DE19817576C1 - Vorrichtung zum Etikettieren von Verpackungen, insbesondere Lebensmittelverpackungen - Google Patents
Vorrichtung zum Etikettieren von Verpackungen, insbesondere LebensmittelverpackungenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Etikettieren von einzelnen Packungen, insbesondere Lebensmittelpackungen, mit DOLLAR A - einer Vorschubeinheit (1) zum insbesondere horizontalen Transport der Packung DOLLAR A - einer im Transportweg angeordneten Wägeeinheit (2) zum Wiegen der Packung DOLLAR A - einer Druckeinrichtung zum Bedrucken eines auf einem Trägerstreifen lösbar angebrachten Etikettes (E) DOLLAR A - einer Aufbringeinheit zum Aufbringen des bedruckten Etikettes (E) auf die Unterseite der Packung. DOLLAR A Um die Sicherheit gegen Etikettierungsfehler zu verbessern, ist vorgesehen, daß die Aufbringeinheit (3) eine während des Aufbringungsvorgangs des Etiketts (E) synchron mit der Packung angetriebene Walze (4) aufweist, wobei das bedruckte Etikett vom Trägerstreifen gelöst und von einem Teil des Außenumfangs der Walze getragen auf die Packungsunterseite zuführbar ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Etikettieren
von einzelnen Packungen, insbesondere
Lebensmittelpackungen, mit
- - einer Vorschubeinheit zum insbesondere horizontalen Transport der Packung
- - einer im Transportweg angeordneten Wägeeinheit zum Wiegen der Packung
- - einer Druckeinrichtung zum Bedrucken eines auf einem Trägerstreifen lösbar angebrachten Etikettes
- - einer Aufbringeinheit zum Aufbringen des bedruckten Etikettes auf die Unterseite der Packung.
Etikettierautomaten dienen dem Zweck, auf Packungen,
insbesondere Lebensmittelpackungen, Etiketten
aufzubringen, auf denen u. a. der der Lebensmittelpackung
zugeordnete Preis aufgedruckt ist. Es sind aus der Praxis
Etikettiermaschinen bekannt, die das Etikett in
herkömmlicher Weise von oben auf die
Lebensmittelverpackung aufbringen. Es sind aber auch
solche automatische Etikettiermaschinen aus der Praxis
bekannt, bei denen das Etikett auf die Packungsunterseite
aufgebracht wird.
Aus der DE 40 31 891 A1 ist es bekannt, Ober- und Unterseite
von auf einer Vorschubeinheit transportierten Packungen wahl
weise mit Selbstklebeetiketten zu etikettieren.
Die Durchführung der Etikettierung von unten gewinnt an
Bedeutung, da Scannerkassen den Preis aus einem aufgedruckten
Barcode lesen. Da insbesondere bei Fleischverpackungen dieser
Barcode auf der Unterseite der Verpackungen angebracht werden
sollte, damit die Packung an der Kasse nicht gedreht zu werden
braucht, muß das Etikett auf der Packungsunterseite angebracht
sein. Auch das Abspeichern weiterer Produktinformationen, wie
z. B. Haltbarkeitsdauer oder Artikelnummer auf der Unterseite
der Packung ist wünschenswert.
Solche bekannten automatischen Etikettieranlagen zum Aufbringen
von Warenetiketten auf die Packungsunterseite sehen eine Öff
nung in der Fläche vor, entlang der die Verpackung horizontal
transportiert wird. Durch diese Öffnung wird das Etikett von
unten zugefördert. Die Größe der Öffnung legt damit die Maxi
malgröße des aufzubringenden Etikettes fest. Bei solchen Aus
führungsformen von Etikettieranlagen besteht das Problem, daß
einerseits die Größe des aufzubringenden Etikettes begrenzt ist
und daß andererseits an der Stelle, an der sich die Öffnung
befindet, die Transportmittel für die Packung ausgespart werden
müssen. Hierdurch kann es zur Unterbrechung des Packungs
transports oder zu einem seitlichen Verschieben kommen. Darüber
hinaus muß die Packung an der Unterseite eben sein, damit sie
nicht an der Öffnung hängen bleibt oder in diese hineinfällt.
