DE19848084A1 - Computersystem mit e-Mail Funktion - Google Patents
Computersystem mit e-Mail FunktionInfo
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- G06Q10/10—Office automation; Time management
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- G—PHYSICS
- G06—COMPUTING; CALCULATING OR COUNTING
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- G06F9/00—Arrangements for program control, e.g. control units
- G06F9/06—Arrangements for program control, e.g. control units using stored programs, i.e. using an internal store of processing equipment to receive or retain programs
- G06F9/44—Arrangements for executing specific programs
- G06F9/445—Program loading or initiating
Description
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf Computersysteme und insbesondere auf das
Laden einer Applikation bzw. eines Anwendungsprogramms in einem Computersystem,
das mit e-Mail-Tauglichkeit (Fähigkeit zum Senden und/oder Empfangen von elektroni
schen Postnachrichten (e-Mail)) ausgestattet ist.
Private und öffentliche elektronische Postsysteme werden zunehmend üblich. Die Anwen
dungsprogramme der elektronischen Post oder e-Mail stellen lediglich einen beschränkten
Texteditor bereit, der beispielsweise lediglich die Benutzung der Schriftart Courier erlaubt,
ohne daß ausgefeiltere Wort- bzw. Textverarbeitungsmöglichkeiten oder graphische
Fähigkeiten geboten sind. Damit Dokumente mit ausgefeilterer, komplexerer Textver
arbeitung, oder auch andere Arten von Dokumenten gesendet werden können, können eine
oder mehrere Applikationen bzw. Anwendungen zu der e-Mail-Nachrichtendatei hin
zugefügt werden. Solche Dateien mit hinzugefügter Anwendung (application attachment
files) können als solche nicht durch das e-Mail-Anwendungsprogramm gelesen werden.
Statt dessen müssen spezielle oder externe Anwendungsprogramme benutzt werden, damit
die Dateien gelesen oder geöffnet werden können. Beispielsweise können als Anfügungen
zu einer elektronischen Postnachricht (e-Mail-Nachricht) Textverarbeitungsdokumente, die
im Microsoft Word- oder Wordperfect-Format vorliegen, Adobe Acrobat-Bilddaten
und/oder Bilddateien im JPEG- oder MPEG-Format gesendet werden. Üblicherweise wird
die Postnachricht empfangen und es wird ein "anklickbares" Symbolzeichen (icon) zur
Bezeichnung der Anfügungsanwendungsdatei erzeugt. Wenn der Benutzer auf das Sym
bolzeichen für die Anfügungsanwendungsdatei "klickt", wird diejenige Anwendung bzw.
Applikation geladen, die der Anfügungsanwendungsdatei entspricht. Falls beispielsweise
das Dokument ein textverarbeitetes Dokument ist, das im Format Microsoft Word 95
vorliegt, veranlaßt ein Anklicken des die Anfügung bezeichnenden Symbolzeichens das
Betriebssystem, beispielsweise Windows 95 oder Windows NT, dazu, Microsoft Word zu
laden. Sobald Microsoft Word geladen worden ist, lädt das Programm Word die Anfü
gungsanwendungsdatei und öffnet diese.
Dieser Ablauf ist jedoch dahingehend nachteilig, daß der Computer mehrere Sekunden
benötigt, um das Anwendungsprogramm zu laden, bevor die Anfügungsanwendungsdatei
geladen wird. Beispielsweise benötigt ein Pentium mit 200 MHz, auf dem Windows 95
läuft, ungefähr 5 Sekunden, um Word 95 zu laden, bevor er das angefügte, in Word
vorliegende Dokument lädt. Demzufolge ergibt sich für den Benutzer eine Zeitvergeudung,
während der Computer das Laden des Tasks ausführt.
Es besteht daher ein Bedürfnis hinsichtlich eines verbesserten Systems und Verfahrens zum
Laden von Anwendungsprogrammen, die beim Lesen von als e-Mail übertragenen Anfü
gungsanwendungsdateien benutzt werden. Ferner besteht auch ein Bedarf hinsichtlich eines
Systems und eines Verfahrens zum Fördern der e-Mail Verarbeitung. Mit der vorliegenden
Erfindung wird ein Computersystem gemäß dem Patentanspruch 1 geschaffen.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben. Mit
der Erfindung wird auch ein entsprechendes Verfahren bereitgestellt. Speziell wird bei der
vorliegenden Erfindung ein Anwendungsprogramm, das mit einer einer e-Mail-Nachricht
hinzugefügten Anwendungsanfügungsdatei bzw. Anfügungsanwendungsdatei verknüpft ist,
bei dem Empfang der e-Mail-Nachricht automatisch geladen. Alternativ kann das Anwen
dungsprogramm geladen werden, sobald die e-Mail-Nachricht selbst geöffnet wird, ohne
daß hierbei abgewartet wird, bis der Benutzer auf das angefügte Symbolzeichen klickt. In
jedem Fall wird das Anwendungsprogramm in einem minimierten Status geladen, derart,
daß die Anfügungsanwendungsdatei sofort zum Laufen gebracht werden kann, sobald der
Benutzer auf das die Anfügung charakterisierende Symbolzeichen (icon) klickt, ohne daß
die relativ lange Zeitdauer abgewartet werden muß, die zum Laden des Anwendungs
programms erforderlich ist. Vor dem Laden des Anwendungsprogramms als Reaktion auf
den Empfang der e-Mail-Nachricht kann der Computer die Systemresourcen überprüfen,
um zu ermitteln, ob die Speicherausnutzung oder die freie Speicherkapazität ausreichend
ist, um ein Öffnen des Anwendungsprogramms zu erlauben.
