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Die
Erfindung betrifft ein System geeignet zur Gewinnung einer Körperflüssigkeit,
insbesondere von Blut, aus einer Körperpartie einer zu untersuchenden
Person, wobei das System eine Stechhilfe, zwei oder mehrere Lanzetten
und ein Lanzettenmagazin zur Bevorratung von zwei oder mehreren
Lanzetten enthält.
Die Erfindung betrifft weiterhin eine Stechhilfe, Lanzetten und
ein Lanzettenmagazin, die zum Einsatz in dem erfindungsgemäßen System
geeignet sind, sowie ein spezielles Verfahren zur Entnahme einer
Lanzette aus einem Lanzettenmagazin, und eine Verwendung des Systems.
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Die
Untersuchung von Blutproben ermöglicht in
der klinischen Diagnostik das frühzeitige
und zuverlässige
Erkennen von pathologischen Zuständen sowie
die gezielte und fundierte Kontrolle von Körperzuständen. Die medizinische Blutdiagnostik
setzt stets die Gewinnung einer Blutprobe des zu untersuchenden
Individuums voraus. Während
in Kliniken und bei niedergelassenen Ärzten oftmals durch eine Venenpunktion
mehrere Milliliter Blut einer zu untersuchenden Person für die Analyse
gewonnen werden, um damit eine Vielzahl von Labortests durchführen zu
lassen, reichen für
einzelne Analysen, die gezielt auf einen Parameter gerichtet sind,
heutzutage oftmals wenige Mikroliter Blut aus. Solch geringe Blutmengen
erfordern keine Venenpunktion. Vielmehr genügt es hier, zur Blutgewinnung
durch die Haut z.B. in die Fingerbeere oder das Ohrläppchen der
zu untersuchenden Person mit Hilfe einer sterilen, scharfen Lanzette
zu stoßen,
um so einige wenige Mikroliter Blut für die Analyse zu gewinnen.
Insbesondere eignet sich diese Methode, wenn die Analyse der Blutprobe
unmittelbar nach der Blutgewinnung durchgeführt werden kann.
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Vor
allem im Bereich des sogenannten "Horne-Monitoring", also dort, wo medizinische Laien selbst
einfache Analysen des Bluts durchführen, und dort insbesondere
für die
regelmäßige, mehrmals täglich durchzuführende Blutgewinnung
durch Diabetiker für
die Kontrolle der Blut glucosekonzentration, werden Lanzetten und
dazu passende Geräte
(sogenannte Blutentnahmegeräte,
Blutlanzettenvorrichtungen oder – wie sie im Folgenden genannt
werden sollen – Stechhilfen),
angeboten, die eine möglichst schmerzarme
und reproduzierbare Blutgewinnung ermöglichen. Zudem soll die Verwendung
von Lanzetten mit Stechhilfen die psychologische Schwelle beim Stechen
des eigenen Körpers
senken, was vor allem für
Kinder, die an Diabetes erkrankt sind und auf regelmäßige Blutglucosetests
angewiesen sind, von besonderer Bedeutung ist. Solche Lanzetten
und Geräte
sind z.B. Gegenstand von
EP-A
0 565 970 ,
US 4,442,836 oder
US 5,554,166 .
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Bei
den derzeit verfügbaren
Systemen erfolgt die Bereitstellung der Lanzetten für die Verwendung
in Stechhilfen meist in loser Form. Der Benutzer entnimmt manuell
vor jedem Stechvorgang eine Lanzette aus einer Verpackung, beispielsweise
einer Pappschachtel oder einer Röhre,
in der eine Vielzahl von Lanzetten ungeordnet, lose geschüttet enthalten sind.
Anschließend
wird die Stechhilfe, beispielsweise durch Abschrauben oder Abziehen
einer Schutzkappe, für
die Aufnahme der Lanzette vorbereitet, wobei der Lanzettenhalter
der Stechhilfe freigelegt wird. Der Lanzettenhalter dient einerseits
der Aufnahme der Lanzetten. Andererseits wird durch ihn die Lanzette
beim eigentlichen Stechvorgang geführt. Die aus der Packung entnommene
Lanzette wird manuell in den Lanzettenhalter der Stechhilfe eingeführt und
dort fixiert. Dann muß die
Schutzhülle,
welche die Lanzettenspitze umgibt und sowohl diese als auch den
Benutzer schützt,
von der Lanzette manuell abgenommen werden. Anschließend wird
die Stechhilfe mit ihrer Schutzkappe wieder verschlossen. Die Schutzkappe
sorgt dafür,
daß die
Lanzette von außen
nicht mehr zugänglich
ist. Sie besitzt meist eine Öffnung,
durch welche die Lanzettenspitze beim eigentlichen Stechvorgang
austreten kann. Schließlich wird
die Stechhilfe gespannt und steht für den Stechvorgang zur Gewinnung
von Blut zur Verfügung.
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Die
Vielzahl der manuellen Bedienschritte wird vom Benutzer als nachteilig
empfunden und ist vor allem bei eingeschränkter Wahrnehmung im Zustand
einer Hypoglykämie
problematisch. Zudem wird der Benutzer dazu verleitet, eine einmal
eingelegt Lanzette mehrfach zum Stechen und Blutgewinnen zu verwenden.
Dies ist zum einen aus hygienische Gründen bedenklich. Zum anderen
führt die mehrmalige
Benutzung der Lanzetten zu steigendem Schmerz für den Benutzer, denn da die
Lanzetten als Einmalartikel konzipiert sind, werden sie schnell stumpf.
Zudem besteht mit den Stechhilfen und Lanzetten des Standes der
Technik die Gefahr, dass Stechhilfen mit nicht passenden Lanzetten
benutzt werden oder dass die Lanzetten unsachgemäß in die Stechhilfen eingelegt
werden. Weiterhin kann sich ein Benutzer bei unsachgemäßer Benutzung
von Lanzetten und Stechhilfen unbeabsichtigt verletzen.
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Es
mangelt deshalb nicht an Versuchen, die angesprochenen Nachteile
zu beseitigen. Aus den
US-Patentschriften US
3,030,959 ,
US 4,794,926 ,
US 5,035,704 und
US 5,152,775 sind Stechhilfen
bekannt, die mehrere Lanzetten in sich bevorraten und diese nacheinander
einzeln für
Stechvorgänge
benutzen können.
Aus
US 5,514,152 und
WO 98/14125 sind miteinander
verbundene Lanzetten bekannt, die gemeinsam in eine Art Stechhilfe
eingeführt
werden können.
Die in diesen Schriften vorgeschlagenen Konzepte können die
angesprochenen Probleme jedoch nur partiell lösen und erzeugen teilweise
selbst neue Nachteile wie aufwendige Konstruktion von Stechhilfe
und/oder Lanzetten, mangelnde Hygiene und/oder Sterilität und ungenügenden Bedienkomfort.
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In
der Patentschrift
DE 28 03 345 wird
eine Ankopplung eines Magazins von Lanzetten an eine Stechhilfe
beschrieben, wobei das Magazin während der
Benutzung der Stechhilfe mit der Stechhilfe verbunden ist, um die
Lanzetten zur Benutzung zur Verfügung
zu stellen. Die Lanzetten werden durch eine Transportvorrichtung,
die sich in der Stechhilfe befindet, weiterbewegt. Dieses Gerät weist
den Nachteil auf, dass bei Benutzung der Stechhilfe immer das Magazin
mit an der Stechhilfe angebracht ist und so ein schwierig zu handhabendes
und schweres Gerät für den Benutzer
darstellt.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, die Nachteile des Standes der Technik zu beseitigen.
Insbesondere ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die Anzahl
der manuellen Bedienschritte beim Einlegen einer Lanzette in eine
Stechhilfe zu reduzieren und somit den Bedienkomfort für den Benutzer
zu erhöhen.
Zudem ist es Aufgabe der Erfindung, ein verwechslungsfreies Einlegen
der Lanzette in die Stechhilfe zu gewährleisten und die Sicherheit
für den
Benutzer im Umgang mit Stechhilfe und Lanzette, insbesondere bei
hypoglykämischen
Zuständen,
zu erhöhen.
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Die
Aufgabe wird durch den Gegenstand der Erfindung, wie er in den Patentansprüchen charakterisiert
ist, gelöst.
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Gegenstand
der Erfindung ist ein System geeignet zur Gewinnung einer Körperflüssigkeit,
insbesondere von Blut aus einer Körperpartie einer zu untersuchenden
Person enthaltend eine Stechhilfe, die zur Aufnahme einer Lanzette
geeignet ist, ein Lanzettenmagazin zur Bevorratung von zwei oder
mehreren Lanzetten, das eine Transportvorrichtung für die Lanzetten
aufweist und eine Öffnung
besitzt, in welche die Stechhilfe zur Entnahme einer Lanzette aus
dem Lanzettenmagazin eingeführt
werden kann, und zwei oder mehrere Lanzetten.
