DE19615027A1 - Verfahren und Steuereinrichtung für einen Abholdienst von Daten - Google Patents

Verfahren und Steuereinrichtung für einen Abholdienst von Daten

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    • H04L51/226Delivery according to priorities

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren für einen Abholdienst von Daten in einem Telekommunikationsnetz gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und eine Steuereinrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 13.
Aus der Patentschrift US 5,392,336 ist ein solches Verfahren und eine solche Steuereinrichtung bekannt. In dieser Patentschrift wird ein Datenspeicher- und -abholdienst beschrieben, bei dem ein Sender einem Betreiber dieses Dienstes signalisiert, daß Daten zu einem Empfänger übertragen werden sollen. Daraufhin wird den zu übertragenden Daten eine Kennummer zugewiesen und die Daten anschließend von dem Sender zu einem Speicher übertragen, in dem sie abgespeichert werden. Nach dem Empfangen der diesen Daten zugeordneten Kennummer durch einen Empfänger, werden die Daten von dem Speicher zu diesem Empfänger übertragen.
Bei dem bekannten Datenspeicher- und -abholdienst bestimmen jeweils der Sender oder der Empfänger der Daten, wann die Daten von dem Sender zu dem Speicher bzw. von dem Speicher zu dem Empfänger übertragen werden.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine bessere Auslastung eines Telekommunikationsnetzes bei der Übertragung insbesondere großer Datenmengen zu gewährleisten.
Diese Aufgabe wird durch die Lehre des Anspruchs 1 oder des Anspruchs 13 gelöst.
Vorteilhafterweise kann der Betreiber des Abholdienstes bestimmen, zu welchem Zeitpunkt die Daten beim Sender abgeholt werden. Aufgrund der besseren Auslastung der Telekommunikationsnetzkapazität können billige Übertragungstarife eingerichtet werden.
Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung werden die abzuholenden Daten direkt von dem Sender zu einem oder mehreren Empfängern übertragen. Der Betreiber des Abholdienstes benötigt dabei vorteilhafterweise keine Zwischenspeicher.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind den abhängigen Patentansprüchen zu entnehmen.
Im folgenden wird die Erfindung zur Verdeutlichung anhand zweier Beispiele und der Zeichnungen beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 ein erstes Beispiel eines Telekommunikationsnetzes mit einer erfindungsgemäßen Steuereinrichtung, in dem das erfindungsgemäße Verfahren ohne Zwischenspeicherung der Daten ausgeführt werden kann,
Fig. 2 ein zweites Beispiel des Telekommunikationsnetzes, in dem das erfindungsgemäße Verfahren mit Zwischenspeicherung durchgeführt werden kann.
Fig. 1 zeigt ein Telekommunikationsnetz N mit einem Teilnehmer, der einen Sender S von Daten darstellt, und zwei weiteren Teilnehmern, die einen ersten Empfänger E1 und einen zweiten Empfänger E2 von Daten darstellen. In dem Telekommunikationsnetz N ist eine Steuereinrichtung CM für einen Abholdienst von Daten angeordnet. Die Steuereinrichtung CM enthält ein Empfangsmittel RM insbesondere zum Empfang von Signalisierungsnachrichten des Senders S und der Empfänger E1 und E2. Diese Signalisierungsnachrichten können über Kommunikationspfade übertragen werden. Zwischen der Steuereinrichtung CM und dem Sender S besteht ein erster Kommunikationspfad 12, zwischen der Steuereinrichtung CM und dem ersten Empfänger E1 ein zweiter Kommunikationspfad 13 und zwischen der Steuereinrichtung CM und dem zweiten Empfänger E1 ein dritter Kommunikationspfad 14. Über einen ersten Übertragungspfad 10 und einen zweiten Übertragungspfad 11 können Daten von dem Sender S zu dem ersten Empfänger E1 bzw. dem zweiten Empfänger E2 übertragen werden. Die Kommunikations- und Übertragungspfade können vermittelte Verbindung sein. Es ist aber auch möglich, daß über sie eine verbindungslose Übertragung stattfinden kann. Die Steuereinrichtung CM veranlaßt und steuert die Vorgänge zur Durchführung des Abholdienstes.
