DE19704261A1 - Chirurgisches Instrument - Google Patents

Chirurgisches Instrument

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Description

Die Erfindung betrifft ein chirurgisches Instrument zur Herstellung von Gefäßanastomosen.
Zur Verbindung von Gefäßen müssen diese längs ihrer an­ einanderhaftenden Ränder miteinander vernäht werden. Die­ se Nahttechnik stellt, insbesondere im Mikrobereich, hohe Anforderungen an den Operateur.
Bei einem seitlichen Ansetzen eines Gefäßstückes an ein Gefäß wird üblicherweise das Gefäß mittels Stichinzision perforiert, diese Inzision kann dann abhängig vom Gefäß­ durchmesser erweitert werden. Anschließend wird das anzu­ setzende Gefäßstück mit Hilfe einer Pinzette in Position gebracht und der erste Nadeldurchstich durchgeführt. Das anzusetzende Gefäßstück wird bei liegender Nadel an­ schließend an die Inzision des anderen Gefäßes herange­ führt, und in dieser Lage wird die erste Ecknaht genäht. Dabei bedient man sich in erster Linie der Zweifaden-Technik. Die nun noch offenen Halbkreise werden dann wei­ ter mit fortlaufender Naht verschlossen.
Diese an sich bekannte Technik erfordert vom Operateur hohes manuelles Geschick und einen beträchtlichen Übungs­ aufwand. Die Langzeitergebnisse der Operation hängen in erster Linie von der Qualität der Anastomose ab. Unsaube­ re Übergänge, Einziehungen und dergleichen ziehen häufig Stenosen und Verwirbelungen des Blutstromes und damit verstärkte Plaquebildung nach sich.
Es ist Aufgabe der Erfindung, ein chirurgisches Instru­ ment anzugeben, mit dem der Nahtvorgang bei gleichzeiti­ ger Verbesserung und Reproduzierbarkeit der Nahtqualität vereinfacht werden kann.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch ein chirur­ gisches Instrument gelöst, welches gekennzeichnet ist durch einen rohrförmigen, stirnseitig verschlossenen Schaft mit einem Außendurchmesser, der die Einführung in eines der Gefäße ermöglicht, mit Saugöffnungen in der Wand des Schaftes im Bereich des stirnseitigen Endes und mit einem Sauganschluß des Schaftes im Abstand zu dessen stirnseitigem Ende.
Ein solches Instrument wird mit seinem rohrförmigen Schaft durch das anzusetzende Gefäßstück hindurchgescho­ ben, so daß dieses den Schaft umgebend auf diesem gehal­ ten wird. Der Schaft wird mit seinem stirnseitigen Ende in das Gefäß eingeführt, welches mit dem Gefäßstück ver­ bunden werden soll, das auf dem Schaft gehalten wird. Es kann sich dabei um das stirnseitige Ende eines Gefäßes handeln oder um eine Öffnung in der Seitenwand des Gefä­ ßes. Durch die Saugöffnungen in der Wand des Schaftes, die sich im Bereich des stirnseitigen Endes befinden, werden sowohl die Wand des auf dem Schaft gehaltenen Ge­ fäßstückes als auch die Wand des Gefäßes, in welches das stirnseitige Ende des Instrumentes eingeführt ist, gegen die Wand des Schaftes gesaugt. Der Chirurg kann nun mit der Pinzette die zu vernähenden Ränder der Gefäße in die gewünschte Position bringen, in dieser Position werden die Gefäßränder durch den Saugstrom relativ zueinander fixiert, während der Chirurg die in dieser Position fest­ gehaltenen Ränder miteinander vernähen kann. Da die zu vernähenden Teile in ihrer Position festgelegt sind, wird dadurch die Qualität der Naht deutlich erhöht, es ist weiterhin sichergestellt, daß beim Durchstechen der Ge­ fäßwand nicht versehentlich die gegenüberliegende Gefäß­ wand erfaßt wird. Dies ist insbesondere bei Gefäßen mit kleinem Durchmesser wesentlich, also bei Gefäßen mit Durchmessern in der Größenordnung von ein oder zwei Mil­ limetern.
Druckläsionen an der Vene im Bereich der Intima werden durch den Ansaugvorgang vermieden. Desweiteren bleibt das OP-Feld übersichtlicher, weil Absaugvorgänge von dritter Seite her überflüssig werden.
