DE19849008A1 - Spreitschichten, Netzmittel zu ihrer Herstellung und deren Verwendung in Teststreifen - Google Patents
Spreitschichten, Netzmittel zu ihrer Herstellung und deren Verwendung in TeststreifenInfo
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Abstract
Beschrieben wird ein Spreitmaterial, umfassend ein mit einem Netzmittel imprägniertes poröses Flächengebilde, wobei das Netzmittel ein N-Acyl-N-alkylglycinat der Formel I DOLLAR A R-CO-N(R·1·)-CH¶2¶-COOMe DOLLAR A ist, worin R einen aliphatischen Rest mit 9 bis 23 C-Atomen, insbesondere mit 11 bis 17 C-Atomen bedeutet, der gesättigt ist oder eine bis drei Doppelbindungen aufweist, DOLLAR A R·1· Wasserstoff oder Niederalkyl und Me ein Wasserstoff- oder Metallatom ist, die Herstellung dieses Spreitmaterials sowie Diagnostik-Teststreifen, die dieses Spreitmaterial enthalten.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft Spreitschichten umfassend ein mit N-Acyl-N-
alkyl-glycinaten imprägniertes poröses Flächengebilde, die Herstellung dieses
Spreitmaterials unter Verwendung der N-Acyl-N-alkyl-glycinate sowie Teststrei
fen, die das erfindungsgemäße Spreitmaterial enthalten.
Zur qualitativen oder quantitativen analytischen Bestimmung von Bestandteilen
von Körperflüssigkeiten, insbesondere von Blut, werden oft sogenannte
trägergebundene Tests verwendet. Bei diesen liegen Reagenzien auf oder in
entsprechenden Schichten eines festen Testträgers vor, der mit der Probe in
Kontakt gebracht wird. Die Reaktion von flüssiger Probe und Reagenzien führt zu
einem nachweisbaren Signal, insbesondere einer Farbänderung, welche visuell
oder mit Hilfe eines Geräts, meistens reflektionsphotometrisch, ausgewertet
werden kann.
Testträger sind häufig als Teststreifen ausgebildet, die im wesentlichen aus einer
länglichen Tragschicht aus Kunststoffmaterial und darauf angebrachten
Nachweisschichten als Testfelder bestehen. Es sind jedoch auch Testträger
bekannt, die als quadratische oder rechteckige Plättchen gestaltet sind. In der
folgenden Beschreibung soll die Bezeichnung "Teststreifen" auch Testträger
umfassen, die nicht die Streifenform aufweisen.
Testträger der eingangs bezeichneten Art sind beispielsweise aus der deutschen
Patentschrift 21 18 455 bekannt. Dort werden diagnostische Testträger zum
Nachweis von Analyten in Flüssigkeiten beschrieben, die aus einer Tragschicht
und mindestens einer die Nachweisreagenzien enthaltenden Nachweisschicht,
deren nicht auf der Tragschicht anliegende Oberfläche mit einer Deckschicht
versehen ist, bestehen. Die Deckschicht kann aus einem feinmaschigen Netzwerk
in Form eines Gewebes, Gewirkes oder Vlieses bestehen. Kunststoffgewebe
werden als bevorzugte Netzwerke angegeben, um eine schnelle Benetzung der
Nachweisschicht mit Probenflüssigkeit zu erreichen und störende
Chromatographieeffekte zu vermeiden. Zum Nachweis eines Analyts in einer
Flüssigkeit wird ein solcher diagnostischer Testträger in eine entsprechende
Flüssigkeit, vorzugsweise Urin, eingetaucht. Die Nachweisschicht kommt so mit
einem sehr großen Überschuß an Flüssigkeit in Kontakt, der nicht von dem
Testträger aufgenommen werden kann. Je nach der Dauer des Kontaktes der
Nachweisschicht mit der zu untersuchenden Flüssigkeit können jedoch
unterschiedliche Farbintensitäten beobachtet werden.
In der Regel werden um so positivere Resultate erhalten, je länger die Kontaktzeit
ist. Bei einem großen Probenüberschuß ist daher eine korrekte quantitative
Analytbestimmung auf diese Weise nicht möglich.
Andererseits ist ein für eine Testträgerkonstruktion zu geringes Probenvolumen
eine häufige Ursache für falsche Meßwerte beim Diabetes-Monitoring, das heißt,
der regelmäßigen Kontrolle des Blutes Diabeteskranker auf den Gehalt an
Glucose.
Testträger mit möglichst geringem Volumenbedarf sind deshalb das Ziel
vielfältiger derzeitiger Entwicklungen.
Aus der DE-A-30 42 857 sind Teststreifen bekannt, die auf ihren mehrschichtigen
Analyseelementen eine Probenverteilungsschicht (Spreitschicht) aufweisen, die
die Aufgabe hat, punktförmig aufgetragene Probeflüssigkeit gleichmäßig über das
ganze Testelement zu verteilen. Diese Spreitschicht besteht aus einem Tuch oder
einer Schaumstoffschicht, die durch Imprägnierung mit einem Netzmittel
hydrophiliert und entweder auf die noch feuchte oberste Gelatineschicht des
Analyseelements gepreßt oder mittels einer zusätzlichen Klebstoffschicht darauf
fixiert wird.
In den Ausführungsbeispielen dieser Druckschrift wird als Spreitschicht ein
Baumwollgewebe oder ein Filtertuch eingesetzt, zur Hydrophilierung dient das
nichtionische Netzmittel Polyoxyethylen-nonylphenoxyether.
Diagnostische Testträger in Form von Teststreifen, die einen deutlichen
Fortschritt in Bezug auf Reproduzierbarkeit der Testergebnisse selbst bei
Applikation unterschiedlicher Probenvolumina und in Bezug auf hygienische
Handhabbarkeit bieten, sind aus der EP-A-0 821 233 bekannt.
Sie enthalten eine Tragschicht mit einer darauf angeordneten, zur Bestimmung
von Analyt in flüssiger Probe erforderliche Reagenzien enthaltenden
Nachweisschicht und eine die Nachweisschicht überdeckende Auflage aus einem
Netzwerk, die größer als die Nachweisschicht ist und die beiderseits der
Nachweisschicht auf der Tragschicht, vorzugsweise über einen Abstandshalter,
befestigt ist, auf der Nachweisschicht dagegen ohne Befestigung unmittelbar, d. h.
diese ohne Abstand im wesentlichen vollflächig berührend, aufliegt. Das als
Auflage eingesetzte Netzwerk soll hydrophil aber alleine nicht kapillaraktiv sein.
Auch hier wird das Netzwerk zur Hydrophilierung mit einem Netzmittel, nämlich
Natrium-dioctylsulfosuccinat, imprägniert.
Das die Nachweisschicht überdeckende Netzwerk besteht bei dieser Konstruktion
vorzugsweise aus einem grobtitrigen, relativ grobmaschigen Monofilgewebe mit
einer ausreichend großen Maschenweite, damit Flüssigkeit durch das Netz auf die
Nachweisschicht gelangt (Seite 3, Zeile 12). Im Beispiel dieser Anmeldung wird
ein Monofilgewebe mit einer Maschenweite von 280 µm eingesetzt. Ihm kommt
eine wesentliche Funktion zu: Es leitet auf seine Oberfläche aufgebrachte
Probenflüssigkeit schnell auf die darunterliegende Nachweisschicht weiter. Wenn
die Nachweisschicht gesättigt ist, wird ein eventuell vorhandener
Probenüberschuß in die über die Nachweisschicht hinausgehenden Randbereiche
des Netzwerks abgeleitet. Auf diese Weise werden geringe Probenmengen der
Nachweisschicht vollständig zur Verfügung gestellt, die längere Einwirkung eines
Probenüberschusses, die zu Fehl-Positiv-Ergebnissen führen kann, aber
vermieden.
In dieser Druckschrift ist auch eine Ausführungsform beschrieben, die zwei oder
mehrere nebeneinander angeordnete Nachweisschichten aufweist, die zur
Messung des gleichen oder verschiedener Analyte dienen sollen.
Die Verwendung von Testträgern in dieser Ausführungsform bietet natürlich auf
den ersten Blick verlockende Vorteile bezüglich Arbeits- und Kostenersparnis, da
es mit ihnen möglich sein sollte, mit einem einzigen Probenauftrag zwei oder gar
mehrere Messungen auszuführen. In der Praxis ergeben sich aber beim Versuch,
diese Ausführungsform einzusetzen, Schwierigkeiten, die darauf zurückzuführen
sind, daß die Spreitwirkung des relativ grobmaschigen Netzwerks bei
mehrfeldrigen Teststreifenkonstruktionen nicht ausreicht, die Analytproben auf
beide Nachweisfelder zu verteilen. Nur bei sorgfältigstem Auftrag einer
Analytprobe genau über der Grenze beider Testfelder - was in der Praxis nur
selten zu erreichen ist - läßt sich eine Benetzung beider Testfelder erreichen,
jedoch benötigt man dann zur vollständigen Benetzung der Testfelder ein
Mindest-Probenvolumen von über 15 µl.
Auch der Versuch, eine Benetzung beider Testfelder dadurch zu erreichen, daß die
Felder auf dem Träger ohne Zwischenraum unmittelbar nebeneinander plaziert
werden, führt nicht zum Erfolg. Es zeigt sich, daß bereits der auch in diesem Fall
immer noch vorhandene winzige Abstand der Testfelder von 5 bis 10 µm das Blut
daran hindert, von einem auf das andere Feld "überzuspringen".
Im Stand der Technik zeigen sich somit zwar Ansätze zur weiteren Verbesserung
und zur Ökonomisierung der Analyseverfahren unter Verwendung von
Teststreifen, jedoch stellen sich deren Anwendung in der Praxis noch erhebliche
Hindernisse in den Weg.
Es fehlt an einer technischen Lehre, Analytproben schnell und gleichmäßig über
eine Testfeldanordnung zu verteilen, insbesondere wenn kleine Probevolumina
zur Verfügung stehen und/oder gar mehrere Testfelder nebeneinander angeordnet
sind. So besteht unter anderem das Bedürfnis, zum quantitativen Nachweis von.
Analyten, beispielsweise Glucose, in Kapillarblut bei einem Einfeldtest etwa 3 µl
Blut in weniger als 2 Sekunden über die relativ große Fläche von 30 mm2
gleichmäßig zu verteilen. Bei einem Zweifeldertest sollen gar ca. 5 µl Blut über
zwei Testfelder von je ca. 30 mm2 verteilt werden.
Auch der Zeitfaktor hat bei derartigen Verfahren eine große Bedeutung: Es geht
keineswegs allein darum, die Testprozedur zu beschleunigen, sondern es kommt
darauf an, den Analyt mit möglichst geringer Verzögerung in der gesamten
Testschicht gleichmäßig zu verteilen, denn, wie oben bereits gesagt, kann sich ein
Zeitversatz in einem Gradienten des Analysenergebnisses über das Testfeld
niederschlagen, sodaß die Bestimmung mit einem erheblichen Unsicherheitsfaktor
belastet wird.
Die aus diesen Forderungen resultierenden Aufgaben sind nach Kenntnis des
Patentanmelders bisher noch nicht in zufriedenstellender Weise auf einfache Art
gelöst worden.
Es wurde nun überraschenderweise gefunden, daß sich eine Reduzierung des für
die Messung erforderlichen Probenvolumens auf ca. 4 µl erzielen und eine sehr
gleichmäßige Verteilung der Probe sogar auf mehrere nebeneinander angeordnete
Nachweisfelder in einer Zeit von unter 2 Sekunden erreichen läßt, wenn man die
Nachweisfelder mit dem im Folgenden beschriebenen erfindungsgemäßen
Spreitmaterial überdeckt.
Das erfindungsgemäße Spreitmaterial umfaßt ein mit einem Netzmittel
imprägniertes poröses Flächengebilde, das dadurch gekennzeichnet ist, daß das
Netzmittel ein N-Acyl-N-alkyl-glycinat der Formel I
R-CO-N(R1)-CH2-COOMe (I)
ist,
worin R einen aliphatischen Rest mit 9 bis 23 C-Atomen, insbesondere mit 11 bis
17 C-Atomen bedeutet, der gesättigt ist oder eine bis drei Doppelbindungen
aufweist,
R1 Wasserstoff oder Niederalkyl und
Me ein Wasserstoff- oder Metallatom ist.
R1 Wasserstoff oder Niederalkyl und
Me ein Wasserstoff- oder Metallatom ist.
Insbesondere ist R die aliphatische Kette der Laurinsäure, der Myristinsäure, der
Palmitinsäure, der Stearinsäure der Palmitoleinsäure, der Oleinsäure (Ölsäure),
der Linolsäure, der Linolensäure und deren Isomeren.
Sehr vorteilhaft ist auch der Einsatz eines N-Acyl-N-alkylglycinat-Gemisches in
dem die Reste R bezüglich ihrer Struktur und ihres Anteils in der Mischung der
Struktur und dem Anteil ihres Vorkommens den Alkylresten natürlicher
Fettsäuren, z. B. der Talgfett- oder der Kokosfettsäure entsprechen. Im technischen
Sprachgebrauch werden derartige Alkylgemische zum Beispiel als "Talgfettalkyl"
oder "Kokosfettalkyl" bezeichnet.
