DE19832093A1 - Banddruckgerät - Google Patents

Banddruckgerät

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DE19832093A1
DE19832093A1 DE19832093A DE19832093A DE19832093A1 DE 19832093 A1 DE19832093 A1 DE 19832093A1 DE 19832093 A DE19832093 A DE 19832093A DE 19832093 A DE19832093 A DE 19832093A DE 19832093 A1 DE19832093 A1 DE 19832093A1
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DE
Germany
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tape
printing device
housing
tape printing
cassette
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DE19832093A
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English (en)
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Sam Cockerill
Anthony Roy Dunn
Costa Panayi
Jonathan Tremlett
Francois Lecomte
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Dymo NV
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Esselte NV
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41JTYPEWRITERS; SELECTIVE PRINTING MECHANISMS, i.e. MECHANISMS PRINTING OTHERWISE THAN FROM A FORME; CORRECTION OF TYPOGRAPHICAL ERRORS
    • B41J25/00Actions or mechanisms not otherwise provided for
    • B41J25/304Bodily-movable mechanisms for print heads or carriages movable towards or from paper surface
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41JTYPEWRITERS; SELECTIVE PRINTING MECHANISMS, i.e. MECHANISMS PRINTING OTHERWISE THAN FROM A FORME; CORRECTION OF TYPOGRAPHICAL ERRORS
    • B41J3/00Typewriters or selective printing or marking mechanisms characterised by the purpose for which they are constructed
    • B41J3/407Typewriters or selective printing or marking mechanisms characterised by the purpose for which they are constructed for marking on special material
    • B41J3/4075Tape printers; Label printers

Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Banddruckgerät.
Bekannte Banddruckgeräte der Art, mit denen sich die Erfindung allgemein befaßt, sind in der EP-A-322918 und der EP-A-322919 (Brother Kogyo Kabushiki Kaisha) sowie der EP-A-267890 (Varitronics) offenbart. Diese Banddruckgeräte weisen jeweils eine Kassettenaufnahme zur Aufnahme einer Kassette bzw. eines Bandhalterungsgehäuses auf. In der EP-A-267890 enthält das Bandhalterungsgehäuse ein Farbband und ein Trägerband, wobei das letztere eine obere Bildaufnahmeschicht aufweist, die mittels eines Klebstoffs auf einer Rückseitenschicht befestigt ist. In der EP-A-322918 und der EP-A-322919 befinden sich in dem Bandhalterungsgehäuse ein Farbband, ein transparentes Bildempfangsband und ein doppelseitiges Klebeband, das nach dem Druck mit einer seiner mit Klebstoff beschichteten Seiten auf dem Bildempfangsband befestigt wird und eine Rückseitenschicht aufweist, die von seiner anderen mit Klebstoff beschichteten Seite abziehbar ist. Bei diesen beiden Geräten befinden sich das Bildübertragungsmedium (das Farbband) und das Bildempfangsband (das Trägerband) in derselben Kassette.
Die Anmelder der vorliegenden Erfindung haben nun eine andere Art von Banddruckgerät entwickelt, die zum Beispiel in der EP-A-578372 beschrieben ist. Bei diesem Druckgerät ist das Trägerband von ähnlicher Ausführung wie das in der EP-A-267890 beschriebene, befindet sich jedoch in seinem eigenen Bandhalterungsgehäuse, während das Farbband ebenso in seinem eigenen Bandhalterungsgehäuse untergebracht ist.
Die bekannten Banddruckgeräte weisen Eingabemittel auf, im allgemeinen eine Tastatur, damit der Benutzer ein zu druckendes Bild eingeben kann. Üblicherweise ist auch eine Sichtanzeige vorgesehen, um dem Benutzer das eingegebene Bild oder Informationen anzuzeigen. Ferner ist eine Schneidevorrichtung vorgesehen, mit der das mit einem Bild bedruckte Bildempfangsband von dem Vorrat an Bildempfangsband abgetrennt wird, um dadurch ein Etikett zu erhalten.
Bei diesen bekannten Banddruckgeräten durchläuft das Bildempfangsband mit dem Farbband übereinanderliegend eine Druckzone, die aus einem befestigten Druckkopf und einer Gegendruckrolle besteht, an die der Druckkopf andrückbar ist, damit ein Bild vom Farbband auf das Bildempfangsband übertragen werden kann. Üblicherweise erfolgt dies im Thermodruckverfahren, wobei der Druckkopf erwärmt wird und durch die Wärme Farbpartikel vom Farbband auf das Bildempfangsband übertragen werden. Diese Druckart ist als Thermotransferdruck bekannt. Alternativ dazu kann sich der Druckkopf auch in direktem Kontakt mit einem wärmeempfindlichen Bildempfangsband befinden, wobei bei Erwärmung des Druckkopfes ein Bild direkt auf das Bildempfangsband gedruckt wird. Diese Druckart ist als Thermodirektdruck bekannt.
In der EP-A-798121 ist ein solches Banddruckgerät offenbart, bei dem der Motor für den Transport des Bildempfangsbandes durch die Druckzone über der Bandkassette und unter dem oberen Gehäuseteil angeordnet ist. Die Bandkassette wird somit von der Unterseite her eingelegt. Die Tastatur befindet sich am unteren Ende des oberen Gehäuseteils. Die Batterien sind neben der Kassette und unter einem Teil der Tastatur an dessen unterem Ende untergebracht. Mit dieser Anordnung soll eine verringerte Druckergröße und ein Gewichtsausgleich erreicht werden. Das Gehäuse dieses Druckers ist allgemein kubisch, wobei das obere Gehäuseteil etwas geneigt ist. Infolgedessen handelt es sich bei diesem Banddruckgerät nicht um eines, das in der Hand gehalten werden kann, da es zu diesem Zweck zu dick ist, sondern um ein Tischgerät.
In der US 5435657 ist ein Banddrucker in Verbindung mit einer Einschubkassette verwendet. Der Druckkopf ist schwenkbar am Gehäuse des Gerätes befestigt und steht in Wirkverbindung mit einer in der Kassette vorgesehenen Gegendruckrolle. Da der Druckkopf mittels einer Feder in Richtung auf die Gegendruckrolle vorgespannt ist, kann er die Kassette aus dem Drucker herausdrücken, wenn die die Kassette haltenden Riegel gelöst werden. Das Gehäuse ist ebenfalls etwa kubisch.
In der US 3823808 ist eine weitere Bandkassette beschrieben, die in Verbindung mit einem Taschenrechner verwendet wird, der eingegebene Daten und Rechenergebnisse auf ein Band druckt, so daß eine Sichtanzeige überflüssig wird. Eine Bandkassette ist mit einem ebenflächigen Gegendruckelement versehen, das mit einem am Druckergehäuse befestigten Druckkopf in Wirkverbindung steht. Ferner befindet sich an der Kassette eine Förderrolle, die wiederum mit einer am Gerät vorgesehenen Rolle zusammenwirkt, um das Band aus der Kassette zu fördern. Damit die gedruckten Daten für den Benutzer leichter sichtbar sind, wird das Band in der Kassette vor dem Druck um etwa 45° geneigt. Anstatt einer Sichtanzeige enthält dieses Gerät lediglich ein Fenster, durch welches das bedruckte Band betrachtet werden kann.
Die EP-A-191495 betrifft einen Thermodrucker als Tischgerät, mit dem auf einem Etikettenstreifen vorhandene Etiketten bedruckt werden können. Dieser Drucker umfaßt ein Gehäuse mit einem quaderförmigen, eine Tastatur enthaltenden unteren Teil, wobei an dessen oberem Ende ein geneigter Abschnitt angeordnet ist, in dem sich eine Sichtanzeige befindet. Das Druckwerk ist im oberen Teil hinter dem geneigten Abschnitt angeordnet. Die Batterien befinden sich unter der Tastatur. Im unteren Teil sind Einbuchtungen vorgesehen, damit der Thermodrucker leichter in der einen Hand gehalten werden kann, während mit der anderen Hand die Tasten der Tastatur betätigt werden können.
