DE19832093A1 - Banddruckgerät - Google Patents
BanddruckgerätInfo
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- B41J3/407—Typewriters or selective printing or marking mechanisms characterised by the purpose for which they are constructed for marking on special material
- B41J3/4075—Tape printers; Label printers
Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Banddruckgerät.
Bekannte Banddruckgeräte der Art, mit denen sich die
Erfindung allgemein befaßt, sind in der EP-A-322918 und
der EP-A-322919 (Brother Kogyo Kabushiki Kaisha) sowie
der EP-A-267890 (Varitronics) offenbart. Diese
Banddruckgeräte weisen jeweils eine Kassettenaufnahme zur
Aufnahme einer Kassette bzw. eines Bandhalterungsgehäuses
auf. In der EP-A-267890 enthält das
Bandhalterungsgehäuse ein Farbband und ein Trägerband,
wobei das letztere eine obere Bildaufnahmeschicht
aufweist, die mittels eines Klebstoffs auf einer
Rückseitenschicht befestigt ist. In der EP-A-322918 und
der EP-A-322919 befinden sich in dem
Bandhalterungsgehäuse ein Farbband, ein transparentes
Bildempfangsband und ein doppelseitiges Klebeband, das
nach dem Druck mit einer seiner mit Klebstoff
beschichteten Seiten auf dem Bildempfangsband befestigt
wird und eine Rückseitenschicht aufweist, die von seiner
anderen mit Klebstoff beschichteten Seite abziehbar ist.
Bei diesen beiden Geräten befinden sich das
Bildübertragungsmedium (das Farbband) und das
Bildempfangsband (das Trägerband) in derselben Kassette.
Die Anmelder der vorliegenden Erfindung haben nun eine
andere Art von Banddruckgerät entwickelt, die zum
Beispiel in der EP-A-578372 beschrieben ist. Bei diesem
Druckgerät ist das Trägerband von ähnlicher Ausführung
wie das in der EP-A-267890 beschriebene, befindet sich
jedoch in seinem eigenen Bandhalterungsgehäuse, während
das Farbband ebenso in seinem eigenen
Bandhalterungsgehäuse untergebracht ist.
Die bekannten Banddruckgeräte weisen Eingabemittel auf,
im allgemeinen eine Tastatur, damit der Benutzer ein zu
druckendes Bild eingeben kann. Üblicherweise ist auch
eine Sichtanzeige vorgesehen, um dem Benutzer das
eingegebene Bild oder Informationen anzuzeigen. Ferner
ist eine Schneidevorrichtung vorgesehen, mit der das mit
einem Bild bedruckte Bildempfangsband von dem Vorrat an
Bildempfangsband abgetrennt wird, um dadurch ein Etikett
zu erhalten.
Bei diesen bekannten Banddruckgeräten durchläuft das
Bildempfangsband mit dem Farbband übereinanderliegend
eine Druckzone, die aus einem befestigten Druckkopf und
einer Gegendruckrolle besteht, an die der Druckkopf
andrückbar ist, damit ein Bild vom Farbband auf das
Bildempfangsband übertragen werden kann. Üblicherweise
erfolgt dies im Thermodruckverfahren, wobei der Druckkopf
erwärmt wird und durch die Wärme Farbpartikel vom
Farbband auf das Bildempfangsband übertragen werden.
Diese Druckart ist als Thermotransferdruck bekannt.
Alternativ dazu kann sich der Druckkopf auch in direktem
Kontakt mit einem wärmeempfindlichen Bildempfangsband
befinden, wobei bei Erwärmung des Druckkopfes ein Bild
direkt auf das Bildempfangsband gedruckt wird. Diese
Druckart ist als Thermodirektdruck bekannt.
In der EP-A-798121 ist ein solches Banddruckgerät
offenbart, bei dem der Motor für den Transport des
Bildempfangsbandes durch die Druckzone über der
Bandkassette und unter dem oberen Gehäuseteil angeordnet
ist. Die Bandkassette wird somit von der Unterseite her
eingelegt. Die Tastatur befindet sich am unteren Ende
des oberen Gehäuseteils. Die Batterien sind neben der
Kassette und unter einem Teil der Tastatur an dessen
unterem Ende untergebracht. Mit dieser Anordnung soll
eine verringerte Druckergröße und ein Gewichtsausgleich
erreicht werden. Das Gehäuse dieses Druckers ist
allgemein kubisch, wobei das obere Gehäuseteil etwas
geneigt ist. Infolgedessen handelt es sich bei diesem
Banddruckgerät nicht um eines, das in der Hand gehalten
werden kann, da es zu diesem Zweck zu dick ist, sondern
um ein Tischgerät.
In der US 5435657 ist ein Banddrucker in Verbindung mit
einer Einschubkassette verwendet. Der Druckkopf ist
schwenkbar am Gehäuse des Gerätes befestigt und steht in
Wirkverbindung mit einer in der Kassette vorgesehenen
Gegendruckrolle. Da der Druckkopf mittels einer Feder in
Richtung auf die Gegendruckrolle vorgespannt ist, kann er
die Kassette aus dem Drucker herausdrücken, wenn die die
Kassette haltenden Riegel gelöst werden. Das Gehäuse ist
ebenfalls etwa kubisch.
In der US 3823808 ist eine weitere Bandkassette
beschrieben, die in Verbindung mit einem Taschenrechner
verwendet wird, der eingegebene Daten und
Rechenergebnisse auf ein Band druckt, so daß eine
Sichtanzeige überflüssig wird. Eine Bandkassette ist mit
einem ebenflächigen Gegendruckelement versehen, das mit
einem am Druckergehäuse befestigten Druckkopf in
Wirkverbindung steht. Ferner befindet sich an der
Kassette eine Förderrolle, die wiederum mit einer am
Gerät vorgesehenen Rolle zusammenwirkt, um das Band aus
der Kassette zu fördern. Damit die gedruckten Daten für
den Benutzer leichter sichtbar sind, wird das Band in der
Kassette vor dem Druck um etwa 45° geneigt. Anstatt
einer Sichtanzeige enthält dieses Gerät lediglich ein
Fenster, durch welches das bedruckte Band betrachtet
werden kann.
Die EP-A-191495 betrifft einen Thermodrucker als
Tischgerät, mit dem auf einem Etikettenstreifen
vorhandene Etiketten bedruckt werden können. Dieser
Drucker umfaßt ein Gehäuse mit einem quaderförmigen, eine
Tastatur enthaltenden unteren Teil, wobei an dessen
oberem Ende ein geneigter Abschnitt angeordnet ist, in
dem sich eine Sichtanzeige befindet. Das Druckwerk ist
im oberen Teil hinter dem geneigten Abschnitt angeordnet.
Die Batterien befinden sich unter der Tastatur. Im
unteren Teil sind Einbuchtungen vorgesehen, damit der
Thermodrucker leichter in der einen Hand gehalten werden
kann, während mit der anderen Hand die Tasten der
Tastatur betätigt werden können.
Die US 5626428 offenbart einen Banddrucker mit einer
Tastatur, bei der die Tasten versetzt angeordnet sind,
sowie ein allgemein quaderförmiges Gehäuse, wobei die
obere Fläche, auf der sich die Tasten befinden, gegenüber
der unteren Gehäusefläche geneigt ist. Die Kassette wird
von der Unterseite her eingesetzt.
In den US 5344248 und US 4830525 sind Tischdrucker mit
einer klappbaren Tastatur offenbart.
In der britischen Patentanmeldung 9717933.7 ist ein
Banddrucker als Handgerät offenbart, der ein einzelnes
Gehäuse mit einem schlanken unteren Teil und einem
dickeren oberen Teil aufweist. Im oberen Teil sind das
Druckwerk und die Bandkassette untergebracht, während das
untere Teil die Batterien und die Tastatur enthält.
Es zeigt sich somit, daß aus dem Stand der Technik eine
Anzahl von Banddruckgeräten bereits bekannt ist. Jedoch
ist keines dieser Geräte sowohl als Handgerät leicht
verwendbar als auch als Tischgerät ebensogut geeignet.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Banddruckgerät zu
schaffen, das ergonomisch ist und in einer Vielzahl von
Stellungen bequem eingesetzt werden kann.