Zum Stand der Technik wird ferner auf die DE 32 23 477 A1
hingewiesen, aus der eine Maschine mit einer Übertragungswalze
zum Aufbringen von Selbstklebe-Schutzetiketten auf Urkunden,
Karteikarten und Ähnlichem bekannt ist.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Vorrichtung der eingangs genannten Art dahingehend weiterzu
entwickeln, daß die Sicherheit gegen fehlerhaftes Etikettieren
verbessert wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Auf
bringeinheit eine während des Aufbringungsvorgangs des Etiketts
synchron mit der Packung angetriebene Walze aufweist, wobei das
bedruckte Etikett vom Trägerstreifen gelöst und von einem Teil
des Außenumfangs der Walze getragen auf die Packungsunterseite
zuführbar ist, und wobei der Etikettierpunkt im Scheitelpunkt
der Walze liegt und die Walze mit dem Scheitelpunkt ihres
Außenumfangs in horizontaler Verlängerung der Transportrichtung
der Packung angeordnet ist.
Die Walze bildet einen Teil des Transportsystems für die
Packung, wobei sich die Walze während des Etikettierens
synchron mit der Packung dreht. Hierdurch eignet sich
diese Lösung für die Aufbringung von Etiketten beliebiger
Größe auf die Unterseite der Packung. Dabei ist die
Packung hinsichtlich der Form ihrer Unterseite nicht
begrenzt, es können auch gebogene oder krumme Unterseiten
mit dem Etikett versehen werden. Darüber hinaus ist die
Etikettierposition auf der Verpackungsunterseite frei
wählbar, da die räumliche Zuordnung zwischen dem
Etikettendrucker und der Lage der Packung entlang der
Walzenbreite einstellbar ist. Die erfindungsgemäße Lösung
sieht somit als zentralen Gedanken vor, daß das Etikett
nicht mehr komplett durch eine Öffnung befördert wird,
sondern von seiner Vorderseite zu seiner Hinterseite hin
bei in Bewegung befindlicher Packung auf deren Unterseite
aufgewalzt wird.
Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung gehen aus den
nachfolgenden Unteransprüchen hervor.
Der Drucker, insbesondere Thermodrucker, ist an der
Unterseite des Systems angeordnet, so daß das von der
Trägerrolle abgelöste Etikett von unten auf die
Verpackung zugefördert wird.
Ein weiterer Vorteil ist, daß durch diese Anordnung eine
Kombination des erfindungsgemäßen Bedruckens von der
Warenunterseite her mit einem weiteren von oben
arbeitenden Drucker für ein Etikett auf der
Warenoberseite möglich ist. Hierdurch ergibt sich der
besondere Vorteil, daß ein erstes Etikett, welches für
den Kunden wichtige Informationen, beispielsweise den
Warenpreis enthält, auf der Sichtseite der Packung, und
das zweite, den Preis in codierter, maschinenlesbarer
Form enthaltende Etikett auf der Warenunterseite für den
Barcodeleser der Scannerkasse erfaßbar angeordnet ist.
Bevorzugt ist die als Aufbringeinheit dienende Walze als
Trommel ausgebildet, welche über einen entsprechend
dimensionierten Ventilator mit Unterdruck versorgt wird.
Durch den Unterdruck wird das Etikett auf der
Walzenoberfläche während des Zuführvorgangs auf die
Verpackungsunterseite festgehalten, haftet jedoch an der
Walzenoberfläche nicht klebend an. Hierzu ist in einer
weiteren Ausgestaltung die Walzenoberfläche mit einer
haftungsverhindernden Silikonbeschichtung versehen.
Entsprechend der Größe der aufzubringenden Etiketten
beinhaltet die Trommeloberfläche mehr oder weniger viele
Löcher in einer entsprechend dichten Anordnung.
Eine weitere Ausführungsform sieht vor, daß auf der
Walzenoberfläche eine Vertiefung ausgebildet ist, die mit
einem Etikettenfänger zusammenwirkt. Hierdurch werden
versehentlich auf der Walzenoberfläche befindliche
Etiketten, die nicht von einer Packung mitgenommen
wurden, vom Etikettenfänger abgenommen, der verhindert,
daß das Etikett ein weiteres Mal umläuft. Dieser
Etikettenfänger sitzt in Laufrichtung hinter dem
Etikettierpunkt.
Falls sich das Etikett beim Bedrucken nicht komplett vom
Trägerpapier löst, wirkt eine nach einer weiteren
Ausgestaltung vorgesehene Etikettentrennhilfe
dahingehend, daß sie mit einem Luftstrom auf die
Abstreifkante des Druckers bläst und damit bewirkt, daß
das Etikett vom Trägerpapier getrennt und in Richtung auf
die Etikettierwalze geblasen wird.
