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Die Erfindung bezieht sich auf die
Modifikation der Gleiteigenschaften von polymeren Oberflächen, insbesondere
Oberflächen
von Schlauchmaterial, das aus polymeren Materialien wie Silicongummi,
Polypropylen, Polyethylen, Polyvinylchlorid, Fluorpolymeren und
dgl. oder anderen dielektrischen Materialien besteht, und auf verbesserte
Verfahren und Vorrichtungen zum Bewirken dieser Modifikationen.
Insbesondere betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Modifizieren
der Gleiteigenschaften einer polymeren Oberfläche, ein nach diesem Verfahren
hergestelltes Schlauchmaterial sowie eine Vorrichtung zur Durchführung des
Verfahrens.
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Polymeres Kunststoffschlauchmaterial,
insbesondere das kleinen Durchmessers und am speziellsten das aus
Silicongummi, wird bei vielen medizinischen Anwendungen und Vorrichtungen
benutzt. Insbesondere Silicongummi (speziell vernetztes Siliconelastomer
mit Silicafüllung)
ist das Polymer der Wahl für
Schlauchmaterial bei vielen medizinischen Anwendungen einschließlich der
Implantation.
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Katheter, die aus polymeren Materialien
hergestellt sind, werden häufig
bei solchen Routineprozeduren wie der Verabreichung von intravenösen Flüssigkeiten,
dem Entfernen von Urin aus beeinträchtigten Patienten, der chemischen
Erfassung unter Verwendung einer Vielfalt von chemischen Wandlern,
der Überwachung
der kardiovaskulären
Dynamik und der Behandlung von Herz- und Gefäßerkrankungen verwendet. Katheter
schaffen den Zugang zu zuvor unzugänglichen Körperbereichen sowohl für diagnostische
als auch für therapeutische
Prozeduren, wodurch die Notwendigkeit einer Operation reduziert
wird. Beispielsweise werden Doppelkathetersysteme zur Medikamentenverabreichung
oder zum Absperren des Blutflusses zu besonderen Organen oder Geweben
verwendet. Üblicherweise
werden ein starrerer äußerer Katheter
und ein schwimmfähiger,
flexibler innerer Katheter, der in dem Blutstrom frei schwimmen
kann, bei solchen Prozeduren benutzt. Ein weiteres Bei spiel ist
eine Herzschrittmacherleitung, bei der Schlauchmaterial kleinen
Durchmessers von weniger als 1,40 mm Außendurchmesser (AD) und 0,9
mm Innendurchmesser (ID) benutzt wird. Bei diesem Typ von Leitung
wird ein langgestreckter Kerndraht (üblicherweise in der Form einer
Wendel), der eine schraubenförmige
Einschraubelektrode an seinem distalen Ende hat, innerhalb des Schlauchmaterials
kleinen Durchmessers plaziert, um eine katheterartige Vorrichtung
zu schaffen. Der Kerndraht wird an dem proximalen Ende dieser Anordnung
durch den Arzt während
der Implantation manipuliert, um die schraubenförmige Elektrode in das Herzgewebe
einzuschrauben und die Leitung an Ort und Stelle zu fixieren. Selbstverständlich können diese
katheterartigen Vorrichtungen andere Gebilde aufweisen, die der
Einfachheit halber hier nicht beschrieben werden. Der in der Beschreibung
und in den Ansprüchen
verwendete Begriff Silicongummi soll auch Siliconkautschuk umfassen.
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Da die Katheterisierungstechniken
komplizierter geworden sind, sind die Forderungen, die an die Leistungsfähigkeit
des Katheters gestellt werden, gestiegen. Zum Beispiel sind die
Wege, die die Katheter durch den Körper nehmen müssen, häufig lang
und gewunden, wie beispielsweise bei dem Zugang zu den kranialen Gefäßen über die
femorale Arterie. Die polymeren Materialien, aus denen Katheter
bestehen, wie beispielsweise Silicongummi, haben eine klebrige Oberfläche, wenn
sie einer wässerigen
Umgebung ausgesetzt sind. Das verursacht übermäßige Reibung, die die Plazierung
der katheterartigen Vorrichtung in dem Körper schwierig macht. Weiter
machen diese Reibungseigenschaften auch die Drehmomentübertragung über das Schlauchmaterial
schwierig, was es beispielsweise schwierig macht, den Kerndraht
zu drehen, der bei der vorgenannten "Einschraub"-Herzschrittmacherleitung
zum Einschrauben der schraubenförmigen
Elektrode in das Gewebe häufig
eine Torsionswendel ist.
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Frühere Methoden zum Verbessern
dieser Reibungseigenschaften beinhalten: 1) Verwenden von härteren Materialien,
die gleitfähiger,
aber weniger biostabil und weniger zur Implantation geeignet sind,
z. B. Polyurethan; 2) Beschichten; 3) Härten; 4) Blähen; und sogar 5) Verwenden
von umweltschädlichen
Materialien wie Chlorfluorkohlenstoffen (CFC). Beispielsweise sind
Polyurethankatheter mit einer Masse aus Polyvinylpyrrolidon (PVP)
vernetzt mit einem Isocyanat überzogen
worden, vgl. z. B. den Artikel "Reduced Frictional Resistance of
Polyurethane Catheter by Means of a Surface Coating Procedure" von
Nurdin, N., et al., Journal of Applied Polymer Science, Band 61,
1939–1948
(1996).
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Die Plasmaentladung ist bei Schlauchmaterial
ebenfalls mit einigem Erfolg verwendet worden. Vor allem die Beaufschlagung
von polymeren Oberflächen
mit einer Plasmaentladung führt
zu einer Modifizierung der Oberfläche, durch die ihre Gleiteigenschaften
verbessert werden. Zum Beispiel ist die
US 5 593 550 auf ein Plasmaverfahren
zum Verbessern der Gleiteigenschaften von polymerem Schlauchmaterial
an seinem AD und ID gerichtet. Die
US
5 133 422 ist auf das Verbessern der Gleiteigenschaften
von polymerem Schlauchmaterial an seinem AD durch Plasmabehandlung
in Gegenwart eines Gases gerichtet, das aus der Gruppe ausgewählt wird,
die aus Wasserstoff, Stickstoff, Ammoniak, Sauerstoff, Kohlendioxid,
C
2F
6, C
2F
4, C
3F
6, C
2H
4C
2H
2, CH
4 und Gemischen
derselben besteht. Die
US 4 692
347 ist auf die Plasmaabscheidung von Überzügen und auf die Verbesserung
der Blutkompatibilität
sowohl an der AD- als auch an der ID-Oberfläche von polymerem Schlauchmaterial
durch Überziehen
desselben unter Entladungsbedingungen in einer einzelnen Kammer
gerichtet.
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Aus der
EP 0 680 816 A2 sind ferner
ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Behandlung von inneren Oberflächen polymerer
Schläuche
bekannt, bei denen ein Entladungsgas unter geringem Druck in dem Schlauch
durch eine Entladungszone einer Reaktionskammer geleitet wird. Die
Glimmentladung in dem Gas wird dabei durch eine RF-Energiequelle
ausschließlich
in dem Schlauch erzeugt. Als filmbildende Gase werden flüchtige Monomere
wie beispielsweise Kohlenwasserstoffe sowie Mischungen dieser Gase
mit Inertgasen verwendet.
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Aus der
US 5 355 832 ist darüber hinaus
eine Vorrichtung zur Beschichtung von Oberflächen mit polymerem Material
bekannt, bei der die dünnen
Polymer-Überzüge mittels
Gasentladungspolymerisation oder Dampfabscheidung erzeugt werden.
Beispielsweise wird hierbei ein Gemisch aus einem Silan und flüchtigen Kohlenwasserstoff-Monomeren
durch Glimmentladung auf der Oberfläche polymerisiert.
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Die Theorie und die Praxis der Hochfrequenz
(HF)-Gasentladung ist ausführlich
erläutert
in 1) "Gas-Discharge Techniques For Biomaterial Modifications" von
Gombatz und Hoffmann, CRC Critical Reviews in Biocompatibility,
Bd. 4, Ausgabe 1 (1987), S.
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142; 2) "Surface Modification and
Evaluation of Some Commonly Used Catheter Materials, 1. Surface Properties"
von Triolo und Andrade, Journal of Biomedical Materials Research,
Bd. 17, 129–147
(1983); und 3) "Surface Modification and Evaluation of Some Commonly
Used Catheter Materials, II. Friction Characterized", ebenfalls
von Triolo und Andrade, Journal of Biomedical Materials Research,
Bd. 17, 149–165
(1983).
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Es ist Aufgabe der Erfindung, ein
Verfahren zur Erzeugung polymerer Oberflächen zu schaffen, die verbesserte
Gleiteigenschaften aufweisen. Es ist ferner Aufgabe der Erfindung,
eine Vorrichtung zur Durchführung
des Verfahrens sowie ein entsprechend verbessertes Schlauchmaterial
zur Verfügung
zu stellen.
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Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß gelöst durch
ein Verfahren mit den im Anspruch 1 angegebenen Schritten, durch
ein polymeres Schlauchmaterial mit den im Anspruch 10 angegebenen
Merkmalen und durch eine Vorrichtung mit den im Anspruch 15 angegebenen
Merkmalen.
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Die Erfindung ist zwar bei Oberflächen von
polymeren Materialien und dielektrischen Materialien anwendbar,
es wird jedoch hier unter besonderer Bezugnahme auf Schlauchmaterial
aus Silicongummi eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung beschrieben.
Es hat sich herausgestellt, dass gemäß der Erfindung eine Glimmentladung
gekoppelt mit einem Monomerniederschlag eine Oberfläche von
polymerem Schlauchmaterial gleitfähiger machen kann. Vorzugsweise
wird polymeres Schlauchmaterial in einem Glasreaktor oder einer
anderen Glimmentladungskammer (vorzugsweise aus dickwandigem Glas
oder einer geeigneten Keramik), welche das Schlauchmaterial longitudinal
aufnimmt, plaziert. Die Glimmentladungselektroden werden an dem
Glasreaktor oder der Entladungskammer derart angebracht, dass die
Plasmaentladung innerhalb des Glasreaktors erfolgt. Anschließend wird
das Schlauchmaterial in einen zweiten Glasreaktor eingebracht, der dem
oben beschriebenen gleicht, mit der Ausnahme, dass N-vinyl-2-pyrrolidon
als Monomer in den Glasreaktor eingebracht wird. Allgemein wird
jede elektrisch nichtleitfähige
dielektrische Reaktorkammereinrichtung, die ein Vakuum enthält, als
Entladungskammer ausreichen. Sie kann bei jeder polymeren Oberfläche wie
z. B. Schlauchmaterial mit einem Durchmesser jeder Größe verwendet
werden.