Nach einer ersten Ausgestaltung der Erfindung ist ein
Banddruckgerät, das zum Betrieb in der Hand gehalten
werden kann, vorgesehen, das ein Gehäuse mit einem ersten
Abschnitt und einem zweiten Abschnitt aufweist, wobei:
der erste Gehäuseabschnitt eine Oberfläche mit einer Tastatur aufweist, die Tasten für die Eingabe gewünschter Zeichen enthält, die auf ein Bildempfangsband gedruckt werden sollen, wobei die Breite der Oberfläche größer, vorzugsweise um ein Mehrfaches größer, als eine Dicke des ersten Gehäuseabschnitts ist;
und der zweite Gehäuseabschnitt eine Kassettenaufnahme zur Aufnahme einer Bandkassette aufweist, die einen Vorrat an Bildempfangsband enthält, wobei der zweite Gehäuseabschnitt außerdem ein Druckwerk enthält, das so angeordnet ist, daß es das Bildempfangsband mit den gewünschten Zeichen bedruckt.
der erste Gehäuseabschnitt eine Oberfläche mit einer Tastatur aufweist, die Tasten für die Eingabe gewünschter Zeichen enthält, die auf ein Bildempfangsband gedruckt werden sollen, wobei die Breite der Oberfläche größer, vorzugsweise um ein Mehrfaches größer, als eine Dicke des ersten Gehäuseabschnitts ist;
und der zweite Gehäuseabschnitt eine Kassettenaufnahme zur Aufnahme einer Bandkassette aufweist, die einen Vorrat an Bildempfangsband enthält, wobei der zweite Gehäuseabschnitt außerdem ein Druckwerk enthält, das so angeordnet ist, daß es das Bildempfangsband mit den gewünschten Zeichen bedruckt.
Mit der Erfindung ist somit ein Banddruckgerät
vorgeschlagen, das aus zwei Teilen besteht. Während ein
erster Teil eine Tastatur zur Festlegung von auf ein
Etikett zu druckenden Zeichen enthält, sind in einem
zweiten Teil eine Bandkassette und das zum Drucken eines
Bildes auf das Bildempfangsband erforderliche Druckwerk
untergebracht. Da die relativ großen mechanischen Teile
wie das Druckwerk und die Bandkassette im zweiten
Gehäuseabschnitt aufgenommen sind, kann der erste
Gehäuseabschnitt relativ schlank ausgebildet sein. Die
Dicke des ersten Gehäuseabschnitts kann somit viel
geringer als seine Breite sein. Die Breite wird demnach
über die Breite quer über die Tastatur gemessen und die
Dicke senkrecht dazu, d. h. in der Richtung, in der die
Tasten betätigt werden. Infolgedessen ist das
Banddruckgerät ergonomisch in der Hand betreibbar, ist
aber auch gleichermaßen als Tischgerät einsetzbar.
Im ersten Gehäuseabschnitt kann auch ein Raum zur
Aufnahme von einer oder mehreren Batterien vorgesehen
sein. Der Vorteil dieser Anordnung ist, daß das gesamte
Druckgerät ausgeglichen ist, da das Druckwerk und die
Kassette im zweiten Gehäuseabschnitt und die Batterien im
ersten Gehäuseabschnitt ein Gleichgewicht gegen
Verdrehung bilden, so daß sich eine ergonomische
Handhabung des Gerätes ergibt.
Aus Gründen der Ergonomie ist ferner vorgeschlagen, einen
Winkel zwischen dem ersten Gehäuseabschnitt und dem
zweiten Gehäuseabschnitt festzulegen. Insbesondere kann
der zweite Gehäuseabschnitt gegenüber der Oberfläche des
ersten Gehäuseabschnitts, in dem sich die Tastatur
befindet, nach hinten abgewinkelt sein. Der Benutzer
kann dann das Druckgerät in der einen Handfläche halten
und die Tasten mit der zweiten Hand betätigen, wobei das
Gerät mit der Unterseite des zweiten Gehäuseabschnitts
auf dem Zeigefinger des Benutzers aufliegt. Der Winkel
zwischen dem ersten Gehäuseabschnitt und dem zweiten
Gehäuseabschnitt beträgt zwischen 30° und 60°,
vorzugsweise etwa 45°.
Die Kassette wird vorzugsweise von einer Oberseite des
zweiten Gehäuseabschnitts aus eingelegt.
Außerdem kann noch eine Sichtanzeige zur Anzeige der
eingegebenen Zeichen vorgesehen sein, wobei ein Vorschlag
darin besteht, die Sichtanzeige gegenüber der Oberfläche
des ersten Gehäuseabschnitts, in dem sich die Tastatur
befindet, so geneigt anzuordnen, daß sie leicht lesbar
ist, keine störenden Reflexionen aufweist und von einem
angenehmeren Winkel aus betrachtet werden kann. Der
Winkel zwischen der Sichtanzeige und der Oberfläche
beträgt vorteilhafterweise zwischen 10° und 80°,
vorzugsweise etwa 30°.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind
in den abhängigen Ansprüchen offenbart.
Zum Beispiel kann im ersten Gehäuseabschnitt eine mit den
Tasten der Tastatur zusammenwirkende Platine vorgesehen
sein, und der zweite Gehäuseabschnitt kann in seinem
Innern eine zweite (Haupt-)Platine enthalten, die eine
Steuerschaltung zur Steuerung des Druckwerks und der
Sichtanzeige aufweist. Da die wesentlichen
elektronischen Teile im zweiten Gehäuseabschnitt
untergebracht sind, kann der erste Gehäuseabschnitt mit
der Tastatur relativ schlank und somit benutzerfreundlich
konstruiert werden. Wenn somit alle elektronischen
Bauteile von der Platine im ersten Gehäuseabschnitt
entfernt sind, kann diese Platine aus wesentlich
preisgünstigerem Material hergestellt werden, wodurch die
Kosten für die Baueinheit reduziert werden.
Im zweiten Gehäuseabschnitt kann eine Grundplatte
enthalten sein, die einen Motor, eine Gegendruckrolle und
einen Druckkopfhalter mit einem Druckkopf aufnimmt. Die
Grundplatte kann auf der Hauptplatine befestigt sein,
wodurch sich eine kompakte Anordnung ergibt.
Um den Umfang des Druckwerks noch weiter zu verringern,
ist vorgeschlagen, einen Motor über mindestens ein,
vorzugsweise zwei Schneckenräder und entsprechende
Zahnräder mit einer Gegendruckrolle für den Antrieb des
Bildempfangsbandes zu verbinden. Ein solches Getriebe
kann nämlich in allen Banddruckgeräten verwendet werden
und ist nicht auf Banddruckgeräte der in Anspruch 1
beanspruchten Art beschränkt.
Gemäß einer zweiten Ausgestaltung der Erfindung ist eine
Kombination eines Banddruckgerätes mit einer Bandkassette
vorgesehen, wobei:
das Banddruckgerät einen Ablösestößel aufweist,
die Bandkassette ein einen Bandvorrat enthaltendes Gehäuse umfaßt und ein Ablöseschlitz zur Aufnahme des Ablösestößels in einer Seitenwand des Gehäuses ausgebildet ist,
das Band eine mit einer Klebstoffschicht versehene Bildaufnahmeschicht sowie eine Rückseitenschicht aufweist und ein Teil des Bandes sich zwischen dem Ablösestößel und dem Ablöseschlitz befindet, und
der Ablösestößel so angeordnet ist, daß er das Band in den Ablöseschlitz hineinbewegt,
die dadurch gekennzeichnet ist, daß der von der Längsachse des Ablöseschlitzes und der Längsachse des Bandes eingeschlossene Winkel kein rechter Winkel ist.
das Banddruckgerät einen Ablösestößel aufweist,
die Bandkassette ein einen Bandvorrat enthaltendes Gehäuse umfaßt und ein Ablöseschlitz zur Aufnahme des Ablösestößels in einer Seitenwand des Gehäuses ausgebildet ist,
das Band eine mit einer Klebstoffschicht versehene Bildaufnahmeschicht sowie eine Rückseitenschicht aufweist und ein Teil des Bandes sich zwischen dem Ablösestößel und dem Ablöseschlitz befindet, und
der Ablösestößel so angeordnet ist, daß er das Band in den Ablöseschlitz hineinbewegt,
die dadurch gekennzeichnet ist, daß der von der Längsachse des Ablöseschlitzes und der Längsachse des Bandes eingeschlossene Winkel kein rechter Winkel ist.
