DE19513064B4 - Verfahren sowie System zum Füllen von Behältern mit einem flüssigen Füllgut sowie Füllmaschine und Etikettiereinrichtung zur Verwendung bei diesem Verfahren oder System - Google Patents

Verfahren sowie System zum Füllen von Behältern mit einem flüssigen Füllgut sowie Füllmaschine und Etikettiereinrichtung zur Verwendung bei diesem Verfahren oder System Download PDF

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Abstract

Verfahren zum Füllen von Flaschen, Dosen oder dergl. Behälter (2) mit flüssigem Füllgut, unter Verwendung einer Füllmaschine (5) umlaufender Bauart, die am Umfang eines um eine vertikale Maschinenachse umlaufenden Rotors (5') zum Füllen der Behälter mit dem Füllgut mehrere Füllstellen (13) mit jeweils einem Füllelement (14) und mit einem Behälterträger aufweist, eines der Füllmaschine (5) nachgeordneten Verschließer (6) sowie einer dem Verschließen nachgeordneten Etikettiereinrichtung mit wenigstens einer Etikettierstation (26, 27), dadurch gekennzeichnet, dass zum Füllen der Behälter (2) entsprechend einer vorwählbaren Abfüllformation mit unterschiedlichem Füllgut, d.h. wahlweise mit wenigstens einem ersten oder einem zweiten Füllgut, die Füllmaschine durch eine Steuereinrichtung (12) derart gesteuert wird, dass entsprechend der Abfüllformation die Füllstellen (13) das Abfüllen von unterschiedlichem Füllgut in für jedes Füllgut eigene Behälter (2) bewirken, die auf der Etikettierstation (26, 27) mit der ihrem Füllgut entsprechenden Ausstattung etikettiert werden.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Abfüllen von flüssigem Füllgut, insbesondere Getränk, in Flaschen, Dosen oder dergl. Behälter gemäß Oberbegriff Patentanspruch 1.
  • Die Erfindung bezieht sich weiterhin auf ein System zum Abfüllen des flüssigen Füllgutes gemäß Oberbegriff Patentanspruch 11.
  • Die Erfindung bezieht sich ferner auf eine Füllmaschine zur Verwendung bei dem Verfahren oder dem System zum Abfüllen des flüssigen Füllgutes gemäß Oberbegriff Patentanspruch 25 sowie auf eine Etikettiereinrichtung zur Verwendung bei dem Verfahren oder System zum Abfüllen von flüssigen Füllgut entsprechend Oberbegriff Patentanspruch 30.
  • Von dem Verbraucher werden insbesondere auch bei Getränken vielfach Verpackungseinheiten (z.B. dreier, sechser oder zwölfer Kartons) mit unterschiedlichen Getränken und in unterschiedlicher Stückzahl oder Abfüllformation bzw. Sortierung verlangt. In der Praxis bedeutet dies, dass beispielsweise Verpackungseinheiten zusammengestellt werden müssen, die z.B. zwei Flaschen Limonade und vier Flaschen eines colahaltigen Getränkes enthalten. Der Typ des Behälters und der Verschluss sind dabei für die unterschiedlichen Produkte identisch. Die Etikettierung bzw. Ausstattung der Behälter ist aber angepasst an das jeweilige Produkt von Produkt zu Produkt unterschiedlich.
  • Um diese Anforderung zu erfüllen, ist es bis heute – da befriedigende technische Lösungen noch nicht bekannt geworden sind – üblich, die Verpackungseinheiten aus Lagerbeständen manuell oder halb automatisch zusammenzustellen. Dies bedeutet nicht nur einen zusätzlichen Arbeitsaufwand, da das abgefüllte Produkt zunächst im Lager zwischengelagert und dann dort wieder abgerufen werden muss, sondern die bisherige Vorgehensweise bedeutet auch, dass bei gewünschten Verpackungseinheiten, die wenigstens zwei unterschiedliche Produkte enthalten, zwei zeitlich aufeinanderfolgende Chargen abgefüllt werden müssen.