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Das
erfindungsgemäße System
ist zur Gewinnung einer Körperflüssigkeit,
insbesondere von Blut, einer zu untersuchenden Person geeignet.
Dabei durchstößt die von
der Stechhilfe gehaltene, geführte
und angetriebene Lanzette kurzzeitig und mit definierter Einstichtiefe
die Haut dieser Person, wodurch eine winzige Wunde entsteht. Auf
der Oberfläche
der Wunde sammelt sich ein Tropfen der Körperflüssigkeit, insbesondere Blut
von in aller Regel wenigen Mikroliter bis maximal 100 Mikroliter
Volumen. Vorzugsweise wird die Körperflüssigkeit
direkt im Anschluß an
die Gewinnung für
eine diagnostische Untersuchung eingesetzt. Die Probe der Körperflüssigkeit
kann jedoch auch für
eine spätere
Untersuchung aufbewahrt werden.
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Insbesondere
kann mit dem erfindungsgemäßen System
Kapillarblut aus einer Körperpartie, wie
z.B. einer Fingerbeere oder einem Ohrläppchen, gewonnen werden. Das
System kann sowohl von der zu untersuchenden Person selbst, beispielsweise
einem Diabetiker, der seinen. Blutglucosegehalt bestimmen möchte, als
auch von einem Dritten, z.B. einem Arzt oder einer Krankenschwester
zur Gewinnung von Blutproben eines Patienten, angewendet werden.
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Das
erfindungsgemäße System
enthält
eine Stechhilfe, Lanzetten und ein Lanzettenmagazin, die in ihrer
Form und Funktion so aufeinander abgestimmt sind, daß ein optimales
Zusammenwirken der einzelnen Systemkomponenten miteinander erreicht wird.
Die einzelnen Komponenten und deren Zusammenwirken sollen im Folgenden
näher erläutert werden.
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Lanzettenmagazin
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Zentrale
Komponente des erfindungsgemäßen Systems
ist das Lanzettenmagazin. Es dient der Aufnahme, Aufbewahrung und
dem Zurverfügungstellen
der Lanzetten und stellt die funktionale Verbindung zwischen Lanzetten
und Stechhilfe her. Zur Erfüllung
dieser Zwecke besitzt das Lanzettenmagazin
- – ein Gehäuse, in
dem die Lanzetten aufbewahrt werden,
- – eine
Entnahmestelle für
eine Lanzette und gegebenenfalls Mittel, die eine Lanzette in der
Entnahmestelle halten,
- – eine
Vorrichtung, mit der die Lanzetten manuell oder automatisch in die
Entnahmestelle transportiert werden können,
- – eine Öffnung,
in welche die Stechhilfe mit ihrer Spitze zur Entnahme einer Lanzette
eingeführt werden
kann und die gegebenenfalls Mittel zur Führung der Stechhilfe enthält,
- – gegebenenfalls
eine weitere, vorzugsweise der Öffnung
für die
Stechhilfe gegenüberliegende Öffnung,
durch welche die Schutzhülle
der Lanzettennadeln nach deren Entnahme mit Hilfe der Stechhilfe
aus dem Inneren des Lanzettenmagazins entfernt werden kann, und
- – gegebenenfalls
eine verschließbare Öffnung, durch
die Lanzetten in das Magazin gefüllt
werden können.
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Vorzugsweise
dient das Lanzettenmagazin nicht vordringlich der Sterilität der Lanzetten.
Diese wird vorzugsweise durch geeignete konstruktive Maßnahmen
an der Lanzette selbst verwirklicht, beispielsweise durch Einsiegeln
der Lanzettenspitze in eine abnehmbare, dichte Kunststoffschutzhülle.
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Das
Gehäuse
des Lanzettenmagazins ist aus einem Metall, beispielsweise Aluminium,
oder einem Kunststoff, z.B. Polypropylen oder Polyethylen, gefertigt.
Vorzugsweise ist das Gehäuse
mittels Spritzguß aus
einem spritzgußfähigen Material,
insbesondere Kunststoff, gefertigt. Das Gehäuse kann prinzipiell jede für die Funktion
des Lanzettenmagazins geeignete Form haben. Als bevorzugt hat es
sich herausgestellt, daß das
Lanzettenmagazin entweder die Form eines länglichen, flachen Quaders,
also ähnlich
einer Zigarettenschachtel, oder die Form einer flachen quadratischen,
vieleckigen oder runden Scheibe, z.B. ähnlich einer Puderdose, aufweist. Selbstverständlich können Kanten
und Ecken des Gehäuses
aus Design- oder Ergonomiegründen
abgerundet sein. Die Dimensionen des Lanzettenmagazins werden im
wesentlichen durch die Größe der Lanzetten
und die Anzahl der zu bevorratenden Lanzetten bestimmt. Erfindungsgemäß können zumindest
zwei Lanzetten im Magazin aufbewahrt werden. Vorzugsweise dient
das Lanzettenmagazin der Bevorratung von 10 bis 200 Lanzetten. Besonders
bevorzugt enthält
es 20 bis 50 Lanzetten.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
hat das Lanzettenmagazins die Form eines flachen, länglichen
Quaders. Die kurzen, schmalen Flächen entsprechen
in Länge
und Breite den entsprechenden Dimensionen einer einzelnen Lanzette;
die langen, schmalen Flächen
entsprechen in ihrer Breite der Breite einer Lanzette und in ihrer
Länge mindestens
der Summe der Höhen
der Lanzetten, die im Magazin untergebracht werden sollen. Die Dimensionen
der großen
Quaderflächen
ergeben sich entsprechend. Die Lanzetten sind in dieser bevorzugten
Ausführungsform
im Magazin sich paarweise berührend neben-
bzw. übereinander
oder sich gegenüberliegend,
z.B. Kopf an Kopf, gestapelt und können sowohl einzeln als auch
lösbar
miteinander zu einem Lanzettensatz verbunden vorliegen, beispielsweise durch
Verkleben oder Verschweißen
der einzelnen Lanzetten an ihren Berührungsstellen, ähnlich also wie
Heftklammern miteinander zu einem Satz verbunden sind, oder durch
Verbindung über
dünne Kunststoffstege.
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In
einer alternativen, ebenfalls bevorzugten Ausführungsform hat das Lanzettenmagazin
die Form einer flachen quadratischen, regelmäßig oder unregelmäßig vieleckigen
oder runden Scheibe. Die Lanzetten sind in dieser Ausführungsform
vorzugsweise sternförmig
in einer Ebene um eine zentrale Achse angeordnet, wobei besonders
bevorzugt die Lanzettenspitzen in einer gemeinsamen, zentralen Kunststoffscheibe
stecken und die Lanzetten so miteinander zu einer Lanzettenscheibe
verbunden sind. Auf diese Weise werden zudem die Lanzettenspitzen steril
gehalten.
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Unabhängig von
der äußeren Form
des Lanzettenmagazins – ob
quaderförmig
oder scheibenförmig – besitzt
das erfindungsgemäße Lanzettenmagazin
eine Entnahmestelle oder -position für eine Lanzette. In diese Position
wird mit Hilfe einer im Magazin enthaltenen Transportvorrichtung
eine Lanzette zur Entnahme durch die Stechhilfe befördert. Die Transportvorrichtung
dient dazu, nach der Entnahme einer Lanzette aus dem Magazin die
nächste,
d.h. die der entnommenen Lanzette ursprünglich benachbarte, im Magazin
enthaltene Lanzette an die Entnahmestelle des Magazins zu befördern. Dabei
kann die Transportvorrichtung dieses Befördern der nächsten Lanzette zur Entnahmestelle
automatisch bewerkstelligen, so daß jederzeit solange Lanzetten
im Magazin enthalten sind eine Lanzette in der Entnahmeposition
ist, oder aber das Befördern
der nächsten Lanzette
geschieht nicht automatisch, durch die Entnahme einer Lanzette ausgelöst, sondern
manuell durch den Benutzer. Der Transportmechanismus kann mit einem
Zählwerk
gekoppelt sein, der dem Anwender anzeigt, wieviele Lanzetten aus
dem Magazin bereits verbraucht bzw. wieviele Lanzetten im Magazin
noch vorrätig
sind.
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Die
Transportvorrichtung kann in einer bevorzugten Ausführungsform
sämtliche
im Magazin verbleibenden Lanzetten nachrücken. In einer anderen Ausführungsform
ist es jedoch möglich,
immer nur eine, vorzugsweise die nächstgelegene, Lanzette zur
Entnahmestelle weiterzutransportieren.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
werden die Lanzetten manuell mit Hilfe eines von außen zu bedienenden
Schiebers in die Entnahmeposition gebracht. Der Schieber kann dabei
kontinuierlich oder in diskreten Schritten, beispielsweise gerastert, mit
Hilfe beispielsweise eines Bedienungsknopfes in Richtung der Entnahmeposition
bewegt werden und so die im Magazin enthaltenen Lanzetten transportieren.