Die zweite Ausgestaltung der Erfindung spricht somit das
Problem der Bandablösung an, d. h. die Trennung der
Bildaufnahmeschicht von der ablösbaren Rückseitenschicht.
Im Stand der Technik (EP-A-0634273 oder EP-A-0526213)
schließen der Stößel und die Längsachse des Bandes einen
Winkel von 90° ein. Das Ablösen erfolgt somit dadurch,
daß das Band über seine gesamte Breite gebogen wird. Da
eine vorbestimmte Kraft erforderlich ist, um das
Rückseitenband von der adhäsiven Bildaufnahmeschicht
abzulösen, und diese Kraft proportional zu der Fläche
ist, in der der Ablösevorgang stattfindet, ist es
wünschenswert, diese Fläche und damit auch den
erforderlichen Kraftaufwand zu verringern, oder das
Ablöseergebnis mit einer bestimmten verfügbaren Kraft zu
verbessern. Diese Ausgestaltung der Erfindung schlägt
somit einen nicht rechten Winkel zwischen der Längsachse
des Ablösestößels und der Längsachse des Bandes (=
Vorschubrichtung) vor. Der Winkel kann zwischen 30 und
60° betragen, vorzugsweise 45°. Durch die Verringerung
der abgelösten Fläche wird das Ablöseergebnis verbessert.
Zum besseren Verständnis der Erfindung und zur
Veranschaulichung ihrer praktischen Durchführbarkeit
werden im folgenden Ausführungsbeispiele der Erfindung
anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert.
Hierbei stellen dar:
Fig. 1 eine isometrische Ansicht eines Banddruckgerätes;
Fig. 2 das Gerät mit abgenommenen Gehäuseteilen;
Fig. 3 ein Tastaturgehäuseteil;
Fig. 4 ein unteres Gehäuseteil;
Fig. 5 ein Druckwerk des Gerätes;
Fig. 6 ein Gehäuseteil für die Kassettenaufnahme;
Fig. 7 das Druckwerk mit Druckkopf;
Fig. 8a und 8b eine Schneidenbetätigungstaste;
Fig. 9 eine isometrische Ansicht einer im Gerät
einsetzbaren Bandkassette;
Fig. 10 ein Etikett mit einer abgelösten Kante;
Fig. 11 die Arbeitsweise des Ablösemechanismus;
Fig. 12 einen Schnitt durch das Gerät nach Fig. 1;
Fig. 13 einen zweiten Schnitt durch das Gerät nach Fig.
1;
Fig. 14 den Schnitt nach Fig. 13, jedoch mit geöffnetem
Deckel; und
Fig. 15 den Schnitt nach Fig. 12 bei geöffnetem Deckel.
Ein erfindungsgemäßes Banddruckgerät ist perspektivisch
in der Fig. 1 dargestellt und allgemein mit der
Bezugsziffer 2 bezeichnet. Das Banddruckgerät 2 weist
ein Gehäuse auf, das sich im wesentlichen aus zwei
Abschnitten zusammensetzt, nämlich einem ersten unteren
Abschnitt, der eine Tastatur enthält, und einem zweiten
oberen Abschnitt, in dem sich ein Druckwerk und eine
Bandkassette befinden und der von einem Deckel 14
abgedeckt ist. Das Gehäuse des Banddruckgerätes 2
besteht im wesentlichen aus fünf Gehäuseteilen.
Ein erstes Gehäuseteil ist ein Tastaturgehäuseteil 4, in
dem sich mehrere alphanumerische Tasten 6 zum Abfassen
eines Etiketts befinden, das dann auf ein
Bildempfangsband gedruckt wird. Weitere Tasten 8, 10 auf
der Tastatur sind eine Druckauslösetaste und eine
Umschalttaste. Um diese Funktionstasten von den
alphanumerischen Tasten 6 zu unterscheiden, sind sie im
oberen Bereich der Tastatur angeordnet und in Form und
eventuell auch Farbe anders als die alphanumerischen
Tasten 6 ausgestaltet. Weitere Funktionstasten befinden
sich links von der Druckauslösetaste 8 und der
Umschalttaste 10 und werden vom Benutzer betätigt, wenn
Großbuchstaben erwünscht sind, auf einen anderen
Betriebszustand umgeschaltet oder der Cursor über die
Sichtanzeige bewegt werden soll. Konstruktion und
Funktionsweise der Tasten an sich können den in unserer
gleichzeitig anhängigen Patentanmeldung GB 9806717.6
beschriebenen entsprechen. Auf der Oberseite des
Tastaturgehäuseteils oberhalb der Tasten 6, 8, 10 ist
eine Abdeckung 20 für eine Sichtanzeige im
Tastaturgehäuseteil 4 aufgenommen. Diese Abdeckung 20
ist gegenüber dem Teil der Oberfläche des
Tastaturgehäuseteils 4, in dem sich die Tasten 6, 8, 10
befinden, geneigt; der Winkel zwischen der Abdeckung 20
(und einer Sichtanzeige im Innern der Abdeckung 20) und
dieser Oberfläche beträgt etwa 70°. Dieser Winkel
erlaubt es dem Benutzer, den die Tastatur enthaltenden
unteren Teil des Banddruckgerätes 2 in der einen Hand zu
halten und dabei die Sichtanzeige hinter der
Schutzabdeckung 20 ohne störende Reflexionen bequem zu
betrachten.
Einen zweiten Teil der Gehäusekonstruktion bildet eine
Batterieabdeckung 12, die sich auf der von den Tasten 6,
8, 10 der Tastatur abgewandten Seite des Gehäuses
befindet. Diese Batterieabdeckung 12 läßt sich öffnen
(durch Abnehmen oder Verschwenken), um im Bedarfsfall die
Batterien auszutauschen. Die Batterien versorgen das
Banddruckgerät 2 im Betrieb mit elektrischem Strom. Das
Tastaturgehäuseteil 4 und die Batterieabdeckung 12 bilden
und schließen somit den ersten Abschnitt des Gehäuses des
Banddruckgerätes 2 ein. Da in diesem ersten
Gehäuseabschnitt lediglich die Tastatur (zusammen mit
einer entsprechenden Platine) und die Batterien
angeordnet sind, ist dieser erste Abschnitt schlank
ausgebildet und leicht in der Handhabung, selbst für
Benutzer mit relativ kleinen Händen.
Der zweite Abschnitt des Gehäuses des Banddruckgerätes
enthält im wesentlichen ein Druckwerk und eine
Bandkassette, wie im folgenden noch näher beschrieben
wird. Ein dritter Teil der Gehäusekonstruktion ist somit
durch einen Deckel 14 gebildet, der das Druckwerk
abdeckt, das nachstehend unter Bezugnahme auf die Fig.
5 bis 7 beschrieben wird. An seinem oberen (von der
Abdeckung 20 für die Sichtanzeige abgewandten) Ende ist
der Deckel an einem vierten unteren Gehäuseteil, das mit
der Bezugsziffer 16 bezeichnet ist, schwenkbar befestigt.
Der Deckel 14 ist auf der Oberseite des zweiten
Gehäuseabschnitts so angeordnet, daß eine Bandkassette
auch von oben eingelegt werden kann. Das Druckwerk und
die Bandkassette befinden sich somit in dem Raum zwischen
dem Deckel 14 und dem unteren Gehäuseteil 16, die
zusammen den zweiten Gehäuseabschnitt des
Banddruckgerätes 2 bilden, zusammen mit einem Gehäuseteil
zur Aufnahme der Bandkassette (im folgenden unter
Bezugnahmen auf die Fig. 6 beschrieben). Dieser zweite
Abschnitt ist nach hinten geneigt und schließt mit dem
ersten unteren Gehäuseabschnitt des Banddruckgerätes (der
die Tastatur enthält) einen Winkel von etwa 45° ein,
wobei der erste und der zweite Gehäuseabschnitt - wenn
unabhängig voneinander betrachtet - allgemein von etwa
kubischer Form sind. Diese abgewinkelte Anordnung weist
auch ergonomische Vorteile auf, da die Unterseite des
unteren Gehäuseteils 16 auf der Hand (insbesondere auf
dem Zeigefinger) eines Benutzers liegen kann, wenn er das
Banddruckgerät 2 in seiner Handfläche hält. Dadurch, daß
die Flächen an den äußeren Enden der Batterieabdeckung 12
und dem unteren Gehäuseteil 16 flach ausgebildet sind,
kann das Gerät 2 zum Betrieb auch auf einen Tisch
gestellt werden. Es ist auch möglich, den ersten und
zweiten Gehäuseabschnitt über ein Klapp- oder Drehgelenk
miteinander zu verbinden, so daß man eine
zusammenklappbare Anordnung erhält, die den Vorteil hat,
weniger Platz für die Aufbewahrung zu benötigen.