Die US 5626428 offenbart einen Banddrucker mit einer Tastatur, bei der die Tasten versetzt angeordnet sind, sowie ein allgemein quaderförmiges Gehäuse, wobei die obere Fläche, auf der sich die Tasten befinden, gegenüber der unteren Gehäusefläche geneigt ist. Die Kassette wird von der Unterseite her eingesetzt.
In den US 5344248 und US 4830525 sind Tischdrucker mit einer klappbaren Tastatur offenbart.
In der britischen Patentanmeldung 9717933.7 ist ein Banddrucker als Handgerät offenbart, der ein einzelnes Gehäuse mit einem schlanken unteren Teil und einem dickeren oberen Teil aufweist. Im oberen Teil sind das Druckwerk und die Bandkassette untergebracht, während das untere Teil die Batterien und die Tastatur enthält.
Es zeigt sich somit, daß aus dem Stand der Technik eine Anzahl von Banddruckgeräten bereits bekannt ist. Jedoch ist keines dieser Geräte sowohl als Handgerät leicht verwendbar als auch als Tischgerät ebensogut geeignet. Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Banddruckgerät zu schaffen, das ergonomisch ist und in einer Vielzahl von Stellungen bequem eingesetzt werden kann.
Nach einer ersten Ausgestaltung der Erfindung ist ein Banddruckgerät, das zum Betrieb in der Hand gehalten werden kann, vorgesehen, das ein Gehäuse mit einem ersten Abschnitt und einem zweiten Abschnitt aufweist, wobei:
der erste Gehäuseabschnitt eine Oberfläche mit einer Tastatur aufweist, die Tasten für die Eingabe gewünschter Zeichen enthält, die auf ein Bildempfangsband gedruckt werden sollen, wobei die Breite der Oberfläche größer, vorzugsweise um ein Mehrfaches größer, als eine Dicke des ersten Gehäuseabschnitts ist;
und der zweite Gehäuseabschnitt eine Kassettenaufnahme zur Aufnahme einer Bandkassette aufweist, die einen Vorrat an Bildempfangsband enthält, wobei der zweite Gehäuseabschnitt außerdem ein Druckwerk enthält, das so angeordnet ist, daß es das Bildempfangsband mit den gewünschten Zeichen bedruckt.
Mit der Erfindung ist somit ein Banddruckgerät vorgeschlagen, das aus zwei Teilen besteht. Während ein erster Teil eine Tastatur zur Festlegung von auf ein Etikett zu druckenden Zeichen enthält, sind in einem zweiten Teil eine Bandkassette und das zum Drucken eines Bildes auf das Bildempfangsband erforderliche Druckwerk untergebracht. Da die relativ großen mechanischen Teile wie das Druckwerk und die Bandkassette im zweiten Gehäuseabschnitt aufgenommen sind, kann der erste Gehäuseabschnitt relativ schlank ausgebildet sein. Die Dicke des ersten Gehäuseabschnitts kann somit viel geringer als seine Breite sein. Die Breite wird demnach über die Breite quer über die Tastatur gemessen und die Dicke senkrecht dazu, d. h. in der Richtung, in der die Tasten betätigt werden. Infolgedessen ist das Banddruckgerät ergonomisch in der Hand betreibbar, ist aber auch gleichermaßen als Tischgerät einsetzbar.
Im ersten Gehäuseabschnitt kann auch ein Raum zur Aufnahme von einer oder mehreren Batterien vorgesehen sein. Der Vorteil dieser Anordnung ist, daß das gesamte Druckgerät ausgeglichen ist, da das Druckwerk und die Kassette im zweiten Gehäuseabschnitt und die Batterien im ersten Gehäuseabschnitt ein Gleichgewicht gegen Verdrehung bilden, so daß sich eine ergonomische Handhabung des Gerätes ergibt.
Aus Gründen der Ergonomie ist ferner vorgeschlagen, einen Winkel zwischen dem ersten Gehäuseabschnitt und dem zweiten Gehäuseabschnitt festzulegen. Insbesondere kann der zweite Gehäuseabschnitt gegenüber der Oberfläche des ersten Gehäuseabschnitts, in dem sich die Tastatur befindet, nach hinten abgewinkelt sein. Der Benutzer kann dann das Druckgerät in der einen Handfläche halten und die Tasten mit der zweiten Hand betätigen, wobei das Gerät mit der Unterseite des zweiten Gehäuseabschnitts auf dem Zeigefinger des Benutzers aufliegt. Der Winkel zwischen dem ersten Gehäuseabschnitt und dem zweiten Gehäuseabschnitt beträgt zwischen 30° und 60°, vorzugsweise etwa 45°.
Die Kassette wird vorzugsweise von einer Oberseite des zweiten Gehäuseabschnitts aus eingelegt.
Außerdem kann noch eine Sichtanzeige zur Anzeige der eingegebenen Zeichen vorgesehen sein, wobei ein Vorschlag darin besteht, die Sichtanzeige gegenüber der Oberfläche des ersten Gehäuseabschnitts, in dem sich die Tastatur befindet, so geneigt anzuordnen, daß sie leicht lesbar ist, keine störenden Reflexionen aufweist und von einem angenehmeren Winkel aus betrachtet werden kann. Der Winkel zwischen der Sichtanzeige und der Oberfläche beträgt vorteilhafterweise zwischen 10° und 80°, vorzugsweise etwa 30°.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen offenbart.
Zum Beispiel kann im ersten Gehäuseabschnitt eine mit den Tasten der Tastatur zusammenwirkende Platine vorgesehen sein, und der zweite Gehäuseabschnitt kann in seinem Innern eine zweite (Haupt-)Platine enthalten, die eine Steuerschaltung zur Steuerung des Druckwerks und der Sichtanzeige aufweist. Da die wesentlichen elektronischen Teile im zweiten Gehäuseabschnitt untergebracht sind, kann der erste Gehäuseabschnitt mit der Tastatur relativ schlank und somit benutzerfreundlich konstruiert werden. Wenn somit alle elektronischen Bauteile von der Platine im ersten Gehäuseabschnitt entfernt sind, kann diese Platine aus wesentlich preisgünstigerem Material hergestellt werden, wodurch die Kosten für die Baueinheit reduziert werden.
Im zweiten Gehäuseabschnitt kann eine Grundplatte enthalten sein, die einen Motor, eine Gegendruckrolle und einen Druckkopfhalter mit einem Druckkopf aufnimmt. Die Grundplatte kann auf der Hauptplatine befestigt sein, wodurch sich eine kompakte Anordnung ergibt.
Um den Umfang des Druckwerks noch weiter zu verringern, ist vorgeschlagen, einen Motor über mindestens ein, vorzugsweise zwei Schneckenräder und entsprechende Zahnräder mit einer Gegendruckrolle für den Antrieb des Bildempfangsbandes zu verbinden. Ein solches Getriebe kann nämlich in allen Banddruckgeräten verwendet werden und ist nicht auf Banddruckgeräte der in Anspruch 1 beanspruchten Art beschränkt.
Gemäß einer zweiten Ausgestaltung der Erfindung ist eine Kombination eines Banddruckgerätes mit einer Bandkassette vorgesehen, wobei:
das Banddruckgerät einen Ablösestößel aufweist,
die Bandkassette ein einen Bandvorrat enthaltendes Gehäuse umfaßt und ein Ablöseschlitz zur Aufnahme des Ablösestößels in einer Seitenwand des Gehäuses ausgebildet ist,
das Band eine mit einer Klebstoffschicht versehene Bildaufnahmeschicht sowie eine Rückseitenschicht aufweist und ein Teil des Bandes sich zwischen dem Ablösestößel und dem Ablöseschlitz befindet, und
der Ablösestößel so angeordnet ist, daß er das Band in den Ablöseschlitz hineinbewegt,
die dadurch gekennzeichnet ist, daß der von der Längsachse des Ablöseschlitzes und der Längsachse des Bandes eingeschlossene Winkel kein rechter Winkel ist.