Nach der Fertigstellung der Naht kann nach Abschaltung des Saugstromes das Instrument in einfacher Weise aus dem nunmehr angesetzten Gefäßstück herausgezogen werden, das dann auf der gegenüberliegenden Seite mit einem anderen Gefäß vernäht werden kann, wobei wieder ein entsprechen­ des chirurgisches Instrument verwendet werden kann, das dann aber durch eine Öffnung in der Seitenwand des Gefäß­ stückes in dieses eingeführt wird.
Günstig ist es, wenn die Saugöffnungen über den Umfang verteilte Längsschlitze sind. Diese Längsschlitze können dem Chirurgen zusätzlich als Führung für die Nadel die­ nen, mit der die Naht ausgeführt wird. Eine solche Füh­ rung erleichtert das Herstellen der Naht und stellt auß­ erdem sicher, daß über den Umfang verteilt eine gleich­ mäßige Anzahl von Einstichen vorgenommen wird.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß der Schaft am stirnseitigen Ende eine Verdickung aufweist. Diese Verdickung wird in das Gefäß eingeführt, an welches das auf dem Schaft gehaltene Ge­ fäßstück angesetzt werden soll, so daß die Naht im Über­ gangsbereich zwischen dem Schaft und der Verdickung her­ gestellt wird. Eine solche Verdickung ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn das Gefäßstück seitlich an ein Ge­ fäß angesetzt werden soll, da dann die Verdickung die Seitenwand des Gefäßes von innen her unterstützt.
Beispielsweise kann die Verdickung kugelförmig oder ton­ nenförmig sein.
Es ist insbesondere vorgesehen, daß in der Wand der Ver­ dickung Saugöffnungen angeordnet sind, die dann die Wand des Gefäßes festlegen. Diese Saugöffnungen können bei­ spielsweise als ein Kranz von kreisförmigen Öffnungen ausgebildet sein, die die Einmündung des Schaftes in die Verdickung umgeben.
Es ist auch vorteilhaft, wenn der Schaft anschließend an die Verdickung Saugöffnungen aufweist, insbesondere längsschlitzförmige Saugöffnungen. Diese Saugöffnungen übernehmen dann die Festlegung des auf dem Schaft ange­ ordneten Gefäßstückes.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn sich der Schaft im Übergangsbereich zu der Verdickung gegenüber seinem nor­ malen Außendurchmesser verjüngt. In diesem Übergangsbe­ reich, in dem die Naht angefertigt wird, ergibt sich durch diesen geringeren Außendurchmesser ein freier In­ nenraum im Bereich der zu erstellenden Naht, und dieser freie Innenraum erleichtert dem Chirurgen das Durchste­ chen der aneinanderliegenden Ränder der Gefäße.
Die Verdickung kann so ausgebildet sein, daß sie das Ge­ fäß, in welches sie eingeführt wird, vollständig ver­ schließt. Dies trägt zur Stabilisierung dieses Gefäßes im Nahtbereich bei.
Bei einer bevorzugten Ausführung ist es dann vorgesehen, daß die Verdickung einen nicht mit dem Schaft in Verbin­ dung stehenden, quer zur Längsachse des Schaftes verlau­ fenden Durchlaßkanal aufweist. Durch diesen Durchlaßkanal kann das Gefäß auch während des Nahtvorganges durchströmt werden, die seitliche Öffnung wird durch die feste Anlage des Gefäßrandes an der Verdickung verschlossen.
Dieser Durchlaßkanal kann insbesondere verschließbar sein, beispielsweise durch eine Drehung der Verdickung um 90° oder durch eine andere Verschlußeinrichtung, bei­ spielsweise ein Kugelventil oder ein anderes an sich be­ kanntes Schließventil, so daß die Durchströmung der Naht­ stelle nur zeitweise ermöglicht wird.
Während der Schaft üblicherweise geradlinig ausgebildet wird, kann es bei einer besonderen Ausführungsform auch vorgesehen sein, daß der Schaft abgewinkelt ist. Dabei können bestimmte Operationsstellen mit dem Schaft besser erreicht werden.
Das Instrument kann aus einem resterilisierbaren Material bestehen, beispielsweise aus Metall. Es ist aber auch möglich, daß das Instrument als Einweg-Teil ausgebildet ist, es wird dann vorzugsweise aus Kunststoff gefertigt.
