DE1901104B2 - Verpackung aus dünner wärmeschrumpf barer Folie - Google Patents

Verpackung aus dünner wärmeschrumpf barer Folie

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Description

Die Erfindung betrifft eine Verpackung aus dünner 5s wärmeschrumpfbarer Folie, die aufeinandergelegt und um den Inhalt wärmegeschrumpft ist. mit einer Wärmeverschweißung der Folie nahe dem Inhalt zur Bildung eines sich von der Verpackung wegerstreckenden Anhango.
Eine derartige Verpackung ist aus der US-PS »7 610 bekannt. Bei dieser Verpackung ist der Anhang zu einer Griffleiste verschmolzen. Da die zur Bildung der Griffleiste verwendete wärmeschrumpfbare Folie elastisch auf eine darauf ausgeübte Kraft anspricht, muß zum Zerstören der Folie eine beträchtliche Kraft aufgebracht werden, so daß das öffnen derartiger Verpackungen sehr schwierig ist. Diese Schwierig-104
ketten werden bei der bekannten Verpackung noch verstärkt, da die verpackten Gegenstände von der Folie beinahe vollständig umhüllt sind.
Es ist daher die Aufgabe der Erfindung, die bekannte Verpackung dahingehend zu verbessern, daß sie leicht aufgerissen werden kann, insljesondere soll eine das Aufreißen erleichternde Linie geschaffen werden, ohne daß es hierzu eines gesonderten Arbeitsganges bedirf.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß eine Kopfleiste aus steifem Material mit dem Anhang in Berührung steht und daran befestigt ist, wobei die volle Schrumpfung des Anhangs durch die Kopfleiste begrenzt ist und eine Spannungslinie entlang der Kante gebildet ist, die den Anhang mit der den Verpackungsinhalt umgebenden wärmegeschrumpften Folie verbindet.
Der wesentliche Vorteil dieser Verpackung ist darin zu sehen, daß durch das Vorsehen einer Spannungslinie ohne zusätzliche Arbeitsgänge auf einfache und billige Art und Weise eine leicht zu öffnende Verpackung geschaffen wird. Dazu kann die Kopfleiste erfaßt und die Folie einfach längs der Spannungslinie aufgerissen werden. Die Kopfleiste kann dabei auch zum zweckmäßigen Aufhängen der Verpackung und zum Anbringen von Aufdrucken verwendet werden.
Aus der GB-PS 9 41 255 ist zwar eine Verpackung bekannt, bei der eine Umfangskante der Verpackungsfolie mit einem steifen Blattmaterial verklebt ist. wobei zwei aufe:nandergelegte Hälften des Blattmaterials miteinander beispielsweise durch Klammern oder Kleben verbunden sind. Die Folie wird zum öffnen dieser Verpackung nicht zerstört, da dies bei einer derartigen Gestaltung ohne Hilfsmittel kaum möglich ist. Vielmehr ist es zum Öffnen der Verpackung hier erforderlich, die aufeinanderliegenden Hälften des Blattmaterials voneinander zu trennen, was umständlich und zeitraubend ist.
Weitere Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der neuen Erfindung ergeben sich aus den Darstellungen von Ausführungsbeispielen sowie aus der folgenden Beschre'bung. Es zeigt
F i g. 1 eine perspektivische Ansicht einer Verpakkung nach einer Ausführungsform.
F i g. 2 die Art und Weise, in der die Kopfleiste und das thermoplastische Material zur Bildung der Verpakkung nach F i g. 1 zusammengefügt werden,
F i g. 3 die zusammengefügte Verpackung nach F i g. I vor der Wärmeschrumpfung,
Fig.4 eine perspektivische Ansicht einer Verpakkung nach einer anderen Ausführungsform,
F i g. 5 die Art und Weise, in der die Kopfleiste und das thermoplastische Material zur Bildung der Verpakkung nach F i g. 4 zusammengefügt werden.
F i g. 6 eine Variante in der Zusammensetzung nach F i g. 5.
F i g. 7 eine perspektivische Ansicht einer Verpak· kung nach einer anderen Ausführungsform und
F i g. 8 eine zusammengefügte Verpackung nach F i g. 7 vor dem Wärmeschrumpfen.
