DE19646211C2 - Vorrichtung zur Aufnahme von Körperexkreten - Google Patents

Vorrichtung zur Aufnahme von Körperexkreten

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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Aufnahmevorrichtung für Kör­ perexkrete mit einer eine Durchgangsöffnung mit einem ersten Flansch aufweisende Haftplatte, die mit der vom ersten Flansch abweisenden Seite um eine Körperöffnung eines Benutzers anordbar ist, wobei der erste Flansch einen ringförmigen Montagebereich aufweist und einen aus einem wasserunlöslichen Film gebildeten, ersten äußeren Beutel, der eine Öffnung mit einem zweiten Flansch hat, wobei der zweite Flansch einen ringförmigen Montagebereich aufweist, der mit dem ring­ förmigen Montagebereich des ersten Flansches lösbar in Eingriff bring­ bar ist und einem aus einem sich bei Dauereinwirkung von Wasser auflösenden oder zersetzenden Film gebildeten, zweiten inneren Beutel, der im äußeren Beutel angeordnet ist und an der Haftplatte lösbar be­ festigbar ist, wobei ein flüssigkeitsdichter Durchgangskanal von der Körperöffnung des Benutzers in den inneren Beutel gebildet ist.
Die US 5,243,782 zeigt eine Aufnahmevorrichtung für Körperexkrete mit einer Haftplatte, die am menschlichen Körper anbringbar ist. Die Haftplatte weist an ihrer nicht haftenden Seite einen Flansch mit einer Durchgangsöffnung. Die Aufnahmevorrichtung selbst besitzt einen in­ neren und einen äußeren Beutel auf, wobei der innere Beutel wasser­ löslich ausgebildet sein kann. Zur Befestigung des äußeren und inneren Beutels am Körper ist ein etwa ringförmiger Flansch vorgesehen, der den Flansch der Haftplatte übergreift. Der innere Beutel wird zwischen die beiden Flansche eingeklemmt und so sicher gehalten.
Eine im wesentliche ähnliche Konstruktion ist auch aus der US 4,816,027 entnehmbar. Gemäß dieser Druckschrift sind ein innerer und ein äußerer Beutel vorgesehen, die mittels zweier ineinander grei­ fender Flansche verbunden werden. Der innere Beutel wird hierbei klemmend zwischen den Flanschen aufgenommen.
Eine andere Ausführung ist aus der DE 19 47 368 B2 entnehmbar. Hier sind zwei ineinander angeordnete Beutel gezeigt, die jeweils mit über­ einanderliegenden, trompetenartigen Verlängerungen versehen sind. Zur Befestigung am Körper dient eine Binde. Die Verlängerung des äu­ ßeren Beutels übergreift die des inneren Beutels.
Aus der WO 94/12128 ist eine Aufnahmevorrichtung für Körperexkrete mit einem inneren und einem äußeren Beutel bekannt. Der innere Beu­ tel ist hierbei direkt an dem äußeren Beutel mittels einer zerbrechbaren oder abziehbaren Verbindung befestigt.
Derartige Vorrichtungen sind geeignet für Personen, die auf Grund von Inkontinenzproblemen bezüglich der Exkremente oder Urin einen chir­ urgischen Eingriff hatten oder die Probleme in den Verdauungs- oder Harnorganen haben, und die als Ergebnis daraus in der Oberfläche ihres Körpers eine Öffnung (Stoma) haben, wobei der Darmtrakt oder der Harnleiter bis an die Körperoberfläche geführt wird. Weiterhin sind der­ artige Vorrichtungen geeignet für Personen, die auf Grund eines ande­ ren Leidens in ihrer Körperoberfläche eine Öffnung (Stoma) oder eine Röhre (Fistel) aufweisen. Personen verwenden eine Vorrichtung zur Aufnahme von Körperexkreten - diese kann die Körperexkrete solange lagern, solange es im täglichen Leben keine besonderen Unannehmlich­ keiten gibt -, die an der in der Körperoberfläche ausgebildeten Abgabe­ öffnung befestigt ist. Auf diese Weise können durch die Öffnung abge­ gebene Körperexkrete wie Stuhl, Urin, Körperflüssigkeiten etc. in der Vorrichtung aufgenommen werden. Solch eine Aufnahmevorrichtung für Körperexkrete umfaßt im allgemeinen einen Haftbereich (Klebebe­ reich) und einen Bereich zur Aufnahme der Exkrete.