Ein in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung stehendes Verfahren umfaßt den
Empfang einer e-Mail-Nachricht, die eine Anfügungsanwendungsdatei enthält. Der Prozes
sor überprüft die Anfügungsdatei im Hinblick auf eine eigene bzw. jeweilige oder be
stimmte Hinzufügung (Erweiterung). Die Erweiterungen können zum Beispiel .DOC (dies
bezeichnet beispielsweise ein Dokument im Format Microsoft Word), .PDF (dies bezeich
net beispielsweise eine Datei im öffentlichen Datenformat, PDF = "public data format"),
.JPG (dies bezeichnet eine Datei gemaß dem Standard "Joint Picture Exhibition Group" =
JPEG), oder ähnliches sein. Jede dieser Erweiterungen kann mit einem Anwendungs
programm verknüpft sein. Der Prozessor vergleicht die Erweiterung, die in der Anfü
gungsanwendungsdatei vorhanden ist, mit einer vorbestimmten Tabelle von Erweiterungen,
die mit Anwendungsprogrammen verknüpft sind. Falls eine Übereinstimmung zwischen
oder mit einer Erweiterung der Anfügungsanwendungsdatei gefunden wird, wird das
entsprechende Anwendungsprogramm geöffnet und in einem minimierten Zustand (bzw.
minimierter Version) geladen. Wenn der Benutzer dann auf das die Anfügung darstellende
Symbolzeichen (icon) klickt, kann die Anfügungsanwendungsdatei selbst sofort geöffnet
werden, ohne daß das Laden des Anwendungsprogramms abgewartet werden muß.
Die Erfindung wird nachstehend anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf
die Zeichnungen näher beschrieben.
Fig. 1 zeigt eine Darstellung, in der ein Computersystem gemäß einem Ausführungs
beispiel der vorliegenden Erfindung dargestellt ist, das e-Mail-Fähigkeit besitzt
und mit einem Netzwerk verbunden ist,
Fig. 2 zeigt ein Blockschaltbild, in dem ein ein Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung darstellender Computer veranschaulicht ist, bei dem eine Anwen
dung automatisch geladen werden kann,
Fig. 3 zeigt eine schematische Darstellung eines als Beispiel dienenden Nachrichten
kopfs (Nachrichten-Header) gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung,
Fig. 4 zeigt ein Ablaufdiagramm, in dem die Arbeitsweise eines Ausführungsbeispiels
der vorliegenden Erfindung veranschaulicht ist,
Fig. 5 zeigt ein Ablaufdiagramm, das die Arbeitsweise eines Ausführungsbeispiels der
vorliegenden Erfindung veranschaulicht,
Fig. 6 zeigt ein Ablaufdiagramm, in dem die Arbeitsweise eines weiteren Ausfüh
rungsbeispiels der vorliegenden Erfindung veranschaulicht ist, und
Fig. 7 zeigt ein Ablaufdiagramm, in dem der Betrieb eines weiteren Ausführungsbei
spiels der vorliegenden Erfindung dargestellt ist.
In den Zeichnungen, und speziell in Fig. 1, ist ein Computersystem 100 dargestellt, das
ein Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung darstellt. Das Computersystem 100
enthält einen Computer 102, der über ein Modem 104 mit einem Nachrichtenserver (bzw.
Mail-Server) 108 gekoppelt ist, der mit einem Netzwerk 106, beispielsweise einem
öffentlichen Telefon-Schaltnetzwerk bzw. Telefonnetz PSTN (PSTN = "public switched
telephone network") verbunden sein kann. Das öffentliche, mit Umschaltung arbeitende
Telefonnetzwerk 106 kann seinerseits wiederum mit einem weiteren Nachrichtenserver
bzw. Mail-Server 110, einem weiteren Modem 112 und einem weiteren Computer 114
verbunden sein. Die Nachrichtenserver 108 und 110 können beispielsweise Server sein, die
von einem Internet-Diensteanbieter (Service Provider) bereitgestellt sind. Folglich können
die Computer 102 und 114 zu individuellen Benutzern gehören, die Internet-Servicekonten
bzw. Internet-Zugang bei oder über ihre jeweiligen Internet-Diensteanbieter besitzen. Die
Modems 104 und 112 können demzufolge analoge Modems oder auch ISDN Anschluß
adapter und ähnliches sein. Weiterhin können die Modems 104 und 112 interne oder
externe Modems oder als PC Karte ausgelegte Modems sein.
Es ist anzumerken, daß jedoch auch unterschiedliche Konfigurationen möglich sind.
