DE19817576C1 - Vorrichtung zum Etikettieren von Verpackungen, insbesondere Lebensmittelverpackungen - Google Patents

Vorrichtung zum Etikettieren von Verpackungen, insbesondere Lebensmittelverpackungen

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Etikettieren von einzelnen Packungen, insbesondere Lebensmittelpackungen, mit DOLLAR A - einer Vorschubeinheit (1) zum insbesondere horizontalen Transport der Packung DOLLAR A - einer im Transportweg angeordneten Wägeeinheit (2) zum Wiegen der Packung DOLLAR A - einer Druckeinrichtung zum Bedrucken eines auf einem Trägerstreifen lösbar angebrachten Etikettes (E) DOLLAR A - einer Aufbringeinheit zum Aufbringen des bedruckten Etikettes (E) auf die Unterseite der Packung. DOLLAR A Um die Sicherheit gegen Etikettierungsfehler zu verbessern, ist vorgesehen, daß die Aufbringeinheit (3) eine während des Aufbringungsvorgangs des Etiketts (E) synchron mit der Packung angetriebene Walze (4) aufweist, wobei das bedruckte Etikett vom Trägerstreifen gelöst und von einem Teil des Außenumfangs der Walze getragen auf die Packungsunterseite zuführbar ist.

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Etikettieren von einzelnen Packungen, insbesondere Lebensmittelpackungen, mit
  • - einer Vorschubeinheit zum insbesondere horizontalen Transport der Packung
  • - einer im Transportweg angeordneten Wägeeinheit zum Wiegen der Packung
  • - einer Druckeinrichtung zum Bedrucken eines auf einem Trägerstreifen lösbar angebrachten Etikettes
  • - einer Aufbringeinheit zum Aufbringen des bedruckten Etikettes auf die Unterseite der Packung.
Etikettierautomaten dienen dem Zweck, auf Packungen, insbesondere Lebensmittelpackungen, Etiketten aufzubringen, auf denen u. a. der der Lebensmittelpackung zugeordnete Preis aufgedruckt ist. Es sind aus der Praxis Etikettiermaschinen bekannt, die das Etikett in herkömmlicher Weise von oben auf die Lebensmittelverpackung aufbringen. Es sind aber auch solche automatische Etikettiermaschinen aus der Praxis bekannt, bei denen das Etikett auf die Packungsunterseite aufgebracht wird.
Aus der DE 40 31 891 A1 ist es bekannt, Ober- und Unterseite von auf einer Vorschubeinheit transportierten Packungen wahl­ weise mit Selbstklebeetiketten zu etikettieren.
Die Durchführung der Etikettierung von unten gewinnt an Bedeutung, da Scannerkassen den Preis aus einem aufgedruckten Barcode lesen. Da insbesondere bei Fleischverpackungen dieser Barcode auf der Unterseite der Verpackungen angebracht werden sollte, damit die Packung an der Kasse nicht gedreht zu werden braucht, muß das Etikett auf der Packungsunterseite angebracht sein. Auch das Abspeichern weiterer Produktinformationen, wie z. B. Haltbarkeitsdauer oder Artikelnummer auf der Unterseite der Packung ist wünschenswert.
Solche bekannten automatischen Etikettieranlagen zum Aufbringen von Warenetiketten auf die Packungsunterseite sehen eine Öff­ nung in der Fläche vor, entlang der die Verpackung horizontal transportiert wird. Durch diese Öffnung wird das Etikett von unten zugefördert. Die Größe der Öffnung legt damit die Maxi­ malgröße des aufzubringenden Etikettes fest. Bei solchen Aus­ führungsformen von Etikettieranlagen besteht das Problem, daß einerseits die Größe des aufzubringenden Etikettes begrenzt ist und daß andererseits an der Stelle, an der sich die Öffnung befindet, die Transportmittel für die Packung ausgespart werden müssen. Hierdurch kann es zur Unterbrechung des Packungs­ transports oder zu einem seitlichen Verschieben kommen. Darüber hinaus muß die Packung an der Unterseite eben sein, damit sie nicht an der Öffnung hängen bleibt oder in diese hineinfällt.
