DE19646211A1 - Vorrichtung zur Aufnahme von Körperexkreten - Google Patents

Vorrichtung zur Aufnahme von Körperexkreten

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    • A61F5/00Orthopaedic methods or devices for non-surgical treatment of bones or joints; Nursing devices; Anti-rape devices
    • A61F5/44Devices worn by the patient for reception of urine, faeces, catamenial or other discharge; Portable urination aids; Colostomy devices
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    • A61F5/448Means for attaching bag to seal ring

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Aufnahme von Körperexkreten. Insbesondere betrifft die Erfindung eine Aufnahmevor­ richtung für menschliche Körperexkrete, die an einem Loch oder einer Öffnung in der Oberfläche eines menschlichen Körpers befestigbar ist, um die aus dem Inneren des menschlichen Körpers abgeschiedenen Exkrete aufzunehmen und zeitweilig zu lagern.
Derartige Vorrichtungen sind geeignet für Personen, die auf Grund von Inkontinenzproblemen bezüglich der Exkremente oder Urin einen chir­ urgischen Eingriff hatten oder die Probleme in den Verdauungs- oder Harnorganen haben, und die als Ergebnis daraus in der Oberfläche ihres Körpers eine Öffnung (Stoma) haben, wobei der Darmtrakt oder der Harnleiter bis an die Körperoberfläche geführt wird. Weiterhin sind der­ artige Vorrichtungen geeignet für Personen, die auf Grund eines ande­ ren Leidens in ihrer Körperoberfläche eine Öffnung (Stoma) oder eine Röhre (Fistel) aufweisen. Personen verwenden eine Vorrichtung zur Aufnahme von Körperexkreten - diese kann die Körperexkrete solange lagern, solange es im täglichen Leben keine besonderen Unannehmlich­ keiten gibt -, die an der in der Körperoberfläche ausgebildeten Abgabe­ öffnung befestigt ist. Auf diese Weise können durch die Öffnung abge­ gebene Körperexkrete wie Stuhl, Urin, Körperflüssigkeiten etc. in der Vorrichtung aufgenommen werden. Solch eine Aufnahmevorrichtung für Körperexkrete umfaßt im allgemeinen einen Haftbereich (Klebebe­ reich) und einen Bereich zur Aufnahme der Exkrete.
Der Haftbereich haftet eng um die Öffnung in der Körperoberfläche herum an und dient zur Führung der Körperexkrete in den Aufnahmebe­ reich, ohne daß die Exkrete dabei austreten können. Weiterhin dient er zum Halten des Aufnahmebereichs für die Körperexkrete. Zur Verbes­ serung der Funktionsweise des Haftbereichs sind Studien und For­ schungen an der Ausgestaltung des Haftbereichs und an dem Haftma­ terial, das an der Seite, die an der Oberfläche eines menschlichen Kör­ pers anhaftet, verwendet wird, vorgenommen worden. Auf diese Wei­ se sollte erreicht werden, daß der Haftbereich dicht an dem äußeren Körperbereich um die Abgabeöffnung für die Exkrete herum anhaften kann, und daß gleichzeitig nur geringe Hautirritationen auftreten, so daß die Vorrichtung ohne Sorge verwendet werden kann. Im Hinblick auf die Form des Haftbereichs ist es bekannt, daß der Teil des Haftbe­ reichs, der mit dem äußeren Körperbereich um die Abgabeöffnung für die Exkrete auf der Oberfläche des menschlichen Körpers korrespon­ diert, konvex oder konkav ausgestaltet ist, so daß er dicht an dem äu­ ßeren Bereich um die Öffnung anhaftet. Im Hinblick auf das Haftmate­ rial ist es beispielsweise bekannt, daß der von der Haut abgegebene Schweiß absorbiert wird, um zu vermeiden, daß die Haftkräfte beein­ trächtigt werden. Weiterhin ist es bekannt, daß das Auftreten von Dermatitis auf Grund irritierender Elemente in den Körperexkreten und die Erzeugung von verschiedenartigen Keimen verhindert werden kann.
Der Aufnahmebereich für die Körperexkrete muß gasblockierende Ei­ genschaften und Flexibilität aufweisen, er darf keine Geräusche ma­ chen und muß angenehm auf der Haut sein. Beispielsweise liegt ein technischer Schritt zur Verbesserung der Gasblockadeeigenschaften in der Verwendung einer einzelnen Schicht oder eines zusammengesetz­ ten Films, bestehend aus Polyvinylidenchlorid, chlorierten Polyethylen oder dergleichen für das Material, das den Beutel in dem Aufnahmebe­ reich für die Körperexkrete bildet. Weiterhin bestehen die Beutel zur Schaffung einer verbesserten Komfortabilität für die Haut aus flexiblen Filmen oder ihre Oberflächen sind geprägt, oder sie sind mit einem nicht gewebten Stoff beschichtet.
Es sind zwei Strukturen bekannt, um den Haftbereich und den Auf­ nahmebereich für die Körperexkrete zu kombinieren. Eine Struktur ist eine einteilige Struktur, in der beide Bereiche in einem einzigen Körper vorliegen. Die andere Struktur ist eine zweiteilige Struktur, in der die beiden Bereiche lösbar miteinander verbunden werden können. Diese Verbindung erfolgt mittels Haftung oder Montage. Diese beiden Struk­ turen können in Abhängigkeit vom Zweck der Verwendung wahlweise verwendet werden.
Wie vorstehend erwähnt sind Aufnahmevorrichtungen für Körperexkre­ te vielfältig verbessert worden, und somit sind fast alle schwerwiegen­ den Probleme im Hinblick auf die praktische Verwendung bereits gelöst worden. Weil jedoch in den letzten Jahren die Verstädterung des Le­ bens beträchtlich vorangeschritten ist und weil als Ergebnis daraus fast jeder Haushalt mit Toiletten mit Spülung ausgerüstet ist, können die Körperexkrete, die aus der Vorrichtung herausgenommen worden sind, in die mit Spülung versehene Toilette geworfen werden, während sich die benutzten Aufnahmebereiche für die Exkrete in Wasser nicht auflö­ sen und deshalb nicht in die spülbare Toilette geworfen werden kön­ nen. Weiterhin können die Aufnahmebereiche für die Exkrete nicht mit dem allgemeinen Abfall entsorgt werden, was zu einem schwerwie­ genden Problem im Hinblick auf die Umweltverschmutzung führen würde. Somit stellt der Weg zum Entsorgen der Aufnahmebereiche für die Exkrete immer noch ein schwer zu lösendes Problem dar.