Eine weitere bevorzugte Ausführungsform sieht vor, daß
eine Stützrolle zwischen Transporteinrichtung und
Etikettierwalze vorgesehen ist. Die Verpackung läuft über
diese Rolle. Sie verhindert, daß sich die Packung beim
Übergang von der Transportvorrichtung zur Etikettierwalze
verschiebt oder dreht. Bevorzugt ist diese Rolle aus
einem Material mit einer weichen Oberfläche gestaltet,
ebenso wie in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
die Etikettierwalze.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist
vorgesehen, daß sich hinter der Etikettierwalze eine
weitere Rolle befindet. Diese ist vorzugsweise mit einer
Drehzahl angetrieben, die bewirkt, daß die
Umfangsgeschwindigkeit der weiteren Rolle größer ist als
die Vorschubgeschwindigkeit der Packung. Diese weitere
Rolle dient dem Zweck, das Etikett nach dem eigentlichen
Etikettiervorgang zusätzlich auf die Packungsunterseite
aufzubürsten. Hierdurch kann einem nicht vollständigen
Anhaften nach dem Etikettiervorgang hingegengewirkt
werden. Wenn z. B. eine Ecke etwas absteht, kann das
Etikett im Folge des weiteren Transportes haften bleiben.
Dieser Gefahr beugt die weitere Rolle vor.
Die Erfindung wird im folgenden anhand einer ein
Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher
erläutert.
Dabei zeigen:
Fig. 1 eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Etikettierungsvorrichtung gemäß
Ausführungsbeispiel, in seitlicher Gesamtansicht
Fig. 2 die Vorrichtung nach Fig. 1 in Draufsicht
Fig. 3 einen Ausschnitt der Vorrichtung nach Fig. 1 im
Bereich der Etikettierwalze.
Fig. 1 zeigt eine Vorrichtung zum Etikettieren von
Packungen, insbesondere von Lebensmittelpackungen. Die
(in Fig. 1 nicht dargestellten) Packungen P (siehe Fig.
3) laufen von rechts nach links in Fig. 1 auf der
Oberfläche einer horizontalen Transportbahn ein. Die
horizontale Bahn besteht aus drei Abschnitten 1, 2, 3,
wobei Abschnitt 1 eine Zuförderstrecke ist, Abschnitt 2
ein Wägeabschnitt und Abschnitt 3 ein Abschnitt ist, in
dem ein bedrucktes Etikett auf die Packung aufgebracht
wird. Hierzu dient eine auf der Oberseite der
Transportbahn befindliche erste Druckeinrichtung 6,
mittels der auf die Warenoberseite ein Etikett
aufbringbar ist, und eine zweite, auf die
Verpackungsunterseite wirkende Druckeinrichtung 5,
mittels der in noch zu beschreibender Weise auf die
Verpackungsunterseite ein Etikett aufgebracht wird.
Nach dem Aufbringen der Etiketten durchläuft die Packung
eine Wegförderstrecke 7. Diese enthält eine als Bürste
ausgebildete weitere Rolle 9. Sie ist mit einer Drehzahl
angetrieben die so bemessen ist, daß die
Umfangsgeschwindigkeit der weiteren Rolle 9 größer ist
als die Vorschubgeschwindigkeit der Packung beim Auslauf
aus der Etikettiereinheit.
Die Druckvorrichtung 6 arbeitet in herkömmlicher Weise,
d. h. daß mittels eines beweglichen Zylinders das
bedruckte Etikett auf die Oberseite der Packung
aufgebracht wird.
Die Funktionsweise der Druckvorrichtung für das Etikett
für die Packungsunterseite ist im Zusammenhang mit Fig. 3
näher dargestellt und wird im folgenden beschrieben:
Die Packung P wird im Bereich des Abschnittes 3 von einem
Förderband in Pfeilrichtung gefördert. Am Ende der
Förderstrecke 3 ist eine als Aufbringungseinheit für
bedruckte Etiketten wirkende Etikettierwalze 4
angeordnet, die sich in Pfeilrichtung dreht. Die Walze 4
ist als Hohlwalze ausgebildet und trägt an einer
Stirnseite einen nicht dargestellten Ventilator zur
Erzeugung eines Unterdrucks im Inneren der Walze.
