DE19703843A1 - Transportmodul zum Bewegen schwerer Lasten - Google Patents

Transportmodul zum Bewegen schwerer Lasten

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DE19703843A1
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DE19703843A
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Josephus Antonius Mar Claassen
Berend Wilco Drenth
Marten Fluks
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Bosch Rexroth AG
Original Assignee
Mannesmann Rexroth AG
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G7/00Devices for assisting manual moving or tilting heavy loads
    • B65G7/02Devices adapted to be interposed between loads and the ground or floor, e.g. crowbars with means for assisting conveyance of loads
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62DMOTOR VEHICLES; TRAILERS
    • B62D57/00Vehicles characterised by having other propulsion or other ground- engaging means than wheels or endless track, alone or in addition to wheels or endless track

Description

Die Erfindung betrifft ein Transportmodul, mit dem schwere La­ sten über einen Boden bewegt werden können.
Für den horizontalen Transport von großen, schweren Lasten sind verschiedene Systeme bekannt und in Gebrauch. Verwendete Prinzi­ pien sind zum Beispiel:
  • a) Verschieben der schweren Last auf Gleitflächen, mit denen die Abstützungen der schweren Last versehen sind;
  • b) Fahren auf Rädern mit Hilfe von Transportwagen, die Reifen oder auf Gleisen rollende Stahlräder aufweisen;
  • c) Verschieben einer Last, die unter Benutzung von pneumo­ statischen oder hydrostatischen Lagern schwebt;
  • d) Laufen, bei dem die Last sowohl angehoben als auch horizontal transportiert wird.
Die horizontale Lastbewegung kann in den Fällen b) und c) konti­ nuierlich stattfinden. Im Fall a) ist sie meistens diskontinu­ ierlich. Im Fall d) ist die Bewegung prinzipiell diskontinuier­ lich. Die bekannten Lösungen für den horizontalen Transport von großen, schweren Lasten haben jeweils bestimmte Nachteile. Zum Beispiel sind beim Verschieben auf Gleitflächen große Antriebs­ kräfte notwendig. Der Energieverbrauch ist insbesondere beim Verschieben auf Gleitflächen oder einem Kissen und beim Laufen relativ groß. Die Vorrichtungen sind aufwendig und teuer und stellen hohe Anforderungen an die Bodenbeschaffenheit.
Es ist also das der Erfindung zugrundeliegende Ziel, ein Trans­ portmodul zu schaffen, das als selbständige Einheit einzeln oder zusammen mit anderen gleichartigen Modulen zum Bewegen einer schweren Last verwendbar ist, das ein Bewegen der Last mit einem relativ kleinen Energieverbrauch ermöglicht und das keine beson­ deren Anforderungen an den Boden stellt.
Dieses Ziel wird mit einem Transportmodul erreicht, das die Merkmale a) bis e) des Anspruchs 1 aufweist. Ein solches Trans­ portmodul besitzt als ein Hauptteil ein Gestell, auf das die Last auflegbar ist und das auf den Boden aufsetzbar ist. Als zweites Hauptteil besitzt das Transportmodul eine Stütze, die ebenfalls auf dem Boden aufsetzbar ist. Durch einen Aktuator, der Teil des Gestells oder der Stütze ist, kann die Bodenaufla­ gekraft des Gestells unter Erhöhung der Bodenauflagekraft der Stütze und die Bodenauflagekraft der Stütze unter Erhöhung der Bodenauflagekraft des Gestells bis unter das Eigengewicht ver­ ringert werden. Das Gestell und die Stütze weisen ein erstes Paar schiefer Bahnen auf, über die das Gestell an der Stütze ab­ stützbar ist. Durch den Aktuator kann nun die Normalkraft zwi­ schen dem Gestell und dem Boden, also die Bodenauflagekraft des Gestells und damit die Reibungskraft zwischen Boden und Gestell soweit verringert werden, daß das Gestell und mit ihm die Last die schiefe Bahn der Stütze entlangfährt und dabei horizontal bewegt wird. Dabei wird das Gestell vom Aktuator relativ zur Stütze immer weiter angehoben. Durch die Geschwindigkeit, mit der das Gestell angehoben wird, kann man die Geschwindigkeit der Lastbewegung steuern. Das Gestell hebt dabei normalerweise nicht vom Boden ab, da die durch die schiefen Bahnen und das Gewicht des Gestells und der Last erzeugte horizontale Kraft schon vor dem Abheben des Gestells vom Boden die Reibungskraft zwischen Gestell und Boden überwindet. Der Energieverbrauch ist deshalb niedriger als bei einer Bewegungsart, bei der die Last vollstän­ dig vom Boden abgehoben wird. Er ist auch geringer als bei einer Bewegungsart, bei der die Normalkraft und demzufolge die Rei­ bungskraft nicht verringert ist.
Das Gestell und die Stütze weisen ein zweites Paar schiefer Bah­ nen auf, über die die Stütze am Gestell abstützbar ist. Mit dem Aktuator kann auch die Bodenauflagekraft der Stütze verringert werden, so daß die Stütze jeweils dem Gestell nachfährt. Mit ei­ nem erfindungsgemäßen Transportmodul ist also eine schwere Last diskontinuierlich bewegbar.
Ein erfindungsgemäßer Transportmodul kann einzeln, vorzugsweise jedoch zusammen mit einem oder mehreren weiteren Transportmodu­ len zum Bewegen einer Last verwendet werden. Dabei werden die Aktuatoren der verschiedenen Transportmodule aufeinander abge­ stimmt angesteuert.
Vorteilhafte Ausgestaltungen eines erfindungsgemäßen Transport­ moduls kann man den Unteransprüchen entnehmen.
