DE19824016C1 - Implantierbare Vorrichtung zur Applikation einer Wirklösung - Google Patents
Implantierbare Vorrichtung zur Applikation einer WirklösungInfo
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Abstract
Eine implantierbare Vorrichtung zur Applikation einer Wirklösung, insbesondere eines Medikaments, weist eine Kammer (3) zur Aufnahme der zu applizierenden Wirklösung und eine Kammer (9) zur Aufnahme eines Wirklösungsbolus auf. Beide Kammern verfügen jeweils über eine Öffnung (6, 12), die mit einem Septum (5, 11) verschlossen ist. An dem Auslaß (7) der Medikamentenkammer (3) ist eine zu der Infusionsstelle führende Infusionsleitung (8) angeschlossen. Von der Infusionsleitung (8) zweigt eine Zuführleitung (13) ab, die an der Kammer (9) zur Aufnahme des Wirklösungsbolus angeschlossen ist. In der Zuführleitung (13) ist eine Einrichtung (14) vorgesehen, die den Strömungsweg zu der Infusionsstelle nur dann freigibt, wenn der Wirklösungsbolus unter einem Druck zugeführt wird, der über einem vorgegebenen Minimaldruck liegt. Der Eintritt lebensbedrohlicher Situationen durch die plötzliche Applikation einer größeren Menge an Wirklösung ist dann ausgeschlossen, wenn zum Nachfüllen des Medikamentenspeichers die Wirklösung immer nur unter einem Druck zugeführt wird, der unter dem Minimaldruck liegt, bei dem der Strömungsweg freigegeben wird. Wenn das Septum des Medikamentenspeichers mit dem Septum für die Bolusinfusion verwechselt werden sollte, kann die Wirklösung nicht appliziert werden, da die Fluidverbindung zwischen der Kammer für die Bolusinfusion und der Infusionsstelle nicht freigegeben ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine implantierbare Vorrichtung zur Applikation einer
Wirklösung.
Zur gleichmäßigen Applikation einer Wirklösung über einen längeren
Behandlungszeitraum beispielsweise im Bereich der Chemotherapie sind
Infusionspumpen bekannt, die in den Körper des Patienten implantiert werden.
Die US 4,496,343 A beschreibt eine implantierbare Infusionspumpe, die über einen
Medikamentenspeicher verfügt, der in bestimmten Zeitabständen wieder befüllt werden
muß. Die bekannte Infusionspumpe weist einen Gehäusekörper auf, der von einer
Membran in zwei Kammern getrennt ist. Die erste Kammer enthält die zu applizierende
Wirklösung, während die zweite Kammer eine isobar expandierende Treibsubstanz
enthält. Zum transcutanen Nachfüllen der ersten Kammer mittels einer Injektionsspritze
ist eine Gehäuseöffnung vorgesehen, die von einem durchstechbaren Septum
verschlossen ist.
Um einen direkten Zugang zu dem Katheter zu schaffen, weist die bekannte
Infusionspumpe eine dritte Kammer auf, die über einen Kanal mit der ersten Kammer zur
Aufnahme der Wirklösung verbunden ist. Die Wirklösung strömt aus der ersten Kammer
über den Kanal in die dritte Kammer und aus der dritten Kammer über einen Katheter zu
der Infusionsstelle. Die dritte Kammer erlaubt eine zusätzliche Menge an Wirklösung
direkt zu applizieren oder eine Probe zu entnehmen. Zur Applikation der Wirklösung
oder Probenentnahme mittels einer Injektionsspritze ist eine zweite Gehäuseöffnung
vorgesehen, die von einem zweiten durchstechbaren Septum verschlossen ist.
Lebensbedrohliche Situationen können für den Patienten bei der Verwechslung der
beiden Septen entstehen. Dies ist dann gegeben, wenn die für die erste Kammer
vorgesehene Menge an Wirklösung ganz oder teilweise in die dritte Kammer für die
Bolusinfusion oder Probenentnahme gespritzt wird. Dies kann beispielsweise bei
Morphium zum sofortigen Atemstillstand führen. Die Verwechslung der beiden Septen
ist in der Praxis deshalb relativ leicht möglich, weil diese sich unter der Haut befinden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Sicherheit von implantierbaren
Infusionspumpen weiter zu erhöhen, die über ein zusätzliches Septum für eine
Bolusinfusion verfügen.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß mit den im Patentanspruch 1
angegebenen Merkmalen.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Applikation einer Wirklösung weist eine
Einrichtung auf, die den Strömungsweg von der Kammer zur Aufnahme eines
Wirklösungsbolus und der Stelle, an der die Wirklösung zu applizieren ist, nur dann
freigibt, wenn der Wirklösungsbolus der Kammer unter einem Druck zugeführt wird,
der über einem vorgegebenen Minimaldruck liegt.
