DE19513064A1 - Verfahren sowie System zum Füllen von Behältern mit einem flüssigen Füllgut sowie Füllmaschine und Etikettiereinrichtung zur Verwendung bei diesem Verfahren oder System - Google Patents
Verfahren sowie System zum Füllen von Behältern mit einem flüssigen Füllgut sowie Füllmaschine und Etikettiereinrichtung zur Verwendung bei diesem Verfahren oder SystemInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Abfüllen von flüssigem Füllgut,
insbesondere Getränk in Flaschen, Dosen oder dergl. Behälter gemäß Oberbegriff
Patentanspruch 1.
Die Erfindung bezieht sich weiterhin auf ein System zum Abfüllen des flüssigem
Füllgutes gemäß Oberbegriff Patentanspruch 11.
Die Erfindung bezieht sich ferner auf eine Füllmaschine zur Verwendung bei dem
Verfahren oder dem System zum Abfüllen des flüssigem Füllgutes gemäß Oberbegriff
Patentanspruch 25 sowie auf eine Etikettiereinrichtung zur Verwendung bei dem
Verfahren oder System zum Abfüllen des flüssigem Füllgutes entsprechend Oberbegriff
Patentanspruch 30.
Von dem Verbraucher werden insbesondere auch bei Getränke vielfach
Verpackungseinheiten (z. B. dreier, sechser oder zwölfer Kartons) mit unterschiedlichen
Getränken und in unterschiedlicher Stückzahl oder Abfüllformation bzw. Sortierung
verlangt. In der Praxis bedeutet dies, daß beispielsweise Verpackungseinheiten
zusammengestellt werden müssen, die z. B. zwei Flaschen Limonade und vier Flaschen
eines colahaltigen Getränkes enthalten. Der Typ des Behälters und der Verschluß sind
dabei für die unterschiedlichen Produkte identisch. Die Etikettierung bzw. Ausstattung
der Behälter ist aber angepaßt an das jeweilige Produkt von Produkt zu Produkt
unterschiedlich.
Um diese Anforderung zu erfüllen, ist es bisher üblich, die Verpackungseinheiten aus
Lagerbeständen manuell oder halb automatisch zusammenzustellen. Dies bedeutet
nicht nur einen zusätzlichen Arbeitsaufwand, da das abgefüllte Produkt zunächst im
Lager zwischengelagert und dann dort wieder abgerufen werden muß, sondern die
bisherige Verfahrensweise bedeutet auch, daß bei gewünschten Verpackungseinheiten,
die wenigstens zwei unterschiedliche Produkte enthalten, zwei zeitlich
aufeinanderfolgende Chargen abgefüllt werden müssen.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren sowie System aufzuzeigen, welches
insbesondere auch die Erstellung von Verpackungseinheiten mit verschiedenen
Abfüllprodukten vereinfacht.
Zur Lösung dieser Aufgabe sind ein Verfahren bzw. ein System entsprechend dem
kennzeichnenden Teil des Patentanspruches 1 bzw. des Patentanspruches 11
ausgebildet.
Eine Füllmaschine zur Verwendung bei diesem Verfahren bzw. System ist
erfindungsgemäß entsprechend dem kennzeichnenden Teil des Patentanspruches 25
ausgeführt. Eine Etikettiereinrichtung zur Verwendung bei dem Verfahren bzw. System
ist entsprechend dem kennzeichnenden Teil des Patentanspruches 30 ausgebildet.