  • Ein Vorschlag zur Lösung der oben beschriebenen Aufgabenstellung wurde in der US 2,638,259 vorgestellt. Bei einer dieser Schrift entsprechenden Vorrichtung ist der das Füllgut aufnehmende Tank durch Trennwände in vier untereinander flüssigkeitsdichte Abteilungen eingeteilt. Jeder dieser Abteilungen ist eine Gruppe von sechs Füllelementen zugeordnet, wobei diese Füllelemente am Umfang der Vorrichtung angeordnet sind und dort eine ununterbrochene Reihe bilden. Durch eine geeignete Zufuhrvorrichtung wird jede Abteilung separat mit Füllgut versorgt. Dabei kann es sich – bedingt durch die vier vorhandenen Zufuhrleitungen – um vier verschiedene Füllgüter, aber auch um nur ein Füllgut handeln, so dass 1, 2, 3 oder maximal 4 Füllgüter gleichzeitig abgefüllt werden können. Bedingt durch den rein mechanischen Aufbau einer derartigen Vorrichtung kann eine Anpassung der Füllformation nur durch umfangreiche Umbauten bzw. Änderungen der Verrohrung erfolgen, wobei nur Füllformationen realisiert werden können, welche eine Produktverhältnis aufweisen, welches durch die Parameter ganzzahlige Anzahl Abteilungen und ganzzahlige Anzahl Füllelemente je Abteilung ( in diesem Fall unveränderbar 6 !) abgebildet werden kann. Zur weiteren Handhabung und/oder Etikettierung der mit unterschiedlichen Füllgütern gefüllten Behälter unterbreitet die US 2,638,259 keine Vorschläge.
  • Ein weiterer Vorschlag wurde in der DE 43 24 799 A1 unterbreitet. Bei dieser Vorrichtung handelt es sich um eine Füllmaschine umlaufender Bauart mit je einer Dosierkammer je Füllelement. Jede dieser Dosierkammern ist mit zwei Vorratsbehältern verbunden, welche die in der Dosierkammer zu mischenden Komponenten des herzustellenden Füllgutes zur Verfügung stellen. Das u. a. durch innerhalb der Dosierkammer angeordnete Mischelemente erzeugte Produkt wird über ein Füllventil dem Behälter zugeführt.
  • Bedingt durch den mechanischen Aufbau bietet auch diese Vorrichtung prinzipiell die Möglichkeit fertige Produkte abzufüllen, doch offenbart diese Schrift an keiner Stelle die Möglichkeit vorwählbare Füllformationen abzufüllen. U. a. zu den Themen Steuerung der Maschine, Handhabung der gefüllten Behälter werden keine technischen Lehren offenbart.
  • Für eine Anwendung, welche sich wie die vorliegende Anmeldung im Wesentlichen mit dem Abfüllen und Weiterbehandeln bereits fertig gemischter Produkte in vorwählbaren Abfüllformationen befasst, ist eine Ausgestaltung entsprechend der DE 43 24 799 A1 von Nachteil, da die Dosierkammer erhöhte Herstellkosten und -bedingt durch den höheren Reinigungsaufwand – auch höhere Betriebskosten verursacht.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren sowie System aufzuzeigen, welches insbesondere auch die Erstellung von Verpackungseinheiten mit verschiedenen Abfüllprodukten vereinfacht und die oben dargestellten Nachteile vermeidet.
  • Zur Lösung der Aufgabe sind ein Verfahren bzw. ein System entsprechend dem kennzeichnenden Teil des Patentanspruches 1 bzw. des Patentanspruches 11 ausgebildet.
  • Eine Füllmaschine zur Verwendung bei diesem Verfahren bzw. System ist erfindungsgemäß entsprechend dem kennzeichnenden Teil des Patentanspruches 25 ausgeführt. Eine Etikettiereinrichtung zur Verwendung bei diesem Verfahren bzw. System ist erfindungsgemäß entsprechend dem kennzeichnenden Teil des Patentanspruches 30 ausgebildet.
  • Bei der Erfindung ist die gewünschte Abfüllformation an einer zentralen Steuereinrichtung (Prozessrechner) vorwählbar. Die Prozesssteuerung steuert dann entsprechend dieser Vorgabe zunächst die Füllmaschine derart, dass diese der vorgewählten Abfüllformation entsprechend Behälter mit dem unterschiedlichen Füllgut oder Produkt füllt, und zwar für jedes Produkt jeweils in einen eigenen Behälter. Die Füllstellen bilden dafür beispielsweise Gruppen, deren Anzahl gleich der Anzahl der unterschiedlichen Produkte ist, wobei die Füllstellen jeder Gruppe beim Umlaufen des Rotors das Abfüllen eines Produktes in den zugehörigen Behälter bewirken. Die Anzahl der Füllstellen jeder Gruppe wird ebenfalls durch die Steuereinrichtung festgelegt, und zwar entsprechend der gewünschten bzw. eingestellten Abfüllformation.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist jede Füllstelle bzw. das dortige Füllelement einen Anschluss auf, der zu einer Versorgungsleitung oder einem Vorratsbehälter für dieses Produkt führt, und besitzt eine Umschaltventileinrichtung, um gesteuert durch die zentrale Steuereinrichtung in Abhängigkeit von der vorwählbaren Abfüllformation die jeweilige Füllstelle bzw. das dortige Füllelement mit dem dem erforderlichen Produkt entsprechenden Anschluss verbinden.
