DE1940964A1 - Indikatorstreifen - Google Patents

Indikatorstreifen

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DE1940964A1
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Dieter Dipl-Chem Dr Schmitt
Alfred Dipl-Chem Dr Stein
Adolf Dipl-Chem Dr Wenz
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    • G01MEASURING; TESTING
    • G01NINVESTIGATING OR ANALYSING MATERIALS BY DETERMINING THEIR CHEMICAL OR PHYSICAL PROPERTIES
    • G01N33/00Investigating or analysing materials by specific methods not covered by groups G01N1/00 - G01N31/00
    • G01N33/48Biological material, e.g. blood, urine; Haemocytometers
    • G01N33/50Chemical analysis of biological material, e.g. blood, urine; Testing involving biospecific ligand binding methods; Immunological testing
    • G01N33/52Use of compounds or compositions for colorimetric, spectrophotometric or fluorometric investigation, e.g. use of reagent paper and including single- and multilayer analytical elements
    • G01N33/525Multi-layer analytical elements
    • CCHEMISTRY; METALLURGY
    • C12BIOCHEMISTRY; BEER; SPIRITS; WINE; VINEGAR; MICROBIOLOGY; ENZYMOLOGY; MUTATION OR GENETIC ENGINEERING
    • C12QMEASURING OR TESTING PROCESSES INVOLVING ENZYMES, NUCLEIC ACIDS OR MICROORGANISMS; COMPOSITIONS OR TEST PAPERS THEREFOR; PROCESSES OF PREPARING SUCH COMPOSITIONS; CONDITION-RESPONSIVE CONTROL IN MICROBIOLOGICAL OR ENZYMOLOGICAL PROCESSES
    • C12Q1/00Measuring or testing processes involving enzymes, nucleic acids or microorganisms; Compositions therefor; Processes of preparing such compositions
    • C12Q1/34Measuring or testing processes involving enzymes, nucleic acids or microorganisms; Compositions therefor; Processes of preparing such compositions involving hydrolase
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    • C12Q1/46Measuring or testing processes involving enzymes, nucleic acids or microorganisms; Compositions therefor; Processes of preparing such compositions involving hydrolase involving esterase involving cholinesterase

Description

1940864
E. M e r c k
Aktiengesellschaft 18. Juli 1969
Darmstadt
Indikatorstreifen
Eine immer größere Bedeutung kommt in der analytischen Chemie Anzeigevorrichtungen zu, die ex^e linelle Bestimmung von in Flüssigkeit gelösten Substanzen gestatten. Oberwiegend erfolgt der Nachweis kolorimetrisch, wobei sowohl qualitative als auch quantitative Aussagen ermöglicht weiden können. Gerade bei den quantitativen bzw. halb quantitativen Nachweismethoden machen sich * nun aber erhebliche Mängel der bisher bekannten Anzeigevorrichtungen bemerkbar.
So sind z. B. Anzeigevorrichtungen bekannt, die durch Kunststoffhüllen eingeschlossene Reagenzpapiere enthalten und deren Anzeigeteil bei Vorliegen eines bestimmten Stoffes im au untersuchenden Medium die Farbe ändert. In der Regel ist dabei'die Länge der verfärbten Strecke auf dem Kapillarmaterial ein Maß für die Konzentration der zu bestimmenden Substanz- im untersuchten Medium. Die Farbtiefe bleibt dabei meist unberücksichtigt Es ist unmöglich, bei dieser Ausführungsform für den Anzeigeteil Reagenzien zu verwenden, die im zu untersuchenden Medium löslich sind, da solche Reagenzien durch das Eindringen des Mediums un- I gleichmäßig in der imprägnierten Schicht verteilt werden und somit eine ungleiche Färbung des Anzeigeteils hervorrufen. Es sind ferner Teststäbchen bekannt geworden, die einen oder mehrere zwischen Kunststoffolien eingesiegelte Indikatorpapierstreifen enthalten. Jiese besitzen den erheblichen Nachteil, daß relativ
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zähflüssige Medien, wie z. B. Serum, nur sehr langsam vom Indikatorpapier aufgesaugt werden können. Dabei tritt beim Aufsaugen dieser Flüssigkeit zum Teil eine unerwünschte chromatographische Auftrennung auf. Dieser Chromatographie unterliegen sowohl die in den Indikatorpapieren enthaltenen Reagenzien, sofern sie in der zu untersuchenden Flüssigkeit löslich sind, als auch die in der zu untersuchenden Flüssigkeit gelösten Komponenten. Dadurch entsteht eine ungleichmäßige Verfärbung der imprägnierten Zone, die dann "nur schwer einer entsprechenden Farbskala zugeordnet werden kann. Erschwert wird die Bestimmung zusätzlich durch eine Luftblase, die sich in der Regel beim Eintauchen des Teststäbchens in das zu prüfende Medium zwischen Indikatorpapier und Deckfolie bildet.