Zur Lösung dieses Problems sind verschiedene Vorschläge im Hinblick auf das Material des Beutels, der den Aufnahmebereich für die Exkrete bildet, gemacht worden. In diesem Zusammenhang sind beispielsweise die folgenden Beutel bekannt: Ein Beutel, der durch Beschichtung einer Oberfläche aus einem wasserlöslichen Film mit einem hydrophoben Material gebildet ist (ungeprüftes, veröffentlichtes japanisches Ge­ brauchsmuster Nr. (Hei) 2-44029); ein Beutel, der in solch einer Weise gebildet wird, daß eine hydrophobe Beschichtungsschicht auf der In­ nenseite einer wasserlöslichen Zwischenschicht vorgesehen ist und daß eine Beschichtungsschicht, die wasserbeständig ist, die jedoch durch Alkali zersetzt werden kann, auf der äußeren Seite der Zwi­ schenschicht vorgesehen ist (ungeprüfte japanische Patentoffenle­ gungsschrift Nr. (Sho) 63-63456); ein aus einer einzelnen Schicht oder aus mehreren Schichten zusammengesetzter Beutel, bestehend aus einer wasserlöslichen Oxyalkylengruppe mit einem Vinylalkoholpoly­ merfilm (geprüfte japanische Patentoffenlegungsschrift Nr. (Hei) 1-160550); ein aus einem biologisch abbaubaren zusammengesetzten Film bestehender Beutel (ungeprüfte japanische Patentoffenlegungs­ schrift Nr. (Hei) 2-280748); ein Beutel, der in solch einer Weise gebil­ det ist, daß die innere Seite eines aus einem wasserlöslichen oder in wasserdispergierbaren Polyvinylalkohol bestehenden Film mit einem wasserabweisenden Material beschichtet ist (ungeprüfte japanische Patentoffenlegungsschrift Nr. (Hei) 4-200470); ein Beutel, der in solch einer Weise gebildet ist, daß die innere Seite eines Films, der aus ei­ nem wasserlöslichen Polyvinylalkohol zusammengesetzt ist, mit einer dünnen Schicht aus Polyvinylalkohol, der ein geringes Maß an Versei­ fung aufweist, beschichtet ist, um die Wasserdurchlässigkeit der inne­ ren Oberfläche zu verbessern (ungeprüfte japanische Patentoffenle­ gungsschrift Nr. (Hei) 6-234195); ein Beutel, der durch Schaffung ei­ ner Schutzschicht mit schwacher Wasserunlöslichkeit gebildet ist (un­ geprüfte japanische Patentoffenlegungsschrift Nr. (Hei) 6-304197); ein Beutel, der in solch einer Weise gebildet ist, daß auf beiden Oberflä­ chen einer durch Wasser zersetzbaren Absorptionsschicht wasserzer­ setzbare Schichten aufgebracht sind (ungeprüfte japanische Patentof­ fenlegungsschrift Nr. (Hei) 7-222768). Die meisten dieser Beutel be­ stehen hauptsächlich aus wasserlöslichen Filmen und die inneren Sei­ ten bestehen aus Schutzschichten, die aus wasserbeständigen Mate­ rialien hergestellt sind, so daß die wasserlöslichen Filme innerhalb eines bestimmten spezifischen Zeitraums von den Körperexkreten nicht zer­ setzt werden können. Weiterhin müssen die Beutelmaterialien in bezug auf die Entsorgung sehr subtile Eigenschaften im Hinblick auf die Tat­ sache aufweisen, daß die Beutel bis zu einem solchen Grad abgebaut oder zersetzt werden müssen, daß sie die spülbare Toilette nicht in kurzer Zeit verstopfen. Deshalb ist die Kontrolle oder Auswahl der Ma­ terialqualität eines solchen Beutels schwierig. Weiterhin können die Beutel während der Verwendung beschädigt werden oder derart aufge­ rieben werden, daß die Schutzschichten zerstört werden. Als Resultat daraus werden die Filme über die so beschädigten Bereiche zersetzt oder abgebaut, was ein Austreten der Körperexkrete hervorruft. Des­ halb werden diese Beutel nicht gerne verwendet. Die Art von Beuteln, die zersetzt werden, wenn sie in eine spülbare Toilette geworfen wer­ den, wobei der pH-Wert angehoben ist, rufen ein Umweltproblem her­ vor oder aber Probleme im Hinblick auf die Zerstörung der spülbaren Toiletteneinrichtungen.
Ausgehend vom genannten Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Aufnahmevorrichtung für Kör­ perexkrete zu schaffen, mit der die vorbeschriebenen Nachteile vermie­ den werden.
Gemäß einem bevorzugten Aspekt der vorliegenden Erfindung soll eine Aufnahmevorrichtung für Körperexkrete vorgeschlagen werden, die in solch einer Weise ausgebildet ist, daß wenn Körperexkrete ausgeschie­ den werden, nur derjenige Bereich, der die Körperexkrete direkt auf­ nimmt und lagert, einfach und sauber beseitigt werden kann. Weiterhin soll der wegwerfbare Bereich so klein wie möglich sein und in Wasser schnell zersetzt oder abgebaut werden können, wenn er in eine spülba­ re Toilette geworfen wird. Dadurch soll eine einfache endgültige Besei­ tigung möglich sein, ohne daß irgendwelche Schwierigkeiten bei den spülbaren Toiletteneinrichtungen oder den Wasseraufbereitungsanlagen auftreten. Weiterhin soll keinerlei Umweltverschmutzung hervorgerufen werden. Ebenfalls soll selbst in solchen Fällen, in denen der Bereich, in dem die Körperexkrete aufgenommen werden, während der Benutzung bricht, dem Träger keinerlei Schaden zugefügt werden, so das die Vor­ richtung ohne Sorge verwendet werden kann.