Zum Stand der Technik wird ferner auf die DE 32 23 477 A1 hingewiesen, aus der eine Maschine mit einer Übertragungswalze zum Aufbringen von Selbstklebe-Schutzetiketten auf Urkunden, Karteikarten und Ähnlichem bekannt ist.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art dahingehend weiterzu­ entwickeln, daß die Sicherheit gegen fehlerhaftes Etikettieren verbessert wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Auf­ bringeinheit eine während des Aufbringungsvorgangs des Etiketts synchron mit der Packung angetriebene Walze aufweist, wobei das bedruckte Etikett vom Trägerstreifen gelöst und von einem Teil des Außenumfangs der Walze getragen auf die Packungsunterseite zuführbar ist, und wobei der Etikettierpunkt im Scheitelpunkt der Walze liegt und die Walze mit dem Scheitelpunkt ihres Außenumfangs in horizontaler Verlängerung der Transportrichtung der Packung angeordnet ist.
Die Walze bildet einen Teil des Transportsystems für die Packung, wobei sich die Walze während des Etikettierens synchron mit der Packung dreht. Hierdurch eignet sich diese Lösung für die Aufbringung von Etiketten beliebiger Größe auf die Unterseite der Packung. Dabei ist die Packung hinsichtlich der Form ihrer Unterseite nicht begrenzt, es können auch gebogene oder krumme Unterseiten mit dem Etikett versehen werden. Darüber hinaus ist die Etikettierposition auf der Verpackungsunterseite frei wählbar, da die räumliche Zuordnung zwischen dem Etikettendrucker und der Lage der Packung entlang der Walzenbreite einstellbar ist. Die erfindungsgemäße Lösung sieht somit als zentralen Gedanken vor, daß das Etikett nicht mehr komplett durch eine Öffnung befördert wird, sondern von seiner Vorderseite zu seiner Hinterseite hin bei in Bewegung befindlicher Packung auf deren Unterseite aufgewalzt wird.
Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung gehen aus den nachfolgenden Unteransprüchen hervor.
Der Drucker, insbesondere Thermodrucker, ist an der Unterseite des Systems angeordnet, so daß das von der Trägerrolle abgelöste Etikett von unten auf die Verpackung zugefördert wird.
Ein weiterer Vorteil ist, daß durch diese Anordnung eine Kombination des erfindungsgemäßen Bedruckens von der Warenunterseite her mit einem weiteren von oben arbeitenden Drucker für ein Etikett auf der Warenoberseite möglich ist. Hierdurch ergibt sich der besondere Vorteil, daß ein erstes Etikett, welches für den Kunden wichtige Informationen, beispielsweise den Warenpreis enthält, auf der Sichtseite der Packung, und das zweite, den Preis in codierter, maschinenlesbarer Form enthaltende Etikett auf der Warenunterseite für den Barcodeleser der Scannerkasse erfaßbar angeordnet ist.
Bevorzugt ist die als Aufbringeinheit dienende Walze als Trommel ausgebildet, welche über einen entsprechend dimensionierten Ventilator mit Unterdruck versorgt wird. Durch den Unterdruck wird das Etikett auf der Walzenoberfläche während des Zuführvorgangs auf die Verpackungsunterseite festgehalten, haftet jedoch an der Walzenoberfläche nicht klebend an. Hierzu ist in einer weiteren Ausgestaltung die Walzenoberfläche mit einer haftungsverhindernden Silikonbeschichtung versehen.
Entsprechend der Größe der aufzubringenden Etiketten beinhaltet die Trommeloberfläche mehr oder weniger viele Löcher in einer entsprechend dichten Anordnung.
Eine weitere Ausführungsform sieht vor, daß auf der Walzenoberfläche eine Vertiefung ausgebildet ist, die mit einem Etikettenfänger zusammenwirkt. Hierdurch werden versehentlich auf der Walzenoberfläche befindliche Etiketten, die nicht von einer Packung mitgenommen wurden, vom Etikettenfänger abgenommen, der verhindert, daß das Etikett ein weiteres Mal umläuft. Dieser Etikettenfänger sitzt in Laufrichtung hinter dem Etikettierpunkt.
Falls sich das Etikett beim Bedrucken nicht komplett vom Trägerpapier löst, wirkt eine nach einer weiteren Ausgestaltung vorgesehene Etikettentrennhilfe dahingehend, daß sie mit einem Luftstrom auf die Abstreifkante des Druckers bläst und damit bewirkt, daß das Etikett vom Trägerpapier getrennt und in Richtung auf die Etikettierwalze geblasen wird.