  • Ein wesentlicher Vorteil der Erfindung besteht u.a. darin, dass während eines Abfüllvorganges die für die herzustellenden Verpackungseinheiten benötigten Behälter mit den erforderlichen Produkten gefüllt werden können, also auch ein nur vorübergehendes Produzieren auf Lager nicht erforderlich ist, womit Zeit und Kosten sowie auch Lagerraum gespart werden.
  • Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Figuren an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 in vereinfachter Darstellung und in Draufsicht eine Anlage zum gleichzeitigen Füllen, Verschließen und anschließenden Etikettieren von Behältern, nämlich von Flaschen mit zwei unterschiedlichen Produkten;
  • 2 in vergrößerter Darstellung einen Teil des Rotors der Füllmaschine des Systems der 1.
  • In den Figuren ist 1 ein Rinser, dem die zu füllenden Behälter, nämlich Flaschen 2, in Richtung des Pfeils A über eine Transportstrecke 3 zugeführt werden und an den sich in Transportrichtung der dann behandelten Flaschen über eine von einem Transportstern gebildete Transportstrecke 4 die Füllmaschine 5 bzw. deren Einlaufstern anschließen. Auf die Füllmaschine 5 folgt in Transportrichtung der Flaschen 2 der Verschließen 6 zum Verschließen der Flaschen 2. Letzterer ist über eine von mehreren Transportsternen gebildete Transportstrecke 7 direkt mit der Etikettiereinrichtung 8 verbunden. Diese besitzt bei der dargestellten Ausführungsform drei Ausgänge, nämlich einen von dem Transportstern 9 gebildeten Ausgang für solche Flaschen 2, die mit einem ersten Produkt gefüllt und diesem Produkt entsprechend etikettiert sind, einem von dem Transporteur 10 gebildeten zweiten Ausgang für solche Flaschen 2, die mit einem zweiten Produkt gefüllt und diesem Produkt entsprechend etikettiert sind, sowie einen von einem Transporteur 11 gebildeten dritten Ausgang zum Abführen von solchen Flaschen 2, die beispielsweise fehlerhaft etikettiert sind.
  • Wie in der Figur auch dargestellt ist, bilden der Rinser 1, die Füllmaschine 2 sowie der Verschließer 6 einen Maschinenblock mit einem gemeinsamen Flaschentisch.
  • Mit 12 ist in der Figur eine einen Prozessrechner einschließende, zentrale elektronische Steuereinrichtung bezeichnet, und zwar u.a. zur Steuerung der nachfolgend noch näher beschriebenen Funktionsweise des dargestellten Systems.
  • Zu den einzelnen Komponenten des Systems ist u.a. Folgendes anzumerken:
  • Rinser 1
  • Der Rinser 1 weist die übliche, dem Fachmann bekannte Bau- und Funktionsweise auf.
  • Füllmaschine 5
  • Die Füllmaschine 5 ist eine solche umlaufender Bauart mit einem um eine vertikale Maschinenachse umlaufenden Rotor 5', der an seinem Umfang eine Vielzahl von Füllstellen 13 bildet, von denen jede in der üblichen Weise aus einem in der Figur nicht dargestellten Flaschen- oder Behälterträger sowie aus einem über dem jeweiligen Behälterträger angeordneten Füllelement 14 besteht. Abweichend von üblichen Füllmaschinen ist jedes Füllelemente 14 über zwei Anschlüsse 15 und 16 jeweils mit einem ersten Ringkessel 17 für das erste Produkt (über den Anschluss 15) und mit einem zweiten Ringkessel 18 für das zweite Produkt (über den Anschluss 16) verbunden. Weiterhin enthält jedes Füllelement 14 an den Anschlüssen zwei individuell steuerbare Flüssigkeits- oder Steuerventile 19 und 20, so dass in jede Flasche 2, die am Einlauf der Füllmaschine 5 an eine Füllstelle 13 übergeben wurde, durch entsprechende Steuerung der Füllgut- oder Flüssigkeitsventile das erste Produkte oder das zweite Produkt abgefüllt werden kann.