Die Lanzetten liegen dabei vorzugsweise mit einer Seitenfläche ganz
oder teilweise auf dem im Magazin befindlichen Teil des Schiebers
auf
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
werden die Lanzetten mit Hilfe eines automatischen Vorschubsystems,
beispielsweise im Falle des quaderförmigen Magazins über eine
von Schraubenfedern getriebene, linear verschiebbare Platte oder im
Falle des scheibenförmigen
Magazins über
eine Spiralfeder, die so auf die Lanzetten einwirkt, daß sie eine
ge führte,
ebene Kreisbewegung ausführen,
in die Entnahmeposition bewegt. Das automatische Vorschubsystem
kann auch von einem Motor getrieben sein.
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Das
Auslösen
der Transportbewegung der Lanzetten im Magazin kann im Falle des
automatischen Vorschubsystems manuell, beispielsweise durch Betätigen eines
Schalters, erfolgen. Es ist jedoch auch möglich, daß die Transportbewegung automatisch
durch die Entnahme einer Lanzette aus dem Magazin in Gang gesetzt
wird.
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Sowohl
in den inneren Magazinwänden
als auch bei den Lanzetten können
Anschläge
sowie Führungsnuten
und -zapfen oder -stege vorhanden sein, die für eine präzise Positionierung der Lanzetten,
insbesondere während
des Transports der Lanzetten in die Entnahmeposition des Magazins,
sorgen.
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In
einer weiteren, besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Lanzettenmagazins
werden die Lanzetten mit Hilfe einer ersten Transportvorrichtung
in eine vorläufige
Entnahmeposition gebracht, von der aus sie mittels eines zweiten
Transportmechanismus in die endgültige Entnahmeposition
bewegt werden. Die erste Transportvorrichtung kann dabei sowohl
ein manuell zu bedienender Schieber als auch ein automatisches Vorschubsystem
sein. Die zweite Transportvorrichtung ist in dieser besonders bevorzugten
Ausführungsform
ein beweglicher Teil des Lanzettenmagazins, beispielsweise ein linear
bewegliches, auf einer oder mehreren Federn gelagertes Teil des
Gehäuses. Durch
Druck auf dieses Gehäuseteil
wird dieses auf eine in der vorläufigen
Entnahmeposition befindliche Lanzette zubewegt und greift diese
Lanzette mit einem Greifsystem, beispielsweise über ein Widerhakensystem, welches
gegebenenfalls an flexiblen Zungen angebracht ist, oder über Magnete.
Beim Zurückgleiten
des beweglichen Teils des Magazins wird die Lanzette in die endgültige Entnahmeposition
befördert
und dort über
das Greifsystem gehalten, bis die Lanzette mit Hilfe einer Stechhilfe
aus dem Magazin entnommen wird.
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Im
Bereich der Entnahmestelle findet sich eine vorzugsweise verschließbare Öffnung im
Magazin, in welche die Stechhilfe zumindest mit ihrer Spitze eingeführt werden
kann, um so aus dem Inneren des Lanzettenmagazins eine einzelne
Lanzette zu entnehmen. Geometrie und Größe der Öffnung richten sich nach den
entsprechenden Dimensionen der Stechhilfe. Vorzugsweise passen Stechhilfe
und Öffnung
wie Schlüssel
und Schloß zueinander,
so daß eine
eindeutige und präzise
Ausrichtung dieser beiden Systemkomponenten während des Entnahmevorgangs
gewährleistet
ist. Um das Einführen
der Stechhilfe in die Öffnung
zu erleichtern, kann die Öffnung
konisch oder trichterförmig
gestaltet sein, so daß sie
nach außen
hin größer als
für die
Aufnahme der Stechhilfenspitze erforderlich ist. Es ist ebenfalls möglich, daß sich die
Stechhilfe im Bereich ihrer Spitze, die in das Lanzettenmagazin
eingeführt
wird, verjüngt,
um somit das Einführen
zu erleichtern.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist im Inneren der Öffnung
des Magazins ein Führungszapfen
vorgesehen, der in eine entsprechende Führungsnut in der Spitze der
Stechhilfe eingreift. Selbstverständlich kann der Zapfen auch
auf der Stechhilfe sitzen, wobei die Führungsnut dann in der Öffnung des
Magazins liegt.
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Besonders
bevorzugt dienen Führungszapfen
und Führungsnut
dazu, die Stechhilfe beim Einführen
in das Magazin oder beim Entfernen aus dem Magazin – bei Bewegungen
also, die im wesentlich als linear und parallel zur Langsachse der
Stechhilfe zu betrachten sind – automatisch
und unwillkürlich zumindest
teilweise um ihre Längsachse
zu drehen. Diese Drehbewegung dient dazu, mit der Stechhilfe oder
einem Teil der Stechhilfe die Lanzette um ihre Langsachse zu drehen,
wobei die Schutzhülle,
die auf der Lanzettenspitze sitzt und die in diesem Fall nicht-drehbar
im Magazin gelagert ist, abgedreht wird. Aus dem Magazin wird somit
die Lanzette ohne Schutzhülle
entnommen; diese verbleibt zunächst
im Magazin und kann gegebenenfalls über eine weitere, vorzugsweise
der Öffnung
zum Einführen
der Stechhilfe gegenüberliegende, Öffnung aus
dem Magazin entfernt, z.B. ausgeworfen, werden.
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Das
Lanzettenmagazin kann als Einwegmagazin (Wegwerfmagazin) konzipiert
sein oder es kann über
Mittel verfügen,
die ein Befüllen
des Magazins mit Lanzetten erlauben. Beispielsweise kann ein Teil
des Gehäuses
des Lanzettenmagazins über
ein Scharnier beweglich sein, und somit quasi als Tür oder Klappe
dienen, durch die das Magazin mit Lanzetten bestückt werden kann. Ebenfalls
möglich
ist es, daß ein
Teil des Magazins als Schublade ausgestaltet ist, in die Lanzetten
eingelegt und in das Magazin geschoben werden können.
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Das
Lanzettenmagazin verfügt
in einer bevorzugten Ausführungsform über Mittel,
die es erlauben, den aktuellen Inhalt an Lanzetten von außen zu erkennen.
Beispielsweise kann das Gehäuse
des Lanzettenmagazin ganz oder teilweise transparent sein. Möglich ist
jedoch auch, den Füllstand über die relative
Lage eines gegebenenfalls vorhandenen Schiebers zu ermitteln, beispielsweise
durch Rasterung der Schieberposition mit gleichzeitigem Vorhandensein
einer Füllstandsskala.
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Lanzetten
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Lanzetten,
die für
das erfindungsgemäße System
geeignet sind, sind prinzipiell im Stand der Technik, beispielsweise
in
EP-A 0 565 970 , beschrieben.
Für bevorzugte
Ausführungsformen
des erfindungsgemäße Systems
geeignet sind auch im Handel erhältliche
Lanzetten.
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Erfindungsgemäß bevorzugte
Lanzetten besitzen eine Nadel aus Metall, Keramik oder Kunststoff,
deren eines Ende (die Spitze) spitz ausgeformt ist, beispielsweise
durch einen Schleifprozeß.
Der hintere, von dieser Spitze abgewandte Teil der Lanzettennadel
ist in einer bevorzugten Ausführungsform üblicherweise
von einem Lanzettenkörper
aus Kunststoff ganz oder teilweise umschlossen. Die Herstellung
erfolgt üblicherweise
derart, daß die
Lanzettennadel in einer Kunststoffspritzform positioniert und der
Lanzettenkörper
angespritzt wird. Dabei kann gleichzeitig auch eine Schutzhülle aus
Kunststoff über
die Spitze der Lanzette gespritzt werden. Die Schutzhülle kann
dabei vom Lanzettenkörper
losgelöst
vorliegen. Es ist jedoch auch möglich,
daß Schutzhülle und
Lanzettenkörper
eine Einheit bilden, wobei in diesem Fall zwischen Schutzhülle und
Lanzettenkörper
eine Sollbruchstelle vorgesehen ist, so daß die Schutzhülle sauber
von der Lanzette abgenommen werden kann.
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Erfindungsgemäß geeignet
sind jedoch auch Lanzetten, die keinen umhüllenden Körper für die Lanzettennadel aufweisen.
Zur Vereinfachung soll im Folgenden der Begriff "Lanzette" für
alle Varianten, d.h. Lanzettennadeln mit und ohne Lanzettenkörper, verwendet
werden.
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Die
bevorzugte Lanzette für
das erfindungsgemäße System
enthält
eine Metallnadel mit einer scharfen Spitze, die beim Vorgang des
Stechens der zu untersuchenden Person zur Blutgewinnung durch deren
Haut gestochen wird. Die Metallnadel wird vorzugsweise von einem
Lanzettenkörper,
d.h. einem Kunststoff- oder Metallkörper, gehalten, der die Handhabung
der Nadel erleichtert.