Rechts von der Abdeckung 20 für die Sichtanzeige ist eine
Schneidenbetätigungstaste 18 angeordnet, die der Benutzer
betätigt, wenn er ein bedrucktes Etikett abschneiden
will. Die Arbeitsweise der Schneidenbetätigungstaste 18
wird nachstehend unter Bezugnahme auf die Fig. 8 bis
11 erläutert. Außerdem ist in der rechten Seitenwand des
Gehäuses eine Bandaustrittsöffnung 15 vorgesehen, die
durch einen Spalt zwischen dem Deckel 14 und dem
Gehäuseteil für die Kassettenaufnahme gebildet ist. Das
Band tritt nach dem Bedrucken aus der Öffnung 15 heraus.
Durch Betätigung der Schneidenbetätigungstaste 18 kann
der Benutzer dann das bedruckte Etikett von dem in der
Bandkassette enthaltenen Bandvorrat abschneiden.
Fig. 2 stellt eine perspektivische Ansicht des
Banddruckgerätes nach Fig. 1 dar, wobei das
Tastaturgehäuseteil 4, die Batterieabdeckung 12 und das
untere Gehäuseteil 16 weggelassen sind, um das Innere des
ersten Gehäuseabschnitts zu zeigen. Dieser Abschnitt
enthält im wesentlichen lediglich eine Platine 24 für die
Tastatur sowie die Tasten 6, 8, 10 an sich, die in der
Fig. 2 der Einfachheit halber weggelassen sind. Die
Platine 24 ist mit einer im zweiten Gehäuseabschnitt
angeordneten Hauptplatine 62 elektrisch verbunden. Die
Hauptplatine 62 ist außerdem mit einer
Flüssigkristallanzeige 22 verbunden, die üblicherweise
durch die Abdeckung 20 geschützt (und durch diese
sichtbar) ist. Teile eines Druckwerks 26 sind im zweiten
Gehäuseabschnitt erkennbar, jedoch ist in der Fig. 2 der
größte Teil des in den Fig. 5 und 7 dargestellten
Druckwerks 26 von dem Deckel 14 verdeckt. Ein
Gehäuseteil 48 für die Kassettenaufnahme ist unter dem
Deckel 14 erkennbar. Dieses Gehäuseteil 48 enthält die
Bandkassette, wobei das Gehäuseteil 48 für die
Kassettenaufnahme und das untere Gehäuseteil 16 zusammen
das Gelenk für den Deckel bilden. Die Bandkassette
befindet sich somit zwischen dem Deckel und dem
Gehäuseteil 48 für die Kassettenaufnahme, und das
Druckwerk ist auf dem Gehäuseteil 48 für die
Kassettenaufnahme befestigt und befindet sich zwischen
diesem und dem unteren Gehäuseteil 16. Ein Vorteil des
separaten Tastaturgehäuseteils 4 liegt darin, daß nur das
Gehäuseteil 4 und eventuell die Tasten 6, 8, 10 für ein
bestimmtes Land spezifisch sind (in dem ein bestimmter
Zeichensatz erforderlich ist), während alle übrigen Teile
des Banddruckgerätes vom länderspezifischen Zeichensatz
unabhängig sind. Es wäre somit ausreichend, über einen
Vorrat an länderspezifischen Tastaturgehäuseteilen 4 und -
falls erforderlich - Tasten 6, 8, 10 (die üblicherweise
auf einer Gummimatte zur Verfügung gestellt werden) zu
verfügen, die dazu verwendet werden könnten,
teilmontierte Banddruckgeräte 2 entsprechend der Anzahl
an Bestellungen aus den jeweiligen Ländern fertig zu
montieren. In diesem Fall müßte der Mikroprozessor des
Banddruckgerätes, der den Druckkopf und die Sichtanzeige
22 steuert, über die jeweils eingesetzte Tastatur
informiert werden. Dies kann manuell mit Hilfe von
Lötverbindungen erfolgen (zum Beispiel auf der
Tastaturplatine), durch Mikroschalter, die von dem
Tastaturgehäuseteil 4 betätigt werden (eine
länderspezifische Tastatur betätigt spezielle
Mikroschalter), oder mittels einer oder mehrerer
Karbonpillen, die von einer bestimmten Vorrichtung am
Tastaturgehäuseteil 4 niedergedrückt werden, um
länderspezifische Kontakte zu schließen.
Fig. 3 ist eine perspektivische Ansicht von oben auf das
Tastaturgehäuseteil 4, das mehrere Ausschnitte aufweist,
in denen sich die jeweiligen Tasten befinden, wenn das
Banddruckgerät montiert ist. Die Abdeckung 20 für die
Sichtanzeige ist am oberen Ende des Tastaturgehäuseteils
4 befestigt und aus Gründen des Design teilweise
bedruckt, wobei ein rechteckförmiger Teil in der Mitte
frei gelassen ist, damit die Anzeige 22 sichtbar bleibt.
Fig. 4 zeigt eine perspektivische Ansicht von unten auf
das Banddruckgerät 2. Die Batterieabdeckung 12 ist
abgenommen, so daß ein Batteriegehäuse 28 zur Aufnahme
von Batterien sichtbar wird. Das Batteriegehäuse 28 ist
an dem unteren Gehäuseteil 16 angeformt und bildet einen
Teil davon. Die Batterieabdeckung 12 wird an ihrem
unteren Ende eingeklipst und ist auf dem unteren
Gehäuseteil 16 verschiebbar.
In Fig. 5 ist eine isometrische Ansicht eines Teils des
Druckwerks 26 dargestellt. Das Druckwerk 26 weist eine
Grundplatte 46 auf, die aus einem einstückigen
Plastikformteil besteht. Auf der Grundplatte 46 ist ein
Gleichstrommotor 30 gelagert. Auf der Drehachse des
Motors sind ein erstes Schneckenrad 31 und eine
Codierscheibe 34 befestigt. Die Funktion der
Codierscheibe wird nachstehend beschrieben. Das erste
Schneckenrad 31 treibt ein erstes Zahnrad 32 an, das um
eine Antriebswellenachse 36 drehbar ist, die mit der
Drehachse des Motors einen Winkel von 90° einschließt,
und ein zweites Schneckenrad 38 antreibt. Das zweite
Schneckenrad 38 ist an einen Halter angeformt, der eine
Gegendruckrolle 42 trägt. Da das erste Zahnrad 32 und
das zweite Zahnrad 40 jeweils 14 Zähne aufweisen, ergibt
sich ein Untersetzungsverhältnis zwischen Motor 30 und
Gegendruckrolle 42 von 14×14 = 196. Die Schneckenräder
haben den Vorteil, eine kompakte Anordnung des
Antriebssystems zu ermöglichen. Die Grundplatte 46 trägt
den Gleichstrommotor 30, die Antriebswelle 36, die
Gegendruckrolle 42 (über einen Stift, auf dem die
Gegendruckrolle 42 befestigt ist), und weist außerdem
einen Druckkopfstift 44 zur schwenkbaren Lagerung eines
Druckkopfhalters auf. Zur Erhöhung der mechanischen
Stabilität ist die Grundplatte 46 mit Verstärkungsrippen
ausgestattet.
Fig. 6 zeigt eine isometrische Ansicht eines
Gehäuseteils 48 für die Kassettenaufnahme, das in den
Fig. 1 und 2 durch den Deckel 14 verdeckt ist. Das
Gehäuseteil 48 für die Kassettenaufnahme bildet einen
fünften Teil des Gehäuses des Banddruckgerätes 2 und
weist eine Kassettenaufnahme 54 auf, in die eine
Bandkassette (nicht dargestellt) eingelegt werden kann.