Beispielsweise können entweder einer der Computer 102 und 114 oder beide Computer
102, 114 Computer aus einer Mehrzahl von Computern in einem LAN-Netzwerk (ELAN =
"local area network" = Lokalbereichsnetzwerk) sein. Alternativ können die Computer 102
und 114 auch Server innerhalb eines solchen Lokalbereichsnetzwerks sein. Das Netzwerk
106 kann ebenfalls ein Netzwerk aus einer Anzahl von unterschiedlichen öffentlichen oder
privaten Netzwerken sein. Die Computer 102 und 114 können Laptops, Palmtops oder
Desktop-Computer sein und können mit dem Netzwerk über erdgebundene Leitungen oder
über Fernkopplung bzw. Fernübertragung wie etwa Funk oder Infrarot, verbunden sein.
Auch wenn in Fig. 1 ein Nachrichtenserver in Verbindung mit jeweils einem Computer
dargestellt ist, können die Computer auch einen Teil des gleichen Netzwerks bilden und
folglich einen einzigen Nachrichtenserver gemeinsam benutzen. Fig. 1 zeigt somit lediglich
eine als Beispiel dienende Konfiguration.
Für den Fachmann ist ersichtlich, daß die Computer 102 und 114 derart konfiguriert sein
können, daß eine Vielzahl von Anwendungsprogrammen auf ihnen laufen kann, wobei zu
diesen Anwendungsprogrammen e-Mail-Programme, Textverarbeitungsprogramme, Ta
bellenkalkulationsprogramme, graphische Programme und ähnliches zählen. Das e-Mail-
Programm kann so korfiguriert sein, daß es die Hinzufügung eines externen Dokuments
ermöglicht. Beispielsweise kann das e-Mail-Programm ein e-Mail-Programm sein, das mit
Netz-Browsern wie etwa mit Netscape Navigator oder Microsoft Explorer versehen ist;
oder kann auch e-Mail-Programm sein, das unabhängig von einem Browser läuft, wie
beispielsweise Eudora e-Mail oder e-Mail Connection.
Wie nachstehend in größeren Einzelheiten erläutert ist, kann ein Teil des Plattenlaufwerks
214 (Fig. 2) dazu benutzt werden, eine Tabelle 213 zu speichern, die Erweiterungen für
Anfügungsdateien und ihre zugeordneten Anwendungsdateien enthält. Wenn die e-Mail-
Anwendung läuft, kann die Tabelle in den Direktzugriffsspeicher RAM 208 für schnelleren
Zugriff geladen werden.
In Fig. 2 ist in Form eines Blockschaltbilds ein als Beispiel dienender Computer darge
stellt, der beispielsweise dem Computer 102 und/oder 114 entsprechen kann. Der Compu
ter 102 oder 114 enthält eine oder mehrere zentrale Verarbeitungseinheiten (CPU =
"central processing unit") 200. Die CPU 200 kann ein beliebiger aus einer Vielzahl von
allgemein erhältlichen Prozessoren wie etwa X86 kompatible Prozessoren einschließlich
des Typs Pentium oder Pentium 11 oder kompatible Prozessoren sein. Die CPU 200 ist mit
einer Busbrücke 204 gekoppelt, die ihrerseits wiederum mit einem Direktzugriffsspeicher
(RAM) 208 und auch mit einem Festwertspeicher ROM 206 gekoppelt ist. Die Busbrücke
204 kann nicht gezeigte Speichersteuereinrichtungen und auch einen nicht gezeigten
Cachespeicher für einen schnelleren Speicherzugriff enthalten. Die Busbrücke 204 stellt
auch eine Schnittstelle für einen Erweiterungsbus 210 bereit. Der Erweiterungsbus 210
kann ein PCI Bus (PCI = "peripheral component interconnect") sein. Alternativ kann der
Erweiterungsbus ein Bus sein, der mit der EISA Struktur (EISA = "extended industry
standard architecture"), der ISA-Architektur (ISA = "industry standard architecture") oder
der MCA-Architektur (MCA = "micro-channel architecture") kompatibel ist. Eine
Vielzahl von Peripheriegeräten kann mit dem Erweiterungsbus 210 gekoppelt sein. Ins
besondere können ein Plattenlaufwerk 214, ein CD-ROM Laufwerk 221, eine Videokarte
200 und eine Audiokarte 222 mit dem Erweiterungsbus 210 gekoppelt sein. Eine LAN-
Schnittstelle 213, die zum Koppeln des Computers mit einem Lokalbereichsnetzwerk LAN
dient, kann ebenfalls vorgesehen sein. Zusätzlich kann eine Vielzahl von seriellen und
parallelen Ports (nicht gezeigt) für die Möglichkeit externer Eingabe/Ausgabe vorgesehen
sein, wobei die Eingabe beispielsweise über eine Maus oder eine andere Cursorzeiger
einrichtung erfolgen kann. Ferner kann eine Schnittstelle 216 zu einer PC Karte mit dem
Erweiterungsbus 210 gekoppelt sein. Die PC Karten-Schnittstelle 216 bewirkt ihrerseits
eine Kopplung mit einer PC Karte wie etwa einem als PC Karte ausgelegten Modem 104.
Eine zusätzliche Busbrücke 224 dient für die Kopplung mit einem sekundären oder zweiten
Erweiterungsbus 226 und kann ferner mit dem Erweiterungsbus 210 gekoppelt sein.
Zusätzliche Peripheriegeräte 228 und 230 können mit dem sekundären Erweiterungsbus
226 gekoppelt sein. Der sekundäre Erweiterungsbus 226 kann ein ISA, EISA oder MCA
Erweiterungsbus sein.