Die Durchmesser der Verdickung können je nach Anwendungs­ fall unterschiedlich gewählt werden, insbesondere ist es vorteilhaft, wenn ein Satz von Instrumenten mit Verdic­ kungen unterschiedlichen Durchmessers vorgesehen wird, da dann dem Operateur je nach Bedarf verschieden dimensio­ nierte Instrumente zur Verfügung stehen.
Die nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungsfor­ men dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung. Es zeigen:
Fig. 1 eine Längsschnittansicht durch zwei zu anastomosierende Gefäße mit einem einge­ setzten chirurgischen Instrument zur Festlegung der beiden Gefäße mit kugel­ förmiger Verdickung;
Fig. 2 eine Gesamtansicht des Instrumentes der Fig. 1 mit tonnenförmiger Verdickung;
Fig. 3 eine vergrößerte Ansicht des stirnseiti­ gen Endbereiches des chirurgischen In­ strumentes der Fig. 1 bei einem Ausfüh­ rungsbeispiel mit verringertem Durchmes­ ser im Übergangsbereich zur Verdickung und
Fig. 4 eine abgewandelte Ausführungsform eines chirurgischen Instruments zur Herstellung von Gefäßanastomosen mit abgewinkeltem Schaft und ohne Verdickung.
Die Erfindung wird nachstehend am Beispiel einer End-zu-Seit-Gefäßanastomose erörtert, also einer Verbindung ei­ nes Gefäßstückes 1 endlicher Länge mit einem durchgehen­ den Gefäß 2, an welches das Gefäßstück 1 mit seiner Stirnseite seitlich angesetzt wird.
Zu diesem Zweck wird in das Gefäß 2 in dessen Seitenwand eine Öffnung 3 eingebracht, beispielsweise durch einen Einschnitt, die anschließend mit einem Stanzwerkzeug bei­ spielsweise kreisförmig erweitert wird. Der Durchmesser der Öffnung wird dabei an den Innendurchmesser des Gefäß­ stückes 1 angepaßt.
Das Gefäßstück 1 und das Gefäß 2 werden zur Herstellung einer Verbindung längs des Randes 4 der Öffnung 3 bzw. längs des Randes 5 des Gefäßstückes 1 miteinander ver­ näht, wobei dieses Vernähen entweder in herkömmlicher Weise mittels Nadel und Faden erfolgt oder aber auch mit­ tels eines Klammergerätes, das Klammern zur Verbindung der beiden Ränder 4 und 5 längs dieser Ränder setzt. Die Verbindung erfolgt dabei vorzugsweise derart, daß die Ränder 4, 5 nach außen gestülpt werden, so daß die sich an die Ränder anschließenden Wandbereiche flächig aufein­ anderliegen, wie dies in Fig. 1 dargestellt ist. Dieser Vorgang ist praktisch nur mittels dieser Technik möglich.
Um diese Verbindung der Ränder 4 und 5 herzustellen, wird ein chirurgisches Instrument 6 verwendet, welches im we­ sentlichen einen rohrförmigen Schaft 7 umfaßt, der an seinem freien Ende in eine kugelförmige Verdickung 8 ein­ mündet (Fig. 1). Der Schaft 7 steht in aus Fig. 2 er­ sichtlicher Weise mit einer Absaugung 7a in Verbindung, so daß in seinem hohlen Innenraum ein Unterdruck erzeugt werden kann. Der Wandbereich 9 des Schaftes 7, der sich unmittelbar an die Verdickung 8 anschließt, ist durch sich über den Umfang verteilende, parallel zur Längsachse des Schaftes 7 verlaufende Längsschlitze 10 durchbrochen, die sich beim Ausführungsbeispiel der Fig. 1 fast bis an die kugelförmige Verdickung 8 erstrecken. In dem sich un­ mittelbar an den Schaft 7 anschließenden oberen Bereich der kugelförmigen Verdickung 8 sind in deren Außenwand kreisförmige Öffnungen 11 angeordnet, die den Innenraum der kugelförmige Verdickung 8 mit dem Außenraum verbinden und die die Einmündung des Schaftes 7 in die kugelförmige Verdickung ringförmig umgeben. Der Innenraum der Verdic­ kung 8 steht mit dem Schaft 7 in Verbindung, so daß bei Erzeugung eines Unterdruckes im Schaft 7 sowohl die Längsschlitze 10 als auch die Öffnungen 11 als Saugöff­ nungen wirken.