Für R1 stehende Niederalkylgruppen sind vorzugsweise linear und haben 1 bis 4,
insbesondere 1 oder 2 C-Atome. Besonders bevorzugt für R1 ist die
Methylgruppe.
Das Metallatom Me wird zweckmäßigerweise so gewählt, daß das Glycinat der
Formel I wasserlöslich ist. Geeignet sind insbesondere die Alkalimetalle,
vorzugsweise Natrium und Kalium. Besonders bevorzugt ist ein
erfindungsgemäßes Spreitmaterial, das mit Natrium-N-oleoyl-sarcosinat
imprägniert ist. Natrium-N-oleoyl-sarcosinat kann leicht durch Umsetzung von N-
Oleoyl-sarcosin (z. B. Handelsprodukt Crodasinic® O der Fa. Croda, Nettetal) mit
einer äquivalenten Menge Natronlauge hergestellt werden.
Im Zusammenhang mit der stofflichen Beschreibung des erfindungsgemäßen
Spreitmaterials bedeutet das Merkmal "imprägniert", daß das Material auf seiner
für Flüssigkeiten zugänglichen Oberfläche eine Auflage des
Imprägnierungsmittels trägt, d. h. daß auch Poren und Filamentzwischenräume mit
diesem Mittel "ausgekleidet" sind. Die Auflage der Verbindung der Formel I
bewirkt eine besonders vorteilhafte Hydrophilierung der porösen Flächengebilde,
die ihre gute Eignung als Spreitmaterial begründet.
Naturgemäß ist die örtliche Oberflächenkonzentration des Imprägnierungsmittels
von der Zugänglichkeit des betreffenden Oberflächenelements abhängig. Dies ist
jedoch für die Hydrophilierungswirkung der oberflächlichen Auflage von
untergeordneter Bedeutung.
Zur Erzielung einer hydrophil wirksamen Auflage auf erfindungsgemäßen
Spreitmaterialien ist in der Regel eine Menge von 0,01 bis 2,0 Gew.-%,
vorzugsweise von 0,03 bis 0,5 Gew.-% von N-Acyl-N-alkyl-glycinaten der
Formel I, bezogen auf das Gewicht des Materials vor der Imprägnierung
ausreichend.
Die überlegene Spreitwirkung des erfindungsgemäßen Spreitmaterials ist eng
verknüpft mit der Anwesenheit eines Netzmittels der Formel I in dem Material.
Die Überlegenheit des erfindungsgemäß eingesetzten Netzmittels der Formel I
gegenüber dem im nächstvergleichbaren Stand der Technik, der EP-A-0 821 233,
eingesetzten läßt sich durch einen einfachen Versuch demonstrieren:
Ein Vliesstoff (Viledon® FO 2451/121 der Fa. Freudenberg), wird in einer 0,5
gew.-%igen wässrigen Lösung von Natrium-dioctyl-sulfosuccinat (dem in der EP-
A-0 821 233 benutzten Netzmittel) bis zur Sättigung imprägniert und an der Luft
getrocknet. Auf ein ca. 3 × 3 cm großes, waagerecht eingespanntes Stück des so
imprägnierten Vliesstoffs wird eine Blutprobe von 5 bis 10 µl aufgesetzt. Das Blut
bleibt halbkugelförmig auf der Oberseite des Vliesstoffs stehen, die Unterseite
wird nicht feucht.
Wird die gleiche Blutmenge auf ein Stück des mit Natrium-dioctyl-sulfosuccinat
imprägnierten Vliesstoffs aufgegeben, der auf einem Reagenzfilm liegt, so steht
der Blutstropfen ebenfalls auf der Oberseite des Vlieses, ohne daß eine Benetzung
des Films und damit eine Reaktion erfolgt. Erst bei mechanischem Durchdrücken
des Blutes an einer Stelle, z. B. durch Berühren des Vlieses mit der Pipettenspitze,
gelangt Blut auf die Unterseite des Vlieses und Spreitung und Reaktion erfolgen.
Wird der beschriebene Versuch in genau gleicher Weise wiederholt mit dem
einzigen Unterschied, daß anstelle der Natrium-dioctyl-sulfosuccinat-Lösung eine
wässrige, 0,1 gew.-%ige Lösung von Natrium-N-oleoyl-sarcosinat zur
Imprägnierung des Vliesstoffs eingesetzt wird, so durchdringt das aufgesetzte Blut
das Vlies und hängt halbkugelförmig auf der Unterseite. Liegt das imprägnierte
Vlies beim Blutauftrag auf einem Reagenzfilm, so gelangt das Blut spontan auf
die Unterseite und Spreitung und Reaktion erfolgen.
Die demonstrierte Überlegenheit der Verbindungen der Formel I bei ihrer
Verwendung als Spreitmittel ist sehr überraschend. Netzmittel sind in größerer
Zahl und aus verschiedenen Gruppen chemischer Verbindungen bekannt.
Gemeinsam ist ihnen, daß sie einen hydrophilen und einen hydrophoben
Molekülabschnitt aufweisen.
In "Ullmanns Encyclopedia of Technical Chemistry", Vol. 5, werden Netzmittel
mit nichtionischem, anionischem, kationischem und amphoterem Charakter
beschrieben. Auf der Seite 778 werden aus der Gruppe der anionischen Netzmittel
Bernsteinsäurederivate, insbesondere Sulfobernsteinsäure-dialkylester als
Netzmittel mit überragender Wirksamkeit hervorgehoben, die eine
außerordentlich breite technische Anwendung gefunden haben.
Auf Seite 751 dieses Standardwerkes werden als Netzmittel auch Derivate von
Aminocarbonsäuren, u. a. der Aminoessigsäure - die auch ein Strukturelement der
erfindungsgemäß einzusetzenden Verbindungen der Formel I ist - genannt und in
die Gruppe der amphoteren Netzmittel eingeordnet. Auf den Seiten 795/796 wird
dazu ausgeführt, daß diese nur eine geringe technische Bedeutung erlangt haben,
insbesondere wegen der starken Abhängigkeit ihrer Eigenschaften vom pH-Wert.
Es war daher nicht vorherzusehen, daß Verbindungen der Formel I bei ihrer
Verwendung als Spreitmittel den als exzellente Netzmittel bekannten
Sulfobernsteinsäureestern erheblich überlegen sind.
Das dem erfindungsgemäßen Spreitmaterial zugrundeliegende poröse
Flächengebilde ist ein textiles Flächengebilde aus Monofilamenten oder
entsprechenden Multifilamentgarnen, das selbst nicht kapillaraktiv aber
flüssigkeitsdurchlässig ist, und dessen Konstruktion und Material und/oder
Hydrophilierungsausrüstung so gewählt wird, daß es, auf einer Unterlage
aufliegend, 10 µl Wasser auf eine Fläche von mehr als 300 mm2 spreitet.
Textile Flächengebilde, die diese Forderung erfüllen, finden sich unter
handelsüblichen Materialien. Die grobe Auswahl geeigneter Textilmaterialien
kann grundsätzlich nach der Devise "möglichst dünn bei möglichst kleinem
Flächengewicht" erfolgen. Zur Feinauswahl geeigneter Materialien kann der
folgende Spreit-Test dienen:
10 mm breite und mindestens 100 mm lange Streifen des zu prüfenden, erforderlichenfalls hydrophilierten Textilmaterials werden auf die mattierte Seite einer Polycarbonatfolie aufgelegt. Dann trägt man in der Mitte des Streifens 10 µl Wasser punktförmig auf und beobachtet seine Ausbreitung. Bei einem geeigneten Material soll der Ausbreitungsprozeß innerhalb von 5 bis 10 Sekunden abgeschlossen sein, und die benetzte Fläche mindestens 30 × 10 mm betragen.
10 mm breite und mindestens 100 mm lange Streifen des zu prüfenden, erforderlichenfalls hydrophilierten Textilmaterials werden auf die mattierte Seite einer Polycarbonatfolie aufgelegt. Dann trägt man in der Mitte des Streifens 10 µl Wasser punktförmig auf und beobachtet seine Ausbreitung. Bei einem geeigneten Material soll der Ausbreitungsprozeß innerhalb von 5 bis 10 Sekunden abgeschlossen sein, und die benetzte Fläche mindestens 30 × 10 mm betragen.
Mit diesem Test lassen sich beispielsweise die gravierenden Unterschiede
zwischen dem gemäß EP-A-0 821 233 als Spreitmaterial einzusetzenden
Polyestergewebe PE 280 HC und erfindungsgemäß einzusetzenden
Textilmaterialien, z. B. Polyestergewebe PE 38 HC oder Viledon-Vliesstoff FO
2451/121 wie folgt demonstrieren:
10 mm breite Streifen der zu testenden Textilmaterialien werden mit der gleichen Auflage (ca. 0,25 Gew.-%, bezogen auf Materialgewicht vor dem Imprägnieren) Natrium-N-oleoyl-sarcosinat imprägniert und getrocknet. Dann werden die imprägnierten Textilstreifen auf die mattierte Seite einer Polycarbonatfolie aufgelegt. Trägt man nun 10 µl Wasser punktförmig auf, so spreitet das Wasser in 5 bis 10 Sekunden über die in der folgenden Tabelle angegebenen Flächen und kommt dann zum Stillstand:
10 mm breite Streifen der zu testenden Textilmaterialien werden mit der gleichen Auflage (ca. 0,25 Gew.-%, bezogen auf Materialgewicht vor dem Imprägnieren) Natrium-N-oleoyl-sarcosinat imprägniert und getrocknet. Dann werden die imprägnierten Textilstreifen auf die mattierte Seite einer Polycarbonatfolie aufgelegt. Trägt man nun 10 µl Wasser punktförmig auf, so spreitet das Wasser in 5 bis 10 Sekunden über die in der folgenden Tabelle angegebenen Flächen und kommt dann zum Stillstand:
Als Textilmaterialien, die für die Spreitung geringer Blutmengen besonders
geeignet sind, haben sich Gewebe, Gewirke oder Vliese mit einer Dicke von 20
bis 200 µm, vorzugsweise 30 bis 100 µm und/oder einem Porenvolumen von 30
bis 85, vorzugsweise von 40 bis 75% erwiesen. Das Flächengewicht dieser für
die Spreitung geringer Probenvolumina besonders geeigneter Materialien beträgt
10 bis 200, vorzugsweise 10 bis 50 g/m2.
Besonders bevorzugt sind in diesem Rahmen die Materialien mit Dicken unter
100 µm insbesondere unter 50 µm und Flächengewichten von unter 50,
vorzugsweise unter 25 g/m2.
Bevorzugte Flächengebilde mit den genannten Dimensionen sind Gewebe und
Vliese. Von den Geweben sind solche bevorzugt, die eine Maschenweite unter
200 µm, vorzugsweise von 20 bis 150 µm, insbesondere von 20 bis 60 µm,
aufweisen, schiebefest sind und aus Monofilamenten mit Titern im Bereich von 2
bis 20 dtex, vorzugsweise von 4 bis 15 dtex, in Leinwandbindung hergestellt sind.
Die Gewebe können eine nach dem Weben aufgebrachte Schiebefestausrüstung
aufweisen. Vorzugsweise wird die Verschiebefestigkeit der Gewebe jedoch
dadurch erreicht, daß den Monofilamenten im Zuge der Gewebeherstellung eine
wellenförmige Verformung aufgeprägt wird und/oder daß Kette- und
Schußfilamente an den Kreuzungspunkten leicht miteinander verschmolzen
werden, wodurch sie gegen Verschieben gesichert werden.
Erfindungsgemäß eingesetzte Vliese sind Wirrvliese, vorzugsweise gebondete
Spinnvliese. Sie bestehen aus endlosen Monofilamenten, deren Titer im Bereich
von 0,5 bis 2,5 dtex, vorzugsweise von 0,8 bis 2,0 dtex liegt. Das Bonden kann
durch Behandlung der Vliese mit Bondierungsmitteln erfolgen; bevorzugt ist
jedoch das "autogene" Bonden, bei dem die Filamente an ihren Kreuzungspunkten
miteinander leicht verschmolzen werden. Die Poren derartiger Vliese weisen
naturgemäß erhebliche Größenunterschiede auf. Überraschenderweise sind Vliese
mit den oben angegebenen Merkmalen trotz großer Streubreite der Porengröße für
den erfindungsgemäßen Einsatz hervorragend geeignet.
Die geringe oder nicht vorhandene Kapillaraktivität des Flächengebildes zeigt
sich darin, daß es eine Steighöhe von Wasser bei 25°C von unter 2 mm in 10 sec.
aufweist.
Als Fasermaterialien für die erfindungsgemäß einzusetzenden Textilmaterialien
kommen sowohl natürliche Fasern wie Zellulose oder Eiweisfasern,
halbsynthetische Fasern wie Acetat- oder Viskoseseide oder vollsynthetische
Fasern wie Polyester-, Polyamid-, Polyurethan-, Polyacrylnitril-, Polyethylen oder
Polypropylenfasern oder Mischungen aus den genannten Fasertypen in Betracht.