Die Stütze kann das über ihr befindliche Gestell auf einfache Weise abstützen. Die Stütze dagegen hängt, wenn sie verfahren wird, am Gestell. Dazu ist gemäß Anspruch 2 vorgesehen, daß das Gestell sich an gegenüberliegenden Seiten der Stütze befindliche erste Führungselemente mit zweiten Führungselementen unter­ greift. An den ersten und zweiten Führungselementen befindet sich das zweite Paar schiefer Bahnen.
In dem Teilschritt der Bewegung, in dem die Last verfahren wird, muß das Gewicht der Last sowie zumindest ein Teil des Gewichts des Gestells von der Stütze abgestützt werden. Dies geschieht über das erste Paar schiefer Bahnen. Um die Belastung der Bau­ teile insbesondere im Hinblick auf die Flächenpressung nicht zu groß werden zu lassen, wird deshalb das erste Paar schiefer Bah­ nen vorteilhafterweise durch ein Paar von aufeinander gleitenden schiefen Flächen gebildet. In dem Teilschritt, in dem die Stütze dem Gestell nachgefahren wird, wird zumindest ein Teil des Ge­ wichts der Stütze über das zweite Paar schiefer Bahnen in das Gestell und über dieses in den Boden eingeleitet. Die über das zweite Paar schiefer Bahnen übertragenen Kräfte sind also we­ sentlich geringer als die Kräfte, die über das erste Paar schie­ fer Bahnen übertragen werden. Vorteilhafterweise wird deshalb das zweite Paar schiefer Bahnen durch eine schiefe Fläche und durch darauf abrollende Wälzkörper gebildet. Die Stütze bewegt sich deshalb schon bei einer relativ geringen Entlastung des Bo­ dens von der Stütze und der damit verbundenen Verringerung der Reibkraft zwischen ihr und dem Boden. Dabei genügen drei Rollen zur Aufhängung der Stütze am Gestell, wenn die Rollen gemäß An­ spruch 6 oder gemäß Anspruch 7 angeordnet sind.
Weil der Boden unterhalb eines Transportmoduls uneben sein kann, ist gemäß Anspruch 9 in der Stütze oder im Gestell ein Univer­ salgelenk vorhanden, das ein Verkippen des zugehörigen Führungs­ blocks mit den schiefen Bahnen gegenüber den übrigen Teilen des Gestells oder der Stütze und damit ein Ausgleich der Bodenunebenheiten ermöglicht.
Gemäß Anspruch 10 gehört der Aktuator zur Stütze, wobei mit ihm die relative vertikale Position eines die schiefen Bahnen der Stütze aufweisenden Führungsblocks zu einem Bodenabstützkörper der Stütze veränderbar ist. Die Zuordnung des Aktuators zur Stütze hat den Vorteil, daß die Führungsblöcke und die schiefen Bahnen von Stütze und Gestell relativ weit vom Boden entfernt sein können. Je größer der Abstand zwischen den Führungsblöcken mit den schiefen Bahnen vom Boden ist, desto besser sind sie vor Verschmutzung geschützt.
Der Aktuator ist vorteilhafterweise gemäß Anspruch 11 derart an­ geordnet, daß seine Verstellbewegung wenigstens annähernd rein vertikal zum Boden erfolgt. Somit wird durch eine Verstellung des Aktuators allein keine horizontale Bewegung des Gestells oder der Stütze erzeugt, die sich der Bewegung über die schiefen Bahnen überlagern würde. Der Aktuator wird bevorzugt durch eine doppeltwirkende hydraulische Kolben-Zylindereinheit gebildet, da schon mit verhältnismäßig kleinen hydraulischen Antriebskompo­ nenten große Kräfte erzeugt werden können. Der Einsatz einer hy­ draulischen Kolben-Zylindereinheit als Aktuator ermöglicht also eine kompakte Bauweise des Transportmoduls.
Durch eine Ausbildung des Transportmoduls gemäß Anspruch 14 wird es über das geradlinige Verfahren einer schweren Last hinaus auch ermöglicht, die schwere Last parallel zu verschieben. Die Last kann also unter Beibehaltung ihrer Ausrichtung in einer Ebene bewegt werden. Dies wird dadurch erreicht, daß ein erster Führungsblock des Gestells mit dessen schiefen Bahnen und ein zweiter Führungsblock der Stütze mit deren schiefen Bahnen rela­ tiv zu einem Bodenabstützkörper gemeinsam um eine vertikale Ach­ se verdrehbar sind. Vorzugsweise sind die beiden Führungsblöcke in einem Winkelbereich von mindestens 270 Grad gegenüber dem Bo­ denabstützkörper des Gestells verdrehbar, so daß eine Last an jeden Punkt einer Ebene parallel verfahren kann.
Die Bewegungsmöglichkeiten für eine Last, die auf mehreren er­ findungsgemäßen Transportmodulen aufliegt, werden dadurch noch erweitert, daß die Transportmodule gemäß Anspruch 17 ausgestal­ tet sind. Dann kann eine Last gedreht oder um eine Kurve verfah­ ren, also die Ausrichtung einer Last verändert werden. Wesent­ lich für die Art der Bewegung ist es, daß zwischen den beiden Führungsblöcken des Gestells und der Stütze ein seitliches Spiel besteht und daß Zentriermittel zur Zentrierung der Führungsblöc­ ke zueinander in einer neutralen Mittelstellung vorhanden sind. Das seitliche Spiel zwischen den beiden Führungsblöcken ermög­ licht eine geringe Querverschiebung zwischen den beiden Füh­ rungsblöcken, die Zentriermittel sorgen dafür, daß bei Beginn eines Bewegungsschrittes beidseits gleicher Abstand zwischen den beiden Führungsblöcken vorhanden ist. Die Ausrichtung einer Last kann mit Transportmodulen gemaß Anspruch 17 auch dann geändert werden, wenn die beiden Führungsblöcke nicht gegen den Bodenab­ stützkörper des Gestells verdrehbar sind. Allerdings müssen dann die Transportmodule entsprechend ausgerichtet unter die Last ge­ bracht werden. Auch kann die Mittelachse der Bewegung nicht ohne weiteres geändert werden. Bei einer Kurvenfahrt mit Änderung der Lastorientierung wird der Führungsblock des Gestells gegenüber der Stütze nicht nur in Querrichtung verschoben, sondern auch etwas verdreht. Es kann nun in der Stütze ein Drehgelenk vorhan­ den sein, damit der Führungsblock der Stütze die Verdrehung des Führungsblocks des Gestells mitmachen kann.