Es wird nun erneut auf Fig. 1 Bezug genommen. Ein Benutzer des Computers 102 kann
eine e-Mail-Nachricht unter Einsatz seines Anwendungsprogramms für die e-Mail-Anwen
dung zusammensetzen und zu dieser e-Mail-Nachricht ein separates Dokument als Anfü
gung in einer Weise hinzufügen, die dem Fachmann vertraut ist. Beispielsweise kann die
e-Mail-Nachricht zusammengestellt und in dem RAM 208 gespeichert werden, wobei die
Anfügungsanwendungsdatei, die üblicherweise in dem Plattenlaufwerk 214 gespeichert ist,
zu der Nachricht hinzugefügt bzw. "angefügt" wird. Es ist anzumerken, daß die Anfü
gungsanwendungsdatei auf einem entfernten Plattenlaufwerk, beispielsweise auf einem
LAN-Server gespeichert sein kann und über die LAN-Schnittstelle 213 zugänglich ist. Die
e-Mail-Nachricht wird dann über das Modem 204 zu dem zugehörigen Nachrichtenserver
108 gesendet. Der Nachrichtenserver 108 stellt seinerseits die Nachricht über das Netz
werk 106 hinweg für den als Ziel dienenden Nachrichtenserver 110 bereit. Der als Ziel
dienende Nachrichtenserver 110 gibt dann die Nachricht zu dem Benutzer des Computers
114 über das Modem 112 ab. Der Benutzer des Computers 114 lädt die Nachricht, die die
Anfügungsanwendungsdatei enthält, von dem Nachrichtenserver 110 herunter (download).
Zu dieser Zeit kann gemäß der vorliegenden Erfindung eines von mehreren Dingen
erfolgen. Bei einem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung kann die CPU
200, auf der das Anwendungsprogramm für die e-Mail läuft, die empfangene e-Mail-
Nachricht überprüfen, um zu ermitteln, ob eine Anfügungsdatei zusammen mit der e-Mail-
Nachricht gesendet worden ist oder nicht. Dies kann beispielsweise über den herkömm
lichen Prozeß erreicht werden, gemäß dem das Anwendungsprogramm für die e-Mail den
Benutzer darüber informiert, daß die empfangene e-Mail-Nachricht eine mit ihr verknüpfte
Anfügung aufweist. Beispielsweise kann ein von der Maschine lesbarer Kopfabschnitt bzw.
Header vorgesehen sein, durch den das System darüber informierbar ist, daß eine Anfü
gungsanwendungsdatei bereitgestellt wird, und weiterhin sowohl der Name der Anfügungs
datei als auch die e-Mail-Nachricht selbst identifiziert wird. Ein solcher Kopfabschnitt
bzw. Header ist in Fig. 3 dargestellt. Auch wenn sich das Format einer solchen Informa
tion von System zu System ändern kann, schließen die grundlegenden Headerinformationen
die Identifikation des Senders, die Adresse des Empfängers, den Namen der Nachricht und
den Namen der Anfügung einschließlich der Erweiterung der Anfügung, sofern vorhanden,
ein. Die e-Mail-Nachricht und die Anfügungsanwendungsdatei können an einer vorbe
stimmten Position des Plattenlaufwerks 214 (Fig. 2) gespeichert werden. Die e-Mail-
Nachricht wird in Abhängigkeit von oder in Übereinstimmung mit einem vorbestimmten
Namen gespeichert, wobei die Anfügungsanwendungsdatei unter dem Namen gespeichert
wird, der durch den identifizierenden Header bereitgestellt wird.
Die CPU 200, auf der das Anwendungsprogramm für die e-Mail läuft, kann dann die
empfangene Anfügungsanwendungsdatei hinsichtlich einer Erweiterung (Suffix) analysie
ren. Falls eine solche Erweiterung vorhanden ist, vergleicht das Programm anschließend
diese Erweiterung der Anfügungsanwendungsdatei mit der gespeicherten Tabelle 213, die
die Erweiterungen für Anwendungsdokumente oder Anwendungsprogramme enthält. Wie
vorstehend bereits erläutert, enthält die Tabelle oder eine Datenbank, die zu dem RAM
208 herunter geladen ist, beispielsweise eine Liste der einzelnen Dokument-Erweiterungen
und der diesen zugeordneten Programme. Als Beispiel kann die Erweiterung .DOC mit
einem Microsoft Word 95 Dokument verknüpft sein. Die Erweiterung .PDF kann mit einer
Adobe Acrobat Reader Anwendung verknüpft sein. In gleichartiger Weise kann die
Erweiterung .JPG mit einem aus einer Vielzahl von graphischen Leseanwendungsprogram
men verknüpft sein. Die Erweiterung kann entweder direkt aus dem Header oder von dem
Dateinamen, nachdem dieser installiert worden ist, gelesen werden. Falls eine Überein
stimmung gefunden wird, bewirkt die CPU 200, auf der das e-Mail-Anwendungsprogramm
läuft, daß das zugehörige Anwendungsprogramm geöffnet wird (d. h. es wird das Laufen
bzw. Betreiben und das Herunterladen von dem Festplattenlaufwerk zu dem RAM begon
nen). Das Anwendungsprogramm beginnt in einem minimierten Zustand zu laufen. Wenn
der Benutzer dann auf die e-Mail-Nachricht zugreift und beispielsweise auf das Sym
bolzeichen (icon) für die Anfügung klickt, wird das Anwendungsprogramm aus seinem
minimierten Zustand freigegeben und öffnet automatisch die Anfügungsanwendungsdatei.