In den vorliegenden Ausführungsbeispielen stellt der Sender S Daten zur Abholung bereit. Der Sender S hat dazu einen Speicher, in dem diese Daten bis zur Abholung abgelegt werden. Der Sender S signalisiert nun der Steuereinrichtung CM über den ersten Kommunikationspfad 12 einen Auftrag zum Abholen der Daten. Das Empfangsmittel RM der Steuereinrichtung CM empfängt den vom Sender S signalisierten Auftrag. Vorteilhafterweise wird dem Sender S anschließend von der Steuereinrichtung CM der Empfang und das Akzeptieren des Auftrags signalisiert, so daß sich der Sender S darauf verlassen kann, daß der Auftrag von der Steuereinrichtung CM ausgeführt wird. Nach dem Empfang des Auftrages prüft die Steuereinrichtung CM, wann die Daten beim Sender S abgeholt werden.
Dazu stehen verschiedene Kriterien zur Verfügung, die überprüft werden können. Solche Kriterien sind beispielsweise die augenblickliche Belastung des Telekommunikationsnetzes N, die Auslastung der Steuereinrichtung CM zur Bearbeitung von Aufträgen oder andere für das Betreiben des Abholdienstes günstige Kriterien. Stellt also die Steuereinrichtung CM fest, daß wenigstens eines der Kriterien erfüllt ist, so veranlaßt und steuert sie das Abholen der Daten beim Sender S. Die Festlegung des Zeitpunktes, wann die Daten beim Sender S abgeholt werden, hängt daher nicht vom Sender S, sondern von der Steuereinrichtung CM ab. Vorteilhafterweise ist es allerdings auch möglich, daß der Sender S der Steuereinrichtung CM bei der Erteilung des Auftrages signalisiert, daß der Auftrag nicht dringlich ist. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn die Steuereinrichtung CM nicht ausschließlich Abholaufträge ausführt, deren Zeitpunkt von ihr selber bestimmt werden kann, sondern ebenfalls Aufträge ausführt, die sofort nach Erteilung des Auftrags erledigt werden müssen. Darüber hinaus ist es ebenfalls möglich, daß der Sender S der Steuereinrichtung CM einen Zeitrahmen vorgibt, in dem der erteilte Auftrag zur Abholung der Daten von der Steuereinrichtung CM ausgeführt werden muß. Es ist denkbar, daß die Steuereinrichtung CM solche Vorgaben durch den Sender S bei der Berechnung der Gebühren für die Ausführung des Auftrages berücksichtigt. Je freier die Steuereinrichtung CM bei der Bestimmung des Zeitpunktes der Abholung der Daten bei dem Sender S ist, um so billiger könnte eine Gebühr sein.
Im vorliegenden ersten Beispiel sollen die bei dem Sender S abzuholenden Daten zu dem ersten Empfänger E1 und dem zweiten Empfänger E2 transportiert werden. Die beiden Empfänger E1 und E2 werden daher der Steuereinrichtung CM vom Sender S signalisiert. Zu dem von der Steuereinrichtung CM bestimmten Zeitpunkt werden daher die Daten von dem Sender S über den ersten Übertragungspfad 10 zu dem ersten Empfänger E1 und über den zweiten Übertragungspfad 11 zu dem zweiten Empfänger E2 transportiert. Falls notwendig, werden die Daten vor dem Transport zu den beiden Empfängern E1 und E2 vervielfältigt. Der Transport der Daten von dem Sender S zu den beiden Empfängern E1 und E2 erfolgt im vorliegenden ersten Beispiel gemäß Fig. 1 ohne Zwischenspeicherung der Daten in einem der Steuereinrichtung CM zugeordneten Speicher. Für den Betrieb des Abholdienstes werden daher keine Zwischenspeicher für die Zwischenlagerung der Daten für den Transport von dem Sender zu den Empfängern benötigt. Vorteilhafterweise überprüft die Steuereinrichtung CM vor dem Transport der Daten, ob die jeweiligen Empfänger E1 und E2 bereit sind, die Daten zu empfangen und abzuspeichern. Dadurch kann sichergestellt werden, daß der Transport der Daten nicht durchgeführt wird, wenn die Empfänger E1 und E2 nicht bereit sind, die Daten aufzunehmen. Diese Überprüfung der Aufnahmebereitschaft durch die Empfänger E1 und E2 kann von der Steuereinrichtung CM zu jedem beliebigen Zeitpunkt vor dem Transport der Daten durchgeführt werden. In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung authentifiziert sich der jeweilige Empfänger E1 und E2 vor der Lieferung der Daten gegenüber der Steuereinrichtung CM. Alternativ ist es ebenfalls möglich, daß die Überprüfung der Aufnahmebereitschaft der Daten durch die Empfänger E1 und E2 von dem Sender S durchgeführt wird. Diese Überprüfung durch den Sender S wird sinnvollerweise vor dem Signalisieren des Auftrages zur Abholung der Daten zu der Steuereinrichtung CM durchgeführt. Der Sender S signalisiert den Auftrag zur Abholung der Daten nur dann, wenn sich wenigstens einer der Empfänger E1 und E2 bereiterklärt, die Daten zu empfangen.