  • Die beiden Ringkessel 17 und 18 sind Bestandteil des umlaufenden Rotors 5'. Jeder Ringkessel ist über eine Drehkupplung und über eine äußere Verbindungsleitung 21 bzw. 22 mit einem äußeren Vorratsbehälter oder Mischer 23 bzw. 24 zur Bereitstellung des jeweiligen Produktes (Mischer 23 für das erste Produkt und Mischer 24 für das zweite Produkt) verbunden. Die Ventile 19 und 20 sind individuell durch die Steuereinrichtung 12 nach einem jeweils gewünschten Programm (Füllformation) sowie durch ein die Füllhöhe bestimmendes Element an jeder Füllstelle 13 bzw. an jedem Füllelement 14 ansteuerbar.
  • Verschließer 6
  • Der Verschließer 6 weist die übliche Bauform auf und dient dazu, in üblicher Weise die in der Füllmaschine 5 gefüllten Flaschen 2 beispielsweise mit einem Kronenkorken oder mit einem anderen, geeigneten Verschluss zu verschließen, und zwar unabhängig davon, mit welchem Füllgut bzw. Produkt die jeweilige Flasche 2 gefüllt wurde.
  • Etikettiereinrichtung 8
  • Die Etikettiereinrichtung 8 besitzt an einem umlaufenden Rotor 25 zwei individuell aktivierbare Etikettierstationen oder Aggregate 26 bzw. 27 mit jeweils einem eigenen Etikettenmagazin 26' und 27', und zwar das Aggregat 26 mit dem Magazin 26' für die dem ersten Produkt entsprechenden Etiketten und das Aggregat 21 mit dem Magazin 27' für die dem zweiten Produkt entsprechenden Etiketten. Selbstverständlich kann jede Etikettierstation auch aus mehreren Aggregaten bestehen, um so eine mehrere Etiketten aufweisende individuelle Ausstattung für jedes Produkt zu erreichen.
  • Bei der dargestellten Ausführungsform weist die Etikettiereinrichtung 8 einen Auslaufstern 28 auf, an welchem elektrisch verstellbare oder steuerbare und als 'Weichen" wirkende Führungselemente vorgesehen sind, so dass die verschlossenen und etikettierten Flaschen 2 gesteuert jeweils einem Transportband 9-11 zugeführt werden können. Auch die Etikettiermaschine 8 oder deren Funktionselemente, d.h. insbesondere die Etikettierstationen 26 und 21 sowie der Auslaufstern 28 bzw. dessen als Weichen wirkende Führungselemente sind von der Steuereinrichtung 12 steuerbar.
  • Die Transportstrecken 9 und 10 führen zu einem Packer 29. Um Lücken im Transport der gefüllten und etikettierten Flaschen 2 an diesen Packer 29 auszuschließen, die (Lücken) durch Ausschleusen von fehlerhaft gefüllten und/oder verschlossenen und/oder etikettierten Flaschen 2 bedingt sind, bilden die Transportstrecken 9 und 10 Pufferzonen.
  • Funktionsweise
  • Die Funktionsweise der Anlage lässt sich wie folgt beschreiben.
  • Dem jeweiligen Kundenwunsch entsprechend, soll jede Verpackungseinheit 30 nach dem Verpacken eine bestimmte Anzahl von Flaschen 2 mit dem ersten sowie zweiten Produkt enthalten. Diese, gewünschte Sortierung bzw. Formation wird an einer Eingabe der Steuereinrichtung 12 eingegeben, so dass dann mit dem Beginn des Füllens die Steuereinrichtung 12 bzw. deren Prozessrechner die Ventile 19 und 20 entsprechend der vorgegebenen Abfüllformation steuern, und zwar derart dass bei umlaufendem Rotor 5' in einer vorgegebenen Sequenz oder Reihenfolge eine erste Gruppe von Füllstellen 13 die dortigen Flaschen 2 jeweils mit dem ersten Produkt und eine zweite Gruppe von Füllstellen 13 die dortigen Flaschen jeweils mit dem zweiten Produkt füllen. Die Steuerung erfolgt dabei vorzugsweise so, dass während des gesamten Abfüllprozesses, d. h. bis zum Abschalten und Reinigen der Füllmaschine 5 jede Füllstelle 13 bei jedem Umlauf des Rotors 5' jeweils zum Abfüllen des selben Produktes, d. h. entweder zum Abfüllen des ersten oder zum Abfüllen des zweiten Produktes verwendet wird, ein Umschalten oder Wechseln der einzelnen Füllstellen 13 von dem einem auf das andere Produkt nicht erfolgt.