Zur Lösung der vorstehend genannten Aufgabe weist die erfindungs­ gemäß Aufnahmevorrichtung für Körperexkrete folgende Merkmale auf: Eine Haftplatte mit einer Öffnung, die zu einem Loch oder einer Öff­ nung in der Oberfläche eines menschlichen Körpers zur Abgabe von Exkreten korrespondiert, einen ersten Flansch, der auf der nicht haf­ tenden Seite der Haftplatte befestigt ist, und der eine Öffnung auf­ weist, die mit der Öffnung der Haftplatte korrespondiert, einen zweiten Flansch, der in Beziehung auf die Haftplatte auf der gegenüberliegen­ den Seite des ersten Flanschs lösbar fixiert ist und eine Öffnung auf­ weist, die mit der Öffnung des ersten Flanschs korrespondiert, einen äußeren Beutel, der an der Seite des zweiten Flanschs, die gegenüber der Haftplatte liegt, angeordnet ist, und der eine Öffnung aufweist, die mit den jeweiligen Öffnungen der Haftplatte, des ersten Flanschs und des zweiten Flanschs korrespondiert, und einen inneren Beutel, der derart innerhalb des äußeren Beutels eingeschlossen ist, daß er von diesem trennbar ist und der die Körperexkrete aufnimmt, die über die jeweiligen Öffnungen der Haftplatte und des ersten Flanschs von dem Loch oder der Öffnung für die Abgabe von Exkreten abgeschieden worden sind, wobei der äußere Beutel aus einem wasserunlöslichen Film gebildet ist, während der innere Beutel aus einem wasserlöslichen Film gebildet ist, der in Wasser zersetzbar oder abbaubar ist, und wo­ bei der innere Beutel ersetzbar ist.
Vorteilhaft sind auf der Seite des ersten Flanschs, die von der Haftplat­ te weggerichtet ist, und auf der Seite des zweiten Flanschs, die näher an der Haftplatte liegt, jeweils ringförmige Montierbereiche vorgese­ hen, die miteinander zusammengesetzt sind, und die um die Öffnungen um die beiden Flansche herum angeordnet sind. Dabei ist es für die beiden Flansche vorteilhaft, daß sie lösbar miteinander verbunden sind. Die Montierbereiche sollten vorteilhaft derart ausgebildet sein, daß ei­ ner von ihnen als konvexer vorstehender Ring ausgebildet ist, während der andere als ein Ring in Form einer konkaven Vertiefung ausgebildet ist, die in ihrer Form dem erstgenannten Ring gleichkommt. Diese Montierbereiche können über die Kraft der Finger und durch Handha­ bung mittels der Finger zusammengesetzt werden. Dabei können ver­ schiedenartige konventionelle zweiteilige Montierstrukturen verwendet werden. Zur Verbesserung der Abdichteigenschaften in dem Zusam­ menbau kann zwischen den Montierbereichen ein O-Ring vorgesehen sein.
Der innere Beutel ist derart angeordnet, daß der äußere Bereich um dessen Öffnung zwischen den Montierbereichen des ersten Flanschs und des zweiten Flanschs eingeführt ist, so daß durch das Zusammen­ setzen der beiden Montierbereiche der innere Beutel mit der Haftplatte verbunden wird, wodurch die durch die Öffnung in der Haftplatte ab­ gegebenen Körperexkrete in dem inneren Beutel aufgenommen werden. Durch das Lösen des Zusammenbaus oder der Verbindung zwischen den beiden Montierbereichen wird der innere Beutel von der Haftplatte und dem äußeren Beutel getrennt.
Weiterhin weist der innere Beutel in dem äußeren Umfangsbereich um seine Öffnung ein ringförmiges wasserlösliches Haftelement auf, so daß der innere Beutel lösbar an dem ersten Flansch oder der inneren Seite des ersten Flanschs auf der Oberfläche der nicht haftenden Seite der Haftplatte, oder an der inneren Seite des äußeren Beutels an der in Beziehung auf die Haftplatte gegenüberliegenden Seite des zweiten Flanschs befestigt oder angebracht werden kann.
Neben dem ersten Flansch und dem zweiten Flansch können ein dritter Flansch und ein vierter Flansch vorgesehen sein. Der dritte Flansch ist innerhalb des ersten Flanschs an der nicht haftenden Seite der Haft­ platte angeordnet und hat eine Öffnung, die mit den jeweiligen Öffnun­ gen der Haftplatte und des ersten Flanschs korrespondiert. Der vierte Flansch ist derart ausgebildet, daß er lösbar mit dem dritten Flansch zusammengesetzt werden kann. Weiterhin weist er eine Öffnung auf, die mit der Öffnung des dritten Flanschs korrespondiert, wobei unter Bezugnahme auf die Haftplatte der innere Beutel an der gegenüberlie­ genden Seite des vierten Flanschs mittels Haftung oder Schweißung befestigt werden kann. Als Verbindungs- und Loslösungsmechanismus zwischen dem dritten und vierten Flansch kann ein Montiermechanis­ mus ähnlich dem Montiermechanismus für den ersten und zweiten Flansch verwendet werden.
Es kann ein weiterer Flansch vorgesehen sein, der korrespondierend zur Öffnung des zweiten Flanschs eine Öffnung aufweist, und der in bezug auf die Haftplatte lösbar an der gegenüberliegenden Seite des zweiten Flanschs angeordnet ist. In diesem Fall kann der innere Beutel mittels Haftung oder Schweißung an der in bezug auf die Haftplatte gegen­ überliegenden Seite dieses Flanschs befestigt sein. Als Mechanismus für die Verbindung und Loslösung zwischen dem zweiten Flansch und dem weiteren Flansch kann ein Montiermechanismus verwendet wer­ den.
Der erste Flansch kann an der nicht haftenden Seite der Haftplatte über seine gesamte ringförmige Oberfläche befestigt sein. Alternativ dazu kann der erste Flansch über die ringförmige innere Umfangskante an der nicht haftenden Seite der Haftplatte befestigt sein, wobei die ring­ förmige äußere Umfangskante von der nicht haftenden Seitenoberflä­ che der Haftplatte räumlich getrennt festgelegt ist.
Der äußere Beutel weist vorteilhaft in einem Bereich einen zu öffnen­ den und schließbaren Mund auf, durch den der innere Beutel ersetzt werden kann.
Der zur Bildung des äußeren Beutels verwendete wasserunlösliche Film weist vorzugsweise eine hohe Wasserdichtigkeit und ausgezeichnete Glasblockadeeigenschaften, Flexibilitäts- und Dichtungseigenschaften auf. Solche Filme, die als Beutel für konventionelle Aufnahmevorrich­ tungen von Körperexkreten verwendet werden, können ebenfalls ver­ wendet werden. Hierbei sind insbesondere einlagige Filme oder zu­ sammengesetzte Filme zu nennen, die beispielsweise aus Polyethylen, Polyvinylidenchlorid, Polyvinylchlorid oder chloriertem Polyethylen her­ gestellt sind, oder die aus Materialien bestehen, die durch Vermengung oder Mischpolymerisation von Vinylacetat, Polyacrylsäure oder derglei­ chen mit den oben genannten Substanzen erzielt werden. Die innere Oberfläche des äußeren Beutels ist vorzugsweise geprägt oder einer antistatischen Behandlung unterzogen worden, um die enge Anhaftung des äußeren Beutels an dem inneren Beutel zu verhindern und/oder um die innere Oberfläche ausreichend glatt zu machen.