Der Eintritt lebensbedrohlicher Situationen durch die plötzliche Applikation einer
größeren Menge an Wirklösung ist dann ausgeschlossen, wenn zum Nachfüllen der
Kammer zur Aufnahme der zu applizierenden Wirklösung die Wirklösung immer nur
unter einem Druck zugeführt wird, der unter dem Minimaldruck liegt. Wenn das Septum
der Kammer zur Aufnahme der Wirklösung mit dem Septum der Kammer zur Aufnahme
des Wirklösungsbolus verwechselt werden sollte, kann die Wirklösung nicht appliziert
werden, da die Fluidverbindung zwischen der Kammer für den Wirklösungsbolus und
der Infusionsstelle nicht freigegeben ist.
Das den Strömungsweg zwischen der Kammer zur Aufnahme des Wirklösungsbolus und
der Infusionsstelle erst bei Überschreiten eines vorgegebenen Minimaldrucks freigebende
Überdruckventil verhindert nicht nur unbeabsichtigte Infusionen, sondern auch, daß
Wirklösung in die Kammer zur Aufnahme des Wirklösungsbolus gelangt.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Einrichtung zur Freigabe des
Strömungsweges ein Überdruckventil, das als geschlitzte Scheibe, vorzugsweise aus
Silikon, mit einem Öffnungsdruck von 2 bis 4 bar ausgebildet ist.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Applikation einer Wirklösung findet zusammen
mit einer Betätigungsvorrichtung Verwendung, die verhindert, daß die Wirklösung beim
Befüllen der Kammer zur Aufnahme der zu applizierenden Wirklösung mit einem Druck
zugeführt wird, der über dem vorgegebenen Minimaldruck liegt. Der Druck, unter dem
die Wirklösung zugeführt wird, liegt aber über dem Gasdruck im Medikamentenspeicher
der Vorrichtung zur Applikation der Wirklösung. Ein typischer Arbeitsbereich liegt
zwischen 1 und 1,5 bar.
Im folgenden werden ein Ausführungsbeispiel der Vorrichtung zur Applikation einer
Wirklösung sowie der Betätigungsvorrichtung für eine Spritze zum Befüllen der
Vorrichtung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel der implantierbaren Vorrichtung zur Applikation
einer Wirklösung in schematischer Darstellung,
Fig. 2 den Ausschnitt A von Fig. 1 in vergrößerter Darstellung und
Fig. 3 eine Prinzipskizze eines Ausführungsbeispiels der Betätigungsvorrichtung
für eine Spritze zum Befüllen der Vorrichtung zur Applikation einer
Wirklösung.
Die Vorrichtung zur Applikation einer Wirklösung, insbesondere eines Medikaments,
weist einen implantierbaren Gehäusekörper 1 auf, der durch eine flexible Membran 2 in
eine erste Kammer 3 und eine zweite Kammer 4 geteilt ist.
Die erste Kammer 3 nimmt die zu applizierende Wirklösung, beispielsweise ein
Medikament auf, während die zweite Kammer 4 eine isobar expandierende Treibsubstanz
enthält.
Die erste Kammer 3 zur Aufnahme der zu applizierenden Wirklösung weist eine mit
einem durchstechbaren Septum 5 verschlossene Zuführöffnung 6 auf, um die Kammer
mittels einer Injektionsspritze mit dem Medikament transcutan befüllen zu können.
Ferner weist die erste Kammer 3 einen Auslaß 7 auf, an den eine zu der Infusionsstelle
führende Infusionsleitung 8 angeschlossen ist. Da die isobar expandierende
Treibsubstanz in der zweiten Kammer einen gleichmäßigen Druck auf die flexible
Membran 2 ausübt, strömt das Medikament aus der ersten Kammer 3 durch die
Infusionsleitung 8 zu der Infusionsstelle. Zur Einstellung der Strömungsrate ist in der
Infusionsleitung 8 eine Drossel 37 angeordnet.
Zur Verabreichung eines Wirklösungsbolus, beispielsweise eines Medikamentenbolus, ist
eine dritte Kammer 9 in einem zweiten Gehäusekörper 10, der ebenfalls unter der Haut
des Patienten angeordnet wird, vorgesehen. Die dritte Kammer 9 zur Aufnahme des
Wirklösungsbolus weist eine mit einem zweiten durchstechbaren Septum 11
verschlossene Zuführöffnung 12 auf. Stromab des Auslasses 7 zweigt von der
Infusionsleitung 8 eine Zuführleitung 13 ab, die an der dritten Kammer 9 angeschlossen
ist. In der Zuführleitung 13 ist ein Überdruckventil 14 angeordnet, das den
Strömungsweg von der dritten Kammer 9 zu der Infusionsstelle dann freigibt, wenn der
Medikamentenbolus unter einem Druck zugeführt wird, der oberhalb eines vorgegebenen
Minimaldrucks liegt. Der Druck, bei dem das Ventil 14 öffnet, liegt vorzugsweise
zwischen 2,5 und 3,5 bar.