Bezieht man sich im einzelnen auf die Ausführungsform der F i g 1 bis 3. so ist in F i g. I eine im allgemeinen mit 10 bezeichnete Verpackung gezeigt, die einen Streifen aus einer wärmeschrumpfenden thermoplastischen Folie 12 aufweist, der um den Verpackungsinhalt 14 wärmegeschrumpft ist. Die beiden Enden 16, 16' der wärmeschrumpfbaren Folie 12 erstrecken sich nebeneinander vom Verpackungskörper weg und sind von einer Kopfleiste 18 aus relativ steifem Blattmaterial ab-
19 Ol 104
gedeckt, das mit den Enden !6, 16' wärmeverschweißt oder -verklebt ist. Die Kombination der Enden 16 und der daran wärmeverschweißten Kopfleiste 18 bildet einen sich vom Verpackungskörper erstreckenden Anhang 20.
Beim Zusammenfügen der Verpackung (F i g. 2) wird die Folie 12 umgefaltet, derart, daß die Enden etwa in gleicher Höhe liegen, so daß eine Schleife gebildet wird, die nebeneinanderliegende fr-ie Enden 16 hat. Ein Blatt aus relativ steifem Material, z. B. Karton, ist umgebogen, um eine Kopfleiste 18 zu bilden und so angeordnet, daß es die nebeneinanderliegenden E~>den 16 abdeckt. Der innere Teil der Kopfleiste 18 wurde zuvor von einem wärmeempfindlichen Klebstoff, z. B. einem Vinyl-Klebstoff, beschichtet. Die Kopfleiste 18 ist mit den Enden 16 wärmeverklebt um den sich von der Schleife der Fclie erstreckenden Anhang 20 zu bilden. Der Verpackungsinhalt 14 wird dann in die Schleife (F i g. 3) gegeben, und die Folie wird durch eine beliebige Wärmequelle, z. B. einen Wärmetunnel, wärmegeschrumpft.
Die an dem Anhang 20 der Verpackung aufgeklebte Kopfleiste 18 verhindert während des Wärmevorgangs das Schrumpfen des Anhanges 20 und verursacht dabei zwischen der geschrumpften Folie des Verpackungskörpers und dem nicht geschrumpften wärmeverklebten Material des Anhanges 20 eine Spannung. Dieser Spannungszuvand ermöglicht ein leichtes Zerreißen der Folie entlang der Spannungslinie. Diese leichte Zerreißbarkeit wird auch dadurch erhöht, daß die Kopfleiste 18 an der Spannungslinie endet, wodurch eine mit der gespannten Folie in Verbindung stehende Schnittkante entsteht.
Zum öffnen der Verpackung genügt es. den Verpakkungskörper mn der einen Hand zu halten und die Kopfleiste 18 mn dei aiidcicn Hand /u drehen.
F ι g. 4 zeigt eine Verpackung nach einer anderen Ausführungsform. Bei dieser Ausführung sind die nebeneinanderüegenden freien Enden 22. 22' der wärmeschrumplbaren Folie nicht in der Falte der Kopfleiste 24 eingelagert sondern mit der Außenseite der Kopfleiste 24 wärmeverklebt, und zwar sind die freien Enden 22. 22' mit den gegenüberliegenden Seiten der Kopfleiste 24 wärmeverklebt (für Einzelheiten des Zusammenfügens vgl. F i g. 5). F i g. 6 zeigt das Zusammenfügen einer ähnlichen Verpackung, bei der aber die beiden freien Enden 22, 22' mit ein und derselben Seite der Kopfleiste 24 wärmeverklebt sind Bei jedem Beispiel wird (Jas Wärmeverkleben vor dem Wärmeschrumpfen durchgeführt, und die resultierende Spannung entspricht der sich bei der Verpackung nach den F i g. 1 bis 3 entwickelnden Spannung.
F i g. 7 zeigte eine Verpackung nach einer anderen Ausführungsform. Bei dieser Ausführungsform ist eine Kopfleiste 26 in einen röhrenförmigen Abschnitt 28 der Folie eingelagert, der durch eine Wärmeverschweißung 30 vom Verpackungskörper getrennt ist.
Die Zusammenfügungsart dieser Verpackung ist in F i g. 8 gezeigt. Eine röhrenförmige Folie wird in Längsrichtung wärmeverschweißt. um zwei röhrenförmige Abschnitte zu bilden, einen ersten Abschnitt 28 zur Aufnahme der Kopfleiste 26 und einen zweiten Abschnitt 32 zur Aufnahme des Verpackungsinhalts 34. Die Kopfleiste 26 und der Verpackungsinhalt 34 sind in ihren jeweiligen Abschnitten gelagert, und die Verpakkung wird wärmegeschrumpft, um eine Verpackung zu bilden, bestehend aus einem röhrenförmigen, den Verpackungsinhalt enthaltenden Abschnitt der Folie und einem sich von diesem Abschnitt erstreckenden Anhang 28.