  • In der durch die Ansteuerung der Ventile 19 und 20 hinsichtlich der Befüllung mit den unterschiedlichen Produkten festgelegten Reihenfolge gelangen die Flaschen 2 nach dem Verschließen über die Transportstrecke 1 an die Etikettiereinrichtung 8.
  • Die an der Füllmasche 5 veranlasste Reihenfolge der mit den verschiedenen Produkten abgefüllten Flaschen 2 oder Abfüllformation wird von der Steuereinrichtung 11 an die Etikettiereinrichtung 8 zur Steuerung bzw. Aktivierung der Etikettieraggregate 26 bzw. 27 übertragen, und zwar in der Form, dass eine Synchronisation des jeweiligen Etikettieraggregates und damit auch der Ausstattung jeder Flasche 2 mit dem in dieser abgefüllten Abfüllprodukt erfolgt. Für solche Flaschen 2, die mit dem ersten Produkt gefüllt sind, wird jeweils das Aggregat 26 aktiviert, so dass diese dann mit der dem ersten Produkt entsprechenden Ausstattung versehen sind und für solche Flaschen, die mit dem zweiten Produkt gefüllt sind, wird das Aggregat 27 aktiviert, so dass diese dann mit der dem zweiten Produkt entsprechenden Ausstattung versehen sind. Über den Auslaufstern 28 werden die Flaschen dann dem jeweiligen Produkt entsprechend sortiert an das Transportband 9 oder 10 oder bei Fehlern an das Transportband 11 weitergeleitet.
  • Am Packer 29 werden dann der jeweils gewünschten Formation entsprechend Flaschengruppen aus solchen mit dem ersten und zweiten Produkt gebildet und in die jeweiligen Kartons 30 eingesetzt.
  • Die Erfindung wurde voranstehend an einem Ausführungsbeispiel beschrieben. Es versteht sich, dass Änderungen sowie Abwandlungen möglich sind, ohne dass dadurch der der Erfindung zugrundeliegende Erfindungsgedanke verlassen wird. So ist es beispielsweise abweichend von der vorbeschriebenen Ausführungsform möglich, bei der Etikettiereinrichtung 8 an einem gemeinsamen Aggregat mehrere Etikettenmagazine vorzusehen, die dann der von der Füllmaschine vorgegebenen Abfüllformation entsprechend von der Steuereinrichtung aktiviert werden, um so die für jedes Produkt richtige Etikettierung bzw. Ausstattung zu erreichen. Weiterhin ist es selbstverständlich auch möglich, dass anstelle von Flaschen 2 andere Behälter, beispielsweise Dosen verwendet sind.
  • 1
    Rinser
    2
    Flasche
    3,4
    Transportstrecke
    5
    Füllmaschine
    5'
    Rotor
    6
    66 Verschließer
    7
    Transportstrecke
    8
    Etikettiereinrichtung
    9-11
    Transportstrecke
    12
    Steuereinrichtung
    13
    Füllstelle
    14
    Füllelement
    15, 16
    Anschluss
    17,18
    Ringkessel
    19,20
    Ventil
    21,22
    äußere Versorgungsleitung
    23,24
    Mischer
    25
    Rotor
    26,27
    Etikettierstation
    26',27'
    Etikettenmagazin
    28
    Auslaufstern
    29
    Packer
    30
    Verpackungseinheit (z. B. Karton)

Claims (36)

  1. Verfahren zum Füllen von Flaschen, Dosen oder dergl. Behälter (2) mit flüssigem Füllgut, unter Verwendung einer Füllmaschine (5) umlaufender Bauart, die am Umfang eines um eine vertikale Maschinenachse umlaufenden Rotors (5') zum Füllen der Behälter mit dem Füllgut mehrere Füllstellen (13) mit jeweils einem Füllelement (14) und mit einem Behälterträger aufweist, eines der Füllmaschine (5) nachgeordneten Verschließer (6) sowie einer dem Verschließen nachgeordneten Etikettiereinrichtung mit wenigstens einer Etikettierstation (26, 27), dadurch gekennzeichnet, dass zum Füllen der Behälter (2) entsprechend einer vorwählbaren Abfüllformation mit unterschiedlichem Füllgut, d.h. wahlweise mit wenigstens einem ersten oder einem zweiten Füllgut, die Füllmaschine durch eine Steuereinrichtung (12) derart gesteuert wird, dass entsprechend der Abfüllformation die Füllstellen (13) das Abfüllen von unterschiedlichem Füllgut in für jedes Füllgut eigene Behälter (2) bewirken, die auf der Etikettierstation (26, 27) mit der ihrem Füllgut entsprechenden Ausstattung etikettiert werden.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass bei jedem vollem Umlauf des Rotors (5') unterschiedliche Gruppen von Füllstellen (13) das Abfüllen von unterschiedlichem Füllgut in für jedes Füllgut eigene Behälter bewirken.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass gesteuert durch die Steuereinrichtung die Anzahl der Füllstellen (13) jeder Gruppe durch die vorwählbare Abfüllformation festgelegt wird.