Es wurde nun gefunden, daß man durch eine spezielle Ausgestaltung solcher Anzeigevorrichtungen die beschriebenen Nachteile vermeiden kann. .
Gegenstand der Erfindung ist somit ein Indikatorstreifen, der aus einem saugfähigen, imprägnierten Kapillarmaterial besteht, das von mindestens teilweise transparenten Folien umhüllt ist, wobei die Folien mindestens an einer Stelle das saugfähige Kapillarmaterial freilassen und wobei mindestens eine Seite des imprägnierten Kapillarmaterials mit mindestens einem Hohlraum in Verbindung steht. Ein saugfähiges, mit Reagenzien imprägniertes Kapillarmaterial kann also so zwischen zwei Kunststoffolien eingearbeitet werden, daß eine Folie an dem Kapillarmaterial anliegt und zwischen dem Kapillarmaterial und der anderen Folie ein Hohlraum, der auch in mehrere kleine Hohlräume unterteilt sein kann, gebildet wird. Es ist jedoch auch möglich, die Kunststoffolien so anzuordnen, daß sowohl oberhalb als auch unterhalb des imprägnierten Kapillarmaterials Hohlräume gebildet
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werden. Ferner können zwei imprägnierte Streifen des Kapillarmaterials auch so zwischen zwei Kunststoffolien angeordnet sein, daß der Hohlraum zwischen den Kapillarmaterialien entsteht.
Durch diese Hohlräume über dem mit Reagenzien imprägnierten Kapillarmaterial ergeben sich folgende Vorteile:
Das imprägnierte Kapillarmaterial saugt sich wesentlich schneller als bei den bekannten Indikatorpapierstreifen mit der zu untersuchenden Flüssigkeit voll und nimmt dabei ein definiertes und vorherbestimmtes Volumen dieser Flüssigkeit auf. Durch das rasche Vollsaugen des imprägnierten Anzeigeteils tritt weder eine die Verfärbung beeinträchtigende chromatographische Auftrennung noch eine Wanderung von in der Flüssigkeit löslichen Reagenzien im Kapillarmaterial ein. Außerdem nimmt das imprägnierte Kapillarmaterial eine dem Gehalt der Komponenten in der zu untersuchenden Flüssigkeit entsprechende, charakteristische Färbung oder Entfärbung an und erlaubt somit eine quantitative oder mindestens halbquantitative Bestimmung. Die Bildung einer unerwünschten Luftblase zwischen Kapillarmaterial und Kunststoffolie beim Eintauchen der Anzeigevorrichtung in die zu untersuchende Flüssigkeit wird vermieden. Dadurch wird die Ablesegenauigkeit erhöht und das Zuordnen der aufgetretenen Färbung bzw. Entfärbung zu einer Farbskala wird wesentlich erleichtert.
Als Kunststoffolien können alle Folien verwendet werden, die auch bisher für solche Zwecke eingesetzt worden sind. Die Folien dürfen nicht porös und müssen flüssigkeitsundurchlässig sein. Mindestens eine der Folien soll transparent sein. Geeignete Materialien sind z. B. Folien aus Polyäthylen, Polypropylen, Polyvinylpolymerisate oder Mischpolymerisate wie Polyvinylchlorid Polyvinylacetat, Polyvinylidenchlorid oder Polyäthylenglykolterephthalsäureester. Ebenso können Verbundfolien verwendet wer-
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den, wenn eine erhöhte Steifheit und eine ausreichende Heißsiegelfestigkeit der Folien erwünscht ist. Auch mit Schmelzklebern oder Heißsiegellacken beschichtete Kunststoffolien sind geeignet." Die Dicke dieser Folien variiert zwischen 20 und 1000, vorzugsweise zwischen 50 und 200 ii.-Es ist nicht erforderlich, daß beide Folien die gleiche Stärke aufweisen. Vielmehr kann z. B. die das Kapillarmaterial abdeckende Folie sehr dünn (z. B. 30 ^Li) sein, während die auf der anderen Seite des Kapillarmaterials einen Hohlraum bildende Folie zweckmäßig wesentlich dicker (bis zu 1000 u.) sein kann, damit sie eine genügende Festigkeit und Steifheit besitzt. Gewünschtenfalls können die Folien oder auch nur eine von ihnen auch selbstklebend sein, so daß ein Versiegeln entfallen kann. Der Klebstoff muß dann selbstverständlich so gewählt werden, daß er die durchzuführendai Nachweisreaktionen nicht beeinträchtigt. Andernfalls können die das Kapillarmaterial umhüllenden Folien nach allen üblichen Methoden miteinander verschweißt werden, z. B. durch Druck, Hitze oder Hochfrequenz oder auch durch Einwirkung von Lösungs- und/oder Quellungsmitteln. Mindestens eine der Folien muß transparent sein. Oft ist es zweckmäßig, die andere Folie undurchsichtig oder gar farbig zu gestalten, da auf diese Weise zuweilen die erzielten Farbeffekte noch verstärkt werden können, wodurch sich die Ablesegenauigkeit erhöht.