Die kugelförmige Verdickung 8 weist in dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel einen sie mittig durch­ setzenden Durchgangskanal 12 auf, der gegenüber dem In­ nenraum der kugelförmigen Verdickung 8 abgeschlossen ist. Dieser Durchgangskanal 12 kann dazu dienen, einen Strö­ mungsdurchgang durch die kugelförmige Verdickung 8 hin­ durch zu ermöglichen. Dieser Durchgangskanal 12 ist zwar in dem Ausführungsbeispiel der Fig. 1 dargestellt, es ist aber ohne weiteres möglich, die kugelförmige Verdic­ kung 8 auch ohne einen solchen Durchgangskanal 12 auszu­ bilden, sie also bis auf die Öffnungen 11 allseitig zu verschließen.
Der Außendurchmesser des Schaftes 7 wird so gewählt, daß das Gefäßstück 1 auf den Schaft 7 aufgezogen werden kann. Da die zu verwendenden Gefäßstücke unterschiedliche Durchmesser aufweisen, ist es sinnvoll, hier einen Satz von Schäften 7 mit unterschiedlichem Außendurchmesser zur Verfügung zu stellen, beispielsweise mit Außendurchmes­ sern von 1 mm bis 3 mm.
Ebenso kann der Durchmesser der kugelförmigen Verdickung 8 entsprechend den Abmessungen des Gefäßes 2 unterschied­ lich gewählt werden, prinzipiell ist es sogar möglich, Verdickungen 8 mit unterschiedlichem Außendurchmesser mit Schäften 7 mit verschiedenen Außendurchmessern zu verbin­ den, beispielsweise durch Einschrauben.
Das beschriebene chirurgische Instrument 6 wird zu Her­ stellung einer Verbindungsnaht zwischen Gefäßstück 1 und Gefäß 2 in der folgenden Weise eingesetzt:
Zunächst wird das Gefäßstück 1 auf den Schaft 7 aufgezo­ gen, und zwar derart, daß der Rand 5 des Gefäßstückes 1 im Übergangsbereich vom Schaft 7 in die Verdickung 8 liegt. Anschließend wird die kugelförmige Verdickung 8 durch die seitliche Öffnung 3 in das Gefäß 2 eingescho­ ben. Die Ränder 4 und 5 des Gefäßes 2 bzw. des Gefäßstüc­ kes 1 werden anschließend relativ zueinander in eine Lage gebracht, in der sie gut vernäht werden können, also bei­ spielsweise nach außen umgelegt und flächig aneinander gelegt, wie dies in Fig. 1 dargestellt ist. Sobald diese Lage eingenommen ist, wird der Schaft 7 an die Saugquelle angeschlossen, so daß nunmehr sowohl das Gefäßstück 1 als auch das Gefäß 2 über die Längsschlitze 10 bzw. die Öff­ nungen 11 an den Schaft 7 bzw. die Verdickung 8 angesaugt und dadurch fixiert werden. In dieser fixierten Position können nun die Ränder 4 und 5 mittels herkömmlicher Naht­ techniken oder mittels Klammern miteinander verbunden werden, wobei die Relativposition der Ränder 4 und 5 durch die Fixierung während des Nahtvorganges im wesent­ lichen beibehalten wird.
Während des Nahtvorganges kann, wenn ein Durchgangskanal 12 in der Verdickung 8 vorgesehen ist, die Strömung im Gefäß 2 zumindest teilweise aufrechterhalten werden. Durch Verdrehung der Verdickung um 90° läßt sich diese Strömung unterbrechen, gegebenenfalls auch durch in der Zeichnung nicht dargestellte Schließventile im Durch­ gangskanal 12.
Bei der Verbindung der Ränder 4 und 5 durch Nadel und Fa­ den können die Längsschlitze 10 neben der Ansaugfunktion auch noch eine Führungsfunktion für die Nadel übernehmen. Es werden üblicherweise gebogene Nadeln verwendet, die in einen Längsschlitz 10 eingelegt und an diesem geführt werden können. Dies erleichtert das präzise Durchstechen der Ränder 4 und 5 und sichert auch die gleichmäßige An­ ordnung von Durchstichstellen längs des Umfanges der Rän­ der 4 und 5.
Sobald die Naht vollendet ist, wird der Schaft 7 wieder von der Saugquelle getrennt und unter elastischer Aufwei­ tung der Wände des Gefäßes 2 und des Gefäßstückes 1 aus dem Gefäßstück 1 herausgezogen.