Der Haftbereich haftet eng um die Öffnung in der Körperoberfläche herum an und dient zur Führung der Körperexkrete in den Aufnahmebe­ reich, ohne daß die Exkrete dabei austreten können. Weiterhin dient er zum Halten des Aufnahmebereichs für die Körperexkrete. Zur Verbes­ serung der Funktionsweise des Haftbereichs sind Studien und For­ schungen an der Ausgestaltung des Haftbereichs und an dem Haftma­ terial, das an der Seite, die an der Oberfläche eines menschlichen Kör­ pers anhaftet, verwendet wird, vorgenommen worden. Auf diese Wei­ se sollte erreicht werden, daß der Haftbereich dicht an dem äußeren Körperbereich um die Abgabeöffnung für die Exkrete herum anhaften kann, und daß gleichzeitig nur geringe Hautirritationen auftreten, so daß die Vorrichtung ohne Sorge verwendet werden kann. Im Hinblick auf die Form des Haftbereichs ist es bekannt, daß der Teil des Haftbe­ reichs, der mit dem äußeren Körperbereich um die Abgabeöffnung für die Exkrete auf der Oberfläche des menschlichen Körpers korrespon­ diert, konvex oder konkav ausgestaltet ist, so daß er dicht an dem äu­ ßeren Bereich um die Öffnung anhaftet. Im Hinblick auf das Haftmate­ rial ist es beispielsweise bekannt, daß der von der Haut abgegebene Schweiß absorbiert wird, um zu vermeiden, daß die Haftkräfte beein­ trächtigt werden. Weiterhin ist es bekannt, daß das Auftreten von Dermatitis auf Grund irritierender Elemente in den Körperexkreten und die Erzeugung von verschiedenartigen Keimen verhindert werden kann.
Der Aufnahmebereich für die Körperexkrete muß gasblockierende Ei­ genschaften und Flexibilität aufweisen, er darf keine Geräusche ma­ chen und muß angenehm auf der Haut sein. Beispielsweise liegt ein technischer Schritt zur Verbesserung der Gasblockadeeigenschaften in der Verwendung einer einzelnen Schicht oder eines zusammengesetz­ ten Films, bestehend aus Polyvinylidenchlorid, chlorierten Polyethylen oder dergleichen für das Material, das den Beutel in dem Aufnahmebe­ reich für die Körperexkrete bildet. Weiterhin bestehen die Beutel zur Schaffung einer verbesserten Komfortabilität für die Haut aus flexiblen Filmen oder ihre Oberflächen sind geprägt, oder sie sind mit einem nicht gewebten Stoff beschichtet.
Es sind zwei Strukturen bekannt, um den Haftbereich und den Auf­ nahmebereich für die Körperexkrete zu kombinieren. Eine Struktur ist eine einteilige Struktur, in der beide Bereiche in einem einzigen Körper vorliegen. Die andere Struktur ist eine zweiteilige Struktur, in der die beiden Bereiche lösbar miteinander verbunden werden können. Diese Verbindung erfolgt mittels Haftung oder Montage. Diese beiden Struk­ turen können in Abhängigkeit vom Zweck der Verwendung wahlweise verwendet werden.
Wie vorstehend erwähnt sind Aufnahmevorrichtungen für Körperexkre­ te vielfältig verbessert worden, und somit sind fast alle schwerwiegen­ den Probleme im Hinblick auf die praktische Verwendung bereits gelöst worden. Weil jedoch in den letzten Jahren die Verstädterung des Le­ bens beträchtlich vorangeschritten ist und weil als Ergebnis daraus fast jeder Haushalt mit Toiletten mit Spülung ausgerüstet ist, können die Körperexkrete, die aus der Vorrichtung herausgenommen worden sind, in die mit Spülung versehene Toilette geworfen werden, während sich die benutzten Aufnahmebereiche für die Exkrete in Wasser nicht auflö­ sen und deshalb nicht in die spülbare Toilette geworfen werden kön­ nen. Weiterhin können die Aufnahmebereiche für die Exkrete nicht mit dem allgemeinen Abfall entsorgt werden, was zu einem schwerwie­ genden Problem im Hinblick auf die Umweltverschmutzung führen würde. Somit stellt der Weg zum Entsorgen der Aufnahmebereiche für die Exkrete immer noch ein schwer zu lösendes Problem dar.