Fig. 2 zeigt ein zweites Beispiel des Telekommunikationsnetzes N mit der erfindungsgemäßen Steuereinrichtung CM, in dem das erfindungsgemäße Verfahren mit Zwischenspeicherung der Daten in einem Speicher M ausgeführt werden kann. Für gleiche oder gleichwirkende Elemente werden die gleichen Bezugszeichen wie in Fig. 1 verwendet.
Hat die Steuereinrichtung CM den Zeitpunkt bestimmt, an dem sie die Abholung der Daten bei dem Sender S veranlaßt, so werden diese Daten über einen dritten Übertragungspfad 20 von dem Sender S zu dem Speicher M transportiert und dort abgespeichert. Über einen vierten Kommunikationspfad 23 kann die Steuereinrichtung CM dabei mit dem Speicher M kommunizieren. Über die Kommunikationspfade 13 und 14 signalisieren die Empfänger E1 bzw. E2 der Steuereinrichtung CM, daß die in dem Speicher M abgespeicherten Daten zu den Empfängern E1 und E2 zu transportieren sind. Die Steuereinrichtung CM veranlaßt daraufhin den Transport der Daten über einen vierten Übertragungspfad 21 zu dem ersten Empfänger E1 und über eine fünften Übertragungspfad 22 zu dem zweiten Empfänger E2. Der Transport der Daten von dem Speicher M zu dem ersten Empfänger E1 und dem zweiten Empfänger E2 kann dabei entweder sofort nach Anforderung der beiden Empfänger E1 und E2 erfolgen oder aber zu einem späteren Zeitpunkt, der von der Steuereinrichtung CM nach wenigstens einem der Kriterien, wie bereits oben beschrieben, bestimmt wird. Es ist auch hier möglich, daß die Steuereinrichtung CM zunächst bei den Empfängern E1 und E2 nachfragt, ob sie bereit sind, die von dem Sender S abgeholten und in dem Speicher M abgespeicherten Daten aufzunehmen.
Alle zu Fig. 1 beschriebenen Ausführungsvarianten der Erfindung, die ohne Zwischenspeicherung durchgeführt werden, könne ebenfalls auf das Beispiel gemäß Fig. 2 mit Zwischenspeicherung der Daten in dem Speicher M übertragen werden.
Es ist des weiteren ebenfalls möglich, daß der Sender S oder die Steuereinrichtung CM den abzuholenden Daten eine Kennung zuweist und die Steuereinrichtung CM nur dann den Transport der Daten zu den Empfängern E1 und E2 veranlaßt, wenn diese der Steuereinrichtung CM zuvor die den Daten zugewiesene Kennung signalisiert haben. Dadurch wird die Sicherheit vor unberechtigten Zugriffen auf die Daten erhöht. Da der Sender S nicht notwendigerweise weiß, wann die Daten bei ihm abgeholt werden, trotzdem allerdings gewährleistet werden muß, daß nur die beauftragte Steuereinrichtung CM auf die abzuholenden Daten bei dem Sender S zugreifen kann, ist es vorteilhaft, daß sich die Steuereinrichtung CM gegenüber dem Sender S vor dem Abholen der Daten authentifiziert.