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Die
für das
erfindungsgemäße System
geeigneten Lanzetten enthalten vorzugsweise eine teilweise mit einem
Kunststoffkörper
umhüllte
Metallnadel, wobei der Kunststoffkörper vorzugsweise Mittel enthält, die
ein Greifen und Halten der Lanzette durch eine Stechhilfe ermöglichen.
Zum Beispiel kann der Kunststoffkörper ein Paar von gegenüberliegenden, V-förmigen Aussparungen,
umlaufende Einkerbungen oder trichterförmige Vertiefungen besitzen,
in die komplementär
gestaltete Widerhaken oder elastische Zungen des Lanzettenhalters
der Stechhilfe eingreifen und die Lanzette somit festhalten können. Selbstverständlich sind
jedoch auch Erhebungen auf dem Lanzettenkörper möglich, die in entsprechende Aussparungen
im Lanzettenhalter der Stechhilfe eingreifen können.
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Weiterhin
sind in einer bevorzugten Ausführungsform
am Kunststoffkörper
Mittel vorhanden, die verhindern, daß die Lanzette beim Greifvorgang durch
die Stechhilfe im Magazin verschoben oder gar aus dem Lanzettenmagazin
geschoben werden kann. Beispielsweise können am Lanzettenkörper Zapfen
oder Stege vorgesehen sein, die in entsprechende Führungsnuten
im Lanzettenmagazin eingreifen und so in ihrer Relativposition zur
eingeführten
Stechhilfe beim Greifvorgang gehalten werden. Selbstverständlich ist
es auch möglich,
daß der
Lanzettenkörper
die Nut(en) und das Magazin einen oder mehrere entsprechende, in
die Nut(en) eingreifende Stege besitzt.
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Die
Lanzettenspitze ist im Magazin vorzugsweise durch eine Schutzhülle, beispielsweise
eine Kunststoffumhüllung,
geschützt.
Die Schutzhülle dient
einerseits dazu, die Lanzettenspitze vor äußeren schädlichen Einwirkungen, wie z.B.
Verbiegen oder Verschmutzen, was einen Verlust der Sterilität der Lanzettenspitze
bedeuten würde,
zu schützen, und
andererseits den Benutzer, beispielsweise beim Befüllen des
Magazins mit Lanzetten, vor ungewolltem Stechen durch die Lanzette
zu bewahren. Die Schutzhülle
kann mit dem Kunststoffkörper
der Lanzette verbunden sein oder von diesem getrennt sein, wobei
die verbundene Variante bevorzugt ist. Die Schutzhülle kann
ein Vollkunststoff sein, der die Lanzettenspitze vollständig berührend umschließt, oder in
Form eines Hohlkörpers
um die Lanzettenspitze geformt sein. Jede Lanzette kann eine individuelle Schutzhülle besitzen,
wie es bei den Lanzetten aus dem Stand der Technik bisher üblich ist.
Es ist jedoch auch möglich,
daß in
einer bevorzugten Ausführungsform
mehrere Lanzettenspitzen bzw. sämtliche im
Lanzettenmagazin vorhandenen Lanzetten mit ihren Spitzen in einem
gemeinsamen Kunststoffkörper, insbesondere
einer gemeinsamen, zentralen Kunststoffscheibe, stecken, der als
Schutzhülle
für die
Lanzettenspitzen dient.
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Für die besonders
bevorzugte erfindungsgemäße Variante
des Lanzettenmagazins, bei der die Lanzetten in das Magazin nachgefüllt werden
können,
hat es sich als vorteilhaft herausgestellt, daß die einzelnen Lanzetten untereinander
zu einem Lanzettensatz verbunden vorliegen. Besonders bevorzugt enthält ein solcher
Lanzettensatz zwei oder mehrere Lanzetten, welche – beispielsweise
im Bereich der Spitzen oder der Lanzettenkörper – lösbar miteinander verbunden
sind. Dies kann einerseits auf die oben beschriebene Art geschehen,
d.h. dadurch, daß mehrere
Lanzettenspitzen bzw. sämtliche
im Lanzettenmagazin vorhandenen Lanzetten mit ihren Spitzen in einem
gemeinsamen, vorzugsweise zentral angeordneten Kunststoffkörper stecken,
andererseits aber auch dadurch erreicht werden, daß die Kunststoffkörper oder – schutzhüllen individueller Lanzetten
miteinander lösbar
verbunden, z.B. verklebt sind. Die Verbindung kann dabei mit Hilfe
von Klebebändern,
wie es z.B. bei Elektronikbauteilen üblich ist, oder direkt, wie
es beispielsweise für
Heftklammern bekannt ist, erfolgen. Zudem ist es möglich, die
Lanzettenkörper
durch Kunststoffstege miteinander zu verbinden oder die Lanzetten über eine gemeinsame
Halterung, beispielsweise in Form einer Schiene oder einer Gliederkette,
lösbar
aneinander zu koppeln.
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Stechhilfe
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Stechhilfen
sind in einer Vielzahl von Formen aus dem Stand der Technik, beispielsweise
aus
EP-A 0 565 970 ,
bekannt und im Handel erhältlich.
Unter Bezug auf den Stand der Technik, insbesondere auf
EP-A 0 565 970 , erübrigt es
sich hier deshalb, auf die allgemeinen Merkmale und Funktionsweisen
solcher Stechhilfen – oder
Blutlanzettenvorrichtungen, wie sie auch genannt werden – näher einzugehen.
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Erfindungsgemäß bevorzugt
sind längliche, zylindrische
Stechhilfen, d.h. solche, die im wesentlichen die Form eines Füllfederhalters
besitzen. Diese Stechhilfen besitzen im Inneren einen Mechanismus, der
die Lanzette beim Stechvorgang geführt auf die gewünschte Einstichstelle
in der Haut der zu untersuchenden Person zu- und nach dem Stechen
wieder wegbewegt. Meist wird dieser Mechanismus durch eine gespannte
Feder angetrieben, die manuell gespannt werden muß, weshalb
für diese
Ausführungsform
geeignete Spannvorrichtungen vorhanden sein müssen. Zum Auslösen des
Mechanismus kann auf der Außenseite
der Stechhilfe ein Auslöseknopf
vorhanden sein.
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Stechhilfen
in Form eines Füllfederhalters besitzen
einen Griffkörper,
welcher der bequemen Handhabung der Stechhilfe dient und in dessen
Inneren meist ein Großteil
des oben beschriebenen Mechanismus beherbergt wird. Zudem sind im
Bereich des Griffkörpers
oftmals die Bedienungsknöpfe
zum Auslösen
des Stoßmechanismus
und gegebenenfalls zum Auswerfen gebrauchter Lanzetten aus der Stechhilfe
vorhanden.
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An
einem Ende der Stechhilfe, welches als Spitze der Stechhilfe bezeichnet
werden soll, befindet sich vorzugsweise der Lanzettenhalter. Dieser kann
unter einer abnehmbaren Schutz kappe verborgen sein. Für die Erfindung
wesentlich ist, daß der Lanzettenhalter
der Stechhilfe Mittel enthält,
die ein Greifen einer Lanzette ermöglichen, und die somit geeignet
sind, eine Lanzette aus einem Lanzettenmagazin zu entnehmen. Der
Lanzettenhalter kann zu diesem Zweck in das Lanzettenmagazin über dessen Öffnung eingeführt werden,
um eine Lanzette zu entnehmen. Der Lanzettenhalter stellt quasi
diejenige Spitze der Stechhilfe dar, die zur Lanzettenentnahme in
das Lanzettenmagazin eingeführt
wird. Seine genaue Form ergibt sich einerseits aus der Form der Lanzetten,
die in ihm aufgenommen und von ihm gegriffen werden sollen, und
andererseits aus der Öffnung
des Lanzettenmagazins, in die er eingeführt werden soll. Vorzugsweise
entspricht der Lanzettenhalter der Stechhilfe demjenigen, der aus
EP-A 0 565 970 bekannt ist.
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Für das erfindungsgemäße System
bestehend aus Stechhilfe, Lanzettenmagazin und Lanzetten hat es
sich als vorteilhaft herausgestellt, daß die Stechhilfe in dem Teil,
welcher in das Lanzettenmagazin zur Entnahme einer Lanzette eingeführt wird, eine
Führungsnut
oder einen Führungszapfen
aufweist, der mit einer entsprechenden Vorrichtung in der Öffnung des
Lanzettenmagazins Wechselwirken kann. Dadurch kann ein verwechslungsfreies
Zusammenführen
von Stechhilfe und Magazin gewährleistet werden.
Zudem kann durch entsprechende Formung der Nut – sei es in der Stechhilfe
oder in der Öffnung des
Magazins – wie
weiter oben ausgeführt
eine Drehung der Stechhilfe um deren Längsachse erzwungen werden,
so daß sich
diese beim Einführen
in das Magazin oder bei dessen Herausnehmen aus dem Magazin dreht.