In zusammengebautem Zustand befindet sich das Gehäuseteil
48 für die Kassettenaufnahme unter dem in Fig. 1
dargestellten Deckel 14, wobei die Bandaustrittsöffnung
15 neben der unteren Vorderseite des Gehäuseteils 48 für
die Kassettenaufnahme angeordnet ist. Das auf der
Hauptplatine 62 angeordnete Druckwerk 26 befindet
zwischen dem Gehäuseteil 48 für die Kassettenaufnahme und
dem unteren Gehäuseteil 16. Diese drei Teile sind fest
miteinander verbunden, zum Beispiel mit Hilfe von
Schrauben oder einer Schnappverbindung. Im Boden des
Gehäuseteils 48 für die Kassettenaufnahme befindet sich
eine Durchbrechung 50, durch die sich die Gegendruckrolle
42 erstreckt, wenn das Banddruckgerät fertig montiert
ist. Neben der Durchbrechung 50 ist eine Schutzabdeckung
52 vorgesehen, die sich über den Druckkopf (in montiertem
Zustand) erstreckt und verhindern soll, daß der Benutzer
beim Einlegen einer Kassette den Druckkopf beschädigt.
Im Boden des Gehäuseteils 48 für die Kassettenaufnahme
ist ein Schlitz 53 ausgebildet, aus dem ein Schalter 64
zur Erkennung des jeweiligen Aufzeichnungsträgers
herausragt (siehe Fig. 7) Eine weitere Durchbrechung
ist mit der Bezugsziffer 59 bezeichnet; sie ist für den
Kassettenfühlerstift 68 gemäß Fig. 7 vorgesehen.
Schließlich ist das Gehäuseteil 48 für die
Kassettenaufnahme noch mit einer Halteklammer 49 zur
Festlegung einer Bandkassette ausgestattet.
Fig. 7 stellt das Druckwerk in montiertem Zustand auf
der Hauptplatine 62 dar. Insbesondere ist die das
Druckwerk tragende Grundplatte 46 fest mit der
Hauptplatine 62 verbunden. Wie aus der Figur
ersichtlich, umfaßt das Druckwerk den Motor 30, auf
dessen Achse das erste Schneckenrad 31 und die
Codierscheibe 34 angeordnet sind. Die Gegendruckrolle 42
ist auf der Grundplatte 46 befestigt und wird von dem
Motor 30 über die Schneckenräder und Zahnräder, wie in
Verbindung mit Fig. 5 erläutert, angetrieben. Außerdem
ist auf dem Druckkopfstift 44 ein Druckkopfhalter 66
schwenkbar angeordnet. Auf dem Druckkopfhalter 66 ist
ein Druckkopf 58 so befestigt, daß er zum Drucken gegen
die Gegendruckrolle 42 bewegt werden kann. Im Betrieb
befindet sich ein Bildempfangsband zwischen der
Gegendruckrolle 42 und dem Druckkopf 58, wobei die
wärmeempfindliche Seite dem Druckkopf zugewandt ist, und
der Druckkopf wird gegen das Band angedrückt. Da die
Gegendruckrolle 42 von dem Motor 30 angetrieben wird,
wird während eines Druckvorgangs Band von der Druckzone
zur Bandaustrittsöffnung 15 vorgeschoben, und der
Druckkopf wird elektrisch aktiviert, so daß seine
Heizelemente das gewünschte Bild, von einem
Mikroprozessor gesteuert, auf das Bildempfangsband
drucken, das in dem beschriebenen Ausführungsbeispiel der
Erfindung ein Thermodirektdruckband ist. Ebenso besteht
auch die Möglichkeit, das Banddruckgerät so zu
konstruieren, daß es ein Band für den Thermotransferdruck
aufnimmt, jedoch würde dies eine Aufwickelspule für
zurückgespultes Farbband erforderlich machen. Der den
Druckkopf 58 tragende Druckkopfhalter 66 ist so
schwenkbar gelagert, daß er zwischen einer
Betriebsstellung, in der das Bildempfangsband zwischen
dem Druckkopf 58 und der Gegendruckrolle 42 festgeklemmt
ist, und einer Außerbetriebsstellung, in der die Kassette
mit dem Bildempfangsband ausgewechselt werden kann,
geschwenkt werden kann. Diese Schwenkbewegung ist mit
dem Deckel 14 gekoppelt, wie im folgenden in Verbindung
mit den Fig. 12 bis 15 noch erläutert werden wird.
Insbesondere wird beim Öffnen des Deckels 14 der
Druckkopf 58 in die Außerbetriebsstellung verbracht,
wodurch zwischen dem Druckkopf 58 und der Gegendruckrolle
42 ein Spalt entsteht, durch den das Band ausgewechselt
werden kann. Ist der Deckel 14 geschlossen, bewegt sich
der Druckkopf 58 auf die. Gegendruckrolle 42 zu, kann mit
ihr aber nur in Kontakt gelangen, wenn eine Bandkassette
eingelegt ist. Dazu ist ein Kassettenfühlerstift 68
vorgesehen, der die Schwenkbewegung des Druckkopfhalters
66 sperrt, wenn keine Kassette eingelegt ist. Ist jedoch
eine Kassette eingelegt, wird der Kassettenfühlerstift 68
aus dem Schwenkbereich des Druckkopfhalters 66
herausgeschoben, so daß der Druckkopf 58 seine
Betriebsstellung einnehmen kann, in der er gegen die
Gegendruckrolle angedrückt ist. Ein solcher Mechanismus
ist ausführlicher in der WO-A 97/32731 beschrieben. Der
Druckkopf 58 ist über ein flexibles Kabel 60 mit einer
Steuerschaltung (üblicherweise einem Mikroprozessor,
nicht dargestellt) auf der Hauptplatine 62 verbunden.
Zur Steuerung der Geschwindigkeit des Gleichstrommotors
30 und zur Synchronisation der an den Druckkopf 58
abgegebenen Strobe-Impulse ist eine Lichtschranke 56
vorgesehen, die mit der Codierscheibe 34 in
Wirkverbindung steht. Dies erfolgt, wie in der EP-A-0741044
beschrieben. Die Hauptplatine 62 ist mit mehreren
Kondensatoren 70 bestückt; die Flüssigkristallanzeige 22
ist ebenfalls mit der Hauptplatine verbunden. Es ist
anzumerken, daß das in Fig. 6 dargestellte Gehäuseteil
48 für die Kassettenaufnahme passend über das in Fig. 7
dargestellte Druckwerk gesetzt werden kann, wobei dann
die Gegendruckrolle 42 aus der Durchbrechung 50, und der
Kassettenfühlerstift 68 aus der Durchbrechung 59
herausragen und sich somit in die Kassettenaufnahme 54
hinein erstrecken, um mit einer Bandkassette
zusammenzuwirken. Ein auf der Hauptplatine 62
befestigter Schiebeschalter 64 erstreckt sich durch den
Schlitz 53 im Boden der Kassettenaufnahme 54. Dieser
Schiebeschalter steht in Wirkverbindung mit bestimmten
Merkmalen der Bandkassette und erkennt den jeweils
verwendeten Typ von Bildempfangsband, um die Energie des
Druckkopfes entsprechend einstellen zu können (Strobe-
Zeit oder Anzahl der Strobe-Impulse). Der Aufbau des
Schiebeschalters und die damit in Wirkverbindung stehende
Kassette sind näher in der EP-A-0634274 beschrieben.
In den Fig. 8a und 8b ist der Schneidemechanismus
dargestellt, mit dem ein Stück Bildempfangsband von dem
Bandvorrat abgeschnitten werden kann. Fig. 8a zeigt die
Schneidenbetätigungstaste 18 in einer Ansicht von unten,
und Fig. 8b zeigt sie in einer Seitenansicht. Die
Schneidenbetätigungstaste 18 ist mit zwei vorstehenden
Klingenführungsstiften 74 versehen, die während eines
Schneidvorgangs in entsprechende Führungen in einer
Bandkassette (siehe Fig. 9) eintreten. Zwischen den
Stiften 74 befindet sich eine Klingenbefestigungsfläche
72; wenn die Schneidenbetätigungstaste 18 vollständig
montiert ist, wird eine Schneideklinge (nicht
dargestellt) mit einer abgewinkelten Schneidkante an der
Klingenbefestigungsfläche 72 befestigt. Diese
Schneideklinge ist so ausgestaltet, daß sie einen
Guillotinenschnitt ausführen kann. Die
Schneidenbetätigungstaste 18 ist ferner mit einem
diagonal montierten Ablösestößel 76 nach der
Klingenbefestigungsfläche 72 versehen. Die
Funktionsweise dieses Stößels 76 wird im folgenden unter
Bezugnahme auf die Fig. 9 bis 11 erläuterte. Die
Schneidenbetätigungstaste 18 ist im Tastaturgehäuseteil 4
so angeordnet, daß die Schneidenbetätigungstaste gemäß
Fig. 8b gegen die Wirkung einer Feder in Richtung des
Pfeils A betätigt wird.