Für die Durchführung oder Anwendung der Erfindung ist es nicht notwendig, daß der Sender S der Steuereinrichtung CM einen oder mehrere Empfänger der abzuholenden Daten signalisiert. Es ist auch möglich, daß die abzuholenden Daten in einem der Steuereinrichtung CM zugeordneten Speicher, beispielsweise dem Speicher M aus Fig. 2, abgespeichert werden, und in Abhängigkeit vom Vertraulichkeitsgrad der Daten nur bestimmte Empfänger oder aber beliebig viele Empfänger auf die Daten zugreifen können.

Claims (14)

1. Verfahren für einen Abholdienst von Daten in einem Telekommunikationsnetz (N), das einen Sender (S) von Daten und eine Steuereinrichtung (CM) zur Steuerung des Abholdienstes aufweist,
  • - bei dem der Sender (S) Daten zum Abholen bereitstellt,
  • - bei dem der Sender (S) der Steuereinrichtung (CM) einen Auftrag zum Abholen von Daten signalisiert, und
  • - bei dem die Steuereinrichtung (CM) den signalisierten Auftrag empfängt,
dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinrichtung (CM) nach wenigstens einem Kriterium bestimmt, wann die Daten nach dem Empfangen des Auftrags beim Sender (S) abgeholt werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinrichtung (CM) dem Sender (S) nach dem Empfangen des Auftrags das Akzeptieren des Auftrags signalisiert.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Sender (S) der Steuereinrichtung (CM) eine Nichtdringlichkeit des Auftrags signalisiert.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Sender (S) der Steuereinrichtung (CM) einen Zeitrahmen vorgibt, in dem der Auftrag ausgeführt werden muß.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Telekommunikationsnetz (N) einen oder mehrere Empfänger (E1, E2) aufweist und der Sender (S) der Steuereinrichtung (CM) einen oder mehrere Empfänger (E1, E2) signalisiert, zu denen die abzuholenden Daten zu transportieren sind.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die beim Sender (S) abzuholenden Daten ohne Zwischenspeicherung zu dem oder jedem Empfänger (E1, E2) transportiert werden.
7. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß der oder jeder Empfänger (E1, E2) sich vor dem Transport der Daten gegenüber der Steuereinrichtung (DM) authentifiziert.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der oder jeder Empfänger (E1, E2) vor dem Transport der Daten der Steuereinrichtung (DM) signalisiert, daß er bereit ist, die Daten zu empfangen.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Sender (S) bei dem oder jedem Empfänger (E1, E2) überprüft, ob der oder jeder Empfänger (E1, E2) bereit ist, die Daten zu empfangen und daß der Sender (S) den Auftrag zu der Steuereinrichtung (SM) signalisiert, wenn wenigstens einer der Empfänger (E1, E2) bereit ist, die Daten zu empfangen.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinrichtung (CM) veranlaßt, daß die beim Sender abgeholten Daten in einem Speicher (M) abgespeichert werden, daß ein oder mehrere Empfänger (E1, E2) der Steuereinrichtung (DM) signalisieren, daß die Daten zu dem oder jedem Empfänger (E1, E2) zu transportieren sind und daß die Steuereinrichtung (CM) den Transport der Daten zu dem oder jedem Empfänger (E1, E2) veranlaßt.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Sender (S) den abzuhblenden Daten eine Kennung zuweist und daß die Steuereinrichtung (DM) den Transport der Daten zu dem oder jedem Empfänger (E1, E2) veranlaßt, wenn der oder jeder Empfänger (E1, E2) der Steuereinrichtung (DM) die den Daten zugewiesene Kennung signalisiert.
12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Steuereinrichtung (CM) gegenüber dem Sender (S) vor dem Abholen der Daten authentifiziert.
13. Steuereinrichtung (CM) für einen Abholdienst von Daten in einem Telekommunikationsnetz (N) mit einem Empfangsmittel (RM) zum Empfang einer Signalisierung eines Senders (S) des Telekommunikationsnetzes (N), mit der der Sender (S) der Steuereinrichtung (DM) einen Auftrag zum Abholen von Daten erteilt, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinrichtung (DM) so ausgestaltet ist, daß sie nach dem Empfangen des Auftrags überprüft, ob wenigstens ein Kriterium erfüllt ist und, wenn dies der Fall ist, das Abholen der Daten bei dem Sender (S) veranlaßt, so daß der Zeitpunkt des Abholens der Daten beim Sender (S) von der Steuereinrichtung (CM) bestimmt wird.
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