DE19755502A1 - Wiederverschließbare Verpackung - Google Patents
Wiederverschließbare VerpackungInfo
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Description
Diese Erfindung bezieht sich auf eine wiederverschließbar, staubgeschützte Verpak
kung mit Originalitätsverschluß, die aus Karton, Pappe oder ähnlichem Material besteht
und maschinell geformt und befüllt werden kann. Des weiteren ist die Verpackung dieb
stahlgeschützt.
Aus der DE 296 06 678 ist eine aufzuklappende Blisterkarte bekannt, die aus zwei mit
einander verbundenen Wänden besteht, wobei auf einer der beiden Wände zumindest
ein Verklebungspunkt vorgesehen ist, der ein reversibles Verschließen der Blisterkarte
sicherstellt. Im somit entstandenen Innenraum sollen bei diesem Erfindungsgegenstand
allerdings keine Produkte aufbewahrt werden, auch ist die Verklebung nicht derartig
geschlossen ausgeführt, daß der Innenraum staubgeschützt ist.
Aus der DE 41 10 731 ist eine Produktverpackung bekannt, bestehend aus einer Kar
teneinrichtung, die eine Trägerfaltkarte, eine Verpackungskarte und einen Produktinfor
mationsträger umfaßt. Auf der Verpackungskarte ist das Produkt vorzugsweise mittels
einer transparenten Folie aufgebracht. Die Verpackungskarte wird von hinten gegen die
Trägerkarte festgelegt, so daß das Produkt durch einen in der Trägerkarte befindlichen
Ausschnitt hindurchragt.
Bei dieser Verpackung, die hauptsächlich für kleine Produkte oder geringe Verpak
kungsmengen gedacht ist, ist ein reversibles Verschließen nicht möglich, des weiteren
wird die Verpackung aus einem Mix unterschiedlicher Materialien gebildet, was die Her
stellung der Verpackung verkompliziert und verteuert und auch die gewünschte Recy
clingfähigkeit doch sehr einschränkt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine wiederverschließbare, staubgeschützte
Verpackung zu schaffen, die zur Aufnahme von Produkten mit geringer Dicke dient und
die unter Verwendung von möglichst geringem Material kostengünstig herstellbar ist.
Diese der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird durch die Lehre des Hauptan
spruchs gelöst. Daneben umfaßt die Erfindung eine alternative Ausführungsform. Vor
teilhafte Ausgestaltungen der Ausführungsformen sind dabei in den Unteransprüchen
erläutert.
Demnach besteht die erste Ausführungsform der wiederverschließbaren, staubge
schützten Verpackung mit Originalitätsverschluß zum Verpacken von Produkten mit ge
ringer Dicke, die aus Karton, Pappe oder ähnlichem Material geformt ist, aus einer vor
deren Seitenwand und hinteren Seitenwand, die im wesentlichen rechteckig ausgeformt
sind und im wesentlichen gleiche Abmessungen aufweisen. Die vordere Seitenwand
und die hintere Seitenwand sind übereinander liegend angeordnet, an insgesamt drei
Seiten sind die jeweiligen Kantenbereiche durch den flächigen Auftrag einer klebenden
Beschichtung miteinander verklebt, und die vordere Seitenwand und die hintere Seiten
wand sind an der nichtverklebten Seite über eine Falzlinie miteinander verbunden, so
daß sich eine nach außen abgeschlossene Tasche ergibt. Schließlich ist in der vorderen
Seitenwand eine Klappe vorhanden, die mittels einer zweiten Falzlinie an der vorderen
Seitenwand angelenkt ist. Die verbleibenden Kanten sind mittels Schwächungslinien mit
dem umgebenden Bereich der vorderen Seitenwand verknüpft. Die Klappe weist vor
zugsweise an der der zweiten Falzlinie gegenüberliegenden Kante zumindest eine
angeformte Lasche auf, die in eine entsprechend geformte Durchstanzung in der hinte
ren Seitenwand eingreifen kann.
Unter Schwächungslinien sind dabei insbesondere Perforations- oder Gegenritzlinien zu
verstehen.