Dabei wird ebenfalls die Lanzette im Lanzettenhalter um ihre Langsachse
gedreht und somit die Schutzhülle
um die Lanzettenspitze abgedreht. Auf diese Weise wird gewährleistet,
daß sich die
Lanzette ohne Schutzhülle
in der Stechhilfe befindet. Ein manuelles Abdrehen der Schutzhülle entfallt dadurch
und die Verletzungsgefahr für
den Benutzer wird minimiert. Zudem wird die Anzahl der Bewegungsabläufe, die
zum Einlegen einer Lanzette in die Stechhilfe erforderlich sind,
minimiert und der gesamte Vorgang des Einlegens damit für den Benutzer erleichtert.
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Ein
weiterer Gegenstand der Erfindung ist ein Lanzettenmagazin zur Bevorratung
von zwei oder mehreren Lanzetten, welches zur Verwendung in dem
erfindungsgemäßen System geeignet
ist. Ein solches Lanzettenmagazin ist bereits weiter oben im Zusammenhang
mit dem erfindungsgemäßen System
beschrieben worden.
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Weiterhin
ist Gegenstand der Erfindung eine Lanzette enthaltend eine teilweise
mit einem Kunststoffkörper
umhüllte
Metallnadel, welche zur Verwendung in dem erfindungsgemäßen System
geeignet ist. Eine solche Lanzette ist bereits weiter oben im Zusammenhang
mit dem erfindungsgemäßen System
beschrieben worden.
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Außerdem ist
Gegenstand der Erfindung eine Stechhilfe, welche zur Verwendung
in dem erfindungsgemäßen System
geeignet ist. Eine derartige Stechhilfe ist bereits weiter oben
im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen System beschrieben worden.
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Schließlich ist
ein weiterer Gegenstand der Erfindung ein Verfahren zur Entnahme
einer Lanzette aus einem Lanzettenmagazin, wobei eine Lanzette, die
sich im Lanzettenmagazin befindet, manuell oder automatisch in eine
Entnahmeposition im Inneren des Lanzettenmagazins transportiert
wird und eine Stechhilfe teilweise in eine dafür vorgesehene Öffnung des
Lanzettenmagazins eingeführt
wird. Beim teilweisen Einführen
der Stechhilfe greift diese automatisch die Lanzette, die sich in
der Entnahmeposition befindet. Die Stechhilfe wird schließlich mit
der gegriffenen Lanzette aus dem Lanzettenmagazin herausgenommen.
-
Vorzugsweise
wird entweder beim Einführen der
Stechhilfe in das Lanzettenmagazin, d.h. beim Greifen der Lanzette
durch die Stechhilfe, oder beim Entnehmen der Stechhilfe aus dem
Lanzettenmagazin die Stechhilfe und somit auch die Lanzette verdreht,
so daß die
Schutzhülle
aus Kunststoff, welche die Nadelspitze der Lanzette schützt, abgedreht
wird. Besonders bevorzugt wird dieses Verdrehen durch entsprechende
Mittel sowohl in der Stechhilfe als auch im Lanzettenmagazin, beispielsweise
eine gekrümmte
Führungsnut
auf der einen und einen entsprechenden Führungszapfen auf der anderen
Seite, automatisch bewirkt.
-
Die
Vorteile der Erfindung können
wie folgt zusammengefaßt
werden:
- • Durch
das erfindungsgemäße System
aus Lanzettenmagazin, Lanzetten und Stechhilfe wird der Lanzettenwechsel
für den
Benutzer vereinfacht, der Zeitaufwand dafür verringert und damit die Bereitschaft
erhöht,
einmal benutzte Lanzetten nicht wiederzuverwenden. Dies minimiert
die Infektionsgefahr und trägt
zur Reduktion des Schmerzes bei der Blutgewinnung bei. Zudem ist die
Handhabung des Systems bei hypoglykämischen Zuständen erleichtert.
- • Da
die Lanzetten vom Benutzer nicht mehr separat in die Hand genommen
werden müssen,
können
die Lanzetten deutlich kleiner als bisher übliche Lanzetten gestaltet
werden, wodurch sich der Materialaufwand bei der Fertigung reduziert.
Zudem fällt
bei der Entsorgung der Lanzetten weniger Müll an. Schließlich kann
das ganze System kompakter gehalten werden, so daß dessen
Mitnahme für
den Benutzer erleichtert wird.
- • Die
Lanzetten werden im Lanzettenmagazin in einer eindeutigen Ausrichtung
für die
Stechhilfe angeboten, so daß ein
Einlegen in falscher Orientierung ausgeschlossen werden kann.
- • Durch
das Schlüssel-Schloß-Prinzip
von Lanzettenmagazin und Stechhilfe ist ein Verwenden von nicht
geeigneten Lanzetten für
die Stechhilfe ausgeschlossen.
- • Das
Lanzettenmagazin kann als wiederverwendbarer Systembestandteil jeweils
mit neuen Lanzetten befüllt
werden, entweder durch den Hersteller, den Vertrieb oder den Verbraucher.
Die Lanzetten selbst können
deshalb platz- und müllsparend
mit minimaler Verpackung in den Handel gebracht werden.
-
Die
Erfindung wird durch die nachfolgenden Zeichnungen näher erläutert.
-
1 zeigt
schematisch eine Seitenansicht einer bevorzugten Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Lanzettenmagazins,
bei dem eine Seitenwand entfernt wurde, um so einen Einblick in das
Magazin und auf die darin enthaltenen Lanzetten zu ermöglichen.
-
2 zeigt
schematisch eine Aufsicht auf eine bevorzugte Ausführungsform
einer Lanzette, die in einem Lanzettenmagazin gemäß 1 untergebracht
werden kann.
-
3 zeigt
schematisch anhand von sieben Teilfiguren (A bis G), wie mit einer
Stechhilfe Lanzetten aus einem Lanzettenmagazin gemäß 1 entnommen
werden können.
-
4 zeigt
schematisch eine Seitenansicht einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Lanzettenmagazins,
bei dem eine Seitenwand entfernt wurde, um so einen Einblick in
das Magazin und auf die darin enthaltenen Lanzetten zu ermöglichen
(Teilfigur A), schematische Seiten- und Frontansichten derjenigen
Teile eines bevorzugten Lanzettenspenders und einer entsprechenden
Stechhilfe (Teilfigur B), die zur Lanzettenentnahme miteinander
wechselwirken, sowie eine Aufsicht (Teilfigur C) und eine Seitenansicht
(Teilfigur D) einer bevorzugte Ausführungsform einer Lanzette, die
in dem Lanzettenmagazin gemäß 4A untergebracht
werden kann.
-
5 zeigt
schematisch anhand von zehn Teilfiguren (A bis K), wie mit einer
Stechhilfe Lanzetten aus einem Lanzettenmagazin gemäß 4 entnommen
werden können.
-
6 zeigt
schematisch anhand von vier Teilfiguren (A bis D) eine weitere bevorzugte
Ausführungsform
eines Lanzettenmagazins in Aufsicht (A) und von vorne (B), sowie
einen für
dieses Lanzettenmagazin geeigneten Satz von lösbar miteinander verbundenen
Lanzetten, ebenfalls in Aufsicht (C) und von vorne (D). Die Ansichten
von vorne (B, D) sind dabei teilweise angeschnitten, um konstruktive
Details zu verdeutlichen.
-
7 zeigt
schematisch anhand von sechs Teilfiguren (A bis F), wie mit einer
Stechhilfe Lanzetten aus einem Lanzettenmagazin gemäß 6 entnommen
werden können.