Es ist günstig, wenn gemäß Anspruch 22 die relative Bewegung zwischen Gestell und Stütze in Verfahrrichtung durch ein Wegge­ ber erfaßbar ist. Dann können mehrere eine Last tragende Trans­ portmodule bei einer Kurvenfahrt der Last genau gesteuert wer­ den.
Gemäß Anspruch 24 ist ein die Auflagefläche für die Last aufwei­ sendes Tragteil des Gestells höhenverstellbar. Dann kann ein Transportmodul bei abgesenktem Tragteil leicht unter eine durch sonstige Stützen getragene Last gebracht werden. Das Tragteil wird danach nach oben bewegt und die Last von den sonstigen Stützen freigehoben. Diese können dann entfernt werden. Umge­ kehrt läuft der Vorgang beim Absetzen der Last auf sonstige Stützen ab. Durch eine Ausbildung gemäß Anspruch 24 kann auch eine Senke oder eine Erhebung am Boden, über die ein von mehre­ ren dieselbe Last tragenden Transportmodulen fährt, ausgeglichen werden. Auch in der Wahl der Abstützstellen an der Last, die nun unterschiedliche Höhenlagen haben können, ist man freier.
Gemäß Anspruch 25 ist das Tragteil vorzugsweise durch einen Hy­ draulikzylinder höhenverstellbar. Dabei kann durch Druckmessung leicht das Gewicht der Last bestimmt werden, wobei natürlich da­ für gesorgt ist, daß die Last an jedem sie tragenden Transport­ modul hydraulisch abgestützt ist, also in jedem Hydraulikzylin­ der zwischen Kolben und Zylindergehäuse ein Flüssigkeitspolster vorhanden ist. Auch eine Schwerpunktbestimmung ist möglich.
Aufgrund einer Ausbildung gemaß Anspruch 26 ist der Verlauf der Auflagefläche für die Last am Gestell bezüglich des Bodens, auf dem das Gestell steht, nicht festgelegt, insbesondere muß der Verlauf der Auflagefläche nicht parallel zum Boden sein. Viel­ mehr kann sich die Auflagefläche jeweils gemäß den Gegebenheiten zwischen Last und Boden anpassen.
Die Zeichnungen enthalten ein Ausführungsbeispiel eines erfin­ dungsgemäßen Transportmoduls sowie mehrere schematische Darstel­ lungen zur Verdeutlichung des Bewegungsablaufs bei einer Lastverschiebung und zur Verdeutlichung der Bewegungsmöglichkei­ ten für eine Last. Anhand der Zeichnungen wird die Erfindung nun näher erläutert.
Es zeigen
Fig. 1 das Ausführungsbeispiel in einer Seitenansicht, wobei das Gestell zur besseren Sicht auf die Stütze teilweise weggeschnitten ist,
Fig. 2 einen Schnitt entlang der Linie II-II aus Fig. 1, wobei die Stütze teilweise nur in Ansicht dargestellt ist,
Fig. 3 in etwas vergrößertem Maßstab einen Schnitt entlang der Linie III-III aus Fig. 1,
Fig. 4 in einem vergrößerten Maßstab einen Teilschnitt entlang der Linie IV-IV aus Fig. 3,
Fig. 5 schematisch Gestell und Stütze eines Transportmoduls zu Beginn eines Bewegungstaktes,
Fig. 6 den Transportmodul nach Fig. 5 nach einem Schritt des Gestells gegenüber der Stütze,
Fig. 7 den Transportmodul nach den Fig. 5 und 6 nach dem Nachfahren der Stütze,
Fig. 8 eine mit vier Transportmodulen unterstützte Last, die unter Beibehaltung ihrer Orientierung verschoben wird,
Fig. 9 eine mit vier Transportmodulen unterstützte Last, die um eine außerhalb von ihr befindliche Achse gedreht wird und
Fig. 10 eine von vier Transportmodulen unterstützte Last, die um ihre eigene Achse gedreht wird, wobei die vier Transportmodule jeweils gleichweit von der Achse entfernt und in den Ecken eines Quadrates angeordnet sind.
Das in den Fig. 1 bis 4 gezeigte Transportmodul 80 kann man sich aus zwei Hauptteilen, nämlich einem Gestell 10 und einer Stütze 11 zusammengesetzt vorstellen, von denen für das Bewegen einer Last jeweils das eine Hauptteil gegenüber dem anderen, fest auf dem Boden aufstehenden Hauptteil bewegt wird. Beim Be­ wegen der Stütze 11 findet dabei keine Bewegung der Last statt.
Das Gestell 10 weist einen topfartigen Bodenabstützkörper auf, der aus einem kreiszylindrischen Mantel 12 und einer Platte 13 besteht, die mit Schrauben 14 an einer Stirnseite des Mantels 12 befestigt ist. Mit der freien Stirnseite kann der Mantel 12 auf dem Boden aufsitzen. Im Mantel 12 sind im Sinne einer Gewichts­ reduzierung Öffnungen 15 vorgesehen, die außerdem einen Blick auf die sich innerhalb des Gestells befindliche Stütze 11 zulas­ sen.