Als Kapillarmaterial, das mit Reagenzien getränkt wird, kann jedes saugfähige Material verwendet werden. So können alle porösen Werkstoffe eingesetzt werden, die eine Flüssigkeit oder einen festen Stoff aufsaugen und/oder absorbieren können. Das Material soll kapillare Eigenschaften besitzen, die durch eine poröse Struktur bedingt sind. Bevorzugt sind faserige Materialien, z. B. Papier, insbesondere Filterpapier, jedoch kann auch jedes andere Material, das eine Dochtwirkung besitzt, verwendet werden,
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B. andere Cellulosen, synthetische Pasern, Glasfasern, feinzerteilte Granulate und natürliche und synthetische faserige Netzwerke.
Vorteilhafterweise wird dieses Kapillarmaterial in einer Dicke von etwa 0,05 - 5 mm, vorzugsweise etwa 0,2 - 0,4 mm verwendet. Die mit Kunststoffolien nicht "bedeckte Oberfläche des für eine Reaktion vorgesehenen Kapillarmaterials, das vorzugsweise etwa
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quadratisch gestaltet ist, liegt etwa zwischen 10 und 50 mm , Das Kapillarmaterial sollte im Hinblick auf Porosität, Dichte und chemische Eigenschaften einheitlich sein.
Die Indikatorstreifen nach der Erfindung werden zweckmäßig so | ausgestaltet, daß sich der Hohlraum über die gesamte Fläche des imprägnierten Kapillarmaterials erstreckt, und zwar mindestens auf einer Seite. Auf alle Fälle sollten mindestens 40 # einer Oberfläche des Kapillarmaterials mit einem Hohlräum in Verbindung stehen, damit die gewünschten Effekte erzielt werden. Der Hohlraum kann auch in mehrere kleinere Hohlräume unterteilt sein, und zwar auch wieder ein- oder beidseitig in Bezug auf das Kapillarmaterial. Damit die zu untersuchende Flüssigkeit eindringen und mit den aufgezogenen Reagenzien zur Reaktion kommen kann, muß das Kapillarmaterial mindestens an einer, vorzugsweise an beiden Seitenkanten freiliegen, d. h. unbedeckt von Folie sein. Es ist jedoch auch möglich, das saugfähige Material an allen Kanten freizulassen, wodurch zusätzlich eine Entlüftungsmöglichkeit ge- I schaffen ist.
Sofern es erwünscht ist, in einzelnen Fällen noch zusätzliche Entlüftungsmöglichkeiten zu schaffen, können die Folien (2) und/oder (3) auch noch Perforationen an beliebigen Stellen enthalten. Im allgemeinen ist jedoch eine solche Abwandlung nach den erfindungsgemäßen Ausführungsformen nicht erforderlich.
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Es ist von Bedeutung, den Hohlraum über dem Kapillarmaterial so auszugestalten, daß er im Verhältnis zum Kapillarmaterial eine bestimmte Höhe besitzt. Es hat sich gezeigt, daß besonders vorteilhafte Indikatorstreifen erhalten werden, wenn das Verhältnis der Dicke des Kapillarmaterials zur maximalen Höhe des darüber befindlichen Hohlraumes bzw. der Kapillarräume im Querschnitt gesehen etwa 1 : 0,5 bis 1 : 10, vorzugsweise etwa 1 : 1 bis 1 : 2 beträgt. Überraschenderweise ist nicht das Volumen des Hohlraumes entscheidend, sondern gerade dieses Verhältnis von Dicke zu Höhe.