  4. Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, gekennzeichnet durch die Verwendung von Füllstellen (13), die jeweils wenigstens einen Anschluss (15) für jedes Produkt, sowie wenigstens eine Ventileinrichtung (19, 20) aufweisen, wobei gesteuert durch die Steuereinrichtung (12) ein Umschalten zwischen den Anschlüssen (15,16) erfolgt.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Etikettierstation (26, 27) durch die Steuereinrichtung (12) zur Etikettierung der Behälter (2) in einer der Abfüllformationen entsprechenden Weise derart aktivierbar ist, dass jeder Behälter mit der seinem Füllgut entsprechenden Ausstattung etikettiert wird.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Etikettiereinrichtung (8) wenigstens zwei Etikettierstationen (26, 27) aufweist, und dass die Etikettierstationen (26, 27) gesteuert durch die Steuereinrichtung (12) entsprechend der Abfüllformation aktiviert werden, um jeden Behälter mit der seinem Füllgut entsprechenden Ausstattung zu etikettieren.
  7. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Etikettierstation (26, 27) wenigstens zwei Etikettenmagazine (26', 27') aufweist, und dass die Etikettenmagazine (26', 27') von der Steuereinrichtung (12) in Abhängigkeit von der Abfüllformation aktiviert werden.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-7, dadurch gekennzeichnet, dass die Behälter (2) mit unterschiedlichem Füllgut jeweils einem gesonderten Ausgang (9, 10) der Etikettiereinrichtung zugeführt werden.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-8, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuerung durch eine rechnergestützte zentrale Steuereinrichtung erfolgt.
  10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-9, dadurch gekennzeichnet, dass die Behälter (2) vom Verschließen (6) an die Etikettiereinrichtung (8) über eine Transportstrecke (7) zugeführt werden, die ausschließlich von Transportelementen, vorzugsweise von Transportsternen gebildet ist, welche die Reihenfolge sowie einen vorgegebenen Abstand der Behälter beim Transport vom Verschließer (6) an die Etikettiereinrichtung (8) aufrechterhalten.
  11. System zum Füllen von Flaschen, Dosen und dergl. Behälter (2) mit flüssigem Füllgut, mit einer Füllmaschine (5) umlaufender Bauart, die am Umfang eines um eine vertikale Maschinenachse umlaufenden Rotors (5') zum Füllen der Behälter mit dem Füllgut mehrere Füllstellen (13) mit jeweils einem Füllelement (14) und mit einem Behälterträger aufweist, mit einem der Füllmaschine (5) nachgeordneten Verschließer (6) sowie mit einer dem Verschließen nachgeordneten Etikettiereinrichtung mit wenigstens einer Etikettierstation (26, 27), dadurch gekennzeichnet, dass zum Füllen der Behälter (2) entsprechend einer vorwählbaren Abfüllformation mit unterschiedlichem Füllgut, d. h. wahlweise mit wenigstens einem ersten oder einem zweiten Füllgut, die Füllmaschine durch eine Steuereinrichtung (12) derart steuerbar ist, dass entsprechend der Abfüllformation die Füllstellen (13) das Abfüllen von unterschiedlichem Füllgut in für jedes Füllgut eigene Behälter bewirken, die auf der Etikettierstation (26, 27) mit der ihrem Füllgut entsprechenden Ausstattung etikettiert werden.