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Die absolute Größe der Raumbeziehung zwischen
dem AD des polymeren Schlauchmaterials und dem ID des Glasrohres
(d. h. des "Reaktors" oder der "Entladungskammer") oder einer anderen
Kammer wird in jedem Fall von vielen Variablen abhängig sein,
z. B. dem Gasdruck, der zugeführten
Energie, der relativen Größe des Raums
in dem Glasrohr, der Größe des polymeren
Schlauchmaterials usw.
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Beispielsweise haben die folgenden
Behandlungsbedingungen Schlauchmaterial mit einer erwünschten äußeren Oberfläche in Bezug
auf deren verbesserte Gleiteigenschaften ergeben: Der AD des Glasrohres beträgt etwa
12,7 mm bis etwa 38,1 mm; die Länge
des Glasrohres beträgt
etwa 76,2 mm bis etwa 457,2 mm; HD-Leistung zwischen 300 Watt und
30 Watt, die in kontinuierlicher oder in gepulster Betriebsart zugeführt werden
kann, beispielsweise etwa 1 ms bis etwa 10 ms; und ein Gasdruck
in dem Plasmareaktor von etwa 0,010 Torr bis etwa 10,0 Torr. Die
Verwendung von gepulster Leistung ist ein wichtiger Faktor bei der
Ausführung
der Erfindung, damit ein Teil des Monomers aktiviert wird, um die
Polymerisation einzuleiten, ohne an dem Monomer hängende funktionelle
Gruppen wesentlich nachteilig zu beeinflussen.
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In jedem gegebenen Fall kann ohne
weiteres empirisch bestimmt werden, welche Behandlungsergebnisse
erzielt werden, indem die Entladungsbedingungen und die Zeit der
Beaufschlagung mit der Entladung variiert werden, und können die
Bedingungen zum Erzielen des gewünschten
Ergebnisses eingestellt werden.
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Für
die Zwecke der Erfindung brauchen der Gasentladungsprozess oder
die Hochfrequenzentladung, wie sie hier in Betracht gezogen werden,
lediglich so zu sein, dass es zu einer Plasmaglimmentladung kommt, welche
mit den damit beaufschlagten Oberflächen in Wechselwirkung tritt,
beispielsweise mit Silicongummi, um dieselben durch Reaktion damit
zu verändern.
Die Plasmaentladungsvorrichtung weist, wie oben dargelegt, eine
Glimmentladungskammer oder einen Reaktor mit einem elektrischen
Reaktor zur Verbindung mit einer Hochfrequenzenergiequelle oder
dgl. zur Reaktanzkopplung bei Leistungsaufnahme aus der Quelle auf. Außerdem ist
eine Monomerabscheidungskammer oder ein Monomerreaktor zum Beaufschlagen
des polymeren Schlauchmaterials mit einer Zone vorgesehen, in welcher
das Monomer auf der Oberfläche
des polymeren Schlauchmaterials abgeschieden wird. Wie die Glimmentladungskammer
enthält
die Monomerabscheidungskammer einen elektrischen Reaktor zur Verbindung
mit einer Hochfrequenzenergiequelle oder dgl. zur Aktivierung des
Monomers bei Energiezufuhr und Beaufschlagung mit einem Monomerdampf
aus einer Monomerquelle.
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Die Reaktorvorrichtung und das Verfahren
nach der Erfindung überwinden
die Probleme der in der Patentliteratur beschriebenen Konstruktionen
auf folgende Weise.
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Begrenzung der Länge des Schlauchmaterials:
Die Vorrichtung nach der Erfindung kann die AD-Oberfläche von
Schlauchmaterial mit praktisch unbegrenzten Längen behandeln. Die einzige
Beschränkung
besteht darin, wie groß eine
Rolle sein kann, die in das Innere der Vakuumkammer eingepasst werden
kann. Ein typischer Reaktor wird eine Kapazität von 305 m bis etwa 1524 m
haben, je nach Schlauchmaterialdurchmesser.
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Steuerung der Abscheidungschemie:
Kurze Impulse hoher Leistung wie etwa 10 Watt bis etwa 300 Watt
für etwa
1 bis etwa 10 ms, unterbrochen durch längere "Aus"-Perioden (etwa 4 bis etwa 800ms) liefern genug
Energie zum Aktivieren des Monomers, begrenzen aber seine Gesamtintensität so, dass
an dem Monomer hängende
funktionelle Gruppen während
der Abscheidung nicht nennenswert nachteilig verändert werden. Die Verwendung
von gepulster Leistung ist daher für den Erfolg des Verfahrens
kritisch, weil die Aktivierung des Monomers erwünscht ist, ohne die chemischen
und/oder physikalischen Eigenschaften des Monomers während der
Abscheidung wesentlich zu verändern.
Demgemäß bezieht
sich die vorliegende Erfindung auf die Abscheidung des Monomers
auf durch Glimmentladung vorbehandeltes Schlauchmaterial.
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Behandlung der äußeren und inneren Oberfläche: In
einer Ausführungsform
benutzen eine Vorrichtung und ein Verfahren nach der Erfindung drei
separate Zonen, in welchen zuerst die Außenseite des Schlauchmaterials
vorbehandelt wird, die innere Oberfläche des Schlauchmaterials vorbehandelt
wird und dann das Monomer auf die vorbehandelte äußere Oberfläche des Schlauchmaterials abgeschieden
wird. Das ist wichtig, wenn Schlauchmaterial sehr kleinen Durchmessers
behandelt wird. Das Schlauchmaterial kleinen Durchmessers verlangt
eine sehr enge Passung innerhalb des ID-Behandlungszonenrohres,
um eine Entladung zwischen dem Schlauchmaterial und dem Glas zu
verhindern, wie es in der
US
4 448 954 beschrieben ist. Das kann zu dem Problem führen, dass
das Schlauchmaterial innerhalb des Glasrohrre aktors kleben bleibt. Bei
dem Reaktor und dem Verfahren nach der Erfindung wird jedoch die
AD-Plasmavorbehandlung vorzugsweise an dem Schlauchmaterial ausgeführt, bevor
dieses in die ID-Zone zur Behandlung eintritt, was hilft, die Reibung
zwischen der Außenseite
des Schlauchmaterials und dem Reaktor zu reduzieren, um Kleben zu
verhindern.
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Handhabung des Schlauchmaterials:
Die Erfinder haben erkannt, dass das Vorsehen einer gleitfähigen Oberfläche auf
dem Schlauchmaterial oder einem Katheter mit der Fähigkeit
des Arztes oder Technikers in Einklang gebracht werden sollte, die
Vorrichtung während
einer Prozedur handhaben zu können.
Es ist beispielsweise berichtet worden, dass manche Oberflächenbehandlungen
und/oder Überzüge zur Folge
haben, dass das Schlauchmaterial oder der Katheter in feuchtem Zustand
sehr schleimig und schlüpfrig
wird. Der Arzt kann daher beispielsweise Schwierigkeiten haben,
den Katheter an den gewünschten
inneren Ort zu führen oder
einen Leitungskörper
an umgebendes Gewebe anzunähen.
Darüber
hinaus kann ein Teil des Überzugs von
der Oberfläche
des Katheters während
der Prozedur auf die Handschuhe des Arztes gelangen, was wiederum
die Steuerung der Vorrichtung durch den Arzt nachteilig beeinflussen
kann. Die vorliegende Erfindung ist auf die Befestigung des Monomers
vorzugsweise an die AD-Oberfläche
gerichtet, so dass es während
der Manipulation stabil ist, d. h. plasmapolymerisiertes ("pp")
Monomer löst
sich mit geringerer Wahrscheinlichkeit von der Oberfläche des
Schlauchmaterials ab.
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Polymeroberflächendvnamik: Eine der Schwierigkeiten
beim Modifizieren von Polymeroberflächen hängt mit der mobilen Natur von
amorphen Polymermolekülen
zusammen. Wenn eine Modifikation wie beispielsweise eine Oxidation
einer Oberfläche
vorgenommen wird, können
molekulare Bewegungen über
einer Zeitspanne bewirken, dass sich die modifizierte Oberfläche mit
der Polymermatrix vermischt und in diese eindiffundiert. Diese Tendenz
ist bei Siliconelastomeren am ausgeprägtesten, die sehr mobile Polymerketten
haben. Zum Überwinden
dieses Problems können
Plasmabehandlungen benutzt werden, um die polymere Oberfläche zu vernetzen
und zu stabilisieren. Innerhalb von Stunden oder sogar von Minuten
nach der Plasmabehandlung beginnt jedoch die Oberfläche, in
ihren ursprünglichen
hydrophoben Zustand zurückzukehren.
Unvernetzte Oligomere und Öle
niedrigen Molekulargewichts beginnen, an der polymeren Oberfläche zu blühen. Diese Öle tendieren
dazu, die Befestigung oder das Anhaften von Überzügen an der Polymeroberfläche zu be hindern.
Eine besonders bevorzugte Möglichkeit
zum Überwinden
dieses zeitabhängigen
Phänomens
ist, die polymere Oberfläche
mit dem Inertgasplasma zu behandeln, unmittelbar gefolgt durch einen
Modifikationsschritt, vorzugsweise dem Abscheiden des verwendeten
Monomers, bevor die polymere Oberfläche sich zurückzuverwandeln
beginnt. Wenn das so gemacht wird, kann eine polymere Oberfläche in eine
relativ langlebige hydrophile Oberfläche verwandelt werden.
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Andere verbesserte Eigenschaften,
die aus Überzügen und
Behandlungen gemäß der Erfindung
resultieren, sind:
- – reduzierte
Permeabilität
gegenüber
Fluiden und Gasen;
- – reduzierter
"Kaltfluß"
von Siliconoberflächen;
- – Schaffung
von speziellen Oberflächenchemien
durch Auswahl von funktionellen Überzügen;
- – Verbindbarkeit
mit Klebstoffen und Formmassen.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung
werden im folgenden unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher beschrieben.