Selbstverständlich können, wenn mehrere Untersuchungen gleichzeitig durchgeführt werden sollen, oder wenn bei einem Prüfvorgang ein Nachweis gleichzeitig durch verschiedene Reaktionen erfolgen soll, auch mehrere verschiedene oder mit verschiedenen Reagenzien getränkte Kapillarmaterialien auf einem Indikatorstreifen untergebracht werden. Dabei können die einzelnen Hohlräume über den Kapillarmaterialien je nach Wunsch untereinander in Verbindung stehen oder auch voneinander getrennt sein, so daß also im letzteren Pail ein Mehrkammer-Indikator streif en entsteht. Dieser ist dann bevorzugt, wenn die Gefahr besteht, daß sich im Kapillarmaterial enthaltene Reagenzien oder auftretende Färbungen gegenseitig beeinflussen und so das erwünschte Meßergebnis beeinträchtigen können. Auch wenn mehrere, voneinander unabhängige Reaktionen mit einem einzigen Teststreifen durchgeführt werden sollen, ist dieses Prinzip von besonderem Vorteil. Die Trennung kann entweder durch die, Ausgestaltung der Folie erzielt werden oder auch durch spezielle Trennschichten. So kann z. B. das Kapillarmaterial ein- oder beidseitig flankiert sein von vorzugsweise hydrophoben Materialien, z. B. von Harzen, Wachsen oder Kunststoffen. Bei einem Mehrkammer-Indikatorstreifen können Kapillarmaterial und Trennschichten gegebenenfalls mehrfach alternierend angeordnet sein. Solche Indikatorstreifen sind dann be-
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sonders gut herstellbar, wenn die Dicke dieser Trennschichten die Dicke des Kapillarmaterials um die gewünschte Höhe des Hohlraumes über dem Kapillarmaterial Übertrifft. Auf diese Weise fungieren die Trennschichten sozusagen als Abstandshalter, denn die Deckfolien können dann direkt auf die das Kapillarmaterial überragenden Trennschichten, die in diesem Fall vorzugsweise aus einem Kunststoff bestehen, aufgesiegelt oder aufgeklebt werden. Die Breite der Trennschichten kann beliebig gewählt und so dem· jeweiligen Zweck des Indikatorstreifens angepaßt werden.
Es ist auch möglich, zwei Streifen des Kapillarmaterials mit verschiedenen, besonders auch mit z. B. untereinander unverträgliehen Substanzen, zu "imprägnieren und diese dann so in einem Indikatorstreifen unterzubringen, daß in der Mitte ein gemeinsamer Hohlraum entsteht. Die Kapillarmaterialien liegen dann jeweils mit einer Oberfläche dicht auf den Folien auf, während jeweils die andere Oberfläche dem in der Mitte befindlichen gemeinsamen Hohlraum zugewandt ist; zweckmäßig sind in einem solchen Falle beide Folien transparent. β
In den Zeichnungen sind bevorzugte Ausführungsformen der Indikatorstreifen nach der Erfindung dargestellt. Diese Zeichnungen sind zur Erzielung einer besseren Übersichtlichkeit nicht maßstabsgerecht.
Die Figuren 1 bis 6 sowie 8 bis 13 zeigen Längsschnitte durch Indikator streif en nach der Erfindung. Mit (1) ist das Kapillarmaterial bezeichnet, (2) ist die eine Folie, (3) die Deckfolie. (4) kennzeichnet den Hohlraum über dem Kapillarmaterial (1), während (5) Vorsprünge, Ausbuchtungen, Nocken, Spitzen oder dergleichen in der Folie (3) bezeichnet.
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In der Figur 1 ist das Kapillarmaterial (1) mit der einen Seite auf die Folie (2) aufgesiegelt oder -geklebt, während die Deckfolie (3) den Hohlraum (4) über dem Kapillarmaterial (1) bildet. Über und unter dem Kapillarmaterial (1) sind die Folien (2) und (3) miteinander verschweißt.
Figur 2 entspricht im wesentlichen der Figur 1. Die Folie (3) ist durch einen kleinen Absatz so gestaltet, daß das Kapillarmaterial (1) besonders gehalten wird, da es in diesem Falle nicht an der Folie (2) befestigt ist.
In Figur 3 ist die Folie (3) mit Ausbuchtungen bzw. Nocken (5) versehen, die den Hohlraum (4) in verschiedene kleinere Hohlräume unterteilen, wenn die Vorsprünge (5) das Kapillarmaterial (1) berühren.