Bei der Erfindung ist die gewünschte Abfüllformation an einer zentralen
Steuereinrichtung (Prozeßrechner) vorgewühlt oder vorwählbar. Die Prozeßsteuerung
steuert dann entsprechend dieser Vorgabe zunächst die Füllmaschine derart, daß diese
der Abfüllformation entsprechend Behälter mit dem unterschiedlichem Füllgut oder
Produkt füllt, und zwar jedes Produkt jeweils in einem eigenen Behälter. Die Füllstellen
bilden dafür beispielsweise Gruppen, deren Anzahl gleich der Anzahl der
unterschiedlichen Produkte ist, wobei die Füllstellen jeder Gruppe beim Umlaufen des
Rotors das Abfüllen eines Produktes in den zugehörigen Behälter bewirken. Die Anzahl
der Füllstellen jeder Gruppe wird ebenfalls durch die Steuereinrichtung festgelegt, und
zwar entsprechend der gewünschten bzw. eingestellten Abfüllformation.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist jede Füllstelle bzw. das
dortige Füllelement für jedes Produkt einen Anschluß auf, der zu einer
Versorgungsleitung oder einem Vorratsbehälter für dieses Produkt führt, und besitzt eine
Umschaltventileinrichtung, um gesteuert durch die zentrale Steuereinrichtung in
Abhängigkeit von der vorgegebenen oder vorgewählten Abfüllformation die jeweilige
Füllstelle bzw. das dortige Füllelement mit dem dem erforderlichen Produkt
entsprechenden Anschluß verbinden.
Ein wesentlicher Vorteil der Erfindung besteht u. a. darin, daß während eines
Abfüllvorgangs die für die herzustellenden Verpackungseinheiten benötigten Behälter
mit den erforderlichen Produkten gefüllt werden können, also auch ein nur
vorübergehendes Produzieren auf Lager nicht erforderlich ist, womit Zeit und Kosten
sowie auch Lagerraum gespart werden.
Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die Erfindung wird in Folgenden anhand der Figuren an einem Ausführungsbeispiel
näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 in vereinfachter Darstellung und in Draufsicht eine Anlage zum gleichzeitigen
Füllen, Verschließen und anschließenden Etikettieren von Behältern, nämlich
von Flaschen mit zwei unterschiedlichen Produkten;
Fig. 2 in vergrößerter Darstellung einen Teil des Rotor der Füllmaschine des Systems
der Fig. 1.
In den Figuren ist 1 ein Rinser, dem die zu füllenden Behälter, nämlich Flaschen 2, in
Richtung des Pfeiles A über eine Transportstrecke 3 zugeführt werden und an den sich
in Transportrichtung der dann behandelten Flaschen über eine von einem Transportstern
gebildete Transportstrecke 4 die Füllmaschine 5 bzw. deren Einlaufstern anschließen.
Auf die Füllmaschine 5 folgt in Transportrichtung der Flaschen 2 der Verschließer 6 zum
Verschließen der Flaschen 2. Letztere ist über eine von mehreren Transportsternen
gebildete Transportstrecke 7 direkt mit der Etikettiereinrichtung 8 verbunden. Diese
besitzt bei der dargestellten Ausführungsform drei Ausgänge, nämlich einen von dem
Transporteur 9 gebildeten Ausgang für solche Flaschen 2, die mit einem ersten Produkt
gefüllt und diesem Produkt entsprechend etikettiert sind, einen von dem Transporteur
10 gebildeten zweiten Ausgang für solche Flaschen 2, die mit einem zweiten Produkt
gefüllt und diesem Produkt entsprechend etikettiert sind, sowie einen von einem
Transporteur 11 gebildeten dritten Ausgang zum Abführen von solchen Flaschen 2, die
beispielsweise fehlerhaft etikettiert sind.
Wie in der Figur auch dargestellt ist, bilden der Rinser 1, die Füllmaschine 2 sowie der
Verschließer 6 einen Maschinenblock mit einem gemeinsamen Flaschentisch.
Mit 12 ist in der Figur eine einen Prozeßrechner einschließende, zentrale elektronische
Steuereinrichtung bezeichnet, und zwar u. a. zur Steuerung der nachfolgend noch näher
beschriebenen Funktionsweise des dargestellten Systems.
Zu den einzelnen Komponenten des Systems ist u. a. Folgendes anzumerken:
Der Rinser 1 weist die übliche, dem Fachmann bekannte Bau- und Funktionsweise auf.