Die Geometrie des Instrumentes 6 kann in bestimmten Gren­ zen verändert werden. Bei dem Ausführungsbeispiel der Fig. 2 beispielsweise, das dem der Fig. 1 weitgehend ent­ spricht und bei dem die gleichen Teile dieselben Bezugs­ zeichen tragen, ist die Verdickung 8 nicht kugelförmig ausgebildet, sondern länglich, sie hat etwa Tonnenform.
Bei dem Ausführungsbeispiel der Fig. 3, das wieder dem der Fig. 1 weitgehend entspricht, ist der Schaft 7 im Bereich zwischen den Längsschlitzen 10 und der Einmündung in die kugelförmige Verdickung 8 eingeschnürt ausgebil­ det. Dieser eingeschnürte Bereich 13, in dem sich keine Saugöffnungen befinden, bildet zwischen der Wand des Ge­ fäßes 2 und des Gefäßstückes 1 einen freien Ringraum 14 aus, der das Durchstechen der Ränder 4 und 5 mit einer Nadel 15 erleichtert.
Bei dem Ausführungsbeispiel der Fig. 4 ist der Schaft 7 abgewinkelt, so daß es möglich ist, in schwer zugängli­ chen Stellen ein derartiges Instrument trotzdem einzuset­ zen. Außerdem ist bei dieser vereinfachten Ausführungs­ form nur ein stirnseitig abgeschlossener Schaft 7 mit Längsschlitzen 10 vorgesehen, eine Verdickung 8 jedoch nicht. Auch in diesem Falle kann das vereinfacht ausge­ führte Instrument ähnlich eingesetzt werden wie das oben beschriebene Instrument 6, in diesem Falle taucht das freie Ende des Schaftes 7 in das Gefäß 2 ein, die Längs­ schlitze 10 fixieren dabei sowohl das Gefäß 2 als auch das Gefäßstück 1. Dieser Prozeß ist sowohl in der Herz­ chirurgie als auch in der allgemeinen Gefäßchirurgie an­ wendbar.
Die beschriebenen Abwandlungen können einzeln oder in Kombination auch bei den übrigen Ausführungsbeispielen Anwendung finden.

Claims (14)

1. Chirurgisches Instrument zur Herstellung von Gefäß­ anastomosen, gekennzeichnet durch einen rohrförmi­ gen, stirnseitig verschlossenen Schaft (7) mit ei­ nem Außendurchmesser, der die Einführung in eines der Gefäße (1) ermöglicht, mit Saugöffnungen (10) in der Wand des Schaftes (7) im Bereich des stirn­ seitigen Endes und mit einem Sauganschluß (7a) des Schaftes (7) im Abstand zu dessen stirnseitigem En­ de.
2. Instrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Saugöffnungen über den Umfang verteilte Längsschlitze (10) sind.
3. Instrument nach einem der Ansprüche 1 oder 2, da­ durch gekennzeichnet, daß der Schaft (7) am stirn­ seitigen Ende eine Verdickung (8) aufweist.
4. Instrument nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Verdickung (8) kugelförmig ist.
5. Instrument nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Verdickung (8) tonnenförmig ist.
6. Instrument nach einem der Ansprüche 3 bis 5, da­ durch gekennzeichnet, daß in der Wand der Verdic­ kung (8) Saugöffnungen (11) angeordnet sind.
7. Instrument nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß im Schaft (7) anschließend an die Verdickung (8) Saugöffnungen (10) angeordnet sind.
8. Instrument nach einem der Ansprüche 3 bis 7, da­ durch gekennzeichnet, daß sich der Schaft (7) im Übergangsbereich (13) zu der Verdickung (8) gegen­ über seinem normalen Außendurchmesser verjüngt.
9. Instrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaft (7) abgewin­ kelt ist.
10. Instrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verdickung (8) ei­ nen nicht mit dem Schaft (7) in Verbindung stehen­ den, quer zur Längsachse des Schaftes (7) verlau­ fenden Durchlaßkanal (12) aufweist.
11. Instrument nach Anspruch 10, dadurch gekennzeich­ net, daß der Durchlaßkanal (12) verschließbar ist.
12. Instrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es aus resterilisierba­ rem Material besteht.
13. Instrument nach einem der Ansprüche 1 bis 11, da­ durch gekennzeichnet, daß es als Einweg-Teil ausge­ bildet ist.
14. Satz von Instrumenten nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Instrumente eines Satzes Verdickungen (8) mit unterschiedlichem Durchmesser aufweisen.
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