Eine weitere bevorzugte Ausführungsform sieht vor, daß eine Stützrolle zwischen Transporteinrichtung und Etikettierwalze vorgesehen ist. Die Verpackung läuft über diese Rolle. Sie verhindert, daß sich die Packung beim Übergang von der Transportvorrichtung zur Etikettierwalze verschiebt oder dreht. Bevorzugt ist diese Rolle aus einem Material mit einer weichen Oberfläche gestaltet, ebenso wie in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform die Etikettierwalze.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß sich hinter der Etikettierwalze eine weitere Rolle befindet. Diese ist vorzugsweise mit einer Drehzahl angetrieben, die bewirkt, daß die Umfangsgeschwindigkeit der weiteren Rolle größer ist als die Vorschubgeschwindigkeit der Packung. Diese weitere Rolle dient dem Zweck, das Etikett nach dem eigentlichen Etikettiervorgang zusätzlich auf die Packungsunterseite aufzubürsten. Hierdurch kann einem nicht vollständigen Anhaften nach dem Etikettiervorgang hingegengewirkt werden. Wenn z. B. eine Ecke etwas absteht, kann das Etikett im Folge des weiteren Transportes haften bleiben. Dieser Gefahr beugt die weitere Rolle vor.
Die Erfindung wird im folgenden anhand einer ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert.
Dabei zeigen:
Fig. 1 eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Etikettierungsvorrichtung gemäß Ausführungsbeispiel, in seitlicher Gesamtansicht
Fig. 2 die Vorrichtung nach Fig. 1 in Draufsicht
Fig. 3 einen Ausschnitt der Vorrichtung nach Fig. 1 im Bereich der Etikettierwalze.
Fig. 1 zeigt eine Vorrichtung zum Etikettieren von Packungen, insbesondere von Lebensmittelpackungen. Die (in Fig. 1 nicht dargestellten) Packungen P (siehe Fig. 3) laufen von rechts nach links in Fig. 1 auf der Oberfläche einer horizontalen Transportbahn ein. Die horizontale Bahn besteht aus drei Abschnitten 1, 2, 3, wobei Abschnitt 1 eine Zuförderstrecke ist, Abschnitt 2 ein Wägeabschnitt und Abschnitt 3 ein Abschnitt ist, in dem ein bedrucktes Etikett auf die Packung aufgebracht wird. Hierzu dient eine auf der Oberseite der Transportbahn befindliche erste Druckeinrichtung 6, mittels der auf die Warenoberseite ein Etikett aufbringbar ist, und eine zweite, auf die Verpackungsunterseite wirkende Druckeinrichtung 5, mittels der in noch zu beschreibender Weise auf die Verpackungsunterseite ein Etikett aufgebracht wird.
Nach dem Aufbringen der Etiketten durchläuft die Packung eine Wegförderstrecke 7. Diese enthält eine als Bürste ausgebildete weitere Rolle 9. Sie ist mit einer Drehzahl angetrieben die so bemessen ist, daß die Umfangsgeschwindigkeit der weiteren Rolle 9 größer ist als die Vorschubgeschwindigkeit der Packung beim Auslauf aus der Etikettiereinheit.
Die Druckvorrichtung 6 arbeitet in herkömmlicher Weise, d. h. daß mittels eines beweglichen Zylinders das bedruckte Etikett auf die Oberseite der Packung aufgebracht wird.
Die Funktionsweise der Druckvorrichtung für das Etikett für die Packungsunterseite ist im Zusammenhang mit Fig. 3 näher dargestellt und wird im folgenden beschrieben:
Die Packung P wird im Bereich des Abschnittes 3 von einem Förderband in Pfeilrichtung gefördert. Am Ende der Förderstrecke 3 ist eine als Aufbringungseinheit für bedruckte Etiketten wirkende Etikettierwalze 4 angeordnet, die sich in Pfeilrichtung dreht. Die Walze 4 ist als Hohlwalze ausgebildet und trägt an einer Stirnseite einen nicht dargestellten Ventilator zur Erzeugung eines Unterdrucks im Inneren der Walze. Auf der Unterseite der Etikettierwalze 4 ist ein Druckwerk 5 angeordnet, dem von einer nicht näher dargestellten Bonrolle ein auf einem Träger lösbar angeordnetes Etikett E zugeführt wird. Das als Thermodrucker ausgeführte Druckwerk 5 arbeitet mit einer Abstreifeinrichtung zusammen, die das Etikett vom Trägerstreifen löst und mit seiner Beschichtungsseite nach außen auf die Mantelfläche der Etikettierwalze 4 bewegt. Von dort aus wird es entlang des Umfangs der Mantelfläche der Etikettierwalze 4 in Pfeilrichtung auf die Unterseite der Packung P weitergefördert.