Zentral befindet sich in der Platte 13 eine gestufte Bohrung 16. Im Bereich dieser Bohrung 16 ist auf die Platte 13 ein einfach­ wirkender Hubzylinder 82 aufgebaut. Dabei ist die Bohrung 16 nach oben hin zunächst durch eine aufgeschraubte Zwischenplatte 83 abgedeckt, die mit einer Ausdrehung zur Zentrierung des Hub­ zylinders 82 versehen ist. Durch die Zwischenplatte 83 kann eine Anpassung zwischen der Größe der Bohrung 16 und dem Hubzylinder 82 erfolgen, der vorzugsweise aus marktgängigen Größen ausge­ wählt wird.
Ist kein Hubzylinder 82 aufgebaut, so kann die Bohrung 16 auch durch eine Abdeckung, die nicht über die Platte 13 vorsteht, vor dem Eindringen von Schmutz geschützt werden.
Der Hubzylinder 82 weist ein im wesentlichen zweiteiliges Zylin­ dergehäuse 84 bestehend aus einem Gehäusetopf 85 und einem Zy­ linderkopf 86 auf. Im Inneren des Zylindergehäuses 83 ist ein Kolben 87 verschiebbar, an dem eine gegenüber dem Kolben 87 im Durchmesser kleinere Kolbenstange 88 befestigt ist, die durch den Zylinderkopf 86 nach außen tritt. An ihrem äußeren Ende ist die Kolbenstange 88 mit einer Kugelkalotte 89 versehen, in die ein Tragteil 90 mit einem Kugelsegment 91, dessen Radius dem Ra­ dius der Kugelkalotte 89 entspricht, eingelegt ist. Eine Aufla­ gefläche 92 für eine Last befindet sich an einem das Kugelseg­ ment 91 überragenden Flansch 93 des Tragteils 90. Dieses und mit ihm die Auflagefläche sind also allseitig begrenzt verkippbar. Beim Einziehen der Kolbenstange 88 wirken die Gravitationskraft und eine Schraubendruckfeder 94 zusammen, die in dem durch das Zylindergehäuse 84, den Kolben 87 und die Kolbenstange 88 gebil­ deten Ringraum untergebracht ist. Eine allseitige Verkippbarkeit des die Auflagefläche aufweisenden Tragteils gegenüber den ande­ ren Teilen des Gestells wird vorteilhafterweise auch dann vorge­ sehen, wenn das Tragteil nicht höhenverstellbar ist.
Zum Transport einer Last werden normalerweise mehrere Transport­ module 80 verwendet. Zunächst werden die sich zwischen dem Kol­ ben 87 und dem Boden des Gehäusetopfes 85 befindlichen Druckräu­ me mit einem Druckmittel beaufschlagt bis die Kolben 87 etwa auf halber Hubhöhe steht. Dann werden die Druckräume von der Druck­ mittelquelle getrennt. Die verwendeten Transportmodule 80 werden in Hebegruppen so unterteilt, daß eine statisch bestimmte Unter­ stützung der Last gegeben ist, und die Druckräume einer Hebe­ gruppe hydraulisch miteinander verbunden sind. Zwischen den Druckräumen der Transportmodule 80 einer Hebegruppe kann nun, weil sich die Kolben ursprünglich nicht in einer Endposition be­ finden, Druckmittel hin- und herfließen.
In der Bohrung 16 ist ein keilförmiger Führungsblock 20 des Ge­ stells 10 mit einem Zapfen 21, der mit einem Kragen 22 auf der Stufe 23 der Bohrung 16 aufliegen kann, um die bei Benutzung des Transportmoduls normalerweise im wesentlichen vertikal verlau­ fende Mittelachse 24 des Gestells 10 drehbar gegenüber dessen aus Mantel 12 und Platte 13 bestehenden Bodenabstützkörper gela­ gert. Durch den Kragen 22 des Zapfens 21 und die Stufe 23 der Bohrung 16 ist ein Axiallager für den Führungsblock 20 reali­ siert.
Der Führungsblock 20 kann innen großflächig an der Platte 13 an­ liegen, wie dies in Fig. 2 gezeigt ist. Dabei besteht ein ge­ ringer Abstand zwischen dem Kragen 22 des Zapfens 21 und der Stufe 23 der Bohrung 16.
Der Platte 13 abgekehrt weist der Führungsblock 20 eine Keilflä­ che 25 auf, die zur Ebene der Platte 13 etwa 10° geneigt ist. An die Keilfläche sind im Abstand und parallel zueinander zwei L-förmige Führungsleisten 26 so angeschraubt, daß zwischen jeder Führungsleiste und der Keilfläche 25 eine jeweils zur anderen Führungsleiste hin offene Führungsnut 27 vorhanden ist. Die bei­ den Führungsleisten 26 verlaufen in Richtung des größten Gefäl­ les auf der Keilfläche 25.
Die Stütze 11 wird im wesentlichen durch eine hydraulische Kolben-Zylindereinheit 30, die mit einer mit dem Zylinder 31 verschraubten Bodenplatte 32 auf dem Boden stehen kann, und durch einen zweiten keilförmigen Führungsblock 35 gebildet, der dem ersten Führungsblock 20 zugewandt eine Keilfläche 36 auf­ weist, in der er mit einer die Reibung vermindernden Gleitaufla­ ge 37 versehen ist. Die Neigung der Keilfläche 36 ist dieselbe wie die Neigung der Keilfläche 25. Mit den beiden Keilflächen 25 und 36 können die beiden Führungsblöcke 20 und 35 großflächig aufeinander aufliegen.
