DE19816785A1 - Verfahren zur Positionsbestimmung und/oder Führung eines beweglichen Objektes - Google Patents
Verfahren zur Positionsbestimmung und/oder Führung eines beweglichen ObjektesInfo
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Abstract
Zur Positionsbestimmung und/oder Führung eines beweglichen Objektes wird ein rotierender Scanner benutzt. Während der Bewegung wird der Winkel zu ortsfesten reflektierenden Marken gemessen. Es werden auch Wegstrecken zwischen den Scanpositionen für die Ermittlung des aktuellen Standortes berücksichtigt. Das Verfahren eignet sich besonders für sogenannte fahrerlose Transportfahrzeuge.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Die Erfindung geht aus von einem Verfahren, wie es häufig zur Positionsbestimmung von Ob
jekten oder zur leitdrahtlosen Führung von Fahrzeugen benutzt wird. Ein solches Fahrzeug
verfügt über einen eigenen Antrieb, Einrichtungen zur Lenkung mit Sensoren, die die Umge
bung des Fahrzeugs erfassen und einen Rechner, der die Sensorsignale zur Steuerung des
Fahrzeugs umsetzt.
Es ist bekannt, Lasernavigation zur Führung von Fahrzeugen einzusetzen. In US 4 817 000
werden mit einem Laserscanner die Abstände zu mindestens drei Marken gemessen, deren
Positionen bekannt sind. Aus diesen Daten kann die Position des Fahrzeugs und dessen
Richtungswinkel berechnet werden.
DE 39 30 109 C1 beschreibt, wie die Winkel zwischen der Fahrzeugachse und den Laser
strahlen zu den drei Marken gemessen werden. Die Marken sind in einem gleichen Abstand
auf einer Linie angebracht.
Auch in US 4 847 769 werden die Winkel zu mehreren Marken gemessen und mit Schätzwer
ten verglichen, die aus einer Koppelnavigation ermittelt werden. Aus den Fehlern zwischen
den gemessenen und den geschätzten Winkel werden mit Hilfe eines Kalmanfilters Korrektur
werte für die Position und die Richtungswinkel berechnet. Dafür müssen die Statistiken der
zufälligen Fehler der Meßgrößen bekannt sein. Sie werden mangels besserer Kenntnisse in
einer für die Berechnung praktikablen Form angenommen.
Alle genannten Verfahren gehen davon aus, daß die Erfassung der Meßgrößen von ein und
derselben Position des Fahrzeugs aus erfolgt, d. h. die Fahrzeugbewegung bleibt unberück
sichtigt. Dies ist aber in der Praxis nur näherungsweise zulässig, da sich das Fahrzeug mit
dem Laserscanner bewegt und der Laser nur mit endlicher Geschwindigkeit rotieren kann.
Außerdem wird für die Auswertung eine häufig nicht zu vernachlässigende Rechenzeit benö
tigt, während der das Fahrzeug einen Weg zurücklegt. Daher wird jede Marke an einer ande
ren Position erfaßt. Die Positionsfehler sind ohne Berücksichtigung des zurückgelegten We
ges nur dann gering, wenn die Fahrzeuggeschwindigkeit sehr klein ist und die Drehzahl des
Laserscanners groß ist.
Bei größeren Fahrzeuggeschwindigkeiten erfordert dies jedoch auch eine schneller arbeitende
Auswerteeinrichtung, bei der es sich aufgrund der Komplexität der Algorithmen stets um ein
aufwendiges Rechnersystem handelt. Dadurch werden die Kosten in die Höhe getrieben.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der eingangs genannten Art derart zu
verbessern, daß eine Positionsbestimmung und/oder Führung eines sich bewegenden Objek
tes unter Berücksichtigung des zurückgelegten Weges möglich ist. Das Verfahren sollte mög
lichst mit geringem Aufwand auskommen und trotzdem relativ genau sein.