Die Füllmaschine 5 ist eine solche um laufender Bauart mit einem um eine vertikale
Maschinenachse umlaufenden Rotor 5′, der an seinem Umfang eine Vielzahl von
Füllstellen 13 bildet, von denen jede in der üblichen Weise aus einem in der Figur nicht
dargestellten Flaschen- oder Behälterträger sowie aus einem über dem jeweiligen
Behälterträger angeordneten Füllelement 14 besteht. Abweichend von üblichen
Füllmaschinen ist jedes Füllelemente 14 über zwei Anschlüsse 15 und 16 jeweils mit
einem ersten Ringkessel 17 für das erste Produkt (über den Anschluß 15) und mit einem
zweiten Ringkessel 18 für das zweite Produkt (über den Anschluß 16) verbunden.
Weiterhin enthält jedes Füllelement 14 an den Anschlüssen zwei individuell steuerbare
Flüssigkeits- oder Steuerventile 19 und 20, so daß in jede Flasche 2, die am Einlauf der
Füllmaschine 5 an eine Füllstelle 13 übergeben wurde, durch entsprechende Steuerung
der Füllgut- oder Flüssigkeitsventile das erste Produkte oder das zweite Produkt abgefüllt
werden kann.
Die beiden Ringkessel 17 und 18 sind Bestandteil des umlaufenden Rotors 5′. Jeder
Ringkessel ist über eine Drehkupplung und über eine äußere Verbindungsleitung 21
bzw. 22 mit einem äußeren Vorratsbehälter oder Mischer 23 bzw. 24 zur Bereitstellung
des jeweiligen Produktes (Mischer 23 für das erste Produkt und Mischer 24 für das
zweite Produkt) verbunden. Die Ventile 19 und 20 sind individuell durch die
Steuereinrichtung 12 nach einem jeweils gewünschten Programm (Füllformation) sowie
durch ein die Füllhöhe bestimmendes Element an jeder Füllstelle 13 bzw. an jedem
Füllelement 14 ansteuerbar.
Der Verschließer 6 weist die übliche Bauform auf und in dient dazu, in üblicher Weise
die in der Füllmaschine 5 gefüllten Flaschen 2 beispielsweise mit einem Kronenkorken
oder mit einem anderen, geeigneten Verschluß zu verschließen, und zwar unabhängig
davon, mit welchem Füllgut bzw. Produkt die jeweilige Flasche 2 gefüllt wurde.
Die Etikettiereinrichtung 8 besitzt an einem umlaufenden Rotor 25 zwei individuell
aktivierbare Etikettierstationen oder Aggregate 26 bzw. 27 mit jeweils einem eigenen
Etikettenmagazin 26′ und 27′, und zwar das Aggregat 26 mit dem Magazin 26′ für die
dem ersten Produkt entsprechenden Etiketten und das Aggregat 27 mit dem Magazin 27′
für die dem zweiten Produkt entsprechenden Etiketten. Selbstverständlich kann jede
Etikettierstation auch aus mehreren Aggregaten bestehen, um so eine mehrere Etiketten
aufweisende individuelle Ausstattung für jedes Produkt zu erreichen.
Bei der dargestellten Ausführungsform weist die Etikettiereinrichtung 8 einen
Auslaufstern 28 auf, an welchem elektrisch verstellbare oder steuerbare und als
"Weichen" wirkende Führungselemente vorgesehen sind, so daß die verschlossenen
und etikettierten Flaschen 2 gesteuert jeweils einem Transportband 9-11 zugeführt
werden können. Auch die Etikettiermaschine 8 oder deren Funktionselemente, d. h.
insbesondere die Etikettierstationen 26 und 27 sowie der Auslaufstern 28 bzw. dessen
als Weichen wirkende Führungselemente sind von der Steuereinrichtung 12 steuerbar.
Die Transportstrecken 9 und 10 führen zu einem Packer 29. Um Lücken im Transport
der gefüllten und etikettierten Flaschen 2 an diesen Packer 29 auszuschließen, die
(Lücken) durch Ausschleusen von fehlerhaft gefüllten und/oder verschlossenen und/oder
etikettierten Flaschen 2 bedingt sind, bilden die Transportstrecken 9 und 10
Pufferzonen.