Wie besonders deutlich aus Fig. 4 hervorgeht, besitzt der Füh­ rungsblock 35 seitliche Führungsleisten 38, mit denen er in die Führungsnuten 27 des Führungsblocks 20 hineingreift. An der ei­ nen Leiste 38 sind im Abstand voneinander mit Hilfe jeweils ei­ nes Schraubenbolzens 39 zwei Kugellager 40 befestigt. An der an­ deren Führungsleiste 38 ist mittig zwischen den beiden Kugella­ gern 40 an der einen Führungsleiste 38 mit einem Schraubenbolzen 39 ein weiteres Kugellager 40 befestigt. Die drei Kugellager 40 sind also in den Ecken eines Dreiecks angeordnet. Sie befinden sich jeweils in Aussparungen 41 der jeweiligen Führungsleiste 38. Ihre Außenringe bilden Rollen, die auf der unteren Seiten­ wand einer Führungsnut 27 entlangrollen können. Sofern die Keilflächen 25 und 36 der beiden Führungsblöcke 20 und 35 anein­ ander anliegen, besteht ein Abstand zwischen den Kugellagern 40 und der angesprochenen Seitenwand der Führungsnuten 27. Umge­ kehrt besteht ein Abstand zwischen den Keilflächen 25 und 36, wenn die Kugellager 40 auf den Führungsleisten 26 aufliegen, wie dies in Fig. 4 der Fall ist.
Aus den Figuren ist ersichtlich, daß der lichte Abstand zwischen den beiden Führungsleisten 26 des Führungsblockes 20 um ein be­ stimmtes Maß größer ist als die Breite des Führungsblockes 35 sowohl im Bereich der Führungsleisten 38 als auch in einem Be­ reich unterhalb von diesen. Dies bedeutet, daß zwischen den bei­ den Führungsblöcken aufgrund des durch die unterschiedlichen Ab­ messungen vorhandenen Spiels eine Querverschiebung senkrecht zur Längsrichtung der Führungsleisten und auch eine Verschwenkung möglich ist. Wenn keine äußeren Kräfte angreifen, sollen die beiden Führungsblöcke 20 und 35 jedoch eine Mittellage einneh­ men, in der die Abstände zwischen dem zweiten Führungsblock 35 und beiden Führungsleisten 26 des Führungsblocks 20 gleich groß sind. Die Mittellage wird durch zwei Zentriervorrichtungen 45 herbeigeführt, von denen jede zwei Federstützen 46 und eine zwi­ schen den beiden Federstützen eingespannte Druckfeder 47 auf­ weist. Die beiden Federstützen 46 und die Druckfeder 47 befinden sich in einer Quernut 48 des zweiten Führungsblocks 35, die durch die Gleitschicht 37 abgedeckt ist. Jede Federstütze be­ steht aus einem in der Quernut 48 geführten Bolzen 49 und einem an dem Bolzen gelagerten Kugellager 50, dessen Außenring am Bo­ den einer Führungsnut 27 entlangrollen kann. Jeder Bolzen 49 ist mit einer in Längsrichtung der Quernut 48 länglichen Aussparung 51 versehen, in die ein im Führungsblock 35 befestigter Stift 52 hineinragt. Dadurch ist der Weg eines Bolzens 49 nach außen be­ grenzt. Wenn die beiden Führungsblöcke 20 und 35 zueinander die zentrierte Mittellage einnehmen, werden die Bolzen 49 von der Druckfeder 47 gegen den jeweiligen Stift 52 gedrückt. Zwischen den Kugellagern 50 und den Führungsleisten 26 des ersten Füh­ rungsblocks 20 besteht dann ein sehr geringer Abstand. Wenn die beiden Führungsblöcke 20 und 35 um mehr als diesen minimalen Ab­ stand quer verschoben werden, wird der eine Bolzen 49 einer Zen­ triervorrichtung 45 zurückgedrückt, während der andere wegen des Stiftes 52 in Ruhe bleibt. Dadurch wird die Feder 47 stärker vorgespannt und erzeugt eine Rückstellkraft. Die beiden Quernu­ ten 48 und mit ihnen die beiden Zentriervorrichtungen 45 befin­ den sich im gleichen Abstand von der Mittelachse der Stütze 11.
Die Kolben-Zylindereinheit 30 ist doppeltwirkend und besitzt ei­ ne aus dem Zylinder 31 heraustretende Kolbenstange 55, die in­ nerhalb des Zylinders 31 mit einem in den Fig. 5 bis 7 ange­ deuteten Kolben 54 verbunden ist und die an ihrem freien Ende über einen Adapter 56 und ein Universalgelenk 57 den Führungs­ block 35 trägt. Das Universalgelenk 57 läßt ein leichtes Kippen des Führungsblocks 35 bezüglich der Mittelachse des Zylinders 31 zu. Dadurch können Bodenunebenheiten, die zu unterschiedlichen Ausrichtungen der Mittelachsen des Gestells und der Stütze füh­ ren, ausgeglichen werden. Zwischen Kolben 54 und Zylinder 31 ist ein Drehgelenk realisiert.
Der Weg, den die Stütze 10 und das Gestell 11 gegeneinander be­ wegt werden, ist durch einen Weggeber 60 erfaßbar, der im Aus­ führungsbeispiel als Potentiometer ausgebildet ist. Der Teil 61 des Weggebers, der mit dem Gestell 10 bewegt wird, ist in eine Nut 62 eingebracht, die sich in der Keilfläche 25 des Führungs­ blocks 20 befindet und in Richtung von dessen größten Gefälle verläuft. Der Teil 61 enthält einen aufgewickelten elektrischen Widerstand und eine elektrische Schleifbahn. Der Schleifer 63 ist in einer Aussparung des Führungsblocks 35 der Stütze 11 be­ festigt und fährt auf dem gewickelten elektrischen Widerstand und auf der Schleifbahn entlang. Aus dem Teil 61 sind drei nicht näher dargestellte elektrische Kabel, von denen zwei mit den En­ den des Widerstands und eines mit der Schleifbahn verbunden sind heraus- und über einen in der Achse 24 liegenden Kanal 64 nach außen geführt. Auch wenn der Weggeber 60 genauso wie die Keilflächen 25 und 36 zur Horizontalen geneigt ist, läßt sich die horizontale Bewegung zwischen Gestell 10 und Stütze 11 leicht erfassen, da die Neigung bekannt ist.