Diese Aufgabe wird gemäß dem Kennzeichen des Patentanspruchs 1 gelöst. Während sich
das Objekt bewegt, erfaßt der Scanner verschiedene reflektierende Marken unter entspre
chenden Winkeln. Während dieser Bewegung legt er zwischen jeder Messung einen entspre
chenden Weg zurück. Die Positions- und/oder Richtungsberechnung berücksichtigt die zu
rückgelegte Strecke zwischen den verschiedenen Scanpositionen. Da auch für die Berech
nung eine gewisse Zeit notwendig ist, kann bei Bedarf auch die während der Rechenzeit zu
rückgelegte Wegstrecke berücksichtigt.
In der Regel kann man davon ausgehen, daß die Wegstrecken für die Berechnung auch durch
Geraden ersetzt werden können. Unter dieser Annahme können die zugrunde gelegten Weg
strecken gut abgeschätzt werden. Wenn jedoch die Änderungen von Geschwindigkeit
und/oder Richtung nicht zu vernachlässigen sind, müssen diese Änderungen ermittelt und für
die Positionsbestimmung berücksichtigt werden.
Für die Führung eines Objektes ist nicht nur die aktuelle Position sondern auch die Richtung
des Objektes wichtig. Der Scanner befindet sich auf dem Objekt und ist somit in Bezug auf
seine eigene Achse und auf die Objektachse in einer somit bekannten Position. Es wird nach
folgend davon ausgegangen, daß zur Führung des Objektes auch die Richtung des Scanners
bzw. des Objektes ermittelt wird, falls dies bei Bedarf erforderlich ist. Nachfolgend wird allge
mein nur von Positionsbestimmung gesprochen.
Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin, daß die Weg strecken
mehr oder weniger genau erfaßt werden und für die Position des Scanners berücksichtigt wer
den. Dadurch wird die Positionsbestimmung wesentlich genauer als bei Verfahren, bei denen
im Prinzip davon ausgegangen wird, daß während der Messung der verschiedenen Meßwinkel
keine Strecke zurückgelegt wird.
Nach Anspruch 2 werden die Wegstrecken mit Hilfe odometrischer Sensoren oder Trägheits
sensoren ermittelt. Erst bei Verwendung von mindestens drei Meßwinkeln und zwei Strecken
kann die neue Position berechnet werden. Bei Erhöhung der verwendeten Meßwinkel und
Strecken wird das Ergebnis genauer. Es wird nachfolgend im allgemeinen davon ausgegan
gen, daß das Objekt ein Fahrzeug ist.
Besonders interessant ist dieses Verfahren für sogenannte fahrerlose Transportfahrzeuge. Im
innerbetrieblichen Transport fahren diese Fahrzeuge häufig mit 1 m/s. Laserscanner rotieren
häufig mit etwa zehn Umdrehungen pro Sekunde, so daß pro Umdrehung immerhin 100 mm
zurückgelegt werden. Für ein mm-genaues Fahren ist diese Strecke aber nicht mehr zu ver
nachlässigen. Durch die Erfindung ist es jedoch möglich, mit relativ einfachen Mitteln die Fahr
zeuge mit der geforderten Genauigkeit zu führen.
Prinzipiell könnten Scanner mit unterschiedlichsten Frequenzen und Techniken verwendet
werden. Laserscanner sind jedoch sehr vorteilhaft, da sie sehr genau und relativ preiswert
sind.
Die Wegstrecken werden nach Anspruch 3 nicht im Scanner, sondern in einem gesonderten
Wegmeßsystem ermittelt. Ein solches System könnte beispielsweise aus inkrementalen Rad
sensoren und einem Rechner bestehen.
Gelegentlich passiert es, daß eine Marke verdeckt ist oder nicht genügend Marken vorhanden
sind. Die Fahrt des Fahrzeugs kann dann nach Anspruch 4 trotzdem fortgesetzt werden, wenn
odometrische oder Trägheitssensorik zur Verfügung steht. Durch diese relativen Messungen
wird sich je nach zurückgelegter Strecke bzw. gefahrener Zeit ein immer größerer Fehler erge
ben. Dieser Fehler kann aber ausgeglichen werden, sobald wieder genügend Marken zur ab
soluten Positionsbestimmung zur Verfügung stehen.