Die Funktionsweise der Anlage läßt sich wie folgt, beschreiben.
Dem jeweiligen Kundenwunsch entsprechend, soll jede Verpackungseinheit 30 nach
dem Verpacken eine bestimmte Anzahl von Flaschen 2 mit dem ersten sowie zweiten
Produkt enthalten. Diese, gewünschte Sortierung bzw. Formation wird an einer Eingabe
der Steuereinrichtung 12 eingegeben, so daß dann mit dem Beginn des Füllens die
Steuereinrichtung 12 bzw. deren Prozeßrechner die Ventile 19 und 20 entsprechend der
vorgegebenen Abfüllformation steuern, und zwar derart daß bei umlaufendem Rotor 5′
in einer vorgegebenen Sequenz oder Reihenfolge eine erste Gruppe von Füllstellen 13
die dortigen Flaschen 2 jeweils mit dem ersten Produkt und eine zweite Gruppe von
Füllstellen 13 die dortigen Flaschen jeweils mit dem zweiten Produkt füllen. Die
Steuerung erfolgt dabei vorzugsweise so, daß während des gesamten Abfüllprozesses,
d. h. bis zum Abschalten und Reinigen der Füllmaschine 5 jede Füllstelle 13 bei jedem
Umlauf des Rotors 5′ jeweils zum Abfüllen des gleichen Produktes, d. h. entweder zum
Abfüllen des ersten oder zum Abfüllen des zweiten Produktes verwendet wird, ein
Umschalten oder Wechseln der einzelnen Füllstellen 13 von dem einem auf das andere
Produkt nicht erfolgt.
In der durch die Ansteuerung der Ventile 19 und 20 hinsichtlich der Befüllung mit den
unterschiedlichen Produkten festgelegten Reihenfolge gelangen die Flaschen 2 nach
dem Verschließen über die Transportstrecke 7 an die Etikettiereinrichtung 8.
Die an der Füllmasche 5 veranlaßte Reihenfolge der mit den verschiedenen Produkten
abgefüllten Flaschen 2 oder Abfüllformation wird von der Steuereinrichtung 11 an die
Etikettiereinrichtung 8 zur Steuerung bzw. Aktivierung der Etikettieraggregate 26 bzw.
27 übertragen, und zwar in der Form, daß eine Synchronisation des jeweiligen
Etikettieraggregates und damit auch der Ausstattung jeder Flasche 2 mit dem in dieser
abgefüllten Abfüllprodukt erfolgt. Für solche Flaschen 2, die mit dem ersten Produkt
gefüllt sind, wird jeweils das Aggregat 26 aktiviert, so daß diese dann mit der dem
ersten Produkt entsprechenden Ausstattung versehen sind und für solche Flaschen, die
mit dem zweiten Produkt gefüllt sind, wird das Aggregat 27 aktiviert, so daß diese dann
mit der dem zweiten Produkt entsprechenden Ausstattung versehen sind. Über dem
Auslaufstern 28 werden die Flaschen dann dem jeweiligen Produkt entsprechend
sortiert an das Transportband 9 oder 10 oder bei Fehlern an das Transportband 11
weitergeleitet.
Am Packer 29 werden dann der jeweils gewünschten Formation entsprechend
Flaschengruppen aus solchen mit dem ersten und zweiten Produkt gebildet und in die
jeweiligen Kartons 30 eingesetzt.
Die Erfindung wurde voranstehend an einem Ausführungsbeispiel beschrieben. Es
versteht sich, daß Änderungen sowie Abwandlungen möglich sind, ohne daß dadurch
der der Erfindung zugrundeliegende Erfindungsgedanke verlassen wird. So ist es
beispielsweise abweichend von der vorbeschriebenen Ausführungsform möglich, bei
der Etikettiereinrichtung 8 an einem gemeinsamen Aggregat mehrere Etikettenmagazine
vorzusehen, die dann der von der Füllmaschine vorgegebenen Abfüllformation
entsprechend von der Steuereinrichtung aktiviert werden, um so die für jedes Produkt
richtige Etikettierung bzw. Ausstattung zu erreichen. Weiterhin ist es selbstverständlich
auch möglich, daß anstelle von Flaschen 2 andere Behälter, beispielsweise Dosen
verwendet sind.