Als Materialien für den wasserlöslichen Film, der den inneren Beutel bildet, sind beispielsweise zu einen Carboxymethylzellulose, Methylzel­ lulose, Hydroxypropylmethylzellulose, Hydroxyethylzellulose, Hydroxy­ propylzellulose, Polyvinylalkohol, Polyvinylpyrrolidon, PULLULAN, Poly­ ethylenoxid sowie Derivate oder Mischungen aus diesen Substanzen.
Als Material für das wasserlösliche Haftelement, das in dem Umge­ bungsbereich um die Öffnung des inneren Beutels herum vorgesehen ist, können als Basismaterial der vorstehend genannte wasserlösliche Film oder eine nicht gewebte Struktur, die sich in Wasser zersetzt, verwendet werden. Als Haftmaterial kann eine Zusammensetzung ver­ wendet werden, die hauptsächlich aus Polyvinylalkohol, Polyvinylme­ thylether, Polyvinylpyrrolidon, Polyacrylamid oder Polycarbonsäure und einem dazu beigemengten Mittel zur Erhöhung der Klebrigkeit besteht.
Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung werden nun anhand der beiliegenden Zeichnung näher beschrieben. Es zeigt
Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung, wobei a) eine Frontansicht, b) eine längsgeschnittene Quer­ schnittsansicht, und c) und d) schematische Darstellungen sind, die die Verwendung der Vorrichtung erläutern;
Fig. 2 eine längs geschnittene Querschnittsansicht, die ein wei­ teres erfindungsgemäßes Ausführungsbeispiel der Monta­ gebereiche darstellt;
Fig. 3 eine längs geschnittene Querschnittsansicht, die den wichtigen Bereich eines weiteren erfindungsgemäßen Aus­ führungsbeispiels darstellt;
Fig. 4 eine längs geschnittene Querschnittsansicht, die den wichtigen Bereich von noch einem weiteren erfindungs­ gemäßen Ausführungsbeispiel darstellt;
Fig. 5 eine längs geschnittene Querschnittsansicht, die den wichtigen Bereich eines weiteren Ausführungsbeispiels darstellt;
Fig. 6 eine längs geschnittene Querschnittsansicht, die den wichtigen Bereich von noch einem weiteren erfindungs­ gemäßen Ausführungsbeispiel darstellt;
Fig. 7 eine längs geschnittene Querschnittsansicht, die den wichtigen Bereich von noch einem weiteren Ausführungs­ beispiel gemäß der vorliegenden Erfindung darstellt; und
Fig. 8 die Draufsichten und Seitenansichten von verschiedenen Ausführungsbeispielen des erfindungsgemäßen inneren Beutels.
In Fig. 1 stellt a) die Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Ausfüh­ rungsbeispiel dar, b) ist eine längs geschnittene Querschnittsansicht, und c) und d) sind schematische Darstellungen, die die Verwendung der Vorrichtung erläutern. Das Bezugszeichen 1 beziffert eine Haftplat­ te, die beispielsweise rund ist und in ihrer Mitte eine Öffnung 2 auf­ weist. An der haftenden Seite der Haftplatte 1 ist eine Haftschicht 3 vorgesehen, während an der Oberfläche der nicht haftenden Seite, das ist die der haftenden Seite gegenüberliegende Seite, ein ringförmiger erster Flansch 4 befestigt ist. Der erste Flansch 4 hat eine Öffnung 5, die zu der Öffnung 2 der Haftplatte 1 korrespondiert. Entlang der äuße­ ren Umfangskante des ersten Flanschs 4 ist ein ringförmiger Montage­ bereich 6 vorgesehen. Bezugszeichen 7 beziffert einen ringförmigen zweiten Flansch, der lösbar an dem ersten Flansch 4 befestigt ist und eine Öffnung 8 aufweist, die zur Öffnung 5 des ersten Flanschs 4 kor­ respondiert. Weiterhin weist der Flansch 7 einen ringförmigen Monta­ gebereich 9 mit einem konkaven Abschnitt auf, der mit dem Montagebe­ reich 6 des ersten Flanschs 4 verbunden werden kann. An der gegen­ überliegenden Seite, unter Bezugnahme auf den Montagebereich 9, des zweiten Flanschs 7 ist ein äußerer Beutel 10 befestigt. Der äußere Beutel 10 besteht aus einem wasserunlöslichen Film und weist eine Öffnung 11 auf, die zur Öffnung 8 des zweiten Flanschs 7 korrespon­ diert. Ein unteres Ende 12 des äußeren Beutels 10 ist abgedichtet, während ein oberes Ende 13 des Beutel ein Befestigungselement 14 aufweist, so daß dieser geöffnet und geschlossen werden kann. Im Inneren des äußeren Beutels 10 ist ein innerer Beutel 15 eingefügt. Der innere Beutel 15 besteht aus einem wasserlöslichen Film, der in Was­ ser aufgelöst und zersetzt werden kann. Der innere Beutel 15 ist bis auf den Bereich einer Öffnung 16 abgedichtet. Die Öffnung 16 ist der­ art ausgebildet, daß sie im Bereich benachbart zur Öffnung 11 des äu­ ßeren Beutels 10 und der Öffnung 8 des zweiten Flanschs 7 verengt ist, so daß der Beutel leicht durch die Öffnungen 11 und 8 hindurchge­ zogen werden kann. Dann weitet sich der Beutel 15 trompetenartig aus. Auf diese Weise hat der äußere Umfangsbereich um die Öffnung 16 des inneren Beutels 15 herum eine ausreichend breite Umfangsflä­ che, so daß er zwischen dem Montagebereich 6 des ersten Flanschs 4 und dem Montagebereich 9 des zweiten Flanschs 7 eingeklemmt wer­ den kann, wenn die beiden Montagebereiche miteinander verbunden werden.