Fig. 9 zeigt eine isometrische Ansicht einer
Bandkassette 100 zur Verwendung in dem Banddruckgerät 2.
Sie enthält ein Bildempfangsband, im vorliegenden Fall
ein Thermodirektdruckband. Durch eine Austrittsöffnung
111 verläßt das Band mit seinem vorderen Ende die
Kassette 100. Der Austrittsöffnung 111 benachbart ist
eine Aussparung 102 zur Aufnahme des schwenkbar
gelagerten Druckkopfes 58 vorgesehen, wie in der EP-A-0555942
beschrieben. Nach der von dem Druckkopf 58 und
der Gegendruckrolle 42 definierten Druckzone folgt die
Schneidezone, in der die auf der
Schneidenbetätigungstaste 18 befestigte Schneideklinge so
angeordnet ist, daß sie vom Bildempfangsband einen
bedruckten Abschnitt abschneiden kann. Während des
Schneidvorgangs bewegt sich diese Schneideklinge in einen
in der Seitenwand der Kassette 100 eingebrachten Schlitz
104, wie in der EP-A-0634275 beschrieben. Die beiden auf
der Schneidenbetätigungstaste 18 befestigten
Klingenführungsstifte 74 bewegen sich gleichzeitig in
entsprechende Führungen 106 an beiden Enden des Schlitzes
104 hinein, wie in unserer gleichzeitig anhängigen
europäischen Patentanmeldung 97118104.5 beschrieben.
Durch diese Führungen wird somit eine bessere Ausrichtung
von Schneideklinge und Schlitz 104 erzielt. Ein
wichtiges Merkmal der Kassette 100 ist ein Ablöseschlitz
110, der mit der Längsachse des Bandes einen Winkel von
etwa 45° bildet, wie auch der Ablösestößel 76 der
Schneidenbetätigungstaste 18. Dadurch fährt der
Ablösestößel 76 während des Schneidvorgangs in den
Ablöseschlitz hinein, um eine Rückseitenschicht des
Bildempfangsbandes von der Bildaufnahmeschicht abzulösen.
Dieser Vorgang wird anhand der Fig. 10 und 11 näher
erläutert. Die Kassette 100 weist auf ihrer oberen
Fläche außerdem kleine vorstehende Halteelemente 108 auf,
die etwa kubisch ausgebildet sind. Auf der Unterseite
der Kassette 100 befinden sich entsprechende Aussparungen
zur Aufnahme von Halteelementen 108 einer zweiten
Kassette, so daß zwei Kassetten 100 (über eine
Klipsverbindung) zusammen montiert und später wieder
auseinandergenommen werden können (durch Lösen der
Klipsverbindung). Diese Ausführungsform ist in unserer
gleichzeitig anhängigen internationalen Patentanmeldung
PCT/EP 97/05065 beschrieben. An der Seitenwand der
Kassette 100 sind seitlich überstehende Haltekanten 112
vorgesehen, die mit den Halteklammern 49 in dem
Gehäuseteil 48 für die Kassettenaufnahme zusammenwirken.
Somit werden die Haltekanten 112 durch die Halteklammern
49 in Richtung auf den Boden der Kassettenaufnahme 54
gedrückt, so daß sich die Kassette 100 dann in der
richtigen Druckstellung befindet.
Fig. 10 zeigt die Funktionsweise des Schneide- und
Ablösemechanismus. Dargestellt ist ein Abschnitt eines
Etikettenbandes 80, das von dem Bandvorrat an einer
Schnittkante 82 abgeschnitten worden ist. Das Band weist
eine aus dem Stand der Technik bekannte
Bildaufnahmeschicht auf, die in dem beschriebenen
Ausführungsbeispiel eine wärmeempfindliche Schicht
(Thermodirektdruckschicht) ist, sowie eine ablösbare
Rückseitenschicht, die mittels eines Klebstoffes auf der
Bildaufnahmeschicht angebracht ist. Wenn die nicht
adhäsive Rückseitenschicht von der Bildaufnahmeschicht
abgenommen ist; kann letztere mit ihrer adhäsiven Seite
auf einen mit einem Etikett auszuzeichnenden Artikel
aufgeklebt werden. Ein bei bekannten Banddruckgeräten
auftretendes Problem liegt in der Trennung der
Rückseitenschicht von der Bildaufnahmeschicht. Bei dem
beschriebenen Ausführungsbeispiel wird mit dem
Ablösestößel 76 und dem entsprechenden Ablöseschlitz 110
in der Bandkassette 100 ein Ablösevorgang durchgeführt.
Da der Stößel 76 und der Schlitz 110 diagonal angeordnet
sind, wird dabei eine Ecke 84 des Bandes 80 neben der
Schnittkante 82 abgelöst, d. h. die Rückseitenschicht ist
an dieser Stelle von der Bildaufnahmeschicht getrennt.
Der Benutzer kann dann den abgelösten Teil der
Rückseitenschicht ergreifen und die Rückseitenschicht
vollständig von der Bildaufnahmeschicht ablösen. Der
Winkel von etwa 45°, den der Ablösestößel 76 mit der
Längsachse des Bandes 80 bildet, bewirkt eine
Leistungsverbesserung gegenüber vorbekannten Geräten (zum
Beispiel den in EP-A-0526213 oder EP-A-0634273
offenbarten Geräten), bei denen dieser Winkel 90°
beträgt, da bei gleicher Ablöselänge eine gegenüber
vorbekannten Geräten verringerte Fläche (etwa 25%) des
Etiketts abgelöst wird. Außerdem fängt der Ablösevorgang
einem Punkt (in der rechten unteren Ecke in Fig. 10)
an und setzt sich auf der gestrichelten Linie fort.
In den Fig. 11a bis 11d sind waagrechte Schnitte durch
den Schneidemechanismus während einer Schneid- und
Ablösefolge dargestellt, die sich ergeben, wenn die
Schneidenbetätigungstaste 18 betätigt wird. In Fig. 11a
befindet sich das bedruckte Band 80 in der
Schneidstellung, d. h. neben dem Schneideneintrittsschlitz
104 und dem Ablöseschlitz 110. In Fig. 11b schneidet
eine auf der Klingenbefestigungsfläche 72 der
Schneidenbetätigungstaste 18 befestigte Klinge 114 durch
das Band 80 und dringt danach in den
Schneideneintrittsschlitz 104 ein. Da die Klinge 114 um
größeres Maß von der Schneidenbetätigungstaste 18
vorsteht als der Ablösestößel 76, wirkt letzterer noch
nicht mit dem Band 80 zusammen. Wird nun die
Schneidenbetätigungstaste 18 noch weiter niedergedrückt,
entsteht die in Fig. 11c dargestellte Situation. Dabei
ragt die Schneideklinge (allerdings nicht dargestellt)
noch tiefer in den Schlitz 104 hinein, und der
Ablösestößel 76 drückt das Band 80 neben der Schnittkante
82 in den Ablöseschlitz 110 hinein. Dadurch wird im Band
80 ein Knick gebildet, der bewirkt, daß die
Bildaufnahmeschicht und die Rückseitenschicht
auseinanderstreben. Der Ablösestößel 76 muß nicht
unbedingt so weit in den Ablöseschlitz 110 hineinragen,
daß das Band 80 zwischen dem Stößel 76 und dem Grund des
Ablöseschlitzes 110 festgeklemmt wird; es genügt, wenn
zwischen dem Stößel 76 und dem Grund des Ablöseschlitzes
110 ein Abstand größer als die Banddicke aufrechterhalten
wird. In Fig. 11d sind die Schneideklinge 114 und der
Ablösestößel 76 aus der Kassette 100 zurückgezogen, und
der Benutzer kann den abgeschnittenen Teil des Bandes
kann aus der Austrittsöffnung 15 des Banddruckgerätes 2
herausziehen und erhält somit ein Etikett, wie in Fig.