Mit dem Verfahren nach Anspruch 5 können auch in einer bereits bestehenden Anlage neue
bisher unbekannte Marken eingemessen werden. Wenn man davon ausgeht, daß der Scanner
Entfernungen nicht direkt messen kann, muß der Winkel zu der neuen Marke an zwei oder
mehr Punkten von der gewünschten Strecke oder sonst bekannten Meßpunkten aus gemes
sen werden. Die Daten können also relativ in Bezug auf die Strecke oder absolut in Bezug auf
ein Koordinatensystem erfaßt werden. Das Einmessen kann prinzipiell während einer sog.
Teach-in-Fahrt erfolgen. Das Fahrzeug wird dann in der Regel auf dieser Teach-in-Strecke
geführt. Es ist natürlich auch möglich, das Fahrzeug so zu programmieren oder zu steuern,
daß es von der Teach-in-Strecke abweicht.
In einer Ausführung nach Anspruch 6 wird die Anfangsposition mit Hilfe von codierten Marken
ermittelt. Die Identifikation der Marken erfolgt dann anhand eines Strichcodes z. B. Barcodes.
Mindestens eine Marke muß so codiert sein. Für den Fall, daß das Fahrzeug an grundsätzlich
verschiedenen Orten, z. B. in verschiedenen Gebäuden, gestartet werden kann, ist es emp
fehlenswert, z. T. auch notwendig, daß an jedem dieser Startplätze eine besondere, voneinan
der unterscheidbare Marke vorhanden ist.
Nach Anspruch 7 ist es auch möglich, die Fahrzeugposition mehr oder weniger genau zu er
fassen bzw. abzuschätzen, wenn die Strecken zwischen den Meßwinkeln nicht direkt genau
erfaßt werden kann oder können. Unter der Annahme, daß sich das Fahrzeug zwischen den
Scanpositionen mit etwa gleicher Geschwindigkeit und Richtung einigermaßen gleichförmig
und auch etwa in gleicher Richtung bewegt oder daß z. B. bei einer Kreisfahrt die Rich
tungsänderung gleichmäßig und also bekannt ist, kann die Streckenfortführung aus den alten
bisherigen Werten extrapoliert werden.
Durch die Messungen mit dem Scanner werden die extrapolierten Werte überprüft bzw. z. T.
auch korrigiert.
Fehler in der zugrundegelegten Geschwindigkeit bzw. Richtung führen insbesondere bei län
geren Fahrstrecken zu einer nicht mehr zu vernachlässigenden Ungenauigkeit in der Positi
onsbestimmung. Nach Anspruch 8 ergeben sich wieder sehr viel bessere Werte, wenn das
Fahrzeug sehr langsam fährt oder sogar stoppt.
Nach Anspruch 9 müssen die Meßwinkel nicht von drei verschiedenen Marken genommen
werden. Es ist grundsätzlich auch möglich, daß die Position des Fahrzeugs mehr oder weniger
bestimmt bzw. abgeschätzt wird, wenn das Fahrzeug aus der Fahrt heraus nach der nächsten
Umdrehung des Scanners den Winkel an derselben Marke mißt. Im Extremfall werden wäh
rend der Fahrt die Winkel nur immer auf dieselbe Marke gemessen. Hiermit können dann in
einem gewissen Umfang die Abweichungen von der Position überprüft werden.