Gegenritzlinien, auch Gegenstanzlinien genannt, werden zur Bildung von Öffnungen
von Flächen an Verpackungen eingesetzt. Dazu wird das Material von beiden Seiten
versetzt, vorzugsweise im Abstand von ungefähr 1 mm bis 3 mm, bis zur Hälfte der
Materialstärke (beispielsweise Karton oder Pappe) angestanzt oder angeritzt. Daraus
resultiert ein gezielter Abriß des Materials zwischen den beiden Stanzungen oder Rit
zungen, so daß ein leichtes Abtrennen der besagten Flächen erfolgen kann.
In einer vorteilhaften Ausführungsform der Verpackung ist die zweite Falzlinie in der
ersten Falzlinie integriert.
In einer zweiten Ausführungsform des Erfindungsgedankens besteht die wiederver
schließbare, staubgeschützte Verpackung mit Originalitätsverschluß zum Verpacken von
Produkten mit geringer Dicke, die aus Karton, Pappe oder ähnlichem Material geformt
ist, aus einer vorderen Seitenwand und hinteren Seitenwand, die im wesentlichen recht
eckig ausgeformt sind und im wesentlichen gleiche Abmessungen aufweisen. Auch hier
sind die vordere Seitenwand und die hintere Seitenwand übereinander liegend angeord
net, aber an allen vier Seiten sind die jeweiligen Kantenbereiche durch den flächigen
Auftrag einer klebenden Beschichtung miteinander verklebt, so daß sich eine nach
außen abgeschlossene Tasche ergibt. In der vorderen Seitenwand ist eine Klappe vor
handen, die mittels einer zweiten Falzlinie an der vorderen Seitenwand angelenkt ist,
deren verbleibende Kanten mittels Schwächungslinien mit dem umgebenden Bereich
der vorderen Seitenwand verknüpft sind und die vorzugsweise an der der zweiten Falz
linie gegenüberliegenden Kante zumindest eine angeformte Lasche aufweist, die in eine
entsprechend geformte Durchstanzung in der hinteren Seitenwand eingreifen kann.
Alternativ zum Verschlußsystem Lasche/Durchstanzung können auf der Klappe auch ein
oder mehrere Klebepunkte vorhanden sein, die ein reversibles Öffnen und Verschließen
der Verpackung ermöglichen.
Als vorteilhaft hat sich erwiesen, wenn die Randbereiche der vorderen Seitenwand und
der hinteren Seitenwand mit einem kalt- oder heißsiegelbaren Siegelmedium und/oder
einem Heiß- beziehungsweise Kaltleim beschichtet sind.
Des weiteren hat sich als vorteilhaft erwiesen, wenn die in der Tasche befindlichen Pro
dukte unter einer zusätzlichen Eindeckung liegen. Auf diese Weise läßt sich ein zusätz
licher Produktschutz verwirklichen.
Um die Sperreigenschaften nicht zu beeinträchtigen, müssen die Schwächungslinien zur
Öffnung der Klappe nur im Bereich des Materials, nicht im Bereich des kaschierten
Sperrmaterials vorhanden sein.
Das Material zur Bildung der vorderen Seitenwand und der hinteren Seitenwand kann
Kaschierungen zur Erreichung einer Sperreigenschaft aufweisen. Beispielhaft erwähnt
seien hier Wasserdampf-, Keim- oder Sauerstoffbarrieren. Diese zusätzliche Ausrüstung
führt zu einer erheblichen Erhöhung des Produktschutzes in der Verpackung.
Schließlich weisen in einer bevorzugten Ausführungsform die vordere Seitenwand und
die hintere Seitenwand jeweils eine Aufhängevorrichtung wie Schlitzlochung oder
Rundlochung auf, die derartig angebracht sind, daß die Aufhängevorrichtungen über
einander liegen.
Die bauliche Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Verpackung ermöglicht besonders
vorteilhaft die Verwendung dieser zum Verpacken von Pflastern.
Daneben ist es vorteilhaft, wenn die zu verpackenden Produktmengen eher gering
beziehungsweise die Produkte eher klein sind.
Die erfindungsgemäße Verpackung zeigt in ihrer Verwendung eine Vielzahl von Vortei
len:
- - Umfangreiche Schutzwirkung durch vollflächige Versiegelung beziehungsweise Ver klebung der Kantenbereiche.
- - Bei einer Beschichtung des Materials ergibt sich eine verbesserte Barrierefunktion.
- - Schnelles Öffnen der Verpackung mit leichtem Zugang zum Inhalt durch eine große Klappe, die mittels Perforationslinien oder Gegenritzlinien in der vorderen Seitenwand befestigt ist.