Zur Lösung dieses Problems sind verschiedene Vorschläge im Hinblick auf das Material des Beutels, der den Aufnahmebereich für die Exkrete bildet, gemacht worden. In diesem Zusammenhang sind beispielsweise die folgenden Beutel bekannt: Ein Beutel, der durch Beschichtung einer Oberfläche aus einem wasserlöslichen Film mit einem hydrophoben Material gebildet ist (ungeprüftes, veröffentlichtes japanisches Ge­ brauchsmuster Nr. (Hei) 2-44029); ein Beutel, der in solch einer Weise gebildet wird, daß eine hydrophobe Beschichtungsschicht auf der In­ nenseite einer wasserlöslichen Zwischenschicht vorgesehen ist und daß eine Beschichtungsschicht, die wasserbeständig ist, die jedoch durch Alkali zersetzt werden kann, auf der äußeren Seite der Zwi­ schenschicht vorgesehen ist (ungeprüfte japanische Patentoffenle­ gungsschrift Nr. (Sho) 63-63456); ein aus einer einzelnen Schicht oder aus mehreren Schichten zusammengesetzter Beutel, bestehend aus einer wasserlöslichen Oxyalkylengruppe mit einem Vinylalkoholpoly­ merfilm (geprüfte japanische Patentoffenlegungsschrift Nr. (Hei) 1- 160550); ein aus einem biologisch abbaubaren zusammengesetzten Film bestehender Beutel (ungeprüfte japanische Patentoffenlegungs­ schrift Nr. (Hei) 2-280748); ein Beutel, der in solch einer Weise gebil­ det ist, daß die innere Seite eines aus einem wasserlöslichen oder in wasserdispergierbaren Polyvinylalkohol bestehenden Film mit einem wasserabweisenden Material beschichtet ist (ungeprüfte japanische Patentoffenlegungsschrift Nr. (Hei) 4-200470); ein Beutel, der in solch einer Weise gebildet ist, daß die innere Seite eines Films, der aus ei­ nem wasserlöslichen Polyvinylalkohol zusammengesetzt ist, mit einer dünnen Schicht aus Polyvinylalkohol, der ein geringes Maß an Versei­ fung aufweist, beschichtet ist, um die Wasserdurchlässigkeit der inne­ ren Oberfläche zu verbessern (ungeprüfte japanische Patentoffenle­ gungsschrift Nr. (Hei) 6-234195); ein Beutel, der durch Schaffung ei­ ner Schutzschicht mit schwacher Wasserunlöslichkeit gebildet ist (un­ geprüfte japanische Patentoffenlegungsschrift Nr. (Hei) 6-304197); ein Beutel, der in solch einer Weise gebildet ist, daß auf beiden Oberflä­ chen einer durch Wasser zersetzbaren Absorptionsschicht wasserzer­ setzbare Schichten aufgebracht sind (ungeprüfte japanische Patentof­ fenlegungsschrift Nr. (Hei) 7-222768). Die meisten dieser Beutel be­ stehen hauptsächlich aus wasserlöslichen Filmen und die inneren Sei­ ten bestehen aus Schutzschichten, die aus wasserbeständigen Mate­ rialien hergestellt sind, so daß die wasserlöslichen Filme innerhalb eines bestimmten spezifischen Zeitraums von den Körperexkreten nicht zer­ setzt werden können. Weiterhin müssen die Beutelmaterialien in bezug auf die Entsorgung sehr subtile Eigenschaften im Hinblick auf die Tat­ sache aufweisen, daß die Beutel bis zu einem solchen Grad abgebaut oder zersetzt werden müssen, daß sie die spülbare Toilette nicht in kurzer Zeit verstopfen. Deshalb ist die Kontrolle oder Auswahl der Ma­ terialqualität eines solchen Beutels schwierig. Weiterhin können die Beutel während der Verwendung beschädigt werden oder derart aufge­ rieben werden, daß die Schutzschichten zerstört werden. Als Resultat daraus werden die Filme über die so beschädigten Bereiche zersetzt oder abgebaut, was ein Austreten der Körperexkrete hervorruft. Des­ halb werden diese Beutel nicht gerne verwendet. Die Art von Beuteln, die zersetzt werden, wenn sie in eine spülbare Toilette geworfen wer­ den, wobei der pH-Wert angehoben ist, rufen ein Umweltproblem her­ vor oder aber Probleme im Hinblick auf die Zerstörung der spülbaren Toiletteneinrichtungen.
Ausgehend vom genannten Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Aufnahmevorrichtung für Kör­ perexkrete zu schaffen, die eine einfache Montage, Befestigung und Handhabung der beiden Beutel ermöglicht.
Gemäß einem bevorzugten Aspekt der vorliegenden Erfindung soll eine Aufnahmevorrichtung für Körperexkrete vorgeschlagen werden, die in solch einer Weise ausgebildet ist, daß wenn Körperexkrete ausgeschie­ den werden, nur derjenige Bereich, der die Körperexkrete direkt auf­ nimmt und lagert, einfach und sauber beseitigt werden kann. Weiterhin soll der wegwerfbare Bereich so klein wie möglich sein und in Wasser schnell zersetzt oder abgebaut werden können, wenn er in eine spülba­ re Toilette geworfen wird. Dadurch soll eine einfache endgültige Besei­ tigung möglich sein, ohne daß irgendwelche Schwierigkeiten bei den spülbaren Toiletteneinrichtungen oder den Wasseraufbereitungsanlagen auftreten. Weiterhin soll keinerlei Umweltverschmutzung hervorgerufen werden. Ebenfalls soll selbst in solchen Fällen, in denen der Bereich, in dem die Körperexkrete aufgenommen werden, während der Benutzung bricht, dem Träger keinerlei Schaden zugefügt werden, so daß die Vor­ richtung ohne Sorge verwendet werden kann.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist bei einer Aufnahmevorrichtung der ein­ gangs genannten Art erfindungsgemäß vorgesehen daß auf der Haft­ platte in der von dem ersten Flansch umschlossenen Fläche ein dritter Flansch mit einem ringförmigen Montagebereich angeordnet ist oder auf der der Haftplatte abgewandten Seite des zweiten Flansches ein weiterer, ringförmiger Montagebereich ausgebildet ist, und daß um die Öffnung des inneren Beutels ein vierter Flansch mit einem ringförmigen Montagebereich vorgesehen ist, der mit dem Montagebereich des drit­ ten Flanschs oder mit dem weiteren Montagebereich des zweiten Flanschs lösbar in Eingriff bringbar ist.