Mit der Entwicklung neuer Rechner steht im allgemeinen auch mehr Rechenleistung zur Ver
fügung. Dadurch kann die Rechenzeit sehr stark verkürzt werden. Bei relativ geringer Ge
schwindigkeit wird dann natürlich auch schließlich die zurückgelegte Strecke so kurz, daß sie
nach Anspruch 10 vernachlässigt werden kann.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den nachfolgenden Zeichnungen dargestellt und
werden im folgenden näher beschrieben. Es zeigen
Fig. 1 die Meßgrößen und Parameter zur Positionsbestimmung bei Bewegung,
Fig. 2 eine Funktionsstruktur des Systems,
Fig. 3 eine weitere Funktionsstruktur eines Systems,
Fig. 4 die Positionsbestimmung von neuen Marken,
Fig. 5 Abschätzung der Position an einer einzelnen Marke,
Fig. 6 Abschätzung der Position ohne Wegmeßeinrichtung.
Wesentliche Grundlagen des Verfahrens werden anhand von Fig. 1 verdeutlicht. Der Einfach
heit halber wird nachfolgend angenommen, daß es sich bei dem Objekt um ein Fahrzeug han
delt und daß die von dem Fahrzeug zurückgelegten Strecken ideale Geraden sind.
Ein auf einem nicht weiter dargestellten Fahrzeug befindlicher Scanner 3 bewegt sich durch
die Punkte P1 bis P4. Der kontinuierlich umlaufende Scanstrahl erfaßt jeweils auf die Fahr
zeugachse bezogen bei Punkt P1 die Marke M1 unter dem Meßwinkel e1, an der Position P2 die
Marke M2 unter dem Meßwinkel θ2 und bei Position P3die Marke M3 unter dem Meßwinkel θ3.
Die Position P3 kann erfindungsgemäß berechnet werden, wenn die drei Winkel θ1, θ2 und θ3
zwischen der Bewegungsrichtung des Fahrzeuges und den Marken sowie der Abstand der
Punkte P1, P2 und P3, gegeben durch die Strecken s1 und s2, bekannt sind. Die Strecken s1
und s2 können durch ein beliebiges Wegmeßverfahren, z. B. durch Odometrie, also Wegmes
sung über die Radbewegung ermittelt werden. Da für die Bestimmung des Ergebnisses Re
chenzeit benötigt wird, steht dieses erst am Punkt P4 zu Verfügung. Da aber die Fahrzeugge
schwindigkeit und die Rechenzeit bekannt sind bzw. leicht bestimmt werden können, läßt sich
die Strecke s3 bzw. Punkt P4 ermitteln.
Die drei Scanstrahlen schneiden sich nicht in einem Punkt, sondern in A, B, C, denen die Zwi
schenwinkel α und β zugeordnet sind. Die Bahn des Scanners in dem betrachteten Abschnitt
weist gegenüber der x-Achse des Bezugssystems den Richtungswinkel ϕ auf. Die Aufgabe
des Positionssystems ist es, die x- und y- Koordinaten des Scanners zu bestimmen sowie die
sen Richtungswinkel ϕ.
Diese Aufgabe wird hier analytisch gelöst. Dazu müssen folgende Größen bekannt sein:
- - die Streckenabschnitte s1, s2 und s2
- - die Positionen der Marken M1, M2 und M3
- - die von Scanner gemessenen Scanwinkel θ1, θ2 und θ3.
Die Markenpositionen sind a priori bekannt, da es sich um ortsfeste Marken handelt. Die
Streckenanschnitte s1, s2 und s3 müssen während des Scanvorganges ermittelt werden. Dabei
bedeutet s3 den Streckenabschnitt, den das Fahrzeug während der Auswertung der Daten
zurücklegt. Die Position steht daher erst am Punkt P4 zur Verfügung.
In einem beliebigen Dreieck können die Seiten a, b, c und die Winkel η1, η2 undη3 berechnet
werden, wenn die Koordinaten der Eckpunkte bekannt sind. Die Punkte M1, M2 und M3 be
deuten drei retroreflektierende Marken, deren Koordinaten (x1, y1), (x2, y2) und (x3, y3) im karte
sischen Koordinatensystem bekannt sind.