Als nächstes wird die Art und Weise der Verwendung der Aufnahme­ vorrichtung für Körperexkrete beschrieben. Wie in Fig. 1c) dargestellt ist, ist die Vorrichtung über die Haftschicht 3 der Haftplatte 1 derart an der Körperoberfläche 101 befestigt, daß die Öffnung 2 der Haftplatte 1 einem Loch oder einer Öffnung zur Abgabe von Körperexkreten, die in der Oberfläche des menschlichen Körpers ausgebildet ist, zugekehrt ist. Ein solches Loch oder eine solche Öffnung ist beispielsweise ein Stoma 100.
Der Montagebereich 9 des zweiten Flanschs 7 und der Montage­ bereich 6 des ersten Flanschs 4 sind derart miteinander verbunden, daß der obere Endbereich der Umfangsfläche um die Öffnung 16 des inneren Beutels 15 herum in einer Weise angeordnet ist, daß sie den Montagebereich 6 des ersten Flanschs 4 oder den Montagebereich 9 des zweiten Flanschs 7 bedeckt, wobei der Umfangsbereich in die Öff­ nung 16 des inneren Beutels herum zwischen den beiden Montagebe­ reichen 6 und 9 eingeklemmt und damit flüssigkeitsdicht befestigt ist. Als Resultat daraus wird ein Weg gebildet, der von dem Stoma 100 über die Öffnung 2 der Haftplatte 1, die Öffnung 5 des ersten Flanschs 4 und die Öffnung 16 des inneren Beutels 15 zur Innenseite des inne­ ren Beutels 15 führt, so daß Körperexkrete 102 wie durch die Pfeile dargestellt in den inneren Beutel 15 abgeschieden werden.
In dem Fall, indem der innere Beutel 15 nach Aufnahme der Körperex­ krete durch einen neuen Beutel ersetzt werden soll, werden die beiden Montagebereiche 6 und 9 voneinander gelöst, wie dies in Fig. 1d) dargestellt ist, wobei die Öffnung 16 des inneren Beutels 15 gelöst wird und somit der innere Beutel 15 nach Öffnung des Befestigungs­ elements 14 des äußeren Beutels 10 herausgezogen werden kann. Weil der innere Beutel 15 aus einem wasserlöslichen Film besteht, kann er direkt in eine spülbare Toilette oder dergleichen hineingeworfen wer­ den. Dann wird vom oberen Ende des äußeren Beutels 10 her ein neuer innerer Beutel 15 eingefügt, und die Öffnung 16 des neuen inneren Beutels wird durch die Öffnung des zweiten Flanschs 7 herausgezo­ gen. Dann werden die beiden Flansche 4 und 7 miteinander befestigt, wodurch die Vorrichtung erneut in einen verwendbaren Zustand ge­ bracht wird.
Als Struktur für den Montagebereich 6 des ersten Flanschs 4 und den Montagebereich 9 des zweiten Flanschs 7 kann ein Montagemecha­ nismus verwendet werden, der ähnlich den Montagemechanismen in konventionellen, zweiteiligen Aufnahmevorrichtungen für Körperexkrete ist. Fig. 2 zeigt verschiedene beispielhafte Montagemechanismen, die von dem Montagemechanismus gemäß Fig. 1 differieren. Dabei sind Elemente, die mit solchen Elementen aus Fig. 1 äquivalent sind, mit identischen Bezugszeichen beziffert. Die Montagestruktur gemäß Fig. 2a) ist derart ausgebildet, daß um die äußere Peripherie des Montage­ bereichs 6 des ersten Flanschs 4 zusätzlich ein O-Ring 61 angeordnet ist, wodurch eine verbesserte Abdichtfunktion erzielt wird. Die Monta­ gestruktur gemäß Fig. 2b) ist in einer Weise ausgebildet, daß der Um­ fangsbereich um die Öffnung 16 des inneren Beutels 15 herum um den Montagebereich 9 des zweiten Flanschs herum gelegt ist, und daß dar­ um ein Gummiband 90 gewickelt wird, um den inneren Beutel 15 zu sichern. Dann wird der Montagebereich 9 mit dem Montagebereich 6 des ersten Flanschs 4 verbunden. Dadurch wird die Montage erleich­ tert. Die Montagestruktur gemäß Fig. 2c) besteht aus einem doppel­ ten Montagemechanismus, der derart ausgebildet ist, daß der Monta­ gebereich 6 des ersten Flanschs 4 zwei konvexe Ringe 62 und 63 aufweist, während der Montagebereich 9 des zweiten Flanschs 7 zwei konkave Ringe 92 und 93 aufweist.
Fig. 3 ist eine längs geschnittene Querschnittsansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels, worin solche Elemente, die zu den Elementen aus Fig. 1 korrespondieren, mit identischen Bezugszeichen beziffert sind. Ein innerer Beutel 15 ist im Umfangsbereich um die Öffnung 16 herum mit einem wasserlöslichen, ringförmigen Haftelement 151 vor­ gesehen, so daß der innere Beutel 15 durch das Haftelement 151 an der inneren Seite des Montagebereichs 6 an der nicht haftenden Seite des ersten Flanschs 4 angeordnet oder befestigt ist. Weil der Um­ fangsbereich um die Öffnung 16 des inneren Beutels 15 nicht zwi­ schen den beiden Montagebereichen eingeklemmt wird, wie dies im Falle des Ausführungsbeispiels gemäß Fig. 1 geschieht, muß der inne­ re Beutel 15 keinen sich trompetenartig vergrößernden Bereich auf­ weisen. Der innere Beutel 15 kann zusammen mit dem Haftelement 151 von dem ersten Flansch 4 abgezogen werden und direkt in eine spülbare Toilette oder dergleichen geworfen werden. Weiterhin ist es alternativ dazu möglich, die Montagestruktur in solch einer Weise aus­ zugestalten, daß der innere Beutel 15 durch das Haftelement 151 nicht an der Oberfläche des ersten Flanschs 4 sondern direkt an der nicht haftenden Seitenoberfläche der Haftplatte befestigt werden kann.