Bevorzugte Zellulosefasern sind Baumwollefasern, bevorzugte Eiweisfasern sind
Wolle und Naturseide. Geeignete Acetatfasern sind 2,5- oder Triacetatfasern je
nach dem gewünschten Hydrophiliegrad. Bevorzugte Synthesefasern bestehen aus
Polyethylenterephthalat, Polyamid-6, Polyamid-6,6 oder modifiziertem
Polyacrylnitril.
Wegen der hohen Stabilität gegen Umgebungseinflüsse und der Möglichkeit, bei
der Herstellung mechanische und chemische Eigenschaften bedarfsgerecht zu
modifizieren, sind synthetische, insbesondere thermoplastische, Fasern gegenüber
den natürlichen bevorzugt.
Handelsübliche textile Flächengebilde, die, insbesondere nach einer
Hydrophilierung, erfindungsgemäß eingesetzt werden können, sind beispielsweise
das monofile Polyestergewebe Type PE nn HC oder das monofile Nylongewebe
Type NY nn HC oder HD der Firma ZBF Mesh + Technology, Rüschlikon, CH,
wobei nn von 20 bis 150 variiert, insbesondere Polyestergewebe Type PE 38 HC
oder das monofile Nylongewebe Type NY 41 HC. Sehr gut geeignet für den
erfindungsgemäßen Einsatz sind auch die "Viledon® - Vliesstoffe FO 2451,
insbesondere der Typ FO 2451/121, der Firma Freudenberg, Weinheim, BRD.
Der Einsatz des erfindungsgemäßen Spreitmaterials ist natürlich nicht auf die
Verwendung beim Aufbau von Teststreifen beschränkt, obwohl ihnen dabei -
insbesondere beim Aufbau von diagnostischen Teststreifen - eine besondere
Bedeutung zukommt. Vielmehr kann das erfindungsgemäße Spreitmaterial in der
Technik überall da eingesetzt werden, wo es auf die schnelle und gleichmäßige
Verteilung von Flüssigkeiten über relativ große Flächen ankommt, wie z. B. bei
der Entwicklung extrem großformatiger Silberhalogenidbilder mit beschränkter
Entwicklermenge und bei bestimmten Tontrennungsverfahren in der
künstlerischen Photographie.
Ein Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist auch die Verwendung von
Verbindungen der Formel I, worin die Reste R, R1 und Me die oben angegebenen
Bedeutungen haben, zur Herstellung eines Spreitmaterials.
Die Verbindungen der Formel I können zur Herstellung des Spreitmaterials in
reiner Form oder in Form von Zubereitungen, insbesondere in Form von
Lösungen oder flüssigen Zubereitungen verwendet werden.
Eine Zubereitung kann aus einer Lösung oder einer feinteiligen Dispersion einer
oder mehrerer Verbindungen der Formel I in Wasser, einem inerten organischen
Lösungsmittel oder einem Lösungsmittel/Wasser-Gemisch bestehen. Sie kann
auch eine Emulsion einer wäßrigen Lösung der Verbindungen der Formel I in
einem mit Wasser nicht mischbaren Lösungsmittel sein.
Die Zubereitungen können neben den Verbindungen der Formel I auch noch
weitere Zusätze und/oder Hilfstoffe enthalten, die entweder synergistisch mit
diesen zusammenwirken oder die zum Beispiel als Imprägnierungshilfsmittel, als
Stabilisatoren oder als Schutzkolloide wirken. Weiterhin können die
Zubereitungen neben den Verbindungen der Formel I Stoffe enthalten, die dem
Spreitmaterial Zusatzfunktionen oder andere vorteilhafte Eigenschaften verleihen.
So können die Zubereitungen beispielsweise auch fein dispergierte anorganische
oder organische Filtermaterialien oder Füller enthalten. Auch Farbstoffe, die dem
Spreitmaterial eine Kennzeichnungsfarbe verleihen oder die sich zur
Verbesserung der Erkennbarkeit von Farbreaktionen der Nachweisschichten oder
der vollständigen Durchfeuchtung des Spreitmaterials eignen, oder die UV-
Strahlung absorbieren, sind Beispiele für Zusatzstoffe, die in der Zubereitungen
der erfindungsgemäß zu verwendenden Verbindungen der Formel I enthalten sein
können.
Ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist auch ein Verfahren zur Herstellung
eines Spreitmaterials durch Imprägnierung eines porösen Flächengebildes mit
einem Netzmittel oder einer Netzmittelzubereitung, gegebenenfalls Einstellung
des imprägnierten Flächengebildes auf eine vorbestimmte Netzmittelaufnahme
und gegebenenfalls Trocknen des Materials,
das dadurch gekennzeichnet ist, daß als Netzmittel mindestens eine Verbindung
der Formel I, worin die Symbole R, R1 und Me die oben angegebenen
Bedeutungen haben, eingesetzt wird.
In dem erfindungsgemäßen Verfahren einzusetzende Netzmittelzubereitungen
sind bereits oben beschrieben worden.
Für die Imprägnierung eignen sich alle Maßnahmen, die zu einer statistisch
gleichmäßigen Verteilung des Netzmittels der Formel I in dem porösen
Flächengebilde geeignet sind. In der Regel wird das Netzmittel in Form einer
Lösung oder einer flüssigen Zubereitung appliziert.
Die eingesetzten Imprägnierungsmittel enthalten zweckmäßigerweise 0,01 bis 2
Gew.-%, vorzugsweise 0,03 bis 1 Gew.-%, insbesondere 0,07 bis 0,3 Gew.-%
Netzmittel der Formel I.
Die Applikation kann in jeder üblichen Weise erfolgen, beispielsweise durch
Tauchen, Aufsprühen, oder durch Bürstenauftrag. Es ist auch möglich, die
porösen Materialien mit Feinstäuben der Verbindungen der Formel I oder fester
Zubereitungen derselben einzupudern.
Vorzugsweise werden die Verbindungen der Formel I in Form von wässrigen
Lösungen appliziert.
Die applizierte Menge der Verbindungen der Formel I oder der entsprechenden
Zubereitungen wird so bemessen, oder ein aufgebrachter Überschuß soweit
entfernt, daß auf dem porösen Material eine Auflage von 0,01 bis 2,0 Gew.-%,
vorzugsweise von 0,03 bis 0,5 Gew.-% des N-Acyl-N-alkyl-glycinats der Formel
I, bezogen auf das Gewicht des Materials vor der Imprägnierung, verbleibt.
Da das Netzmittel der Formel I in der Regel in Form von Lösungen oder flüssigen
Zubereitungen appliziert wird, ist nach dem Imprägnieren eine Trocknung des
imprägnierten Materials erforderlich. Diese kann in jeder für Textilmaterialien
oder offenporige Schaumstoffe geeigneten Weise erfolgen. Üblicherweise
trocknet man das Material bei Temperaturen zwischen 10°C und dem Siedepunkt
der im Applikationsmittel enthaltenen flüssigen Phase, vorzugsweise bei 20 bis
80°C. Der Trocknungsprozeß kann durch Vakuum und/oder Luftumwälzung
unterstützt werden. Die Wärmezufuhr kann durch Konvektion mit einem
Wärmeträger, durch Kontakt mit Heizelementen oder durch Strahlung erfolgen.
Zweckmäßigerweise erfolgt die Trocknung der Flächengebilde in ausgebreitetem
Zustand.
Neben dem erfindungsgemäßen Spreitmaterial ist auch ein Teststreifen
Gegenstand der vorliegenden Erfindung, aus einem flexiblen flächenförmigen
Träger, auf dem ein oder mehrere Testfelder nebeneinander angeordnet sind, die
jeweils eine oder mehrere übereinanderliegende Nachweisschichten tragen, der
dadurch gekennzeichnet ist, daß die Testfelder durch ein oben beschriebenes
erfindungsgemäßes Spreitmaterial abgedeckt sind.
Vorzugsweise soll der Teststreifen diagnostischen Zwecken dienen.
Besonders vorteilhafte Teststreifen haben zwei unmittelbar aneinandergrenzende -
wobei in der Praxis auch hierbei ein mikroskopischer Spalt von ca. 5-10 µm
vorhanden ist -
oder durch einen Spalt getrennte ein- oder mehrschichtige Testfelder für den gleichen oder verschiedene Analyte. Es ist auch möglich, mehr als zwei Testfelder auf einem Teststreifen unterzubringen.
oder durch einen Spalt getrennte ein- oder mehrschichtige Testfelder für den gleichen oder verschiedene Analyte. Es ist auch möglich, mehr als zwei Testfelder auf einem Teststreifen unterzubringen.
Die auf den Testfeldern angebrachten Nachweisschichten enthalten Reagenzien
für den Nachweis eines diagnostisch verwertbaren Analyts. Der Nachweis des
gleichen Analyts auf zwei getrennten Testfeldern kann von Interesse sein, wenn
die Nachweisschichten eine qualitative, halbquantitative oder quantitative
Beurteilung von sehr unterschiedlichen Konzentrationen des Analyts ermöglichen
sollen, oder wenn einfach eine Beurteilung der Reproduzierbarkeit des
Meßergebnisses erwünscht ist. Von besonderem Interesse ist natürlich der Fall,
wo die beiden Nachweisschichten den gleichzeitigen qualitativen Nachweis oder
eine halbquantitative oder quantitative Bestimmung von zwei verschiedenen,
insbesondere diagnostisch interessanten, Analyten gestatten.
Das Spreitmaterial ist auf dem oder den Nachweisfeldern nicht fixiert sondern
liegt nur lose auf. Im Gegensatz zu der aus der DE-A-30 42 857 (Seite 10)
bekannten Lehre zur Herstellung von Teststreifen werden sie nicht in die Nach
weisschichten eingepreßt oder mit ihnen verklebt. Eine derartige feste Verbindung
macht die beschriebene Spreitfunktion unmöglich.
Die Befestigung des Spreitmaterials auf dem Teststreifen erfolgt lediglich
beiderseits des Testfeldes bzw. der Testfelder, vorzugsweise auf mit
Adhäsionsschichten versehenen Abstandshaltern. Bei dieser Art der Befestigung
kann das Spreitmaterial allerdings in ungünstigen Fällen über dem Testbereich
eine Falte bilden, wenn die in der Regel flexiblen Teststreifen bei der
Verwendung einer Biegung unterworfen werden. Die Faltenbildung beeinträchtigt
die Verteilung der Reagenzprobe über den Testbereich. Diese Faltenbildung läßt
sich vermeiden, wenn die Auflage aus dem erfindungsgemäßen Spreitmaterial aus
einem oder mehreren flächenförmigen Auflageelementen besteht, die auf dem
flexiblen Teststreifen so befestigt sind, daß zumindest ein Teil ihrer Fläche
gegenüber der von diesem Teil abgedeckten Fläche des Teststreifens in Richtung
der beim Biegen des Streifens erzeugten Krümmung frei verschiebbar ist. Diese
bevorzugte Art der Befestigung eines Auflageelements der erfindungsgemäßen
Auflage auf dem flexiblen Teststreifen erfolgt durch mindestens einen,
vorzugsweise mindestens zwei, Befestigungspunkte, die in einem
zusammenhängenden Flächenbereich (Befestigungsbereich) des Auflageelements
liegen, der sich zwischen den in Krümmungsrichtung liegenden Kanten des
Auflageelements erstreckt und dessen Abgrenzung vom frei verschiebbaren Teil
des Auflageelements im wesentlichen geradlinig und quer zur
Krümmungsrichtung verläuft.
Für den Fall, daß der Teststreifen zwei Testfelder aufweist, ist deren Abdeckung
durch eine erfindungsgemäße Spreitauflage der oben beschriebenen Art besonders
praktisch, bei der die Testfelder durch zwei Auflageelemente abgedeckt werden,
die so auf dem Teststreifen fixiert sind, daß ihre verschiebbaren Bereiche
gegeneinander gerichtet sind und sich überlappen.
Dabei wird eine optimale Verteilung der Probe dann erreicht, wenn die
Überlappung der beiden Auflageelemente über der Trennungslinie zwischen den
beiden Testfeldern und vorzugsweise symmetrisch dazu liegt.
Gerade bei Teststreifen, deren einwandfreier Funktion eine besondere Bedeutung
zukommt, die auch unter verschiedenen Einsatzbedingungen und bei der
Anwendung durch mehr oder weniger geübte Laien gewährleistet sein muß, stellt
die erfindungsgemäße Befestigungsart, durch die eine Faltenbildung bei Biegung
des Teststreifens vermieden wird, einen sehr wertvollen Beitrag zur
Anwendungssicherheit dar.
Vorzugsweise sind die Testfelder auf dem Testträger in Richtung seiner
Längsachse hintereinander montiert und die Spreitauflage-Elemente, in der
gleichen Richtung gesehen, in einem vor und einem hinter den Testfeldern
gelegenen Flächenbereich auf dem flexiblen Träger fixiert.
Weiterhin ist es bevorzugt, daß die Spreitauflage-Elemente auf Abstandshaltern
fixiert sind, die etwa die Dicke der Nachweisschichten haben.
Schließlich hat es sich als zweckmäßig erwiesen, wenn die Anordnung von
Nachweisschichten und Auflagen auf dem Teststreifen mit einem inerten
flächenförmigen Material so abgedeckt ist, daß nur im Bereich der Überlappung
der Auflageelemente in Richtung der Längsachse des Teststreifens gesehen, eine
für den Probenauftrag ausreichende Strecke freibleibt, die in der Regel 2 bis 5 mm
beträgt.
Der Träger des Teststreifens besteht aus einem transparenten Material und/oder
weist im Bereich der Testfelder Durchbrechungen gleicher oder unterschiedlicher
Form auf, durch die die Unterseite der Nachweisschichten inspiziert werden
können.
Vorteilhaft, insbesondere für eine Automatisierung der Testauswertung ist es,
wenn der Träger des Teststreifens Justierungsmarkierungen in Form von
zusätzlichen Bohrungen, Ausstanzungen oder Kerben aufweist.
Zur Veranschaulichung der obigen und der folgenden Ausführungen dienen die
Fig. 1 bis 6.
Die Fig. 1 zeigt eine perspektivische Aufsicht, die Fig. 2 einen Schnitt längs
der Schnittlinie A-A', die Fig. 3 eine Aufsicht auf die Unterseite einer
Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Teststreifens.
Die Fig. 4 zeigt eine perspektivische Aufsicht, die Fig. 5 einen Schnitt längs
der Schnittlinie A-A', die Fig. 6 eine Aufsicht auf die Unterseite einer
Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Teststreifens bei der die
erfindungsgemäße Spreitauflage aus zwei Auflageelementen besteht, die in
bevorzugter Weise auf dem Teststreifen befestigt sind.
Die in den Figuren verwendeten Bezugszeichen haben folgende Bedeutung:
1 Teststreifen
2 Flexibler Träger
3 und 3a Nachweisschichten
4 und 4a Abstandshalter
5 und 5a Adhäsionsschichten
6 Erfindungsgemäße Auflage
6 und 6a Erfindungsgemäße Auflageelemente
7 und 7a Befestigungsbereich
8 und 8a Verschiebbarer Bereich
9 und 9a Schutzabdeckung
10 Auftragsbereich
11 und 11a Markierung der Grenzen der Nachweisfelder
12 Markierung der Einschubrichtung
13 Positionierungsbohrung
14 und 15 Beobachtungs- und Meßöffnungen
2 Flexibler Träger
3 und 3a Nachweisschichten
4 und 4a Abstandshalter
5 und 5a Adhäsionsschichten
6 Erfindungsgemäße Auflage
6 und 6a Erfindungsgemäße Auflageelemente
7 und 7a Befestigungsbereich
8 und 8a Verschiebbarer Bereich
9 und 9a Schutzabdeckung
10 Auftragsbereich
11 und 11a Markierung der Grenzen der Nachweisfelder
12 Markierung der Einschubrichtung
13 Positionierungsbohrung
14 und 15 Beobachtungs- und Meßöffnungen
Die Fig. 1 zeigt eine perspektivische Aufsicht, die Fig. 2 einen Schnitt längs
der Schnittlinie A-A' in Fig. 1, die Fig. 3 eine Aufsicht auf die Unterseite einer
Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Teststreifens mit einer
Nachweisfläche und einer erfindungsgemäßen Spreitauflage. Diese Darstellung
erfolgt ohne Maßstab um den Aufbau klar ersichtlich machen zu können. Eine
konkrete Dimensionierung dieser Ausführungsform kann dem
Ausführungsbeispiel 1 entnommen werden.
Der in Fig. 1 perspektivisch, in Fig. 2 im Schnitt und in Fig. 3 von unten gezeigte
erfindungsgemäße diagnostische Teststreifen (1) weist auf einer Tragschicht (2)
eine Nachweisschicht (3) auf, die durch die Spreitauflage (6) überdeckt ist. Neben
der Nachweisschicht (3) ist die Spreitauflage (6) mittels Abstandhaltern (4, 4a)
und Adhäsionsschichten (5, 5a) auf der Tragschicht (2) befestigt. Diese
Abstandhalter können in der Praxis auch Schmelzkleberflächen oder zweiseitig
klebende Bänder sein, die die Spreitauflage (6) auf der Tragschicht (2) fixieren.
Idealerweise besitzen die Abstandhalter mit ihren Klebeflächen in etwa die
gleiche Dicke wie die Nachweisschicht (3). Der hier dargestellte Aufbau weist
ferner Abdeckungen (9, 9a) auf, die auf der Tragschicht (2) und der Spreitauflage
(6) befestigt sind. Sie sind so angeordnet, daß sie die über die Nachweisschicht (3)
hinausragenden Bereiche und einen Teil der über der Nachweisschicht liegenden
Fläche der Spreitauflage (6) überdecken. Sie lassen jedoch einen Bereich über der
Mitte der Nachweisschicht frei, der die Probenauftragsstelle (10) darstellt. Hierauf
wird die zu untersuchende Probenflüssigkeit aufgegeben. Die linke Abdeckung
(9) enthält einen aufgedruckten Pfeil (12), der dem Anwender zeigt, mit welchem
Ende der Testträger (1) in ein Meßgerät gelegt oder geschoben werden soll. Das
Positionierloch (13) dient dazu, den Teststreifen im Falle einer apparativen,
beispielsweise einer reflektionsphotometrischen Vermessung an einer genau
vorbestimmten Stelle des Apparates festzuhalten. Dies kann dadurch geschehen,
daß beispielsweise ein Stift in das Positionierloch (13) hineinragt und so den
Testträger (1) an einer vorbestimmten Stelle festhält.
Die Fig. 3 zeigt die Unterseite des erfindungsgemäßen Teststreifens mit der im
Träger (2) angebrachten Positionierungsbohrung (13) und der runden
Beobachtungsöffnung (14), durch die die Nachweisschicht inspiziert und
vermessen werden kann.
Die Fig. 4 zeigt eine perspektivische Aufsicht, die Fig. 5 einen Schnitt längs
der Schnittlinie A-A' in Fig. 4, die Fig. 6 eine Aufsicht auf die Unterseite einer
Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Teststreifens mit zwei unmittelbar
aneinander grenzenden Nachweisflächen und einer erfindungsgemäßen
Spreitauflage, die in der oben beschriebenen besonders bevorzugten Art der
einseitigen Befestigung über den Nachweisschichten fixiert ist. Auch diese
Darstellung erfolgt ohne Maßstab um den Aufbau klar ersichtlich machen zu
können. Eine konkrete Dimensionierung dieser Ausführungsform kann dem
Ausführungsbeispiel 2 entnommen werden.
Der in Fig. 4 perspektivisch, in Fig. 5 im Schnitt und in Fig. 6 von unten gezeigte
erfindungsgemäße diagnostische Teststreifen (1) weist auf einer Tragschicht (2),
unmittelbar aneinander grenzend, zwei Nachweisschichten (3, 3a) auf, die durch
die Spreitauflage-Elemente (6, 6a) überdeckt sind. Neben den Nachweisschichten
(3, 3a) sind die Auflageelemente (6, 6a) mittels Abstandhaltern (4, 4a) und
Adhäsionsschichten (5, 5a) auf der Tragschicht (2) befestigt. Diese Abstandhalter
können in der Praxis auch Schmelzkleberflächen oder zweiseitig klebende Bänder
sein, die die Spreitauflage-Elemente (6, 6a) auf der Tragschicht (2) fixieren.
Idealerweise besitzen die Abstandhalter mit ihren Klebeflächen in etwa die
gleiche Dicke wie die Nachweisschichten (3,3a). Der hier dargestellte Aufbau
weist ferner Abdeckungen (9, 9a) auf, die auf der Tragschicht (2) und den
Spreitauflagen (6, 6a) befestigt sind. Sie sind so angeordnet, daß sie die über die
Nachweisschichten (3, 3a) hinausragenden Bereiche und einen Teil der über den
Nachweisschichten liegenden Fläche der Auflagen (6, 6a) überdecken. Sie lassen
jedoch den über der Grenze der Nachweisfelder liegenden Überlappungsbereich
der Auflageelemente (6, 6a) frei. Dieser Bereich stellt die Probenauftragsstelle (10)
dar. Hierauf wird die zu untersuchende Probenflüssigkeit aufgegeben. Sofern die
Abdeckungen transparent sind, können auf ihnen noch über den äußeren
Begrenzungen der Nachweisfelder Markierungen (11, 11a) angebracht werden, an
denen der Anwender erkennen kann, ob die Auflagen die Nachweisfelder
vollständig mit Probenflüssigkeit gesättigt haben. Ist dies der Fall, so hat die
Probenmenge ausgereicht, andernfalls besteht der Verdacht, daß die Probenmenge
zu gering war und möglicherweise eine Fehlmessung erfolgt. Die linke
Abdeckung (9) enthält aufgedruckt Pfeile (12), die dem Anwender zeigen, mit
welchem Ende der Testträger (1) in ein Meßgerät gelegt oder geschoben werden
soll. Das Positionierloch (13) dient dazu, den Teststreifen im Falle einer
apparativen, beispielsweise einer reflektionsphotometrischen Vermessung an
einer genau vorbestimmten Stelle des Apparates festzuhalten. Dies kann dadurch
geschehen, daß beispielsweise ein Stift in das Positionierloch (13) hineinragt und
so den Testträger (1) an einer vorbestimmten Stelle festhält.
Die Fig. 6 zeigt die Unterseite des erfindungsgemäßen Teststreifens mit der im
Träger (2) angebrachten Positionierungsbohrung (13) und den unterschiedlich
geformten Beobachtungsöffnungen (14 und 15), durch die die Nachweisschichten
inspiziert und vermessen werden können.
In einem erfindungsgemäßen diagnostischen Testträger kommen für die
Tragschicht insbesondere solche Materialien in Frage, die die zu untersuchenden
Flüssigkeiten nicht aufnehmen. Dies sind sogenannte nicht-saugfähige
Materialien, wobei Kunststoffolien beispielsweise aus Polystyrol,
Polyvinylchlorid, Polyester, Polycarbonat oder Polyamid besonders bevorzugt
sind. Es ist jedoch auch möglich, saugfähige Materialien, wie zum Beispiel Holz,
Papier oder Pappe mit wasserabstoßenden Mitteln zu imprägnieren oder mit
einem wasserfesten Film zu überziehen, wobei als Hydrophobierungsmittel
Silikone oder Hartfette und als Filmbildner beispielsweise Nitrocellulose oder
Celluloseacetat verwendet werden können. Als weitere Trägermaterialien eignen
sich Metallfolien oder Glas.
Für eine Nachweisschicht ist es im Gegensatz hierzu erforderlich, solche
Materialien einzusetzen, die in der Lage sind, die zu untersuchende Flüssigkeit
mit darin enthaltenen Inhaltsstoffen aufzunehmen. Dies sind sogenannte
saugfähige Materialien, wie beispielsweise Vliese, Gewebe, Gewirke, Membranen
oder sonstige poröse Kunststoffmaterialien oder quellfähige Materialien, wie
Gelatine- oder Dispersionsfilme, die als Schichtmaterialien verwendet werden
können. Die für die Nachweisschicht in Frage kommenden Materialien müssen
natürlich auch Reagenzien tragen können, die für den Nachweis des zu
bestimmenden Analyts erforderlich sind. Im einfachsten Fall befinden sich alle für
den Nachweis des Analyts erforderliche Reagenzien auf oder in einer Schicht. Es
sind jedoch auch Fälle vorstellbar, für die es vorteilhafter ist, die Reagenzien auf
mehrere saug- oder quellfähige Materialschichten zu verteilen, die dann
übereinander, sich vollflächig berührend angeordnet sind. Der im folgenden
verwendete Begriff "Nachweisschicht" soll sowohl solche Fälle umfassen, bei
denen sich die Reagenzien entweder nur in oder auf einer Schicht oder in zwei
oder noch mehr, wie vorstehend beschrieben, angeordneten Schichten befinden.
Bevorzugte Materialien für die Nachweisschicht sind Papiere oder poröse
Kunststoffmaterialien, wie Membranen. Hiervon besonders bevorzugt sind
asymmetrisch poröse Membranen, die vorteilhafterweise so angeordnet sind, daß
die zu untersuchende Probenflüssigkeit auf die großporige Seite der Membran
aufgegeben wird und die Bestimmung des Analyts von der feinporigen Seite der
Membran aus erfolgt. Als poröse Membranmaterialien sind Polyamid-,
Polyvinylidendifluorid-, Polyethersulfon- oder Polysulfonmembranen ganz
besonders bevorzugt. Hervorragend geeignet sind insbesondere Polyamid
66-Membranen und hydrophilisierte asymmetrische Polysulfonmembranen. Die
Reagenzien zur Bestimmung des nachzuweisenden Analyts sind in der Regel
durch Imprägnierung in die vorstehend genannten Materialien eingebracht oder
durch Beschichtung einseitig aufgebracht worden. Bei Beschichtung
asymmetrischer Membranen wird vorteilhafterweise die feinporige Seite
beschichtet.