Fig. 2 zeigt das Überdruckventil 14 in vergrößerter Darstellung. Das Überdruckventil
ist als geschlitzte Silikonscheibe ausgebildet, die in den zweiten Gehäusekörper 10
eingesetzt ist.
Zur Verabreichung eines Medikamentenbolus wird die dritte Kammer 9 mittels einer
herkömmlichen Injektionsspritze 15, deren Nadel durch das zweite Septum 11 gestochen
wird, mit dem Medikament befüllt. Durch Betätigung des Kolbens 15a der
Injektionsspritze 15 wird ein Druck aufgebaut, der über dem vorgegebenen
Minimaldruck liegt, bei dem das Überdruckventil 14 öffnet. Der Medikamentenbolus
strömt aus der dritten Kammer 9 durch die Zuführleitung 13 und die Infusionsleitung 8
zu der Infusionsstelle. Ein Rückfluß des Medikamentenbolus in die erste Kammer 3 wird
durch ein Rückschlagventil 38 verhindert, das in der Infusionsleitung 8 zwischen dem
Auslaß 7 der ersten Kammer und der Zuführleitung 13 angeordnet ist.
Fig. 3 zeigt eine Betätigungsvorrichtung für eine herkömmliche Spritze zum Nachfüllen
der ersten Kammer 3 der Vorrichtung zur Applikation eines Medikaments.
Die Betätigungsvorrichtung weist einen Gehäusekörper 17 mit einer Halterung 18 auf, an
der eine herkömmliche Injektionsspritze 19 befestigt wird. Die Halterung 18 umfaßt eine
muldenförmige Vertiefung 20 für den Zylinder der Spritze 19 und einen vorspringenden
Ansatz 39, an dem die Spritze an dem oberen Rand des Zylinders fixiert wird.
Darüber hinaus verfügt die Betätigungsvorrichtung über ein an dem Kolben der Spritze
angreifendes Betätigungsorgan 21, das von einer Antriebseinrichtung 22 verschoben
wird, so daß der Kolben in den Zylinder der Spritze gedrückt wird.
Die Antriebseinrichtung 22 für das Betätigungsorgan 21 umfaßt einen Kolben 23, der in
einem Zylinderraum 24 in dem Gehäusekörper 17 verschiebbar gelagert ist. An dem
Kolben 23 ist eine sich aus dem Gehäusekörper erstreckende Kolbenstange 25 befestigt,
an der wiederum das Betätigungsorgan 21 für den Kolben der Spritze 19 befestigt ist.
Vor dem Einlegen der Spritze 19 wird der Kolben entgegen der Rückstellkraft einer in
dem Zylinderraum 24 angeordneten Druckfeder 26 mit einem an dem Kolben 23
befestigten Zugseil 27 vorgespannt, das auf einer Seilscheibe 28 aufgewickelt ist, die in
dem Gehäusekörper 17 angeordnet ist. In der vorgespannten Stellung wird die
Seilscheibe 28 von einer Rücklaufsperre 29 arretiert. Die Rücklaufsperre 29 weist eine
Kugel 29a auf, die von einer Druckfeder 29b in einen Spalt zwischen der Seilscheibe 28
und einer schräg verlaufenden Anlagefläche 30 gedrückt wird, so daß die Seilscheibe
klemmend fixiert ist. Die Rücklaufsperre 29 wird mit einem Druckknopf 31 gelöst, der
mit einer Druckfeder 32 federnd vorgespannt ist und sich mit einem vorspringenden
Ansatz 31a an der Kugel 29a der Rücklaufsperre 29 abstützt. Wenn der Druckknopf 31
entgegen der Kraft der Feder 32 in den Gehäusekörper 17 gedrückt wird, drückt der
vorspringende Ansatz 31a die Kugel 29a der Rücklaufsperre 29 zurück, so daß die
Seilscheibe 28 frei ist und das Betätigungsorgan 21 durch die Rückstellkraft der
Druckfeder 26 in dem Zylinderraum 24 zum Entleeren der Spritze 19 vorgeschoben
wird. In der die Seilscheibe freigebenden Stellung wird der Druckknopf 31 von einer
Halteklinke 34 gehalten, die mit einer Druckfeder 35 federnd vorgespannt ist und in eine
Ausnehmung 36 des Druckknopfs 31 einklinkt.
Damit das Betätigungsorgan 21 nach Lösen der Rücklaufsperre 29 nicht plötzlich
zurückschnellt, ist an der Stirnseite des Kolbens 23 ein sich an der Wandung des
Zylinderraums 24 abstützendes Dämpfungselement 37 vorgesehen.