Die zweite Ausgestaltung der Erfindung spricht somit das Problem der Bandablösung an, d. h. die Trennung der Bildaufnahmeschicht von der ablösbaren Rückseitenschicht. Im Stand der Technik (EP-A-0634273 oder EP-A-0526213) schließen der Stößel und die Längsachse des Bandes einen Winkel von 90° ein. Das Ablösen erfolgt somit dadurch, daß das Band über seine gesamte Breite gebogen wird. Da eine vorbestimmte Kraft erforderlich ist, um das Rückseitenband von der adhäsiven Bildaufnahmeschicht abzulösen, und diese Kraft proportional zu der Fläche ist, in der der Ablösevorgang stattfindet, ist es wünschenswert, diese Fläche und damit auch den erforderlichen Kraftaufwand zu verringern, oder das Ablöseergebnis mit einer bestimmten verfügbaren Kraft zu verbessern. Diese Ausgestaltung der Erfindung schlägt somit einen nicht rechten Winkel zwischen der Längsachse des Ablösestößels und der Längsachse des Bandes (= Vorschubrichtung) vor. Der Winkel kann zwischen 30 und 60° betragen, vorzugsweise 45°. Durch die Verringerung der abgelösten Fläche wird das Ablöseergebnis verbessert.
Zum besseren Verständnis der Erfindung und zur Veranschaulichung ihrer praktischen Durchführbarkeit werden im folgenden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert. Hierbei stellen dar:
Fig. 1 eine isometrische Ansicht eines Banddruckgerätes;
Fig. 2 das Gerät mit abgenommenen Gehäuseteilen;
Fig. 3 ein Tastaturgehäuseteil;
Fig. 4 ein unteres Gehäuseteil;
Fig. 5 ein Druckwerk des Gerätes;
Fig. 6 ein Gehäuseteil für die Kassettenaufnahme;
Fig. 7 das Druckwerk mit Druckkopf;
Fig. 8a und 8b eine Schneidenbetätigungstaste;
Fig. 9 eine isometrische Ansicht einer im Gerät einsetzbaren Bandkassette;
Fig. 10 ein Etikett mit einer abgelösten Kante;
Fig. 11 die Arbeitsweise des Ablösemechanismus;
Fig. 12 einen Schnitt durch das Gerät nach Fig. 1;
Fig. 13 einen zweiten Schnitt durch das Gerät nach Fig. 1;
Fig. 14 den Schnitt nach Fig. 13, jedoch mit geöffnetem Deckel; und
Fig. 15 den Schnitt nach Fig. 12 bei geöffnetem Deckel.
Ein erfindungsgemäßes Banddruckgerät ist perspektivisch in der Fig. 1 dargestellt und allgemein mit der Bezugsziffer 2 bezeichnet. Das Banddruckgerät 2 weist ein Gehäuse auf, das sich im wesentlichen aus zwei Abschnitten zusammensetzt, nämlich einem ersten unteren Abschnitt, der eine Tastatur enthält, und einem zweiten oberen Abschnitt, in dem sich ein Druckwerk und eine Bandkassette befinden und der von einem Deckel 14 abgedeckt ist. Das Gehäuse des Banddruckgerätes 2 besteht im wesentlichen aus fünf Gehäuseteilen.
Ein erstes Gehäuseteil ist ein Tastaturgehäuseteil 4, in dem sich mehrere alphanumerische Tasten 6 zum Abfassen eines Etiketts befinden, das dann auf ein Bildempfangsband gedruckt wird. Weitere Tasten 8, 10 auf der Tastatur sind eine Druckauslösetaste und eine Umschalttaste. Um diese Funktionstasten von den alphanumerischen Tasten 6 zu unterscheiden, sind sie im oberen Bereich der Tastatur angeordnet und in Form und eventuell auch Farbe anders als die alphanumerischen Tasten 6 ausgestaltet. Weitere Funktionstasten befinden sich links von der Druckauslösetaste 8 und der Umschalttaste 10 und werden vom Benutzer betätigt, wenn Großbuchstaben erwünscht sind, auf einen anderen Betriebszustand umgeschaltet oder der Cursor über die Sichtanzeige bewegt werden soll. Konstruktion und Funktionsweise der Tasten an sich können den in unserer gleichzeitig anhängigen Patentanmeldung GB 9806717.6 beschriebenen entsprechen. Auf der Oberseite des Tastaturgehäuseteils oberhalb der Tasten 6, 8, 10 ist eine Abdeckung 20 für eine Sichtanzeige im Tastaturgehäuseteil 4 aufgenommen. Diese Abdeckung 20 ist gegenüber dem Teil der Oberfläche des Tastaturgehäuseteils 4, in dem sich die Tasten 6, 8, 10 befinden, geneigt; der Winkel zwischen der Abdeckung 20 (und einer Sichtanzeige im Innern der Abdeckung 20) und dieser Oberfläche beträgt etwa 70°. Dieser Winkel erlaubt es dem Benutzer, den die Tastatur enthaltenden unteren Teil des Banddruckgerätes 2 in der einen Hand zu halten und dabei die Sichtanzeige hinter der Schutzabdeckung 20 ohne störende Reflexionen bequem zu betrachten.
Einen zweiten Teil der Gehäusekonstruktion bildet eine Batterieabdeckung 12, die sich auf der von den Tasten 6, 8, 10 der Tastatur abgewandten Seite des Gehäuses befindet. Diese Batterieabdeckung 12 läßt sich öffnen (durch Abnehmen oder Verschwenken), um im Bedarfsfall die Batterien auszutauschen. Die Batterien versorgen das Banddruckgerät 2 im Betrieb mit elektrischem Strom. Das Tastaturgehäuseteil 4 und die Batterieabdeckung 12 bilden und schließen somit den ersten Abschnitt des Gehäuses des Banddruckgerätes 2 ein. Da in diesem ersten Gehäuseabschnitt lediglich die Tastatur (zusammen mit einer entsprechenden Platine) und die Batterien angeordnet sind, ist dieser erste Abschnitt schlank ausgebildet und leicht in der Handhabung, selbst für Benutzer mit relativ kleinen Händen.
Der zweite Abschnitt des Gehäuses des Banddruckgerätes enthält im wesentlichen ein Druckwerk und eine Bandkassette, wie im folgenden noch näher beschrieben wird. Ein dritter Teil der Gehäusekonstruktion ist somit durch einen Deckel 14 gebildet, der das Druckwerk abdeckt, das nachstehend unter Bezugnahme auf die Fig. 5 bis 7 beschrieben wird. An seinem oberen (von der Abdeckung 20 für die Sichtanzeige abgewandten) Ende ist der Deckel an einem vierten unteren Gehäuseteil, das mit der Bezugsziffer 16 bezeichnet ist, schwenkbar befestigt.