  12. System nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (12) beim Umlauf des Rotors (5') unterschiedliche Gruppen von Füllstellen derart steuert, dass sie das Abfüllen von unterschiedlichem Füllgut in für jedes Füllgut eigene Behälter bewirken.
  13. System nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass gesteuert durch die Steuereinrichtung die Anzahl der Füllstellen (13) jeder Gruppe durch die vorwählbare Abfüllformation festgelegt ist.
  14. System nach einem der Ansprüche 11-13, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Füllstelle (13) bzw. das dortige Füllelement (14) wenigstens eine Ventileinrichtung (19, 20) aufweist, die gesteuert durch die Steuereinrichtung (12) ein Umschalten zwischen den Anschlüssen (15, 16) ermöglicht.
  15. System nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Ventileinrichtung von wenigstens zwei individuell steuerbaren Ventilen (19, 20) beispielsweise von zwei elektromagnetisch oder pneumatisch betätigten und elektrisch gesteuerten Flüssigkeitsventilen (19, 20) gebildet ist.
  16. System nach einem der Ansprüche 11-15, dadurch gekennzeichnet, dass am Rotor (5') wenigsten zwei Versorgungsleitungen oder Vorratsbehälter, beispielsweise Ringleitungen oder Ringkessel (17, 18) vorgesehen sind, mit denen die Anschlüsse (15, 16) verbunden sind.
  17. System nach einem der Ansprüche 11-16, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Etikettierstation (26, 27) durch die Steuereinrichtung (12) zur Etikettierung der Behälter (2) in einer der Abfüllformation entsprechenden Weise derart aktivierbar ist, dass jeder Behälter mit der seinem Füllgut entsprechenden Ausstattung etikettiert wird.
  18. System nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Etikettiereinrichtung (8) wenigstens zwei Etikettierstationen (26, 27) aufweist, die gesteuert durch die Steuereinrichtung (12) entsprechend der Abfüllformation aktiviert werden, um jeden Behälter mit der seinem Füllgut entsprechenden Ausstattung zu etikettieren.
  19. System nach einem der Ansprüche 11-18, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Etikettierstation (26, 27) wenigstens zwei Etikettenmagazine (26', 27') aufweist, die von der Steuereinrichtung (12) in Abhängigkeit von der Abfüllformation aktiviert werden.
  20. System nach einem der Ansprüche 11-19, dadurch gekennzeichnet, dass die Etikettiereinrichtung (8) jeweils wenigstens einen gesonderten Ausgang (9, 10) für jedes Füllgut bzw. für die mit diesem gefüllten Behälter aufweist.
  21. System nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Etikettiereinrichtung (8) an einem gemeinsamen Rotor (25) einen beispielsweise von einem Transportstern (28) gebildeten Abförderer mit wenigstens einer steuerbaren Führung und Weiche zum Leiten der Behälter (2) an den dem jeweiligen Füllgut entsprechenden Ausgang (9, 10) aufweist.
  22. System nach einem der Ansprüchen 11-21, dadurch gekennzeichnet, dass die Etikettiereinrichtung (8) einen weiteren Ausgang (11) zum Abführen bzw. Ausschleusen von fehlerhaft etikettierten Behältern (2) besitzt.
  23. System nach einem der Ansprüche 11- 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung eine rechnergestützte zentrale Steuereinrichtung ist.
  24. System nach einem der Ansprüche 11-23, dadurch gekennzeichnet, dass eine den Verschließen (6) mit der Etikettiereinrichtung (8) verbindende Transportstrecke (7) ausschließlich von Transportelementen, vorzugsweise von Transportsternen gebildet ist, die die Reihenfolge sowie einen vorgegebenen Abstand der Behälter beim Transport vom Verschließen (6) an die Etikettiereinrichtung (8) aufrechterhalten.
  25. Füllmaschine für ein Verfahren nach Anspruch 1 und ein System nach Anspruch 11, die am Umfang eines um eine vertikale Maschinenachse umlaufenden Rotors (5') zum Füllen der Behälter mit dem Füllgut mehrere Füllstellen (13) mit jeweils einem Füllelement (14) und mit einem Behälterträger aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass zum Füllen der Behälter (2) entsprechend einer vorwählbaren Abfüllformation wahlweise mit wenigstens einem ersten oder einem zweiten Füllgut die Füllmaschine durch eine Steuereinrichtung (12) derart steuerbar ist, dass entsprechend der Abfüllformation unterschiedliche Füllstellen (13) oder Gruppen von Füllstellen (13) das Abfüllen von unterschiedlichem Füllgut in für jedes Füllgut eigene Behälter (2) bewirken.