Wie bei den anderen Ausführungsformen beschränkt die Kopfleiste 26 die Schrompfung des Anhangs 28 und S schafft entlang der linie der Wärmeverschweißung eine Spannung. Diese Spannung wird durch die beschränkte Wirkung, die die Batterien auf die Schrumpfung der wärmeschrumpfbaren Folie des zweiten Abschnitts ausüben, erhöht. Es ergibt sich eine Verpak-
ίο kung, die entlang der Wärmeverklebung eine Spannungslinie aufweist Wenn man auf die Kopfleiste 26 eine Drehkraft ausübt, so reißt die Verpackung entlang der Spannungslinie auf.
Bei jeder Ausführungsform besitzt die entstehende Verpackung alle vorstehend aufgezeigten, wünschenswerten Eigenschaften wärmegeschrumpfter Verpakkungen; hinzu kommt, daß die Verpackung relativ leicht zu öffnen ist Andere Vorteile dieses Verpakkungstyps liegen auf der Hand; wobei sie von der Beschaffenheit der speziellen zu verpackenden Gegenstände abhängen. Wenn z. B. Blitzlichtbatterien in der zuvor beschriebenen Art und Weise verpackt werden, bleiben die Batteriepole sauber und sind von dem thermoplastischen Material vor Korrosion geschützt.
Die wärmeschrumpfbar Folie kann jedes beliebige thermoplastische Polymerisat sein, das sich bei Wärmeanwendung in der Länge und/oder der Breite zusammenzieht. Das Ausmaß an Schrumpfbarkeit in der Folie ist nicht wesentlich, wobei die einzige Voraussetzung darin besteht, daß die Folie nach dem Schrumpfen eng um den Verpackungsinhalt paßt. Das wärmeschrumpfbar Material kann anfänglich die Form eines Blattes oder einer Röhre haben. Die Dicke der Folie ist nicht wesentlich und hängt von der Größe, dem Gewicht und der Gestalt des Verpackungsinhalts ab. Man hat z. B. bei der Verpackung von Blitzlichtbatterien festgestellt, daß 0.08 mm (3 Mil) Vinylfolie für eine zwei Batterien enthaltende Verpackung ausreicht, und 0,13 mm (5 Mil) Vinylfolie ist genug für eine vier Batterien enthaltende Verpackung. Die Folie sollte so beschaffen sein, daß sie nach ausreichender Wärmeeinwirkung eine Wärmeverschweißung mit sich bildet, oder die bei genügend Wärmeeinwirkung und Gebrauch eines auf Wärme ansprechenden Klebers, z. B. eines Vinylklebers, eine Wärmeverklebung mit dem Material der Kopfleiste bildet. Die Wärmeverklebung sollte flexibel genug sein, um es beim Transport zu ermöglichen, daß die Kopfleiste flach gegen den Verpackungskörper umgefaltet werden kann, und dennoch sollte er brechbar genug sein, um es zu ermöglichen, daß die Verpackung bei einer auf die Kopfleiste angewandten Drehkraft entlang der Spannungslinie aufgerissen werden kann.
Besonders wünschenswerte Verpackungen sind aus Polyvinylchloriden und ihren Copolymer-Derivaten erhalten worden, vor allem Copolymeren aus Polyvinyl-Chloriden und Vinylazetat oder Äthylen, die in hohem Maße in beide Richtungen gespannt sind und weniger als 5% Weichmacher enthalten. Wenn der Gehalt an Weichmachern gering gehalten oder der Weichmaeher vorzugsweise völlig weggelassen wird, so erhält man eine Folie, die starrer ist als ehemals gebräuchliche Folien. Die Starrheit dieser Folien trägt dazu bei, daß sie bei einer minimal angewandten Kraft zerrissen werden können, und diese Starrheit erhöht daher ihre Nützlichkeit bei der beschriebenen Verpackungsart.
Die Auswahl des Materials, aus dem die Kopfleiste hergestellt wird, ist nicht bedeutungsvoll; obwohl Pappe oder Karton bevorzugt werden, kann die Kopfleiste
aus einem beliebigen, relativ steifem Blattmaterial hergestellt werden. Die Kopfleiste sollte vorzugsweise eine Größe haben, die ein leichtes Anfassen ermöglicht und die, falls gewünscht, als Aufhänger für die Verpakkung verwendet werden kann.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
[1655