Fig. 4 stellt eine längs geschnittene Querschnittsansicht dar, die ein weiteres Ausführungsbeispiel zeigt, bei dem wie bei dem Ausfüh­ rungsbeispiel gemäß Fig. 3 ein innerer Beutel 15 vorgesehen ist, der im Umfangsbereich einer Öffnung 16 mit einem wasserlöslichen, ring­ förmigen Haftelement 151 versehen ist. Dieses Ausführungsbeispiel unterscheidet sich von dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 3 da­ durch, daß im Falle des ersteren der innere Beutel 15 durch das Hafte­ lement 151 an der inneren Seite eines äußeren Beutels 10 befestigt oder angeordnet ist, und zwar auf der Oberfläche, die in bezug auf die Haftplatte gesehen auf der gegenüberliegenden Seite nicht von dem ersten Flansch 4 sondern von dem zweiten Flansch 7 liegt. In diesem Ausführungsbeispiel (dargestellt in Fig. 4) kann der benutzte innere Beutel 15 auf solch eine Weise durch einen neuen ersetzt werden, daß der innere Beutel 15 von dem zweiten Flansch 7 zusammen mit dem Haftelement 151 abgezogen wird und daß der neue innere Beutel mit­ tels seines Haftelements an dem zweiten Flansch befestigt wird.
Fig. 5 ist eine längs geschnittene Querschnittsansicht von noch einem weiteren Ausführungsbeispiel, wobei solche Elemente, die mit denen aus Fig. 1 äquivalent sind, durch identische Bezugszeichen beziffert sind. Auf der nicht haftenden Seite der Haftplatte 1 ist innerhalb eines ersten Flanschs 4 ein weiterer ringförmiger dritter Flansch 17 vorgese­ hen, auf dessen äußerer Umfangskante ein ringförmiger Montierbereich 18 ausgebildet ist. Weiterhin ist gemäß dem Ausführungsbeispiel aus Fig. 3 ein innerer Beutel 15 mit einem wasserlöslichen, ringförmigen Haftelement 151 in dem Umfangsbereich um die Öffnung 16 herum vorgesehen, so daß der innere Beutel 15 über das Haftelement 151 an einer Seite eines vierten Flanschs 19 befestigt ist. An der anderen Sei­ te - das ist diejenige Seite, die der Haftplatte näher liegt - des vierten Flanschs 19 ist ein ringförmiger Montierbereich 20 ausgebildet, der zu dem Montierbereich 18 des dritten Flanschs korrospondiert. Auf diese Weise wird durch die Verbindung der beiden Montierbereiche 18 und 20 miteinander der innere Beutel 15 an der Haftplatte 1 befestigt. Der innere Beutel 15 kann entfernt werden, indem er zusammen mit dem Haftelement 151 von dem vierten Flansch 19 abgezogen wird. Alter­ nativ dazu kann der innere Beutel in solch einer Weise entfernt werden, daß, erstens die beiden Montierbereiche 18 und 20 voneinander gelöst werden und das dann der innere Beutel 15 zusammen mit dem vierten Flansch 19 aus dem äußeren Beutel 10 herausgezogen wird, und daß dann das Haftelement 151 vom vierten Flansch 19 abgezogen wird. Im Falle des letzteren Verfahrens kann der neue innere Beutel auf einfa­ chere Weise auf den vierten Flansch 19 aufgesteckt werden.
Das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 5 ist in solch einer Weise modi­ fiziert, daß in dem äußeren Bereich um die Öffnung des inneren Beutels kein Haftelement vorgesehen ist und daß der innere Beutel an der Seite des vierten Flanschs mittels Schweißung oder dergleichen befestigt ist. In diesem Falle wird der benutzte innere Beutel entfernt, indem er vom vierten Flansch abgerissen wird. Der vierte Flansch wird jedoch nicht wieder verwendet, sondern getrennt vom inneren Beutel entsorgt.
Fig. 6 ist eine längs geschnittene Querschnittsansicht von einem wei­ teren Ausführungsbeispiel, worin solche Elemente, die mit Elementen gemäß Fig. 1 äquivalent sind, wiederum durch identische Bezugszei­ chen beziffert sind. Ein zweiter Flansch 7 hat einen konvexen ringför­ migen Montierbereich 21, der an der dem Montierbereich 9 gegenüber­ liegenden Seite, d. h. an der inneren Seite eines äußeren Beutels 10 vorgesehen ist. Bezugszeichen 22 bezeichnet einen Flansch für einen inneren Beutel, der an der Seite, die der Platte näher ist, einen zum Montierbereich 21 korrespondierenden konkaven ringförmigen Montier­ bereich 23 aufweist. An der gegenüberliegenden Seite des Flanschs 22 ist ein innerer Beutel 15 angeordnet, der wie im Falle des inneren Beu­ tels gemäß Fig. 3 ein Haftelement 151 aufweist. Die Montageberei­ che 6 und 9 sowie 21 und 23 werden zusammengebaut, wodurch der innere Beutel 15 an der Haftplatte 1 befestigt wird. Der innere Beutel 15 kann anstatt durch das Haftelement mittels Schweißung oder der­ gleichen an dem Flansch befestigt werden, wie dies unter Bezugnahme auf Fig. 5 bereits beschrieben worden ist.
Bei jedem der vorangehenden Ausführungsbeispiele sowie deren Modi­ fikationen ist der erste Flansch über seine gesamte Oberfläche an der Haftplatte befestigt. Der erste Flansch kann jedoch auch in einem Zu­ stand befestigt werden, indem sein äußerer Umfangsbereich von der Haftplatte getrennt ist. Fig. 7 ist eine längs geschnittene Quer­ schnittsansicht, die ein Beispiel einer solchen Struktur darstellt. Darin ist ein erster Flansch 4 auf der nicht haftenden Seitenoberfläche einer Haftplatte 1 angeordnet, wobei eine innere ringförmige Umfangskante 41 konzentrisch zu einer Öffnung 2 der Haftplatte 1 positioniert und beispielsweise mittels Schweißung an der Haftplatte 1 befestigt ist. In diesem Falle erstreckt sich der erste Flansch 4 entlang der nicht haf­ tenden Seitenoberfläche von der Haftplatte 1 nach außen, wobei die äußere Umfangskante 42 des ersten Flanschs 4 von der nicht haften­ den Seitenoberfläche der Haftplatte 1 räumlich ein wenig getrennt ist. Weiterhin ist ein ringförmiger Montagebereich 6, unter Bezugnahme auf die Haftplatte 1, auf der gegenüberliegenden Seite des ersten Flanschs vorgesehen. Im Falle dieser Struktur können beide Montage­ bereiche des ersten und zweiten Flanschs einfach miteinander verbun­ den werden, indem ein Finger in den Raum hinter dem Flansch 4 einge­ führt wird. Diese Flanschstruktur kann nicht pur bei dem ersten Flansch verwendet werden, sondern auch bei dem dritten Flansch ge­ mäß einem der vorhergehenden Ausführungsbeispiele.