In Figur 4 ist eine andere Möglichkeit der Unterteilung des Hohlraumes (4) in verschiedene kleinere Hohlräume angegeben. Die Deckfolie (3) ist hier schlangenlinienförmig gewölbt. Sie kann das Kapillarmaterial (1) berühren bzw. fest daran anliegen oder auch noch einen Zwischenraum zwischen (1) und (3) lassen, so daß ein zusammenhängender Hohlraum entsteht.
In der Figur 5 ist angegeben, daß das Kapillarmaterial (1) nicht eingesiegelt ist, sondern auf einer Seite zum Schutz mit der Folie (2) bedeckt ist, während die Folie (3) den erforderlichen Hohlraum (4) bildet. Nach dieser Ausführungsform ist also das Kapillarmaterial nicht nur von den Kanten an den Längsseiten her offen, sondern auch von oben und unten an den Schmalseiten.
.Figur 6 entspricht im wesentlichen der Ausführungsform nach Figur 5 mit dem Unterschied, daß hier die Folie (3) so gestaltet ist, daß der Hohlraum (4) durch die Vorsprünge (5) in einzelne kleinere Hohlräume unterteilt ist, wenn die Vorsprünge (5) das Kapillarmaterial (1) berühren.
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Die Figuren 7 a und 7 b stellen Querschnitte durch erfindungsgemäße Indikatorstreifen*dar. Aus den Zeichnungen geht hervor, daß hier die Folie (3) parallel zu den Längskanten der Indikatorstreifen schlangenlinienförmig gewölbt ist. Zweckmäßig läßt man "bei diesen Ausführungsformen die unteren Kanten des Kapillarmaterials an" den Schmalseiten der Indikatorstreifen frei, wodurch die Saugwirkung durch die einzelnen, über dem Kapillarmaterial entstehenden Hohlzylinder erhöht wird.
In Figur 7 a ist das Kapillarmaterial (1) auf die Folie (2) und auf die VorSprünge (5) der Folie (3) aufgesiegelt, während nach Figur 7 b das Kapillarmaterial (1) der Folie (2) nur aufliegt •und zwischen den Folien (2) und (3) eingesiegelt ist.
Die Figur 8 zeigt eine Ausführungsform der Indikatorstreifen nach der Erfindung, "bei der auf "beiden Seiten des Kapillarmaterials (1) ein Hohlraum (4) vorgesehen ist. Die Folien (2) und (3) sind jeweils unter- und oberhalb des Kapillarmaterials (1) miteinander verschweißt. Grundsätzlich können die Hohlräume (4) verschiedene Volumina aufweisen, jedoch wird man in der Regel der Einfachheit halber symmetrische Anordnungen wählen.
Figur 9 stellt einen Indikatorstreifen dar, bei dem zwei- gegebenenfalls verschiedene - Streifen des Kapillarmaterials (1) an den Folien (2) bzw. (3) anliegen, während zwischen den beiden Kapillarmaterialien (1) ein gemeinsamer Hohlraum (4) gebildet wird. Oberhalb und unterhalb des Kapillarmaterials (ji) sind die Folien (2) und (3) miteinander verbunden, z. B. verklebt oder verschweißt. Hierbei ist es zweckmäßig, als Folien (2) und (3) transparente Folie zu verwenden.
In den Figuren 10 und 11 sind Indikatorstreifen dargestellt, die mehrere Streifen des Kapillarmaterials (1) enthalten. Die übrige Ausgestaltung entspricht in etwa den Figuren 1 und 2.
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Die Figuren 12 und 13 zeigen Indikatorstreifen,bei denen das Kapillarmaterial (1) zwischen hydrophoben Trennschichten (6) liegt. Kapillarmaterial (1) und das hydrophobe Material (6) sind auf die Folie (2) aufgesiegelt. Die Höhe der Trennschichten (6) bestimmt die Eöhe des Hohlraumes (4). Die Folie (3) ist auf die Trennschichten (6) aufgesiegelt. Eine Versiegelung der Folien(2) und (3) kann bei dieser Ausführungsform, bei der die Imprägnierung des Kapillarmaterials (1) besonders gut geschützt ist, entfallen.
Figur 4 ist eine Ansicht schräg von der Seite. Die Ausführungsform entspricht im wesentlichen der Figur 5. Figur 13 soll die freiliegenden Kanten (7) und (8) des Kapillarmaterials (1) demonstrieren.