10 dargestellt. Es ist anzumerken, daß eine Bremse
(nicht dargestellt) vorgesehen werden kann, die das Band
80 gegen einen Teil der Seitenwand der Kassette 100 nach
dem Ablöseschlitz 110 andrückt. Durch die Bremse wird
eine Fehlausrichtung des Bandes 80 und der Schneideklinge
114 bzw. des Ablösestößels 76 beim Schneiden und Ablösen
verhindert.
In den Fig. 12 bis 15 ist die Funktionsweise der
Verbindung zwischen dem Deckel 14 und dem beweglichen
Druckkopf 58 dargestellt. Der Deckel 14 ist so
schwenkbar gelagert, daß er um eine sich horizontal
erstreckende Schwenkachse 120 drehbar ist, senkrecht zur
Zeichnungsebene der Fig. 12. Am hinteren (in Fig. 12
rechten) Ende des Deckels 14 befindet sich ein
Befestigungspunkt 116 für einen Betätigungshebel 118, der
dort so befestigt ist, daß er zusammen mit dem Deckel 14
eine Schwenkbewegung ausführen kann. An diesem
Betätigungshebel ist ein erstes Ende einer Feder 122
befestigt. Das zweite Ende der Feder 122 ist mit dem
Druckkopfhalter 66 verbunden. Wenn nun der Deckel 14
geschlossen ist, wie in Fig. 12 dargestellt, befindet
sich somit die Feder in voll auseinandergezogenem Zustand
und drückt den Druckkopf 58 gegen die Gegendruckrolle 42
(wenn eine Kassette 100 in die Kassettenaufnahme 54
eingelegt ist). Dies ist in der Fig. 13 dargestellt,
die ebenfalls einen waagrechten Schnitt durch das
Banddruckgerät 2 zeigt.
In den Fig. 14 und 15 ist der Deckel 14 in geöffnetem
Zustand dargestellt. Der Benutzer kann somit die
Bandkassette 100 austauschen, da dann zwischen dem
Druckkopf 58 und der Gegendruckrolle 42 ein Spalt
vorhanden ist. Aufgrund der Stellung des
Betätigungshebels 118 ist die Feder 122 jetzt
zusammengedrückt, und der Druckkopf 58 ist von der
Gegendruckrolle 42 abgehoben. Es ist festzustellen, daß
während der Öffnungs- (und Schließ-)bewegung des Deckels
14 der Befestigungspunkt 116 des Betätigungshebels sich
über die Mittenstellung hinaus bewegt; dies bedeutet,
daß die Feder in einem ersten Abschnitt des
Bewegungsablaufs stärker gespannt wird (mehr als in der
geschlossenen Stellung des Deckels), während sie im
zweiten Abschnitt der Öffnungsbewegung des Deckels
zusammengedrückt wird, nachdem die Stelle, an der sich
der Befestigungspunkt 116 in seiner hintersten Stellung
befindet, durchlaufen ist. Somit sorgt die Feder 122
nicht nur für den richtigen Druck auf den Druckkopf 58 in
der Betriebsstellung, sondern hält außerdem noch den
Deckel 14 in seiner geöffneten bzw. geschlossenen
Stellung.
2
Banddruckgerät
4
Tastaturgehäuseteil
6
Tasten
8
Druckauslösetaste
10
Umschalttaste
12
Batterieabdeckung
14
Deckel
15
Bandausgabeöffnung
16
unteres Gehäuseteil
18
Schneidenbetätigungstaste
20
Abdeckung für die Sichtanzeige
22
Flüssigkristallanzeige
24
Tastaturplatine
26
Druckwerk
28
Batteriegehäuse
30
Motor
31
erstes Schneckenrad
32
erstes Zahnrad
34
Codierscheibe
36
Antriebswellenachse
38
zweites Schneckenrad
40
zweites Zahnrad
42
Gegendruckrolle
44
Druckkopfstift
46
Grundplatte
48
Gehäuseteil für die Kassettenaufnahme
49
Halteklammer
50
Durchbrechung zur Aufnahme der
Gegendruckrolle
52
Schutzabdeckung für den Druckkopf
53
Schlitz im Gehäuseteil für die Kassetten
aufnahme für den Schiebeschalter zur
Erkennung des Aufzeichnungsträgers
54
Kassettenaufnahme
56
Lichtschranke für Codierscheibe
58
Druckkopf
59
Durchbrechung
60
flexibles Kabel für den Druckkopf
62
Hauptplatine
64
Schiebeschalter zur Erkennung des
Aufzeichnungsträgers
66
Druckkopfhalter
68
Kassettenfühlerstift
70
Kondensatoren
72
Klingenbefestigungsfläche
74
Klingenführungsstift
76
Ablösestößel
80
Etikettenband
82
Schnittkante
84
Eckenablösung
100
Kassette
102
Aussparung zur Aufnahme des Druckkopfes
104
Schneideneintrittsschlitz
106
Führung für Stift
108
Halteelemente
110
Ablöseschlitz
111
Austrittsöffnung
112
Haltekante
114
Klinge
116
Befestigungspunkt für den Betätigungshebel
118
Betätigungshebel
120
Schwenkachse für den Deckel
122
Feder
124
Befestigungspunkt am Druckkopfhalter für die
Feder
Claims (30)
1. Banddruckgerät (2), das zum Betrieb in der Hand
gehalten werden kann, das ein Gehäuse mit einem ersten
Abschnitt und einem zweiten Abschnitt aufweist, wobei:
der erste Gehäuseabschnitt eine Oberfläche mit einer Tastatur aufweist, die Tasten (6) für die Eingabe gewünschter Zeichen enthält, die auf ein Bildempfangsband (80) gedruckt werden sollen, wobei die Breite der Oberfläche größer, vorzugsweise um ein Mehrfaches größer, als eine Dicke des ersten Gehäuseabschnitts ist;
und der zweite Gehäuseabschnitt eine Kassettenaufnahme (54) zur Aufnahme einer Bandkassette (100) aufweist, die einen Vorrat an Bildempfangsband (80) enthält, wobei der zweite Gehäuseabschnitt außerdem ein Druckwerk (26) enthält, das so angeordnet ist, daß es das Bildempfangsband (80) mit den gewünschten Zeichen bedruckt.
der erste Gehäuseabschnitt eine Oberfläche mit einer Tastatur aufweist, die Tasten (6) für die Eingabe gewünschter Zeichen enthält, die auf ein Bildempfangsband (80) gedruckt werden sollen, wobei die Breite der Oberfläche größer, vorzugsweise um ein Mehrfaches größer, als eine Dicke des ersten Gehäuseabschnitts ist;
und der zweite Gehäuseabschnitt eine Kassettenaufnahme (54) zur Aufnahme einer Bandkassette (100) aufweist, die einen Vorrat an Bildempfangsband (80) enthält, wobei der zweite Gehäuseabschnitt außerdem ein Druckwerk (26) enthält, das so angeordnet ist, daß es das Bildempfangsband (80) mit den gewünschten Zeichen bedruckt.
2. Banddruckgerät (2) nach Anspruch 1, wobei im ersten
Gehäuseabschnitt ein Gehäuse (28) zur Aufnahme einer
Batterie vorgesehen ist.
3. Banddruckgerät (2) nach Anspruch 1 oder 2, wobei ein
Winkel zwischen dem ersten Gehäuseabschnitt und dem
zweiten Gehäuseabschnitt festgelegt ist.
4. Banddruckgerät (2) nach Anspruch 3, wobei der zweite
Gehäuseabschnitt gegenüber der Oberfläche des ersten
Gehäuseabschnitts, in dem sich die Tastatur befindet,
nach hinten abgewinkelt ist.
5. Banddruckgerät (2) nach Anspruch 3 oder 4, wobei
der Winkel zwischen dem ersten Gehäuseabschnitt und dem
zweiten Gehäuseabschnitt zwischen 30° und 60°,
vorzugsweise etwa 45° beträgt.
6. Banddruckgerät (2) nach einem der Ansprüche 3 bis 5,
wobei der erste und der zweite Gehäuseabschnitt über ein
Klapp- oder Drehgelenk miteinander verbunden sind.
7. Banddruckgerät (2) nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, wobei die Kassettenaufnahme (54) von einer
Oberseite des zweiten Gehäuseabschnitts aus zugänglich
ist.
8. Banddruckgerät (2) nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, wobei eine Sichtanzeige (22) zur Anzeige der
eingegebenen Zeichen vorgesehen ist und die Sichtanzeige
(22) gegenüber der Oberfläche des ersten
Gehäuseabschnitts, in dem sich die Tastatur befindet,
geneigt angeordnet ist.