Der Deckel 14 ist auf der Oberseite des zweiten Gehäuseabschnitts so angeordnet, daß eine Bandkassette auch von oben eingelegt werden kann. Das Druckwerk und die Bandkassette befinden sich somit in dem Raum zwischen dem Deckel 14 und dem unteren Gehäuseteil 16, die zusammen den zweiten Gehäuseabschnitt des Banddruckgerätes 2 bilden, zusammen mit einem Gehäuseteil zur Aufnahme der Bandkassette (im folgenden unter Bezugnahmen auf die Fig. 6 beschrieben). Dieser zweite Abschnitt ist nach hinten geneigt und schließt mit dem ersten unteren Gehäuseabschnitt des Banddruckgerätes (der die Tastatur enthält) einen Winkel von etwa 45° ein, wobei der erste und der zweite Gehäuseabschnitt - wenn unabhängig voneinander betrachtet - allgemein von etwa kubischer Form sind. Diese abgewinkelte Anordnung weist auch ergonomische Vorteile auf, da die Unterseite des unteren Gehäuseteils 16 auf der Hand (insbesondere auf dem Zeigefinger) eines Benutzers liegen kann, wenn er das Banddruckgerät 2 in seiner Handfläche hält. Dadurch, daß die Flächen an den äußeren Enden der Batterieabdeckung 12 und dem unteren Gehäuseteil 16 flach ausgebildet sind, kann das Gerät 2 zum Betrieb auch auf einen Tisch gestellt werden. Es ist auch möglich, den ersten und zweiten Gehäuseabschnitt über ein Klapp- oder Drehgelenk miteinander zu verbinden, so daß man eine zusammenklappbare Anordnung erhält, die den Vorteil hat, weniger Platz für die Aufbewahrung zu benötigen.
Rechts von der Abdeckung 20 für die Sichtanzeige ist eine Schneidenbetätigungstaste 18 angeordnet, die der Benutzer betätigt, wenn er ein bedrucktes Etikett abschneiden will. Die Arbeitsweise der Schneidenbetätigungstaste 18 wird nachstehend unter Bezugnahme auf die Fig. 8 bis 11 erläutert. Außerdem ist in der rechten Seitenwand des Gehäuses eine Bandaustrittsöffnung 15 vorgesehen, die durch einen Spalt zwischen dem Deckel 14 und dem Gehäuseteil für die Kassettenaufnahme gebildet ist. Das Band tritt nach dem Bedrucken aus der Öffnung 15 heraus. Durch Betätigung der Schneidenbetätigungstaste 18 kann der Benutzer dann das bedruckte Etikett von dem in der Bandkassette enthaltenen Bandvorrat abschneiden.
Fig. 2 stellt eine perspektivische Ansicht des Banddruckgerätes nach Fig. 1 dar, wobei das Tastaturgehäuseteil 4, die Batterieabdeckung 12 und das untere Gehäuseteil 16 weggelassen sind, um das Innere des ersten Gehäuseabschnitts zu zeigen. Dieser Abschnitt enthält im wesentlichen lediglich eine Platine 24 für die Tastatur sowie die Tasten 6, 8, 10 an sich, die in der Fig. 2 der Einfachheit halber weggelassen sind. Die Platine 24 ist mit einer im zweiten Gehäuseabschnitt angeordneten Hauptplatine 62 elektrisch verbunden. Die Hauptplatine 62 ist außerdem mit einer Flüssigkristallanzeige 22 verbunden, die üblicherweise durch die Abdeckung 20 geschützt (und durch diese sichtbar) ist. Teile eines Druckwerks 26 sind im zweiten Gehäuseabschnitt erkennbar, jedoch ist in der Fig. 2 der größte Teil des in den Fig. 5 und 7 dargestellten Druckwerks 26 von dem Deckel 14 verdeckt. Ein Gehäuseteil 48 für die Kassettenaufnahme ist unter dem Deckel 14 erkennbar. Dieses Gehäuseteil 48 enthält die Bandkassette, wobei das Gehäuseteil 48 für die Kassettenaufnahme und das untere Gehäuseteil 16 zusammen das Gelenk für den Deckel bilden. Die Bandkassette befindet sich somit zwischen dem Deckel und dem Gehäuseteil 48 für die Kassettenaufnahme, und das Druckwerk ist auf dem Gehäuseteil 48 für die Kassettenaufnahme befestigt und befindet sich zwischen diesem und dem unteren Gehäuseteil 16. Ein Vorteil des separaten Tastaturgehäuseteils 4 liegt darin, daß nur das Gehäuseteil 4 und eventuell die Tasten 6, 8, 10 für ein bestimmtes Land spezifisch sind (in dem ein bestimmter Zeichensatz erforderlich ist), während alle übrigen Teile des Banddruckgerätes vom länderspezifischen Zeichensatz unabhängig sind. Es wäre somit ausreichend, über einen Vorrat an länderspezifischen Tastaturgehäuseteilen 4 und - falls erforderlich - Tasten 6, 8, 10 (die üblicherweise auf einer Gummimatte zur Verfügung gestellt werden) zu verfügen, die dazu verwendet werden könnten, teilmontierte Banddruckgeräte 2 entsprechend der Anzahl an Bestellungen aus den jeweiligen Ländern fertig zu montieren. In diesem Fall müßte der Mikroprozessor des Banddruckgerätes, der den Druckkopf und die Sichtanzeige 22 steuert, über die jeweils eingesetzte Tastatur informiert werden. Dies kann manuell mit Hilfe von Lötverbindungen erfolgen (zum Beispiel auf der Tastaturplatine), durch Mikroschalter, die von dem Tastaturgehäuseteil 4 betätigt werden (eine länderspezifische Tastatur betätigt spezielle Mikroschalter), oder mittels einer oder mehrerer Karbonpillen, die von einer bestimmten Vorrichtung am Tastaturgehäuseteil 4 niedergedrückt werden, um länderspezifische Kontakte zu schließen.
Fig. 3 ist eine perspektivische Ansicht von oben auf das Tastaturgehäuseteil 4, das mehrere Ausschnitte aufweist, in denen sich die jeweiligen Tasten befinden, wenn das Banddruckgerät montiert ist. Die Abdeckung 20 für die Sichtanzeige ist am oberen Ende des Tastaturgehäuseteils 4 befestigt und aus Gründen des Design teilweise bedruckt, wobei ein rechteckförmiger Teil in der Mitte frei gelassen ist, damit die Anzeige 22 sichtbar bleibt.
Fig. 4 zeigt eine perspektivische Ansicht von unten auf das Banddruckgerät 2. Die Batterieabdeckung 12 ist abgenommen, so daß ein Batteriegehäuse 28 zur Aufnahme von Batterien sichtbar wird. Das Batteriegehäuse 28 ist an dem unteren Gehäuseteil 16 angeformt und bildet einen Teil davon. Die Batterieabdeckung 12 wird an ihrem unteren Ende eingeklipst und ist auf dem unteren Gehäuseteil 16 verschiebbar.
In Fig. 5 ist eine isometrische Ansicht eines Teils des Druckwerks 26 dargestellt. Das Druckwerk 26 weist eine Grundplatte 46 auf, die aus einem einstückigen Plastikformteil besteht. Auf der Grundplatte 46 ist ein Gleichstrommotor 30 gelagert. Auf der Drehachse des Motors sind ein erstes Schneckenrad 31 und eine Codierscheibe 34 befestigt. Die Funktion der Codierscheibe wird nachstehend beschrieben. Das erste Schneckenrad 31 treibt ein erstes Zahnrad 32 an, das um eine Antriebswellenachse 36 drehbar ist, die mit der Drehachse des Motors einen Winkel von 90° einschließt, und ein zweites Schneckenrad 38 antreibt. Das zweite Schneckenrad 38 ist an einen Halter angeformt, der eine Gegendruckrolle 42 trägt. Da das erste Zahnrad 32 und das zweite Zahnrad 40 jeweils 14 Zähne aufweisen, ergibt sich ein Untersetzungsverhältnis zwischen Motor 30 und Gegendruckrolle 42 von 14×14 = 196. Die Schneckenräder haben den Vorteil, eine kompakte Anordnung des Antriebssystems zu ermöglichen. Die Grundplatte 46 trägt den Gleichstrommotor 30, die Antriebswelle 36, die Gegendruckrolle 42 (über einen Stift, auf dem die Gegendruckrolle 42 befestigt ist), und weist außerdem einen Druckkopfstift 44 zur schwenkbaren Lagerung eines Druckkopfhalters auf. Zur Erhöhung der mechanischen Stabilität ist die Grundplatte 46 mit Verstärkungsrippen ausgestattet.