Zwischen Transportvorrichtung 3 und Etikettierwalze 4 ist eine Stützrolle 8 vorgesehen, an der oberseitig die Packung entlang geführt wird und in deren zur Etikettierwalze 4 gebildeten Zwischenraum das Etikett E transportiert wird. Auslaufseitig ist zwischen Etikettierwalze 4 und Wegförderstrecke 7 eine weitere Rolle 9 vorgesehen. Während die Stützrolle 8 verhindert, daß sich die Packung beim Übergang von der Transportvorrichtung 3 zur Etikettierwalze verschiebt oder dreht, dient die weitere Rolle 9 dem Zweck, daß das bereits aufgebrachte Etikett noch einmal zusätzlich aufgebürstet wird. Hierdurch wird verhindert, daß das Etikett, wenn es nicht vollständig haftet, im weiteren Verlauf des Packungstransportes hängen bleibt.
Die Etikettierwalze 4 dreht sich mittels eines Stellmotors angetrieben synchron zum Packungsvorschub, so daß das bedruckte Etikett von seiner Vorderseite zur Hinterseite hin im Scheitelpunkt S beginnend auf die Unterseite der Packung P aufgewalzt wird und dabei durch die Gewichtskraft der Packung angepreßt wird.
Die beschriebene Ausführung ist für kleine und große Packungen geeignet, um diese auf ihrer Unterseite zu etikettieren. Dabei ist die Art der Topologie der Packungsunterseite weniger wichtig, so daß auch gebogene oder krumme Unterseiten etikettierbar sind. Darüber hinaus kann der Etikettierschlitz über die gesamte Breite des Transportsystems ausgedehnt werden, so daß durch eine Verschiebung des Druckers die Etikettenposition quer zur Laufrichtung beliebig einstellbar ist.

Claims (13)

1. Vorrichtung zum Etikettieren von einzelnen Packungen, insbesondere Lebensmittelpackungen, mit
  • 1. einer Vorschubeinheit (1) zum insbesondere horizontalen Transport der Packung
  • 2. einer im Transportweg angeordneten Wägeeinheit (2) zum Wiegen der Packung
  • 3. einer Druckeinrichtung zum Bedrucken eines auf einem Trägerstreifen lösbar angebrachten Etikettes (E)
  • 4. einer Aufbringeinheit zum Aufbringen des bedruckten Etikettes (E) auf die Unterseite der Packung,
dadurch gekennzeichnet, daß die Aufbringeinheit (3) eine während des Aufbringungsvorgangs des Etikettes (E) synchron mit der Packung angetriebene Walze (4) aufweist, wobei das bedruckte Etikett vom Trägerstreifen gelöst und von einem Teil des Außenumfangs der Walze getragen auf die Packungsunterseite zuführbar ist, und wobei der Etikettierpunkt im Scheitelpunkt (S) der Walze (4) liegt und die Walze mit dem Scheitelpunkt (S) ihres Außenumfangs in horizontaler Verlän­ gerung der Transportrichtung der Packung (P) angeordnet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Druck­ einrichtung (5) unterhalb der Walze (4) angeordnet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Druck­ einrichtung (5) eine Thermodruckeinrichtung ist.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Walze (4) unterdruckbeaufschlagt ist.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Walze (4) auf ihrem Außenumfang an die Größe des aufzubringenden Etiketts angepaßte Löcher bzw. Lochmuster aufweist.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Walze (4) mindestens eine entlang ihres Außenumfangs verlaufende Vertie­ fung aufweist.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche der Walze (4) mindestens teilweise mit einem haftungsverhin­ dernden Belag, insbesondere mit Silikon, beschichtet ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Vor­ schubeinheit (1) und Walze (4) eine den Packungstransport unterstützende Rolle (8) vorgesehen ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Rolle (8) eine weiche Oberflächenbeschichtung aufweist.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Druck­ einrichtung eine das Etikett vom Trägerstreifen trennende Trenn­ vorrichtung aufweist.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auslaufseitig hinter der Walze (4) eine weitere Rolle (9) angeordnet ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die weitere Rolle (9) angetrieben ist, insbesondere mit einer Drehzahl, die bewirkt, daß die Umfangsgeschwindigkeit der weiteren Rolle (9) größer ist als die Vorschubgeschwindigkeit der Packung.
13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß die weitere Rolle (9) als Bürste ausgebildet ist.
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