Bezugszeichenliste
1 Rinser
2 Flasche
3, 4 Transportstrecke
5 Füllmaschine
5′ Rotor
6 Verschließer
7 Transportstrecke
8 Etikettiereinrichtung
9-11 Transportstrecke
12 Steuereinrichtung
13 Füllstelle
14 Füllelement
15, 16 Anschluß
17, 18 Ringkessel
19, 20 Ventil
21, 22 äußere Versorgungsleitung
23, 24 Mischer
25 Rotor
26, 27 Etikettierstation
26′, 27′ Etikettenmagazin
28 Auslaufstern
29 Packer
30 Verpackungseinheit (z. B. Karton)
2 Flasche
3, 4 Transportstrecke
5 Füllmaschine
5′ Rotor
6 Verschließer
7 Transportstrecke
8 Etikettiereinrichtung
9-11 Transportstrecke
12 Steuereinrichtung
13 Füllstelle
14 Füllelement
15, 16 Anschluß
17, 18 Ringkessel
19, 20 Ventil
21, 22 äußere Versorgungsleitung
23, 24 Mischer
25 Rotor
26, 27 Etikettierstation
26′, 27′ Etikettenmagazin
28 Auslaufstern
29 Packer
30 Verpackungseinheit (z. B. Karton)
Claims (36)
1. Verfahren zum Füllen von Flaschen, Dosen oder dergl. Behälter (2) mit flüssigem
Füllgut, unter Verwendung einer Füllmaschine (5) umlaufender Bauart, die am
Umfang eines um eine vertikale Maschinenachse umlaufenden Rotors (5′) zum Füllen
der Behälter mit dem Füllgut mehrere Füllstellen (13) mit jeweils einem Füllelement
(14) und mit einem Behälterträger aufweist, eines der Füllmaschine (5)
nachgeordneten Verschließer (6) sowie einer dem Verschließer nachgeordneten
Etikettiereinrichtung mit wenigstens einer Etikettierstation (26, 27), dadurch
gekennzeichnet, daß zum Füllen der Behälter (2) entsprechend einer vorgegebenen
oder vorgewählten Abfüllformation mit unterschiedlichem Füllgut, d. h. wahlweise
mit wenigstens einem ersten oder einem zweiten Füllgut, die Füllmaschine durch
eine Steuereinrichtung (12) derart gesteuert wird, daß entsprechend der
Abfüllformation die Füllstellen (13) das Abfüllen von unterschiedlichem Füllgut in für
jedes Füllgut eigene Behälter (2) bewirken.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei jedem vollem Umlauf
des Rotors (5′) unterschiedliche Gruppen von Füllstellen (13) das Abfüllen von
unterschiedlichem Füllgut in für jedes Füllgut eigene Behälter bewirken.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß gesteuert durch die
Steuereinrichtung die Anzahl der Füllstellen (13) jeder Gruppe durch die vorgewählte
oder vorgegebene Abfüllformation festgelegt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, gekennzeichnet durch die Verwendung von
Füllstellen (13), die jeweils wenigstens einen Anschluß (15) für jedes Produkt, sowie
wenigstens eine Ventileinrichtung (19, 20) aufweisen, wobei gesteuert durch die
Steuereinrichtung (12) ein Umschalten zwischen den Anschlüssen (15, 16) erfolgt.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß die
wenigstens eine Etikettierstation (26, 27) durch die Steuereinrichtung (12) zur
Etikettierung der Behälter (2) in einer der Abfüllformationen entsprechenden Weise
derart aktivierbar ist, daß jeder Behälter mit der seinem Füllgut entsprechenden
Ausstattung etikettiert wird.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Etikettiereinrichtung
(8) wenigstens zwei Etikettierstationen (26, 27) aufweist, und daß die
Etikettierstationen (26, 27) gesteuert durch die Steuereinrichtung (12) entsprechend
der Abfüllformation aktiviert werden, um jeden Behälter mit der seinem Füllgut
entsprechenden Ausstattung zu etikettieren.
7. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens
eine Etikettierstation (26, 27) wenigstens zwei Etikettenmagazine (26′, 27′) aufweist,
und daß die Etikettenmagazine (26′, 27′) von der Steuereinrichtung (12) in
Abhängigkeit von der Abfüllformation aktiviert werden.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-7, dadurch gekennzeichnet, daß die
Behälter (2) mit unterschiedlichem Füllgut jeweils einem gesonderten Ausgang (9,
10) der Etikettiereinrichtung zugeführt werden.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-8, dadurch gekennzeichnet, daß die
Steuerung durch eine rechnergestützte zentrale Steuereinrichtung erfolgt.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-9, dadurch gekennzeichnet, daß die
Behälter (2) vom Verschließer (6) an die Etikettiereinrichtung (8) über eine
Transportstrecke (7) zugeführt werden, die ausschließlich von Transportelementen,
vorzugsweise von Transportsternen gebildet ist, welche die Reihenfolge sowie einen
vorgegebenen Abstand der Behälter beim Transport vom Verschließer (6) an die
Etikettiereinrichtung (8) aufrechterhalten.
11. System zum Füllen von Flaschen, Dosen oder dergl. Behälter (2) mit flüssigem
Füllgut, mit einer Füllmaschine (5) umlaufender Bauart, die am Umfang eines um
eine vertikale Maschinenachse umlaufenden Rotors (5′) zum Füllen der Behälter mit
dem Füllgut mehrere Füllstellen (13) mit jeweils einem Füllelement (14) und mit
einem Behälterträger aufweist, mit einem der Füllmaschine (5) nachgeordneten
Verschließer (6) sowie mit einer dem Verschließer nachgeordneten
Etikettiereinrichtung mit wenigstens einer Etikettierstation (26, 27), dadurch
gekennzeichnet, daß zum Füllen der Behälter (2) entsprechend einer vorgegebenen
oder vorgewählten Abfüllformation mit unterschiedlichem Füllgut, d. h. wahlweise
mit wenigstens einem ersten oder einem zweiten Füllgut, die Füllmaschine durch
eine Steuereinrichtung (12) derart steuerbar ist, daß entsprechend der Abfüllformation
die Füllstellen (13) das Abfüllen von unterschiedlichem Füllgut in für jedes Füllgut
eigene Behälter (2) bewirken.
12. System nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinrichtung (12)
beim Umlauf des Rotors (5′) unterschiedliche Gruppen von Füllstellen (13) derart
steuert, daß sie das Abfüllen von unterschiedlichem Füllgut in für jedes Füllgut
eigene Behälter (2) bewirken.
13. System nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß gesteuert durch die
Steuereinrichtung die Anzahl der Füllstellen (13) jeder Gruppe durch die vorgewählte
oder vorgegebene Abfüllformation festgelegt ist.
14. System nach einem der Ansprüche 11-13, dadurch gekennzeichnet, daß jede
Füllstelle (13) wenigstens zwei Anschlüsse (15,16) für unterschiedliche Produkte
aufweist, und daß jede Füllstelle (13) bzw. das dortige Füllelement (14) wenigstens
eine Ventileinrichtung (19, 20) aufweist, die gesteuert durch die Steuereinrichtung
(12) ein Umschalten zwischen den Anschlüssen (15, 16) ermöglicht.
15. System nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Ventileinrichtung von
wenigstens zwei individuell steuerbaren Ventilen (19, 20), beispielsweise von zwei
elektromagnetisch oder pneumatisch betätigten und elektrisch gesteuerten
Flüssigkeitsventilen (19, 20) gebildet ist.
16. System nach einem der Ansprüche 11-15, dadurch gekennzeichnet, daß am Rotor
(5′) wenigstens zwei Versorgungsleitungen oder Vorratsbehälter, beispielsweise
Ringleitungen oder Ringkessel (17, 18) vorgesehen sind, mit denen die Anschlüsse
(15, 16) verbunden sind.