Figur 5 gibt in den Ausführungsformen a) - h) verschiedene Möglichkeiten wieder, die Folie (3) zu gestalten. Grundsätzlich können alle Formen gewählt werden, die eine Unterteilung des Hohlraumes (4) in verschiedene kleinere Räume ermöglichen. Dabei ist es auch nicht erforderlich, daß die Folie (3) über der gesamten, über dem Zapillarmaterial (1) befindlichen Fläche die gleiche Verformung aufweist. Vielmehr sind hier die verschiedensten Variationsmöglichkeiten sowie alle denkbaren Übergänge möglich. Die Vorsprünge, Nuten, Nocken, Spitzen, Raster usw. können somit regelmäßig oder unregelmäßig angeordnet sein und auf dem Kapillarmaterial (1) aufliegen oder auch über (1) im Hohlraum (4) enden.
Figur 6 zeigt in Aufsicht auf einen Indikatorstreifen nach der Erfindung beispielhaft zwei weitere Möglichkeiten der Gestaltung der inneren Oberfläche der Folie (3).
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In der Regel wird die Folie (2) transparent gestaltet, während die Folie (3) opak oder farbig ist. Die Ablesung erfolgt dann, sofern nur auf einer Seite ein Hohlraum vorgesehen ist, an der diesem Hohlraum abgewandten Seite.
Die erforderliche Verformung der Folie (3) kann nach allen bekannten Methoden erfolgen, z. B. durch Prägen oder Tiefziehen. Es können jedoch auch Kunststoffe, Pulver oder Granulate aufgesintert werden*. Auch andere für diesen Zweck geeignete kleine Teilchen, z. B. Glassplitter oder Mineralien, können durch Aufschmelzen oder Aufsprühen die innere Oberfläche der Folie (3) in der gewünschten Weise verändern.
Die neuen Indikatorstreifen können überall dort mit Erfolg verwendet werden, wo eine qualitative oder auch quantitative Bestimmung von in einem flüssigen Untersuchungsmedium gelösten oder suspendierten Stoffen durchgeführt werden sollen. Die Anwendungsweise unterscheidet sich nicht von der bekannter Anzeigevorrichtungen. In der Regel werden die Indikatorstreifen in die zu untersuchende Flüssigkeit eingetaucht und die nach einer bestimmten Zeit hervorgerufenen Verfärbungen werden beurteilt bzw. mit einer Farbskala verglichen. Die Schnelligkeit und die genaue Reproduzierbarkeit, die mit den Indikatorstreifen nach der Erfindung erzielt werden kann, stellt einen erheblichen Fortschritt auf diesem Gebiet dar.
Bei der Herstellung wird das imprägnierte Kapillarmaterial,vorzugsweise Papier, auf die gewünschte Breite geschnitten und.je nach der gewählten Ausführungsform zwischen die Folien eingearbeitet. In vielen Fällen hat es sich als besonders günstig erwiesen, das streifenförmige Kapillarmaterial vor der Imprägnierung auf eine Folie aufzusiegeln oder zu kleben.Imprägniert man
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ein so mit einer Folie verbundenes Kapillarmaterial kann,im allgemeinen das bei der Weiterverarbeitung störende Krümmen oder Aufrollen der getränkten Papiere nach dem Trocknen vermieden werden. Die so erhaltenen, verschweißten Kunststoffbänder werden dann quer geschnitten, so daß Indikatorstreifen entstehen, die von den Kanten an den Schmalseiten her offen sind. Die Indikatorstreifen besitzen in der Regel eine Breite von etwa 3-10 mm, vorzugsweise 5-7 mmi und eine Länge von etwa 30 100, vorzugsweise 50 - 70 mm. Selbstverständlich sind aber auch andere Dimensionen möglich.
Beispiel 1
Kupfer-Teststreifen
Ein etwa 6 mm breiter Filterpapierstreifen mit einer Dicke von etwa 320 bzw. 370 μ (Schleicher und Schüll Nr. 2316 oder 1450 CV) wird, etwa 6 mm vom unteren Rand entfernt, auf ein ' etwa 60 mm breites, durchsichtiges Folienband (Dicke etwa 100 μ) gesiegelt und kontinuierlich mit einer Lösung folgender Zusammensetzung getränkt:
0,2 g Ouproin
1 g Hydroxylaminhydrochlorid
50 ml Methanol
50 ml Benzol
) AnechlieBend wird mittels Heißluft oder Ultrarotlicht getrocknet. Dann wird eine opake Folie von ebenfalls etwa 60 mm Breite und einer Dicke von etwa 100 ti, die eine 700 u hohe Ausbuchtung entsprechend Figur 1 besitzt mit Hilfe eines Walzenpaares (beheizbare und kühlbare Walze), aufgesiegelt. Die Ausbuchtung erstreckt eich in einer Breite von etwa 6 mm in einer Entfernung -Ton 5 -12 ana vom unteren Rand entfernt. Die Mitte der Ausbuchtung liegt etwa über der Mitte des getränkten Kapillarmaterials. Das versiegelte Folienband wird aufgerollt und die RoI-
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len werden quer zur Laufrichtung des Folienbandes in 60 mm lange und etwa 6 mm "breite Teststreifen geschnitten. Das Kapillarmaterial liegt danach an den geschnittenen Kanten frei.