Fig. 6 zeigt eine isometrische Ansicht eines Gehäuseteils 48 für die Kassettenaufnahme, das in den Fig. 1 und 2 durch den Deckel 14 verdeckt ist. Das Gehäuseteil 48 für die Kassettenaufnahme bildet einen fünften Teil des Gehäuses des Banddruckgerätes 2 und weist eine Kassettenaufnahme 54 auf, in die eine Bandkassette (nicht dargestellt) eingelegt werden kann.
In zusammengebautem Zustand befindet sich das Gehäuseteil 48 für die Kassettenaufnahme unter dem in Fig. 1 dargestellten Deckel 14, wobei die Bandaustrittsöffnung 15 neben der unteren Vorderseite des Gehäuseteils 48 für die Kassettenaufnahme angeordnet ist. Das auf der Hauptplatine 62 angeordnete Druckwerk 26 befindet zwischen dem Gehäuseteil 48 für die Kassettenaufnahme und dem unteren Gehäuseteil 16. Diese drei Teile sind fest miteinander verbunden, zum Beispiel mit Hilfe von Schrauben oder einer Schnappverbindung. Im Boden des Gehäuseteils 48 für die Kassettenaufnahme befindet sich eine Durchbrechung 50, durch die sich die Gegendruckrolle 42 erstreckt, wenn das Banddruckgerät fertig montiert ist. Neben der Durchbrechung 50 ist eine Schutzabdeckung 52 vorgesehen, die sich über den Druckkopf (in montiertem Zustand) erstreckt und verhindern soll, daß der Benutzer beim Einlegen einer Kassette den Druckkopf beschädigt. Im Boden des Gehäuseteils 48 für die Kassettenaufnahme ist ein Schlitz 53 ausgebildet, aus dem ein Schalter 64 zur Erkennung des jeweiligen Aufzeichnungsträgers herausragt (siehe Fig. 7) Eine weitere Durchbrechung ist mit der Bezugsziffer 59 bezeichnet; sie ist für den Kassettenfühlerstift 68 gemäß Fig. 7 vorgesehen. Schließlich ist das Gehäuseteil 48 für die Kassettenaufnahme noch mit einer Halteklammer 49 zur Festlegung einer Bandkassette ausgestattet.
Fig. 7 stellt das Druckwerk in montiertem Zustand auf der Hauptplatine 62 dar. Insbesondere ist die das Druckwerk tragende Grundplatte 46 fest mit der Hauptplatine 62 verbunden. Wie aus der Figur ersichtlich, umfaßt das Druckwerk den Motor 30, auf dessen Achse das erste Schneckenrad 31 und die Codierscheibe 34 angeordnet sind. Die Gegendruckrolle 42 ist auf der Grundplatte 46 befestigt und wird von dem Motor 30 über die Schneckenräder und Zahnräder, wie in Verbindung mit Fig. 5 erläutert, angetrieben. Außerdem ist auf dem Druckkopfstift 44 ein Druckkopfhalter 66 schwenkbar angeordnet. Auf dem Druckkopfhalter 66 ist ein Druckkopf 58 so befestigt, daß er zum Drucken gegen die Gegendruckrolle 42 bewegt werden kann. Im Betrieb befindet sich ein Bildempfangsband zwischen der Gegendruckrolle 42 und dem Druckkopf 58, wobei die wärmeempfindliche Seite dem Druckkopf zugewandt ist, und der Druckkopf wird gegen das Band angedrückt. Da die Gegendruckrolle 42 von dem Motor 30 angetrieben wird, wird während eines Druckvorgangs Band von der Druckzone zur Bandaustrittsöffnung 15 vorgeschoben, und der Druckkopf wird elektrisch aktiviert, so daß seine Heizelemente das gewünschte Bild, von einem Mikroprozessor gesteuert, auf das Bildempfangsband drucken, das in dem beschriebenen Ausführungsbeispiel der Erfindung ein Thermodirektdruckband ist. Ebenso besteht auch die Möglichkeit, das Banddruckgerät so zu konstruieren, daß es ein Band für den Thermotransferdruck aufnimmt, jedoch würde dies eine Aufwickelspule für zurückgespultes Farbband erforderlich machen. Der den Druckkopf 58 tragende Druckkopfhalter 66 ist so schwenkbar gelagert, daß er zwischen einer Betriebsstellung, in der das Bildempfangsband zwischen dem Druckkopf 58 und der Gegendruckrolle 42 festgeklemmt ist, und einer Außerbetriebsstellung, in der die Kassette mit dem Bildempfangsband ausgewechselt werden kann, geschwenkt werden kann. Diese Schwenkbewegung ist mit dem Deckel 14 gekoppelt, wie im folgenden in Verbindung mit den Fig. 12 bis 15 noch erläutert werden wird. Insbesondere wird beim Öffnen des Deckels 14 der Druckkopf 58 in die Außerbetriebsstellung verbracht, wodurch zwischen dem Druckkopf 58 und der Gegendruckrolle 42 ein Spalt entsteht, durch den das Band ausgewechselt werden kann. Ist der Deckel 14 geschlossen, bewegt sich der Druckkopf 58 auf die. Gegendruckrolle 42 zu, kann mit ihr aber nur in Kontakt gelangen, wenn eine Bandkassette eingelegt ist. Dazu ist ein Kassettenfühlerstift 68 vorgesehen, der die Schwenkbewegung des Druckkopfhalters 66 sperrt, wenn keine Kassette eingelegt ist. Ist jedoch eine Kassette eingelegt, wird der Kassettenfühlerstift 68 aus dem Schwenkbereich des Druckkopfhalters 66 herausgeschoben, so daß der Druckkopf 58 seine Betriebsstellung einnehmen kann, in der er gegen die Gegendruckrolle angedrückt ist. Ein solcher Mechanismus ist ausführlicher in der WO-A 97/32731 beschrieben. Der Druckkopf 58 ist über ein flexibles Kabel 60 mit einer Steuerschaltung (üblicherweise einem Mikroprozessor, nicht dargestellt) auf der Hauptplatine 62 verbunden. Zur Steuerung der Geschwindigkeit des Gleichstrommotors 30 und zur Synchronisation der an den Druckkopf 58 abgegebenen Strobe-Impulse ist eine Lichtschranke 56 vorgesehen, die mit der Codierscheibe 34 in Wirkverbindung steht. Dies erfolgt, wie in der EP-A-0741044 beschrieben. Die Hauptplatine 62 ist mit mehreren Kondensatoren 70 bestückt; die Flüssigkristallanzeige 22 ist ebenfalls mit der Hauptplatine verbunden. Es ist anzumerken, daß das in Fig. 6 dargestellte Gehäuseteil 48 für die Kassettenaufnahme passend über das in Fig. 7 dargestellte Druckwerk gesetzt werden kann, wobei dann die Gegendruckrolle 42 aus der Durchbrechung 50, und der Kassettenfühlerstift 68 aus der Durchbrechung 59 herausragen und sich somit in die Kassettenaufnahme 54 hinein erstrecken, um mit einer Bandkassette zusammenzuwirken. Ein auf der Hauptplatine 62 befestigter Schiebeschalter 64 erstreckt sich durch den Schlitz 53 im Boden der Kassettenaufnahme 54. Dieser Schiebeschalter steht in Wirkverbindung mit bestimmten Merkmalen der Bandkassette und erkennt den jeweils verwendeten Typ von Bildempfangsband, um die Energie des Druckkopfes entsprechend einstellen zu können (Strobe- Zeit oder Anzahl der Strobe-Impulse). Der Aufbau des Schiebeschalters und die damit in Wirkverbindung stehende Kassette sind näher in der EP-A-0634274 beschrieben.