17. System nach einem der Ansprüche 11-16, dadurch gekennzeichnet, daß die
wenigstens eine Etikettierstation (26, 27) durch die Steuereinrichtung (12) zur
Etikettierung der Behälter (2) in einer der Abfüllformationen entsprechenden Weise derart
aktivierbar ist, daß jeder Behälter mit der seinem Füllgut entsprechenden Ausstattung
etikettiert wird.
18. System nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Etikettiereinrichtung (8)
wenigstens zwei Etikettierstationen (26, 27) aufweist, die gesteuert durch die
Steuereinrichtung (12) entsprechend der Abfüllformation aktiviert werden, um jeden
Behälter mit der seinem Füllgut entsprechenden Ausstattung zu etikettieren.
19. System nach einem der Ansprüche 11-18, dadurch gekennzeichnet, daß die
wenigstens eine Etikettierstation (26, 27) wenigstens zwei Etikettenmagazine (26′,
27′) aufweist, die von der Steuereinrichtung (12) in Abhängigkeit von der
Abfüllformation aktiviert werden.
20. System nach einem der Ansprüche 11-19, dadurch gekennzeichnet, daß die
Etikettiereinrichtung (8) jeweils wenigstens einen gesonderten Ausgang (9, 10) für
jedes Füllgut bzw. für die mit diesem gefüllten Behälter (2) aufweist.
21. System nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Etikettiereinrichtung (8)
an einem gemeinsamen Rotor (25) einen beispielsweise von einem Transportstern
(28) gebildeten Abförderer mit wenigstens einer steuerbaren Führung und Weiche
zum Leiten der Behälter (2) an den dem jeweiligen Füllgut entsprechenden Ausgang
(9, 10) aufweist.
22. System nach einem der Ansprüchen 11-21, dadurch gekennzeichnet, daß die
Etikettiereinrichtung (8) einen weiteren Ausgang (11) zum Abführen bzw.
Ausschleusen von fehlerhaft etikettierten Behältern (2) besitzt.
23. System nach einem der Ansprüche 11-22, dadurch gekennzeichnet, daß die
Steuereinrichtung eine rechnergestützte zentrale Steuereinrichtung ist.
24. System nach einem der Ansprüche 11-23, dadurch gekennzeichnet, daß eine den
Verschließer (6) mit der Etikettiereinrichtung (8) verbindende Transportstrecke (7)
ausschließlich von Transportelementen, vorzugsweise von Transportsternen gebildet
ist, die die Reihenfolge sowie einen vorgegebenen Abstand der Behälter beim
Transport vom Verschließer (6) an die Etikettiereinrichtung (8) aufrechterhalten.
25. Füllmaschine zum Füllen von Flaschen, Dosen oder dergl. Behälter (2) mit flüssigem
Füllgut, die am Umfang eines um eine vertikale Maschinenachse umlaufenden Rotors
(5′) zum Füllen der Behälter mit dem Füllgut mehrere Füllstellen (13) mit jeweils
einem Füllelement (14) und mit einem Behälterträger aufweist, dadurch
gekennzeichnet, daß zum Füllen der Behälter (2) entsprechend einer vorgegebenen
oder vorgewählten Abfüllformation wahlweise mit wenigstens einem ersten oder
einem zweiten Füllgut die Füllmaschine durch eine Steuereinrichtung (12) derart
steuerbar ist, daß entsprechend der Abfüllformation unterschiedliche Füllstellen (13)
oder Gruppen von Füllstellen (13) das Abfüllen von unterschiedlichem Füllgut in für
jedes Füllgut eigene Behälter (2) bewirken.
26. Füllmaschine nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß gesteuert durch die
Steuereinrichtung die Anzahl der Füllstellen (13) jeder Gruppe durch die vorgewählte
oder vorgegebene Abfüllformation bei jedem Umlauf des Rotors (5′) festgelegt ist.