Mit den Koordinaten der Marken M1, M2 und M3 lassen sich die Seiten a, b und c sowie die
Winkel η1, η2 und η3 wie folgt berechnen:
Nach [4) gilt im Dreieck M1M2M3
Mittels der gemessenen Winkel θ1 und θ3 sowie der Strecken s1 und s2 ist die Seite P3B des
Dreiecks P1P3B zu berechnen. Nach dem Sinussatz [4] gilt
Die Berechnung ist nur für Winkel θ3-θ1 ≠ 2.n.π möglich ist, da für n = 0, 1, 2, 3. . . eine Division
durch Null erfolgt. Für die Positionsbestimmung von P3 ist zusätzlich nur die Berechnung von
η7 erforderlich. Mit Hilfe von η6 ist aber eine schnelle Kontrolle der Rechenergebnisse mög
lich, da die Summe der Winkel in jedem Viereck 2π beträgt, d. h. im Viereck M1M2M3B gilt
Fig. 1 zeigt auch die zur Berechnung von η6 und η7 benötigten Größen.
Mit Hilfe des Sinussatzes ergeben sich folgende Zusammenhänge:
Im Dreieck M2M3A gilt
Im Dreieck M2M3A gilt
Im Dreieck M1M2C gilt
Aus den beidem Gleichungen für in erhält man eine Bestimmungsgleichung für t = CA:
Aus Gl. (4) kann entweder η6 oder η7 freigestellt werden:
Im weiteren wird von folgenden mathematischen Beziehungen für den Sinus Gebrauch ge
macht:
Ersetzt man η6 in der Gl. (6), so erhält man folgende Beziehung:
Mit Hilfe der Gl. (9) wird daraus
Die Sinus- und Kosinusterme von η7 werden zusammengefaßt
Die Winkel α und β sind nach Gl. (5a und b) durch die gemessenen Winkel θ1, θ2 und θ3be
stimmt. Die Strecke t kann nun aus den gemessenen Größen s1 und s2 sowie den drei
Winkeln θ1, θ2 und θ3 berechnet werden. Aus den Dreiecken P1P2C und P2P3A folgt nämlich
Damit kann aus Gl. (12) der Winkel η7 berechnet werden. Gl. (12) hat die Form
mit
Gl. (12) hat zwei Lösungen für η7
Die Entscheidung, welche der beiden Lösungen zu verwenden ist, kann mit Hilfe des Win
kels η6 gefällt werden. Mit Gl. (8) kann Gl. (10) wie folgt geschrieben werden:
Dies führt zu einer Bestimmungsgleichung für η6
Diese Gleichung hat nun die Form -t = J.sinη6+K.cosη6 mit den Parametern
Die beiden Lösungen für η6 lauten
Von den Lösungen für η6 und η7 werden nun anhand der Gl. (4) die richtigen ausgewählt.
Die weitere Berechnung erfolgt dann im Dreieck M1M3B. Hier wird die Strecke M₃B mit dem
Sinussatz im Dreieck M1M3B berechnet.
Damit läßt sich die Strecke M₃P₃ nach der Beziehung
berechnen. Dabei werden die Gln. (19) und (3) verwendet.
Die Summe der Winkel im Dreieck M3DE liefert:
Daraus folgt:
Der Winkel ϕ4 ergibt sich aus
Da die Koordinaten der Marke M3 bekannt sind, genügt es die folgenden Differenzen zu
berechnen:
Die gesuchten Koordinaten sind daher
Die Koordinaten des Fahrzeuges am Punkt P4 nach Abschluß der Berechnungen findet
man nun aus der Fahrzeuggeschwindigkeit v und der Rechenzeit tr und dem Winkel ϕ:
Damit ergeben sich die Koordinaten des Punktes P4 in der Form
Fig. 2 zeigt eine Funktionsstruktur des Systems zur Positionsbestimmung und Winkelbestim
mung. Der Scanner 3 erfaßt n Scanwinkel θi (mindestens aber 3) zu n Marken. Im Marken
auswerter 2 werden alle in Frage kommenden Marken aus der Liste des Markenspeichers 1
ausgelesen und dann die günstigsten drei Marken ausgewählt und die Positionsdaten dieser
drei Marken M1, M2 und M3 einschließlich der dazugehörigen Scanwinkel θ1, θ2 und θ2 an die
Positionsbestimmung 6 zur analytischen Bestimmung von Position und Richtungswinkel über
geben. Während der Messung des Scanners 3 werden in Wegmessung 5 die Strecken s1, s1
und s3 über ein Wegmeßverfahren ermittelt, z. B. über die Zählung der Radinkremente 8 mit
Radsensoren. Die Strecken werden der Positionsbestimmung 6 übergeben. Sie berechnet
zunächst die Position des Systems bei Punkt P3 aufgrund analytischer Gleichungen und extra
poliert anschließend aufgrund des Richtungswinkels und der Strecke s3 die Positionsdaten
auf den Punkt P4. Für diesen Punkt P4 stehen damit die genauen Koordinaten x; y und der
Richtungswinkel ϕ bereit. Die Daten werden einer Fahrzeugsteuerung 10 über eine Daten
schnittstelle zur Verfügung gestellt.