-
Die
Ziffern in den Figuren bedeuten:
-
- 1
- Lanzettenmagazin
- 2
- Lanzette
- 3
- Gehäuse
- 4
- Entnahmestelle
- 5,
5'
- Transportvorrichtung
- 6
- Bedienungsknopf
für Transportvorrichtung 5
- 7
- Führungsnut
für Transportvorrichtung 5
- 8
- Anschlag
- 9
- Öffnung zum
Einführen
der Stechhilfe 15
- 10
- Öffnung zum
Auswerfen der Schutzhülle 14
- 11
- Metallnadel
- 12
- Lanzettenkörper
- 13
- Zapfen
- 14
- Schutzhülle
- 15
- Stechhilfe
- 16
- Griffkörper
- 17
- Spitze
- 18
- Schutzkappe
- 19
- Lanzettenhalter
- 20
- flexible
Haltezunge mit Widerhaken
- 21
- Auswerfer
- 22
- trichterförmige Kerbe
im Lanzettenkörper 12
- 23
- V-förmige Aussparung
im Lanzettenkörper 12
- 24
- Erhebung
auf Schutzhülle 14
- 25
- Platte
- 26
- Schraubenfeder
- 27
- bewegliches
Gehäuseteil
- 28
- Greifersystem
- 29
- Führungszapfen
- 30
- Führungsnut
- 31
- Lanzette 2 in
vorläufiger
Entnahmeposition
- 32
- Haltevorrichtung
- 33
- Lanzette 2 in
endgültiger
Entnahmeposition
- 34
- Sichtfenster
- 35
- Lanzettensatz
- 36
- Kunststoffscheibe
- 37
- Einführungsstutzen
- 38
- flexible
Zunge
-
In 1 ist
schematisch die Seitenansicht einer besonders bevorzugten Ausführungsform
eines Lanzettenmagazins (1) abgebildet, bei dem eine Seitenwand
des Gehäuses
(3) entfernt wurde, um so einen Einblick in das Lanzettenmagazin
(1) und auf die darin enthaltenen Lanzetten (2)
sowie weitere funktionale Bestandteile zu ermöglichen. Das Lanzettenmagazin
(1) hat im wesentlichen die Form eines länglichen,
flachen Quaders, in dem die Lanzetten (2) linear nebeneinander,
sich jeweils paarweise berührend
angeordnet sind. Die Lanzetten können
mit Hilfe einer Transportvorrichtung (5) manuell zu Entnahmestelle
(4) geschoben werden, wozu auf der Außenseite einer der langen,
schmalen Seiten des Lanzettenmagazins (1) ein Bedienungsknopf
(6) für
die Transportvorrichtung (5) vorgesehen ist. Das Verschieben der
Transportvorrichtung (5) mit Hilfe des Bedienungsknopfes
(6) kann kontinuierlich oder diskontinuierlich, beispielsweise
gerastert, geschehen. Die Position des Bedienungsknopfes (6)
erlaubt es, den aktuellen Füllstand
des Magazins (1) zu erkennen.
-
Innerhalb
des Lanzettenmagazins (1) ist eine Führungsnut (7) enthalten,
in der die Transportvorrichtung (5) und die Schutzhüllen (14)
der Lanzetten (2) geführt
werden. Die Schutzhüllen
(14), die Transportvorrichtung (5) und die Führungsnut
(7) sind in Größe und Form
aneinander entsprechend angepaßt.
-
Ebenfalls
im Inneren des Gehäuses
(3) des Lanzettenmagazins (1) befindet sich ein
Anschlag (8), der in Verbindung mit dem Zapfen (13)
des Lanzettenkörpers
(12) dafür
sorgt, daß eine
Lanzette (2), die sich an der Entnahmestelle (4)
befindet, beim Einführen
einer Stechhilfe durch die Öffnung
(9) nicht aus der Öffnung
(10) des Lanzettenmagazins (1) hinausgeschoben
werden kann.
-
Die
Führungsnut
(7) und der Anschlag (8) können ebenfalls in der zur Innenseite
des Lanzettenmagazins (1) gewandten Seitenfläche des
Gehäuses
(3) enthalten sein, die in 1 entfernt
wurde, um einen Einblick in das Lanzettenmagazin zu ermöglichen.
-
In 2 ist
eine Lanzette (2) dargestellt, die in einem Lanzettenmagazin
(1) gemäß 1 untergebracht
werden kann. Während
die Lanzette (2) in 1 in einer
Seitenansicht schematisch dargestellt ist, findet sich in 2 eine
schematische Aufsicht auf eine Lanzette (2). Die Lanzette
(2) besteht im wesentlichen aus einer Metallnadel (11)
mit einer Spitze, die durch eine Schutzhülle (14) ummantelt
ist. Diese Schutzhülle
(14) muß vor
Benutzung der Lanzette (2) zur Gewinnung von Blut von der
Lanzette (2) abgenommen werden. Die Lanzette (2)
enthält
weiterhin auf derjenigen Seite, die der Schutzhülle (14) gegenüber liegt,
einen Lanzettenkörper
(12), der auf beiden Seiten einen Zapfen (13)
enthält.
Dieser sorgt zusammen mit dem Anschlag (8) im Gehäuse (3)
des Lanzettenmagazins (1) dafür, daß eine an der Entnahmestelle
(4) befindliche Lanzette (2) beim Einführen einer
Stechhilfe nicht aus dem Lanzettenmagazin (1) geschoben
werden kann. Vorzugsweise sind der Lanzettenkörper (12) und die
Schutzhülle
(14) aus einem spritzgußfähigen Kunststoff gefertigt.
-
3 zeigt
schematisch anhand von 7 Teilfiguren (A bis G), wie mit Hilfe einer
Stechhilfe (
15) eine Lanzette (
2), die sich an
der Entnahmestelle (
4) eines Lanzettenmagazins (
1)
befindet, aus dem Lanzettenmagazin (
1) entnommen wird.
Die Stechhilfe (
15) hat im wesentlichen die Form eines
Füllfederhalters.
Sie enthält
als wesentliche Bestandteile einen Griffkörper (
16), eine Spitze
(
17) und eine Schutzkappe (
18). Im Griffkörper (
16)
sind die für
die Stechbewegung erforderlichen, beweglichen mechanischen Bauteile
der Stechhilfe (
15) untergebracht. Diese entsprechen weitestgehend
dem Stand der Technik, beispielsweise
EP
A-0 565 970 , und sollen hier nicht näher erläutert werden. In der Spitze
(
17), die nach Abziehen oder Abschrauben der Schutzkappe
(
18) von der Stechhilfe (
15) offenliegt, ist der
Lanzettenhalter (
19) untergebracht. Wesentlich am Lanzettenhalter (
19)
der vorliegenden, besonders bevorzugten Ausführungsform einer Stechhilfe
(
15) sind die flexible Haltezunge (
20) mit einem
Widerhaken und der Auswerfer (
21), da diese Bestandteile
des Lanzettenhalters (
19) direkt mit der Lanzette (
2)
im Lanzettenmagazin (
1) Wechselwirken.
-
Nachdem
die Schutzkappe (18) von der Stechhilfe (15) entfernt
ist, liegt die Spitze (17) der Stechhilfe frei (3A).
Die Stechhilfe (15) wird mit ihrer Spitze (17)
voran auf das Lanzettenmagazin (1) zubewegt, bei dem sich
an der Entnahmestelle (4) eine Lanzette (2) befindet
(3B). Die Spitze (17) der Stechhilfe (15)
besitzt eine Aussparung, die es ermöglicht, daß die Spitze (17) über das
Lanzettenmagazin (1) geschoben werden kann. Dabei dringt der
Lanzettenhalter (19) durch die Öffnung (9) in das Lanzettenmagazin
ein. Die flexible Haltezunge (20) gleitet dabei über die
an der Entnahmestelle (4) befindliche Lanzette (2),
wobei die Haltezunge (20) leicht nach oben verbogen wird
(3C). Beim weiteren Einführen des Lanzettenhalters (19)
in das Lanzettenmagazin (1) wird die Lanzette durch den
Auswerfer (20a) in Richtung der Öffnung (10) verschoben,
bis der Zapfen (13) des Lanzettenkörpers (12) am Anschlag
(8) anliegt und somit ein weiteres Verschieben der Lanzette
(2) nicht mehr möglich
ist (3D). Beim weiteren Einschieben des Lanzettenhalters
(19) in das Lanzettenmagazin (1) schiebt der Auswerfer
(20a) nicht mehr die gesamte Lanzette (2) sondern
nur noch die Schutzhülle
(14) in Richtung der Öffnung
(10). Beim vollständigen
Einführen
des Lanzettenhalters (19) in das Lanzettenmagazin (1) wird
die Schutzhülle
(14) durch den Auswerfer (20a) von der Lanzettenspitze
getrennt und fallt aus der Öffnung
(10). Gleichzeitig greift die flexible Haltezunge (20)
mit ihrem Widerhaken vor den Lanzettenkörper (12) und hält die Lanzette
(2) somit im Lanzettenhalter (19) (3E).
Beim Entnehmen der Stechhilfe (15) aus dem Lanzettenmagazin
(1) wird die Lanzette (2), die sich im Lanzettenhalter
(19) befindet, ebenfalls aus dem Magazin (1) entnommen.
An der Entnahmestelle (4) ist so Platz für eine nachzurückende Lanzette
(2) geworden, die manuell mit Hilfe der Transportvorrichtung
(5) zur Entnahmestelle (4) geschoben werden kann
(3F). Nach dem Entnahmevorgang der Lanzette (2)
aus dem Lanzettenmagazin (1) muß die Stechhilfe (15)
mit der Schutzkappe (18) verschlossen werden. Dabei kann
die Stechhilfe (15) durch Drehen der Schutzkappe (18)
automatisch gespannt werden. Sie steht somit zur Blutgewinnung zur
Verfügung.
-
In 4A ist
eine weitere, besonders bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Lanzettenmagazins
(1) in einer Seitenansicht abgebildet, in der das Lanzettenmagazin
(1) teil weise angeschnitten ist. Das Lanzettenmagazin (1)
hat im wesentlichen die Form eines länglichen flachen Quaders. Ähnlich wie
bei der Ausführungsform
der 1 sind auch hier die Lanzetten (2) im
wesentlich linear nebeneinander, sich paarweise berührend, angeordnet.