- - Damit einher geht eine leichte Entnahme des eingelegten Produktes.
- - Sicherstellung der Wiederverschließbarkeit beispielsweise durch den angeformten Anfasser, der zum Verschließen in die dafür vorgesehene Durchstanzung in der hin teren Seitenwand gesteckt wird. Das erreicht man durch leichtes Drücken im Bereich der Durchstanzung an der rückwärtigen Fläche der hinteren Seitenwand der Verpak kung.
- - Bei entsprechender Beschichtung des Materials ist sogar die Sterilisation des ver packten Produktes möglich. Die Sterilität wird durch die vollflächige Versiegelung der Kantenbereiche und den daraus resultierenden Barriereeigenschaften erreicht.
Insbesondere wenn es um das Verpacken von Pflastern geht, zeigt die erfindungsge
mäße Verpackung hervorragende Eigenschaften. Bei der einfachen, geklebten oder
gesiegelten Verpackung ohne innere zusätzliche Produkteinsiegelung ist es möglich,
zum Beispiel einzeln eingesiegelte Strips untereinander geschuppt zu plazieren, ohne
daß sie zu stark auftragen, so daß eine Verspannung des Kartons nach dem Einsiegeln
vermieden wird.
Auch können durch die gezielte Beschichtung des Materials (zum Beispiel Polyethylen)
auf den Innenflächen Einzelpflaster - auch uneingesiegelte - nebeneinander aufgereiht
auf beiden Innenseiten plaziert werden.
Darüber hinaus ist die Verpackung maschinengängig, das heißt, es ist möglich, diese
vollautomatisch aus dem Stanzzuschnitt zu kleben, in einer entsprechend ausgeführten
Befüllstation mit dem gewünschten Produkt zu befüllen und zu verkleben. Auf diese
Weise erhält man eine für die im Inneren der Faltschachtel befindlichen Produkte staub
geschützte und wiederverschließbare Verpackung.
Anhand der nachfolgend beschriebenen Figuren werden zwei besonders vorteilhafte
Ausführungsformen der Verpackung samt Stanzzuschnitten näher erläutert, ohne damit
die Erfindung unnötig einschränken zu wollen. Es zeigen
Fig. 1 den flachliegenden, ungeklebten Stanzzuschnitt einer besonders
vorteilhaft ausgeführten Variante der ersten Ausführungsform der
Verpackung,
Fig. 2 die konfektionierte Verpackung nach Fig. 1, wobei die verkleben
Randbereiche optisch hervorgehoben sind,
Fig. 3 den flachliegenden, ungeklebten Stanzzuschnitt einer besonders
vorteilhaft ausgeführten Variante der zweiten Ausführungsform der
Verpackung,
Fig. 4 die konfektionierte Verpackung nach Fig. 3, wobei die verklebten
Randbereiche optisch hervorgehoben sind,
Fig. 5 den flachliegenden, ungeklebten Stanzzuschnitt der ersten
Ausführungsform der Verpackung nach Fig. 1 mit Produkten,
Fig. 6 die konfektionierte Verpackung nach Fig. 5 mit Produkten, und
zwar nach dem Aufbrechen der Verpackung,
Fig. 7 den flachliegenden, ungeklebten Stanzzuschnitt der ersten
Ausführungsform der Verpackung nach Fig. 1 mit zusätzlichem
Einsiegelpapier zum Schutz des Produktes,
Fig. 8 die konfektionierte Verpackung nach Fig. 7 mit zusätzlichem
Einsiegelpapier zum Schutz des Produktes, und zwar während des
Entfernens des Einsiegelpapiers.
In der Fig. 1 ist der flachliegende Stanzzuschnitt 100 der ersten Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Verpackung 10 dargestellt. Der Stanzzuschnitt 100 setzt sich aus
der vorderen Seitenwand 1 und der hinteren Seitenwand 2 zusammen, die über die
Falzlinie 3 miteinander verbunden sind. Die vordere Seitenwand 1 und die hintere Sei
tenwand 2 weisen die gleichen Abmessungen auf und sind beide rechteckig ausge
formt.