Als Form für den inneren Beutel können verschiedene unterschiedliche Formen verwendet werden. Fig. 8 zeigt Draufsichten und Seitenan­ sichten von einigen Ausführungsbeispielen. Der innere Beutel gemäß a1) und a2) aus Fig. 8 hat eine rechteckige Form, wobei drei Seiten dicht miteinander verbunden sind und in der oberen Seite eine Öffnung 16 vorgesehen ist. Der in b1) und b2) von Fig. 8 dargestellte innere Beutel weist drei abgedichtete Seiten und eine Öffnung 16 in der obe­ ren Seite auf und hat in der Nähe der Öffnung 16 einen verengten Be­ reich 24. Der innere Beutel gemäß c1) und c2) aus Fig. 8 ist in solch einer Weise ausgebildet, daß auf einer seiner Oberflächen eine Öffnung 16 mit einem darum vorgesehenen Kragen 25 ausgebildet ist, wobei die vier Seiten abgedichtet sind. Der innere Beutel gemäß d1) und d2) aus Fig. 8 ist in solch einer Weise ausgebildet, daß die vier Seiten ab­ gedichtet sind, und daß auf einer seiner Oberflächen eine Öffnung 16 mit einem wasserlöslichen, ringförmigen Haftelement 26, das um die Öffnung 16 herum vorgesehen ist, ausgebildet ist. Der innere Beutel gemäß e1) und e2) aus Fig. 8 verjüngt sich graduell in Richtung einer Öffnung 16, wobei die verbleibenden drei Seiten abgedichtet sind. All diese inneren Beutel können jeweils auf geeignete Weise in einem der vorhergehenden Ausführungsbeispiele verwendet werden.
In den vorhergehenden Ausführungsbeispielen sind die äußeren Beutel derart ausgebildet, daß sie einen Öffnungs-/Schließbereich auf der je­ weils oberen Seite aufweisen. Alternativ dazu kann der Öffnungs-/Schließbereich auf auf der unteren Seite vorgesehen sein. Weiterhin ist als Möglichkeit zur Herausnahme des inneren Beutels aus dem äußeren Beutel zum Zwecke seiner Auswechslung der Weg des Herausziehens des inneren Beutels aus dem Öffnungs-/Schließbereich des äußeren Beutels beschrieben worden. Genauso gut kann der innere Beutel je­ doch auch aus der Öffnung in dem zweiten Flansch herausgezogen werden, an dem der äußere Beutel befestigt ist. Ebenso kann bei der Struktur der Montagebereiche, wie sie in den jeweiligen Ausführungs­ beispielen beschrieben ist, die Beziehung zwischen den konvexen und konkaven ringförmigen Montagebereichen umgekehrt werden.
Gemäß der vorliegenden Erfindung ist innerhalb eines aus einem was­ serunlöslichen Film bestehenden äußeren Beutels ein aus einem was­ serlöslichen Film bestehender innerer Beutel trennbar vom äußeren Beutel angeordnet. Körperexkrete werden nur in den inneren Beutel abgeschieden, so daß der innere Beutel einfach herausgenommen wer­ den kann, nachdem die Körperexkrete abgeschieden worden sind. Und weil der innere Beutel direkt in eine spülbare Toilette oder dergleichen hineingeworfen werden soll, wird der innere Beutel in Wasser schnell abgebaut oder zersetzt, wodurch jegliche Umweltverschmutzung ver­ mieden wird. Selbst wenn der den inneren Beutel bildende wasserlösli­ che Film während der Benutzung beschädigt wird, so daß Körperexkre­ te aus diesem austreten können, werden diese Exkrete in dem äußeren Beutel zurückgehalten, so daß sich der Benutzer der Vorrichtung wäh­ rend des Tragens nicht unwohl fühlt. Weiterhin kann der äußere Beutel wiederholt verwendet werden und ist deshalb ökonomisch vorteilhaft.

Claims (17)

1. Aufnahmevorrichtung für Körperexkreten mit einer Haftplatte (1) mit einer Öffnung (2), die mit einem auf der Oberfläche eines menschlichen Körpers ausgebildeten Loch oder einer Öffnung (100) zur Abgabe von Exkreten korrespondiert, einem ersten Flansch (4), der an der nicht haftenden Seite der Haftplatte (1) angeordnet ist und eine Öffnung (5) aufweist, die zu der Öff­ nung (2) der Haftplatte (1) korrespondiert, einem zweiten Flansch (7), der unter Bezugnahme auf die Haftplatte (1) lösbar an der gegenüberliegenden Seite des ersten Flanschs (4) ange­ ordnet ist und eine Öffnung (8) aufweist, die zu der Öffnung (5) des ersten Flanschs (4) korrespondiert, einem äußeren Beutel (10), der unter Bezugnahme auf die Haftplatte (1) an der gegen­ überliegenden Seite des zweiten Flanschs (7) angeordnet ist und eine Öffnung (11) aufweist, die mit den jeweiligen Öffnungen der Haftplatte (1), des ersten Flanschs (4) und des zweiten Flanschs (7) korrespondiert, und einem inneren Beutel (15) zur Aufnahme der Körperexkrete, die durch die jeweiligen Öffnungen der Haftplatte (1) und des ersten Flanschs (4) abgeschieden worden sind, wobei der innere Beutel (15) in solch einer Weise innerhalb des äußeren Beutels (10) eingeschlossen ist, daß er von diesem trennbar ist, wobei der äußere Beutel (10) aus einem wasserunlöslichen Film gebildet ist während der innere Beutel (15) aus einem wasserlöslichen Film gebildet ist, der in Wasser auflösbar oder zersetzbar ist, und wobei der innere Beutel (15) ersetzbar ist.
2. Aufnahmevorrichtung für Körperexkrete nach Anspruch 1, da­ durch gekennzeichnet, daß der erste Flansch (4) einen ringförmi­ gen Montagebereich (6) aufweist, und daß der zweite Flansch (7) an seiner Seite, die näher zur Haftplatte (1) liegt, einen ring­ förmigen Montagebereich (9) aufweist, der lösbar mit dem Mon­ tagebereich (6) des ersten Flanschs (4) verbindbar oder in Ein­ griff bringbar ist.
3. Aufnahmevorrichtung für Körperexkrete nach Anspruch 2, da­ durch gekennzeichnet, daß der Umfangsbereich um die Öffnung (16) des inneren Beutels (15) herum zwischen dem Montagebe­ reich (6) des ersten Flanschs (4) und dem Montagebereich (9) des zweiten Flanschs (7) eingefügt oder zwischengefügt ist, wodurch der innere Beutel (15) an der Haftplatte (1) befestigtbar ist.