Beispiel 2
Nitrit-Teststreifen
Eine etwa 50 cm "breite Rohpapierrolle mit einer Dicke des Kapillarmaterials vonv etwa 320 u (Schleicher und Schüll Nr. 2316) wird mit einer Lösung der folgenden Zusammensetzung getränkt:
0,15 g 1-Naphthylamin 0,85 g Sulfanilsäure 5 g Weinsäure
100 ml Wasser
Nach dem Trocknen wird in etwa 6 mm breite Papierrollen geschnitten. Die so erhaltenen Rollen werden kontinuierlich auf einer durchsichtigen Folie von 10Ou Dicke abgerollt, wobei gleichzeitig eine opake Deckfolie mit einer Dicke von 100 μ mitrollt und mit der durchsichtigen Folie versiegelt wird. Letztere enthält eine der Figur 2 entsprechende Ausbuchtung, deren Höhe etwa " 600 u und deren Breite etwa 4 nun beträgt. Die Deckfolie wird so aufgesetzt, daß die Mitte der Ausbuchtung etwa über der Mitte des Kapillarmaterials liegt. Das Kapillarmaterial wird etwa so auf die transparente Folie aufgelegt, daß seine untere Kante 4-6 mm von der unteren Kante der Folie entfernt ist.
Die an den Ausbuchtungen der Deckfolie entsprechend Figur 2 vorgesehenen Vorsprünge halten das Kapillarmaterial in der gewiinschtei Position fest. Nach dem Schneiden der so erhaltenen Rollen quer zur Laufrichtung werden Teststreifen von etwa 60 mm Länge und 6 mm Breite erhalten. Die Seitenkanten des Kapillarmaterials liegen frei.
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Beispiel 3
Nickel-^eetstreifen
Eine etwa 50 cm breite, mit einer dünnen (Dicke 40 - 100 u) Polyvinylchlorid-Folie kaschierte Rohpapierrolle (Schleicher und Schüll Nr. 1451, Dicke 330 - 350 u) wird mit folgender lösung getränkt und anschließend getrocknet:
0,5 g Dimethylglyoxim
t g Natriumacetat
100 ml Methanol
Die erhaltene Rolle wird in 6 mm breite Papierrollen geschnitten • und anschließend auf eine geprägte Folienbahn aufgeklebt, die eine Ausbuchtung nach Figur 5 enthält. Die Ausbuchtung ist etwa 300 μ tief und etwa 4 mm breit, so daß für die Haftung der tiefgezogenen Folie auf dem Kapillarmaterial oben und unten jeweils 1 mm zur Verfügung steht. Das so erhaltene Folienband wird quer geschnitten, so daß man Teststreifen von etwa 60 mm Länge und 6 mm Breite erhält.
Bei dieser Ausführungsform liegt das Kapillarmaterial an allen vier Kanten frei.
Beispiel 4
Chlorid-Teststreifen
Ein etwa 6 mm breiter Papierstreifen (Schleicher und Schüll ITr. 604, Dicke etwa 220 u) wird auf das in Beispiel 1 beschriebene transparente Folienband aufgesiegelt. Anschließend wird mit einer 0,3 #igen wäßrigen Kaliumchromatlösung getränkt und getrocknet. Dann wird das so imprägnierte Papier mit einer 0,5 $igen wäßrigen Silbernitratlösung getränkt, wobei sich gleichmäßig ver-•teiltes Silberchromat im und auf dem Rohpapier bildet.
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Anschließend wird mit der in Beispiel 1 beschriebenen Deckfolie entsprechend dem in diesem Beispiel angegebenen Verfahren versiegelt. Man erhält nach dem Schneiden quer zur Laufrichtung einen Indikatorstreifen analog Figur 1.
Beispiel 5
Cholinesterase-Teststreifen
Analog Beispiel 1 wird ein Indikatorstreifen hergestellt, wobei die Imprägnierungsflüssigkeit folgendermaßen erhalten wird:
100 mg Phenolrot, 100 mg Naphtholphthalein und 15 g Acetylcholinhydrochlorid werden in 100 ml Methanol gelöst und anschließend durch Zusatz von Natronlauge auf pH 6,0 eingestellt.