In den Fig. 8a und 8b ist der Schneidemechanismus dargestellt, mit dem ein Stück Bildempfangsband von dem Bandvorrat abgeschnitten werden kann. Fig. 8a zeigt die Schneidenbetätigungstaste 18 in einer Ansicht von unten, und Fig. 8b zeigt sie in einer Seitenansicht. Die Schneidenbetätigungstaste 18 ist mit zwei vorstehenden Klingenführungsstiften 74 versehen, die während eines Schneidvorgangs in entsprechende Führungen in einer Bandkassette (siehe Fig. 9) eintreten. Zwischen den Stiften 74 befindet sich eine Klingenbefestigungsfläche 72; wenn die Schneidenbetätigungstaste 18 vollständig montiert ist, wird eine Schneideklinge (nicht dargestellt) mit einer abgewinkelten Schneidkante an der Klingenbefestigungsfläche 72 befestigt. Diese Schneideklinge ist so ausgestaltet, daß sie einen Guillotinenschnitt ausführen kann. Die Schneidenbetätigungstaste 18 ist ferner mit einem diagonal montierten Ablösestößel 76 nach der Klingenbefestigungsfläche 72 versehen. Die Funktionsweise dieses Stößels 76 wird im folgenden unter Bezugnahme auf die Fig. 9 bis 11 erläuterte. Die Schneidenbetätigungstaste 18 ist im Tastaturgehäuseteil 4 so angeordnet, daß die Schneidenbetätigungstaste gemäß Fig. 8b gegen die Wirkung einer Feder in Richtung des Pfeils A betätigt wird.
Fig. 9 zeigt eine isometrische Ansicht einer Bandkassette 100 zur Verwendung in dem Banddruckgerät 2. Sie enthält ein Bildempfangsband, im vorliegenden Fall ein Thermodirektdruckband. Durch eine Austrittsöffnung 111 verläßt das Band mit seinem vorderen Ende die Kassette 100. Der Austrittsöffnung 111 benachbart ist eine Aussparung 102 zur Aufnahme des schwenkbar gelagerten Druckkopfes 58 vorgesehen, wie in der EP-A-0555942 beschrieben. Nach der von dem Druckkopf 58 und der Gegendruckrolle 42 definierten Druckzone folgt die Schneidezone, in der die auf der Schneidenbetätigungstaste 18 befestigte Schneideklinge so angeordnet ist, daß sie vom Bildempfangsband einen bedruckten Abschnitt abschneiden kann. Während des Schneidvorgangs bewegt sich diese Schneideklinge in einen in der Seitenwand der Kassette 100 eingebrachten Schlitz 104, wie in der EP-A-0634275 beschrieben. Die beiden auf der Schneidenbetätigungstaste 18 befestigten Klingenführungsstifte 74 bewegen sich gleichzeitig in entsprechende Führungen 106 an beiden Enden des Schlitzes 104 hinein, wie in unserer gleichzeitig anhängigen europäischen Patentanmeldung 97118104.5 beschrieben. Durch diese Führungen wird somit eine bessere Ausrichtung von Schneideklinge und Schlitz 104 erzielt. Ein wichtiges Merkmal der Kassette 100 ist ein Ablöseschlitz 110, der mit der Längsachse des Bandes einen Winkel von etwa 45° bildet, wie auch der Ablösestößel 76 der Schneidenbetätigungstaste 18. Dadurch fährt der Ablösestößel 76 während des Schneidvorgangs in den Ablöseschlitz hinein, um eine Rückseitenschicht des Bildempfangsbandes von der Bildaufnahmeschicht abzulösen.
Dieser Vorgang wird anhand der Fig. 10 und 11 näher erläutert. Die Kassette 100 weist auf ihrer oberen Fläche außerdem kleine vorstehende Halteelemente 108 auf, die etwa kubisch ausgebildet sind. Auf der Unterseite der Kassette 100 befinden sich entsprechende Aussparungen zur Aufnahme von Halteelementen 108 einer zweiten Kassette, so daß zwei Kassetten 100 (über eine Klipsverbindung) zusammen montiert und später wieder auseinandergenommen werden können (durch Lösen der Klipsverbindung). Diese Ausführungsform ist in unserer gleichzeitig anhängigen internationalen Patentanmeldung PCT/EP 97/05065 beschrieben. An der Seitenwand der Kassette 100 sind seitlich überstehende Haltekanten 112 vorgesehen, die mit den Halteklammern 49 in dem Gehäuseteil 48 für die Kassettenaufnahme zusammenwirken. Somit werden die Haltekanten 112 durch die Halteklammern 49 in Richtung auf den Boden der Kassettenaufnahme 54 gedrückt, so daß sich die Kassette 100 dann in der richtigen Druckstellung befindet.
Fig. 10 zeigt die Funktionsweise des Schneide- und Ablösemechanismus. Dargestellt ist ein Abschnitt eines Etikettenbandes 80, das von dem Bandvorrat an einer Schnittkante 82 abgeschnitten worden ist. Das Band weist eine aus dem Stand der Technik bekannte Bildaufnahmeschicht auf, die in dem beschriebenen Ausführungsbeispiel eine wärmeempfindliche Schicht (Thermodirektdruckschicht) ist, sowie eine ablösbare Rückseitenschicht, die mittels eines Klebstoffes auf der Bildaufnahmeschicht angebracht ist. Wenn die nicht adhäsive Rückseitenschicht von der Bildaufnahmeschicht abgenommen ist; kann letztere mit ihrer adhäsiven Seite auf einen mit einem Etikett auszuzeichnenden Artikel aufgeklebt werden. Ein bei bekannten Banddruckgeräten auftretendes Problem liegt in der Trennung der Rückseitenschicht von der Bildaufnahmeschicht. Bei dem beschriebenen Ausführungsbeispiel wird mit dem Ablösestößel 76 und dem entsprechenden Ablöseschlitz 110 in der Bandkassette 100 ein Ablösevorgang durchgeführt. Da der Stößel 76 und der Schlitz 110 diagonal angeordnet sind, wird dabei eine Ecke 84 des Bandes 80 neben der Schnittkante 82 abgelöst, d. h. die Rückseitenschicht ist an dieser Stelle von der Bildaufnahmeschicht getrennt. Der Benutzer kann dann den abgelösten Teil der Rückseitenschicht ergreifen und die Rückseitenschicht vollständig von der Bildaufnahmeschicht ablösen. Der Winkel von etwa 45°, den der Ablösestößel 76 mit der Längsachse des Bandes 80 bildet, bewirkt eine Leistungsverbesserung gegenüber vorbekannten Geräten (zum Beispiel den in EP-A-0526213 oder EP-A-0634273 offenbarten Geräten), bei denen dieser Winkel 90° beträgt, da bei gleicher Ablöselänge eine gegenüber vorbekannten Geräten verringerte Fläche (etwa 25%) des Etiketts abgelöst wird. Außerdem fängt der Ablösevorgang einem Punkt (in der rechten unteren Ecke in Fig. 10) an und setzt sich auf der gestrichelten Linie fort.