Die Rückstellkraft der in dem Zylinderraum 24 angeordneten Druckfeder 26 ist derart
bemessen, daß der Arbeitsdruck der Spritze 19 zwischen 1 und 1,5 bar liegt. Da dieser
Druck unter dem Druck liegt, bei dem die Strömungsverbindung zwischen der dritten
Kammer zur Aufnahme des Wirklösungsbolus und der Infusionsstelle freigegeben wird,
ist ausgeschlossen, daß eine zum Wiederauffüllen der ersten Kammer 3 bestimmte
Wirklösung direkt zu dem Patienten gelangt.
Claims (5)
1. Implantierbare Vorrichtung zur Applikation einer Wirklösung mit
einer Kammer (3) zur Aufnahme der zu applizierenden Wirklösung, wobei die Kammer eine mit einem durchstechbaren Septum (5) verschlossene Nachfüllöffnung (6) aufweist,
einer Kammer (9) zur Aufnahme eines Wirklösungsbolus, wobei die Kammer eine mit einem durchstechbaren Septum (11) verschlossene Zuführöffnung (12) aufweist,
Mitteln (8) zur Herstellung einer Fluidverbindung zwischen der Kammer (3) zur Aufnahme der zu applizierenden Wirklösung und einer Infusionsstelle, an der die Wirklösung zu applizieren ist,
Mitteln (13) zur Herstellung einer Fluidverbindung zwischen der Kammer (9) zur Aufnahme des Wirklösungsbolus und der Infusionsstelle und
Mitteln (4) zum Fördern der Wirklösung aus der Kammer (3) zur Aufnahme der zu applizierenden Wirklösung zu der Infusionsstelle,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Mittel (13) zur Herstellung einer Fluidverbindung zwischen der Kammer (9) zur Aufnahme des Wirklösungsbolus und der Infusionsstelle ein Über druckventil (14) umfassen, das den Strömungsweg zwischen der Kammer (9) zur Aufnahme des Wirklösungsbolus und der Infusionsstelle nur dann freigibt, wenn der Wirklösungsbolus der Kammer (9) unter einem Druck zugeführt wird, der über einem vorgegebenen Minimaldruck liegt.
einer Kammer (3) zur Aufnahme der zu applizierenden Wirklösung, wobei die Kammer eine mit einem durchstechbaren Septum (5) verschlossene Nachfüllöffnung (6) aufweist,
einer Kammer (9) zur Aufnahme eines Wirklösungsbolus, wobei die Kammer eine mit einem durchstechbaren Septum (11) verschlossene Zuführöffnung (12) aufweist,
Mitteln (8) zur Herstellung einer Fluidverbindung zwischen der Kammer (3) zur Aufnahme der zu applizierenden Wirklösung und einer Infusionsstelle, an der die Wirklösung zu applizieren ist,
Mitteln (13) zur Herstellung einer Fluidverbindung zwischen der Kammer (9) zur Aufnahme des Wirklösungsbolus und der Infusionsstelle und
Mitteln (4) zum Fördern der Wirklösung aus der Kammer (3) zur Aufnahme der zu applizierenden Wirklösung zu der Infusionsstelle,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Mittel (13) zur Herstellung einer Fluidverbindung zwischen der Kammer (9) zur Aufnahme des Wirklösungsbolus und der Infusionsstelle ein Über druckventil (14) umfassen, das den Strömungsweg zwischen der Kammer (9) zur Aufnahme des Wirklösungsbolus und der Infusionsstelle nur dann freigibt, wenn der Wirklösungsbolus der Kammer (9) unter einem Druck zugeführt wird, der über einem vorgegebenen Minimaldruck liegt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zur
Herstellung einer Fluidverbindung zwischen der Kammer (3) zur Aufnahme der
zu applizierenden Wirklösung und der Infusionsstelle eine von der Kammer (3)
zur Aufnahme der zu applizierenden Wirklösung abgehende Infusionsleitung (8)
und die Mittel zur Herstellung der Fluidverbindung zwischen der Kammer (9) zur
Aufnahme des Wirklösungsbolus und der Infusionsstelle eine von der Kammer (9)
zur Aufnahme des Wirklösungsbolus abgehende und in die Infusionsleitung
mündende Zuführleitung (13) umfassen und daß das Überdruckventil (14) in der
Zuführleitung angeordnet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Überdruckventil
(14) eine geschlitzte Scheibe ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die geschlitzte
Scheibe (14) aus Silikon besteht.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der
Minimaldruck des Überdruckventils (14) zwischen 2 und 4 bar, vorzugsweise
zwischen 2,5 und 3,5 bar, liegt.
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