Die Imprägnierung kann vor oder nach dem Aufbringen des Filterpapiers auf die transparente Folie erfolgen. Die erhaltenen Streifen haben eine Länge von 60 mm und eine Breite von 6 mm. Der Streifen dient zur Bestimmung der Cholinesterase.
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Claims (19)

Ansprüche
1. Imdikatoretreifen, bestehend aus iron Folien umhüll tem, saugfähigem, imprägniertem Kapillarmaterial, wobei die Folien mindestens teilweise transparent sind und mindestens an einer Stelle das saugfähige Kapillarmaterial freilassen, dadurch gekennzeichnet, daß das imprägnierte Kapillarmaterial mit mindestens einem Hohlraum in Verbindung steht.
2. Indikatorstreifen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß sieh der Hohlraum (4) über mindestens 40 # einer Oberfläche des imprägnierten saugfähigen Kapillarmaterials (1) erstreckt.
3. Indikatorstreifen nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß das imprägnierte saugfähige Kapillarmaterial (1) auf einer Seite an der Folie (2) anliegt, während die andere Folie (3) so gestaltet ist, daß über dem saugfähigen Kapillarmaterial (1) ein Hohlraum (4) freibleibt.
4. Indikatorstreifen nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlraum (4) in mehrere kleinere Hohlräume unterteilt ist.
5. Indikatorstreifen nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlraum (4) teilweise durch von der Innenseite der Folie (3) hineinragende Vorsprünge (5) erfüllt ist.
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6. Indikatorstreifen nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß höchstens 60 # des Volumens des Hohlraumes (4) durch
von der Innenseite der Folie (3) hineinragende Vorsprünge (5) - erfüllt ist.
7. Indikatorstreifen nach den Ansprüchen 1 "bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das saugfähige Kapillarmaterial (1) an mindestens einer, vorzugsweise an "beiden Seitenkanten, freiliegt.
8. Indikatorstreifen nach den Ansprüchen 1 "bis 7» dadurch gekennzeichnet, daß das saugfähige Kapillarmaterial (i) an allen Kanten freiliegt.
9. Indikatorstreifen nach den Ansprüchen 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Verhältnis der Dicke des saugfähigen Kapillarmaterials (1) zur maximalen Höhe des Hohlraumes (4) im Querschnitt etwa 1 : 0,5 bis 1 : 10, vorzugsweise 1 : 1 bis 1 : 2, beträgt.
10. Indikatorstreifen nach den Ansprüchen 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das saugfähige Kapillarmaterial (1) eine Dicke von 0,05 bis 3 mm besitzt.
11. Indikatorstreifen nach den Ansprüchen 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß als Kapillarmaterial (1) Filterpapier ver-
. wendet wird.
12. Indikatorstreifen nach den Ansprüchen 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß er eine Länge von etwa.30 - 100, vorzugsweise 50 - 70 mm, und eine Breite von etwa 3-10 mm, vorzugsweise 5 - 7 mm besitzt.
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13. Indikatorstrelfen nach Anspruch 12» dadurch gekennzeichnet, daß das Kapillarmaterial (1) eine Oberfläche von etwa 10 50 mm besitzt und vorzugsweise etwa quadratisch gestaltet ist.
14* Indikatorstreifen nach den Ansprüchen 1-13, dadurch gekennzeichnet, daß er mehrere voneinander unabhängige Streifen des Kapillari^aterials (1) enthält.
15. Indikatorstreifen nach den Ansprüchen 1-14* dadurch gekennzeichnet,daß er auf der Folie (2) imprägniertes Kapillarmaterial (1) enthält.
16. Indikatorstreifen nach den Ansprüchen 1 -15, dadurch gekennzeichnet, daß das Kapillarmaterial (T) zwischen hydrophoben Trennschichten (6) angeordnet ist.
17. Indikatorstrelfen nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Verhältnis der Dicke des saugfähigen Kapillarmaterials (1) zur Sicke der hydrophoben Trennschichten (6) etwa 1 : 0,5 bis 1 : 10, vorzugsweise etwa 1 : t bis 1 : 2, beträgt.
18. Indikatorstreifen nach den Ansprüchen 16 und 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie (3) auf die Trennschichten (6) aufgesiegelt oder aufgeklebt ist.
19. Indikatorstreifen nach den Ansprüchen 1 — 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie (2) transparent ist.
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