Die Lanzetten (2) werden über eine Transportvorrichtung
(5), die im wesentlichen aus einer Platte (25)
und zwei diese Platte (25) antreibende Schraubenfedern
(26) besteht, automatisch in Richtung der Entnahmestelle
(4) transportiert. Im Bereich der Entnahmestelle (4)
ist eine zweite Transportvorrichtung (5') vorgesehen. Diese besteht im
wesentlichen aus einem beweglichen Gehäuseteil (27), welches
durch eine Schraubenfeder (26) in der abgebildeten Ruheposition
gehalten wird. Im Bereich der Transportvorrichtung (5') befindet sich
auch die Öffnung
(9) zum Einführen
der Stechhilfe sowie die Öffnung
(10) zum Auswerfen der Schutzhülle (14) der Lanzetten
(2), wozu auch die flexible Zunge (38) dient,
die beweglich am Gehäuse
(3) des Lanzettenmagazins (1) befestigt ist. Ebenfalls
Bestandteil der Transportvorrichtung (5') ist ein Greifersystem (28),
welches die oberste, das heißt,
der Entnahmestelle (4) nächstgelegene Lanzette (2)
beim Bedienen der Transportvorrichung (5') greift.
-
In 4B sind
Detailzeichnungen schematischer Ansichten der Stechhilfe (15)
in Seiten- und Frontalansicht sowie desjenigen Teils des Lanzettenmagazins
(1) abgebildet, in welchen die Stechhilfe (15)
zur Entnahme einer Lanzette (2) eingeführt werden kann. Die in 4B links
oben abgebildete Stechhilfe (15) ist wie die Stechhilfe
(15) aus 3A nur mit dem Teil abgebildet,
der für
die Erfindung relevant ist. Auch hier entsprechen die übrigen funktionalen
Bestandteile dem Stand der Technik. Die Stechhilfe (15)
enthält
einen Griffkörper
(16) und eine Spitze (17), in der ein Lanzettenhalter
(19) untergebracht ist, welcher wiederum eine flexible
Haltezunge (20) aufweist. In 4B sind
diese Bestandteile der Stechhilfe (15) teilweise angeschnitten
in einer Seitenansicht zu sehen. Rechts neben der Seitenansicht in 4B ist
eine Aufsicht von vorne auf die Stechhilfe (15) zu sehen.
Die Aufsicht verdeutlicht die relative Lage der bereits genannten
Bauteile zueinander. Zudem ist die Führungsnut (30) zu
sehen, die in der Stechhilfenspitze (17) vorgesehen ist.
-
Unterhalb
dieser Frontalansicht der Stechhilfe (15) in 4B ist
eine frontale Detailansicht der Öffnung
(9) des Lanzettenmagazins (1) zu sehen. Rechts
daneben findet sich eine teilweise angeschnittene Seitenansicht
des Lanzettenmagazins (1). In der Frontalansicht auf die Öffnung (9)
des Lanzettenmagazins (1) sind insbesondere das Greifersystem
(28) und der Führungszapfen
(29) zu erkennen. Das Greifersystem (28) besteht
aus zwei beweglichen, mit Widerhaken versehenen Zungen, die beim Niederdrücken des
beweglichen Gehäuseteils
(27) eine durch eine Haltevorrichtung (32), die
seitlich als halbkugelförmige
Erhebung aus der Innenfläche
der Gehäusewand
des Lanzettenmagazin (1) herausragt, in der vorläufigen Entnahmeposition
(31) gehaltene Lanzette (2) umschließen und
festhalten, so daß beim
Entspannen der Schraubenfeder (26) und dem dadurch bewirkten
Zurückgleiten
des beweglichen Gehäuseteils
(27) in die Ausgangsstellung eine Lanzette (2)
in die endgültige
Entnahmeposition (33) mitgenommen wird. Dabei wird die
flexible Zunge (38) nach außen gedrückt, woraufhin sie sich wieder
in ihre leicht nach innen geneigte Ruheposition zurückbewegt.
Der Führungszapfen
(29) bewegt sich beim Einführen der Stechhilfe (15)
in die Öffnung
(9) in der Führungsnut
(30) in der Spitze (17) der Stechhilfe (15).
Dadurch wird zum einen gewährleistet,
daß die Stechhilfe
(15) in der richtigen Orientierung in die Öffnung (9)
eingeführt
wird. Zum anderen kann durch geeignete Geometrie der Führungsnut
(30) erreicht werden, daß sich die Stechhilfe (15)
beim Einführen in
das Lanzettenmagazin (1) über die Öffnung (9) um ihre
Längsachse
dreht. Auf diese Weise wird auch die Lanzette (2), die
sich in der Entnahmeposition (33) befindet, um ihre Langsachse
gedreht. Dabei kann die Schutzhülle
(14) der Lanzette (2), wie sie in 4C und
D abgebildet ist, vom Rest der Lanzette (2) abgedreht werden
und somit die Metallnadel (11) bzw. deren Spitze freigeben.
-
Die
in 4C und D dargestellte, besonders bevorzugte Ausführungsform
der Lanzette (2) besteht im wesentlichen aus einer Metallnadel
(11), die in diesem Fall weitgehend vollständig von
einem Kunststoffkörper
(12) umgeben ist. Die Schutzhülle (14) ist dabei
Bestandteil des Kunststoffkörpes
(12), wobei an der Verbindungsstelle zwischen Schutzhülle (14)
und dem restlichen Kunststoffkörper
(12) eine Sollbruchstelle vorgesehen ist, die bei einer
Drehung der Schutzhülle
(14) relativ zum Kunststoffkörper (12) ein Abtrennen
der Schutzhülle
(14) erlaubt. Auf beiden Seiten der Schutzhülle (14)
befindet sich je eine Erhebung (24), die dem lösbaren Verbinden
mehrerer Lanzetten (2) zu einem Lanzettensatz dienen. In der
vorliegenden, bevor zugten Ausführungsform
sind die Lanzetten (2) – ähnlich wie Heftklammern – über Kleberpunkte
auf den Erhebungen (24) miteinander zu einem Satz von Lanzetten
verbunden.
-
Im
Lanzettenkörper
(12) sind Mittel (22, 23) vorgesehen,
in die Teile des Lanzettenhalters (19) eingreifen können, um
die Lanzette (2) fest im Lanzettenhalter (19)
zu halten. Der Lanzettenkörper
(12) in der abgebildeten, besonders bevorzugten Ausführungsform
der Lanzette (2) enthält
zum einen eine trichterförmige
Kerbe (22) und ein Paar sich gegenüberliegende V-förmige Aussparungen
(23). In die trichterförmige
Kerbe (22) kann der Widerhaken der beweglichen Zunge (20)
des Lanzettenhalters (19) der Stechhilfe (15)
eingreifen und die Lanzette (2) so festhalten. Die V-fömigen Aussparungen
(23) können zusammen
mit alternativen, hier nicht abgebildeten Ausführungsformen des Lanzettenhalters
(19) einer Stechhilfe (15) benutzt werden.
-
Das
Lanzettenmagazin (1) der in 4 gezeigten
bevorzugten Ausführungsform,
kann vom Benutzer geöffnet
werden, um jeweils einen neuen Lanzettensatz einzulegen. Das Gehäuse des
Lanzettenmagazins (1) kann durch Wegklappen der Transportvorrichtung
(5') geöffnet werden.
Die Lanzetten (2) werden einzeln oder miteinander lösbar verbunden
als Lanzettensatz in das Magazin (1) geschoben. Dabei wird
die Transportvorrichtung (5) durch Zusammendrücken der
Schraubenfedern (26) wieder gespannt. Schließlich wird
die Transportvorrichtung (5')
zurückgeklappt.
Das Magazin (1) ist somit gebrauchsfertig.
-
In 5 ist – analog
zu 3 – anhand
von zehn Teilfiguren (A bis K) dargestellt, wie mit Hilfe einer
Stechhilfe (15) eine Lanzette (2) aus einem Lanzettenmagazin
(1), welches der besonders bevorzugten Ausführungsform
aus 4A entspricht, entnommen werden kann:
Vor
der Entnahme der Lanzette muß die
Schutzkappe (18) von der Stechhilfe (15) abgezogen
bzw. abgeschraubt werden, so daß die
Spitze (17) der Stechhilfe offenzuliegen kommt (5A).