In der vorderen Seitenwand 1 ist die Klappe 11 integriert. Die Verbindung zwischen vor
derer Seitenwand 1 und der Klappe 11 erfolgt zum einen über die Falzlinie 3, zum ande
ren über insgesamt drei Perforationslinien 12, 13, 14, die in die vordere Seitenwand 1
eingestanzt sind. Zur erstmaligen Öffnung der Klappe 11 und damit der Verpackung 10
werden die Perforationslinien 12, 13, 14 aufgebrochen. Da dieses Aufbrechen irreversi
bel erfolgen muß, ist somit ein Originalitätsverschluß geschaffen.
Ein Zugriff auf den Inhalt der Verpackung ist sofort zu erkennen.
Zum Verschließen der erstmals geöffneten Verpackung 10 ist an der Klappe 11 weiter
hin eine Lasche 15 ausgeformt, die in der vorderen Seitenwand 1 aus- und durchge
stanzt ist. Die rechteckige, abgerundete Ecken aufweisende Lasche 15 ist dabei an der
Kante der Klappe 11 angeordnet, die der Falzlinie 3 gegenüberliegt, und zwar in der
Mitte der mit stumpfen Winkel spitz zulaufenden Perforationslinie 13. Die Lasche 15
weist an der Längsseite eine Nutlinie 151 auf, die zum besseren Wiederverschließen
dient. Der Vorgang des Verschließens der Verpackung 10 erfolgt, indem die Lasche 15
bei vollständig konfektionierter Verpackung 10 in eine entsprechend geformte Durch
stanzung 21 in der hinteren Seitenwand 2 eingreift und dort verhakt. Die Durchstanzung
21 besitzt vorzugsweise an beiden Enden eine seitliche weglaufende Schnittverlänge
rung 22, 23. Diese dienen zum leichteren Einstecken der Lasche 15.
Um die erfindungsgemäße Verpackung 10 besonders vorteilhaft in den bekannten, mit
Haken versehenen Aufhängeregale präsentieren zu können, sind zentral jeweils im
Kopfbereich der vorderen Seitenwand 1 und der hinteren Seitenwand 2 insgesamt zwei
Aufhängevorrichtungen 16, 26 eingestanzt, und zwar vorzugsweise eine Kombination
aus Schlitz- und Rundlochung. Bei aufeinander liegender vorderer Seitenwand 1 und
hinterer Seitenwand 2 sind die Aufhängevorrichtungen weitgehend deckungsgleich
angeordnet. Weiterhin als vorteilhaft hat es sich herausgestellt, wenn eine der beiden
Aufhängevorrichtungen 16, 26 etwas größere Abmessungen als die andere, um unver
meidlichen Ungenauigkeiten beim Stanzen des Stanzzuschnitts 100 beziehungsweise
bei der Konfektionierung der Verpackung 10 ausgleichen zu können. Im Kopfbereich der
vorderen Seitenwand 1 und der hinteren Seitenwand 2 sind schließlich die insgesamt
vier Ecken abgerundet.
Der Stanzzuschnitt 100 kann von einer formatabhängigen Rolle inline gestanzt und
perforiert werden, er kann aber auch vorgestanzt und vorperforiert im Magazin des Kar
tonierers dem Produkt zugeführt werden.
Die Fig. 2 stellt die vollständig konfektionierte Verpackung 10 nach Fig. 1 dar, und
zwar mit Sicht auf die vordere Seitenwand 1. Die vordere Seitenwand 1 ist mit der hinte
ren Seitenwand 2 verklebt. Die Verklebung erfolgt über drei Bereiche 41, 42, 43, auf
denen Kleber flächenmäßig aufgetragen ist (sogenannte Dreirandsiegelung). Die mit
Kleber versehenen Bereiche 41, 42, 43 auf der vorderen Seitenwand 1 entsprechen
weitgehend der Fläche, die nicht von der Klappe 11 in der vorderen Seitenwand 1 ein
genommen wird. Somit wird eine staubdichte Tasche 5 unterhalb der Klappe 11
geschaffen, die zur Aufnahme von Produkten mit geringer Dicke geeignet ist.