Dabei ist es für die beiden Flansche vorteilhaft, daß sie lösbar mitein­ ander verbunden sind. Die Montierbereiche sollten vorteilhaft derart ausgebildet sein, daß einer von ihnen als konvexer vorstehender Ring ausgebildet ist, während der andere als ein Ring in Form einer konka­ ven Vertiefung ausgebildet ist, die in ihrer Form dem erstgenannten Ring gleichkommt. Diese Montierbereiche können über die Kraft der Finger und durch Handhabung mittels der Finger zusammengesetzt werden. Dabei können verschiedenartige konventionelle zweiteilige Montierstrukturen verwendet werden. Zur Verbesserung der Abdichtei­ genschaften in dem Zusammenbau kann zwischen den Montierberei­ chen ein O-Ring vorgesehen sein.
Neben dem ersten Flansch und dem zweiten Flansch sind ein dritter Flansch und ein vierter Flansch vorgesehen. Der dritte Flansch kann innerhalb des ersten Flanschs an der nicht haftenden Seite der Haft­ platte angeordnet sein und hat eine Öffnung, die mit den jeweiligen Öffnungen der Haftplatte und des ersten Flansches korrespondiert. Der vierte Flansch ist derart ausgebildet, daß er lösbar mit dem dritten Flansch zusammengesetzt werden kann. Weiterhin weist er eine Öff­ nung auf, die mit der Öffnung des dritten Flansches korrespondiert, wo­ bei unter Bezugnahme auf die Haftplatte der innere Beutel an der ge­ genüberliegenden Seite des vierten Flansches mittels Haftung oder Schweißung befestigt werden kann. Als Verbindungs- und Loslö­ sungsmechanismus zwischen dem dritten und vierten Flansch kann ein Montiermechanismus ähnlich dem Montiermechanismus für den ersten und zweiten Flansch verwendet werden.
Es kann ein weiterer Flansch vorgesehen sein, der korrespondierend zur Öffnung des zweiten Flanschs eine Öffnung aufweist, und der in bezug auf die Haftplatte lösbar an der gegenüberliegenden Seite des zweiten Flanschs angeordnet ist. In diesem Fall kann der innere Beutel mittels Haftung oder Schweißung an der in bezug auf die Haftplatte gegen­ überliegenden Seite dieses Flansches befestigt sein. Als Mechanismus für die Verbindung und Loslösung zwischen dem zweiten Flansch und dem weiteren Flansch kann ein Montiermechanismus verwendet wer­ den.
Der erste Flansch kann an der nicht haftenden Seite der Haftplatte über seine gesamte ringförmige Oberfläche befestigt sein. Alternativ dazu kann der erste Flansch über die ringförmige innere Umfangskante an der nicht haftenden Seite der Haftplatte befestigt sein, wobei die ring­ förmige äußere Umfangskante von der nicht haftenden Seitenoberflä­ che der Haftplatte räumlich getrennt festgelegt ist.
Der äußere Beutel weist vorteilhaft in einem Bereich einen zu öffnen­ den und schließbaren Mund auf, durch den der innere Beutel ersetzt werden kann.
Der zur Bildung des äußeren Beutels verwendete wasserunlösliche Film weist vorzugsweise eine hohe Wasserdichtigkeit und ausgezeichnete Gasblockadeeigenschaften, Flexibilitäts- und Dichtungseigenschaften auf. Solche Filme, die als Beutel für konventionelle Aufnahmevorrich­ tungen von Körperexkreten verwendet werden, können ebenfalls ver­ wendet werden. Hierbei sind insbesondere einlagige Filme oder zu­ sammengesetzte Filme zu nennen, die beispielsweise aus Polyethylen, Polyvinylidenchlorid, Polyvinylchlorid oder chloriertem Polyethylen her­ gestellt sind, oder die aus Materialien bestehen, die durch Vermengung oder Mischpolymerisation von Vinylacetat, Polyacrylsäure oder derglei­ chen mit den oben genannten Substanzen erzielt werden. Die innere Oberfläche des äußeren Beutels ist vorzugsweise geprägt oder einer antistatischen Behandlung unterzogen worden, um die enge Anhaftung des äußeren Beutels an dem inneren Beutel zu verhindern und/oder um die innere Oberfläche ausreichend glatt zu machen.
Als Materialien für den wasserlöslichen Film, der den inneren Beutel bildet, sind beispielsweise zu nennen Carboxymethylzellulose, Methyl­ zellulose, Hydroxypropylmethylzellulose, Hydroxyethylzellulose, Hy­ droxypropylzellulose, Polyvinylalkohol, Polyvinylpyrrolidon, PULLULAN, Polyethylenoxid sowie Derivate oder Mischungen aus diesen Substan­ zen.
Als Material für das wasserlösliche Haftelement, das in dem Umge­ bungsbereich um die Öffnung des inneren Beutels herum vorgesehen ist, können als Basismaterial der vorstehend genannte wasserlösliche Film oder eine nicht gewebte Struktur, die sich in Wasser zersetzt, verwendet werden. Als Haftmaterial kann eine Zusammensetzung ver­ wendet werden, die hauptsächlich aus Polyvinylalkohol, Polyvinylme­ thylether, Polyvinylpyrrolidon, Polyacrylamid oder Polycarbonsäure und einem dazu beigemengten Mittel zur Erhöhung der Klebrigkeit besteht.
Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung werden nun anhand der beiliegenden Zeichnung näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel einer Aufnahmevorrichtung, wo­ bei a) eine Frontansicht, b) eine längsgeschnittene Quer­ schnittsansicht, und c) und d) schematische Darstellungen sind, die die Verwendung der Vorrichtung erläutern;
Fig. 2 eine längs geschnittene Querschnittsansicht, die den wichtigen Bereich eines Ausführungsbeispiels der vorlie­ genden Erfindung darstellt;
Fig. 3 eine längs geschnittene Querschnittsansicht, die den wichtigen Bereich eines weiteren erfindungsgemäßen Aus­ führungsbeispiel darstellt;
Fig. 4 eine längs geschnittene Querschnittsansicht, die den wichtigen Bereich von noch einem weiteren Ausführungs­ beispiel gemäß der vorliegenden Erfindung darstellt; und
Fig. 5 die Draufsichten und Seitenansichten von verschiedenen Ausführungsbeispielen des erfindungsgemäßen inneren Beutels.
In Fig. 1 stellt a) die Draufsicht auf ein beispielhaftes Ausführungsbei­ spiel dar, b) ist eine längs geschnittene Querschnittsansicht, und c) und d) sind schematische Darstellungen, die die Verwendung der Vor­ richtung erläutern. Das Bezugszeichen 1 beziffert eine Haftplatte, die beispielsweise rund ist und in ihrer Mitte eine Öffnung 2 aufweist. An der haftenden Seite der Haftplatte 1 ist eine Haftschicht 3 vorgesehen, während an der Oberfläche der nicht haftenden Seite, das ist die der haftenden Seite gegenüberliegende Seite, ein ringförmiger erster Flansch 4 befestigt ist. Der erste Flansch 4 hat eine Durchgangsöff­ nung 5, die zu der Öffnung 2 der Haftplatte 1 korrespondiert. Entlang der äußeren Umfangskante des ersten Flansches 4 ist ein ringförmiger Montagebereich 6 vorgesehen. Bezugszeichen 7 beziffert einen ring­ förmigen zweiten Flansch, der lösbar an dem ersten Flansch 4 befestigt ist und eine Öffnung 8 aufweist, die zur Durchgangsöffnung 5 des er­ sten Flansches 4 korrespondiert. Weiterhin weist der Flansch 7 einen ringförmigen Montagebereich 9 mit einem konkaven Abschnitt auf, der mit dem Montagebereich 6 des ersten Flansches 4 verbunden werden kann. An der gegenüberliegenden Seite, unter Bezugnahme auf den Montagebereich 9, des zweiten Flansches 7 ist ein äußerer Beutel 10 befestigt. Der äußere Beutel 10 besteht aus einem wasserunlöslichen Film und weist eine Öffnung 11 auf, die zur Öffnung 8 des zweiten Flansches 7 korrespondiert. Ein unteres Ende 12 des äußeren Beutels 10 ist abgedichtet, während ein oberes Ende 13 des Beutel ein Befesti­ gungselement 14 aufweist, so daß dieser geöffnet und geschlossen werden kann. Im Inneren des äußeren Beutels 10 ist ein innerer Beutel 15 eingefügt. Der innere Beutel 15 besteht aus einem wasserlöslichen Film, der in Wasser aufgelöst und zersetzt werden kann. Der innere Beutel 15 ist bis auf den Bereich einer Öffnung 16 abgedichtet. Die Öffnung 16 ist derart ausgebildet, daß sie im Bereich benachbart zur Öffnung 11 des äußeren Beutels 10 und der Öffnung 8 des zweiten Flansches 7 verengt ist, so daß der Beutel leicht durch die Öffnungen 11 und 8 hindurchgezogen werden kann. Dann weitet sich der Beutel 15 trompetenartig aus. Auf diese Weise hat der äußere Umfangsbe­ reich um die Öffnung 16 des inneren Beutels 15 herum eine ausrei­ chend breite Umfangsfläche, so daß er zwischen dem Montagebereich 6 des ersten Flansches 4 und dem Montagebereich 9 des zweiten Flansches 7 eingeklemmt werden kann, wenn die beiden Montageberei­ che miteinander verbunden werden.
Als nächstes wird die Art und Weise der Verwendung der Aufnahme­ vorrichtung für Körperexkrete beschrieben. Wie in Fig. 1c) dargestellt ist, ist die Vorrichtung über die Haftschicht 3 der Haftplatte 1 derart an der Körperoberfläche 101 befestigt, daß die Öffnung 2 der Haftplatte 1 einem Loch oder einer Öffnung zur Abgabe von Körperexkreten, die in der Oberfläche des menschlichen Körpers ausgebildet ist, zugekehrt ist. Ein solches Loch oder eine solche Öffnung ist beispielsweise ein Stoma 100. Der Montagebereich 9 des zweiten Flansches 7 und der Montage­ bereich 6 des ersten Flansches 4 sind derart miteinander verbunden, daß der obere Endbereich der Umfangsfläche um die Öffnung 16 des inneren Beutels 15 herum in einer Weise angeordnet ist, daß sie den Montagebereich 6 des ersten Flansches 4 oder den Montagebereich 9 des zweiten Flansches 7 bedeckt, wobei der Umfangsbereich in die Öff­ nung 16 des inneren Beutels herum zwischen den beiden Montagebe­ reichen 6 und 9 eingeklemmt und damit flüssigkeitsdicht befestigt ist. Als Resultat daraus wird ein Weg gebildet, der von dem Stoma 100 über die Öffnung 2 der Haftplatte 1, die Durchgangsöffnung 5 des er­ sten Flansches 4 und die Öffnung 16 des inneren Beutels 15 zur Innen­ seite des inneren Beutels 15 führt, so daß Körperexkrete 102 wie durch die Pfeile dargestellt in den inneren Beutel 15 abgeschieden wer­ den.
In dem Fall, indem der innere Beutel 15 nach Aufnahme der Körperex­ krete durch einen neuen Beutel ersetzt werden soll, werden die beiden Montagebereiche 6 und 9 voneinander gelöst, wie dies in Fig. 1d) dargestellt ist, wobei die Öffnung 16 des inneren Beutels 15 gelöst wird und somit der innere Beutel 15 nach Öffnung des Befestigungse­ lements 14 des äußeren Beutels 10 herausgezogen werden kann. Weil der innere Beutel 15 aus einem wasserlöslichen Film besteht, kann er direkt in eine spülbare Toilette oder dergleichen hineingeworfen wer­ den. Dann wird vom oberen Ende des äußeren Beutels 10 her ein neuer innerer Beutel 15 eingefügt, und die Öffnung 16 des neuen inneren Beutels wird durch die Öffnung des zweiten Flansches 7 herausgezo­ gen. Dann werden die beiden Flansche 4 und 7 miteinander befestigt, wodurch die Vorrichtung erneut in einen verwendbaren Zustand ge­ bracht wird.
Fig. 2 ist eine längs geschnittene Querschnittsansicht eines erfin­ dungsgemäßen Ausführungsbeispiels, wobei solche Elemente, die mit denen aus Fig. 1 äquivalent sind, durch identische Bezugszeichen be­ ziffert sind. Auf der nicht haftenden Seite der Haftplatte 1 ist innerhalb eines ersten Flansches 4 ein weiterer ringförmiger dritter Flansch 17 vorgesehen, auf dessen äußerer Umfangskante ein ringförmiger Mon­ tierbereich 18 ausgebildet ist. Weiterhin ist gemäß dem Ausführungs­ beispiel aus Fig. 3 ein innerer Beutel 15 mit einem wasserlöslichen, ringförmigen Haftelement 151 in dem Umfangsbereich um die Öffnung 16 herum vorgesehen, so daß der innere Beutel 15 über das Haftele­ ment 151 an einer Seite eines vierten Flansches 19 befestigt ist. An der anderen Seite - das ist diejenige Seite, die der Haftplatte näher liegt - des vierten Flansches 19 ist ein ringförmiger Montierbereich 20 ausge­ bildet, der zu dem Montierbereich 18 des dritten Flansches korrespon­ diert. Auf diese Weise wird durch die Verbindung der beiden Montier­ bereiche 18 und 20 miteinander der innere Beutel 15 an der Haftplat­ te 1 befestigt. Der innere Beutel 15 kann entfernt werden, indem er zusammen mit dem Haftelement 151 von dem vierten Flansch 19 ab­ gezogen wird. Alternativ dazu kann der innere Beutel in solch einer Weise entfernt werden, daß erstens die beiden Montierbereiche 18 und 20 voneinander gelöst werden, und daß dann der innere Beutel 15 zu­ sammen mit dem vierten Flansch 19 aus dem äußeren Beutel 10 her­ ausgezogen wird, und daß dann das Haftelement 151 vom vierten Flansch 19 abgezogen wird. Im Falle des letzteren Verfahrens kann der neue innere Beutel auf einfachere Weise auf den vierten Flansch 19 aufgesteckt werden.
Das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 2 ist in solch einer Weise modi­ fiziert, daß in dem äußeren Bereich um die Öffnung des inneren Beutels kein Haftelement vorgesehen ist und daß der innere Beutel an der Seite des vierten Flansches mittels Schweißung oder dergleichen befestigt ist. In diesem Falle wird der benutzte innere Beutel entfernt, indem er vom vierten Flansch abgerissen wird. Der vierte Flansch wird jedoch nicht wieder verwendet, sondern getrennt vom inneren Beutel entsorgt.
Fig. 3 ist eine längs geschnittene Querschnittsansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels, worin solche Elemente, die mit Elementen ge­ mäß Fig. 1 äquivalent sind, wiederum durch identische Bezugszeichen beziffert sind. Ein zweiter Flansch 7 hat einen konvexen ringförmigen Montierbereich 21, der an der dem Montierbereich 9 gegenüberliegen­ den Seite, d. h. an der inneren Seite eines äußeren Beutels 10 vorgese­ hen ist. Bezugszeichen 22 bezeichnet einen Flansch für einen inneren Beutel, der an der Seite, die der Platte näher ist, einen zum Montierbe­ reich 21 korrespondierenden konkaven ringförmigen Montierbereich 23 aufweist. An der gegenüberliegenden Seite des Flansches 22 ist ein in­ nerer Beutel 15 angeordnet, der wie im Falle des inneren Beutels ge­ mäß Fig. 3 ein Haftelement 151 aufweist. Die Montagebereiche 6 und 9 sowie 21 und 23 werden zusammengebaut, wodurch der innere Beutel 15 an der Haftplatte 1 befestigt wird. Der innere Beutel 15 kann anstatt durch das Haftelement mittels Schweißung oder dergleichen an dem Flansch befestigt werden, wie dies unter Bezugnahme auf Fig. 5 bereits beschrieben worden ist.
Bei jedem der vorangehenden Ausführungsbeispiele sowie deren Modi­ fikationen ist der erste Flansch über seine gesamte Oberfläche an der Haftplatte befestigt. Der erste Flansch kann jedoch auch in einem Zu­ stand befestigt werden, in dem sein äußerer Umfangsbereich von der Haftplatte getrennt ist. Fig. 4 ist eine längs geschnittene Quer­ schnittsansicht, die ein Beispiel einer solchen Struktur darstellt. Darin ist ein erster Flansch 4 auf der nicht haftenden Seitenoberfläche einer Haftplatte 1 angeordnet, wobei eine innere ringförmige Umfangskante 41 konzentrisch zu einer Öffnung 2 der Haftplatte 1 positioniert und beispielsweise mittels Schweißung an der Haftplatte 1 befestigt ist. In diesem Falle erstreckt sich der erste Flansch 4 entlang der nicht haf­ tenden Seitenoberfläche von der Haftplatte 1 nach außen, wobei die äußere Umfangskante 42 des ersten Flansches 4 von der nicht haften­ den Seitenoberfläche der Haftplatte 1 räumlich ein wenig getrennt ist. Weiterhin ist ein ringförmiger Montagebereich 6, unter Bezugnahme auf die Haftplatte 1, auf der gegenüberliegenden Seite des ersten Flansches vorgesehen. Im Falle dieser Struktur können beide Montage­ bereiche des ersten und zweiten Flansches einfach miteinander verbun­ den werden, indem ein Finger in den Raum hinter dem Flansch 4 einge­ führt wird. Diese Flanschstruktur kann nicht nur bei dem ersten Flansch verwendet werden, sondern auch bei dem dritten Flansch ge­ mäß einem der vorhergehenden Ausführungsbeispiele.
Als Form für den inneren Beutel können verschiedene unterschiedliche Formen verwendet werden. Fig. 5 zeigt Draufsichten und Seitenan­ sichten von einigen Ausführungsbeispielen. Der innere Beutel gemäß a1) und a2) aus Fig. 5 hat eine rechteckige Form, wobei drei Seiten dicht miteinander verbunden sind und in der oberen Seite eine Öffnung 16 vorgesehen ist. Der in b1) und b2) von Fig. 5 dargestellte innere Beutel weist drei abgedichtete Seiten und eine Öffnung 16 in der obe­ ren Seite auf und hat in der Nähe der Öffnung 16 einen verengten Be­ reich 24. Der innere Beutel gemäß c1) und c2) aus Fig. 5 ist in solch einer Weise ausgebildet, daß auf einer seiner Oberflächen eine Öffnung 16 mit einem darum vorgesehenen Kragen 25 ausgebildet ist, wobei die vier Seiten abgedichtet sind. Der innere Beutel gemäß d1) und d2) aus Fig. 5 ist in solch einer Weise ausgebildet, daß die vier Seiten ab­ gedichtet sind, und daß auf einer seiner Oberflächen eine Öffnung 16 mit einem wasserlöslichen, ringförmigen Haftelement 26, das um die Öffnung 16 herum vorgesehen ist, ausgebildet ist. Der innere Beutel gemäß e1) und e2) aus Fig. 5 verjüngt sich graduell in Richtung einer Öffnung 16, wobei die verbleibenden drei Seiten abgedichtet sind. All diese inneren Beutel können jeweils auf geeignete Weise, in einem der vorhergehenden Ausführungsbeispiele verwendet werden.
In den vorhergehenden Ausführungsbeispielen sind die äußeren Beutel derart ausgebildet, daß sie einen Öffnungs-/Schließbereich auf der je­ weils oberen Seite aufweisen. Alternativ dazu kann der Öffnungs-/­ Schließbereich auf der unteren Seite vorgesehen sein. Weiterhin ist als Möglichkeit zur Herausnahme des inneren Beutels aus dem äußeren Beutel zum Zwecke seiner Auswechslung der Weg des Herausziehens des inneren Beutels aus dem Öffnungs-/Schließbereich des äußeren Beutels beschrieben worden. Genauso gut kann der innere Beutel je­ doch auch aus der Öffnung in dem zweiten Flansch herausgezogen werden, an dem der äußere Beutel befestigt ist. Ebenso kann bei der Struktur der Montagebereiche, wie sie in den jeweiligen Ausführungs­ beispielen beschrieben ist, die Beziehung zwischen den konvexen und konkaven ringförmigen Montagebereichen umgekehrt werden.
Gemäß der vorliegenden Erfindung ist innerhalb eines aus einem was­ serunlöslichen Film bestehenden äußeren Beutels ein aus einem was­ serlöslichen Film bestehender innerer Beutel trennbar vom äußeren Beutel angeordnet. Körperexkrete werden nur in den inneren Beutel abgeschieden, so daß der innere Beutel einfach herausgenommen wer­ den kann, nachdem die Körperexkrete abgeschieden worden sind. Und weil der innere Beutel direkt in eine spülbare Toilette oder dergleichen hineingeworfen werden soll, wird der innere Beutel in Wasser schnell abgebaut oder zersetzt, wodurch jegliche Umweltverschmutzung ver­ mieden wird. Selbst wenn der den inneren Beutel bildende wasserlösli­ che Film während der Benutzung beschädigt wird, so daß Körperexkre­ te aus diesem austreten können, werden diese Exkrete in dem äußeren Beutel zurückgehalten, so daß sich der Benutzer der Vorrichtung wäh­ rend des Tragens nicht unwohl fühlt. Weiterhin kann der äußere Beutel wiederholt verwendet werden und ist deshalb ökonomisch vorteilhaft.

Claims (6)

1. Aufnahmevorrichtung für Körperexkrete mit
  • 1. einer, eine Durchgangsöffnung (5) mit einem ersten Flansch (4) aufweisende Haftplatte (1), die mit der vom ersten Flansch (4) abweisenden Seite um eine Körperöffnung eines Benutzers an­ ordbar ist, wobei der erste Flansch (4) einen ringförmigen Mon­ tagebereich (6) aufweist,
  • 2. einem, aus einem wasserunlöslichen Film gebildeten, ersten äu­ ßeren Beutel (10), der eine Öffnung mit einem zweiten Flansch (7) hat, wobei der zweite Flansch (7) einen ringförmigen Mon­ tagebereich (9) aufweist, der mit dem ringförmigen Montagebe­ reich (6) des ersten Flanschs (4) lösbar in Eingriff bringbar ist,
  • 3. einem, aus einem sich bei Dauereinwirkung von Wasser auflö­ senden oder zersetzenden Film gebildeten, zweiten inneren Beutel (15), der im äußeren Beutel (10) angeordnet ist und an der Haftplatte (1) lösbar befestigbar ist, wobei ein flüssigkeits­ dichter Durchgangskanal von der Körperöffnung des Benutzers in den inneren Beutel (15) gebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß
  • 4. auf der Haftplatte (1) in der von dem ersten Flansch (4) um­ schlossenen Fläche ein dritter Flansch (17) mit einem ringför­ migen Montagebereich (18) angeordnet ist, oder
  • 5. auf der der Haftplatte (1) abgewandten Seite des zweiten Flansches (7) ein weiterer, ringförmiger Montagebereich (21) ausgebildet ist, und daß
  • 6. um die Öffnung (16) des inneren Beutels (15) ein vierter Flansch (19, 22) mit einem ringförmigen Montagebereich (20, 23) vorgesehen ist, der mit dem Montagebereich (18) des drit­ ten Flansches (17) oder mit dem weiteren Montagebereich (21) des zweiten Flansches (7) lösbar in Eingriff bringbar ist.
2. Aufnahmevorrichtung für Körperexkrete nach Anspruch 1, da­ durch gekennzeichnet, daß der innere Beutel (15) im Umfangsbe­ reich um die Öffnung (16) herum ein ringförmiges, wasserlösli­ ches Haftelement (151) aufweist, so daß der innere Beutel (15) über das Haftelement (151) lösbar an der der Haftplatte (1) abgewandten Seite des vierten Flansches (19, 22) befestigt ist.
3. Aufnahmevorrichtung für Körperexkrete nach Anspruch 1, da­ durch gekennzeichnet, daß der Öffnungsbereich (16) des inneren Beutels (15) mittels Schweißung oder Heißverklebung an der, der Haftplatte (1) abgewandten Seite des vierten Flansches (19, 22) angeordnet ist.
4. Aufnahmevorrichtung für Körperexkrete nach einem der Ansprü­ che 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Flansch (4) über die gesamte ringförmige Oberfläche des ersten Flansches (4) an der nicht haftenden Seite der Haftplatte (1) befestigt ist.
5. Aufnahmevorrichtung für Körperexkrete nach einem der Ansprü­ che 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Flansch (4) an seiner ringförmigen inneren Umfangskante mit der nicht haf­ tenden Seitenoberfläche der Haftplatte (1) verbunden ist, wäh­ rend die ringförmige äußere Umfangskante des ersten Flansches (4) räumlich getrennt von der nicht haftenden Seitenoberfläche der Haftplatte (1) angeordnet ist.
6. Aufnahmevorrichtung für Körperexkrete nach einem der Ansprü­ che 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der äußere Beutel (10) einen zu öffnenden und schließbaren Mund zum Ersetzen des in­ neren Beutels (15) aufweist.
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