Zur Identifikation und optimalen Auswahl der Marken zieht der Markenauswerter 2 die Position
des Scanners heran, die die Positionsbestimmung 6 bei der vorhergehenden Berechnung er
mittelt hatte. Beim Start des Betriebes wird die Anfangsposition xa, ya und ϕa daher dem Sy
stem von außen, z. B. über ein Bedienterminal 9, übergeben.
Die Funktionsstruktur nach Fig. 2 besteht neben dem Scanner 3 noch aus weiteren Modulen.
In der Praxis ist die Funktionszuordnung fließend. Es hat Vorteile für die Fahrzeugsteuerung
und das Bedienterminal extra Rechner zu verwenden. Damit werden von dem Rechner zur
Positions- und Richtungsbestimmung die Funktionen Markenauswerter, Markenspeicher, Weg
messung und Positionsbestimmung durchgeführt. Es sind natürlich auch andere Zuordnun
gen möglich.
In der Ausgestaltung der Erfindung nach Anspruch 4 wird die Wegmessung durch eine relative
Positionsbestimmung ersetzt. Diese kann beispielsweise odometrisch oder inertial realisiert
werden. Die Funktionsstruktur des Systems dafür zeigt Fig. 3. Die Daten xo, yo und ϕo von der
odometrischen Positionsbestimmung 7 werden nach außen zur Verfügung gestellt und können
zur Führung von Fahrerlosen Transportfahrzeugen eingesetzt werden. Da sie ständig durch
die genaueren Daten von Positionsbestimmung 6 korrigiert werden, besteht praktisch gesehen
kein Unterschied zu den genaueren Daten von Positionsbestimmung 6. Sie haben aber den
Vorteil, daß sie immer zur Verfügung stehen, und zwar auch dann, wenn der Laserscanner
einmal keine oder zu wenig Scanwinkel liefert, weil Marken verdeckt sind. In diesem Fall
springt das relative Meßverfahren als Stützsystem ein. Dabei muß man in Kauf nehmen, daß
die Genauigkeit der Daten mit der Länge der gefahrenen Strecke abnimmt. Das Verfahren ist
relativ, weil die Position nur in bezug auf die Anfangswerte xa, ya und ϕa berechnet werden
kann.
Die Positionsbestimmung von noch nicht registrierten Marken kann nach der Darstellung von
Fig. 4 erfolgen. Die Marke wird vorzugsweise im Stand von dem Scanner an den zwei Scan
positionen P1 und P2, deren Koordinaten und damit die Strecke s bekannt sind, unter den
Winkeln 1, 2 gemessen. Dann ergeben sich die Koordinaten xm, ym der Marke M durch fol
gende Rechnung
Daraus folgt dann
Analog dazu ergibt sich
Im Dreieck gilt allgemein
so daß sich die Seite f über den Pythagoras ergibt
Damit können nun die Koordinaten des Punktes M wie folgt berechnet werden:
Fig. 5 zeigt, daß die Position auch dann ermittelt werden kann, wenn zwei oder sogar alle
drei Meßwinkel nach Anspruch 9 während der Fahrt in Bezug auf eine Marke M gemessen
werden. Man muß dann allerdings davon ausgehen, daß man die Strecken nach ihren Län
gen und Richtungen entweder durch eine verläßliche Annahme oder Abschätzung oder aber
durch Messung ermitteln kann.