Ein sich unmittelbar unterhalb der Platte 13 befindlicher Bund 70 des Führungsblocks 20 ist außen mit einer Verzahnung 71 ver­ sehen. In diese Verzahnung greift ein Ritzel 72 ein, das von ei­ nem in der Platte 13 befestigten Hydromotor 73 angetrieben wer­ den kann. Alternativ kann ein Antriebsmotor auch außen am Ge­ stell 10 befestigt sein und z. B. über einen Riemen-, Ketten-, Schneckentrieb oder Ähnliches ein drehfest mit dem Ritzel 72 verbundenes Rad antreiben.
Ausgehend von der Position eines Transportmoduls 80, die für Ge­ stell 10 und Stütze 11 in Fig. 5 gezeigt ist, soll nun eine Last bewegt werden, die auf dem Gestell 10 aufliegt. Es wird da­ zu in der kolbenseitigen Druckkammer 75 des Zylinders 31 ein Druck aufgebaut und dadurch über die Keilflächen der Führungs­ blöcke 20 und 35 eine Kraft auf das Gestell 10 ausgeübt, die dessen Bodenauflagekraft verringert. Schließlich wird ein Druck erreicht, bei dem die Reibkraft zwischen dem Gestell 10 und dem Boden so gering ist, daß das Gestell beginnt, mit seiner Keilfläche 25 die Keilfläche 36 der Stütze 11 hinabzugleiten. Durch weitere Zufuhr von Druckmittel in die Druckkammer 75 fährt die Kolbenstange 55 des Zylinders 31 allmählich aus, wobei sich entsprechend der Geschwindigkeit der Ausfahrbewegung der Kolben­ stange eine Geschwindigkeit der Gleitbewegung des Gestells ein­ stellt. Am Ende des freien Bewegungsbereichs des Gestells 10 ge­ genüber der Stütze 11 wird die Ölzufuhr in die Druckkammer 75 gestoppt, so daß auch die Kolbenstange stoppt und das Gestell 10 sich fest auf den Boden aufsetzt. Wie aus Fig. 6 ersichtlich, die den erreichten Zustand zeigt, hat sich nun das Gestell 10 nach rechts bewegt, während die Stütze 11 dieselbe Position wie in Fig. 5 einnimmt. Nun wird die kolbenseitige Druckkammer 75 von Druck entlastet und in der kolbenstangenseitigen Druckkammer 76 ein Druck aufgebaut. Dabei legen sich die Kugellager 40 am Führungsblock 35 auf die Führungsleisten 26 des Führungsblocks 20 auf. Die Stütze 11 hängt sozusagen am Gestell 10. Schließlich ist die Reibkraft zwischen der Stütze 11 und dem Boden so ge­ ring, daß die Kugellager 40 beginnen, auf den Führungsleisten 26 abzurollen. Damit die Bewegung nicht sofort wieder endet, wird nun die Kolbenstange 55 allmählich in den Zylinder 31 zurückge­ zogen, wobei die Stütze 11 bis zum Ende des möglichen Bewegungs­ bereichs am Gestell 10 abrollt. Zuletzt nimmt die Stütze 11 die in Fig. 7 gezeigte Position ein. Man erkennt, daß die relative Lage zwischen dem Gestell 10 und der Stütze 11 dieselbe wie in Fig. 5 ist, daß sich jedoch beide Teile des Transportmoduls 80 um eine bestimmte Strecke aus der Position nach Fig. 5 entfernt haben.
Grundsätzlich ist ein Lastentransport mit nur einem Transportmo­ dul möglich. Meist wird jedoch eine schwere Last von mehreren Transportmodulen unterstützt sein. Soll nun diese Last geradlinig bewegt werden, so sind die Führungsblöcke 20 und 35 aller verwendeten Transportmodule in dieselbe Richtung ausge­ richtet, wie dies in Fig. 8 der Fall ist, die eine mit vier Transportmodulen 80 unterstützte Last 81 zeigt. Durch die Pfeile in den Transportmodulen ist die Richtung des größten Gefälles der Keilflächen am Gestell 10 und an der Stütze 11 angedeutet. Die Bewegungsrichtung der Last stimmt mit der Richtung dieser Pfeile überein. Soll nun die Last in eine andere Richtung, als sie in Fig. 8 angedeutet ist, bewegt werden, werden in einem Zustand, in dem die Stütze 11 durch Druckbeaufschlagung der kol­ benstangenseitigen Druckkammer 76 vom Boden leicht abgehoben ist, der Führungsblock 20 des Gestells 10 sowie die gesamte Stütze mit Hilfe des Hydromotors 73 um die Achse 24 um den ge­ wünschten Winkel gegenüber der Platte 13 und dem Mantel 12 des Gestells gedreht. Die Keilflächen aller Transportmodule sind dann wieder in dieselbe Richtung ausgerichtet, in die auch die Last unter Beibehaltung ihrer Orientierung bewegt wird.
Will man eine Last entsprechend einer gekrümmten Kurve verfahren und dabei auch die Orientierung der Last entsprechend der Krüm­ mung der Kurve verändern, so müssen die Keilflächen der die Last unterstützenden Transportmodule 80 unterschiedlich ausgerichtet werden. In Fig. 9 ist durch Pfeile in den Transportmodulen 80 eine Ausrichtung für den Fall angedeutet, daß die Transportmodu­ le eine Last 81 in den vier Ecken eines Quadrates unterstützen und die Last um einen außerhalb dieses Quadrates liegenden Dreh­ punkt 82 verschwenkt werden soll. Und zwar sind die Führungs­ blöcke 20 und 35 so ausgerichtet, daß die Richtung des größten Gefälles an den Keilflächen senkrecht auf Linien steht, die den Drehpunkt 82 mit der Mittelachse 24 des jeweiligen Gestells 10 verbinden und die in Fig. 9 gestrichelt angedeutet sind. Bei einer Kurvenfahrt gemäß Fig. 9 ist der Bewegung des Führungs­ blocks in Richtung des größten Gefälles der Keilflächen eine Querbewegung und eine Schwenkbewegung überlagert. Diese Überla­ gerung ist aufgrund des in Querrichtung bestehenden Spiels zwi­ schen den beiden Führungsblöcken möglich. Ohne dieses Spiel wür­ den die beiden Führungsblöcke klemmen und eine Kurvenfahrt ver­ hindern. Die am Ende der Bewegung des Gestells 10 gegenüber der Stütze 11 bestehende Verschwenkung zwischen den Führungsblöcken 20 und 35 wird durch die Zentriervorrichtungen 45 rückgängig ge­ macht, während die Stütze 11 dem Gestell nachgefahren wird. Nun kann ohne weitere Verdrehung der Führungsblöcke gegenüber dem Bodenabstützkörper 12, 13 des Gestells 10 der nächste Bewegungs­ schritt gemacht werden. Bei sehr kleinen Krümmungen der Bewe­ gungslinie einer Last kann es notwendig werden, die Schrittlänge zu verkürzen.
Gemäß Fig. 10 kann eine Last 81, die von mehreren Transportmo­ dulen 80 unterstützt ist, auch auf der Stelle gedreht werden. Wiederum sind die Keilflächen senkrecht zu Linien ausgerichtet, die vom Drehpunkt 82 der Last zur Achse 24 der Gestelle führen.

Claims (26)

1. Transportmodul, das zum Bewegen schwerer Lasten über ei­ nen Boden vorgesehen ist und folgende Merkmale aufweist:
  • a) Ein Gestell (10), auf das die Last auflegbar ist, ist auf den Boden aufsetzbar;
  • b) eine Stütze (11) ist auf den Boden auf setzbar;
  • c) durch einen Aktuator (30) des einen Teils (11) ist die Boden­ auflagekraft des Gestells (10) unter Erhöhung der Bodenauf­ lagekraft der Stütze (11) und die Bodenauflagekraft der Stütze (11) unter Erhöhung der Bodenauflagekraft des Gestells (10) bis unter das Eigengewicht verringerbar;
  • d) das Gestell (10) und die Stütze (11) weisen ein erstes Paar schiefer Bahnen (25, 36) auf, über die das Gestell (10) an der Stütze (11) abstützbar ist und das Gestell (10) bei genügender Verringerung seiner Bodenauflagekraft gegenüber der Stütze (11) horizontal verfahrbar ist;
  • e) das Gestell (10) und die Stütze (11) weisen ein zweites Paar schiefer Bahnen (27, 40) auf, über die die Stütze (11) am Gestell (10) abstützbar ist und die Stütze (11) bei genügender Verringerung ihrer Bodenauflagekraft gegenüber dem Gestell (10) horizontal verfahrbar ist.
2. Transportmodul nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gestell (10) sich an gegenüberliegenden Seiten der Stüt­ ze (11) befindliche erste Führungselemente (40) mit zweiten Füh­ rungselementen (26) untergreift und an den ersten Führungsele­ menten (40) und zweiten Führungselementen (26) das zweite Paar schiefer Bahnen (27, 40) gebildet ist.
3. Transportmodul nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich das erste Paar schiefer Bahnen (25, 36) oberhalb des zweiten Paares schiefer Bahnen (27, 40) befindet.
4. Transportmodul nach einem vorhergehenden Anspruch, da­ durch gekennzeichnet, daß das erste Paar schiefer Bahnen durch ein Paar von aufeinander gleitbaren schiefen Flächen (25, 36) und das zweite Paar schiefer Bahnen durch eine schiefe Fläche (27) und durch darauf abrollende Wälzkörper (40) gebildet ist.
5. Transportmodul nach einem vorhergehenden Anspruch, da­ durch gekennzeichnet, daß ein Paar schiefer Bahnen durch eine schiefe Fläche (27) und durch Rollen (40) gebildet ist, die mit einer festen Achse in dem einen Teil (11), insbesondere in der Stütze (11), drehbar gelagert sind.
6. Transportmodul nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß eine schiefe Bahn durch wenigstens drei Rollen (40) gebildet ist, die in den Ecken eines Dreiecks angeordnet sind.
7. Transportmodul nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß eine schiefe Bahn durch genau drei Rollen (40) gebildet ist, daß zwei dieser Rollen (40) in derselben senkrecht zu ihren Ach­ sen verlaufenden Ebene und die dritte Rolle (40) in einem Ab­ stand zu dieser Ebene etwa mittig zwischen den beiden anderen Rollen (40) angeordnet ist.
8. Transportmodul nach einem der Ansprüche 5 bis 7, da­ durch gekennzeichnet, daß eine Rolle (40) durch den Außenring eines Wälzlagers gebildet ist, das mit seinem Innenring fest sitzt.
9. Transportmodul nach einen vorhergehenden Anspruch, da­ durch gekennzeichnet, daß das Gestell (10) einen ersten Füh­ rungsblock (20) mit schiefen Bahnen (25, 27) und die Stütze (11) einen zweiten Führungsblock (35) mit schiefen Bahnen (36, 40) aufweist und daß zwischen dem einen Führungsblock (35) und dem Gestell bzw. der Stütze (11) ein Universalgelenk (57) vorhanden ist.
10. Transportmodul nach einem vorhergehenden Anspruch, da­ durch gekennzeichnet, daß der Aktuator (30) zur Stütze (11) ge­ hört und mit ihm die relative vertikale Position eines die schiefen Bahnen (36, 40) der Stütze (11) aufweisenden Führungs­ blocks (35) zu einem Bodenabstützkörper (31, 32) der Stütze (11) veränderbar ist.
11. Transportmodul nach einem vorhergehenden Anspruch, da­ durch gekennzeichnet, daß der Aktuator (30) derart angeordnet ist, daß seine Verstellbewegung wenigstens annähernd rein verti­ kal zum Boden erfolgt.
12. Transportmodul nach einem vorhergehenden Anspruch, da­ durch gekennzeichnet, daß der Aktuator eine doppeltwirkende hy­ draulische Kolben-Zylindereinheit (30) ist.
13. Transportmodul nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Stütze (11) die Kolben-Zylindereinheit (30), von der der Zylinder (31) auf den Boden aufsetzbar ist und deren am Kolben (54) befestigte Kolbenstange (55) den Boden abgewandt aus dem Zylinder (31) heraustritt, und einen Führungsblock (35) umfaßt, an dem die schiefen Bahnen (36, 40) der Stütze (11) ausgebildet sind und der von der Kolbenstange getragen ist, und daß das Ge­ stell (10) topfförmig ausgebildet und über die Stütze (11) ge­ stülpt ist und innen an seinem Boden (13) einen Führungsblock (20) mit den schiefen Bahnen (25, 27) des Gestells (10) auf­ weist.
14. Transportmodul nach einem vorhergehenden Anspruch, da­ durch gekennzeichnet, daß das Gestell (10) einen ersten Füh­ rungsblock (20) mit den schiefen Bahnen (25, 27) des Gestells (10) und einen Bodenabstützkörper (12, 13) umfaßt, daß die Stüt­ ze (11) einen zweiten Führungsblock (35) mit den schiefen Bahnen (36, 40) der Stütze (11) aufweist und daß die beiden Führungs­ blöcke (20, 35) relativ zum Bodenabstützkörper (12, 13) des Ge­ stells (10) gemeinsam um eine vertikale Achse (24) verdrehbar sind.
15. Transportmodul nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Führungsblöcke (20, 35) in einem Winkelbereich von mindestens 270 Grad gegenüber dem Bodenabstützkörper (12, 13) des Gestells (10) verdrehbar sind.
16. Transportmodul nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekenn­ zeichnet, daß am Gestell (10) ein Motor (73), insbesondere ein Hydromotor, zum Verdrehen der Führungsblöcke (20, 35) angeordnet ist.
17. Transportmodul nach einem vorhergehenden Anspruch, da­ durch gekennzeichnet, das das Gestell (10) einen ersten Füh­ rungsblock (20) mit schiefen Bahnen (25, 27) und die Stütze (11) einen zweiten Führungsblock (35) mit schiefen Bahnen (36, 40) aufweist, daß zwischen den beiden Führungsblöcken (20, 35) ein seitliches Spiel besteht und daß Zentriermittel (45) zur Zen­ trierung der Führungsblöcke (20, 35) zueinander in einer Mittel­ stellung vorhanden sind.
18. Transportmodul nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Zentriermittel eine Zentriervorrichtung (45) mit zumin­ dest einer am einen Führungsblock (35) abstützbaren Feder (47) und mit zumindest einer in jeder relativen Lage der beiden Füh­ rungsblöcke (20, 35) in Führungsrichtung zueinander von der Fe­ der (47) an den anderen Führungsblock (20) andrückbaren Feder­ stütze (46) umfassen.
19. Transportmodul nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Zentriermittel eine Zentriervorrichtung (45) umfassen, die eine an dem einen Führungsblock (35) angeordnete Feder (47) und zwei an den Führungsblock (35) quer zur Verfahrrichtung der beiden Führungsblöcke (20, 35) geführte Federstützen (46) auf­ weist, zwischen denen die Feder (47) eingespannt ist und die von der Feder (47) nach außen auf den anderen Führungsblock (20) zu gedrückt werden, und daß der Weg jeder Federstütze (46) nach au­ ßen durch einen Anschlag (52) an dem einen Führungsblock (35) derart begrenzt ist, daß in der Mittelstellung der beiden Füh­ rungsblöcke (20, 35) zueinander eine Federstütze (46) nur einen geringen Abstand vom Anschlag oder vom anderen Führungsblock (20) hat.
20. Transportmodul nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Zentriermittel zwei mit einem Führungsblock (35) mitbewegte Zentriervorrichtungen (45) aufweisen, die in Verfahrrichtung der beiden Führungsblöcke (20, 35) einen Abstand voneinander haben.
21. Transportmodul nach einem vorhergehenden Anspruch, da­ durch gekennzeichnet, daß die Stütze (11) ein Drehgelenk mit ei­ ner vertikalen Achse aufweist und daß ein Führungsblock (35) mit den schiefen Bahnen (36, 40) der Stütze (11) gegenüber einem Bo­ denabstützkörper (31, 32) der Stütze (11) um die vertikale Achse des Drehgelenks verdrehbar ist.
22. Transportmodul nach einem vorhergehenden Anspruch, da­ durch gekennzeichnet, daß die relative Bewegung zwischen Gestell (10) und Stütze (11) in Verfahrrichtung durch einen Weggeber (60) erfaßbar ist.
23. Transportmodul nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß das Gestell (10) einen ersten Führungsblock (20) mit einer ersten Keilfläche (25) und die Stütze (11) einen zweiten Füh­ rungsblock (35) mit einer zweiten Keilfläche (36) aufweist und daß ein Teil (61, 63) des Weggebers (60) in eine Aussparung (62) in einer Keilfläche (25, 36) eines Führungsblocks (20, 35) ein­ gesetzt ist.
24 Transportmodul nach einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß ein die Auflagefläche (92) für die Last aufweisendes Tragteil (90) des Gestells (10) höhenverstell­ bar ist.
25. Transportmodul nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß das Tragteil (90) durch einen hydraulischen Hubzylinder (82) des Gestells (10) höhenverstellbar ist.
26. Transportmodul nach einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß ein die Auflagefläche (92) für die Last aufweisendes Tragteil (90) des Gestells (10) allseitig ver­ kippbar ist.
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