Es zeigt
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1 eine
Darstellung einer Vorrichtung nach der Erfindung zur Plasmaentladungsvorbehandlung und
zum Abscheiden eines Monomers auf einer AD-Oberfläche auf
kontinuierlicher Basis;
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2 eine
ausführliche
Darstellung der AD-Vorbehandlungszone der Vorrichtung nach 1;
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3 eine
ausführliche
Darstellung der Übergangszone
zwischen der Plasmavorbehandlungs- und der Monomerabscheidungszone
der Vorrichtung nach 1;
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4 eine
ausführliche
Darstellung der Monomerabscheidungszone der Vorrichtung nach 3;
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5 eine
typische schematische Anordnung, die zeigt, wie ein Stück polymeres
Schlauchmaterial in einem Reaktor zur Plasmaentladung gehalten wird;
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6 eine
Darstellung einer Vorrichtung nach der Erfindung zur Plasmaentladungsbehandlung
von einem gewickelten Stück
Schlauchmaterial, bevorzugt an dessen ID;
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7 eine
vereinfachte schematische Darstellung einer implantierbaren medizinischen
Vorrichtung nach der Erfindung;
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8 eine
vereinfachte schematische Darstellung einer implantierbaren medizinischen
Vorrichtung nach der Erfindung in ihrer Beziehung zum Herz eines
Patienten;
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9 ein
Blockschaltbild, das die Bestandteile einer Ausführungsform der Erfindung veranschaulicht;
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10 ein
Overlay-FTIR-Spektrum von Siliconschlauchmaterial, das gemäß der Erfindung
behandelt worden ist;
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11 eine
graphische Darstellung der prozentualen Monomerretention von Schlauchmaterial,
das erfindungsgemäß behandelt
worden ist;
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12 eine
graphische Darstellung von wiederholten Reibungstests, die in einer
wässerigen
Umgebung an gemäß der Erfindung
behandeltem Schlauchmaterial ausgeführt worden sind; und
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13 eine
graphische Darstellung von Reibungstests, die in einer wässerigen
Umgebung mit Schlauchmaterial ausgeführt worden sind, das gemäß der Erfindung
behandelt worden ist.
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Die Erfindung schafft eine Plasmareaktorvorrichtung
und ein Plasmareaktorverfahren, welche verbesserte Gleiteigenschaften
von polymeren Oberflächen
erzeugen, beispielsweise einer Außendurchmesser(AD)-Oberfläche eines
polymeren Schlauchmaterials wie Silicongummischlauchmaterial. Verbesserte
Gleiteigenschaften bedeuten geringere Reibung, wenn das gemäß der Erfindung
behandelte Schlauchmaterial einer wässerigen Umgebung ausgesetzt
wird, verglichen mit unbehandeltem Schlauchmaterial. Die Behandlung hat
gezeigt, dass sie die Oberfläche
des Schlauchmaterials gleichmäßig verbessert
und die Gleitfähigkeit
derselben steigert. Es wird angenommen, dass das Verfahren nach
der Erfindung eine verstärkte
Verbindung des Monomers mit einer polymeren Oberfläche des
Schlauchmaterials hervorruft, beispielsweise durch kovalente Bindung.
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Das Verfahren nach der Erfindung
wird vorzugsweise kontinuierlich ausgeführt, was bedeutet, dass das
Schlauchmaterial von einer Rolle von wenigstens 305 m Schlauchmaterial
geliefert und in einer bevorzugten Ausführungsform behandelt wird,
während
es sich durch eine Inertgasplasmaglimmentladungsvorbehandlungszone
und dann durch eine Monomerabscheidungszone der Reaktorvorrichtung
bewegt, woraufhin es anschließend
in eine Aufnahmekammer gelangt. Die Plasmaglimmentladungsvorbehandlungs-
und die Monomerabscheidungszone weisen jeweils einen Satz von Hochfrequenzelektroden
oder einen Mikrowellenhohlraum auf. In der Vorbehandlungszone der
Vorrichtung, die vorzugsweise unmittelbar vor der Monomerabscheidungszone
angeordnet ist, wird die Außenseite
des Siliconschlauchmaterials vorzugsweise glimmentladungsbehandelt,
um die AD-Obertläche
des Schlauchmaterials für
die Monomerabscheidung in einer anschließenden Zone vorzubereiten.
Diese äußere Vorbehandlungszone
kann ein Glasrohr mit einem Durchmesser von 12,7 mm oder mehr aufweisen,
um das ein Satz von Hochfrequenzelektroden, eine Spule oder ein
Mikrowellenhohlraum angeordnet sind, um eine Glimmentladung an der
Außenseite
des Kunststoffschlauchmaterials anzuregen.
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Die Glimmentladungsvorbehandlung
der Außenseite
des polymeren Schlauchmaterials, die oben beschrieben ist, kann
die Verwendung von "inerten Gasen" beinhalten, d. h. von Gasen,
die unter Plasmaentladungsbedingungen, wie sie hier angegeben sind,
nicht polymerisiert werden. Vorzugsweise werden Inertgase aus der
Gruppe ausgewählt,
die aus Helium, Neon, Argon, Stickstoff und Kombinationen derselben
besteht. Kombinationen der Inertgase können auch vorteilhaft eingesetzt
werden, um die Einleitung der Entladung leichter zu machen. Das
polymere Schlauchmaterial wird mit Gas bis zu einem stabilen Druck
gefüllt,
während die
Vorbehandlungszone auf einem relativ niedrigeren Druck gehalten
wird, was üblicherweise
für die
Plasma behandlung der äußeren Oberfläche erwünschter
ist. Druckdifferenzen sind nicht kritisch, können aber erwünscht sein.
Die Druckdifferenzen werden aufrechterhalten, indem Gasströmungssteuereinrichtungen,
Drosselstellen und automatische Ablassventildruckregler (nicht ausführlich gezeigt)
verwendet werden.
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In einem weiteren Sinn schafft die
Erfindung ein Schlauchmaterial, das modifizierte Gleiteigenschaften an
seinen inneren Oberflächen
hat, insbesondere Silicongummischlauchmaterial mit einem kleinen
Außendurchmesser
(AD) von weniger als etwa 1 mm. Erreicht wird das mit Hilfe einer
Plasmaentladung innerhalb des Schlauchmaterials. Eine verbesserte
Vorrichtung zum Erreichen dieses Ziels wird ebenfalls geschaffen.
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In 1 ist
die Vorbehandlungszone 60 das erste Plasma, durch das das
Schlauchmaterial 18 hindurchgeht, nachdem es eine Rolle 30 verlassen
hat. Das obere Ende dieses Abschnitts der Vorrichtung ist dicht
mit der Unterseite einer oberen Plattenbaugruppe 40 verbunden.
Das untere Ende dieses Abschnitts ist dicht mit einem Übergangszonenblock 62 verbunden.
In der Vorbehandlungszone 60 empfängt das Schlauchmaterial 18 eine
Inertgasplasmavorbehandlung an seiner äußeren Oberfläche.
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Nach dem Eintritt in die Vorbehandlungs-
oder Glimmentladungszone 60 kann das Schlauchmaterial durch
eine es eng umschließende Öffnung 68 hindurchgehen,
die am besten in 2 zu
erkennen ist und einen Durchmesser haben sollte, der gleich dem
Schlauchmaterial-Nenn-AD plus 25,4 μm ± 25,4 μm ist. Dieser Durchmesser kann
in Abhängigkeit
von dem Typ des Schlauchmaterials und dem Typ der Behandlung oder des
aufzubringenden Überzugs
variieren. Für
Schlauchmaterial mit einem AD von 1,372 mm sollte die Öffnung auf
etwa 1,397 mm gebohrt werden. Diese Größe kann später eingestellt werden, um
präzise
Druckdifferenzen zu erreichen. Die Öffnung 68 dient a)
zum Verhindern, dass sich die Glimmentladung in die obere Schlauchmaterialrollenkammer 38 ausbreitet,
b) zum Gestatten, dass unterschiedliche Drücke oder Typen von Gasen in
der oberen Kammer 38 und in der Vorbehandlungszone 60 eingesetzt
werden können,
c) zum Führen
des Schlauchmaterials 18 in der Mitte der Vorbehandlungszone 60
nach unten und d) zum Gestatten, dass ein
kleiner Gasstrom aus der oberen Kammer 38 in ein Glas rohr 69 darunter
gelangt, wo eine Vakuumauslassleitung 71 angeordnet sein
kann, um den Strom wegzuleiten.
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Die Vorbehandlungszone 60 umfasst
typischerweise einen Abschnitt des Glasrohres 69, das üblicherweise
als ein sanitäres
Glasrohr erhältlich
ist. Die Länge
des Glasrohres 69 kann typischerweise etwa 76 mm bis etwa
457 mm, bevorzugt etwa 152 mm bis etwa 305 mm und besonders bevorzugt
etwa 125 mm bis etwa 254 mm betragen. Das Glasrohr 69 sollte
in der Lage sein, eine Vakuumabdichtung an jedem Ende des Rohres herzustellen,
das an einen O-Ring 70 anstößt, vgl. 2. Es sind Vorkehrungen getroffen, um
den Eintritt von Gasen unterhalb der Öffnung 68 und oberhalb
des Endes des Glasrohres 69 zu gestatten.
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Vorzugsweise hat das Glasrohr 69 einen
Durchmesser, der ausreichend groß ist, so dass die Vorbehandlung
der AD-Oberfläche
im wesentlichen gleichmäßig erfolgt.
Bevorzugt beträgt
der Durchmesser etwa 12,7 mm bis etwa 38,1 mm und besonders bevorzugt
etwa 38,1 mm. Wenn der AD des Glasrohres 69 kleiner als
etwa 12, 7 mm ist, muss das Schlauchmaterial 18 im wesentlichen
zentriert sein, um eine gleichmäßige Glimmentladung
bei niedrigeren Gasdrücken
aufrechtzuerhalten. Ein größeres Glasrohr 69 toleriert
also mehr Fehlausrichtung und sorgt für eine gleichmäßigere Entladung
um das Schlauchmaterial 18.
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Mehrere kreisscheiben- oder kreisringförmige Elektroden 76 und 78 (2) sind so bemessen, dass sie
zu dem Durchmesser und der Länge
des Glasrohres 69 passen.
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Eine PTFE-Isolatortragstange 46 kann
gemäß der Darstellung
in 2 vorgesehen sein.
Die beiden Masseelektroden 76 können mit einem gemeinsamen
Masseband 80 verbunden sein, wie es ebenfalls in 2 gezeigt ist.