Die Fig. 3 zeigt den flachliegenden Stanzzuschnitt 100 der zweiten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Verpackung 10 ebenfalls in einer besonders vorteilhaften Aus
führungsform. Der Stanzzuschnitt 100 dieser Verpackung 10 ist weitgehend identisch
mit dem Stanzzuschnitt 100 der Verpackung 10 aus Fig. 1, allerdings sind die vordere
Seitenwand 1 und die hintere Seitenwand 2 nicht über eine Falzlinie miteinander ver
knüpft. Des weiteren ist die Klappe 11 vollständig in der vorderen Seitenwand 1 vorhan
den. Dazu ist die Klappe 11 an der Falzlinie 6 angelenkt, die parallel zu einer der äuße
ren Kanten der vorderen Seitenwand 1 verläuft. Die anderen drei Kanten der Klappe 11
sind wiederum über aufbrechbare Perforationslinien 12, 13, 14 mit der vorderen Seiten
wand 1 verknüpft. Dann ist an der Klappe 11 auch eine Lasche 15 ausgeformt, die in
die entsprechend geformten Durchstanzung 21 in der hinteren Seitenwand 2 eingreifen
kann.
Die Fig. 4 stellt die vollständig konfektionierte Verpackung 10 nach Fig. 3 dar, und
zwar mit Sicht auf die vordere Seitenwand 1. Die vordere Seitenwand 1 ist mit der hinte
ren Seitenwand 2 verklebt. Die Verklebung erfolgt über vier Bereiche 41, 42, 43, 44, auf
denen Kleber flächenmäßig aufgetragen ist (sogenannte Vierrandsiegelung). Die mit
Kleber versehenen Bereiche 41, 42, 43, 44 auf der vorderen Seitenwand 1 entsprechen
weitgehend der Fläche, die nicht von der Klappe 11 in der vorderen Seitenwand 1 ein
genommen wird. Somit wird eine staubdichte Tasche 5 unterhalb der Klappe 11
geschaffen, die zur Aufnahme von Produkten mit geringer Dicke geeignet ist.
Die Fig. 5 offenbart den flachliegenden Stanzzuschnitt 100 der ersten Ausführungs
form der erfindungsgemäßen Verpackung 10 gemäß Fig. 1. Auf der Klappe 11 in der
vorderen Seitenwand 1 sind Produkte 8, hier Pflaster, aufgebracht. Die gleiche Anzahl
Pflaster 8 sind auch auf der hinteren Seitenwand 2 vorhanden, und zwar in dem Bereich
der hinteren Seitenwand 2, der von der Klappe 11 abgedeckt wird.
Die Innenseiten der vorderen Seitenwand 1 und de hinteren Seitenwand 2 sind leicht
haftend ausgerüstet, um die Pflaster 8 so zu befestigen, daß sie zum einen in der
Tasche 5 geordnet abgelegt sind und zum anderen leicht vom Benutzer vom Untergrund
abgezogen werden können.
Diese Art der Produktbefestigung bietet sich an, wenn die Perforationslinien 12, 13, 14
nicht durch die Beschichtung der Innenfläche der vorderen Seitenwand 1 durchgestanzt
sind.
In der Fig. 6 ist die konfektionierte, mit Produkten 8 eingedeckte Verpackung 10 nach
Fig. 5 dargestellt. Die Klappe 11 ist zur Entnahme eines Pflasters 8 aufgebrochen, alle
insgesamt zehn Pflaster 8 liegen übersichtlich angeordnet vor, der Benutzer kann
gezielt ein bestimmtes Pflaster aussuchen und vom Untergrund entfernen. Dies spielt
insbesondere dann eine große Rolle, wenn mit der erfindungsgemäßen Verpackung 10
unterschiedliche Pflaster beziehungsweise Produkte dargeboten werden.
In der Fig. 7 ist der flachliegende Stanzzuschnitt 100 der Verpackung 10 gemäß Fig.
1 dargestellt. In der unter der Klappe 11 befindlichen Tasche sind Produkte 8 abgelegt,
die zum Schutz vor Beschädigung oder Verschmutzung mit einem zusätzlichem Einsie
gelpapier 7 eingedeckt sind, das vor dem erstmaligen Zugriff auf die Produkte anhand
des seitlichen Überstandes 75 abgezogen werden muß. Das Einsiegelpapier 7 ist an
allen vier Kantenbereichen 71, 72, 73, 74 auf der hinteren Seitenwand 2 aufgesiegelt.
Die Abmessung des Einsiegelpapiers 7 ist dabei an die Maße der Klappe 11 angepaßt.
In der Fig. 8 ist die konfektionierte Verpackung 10 nach Fig. 5 gezeigt. Die Klappe 11
ist aufgebrochen, um den Zugang zum Inhalt der Verpackung 10 zu ermöglichen. Das
Einsiegelpapier 7, unter dem sich die Produkte, hier Pflaster, befinden, wird am seitli
chen Überstand 75 wird von der hinteren Seitenwand 2 abgezogen.