Bei einem abgeänderten Ausführungsbeispiel führt die CPU 200 den Vergleichsvorgang
erst dann durch, wenn der Benutzer auf die e-Mail-Nachricht zugegriffen hat. Der Emp
fang der e-Mail-Nachricht mit der Anfügungsanwendungsdatei veranlaßt die CPU 200, auf
der das Anwendungsprogramm für die e-Mail läuft, dazu, die e-Mail-Nachricht in einem
Standardabschnitt bzw. dem Standardverzeichnis oder einer Schlange beispielsweise auf
dem Plattenlaufwerk 214 zu speichern. Der Benutzer kann auf die e-Mail-Nachricht
beispielsweise dadurch zugreifen, daß er auf ein Symbolzeichen oder ein anderes Zeichen
klickt, das das Vorhandensein der e-Mail-Nachricht bezeichnet. Bei dem vorliegenden
Ausführungsbeispiel der Erfindung führt das Anklicken oder der Zugriff zu der Nachricht
dazu, daß die CPU 200, auf der das Anwendungsprogramm für die e-Mail läuft, die
Nachricht analysiert, um zu ermitteln, ob eine Anfügungsdatei vorhanden ist oder nicht,
und, falls dies der Fall sein sollte, ob mit dieser Anfügungsdatei ein Anwendungspro
gramm verknüpft ist. Beispielsweise kann die CPU 200, auf der das Anwendungspro
gramm für die e-Mail läuft, während der Zeitspanne, während der der Benutzer die
Nachricht liest und das Symbolzeichen für die Anfügung dem Benutzer angezeigt wird, die
Erweiterung der Anfügungsanwendungsdatei lesen, die gemäß der vorstehenden, all
gemeinen Erläuterung gespeichert worden ist. Das e-Mail-Programm vergleicht dann die
Erweiterung der Anfügung mit der gespeicherten Tabelle der Erweiterungen und der
zugehörigen Anwendungsprogramme. Falls die CPU 200 ermittelt, daß ein entsprechendes
Anwendungsprogramm existiert, wird das entsprechende Anwendungsprogramm aktiviert,
und zwar derart, daß es in einem minimierten Zustand läuft. Wenn der Benutzer dann das
Symbolzeichen für die Anfügung anklickt oder auswählt, wird das Anwendungsprogramm
de-minimiert bzw. vergrößert oder aufgeklappt dargeboten, und es wird die Anfügungs
anwendungsdatei sofort durch das Anwendungsprogramm geöffnet, ohne daß gewartet
werden muß, bis das Anwendungsprogramm geladen worden ist.
Die CPU 20 kann schließlich bei jedem dieser Ausführungsbeispiele vor dem Laden des
Anwendungsprogramms, das mit der Anfügungsanwendungsdatei verknüpft ist, den
Speicher (zum Beispiel das RAM 208) überprüfen, um zu ermitteln, ob ausreichender
Speicherplatz vorhanden ist oder nicht, der es ermöglicht, das Anwendungsprogramm in
dem minimierten oder dem maximierten Zustand laufen zu lassen. Falls der Speicherplatz
nicht ausreichend ist, kann auf dem Monitor eine Warnung oder eine Fehlernachricht
angezeigt werden, durch die der Benutzer darüber informiert wird, daß er einige Anwen
dungen schließen sollte. Beispielsweise ist es möglich, daß mehrere e-Mail-Nachrichten als
ein Stapel ankommen, wobei die Nachrichten Anfügungen haben können, die sich auf
jeweils unterschiedliche Anwendungsprogramme beziehen. Gemäß der vorliegenden
Erfindung können die Anwendungsprogramme sequentiell, d. h. in der Reihenfolge, in der
sie empfangen worden sind, geöffnet werden, oder können auch in jeder beliebigen vor
gegebenen Reihenfolge (beispielsweise in Abhängigkeit von einer Benutzungspriorität oder
einer Identifikation) geöffnet werden, allerdings erst nachdem bei einer Speicherüber
prüfung ermittelt worden ist, daß ausreichender Speicher zum Betreiben jeder Anwendung
vorhanden ist.