Durch Drücken auf
das bewegliche Gehäuseteil
(27) des Lanzettenmagazins (1) wird die Lanzette,
die sich in der vorläufigen
Entnahmeposition (31) befindet und dort durch die Haltevorrichtung
(32) gehalten wird, gegriffen (5B) und
beim Zurückgleiten
des beweglichen Gehäuseteils
(27) in seine Ursprungsposition unter nach außen Biegen
der beweglichen Zunge (38) in die endgültige Entnahmeposition (33)
bewegt, wo sie vom Greifersystem (28) gehalten wird. Die übrigen, sich
im Lanzettenmagazin (1) befindlichen Lanzetten werden durch
die automatische Transportvorrichtung (5) (vgl. 4A)
nachgeschoben, so daß sich
wieder eine Lanzette in der vorläufigen
Entnahmeposition (31) befindet (5C). Beim
Einführen
der Stechhilfe (15) in die Öffnung (9) des Lanzettenmagazins
(1) greift der Lanzettenhalter (19) die sich in
der endgültigen
Entnahmeposition (33) befindliche Lanzette (2) (5D).
Durch das Zusammenwirken von Führungsnut
(30) in der Stechhilfenspitze (17) und Führungszapfen
(29) in der Öffnung
(9) des Gehäuses (3)
des Lanzettenmagazins (1) wird beim vollständigen Einführen der
Spitze (17) der Stechhilfe (15) diese um ihre
Längsachse
gedreht. Da sich die Lanzette (2) bei der Drehung bereits
weitgehend im Lanzettenhalter (19) befindet, wird auch
die Lanzette (2) um ihre Langsachse gedreht. Die Schutzhülle (14)
ist von dieser Drehung jedoch ausgenommen, da sie durch das Greifersystem
(28) und die flexible Zunge (38) in ihrer Position
fixiert ist und somit die Drehbewegung nicht ausführen kann.
Der Lanzettenkörper
(12) wird gegen die Schutzhülle (14) verdreht,
wodurch die Sollbruchstelle zwischen Lanzettenkörper (12) und Schutzhülle (14)
bricht (5E). Beim Herausziehen der Stechhilfe
(15) aus dem Lanzettenmagazin (1) wird die gegriffene
Lanzette (2) mit herausgezogen. Die Schutzhülle (14)
wird dabei vom Rest der Lanzette (2) getrennt und verbleibt
zunächst
im Greifersystem (28) (5F). Die
Spitze der Metallnadel (11) und Teile des Lanzettenkörpers (12)
ragen bei dieser besonders bevorzugten Ausführungsform aus der Spitze (17)
der Stechhilfe (15) heraus. Durch das Wiederaufsetzen der
Schutzkappe (18) wird die freiliegende Spitze der Metallnadel
(11) bedeckt (5G). Gegebenenfalls kann gleichzeitig
beispielsweise durch ein Verdrehen der Schutzkappe (18)
die Stechhilfe (15) gespannt werden.
-
Die
im Greifersystem (28) verbliebene Schutzhülle (14)
der Lanzette (2) wird beim erneuten Niederdrücken des
beweglichen Gehäuseteils
(27) zur Entnahme einer weiteren Lanzette (2)
aus der vorläufigen
Entnahmeposition (31) durch die bewegliche Zunge (38)
aus dem Greifersystem (28) herausgeschoben (5H)
und liegt zunächst
lose auf der nächsten
zur end gültigen
Entnahmeposition zu transportierenden Lanzette (2) (5I),
von wo aus sie leicht entfernt werden kann (5K).
-
In 6 ist
eine weitere besonders bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Lanzettenmagazins
(1) (A, B) sowie eines hierfür geeigneten Lanzettensatzes
(35) (C, D) abgebildet. Das Lanzettenmagazin (1)
dieser bevorzugten Ausführungsform
hat im wesentlichen die Form einer flachen, runden Scheibe, an die
ein Einführstutzen
(37) angebracht ist, durch den über die Öffnung (9) eine Stechhilfe
zur Entnahme von Lanzetten (2) in das Lanzettenmagazin
(1) eingeführt
werden kann. Auf einer der kreisförmigen Seiten des Lanzettenmagazins
(1) ist ein transparentes Sichtfenster (34) vorgesehen,
das es erlaubt, den aktuellen Füllstand
des Lanzettenmagazins (1) mit Lanzetten (2) zu
kontrollieren. Das Sichtfenster (34) kann aus einem mit
dem Gehäuse
(3) verbundenen transparenten Kunststoff bestehen. Es ist
jedoch auch möglich,
daß das
gesamte Gehäuse
(3) aus einem transparenten Kunststoff gefertigt ist. Alternativ
dazu kann das Sichtfenster (34) lediglich als offengelassene
Aussparung des Gehäuses
(3) ausgestaltet sein. Über
einen Bedienungsknopf (6) kann eine Transportvorrichtung
(5) bedient werden, die beispielsweise über eine Spiralfeder Lanzetten
in die Entnahmeposition (33) bringt. Im Inneren der Öffnung (9)
des Einführstutzens
(37) kann wiederum ein Führungszapfen (29)
vorgesehen sein, der in Wechselwirkung zu einer Führungsnut
in der Stechhilfe treten kann.
-
In 6C und
D sind eine Aufsicht sowie eine Ansicht von vorne eines Lanzettensatzes
(35) abgebildet, wobei die Ansicht von vorne teilweise
angeschnitten ist. Der Lanzettensatz (35) besteht aus einer
Vielzahl von Lanzetten (2), die sternförmig um eine kreisförmige, zentrale
Kunststoffscheibe (36) angeordnet sind. Dabei stecken die
Spitzen der Metallnadeln (11) der Lanzetten (2)
in der zentralen Kunststoffscheibe (36). Die Lanzetten
selbst entsprechen im wesentlichen den Lanzetten, wie sie in 4C abgebildet
sind. Auch hier sind wieder V-förmige Aussparungen
(23) im Lanzettenkörper
(12) vorgesehen, die ein Wechselwirken mit dem Lanzettenhalter
einer Stechhilfe ermöglichen.
-
Das
Lanzettenmagazin (1) der in den 6A und
B gezeigten bevorzugten Ausführungsform, kann
vom Benutzer geöffnet
werden, um jeweils einen neuen Lanzettensatz (35) einzulegen.
Das Gehäuse
des Lanzettenmagazins (1) kann durch Abnehmen der oberen,
d.h. mit einem Sichtfenster versehenen Gehäusehälfte geöffnet werden. Die Lanzetten
(2) werden als Lanzettensatz (35) eingelegt. Durch
Drehen des eingelegten Lanzettensatzes (35) um seine zentrale
Achse wird die Spiralfeder der Transportvorrichtung (5)
gespannt. Schließlich
wird die abgenommene Gehäusehälfte wieder
auf dem Magazin (1) befestigt, beispielsweise durch Verklipsen.
Das Magazin (1) ist somit gebrauchsfertig.
-
In 7 ist – analog
zu 3 und 5 – schematisch anhand von 6
Teilfiguren (A bis F) dargestellt, wie mit einer Stechhilfe (15)
Lanzetten (2) aus dem besonders bevorzugten Lanzettenmagazin (1)
gemäß 6 entnommen
werden können:
Nachdem
die Schutzkappe (18) von der Stechhilfe (15) abgenommen
wurde, liegen die Spitze (17) mit der Führungsnut (30) sowie
der Lanzettenhalter (19) der Stechhilfe (15) frei
(7A). Die Stechhilfe (15) kann nunmehr
in die Öffnung
(9) des Einführstutzens (37)
des Lanzettenmagazins (1) eingeführt werden. Dabei sorgt die
Führungsnut
(30) in der Spitze (17) der Stechhilfe (15)
im Zusammenspiel mit dem Führungszapfen
(29) in der Öffnung
(9) des Lanzettenmagazins (1) für eine eindeutige
Orientierung der Stechhilfe (15) relativ zum Lanzettenmagazin
(1). Sobald die Stechhilfe (15) vollständig mit
ihrer Spitze (17) in das Lanzettenmagazin (1)
eingeführt
ist, wird die Lanzette (2), die sich in der Entnahmeposition
befindet, vom Lanzettenhalter (19) gegriffen (7B und
C). Durch Drehen der Stechhilfe (15), welches durch die
Kontur der Führungsnut
(30) bewirkt wird, wird die Lanzette (2) zusammen
mit der Stechhilfe (15) um ihre Langsachse gedreht. Dabei
wird die Spitze der Metallnadel (11) in der Kunststoffscheibe (36)
verdreht und somit gelöst
(7D). Beim Entnehmen der Stechhilfe (15)
aus dem Lanzettenmagazin (1) wird die Lanzette (2)
vom Lanzettenhalter (19) in der Stechhilfe (15)
gehalten (7E). Die Spitze der Metallnadel
(11) sowie der der Spitze der Metallnadel (11)
am nächsten
gelegene Teil des Lanezettenkörpers
(12) ragen in dieser besonders bevorzugten Ausführungsform
aus dem Lanzettenhalter (19) der Stechhilfe (15)
heraus. Zum Spannen der Stechhilfe (15) muß wiederum
die Schutz kappe (18) über
die Spitze (17) mit Lanzettenhalter (19) der Stechhilfe
(15) geschoben und relativ zum Griffkörper (16) verdreht
werden.