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Wenn das Schlauchmaterial 18 durch
die Vorbehandlungszone 60 hindurchgeht, wird durch das
Inertgas, wie oben dargelegt, durch Reaktanzkopplung unter Verwendung
der Energie aus der Hochfrequenzenergiequelle, die als Elektroden 76 und 78 dargestellt
ist, eine Glimmentladung erzeugt. Unter Plasmaentladungsbedingungen
stabilisiert die Inertgasbehandlung die polymere Oberfläche des
Schlauchmaterials in Vorbereitung auf den Einsatz des Monomers.
Es soll zwar keinerlei Beschränkung
durch irgendeine besondere Theorie erfolgen, angenommen wird jedoch, dass
die Vorbehandlung durch das Inertgasplasma bewirkt, dass die polymere
Oberfläche
des Schlauchmaterials 18 vernetzt wird und eine Population
von Stellen freier Radikale bildet.
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Eine Übergangszone, die Zone 82 (vgl.
insbesondere 3), dient
als eine Verbindung zwischen der Vorbehandlungszone 60 und
der Monomerabscheidungszone 66. Vorzugsweise sollte die Übergangszone 82a)
in der Lage sein, eine Vakuumabdichtung mit dem unteren Ende des
Vorbehandlungsglasrohres 69 zu bilden, b) ihre Verbindung
mit einem Druckanschlussstück 50 der
Monomerabscheidungszone 66 unter ihr herzustellen, c) eine
Vakuumöffnung 84 zu
bilden, die an einen automatischen Drosselventildruckregler angeschlossen
ist (dieser gestattet einen Gasstrom, welcher durch die oder unter
der Öffnung 68 an
dem oberen Ende der Vorbehandlungszone 60 eintritt, um
unter der Vorbehandlungszone abgesaugt zu werden), und d) eine starre
Verbindung mit dem oberen Ende der Monomerabscheidungszone 66 herstellen,
um jegliche Relativbewegung zwischen dem oberen und unteren Druckanschlussstück 50 der
Monomerabscheidungszone 66 zu minimieren oder zu verhindern.
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Die Monomerabscheidungszone 66 (vgl.
insbesondere 4) sorgt
für die
Monomerabscheidung auf der AD-Oberfläche des Schlauchmaterials 18,
wenn dieses sich durch die Abscheidungszone 66 bewegt.
In der Monomerabscheidungszone 66 wird das Monomer als
ein Dampf einer Glimmentladungszone sehr niedriger Energie zugeführt. Vorzugsweise
weist die Monomerabscheidungszone 66 eine Elektroden- und Glasrohrkonfiguration
auf, die der in 2 gezeigten
gleicht. Die Vorbehandlung an der äußeren Oberfläche des Schlauchmaterials 18 wird
in der Vorbehandlungszone 60 vorzugsweise vor dem Eintritt
in das Glasrohr 69 vorgenommen.
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Noch wichtiger, es hat sich gezeigt,
dass die Plasmavorbehandlung des Schlauchmaterials kritisch war,
um eine stabile, benetzbare Oberfläche nach der Abscheidung des
Monomers zu erzielen. Es hat sich beispielsweise gezeigt, dass,
wenn die Plasmavorbehandlung um die Oberfläche des Schlauchmaterials nicht gleichmäßig erfolgte,
verbesserte Gleiteigenschaften nur an demjenigen Teil der Schlauchmaterialoberfläche beobachtet
wurden, die vorbehandelt worden war.
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Es hat sich außerdem gezeigt, dass, wenn
vollständig
behandeltes Schlauchmaterial gespült und über Nacht in entionisiertem
Wasser bei Raumtemperatur eingeweicht wurde, beobachtet werden konnte,
dass das Schlauchmaterial eine benetzbare Oberfläche erhielt. Das zeigte, dass
die Monomerabscheidung erhalten blieb, und es wird angenommen, dass
das Monomer mit der Schlauchmaterialoberfläche verbunden ist. Das ist
mit Hilfe von IR-Spektral(FTIR)- und Reibungsanalyse gezeigt worden.
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Die Länge des Glasrohres 69' beträgt vorzugsweise
etwa 152 mm bis etwa 305 mm, wenn kapazitive Elektroden verwendet
werden. Außerdem
kann eine Rohrlänge
in der Nähe
von 457 mm erforderlich sein, wenn eine Plasmaanregungsquelle mit
schraubenförmigem
Resonator (13,56 MHz) verwendet wird.
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Die Elektrodenkonfiguration kann
variieren. Die kreisscheiben- oder kreisringförmigen Elektroden 76 und 78 sind
aber so dimensioniert, dass sie dem Durchmesser und der Länge des
AD-Rohres 69 angepasst sind, wie es mit Bezug auf die Vorbehandlungzone 60 beschrieben
worden ist. Außerdem
kann die PTFE-Isolatortragstange 46 vorgesehen
sein, wie es in 4 gezeigt
ist. Die beiden Masseelektroden 76 können durch einen gemeinsamen
Massestreifen 80 verbunden sein, wie es ebenfalls in 4 gezeigt ist. Mit anderen
Worten, die Konfiguration kann der der Vorbehandlungzone 60 gleichen,
die oben beschrieben worden ist.
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Zusätzlich zu einer Elektrodenkonfiguration
und einem Glasrohr weist die Monomerabscheidungszone 66 eine
Monomerquelle 55 auf, wie sie in 4 gezeigt ist. Die Monomerquelle 55 weist
typischerweise ein Monomerreservoir 52, einen Durchflussregler 58,
eine Monomerleitung 54 und einen Monomereinlass 51 auf.
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Vorzugsweise wird das Monomer, typischerweise
eine Flüssigkeit
oder ein Gas, in dem Monomerreservoir 52 gehalten. Das
erfindungsgemäße Monomer
ist N-vinyl-2-pyrrolidon (NVP).
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Das Monomer wird über die Monomerleitung 54 dem
Monomereinlass 51 zugeführt,
wo das Monomer in das Glasrohr 69 der Monomerabscheidungszone 66 eintritt.
Vorzugsweise wird die Monomerleitung 54 auf eine Temperatur
erwärmt,
die ungefähr
gleich dem oder größer als
der Siedepunkt des Monomers ist, so dass das Monomer in die Monomerabscheidungszone 66 ohne
Kondensation als ein Monomerdampf eingeleitet werden kann. Für das Monomer
N-vinyl-2-pyrrolidon hat die Monomerleitung 54 eine Temperatur
von etwa 80 °C
oder mehr.
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Die Monomerquelle 55 kann
wahlweise ein Bypassventil 56 um den Monomerdurchflussregler 58 aufweisen
zum Ableiten von Monomerreservoirkopfraumgasen vor dem Hindurchströmen des
Monomerdampfes durch den Monomerdurchflussregler.
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Demgemäß ist es beispielsweise erwünscht, einen
Strom von NVP-Dampf einer Glimmentladung niedriger Energie zuzuführen, z.
B. etwa 0,1 bis etwa 100 sccm. Es soll zwar keine Beschränkung durch
irgendeine besondere Theorie erfolgen, es wird jedoch angenommen,
dass durch Zufuhr von niedriger Hochfrequenzenergie zu der Monomerabscheidungszone 66 die
Entladung hauptsächlich
nur die Vinylgruppen an dem NVP-Monomer aktiviert, d. h. die Polymerisation
des Monomers mild aktiviert und eingeleitet. Weiter wird angenommen,
dass die milde Aktivierung des Monomers in Kombination mit den Stellen
freier Radikale an der polymeren Oberfläche des Schlauchmaterials 18,
die in der Vorbehandlungszone 60 erzeugt werden, erlaubt, dass
die Polymerisation des Monomers vonstatten geht, ohne dass die Monomerstruktur
nennenswert verändert
wird. Es wird angenommen, dass bei herkömmlichen Plasmaabscheidungen
größere Energie
in dem Abscheidungsplasma eingesetzt wird, um die polymere Oberfläche ausreichend
zu aktivieren und zu stabilisieren, d. h. so, dass das Monomer an
der polymeren Oberfläche
haften wird. Es wird weiter angenommen, dass herkömmliche
Plasmaabscheidungen bewirken, dass das Monomer wenige chemische
und physikalische Eigenschaften behält, und zwar aufgrund von molekularer
Fragmentierung, die bei Plasma hoher Energie auftritt.
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5,
auf die nun Bezug genommen wird, zeigt schematisch eine bevorzugte
Konfiguration der Elektroden und des Glasrohres für die Plasmaentladung
gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung. Im allgemeinen ist die Konfiguration in der Vorbehandlungszone 60 und
in der Monomerabscheidungszone 66 brauchbar (ausgenommen
dort, wo angegeben). Eine Plasmaentladungsvorrichtung, die insgesamt
mit 10 bezeichnet ist, ist in eine evakuierte Umgebung 12 eingeschlossen.
In der Vorbehandlungszone 60 kann die evakuierte Umgebung 12 ein
Inertgas enthalten, vorzugsweise ein Inertgas, das aus der Gruppe
Stickstoff, Helium, Neon, Argon und Gemischen derselben ausgewählt ist.
Besonders bevorzugt ist das Gas Argon. Das Gas weist einen geeigneten
Druck zur Entladung auf, beispielsweise 0,6 Torr. In der Monomerabscheidungszone 66 kann
die evakuierte Umgebung 12 das Monomer enthalten. Es hat
sich gezeigt, dass der Koeffizient der Gleitreibung zwischen der
AD-Oberfläche
eines Siliconschlauches und Metall durch die Behandlung nach der
vorliegenden Erfindung um etwa 70 % oder mehr reduziert werden kann.
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Die Entladungsvorrichtung 10 nach 5 enthält einen Glasreaktor und ein
Halterohr 69 mit einer Durchgangsbohrung 16, das
sowohl in der Vorbehandlungszone 60 als auch in der Monomerabscheidungszone 66 nützlich ist.
Nützlich
sind außerdem
in beiden Zonen mehrere kreisringförmige Masseelektroden 76,
vorzugsweise zwei, und eine HF-Leistungselektrode 78, die
das Glasrohr 69 wie dargestellt umschließt.