27. Füllmaschine nach Anspruch 25 oder 26, dadurch gekennzeichnet, daß jede
Füllstelle (13) wenigstens zwei Anschlüsse (15, 16) für unterschiedliche Produkte
aufweist, und daß jede Füllstelle (13) bzw. das dortige Füllelement (14) wenigstens
eine Ventileinrichtung (19, 20) aufweist, die gesteuert durch die Steuereinrichtung
(12) ein Umschalten zwischen den Anschlüssen (15, 16) ermöglicht.
28. Füllmaschine nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß die Ventileinrichtung
von wenigstens zwei individuell steuerbaren Ventilen (19, 20), beispielsweise von
zwei elektromagnetisch oder pneumatisch betätigten und elektrisch gesteuerten
Flüssigkeitsventilen (19, 20) gebildet ist.
29. Füllmaschine nach einem der Ansprüche 25-28, dadurch gekennzeichnet, daß am
Rotor (5′) wenigstens zwei Versorgungsleitungen oder Vorratsbehälter, beispielsweise
Ringleitungen oder Ringkessel (17, 18) vorgesehen sind, mit denen die Anschlüsse
(15, 16) verbunden sind.
30. Etikettiereinrichtung mit wenigstens einer Etikettierstation (26, 27), dadurch
gekennzeichnet, dadurch gekennzeichnet, daß zum Etikettieren von Behältern, die in
einer vorgegebenen oder vorgewählten Abfüllformation jeweils mit
unterschiedlichem Füllgut gefüllt sind und in dieser Formation der
Etikettiereinrichtung zugeführt werden, die wenigstens eine Etikettierstation (26, 27)
durch eine Steuereinrichtung (12) zur Etikettierung der Behälter (2) in einer der
Abfüllformationen entsprechenden Weise derart aktivierbar ist, daß jeder Behälter mit
der seinem Füllgut entsprechenden Ausstattung etikettiert wird.
31. Etikettiereinrichtung nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, daß die
Etikettiereinrichtung (8) wenigstens zwei Etikettierstationen (26, 27) aufweist, die
gesteuert durch die Steuereinrichtung (12) entsprechend der Abfüllformation aktiviert
werden, um jeden Behälter mit der seinem Füllgut entsprechenden Ausstattung zu
etikettieren.
32. Etikettiereinrichtung nach Anspruch 30 oder 31, dadurch gekennzeichnet, daß die
wenigstens eine Etikettierstation (26, 27) wenigstens zwei Etikettenmagazine (26′,
27′) aufweist, die von der Steuereinrichtung (12) in Abhängigkeit von der
Abfüllformation aktiviert werden.
33. Etikettiereinrichtung nach einem der Ansprüche 30-32, dadurch gekennzeichnet,
daß die Etikettiereinrichtung (8) jeweils wenigstens einen gesonderten Ausgang (9,
10) für jedes Füllgut bzw. für die mit diesem gefüllten Behälter (2) aufweist.
34. Etikettiereinrichtung nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, daß die
Etikettiereinrichtung (8) an einem gemeinsamen Rotor (25) einen beispielsweise von
einem Transportstern (28) gebildeten Abförderer mit wenigstens einer steuerbaren
Führung und Weiche zum Leiten der Behälter (2) an den dem jeweiligen Füllgut
entsprechenden Ausgang (9, 10) aufweist.
35. Etikettiereinrichtung nach einem der Ansprüchen 30-34, dadurch gekennzeichnet,
daß die Etikettiereinrichtung (8) einen weiteren Ausgang (11) zum Abführen bzw.
Ausschleusen von fehlerhaft etikettierten Behältern (2) besitzt.
36. Etikettiereinrichtung nach einem der Ansprüche 30-35, dadurch gekennzeichnet,
daß eine den Verschließer (6) mit der Etikettiereinrichtung (8) verbindende
Transportstrecke (7) ausschließlich von Transportelementen, vorzugsweise von
Transportsternen gebildet ist, die die Reihenfolge sowie einen vorgegebenen Abstand
der Behälter beim Transport vom Verschließer (6) an die Etikettiereinrichtung (8)
aufrechterhalten.
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