Auf der Unterseite der Etikettierwalze 4 ist ein
Druckwerk 5 angeordnet, dem von einer nicht näher
dargestellten Bonrolle ein auf einem Träger lösbar
angeordnetes Etikett E zugeführt wird. Das als
Thermodrucker ausgeführte Druckwerk 5 arbeitet mit einer
Abstreifeinrichtung zusammen, die das Etikett vom
Trägerstreifen löst und mit seiner Beschichtungsseite
nach außen auf die Mantelfläche der Etikettierwalze 4
bewegt. Von dort aus wird es entlang des Umfangs der
Mantelfläche der Etikettierwalze 4 in Pfeilrichtung auf
die Unterseite der Packung P weitergefördert.
Zwischen Transportvorrichtung 3 und Etikettierwalze 4 ist
eine Stützrolle 8 vorgesehen, an der oberseitig die
Packung entlang geführt wird und in deren zur
Etikettierwalze 4 gebildeten Zwischenraum das Etikett E
transportiert wird. Auslaufseitig ist zwischen
Etikettierwalze 4 und Wegförderstrecke 7 eine weitere
Rolle 9 vorgesehen. Während die Stützrolle 8 verhindert,
daß sich die Packung beim Übergang von der
Transportvorrichtung 3 zur Etikettierwalze verschiebt
oder dreht, dient die weitere Rolle 9 dem Zweck, daß das
bereits aufgebrachte Etikett noch einmal zusätzlich
aufgebürstet wird. Hierdurch wird verhindert, daß das
Etikett, wenn es nicht vollständig haftet, im weiteren
Verlauf des Packungstransportes hängen bleibt.
Die Etikettierwalze 4 dreht sich mittels eines
Stellmotors angetrieben synchron zum Packungsvorschub, so
daß das bedruckte Etikett von seiner Vorderseite zur
Hinterseite hin im Scheitelpunkt S beginnend auf die
Unterseite der Packung P aufgewalzt wird und dabei durch
die Gewichtskraft der Packung angepreßt wird.
Die beschriebene Ausführung ist für kleine und große
Packungen geeignet, um diese auf ihrer Unterseite zu
etikettieren. Dabei ist die Art der Topologie der
Packungsunterseite weniger wichtig, so daß auch gebogene
oder krumme Unterseiten etikettierbar sind. Darüber
hinaus kann der Etikettierschlitz über die gesamte Breite
des Transportsystems ausgedehnt werden, so daß durch eine
Verschiebung des Druckers die Etikettenposition quer zur
Laufrichtung beliebig einstellbar ist.
Claims (13)
1. Vorrichtung zum Etikettieren von einzelnen Packungen,
insbesondere Lebensmittelpackungen, mit
- 1. einer Vorschubeinheit (1) zum insbesondere horizontalen Transport der Packung
- 2. einer im Transportweg angeordneten Wägeeinheit (2) zum Wiegen der Packung
- 3. einer Druckeinrichtung zum Bedrucken eines auf einem Trägerstreifen lösbar angebrachten Etikettes (E)
- 4. einer Aufbringeinheit zum Aufbringen des bedruckten Etikettes (E) auf die Unterseite der Packung,
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Druck
einrichtung (5) unterhalb der Walze (4) angeordnet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Druck
einrichtung (5) eine Thermodruckeinrichtung ist.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Walze (4)
unterdruckbeaufschlagt ist.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Walze (4)
auf ihrem Außenumfang an die Größe des aufzubringenden Etiketts
angepaßte Löcher bzw. Lochmuster aufweist.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Walze (4)
mindestens eine entlang ihres Außenumfangs verlaufende Vertie
fung aufweist.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche
der Walze (4) mindestens teilweise mit einem haftungsverhin
dernden Belag, insbesondere mit Silikon, beschichtet ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Vor
schubeinheit (1) und Walze (4) eine den Packungstransport
unterstützende Rolle (8) vorgesehen ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die Rolle (8)
eine weiche Oberflächenbeschichtung aufweist.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Druck
einrichtung eine das Etikett vom Trägerstreifen trennende Trenn
vorrichtung aufweist.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß auslaufseitig
hinter der Walze (4) eine weitere Rolle (9) angeordnet ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die weitere
Rolle (9) angetrieben ist, insbesondere mit einer Drehzahl, die
bewirkt, daß die Umfangsgeschwindigkeit der weiteren Rolle (9)
größer ist als die Vorschubgeschwindigkeit der Packung.
13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die weitere
Rolle (9) als Bürste ausgebildet ist.
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