4. Aufnahmevorrichtung für Körperexkrete nach einem der Ansprü­ che 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der innere Beutel (15) ein ringförmiges, wasserlösliches Haftelement (151) im Um­ fangsbereich um die Öffnung (16) herum aufweist, so daß der innere Beutel (15) über das Haftelement (151) lösbar mit dem ersten Flansch (4) verbunden ist.
5. Aufnahmevorrichtung für Körperexkrete nach einem der Ansprü­ che 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der innere Beutel (15) in dem Umfangsbereich um die Öffnung (16) herum ein ringför­ miges, wasserlösliches Haftelement (151) aufweist, so daß der innere Beutel (15) durch das Haftelement (151) an der nicht haf­ tenden Seitenoberfläche der Haftplatte (1) lösbar mit der inneren Seite des ersten Flanschs (4) verbunden ist.
6. Aufnahmevorrichtung für Körperexkrete nach einem der Ansprü­ che 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der innere Beutel (15) in dem Umfangsbereich um die Öffnung (16) herum ein ringför­ miges, wasserlösliches Haftelement (151) aufweist, so daß der innere Beutel (15) durch das Haftelement (151) an der gegen­ überliegenden Seite, unter Bezugnahme auf die Haftplatte (1), des zweiten Flanschs (7) lösbar an der inneren Seite des äußeren Beutels (10) befestigt ist.
7. Aufnahmevorrichtung für Körperexkrete nach einem der vorher­ gehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der nicht haftenden Seite der Haftplatte (1) ein dritter Flansch (17) vorge­ sehen ist, der eine Öffnung aufweist, die zu den jeweiligen Öff­ nungen der Haftplatte (1) und des ersten Flanschs (4) korre­ spondiert, wobei der dritte Flansch (17) auf der inneren Seite des ersten Flanschs (4) vorgesehen ist, und/oder das weiterhin ein vierter Flansch (19) vorgesehen ist, der lösbar mit dem drit­ ten Flansch (17) verbindbar ist und eine Öffnung aufweist, die zur Öffnung des dritten Flanschs (17) korrespondiert, und/oder daß der innere Beutel (15) auf der gegenüberliegenden Seite, un­ ter Bezugnahme auf die Haftplatte (1), des vierten Flanschs (19) angeordnet ist.
8. Aufnahmevorrichtung für Körperexkrete nach Anspruch 7, da­ durch gekennzeichnet, daß die Seite des dritten Flanschs (17) die von der Haftplatte (1) weggerichtet ist, und daß die Seite des vierten Flanschs (19), die näher an der Haftplatte (1) ange­ ordnet ist, jeweils ringförmige Montagebereiche (18, 20, 21) aufweisen, die miteinander verbindbar sind.
9. Aufnahmevorrichtung für Körperexkrete nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß der innere Beutel (15) im Um­ fangsbereich um die Öffnung (16) herum ein ringförmiges was­ serlösliches Haftelement aufweist, so daß der innere Beutel (15) durch das Haftelement lösbar an der gegenüberliegenden Seite, unter Bezugnahme auf die Haftplatte (1), des vierten Flanschs (19) angeordnet ist.
10. Aufnahmevorrichtung für Körperexkrete nach einem der Ansprü­ che 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der innere Beutel (15) mittels Schweißung oder Heißverklebung an der gegenüberlie­ genden Seite, unter Bezugnahme auf die Haftplatte (1), des vier­ ten Flanschs (19) angeordnet ist.
11. Aufnahmevorrichtung für Körperexkrete nach einem der vorher­ gehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein weiterer Flansch (22) vorgesehen ist, der eine Öffnung aufweist, die zur Öffnung des zweiten Flanschs (7) korrespondiert, und der lösbar an der gegenüberliegenden Seite, unter Bezugnahme auf die Haftplatte (1), des zweiten Flanschs (7) befestigt ist, und daß der innere Beutel (15) an der gegenüberliegenden Seite, unter Bezugnahme auf die Haftplatte (1), des weiteren Flanschs (22) befestigt ist.
12. Aufnahmevorrichtung für Körperexkrete nach Anspruch 11, da­ durch gekennzeichnet, daß an der gegenüberliegenden Seite, un­ ter Bezugnahme auf die Haftplatte (1), des zweiten Flanschs (7) und an der Seite des weiteren Flanschs (22), die näher an der Haftplatte (1) angeordnet ist, jeweils ringförmige Montageab­ schnitte (9, 23) angeordnet sind, die miteinander verbindbar oder in Eingriff bringbar sind.
13. Aufnahmevorrichtung für Körperexkrete nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß der innere Beutel (15) im Um­ fangsbereich um die Öffnung (16) herum ein ringförmiges, was­ serlösliches Haftelement (151) aufweist, so daß der innere Beu­ tel (15) über das Haftelement (151) lösbar an der gegenüberlie­ genden Seite, unter Bezugnahme auf die Haftplatte (1), des wei­ teren Flanschs (22) befestigt ist.
14. Aufnahmevorrichtung für Körperexkrete nach einem der Ansprü­ che 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Öffnungsbe­ reich (16) des inneren Beutels (15) mittels Schweißung oder Heißverklebung an der gegenüberliegenden Seite, unter Bezug­ nahme auf die Haftplatte (1), des weiteren Flanschs (22) ange­ ordnet ist.
15. Aufnahmevorrichtung für Körperexkrete nach einem der Ansprü­ che 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Flansch (4) über die gesamte ringförmige Oberfläche des ersten Flanschs (4) an der nicht haftenden Seite der Haftplatte (1) befestigt ist.
16. Aufnahmevorrichtung für Körperexkrete nach einem der Ansprü­ che 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Flansch (4) an der ringförmigen inneren Umfangskante des ersten Flanschs (4) mit der nicht haftenden Seitenoberfläche der Haftplatte (1) verbunden ist, während die ringförmige äußere Umfangskante des ersten Flanschs (4) räumlich getrennt von der nicht haften­ den Seitenoberfläche der Haftplatte (1) angeordnet ist.
17. Aufnahmevorrichtung für Körperexkrete nach einem der Ansprü­ che 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der äußere Beutel (10) einen zu öffnenden und schließbaren Mund zum Ersetzen des inneren Beutels (15) aufweist.
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