In den Fig. 11a bis 11d sind waagrechte Schnitte durch den Schneidemechanismus während einer Schneid- und Ablösefolge dargestellt, die sich ergeben, wenn die Schneidenbetätigungstaste 18 betätigt wird. In Fig. 11a befindet sich das bedruckte Band 80 in der Schneidstellung, d. h. neben dem Schneideneintrittsschlitz 104 und dem Ablöseschlitz 110. In Fig. 11b schneidet eine auf der Klingenbefestigungsfläche 72 der Schneidenbetätigungstaste 18 befestigte Klinge 114 durch das Band 80 und dringt danach in den Schneideneintrittsschlitz 104 ein. Da die Klinge 114 um größeres Maß von der Schneidenbetätigungstaste 18 vorsteht als der Ablösestößel 76, wirkt letzterer noch nicht mit dem Band 80 zusammen. Wird nun die Schneidenbetätigungstaste 18 noch weiter niedergedrückt, entsteht die in Fig. 11c dargestellte Situation. Dabei ragt die Schneideklinge (allerdings nicht dargestellt) noch tiefer in den Schlitz 104 hinein, und der Ablösestößel 76 drückt das Band 80 neben der Schnittkante 82 in den Ablöseschlitz 110 hinein. Dadurch wird im Band 80 ein Knick gebildet, der bewirkt, daß die Bildaufnahmeschicht und die Rückseitenschicht auseinanderstreben. Der Ablösestößel 76 muß nicht unbedingt so weit in den Ablöseschlitz 110 hineinragen, daß das Band 80 zwischen dem Stößel 76 und dem Grund des Ablöseschlitzes 110 festgeklemmt wird; es genügt, wenn zwischen dem Stößel 76 und dem Grund des Ablöseschlitzes 110 ein Abstand größer als die Banddicke aufrechterhalten wird. In Fig. 11d sind die Schneideklinge 114 und der Ablösestößel 76 aus der Kassette 100 zurückgezogen, und der Benutzer kann den abgeschnittenen Teil des Bandes kann aus der Austrittsöffnung 15 des Banddruckgerätes 2 herausziehen und erhält somit ein Etikett, wie in Fig. 10 dargestellt. Es ist anzumerken, daß eine Bremse (nicht dargestellt) vorgesehen werden kann, die das Band 80 gegen einen Teil der Seitenwand der Kassette 100 nach dem Ablöseschlitz 110 andrückt. Durch die Bremse wird eine Fehlausrichtung des Bandes 80 und der Schneideklinge 114 bzw. des Ablösestößels 76 beim Schneiden und Ablösen verhindert.
In den Fig. 12 bis 15 ist die Funktionsweise der Verbindung zwischen dem Deckel 14 und dem beweglichen Druckkopf 58 dargestellt. Der Deckel 14 ist so schwenkbar gelagert, daß er um eine sich horizontal erstreckende Schwenkachse 120 drehbar ist, senkrecht zur Zeichnungsebene der Fig. 12. Am hinteren (in Fig. 12 rechten) Ende des Deckels 14 befindet sich ein Befestigungspunkt 116 für einen Betätigungshebel 118, der dort so befestigt ist, daß er zusammen mit dem Deckel 14 eine Schwenkbewegung ausführen kann. An diesem Betätigungshebel ist ein erstes Ende einer Feder 122 befestigt. Das zweite Ende der Feder 122 ist mit dem Druckkopfhalter 66 verbunden. Wenn nun der Deckel 14 geschlossen ist, wie in Fig. 12 dargestellt, befindet sich somit die Feder in voll auseinandergezogenem Zustand und drückt den Druckkopf 58 gegen die Gegendruckrolle 42 (wenn eine Kassette 100 in die Kassettenaufnahme 54 eingelegt ist). Dies ist in der Fig. 13 dargestellt, die ebenfalls einen waagrechten Schnitt durch das Banddruckgerät 2 zeigt.
In den Fig. 14 und 15 ist der Deckel 14 in geöffnetem Zustand dargestellt. Der Benutzer kann somit die Bandkassette 100 austauschen, da dann zwischen dem Druckkopf 58 und der Gegendruckrolle 42 ein Spalt vorhanden ist. Aufgrund der Stellung des Betätigungshebels 118 ist die Feder 122 jetzt zusammengedrückt, und der Druckkopf 58 ist von der Gegendruckrolle 42 abgehoben. Es ist festzustellen, daß während der Öffnungs- (und Schließ-)bewegung des Deckels 14 der Befestigungspunkt 116 des Betätigungshebels sich über die Mittenstellung hinaus bewegt; dies bedeutet, daß die Feder in einem ersten Abschnitt des Bewegungsablaufs stärker gespannt wird (mehr als in der geschlossenen Stellung des Deckels), während sie im zweiten Abschnitt der Öffnungsbewegung des Deckels zusammengedrückt wird, nachdem die Stelle, an der sich der Befestigungspunkt 116 in seiner hintersten Stellung befindet, durchlaufen ist. Somit sorgt die Feder 122 nicht nur für den richtigen Druck auf den Druckkopf 58 in der Betriebsstellung, sondern hält außerdem noch den Deckel 14 in seiner geöffneten bzw. geschlossenen Stellung.
Bezugszeichenliste
2
Banddruckgerät
4
Tastaturgehäuseteil
6
Tasten
8
Druckauslösetaste
10
Umschalttaste
12
Batterieabdeckung
14
Deckel
15
Bandausgabeöffnung
16
unteres Gehäuseteil
18
Schneidenbetätigungstaste
20
Abdeckung für die Sichtanzeige
22
Flüssigkristallanzeige
24
Tastaturplatine
26
Druckwerk
28
Batteriegehäuse
30
Motor
31
erstes Schneckenrad
32
erstes Zahnrad
34
Codierscheibe
36
Antriebswellenachse
38
zweites Schneckenrad
40
zweites Zahnrad
42
Gegendruckrolle
44
Druckkopfstift
46
Grundplatte
48
Gehäuseteil für die Kassettenaufnahme
49
Halteklammer
50
Durchbrechung zur Aufnahme der Gegendruckrolle
52
Schutzabdeckung für den Druckkopf
53
Schlitz im Gehäuseteil für die Kassetten­ aufnahme für den Schiebeschalter zur Erkennung des Aufzeichnungsträgers
54
Kassettenaufnahme
56
Lichtschranke für Codierscheibe
58
Druckkopf
59
Durchbrechung
60
flexibles Kabel für den Druckkopf
62
Hauptplatine
64
Schiebeschalter zur Erkennung des Aufzeichnungsträgers
66
Druckkopfhalter
68
Kassettenfühlerstift
70
Kondensatoren
72
Klingenbefestigungsfläche
74
Klingenführungsstift
76
Ablösestößel
80
Etikettenband
82
Schnittkante
84
Eckenablösung
100
Kassette
102
Aussparung zur Aufnahme des Druckkopfes
104
Schneideneintrittsschlitz
106
Führung für Stift
108
Halteelemente
110
Ablöseschlitz
111
Austrittsöffnung
112
Haltekante
114
Klinge
116
Befestigungspunkt für den Betätigungshebel
118
Betätigungshebel
120
Schwenkachse für den Deckel
122
Feder
124
Befestigungspunkt am Druckkopfhalter für die Feder

Claims (30)

1. Banddruckgerät (2), das zum Betrieb in der Hand gehalten werden kann, das ein Gehäuse mit einem ersten Abschnitt und einem zweiten Abschnitt aufweist, wobei:
der erste Gehäuseabschnitt eine Oberfläche mit einer Tastatur aufweist, die Tasten (6) für die Eingabe gewünschter Zeichen enthält, die auf ein Bildempfangsband (80) gedruckt werden sollen, wobei die Breite der Oberfläche größer, vorzugsweise um ein Mehrfaches größer, als eine Dicke des ersten Gehäuseabschnitts ist;
und der zweite Gehäuseabschnitt eine Kassettenaufnahme (54) zur Aufnahme einer Bandkassette (100) aufweist, die einen Vorrat an Bildempfangsband (80) enthält, wobei der zweite Gehäuseabschnitt außerdem ein Druckwerk (26) enthält, das so angeordnet ist, daß es das Bildempfangsband (80) mit den gewünschten Zeichen bedruckt.
2. Banddruckgerät (2) nach Anspruch 1, wobei im ersten Gehäuseabschnitt ein Gehäuse (28) zur Aufnahme einer Batterie vorgesehen ist.