Es wird nun auf Fig. 4 Bezug genommen. Dort ist ein Ablaufdiagramm 300 dargestellt,
das ein in Übereinstimmung mit einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
stehendes Verfahren zum automatischen Laden einer Anwendung veranschaulicht. Bei
einem Schritt 302 empfängt der Computer 114 eine e-Mail-Nachricht von einem anderen
Computer wie etwa von dem Computer 102. Wie vorstehend bereits erläutert, umfaßt der
Empfang der e-Mail-Nachricht auch den Empfang von Kopfinformationen bzw. Header-
Informationen einschließlich einer Identifikation des Senders, einer Adresse des Empfän
gers, eines Nachrichtennamens und eines Anfügungsnamens, sofern vorhanden. Bei einem
Schritt 304 liest die CPU 200 des empfangenden Computers 114 den Kopfabschnitt
(Header), um zu ermitteln, ob mit der e-Mail-Nachricht eine Anfügung bereitgestellt
worden ist oder nicht. Falls eine solche Anfügung bereitgestellt worden ist, wird die
Anfügung durch die CPU 200 in einem Abteil (Folder) oder einer anderen Speicherstelle
in dem Plattenlaufwerk 214 gespeichert. Der Prozessor 200 liest dann den Namen der
Erweiterung in einem Schritt 306. Es ist anzumerken, daß die CPU 200 den Namen der
Erweiterung von dem Namen der Anfügungsanwendungsdatei, der in dem Kopfabschnitt
enthalten ist, lesen kann, oder alternativ den Namen der Erweiterung lesen kann, nachdem
die Anfügungsanwendungsdatei in dem Plattenlaufwerk gespeichert worden ist. Bei einem
Schritt 308 vergleicht die CPU 200 die Erweiterung der Anfügung mit der Tabelle 213, in
der die Zuordnungen zwischen den Erweiterungen der Anfügungen und den Anwendungen
gespeichert sind und die vorab in dem Plattenlaufwerk 214 gespeichert wurden und beim
Laden des e-Mail-Programms in den RAM 208 heruntergeladen wurden. Bei einem Schritt
310 ermittelt die CPU 200, ob die Erweiterung oder der Suffix mit einem existierenden
Anwendungsprogramm verknüpft ist. Falls dies der Fall ist, veranlaßt die CPU 200 in
einem Schritt 312 dann, daß das Anwendungsprogramm von dem Datenlaufwerk 214 in
den RAM 208 geladen wird. Wie vorstehend erläutert, kann das Anwendungsprogramm
so geladen werden, daß es in dem minimierten Zustand läuft. Wenn der Benutzer dann bei
einem Schritt 314 das Symbolzeichen (icon) der Anfügung optimiert, wird das Anwen
dungsprogramm de-minimiert bzw. vergrößert dargestellt, und es wird die Anfügungs
anwendungsdatei geöffnet.
Nachfolgend wird auf Fig. 5 Bezug genommen, in der ein Ablaufdiagramm 500 dargestellt
ist. Das Ablaufdiagramm 500 veranschaulicht ein Verfahren zum automatischen Laden
einer Applikation entsprechend einem anderen Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung. Bei einem Schritt 502 empfängt ein Computer 114 eine e-Mail-Nachricht von
einem anderen Computer wie etwa von dem Computer 102. Wie vorstehend bereits
erläutert, schließt der Empfang einer e-Mail-Nachricht den Empfang von Headerinforma
tionen ein, die eine Identifikation des Senders, eine Adresse des Empfängers, einen
Nachrichtennamen und einen Anfügungsnamen, sofern vorhanden, umfassen. Bei einem
Schritt 504 liest die CPU 200 des empfangenden Computers 114 den Kopfabschnitt
(Header), um zu ermitteln, ob- mit der e-Mail-Nachricht eine Anfügung bereitgestellt
worden ist oder nicht. Falls eine solche Anfügung bereitgestellt worden ist, wird die
Anfügung durch die CPU 200 in einem Abteil (Folder) oder einer anderen Speicherposi
tion in dem Plattenlaufwerk 214 gespeichert. Der Prozessor 200 liest dann den Namen der
Erweiterung bei einem Schritt 506. Es ist anzumerken, daß die CPU 200 den Namen der
Erweiterung aus dem bzw. anhand des Namens der Anfügungsanwendungsdatei, der in
dem Kopfabschnitt enthalten ist, lesen kann, oder daß sie alternativ hierzu den Namen der
Erweiterung lesen kann, nachdem die Anfügungsanwendungsdatei in dem Plattenlaufwerk
gespeichert worden ist. Bei einem Schritt 508 vergleicht die CPU 200 die Erweiterung der
Anfügung mit der Tabelle 213, in der die Zuordnungen zwischen Erweiterungen von
Anfügungen und Anwendungen bzw. Anwendungsprogrammen enthalten sind, die vorab
in dem Plattenlaufwerk 214 gespeichert worden waren und in den RAM Speicher 208 beim
Laden des e-Mail-Programms heruntergeladen wurden. Bei einem Schritt 510 ermittelt die
CPU 200, ob die Erweiterung oder der Suffix mit einem existierenden Anwendungs
programm verknüpft ist. Falls dies der Fall ist, führt die CPU 200 dann bei einem Schritt
512 eine Speicherüberprüfung durch, um zu ermitteln, ob ausreichend Speicher vorhanden
ist, damit das zugehörige Anwendungsprogramm laufen kann. Falls dies nicht der Fall ist,
wird das Anwendungsprogramm nicht geöffnet und es wird bei einem Schritt 514 eine
Fehler- oder Warnnachricht gesendet. Andernfalls wird die CPU 200 bei einem Schritt 516
dann veranlassen, daß das Anwendungsprogramm von dem Plattenlaufwerk 214 in den
RAM-Speicher 208 geladen wird. Wie vorstehend erläutert, kann die Anwendung so
geladen werden, daß sie in dem minimierten Zustand läuft. Wenn der Benutzer schließlich
das Symbolzeichen für die Anfügung bei einem Schritt 518 aktiviert, wird das Anwen
dungsprogramm bei dem Schritt 518 wieder vergrößert und es wird die Anfügungsanwen
dungsdatei geöffnet.