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In der Vorbehandlungszone 60 wird
die HF-Leistungselektrode 78 vorzugsweise kontinuierlich
betrieben. Es hat sich beispielsweise gezeigt, dass ein Leistungswert
von etwa 20 Watt bis etwa 300 Watt in einer kontinuierlichen Betriebsart
ausgereicht hat, das Schlauchmaterial so vorzubehandeln, dass eine
im wesentlichen gleichmäßige Abscheidung
des Monomers möglich
war. In der Monomerabscheidungszone 66 wird die HF-Leistungselektrode 78 vorzugsweise
in einer Impulsbetriebsart betrieben. Es hat sich beispielsweise
gezeigt, dass Impulse zwischen etwa 100 Watt und etwa 0 Watt für etwa 2
Millisekunden bis etwa 20 Millisekunden eine effektive Monomerabscheidung
ergaben. Bevorzugt liefert die gepulste Energiequelle eine kontinuierliche
Sequenz von "Ein"-Perioden und "Aus"-Perioden, wobei die "Ein"-Perioden
eine Dauer von etwa 1 bis etwa 3 Millisekunden und die "Aus"-Perioden
eine Dauer von etwa 4 bis etwa 20 Millisekunden haben.
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In einer Anordnung wie der in 5 gezeigten wird es, wenn
die Länge
des Schlauchmaterials 18 größer ist als die Länge der
Entladungszone zwischen den Elektroden 76 und 78,
erwünscht
sein, Vorkehrungen zu treffen, dass die Entladung auf der gesamten
Länge des
Schlauchmaterials erfolgt. Das kann auf verschiedenen Wegen erreicht
werden. Zum Beispiel können
zusätzliche
Sätze von
Elektroden über
die Länge
der Vorrichtung verteilt werden. Außerdem kann eine Anordnung
vorgesehen werden (nicht gezeigt), in welcher der Satz von Elektroden
sich über
die Länge
der Vorrichtung bewegt. Besonders bevorzugt wird die Anordnung modifiziert,
um dem Schlauchmaterial 18 zu gestatten, sich durch die
Bohrung 16 hindurch zu bewegen, indem es beispielsweise
hindurchgezogen wird, so dass das Schlauchmate rial durch die Entladungszone
hindurchgeht, die zwischen den Elektroden vorhanden ist. Eine Ausführungsform
von dieser letztgenannten bevorzugten Anordnung, die sowohl die
Vorbehandlungszone 60 als auch die Monomerabscheidungzone 66 aufweist, ist
schematisch in 2 gezeigt.
Eine kontinuierliche Zugspannung wird bevorzugt, um zu vermeiden,
dass der polymere Schlauch in dem Reaktor stecken bleibt.
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Die Vorrichtung nach 1 zeigt, dass sich das Schlauchmaterial 18 auf
einer Rolle 30 an dem oberen Ende (oder Einlassende) der
Vorrichtung befindet, von welcher es durch eine Einrichtung abgezogen
wird, bei der es sich beispielsweise um einen Schlauchmaterialtransportkettenantrieb
handelt, der insgesamt mit 32 bezeichnet ist und an dem
unteren Ende (oder Auslassende) der Vorrichtung angeordnet ist,
wie es im einzelnen in 4 gezeigt
ist. Der Kettenantrieb kann zwei elektrisch angetriebene, geschwindigkeitsgeregelte
Antriebsbänder 34 und 36 aufweisen.
Andere Anordnungen zum Hindurchziehen des Schlauchmaterials durch
die Vorrichtung werden für
den einschlägigen
Fachmann auf der Hand liegen.
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Ebenso ist in 1 zu erkennen, dass die Rolle 30 und
der Vorrat an Schlauchmaterial 18, den sie trägt, in einer
Umgebung gehalten werden, die mit Hilfe eines Glockenbehälters 38 oder
dgl. abgedichtet ist, der an der oberen Platte 40 abdichtet.
Ebenso ist das behandelte Schlauchmaterial, das an dem unteren Ende der
Vorrichtung gesammelt wird, in einer abgedichteten Umgebung enthalten,
die durch eine Glockenbehälteranordnung 42 geschaffen
wird, welche an der unteren Platte 44 abdichtet, wie es
in 4 gezeigt ist. Andere Einrichtungen
zum Schaffen von abgedichteten Kammeranordnungen werden für den einschlägigen Fachmann
auf der Hand liegen.
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Die Gasumgebung wird geschaffen,
indem die Glockenbehälter 38 und 42 mit
Hilfe einer Vakuumpumpe evakuiert werden, die mit der Auslassanordnung
(nicht gezeigt) verbunden ist. Weil das Glasrohr 69 (69') in
abgedichteter Verbindung mit beiden Glockenbehältern 38 und 42 steht,
wird auf diese Weise das gesamte System evakuiert. Andere Kammerentwürfe können ebenfalls
verwendet werden. Das ausgewählte
Entladungsgas, in diesem Fall Argon, wird in das System über die
Einlassanordnung 41 mit einem Druck von 0,6 Torr eingeleitet.
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Weil es erwünscht ist, das Schlauchmaterial 18 durch
eine Plasmaentladung vorzubehandeln, ist zuvor eine bevorzugte Vorrichtung
beschrieben worden, die drei Zonen aufweist, eine Vorbehandlungszone 60, eine Übergangszone 82 und
eine Monomerabscheidungszone 66, wie es in 1 gezeigt ist.
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Nachdem ein polymeres Material gemäß der Erfindung
behandelt worden ist, d. h., nachdem eine Oberfläche des polymeren Materials
einen im Plasma abgeschiedenen Überzug
empfangen hat, kann das polymere Material anschließend behandelt
werden, bevor es bei einem Patienten eingesetzt wird. Beispielsweise können therapeutische
Mittel auf die polymere Oberfläche,
die einen im Plasma abgeschiedenen Überzug hat, aufgetragen werden.
Zu solchen therapeutischen Mitteln gehören antimikrobielle Mittel,
Antipilzmittel, antivirale Mittel, antithrombogene Mittel und dgl.
Es ist zwar nicht erwünscht,
durch irgendeine besondere Theorie beschränkt zu werden, es wird jedoch
angenommen, dass es die Plasmaabscheidung des Momomers Nvinyl-2-pyrrolidon
gestattet, dass therapeutische Mittel an der polymeren Oberfläche adsorbiert
werden. Vorzugsweise wird das Auftragen von therapeutischen Mitteln
auf die polymeren Oberflächen,
welche mit im Plasma abgeschiedenen Überzügen versehen sind, in situ
erreicht, d. h. aus Sterilitätsgründen an
oder nach dem Punkt der Verabreichung an einen Patienten.
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Innenoberflächenbehandlung
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In einer alternativen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung kann eine Innendurchmesser- oder Innenoberfläche des
Schlauchmaterials behandelt werden, um seine Gleitfähigkeit
zu verbessern. Zum Erzielen der ID-Behandlung kann eine zusätzliche
Glimmentladungszone der in 1 gezeigten
Vorrichtung hinzugefügt
werden, wobei eine ID-Behandlungzone vorzugsweise nach der Inertgasplasmavorbehandlungszone und
vor der Monomerabscheidungszone angeordnet wird.
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Aufgrund der Permeabilität von Silicongummi
absorbiert das Schlauchmaterial 18 Gas, wenn es auf der
Rolle 30 in der Glocke 38 bleibt, wobei das Gas
ein Gleichgewicht innerhalb des ID des Schlauchmaterials 18 üblicherweise
für wenigstens
eine Stunde schafft, um das Schlauchmaterial 18 so zu füllen, dass
es das Entladungsgas in die Entladungszone zwischen den Elektroden
mitnimmt, wenn das Schlauchmaterial 18 durch das Kapillarrohr 14 hindurchgeht,
wie es in 6 gezeigt
ist. Wenn anderes Schlauchmaterial benutzt wird, bei dem es sich
nicht um Silicongummi handelt, wobei das andere Schlauchmaterial
nicht ohne weiteres permeabel ist, gestattet eine Standzeit von
mehreren zusätzlichen
Stunden der Atmosphäre
der Kammer, das Schlauchmaterial zu durchdringen und/oder in dieses
an den Enden einzutreten und ein Gleichgewicht herzustellen. Bei
Zufuhr von impulsförmiger
HF-Energie, wie es mit Bezug auf 1 beschrieben
worden ist, erfolgt die bevorzugte Entladung innerhalb des Schlauchmaterials 18 zwischen
den Elektroden, wenn das Schlauchmaterial von der Rolle 30 aus
in die Glocke 42 eintritt, um dort gesammelt zu werden.
Auf diese Weise wird die Oberflächenmodifikation
der Gleiteigenschaften des ID des Schlauchmaterials 18 bewirkt,
sei es lediglich durch Härten
oder durch Beschichten, je nach Bedarf und in Abhängigkeit
von dem Typ des verwendetem Gases.
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Gemäß der Darstellung in 6 befindet sich innerhalb
der Elektroden 20 und 22 ein Abschnitt des Glaskapillarrohres 14,
der als ein Reaktor dient, wobei das Kapillarrohr 14 einen
Innendurchmesser hat, der dem AD des polymeren Schlauchmaterials
eng angepasst ist, d. h., die innere Oberfläche des Glaskapillarrohres 14 ist
nahe genug bei der AD-Oberfläche
des polymeren Schlauchmaterials, so dass die Glimmentladung vorzugsweise
an der ID-Oberfläche
des Schlauchmaterials erfolgt. Zum Beispiel etwa 2 bis 7 % (bevorzugt etwa
5–7 %)
größer als
der Außendurchmesser
des Schlauchmaterials 18, der behandelt wird, sind typischerweise
erforderlich, damit die Glimmentladung bevorzugt innerhalb des Siliconschlauchmaterials
erzeugt wird. Wenn ein Zwischenraum von mehr als etwa 0,1524 mm
oder etwa 7 % zwischen dem Schlauchmaterial 18 und dem
Kapillarrohr 14 existiert, kann es zu einer unerwünschten
Entladung in dem Raum um die Außenseite des
Schlauchmaterials 18 und innerhalb des Kapillarrohres 14 statt
bevorzugt nur innerhalb des Schlauchmaterials 18 kommen.
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Aus der vorstehenden Beschreibung
ist zu erkennen, dass die Erfindung in ihrer bevorzugten Form gegenwärtig einen
Plasmareaktor und ein Verfahren beinhaltet, die eine Glimmentladung
innerhalb des Hohlraums eines Silicongummischlauches kleinen Durchmessers
für den
Zweck erzeugen, die innere Oberfläche zu vernetzen und zu härten. Diese
Behandlung kann kontinuierlich ausgeführt werden, was bedeutet, dass
das Schlauchmaterial von einer Rolle von etwa 305 m Schlauchmaterial
geliefert und behandelt wird, während
es sich durch eine äußere Glimmentladungszone
und dann durch eine innere Glimmentladungszone des Reaktors bewegt,
woraufhin es in eine Aufnahmekammer gelangt. Verschiedene Elektrodenkonfigurationen
kön nen verwendet
werden, die aber alle die beste Leistung erbringen, wenn impulsweise
zugeführte
HF-Energie bei der Behandlung der ID-Oberfläche des polymeren Schlauchmaterials
verwendet wird. Magnetische Felder können verwendet werden, um die
Entladungen zu steigern und einen Betrieb mit niedrigerem Druck
sowie die Behandlung von mehrere Hohlräume aufweisendem Schlauchmaterial
zu gestatten.