Claims (9)
1. Wiederverschließbare, staubgeschützte Verpackung 10 mit Originalitätsverschluß
zum Verpacken von Produkten 8 mit geringer Dicke, die aus Karton, Pappe oder
ähnlichem Material geformt ist, bestehend aus einer vorderen Seitenwand 1 und
hinteren Seitenwand 2, die im wesentlichen rechteckig ausgeformt sind und im
wesentlichen gleiche Abmessungen aufweisen, wobei die vordere Seitenwand 1 und
die hintere Seitenwand 2 übereinander liegend angeordnet sind, an insgesamt drei
Seiten die jeweiligen Kantenbereiche 41, 42, 43 durch den flächigen Auftrag einer
klebenden Beschichtung miteinander verklebt sind und die vordere Seitenwand 1 und
die hintere Seitenwand 2 an der nichtverklebten Seite über eine Falzlinie 3 mitein
ander verbunden sind, so daß sich eine nach außen abgeschlossene Tasche 5
ergibt, und wobei in der vorderen Seitenwand 1 eine Klappe 11 vorhanden ist, die
mittels einer zweiten Falzlinie 6 an der vorderen Seitenwand 1 angelenkt ist, deren
verbleibende Kanten mittels Schwächungslinien 12, 13, 14 mit dem umgebenden
Bereich der vorderen Seitenwand 1 verknüpft sind.
2. Wiederverschließbare, staubgeschützte Verpackung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die zweite Falzlinie 6 in der ersten Falzlinie 3 integriert ist.
3. Wiederverschließbare, staubgeschützte Verpackung 10 mit Originalitätsverschluß
zum Verpacken von Produkten 8 mit geringer Dicke, die aus Karton, Pappe oder
ähnlichem Material geformt ist, bestehend aus einer vorderen Seitenwand 1 und
hinteren 2 Seitenwand, die im wesentlichen rechteckig ausgeformt sind und im
wesentlichen gleiche Abmessungen aufweisen, wobei die vordere Seitenwand 1 und
die hintere Seitenwand 2 übereinander liegend angeordnet sind und an allen vier
Seiten die jeweiligen Kantenbereiche 41, 42, 43, 44 durch den flächigen Auftrag
einer klebenden Beschichtung miteinander verklebt sind, so daß sich eine nach
außen abgeschlossene Tasche 5 ergibt, und wobei in der vorderen Seitenwand 1
eine Klappe 11 vorhanden ist, die mittels einer zweiten Falzlinie 6 an der vorderen
Seitenwand 1 angelenkt ist, deren verbleibende Kanten mittels Schwächungslinien
12, 13, 14 mit dem umgebenden Bereich der vorderen Seitenwand 1 verknüpft sind.
4. Verpackung nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die vordere Seitenwand 1 an der der zweiten Falzlinie 6 gegenüberliegenden Kante
zumindest eine angeformte Lasche 15 aufweist, die in eine entsprechend geformte
Durchstanzung 21 in der hinteren Seitenwand 2 eingreifen kann.
5. Verpackung nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die Randbereiche 41, 42, 43, 44 der vorderen Seitenwand 1 und der hinteren Sei
tenwand 2 mit einem kalt- oder heißsiegelbaren Siegelmedium und/oder einem Heiß
beziehungsweise Kaltleim beschichtet sind.
6. Verpackung nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß
die in der Tasche 5 befindlichen Produkte 8 unter einer zusätzlichen Eindeckung 7
liegen.
7. Verpackung nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß
das Material zur Bildung der vorderen Seitenwand 1 und der hinteren Seitenwand 2
Kaschierungen zur Erreichung einer Sperreigenschaft aufweist.
8. Verpackung nach den Ansprüchen 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die vordere Seitenwand 1 und die hintere Seitenwand 2 jeweils eine Aufhängevor
richtung 16, 26 wie Schlitzlochung oder Rundlochung aufweisen, die derartig ange
bracht sind, daß die Aufhängevorrichtungen 16, 26 übereinander liegen.
9. Verwendung einer Verpackung nach den Ansprüchen 1 bis 8 zum Verpacken von
Pflastern.
Priority Applications (7)
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