Für die Nachweisschicht kommen jedoch auch sogenannte offene Filme in Frage,
wie sie beispielsweise in EP-B-0 016 387 beschrieben sind. Hierfür werden einer
wäßrigen Dispersion von filmbildenden organischen Kunststoffen Feststoffe als
feine, unlösliche, organische oder anorganische Partikel zugegeben und die für die
Nachweisreaktion erforderlichen Reagenzien zusätzlich hinzugefügt. Geeignete
Filmbildner sind bevorzugt organische Kunststoffe, wie Polyvinylester,
Polyvinylacetate, Polyacrylester, Polymethacrylsäure, Polyacrylamide,
Polyamide, Polystyrol, Mischpolymerisate, zum Beispiel von Butadien und Styrol
oder von Maleinsäureester und Vinylacetat oder andere filmbildende, natürliche
und synthetische organische Polymere sowie Mischungen derselben in Form von
wäßrigen Dispersionen. Die Dispersionen lassen sich auf einer Unterlage zu einer
gleichmäßigen Schicht verstreichen, die nach dem Trocknen einen wasserfesten
Film ergibt. Die trocknen Filme haben eine Dicke von 10 µm bis 500 µm,
vorzugsweise von 30 bis 200 µm. Der Film kann mit der Unterlage als Träger
zusammen verwendet werden oder für die Nachweisreaktion auf einen anderen
Träger aufgebracht werden. Obwohl die für die Nachweisreaktion erforderlichen
Reagenzien normalerweise in die zur Herstellung der offenen Filme verwendete
Dispersion gegeben werden, kann es auch vorteilhaft sein, wenn der gebildete
Film nach seiner Herstellung mit den Reagenzien imprägniert wird. Auch eine
Vorimprägnierung der Füllstoffe mit den Reagenzien ist möglich. Welche
Reagenzien zur Bestimmung eines bestimmten Analyts eingesetzt werden können
sind dem Fachmann bekannt. Dies muß hier nicht näher ausgeführt werden.
Ein weiteres Beispiel für eine erfindungsgemäß bevorzugte Nachweisschicht ist
eine Filmschicht, wie sie in WO-A-92 15 879 beschrieben ist. Diese Schicht wird
aus einer Dispersion oder Emulsion eines polymeren Filmbildners hergestellt,
welche zusätzlich in homogener Verteilung ein Pigment, ein Quellmittel und das
Nachweisreagenz enthält. Als polymere Filmbildner eignen sich insbesondere
Polyvinylester, Polyvinylacetate, Polyacrylester, Polymethacrylsäure,
Polyvinylamide, Polyamide und Polystyrol. Neben Homopolymeren sind auch
Mischpolymerisate, z. B. von Butadien, Styrol oder Maleinsäureester geeignet.
Titandioxid ist ein für den Film besonders geeignetes Pigment. Das verwendete
Quellmittel soll besonders gute Quelleigenschaften aufweisen, wobei
Methylvinylethermaleinsäure-Copolymer besonders empfohlen wird. Welche
Reagenzien zur Bestimmung eines bestimmten Analyts eingesetzt werden, bleibt
dem Fachmann überlassen.
Ganz besonders bevorzugt wird in einem erfindungsgemäßen diagnostischen
Testträger ein Testfeld als Nachweisschicht eingesetzt, das aus zwei Schichten
aufgebaut ist. Dieses Testfeld umfaßt eine transparente Folie, auf die in dieser
Reihenfolge eine erste und eine zweite Filmschicht übereinanderliegend
aufgebracht sind. Wesentlich ist, daß die auf der transparenten Folie befindliche
erste Schicht im feuchten Zustand bedeutend weniger lichtstreuend ist als die
darüberliegende zweite Schicht. Die nicht beschichtete Seite der transparenten
Folie wird als Nachweisseite bezeichnet und die Seite der zweiten Schicht, die der
Seite gegenüberliegt, mit der die zweite Schicht auf der ersten aufliegt, wird als
Probenaufgabenseite bezeichnet.
Die Filmschichten werden aus Dispersionen oder Emulsionen polymerer
Filmbildner hergestellt. Dispersionsfilmbildner enthalten mikroskopische, in der
Trägerflüssigkeit (meist Wasser) unlösliche Polymerteilchen, welche in feinster
Verteilung in der Trägerflüssigkeit dispergiert sind. Wird bei der Filmbildung die
Flüssigkeit durch Verdampfen entfernt, so nähern sich die Teilchen und berühren
sich schließlich. Durch die dabei auftretenden großen Kräfte und einen mit der
Filmbildung einhergehenden Gewinn an Oberflächenenergie wachsen die
Teilchen zu einer weitgehend geschlossenen Filmschicht zusammen. Alternativ
kann auch eine Emulsion des Filmbildners verwendet werden, bei der dieser in
einem Lösungsmittel gelöst ist. Das gelöste Polymer ist in einer Trägerflüssigkeit
emulgiert, die mit dem Lösungsmittel nicht mischbar ist.
Als Polymere für solche Filmbildner eignen sich insbesondere Polyvinylester,
Polyvinylacetate, Polyacrylester, Polymethacrylsäure, Polyvinylamide, Polyamide
und Polystyrol. Neben Homopolymeren sind auch Mischpolymerisate, z. B. von
Butadien, Styrol oder Maleinsäureester geeignet.
In dem Testfeld befinden sich die zwei genannten Filmschichten auf einer
transparenten Folie. Hierfür kommen insbesondere solche Kunststoffolien in
Betracht, die flüssigkeitsundurchlässig sind. Polycarbonatfolie hat sich als
besonders bevorzugt erwiesen.
Die beiden Filmschichten können aus Beschichtungsmassen hergestellt werden,
die den gleichen polymeren Filmbildner enthalten oder sie können aus
Beschichtungsmassen erzeugt werden, die unterschiedliche polymere Filmbildner
enthalten.
Sofern besondere Testaufgaben und/oder Testbedingungen vorliegen, wie z. B. bei
der Bestimmung von Glukose in Vollblut, ist es zweckmäßig, die Schichten so
auszubilden, daß sie außer guter Erythrocytenseparation auch optische Merkmale
aufweisen, die die Beobachtung der Nachweisreaktion erleichtern und die
Exaktheit der Beurteilung und der meßtechnischen Erfassung verbessern.
Hierzu enthält die erste Schicht zweckmäßigerweise ein Quellmittel und
gegebenenfalls einen schwach lichtstreuenden Füllstoff, die zweite Schicht ein
Quellmittel und wenigstens ein stark lichtstreuendes Pigment. Daneben kann die
zweite Schicht auch nicht-poröse Füllstoffe sowie poröse Füllstoffe, wie
Kieselgur, in geringen Mengen enthalten, ohne dadurch für Erythrozyten
durchlässig zu werden.
Durch Zugabe eines gut quellenden Quellmittels (das heißt, einer Substanz, die
unter Aufnahme von Wasser ihr Volumen vergrößert) erhält man nicht nur
Schichten, die relativ schnell von Probenflüssigkeit penetriert werden, sondern die
trotz dieser Öffnungswirkung des Quellmittels gute Erythrozyten- und außerdem
auch Blutfarbstoffabtrenneigenschaften besitzen. Die Quelleigenschaften sollten
so gut sein, daß für einen Test, bei dem die Geschwindigkeit der Farbbildung -
wie beispielsweise einer Glucosenachweisreaktion - überwiegend von der
Penetration der Probenflüssigkeit durch die Schicht abhängt, die optisch
nachweisbare Reaktion nach maximal einer Minute meßbar ist. Als besonders
geeignete Quellmittel haben sich Xanthangum und
Methylvinylethermaleinsäure-Copolymer erwiesen.
Kieselgur wird auch als Diatomeenerde bezeichnet. Es handelt sich um aus den
Kieselsäuregerüsten der Diatomeenarten entstandene Ablagerungen, die an
verschiedenen Orten abgebaut werden. Die bevorzugt eingesetzte Kieselgur hat
einen mittleren Teilchendurchmesser von 5-15 µm, wobei diese Werte mit einem
Laser-Granulometer Typ 715 bestimmt wurden, welches von der Firma Pabisch,
München, Bundesrepublik Deutschland, vertrieben wird.
Der stark lichtstreuende Pigmentanteil der zweiten Schicht liegt bei mindestens 25
Gewichts-%, bezogen auf die getrocknete und einsatzbereite Doppelschicht des
Testfeldes. Da die schwach lichtstreuenden Füllstoffe und die stark
lichtstreuenden Pigmente wesentlich für die optischen Eigenschaften der
Filmschichten verantwortlich sind, besitzen die erste und die zweite Filmschicht
unterschiedliche Füllstoffe und Pigmente.
Die erste Filmschicht soll entweder keine oder solche Füllstoffe enthalten, deren
Brechungsindex nahe beim Brechungsindex von Wasser liegt. Als besonders
geeignet hierfür haben sich gefällte Kieselsäuren, Siliziumdioxid, Silikate und
Aluminiumsilikate erwiesen. Ein Natriumaluminiumsilikat mit dem
Handelsnamen Transpafill® ist besonders bevorzugt.
Die zweite Schicht soll möglichst stark lichtstreuend sein. Idealerweise liegt der
Brechungsindex der Pigmente in der zweiten Filmschicht mindestens bei 2,5.
Daher wird vorzugsweise Titandioxid eingesetzt. Teilchen mit einem mittleren
Durchmesser von etwa 0,2 bis 0,8 µm haben sich als besonders vorteilhaft
erwiesen. Leicht verarbeitbare Titandioxid-Typen in der Anatas-Modifikation sind
ganz besonders bevorzugt.
Reagenzsysteme zum Nachweis bestimmter Analyte durch Farbbildung sind dem
Fachmann bekannt. Es ist möglich, daß sich sämtliche Komponenten des
Reagenzsystems in einer Filmschicht befinden. Es ist aber auch möglich, daß die
Komponenten des Reagenzsystems auf beide Filmschichten verteilt sind.
Vorteilhafterweise befindet sich das farbbildende Reagenzsystem wenigstens zum
Teil in der ersten Filmschicht.
Unter Farbbildung wird im Rahmen der vorliegenden Erfindung nicht nur der
Übergang von weiß nach farbig verstanden, sondern auch jede Farbveränderung,
wobei natürlich solche Farbveränderungen besonders bevorzugt sind, die mit einer
möglichst großen Verschiebung der maximalen Absorptionswellenlinie (λ max)
einhergehen.
Für die Optimierung des Testfeldes in dem erfindungsgemäßen diagnostischen
Testträger hat es sich als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn beide
Filmschichten ein nicht hämolysierendes Netzmittel enthalten. Neutrale, das heißt,
nicht geladene Netzmittel sind hierfür besonders geeignet. Ganz besonders
bevorzugt wird N-Octanoyl-N-methyl-glucamid.
Zusätzlich können in den Filmschichten weitere Netzmittel, die die Homogenität
der Beschichtungen fördern, wie beispielsweise Natrium-N-methyl-N-oleoyl
taurat enthalten sein.
Zur Herstellung eines Testfeldes eines erfindungsgemäßen diagnostischen
Testträgers werden die jeweiligen Filmschichten jeweils nacheinander aus einer
homogenen Dispersion der genannten Bestandteile hergestellt. Hierzu verwendet
man als Unterlage für das Ausformen der Beschichtungsmasse für die erste
Filmschicht die transparente Folie. Nach Aufgingen der Beschichtungsmasse für
die erste Filmschicht in einer bestimmten Schichtdicke wird die Schicht
getrocknet. Danach wird auf diese Schicht die Beschichtungsmasse für die zweite
Schicht ebenfalls in einer dünnen Schichtdicke aufgebracht und getrocknet. Nach
dem Trocknen sollte die Dicke der ersten und zweiten Filmschicht zusammen
maximal 0,2 mm, bevorzugt maximal 0,12 mm, besonders bevorzugt maximal
0,08 mm betragen.
Die Befestigung kann nach dem Fachmann aus der Testträgertechnologie
bekannten Methoden erfolgen. Beispielsweise kann die Befestigung mittels
Schmelzkleber oder härtendem Kaltkleber erfolgen. Dabei ist eine punktuelle oder
gerasterte Verklebung vorteilhaft, da der kapillaraktive Flüssigkeitstransport in
diesem Fall besonders gut möglich ist. Als vorteilhaft haben sich auch
doppelseitig klebende Streifen erwiesen. In allen Fällen ist es jedoch wichtig, daß
die Befestigung der Auflage auf der Tragschicht so erfolgt, daß von der
Nachweisschicht ein kapillaraktiver Flüssigkeitstransport in den Teil der Auflage
möglich ist, der auf der Tragschicht befestigt ist. Dieser kapillaraktive
Flüssigkeitstransport muß insbesondere dann möglich sein, wenn die
Nachweisschicht mit Flüssigkeit gesättigt ist. Für die Verarbeitung ganz
besonders geeignet haben sich Klebebänder mit Natur- oder Synthesekautschuk
erwiesen. Ganz besonders vorteilhaft ist es, wenn das Mittel, das zur Befestigung
der Auflage auf der Tragschicht dient, etwa die gleiche Dicke wie die
Nachweisschicht(en) hat. Es dient dann quasi als Abstandshalter, um die
erfindungsgemäße Auflage auch außerhalb des Bereiches der
Nachweisschicht(en) insgesamt auf einer durchgehenden Fläche eben zu halten.
Zur Bestimmung des in der Probenflüssigkeit nachzuweisenden Analyts ist in dem
erfindungsgemäßen diagnostischen Testträger die Nachweisschicht, zumindest
aber sind die Reaktionsbezirke, das heißt, Reagenz tragende Bereiche der
Nachweisschicht(en), die auf Signalbildung hin beobachtet und vermessen werden
können, durch die Tragschicht sichtbar. Dies kann, wie oben bereits ausgeführt,
dadurch erreicht werden, daß die Tragschicht transparent ist. Es ist aber auch
möglich, daß die Tragschicht eine Lochung aufweist, die von der Nachweisschicht
oder den Nachweisschichten überdeckt ist. Durch die Lochung ist dann die
Nachweisschicht oder sind die Nachweisschichten zumindest aber die
Reaktionsbezirke der Nachweisschichten sichtbar. In einer bevorzugten Aus
führungsform des erfindungsgemäßen diagnostischen Testträgers befindet sich in
der Tragschicht unterhalb einer Nachweisschicht ein Loch, durch das die
Nachweisschicht oder ein Reaktionsbezirk beobachtbar ist. Das Loch besitzt einen
etwas kleineren Durchmesser als die kleinste Längenausdehnung der
Nachweisschicht, so daß die Nachweisschicht außerhalb des Loches auf der
Tragschicht aufliegt und dort befestigt sein kann. Vorteilhafterweise ist die
Nachweisschicht durch beidseitig daneben angeordnete doppelseitige
Klebebänder und die über der Nachweisschicht liegende erfindungsgemäße
Auflage und deren Befestigung auf der Tragschicht ausreichend fixiert. Bevorzugt
ist jedoch die Nachweisschicht selbst auch mittels dünnem Klebeband auf der
Tragschicht befestigt.
Durch ein Loch können aber auch mehrere Reaktionsbezirke einer
Nachweisschicht sichtbar sein.
Die Lochung eines erfindungsgemäßen diagnostischen Testträgers kann auch aus
zwei oder mehr Löchern bestehen, die zur Bestimmung von Analyt (einem oder
mehreren Analyten) genutzt werden können. Über den Löchern können
verschiedene Nachweisschichten angeordnet sein oder auch nur eine
Nachweisschicht mit mehreren Reaktionsbezirken, so daß durch je 1 Loch eine
Nachweisschicht oder je ein Reaktionsbezirk beobachtet werden kann. Es ist auch
möglich, daß durch ein Loch mehrere Reaktionsbezirke beobachtet werden
können.
Über der erfindungsgemäßen Spreitauflage des erfindungsgemäßen
diagnostischen Testträgers kann zweckmäßigerweise eine inerte Abdeckung aus
probenundurchlässigem, in der Regel wasserundurchlässigem und nicht
saugfähigem Material, so angeordnet werden, daß der Bereich der Auflage
außerhalb der Nachweisschicht abgedeckt ist. Idealerweise ragt die Abdeckung
auch noch in den Bereich der Nachweisschicht hinein, läßt jedoch auf jeden Fall
einen mittleren Teil der erfindungsgemäßen Auflage, die die Nachweisschicht
bedeckt, frei. Dieser freie Teil der Auflage wird als Probenauftragsstelle
bezeichnet.
Als Abdeckung haben sich Kunststoffolien als besonders vorteilhaft erwiesen.
Wenn Abdeckung und die erfindungsgemäße Auflage unterschiedliche Farben
haben, beispielsweise weiß und gelb oder weiß und rot, kann damit die Stelle sehr
gut kenntlich gemacht werden, auf die zu untersuchende Probenflüssigkeit
aufgegeben werden soll.
Auf der Abdeckung kann auch beispielsweise mit einem oder mehreren
aufgedruckten Pfeilen verdeutlicht werden, in welcher Richtung, das heißt, mit
welchem Ende ein erfindungsgemäßer diagnostischer Testträger in ein Meßgerät
gelegt oder geschoben werden soll.
Eine Probenauftragsstelle kann besonders einfach durch eine Abdeckung mittels
zweier bandförmiger Kunststoffolien erreicht werden, die einen bandartigen
Bereich der die Nachweisschicht überdeckenden erfindungsgemäßen Auflage frei
lassen. Wenn 2 oder mehr Probenauftragsstellen vorgesehen werden, sind 3 oder
mehr bandförmige Kunststoffolien zu verwenden. Die zur Abdeckung
verwendeten Folien sind auf der erfindungsgemäßen Auflage und gegebenenfalls
auf der Tragschicht befestigt. Für eine solche Befestigung eignen sich
Schmelzkleber, die vorzugsweise punktuell oder gerastert auf der Tragschicht
oder der Unterseite der Abdeckung aufgebracht sind oder Klebebänder, wenn die
Folien nicht selbst klebefähig sind. Die Probenauftragsstelle befindet sich
vorzugsweise über der Lochung in der Tragschicht, durch die eine Signalbildung
in der Nachweisschicht beobachtet werden kann.
Zur Durchführung eines Verfahrens zur Bestimmung von Analyt in flüssiger
Probe mit Hilfe eines erfindungsgemäßen diagnostischen Testträgers wird
Probenflüssigkeit auf die der Nachweisschicht abgewandten Seite der Auflage
aufgegeben, idealerweise so viel, daß die durch die erfindungsgemäße Auflage
gelangende Flüssigkeit die Nachweisschicht vollständig sättigt. Als
Probenflüssigkeit kommen insbesondere Körperflüssigkeiten wie Blut, Plasma,
Serum, Urin, Speichel etc. in Frage. Blut oder von Blut abgeleitete Flüssigkeiten
wie Plasma oder Serum sowie Urin sind besonders bevorzugte Proben
flüssigkeiten. In der Nachweisschicht kann dann bei Anwesenheit des zu
bestimmenden Analyts ein Signal nachgewiesen werden. Vorteilhafterweise
handelt es sich bei einem solchen Signal um eine Farbänderung, worunter sowohl
Farbbildung, Farbverlust als auch Farbumschlag verstanden wird. Die Intensität
der Farbänderung ist ein Maß für die Menge an Analyt in der untersuchten
flüssigen Probe. Sie kann visuell oder mit Hilfe eines Gerätes, meistens
reflektionsphotometrisch quantitativ ausgewertet werden, wobei in Vorversuchen
geschaffene Eichkurven benutzt werden können. Alternativ kann auch eine direkte
Anzeige des Analytgehalts über die Geräte-Software bewerkstelligt werden.
Ein großer Vorteil des erfindungsgemäßen diagnostischen Testträgers besteht
darin, daß kein vorbestimmtes Volumen einer Probenflüssigkeit auf den
Testträger aufgegeben werden muß.
Es hat sich nämlich gezeigt, daß bei der Verwendung eines Teststreifens, der unter
Einsatz der oben genannten bevorzugten Materialien konstruiert wurde, ein
Probenüberschuß von dem Streifen nicht aufgenommen wird sondern über der
Auftragsstelle stehen bleibt. Ein weiterer erheblicher Vorteil der
erfindungsgemäßen Konstruktionen ist es, daß der Teststreifen "selbstdosierend"
ist. Bringt man seine Auftragsstelle mit einem auf der Fingerbeere stehenden oder
an ihr hängenden Blutstropfen in Berührung, so entnimmt sich der Streifen nur die
Menge, die zur Durchtränkung der Nachweisschicht(en) erforderlich ist, der Rest
bleibt am Finger.
Auf diese Art und Weise ist die bei Anwesenheit eines Analyts sich einstellende
Signalintensität unabhängig von der Menge und der Dauer des Kontaktes der
Probenflüssigkeit mit der Nachweisschicht. Die Farbe, die sich nach Beendung
der Nachweisreaktion, üblicherweise innerhalb weniger Sekunden bis weniger
Minuten eingestellt hat, bleibt so für die Messung unverändert. Sie wird lediglich
durch die Stabilität des farbgebenden Systems bestimmt. Falsch positive Resultate
werden so ebenfalls vermieden und eine quantitative Analytbestimmung
ermöglicht.
Durch die Abdeckung von Teilen der erfindungsgemäßen Auflage und damit der
Markierung der Probenauftragsstelle wird dafür Sorge getragen, daß Flüssigkeit
nur an der dafür optimalen Stelle auf die Nachweisschicht gelangen kann. In
Kombination mit einer Nachweisschicht, die nur wenig Flüssigkeit aufnimmt und
dennoch eine intensive Signalbildung gewährleistet, wird sichergestellt, daß
bereits bei sehr kleinen Probenvolumina zuverlässige Analytbestimmungen
möglich sind. Dadurch, daß der erfindungsgemäße Testträger aus nur wenigen
Komponenten besteht, die einfach und schnell zusammenfügbar sind, ist er sehr
preiswert herzustellen.
Die folgenden Ausführungsbeispiele veranschaulichen die Herstellung
erfindungsgemäßer Spreitauflagen und Testreifen.
A.) Herstellung einer erfindungsgemäßen Spreitauflage.
A.1) Zu 55 kg destilliertem Wasser werden 55,0 g N-Oleoyl-sarcosin
("®Crodasinic O" der Fa. Croda, Nettetal) gegeben und unter Rühren durch
Zugabe von 11,0 g 32 gew.-%iger Natronlauge auf pH 6,0 gestellt. Man erhält
eine erfindungsgemäß einzusetzende Netzmittellösung mit einem Gehalt von ca.
0,106 Gew.-% Wirksubstanz.
A.2) Durch diese Lösung wird ein 1 m breites, 700 m langes ®Viledon-Vlies,
Typ FO 2451/121, der Fa. Freudenberg, Weinheim, (Dicke 50 µm,
Flächengewicht 18 g/m2) mit einer Geschwindigkeit von 5 m/min gezogen. Das
getränkte Vlies wird anschließend in einem Horizontaltrockner von 30 m Länge
bei 80°C und einem Luftdurchsatz von 50 m3/min getrocknet. Die
Flottenaufnahme des Vlieses betrug 45 ml/m2, sodaß der Gehalt an Wirksubstanz
auf dem imprägnierten Vlies ca. 0,26 Gew.-% beträgt.
B.) Herstellung erfindungsgemäßer Teststreifen.
B.1) Auf eine bandförmige, 50 mm breite Titandioxid-haltige
Polyester-Tragschicht wird parallel im Abstand von 18,6 mm (gemessen zur
linken Kante des Klebebandes) zu seiner linken Kante ein 5 mm breites
doppelseitiges Klebeband (Polyesterträger und Synthesekautschuk-Kleber)
aufgebracht. Aus diesem Verbund werden mit einem Abstand von 6 mm jeweils
zwei Löcher, ein Positionierungsloch und ein Inspektions- und Meßloch,
ausgestanzt, deren Mittelpunkte auf einer senkrecht zur Längachse der Träger
streifens liegenden Geraden liegen. Das erste Loch, das Positionierungsloch, ist
kreisrund, hat einen Durchmesser von 2,6 mm und sein Mittelpunkt hat von der
linken Kante des Trägerstreifens einen Abstand von 4 mm. Das zweite Loch ist
ebenfalls rund mit einem Durchmesser von 4 mm. Der Mittelpunksabstand des
zweiten Loches von der linken Kante des Trägerstreifens beträgt 21 mm.
Danach wird das Schutzpapier des doppelseitigen Klebebands abgezogen.
Zur Herstellung einer Nachweisschicht, die aus 2 Filmschichten aufgebaut ist,
wird so vorgegangen:
B.2) In einem Becherglas werden die folgenden Komponenten als
Reinsubstanzen oder in Form von Stammlösungen in folgender Zusammensetzung
zusammengegeben und durch Rühren gemischt:
Wasser: | 820,0 g |
Citronensäure-1-hydrat: | 2,5 g |
Calciumchlorid-2-hydrat: | 0,5 g |
Natriumhydroxid: | 1,4 g |
Xanthan gum: | 3,4 g |
Tetraethylammoniumchlorid: | 2,0 g |
Natrium-N-methyl-N-oleoyl-taurat: | 0,29 g |
N-Octanoyl-N-methyl-glucamid: | 2,1 g |
Polyvinylpyrrolidon (MG 25000): | 3,5 g |
Transpafill((Natrium-Aluminiumsilikat): | 62,1 g |
Polyvinylpropionat-Dispersion (50 Gew.-% in Wasser): | 60,8 g |
Bis-(2-hydroxyethyl)-(4-hydroximinocyclohexa-2,5-dienylidin)-ammoniumchlorid: | 1,2 g |
2,18-Phosphormolybdänsäure-hexanatriumsalz: | 16,1 g |
Pyrrolochinolin-chinon: | 32 mg |
Glucosedehydrogenase rec. aus Acinetobacter calcoaceticus, 1,7 MU EC 1.1.99.17: | (2,4 g) |
1-Hexanol: | 1,6 g |
1-Methoxy-2-propanol: | 20,4 g |
Die Gesamtmasse wird mit NaOH auf einen pH von ca. 6 eingestellt und dann
mit einem Flächengewicht von 89 g/qm auf eine 125 µ dicke Polycarbonatfolie
aufgetragen und getrocknet.
B.3) In einem Becherglas werden die folgenden Komponenten als
Reinsubstanzen oder in Form von Stammlösungen in folgender Zusammensetzung
zusammengegeben und durch Rühren gemischt:
Wasser: | 579,7 g |
Natriumhydroxid: | 3,4 g |
Gantrez (Methylvinylether-maleinsäure-Copolymer): | 13,8 g |
Natrium-N-methyl-N-oleoyl-taurat: | 0,25 g |
N-Octanoyl-N-methyl-glucamid: | 3,6 g |
Tetraethylammoniumchlorid: | 9,7 g |
Polyvinylpyrrolidon (MG 25000): | 20,2 g |
Titandioxid: | 177,1 g |
Kieselgur: | 55,3 g |
Polyvinylpropionat-Dispersion (50 Gew.-% in Wasser): | 70,6 g |
2,18-Phosphormolybdänsäure-hexanatriumsalz: | 44,3 g |
Kaliumhexacyanoferrat (III): | 0,3 g |
1-Hexanol: | 1,6 g |
1-Methoxy-2-propanol: | 20,4 g |
Die Gesamtmasse wird mit NaOH auf einen pH von ca. 6 eingestellt und dann mit
einem Flächengewicht von 104 g/qm auf die wie vorstehend unter A.
beschriebene beschichtete Polycarbonatfolie aufgetragen und getrocknet.
B.4) Ein 5 mm breiter Streifen der so hergestellten Nachweisschicht wird mit
der Folienseite auf das gestanzte doppelseitige Klebeband auf der Tragschicht
passgenau aufgeklebt.
Direkt an die Nachweisschicht angrenzend werden auf beiden Seiten doppelseitige
Klebebänder (PVC-Träger und Naturkautschuk-Kleber) als Abstandshalter auf die
Trägerfolie aufgeklebt. Im vorliegenden Beispiel ist ein Abstandshalter 6 mm und
der andere 9 mm breit. Danach wird die Schutzfolie der beiden doppelseitigen
Klebebänder abgezogen.
Auf diesen Verbund wird ein 20 mm breiter Streifen des in Abschnitt A
hergestellten Spreitvlieses aufgelegt und durch Anpressen verklebt.
Es werden zwei einseitige Klebebänder (PVC-Träger und Naturkautschuk-Kleber)
als Abdeckungen so auf das Spreitvlies aufgeklebt, daß die Abstandshalter ganz
abgedeckt werden und wenigstens noch eine geringfügige Überlappung mit dem
Reaktivbezirk stattfindet. Damit ist die Bandware fertiggestellt.
Die Bandware wird so in 6 mm breite Testträger geschnitten, daß das Meßloch im
Testträger mittig liegt.
Herstellung eines erfindungsgemäßen diagnostischen Testträgers mit zwei
Nachweisfeldern für die Bestimmung von Glucose in niedriger und in hoher
Konzentration.
Die Herstellung eines Testträgers gemäß den Fig. 4, 5 und 6 erfolgt mit
folgenden Arbeitsschritten:
Auf eine bandförmige, 50 mm breite Titandioxid-haltige Polyester-Tragschicht
wird parallel im Abstand von 18,6 mm (gemessen zur linken Kante des
Klebebandes) zu seiner linken Kante ein 10 mm breites doppelseitiges Klebeband
(Polyesterträger und Synthesekautschuk-Kleber) aufgebracht. Aus diesem
Verbund werden mit einem Abstand von 6 mm jeweils drei Löcher, ein
Positionierungsloch und zwei Inspektions- und Meßlöcher, ausgestanzt, deren
Mittelpunkte auf einer senkrecht zur Längachse der Trägerstreifens liegenden
Geraden liegen. Das erste Loch, das Positionierungsloch, ist kreisrund, hat einen
Durchmesser von 2,6 mm und sein Mittelpunkt hat von der linken Kante des
Trägerstreifens einen Abstand von 4 mm. Das zweite Loch ist ebenfalls rund mit
einem Durchmesser von 4 mm, das dritte Loch ist rechteckig mit einer
Kantenlänge von 3 mm in Längsrichtung des Streifens und 4 mm in Querrichtung.
Das zweite und dritte Loch liegen beide in einem Mittelpunktsabstand von 5,1
mm auf dem Klebeband. Der Mittelpunktabstand des zweiten Loches von der
linken Kante des Trägerstreifens beträgt 21 mm.
Danach wird das Schutzpapier des doppelseitigen Klebebands abgezogen.
Zur Herstellung der ersten Nachweisschicht, die aus 2 Filmschichten aufgebaut
ist, wird so vorgegangen:
A. In einem Becherglas werden die folgenden Komponenten als Reinsubstanzen
oder in Form von Stammlösungen in folgender Zusammensetzung
zusammengegeben und durch Rühren gemischt:
Wasser: | 820,0 g |
Citronensäure-1-hydrat: | 2,5 g |
Calciumchlorid-2-hydrat: | 0,5 g |
Natriumhydroxid: | 1,4 g |
Xanthan gum: | 3,4 g |
Tetraethylammoniumchlorid: | 2,0 g |
N-Octanoyl-N-methyl-glucamid: | 2,1 g |
Polyvinylpyrrolidon (MG 25000): | 3,5 g |
Transpafill (Natrium-Aluminiumsilikat): | 62,1 g |
Polyvinylpropionat-Dispersion (50 Gew.-% in Wasser): | 60,8 g |
Bis-(2-hydroxyethyl)-(4-hydroximinocyclohexa-2,5-dienylidin)-ammoniumchlorid: | 1,2 g |
2,18-Phosphormolybdänsäure-hexanatriumsalz: | 16,1 g |
Pyrrolochinolin-chinon: | 32 mg |
Glucosedehydrogenase rec. aus Acinetobacter calcoaceticus, 1,7 MU EC 1.1.99.17: | (2,4 g) |
1-Hexanol: | 1,6 g |
1-Methoxy-2-propanol: | 20,4 g |
Die Gesamtmasse wird mit NaOH auf einen pH von ca. 6 eingestellt und dann
mit einem Flächengewicht von 89 g/qm auf eine 125 µ dicke Polycarbonatfolie
aufgetragen und getrocknet.
B. In einem Becherglas werden die folgenden Komponenten als Reinsubstanzen
oder in Form von Stammlösungen in folgender Zusammensetzung
zusammengegeben und durch Rühren gemischt:
Wasser: | 579,7 g |
Natriumhydroxid: | 3,4 g |
Gantrez (Methylvinylether-maleinsäure-Copolymer): | 13,8 g |
N-Octanoyl-N-methyl-glucamid: | 3,6 g |
Tetraethylammoniumchlorid: | 9,7 g |
Polyvinylpyrrolidon (MG 25000): | 20,2 g |
Titandioxid: | 177,1 g |
Kieselgur: | 55,3 g |
Polyvinylpropionat-Dispersion (50 Gew.-% in Wasser): | 70,6 g |
2,18-Phosphormolybdänsäure-hexanatriumsalz: | 44,3 g |
Kaliumhexacyanoferrat (III): | 0,3 g |
1-Hexanol: | 1,6 g |
1-Methoxy-2-propanol: | 20,4 g |
Die Gesamtmasse wird mit NaOH auf einen pH von ca. 6 eingestellt und dann
mit einem Flächengewicht von 104 g/qm auf die wie vorstehend unter A.
beschriebene beschichtete Polycarbonatfolie aufgetragen und getrocknet. Die
Schichtdicke beträgt nach dem Trocknen 60 µm.
Zur Herstellung der zweiten Nachweisschicht, die ebenfalls aus 2 Filmschichten
aufgebaut ist, verfährt man wie folgt:
A. In einem Becherglas werden die folgenden Komponenten als Reinsubstanzen
oder in Form von Stammlösungen in den angegebenen Mengen unter Rühren
gemischt:
Wasser: | 820,0 g |
Citronensäure-1-hydrat: | 2,5 g |
Calciumchlorid-2-hydrat: | 0,5 g |
Natriumhydroxid: | 1,4 g |
Xanthan gum: | 3,4 g |
Tetraethylammoniumchlorid: | 4,22 g |
N-Octanoyl-N-methyl-glucamid: | 2,1 g |
Natrium-N-methyl-N-oleoyl-taurat: | 0,29 g |
Polyvinylpyrrolidon (MG 25000): | 3,5 g |
Transpafill (Natrium-Aluminiumsilikat): | 62,1 g |
Polyvinylpropionat-Dispersion (50 Gew.-% in Wasser): | 60,8 g |
N-(4-Nitrosophenyl)-N'-carboxymethyl-piperazin: | 1,0 g |
2,18-Phosphormolybdänsäure-hexanatriumsalz: | 20,9 g |
Pyrrolochinolin-chinon: | 32 mg |
Glucosedehydrogenase rec. aus Acinetobacter calcoaceticus, 1,7 MU (EC 1.1.99.17): | (2,4 g) |
1-Hexanol: | 1,6 g |
1-Methoxy-2-propanol: | 20,4 g |
Die Gesamtmasse wird mit Natronlauge auf einen pH-Wert von ca. 6,0 eingestellt
und dann mit einem Flächengewicht von 89 g/m2 auf eine 125 µm dicke
Polycarbonatfolie aufgetragen und getrocknet.
B. In einem Becherglas werden die folgenden Komponenten als Reinsubstanzen
oder in Form von Stammlösungen in den angegebenen Mengen unter Rühren
gemischt:
Wasser: | 579,7 g |
Natriumhydroxid: | 3,4 g |
Gantrez (Methylvinylether-maleinsäure-Copolymer): | 13,8 g |
Tetraethylammoniumchlorid: | 6,71 g |
N-Octanoyl-N-methyl-glucamid: | 2,74 g |
Natrium-N-methyl-N-oleoyl-taurat: | 0,25 g |
Polyvinylpyrrolidon (MG 25000): | 15,6 g |
Titandioxid: | 136,7 g |
Polyvinylpropionat-Dispersion (50 Gew.-% in Wasser): | 54,6 g |
N-(4-Nitrosophenyl)-N'-carboxymethyl-piperazin: | 1,51 g |
2,18-Phosphormolybdänsäure-hexanatriumsalz: | 33,13 g |
Kaliumhexacyanoferrat (III): | 0,28 g |
1-Hexanol: | 1,6 g |
1-Methoxy-2-propanol: | 20,4 g |
Die Gesamtmasse wird mit Natronlauge auf einen pH-Wert von ca. 6,0 eingestellt
und dann mit einem Flächengewicht von 102 g/m2 auf die wie vorstehend unter A
beschriebene beschichtete Polycarbonatfolie aufgetragen und getrocknet. Die
Schichtdicke beträgt nach dem Trocknen 55 µm.
Je ein 5 mm breiter Streifen der so hergestellten Nachweisschichten wird mit der
Folienseite auf das gestanzte doppelseitige Klebeband auf der Tragschicht
passgenau so aufgeklebt, das die Streifen unmittelbar aneinander grenzend
nebeneinander herlaufen.
Direkt an die Nachweisschichten angrenzend werden auf beiden Seiten
doppelseitige Klebebänder in der Dicke der Nachweisstreifen (PVC-Träger und
Naturkautschuk-Kleber) als Abstandshalter auf die Trägerfolie aufgeklebt. Im
vorliegenden Beispiel ist ein Abstandshalter 6 mm und der andere 9 mm breit.
Danach wird die Schutzfolie der beiden doppelseitigen Klebebänder abgezogen.
Dann wird ein 10 mm breiter Streifen des gemäß Abschnitt A des Beispiels 1
hergestellten Spreitvlieses so auf den 9 mm breiten Abstandshalter aufgelegt, daß
die Schnittkante des Gewebestreifens die Grenzlinie zwischen den
Nachweisstreifen um 0,5 bis 0,6 mm überragt und durch Andrücken fixiert.
Anschließend wird auf den 6 mm breiten Abstandshalter ein 10 mm breiter
Streifen des gleichen erfindungsgemäßen Spreitvlieses so aufgelegt, daß er die
Schnittkante des ersten Gewebestreifens um 1 bis 1,2 mm überlappt und durch
Andrücken fixiert.
Danach werden auf beiden Seiten des Aufbaus zwei einseitige Klebebänder
(PVC-Träger und Naturkautschuk-Kleber) als Abdeckungen so aufgeklebt, daß
symmetrisch zur Grenzlinie der Nachweisstreifen ein Spalt von 2 bis 2,5 mm
unbedeckt bleibt. Damit ist die Bandware fertiggestellt.
Die Bandware wird so in 6 mm breite Testträger geschnitten, daß die Meß- und
Inspektionslöcher und das Positionierungsloch im Testträger mittig liegen.
Gemäß Beispiel 2 werden Teststreifen hergestellt, die in beiden Nachweisfeldern
die gleichen Nachweisschichten aufweisen. Als Spreitschicht wird ein mit 0,25
Gew.-% Natrium-N-oleoyl-sarcosinat imprägniertes Polyestergewebe Typ PE 38
HC eingesetzt. Die Streifen werden in ein für die gleichzeitige Ausmessung beider
Testfelder eingerichtetes GLUCOTREND-Gerät eingeschoben, wobei sie zur
Fixierung in der Meßposition einer leichten Biegung unterworfen werden.
Die Streifen werden mit steigenden Volumina EDTA-Venenblut mit 102 mg/dl
Glucose getüpfelt. Je Volumen wurden 5 Serien zu 10 Teststreifen vermessen
(n = 5, N = 50). Hieraus wurden für jedes Volumen 5 VK-Werte berechnet. (Der
VK-Wert ist definiert als die relative Standardabweichung
VK = Standardabweichung/Mittelwert
und wird in % angegeben.)
VK = Standardabweichung/Mittelwert
und wird in % angegeben.)
Die folgende Tabelle zeigt die Mediane der Messergebnisse und die Mediane der
VK-Werte der jeweils 5 Serien je Volumen:
Die Versuche zeigen, daß ab einem Probevolumen von 4 µl beide Testfelder die
gleiche Färbung, d. h. die gleiche Glucosekonzentration anzeigen. Hieraus erkennt
man die ausgezeichnete Spreitwirkung der erfindungsgemäßen Auflage über beide
Meßfelder. Bei höheren Probevolumina ändert sich der Wert nicht, da das
überschüssige Probenmaterial über dem Auftragsspalt stehen bleibt. Bei kleineren
Volumina ist die Benetzung und damit auch die Färbung der beiden
Reaktionsfelder unvollständig, was durch die 2-LED-Optik des Feldes 1 detektiert
werden kann. Durch geeignete Softwaremaßnahmen kann verhindert werden, daß
solche Messungen zu einer Anzeige von (falsch-negativen) Werten führen.
Stattdessen wird eine Fehlermeldung angezeigt, die den Benutzer auf das zu
niedrige Probenvolumen hinweist.
Claims (27)
1. Spreitmaterial umfassend ein mit einem Netzmittel imprägniertes poröses
Flächengebilde, dadurch gekennzeichnet, daß das Netzmittel ein N-Acyl
glycinat der Formel I
R-CO-N(R1)-CH2-COOMe (I)
ist, worin R einen aliphatischen Rest mit 9 bis 23 C-Atomen, insbesondere mit 11 bis 17 C-Atomen bedeutet, der gesättigt ist oder eine bis drei Doppelbindungen aufweist,
R1 Wasserstoff oder Niederalkyl und
Me ein Wasserstoff- oder Metallatom ist.
R-CO-N(R1)-CH2-COOMe (I)
ist, worin R einen aliphatischen Rest mit 9 bis 23 C-Atomen, insbesondere mit 11 bis 17 C-Atomen bedeutet, der gesättigt ist oder eine bis drei Doppelbindungen aufweist,
R1 Wasserstoff oder Niederalkyl und
Me ein Wasserstoff- oder Metallatom ist.
2. Spreitmaterial gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß R die
aliphatische Kette der Laurinsäure, der Myristinsäure, der Palmitinsäure,
der Stearinsäure der Palmitoleinsäure, der Oleinsäure (Ölsäure), der
Linolsäure, der Linolensäure oder deren Isomeren ist.
3. Spreitmaterial gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das Netzmittel eine Mischung von Verbindungen der
Formel I ist, wobei die Reste R bezüglich ihrer Struktur und ihres Anteils
in der Mischung der Struktur und dem Anteil ihres Vorkommens in
natürlichen Fettsäuren z. B. der Talgfett- oder der Kokosfettsäure
entsprechen.
4. Spreitmaterial gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das Netzmittel eine Mischung von Verbindungen der
Formel I ist, wobei der Rest R1 ein vorzugsweise linearer Alkylrest mit 1
bis 4 C-Atomen, insbesondere der Methylrest ist.
5. Spreitmaterial gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß Me ein solches Metallatom ist, daß die, Verbindung
der Formel I wasserlöslich ist.
6. Spreitmaterial gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß das Spreitmaterial mit Natrium-N-oleoyl-sarcosinat
imprägniert ist.
7. Spreitmaterial gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß das Spreitmaterial 0,01 bis 2,0 Gew.-%,
vorzugsweise von 0,03 bis 0,5 Gew.-% von N-Acyl-glycinaten der Formel
I, bezogen auf das Gewicht des Materials vor der Imprägnierung, enthält.
8. Spreitmaterial gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß das dem erfindungsgemäßen Spreitmaterial
zugrundeliegende poröse Flächengebilde ein textiles Flächengebilde aus
Monofilamenten oder entsprechenden Multifilamentgarnen ist.
9. Spreitmaterial gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß das textile Flächengebilde ein Gewebe, Gewirke oder
Vliesstoff mit einem Flächengewicht von 10 bis 200, insbesondere von 10
bis 50 g/m2 ist.
10. Spreitmaterial gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß das Textilmaterial eine Dicke von 20 bis 200,
insbesondere 30 bis 100 µm Dicke und/oder ein Porenvolumen von 30 bis
85, insbesondere 40 bis 75% hat.
11. Verwendung von Verbindungen der Formel I, worin die Reste R, R1 und
Me die in Anspruch 1 angegebenen Bedeutungen haben, zur Herstellung
eines Spreitmaterials.
12. Verwendung gemäß Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die
Verbindungen der Formel I in reiner Form oder in Form von Lösungen
oder flüssigen Zubereitungen verwendet werden.
13. Verwendung gemäß mindestens einem der Ansprüche 11 und 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die verwendete Zubereitung neben der (den)
Verbindung(en) der Formel I weitere Hilf- und/oder Zusatzstoffe enthält.
14. Verfahren zur Herstellung eines Spreitmaterials durch Imprägnierung
eines porösen Flächengebildes mit einem Netzmittel oder einer
Netzmittelzubereitung, gegebenenfalls Einstellung des imprägnierten
Flächengebildes auf eine vorbestimmte Netzmittelaufnahme und
gegebenenfalls Trocknen des Materials, dadurch gekennzeichnet, daß als
Netzmittel mindestens eine Verbindung der Formel I, worin die Symbole
R, R1 und Me die in Anspruch 1 angegebenen Bedeutungen haben,
eingesetzt wird.
15. Verfahren gemäß Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die
applizierte Menge der Verbindung(en) der Formel I so bemessen wird, daß
auf dem porösen Material eine Auflage von 0,01 bis 2,0 Gew.-%,
vorzugsweise von 0,03 bis 0,5 Gew.-% der applizierten Verbindungen,
bezogen auf das Gewicht des Materials vor der Imprägnierung, verbleibt.
16. Teststreifen aus einem gegebenenfalls transparenten oder mit
Inspektionsöffnungen versehenen, flexiblen, flächenförmigen Träger, auf
dem ein oder mehrere Testfelder nebeneinander angeordnet sind, die
jeweils eine oder mehrere übereinanderliegende Nachweisschichten
tragen, dadurch gekennzeichnet, daß die Testfelder durch eine Auflage aus
einem Spreitmaterial gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 10
abgedeckt sind.
17. Teststreifen gemäß Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die
Spreitauflage aus einem oder mehreren flächenförmigen
Auflageelementen besteht, die auf dem Teststreifen so befestigt sind, daß
ein Teil ihrer Fläche gegenüber der von diesem Teil abgedeckten
Streifenfläche in Richtung einer beim Biegen des Objekts erzeugten
Krümmung frei verschiebbar ist.
18. Teststreifen gemäß Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die
Testfelder durch die verschiebbaren Flächenbereiche einer aus zwei
Elementen bestehenden Auflage bedeckt sind.
19. Teststreifen gemäß mindestens einem der Ansprüche 17 und 18, dadurch
gekennzeichnet, daß die Spreitauflage aus zwei Auflageelementen besteht,
deren verschiebbare Bereiche gegeneinander gerichtet sind und sich
überlappen.
20. Teststreifen gemäß mindestens einem der Ansprüche 16 bis 19, dadurch
gekennzeichnet, daß die Überlappung der beiden Auflageelemente über
der Trennungslinie zwischen den beiden Testfeldern und vorzugsweise
symmetrisch dazu liegt.
21. Teststreifen gemäß mindestens einem der Ansprüche 16 bis 20, dadurch
gekennzeichnet, daß er zwei unmittelbar aneinandergrenzende oder durch
einen Spalt getrennte ein- oder mehrschichtige Testfelder für den gleichen
oder verschiedene diagnostisch verwertbare Analyte aufweist.
22. Teststreifen gemäß mindestens einem der Ansprüche 16 bis 21, dadurch
gekennzeichnet, daß die Anordnung von Nachweisschichten und Auflagen
auf dem Teststreifen mit einem inerten flächenförmigen Material so
abgedeckt ist, daß nur im Bereich der Überlappung der Auflageelemente
in Richtung der Längsachse des Teststreifens gesehen, eine für den
Probenauftrag ausreichende Strecke freibleibt.
23. Teststreifen gemäß mindestens einem der Ansprüche 16 bis 22, dadurch
gekennzeichnet, daß die Hydrophilie, die Durchlässigkeit und das
Flüssigkeitsleitvermögen des Auflagematerials so abgestimmt sind, daß
eine Analyt-Probe über den gesamten analytsensitiven Bereich des
Testträgers verteilt wird, der Teststreifen selbstdosierend ist, bzw.
überschüssige Probenmenge über dem Auftragspunkt stehen bleibt.
24. Verfahren zur Herstellung eines diagnostischen Teststreifens bei dem man
auf einem gegebenenfalls transparenten oder mit Inspektionsöffnungen
versehenen Träger ein- oder mehrschichtige Nachweisfelder aufbringt,
diese mit einer seitlich von den Testfeldern fixierten auf den Testfeldern
lose aufliegenden funktionellen Auflage überdeckt und gegebenenfalls
noch eine inerte Abdeckung, die nur die Probenauftragsstelle freiläßt
aufbringt, dadurch gekennzeichnet, daß man eine funktionelle Auflage
einsetzt, die aus einem Textilmaterial mit den in einem der Ansprüche 1
bis 10 angegebenen Merkmalen besteht.
25. Verfahren gemäß Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß man ein
flächenförmiges Auflageelement, oder mehrere flächenförmige
Auflageelementen, die, sich überlappend, gemeinsam die Auflage bilden,
auf dem Teststreifen neben dem (den) Testfeld(ern) so befestigt, daß ein
Teil ihrer Fläche das (die) Testfeld(er) überdeckt und gegenüber dem (den)
Testfeld(ern) in Richtung der beim Biegen des Objekts erzeugten
Krümmung frei verschiebbar ist.
26. Verwendung eines diagnostischen Teststreifens gemäß einem der
Patentansprüche 16 bis 23 zur Bestimmung von Analyt in einer
Flüssigkeit.
27. Verfahren zur Bestimmung von Analyt in einer flüssigen Probe, wobei
Probenflüssigkeit auf die Probenauftragsstelle aufgegeben wird und die
Nachweisschicht(en) auf eine Signalbildung hin beobachtet wird (werden),
wobei die Signalbildung ein Maß für die Anwesenheit bzw. Menge an
Analyt in der untersuchten flüssigen Probe darstellt, dadurch
gekennzeichnet, daß ein diagnostischer Teststreifens gemäß einem der
Patentansprüche 16 bis 23 eingesetzt wird.
Priority Applications (7)
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---|---|---|---|
DE19849008A DE19849008A1 (de) | 1998-10-23 | 1998-10-23 | Spreitschichten, Netzmittel zu ihrer Herstellung und deren Verwendung in Teststreifen |
CA002286919A CA2286919C (en) | 1998-10-23 | 1999-10-19 | Spreading layers, wetting agents for their production and their use in test strips |
ES99120058T ES2248951T3 (es) | 1998-10-23 | 1999-10-19 | Capas difusoras, humectantes para su preparacion y su empleo en tiras de ensayo. |
EP99120058A EP0995992B1 (de) | 1998-10-23 | 1999-10-19 | Spreitschichten, Netzmittel zu ihrer Herstellung und deren Verwendung in Teststreifen |
DE59912548T DE59912548D1 (de) | 1998-10-23 | 1999-10-19 | Spreitschichten, Netzmittel zu ihrer Herstellung und deren Verwendung in Teststreifen |
AT99120058T ATE304707T1 (de) | 1998-10-23 | 1999-10-19 | Spreitschichten, netzmittel zu ihrer herstellung und deren verwendung in teststreifen |
US09/426,931 US7347971B2 (en) | 1998-10-23 | 1999-10-22 | Spreading layers and their use in test strips |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19849008A DE19849008A1 (de) | 1998-10-23 | 1998-10-23 | Spreitschichten, Netzmittel zu ihrer Herstellung und deren Verwendung in Teststreifen |
Publications (1)
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