Es wird nun auf Fig. 6 Bezug genommen. Dort ist ein Ablaufdiagramm 400 gezeigt, das
den Ablauf eines weiteren in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung stehenden
Verfahrens zum automatischen Laden einer Anwendung veranschaulicht. Bei einem Schritt
402 empfängt ein empfangender Computer wie etwa der Computer 114 eine e-Mail von
einem sendenden Computer wie etwa von dem Computer 102. Wie vorstehend bereits
erläutert, umfaßt die empfangene e-Mail-Nachricht Headerinformationen bzw. Kopf
abschnittsinformationen, die die Identifikation einer Anfügungsdatei, sofern überhaupt
vorhanden, umfassen. Die CPU 200 des empfangenden Computers 114 liest den Kopf
abschnitt und ermittelt bei einem Schritt 404, ob eine Anfügungsdatei bereitgestellt worden
ist oder nicht. Bei einem Schritt 406 sichert die CPU 200, auf der das Anwendungs
programm für die e-Mail läuft, die Anfügungsdatei, sofern vorhanden, und auch die
Nachrichtendatei. Die Nachrichtendatei (Nachrichten-File) wird entweder automatisch oder
in Abhängigkeit von und als Reaktion auf eine Eingabe eines Benutzers wie etwa dem
Klicken auf eine Maustaste, bei einem Schritt 408 angezeigt. Als Reaktion auf das Anzei
gen der Nachricht liest die CPU 200 bei einem Schritt 410 die Erweiterung oder den
Suffix der Anfügungsanwendungsdatei. Bei einem Schritt 412 greift die CPU 200 auf die
in dem RAM-Speicher 208 befindliche Nachschlagetabelle zu, um bei dem Schritt 412 zu
ermitteln, ob ein entsprechendes Anwendungsprogramm vorhanden ist, oder nicht. Falls
die CPU 200 bei einem Schritt 414 ermittelt, daß eine solche Übereinstimmung vorhanden
ist, wird das Anwendungsprogramm dann bei einem Schritt 416 von dem Plattenlaufwerk
214 in das RAM 208 so geladen, daß es in dem minimierten Zustand läuft. Bei einem
Schritt 418 wird das Anwendungsprogramm als Reaktion auf eine benutzerseitige Aktivie
rung des Symbolzeichens (icon) für die Anfügungsdatei vergrößert und es wird die
Anfügungsanwendungsdatei geöffnet. Hierbei ist anzumerken, daß bei diesem Ausfüh
rungsbeispiel das Laden des Anwendungsprogramms eventuell noch nicht vollständig
abgeschlossen ist, wenn der Benutzer das Symbolzeichen für die Anwendungsdatei akti
viert. Jedoch führt auch bei diesem Ausführungsbeispiel der Beginn des Ladens des
Anwendungsprogramms als Reaktion auf das Lesen der e-Mail-Nachricht dazu, daß die
Größe der Wartezeit, die zum Öffnen der Anfügungsanwendungsdatei erforderlich ist,
stark verringert wird.
Es wird nun auf Fig. 7 Bezug genommen. Dort ist ein Ablaufdiagramm 600 gezeigt, das
die Arbeitsweise eines weiteren, in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung
stehenden Verfahrens zum automatischen Laden einer Anwendung veranschaulicht. Bei
einem Schritt 602 empfängt ein empfangender Computer wie etwa der Computer 114 eine
e-Mail von einem sendenden Computer wie etwa von dem Computer 102. Wie bereits
vorstehend erläutert, umfaßt die empfangene e-Mail-Nachricht Header- bzw. Kopfab
schnittsinformationen, die die Identifikation einer Anfügungsdatei, sofern überhaupt
vorhanden, umfassen. Die CPU 200 des empfangenden Computers 114 liest den Kopf
abschnitt und ermittelt bei einem Schritt 604, ob eine Anfügungsdatei bzw. eine angefügte
Datei bereitgestellt worden ist oder nicht. Bei einem Schritt 606 sichert die CPU 200, auf
der das Anwendungsprogramm für die e-Mail läuft, die Anfügungsdatei, sofern vorhanden,
und auch die Nachrichtendatei. Die Nachrichtendatei wird entweder automatisch oder als
Reaktion auf eine benutzerseitige Eingabe wie etwa eines Klickens auf eine Maustaste bei
einem Schritt 608 angezeigt. Als Reaktion auf das Anzeigen der Nachricht liest die CPU
200 bei einem Schritt 610 die Erweiterung oder den Suffix der Anfügungsanwendungs
datei. Bei einem Schritt 612 greift die CPU 200 auf die in dem RAM 208 enthaltene
Nachschlagetabelle zu, um zu ermitteln, ob ein entsprechendes Anwendungsprogramm
vorhanden ist. Falls die CPU 200 bei einem Schritt 614 ermittelt, daß eine solche Überein
stimmung vorhanden ist, ermittelt die CPU bei einem Schritt 616 dann, ob ausreichender
Speicherplatz vorhanden ist oder nicht, damit das Anwendungsprogramm laufen kann.