9. Banddruckgerät (2) nach Anspruch 8, wobei der Winkel
zwischen der Sichtanzeige (22) und der Oberfläche
zwischen 10° und 80°, vorzugsweise etwa 30° beträgt.
10. Banddruckgerät (2) nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, wobei im ersten Gehäuseabschnitt eine Platine
(24) vorgesehen ist, die mit Tasten (6, 8, 10) der
Tastatur zusammenarbeitet.
11. Banddruckgerät (2) nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, wobei im zweiten Gehäuseabschnitt eine
Hauptplatine (62) vorgesehen ist und die Hauptplatine
(64) eine Steuerschaltung zur Steuerung des Druckwerks
(26) und der Sichtanzeige (22) aufweist.
12. Banddruckgerät (2) nach Anspruch 11, in Verbindung
mit Anspruch 10, wobei die mit den Tasten (6, 8, 10)
zusammenarbeitende Platine (24) mit Lötverbindungen
und/oder Mikroschaltern und/oder mit Verbindungen
ausgestattet ist, die mit Hilfe von Karbonpillen, die
einen länderspezifischen Zeichensatz definieren,
schließbar sind.
13. Banddruckgerät (2) nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, wobei im zweiten Gehäuseabschnitt eine
Grundplatte (46) enthalten ist, die einen Motor (30),
eine Gegendruckrolle (42) und einen Druckkopfhalter (66)
mit einem Druckkopf (58) aufnimmt.
14. Banddruckgerät (2) nach Anspruch 13, wobei die
Grundplatte (46) auf der Hauptplatine (62) befestigt ist.
15. Banddruckgerät (2) nach Anspruch 13 oder 14, wobei
die Grundplatte (46) aus einem einstückigen
Plastikformteil besteht.
16. Banddruckgerät (2) nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, wobei ein Motor (30) über mindestens ein,
vorzugsweise zwei Schneckenräder (31, 38) und Zahnräder
(32, 40) mit einer Gegendruckrolle (42) verbunden ist.
17. Banddruckgerät (2) nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, wobei ein die Kassettenaufnahme (54)
schließender schwenkbarer Deckel (14) vorgesehen ist, der
über einen den Mittenpunkt überwindenden Mechanismus mit
einem Druckkopf (58) verbunden ist.
18. Banddruckgerät (2) nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, wobei der erste Gehäuseabschnitt ein
Tastaturgehäuseteil (4) aufweist, in dem sich die
Oberfläche mit der Tastatur befindet.
19. Banddruckgerät (2) nach Anspruch 18, wobei der erste
Gehäuseabschnitt eine Batterieabdeckung (12) umfaßt, die
Tastaturgehäuseteil (4) lösbar befestigt ist und ein
Batteriegehäuse (28) abdeckt.
20. Banddruckgerät (2) nach Anspruch 18 oder 19, wobei
der zweite Gehäuseabschnitt ein unteres Gehäuseteil (16)
umfaßt, das sich auf der Unterseite des zweiten
Gehäuseabschnitts befindet.
21. Banddruckgerät (2) nach Anspruch 20, in Verbindung
mit einem der Ansprüche 11 bis 16, wobei die Hauptplatine
(62) über dem unteren Gehäuseteil (16) angeordnet ist.
22. Banddruckgerät (2) nach Anspruch 20 oder 21, wobei
unteren Gehäuseteil (16) ein Gehäuseteil (48) für die
Kassettenaufnahme befestigt ist, wobei das Gehäuseteil
(48) die Kassettenaufnahme (54) enthält und das Druckwerk
(26) sich zwischen dem unteren Gehäuseteil (16) und dem
Gehäuseteil (48) für die Kassettenaufnahme befindet.
23. Banddruckgerät (2) nach einem der Ansprüche 18 bis
22, wobei das untere Gehäuseteil (16) am
Tastaturgehäuseteil (4) befestigt ist.
24. Banddruckgerät (2) nach einem der Ansprüche 18 bis
23, wobei eine Schneidenbetätigungstaste (18) beweglich
im Tastaturgehäuseteil (4) angeordnet ist und die
Schneidenbetätigungstaste (18) mit einer Schneidklinge
verbunden ist, um damit einen Teil vom Band (80)
abzuschneiden.
25. Banddruckgerät (2) nach einem der Ansprüche 18 bis
24, wobei durch eine auf dem Tastaturgehäuseteil (4)
angeordnete Abdeckung (20) eine Sichtanzeige (22)
sichtbar ist.
26. Kombination eines Banddruckgerätes (2) mit einer
Bandkassette (100), wobei:
das Banddruckgerät einen Ablösestößel (76) aufweist,
die Bandkassette (100) ein einen Vorrat an Band (80) enthaltendes Gehäuse umfaßt und ein Ablöseschlitz (110) zur Aufnahme des Ablösestößels (76) in einer Seitenwand des Gehäuses ausgebildet ist,
das Band (80) eine mit einer Klebstoffschicht versehene Bildaufnahmeschicht sowie eine Rückseitenschicht aufweist und ein Teil des Bandes (80) sich zwischen dem Ablösestößel (76) und dem Ablöseschlitz (110) befindet, und
der Ablösestößel (76) so angeordnet ist, daß er das Band (80) in den Ablöseschlitz (110) hineinbewegt,
dadurch gekennzeichnet, daß der von der Längsachse des Ablöseschlitzes (110) und der Längsachse des Bandes (80) eingeschlossene Winkel kein rechter Winkel ist.
das Banddruckgerät einen Ablösestößel (76) aufweist,
die Bandkassette (100) ein einen Vorrat an Band (80) enthaltendes Gehäuse umfaßt und ein Ablöseschlitz (110) zur Aufnahme des Ablösestößels (76) in einer Seitenwand des Gehäuses ausgebildet ist,
das Band (80) eine mit einer Klebstoffschicht versehene Bildaufnahmeschicht sowie eine Rückseitenschicht aufweist und ein Teil des Bandes (80) sich zwischen dem Ablösestößel (76) und dem Ablöseschlitz (110) befindet, und
der Ablösestößel (76) so angeordnet ist, daß er das Band (80) in den Ablöseschlitz (110) hineinbewegt,
dadurch gekennzeichnet, daß der von der Längsachse des Ablöseschlitzes (110) und der Längsachse des Bandes (80) eingeschlossene Winkel kein rechter Winkel ist.
27. Kombination nach Anspruch 26, wobei der Winkel
zwischen 30° und 60°, vorzugsweise 45° beträgt.
28. Kombination nach Anspruch 26 oder 27, wobei das Band
(80) von Teilen der Seitenwand der Bandkassette (100) vor
und/oder nach dem Ablöseschlitz (110) gestützt wird.
29. Bandkassette (100), die folgende Merkmale aufweist:
ein Gehäuse, das einen Vorrat an Band (80) enthält, das eine mit einer Klebstoffschicht bedeckte Bildaufnahmeschicht und eine Rückseitenschicht aufweist,
einen Ablöseschlitz (110), der in einer Seitenwand des Gehäuses zur Aufnahme eines Ablösestößels (76) angeordnet ist,
wobei ein Teil des Bandes (80) an der Seitenwand neben Ablöseschlitz (110) angeordnet ist,
dadurch gekennzeichnet, daß der von der Längsachse des Ablöseschlitzes (110) und der Längsachse des Bandes (80) eingeschlossene Winkel kein rechter Winkel ist.
ein Gehäuse, das einen Vorrat an Band (80) enthält, das eine mit einer Klebstoffschicht bedeckte Bildaufnahmeschicht und eine Rückseitenschicht aufweist,
einen Ablöseschlitz (110), der in einer Seitenwand des Gehäuses zur Aufnahme eines Ablösestößels (76) angeordnet ist,
wobei ein Teil des Bandes (80) an der Seitenwand neben Ablöseschlitz (110) angeordnet ist,
dadurch gekennzeichnet, daß der von der Längsachse des Ablöseschlitzes (110) und der Längsachse des Bandes (80) eingeschlossene Winkel kein rechter Winkel ist.
30. Bandkassette nach Anspruch 29, wobei der Winkel
zwischen 30° und 60°, vorzugsweise 45° beträgt.
Applications Claiming Priority (2)
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