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Vorzugsweise erfolgt das Erzielen
einer bevorzugten Glimmentladung an der ID-Oberfläche des polymeren Schlauchmaterials
durch Reaktanzkopplung, bei der Energie verwendet wird, die durch
eine gepulste Hochfrequenzenergiequelle geliefert wird. Besonders
bevorzugt liefert die gepulste Hochfrequenzenergiequelle eine kontinuierliche
Sequenz von "Ein"-Perioden und "Aus"-Perioden, wobei die "Ein"-Perioden eine Dauer von
etwa 1 bis etwa 10 Millisekunden und die "Aus"-Perioden eine Dauer
von etwa 4 bis etwa 800 Millisekunden haben.
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Gemäß obiger Beschreibung können die
Glimmentladungsbehandlungen sowohl auf der Innenseite als auch auf
der Außenseite
des Schlauchmaterials, die oben beschrieben sind, die Verwendung
von "inerten" Gasen beinhalten. Der Gasdruck wird in der ID-Oberflächenbehandlungszone
vorzugsweise auf einem relativ höheren
Druck als in der Vorbehandlungszone gehalten. Das bewirkt, dass
das Schlauchmaterial mit Inertgas bis zu einem stabilen Druck gefüllt wird,
wogegen die Vorbehandlungszone auf einem relativ niedrigeren Druck gehalten
wird, der für
die Plasmabehandlung der äußeren Oberfläche erwünschter
ist. Diese Differenzdrücke werden
durch Verwendung von Gasdurchflussreglern, Drosselstellen und automatischen
Ablassventildruckreglern aufrechterhalten, wie es dem einschlägigen Fachmann
bekannt ist.
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Bei einer Variation der obigen Behandlung
kann ein polymerisierbarer Siloxandampf oder ein anderes polymerisierbares
Gas, z. B. Silan oder Fluorkohlenstoff, in die ID-Oberflächenbehandlungszone
eingeleitet werden. Die Dämpfe
durchdringen die Wand des Schlauchmaterials und werden bei dem Passieren
der ID- Behandlungszone als ein Überzug
innerhalb des Schlauchmaterials polymerisiert. Das bedeutet, dass
es auch möglich
ist, durch Plasma Polymere innerhalb von Silicongummischlauchmaterial
abzuscheiden, ohne die Dämpfe
durch das Ende des Schlauchmaterials zuzuführen, was bei langem Schlauchmaterial
kleinen Durchmessers unpraktikabel wäre.
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Die möglichen Verwendungen der Erfindung
beinhalten jede rohrförmige
Vorrichtung, die einen sich bewegenden Teil in Kontakt mit dem ID
des Silicongummischlauchmaterials oder irgendeines Polymers hat, welches
eine klebrige Oberfläche
aufweist, insbesondere diejenigen Vorrichtungen, in denen der Kontakt
innerhalb des Hohlraums des Silicongummischlauches erfolgt.
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Ein Vorteil des behandelten Schlauchmaterials
ist die verbesserte "Hindurchfädelbarkeit",
die sie zum Einführen
von Drahttorsionswendeln, Führungsdraht,
umflochtenem Draht und dgl. in das Schlauchmaterial und dessen Hohlraum
bietet. Das ist ein wichtiger Vorteil in Fällen wie beispielsweise bei
Stimulationsleitungen, wo kleine Drähte durch den Hohlraum über Strecken
von typischerweise 0,6 m (zwei Fuß) bis 1,2 m (vier Fuß) hindurchgefädelt oder
geschoben werden müssen.
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Bislang ist die "Hindurchfädelbarkeit"
erreicht worden, indem das Schlauchmaterial mit einem Mittel wie
FREON oder Kohlenwasserstoffen wie Heptan und dgl. behandelt worden
ist, um es auszubauchen, und indem Isopropylalkohol verwendet worden
ist, um den Draht und den Hohlraum zu benetzen, während der Draht
in den Hohlraum geschoben wird. Alles das wird nun durch die Tatsache
vermieden, dass durch die erfindungsgemäße Behandlung des Schlauchmaterials
das Einführen
eines Drahtes oder dgl. ohne weiteres gestatten wird, ohne dass
irgendein anderer Behandlungsschritt angewandt wird, indem lediglich
der Draht in den Hohlraum geschoben wird. Das wird durch die erhöhten und
verbesserten Gleiteigenschaften ermöglicht, die dem Schlauchmaterial
durch die Behandlung nach der Erfindung gegeben werden.
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7 ist
eine vereinfachte schematische Ansicht einer implantierbaren medizinischen
Vorrichtung
200 in einer Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung, bei der wenigstens eine verbesserte Stimulations- und Erfassungsleitung
218 oder
288 an
einer hermetisch verschlossenen Hülle
214 befestigt
und in der Nähe
des menschlichen Herzens
316 implantiert ist. In dem Fall,
in welchem die implantierte medizinische Vorrichtung
200 ein
Herzschrittmacher ist, weist sie die Stimulationsleitung
216 und/oder
die Erfassungsleitung
218 auf. Die Stimulations- und die
Erfassungsleitung
216 und
218 erfassen elektrische
Signale, die von der Depolarisation und Repolarisation des Herzens
316 begleitet
sind, und liefern Stimulationsimpulse zum Bewirken der Depolarisation
des Herzgewebes in der Nähe
der distalen Enden derselben. Die implantierbare medizinische Vorrichtung
200 kann
ein implantierbarer Herzschrittmacher sein, wie er in der
US 5 158 078 , der
US 5 312 453 oder der
US 5 144 949 beschrieben
ist.
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Die implantierbare medizinische Vorrichtung
200 kann
auch ein PCD (Pacemaker-Cardioverter-Defibrillator)
oder Herzschrittmacher-Kardioverter-Defibrillator entsprechend irgendeinem
der verschiedenen im Handel erhältlichen
implantierbaren PCDs sein, unter Ersatz des erfindungsgemäßen Anschlussmoduls
212 für die Stimulations-
oder Erfassungsleitungen für
die Anschlussblockvorrichtung, die sonst vorhanden ist. Die vorliegende
Erfindung kann in Verbindung mit PCDs ausgeführt werden, wie sie beschrieben
sind in der
US 5 545 186 ,
der
US 5 354 316 , der
US 5 314 430 , der
US 5 131 388 oder der
US 4 821 723 . Diese Vorrichtungen können in
Verbindung mit der vorliegenden Erfindung direkt eingesetzt werden
und werden bevorzugt so eingesetzt, dass die Durchführungen,
welche die in ihnen enthaltene Schaltungsanordnung mit ihren Verbinderblöcken verbinden,
so angeordnet sind, dass sie ohne weiteres Zugang zwischen den Durchführungen
und den elektrischen Verbindern gestatten, die innerhalb der Verbinderbohrungen
des Verbinder- oder Verteilermoduls
212 angeordnet sind.
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Alternativ kann die implantierbare
medizinische Vorrichtung
200 ein implantierbarer Nervenstimulator oder
Muskelstimulator sein, wie der, der beschrieben ist in der
US 5 199 428 , der
US 5 207 218 oder der
US 5 330 507 , oder eine
implantierbare Überwachungsvorrichtung
wie die, die in der
US 5 331
966 beschrieben ist. Es wird angenommen, dass die vorliegende
Erfindung breite Anwendung bei jeder Form von implantierbarer elektrischer
Vorrichtung zur Verwendung in Verbindung mit elektrischen Leitungen
findet, und es wird außerdem
angenommen, dass sie in denjenigen Fällen besonders vorteilhaft
ist, in denen mehrere medizinische elektrische Leitungen verwendet
werden und erwünscht
sind.
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Im allgemeinen enthält die hermetisch
verschlossene Hülle 214 eine
elektrochemische Zelle wie eine Lithiumbatterie, eine Schaltungsanordnung,
die den Betrieb der Vorrichtung steuert und arhythmische EGM-Episoden
aufzeichnet, und eine Telemetrie-Sender/Empfänger-Antenne und -Schaltung,
welche Abwärtsverbindungstelemetriebefehle
aus einem externen Programmierer empfängt und gespeicherte Da ten
in einer Telemetrieaufwärtsverbindung
zu diesem sendet. Die Schaltungsanordnung und der Speicher können in diskreter
Logik oder in einem mikrocomputerbasierten System mit A/D-Umwandlung
von abgetasten EGM-Amplitudenwerten realisiert werden. Die besonderen
elektronischen Merkmale und Operationen der implantierbaren medizinischen
Vorrichtung sind, so wird angenommen, für die Ausführung der vorliegenden Erfindung
von ausschlaggebender Bedeutung.
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Es ist klar, dass sich die vorliegende
Erfindung im Schutzumfang weder auf Einzelsensor- noch auf Doppelsensor-Herzschrittmacher
beschränkt
und dass andere Sensoren neben Aktivitäts- und Drucksensoren bei der
Ausführung
der vorliegenden Erfindung verwendet werden könnten. Auch ist die Erfindung
im Schutzumfang nicht auf Einzelkammer-Herzschrittmacher beschränkt. Die
vorliegende Erfindung kann auch in Verbindung mit Mehrkammer (z.
B. Zweikammer)-Herzschrittmachern ausgeführt werden.
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8 zeigt
das Verbindermodul 212 und die hermetisch verschlossene
Hülle 214 der
implantierbaren medizinischen Vorrichtung 200, bei welcher
es sich im vorliegenden Fall um einen Zweikammer-Herzschrittmacher
IPG handelt, in deren Beziehung zu dem Herzen 316 eines
Patienten. Eine Vorhof- und eine Ventrikelstimulationsleitung 216 und 218 erstrecken
sich von dem Verbinderverteilermodul 212 aus zu dem rechten Atrium
bzw. Ventrikel. Vorhofelektroden 220 und 221,
die an dem distalen Ende der Vorhofstimulationsleitung 216 angeordnet
sind, befinden sich in dem rechten Vorhof. Ventrikelelektroden 228 und 229 an
dem distalen Ende der Ventrikelstimulationsleitung 218 befinden
sich in dem rechten Ventrikel.
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9 zeigt
ein Blockschaltbild, das die Bestandteile eines Herzschrittmachers 310 gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung veranschaulicht, wobei der Herzschrittmacher 310 eine
mikroprozessorbasierte Architektur hat. Die vorliegende Erfindung
kann in Verbindung mit anderen implantierbaren medizinischen Vorrichtungen
wie Kardiovertern, Defibrillatoren, Herzunterstützungssystemen und dgl. oder
in Verbindung mit anderen Entwurfsarchitekturen verwendet werden.
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In der illustrativen Ausführungsform,
die in 9 gezeigt ist,
hat der Herzschrittmacher 310 einen Aktivitätssensor 312,
der vorzugsweise ein piezokeramischer Beschleunigungsmesser ist,
welcher mit der Hybridschaltung innerhalb des Herz schrittmachergehäuses verbunden
ist. Der piezokeramische Beschleunigungsmesser-Sensor 312 liefert
ein Sensorausgangssignal, das als eine Funktion eines gemessenen
Parameters variiert, welcher sich auf die metabolischen Bedürfnisse
des Patienten bezieht.
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Der Herzschrittmacher
310 nach
9 ist vorzugsweise mit Hilfe
einer externen Programmiereinheit (in den Figuren nicht gezeigt)
programmierbar. Eine solche Programmiereinheit, die für die Zwecke
der vorliegenden Erfindung geeignet ist, ist das im Handel erhältliche
Modell 9790 von Medtronic. Die Programmiereinheit ist eine Mikroprozessorvorrichtung,
die eine Serie von codierten Signalen an den Schrittmacher
310 mit Hilfe
eines Programmierkopfes abgibt, der hochfrequenz(HF)-codierte Signale
zu dem Herzschrittmacher
310 gemäß einem Telemetriesystem sendet,
wie es in der
US 5 312 453 beschrieben
ist. Es ist jedoch klar, dass die Programmiermethode, die in der
vorgenannten US-Patentschrift beschrieben ist, hier lediglich zu
Veranschaulichungszwecken angegeben wird und dass jede andere Programmiermethode
verwendet werden kann, solange die gewünschte Information zu und aus
dem Herzschrittmacher gesendet wird. Der einschlägige Fachmann kann aus einer
Anzahl von verfügbaren
Programmiertechniken auswählen,
um diese Aufgabe zu lösen.
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Gemäß der schematischen Darstellung
in 9 ist der Herzschrittmacher 310 mit
einer Stimulationsleitung 318 elektrisch gekoppelt, die
in dem Herz 316 des Patienten angeordnet ist. Die Leitung 318 weist
eine intrakardiale Elektrode auf, die an oder in der Nähe von ihrem
distalen Ende angeordnet und innerhalb der rechten Ventrikel(RV)-
oder der rechten Vorhof(RA)-Kammer des Herzens 316 positioniert
ist. An der Leitung 318 können unipolare oder bipolare
Elektroden angeordnet sein, wie es an sich bekannt ist. Es wird
zwar hier eine Anwendung der vorliegenden Erfindung in dem Zusammenhang
mit einem Einkammer-Herzschrittmacher zu Erläuterungszwecken beschrieben,
es ist jedoch klar, dass die vorliegende Erfindung gleichermaßen in dem Zusammenhang
mit Zweikammer-Herzschrittmachern oder einer implantierbaren Vorrichtung
angewandt werden kann.
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Die Leitung 318 ist mit
einem Knotenpunkt 250 in der Schaltungsanordnung des Herzschrittmachers 310 über einen
Eingangskondensator 252 verbunden. In der hier dargestellten
Ausführungsform
ist ein Beschleunigungsmesser 312 an der Hybrid schaltung
innerhalb des Herzschrittmachers 310 befestigt (in 9 nicht explizit gezeigt).
Das Ausgangssignal des Beschleunigungsmessers 312 wird
an eine Eingangs-/Ausgangsschaltung 254 angelegt. Die Eingangs-/Ausgangsschaltung 254 enthält Analogschaltungen
zum Anschluss an das Herz 316, den Beschleunigungsmesser 312,
eine Antenne 256 und Schaltungen für das Anlegen von Stimulationsimpulsen
an das Herz 316 zum Steuern von dessen Frequenz unter der
Steuerung von in Software realisierten Algorithmen in einer Mikrocomputerschaltung 258.
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Die Mikrocomputerschaltung
258 enthält vorzugsweise
eine auf der Platine angeordnete Schaltung
260 und eine
nicht auf der Platine angeordnete Schaltung
262. Die Schaltung
258 kann
der Mikrocomputerschaltung entsprechen, die in der
US 5 312 453 beschrieben ist. Die
auf der Platine angeordnete Schaltung
260 weist einen Mikroprozessor
264,
eine Systemtaktschaltung
266 und jeweils auch auf der Platine
einen RAM
268 und einen ROM
270 auf. In der hier
dargestellten Ausführungsform
der Erfindung umfasst die nicht auf der Platine befindliche Schaltung
262 eine
RAM/ROM-Einheit. Die auf der Platine angeordnete Schaltung
260 und
die nicht auf der Platine angeordnete Schaltung
262 sind
jeweils durch einen Datenübertragungsbus
272 mit
einer digitalen Steuereinheit/Zeitgeber-Schaltung
274 verbunden.
Die Mikrocomputerschaltung
258 kann eine nach Kundenspezifikation
integrierte Schaltungsvorrichtung sein, unterstützt durch Standard-RAM/ROM-
Komponenten.
-
Die elektrischen Komponenten, die
in 9 gezeigt sind, werden
durch eine geeignete implantierbare Stromquelle 276 in
Form einer Batterie mit Strom versorgt, wie es übliche Praxis ist. Der Übersichtlichkeit
halber ist die Verbindung der Batterie mit den verschiedenen Komponenten
des Herzschrittmachers 310 in den Figuren nicht dargestellt.
-
Die Antenne
256 ist mit
der Eingangs-/Ausgangsschaltung
254 verbunden, um eine
Aufwärtsverbindungs-/Abwärtsverbindungstelemetrie über die
HF-Sender/Empfänger-Einheit
278 zu
gestatten. Die Einheit
278 kann der Telemetrie- und Programmlogik
entsprechen, welche in der
US
4 566 063 beschrieben ist, oder derjenigen, die in der
oben erwähnten
US 5 312 453 beschrieben
ist. Das gewählte
besondere Programmier- und Telemetrieschema ist für die Zwecke
der Ausführung der
vorliegenden Erfindung vermutlich nicht kritisch, solange das Eingeben
und Speichern von Werten der die Frequenz betreffenden Parameter
möglich
sind.
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Eine VREF-
und Vorspannungsschaltung 282 erzeugt eine stabile Spannungsreferenz
sowie Vorspannungsströme
für die
Analogschaltungen der Eingangs- /Ausgangsschaltung 254.
Eine Analog/Digital-Wandler (ADC)- und Multiplexereinheit 284 digitalisiert
analoge Signale und Spannungen, um intrakardiale "Echtzeit"-Telemetriesignale
zu liefern und eine Batteriel-Lebensdauer-Ende (EOL)- Austauschfunktion
zu erfüllen.
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Betriebsbefehle zum Steuern des Taktes
des Herzschrittmachers 310 werden über einen Datenbus 272 an
die digitale Steuereinheit/Zeitgeberschaltung 274 angelegt,
in welcher digitale Zeitgeber und Zähler das gesamte Entweichungsintervall
des Herzschrittmachers sowie verschiedene refraktäre, Austast-
und andere Zeitsteuertenster zum Steuern des Betriebes der peripheren
Komponenten, die in der Eingangs- /Ausgangsschaltung 254 angeordnet
sind, festlegen.
-
Die digitale Steuereinheit/Zeitgeber-Schaltung
274 ist
vorzugsweise mit einer Efassungsschaltungansordnung verbunden, die
einen Erfassungsverstärker
288,
eine Scheitelerfassungs- und Schwellenwertmesseinheit
290 sowie
einen Komparator/Schwellenwertdetektor
292 enthält. Die
Schaltung
274 ist weiter vorzugsweise mit einem Elektrogramm
(EGM)-Verstärker
294 verbunden,
um verstärkte
und verarbeitete Signale zu empfangen, die durch eine Elektrode
erfasst werden, welche an der Leitung
318 angeordnet ist.
Der Erfassungsverstärker
288 verstärkt erfasste
elektrische Herzsignale und gibt ein verstärktes Signal an die Scheitelerfassungs-
und Schwellenwertmessschaltungsanordnung
290 ab, die ihrerseits
eine Anzeige der dem Scheitel nach erfassten Spannungen und der
gemessen Ertassungsverstärkerschwellenspannungen über einen Mehrleitersignalpfad
367 an
die digitale Steuereinheit/Zeitgeberschaltung
274 abgibt.
Ein verstärktes
Erfassungsverstärkersignal
wird dann an den Komparator/Schwellenwertdetektor
292 angelegt.
Der Erfassungsverstärker
288 kann
dem entsprechen, der in der
US
4 379 459 beschrieben ist.
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Das Elektrogrammsignal, das durch
den EGM-Verstärker
294 geliefert
wird, wird verwendet, wenn die implantierte Vorrichtung durch eine
externe Programmiereinheit (nicht dargestellt) abgefragt wird, um
durch eine Aufwärtsverbindungstelemetrieeinrichtung
eine Darstellung eines analogen Elektrogramms der elektrischen Herztätigkeit
des Patienten zu übertragen,
vgl. z. B. die
US 4 556 063 .
Ein Ausgangsimpulsgenerator
296 liefert dem Herzen
316 des
Patienten Herzschrittmacherstimuli über einen Kopplungskondensator
298 aufgrund
eines Stimulationstriggersignals, das durch die digiale Steuereinheit/Zeitgeberschaltung
274 jedesmal
dann geliefert wird, wenn das Entweichungsintervall abgelaufen ist,
ein extern gesendeter Stimulationsbefehl empfangen wird oder als
Antwort auf andere gespeicherte Befehle, wie es auf dem Gebiet der
Herzschrittmachertechnik bekannt ist. Der Ausgangsverstärker
296 kann
allgemein dem Ausgangsverstärker
entsprechen, der in der
US 4
476 868 beschrieben ist.
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Es sind zwar hier spezielle Ausführungsformen
des Eingangsverstärkers 288,
des Ausgangsverstärkers 296 und
des EGM-Verstärkers 294 angegeben
worden, das erfolgt jedoch lediglich zu Veranschaulichungszwecken.
Die speziellen Ausführungsformen
dieser Schaltungen sind für
die Ausführung
der vorliegenden Erfindung nicht kritisch, solange die Schaltungen
in der Lage sind, einen stimulierenden Impuls zu erzeugen und die
digitale Steuereinheit/Zeitgeberschaltung 274 mit Signalen zu versorgen,
welche die natürlichen oder
stimulierten Kontraktionen des Herzens anzeigen.
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BEISPIELE
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Es sind zwar polymere Oberflächenbehandlungsmethoden
und Vorrichtungen gemäß der Erfindung hier
beschrieben worden, die folgenden, nicht als Einschränkung zu
verstehenden Beispiele werden jedoch die Erfindung weiter verdeutlichen.
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Herkömmliches Silikongummischlauchmaterial
mit 12,7 mm Außendurchmesser
(erhältlich
von Cole-Parmer Inc., Vernon Hills, IL) wurde in eine obere Kammer,
gezeigt bei 38, der in 1 gezeigten
und oben beschriebenen Vorrichtung geladen. Die obere Kammer wurde
evakuiert. Der Argongasstrom wurde mit 1 sccm in die obere Kammer
eingeleitet. Die Parameter, die für ein Drosselventil für die obere
Kammer und für eine
konstante HF (Hochfrequenz)-Leistung in der Plasmavorbehandlungszone
eingestellt wurden, sind unten in Tabelle 2 angegeben. Eine Argonentladung
begann in der Plasmavorbehandlungszone.
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Das verwendete Monomer N-vinyl-2-pyrrolidon
(NVP) (99,5 % optische Qualität,
redistilliert, erhältlich von
Polysciences, Inc., Warrington, PA) wurde in dem Monomerreservoir,
gezeigt bei 52 in
4,
plaziert. Die Temperaturen der Monomerquelle (einschließlich des
Reservoirs und der Leitung), der HF-Leistungswert und die verwendete
Impulsbreite sind unten in Tabelle 2 angegeben. Tabelle
2
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Eine bläulich gefärbte Glimmentladung wurde in
der Abscheidungszone beobachtet, als der NVP-Strom gestartet wurde.
Die Monomerabscheidungszone wurde auf diese Weise für 20 Minuten
betrieben, so dass etwa 1,5 m Schlauchmaterial auf der äußeren Oberfläche abgeschiedenes
Monomer aufwies.
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Das Schlauchmaterial aus den Beispielen
1–4 wurde
dann für
24 Stunden in entionisiertem Wasser eingeweicht und anschließend die
prozentuale Retention des Monomers auf der Basis einer FTIR-Analyse ausgewertet.
Jede der behandelten Schlauchmaterialproben wurde unter Verwendung
von Fouriertransformationsinfrarot (FTIR)-Spektroskopie analysiert,
um plasmaabgeschiedene NVP-Überzüge auf der
polymeren Oberfläche
zu erkennen. Es wurde ein Spektrometer des Typs BIORAD FTS-175,
ausgerüstet
mit einem Infrarotmikroskop des Typs UMA 500, verwendet, um mikrogedämpfte Totalreflektanz
(ATR)-Spektren der Proben unmittelbar im Anschluss an die Plasmaabscheidung
und nachdem die selben Schlauchmaterialab schnitte der Proben in
entionisiertem Wasser für
24 Stunden bei Raumtemperaturen eingeweicht und dann getrocknet
worden waren, zu erhalten.
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Infrarotabsorptionsmaßscheitelintensitäten für 1680 cm–1 (Carbonylabsorptionsmaß aus NVP)
und 1015 cm–1 (Si-O-Absorptionsmaß aus Siliconschlauchmaterial)
wurden gemäß Tabelle
3 aufgezeichnet.
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10 ist
ein Overlay-FTIR-Spektrum von Silicongummischlauchmaterial, behandelt
gemäß der Erfindung
aus Beispiel 2 nach dem Einweichen in entionisiertem Wasser
für 24
Stunden (Bezugszahl 706). Vergleichsproben wurden ebenfalls
analysiert und erscheinen auf dem Overlay: NVP-Monomer allein (Bezugszahl 702),
PVP-Polymer allein (Bezugszahl 704) und unbehandeltes Silikongummischlauchmaterial
(Bezugszahl 708).
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Die Daten in Tabelle 3 zeigen die
FTIR-Ergebnisse aus den Beispielen 1–4, sowohl vor als auch nach dem
Einweichen für
24 Stunden in entionisiertem Wasser. Tabelle
3
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Die Ergebnisse, die in 10 gezeigt sind, wurden
auf der Basis der relativen Infrarotabsorptionsmaßscheitelwerte
bei 1680 cm-1 dividiert durch die Scheitelwerte bei 1015 cm–1 berechnet,
was die relative Menge an ppNVP (plasmapolymerisiertes NVP) auf
der Oberfläche
jedes Schlauchmaterials vor und nach dem Einweichen angibt, wie
es durch die Daten in Tabelle 3 gezeigt ist. Beispiel 2 behielt über 25 %
sei ner FTIR-Intensität
nach dem Einweichen und Spülen
in entionisiertem Wasser (vgl. 10 für das Spektrum).
Die Beispiele 1, 3 und 4 lagen im Bereich von 5–12 (vgl. 11 für
die Retentionsprozentsätze
nach dem Einweichen).
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Es wird angenommen, dass die Voreinweichung-Absorptionsmaßwerte für das 1680
cm–1-NVP-Absorptionsmaß wegen
des Vorhandenseins von restlichen Monomerdämpfen innerhalb der ppNVP-Silicongummischlauchmatrix
unmittelbar anschließend
an die Plasmaabscheidung künstlich
erhöht
waren. Das Einweichen des Schlauchmaterials in entionisiertem Wasser
für 24
Stunden wurde durchgeführt,
um dieses restliche Monomer und jeglichen im Plasma abgeschiedenen Überzug,
der löslich
gewesen und nicht an der Silikongummioberfläche befestigt gewesen sein
könnte,
zu entfernen.
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Das Schlauchmaterial aus den Beispielen
1–4 wurde
dann in einem Reibungstest unter Verwendung von modifiziertem "Coefficient
of Friction of Plastic Film and Sheeting" (Sied Test, ASTM 1894–78) ausgewertet.
Ein Gleiten/Abschälen-Tester
(Instrumentors SP-102B Slip/Peel Tester) wies eine sich bewegende
Druckplatte mit Geschwindigkeitssteuerung und Kraftmessdose auf.
Ein Kundenbett, das an der Druckplatte befestigt war, hielt die
Proben des Schlauchmaterials. Ein Schlitten mit einer polierten
Unterseite aus rostfreiem Stahl wurde über die Proben des Schlauchmaterials
gezogen. Der Testaufbau war folgender: variable Bettgeschwindigkeit 127 mm/Minute;
Datensammlung unter Verwendung einer Datenerfassungskarte; und Kraftmessdosen.
Die Testprozedur beinhaltete das Einstellen der Bettgeschwindigkeit
auf 152,4 mm/min; die äußere Oberfläche der
Schlauchmaterialproben wurde mit Wasser abgewischt und an dem Bett
befestigt. Der Schlitten wurde mit Aceton abgewischt und auf den
Proben plaziert, und die Kraftdaten wurden mit der Datenerfassungskarte
erfasst. Die gesammelten Daten zeigten die Kraft oder die horizontale
Belastung, die erforderlich war, um den beschwerten Schlitten zu
verschieben. Zwei Modifikationen wurden an diesem Test vorgenommen,
um ein "nasses" Testen zu gestatten. Erstens, das Schlauchmaterialbett
wurde in einer flachen Pfanne plaziert, die mit entionisiertem Wasser
zum Testen gefüllt
war. Stahlstangen wurden in das Innere der Schlauchmaterialproben
eingeführt,
um sie am Schwimmen in der gefüllten
Pfanne zu hindern.
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12 ist
eine grafische Darstellung von wiederholten Reibungstests, die in
einer wässrigen
Umgebung mit Schlauchmaterial ausgeführt wurden, das gemäß der Erfindung
behandelt worden war. Vergleichsbeispiele von unbehandeltem Silicongummischlauchmaterial
(Bezugzahl 902) und einem im Handel erhältlichen, oberflächenmodifizierten
Schlauchmaterial (BIOCOAT auf Polyurethan, erhältlich von Biocoat Incorporated,
Fort Washington, PA) wurden ebenfalls mit einer Probe von Silicongummischlauch,
behandelt wie in dem obigen Beispiel 3 (Bezugszahl 904),
gefahren. Der Reibungstest, der in einer flachen Pfanne in Wasser ausgeführt wurde,
wie oben beschrieben, wurde mit denselben Schlauchmaterialproben
20-mal wiederholt. Es ist zu erkennen, dass sowohl die Plasma-NVP-beschichtete
Beispiel 3- als auch die BIOCOAT-Probe eine viel niedrigere Reibung
ergeben als unbehandeltes Silikongummischlauchmaterial unmittelbar
im Anschluss an das Eintauchen in Wasser. Die Plasma-NVP-Probe behielt
jedoch ihre Oberfläche
mit geringer Reibung im Verlaufe von 20 wiederholten Zugtests, wohingegen
die BIOCOAT-Probe in der Reibung während der 20 Zugtests allmählich zunahm.
Das zeigt, dass die Plasma NVP-Oberfläche stabiler
sein kann und relativ besser haften dürfte als die zum Vergleich
herangezogene BIOCOAT-Oberfläche.
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13 ist
eine grafische Darstellung von Reibungstests, die in einer wässrigen,
Umgebung mit Schlauchmaterial ausgeführt worden sind, welches gemäß der Erfindung
behandelt worden war, und zwar wie in den obigen Beispielen 1 – 4. Vergleichsproben
wurden ausgewertet. Die Vergleichsprobe A war unbehandeltes Silicongummischlauchmaterial,
die Vergleichsprobe B war inertgasplasmabehandeltes Schlauchmaterial,
und die Vergleichsprobe C war Silicongummischlauchmaterial mit plasmaabgeschiedenem
Siloxan. Die Daten zeigen, dass das Inertgasplasma die Reibung um
ungefähr
ein Drittel reduziert, wohingegen Siloxan- und Plasma-NVP-Abscheidungen die
Reibung auf weniger als etwa die Hälfte reduzieren, verglichen
mit unbehandeltem Silicongummi.