Falls kein ausreichender Speicherplatz vorhanden ist, wird das Anwendungsprogramm
nicht geöffnet und es wird bei einem Schritt 620 eine Fehler- oder Warnnachricht ange
zeigt. Falls jedoch ausreichender Speicherplatz vorhanden ist, wird das Anwendungs
programm von dem Plattenlaufwerk 214 in das RAM 208 bei einem Schritt 618 geladen,
und zwar derart, daß es in einem minimierten Zustand läuft. Bei einem Schritt 622 wird
das Anwendungsprogramm als Reaktion auf eine benutzerseitige Betätigung des Sym
bolzeichens für die Anfügungsdatei de-minimiert bzw. vergrößert dargestellt, und es wird
die Anfügungsanwendungsdatei geöffnet.
Es sind ein Verfahren und ein System zum automatischen Laden eines Anwendungs
programms, das mit einer einer e-Mail-Nachricht angefügten Anwendungsdatei verknüpft
ist, bei dem Empfang der e-Mail-Nachricht offenbart. Alternativ kann das Anwendungs
programm dann geladen werden, wenn die e-Mail-Nachricht selbst geöffnet wird, ohne daß
gewartet wird, bis der Benutzer auf das Anfügungssymbol klickt. In jedem Fall wird das
Anwendungsprogramm in minimiertem Zustand geladen, so daß die Anfügungsanwen
dungsdatei laufen kann, sobald der Benutzer auf das Anfügungssymbol klickt, ohne daß die
relativ lange Zeitspanne, die zum Laden des Anwendungsprogramms erforderlich ist,
abgewartet werden muß. Vor dem Laden des Anwendungsprogramms als Reaktion auf den
Empfang der e-Mail-Nachricht kann der Computer die Systemresourcen überprüfen, um
zu ermitteln, ob ausreichender Speicherplatz zum Öffnen des Anwendungsprogramms zur
Verfügung steht.
Claims (10)
1. Computersystem, das einen zum Laufen von Anwendungsprogrammen
konfigurierten RAM-Speicher (208) enthält und
eine Empfangseinrichtung zum Empfangen mindestens einer elektronischen Postnachricht (e-Mail-Nachricht), wobei die Empfangseinrichtung eine Einrichtung zum Aufnehmen mindestens einer Anfügungsanwendungsdatei enthält, die mit der mindestens einen elektronischen Postnachricht verknüpft ist, und
eine Identifizier- und Kopiereinrichtung zum Identifizieren mindestens eines Anwendungsprogramms, das mit der mindestens einen Anfügungsanwendungsdatei ver knüpft ist, und zum Kopieren der Anwendung bzw. des Anwendungsprogramms in den RAM-Speicher 208 in Abhängigkeit von der Identifizierung umfaßt.
eine Empfangseinrichtung zum Empfangen mindestens einer elektronischen Postnachricht (e-Mail-Nachricht), wobei die Empfangseinrichtung eine Einrichtung zum Aufnehmen mindestens einer Anfügungsanwendungsdatei enthält, die mit der mindestens einen elektronischen Postnachricht verknüpft ist, und
eine Identifizier- und Kopiereinrichtung zum Identifizieren mindestens eines Anwendungsprogramms, das mit der mindestens einen Anfügungsanwendungsdatei ver knüpft ist, und zum Kopieren der Anwendung bzw. des Anwendungsprogramms in den RAM-Speicher 208 in Abhängigkeit von der Identifizierung umfaßt.
2. Computersystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Emp
fangseinrichtung eine Einrichtung zum Übertragen mindestens einer elektronischen Post
nachricht von einem Nachrichtenserver zu einem Benutzerterminal enthält.
3. Computersystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Identifizier-
und Kopiereinrichtung ein Betriebssystemprogramm enthält, das mit dem Benutzerterminal
verknüpft ist.
4. Computersystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Identifizier- und Kopiereinrichtung eine Einrichtung zum Ver
gleichen einer Dateinamenerweiterung der mindestens einen Anfügungsanwendungsdatei
mit einer vorbestimmten, Dateinamenerweiterungen enthaltenden Datenbank enthält.
5. Computersystem nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die vor
bestimmte, Dateinamenerweiterungen enthaltende Datenbank mindestens eine Erweiterung
speichert, die mit dem mindestens einen Anwendungsprogramm verknüpft ist.
6. Computersystem nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Vergleichseinrichtung und die die Dateinamenerweiterungen enthaltende Datenbank in
einem Nachrichtenserver enthalten sind.
7. Computersystem nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Vergleichseinrichtung und die die Dateinamenerweiterungen enthaltende Datenbank in
einem Benutzerterminal enthalten sind.
8. Computersystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das mindestens eine Anwendungsprogramm ein Textverarbeitungs
anwendungsprogramm ist.
9. Computersystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das mindestens eine Anwendungsprogramm ein Graphikbetrachtungs
anwendungsprogramm ist.
10. Computersystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Identifizier- und Kopiereinrichtung eine Einrichtung zum Über
prüfen der Speicherbenutzung vor dem Kopieren des mindestens einen Anwendungs
programms enthält.
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
---|---|---|---|
8128 | New person/name/address of the agent |
Representative=s name: KRAMER - BARSKE - SCHMIDTCHEN, 81245 MUENCHEN |
|
8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |