DE19632787C2 - Verfahren zum Herstellen und Umhüllen von Schmelzenportionen sowie Anlage zur Durchführung des Verfahrens - Google Patents

Verfahren zum Herstellen und Umhüllen von Schmelzenportionen sowie Anlage zur Durchführung des Verfahrens

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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen und Um­ hüllen von Schmelzenportionen, insbesondere von Schmelzkle­ berportionen, bei dem die Schmelze portioniert auf ein endlos umlaufendes, horizontales Förderband aufgebracht wird, wobei zuvor der Oberfläche eines oberen Trums des Förderbandes eine erste Hüllmaterialschicht zugeführt worden ist, wobei auf die auf die Hüllmaterialschicht aufgebrachten Schmelzenportionen eine die Oberfläche der Schmelzenportionen zumindest teilwei­ se bedeckende zweite Hüllmaterialschicht aufgebracht wird, sowie eine Anlage zur Durchführung des Verfahrens.
Aus der DE 93 18 554 U1 ist eine Anlage zum Beschichten von Schmelzkleberportionen mit einem Hüllmaterial bekannt. Die Anlage weist ein endlos umlaufendes, horizontales Förderband auf, das eingangsseitig mit einem Hüllmaterial in Form eines Pulvers beschichtet wird. Anschließend wird ein Schmelzkleber in definierten Schmelzkleberportionen auf das laufende För­ derband aufgebracht. In einer weiteren Arbeitsstation wird auf die Oberfläche der Schmelzkleberportionen von oben eine weitere pulverförmige Hüllmaterialschicht aufgebracht. An­ schließend durchlaufen die beidseitig mit dem Hüllmaterial beschichteten Schmelzkleberportionen eine Heizstation, die das Pulver des Hüllmaterials verflüssigt und eine gleichmäßi­ ge Umhüllung der Schmelzkleberportionen bewirkt. An diese Heizstation schließt ein Kühlbereich an, in dem die ummantel­ ten Schmelzkleberportionen abgekühlt werden. Nach diesem Kühlbereich werden die Schmelzkleberportionen vom Band abge­ nommen und in größeren Einheiten abgepackt. Aus der DE 93 18 554 U1 ist es ebenfalls bereits bekannt, die Materialeigen­ schaften der beiden Hüllmaterialschichten bezüglich chemi­ scher Verträglichkeit auf die Schmelze abzustimmen, die ein­ gebetteten Schmelzenportionen zu kühlen, die Hüllmaterial­ schichten derart miteinander zu verbinden, dass sie jede Schmelzenportion dicht umschließen und die Hüllmaterial­ schichten derart längs und quer zur Förderrichtung der Schmelzenportionen abzutrennen, dass die Schmelzenportionen vereinzelt werden.
Aus der DE 41 26 854 A1 ist es bekannt, zur Umhüllung von Schmelzkleberportionen Folien einzusetzen.
Die CH 281 307 offenbart eine Vorrichtung zum Abpacken pas­ töser Massen zwischen zwei Folienbahnen, wobei die zwischen den Folienbahnen eingebetteten Portionen ausgebreitet werden, indem sie mittels entsprechender Formgebungselemente in eine definierte Form gebracht werden.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren sowie eine Anlage der eingangs genannten Art zu schaffen, die eine einfachere und verbesserte Herstellung und Umhüllung von Schmelzenporti­ onen gewährleisten.
Diese Aufgabe wird für das Verfahren durch die Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst. Durch das Vorsehen der Folienbah­ nen wird bereits ohne das Vorsehen einer Heizstation, wie dies beim Stand der Technik vorgesehen ist, eine glatte und gut handhabbare Umhüllung der Schmelzenportionen erzielt, so dass ein verringerter Energieaufwand und demzufolge auch ein verringerter Kostenaufwand für das Verfahren benötigt wird. Durch die Kalibrierung der Dicke der Schmelzenportionen wird eine gleichmäßigere und definiertere Abkühlung erzielt, so dass gegenüber dem Stand der Technik ein verbessertes Kühl­ verhalten erreicht wird. Das Verbinden der Folienbahnen in den Übergangsbereichen zwischen den benachbarten Schmelzen­ portionen kann entweder vor oder nach dem Trennen der Folien­ bahnen und der daraus resultierenden Vereinzelung der Schmel­ zenportionen erfolgen. Das erfindungsgemäße Verfahren ist für alle Arten von Schmelzen verwendbar, eignet sich jedoch ins­ besondere für Schmelzkleber, deren stark adhäsive Oberfläche für eine einfache weitere Handhabung ummantelt werden muss. Durch die chemische Verträglichkeit der Folienbahn mit der Schmelze wird die Schmelze durch das Folienmaterial nicht be­ einträchtigt. Durch das Übertreten der Schmelzenmasse über die Randbereiche jedes Matrixraumes bildet die Schmelzenmasse selbst die Verbindung zwischen den die obere und die untere Decklage bildenden beiden Folienbahnen, da sie an beiden Fo­ lienbahnen anhaftet. Diese Ausgestaltung ist insbesondere für Schmelzkleber, die eine stark adhäsive Oberfläche aufweisen, vorteilhaft. Ein Verschweißen oder Verkleben der Folienbah­ nen, wie es bei anderen erfindungsgemäßen Ausgestaltungen notwendig ist, wird bei dieser Ausgestaltung vermieden. Die über die Randbereiche übertretende Schmelzenmasse weist eine lediglich geringe Dicke auf, so dass die beiden Folienbahnen entlang der Ränder jeder Schmelzenportion lediglich in äu­ ßerst geringem Abstand miteinander verbunden sind. Durch die Gittermaske ist es möglich, für die Schmelzenportionen je nach Gestaltung der Matrixräume eine individuelle Formgebung zu erzielen.
In Ausgestaltung der Erfindung wird die Schmelze für eine de­ finierte Viskosität auf eine definierte Temperatur konditio­ niert und anschließend auf das Förderband in gleichen Porti­ onsvolumina schrittweise aufgebracht. Dadurch wird eine gleichmäßige und gleichbleibende Portionierung erzielt. Durch die Konditionierung der Schmelze wird außerdem eine gute Ab­ stimmung auf die nachfolgende Abkühlung der Schmelzenportio­ nen auf dem Förderband erreicht.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung wird vor der Zufüh­ rung der Folienbahn zu dem Förderband zwischen die auf der Oberfläche des Förderbandes oder der Gittermaske aufliegende Unterseite der ersten Folienbahn und die Oberfläche des För­ derbandes oder der Gittermaske kontinuierlich eine Trennmit­ telschicht eingebracht. Dadurch wird verhindert, dass die Fo­ lienbahn auf der Oberfläche des Förderbandes oder der Gitter­ maske anhaftet und beim Lösen der Schmelzenportionen beschä­ digt wird.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung wird zwischen die mit einem oberen Förderband während des Kalibrier- und Kühlvor­ ganges in Berührung gelangende Oberseite der zweiten Folien­ bahn und die Bandoberfläche des Förderbandes eine weitere Trennmittelschicht eingebracht. Auch diese Trennmittelschicht dient dazu, ein einfaches Ablösen der Folienbahn von der Oberfläche des oberen Bandes nach dem Durchlaufen der Kühl­ strecke zu ermöglichen.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung werden als Trennmit­ telschichten Wasserbenetzungen vorgesehen. Die Verwendung von Wasser hat neben der Funktion als Trennmittel zusätzlich noch eine Kühlfunktion, indem die mit den Schmelzenportionen in Berührung gelangenden Folienbahnen durch die Wasserschicht zwischen der jeweiligen Bandoberfläche und der zugeordneten Folienseite gekühlt werden.
Für die Anlage wird die erfindungsgemäße Aufgabe durch die Merkmale des Patentanspruches 6 gelöst. Ein wesentlicher Vor­ teil der Verwendung eines Doppelbandkühlers liegt darin, dass eine Kalibrierung der Schmelzenportionen in ihrer Dicke er­ zielt wird, wodurch eine besonders gleichmäßige und definierte Abkühlung der Schmelzenportionen erzielbar ist. Die ein­ zelnen Matrixräume der Gittermaske begrenzen die Schmelzen­ portionen allseitig, wodurch individuelle Formgebungen der Schmelzenportionen erzielbar sind. Die Gittermaske kann ent­ weder als separate Netzbahn mit dem Förderband mitgeführt werden, oder aber fest mit der Oberfläche des Förderbandes verbunden sein, wodurch ebenfalls eine Mitführung mit dem Förderband erzielt wird.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist die Schmelztempe­ ratur der Folienbahnen geringer als die Verarbeitungstempera­ tur der Schmelze. Sobald die Schmelzenportionen einschließ­ lich der Umhüllungen durch die Folien einem Schmelzenbad zu­ geführt werden, schmelzen die Folien ohne Rückstände auf, die das Schmelzenbad beeinträchtigen könnten. Verpackungsabfall entsteht somit nicht.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind der Förderstre­ cke der Schmelzenportionen eine Längsschneidvorrichtung und eine Querschneidvorrichtung in Förderrichtung hinter dem Dop­ pelbandkühler zugeordnet. Dadurch ist es möglich, die unter­ schiedlichen Reihen von Schmelzenportionen unter Vereinzelung der jeweiligen Schmelzenportionen abzutrennen.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist die Höhe der Git­ termaske geringer als die Höhe des durch den Doppelbandkühler definierten Kühlspaltes. Durch diese Ausgestaltung wird ge­ währleistet, dass ein Teil der Schmelzenmasse jeder Schmel­ zenportion beim Kalibrieren innerhalb des Doppelbandkühlers über die Randbereiche jedes Gitterraumes der Gittermaske übertritt, wodurch durch die übertretende Schmelzenmasse ins­ besondere bei einem Schmelzkleber direkt eine Verbindung der oberen und der unteren Folienbahn miteinander erzielt wird, ohne dass zusätzliche Schweiß- oder Verbindungsvorgänge benö­ tigt werden.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist beiden Folienbah­ nen jeweils eine Sprühvorrichtung zum Aufbringen einer Trenn­ mittelschicht derart zugeordnet, dass die Trennmittelschicht jeweils auf die der Bandoberfläche zugewandte Seite jeder Fo­ lienbahn oder auf die jeweils korrespondierende Bandober­ fläche aufsprühbar ist. Dadurch wird ein problemloses Ablösen der Folienbahnen am Ausgang des Doppelbandkühlers bzw. am förderseitigen Ende des Förderbandes erreicht.
Nachfolgend ist ein bevorzugtes Ausführungs­ beispiel der Erfindung beschrieben, das anhand der Fig. 7 bis 12 dargestellt ist.
Fig. 1 zeigt schematisch eine Ausführungsform einer nicht zur Erfindung gehörenden Anlage zum Herstellen und Umhüllen von Schmelzenportionen, die einen Doppel­ bandkühler aufweist,
Fig. 2 eine Draufsicht auf ein Förderband auf Höhe eines Eingangsbereiches des Doppelbandkühlers nach Fig. 1,
Fig. 3 schematisch eine Aufbringvorrichtung von Schmelzen­ portionen auf das Förderband für die Anlage nach Fig. 1 in Richtung der Pfeile III-III in Fig. 1,
Fig. 4 einen vergrößerten Ausschnitt IV nach Fig. 3,
Fig. 5 einen Schnitt durch die Anlage nach Fig. 1 auf Höhe der Schnittlinie V-V in Fig. 1,
Fig. 6 einen vergrößerten Ausschnitt VI aus Fig. 5,
Fig. 7 eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Anlage zum Herstellen und Umhüllen von Schmelzenportionen,
Fig. 8 eine Draufsicht auf das Förderband der Anlage nach Fig. 7 auf Höhe eines Eingangsbereiches eines Dop­ pelbandkühlers der Anlage nach Fig. 7,
Fig. 9 eine Ansicht einer Aufbringvorrichtung der Anlage nach Fig. 7 in Pfeilrichtung IX-IX der Fig. 7,
Fig. 10 einen vergrößerten Ausschnitt X der Darstellung nach Fig. 9,
Fig. 11 einen Schnitt durch die Anlage nach Fig. 7 auf Höhe des Eingangsbereiches eines Doppelbandkühlers ent­ lang der Schnittlinie XI-XI in Fig. 7, und
Fig. 12 einen vergrößerten Ausschnitt XII des Eingangsberei­ ches nach Fig. 11.
Eine nicht zur Erfindung gehörende Anlage (Fig. 1-6) zum Konfektionieren einer Schmelze in definierte, gleichgroße Schmelzenportionen und zum Umhüllen dieser Schmelzenportionen weist als zentralen Anlagenteil einen Dop­ pelbandkühler 1 auf. Dem Doppelbandkühler 1 ist vor seinem eigentlichen Kühlbereich 3 ein nachfolgend näher beschriebe­ ner Aufbringbereich 2 vorgelagert. Ein Ausgangsbereich 4 schließt in Förderrichtung F1, F2 hinter dem Doppelbandkühler 1 an den Kühlbereich 3 an. Der Doppelbandkühler 1 wird durch ein unteres Förderband 11 und durch ein oberes Förderband 15 gebildet. Das untere Förderband 11 läuft endlos um eine be­ heizte Eingangswalze 12 sowie um eine mittels eines Antriebs­ motors 14 angetriebene Ausgangswalze 13 um, wobei die Ein­ gangswalze 12 sich in Abstand vor dem oberen Förderband 15 befindet und die Ausgangswalze 13 in Abstand hinter dem För­ derband 15 angeordnet ist. Das obere Bandtrum des Förderban­ des 11 verläuft horizontal und bildet ein unteres Bandtrum im Kühlbereich 3 des Doppelbandkühlers 1. Das obere Band 15 läuft in Förderrichtung F2 endlos um eine Eingangswalze 16 sowie um eine mit einem Antriebsmotor 18 versehene Ausgangswalze 17 um, wobei ein unteres Bandtrum des Bandes 15 das den Kühlbereich 3 des Doppelbandkühlers 1 nach oben begrenzende obere Bandtrum bildet. Im Kühlbereich 3 verlaufen die einan­ der zugewandten Bandtrume des Förderbandes 11 und des Förder­ bandes 15 parallel zueinander. Dem Förderband 11 sind drei Kühlabschnitte 20, 21, 22 zugeordnet, von denen sich ein ers­ ter Kühlabschnitt im Aufbringbereich 2 vor dem Kühlbereich 3 befindet. Die beiden anderen Kühlabschnitte 21 und 22 schlie­ ßen im Kühlbereich 3, d. h. im Kühlspalt zwischen dem Förder­ band 11 und dem Band 15, in Förderrichtung aneinander an.
Im Aufbringbereich 2 wird eine Schmelze in Form eines Schmelzklebers S mittels eines als Portioniervorrichtung die­ nenden Gießkopfes 5 mit definierter Viskosität in definierten Schmelzkleberportionen SP jeweils in Achterreihen in gleich­ mäßigen Abständen auf das Förderband 11 aufgebracht (Fig. 1 bis 4). Um die Schmelze S mittels des Gießkopfes 5 mit einer definierten Viskosität auf das Förderband 11 aufbringen zu können, ist dem Gießkopf 5 eine Konditioniervorrichtung in Form eines Wärmeübertragers 6 vorgeschaltet, den die vorge­ heizte Schmelze S durchläuft. Dem Wärmeübertrager 6 wird die Schmelze S mittels einer durch einen Antriebsmotor 8 ange­ triebenen Pumpe 7 aus einem Vorratsbehälter 9 zugeführt, der mit einem Rührwerk 10 versehen ist. Die Portioniervorrichtung in Form des Gießkopfes 5 weist beim dargestellten Ausfüh­ rungsbeispiel einen horizontalen Zulauf für die Schmelze S auf, dem acht Schieber 32 zugeordnet sind, die entsprechend definierte Schmelzenportionen durch acht Gießdüsen 33 nach unten auf das Förderband 11 drücken. Die Schmelzkleberportio­ nen SP werden in halbkugelartiger Form (siehe Fig. 3 und 4) und pastösem Zustand auf das Förderband 11 aufgebracht. Die acht jeweils nebeneinander angeordneten Schmelzkleberportio­ nen SP erstrecken sich über einen Großteil der Breite des Förderbandes 11, das als Stahlband ausgebildet ist.
Um zu verhindern, dass die Schmelzkleberportionen SP auf der Oberfläche des als Stahlband gestalteten Förderbandes 11 festhaften, wird dem Förderband 11 im Bereich der Eingangs­ walze 12 vor dem Aufbringen der Schmelzkleberportionen SP ei­ ne aus Polyethylen bestehende Folienbahn 28 zugeführt, die als Unterlage für die Schmelzkleberportionen SP dient und flächig auf der Oberfläche des Förderbandes 11 aufliegt. Die Breite der Folienbahn 28 entspricht etwa der Breite des För­ derbandes 11 und weist wenigstens den Betrag der Breite der Querreihe der acht Schmelzenportionen SP auf. Die Folienbahn 28 wird von einer drehbar gelagerten Speicherrolle 26, auf der die Folienbahn 28 aufgerollt ist, kontinuierlich abgezo­ gen.
Die Schmelze S des Schmelzklebers weist einen Schmelzpunkt von ca. 180°C auf. Der Schmelzpunkt der Polyethylenfolie der Folienbahn 28 beträgt ca. 110°C.
Da die Folienbahn 28 die Unterlage für alle Schmelzkleberpor­ tionen SP bildet, die im Aufbringbereich 2 auf das Förderband 11 aufgebracht werden, stellt die Folienbahn 28 gleichzeitig auch die Unterseite einer Umhüllung der Schmelzkleberportio­ nen SP dar. Als Trennmittel zwischen der Bandoberfläche des Förderbandes 11 und der Folienbahn 28 ist der Folienbahn 28 und der Eingangswalze 12 eine Wassersprühvorrichtung 29 zuge­ ordnet, die sowohl die Bandoberfläche des Bandes 11 als auch die Unterseite der Folienbahn 28 mit einem Sprühnebel be­ netzt. Die Wasserbenetzung hat neben ihrer Wirkung als Trenn­ mittel auch noch den Vorteil einer Kühlwirkung, wobei der Wasserfilm zwischen der Folienbahn 28 und der Bandoberfläche verhindert, dass die durch den Gießkopf 5 aufgebrachte Schmelze, deren Temperatur beim Aufbringen höher ist als der Schmelzpunkt der Folienbahn 28, ein Aufschmelzen der Folien­ bahn 28 bewirkt. Vorteilhaft wird das Kunststoffmaterial der Folienbahn 28 bezüglich seines Schmelzpunktes derart auf den Schmelzpunkt und die Verarbeitungstemperatur der Schmelze S abgestimmt, dass in jedem Fall ein Aufschmelzen der Folien­ bahn 28 durch die aufgebrachte Schmelze verhindert wird. Das Kunststoffmaterial der Folienbahn 28 ist außerdem so gewählt, dass es keine chemischen Reaktionen mit der Schmelze S einge­ hen kann, so dass es die Eigenschaften der Schmelze S nicht beeinträchtigt. Da die Folienbahn 28 zwar an den Schmelzkle­ berportionen SP anhaftet, nicht jedoch an der Bandoberfläche des Förderbandes 11, ist - wie nachfolgend näher beschrieben - ausgangsseitig in einfacher Weise ein Ablösen der Folien­ bahn 28 einschließlich der Schmelzkleberportionen SP von der Bandoberfläche möglich.
