ringnut mit dem Pumpenkanal 8 in Verbindung steht. Von dieser Ringnut beidseitig beabstandet sind zwei Ringnuten angeordnet, die Anschlüsse A2' und B2' bilden, die mit den Druckmittelkanälen 19, 20 verbunden sind. Die Druckmittelkanäle 19, 20 führen unter Zwischenschaltung der Rückschlagventile 31, 32 zu den durch die Ausnehmungen der Endplatte 50 21 gebildeten Anschlüssen A2, B2, an die die zum Verbraucher 2 führenden Druckmittelleitungen 21, 22 anschließbar sind. Im Bereich der Anschlüsse A2, B2 ist die Endplatte 50 21 mit jeweils einer Anschlußeinrichtung 66, 67 für die zum Verbraucher 2 geführte Druckmittelleitungen versehen, wobei die mit den Druckmittelkanäle 19, 20 in Verbindung stehenden Ausnehmungen der Endplatte 50 21 jeweils als Gewindebohrungen 68, 69 ausgebildet ist, in die die Druckmittelleitungen einschraubbar ist. Im Außenbereich der Gehäusebohrung 65 sind zwei weitere Ringnuten vorgesehen, die Behälteranschlüsse T2 bilden unter Zwischenschaltung des Förderstromsensors 39 an den Behälterkanal 12 angeschlossen sind.
Zudem ist an der Endplatte 50 21 ein aus Ausnehmungen 70, 71 gebildeter Anschlußflansch 74 vorgesehen, wobei die Ausnehmung 70 an den Pumpenkanal 8 angeschlossen ist und einen Pumpenanschluß P3 bildet und die Ausnehmung 71 an den Behälterkanal 12 angeschlossen ist und einen Behälteranschluß T3 bildet. Mittels des Pumpenanschlusses P3 sowie des Behälteranschlusses T3 ist ein weiterer Verbraucher an die Steuerventileinrichtung anschließbar ist. Die Ausnehmungen 70, 71 sind hierbei von einem Verschlußelement 72 verschlossen, das als Platte ausgebildet ist, die mit der Endplatte 50 21 verschraubt ist. Als Befestigungseinrichtung sind in der Endplatte 50 21 im Bereich des Anschlußflansches 74 mehrere nicht näher dargestellte Gewindebohrungen vorgesehen, in denen das Verschlußelement 72 mittels mehrerer Gewindeschrauben 73 befestigt werden kann.
Die einen Teil der Gehäusebohrung 60 des Steuerventils 4 bildende Ausnehmung der Endplatte 50 21 ist mittels eines Gehäusedeckels 80, der gleichzeitig als Widerlager für eine Zentrierfedereinrichtung des Steuerschiebers S1 dient, verschließbar. Zur Befestigung des Gehäusedeckels 80 ist in der Endplatte 50 21 eine Befestigungseinrichtung vorgesehen, das beispielsweise aus nicht mehr dargestellten Gewindebohrungen ausgebildet ist, in denen der Gehäusedeckel 80 mittels Gewindeschrauben 81 befestigt werden kann. Die als Gewindebohrungen ausgebildete Befestigungseinrichtung ist hierbei im Bereich des Flansches 85 des Gehäusedeckels 80 angeordnet. Auf dieselbe Weise ist die Gehäusebohrung 65 des Steuerschiebers S2 des Steuerventils 5 an der Endplatte 50 21 durch einen Gehäusedeckel 82 verschließbar, wobei zur Befestigung des Gehäusedeckels 82 in der Endplatte 50 21 eine aus mehreren Gewindebohrungen bestehende Befestigungseinrichtung, die im Bereich des Flansches 86 des Gehäusedeckels 82 angeordnet sind, vorgesehen ist, in denen der Gehäusedeckel 82 mittels Gewindeschrauben 83 befestigt werden kann.
Die Rückschlagventile 31, 32 sind in jeweils einer aus miteinander kommunizierenden Ausnehmungen eines Teils der Zwischenplatten und der Endplatte 50 21 gebildeten Gehäusebohrung 90 bzw. 91 längsverschiebbar angeordnet, wobei die Gehäusebohrungen 90, 91 durch jeweils ein Verschlußelement 92, 93 verschließbar sind. Zur Befestigung der Verschlußelemente 92, 93 am Gehäuse 3 ist jeweils eine Befestigungseinrichtung 94, 95 vorgesehen, die als jeweils eine in der an die Gehäusebohrungen 90 bzw. 91 angeschlossenen Ausnehmung der Endplatte 50 21 ausgebildete Gewindebohrung 96, 97 gebildet ist. Die Verschlußelemente 92, 93 sind hierbei als Verschlußschrauben ausgebildet, die in die die Befestigungseinrichtungen 94, 95 bildenden Gewindebohrung 96, 97 einschraubbar sind.
Zur Betätigung der Steuerschieber S1, S2 ist jeweils die Betätigungseinrichtung 36, 37, beispielsweise ein Schrittmotor 100, 101, vorgesehen, der mit dem entsprechenden Steuerschieber S1 bzw. S2 des Steuerventils 4 bzw. 6 in Wirkverbindung steht. Hierzu kann der Schrittmotor 100, 101 unter Zwischenschaltung eines Getriebes 102, 103 mit dem entsprechenden Steuerschieber S1, S2 trieblich verbunden sein. Die Getriebe 102, 103 sind beispielsweise in einem gemeinsamen Getriebegehäuse 104 angeordnet, an dem die Schrittmotoren 100, 101 befestigt sind. In dem Getriebegehäuse 104 sind ebenfalls die Vorsteuerventile 33, 34, 35 angeordnet, die mittels des Getriebes 102, 103 bei einer Betätigung des entsprechenden Steuerschiebers S1, S2 in die Öffnungsstellung zur Aufsteuerung der zugehörigen Rückschlagventile 30, 31, 32 beaufschlagbar sind. Zur Befestigung der aus dem Getriebegehäuses 104 und den Schrittmotoren 100, 101 bestehenden Betätigungseinrichtungen 36, 37 der Steuerventile 4, 5 am Gehäuse 3 ist in der Endplatte 50 1 im Bereich des Flansches 106 des Gehäuses 104 eine Befestigungseinrichtung vorgesehen, das aus mehreren in der Endplatte 50 1 angeordneten, nicht mehr dargestellte Gewindebohrungen ausgebildet ist, in denen die Betätigungseinrichtungen 36, 37 mittels Gewindeschrauben 105 befestigt werden kann.
Der Ventilkörper und das Vorsteuerventil 26 des Druckbegrenzungsventils 25 sind ein einer aus einer Ausnehmung der Endplatte 50 1 und einem Teil der angrenzenden Zwischenplatten gebildeten Gehäusebohrung 110 längsverschiebbar angeordnet, wobei an der Endplatte 50 1 eine Befestigungseinrichtung in Form mehrerer Gewindebohrungen, die im Bereich des Flansches 111 vorgesehen sind, in denen ein das Vorsteuerventil 26 des Druckbegrenzungsventils 25 ansteuernder Proportionalmagnet 112 mittels Gewindeschrauben 113 befestigbar ist.
Der Förderstromsensor 39 und der das Rückschlagventil 30 bildende Förderstromsensor 38 weisen jeweils einen Ventilkörper auf, der in einer Gehäusebohrung 115 bzw. 116 verschiebbar gelagert ist, die aus jeweils kommunizierenden Ausnehmungen der Endplatte 50 1 und mehreren angrenzenden Zwischenplatten gebildet ist. Zur Erfassung der axialen Auslenkung der Ventilkörper der Förderstromsensoren 38, 39 ist jeweils ein in einem Sensorgehäuse 117 bzw. 118 angeordneter Sensor vorgesehen. Die Sensorgehäuse 117, 118 sind hierbei mittels jeweils einer an der Endplatte 50 1 angeordneten Befestigungseinrichtung 127, 128 an dem Gehäuse 3 befestigbar. Hierzu können die zur entsprechenden Gehäusebohrung 115, 116 gehörenden Ausnehmungen 120, 121 der Endplatte 50 1 als Gewindebohrungen 122, 123 ausgebildet werden, in denen eine Verschlußschraube 129, 130, die das Widerlager für eine Feder bildet, eingeschraubt werden kann, wobei an der Verschlußschraube 129, 130 mehrere Gewindebohrungen vorgesehen sind, in denen die Sensorgehäuse 117, 118 der Förderstromsensoren 38, 39 mittels Gewindeschrauben 125, 126 befestigt werden können.
Die Befestigungseinrichtungen zur Befestigung der Betätigungseinrichtungen 36, 37 der Steuerventile 4, 5, die Befestigungseinrichtungen 127, 128 zur Befestigung der Förderstromsensoren 38, 29 sowie die Befestigungseinrichtung zur Befestigung des Druckbegrenzungsventils 25 sind hierbei an der Endplatte 50 1 angeordnet. An der der Endplatte 50 1 gegenüberliegenden Endplatte 50 21 des Gehäuses 3 sind die Anschlußeinrichtung 55 für die Förderleitung 9, die Anschlußeinrichtung 57 für die Behälterleitung 14, die Anschlußeinrichtungen 61, 66, 67 der zu den Verbrauchern 1, 2 führenden Druckmittelleitungen 16, 21, 22 sowie die Befestigungseinrichtung für den Anschlußflansch 74 des weiteren Verbrauchers angeordnet. Die elektrischen Verbindungen der Betätigungseinrichtungen 36, 37 und der Förderstromsensoren 38, 39 mit der elektronischen Steuerventileinrichtung 40 sind somit auf einer Seite des Gehäuses 3 und die hydraulischen Verbindungsleitungen des Gehäuses 3 mit der Pumpe 10, dem Behälter 13, den Verbrauchern 1, 2 sowie einem weiteren Verbraucher auf der gegenüberliegenden Seite des Gehäuses 3 angeordnet.
An den Seitenflächen Endplatten 50 1 und 50 21 sind jeweils Befestigungseinrichtungen 140, 141 zur Befestigung der Steuerventileinrichtung an einem Ventilträger, beispielsweise einem Fahrzeugkörper ausgebildet. Die Befestigungseinrichtungen 140, 141 können an den entsprechenden Endplatten 50 1 und 50 21 angebracht oder angeformt werden. In der gezeigten Ausführungsform sind die Befestigungseinrichtungen 140, 141 an den Seitenflächen der Endplatten 50 1 und 50 21 angeformt und weisen jeweils einen Flansch 142 mit einer Bohrung 143 zur Aufnahme einer Gewindeschraube auf.

Claims (17)

1. Steuerventileinrichtung zur Steuerung der Bewegung zumindest eines hydraulischen Verbrauchers (1; 2), wobei durch eine Relativbewegung eines Steuerschiebers (S1; S2) eines Steuerventils (4; 5) zu einem Gehäuse (3) die Verbindung zumindest eines mit dem Verbraucher (1; 2) in Verbindung stehenden Druckmittelanschlusses (A1; A2, B2) mit einem Förderanschluß (P) sowie mit einem Behälteranschluß (T) steuerbar ist, der Steuerschieber (S1; S2) mittels einer Betätigungseinrichtung (36; 37) relativ zum Gehäuse (3) bewegbar ist und wobei das Gehäuse (3) einen mehrschichtigen Aufbau aus miteinander stoffschlüssig verbundenen Platten (50 1-50 21) aufweist, die zwischen zwei Endplatten (50 1, 50 21,) angeordnete Zwischenplatten (50 2-50 20) umfassen, dadurch gekennzeichnet, daß die Dicke (D) der Endplatten (50 1, 50 21) die Dicke (d) der Zwischenplatten (50 2-50 20) übersteigt, wobei die Endplatten (50 1, 50 21) mit einer Befestigungseinrichtung für die Betätigungseinrichtung (36; 37) und/oder einer Anschlußeinrichtung (55) für die mit dem Förderanschluß (P) in Verbindung stehende Förderleitung (9) und/oder einer Anschlußeinrichtung (57) für die mit dem Behälteranschluß (T) in Verbindung stehende Behälterleitung (14) und/oder einer Anschlußeinrichtung (61; 66, 67) für die mit dem Druckmittelanschluß (A1; A2, B2) in Verbindung stehende Druckmittelleitung (16; 21, 22) versehen ist.
2. Steuerventileinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtung für die Betätigungseinrichtung (36; 37) und/oder die Anschlußeinrichtung (55) für die mit dem Förderanschluß (P) in Verbindung stehende Förderleitung (9) und/oder die Anschlußeinrichtung (57) für die mit dem Behälteranschluß (T) in Verbindung stehende Behälterleitung (14) und/oder die Anschlußeinrichtung (61; 66, 67) für die mit dem Druckmittelanschluß (A1; A2, B2) in Verbindung stehende Druckmittelleitung (16; 21, 22) als jeweils mindestens eine in einer Endplatte (50 1, 50 21) angeordnete Gewindebohrung (56, 58, 62, 68, 69) ausgebildet ist.
3. Steuerventileinrichtung nach Anspruch 2, wobei der Steuerschieber (S1, S2) in einer aus Ausnehmungen der Zwischenplatten (50 2-50 20) und der Endplatten (50 1, 50 21) gebildeten Gehäusebohrung (60; 65) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Gewindebohrung in einem die Ausnehmung einer Endplatte (50 1) umgebenden Flansch (106) der Betätigungseinrichtung (36; 37) angeordnet ist.
4. Steuerventileinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei ein Teil der Zwischenplatten (50 2-50 20) und zumindest eine Endplatte (50 2; 50 21) mit Ausnehmungen versehen sind, die miteinander in Verbindung stehen, wobei durch den Konturverlauf und die Anordnung der Ausnehmungen zueinander ein Pumpenkanal (8), ein Tankkanal (12) und zumindest ein Druckmittelkanal (15; 19, 20) gebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die in der Endplatte (50 1, 50 21) angeordneten Ausnehmungen als Gewindebohrungen (56, 58, 62, 68, 69) ausgebildet sind.
5. Steuerventileinrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Endplatte (50 1; 50 21) mit mindestens einer Befestigungseinrichtung (140; 141) zur Befestigung der Steuerventileinrichtung an einem Steuerventilträger ausgebildet ist.
6. Steuerventileinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtung (140, 141) an der Seitenfläche der Endplatte (50 1; 50 21) angeordnet ist.
7. Steuerventileinrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtung (140; 141) an der Endplatte (50 1; 50 21) angeformt ist.
8. Steuerventileinrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäusebohrung (60; 65) des Steuerschiebers (S1; S2) an der der Betätigungseinrichtung (36; 37) gegenüberliegenden Seite mit einem Gehäusedeckel (80; 82) verschlossen ist, wobei die der Betätigungseinrichtung (36; 37) gegenüberliegende Endplatte (50 21) mit einer Befestigungseinrichtung für den Gehäusedeckel (80; 82) versehen ist.
9. Steuerventileinrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtung für den Gehäusedeckel (80; 82) als zumindest eine in der Endplatte (50 21) angeordnete Gewindebohrung ausgebildet ist.
10. Steuerventileinrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei mindestens ein weiteres hydraulisches Bauelement (25; 30; 31; 32; 38; 39) vorgesehen ist, das in einer aus konzentrisch angeordneten Ausnehmung eines Teils der Zwischenplatten (50 2-50 20) und zumindest einer Endplatte (50 1; 50 21) gebildeten Gehäusebohrung (110; 90; 91; 116) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß eine Befestigungseinrichtung (94; 95; 127; 128) für das weitere Bauelement (25; 30; 31; 32; 38; 39) an der Endplatte (50 1; 50 21) vorgesehen ist.
11. Steuerventileinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtung für das Bauelement (30; 31; 32; 38; 39) als eine in einer Ausnehmung der Endplatte (50 1; 50 21) angeordnete Gewindebohrung (96; 97; 122; 123) ausgebildet ist.
12. Steuerventileinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtung für das Bauelement (25) als mindestens eine im Flanschbereich (111) des Bauelements (25) in der Endplatte (50 1) angeordnete Gewindebohrung ausgebildet ist.
13. Steuerventileinrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei die Betätigungseinrichtung (36; 37) des Steuerschiebers (4; 5) als elektrische Betätigungseinrichtung, insbesondere als Schrittmotor (100; 101) ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtung für die elektrische Betätigungseinrichtung (36; 37) an einer Endplatte (50 21) und die Anschlußeinrichtung (55) für die mit dem Förderanschluß (P) in Verbindung stehende Förderleitung (9), die Anschlußeinrichtung (57) für die mit dem Behälteranschluß (T) in Verbindung stehende Behälterleitung (14) sowie die Anschlußeinrichtung (61; 66, 67) für die mit dem Druckmittelanschluß (A1; A2, B2) in Verbindung stehende Druckmittelleitung (16; 22, 23) an der gegenüberliegenden Endplatte (50 21) angeordnet sind.
14. Steuerventileinrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 13, wobei das weitere Bauelement (25; 38; 39) als elektrisches Bauelement, insbesondere als ein elektrischer Förderstromsensor (38, 39) und/oder als ein elektrisch ansteuerbares Druckbegrenzungsventil (25), ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtung (127; 128) des Bauelements (25; 38, 39) an der Endplatte (50 1) vorgesehen ist, die mit der Befestigungseinrichtung der Betätigungseinrichtung (36; 37) der Steuerventile (4; 5) versehen ist.
15. Steuerventileinrichtung nach einem vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (3) einen Steuerblock für einen ersten Steuerschieber (S1) und zumindest einen weiteren Steuerschieber (S2) bildet.
16. Steuerventileinrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß an einer Endplatte (50 21) ein Anschlußflansch (74) für den Anschluß eines Steuerventils zur Steuerung eines weiteren Verbrauchers vorgesehen ist, wobei der Anschlußflansch (74) eine mit dem Pumpenkanal (8) und eine mit dem Behälterkanal (12) in Verbindung stehende Ausnehmung (70, 71) aufweist, wobei im Bereich des Anschlußflansches (74) mindestens eine als Gewindebohrung ausgebildete Befestigungseinrichtung in der Endplatte (50 21) ausgebildet ist.
17. Verwendung einer Steuerventileinrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche in einer Arbeitsmaschine, insbesondere einem Flurförderzeug, zur Betätigung der Arbeitshydraulik.
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