3. Banddruckgerät (2) nach Anspruch 1 oder 2, wobei ein Winkel zwischen dem ersten Gehäuseabschnitt und dem zweiten Gehäuseabschnitt festgelegt ist.
4. Banddruckgerät (2) nach Anspruch 3, wobei der zweite Gehäuseabschnitt gegenüber der Oberfläche des ersten Gehäuseabschnitts, in dem sich die Tastatur befindet, nach hinten abgewinkelt ist.
5. Banddruckgerät (2) nach Anspruch 3 oder 4, wobei der Winkel zwischen dem ersten Gehäuseabschnitt und dem zweiten Gehäuseabschnitt zwischen 30° und 60°, vorzugsweise etwa 45° beträgt.
6. Banddruckgerät (2) nach einem der Ansprüche 3 bis 5, wobei der erste und der zweite Gehäuseabschnitt über ein Klapp- oder Drehgelenk miteinander verbunden sind.
7. Banddruckgerät (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Kassettenaufnahme (54) von einer Oberseite des zweiten Gehäuseabschnitts aus zugänglich ist.
8. Banddruckgerät (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei eine Sichtanzeige (22) zur Anzeige der eingegebenen Zeichen vorgesehen ist und die Sichtanzeige (22) gegenüber der Oberfläche des ersten Gehäuseabschnitts, in dem sich die Tastatur befindet, geneigt angeordnet ist.
9. Banddruckgerät (2) nach Anspruch 8, wobei der Winkel zwischen der Sichtanzeige (22) und der Oberfläche zwischen 10° und 80°, vorzugsweise etwa 30° beträgt.
10. Banddruckgerät (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei im ersten Gehäuseabschnitt eine Platine (24) vorgesehen ist, die mit Tasten (6, 8, 10) der Tastatur zusammenarbeitet.
11. Banddruckgerät (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei im zweiten Gehäuseabschnitt eine Hauptplatine (62) vorgesehen ist und die Hauptplatine (64) eine Steuerschaltung zur Steuerung des Druckwerks (26) und der Sichtanzeige (22) aufweist.
12. Banddruckgerät (2) nach Anspruch 11, in Verbindung mit Anspruch 10, wobei die mit den Tasten (6, 8, 10) zusammenarbeitende Platine (24) mit Lötverbindungen und/oder Mikroschaltern und/oder mit Verbindungen ausgestattet ist, die mit Hilfe von Karbonpillen, die einen länderspezifischen Zeichensatz definieren, schließbar sind.
13. Banddruckgerät (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei im zweiten Gehäuseabschnitt eine Grundplatte (46) enthalten ist, die einen Motor (30), eine Gegendruckrolle (42) und einen Druckkopfhalter (66) mit einem Druckkopf (58) aufnimmt.
14. Banddruckgerät (2) nach Anspruch 13, wobei die Grundplatte (46) auf der Hauptplatine (62) befestigt ist.
15. Banddruckgerät (2) nach Anspruch 13 oder 14, wobei die Grundplatte (46) aus einem einstückigen Plastikformteil besteht.
16. Banddruckgerät (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei ein Motor (30) über mindestens ein, vorzugsweise zwei Schneckenräder (31, 38) und Zahnräder (32, 40) mit einer Gegendruckrolle (42) verbunden ist.
17. Banddruckgerät (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei ein die Kassettenaufnahme (54) schließender schwenkbarer Deckel (14) vorgesehen ist, der über einen den Mittenpunkt überwindenden Mechanismus mit einem Druckkopf (58) verbunden ist.
18. Banddruckgerät (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der erste Gehäuseabschnitt ein Tastaturgehäuseteil (4) aufweist, in dem sich die Oberfläche mit der Tastatur befindet.
19. Banddruckgerät (2) nach Anspruch 18, wobei der erste Gehäuseabschnitt eine Batterieabdeckung (12) umfaßt, die Tastaturgehäuseteil (4) lösbar befestigt ist und ein Batteriegehäuse (28) abdeckt.
20. Banddruckgerät (2) nach Anspruch 18 oder 19, wobei der zweite Gehäuseabschnitt ein unteres Gehäuseteil (16) umfaßt, das sich auf der Unterseite des zweiten Gehäuseabschnitts befindet.
21. Banddruckgerät (2) nach Anspruch 20, in Verbindung mit einem der Ansprüche 11 bis 16, wobei die Hauptplatine (62) über dem unteren Gehäuseteil (16) angeordnet ist.
22. Banddruckgerät (2) nach Anspruch 20 oder 21, wobei unteren Gehäuseteil (16) ein Gehäuseteil (48) für die Kassettenaufnahme befestigt ist, wobei das Gehäuseteil (48) die Kassettenaufnahme (54) enthält und das Druckwerk (26) sich zwischen dem unteren Gehäuseteil (16) und dem Gehäuseteil (48) für die Kassettenaufnahme befindet.
23. Banddruckgerät (2) nach einem der Ansprüche 18 bis 22, wobei das untere Gehäuseteil (16) am Tastaturgehäuseteil (4) befestigt ist.
24. Banddruckgerät (2) nach einem der Ansprüche 18 bis 23, wobei eine Schneidenbetätigungstaste (18) beweglich im Tastaturgehäuseteil (4) angeordnet ist und die Schneidenbetätigungstaste (18) mit einer Schneidklinge verbunden ist, um damit einen Teil vom Band (80) abzuschneiden.
25. Banddruckgerät (2) nach einem der Ansprüche 18 bis 24, wobei durch eine auf dem Tastaturgehäuseteil (4) angeordnete Abdeckung (20) eine Sichtanzeige (22) sichtbar ist.
26. Kombination eines Banddruckgerätes (2) mit einer Bandkassette (100), wobei:
das Banddruckgerät einen Ablösestößel (76) aufweist,
die Bandkassette (100) ein einen Vorrat an Band (80) enthaltendes Gehäuse umfaßt und ein Ablöseschlitz (110) zur Aufnahme des Ablösestößels (76) in einer Seitenwand des Gehäuses ausgebildet ist,
das Band (80) eine mit einer Klebstoffschicht versehene Bildaufnahmeschicht sowie eine Rückseitenschicht aufweist und ein Teil des Bandes (80) sich zwischen dem Ablösestößel (76) und dem Ablöseschlitz (110) befindet, und
der Ablösestößel (76) so angeordnet ist, daß er das Band (80) in den Ablöseschlitz (110) hineinbewegt,
dadurch gekennzeichnet, daß der von der Längsachse des Ablöseschlitzes (110) und der Längsachse des Bandes (80) eingeschlossene Winkel kein rechter Winkel ist.
27. Kombination nach Anspruch 26, wobei der Winkel zwischen 30° und 60°, vorzugsweise 45° beträgt.
28. Kombination nach Anspruch 26 oder 27, wobei das Band (80) von Teilen der Seitenwand der Bandkassette (100) vor und/oder nach dem Ablöseschlitz (110) gestützt wird.
29. Bandkassette (100), die folgende Merkmale aufweist:
ein Gehäuse, das einen Vorrat an Band (80) enthält, das eine mit einer Klebstoffschicht bedeckte Bildaufnahmeschicht und eine Rückseitenschicht aufweist,
einen Ablöseschlitz (110), der in einer Seitenwand des Gehäuses zur Aufnahme eines Ablösestößels (76) angeordnet ist,
wobei ein Teil des Bandes (80) an der Seitenwand neben Ablöseschlitz (110) angeordnet ist,
dadurch gekennzeichnet, daß der von der Längsachse des Ablöseschlitzes (110) und der Längsachse des Bandes (80) eingeschlossene Winkel kein rechter Winkel ist.
30. Bandkassette nach Anspruch 29, wobei der Winkel zwischen 30° und 60°, vorzugsweise 45° beträgt.
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