Es ist zu erkennen, daß sich die Winkel θ ändern, wenn die Fahrbahn statt durch die ge
wünschten Punkte P1 bis P4 parallel versetzt durch die Punkte P1Pp bis P4P laufen würde. Eben
so ändern sich die Winkel , wenn die Richtung der Fahrbahn P1 gedreht wird, so daß die ver
drehte Fahrbahn durch die Punkte P1D, P2D, P3D P4D laufen würde. Derartige Fehler könnten
erkannt werden.
Anders verhält es sich jedoch, wenn sich die Fahrstrecke um die Marke M als Mittelpunkt dre
hen würde. Sie verläuft dann durch P1K bis P4K. Ein solcher Fehler könnte nicht erkannt wer
den. Da alle Winkel θ1 gleichgroß sind wie die Winkel sind wie die Winkel θ1K, würde das Fahr
zeug dann in die falsche Richtung fahren. Voraussetzung hierfür ist allerdings, daß bereits in
P1K sowohl die Position als auch die Richtung fehlerhaft gewesen sind.
In der Praxis kann man eine einzelne Marke hilfsweise benutzen, bis wieder eine oder mehrere
anderer Marken auftauchen, mit denen eine zuverlässigere Positionsbestimmung durchgeführt
werden kann.
Fig. 6 erläutert, daß auch ohne Wegmeßeinrichtungen in vielen Fällen genau genug gefahren
werden kann, wenngleich schon bei Verwendung nur eines einzelnen Wegmeßsensors oder
Richtungssensors meistens noch bessere Werte erzielt werden können.
Die Fahrt des Fahrzeugs beginnt in P1 mit den Koordinaten Y1, X1 und dem Meßwinkel θ1 in
Bezug auf die Marke M1.
Bei idealem Verlauf der Sollfahrstrecke würde das Fahrzeug nach s1 in P2s mit dem Winkel θ2s
die Marke M2 messen. Nach Fortsetzung der Fahrt mit Sollstrecke s2 durch Punkt P3s, kommt
das Fahrzeug schließlich nach Strecke s3 in dem gewünschten Punkt P4s an. In P3s wird der
Scanner unter dem Winkel θ3s die Marke M1 lesen.
In einem gewissen Umfang können die gewünschten Sollpositionen überprüft werden. Unter
der Annahme, daß zwar die Fahrtrichtung richtig, aber die Länge der Strecke s1 zu kurz abge
schätzt wurde, wird die Marke M2 in Punkt P2R unter einem Winkel θ2R gemessen, der kleiner
ist als θ2S.
Anders verhält es sich, wenn in dieser ungünstigen Position der Marke M2 zwar die Länge der
Strecke s1 gleich mit S1i, aber das Fahrzeug von der idealen Spur z. B. nach rechts abweicht.
In Punkt P2l wird die Marke M2 unter etwa dem gleichen Winkel θ2l wie in der Sollposition P2s
unter dem Winkel θ2s gemessen. Die Abweichung könnte mit dieser Messung noch nicht er
kannt werden.
Unter der Annahme, daß das Fahrzeug den gleichen Richtungsfehler nach rechts beibehält,
würde es bei der richtigen Länge der Strecke s2 schließlich in dem Punkt P3l ankommen. Hier
kann die Abweichung aber festgestellt werden, da der Winkel θ3l, unter dem die Marke M1 ge
messen wird, größer ist als d er Winkel θ3s. Das Ergebnis liegt vor, wenn das Fahrzeug die
Position P4l erreicht hat.