  26. Füllmaschine nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass gesteuert durch die Steuereinrichtung die Anzahl der Füllstellen (13) jeder Gruppe durch die vorwählbare Abfüllformation bei jedem Umlauf des Rotors (5') festgelegt ist.
  27. Füllmaschine nach Anspruch 25 oder 26, dadurch gekennzeichnet, dass jede Füllstelle (13) wenigstens zwei Anschlüsse (15, 16) für unterschiedliche Produkte aufweist, und dass jede Füllstelle (13) bzw. das dortige Füllelement (14) wenigstens eine Ventileinrichtung (19, 20) aufweist, die gesteuert durch die Steuereinrichtung (12) ein Umschalten zwischen den Anschlüssen (15,16) ermöglicht.
  28. Füllmaschine nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Ventileinrichtung von wenigstens zwei individuell steuerbaren Ventilen (19, 20), beispielsweise von zwei elektromagnetisch oder pneumatisch betätigten und elektrisch gesteuerten Flüssigkeitsventilen (19, 20) gebildet ist.
  29. Füllmaschine nach einem der Ansprüche 25-28, dadurch gekennzeichnet, dass am Rotor (5') wenigstens zwei Versorgungsleitungen oder Vorratsbehälter, beispielsweise Ringleitungen oder Ringkessel (17, 18) vorgesehen sind, mit denen die Anschlüsse (15,16) verbunden sind.
  30. Etikettiereinrichtung mit wenigstens einer Etikettierstation (26, 27) für ein Verfahren nach Anspruch 1 und ein System nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass zum Etikettieren von Behältern, die in einer vorwählbaren Abfüllformation jeweils mit unterschiedlichem Füllgut gefüllt sind und in dieser Formation der Etikettiereinrichtung zugeführt werden, die wenigstens eine Etikettierstation (26, 27) durch eine Steuereinrichtung (12) zur Etikettierung der Behälter (2) in einer der Abfüllformation entsprechenden Weise derart aktivierbar ist, dass jeder Behälter mit der seinem Füllgut entsprechenden Ausstattung etikettiert wird.
  31. Etikettiereinrichtung nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass die Etikettiereinrichtung (8) wenigstens zwei Etikettierstationen (26, 27) aufweist, die gesteuert durch die Steuereinrichtung (12) entsprechend der Abfüllformation aktiviert werden um jeden Behälter mit der seinem Füllgut entsprechenden Ausstattung zu etikettieren.
  32. Etikettiereinrichtung nach Anspruch 30 oder 31, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Etikettierstation (26, 27) wenigstens zwei Etikettenmagazine (26', 27') aufweist, die von der Steuereinrichtung (12) in Abhängigkeit von der Abfüllformation aktiviert werden.
  33. Etikettiereinrichtung nach einem der Ansprüche 30-32, dadurch gekennzeichnet, dass die Etikettiereinrichtung (8) jeweils wenigstens einen gesonderten Ausgang (9, 10) für jedes Füllgut bzw. für die mit diesem gefüllten Behälter aufweist.
  34. Etikettiereinrichtung nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, dass die Etikettiereinrichtung (8) an einem gemeinsamen Rotor (25) einen beispielsweise von einem Transportstern (28) gebildeten Abförderer mit wenigstens einer steuerbaren Führung und Weiche zum Leiten der Behälter (2) an den dem jeweiligen Füllgut entsprechenden Ausgang (9, 10) aufweist.
  35. Etikettiereinrichtung nach einem der Ansprüche 30-34, dadurch gekennzeichnet, dass die Etikettiereinrichtung (8) einen weiteren Ausgang (11) zum Abführen bzw. Ausschleusen von fehlerhaft etikettierten Behältern (2) besitzt.
  36. Etikettiereinrichtung nach einem der Ansprüche 30-35, dadurch gekennzeichnet, dass eine den Verschließen (6) mit der Etikettiereinrichtung (8) verbindende Transportstrecke (7) ausschließlich von Transportelementen, vorzugsweise von Transportsternen, gebildet ist, die die Reihenfolge sowie einen vorgegebenen Abstand der Behälter beim Transport vom Verschließen (6) an die Etikettiereinrichtung (8) aufrechterhalten.
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