Auch der Bandoberfläche des oberen Bandes, 15 des Doppelband­ kühlers 1 wird in analoger Weise eine Kunststofffolienbahn 30 zugeführt, die ebenfalls aus Polyethylen hergestellt ist. Die Kunststofffolienbahn 30 ist auf einer Speicherrolle 27 aufge­ rollt, die oberhalb der Eingangswalze 16 des Bandes 15 in ei­ nem nicht dargestellten Rahmen drehbar gelagert ist. Auch zwischen die Folienbahn 30 und die Bandoberfläche des Bandes 15 wird eine Trennmittelschicht in Form einer Wasserbenetzung aufgebracht, die mittels einer Wassersprühvorrichtung 31 ver­ wirklicht ist. Die Wassersprühvorrichtung 31 weist einen auf die Bandoberfläche des Bandes 15 gerichteten Sprühstrahl und einen weiteren, auf die zugeordnete Oberfläche der Folienbahn 30 gerichteten Sprühstrahl auf. Anstelle von Wassersprühvor­ richtungen können grundsätzlich auch andere Arten von Trenn­ mittelbeschichtungen vorgesehen sein.
Der Kühlspalt des Kühlbereiches 3 des Doppelbandkühlers 1 zwischen den einander zugewandten Bandtrumen des Bandes 15 und des Förderbandes 11 wird durch eine auf Höhe der Eingangswal­ ze 16 positionierte Kalibrierwalze 19 definiert, die in nicht dargestellter Weise einstellbar gehalten ist. Durch die auf­ grund des Abstandes der Kalibrierwalze 19 zur Eingangswalze 16 definierte Höhe des Kühlspaltes des Kühlbereiches 3 werden die Schmelzkleberportionen SP beim Eintritt in den Kühlspalt gemäß Fig. 2 flachgedrückt, wodurch sie eine Scheibenform mit einem größeren Durchmesser erhalten. Die gleichmäßige Dicke der Schmelzkleberportionen SP aufgrund der Kalibrierung im Kühlspalt gewährleistet eine gleichmäßige Abkühlung durch die Kühlabschnitte 21 und 22 innerhalb des Doppelbandkühlers 1. Die Formgebung der Schmelzkleberportionen SP durch den Ein­ lauf in den Kühlspalt des Kühlbereiches 3 auf Höhe der Kalib­ rierwalze 19 ist anhand der Fig. 5 und 6 gut erkennbar. Da die Folienbahn 30 analog der Folienbahn 28 an der Bandober­ fläche des Bandes 15 flächig anliegt, bildet die Folienbahn 30 gleichzeitig die Deckhüllschicht für die durch den Kühl­ spalt des Kühlbereiches 3 geförderten Schmelzkleberportionen SP. Die Schmelzkleberportionen SP werden somit zwischen zwei Lagen von Folienbahnen 28, 30 durch den Kühlbereich 3 hin­ durchgeführt. Die beiden Folienbahnen 28 und 30 haften je­ weils im Bereich der Oberseite und der Unterseite jeder Schmelzkleberportion SP an der jeweiligen Schmelzkleberporti­ on SP an.
Um nach dem Durchlaufen des Kühlbereiches 3 hinter dem Dop­ pelbandkühler 1 eine Trennung der einzelnen Schmelzkleberpor­ tionen SP zu erzielen, und um eine vollständige Umhüllung durch die jeder Schmelzkleberportion SP zugeordneten Folien­ bahnabschnitte zu erzielen, ist dem Förderband 11 im Aus­ gangsbereich 4 sowohl eine Längsschneidvorrichtung 23 als auch eine Querschneidvorrichtung 24 zugeordnet. Die Längs­ schneidvorrichtung 23 und die Querschneidvorrichtung 24 die­ nen zur Trennung der Längs- und Querreihen von Schmelzkleber­ portionen SP, indem die beiden Folienbahnen zwischen den je­ weiligen Längs- und Querreihen geschnitten werden. Für jede Schmelzkleberportion SP ergibt sich somit nach dem Durchlau­ fen der Längs- und Querschneidvorrichtungen 23, 24 ein dop­ pelseitiger Folienzuschnitt, wobei der obere Zuschnittteil durch einen entsprechenden Zuschnitt der Folienbahn 30 und der untere Zuschnittteil durch einen entsprechenden Zuschnitt der Folienbahn 28 gebildet ist. Falls das Kunststoffmaterial der Folienbahnen bereits für sich ausreichende adhäsive Ei­ genschaften aufweist, genügt es, die Ränder der Folienzu­ schnitte jeder Schmelzkleberportion SP zusammenzudrücken, wo­ durch sich die gegenüberliegenden Zuschnitteile jedes Folien­ zuschnitts miteinander verbinden und jede Schmelzkleberporti­ on SP allseitig umschließen. Beim vorliegenden Ausführungs­ beispiel ist für eine sichere Verbindung der oben- und unten­ liegenden Zuschnitteile der Folienzuschnitte der Schmelzkle­ berportionen SP zusätzlich eine Schweißvorrichtung 25 vorge­ sehen, die eine Verschweißung der Ränder der Folienzuschnitte umlaufend um die jeweilige Schmelzkleberportion SP vornimmt. Diese Schweißvorrichtung 25 ist beim dargestellten Ausfüh­ rungsbeispiel in Förderrichtung hinter den Schneidvorrichtun­ gen angeordnet. Sie kann den Schneidvorrichtungen jedoch auch vorgeschaltet oder durch das Vorsehen einer Heizdrahtanord­ nung auch mit den Schneidvorrichtungen kombiniert sein, indem die Heizdrahtanordnung sowohl das Schweißen als auch das Ver­ binden übernimmt.
Auf Höhe der Ausgangswalze 13 können die vereinzelten und verpackten, d. h. umhüllten Schmelzkleberportionen SP von der Bandoberfläche des Förderbandes 11 abgelöst werden. Anschlie­ ßen werden sie in entsprechenden Mengeneinheiten zusammenge­ stellt und abgepackt. Entsprechend ihrer späteren Bestimmung können die Schmelzkleberportionen direkt einen geeigneten Schmelzenbad zugeführt werden, wodurch die Folienzuschnitte ohne schädliche Rückstände aufschmelzen, da der Schmelzpunkt der Schmelzkleberportionen höher ist als der Schmelzpunkt der Folienzuschnitte.
Die erfindungsgemäße Anlage gemäß den Fig. 7 bis 12 ent­ spricht in ihren wesentlichen Funktionseinheiten der zuvor ausführlich beschriebenen, nicht zur Erfindung gehörenden Anlage nach den Fig. 1 bis 6, so daß bezüglich identischer Funktionseinheiten auf die Be­ schreibung der Anlage nach den Fig. 1 bis 6 verwiesen wird. Identische Bauteile und Baueinheiten der Anlage nach Fig. 7 sind mit den gleichen Bezugszeichen verse­ hen, wie bei der Anlage nach Fig. 1. Die wesentlichen Unter­ schiede der erfindungsgemäßen Ausführungsform nach Fig. 7 bis 12 sind durch eine andere Formgebung der Schmelzkleberportio­ nen SP definiert, indem die Bandoberfläche des Förderbandes 11a mit einer matrixförmigen Gittermaske 34 versehen ist. Die Gittermaske 34 ist beim dargestellten Ausführungsbeispiel nach den Fig. 7 bis 12 umlaufend mit der Bandoberfläche des Förderbandes 11a verbunden und weist eine umlaufende Raste­ rung aus längs und quer zur Förderrichtung F1, F2 verlaufen­ den Rahmenstegen auf. Die längs und quer verlaufenden Rahmen­ stege bilden jeweils Querreihen von acht nebeneinander ange­ ordneten, auch als Matrixräume bezeichneten Gitterräumen, in die jeweils eine Schmelzkleberportion SP mittels der Portio­ niervorrichtung 5 einbringbar ist.
Die Folienbahn 28 wird dem Förderband 11a derart zugeführt, daß sie auf der Gittermaske 34 zur Auflage kommt. Durch das Einbringen der Schmelzkleberportionen SP in die Gitterräume wird die Folienbahn 28 in diesen Bereichen auf die Bandober­ fläche des Förderbandes 11a nach unten gedrückt. Gleichzeitig überdeckt sie jedoch alle Rahmenstege der Gittermaske 34 (Fig. 10). Die Höhe der Gittermaske 34 ist etwas geringer als die Höhe des durch die Kalibrierwalze 19 definierten Kühl­ spaltes innerhalb des Kühlbereiches 3a des Doppelbandkühlers 1a. Im Aufbringbereich 2a werden die Schmelzkleberportionen SP in solchen Volumina in die Gitterräume der Gittermaske 34 eingebracht, dass die Schmelzkleberportionen SP nach oben über die Rahmenstege der Gittermaske 34 hinausragen (siehe Fig. 9 und 10). Die Schmelzmasse und das Volumen jeder Schmelzkleberportion SP ist derart auf den jeweiligen Gitter­ raum der Gittermaske 34 abgestimmt, dass die Schmelzkleber­ portionen SP im Kühlspalt (siehe Fig. 11 und 12) den jeweili­ gen Gitterraum der Gittermaske 34 vollständig ausfüllen, und daß ein gewisser Teil der Schmelzenmasse jeder Schmelzkleber­ portion SP über die Ränder jedes Gitterraumes, die durch die Rahmenstege definiert sind, allseitig übertritt. Da beim Ein­ tritt in den Kühlspalt auch die obere Folienbahn 30 zusammen mit dem Einlauf des Bandes 15 in den Kühlbereich 3a einläuft, bildet die obere Folienbahn 15 wie beim Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1 bis 6 die obere Hülllage für die Schmelzkle­ berportionen SP. Durch das Übertreten der Schmelzenmasse der Schmelzkleberportionen SP über die Stegrahmen der Gittermaske 34 (Fig. 12) ergibt sich auf Höhe der längs und quer verlau­ fenden Rahmenstege der Gittermaske 34 ein durchgängiger, re­ lativ dünner Schmelzenfilm, der in den Übergangsbereichen zwischen den einzelnen Schmelzkleberportionen SP eine Verbin­ dung zwischen den gegenüberliegenden Folienbahnen 28 und 30 schafft, da die Folienbahnen 28 und 30 im Bereich dieses ras­ terförmigen Schmelzfilmes lediglich in geringem Abstand zu­ einander an dem Schmelzenfilm anhaften.
Nach dem Abkühlen der Schmelzkleberportionen SP im Kühlbe­ reich 3a kann somit die gesamte zusammenhängende Bahn aus den Schmelzkleberportionen SP und den die Schmelzkleberportionen SP oben und unten bedeckenden Folienbahnen 28, 30 von dem Förderband 11a und von der Gittermaske 34 abgelöst und in ei­ nem Ausgangsbereich 4a auf ein getrenntes Förderband 35 wei­ tergeleitet werden. Auch das Förderband 35 stellt ein um eine Eingangswalze und eine Ausgangswalze umlaufendes endloses Band dar, wobei die Ausgangswalze mittels eines Antriebsmo­ tors 36 angetrieben ist. Die Schmelzkleberportionenbahn ein­ schließlich der anhaftenden Folienbahnen 28 und 30 wird nun mittels der Längsschneidvorrichtung 23 und der Querschneid­ vorrichtung 24 in die einzelnen Schmelzkleberportionen ver­ einzelt, wobei die Abtrennung der Längsschneidvorrichtung 23 und der Querschneidvorrichtung 24 jeweils auf Höhe des ras­ terförmigen Schmelzenfilmes zwischen den Schmelzkleberportio­ nen SP erfolgt. Da die so gebildeten Folienzuschnitte durch den Schmelzenfilm bereits entlang der umlaufenden Ränder der vereinzelten Schmelzkleberportionen miteinander verbunden sind und die schmalen offenen Kanten des Schmelzenfilmes nicht zusätzlich durch entsprechende Folienzuschnitte versie­ gelt werden müssen, wird direkt nach der Abtrennung der ein­ zelnen Schmelzkleberportionen durch die Längsschneidvorrich­ tung 23 und die Querschneidvorrichtung 24 jeweils die fertig umhüllte Schmelzkleberportion bereitgestellt, ohne dass zu­ sätzliche Verschweißungsvorgänge der Folienzuschnitte vorge­ nommen werden müssen.

Claims (11)

1. Verfahren zum Herstellen und Umhüllen von Schmelzenpor­ tionen, insbesondere von Schmelzkleberportionen, bei dem die Schmelze portioniert auf ein endlos umlaufendes, horizontales Förderband aufgebracht wird, wobei zuvor der Oberfläche eines oberen Trums des Förderbandes eine erste Hüllmaterialschicht zugeführt worden ist, wobei auf die auf die Hüllmaterial­ schicht aufgebrachten Schmelzenportionen eine die Oberfläche der Schmelzenportionen zumindest teilweise bedeckende zweite Hüllmaterialschicht aufgebracht wird, wobei als Hüllmaterial­ schichten zwei Folienbahnen (28, 30) kontinuierlich zugeführt werden, deren Materialeigenschaften bezüglich chemischer Ver­ träglichkeit auf die Schmelze (S) abgestimmt sind, wobei die zwischen den Folienbahnen (28, 30) eingebetteten Schmelzen­ portionen (SP) anschließend bezüglich ihrer Dicke kalibriert und gekühlt werden, wobei die Folienbahnen (28, 30) derart miteinander verbunden werden, dass sie jede Schmelzenportion (SP) dicht umschließen, wobei die Folienbahnen (28, 30) der­ art längs und quer zur Förderrichtung der Schmelzenportionen (SP) abgetrennt werden, dass die Schmelzenportionen (SP) ver­ einzelt werden, wobei die Schmelzenportionen (SP) in entspre­ chende Matrixräume einer Gittermaske (34) eingebracht werden, die dem Förderband (11a) mitlaufend zugeordnet und unterhalb der unteren Folienbahn (28) angeordnet ist, wobei das Volumen jeder Schmelzenportion (SP) derart auf das freie Volumen je­ des zugeordneten Matrixraumes angepasst ist, dass Schmelzen­ masse beim Kalibrieren umlaufend über die Ränder jedes Matrixraumes übertritt, und wobei die Dicke der kalibrierten Schmelzenportionen (SP) größer ist als die Höhe der Gitter­ maske (34).
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schmelze (S) für eine definierte Viskosität auf eine de­ finierte Temperatur konditioniert und anschließend auf das Förderband (11, 11a) in gleichen Portionsvolumina aufgebracht wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich­ net, dass vor der Zuführung der Folienbahn (28) zu dem För­ derband (11, 11a) zwischen die auf der Oberfläche des Förder­ bandes (11) oder der Gittermaske (34) aufliegende Unterseite der ersten Folienbahn (28) und die Oberfläche des Förderban­ des oder der Gittermaske (34) kontinuierlich eine Trennmit­ telschicht eingebracht wird.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen die mit einem oberen Förderband (15) während des Ka­ librier- und Kühlvorganges in Berührung gelangende Oberseite der zweiten Folienbahn (30) und die Bandoberfläche des För­ derbandes (15) eine weitere Trennmittelschicht eingebracht wird.
5. Verfahren nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeich­ net, dass als Trennmittelschichten Wasserbenetzungen vorgese­ hen sind.
6. Anlage zur Durchführung des Verfahrens nach einem der vorhergehenden Ansprüche, mit einem endlos umlaufenden, hori­ zontalen Förderband, mit einer Vorrichtung zum Aufbringen von Schmelzenportionen auf das Förderband, mit zwei Anordnungen zum Aufbringen von zwei Hüllmaterialschichten auf die Ober­ seiten und die Unterseiten der Schmelzenportionen, sowie mit Mitteln zum Abkühlen der Schmelzenportionen auf dem Förder­ band, wobei das Förderband (11, 11a) Teil eines als Mittel zum Abkühlen dienenden Doppelbandkühlers (1, 1a) ist, wobei sowohl dem Förderband (11, 11a) als auch dem oberen, endlos umlaufenden Band (15) des Doppelbandkühlers (1, 1a) jeweils eine mit einer abziehbaren Folienbahn (28, 30) versehene Speicherrolle (26, 27) derart zugeordnet ist, dass die Fo­ lienbahnen (28, 30) mit den einander zugewandten Bandtrumen der beiden Bänder (11, 11a, 15) mitgeführt werden, und wobei dem Förderband (11a) eine sich über zumindest einen Großteil der Bandbreite erstreckende und zumindest über die Länge des fördernden Bandtrums auf dem Förderband (11a) aufliegende, matrixförmige Gittermaske (34) zugeordnet ist, die mit dem Förderband (11a) mitführbar ist.
7. Anlage nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe der Gittermaske (34) geringer ist als die Höhe des durch den Doppelbandkühler (1a) definierten Kühlspaltes.
8. Anlage nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Gittermaske (34) umlaufend mit dem Förderband (11a) ver­ bunden ist.
9. Anlage nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Förderstrecke (11, 11a, 35) der Schmelzenportionen (SP) eine Längsschneidvorrichtung (23) und eine Querschneidvor­ richtung (24) in Förderrichtung hinter dem Doppelbandkühler (1, 1a) zugeordnet sind.
10. Anlage nach wenigstens einem der Ansprüche 6 bis 9, da­ durch gekennzeichnet, dass beiden Folienbahnen (28, 30) je­ weils eine Sprühvorrichtung (29, 31) zum Aufbringen einer Trennmittelschicht derart zugeordnet ist, dass die Trennmit­ telschicht jeweils auf die der Bandoberfläche zugewandte Sei­ te jeder Folienbahn (28, 30) oder auf die jeweils korrespon­ dierende Bandoberfläche aufsprühbar ist.
11. Anlage nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch ge­ kennzeichnet, dass die Vorrichtung zum Aufbringen der Schmel­ zenportionen eine wenigstens eine Austrittsdüse aufweisende Portioniereinrichtung (5) ist, der ein Wärmeübertrager (6) zum Konditionieren der Viskosität der Schmelze (S) vorge­ schaltet ist.
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