Dadurch daß die Fehler erkannt werden, kann die tatsächliche Istposition des Fahrzeugs ge
nauer berechnet werden. Dies gilt sogar dann, wenn keine Wegmeßeinrichtung vorhanden ist.
Claims (10)
1. Verfahren zur Positionsbestimmung und/oder Führung eines beweglichen Objektes unter
Verwendung von ortsfesten reflektierenden Marken sowie einem Scanner mit einem Rech
ner auf dem Objekt dadurch gekennzeichnet,
- - daß der Strahl des Scanners um eine senkrechte Achse rotiert und die Winkel zu den Marken erfaßt,
- - daß die Wegstrecken zwischen den Scanpositionen, an denen die Winkel gemessen wur den, abgeschätzt oder mit einer Wegmeßeinrichtung gemessen werden und
- - daß die Position und Richtung des Scanners mittels Meßwinkeln und einer oder mehrerer Strecken zwischen den Scanpositionen und bei Bedarf auch einer dritten Strecke, die das Objekt während der Rechenzeit zurücklegte, bestimmt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet,
- - daß ein Markenspeicher die Ortsdaten der Marken bereithält,
- - daß die Wegstrecken abgeschätzt oder mit odometrischen oder Trägheitsmeßeinrichtun gen ermittelt werden,
- - daß der Rechner einen Auswertealgorithmus sowie bei Bedarf eine Wegmeßfunktion ent hält,
- - daß der Scanner ein Laserscanner ist
- - daß es sich bei dem Objekt um ein Fahrzeug handelt und
- - daß der Scanner fest auf dem Fahrzeug montiert ist.
3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet,
daß die Wegstrecken mit einem Wegmeßsystem außerhalb des Scanners gemessen
werden.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet,
daß eine Positions- und/oder Richtungsbestimmung zur Überbrückung mit odometrischen
oder Trägheitsmeßeinrichtungen durchgeführt wird, wenn der Scanner vorübergehend
keine Positionen ermitteln kann.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet,
daß die Position unbekannter Marken durch den Scanner ermittelt und dem
Datenbestand im Markenspeicher hinzugefügt werden kann.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet,
- - daß der Scanner ein Laserscanner ist und
- - daß an der Startposition mindestens eine Marke vorgesehen ist, die sich durch einen Strichcode von den anderen Marken unterscheidet und mit deren Hilfe der Scanner seine Startposition bestimmen kann.
7. Verfahren nach Anspruch 1, 2, 5 oder 6 dadurch gekennzeichnet,
- - daß die Position des Fahrzeugs zunächst bekannt ist und sich das Fahrzeug weiterhin im wesentlichen mit unverminderter Geschwindigkeit und in bekannter Richtung fortbewegt oder daß Änderungen der Geschwindigkeit und/oder Richtung bekannt sind, so daß die Wegstrecken zwischen den Scanpositionen und die während der Rechenzeit zurückge legte Strecke abgeschätzt werden können und
- - daß somit die Position und/oder Richtung des Scanners ohne Wegmeßeinrichtung be stimmt bzw. abgeschätzt wird.
8. Verfahren nach Anspruch 7 dadurch gekennzeichnet,
daß die Positions- und/oder Richtungsbestimmung des Scanners mittels der abgeschätz
ten Wegstrecken nur hilfsweise durchgeführt wird, so lange bis das Fahrzeug im Stillstand
oder bei sehr langsamer Fahrt selbst eine zuverlässige Positions- und/oder Richtungsbe
stimmung durchführen kann oder seine Position und/oder Richtung von außerhalb mitge
teilt bekommt.
9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet
daß für die Positionsermittlung des Scanners mindestens zwei der drei Meßwinkel
nacheinander in Bezug auf dieselbe Marke gemessen und verwendet werden.
10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet,
daß die dritte Strecke, die das Fahrzeug während der Rechenzeit zurücklegt, vernach
lässigt wird.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19816785A DE19816785C2 (de) | 1998-04-16 | 1998-04-16 | Verfahren zur Positionsbestimmung und/oder Führung eines beweglichen Objektes |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
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