Claims (8)

Patentansprüche: 1901
1. Verpackung aus dünner wärmeschrumpfbarer Folie, die aufeinandergelegt und um den Inhalt warmegeschrumpft ist mit einer Wärmeschweißung der Folie nahe dem inhalt zur Bildung eines sich von der Verpackung wegerstreckenden Anhangs, dadurch gekennzeichnet, daß eine Kopfleiste (18,24. 26) aus steifem Material mit dem Anbang (20) in Berührung steht und daran befestigt ist. wobei die volle Schrumpfung des Anhangs (20) durch die Kopfleiste begrenzt ist und eine Spannungslinie entlang der Kante gebildet ist. die den Anhang mit der den Verpackungsinhalt umgebenden wärmeschrumpfenden Folie verbindet.
2. Verpackung nach Anspruch 1. dadurch gekenn zeichnet, daß die wärmeschrumpfbare Folie eine röhrenförmig angebrachte ist und durch die Wärmevcrschweißung in zwei röhrenförmige Abschnitte unterteilt wird, wobei der Verpackungsinhalt in einem dieser Abschnitte und die Kopfleiste in dem anderen dieser Abschnitte liegt.
3. Verpackung nach Anspruch 1. dadurch gekennzeichnet, daß die wärmeschrumpfbare Folie ein Streifen ist, der derart umgebogen ist, daß die Kanten (22, 22') etwa aufeinanderliegen und mit der Kopfleiste (18,24,26) wärmeverschweißt sind.
4. Verpackung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Kanten (22. 22') mit gegenüberliegenden Seiten der Kopfleiste (18,24.26) wärmeverschweißt sind.
5. Verpackung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Kanten (22.22') mit ein und derselben Seite der Kopfleiste (18. 24. 26) wärmeverschweißt sind.
b. Verpackung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Kopfleiste (18. 24. 26) etwa Ende auf Ende umgebogen ist und die Kanten (22. 22') umschließt und daß sie daran wärmeverschweißt ist.
7. Verpackung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das wärmeschrumpfbare Material ein zweiachsig orientiertes Copolymer-Derivat aus Polyvinylchlorid mit weniger als 5% Weichmacher ist.
8. Verpackung nach Anspruch 7. dadurch gekennzeichnet, daß das Copolymer ein nicht weichgemachtes Polyvinyl-Chlorid-Vinylazetat-Copolymer ist.
DE19691901104 1968-01-15 1969-01-10 Verpackung aus dünner wärmeschrumpfbarer Folie Expired DE1901104C3 (de)

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US69795768 1968-01-15

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DE1901104A1 DE1901104A1 (de) 1969-11-20
DE1901104B2 true DE1901104B2 (de) 1975-09-04
DE1901104C3 DE1901104C3 (de) 1976-05-06

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GB1239998A (en) 1971-07-21
US3424306A (en) 1969-01-28
NL152214B (nl) 1977-02-15
OA02952A (fr) 1970-12-15
NO129337B (de) 1974-04-01
CH489403A (fr) 1970-04-30
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SE360328B (de) 1973-09-24
BE725224A (fr) 1969-06-10
DE1901104A1 (de) 1969-11-20
AT294691B (de) 1971-11-25
FR1595053A (de) 1970-06-08
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